DE102005021555A1 - Modulares Kältegerät - Google Patents
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Abstract
Ein Kältegerät umfasst ein einen Innenraum aufweisendes Gehäuse und wenigstens ein Gehäuseteil, die zu einer Einheit verbunden sind. Zwischen einander zugewandten Oberflächen (12) von Wänden (5, 6) des Gehäuses und des Gehäuseteils ist rahmenförmig ein Dichtprofil (7) aus einem mit einer sich zwischen den Oberflächen erstreckenden diffusionshemmenden Membran (1018) versehenen komprimierbaren Schaumstoffstrang (17) angebracht.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kältegerät mit einem modularen Aufbau, bei dem ein einen Innenraum aufweisendes Gehäuse und wenigstens ein Gehäuseteil zu einer Einheit verbunden sind. Bekannte Kältegeräte dieses Typs sind die sog. Side-by-Side-Geräte, bei denen ein Kühlteil und ein Gefrierteil jeweils autonome Gehäuse aufweisen, die Seite an Seite angeordnet sind. Zwischen den einander zugewandten Seitenwänden dieser Gehäuse existiert ein schmaler Luftspalt, der, da er kaum durch Wärmezufluss aus der Umgebung erwärmt wird, im Betrieb des Gerätes leicht Temperaturen erreichen kann, bei denen Feuchtigkeit aus der in den Spalt eindringenden Luft kondensiert.
- Um eine Kondensation von Feuchtigkeit in dem Spalt zu verhindern, wurde zunächst vorgeschlagen, den Spalt zu beheizen. Diese Lösung ist jedoch äußerst unbefriedigend, da sie die Leistungsaufnahme des kombinierten Kältegeräts höher macht als die von zwei unabhängigen, voneinander beabstandet aufgestellten Geräten. Um diesem Nachteil abzuhelfen, wurde in die
DE 20209516 U1 vorgeschlagen, den Spalt zwischen zwei Gehäuseteilen mittels einer Dichtung luftdicht abzuschließen. Als Dichtung wird ein beliebiger Kunststoff oder Gummi oder anderes Material mit geeigneter Dichtwirkung empfohlen; als Beispiel genannt wird Silikon. - Die praktische Erfahrung zeigt jedoch, dass es schwierig ist, mit einem solchen Dichtprofil Feuchtigkeit dauerhaft aus dem Zwischenraum fern zu halten. Bedingt einerseits durch die Technik, mit der die Kältegerätegehäuse gefertigt werden und die häufig leicht gewölbte Außenflächen an den Gehäuseteilen entstehen lassen, und zum anderen aufgrund der Schwierigkeit, die zwei Gehäuseteile so aufzustellen, dass sie ihre einander zugewandten Wandflächen exakt parallel sind und dies auch während der gesamten Lebensdauer des Geräts bleiben, ist es mit den herkömmlichen Dichtungen sehr schwierig, befriedigende Dichtigkeit auf der gesamten Umfangslänge der einander zugewandten Wände dauerhaft zu gewährleisten.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Kältegerät mit einem einen Innenraum aufweisenden Gehäuse und wenigstens einem Gehäuseteil, das mit diesem Gehäuse zu einer Einheit verbunden ist, anzugeben, bei dem ein Zwischenraum zwischen einander zugewandten Oberflächen des Gehäuses und des Gehäuseteils dauerhaft vor dem Eindringen von Feuchtigkeit geschützt ist.
- Die Erfindung löst die Aufgabe mit Hilfe eines rahmenförmigen Dichtprofils aus einem mit einer diffusionshemmenden Membran versehenen komprimierbaren Schaumstoffstrang, das zwischen den einander zugewandten Oberflächen des Gehäuses und des Gehäuseteils angebracht ist. Anders als bei der bekannten massiven Dichtung muss der Schaumstoffstreifen zwar nicht den Durchtritt von Feuchtigkeit verhindern können, dafür ist es aber ohne Schwierigkeiten möglich, ihn auf einen kleinen Bruchteil der Dicke zu komprimieren, die er im entspannten Zustand hat, und so mit ihm den Spalt überall auf seiner gesamten Breite auszufüllen, selbst wenn der Spalt zwischen den einander zugewandten Oberflächen an seiner breitesten Stelle um ein Vielfaches breiter ist als an seiner schmalsten. Die Aufgabe, den Durchtritt von Feuchtigkeit zu unterbinden, und die der Schaumstoff, insbesondere wenn er offenporig ist, nicht befriedigend zu erfüllen vermag, wird von der diffusionshemmenden Membran wahrgenommen, die sich zwischen den Oberflächen erstreckt.
- Um einen dichten Anschluss der Membran an die Oberflächen des Gehäuses und des Gehäuseteils zu gewährleisten, ist sie vorzugsweise auf jeweils einem Teil ihrer Breite an letzteren anliegend angeordnet.
- Dies ist besonders einfach zu gewährleisten, wenn die Membran an der Oberfläche des Schaumstoffstrangs angebracht ist.
- Eine einfache und preiswerte Möglichkeit, das Dichtprofil zu erhalten, ist, einen auf einer Seite mit Klebstoff beschichteten und auf der anderen Seite die Membran tragenden Schaumstoffstreifen längs zu falten, so dass der Klebstoff im Inneren des Dichtprofils zu liegen kommt und den gefalteten Streifen in Form hält. Ein solcher Streifen kann auf besonders einfache Weise erhalten werden, indem die Membran vollflächig auf einer Schaumstoffplatte angebracht, oder indem ein Ausgangsmaterial des Schaumstoffs auf die Membran aufgetragen und auf dieser expandieren gelassen wird, und indem der so erhaltene Verbund in Streifen der benötigten Breite geschnitten wird.
- Einer anderen Ausgestaltung zufolge bildet die Membran einen den Schaumstoffstrang umgebenden Schlauch. Bei dieser Ausgestaltung ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die Membran und der Schaumstoffstrang materialschlüssig miteinander verbunden sind.
- Der Schlauch ist vorzugsweise gebildet durch Verbinden der Längsränder wenigstens eines Membranstreifens miteinander. Zweckmäßigerweise wird die Verbindung der Längsränder miteinander unter Einschluss des Schaumstoffstrangs hergestellt.
- Um eine hohe Diffusionssperrwirkung zu erzielen, kann eine Membran verwendet werden, die eine Schicht aus Metall, insbesondere aus Aluminium, enthält. Vorzugsweise handelt es sich dabei um eine Kunststoff-Metall-Verbundfolie.
- Ein aufgrund seiner hohen Sperrwirkung gegen Feuchtigkeit bevorzugter Kunststoff für die Membran ist Polychlortrifluorethylen (PCTFE).
- Das Dichtprofil ist vorzugsweise an wenigstens einer der Oberflächen des Gehäuses oder des Gehäuseteils verklebt, vorzugsweise mit Hilfe eines zweiseitigen Klebebandes. So ist es möglich, das Dichtprofil an der einen Oberfläche zu befestigen, bevor das Gehäuse und das Gehäuseteil aneinander montiert werden.
- Zweckmäßig ist auch eine Verklebung des Dichtprofils an den einander zugewandten Oberflächen sowohl des Gehäuses als auch des Gehäuseteils. So kann die Dichtigkeit auch aufrecht erhalten werden, wenn die Breite des Spalts, beispielsweise weil sich der Untergrund verzieht, auf dem das Gerät aufgestellt ist, geringfügig größer wird als die des Dichtprofils im entspannten Zustand.
- Das Gehäuseteil kann ein zweites einen Innenraum aufweisendes Gehäuse oder auch lediglich eine die Isolierung des ersten Gehäuses ergänzende Isolierplatte sein.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische auseinander gezogene Ansicht von zwei Gehäuseteilen eines Kältegeräts mit einem zwischen ihnen angeordneten rahmenförmigen Dichtprofil gemäß der vorliegenden Erfindung; -
2 einen Schnitt durch das Dichtprofil und an es angrenzende Gehäusewände gemäß der ersten Ausgestaltung der Erfindung; -
3 einen Querschnitt durch ein Dichtprofil gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung; -
4 einen Schnitt durch das Dichtprofil gemäß einer dritten Ausgestaltung; -
5 einen Schnitt durch das Dichtprofil und angrenzende Gehäusewände gemäß einer vierten Ausgestaltung; -
6 einen Schnitt analog5 gemäß einer Weiterbildung der vierten Ausgestaltung; -
7 eine fünfte Ausgestaltung des Dichtprofils und angrenzende Gehäusewände im Schnitt; und -
8 eine perspektivische auseinander gezogene Ansicht eines Kältegeräts mit zwei Gehäusen und an den Seitenwänden der Gehäuse zu platzierenden Isolierplatten. -
1 zeigt eine perspektivische auseinander gezogene Ansicht eines Kältegerätes mit zwei Gehäusen1 ,2 , die jeweils einen gekühlten Innenraum3 aufweisen. Die an den voneinander abgewandten Seitenwänden4 der Gehäuse1 ,2 angeschlagenen Türen sind der Einfachheit halber nicht dargestellt. Von den zwei einander zugewandten Seitenwänden5 ,6 der Gehäuse1 ,2 ist eine, hier die Seitenwand5 , mit einem einen rechteckigen Rahmen bildenden Dichtprofil7 versehen. Das elastisch komprimierbare Dichtprofil7 ist vorgesehen, um einen von ihm umgebenen Freiraum8 zwischen den zwei Seitenwänden5 ,6 luft- und feuchtigkeitsdicht abzuschließen, wenn die beiden Gehäuse1 ,2 aneinander platziert sind. - Da das Temperaturgefälle zwischen den zwei Innenräumen
3 über die Seitenwände5 ,6 hinweg deutlich kleiner als ist von den Innenräumen3 über eine der Seitenwände4 nach außen, können die Seitenwände5 ,6 deutlich dünner als die Seitenwände4 ausgeführt sein. -
2 zeigt einen Schnitt durch das Dichtprofil7 und benachbarte Bereiche der Seitenwände5 ,6 gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung. Das Dichtprofil7 ist gebildet durch einen Schaumstoffstrang9 , der zwischen zwei Streifen10 ,11 einer diffusionshemmenden Folie angeordnet ist. Die Folienstreifen10 ,11 sind breiter als der Schaumstoffstrang9 , und über den Schaumstoffstrang9 seitlich überstehende Randzonen der Folienstreifen sind jeweils umgeschlagen und an den seitlichen Flanken des Schaumstoffstrangs9 anliegend miteinander verklebt, um so den Schaumstoffstrang9 dicht einzuschließen. Bei der Folie kann es sich z.B. um eine Folie aus Polychlortrifluorethylen von 100μm Stärke handeln, die ausgezeichnete Feuchtigkeitsdämmeigenschaften aufweist, oder um eine Kunststoff-Metall-Verbundfolie, insbesondere mit einer Aluminiumschicht. - Der Schaumstoffstrang
9 ist zwischen den einander zugewandten Seitenwänden5 ,6 komprimiert, so dass die Folienstreifen10 ,11 jeweils über die gesamte Breite des Dichtprofils7 hinweg eng an der Außenhaut12 der Seitenwand5 bzw.6 anliegen. - Jeweils hinter der festen Außenhaut
12 aus Blech oder Kunststoff ist ein Stück einer Isolierschaumfüllung13 der Seitenwand5 bzw.6 gezeigt. - Die Feuchtigkeitsdämmwirkung einer Klebstoffschicht
14 , die jeweils die Randbereiche der Folienstreifen10 ,11 zusammenhält, kann geringer sein als die der Folie selbst. Da die Klebstoffschicht14 in Breitenrichtung durchdrungen werden muss, ist die über sie in den Freiraum8 eindringende Feuchtigkeitsmenge dennoch vernachlässigbar. -
3 zeigt in einem Schnitt eine zweite Ausgestaltung des Dichtprofils7 . Der Schaumstoffstrang9 und die Folienstreifen10 ,11 sind die gleichen wie in der Ausgestaltung der2 , mit dem Unterschied, dass in3 die über den Schaumstoffstrang9 überstehenden Ränder der Streifen10 ,11 nicht überlappend verklebt sind, sondern lediglich von zwei Seiten her klemmend gegeneinander gedrückt und verschweißt. Da die Breite der Schweißnaht15 wesentlich größer als die Stärke der Folie gemacht werden kann, ist eine ausreichende Diffusionsdichtigkeit der Schweißnaht15 ohne Schwierigkeiten zu gewährleisten. - Anstatt die Folienränder zu verschweißen, könnte natürlich auch bei dieser Ausgestaltung eine Verbindung durch eine Klebstoffschicht vorgesehen werden.
- Bei der Ausgestaltung der
4 ist ein einziger Folienstreifen16 vorgesehen, der um den Schaumstoffstrang9 herumgeschlagen ist und dessen Ränder an einer Schmalseite des Schaumstoffstrangs9 durch eine Schweißnaht15 miteinander verbunden sind. Diese Schmalseite bildet vorzugsweise die jeweils dem Freiraum8 zugewandte Seite des Dichtprofils7 . - Eine besonders einfach realisierbare Ausgestaltung des Dichtprofils ist in
5 gezeigt. Hier ist ein Schaumstoffstrang17 verwendet, der ursprünglich doppelt so breit aber nur halb so dick wie der Strang9 der zuvor betrachteten Ausgestaltungen ist und der an einer Seite vollflächig und materialschlüssig mit einer als Diffusionsbarriere wirkenden Folie18 versehen ist. Material und Aufbau der Folie können die gleichen sein wie bei den Streifen10 ,11 ,16 der vorhergehenden Ausgestaltungen. - Eine der Folie
18 gegenüberliegende Oberfläche des Schaumstoffstrangs17 wird mit einer Klebstoffschicht19 versehen, und dann wird der Strang17 längs gefaltet, wobei die Klebstoffschicht19 innen und die Folie18 außen zu liegen kommt. So wird das in5 gezeigte Dichtprofil7 erhalten. - Die Klebstoffschicht
19 kann ein aufgestrichener oder aufgesprühter flüssiger Klebstoff sein; vorzugsweise ist sie durch ein doppelseitiges Klebeband gebildet, das auf der halben Breite des Schaumstoffstrangs17 aufgebracht ist. - Einer in
6 gezeigten vorteilhaften Weiterentwicklung zufolge wird das in dieser Fig. mit20 bezeichnete doppelseitige Klebeband an dem Schaumstoffstrang17 vor dem Längsfalten über eine von dessen Längskanten21 ,22 überstehend angebracht, und nach dem Längsfalten des Schaumstoffstrangs17 wird der überstehende Bereich des Klebebandes20 um die Längskante21 herum umgeklappt, so dass ein Teil von ihm außen an der Folie18 , diese auf einem Teil ihrer der Seitenwand5 zugewandten Breite verdeckend, zu liegen kommt. Mit Hilfe dieses außenliegenden Abschnitts des Klebebands20 kann das Dichtprofil7 unmittelbar an der Seitenwand5 montiert werden. - Eine weitere Ausgestaltung des Dichtprofils
7 ist in7 gezeigt. Wie bei den Ausgestaltungen der2 und3 ist hier wieder ein Schaumstoffstrang9 in zwei Streifen10 ,11 einer diffusionshemmenden Folie eingehüllt. Allerdings überlappen hier die zwei Streifen10 ,11 jeweils zwischen dem Strang9 und den benachbarten Seitenwänden5 bzw.6 , und der Streifen10 ist nach Außen gewandt, während der andere11 dem Freiraum8 zugewandt ist. - Die Folienstreifen
10 ,11 sind an ihren beiden Rändern durch Streifen14 von zweiseitigem Klebeband verbunden, die sich über die Ränder des Streifens10 hinaus auf die Außenfläche des Streifens11 , zwischen diesen und die Seitenwände5 bzw.6 erstrecken und an diesen haften. Die Klebebandstreifen14 halten einen dichten Kontakt zwischen der Folie und den Wänden5 ,6 selbst dann noch aufrecht, wenn im Laufe der Zeit der Spalt zwischen den Wänden5 ,6 geringfügig breiter werden sollte, als der Dicke des Dichtprofils im nicht komprimierten Zustand entspricht. - Selbstverständlich könnten auch die Profile
7 der2 bis6 an beiden die Wände5 und6 berührenden Oberflächen mit einer Klebstoffschicht, sei es in Form eines zweiseitigen Klebebandes oder z.B. als aufgetragener Flüssigkleber, versehen sein, um ein Haften an den Wänden5 ,6 auch im nicht komprimierten Zustand zu ermöglichen. -
8 zeigt in einer auseinander gezogenen perspektivischen Darstellung eine zweite Ausgestaltung eines Kältegeräts, an dem die vorliegende Erfindung anwendbar ist. Wie im Fall der1 weist das Kältegerät zwei Gehäuse23 ,24 auf, die jeweils einen Innenraum umschließen, allerdings hat jedes der Gehäuse23 ,24 zwei gleich starke Seitenwände25 ,26 . Von den einander zugewandten Seitenwänden25 der Gehäuse23 ,24 ist eine mit einem Dichtprofil7 nach einer der oben beschriebenen Ausgestaltungen versehen. - Die Stärke der Seitenwände
25 ,26 ist bemessen anhand der zwischen den Innenräumen der Gehäuse23 ,24 benötigten Isolationswirkung. Sie gewährleistet daher keine ausreichende Isolation gegen Raumtemperatur an den voneinander abgewandten Seitenwänden26 der Gehäuse23 ,24 . Ergänzend sind daher zusätzliche Isolationsplatten27 jeweils zur Montage an einer freiliegenden Außenseite der voneinander abgewandten Seitenwände26 vorgesehen. - Zwischen jeder Isolationsplatte
27 und einer dieser zugekehrten Seitenwand26 eines der Gehäuse23 ,24 ist ebenfalls ein rahmenförmiges Dichtprofil7 gemäß einer der oben beschriebenen Ausgestaltungen angebracht. - Die Rechts-Links-Symmetrie der Gehäuse
23 ,24 gibt dem Hersteller wie auch dem Benutzer ein hohes Maß an Freiheit, unterschiedliche Gerätetypen aus einer kleinen Zahl von modularen Komponenten zusammenzufügen. So ist es z.B. möglich, das Gehäuse23 beiderseits mit Isolationsplatten27 auszustatten, um so ein einzelnes Kältegerät mit einer für den Betrieb als Kühlgerät angepassten allseitigen Wandstärke zu erhalten, das Gehäuse24 beiderseits mit Isolationsplatten27 auszustatten, um eine für den Betrieb als Gefriergerät angepasste Wandstärke zu erhalten, oder in einem Kombinationsgerät wie dem in7 gezeigten die Plätze der Gehäuse23 ,24 sowie die Lage des Türanschlags am Gehäuse23 bzw.24 zu vertauschen.
Claims (14)
- Kältegerät mit einem einen Innenraum (
3 ) aufweisenden Gehäuse (1 ;2 ;23 ;24 ) und wenigstens einem Gehäuseteil (2 ;1 ;24 ;23 ;27 ), die zu einer Einheit verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einander zugewandten Oberflächen des Gehäuses (1 ;2 ;23 ;24 ) und des Gehäuseteils (2 ;1 ;24 ;23 ;27 ) ein Dichtprofil (7 ) aus einem mit einer sich zwischen den Oberflächen erstreckenden diffusionshemmenden Membran (10 ,11 ;16 ;18 ) versehenen komprimierbaren Schaumstoffstrang (9 ;17 ) angebracht ist. - Kältegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die diffusionshemmende Membran (
10 ,11 ;16 ;18 ) an den Oberflächen (12 ) des Gehäuses (1 ;2 ;23 ;24 ) und des Gehäuseteils (2 ;1 ;24 ;23 ;27 ) anliegt. - Kältegerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (
10 ,11 ;16 ;18 ) an der Oberfläche des Schaumstoffstrangs (9 ;17 ) angebracht ist. - Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtprofil (
7 ) erhalten ist durch Längsfalten eines auf einer Seite mit einem Klebstoff (19 ;20 ) beschichteten und auf der anderen Seite die Membran (18 ) tragenden Schaumstoffstreifens (17 ). - Kältegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (
10 ,11 ;16 ) einen den Schaumstoffstrang (9 ) umgebenden Schlauch bildet. - Kältegerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauch gebildet ist durch Verbinden der Längsränder wenigstens eines Membranstreifens (
10 ,11 ;16 ) miteinander - Kältegerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsränder unter Einschluss des Schaumstoffstrangs (
9 ) verbunden sind. - Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (
10 ,11 ;16 ;18 ) eine Metall, insbesondere Aluminium, enthaltende Folie ist. - Kältegerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie eine Kunststoff-Metall-Verbundfolie ist.
- Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran eine Schicht aus Polychlortrifluorethylen (PCTFE) umfasst.
- Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtprofil (
7 ) an wenigstens einer der Oberflächen (12 ) des Gehäuses (1 ;2 ;23 ;24 ) oder des Gehäuseteils (2 ;1 ;24 ;23 ;27 ) verklebt ist. - Kältegerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtprofil (
7 ) an der Oberflächen (12 ) sowohl des Gehäuses (1 ;2 ;23 ;24 ) als auch des Gehäuseteils (2 ;1 ;24 ;23 ;27 ) verklebt ist. - Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil ein zweites einen Innenraum aufweisendes Gehäuse (
2 ;1 ;24 ;23 ) ist. - Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil eine Isolierplatte (
27 ) ist.
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