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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Kathodenstrahlröhren-Geräte sind
beispielsweise Fernsehgeräte
oder Computerbildschirme, aber auch Oszilloskope. Die Kathodenstrahlröhre (oder
auch „Braun'sche Röhre") hat eine Kathode, die
einen Elektronenstrahl erzeugt. Durch eine Ablenkeinheit aus senkrecht
zueinander stehenden und elektrisch geladenen Ablenkplatten wird
der Elektronenstrahl auf einen bestimmten Punkt auf einer phosphoreszierenden
Leuchtschicht gelenkt, um diesen Punkt zum Leuchten anzuregen.
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Der
Elektronenstrahl ist in einem hohlen Glaskörper gefangen. Dieser Glaskörper hat üblicherweise
einen zylindrischen Abschnitt, in dem die Kathode und die Ablenkeinheit
untergebracht sind. Zur Montage der Kathode und der Ablenkeinheit kann
der zylindrische Abschnitt auf seiner Rückseite offen sein. An den
zylindrischen Abschnitt schließt sich
ein sich erweiternder, annähernd
konischer bzw. pyramidenförmiger
Bereich an, der schließlich
durch einen etwa senkrecht zum Elektronenstrahl stehenden Frontbereich
abgeschlossen wird. Die meist leicht konkave Innenseite des Frontbereichs
ist mit der Leuchtschicht versehen, die z.B. durch einen Sprühprozess
oder durch Fließbeschichten
aufgebracht worden sein kann.
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Bis
auf den Frontbereich ist fast der gesamte Glaskörper aus bleihaltigem Glas
gebildet. Das Blei hat die Aufgabe, den Raum außerhalb des Glaskörpers von
Röntgenstrahlung
abzuschirmen, die durch die Kathode und den Elektronenstrahl erzeugt
wird.
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Der
Bleigehalt des Glases erschwert das Recycling der Kathodenstrahlröhren-Geräte. Würde die Kathodenstrahlröhre einfach
zertrümmert,
so würde sich
das Bleiglas mit dem vorher nicht bleihaltigen Glas des Frontbereichs
vermischen. Da die Entsorgung von Bleiglas jedoch aufwendig ist
und durch die Vermischung die Menge an bleihaltigem Glasbruch steigen
würde,
würden
sich die Entsorgungskosten deutlich erhöhen. Um dies zu verhindern,
wurden Verfahren entwickelt, bei denen vor einem Zerkleinern des
Materials der bleihaltige Teil des Glaskörpers vom nicht-bleihaltigen
Frontbereich getrennt wird.
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Ein
solches Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs
1 ist aus der
EP 1 402
556 B1 bekannt. Dort wird im Übergangsbereich zwischen dem
Bleiglas und dem Frontbereich eine Sollbruchlinie oder Trennlinie
erzeugt, indem entlang dieser Linie mittels eines punktförmig gebündelten Laserstrahls
Material abgetragen und so eine Rille in den Glaskörper gezogen
wird. Üblicherweise
ist die Trennlinie zum Frontbereich hin leicht versetzt, um zu gewährleisten,
dass der später
abgetrennte Frontbereich tatsächlich
bleifrei ist. Durch die Rille soll die Trennlinie so geschwächt werden,
dass der Glaskörper
an dieser Stelle bricht. Notfalls soll das Trennen dadurch unterstützt werden,
dass auf den beiden Seiten der Rille, d.h. rechts und links neben
der Rille, unterschiedliche Temperaturen erzeugt werden. Nachteilig
an dem Verfahren der
EP
1 402 556 B1 ist, dass sich in der Praxis gezeigt hat,
dass sich das Trennen des Glaskörpers
damit nicht zuverlässig
durchführen lässt. Nicht
getrennte Kathodenstrahlröhren
müssen jedoch
von Hand nachbearbeitet werden, was den Arbeitsaufwand erhöht und die
entsprechenden Recycling-Anlagen unrentabel macht.
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Ein
anderes Verfahren ist aus der
DE 39 01 842 C2 bekannt. Dort wird der Glaskörper entlang
der gewünschten
Trennlinie mittels einer mechanischen Trennscheibe abgesägt, z.B.
mittels einer Diamant-Trennscheibe. Das hat jedoch den Nachteil, dass
sich die Trennscheibe abnutzt, so dass sie gewartet und ggf. ersetzt
werden muss.
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Die
DE 44 02 793 C1 beschreibt
ein weiteres Verfahren zum Trennen von Glasröhren, bei dem jedoch nicht
eine Trennlinie, sondern die gesamte Vorderfläche der Glasröhre gleichmäßig erhitzt
wird, und zwar mittels eines heißen Wasserstrahls. Anschließend wird
in einer zweiten Arbeitsstation ein Kühlmittelstrahl auf einen seitlichen
Bereich auf der Außenseite
der Röhre
gelenkt.
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Ein ähnliches
Verfahren wird in der
US 3,997,311 beschrieben.
Dort wird die gesamte Vorderfläche
der Glasröhre
gleichmäßig in einem
Wasserbad erhitzt, bevor zum Kühlen
Wasser auf die Vorderfläche
und ggf. auch auf Seitenbereiche der Glasröhre gesprüht wird.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, das aus der
EP 1 402 556 B1 bekannte
Verfahren dahingehend zu verbessern, dass zum Zwecke einer möglichst
weitgehenden Automatisierung des Recyclings die Zuverlässigkeit
des Trennens deutlich erhöht
wird. Zudem soll eine Vorrichtung zur Durchführung des neuen Verfahrens
zur Verfügung
gestellt werden.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. durch eine
Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 19.
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Erfindungsgemäß wird entlang
der Trennlinie (d.h. der gewünschten
Sollbruchlinie) nur eine Seite des Glaskörpers erhitzt, d.h. die Außenseite
oder die Innenseite. Die der erhitzten Seite gegenüberliegende
Innen- oder Außenseite
des Glaskörpers
wird dann durch Wasser gekühlt,
um entlang der Trennlinie einen Temperaturunterschied auf beiden
Seiten des Glaskörpers,
d.h. über
die Dicke seiner Wand, zu erhalten. Dieser Temperaturunterschied
sorgt dann für
eine definierte, sichere Trennung des Glases entlang der gewünschten
Linie.
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Die
Trennlinie kann sich dabei an jeder gewünschten Stelle befinden, beispielsweise
auf dem Frontbereich oder im Übergangsbereich
zwischen dem konischen Bereich und dem Frontbereich.
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Um
den Vorteil einer zuverlässigen
Trennung zu erzielen, wendet sich die vorliegende Erfindung gleich
in mehrfacher Hinsicht von der Lehre der
EP 1 402 556 B1 ab. Zum
einen schlägt
sie vor, eine Trennung nicht primär durch eine Materialschwächung an einer
Rille zu erzielen, sondern durch im Material durch einen Temperaturunterschied
hervorgerufene Spannungen. Zweitens entsteht beim erfindungsgemäßen Verfahren
ein Temperaturunterschied nicht auf den unterschiedlichen Seiten
einer Rille, sondern zwischen der Außen- und der Innenseite des
Glaskörpers,
d.h. im Inneren des Materials. Darüber hinaus wird beim erfindungsgemäßen Verfahren
und in der erfindungsgemäßen Vorrichtung
Wasser eingesetzt und damit ein Kühlmittel, vor dem die
EP 1 402 556 B1 in
ihrer Beschreibungseinleitung wegen der angeblich damit verbundenen
Nachteile warnt. Das erfindungsgemäße Verfahren nutzt jedoch die
große Wärmekapazität des Wassers
und erreicht damit eine schnelle und drastische Kühlung, was
die Zuverlässigkeit
der Trennung deutlich erhöht.
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Als
vergleichsweise einfach zu handhabende Verfahren zum Erhitzen der
Trennlinie bietet es sich an, dass das Erhitzen durch einen entlang
der Trennlinie angelegten Glühdraht
oder durch Einstrahlen von Laserstrahlung entlang der Trennlinie
erfolgt.
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Wird
ein Laser zum Erhitzen verwendet, so kann vor dem Erhitzen der Trennlinie
durch den Laser die Trennlinie durch ein mechanisches Anritzelement
angeritzt werden. Dieses Anritzen kann auch unabhängig von
dem erfindungsgemäßen Wasserkühlen dazu
beitragen, das bekannte Trennverfahren hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit
zu erhöhen.
Ein Anritzen war bisher nur vom Glühdrahterhitzen bekannt und
wurde dort eingesetzt, um zur sicheren Anlage des Glühdrahtes
eine Rille im Material zur Verfügung
zu stellen. Diese Rille erscheint beim Lasererhitzen zunächst unnötig, weil
keine Anlage des Werkzeuges am Werkstück erfolgen muss und das Anritzen
daher nur zusätzliche
Arbeit bedeutet. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass das Trennen
durch Einstrahlung eines Laserstrahls deutlich zuverlässiger ist,
wenn der Laserstrahl eine mechanisch vorgezogene Rille abfährt, möglicherweise
wegen der dann bereits im Glas vorhandenen mechanischen Spannungen,
die sich durch die thermischen Spannungen verstärken.
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Als
mechanisches Anritzelement kann beispielsweise ein Hartmetallstab
oder eine Diamantspitze verwendet werden.
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Vorteilhaft
ist es, wenn das Anritzelement mindestens zwei parallele Rillen
auf dem Glaskörper erzeugt.
Fährt der
Laserstrahl anschließend
eine der Rillen ab und erzeugt damit die Sollbruchlinie, so begrenzen
benachbarte Rillen etwaige Materialbrüche, die sich seitlich von
der Sollbruchlinie fort entwickeln. Dadurch kann die Trennlinie
des Glaskörpers
noch besser auf den gewünschten
Weg beschränkt
werden.
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Bevorzugt
werden dabei zwei oder mehr Rillen gleichzeitig erzeugt, indem beispielsweise
das Anritzelement über
eine entsprechende Anzahl von nebeneinander liegenden Spitzen verfügt, die
gemeinsam über
den Glaskörper
gefahren werden. Die Spitzen können
gemeinsam oder auch separat voneinander gegen den Glaskörper angedrückt werden.
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In
einer vorteilhaften Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei dem die
Trennlinie mittels eines Lasers erhitzt wird, wird während des Erhitzens
durchgehend oder in vorbestimmten Intervallen die Temperatur der
Trennlinie am Ort des Laserstrahls gemessen, und in Abhängigkeit
von der gemessenen Temperatur ist mindestens ein Verfahrensparameter
wie die Relativgeschwindigkeit zwischen dem Laserstrahl und dem
Glaskörper
oder die Intensität
der Laserstrahlung nachregelbar. Die Temperaturmessung hat den Vorteil,
dass damit in Echtzeit die Information erhalten wird, ob das Material
genügend
stark erhitzt worden ist, so dass eine sichere Trennung erfolgt,
ohne dass man sich lediglich auf frühere Erfahrungs- oder Schätzwerte
verlassen muss. Vielmehr kann eine Steuerung das Verfahren in Echtzeit
so nachregeln, dass die Trennlinie sicher auf die erforderliche
Temperatur gebracht wird. Die Temperatur sollte dabei nach Möglichkeit
berührungslos
gemessen werden.
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Zweckmäßig ist
es, wenn die Trennlinie entlang des gesamten Umfanges des Glaskörpers erhitzt
wird, weil dann entlang ihrer gesamten Länge gleich gute Bedingungen
für den
Trennvorgang vorliegen, insbesondere eine über die gesamte Länge der
Trennlinie erhöhte
Temperatur. Um das Verfahren zu beschleunigen, wäre es aber auch denkbar, nur
einige nicht zusammenhängende
Abschnitte der Trennlinie zu erhitzen.
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Bevorzugt
beginnt das Kühlen
erst nach Abschluss des Erhitzens. Zu diesem Zeitpunkt hat die Trennlinie überall eine
hohe Temperatur, so dass das Trennen an allen Stellen gleichzeitig
erfolgen kann.
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Günstig ist
es, wenn das Erhitzen an einer Erhitz-Station und das Kühlen an
einer Abkühl-Station durchgeführt wird
und der zu bearbeitende Glaskörper
zwischen dem Erhitzen und dem Abkühlen von der Erhitz-Station
zu der Abkühl-Station
transportiert wird. Dies erhöht
die Leistungsfähigkeit
der für
das Verfahren verwendeten Anlage, weil während des Abkühlens und
Trennens eines Glaskörpers
bereits mit dem Erhitzen des nächsten
begonnen werden kann. Auf diese Weise lassen sich Kapazitäten von
60, 80 oder sogar mehr bearbeiteten Geräten pro Stunde erreichen.
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Um
einen hohen Temperaturgradienten über die Glaswand zu erhalten
und so eine sichere Trennung zu erreichen, sollte das zum Kühlen verwendete
Wasser eine Temperatur von 0°C
bis 25°C
haben, vorzugsweise eine Temperatur von ca. 5°C bis ca. 20°C. Da das Herunterkühlen des
Wasser unter die Umgebungstemperatur energieaufwändig ist, wäre eine Temperatur von 8°C bis 15°C ideal.
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Ein
enormer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ergibt sich,
wenn der Glaskörper
auf seiner Außenseite
erhitzt wird und die Innenseite des Glaskörpers durch Wasser gekühlt wird.
Denn nun kann das Wasser eine Doppelfunktion erhalten, indem es
nicht nur zum Erzeugen eines hohen Temperaturgradienten über die
Wand des Glases dient, sondern zudem die Leuchtschicht auf der Innenseite des
Frontbereichs vom Glas ablöst.
Gegenüber
herkömmlichen
Verfahren wie dem der
EP
1 402 556 B1 , bei dem die Leuchtschicht durch Druckluft
weggeblasen wird, hat das erfindungsgemäßen Verfahren den Vorteil,
dass das die Leuchtschicht ablösende
Wasser das Material dieser Schicht sofort bindet. Wenn die gesundheitsschädlichen,
phosphoreszierenden Stoffe der Schicht nicht in die Luft verwirbelt
werden, so verbessert dies die Arbeitssicherheit für das die Anlage
bedienende oder wartende Personal erheblich.
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Zweckmäßigerweise
kann für
die Zufuhr des Wassers ein Düsenkopf
in das Innere des Glaskörper eingeführt werden.
Er erlaubt das gezielte Einbringen von Wasser, ohne dass der gesamte
Glaskörper
unter Wasser gesetzt werden muss, und erhöht so die Effizienz des Verfahrens.
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Bevorzugt
erzeugt der Düsen
wenigstens einen auf die Trennlinie gerichteten Wasserstrahl. So wird
das kühlende
Wasser direkt an seinen Einsatzort gebracht, was das Verfahren beschleunigt.
Es kann weiter dadurch beschleunigt werden, wenn mehrere gleichzeitig
auf die Trennlinie gerichtete Strahlen vorgesehen sind.
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Günstig ist
es, wenn mindestens ein Wasserstrahl fächer-, konus- oder strahlförmig ist.
Ein konusförmiger
Strahl könnte
im Idealfall sogar alle Orte auf der Trennlinie gleichzeitig treffen.
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In
einer Variante des Verfahrens ist mindestens ein Teil des Wassers
auf die Innenseite des Frontbereichs des Glaskörpers gerichtet. Wenn dort der
direkte Strahl von der Düse
auftrifft, so kann er die Leuchtschicht besser ablösen.
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Um
eine gleichmäßige und
idealerweise gleichzeitige Trennung entlang der Trennlinie zu bewirken,
kann der Bereich der Trennlinie auf im Wesentlichen seiner gesamten
Länge von
Wasser gekühlt
werden.
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Dies
kann beispielsweise mittels eines konusförmigen Wasserstrahls erreicht
werden, oder dadurch, dass der Düsenkopf
und/oder der Glaskörper während des
Kühlens
relativ zueinander rotieren.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zum Durchführen des
Verfahrens. Diese Vorrichtung umfasst eine Erhitz-Station zum Erhitzen
des Glaskörpers
auf wenigstens einem Abschnitt der Trennlinie, sowie eine Abkühl-Station
zum Abkühlen
des erhitzten Glaskörpers.
Um das erfindungsgemäße Verfahren
durchführen
zu können,
weist die Vorrichtung zudem Mittel zum Zuführen von Wasser an den Glaskörper in
der Abkühl-Station
auf.
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Wie
bereits vorstehend erläutert,
kann als Mittel zum Zuführen
von Wasser wenigstens ein Düsenkopf
vorgesehen sein, um das Wasser gezielt an die gewünschte Stelle
strahlen zu können.
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Günstig ist
es, wenn der Düsenkopf
in den Glaskörper
einfahrbar ist, weil dann der Weg zwischen dem Düsenkopf und der Stelle an der
Innenseite des Glaskörpers,
auf die der Wasserstrahl gerichtet wird, kurz wird. Dies beschleunigt
das Verfahren und vermindert die benötigte Wassermenge. In einer
verbesserten Variante der Vorrichtung ist die Tiefe, über die
der Düsenkopf
in den Glaskörper
einfahrbar ist, variabel je nach Größe und Geometrie des zu bearbeitenden
Glaskörpers
einstell- oder steuerbar.
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Vorzugsweise
weist die Vorrichtung Kühlelemente
zum Kühlen
des Wassers auf, um das Wasser unter die Umgebungstemperatur abzukühlen und
so noch größere Temperaturgradienten
erzeugen zu können.
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In
einer vorteilhaften Variante der Erfindung weist die Vorrichtung
einen Laser zum Erhitzen des Glases und ein mechanisches Anritzelement
auf, beispielsweise einen Hartmetallstab oder eine Diamantspitze,
um die Linie, die der Laserstrahl auf dem Glas abfährt, vorher
mechanisch anzuritzen. Auf diese Weise lässt sich der Glaskörper besonders
sicher trennen.
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Wie
bereits oben erläutert,
kann die Vorrichtung ferner einen Temperatursensor zum Messen der Temperatur
der Trennlinie sowie eine Steuerung zum Steuern wenigstens eines
Verfahrensparameters aufweisen, um zum Zwecke einer möglichst
zuverlässigen
Trennung des Glaskörpers
eine Verfahrenssteuerung in Echtzeit zu ermöglichen.
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Ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nun anhand einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1:
einen Vertikalschnitt durch den Glaskörper einer Bildröhre,
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2:
eine Draufsicht auf eine schematisierte Vorrichtung zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens,
und
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3:
eine schematische Darstellung der Abkühl-Station der in 2 gezeigten
Vorrichtung.
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Gleiche
Komponenten sind in allen Figuren durchgängig mit gleichen Bezugszeichen
versehen.
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1 zeigt
einen Schnitt durch einen hohlen Glaskörper 1 einer Kathodenstrahlröhre. Der
Glaskörper 1 hat
eine Wand 2 mit einer Außenseite 3 und einer
Innenseite 4. In einem zylindrischen Abschnitt 5 des
Glaskörpers
sind eine Kathode 6 zum Erzeugen eines Elektronenstrahls
sowie eine Ablenkeinheit 7 untergebracht Sie besteht aus
zwei Paaren elektrisch aufladbarer Platten, die durch das jeweils
zwischen ihnen erzeugte elektrische Feld den Elektronenstrahl ablenken
können.
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Ein
konischer Bereich 8 des Glaskörpers 2 schließt sich
an den zylindrischen Bereich 5 an. Ausgehend vom Durchmesser
des zylindrischen Bereichs 5 erweitert sich der Durchmesser
des konischen Bereichs 8, bevor der Glaskörper durch
einen auf der Innenseite 4 leicht konkaven und auf der
Außenseite 3 leicht
konvexen Frontbereich 9 abgeschlossen wird. Auf der konkaven
Innenseite 4 des Frontbereichs 9 haftet eine phosphoreszierende Leuchtschicht 10.
An dem Ort, an dem der Elektronenstrahl auf die Leuchtschicht 10 auftrifft,
regt er diese zum Leuchten an.
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Da
das Glas des Glaskörpers 1 im
zylindrischen Abschnitt 5 und im konischen Abschnitt 8 bleihaltig
ist, müssen
diese Abschnitte 5, 8 vom Frontbereich 9 getrennt
werden, um die Gläser
anschließend
getrennt voneinander recyceln zu können. Dazu soll der Glaskörper 1 durch
das erfindungsgemäße Verfahren
entlang einer Trennlinie 11 durchtrennt werden. Die Trennlinie 11 ist
hier unmittelbar am vorderen Ende des konischen Abschnittes 8 dargestellt;
sie kann jedoch z.B. auch weiter nach vorne auf dem Frontbereich
liegen.
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Zu
Beginn des Recycling-Verfahrens werden die elektrischen Komponenten 6, 7 vom
Glaskörper 1 entfernt.
Dazu werden sie durch eine bereits vorliegende Öffnung am rückseitigen Ende des zylindrischen
Bereichs 5 entnommen, oder der zylindrische Bereich 5 wird
zusammen mit den elektrischen Komponenten 6, 7 vom
restlichen Glaskörper 8, 9 abgeschlagen.
Dies kann von Hand oder automatisch erfolgen.
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Nach
dem Entfernen der Kathode 6 und der Ablenkeinheit 7 wird
der Glaskörper 1 mit
der Frontseite 9 nach unten in einer Vorrichtung 12 zur
Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
an einer Beschickungs-Station 13 auf ein Förderband 14 gelegt,
wie dies in der Draufsicht in 2 zu sehen
ist. Das Förderband 14 kann
Aufnahmeelemente (nicht gezeigt) zur Aufnahme je eines Glaskörpers 1 aufweisen,
die einen Glaskörper 1 aufnehmen
und festhalten, z.B. fest klammern.
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Nach
dem Beschicken des Förderbandes 14 mit
einem Glaskörper 1 bewegt
sich das Förderband 14 in
Richtung des Pfeils P, bis der Glaskörper 1 eine Erhitz-Station 15 erreicht
und das Förderband 14 anhält. An der
Erhitz-Station 15 senkt sich zunächst von oben eine Haube 16 über den
Glaskörper 1 und
das Förderband 14,
um den Glaskörper 1 während des Erhitzens
gegenüber
der Umgebung abzukapseln. Dies kann insbesondere erforderlich sein,
um den Austritt von Laserstrahlung zu verhindern.
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In
der Erhitz-Station 15 kann das den Glaskörper 1 haltende
Aufnahmeelement um eine senkrecht zur Ebene des Förderbandes 14 stehende
Achse rotieren. Dabei rotiert der Glaskörper um seine eigene Symmetrieachse
d.h. senkrecht zur Zeichenebene. Alternativ zur Rotation des Glaskörpers 1 wäre es auch
denkbar, dass dieser seine Lage beibehält und statt dessen die nachfolgend
beschriebenen Werkzeuge einen Weg um den Umfang des Glaskörpers 1 zurücklegen.
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Während der
Rotation des Glaskörpers 1 in der
Richtung des Pfeils R wird ein mittels eines Vorspannelementes 17 (hier
als Schraubenfeder dargestellt) vorgespanntes Anritzelement 18 gegen
die Außenseite 3 des
Glaskörpers 1 gedrückt, um
dort auf der gewünschten
Höhe der
Trennlinie 11 eine Einritzung oder Rille zu erzeugen. Das
Anritzelement 18 kann z.B. ein Hartmetallstab oder eine
Diamantspitze sein. Es kann zudem eine zweite Spitze aufweisen, die
oberhalb oder unterhalb der Trennlinie 11 und parallel
dazu eine weitere Rille in den Glaskörper 1 einbringt.
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Zum
Erhitzen des Glaskörpers 1 entlang
der Trennlinie 11 ist ein Laser 19 vorgesehen,
beispielsweise ein CO2-Laser. Der vom Laser 19 erzeugte
Laserstrahl wird über
eine gekapselte Strahlführung 20 in
die Erhitz-Station 15 geleitet, wo er innerhalb der Haube 16 aus
einem Laserkopf 21 austritt und mittels einer geeigneten
Optik auf den Glaskörper 1 gerichtet
wird. In 3 ist schematisch dargestellt,
wie der Laserstrahl 22 aus dem Laserkopf 21 austritt
und auf der Höhe
der zu erzeugenden Trennlinie 11 auf den Glaskörper 1 trifft.
Die Position des Laserkopfes 21 kann so regelbar sein,
dass auch während
der Rotation des Glaskörpers 1 stets
ein konstanter Abstand zwischen dem Laserkopf 21 und der
Wand 2 des Glaskörpers 1 beibehalten
wird, damit der Laserstrahl 22 stets optimal fokussiert
auf den Glaskörper 1 trifft.
Darüber
hinaus kann die Höhe
des Laserkopfes 21 über
dem Förderband 14 in
Anpassung an verschiedene Glaskörpergrößen einstellbar
sein.
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Während seiner
Rotation wird der Glaskörper 1 entlang
der gewollten Trennlinie 11 durch den Laserstrahl 22 erhitzt.
Da der Laserstrahl 22 auf die Außenseite 3 des Glaskörpers 1 auftrifft
und Glas ein vergleichsweise schlechter Wärmeleiter ist, baut sich über die
Wand 2 des Glaskörpers 1 ein
Temperaturgradient zwischen der erhitzen Außenseite 3 und der kühleren Innenseite 4 auf.
Er führt
dazu, dass sich im Glas thermisch bedingte Spannungen bilden, die
sich mit den ggf. durch das Anritzen erzeugten Spannungen verstärken können.
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Sobald
die Trennlinie 11 auf ihrer vollen Länge, d. h. über den gesamten Außenumfang
des Glaskörpers 1,
erhitzt worden ist, wird die Haube 16 geöffnet. Das
Förderband 14 bewegt
sich abermals in der Richtung P. Dabei transportiert es einen an
der Beschickungsstation 13 auf das Förderband 14 gelegten,
neuen Glaskörper 1 in
die Erhitz-Station 15. Gleichzeitig wird der bereits erhitzte
Glaskörper 1 weiter
transportiert zu einer Abkühl-Station 23.
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Die
Abkühl-Station 23 weist
eine Zuführeinrichtung 24 für Wasser
auf, beispielsweise eine Wasserleitung, die Wasser von einem Wassertank 25 an die
Abkühlstation 23 heranführt. Entlang
der Zuführeinrichtung 24 sind
Kühlelemente 26 vorgesehen,
um das an die Abkühlstation 23 transportierte
Wasser auf eine gewünschte
Temperatur zu kühlen,
beispielsweise auf 5°C
bis 15°C.
Entsprechend können auch
bereits an oder in dem Wassertank 25 Kühlelemente 26 vorgesehen
sein, um das Wasser schon im Wassertank zu kühlen.
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An
der Abkühl-Station 23 wird
ein mit der Zuführeinrichtung 24 verbundener
Düsenkopf 27 in
das Innere des Glaskörpers 1 hinein
abgesenkt, wie dies genauer in 3 zu erkennen
ist. Dort ist nur zur Erläuterung
schematisch noch einmal der Laserkopf 21 gezeigt, um seine
Stellung relativ zum Glaskörper 1 in
der Erhitz-Station 15 zu veranschaulichen. In der Abkühl-Station 23 hingegen
liegt ein Laserkopf 21 nicht mehr vor.
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Auf
Grund des einleitenden Entfernens der elektrischen Komponenten 6,7 aus
dem Glaskörper 1 befindet
sich an dem rückwärtigen bzw.
oberen Ende des zylindrischen Bereichs 5 eine Öffnung 28.
Durch diese Öffnung 28 wird
der höhenverstellbare
Düsenkopf 27 in
das Innere des Glaskörpers 1 abgesenkt, sobald
der Glaskörper 1 seine
Ruheposition in der Abkühl-Station 23 eingenommen
hat. Zur Höhenverstellbarkeit
des Düsenkopfes 27 kann
der vertikale Abschnitt 29 der Zuführeinrichtung 24z.
B. als Teleskoprohr ausgebildet sein.
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Hat
der Düsenkopf 27 die
in 3 gezeigte Stellung eingenommen, so sorgt eine
Steuerung (nicht gezeigt) für
die Zufuhr von Wasser über
die Zuführeinrichtung 24.
Der Düsenkopf 27 weist
mehrere Düsenöffnungen 30 auf,
die das den Düsenkopf 27 verlassende
Wasser zu Wasserstrahlen 31, 32 bündeln.
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Zwei
seitlich gerichtete Wasserstrahlen 31 treffen auf der Innenseite 4 des
Glaskörpers 1 in
einer Höhe
auf, die der Höhe
der Trennlinie 11 entspricht. Wegen der vergleichsweise
großen
Wärmekapazität des Wassers
kühlt dieses
die Innenseite 4 des Glaskörpers 1 schnell ab.
Bei diesem „Abschrecken" wird über die
Wand 2 des Glaskörpers 1 zwischen
der erhitzten Außenseite 3 und
der abgekühlten
Innenseite 4 ein Temperaturgradient erzeugt, der um so
größer ist,
je stärker
das Wasser durch die Kühlelemente 26 vorher
heruntergekühlt
wurde. Das „Abschrecken" erzeugt dabei so
starke Spannungen in der Wand 2, dass sich entlang der
Trennlinie 11 ein Sprung bildet und das Glas an dieser
Stelle bricht. Damit ist die Trennung des Glaskörpers 1 an der gewünschten
Linie 11 vollzogen.
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Der
Düsenkopf 27 kann
mehr als eine oder zwei seitliche Düsenöffnungen 30 haben,
damit mehr Wasserstrahlen 31 gleichzeitig auf die Trennlinie 11 auftreffen
und diese so auch gleichzeitig „abschrecken" können, was
zu einer Beschleunigung des Verfahrens und einer noch zuverlässigeren
Trennung führt.
Dies kann so weit gehen, dass der Düsenkopf 27 einen konusförmigen Wasserstrahl 31 erzeugt,
so dass die in 3 gezeigten Wasserstrahlen 31 dann nur
Schnitte durch diesen Wasser-Konus wären. Auf diese Weise könnte das
Wasser tatsächlich
alle Orte entlang der Trennlinie 11 simultan erfassen.
Alternativ wäre
es auch denkbar, dass der einzelne Wasserstrahlen 31 erzeugende
Düsenkopf 27 um
seine vertikale Achse rotiert, so dass die Wasserstrahlen 31 nacheinander
alle Orte entlang der Trennlinie 11 abtasten.
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Ein
mittlerer Wasserstrahl 32 ist auf den Frontbereich 9 des
Glaskörpers 1 gerichtet.
Erlöst dort
die Leuchtschicht 10 vom Glaskörper 1 ab und bindet
das abgelöste
Material der Leuchtschicht 10. Ggf. könnte das Wasser mit chemischen
Zusätzen versehen
sein, die das Binden des Leuchtschichtmaterials im Wasser unterstützen. Der
Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
liegt hier darin, dass das Material der Leuchtschicht 10 nicht – wie beim
Ablösen
durch einen Sand- oder Druckluftstrahl – in die Umgebungsluft verwirbelt
wird.
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Nach
dem „Abschrecken" des Glaskörpers 1 ist
dieser entlang seiner Trennlinie 11 getrennt. Wird der
Glaskörper 1 nach
dem Entfernen des Düsenkopfs 27 aus
seinem Inneren angekippt, was noch in der Abkühl-Station 23 oder
in einer nachfolgenden Bearbeitungsstation geschehen kann, so löst sich der
konusförmige
Bereich 8 des Glaskörpers 1 oberhalb
eines bestimmten Kippwinkels von selbst vom weiterhin festgehaltenen
Frontbereich 9. Das bleihaltige Glas des Konus 8 ist
nun vom bleifreien Glas des Frontbereichs 9 separiert,
so dass beide Glassorten getrennt voneinander weiterbehandelt werden
können.
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Wird
der Frontbereich weit genug gekippt, beispielsweise sogar um 180° über Kopf
gekippt, so fließt
das in ihm angesammelte Wasser heraus und nimmt dabei das Material
der Leuchtschicht 10 mit. Es wäre möglich, diesen Prozess noch
durch Einstrahlen eines weiteren Wasserstrahls zu unterstützen.
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Ausgehend
von dem beschriebenen Ausführungsbeispiel
können
das erfindungsgemäße Verfahren
und die erfindungsgemäße Vorrichtung 12 auf vielfache
Weise abgewandelt werden.
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Es
wurde bereits erwähnt,
dass an der Erhitz-Station 15 ein Sensor zum Überwachen
des Erhitzens vorgesehen sein kann, beispielsweise ein Temperatursensor
zum Messen der Temperatur der Trennlinie. Er kann mit einer Steuerung
zusammenwirken, die einen Verfahrensparameter verändert, wenn
eine Abweichung der gemessenen Temperatur von einer Zieltemperatur
festgestellt wird. Dieser regelbare Verfahrensparameter kann z.
B. die Laserleistung, der Abstand zwischen Laserkopf 21 und Glaskörper 1 oder
auch die Rotationsgeschwindigkeit des Glaskörpers 1 sein, wobei
letztere die Relativgeschwindigkeit zwischen Laserstrahl 22 und Glaskörper 1 festlegt.
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Ebenfalls
erwähnt
wurde, dass zum Erhitzen auch ein Glühdraht verwendet werden kann,
auf das Vorritzen verzichtet werden kann oder der Düsenkopf 27 auf
unterschiedliche Weise gestaltet sein kann.
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Das
Abkühlen
kann auch bereits in der Erhitz-Station 15 durchgeführt werden,
wodurch die Notwendigkeit für
eine separate Abkühl-Station 23 entfällt. Zwei
getrennte Stationen 15, 23 haben jedoch den Vorteil,
dass zwei Glaskörper 1 gleichzeitig behandelt
werden können,
so dass die Zahl der pro Stunde bearbeiteten Glaskörper steigt.