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DE102005021632A1 - Spender - Google Patents

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Matzel Manfred Dr
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Matzel Manfred Dr
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Abstract

Ein Spender, der insbesondere für pastöse Mittel geeignet ist, weist einen elastischen Aufnahmebehälter (10) zur Aufnahme des Mittels auf. Der Aufnahmebehälter (10) weist eine Spendekammer (14) und eine Vorratskammer (12) auf. Ferner ist ein Dosierelement (20) vorgesehen, dass auf die Spendekammer (14) einwirkt. Insbesondere zur Reduzierung der Kosten ist der Aufnahmebehälter (10) einstückig ausgebildet und weist sowohl die Spendekammer (14) als auch die Vorratskammer (12) auf.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Spender für Mittel, insbesondere Hautreinigungsmittel, Hautschutzmittel und Hautpflegemittel. Insbesondere ist der Spender für pastöse Mittel geeignet, wobei die Mittel vorzugsweise Reinigungspartikel aufweisen können.
  • Bekannte Spender für Mittel und dgl. weisen eine manuell betätigbare Pumpe auf, um Mittel aus einem Aufnahmebehälter zu fördern. Der Aufnahmebehälter ist beispielsweise nachfüllbar. Dies hat jedoch den Nachteil, dass der Aufnahmebehälter in regelmäßigen Abständen gereinigt werden muss, um ein Verkeimen zu vermeiden. Ferner ist es bekannt, einen austauschbaren Aufnahmebehälter vorzusehen, der mit einer Pumpe des Spenders verbunden wird. Auch bei dieser Art Spender besteht noch der Nachteil, dass ein Verkeimen des Pumpenbereichs erfolgen kann. Ferner weisen beide Arten von Spendern den Nachteil auf, dass beispielsweise durch verklumptes, getrocknetes Mittel ein Verstopfen der Pumpe erfolgen kann. Es ist somit erforderlich, die Pumpe in regelmäßigen Abständen zu reinigen oder auszuwechseln. Dies ist aufwändig. Ferner ist ein Auswechseln der Pumpe oder eines Pumpenventils kostenintensiv, da es sich hierbei um ein vergleichsweise teures Bauteil handelt.
  • Insbesondere bei pastösen Mitteln, die ggf. zusätzlich Reinigungspartikel aufweisen, kann ein Verstopfen der Pumpe bzw. eines Pumpenventils häufig auftreten. Dies ist insbesondere bei pastösen Mitteln mit einer Viskosität von 80.000 mPa, die beispielsweise Reinigungspartikel aufweisen, der Fall.
  • Aus DE 690 01 302 T2 ist ein Mittelbehälter mit einem starren Aufnahmebehälter bekannt. Der Aufnahmebehälter ist auf ein Ventil aufgeschraubt, wobei sich an das Ventil eine Spenderkammer anschließt. Durch Drücken auf die Spenderkammer mit einem als Hebel ausgebildeten Dosierelement erfolgt eine Abgabe des Mittels. Dieser Spender soll auch für Seifen mit schleifenden Partikeln geeignet sein. Hierzu ist in dem Ventilboden eine mit einem weiteren Ventil versehene Öffnung vorgesehen. Durch die Öffnung gelangt Luft in den Aufnahmebehälter, um das Entstehen von Unterdruck zu vermeiden. Hierdurch soll das Mittel leichter in die Spendekammer nachfließen, um stets eine gleiche Menge an Mittel zu dosieren. Durch das Vorsehen einer Belüftung wird zwar das Auftreten von Unterdruck nach einer Dosierung verringert und das Nachfließen des Mittels verbessert, wobei dies jedoch bei pastösen Mitteln, die insbesondere eine Viskosität von mehr als 80.000 mPa aufweisen, nicht ausreichend ist. Ferner weist auch der in DE 690 01 302 T2 beschriebene Spender den Nachteil auf, dass insbesondere bei Mitteln mit Partikeln, wie schleifenden Partikeln, der Ventilbereich leicht verstopfen kann. Dies hat wiederum zur Folge, dass dieser häufig gereinigt oder ausgetauscht werden muss, wobei ein Austauschen in diesem Fall auf Grund des aufwändigen Ventilbodens mit zusätzlichem Lufteinlass mit erheblichen Kosten verbunden ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen Spender, mit einem kostengünstigen, auswechselbaren Aufnahmebehälter zu schaffen und die Gefahr des Verstopfens einer Pumpe oder eines Ventils zu verringern.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1.
  • Der efindungsgemäße Spender für Mittel, insbesondere für pastöse Mittel, Hautreinigungsmittel, Hautschutzmittel, Hautpflegemittel und dgl. geeignet ist, die vorzugsweise Partikel, wie schleifende Partikel, aufweisen, weist einen elastischen Aufnahmebehälter zur Aufnahme des Mittels auf. Der elastische Aufnahmebehälter ist vorzugsweise in einem Gehäuse angeordnet und auswechselbar. Der Aufnahmebehälter weist eine Spendekammer auf, auf die ein Dosierelement einwirkt. Bei dem Dosierelement handelt es sich beispielsweise um einen Hebel, Stößel oder dgl., der auf die Spendekammer drückt, so dass Mittel, wie Reinigungsmittel, Hautschutzmittel, Hautpflegemittel und dgl. aus einer Auslassöffnung des Aufnahmebehälters herausgedrückt wird. Ferner ist eine Vorratskammer zur Bevorratung von Mittel vorgesehen, die mit der Spendekammer verbunden ist. Erfindungsgemäß ist der Aufnahmebehälter einstückig ausgebildet und weist somit sowohl die Spendekammer als auch die Vorratskammer auf. Das Dosierelement, das auf die Spendekammer einwirkt, insbesondere auf die Spendekammer drückt, wirkt somit erfindungsgemäß unmittelbar auf den Aufnahmebehälter ein. Da es sich somit um einen einfachen Mechanismus handelt, sind die Kosten erheblich reduziert. Insbesondere kann bei dem erfindungsgemäßen Spender ein gesondertes Ventil oder ein Pumpenelement, das mit dem austauschbaren Aufnahmebehälter verbunden werden muss, entfallen. Dies hat den erheblichen Vorteil, dass ein kostenintensives Reinigen oder Austauschen eines Pumpenelements oder Ventils nicht erforderlich ist. Auch ist die Gefahr des Verstopfens in diesem Bereich erheblich verringert.
  • Bei dem elastischen Aufnahmebehälter handelt es sich vorzugsweise um einen aus elastischem Kunststoff hergestellten Beutel. Vorzugsweise ist der Aufnahmebehälter durch das Vorsehen von Schweißnähten derart ausgebildet, dass die Schweißnähte die Spendekammer teilweise begrenzen. Dies hat den Vorteil, dass es sich bei der Spendekammer nicht um eine sich über die gesamte Breite des Beutels erstreckende Kammer handelt, sondern die Spendekammer ein geringeres Volumen aufweist. Hierdurch ist eine exaktere und definiertere Abgabe von Mittel möglich, da die Gefahr, dass sich das Mittel beim Ausüben von Druck auf die Spendekammer in der Kammer verteilt und nicht oder nur in zu geringem Maße aus der Spendekammer austritt, verringert. Ferner hat das Vorsehen von die Spendekammer teilweise begrenzenden Schweißnähten den Vorteil, dass die Herstellung des Aufnahmebehälters vereinfacht ist. Beispielsweise kann es sich bei dem Aufnahmebehälter um einen im Wesentlichen rechteckigen Beutel handeln, wobei die Spendekammer sodann durch entsprechende Schweißnähte ausgebildet ist. Hierbei kann die Spendekammer annähernd vollständig durch Schweißnähte begrenzt sein, wobei eine Schweißnaht, die zwischen der Spendekammer und der Vorratskammer angeordnet sein kann, zumindest eine Unterbrechung aufweist, um ein Zuführen von Mittel aus der Vorratskammer in die Spendekammer sicherzustellen.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist ein selbstschließendes Auslasselement, wie ein Kunststofflamellen aufweisendes Ventil vorgesehen. Vorzugsweise ist das Auslasselement einstückig mit dem Aufnahmebehälter verbunden und insbesondere aus demselben Material hergestellt. Hierdurch ist eine kostengünstige Herstellung des Aufnahmebehälters möglich.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist zwischen der Spendekammer und der Vorratskammer ein Rückhalteelement angeordnet. Durch das Rückhalteelement ist vermieden, dass während des Herausdrückens von Mittel aus der Spendekammer das Mittel in die Vorratskammer zurückgedrückt wird. Hierdurch ist gewährleistet, dass eine definierte, ausreichend große Menge an Mittel aus der Spendekammer herausgedrückt wird. Ferner hat das Vorsehen eines Rückhalteelements den Vorteil, dass die Spendekammer in ihrem Volumen begrenzt ist und somit relativ kleinvolumig ausgebildet sein kann. Dies hat den Vorteil, dass auch beim Vorsehen eines elastischen Aufnahmebehälters das Mittel tatsächlich aus der Spendekammer herausgedrückt wird und nicht nur ein Dehnen des Aufnahmebehälters oder Komprimieren des Mittels erfolgt.
  • Besonders bevorzugt ist es, dass das Rückhalteelement mit dem Dosierelement mechanisch gekoppelt ist. Hierbei ist die mechanische Kopplung vorzugsweise derart ausgebildet, dass während der Abgabe von Mittel aus der Spendekammer ein Zurückdrücken des Mittels in die Vorratskammer vermieden ist. Vorzugsweise erfolgt somit durch das Rückhalteelement ein Zusammendrücken des Aufnahmebehälters an der Grenze zwischen Spendekammer und Vorratskammer während des Betätigens des Dosierelements. Nachdem Mittel aus der Spendekammer herausgedrückt wurde, wird das Rückhalteelement vorzugsweise mechanisch zurückgefahren, so dass die Spendekammer wieder mit der Vorratskammer verbunden ist.
  • Ggf. kann als Rückhalteelement ein Ventilelement, wie eine lediglich in eine Richtung öffenbare Lasche, vorgesehen sein, die ebenfalls ein Zurückdrücken von Mittel in die Vorratskammer vermeidet. Hierbei handelt es sich jedoch um ein zusätzliches Bauteil oder eine relativ komplizierte Ausgestaltung des Aufnahmebehälters. Bevorzugt ist es daher, ein von außen auf den Aufnahmebehälter drückendes Rückhalteelement vorzusehen.
  • Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist ferner ein Förderelement vorgesehen, durch das das Mittel aus der Vorratskammer in die Spendekammer gefördert wird. Hierdurch ist insbesondere auch bei der Verwendung von pastösen Mitteln sichergestellt, dass bereits nach einem relativ kurzen Zeitraum eine ausreichende Menge an Mitteln in der Spendekammer vorhanden ist. Besonders bevorzugt ist es hierbei, ein mechanisches Förderelement vorzusehen, so dass kein elektrischer Anschluss für den Spender erforderlich ist. Vorzugsweise erfolgt ein Betätigen des Förderelements zusammen mit dem Betätigen des Dosierelements, wobei das Dosierelement hierzu insbesondere mechanisch mit dem Förderelement verbunden ist. Dies kann beispielsweise durch Vorsehen eines Seilzugs in Verbindung mit entsprechenden Zahnrädern oder dgl. erfolgen.
  • Das Förderelement weist vorzugsweise mindestens eine Andrückrolle auf, die den Aufnahmebehälter gegen eine stabile Andrückfläche drückt. Ebenso können zwei Andrückrollen vorgesehen sein, die einen geringen Abstand zueinander aufweisen und deren Abstand nicht veränderbar ist, so dass durch Bewegen der beiden Andrückrollen in Richtung der Spendekammer Mittel in die Spendekammer gefördert wird.
  • Ferner betrifft die Erfindung einen Aufnahmebehälter für Mittel zum Einsatz in einen, insbesondere den vorstehend beschriebenen, Spender. Der Aufnahmebehälter, der vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt ist, weist erfindungsgemäß eine Vorratskammer und eine Spendekammer auf. Ferner weist der Aufnahmebehälter erfindungsgemäß ein Auslasselement auf, das vorzugsweise aus demselben Material wie der Aufnahmebehälter besteht, so dass der Aufnahmebehälter vorzugsweise einschließlich des Auslasselements einstückig ausgebildet ist.
  • Der erfindungsgemäße Aufnahmebehälter ist, wie vorstehend anhand des Spenders beschrieben, vorteilhaft weitergebildet.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Prinzipskizze eines Spenders, und
  • 2 eine schematische Seitenansicht des in 1 dargestellten Spenders.
  • Der in einem nicht dargestellten Gehäuse angeordnete Spender weist einen insbesondere als Kunststoffbeutel ausgebildeten, elastischen Aufnahmebehälter 10 auf, der vorzugsweise über Halterungen in das Gehäuse eingehängt oder in diesem fixiert werden kann. Der Aufnahmebehälter weist eine Vorratskammer 12 auf, die mit Mittel gefüllt ist. Ferner weist der Aufnahmebehälter 10 eine mit der Vorratskammer 12 verbundene Spendekammer 14 auf. An einem in 2 unteren Ende der Spendekammer 14 ist ein Auslass 16 vorgesehen, aus dem das Mittel herausgedrückt werden kann. Ggf. ist in dem Bereich des Auslasses 16 ein beispielsweise als Ventil dienendes Auslasselement 18 angeordnet, das insbesondere aus demselben Material wie der Aufnahmebehälter 10 besteht.
  • Zur Ausbildung der Spendekammer 14 sind die in 1 unteren Ecken des Aufnahmebehälters 10 jeweils durch eine gestrichelt dargestellte Schweißnaht 15 abgetrennt, so dass das Volumen der Spendekammer 14 verkleinert ist. Ferner sind die Schweißnähte 15 von den Seitenkanten des Aufnahmebehälters 10 in Richtung der Auslassöffnung 16 angeordnet, so dass ein Fördern des Mittels in Richtung der Auslassöffnung 16 gewährleistet ist und keine größeren Mengen an Mittel in den Ecken verbleibt.
  • Um aus der Spendekammer Mittel durch die Auslassöffnung 16 herauszudrücken, wird ein Dosierelement 20, das beispielsweise als Hebel ausgebildet ist, betätigt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird das Dosierelement 20 zunächst in Richtung eines Pfeils 22 gezogen. Hierdurch drückt ein als Ansatz 24 ausgebildeter Stößel oder dgl. des Dosierelements 20 auf die Spendekammer 14, wobei der Hebel 20 an einem Drehpunkt 23 mit dem Ansatz 24 verbunden ist. Hierdurch wird Mittel durch die Auslassöffnung 16 aus der Spendekammer 14 herausgedrückt. Während des Herausdrückens des Mittels aus der Spendekammer 14 ist die Spendekammer 14 durch ein Rückhalteelement 26 von der Vorratskammer 12 getrennt. Bei dem Rückhalteelement 26 handelt es sich im dargestellten Ausführungsbeispiel um ein sich über die gesamte Breite des Aufnahmebehälters 10 erstreckendes, beispielsweise stabförmiges Element. Zur Betätigung des Rückhalteelements 26 ist dieses über ein Betätigungselement 28, das ebenfalls stabförmig ausgebildet sein kann, und einen Mitnehmer 30 mit dem Dosierelement 20 verbunden. Beispielsweise ist zwischen dem Mitnehmer 30 und dem Betätigungselement 28 eine Art Sperrklinkenverzahnung oder dgl. vorgesehen, so dass beispielsweise beim Loslassen des Dosierelements über den Mitnehmer 30 das Betätigungselement 28 in Richtung eines Pfeils 32 bewegt wird. Hierdurch wird die Verbindung zwischen der Spendekammer 14 und der Vorratskammer 12 durch Zurückziehen des Rückhalteelements 26 geöffnet.
  • Um ein Fördern von Mittel aus der Vorratskammer 12 in die Spendekammer 14 sicherzustellen, ist ein Förderelement 34 vorgesehen. Das Förderelement 34 weist zwei parallel zueinander verlaufende, gegenüberliegende Andrückrollen 36 auf. Die Andrückrollen 36 sind über ein Verbindungselement 38 miteinander verbunden und werden hierdurch in einem konstanten Abstand zueinander gehalten. Der Abstand der beiden Andrückrollen 36 ist derart gering, dass beim Bewegen der beiden Walzen in Richtung eines Pfeils 40 sämtliches Mittel in Richtung der Spendekammer 14 gedrückt wird. Das Verschieben des Förderelements 34 erfolgt ebenfalls durch das Betätigen des Dosierelements 20, wobei das Dosierelement 20 vorzugsweise mechanisch mit dem Förderelement 34 verbunden ist. Dies erfolgt beispielsweise durch eine mit dem Ansatz 24 verbundenen Zahnstange 42, die in ein Zahnrad 44 eingreift. Hierbei ist die Zahnstange 42 beispielsweise elastisch ausgebildet und das Zahnrad 44 derart gelagert, dass nur eine Drehung in Richtung eines Pfeils 46 möglich ist. Durch Drehen des Zahnrads 46 erfolgt ein Aufwickeln eines Seils 48. Das Seil 48 ist mit dem Förderelement 34 bzw. dem Verbindungselement 38 verbunden, so dass das Förderelement 34 beim Betätigen des Hebels 20 nach unten gezogen wird.
  • Ebenso ist es möglich, eine Feder vorzusehen, durch die stets eine Kraft in Richtung des Pfeils 40 auf das Förderelement 34 ausgeübt wird.
  • An den jeweils äußeren Enden der Andrückrollen 36 sind Zahnräder 50 vorgesehen, die in Zahnstangen 52 eingreifen.
  • Auch das Rückhalteelement 26 kann, je nach Ausgestaltung der mechanischen Verbindung, mit dem Dosierelement 20 in einer der beiden Bewegungsrichtungen federbelastet und ggf. vorgespannt sein.
  • Das Auslasselement 18, das beispielsweise als Ventil ausgebildet sein kann, kann auch als Schließelement in der Form ausgebildet sein, dass der Auslass 16 zusammengedrückt wird. Hierbei ist das Schließelement, das beispielsweise hebelartig ausgebildet ist, vorzugsweise mit dem Dosierelement 20 mechanisch gekoppelt, so dass ein Zurückziehen des Schließelements und somit ein Öffnen des Auslasses 16 beim Betätigen des Dosierelements 20 erfolgt.
  • Sobald der Aufnahmebehälter 10 leer ist, wird zum Auswechseln des Aufnahmebehälters 10 das Förderelement 34 in 2 nach oben geschoben. Hierzu wird beispielsweise eine an dem Zahnrad 44 vorgesehene Sperrklinke ausgehakt. Des Weiteren wird das Rückhalteelement 26 zurückgezogen und ggf. in der zurückgezogenen Stellung während des Auswechselns fixiert. Nunmehr ist ein Auswechseln des Aufnahmebehälters 10, der in einem Gehäuse fixiert wird, möglich.

Claims (12)

  1. Spender, insbesondere für Reinigungsmittel, Schutzmittel, Pflegemittel und dgl., die insbesondere pastös sind, mit einem elastischen Aufnahmebehälter (10) zur Aufnahme des Mittels, einem auf eine Spendekammer (14) des Aufnahmebehälters (10) einwirkenden Dosierelement (20), und einer mit der Spendekammer (14) verbundenen Vorratskammer (12), dadurch gekennzeichnet dass der Aufnahmebehälter (10) einstückig ausgebildet ist und sowohl die Spendekammer (14) als auch die Vorratskammer (12) aufweist.
  2. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spendekammer (14) teilweise durch Schweißnähte (15) begrenzt ist.
  3. Spender nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch ein selbstverschließendes Auslasselement (18), das vorzugsweise einstückig mit dem Aufnahmebehälter (10) ausgebildet ist.
  4. Spender nach einem der Ansprüche 1 – 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Spendekammer (14) und der Vorratskammer (12) ein Rückhalteelement (26) angeordnet ist, durch das während der Abgabe von Mittel ein Zurückdrücken in die Vorratskammer (12) verhindert ist.
  5. Spender nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückhalteelement (26) mit dem Dosierelement (20) insbesondere mechanisch gekoppelt ist.
  6. Spender nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückhalteelement (26) die Kammern (12, 14) durch Zusammendrücken des Aufnahmebehälters (10) voneinander trennt.
  7. Spender nach einem der Ansprüche 1 – 6, gekennzeichnet durch ein Förderelement (34) zum Fördern des Mittels aus der Vorratskammer (12) des Aufnahmebehälters (10) in die Spendekammer (14).
  8. Spender nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Dosierelement (20) insbesondere mechanisch mit dem Förderelement (34) verbunden ist.
  9. Spender nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderelement (34) mindestens eine Andrückrolle (36) aufweist.
  10. Spender nach einem der Ansprüche 1 – 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Dosierelement (20) als insbesondere manuell betätigbarer Hebel ausgebildet ist.
  11. Aufnahmebehälter für einen Spender nach einem der Ansprüche 1 – 10, wobei der Aufnahmebehälter (10) einstückig, insbesondere aus Kunststoff ausgebildet ist und eine Vorratskammer (12) und eine Spendekammer (14) sowie ein Auslasselement (18) aufweist.
  12. Aufnahmebehälter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Auslasselement (18) einstückig mit dem Aufnahmebehälter (10), insbesondere aus dem selben Material ausgebildet ist.
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