Der
Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Testsystem bereitzustellen,
bei dem unter in vivo Bedingungen, also mit PKCθ als physiologischem Substrat,
eine Untersuchung der modulierenden Wirkung einer Testsubstanz auf
einen PKCθ-abhängigen Signaltransduktionsweg,
insbesondere auf die Enzymaktivität von PKCθ, möglich bzw. ein PKCθ-Modulator
auffindbar ist. Das Testsystem sollte empfindlich und nach Möglichkeit
zum High-Throughput-Screening (HTS) von Testsubstanzbibliotheken
geeignet sein. Die Aufnahme von Dosis-Wirkungs-Beziehungen sollte ermöglicht werden.
Es
wurde überraschend
gefunden, dass diese Aufgabe gelöst
werden kann durch ein Verfahren
- – zur Untersuchung
der modulierenden Wirkung einer Testsubstanz auf einen PKCθ-abhängigen Signaltransduktionsweg
bzw.
- – zum
Auffinden eines PKCθ-Modulators
in
einer menschlichen oder tierischen Zelle, umfassend die Schritte - (a) Zusammenbringen der Zelle mit der Testsubstanz
bzw. mit dem PKCθ-Modulator;
- (b) ggf. Induzieren der Kinaseaktivität der PKCθ;
- (c) Inkubieren der Zelle unter Bedingungen, welche die Phosphorylierung
zumindest eines Threoninrestes der PKCθ bewirken, vorzugsweise die Phosphorylierung
des Threoninrestes in Position 219 der PKCθ;
- (d) ggf. Lysieren der Zelle; und
- (e) Bestimmen des Phosphorylierungsgehalts des zumindest einen
Threoninrestes der PKCθ,
vorzugsweise des Threoninrestes in Position 219 der PKCθ,
wobei
die Phosphorylierung des zumindest einen Threoninrestes der PKCθ zumindest
teilweise als Autophosphorylierung erfolgt.
Eine "Testsubstanz mit
modulierender Wirkung" auf
einen PKCθ-abhängigen Signaltransduktionsweg
im Sinne der Beschreibung umfasst eine Substanz, welche einen aktivierenden
oder inhibierenden Einfluss auf einen Signaltransduktionsweg hat,
an dem PKCθ beteiligt
ist, d.h. innerhalb dessen PKCθ eine
zu durchlaufende Reaktion katalysiert. Der modulierende, d.h. aktivierende
bzw. inhibierende Einfluss der Testsubstanz kommt vorzugsweise dadurch
zum Ausdruck, dass in Anwesenheit der Testsubstanz ein End- oder
Zwischenprodukt innerhalb des Signaltransduktionswegs in verstärktem bzw.
verringertem Umfang in vivo gebildet wird, bezogen auf die Situation
der Abwesenheit dieser Testsubstanz unter ansonsten gleichen Bedingungen. Dabei
wird dieses End- oder Zwischenprodukt vorzugsweise innerhalb des
Signaltransduktionswegs gebildet, nachdem PKCθ ihre Funktion bereits erfüllt hat.
Dieses End- oder Zwischenprodukt ist bevorzugt das unmittelbare
Reaktionsprodukt der Phosphorylierungsreaktion, welche von PKCθ katalysiert
wird. Die modulierende Wirkung der Testsubstanz kommt vorzugsweise
aber auch bei den Folgeprodukten zum Ausdruck, welche letztendlich,
ggf. unter Beteiligung weiterer Enzyme, aus diesem unmittelbaren Reaktionsprodukt
in vivo hervorgehen.
Ein "PKCθ-abhängiger Signaltransduktionsweg" im Sinne der Beschreibung
ist grundsätzlich
jeder biochemische Reaktionsweg, an welchem PKCθ beteiligt ist, vorzugsweise
eine Enzymkaskade. Dabei kann PKCθ ihrerseits das Substrat einer
bestimmten Reaktion sein, beispielsweise einer Phosphorylierungsreaktion,
wobei die Testsubstanz eine unmittelbare oder mittelbare Wirkung
auf die Geschwindigkeit dieser Phosphorylierungsreaktion entfaltet.
Es ist bevorzugt, dass die Testsubstanz ihre modulierende Wirkung
auf eine Phosphorylierungsreaktion entfaltet, welche von PKCθ selbst
katalysiert wird. Dabei entfaltet die Testsubstanz ihre modulierende
Wirkung auf eine durch PKCθ katalysierte Phosphorylierungsreaktion,
wobei PKCθ selbst
das Substrat dieser Reaktion ist (Autophosphorylierung).
Die
Testsubstanz muss dabei nicht unmittelbar auf PKCθ einwirken.
Vielmehr ist es beispielsweise auch möglich, dass bestimmte Proteine
oder Enzyme von der Testsubstanz moduliert werden, welche innerhalb
des Reaktionsweges (der Enzymkaskade) PKCθ vorgeschaltet sind, so dass
sich die modulierende Wirkung der Testsubstanz innerhalb dieses
Reaktionsweges erst mittelbar auf die Aktivität der PKCθ auswirkt.
Ein
PKCθ-"Modulator" im Sinne der Beschreibung
umfasst sowohl einen Aktivator als auch einen Inhibitor der PKCθ. Wegen
der Funktion von PKCθ in
T-Zellen können
einerseits Aktivatoren der PKCθ als
Immunstimulatoren und andererseits Inhibitoren der PKCθ als Immunsuppressiva
wirken.
Dabei
bedeutet "Modulation" im Sinne der Beschreibung,
dass ein Unterschied beobachtet wird im Falle der Anwesenheit des
PKCθ-Modulators (bzw.
der Testsubstanz) im Vergleich zur Abwesenheit des PKCθ-Modulators
(bzw. der Testsubstanz) unter ansonsten gleichen Bedingungen. Die
modulierende Wirkung, welche aktivierend oder inhibierend sein kann,
kommt in diesem relativen Vergleich zum Ausdruck.
Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
werden die Schritte (a), ggf. (b), (c), ggf. (d) und (e) in der Reihenfolge
ihrer Nennung durchlaufen, wobei es möglich ist, dass einzelne Schritte
gleichzeitig durchgeführt
werden. Die Schritte (b) und (d) sind optional. Besonders bevorzugt
umfasst das erfindungsgemäße Verfahren
alle Schritte (a) bis (e), wobei bevorzugt Schritte (b) und (c)
gleichzeitig durchgeführt
werden.
Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
dient PKCθ als
Substrat der Phosphorylierungsreaktion in Schritt (c). Die Phosphorylierung
des zumindest einen Threoninrestes der PKCθ kann dabei in vivo durch verschiedene
Kinasen katalysiert werden. Erfindungsgemäß erfolgt die Phosphorylierung
des zumindest einen Threoninrestes der PKCθ unter Katalyse der PKCθ selbst,
d.h. zumindest teilweise als Autophosphorylierung.
Als
Phosphorylierungsstellen sind bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
diejenigen Hydroxylgruppen von Threoninresten der PKCθ geeignet, welche
unter in vivo Bedingungen, ggf. nach Aktivierung, phosphoryliert
werden. Damit ein Einfluss der zu untersuchenden Testsubstanz auf
den Phosphorylierungsgehalt dieser Threoninreste untersucht werden
kann, ist es bevorzugt, dass die Phosphorylierung des zumindest
einen Threoninrestes durch die Zelle wenigstens zum Teil erst dann
erfolgt, nachdem die Zelle mit der Testsubstanz zusammengebracht
wurde. Dies kann zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass die
Phosphorylierungsaktivität der
Zelle, vorzugsweise die Kinaseaktivität der PKCθ, durch geeignete Mittel erst
induziert wird, nachdem die Zelle mit der zu untersuchenden Testsubstanz
zusammengebracht und inkubiert wurde.
Es
handelt sich bei dem zumindest einen Threoninrest um einen Rest,
welcher zumindest teilweise unter Katalyse der PKCθ selbst
phosphoryliert wird, also um eine Autophosphorylierungsstelle. Es ist
bekannt, dass bei PKCθ die
Serinseitenketten im turn motif bei Ser676 und
im hydrophobic motif bei Ser695 autophosphoryliert
werden (vgl. Y. Liu et al., Biochem. J. (2002) 361, 255–265). Im
Unterschied dazu wird die Tyrosin-Seitenkette in der regulatorischen
Domäne
bei Tyr90 nicht von PKCθ selbst, sondern von Lck phosphoryliert
(vgl. WO 01/48236). Auch die Threonin-Seitenkette in der katalytischen Domäne bei Thr538 wird nicht von PKCθ selbst, sondern von PDK-1
phosphoryliert.
Insbesondere
bevorzugt wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren der Phosphorylierungsgehalt
der PKCθ von
Thr219 gemessen. Es wurde überraschend
gefunden, dass PKCθ in
der regulatorischen Domäne
bei Thr219 einen Threoninrest aufweist,
welcher phosphoryliert wird. Durch Phosphopeptid-Mapping (vgl. B.D. Manning
et al., Sci. STKE. 2002, 162, 49) und biochemische Untersuchungen konnte
bestätigt
werden, dass es sich dabei um eine Autophosphorylierungsstelle handelt.
Eine
Bestimmung des Phosphorylierungsgehalts von Thr219 liefert
somit unmittelbare Rückschlüsse auf
die Enzymaktivität
der PKCθ in
vivo.
Die
Autophosphorylierungsstelle Thr219 hat den
Vorteil, dass die Hydroxylgruppe in der Seitenkette des Threoninrestes
aufgrund ihrer Lage innerhalb der Tertiärstruktur der PKCθ als Substrat
für die durch
PKCθ katalysierte
Autophosphorylierungsreaktion gut geeignet ist und mit einer zufriedenstellenden
katalytischen Konstante umgesetzt wird. Ferner ist auch das Reaktionsprodukt,
d.h. der phosphorylierte Threoninrest in Position 219 der PKCθ, als Teil eines
Epitops für
phosphospezifische Antikörper
gut zugänglich,
was eine Bestimmung des Phosphorylierungsgehalts vereinfacht.
Darüber hinaus
erfolgt die Autophosphorylierung – im Unterschied zu Ser676 und Ser695, den
anderen beiden bekannten Autophosphorylierungsstellen der PKCθ – erst nachdem
die PKCθ aktiviert
wurde. Daher eignet sich Thr219 als Autophosphorylierungsstelle
besonders vorteilhaft für
das erfindungsgemäße Verfahren,
da die Kinaseaktivität
der PKCθ und damit
die Autophosphorylierung bei Thr219 zu einem bestimmten
Zeitpunkt induziert werden kann. Die gezielte Induzierbarkeit der
Phosphorylierung von Thr219 zu einem bestimmten
Zeitpunkt ist ein wesentlicher Vorteil dieser Autophosphorylierungsstelle
von PKCθ gegenüber den
anderen bekannten Autophosphorylierungsstellen.
Unter "Phosphorylierungsgehalt" wird im Sinne der
Beschreibung derjenige molare Anteil der PKCθ-Moleküle verstanden, welcher an dem
betreffenden zumindest einen Threoninrest zu einer bestimmten Zeit
phosphoryliert vorliegt, bezogen auf die Gesamtheit aller an dem
betreffenden zumindest einen Threoninrest phosphorylierten und unphosphorylierten
PKCθ-Moleküle im System
zur gleichen Zeit. Der Phosphorylierungsgehalt kann in mol.-% angegeben
werden. Durch Aufnahme von Dosis-Wirkungs-Kurven ist eine Messung
der Hemmung bzw. Aktivierung der zu untersuchenden Testsubstanz möglich, welche üblicherweise
als IC50-Wert oder in Abhängigkeit
von der Konzentration der Testsubstanz in % angegeben wird.
Sofern
nicht anderweitig definiert, haben alle in der Beschreibung verwendeten
technischen und wissenschaftlichen Begriffe die allgemein übliche Bedeutung
aus Sicht des Fachmanns. Hinsichtlich Einzelheiten und Begriffsdefinitionen
kann beispielsweise vollumfänglich
verwiesen werden auf B. Alberts et al., Molecular Biology of the
Cell, John Wiley & Sons; D.
Voet et al., Biochemistry, John Wiley & Sons; L. Stryer et al., Biochemistry,
W. H. Freeman & Company;
und D. Nelson et al., Lehninger Principles of Biochemistry, Palgrave
Macmillan.
Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
erfolgt in Schritt (a) das Zusammenbringen der Zelle mit der Testsubstanz,
deren modulierende Wirkung untersucht werden soll, bzw. mit dem
PKCθ-Modulator.
Je nach Typ der verwendeten Zelle werden dazu geeignete Inkubationsmedien
nach Standardprotokollen verwendet. Handelt es sich bei der Zelle
um eine humane T-Zelle, vorzugsweise eine primäre oder murine humane T-Zelle,
so ist als Medium beispielsweise geeignet RPMI, 10% FCS, 2 mmol/l L-Glutamin,
50 u/ml Penicillin/Streptomycin.
Die
zu untersuchende Testsubstanz bzw. der PKCθ-Modulator wird dabei mit der
Zelle in einer Konzentration zusammengebracht, die ausreicht, um – im Falle
einer modulierenden Wirkung – einen
Unterschied des Phosphorylierungsgehalts des zumindest einen Threoninrestes
der PKCθ im
Vergleich zu einer Negativkontrolle detektieren zu können. Die verwendete
Konzentration der Testsubstanz bzw. des PKCθ-Modulators ist unabhängig von
der Anzahl der verwendeten Zellen pro Messung. Das erfindungsgemäße Verfahren
wird vorzugsweise mit 103 bis 107 Zellen für eine Testsubstanz bzw. für einen PKCθ-Modulator
durchgeführt.
Standardprotokolle
und Reagenzien, welche zur Handhabung von PKCθ und von Zellen, welche PKCθ enthalten,
geeignet sind, sind dem Fachmann bekannt. In diesem Zusammenhang
kann beispielsweise vollumfänglich
verwiesen werden auf R. Brent et al., Current Protocols in Molecular
Biology, John Wiley & Sons
Inc; J. Sambrook et al., Molecular Cloning: A Laboratory Manual,
Cold Spring Harbor Laboratory; A.D. Reith, Protein Kinase Protocols,
Humana Press; A.C. Newton et al., Protein Kinase C Protocols (Methods
in Molecular Biology (Clifton, N.J.), V. 233.), Humana Press; J.N.
Abelson et al., Protein Phosphorylation, Part A: Protein Kinases:
Assays, Purification, Antibodies, Functional Analysis, Cloning,
and Expression: Volume 200: Protein Phosphorulation Part A (Methods
in Enzymology), Academic Press; J.F. Kuo, Proteinkinase C, Oxford
University Press; und G. Hardie et al., Protein Kinase Facts Book
(Two-Volume Set), Academic Press.
Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird bevorzugt in Schritt (b) die Kinaseaktivität der PKCθ induziert. Geeignete Substanzen
zur Aktivierung der PKCθ sind
dem Fachmann bekannt.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
erfolgt Schritt (b) mit Hilfe von anti-CD3-Antikörpern, welche vorzugsweise
an Beads immobilisiert sind. Geeignete Anti-CD3-Antikörper sind beispielsweise bei
der Firma Janssen Cilag unter der Bezeichnung Orthoclone OKT®3
erhältlich
und können
beispielsweise an Beads, welche von der Firma Dynal Biotech Ltd.
unter der Bezeichnung Dynabeads® Pan
Mouse IgG (solid Phase CD3) vertrieben werden, immobilisiert werden.
In diesem Fall erfolgt die Aktivierung der PKCθ indirekt über den T-Zell-Rezeptor (TCR).
In
einer bevorzugten Ausführungsform
erfolgt Schritt (b) mit Hilfe von direkten Aktivatoren. Beispielsweise
eignen sich Diacylglycerin, Bryostatine oder kommerziell erhältliche
Phorbolester, wie z.B. 4α-Phorbol-12-myristat-13-acetat
(PMA), welche einen direkten Einfluss auf die Kinaseaktivität der PKCθ haben.
Auf diese Weise wird die Kaskade über den T-Zellrezeptor und
andere Kinasen umgangen. Demnach wird bevorzugt die Kinaseaktivität in Schritt (b)
durch Zugabe eines Phorbolesters, Bryostatins oder anti-CD3 Antikörpers induziert.
Die
ggf. durchgeführte
Induzierung der Aktivierung der PKCθ in Schritt (b) erfolgt bevorzugt
nicht sofort, nachdem Schritt (a) durchgeführt wurde. Vielmehr wird die
Zelle bevorzugt nach Schritt (a), d.h. dem Zusammenbringen mit der
zu untersuchenden Testsubstanz bzw. mit dem PKCθ-Modulator, für eine gewisse
Dauer, die z.B. im Bereich von einer Stunde liegen kann, inkubiert.
Erfindungsgemäß sind aber auch
längere
oder kürzere
Inkubationszeiten möglich.
Kürzere Inkubationszeiten,
beispielsweise in der Größenordnung
von 20 bis 40 Minuten sind bevorzugt.
Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird in Schritt (c) die Zelle unter Bedingungen inkubiert, welche
die Phosphorylierung zumindest eines Threoninrestes der PKCθ bewirken.
Von der Gesamtheit aller Threoninreste der PKCθ sind dies nur einige bestimmte
Threoninreste, welche reaktiv sind und als Substrate für die Phosphorylierung
innerhalb der Zelle zur Verfügung
stehen. Bevorzugt handelt es sich dabei um Thr219 der
PKCθ.
Dazu
wird die Zelle bevorzugt für
eine Dauer von 1 bis 30 min, bevorzugter 2 bis 10 min bei einer Temperatur
von 37°C
inkubiert. Bevorzugt wird die Zelle für eine Dauer inkubiert, welche
sie benötigt, um
in Abwesenheit der zu untersuchenden Testsubstanz bzw. des PKCθ-Modulators
unter ansonsten identischen Bedingungen mindestens 10% des zumindest
einen Threoninrestes, bevorzugter mindestens 15%, noch bevorzugter
mindestens 20% des zumindest einen Threoninrestes zu phosphorylieren. Die
dafür erforderliche
Zeit kann durch einfache Vorversuche ermittelt werden.
Umfasst
das erfindungsgemäße Verfahren den
Schritt (b), d.h. die Induzierung der Kinaseaktivität der PKCθ, so erfolgt
Schritt (c) bevorzugt unter den gleichen Bedingungen wie Schritt
(b).
Besonders
bevorzugt werden die Schritte (b) und (c) gleichzeitig durchgeführt. Umfasst
die Induzierung der Kinaseaktivität der PKCθ beispielsweise die Zugabe
eines Phorbolesters, so verbleibt der Phorbolester bevorzugt im
Inkubationsmedium während
der Durchführung
von Schritt (c). Es erfolgt also bevorzugt eine kontinuierliche
Aktivierung der PKCθ durch
die Anwesenheit des Phorbolesters (Schritt (b)), und gleichzeitig
werden Bedingungen geschaffen, welche eine Phosphorylierung des
zumindest einen Threoninrestes der PKCθ bewirken (Schritt (c)).
Es
ist aber auch möglich,
die Induzierung der Kinaseaktivität der PKCθ in Schritt (b) vor oder während Schritt
(c) abzubrechen. Dies kann beispielsweise in Schritt (b) durch die
Verwendung von anti-CD3-Antikörpern
realisiert werden, die an magnetischen Partikeln immobilisiert sind
und von der Zelle bzw. den Zellen abgetrennt werden, noch ehe Schritt (c)
abgeschlossen ist.
Bevorzugt
erfolgt jedoch die Induzierung der Kinaseaktivität der PKCθ in Schritt (b) während der gesamten
Dauer von Schritt (c).
Umfasst
das erfindungsgemäße Verfahren die
Schritte (a), (b) und (c), so wird die Zelle bevorzugt nach dem
Zusammenbringen mit der zu untersuchenden Testsubstanz bzw. mit
dem PKCθ-Modulator
in Schritt (a) für
eine gewisse Dauer inkubiert, z.B. für eine Stunde, ehe die Kinaseaktivität der PKCθ in Schritt
(b) induziert wird und die Zelle in Schritt (c) unter Bedingungen
inkubiert wird, welche die Phosphorylierung zumindest eines Threoninrestes
der PKCθ bewirken.
Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird bevorzugt in Schritt (d) die Zelle lysiert. Zur Lyse eignen
sich die allgemein üblichen
Verfahren nach Standardprotokollen. Osmotische Lyse oder der Einsatz von
Tensiden, wie z.B. Triton oder Tween in geeigneten Puffern sind
bevorzugt. Ein geeigneter Lysepuffer hat beispielsweise die folgende
Zusammensetzung: 50 mmol/l Tris-HCl (pH 8,0), 100 mmol/l NaCl, 2% Nonidet
P-40, 1 mmol/l Phenylmethylsulfonylfluorid, 0,5 μg Leupeptin pro ml, und 1,0 μg Aprotinin
pro ml und 5 mmol/l Natriumorthovanadat. Ein anderer geeigneter
Lysepuffer besteht aus 50 mmol/l HEPES (pH 7,5), 2% Nonidet P-40,
5 mmol/l Natriumorthovanadat, 5 mmol/l Natriumpyrophosphat, 5 mmol/l
NaF, 5 mmol/l EDTA, 50 mmol/l NaCl und 50 μg/ml Aprotinin und Leupeptin.
Die
Bestimmung des Phosphorylierungsgehalts des zumindest einen Threoninrestes
der PKCθ erfolgt
bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
in Schritt (e). Dazu sind grundsätzlich
die üblichen
Verfahren nach Standardprotokollen geeignet. In diesem Zusammenhang
kann beispielsweise vollumfänglich verwiesen
werden auf A.C. Newton et al., Protein Kinase C Protocols (Methods
in Molecular Biology (Clifton, N.J.), V. 233.), Humana Press; J.N.
Abelson et al., Protein Phosphorylation, Part A: Protein Kinases: Assays,
Purification, Antibodies, Functional Analysis, Cloning, and Expression:
Volume 200: Protein Phosphorulation Part A (Methods in Enzymology),
Academic Press.
Beispielsweise
kann in Schritt (c) durch Zusatz von [32P]-γ-ATP zum
Inkubationsmedium eine radioaktive Markierung des zumindest einen
Threoninrestes erreicht und die Radioaktivität nach Lyse in Schritt (d)
und Isolierung der markierten PKCθ aus dem Lysat durch Szintillationszählung in
Schritt (e) quantifiziert werden. Da die radioaktive Markierung jedoch
unspezifisch hinsichtlich der einzelnen Phosphorylierungsstellen
ist, für
HTS-Ansätze
weitgehend ungeeignet ist und besondere Sicherheitsvorkehrungen
erfordert, erfolgt die Messung des Phosphorylierungsgehalts des
zumindest einen Threoninrestes der PKCθ vorzugsweise mit Hilfe colorimetrischer, fluorimetrischer
oder luminometrischer Methoden. Demnach umfasst Schritt (e) bevorzugt
eine colorimetrische, fluorimetrische oder luminometrische Messung.
Fluorimetrische
Methoden umfassen neben herkömmlichen
Fluoreszenzmessungen auch Fluoreszenz-Resonanz-Energie-Transfer-Messungen (FRET),
wobei im Falle der Verwendung zweier Fluorophore (Donor und Akzeptor)
sowohl die Fluoreszenzschwächung
des Donors, als auch die Fluoreszenz des Akzeptors gemessen werden
kann.
Luminometrische
Methoden umfassen die Messung der Elektrochemolumineszenz. Auch
die Messung mit Hilfe eines Amplified Luminescent Proximity Homogeneous
Assay (ALPHA)Screen® (BioSignal Packard, Inc.)
kommt in Betracht.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst Schritt (e) die Anwendung der ELISA-Technologie (ELISA =
enzyme-linked immunosorbent assay). Die ELISA-Technologie ist dem
Fachmann geläufig.
In diesem Zusammenhang kann beispielsweise vollumfänglich verwiesen
werden auf J.R. Crowther et al., The ELISA Guidebook, Humana Press;
J.R. Crowther, ELISA: Theory and Practice, Humana Press; und D.M.
Kemeny, A Practical Guide to Elisa, Pergamon.
Ein
enzym-gekoppelter Immunnachweis (ELISA) umfasst üblicherweise folgende Teilschritte:
- (i) der Antikörper gegen das gesuchte Protein (Fängerantikörper), hier
vorzugsweise ein anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper,
wird auf einer inerten Festphase, wie z.B. Polystyrol, verankert;
- (ii) die Lösung
des zu untersuchenden Proteins wird auf die mit Antikörpern besetzte
Oberfläche aufgetragen,
so dass der immobilisierte Antikörper
das Protein binden kann;
- (iii) der entstandene Antikörper-Protein-Komplex wird
mit einem zweiten proteinspezifischen Antikörper (Detektionsantikörper), hier
vorzugsweise ein anti-PKCθ Antikörper, inkubiert;
dieser Zweitantikörper
ist vorzugsweise mit einem leicht nachweisbaren Enzym kovalent verknüpft (Antikörper-Enzym-Konjugat);
- (iv) der überschüssige, ungebundene
Zweitantikörper
wird durch wiederholtes Waschen entfernt. Dann wird das Enzym des
Fängerantikörper-Protein-Detektionsantikörper-Enzym-Komplexes nachgewiesen,
woraus die Menge des gebundenen Proteins berechnet werden kann.
Die
Verankerung in Schritt (i) kann auf verschiedene Weise realisiert
werden. Die unterschiedlichen Möglichkeiten
sind dem Fachmann geläufig. Beispielsweise
kann die Verankerung erreicht werden
- – durch
Festphasen, welche ihrerseits kovalent mit Antikörpern verknüpft sind, wobei diese kovalent
verknüpften
Antikörper
gegen Antikörper
derjenigen Organismen spezifisch sind, welche zur Herstellung des
Fängerantikörpers verwendet wurden;
- – durch
Festphasen, welche kovalent mit Streptavidin oder Biotin verknüpft sind
und der Fängerantikörper seinerseits
mit Biotin bzw. Streptavidin konjugiert ist; oder
- – durch
Festphasen, welche an ihrer Oberfläche geeignete funktionelle
Gruppen tragen, die in der Lage sind, mit den funktionellen Gruppen
des Fängerantikörpers, ggf.
nach chemischer Aktivierung, kovalente Bindungen auszubilden; in
diesem Zusammenhang kann beispielsweise vollumfänglich verwiesen werden auf
M. Nisnevitch et al., J. Biochem. Biophys. Methods. 2001; 49(1–3): 467–80).
In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst Schritt (e) die Anwendung der FLISA-Technologie (FLISA =
fluorophorlinked immunosorbent assay). Die FLISA-Technologie ist
dem Fachmann geläufig. In
diesem Zusammenhang kann beispielsweise vollumfänglich verwiesen werden auf
E.E. Swartzman et al., Anal. Biochem. 1999, 271(2), 143–51; und
P. Oelschlaeger et al., Anal. Biochem. 2002, 309(1), 27–34.
Im
Unterschied zur ELISA-Technologie kann bei der FLISA-Technologie
auf Waschschritte verzichtet werden, und nur ein einziger Inkubationsschritt
ist erforderlich. Daher eignet sich die FLISA-Technologie insbesondere
zum high-throughput-screening.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst ein fluorophorgebundener Immunnachweis (FLISA) üblicherweise
folgende Teilschritte:
- (i) der Antikörper gegen
das gesuchte Protein (Fängerantikörper), hier
vorzugsweise ein anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper,
wird an Beads aus einem inerten Material verankert (vgl. oben);
- (ii) die Lösung
des zu untersuchende Proteins und ein zweiter proteinspezifischer
Antikörper
(Detektionsantikörper),
hier vorzugsweise ein anti-PKCθ Antikörper, wird
mit den Beads inkubiert, wodurch sich ein Fängerantikörper-Protein-Detektionsantikörper-Komplex
ausbildet. Damit dieser Komplex fluorimetrisch nachgewiesen werden
kann, ist es erforderlich, dass zumindest ein geeigneter Fluorophor
anwesend ist. Dies kann auf unterschiedliche Weise realisiert werden.
Beispielsweise
- – kann
der Zweitantikörper
direkt mit einem Fluorophor kovalent verknüpft sein;
- – kann
der Zweitantikörper
mit Biotin konjugiert sein und während
der Inkubation zusätzlich
ein an Streptavidin gebundener Fluorophor zugegeben werden;
- – kann
der Fluorophor an einen dritten Antikörper gebunden sein, welcher
während
der Inkubation zugegeben wird und für Antikörper der Spezies, welche zur
Herstellung des Detektionsantikörpers verwendet
wurden, spezifisch ist;
- (iii) vorzugsweise ohne Waschschritte wird die Fluoreszenz des
Fängerantikörper-Protein-Detektionsantikörper-Fluorophor-Komplexes
nachgewiesen, woraus die Menge des gebundenen Proteins berechnet
werden kann. Bei der Messung der Fluoreszenz wird mit Hilfe geeigneter Verfahren
nur die Fluoreszenz des im Komplex gebundenen Fluorophors gemessen,
nicht jedoch die Fluoreszenz des frei in Lösung befindlichen überschüssigen Fluorophors;
dies kann beispielsweise erreicht werden
- – mit
Hilfe der hydrodynamischen Fokussierung (Durchflusszytometrie),
wobei die Beads vereinzelt und in ungefähr gleicher Ausrichtung an
einem Laserfokus vorbeigeleitet werden, und/oder
- – durch
Markierung der Beads mit einem zweiten Fluorophor, wobei die Messung
der Fluoreszenz dann auf einer Colokalisation beider Fluoreszenzsignale
basiert.
Die
Bestimmung der Phosphorylierung in Schritt (e) basiert bevorzugt
auf der Verwendung phospho-spezifischer Antikörper gegen den zumindest einen
Threoninrest der PKCθ,
welcher nach Schritt (a), d.h. nach dem Zusammenbringen der Zelle
mit der zu untersuchenden Testsubstanz bzw. mit dem PKCθ-Modulator,
in Schritt (c) phosphoryliert wurde.
Ein
gegen phosphoryliertes Threonin gerichteter Antikörper, dessen
Epitop weitgehend auf den phosphorylierten Threoninrest beschränkt und
somit weitgehend unabhängig
von der Struktur der flankierenden Aminosäurereste ist, ist beispielsweise
bei der Firma New England Biolabs, Inc., Herts, GB erhältlich.
Dieser Antikörper
ist jedoch nicht spezifisch für
einen phosphorylierten Threoninrest in Position 219 der PKCθ, sondern
bindet grundsätzlich
an jeden phosphorylierten Threoninrest jedes Proteins im Zelllysat.
Da dieser Antikörper
weder zwischen PKCθ und
anderen Proteinen, noch zwischen einzelnen phosphorylierten Threoninresten
unterscheidet, ist seine Selektivität/Sensitivität entsprechend
gering.
Vorzugsweise
umfasst Schritt (e) des erfindungsgemäßen Verfahrens die Verwendung
eines Antikörpers,
der spezifisch ist gegen einen phosphorylierten Threoninrest in
Position 219 der PKCθ,
zum Zwecke der Beschreibung auch bezeichnet als "anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper". Grundsätzlich ist
es aber auch möglich,
dass ein Antikörper
verwendet wird, welcher an jegliche phosphorylierte Threoninreste
bindet, zum Zwecke der Beschreibung auch bezeichnet als "anti-phospho-Thr
Antikörper".
Zum
Zwecke der Beschreibung bedeutet die Schreibweise "phospho-Thr219" einen
L-Threoninrest in
Position 219 innerhalb der Primärstruktur
von PKCθ,
dessen Hydroxylgruppe in der Seitenkette einfach phosphoryliert
ist. Handelt es sich bei der oder den im erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzten Zelle(n) um humane Zellen, so bedeutet der Ausdruck "phospho-Thr219" bevorzugt
einen phosphorylierten Threoninrest in Position 219 innerhalb der
als SEQ. ID. NO. 1 dargestellten Sequenz.
Diese
Antikörper
können
monoklonal oder polyklonal sein. Geeignete Methoden zur Herstellung solcher
Antikörper
sind dem Fachmann bekannt. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise
vollumfänglich
verwiesen werden auf E. Liddell et al., Antikörper-Techniken, Spektrum Akademischer
Verlag; R. Kontermann et al., Antibody Engineering, Springer, Berlin;
E. Harlow et al., Using Antibodies – A Laboratory Manual, Cold
Spring Harbor Laboratory Press; E. Harlow et al., Antibodies: A
Laboratory Manual, Cold Spring Harbor Laboratory Press; B.K.C. Lo,
Antibody Engineering: Methods and Protocols (Methods in Molecular
Biology), Humana Press; P.S. Shepherd et al., Monoclonal Antibodies:
A Practical Approach, Oxford University Press; G. Subramanian, Antibodies
Production and Purification, Kluwer Academic/Plenum Publishers;
T. Clackson et al., Phage Display: A Practical Approach (The Practical
Approach Series, 266), Oxford University Press; und B.K. Kay, Phage
Display of Peptides and Proteins: A Laboratory Manual, Academic
Press.
Je
nach verwendetem Organismus hat die PKCθ eine variierende Primärstruktur.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
kann beispielsweise die PKCθ von
Mäusen,
Ratten oder anderen Tieren eingesetzt werden. Bevorzugt werden in
dem erfindungsgemäßen Verfahren
humane Zellen, vorzugsweise T-Zellen, insbesondere humane T-Zellen
eingesetzt, so dass die untersuchte PKCθ bevorzugt humane PKCθ ist. Bevorzugt
handelt es sich bei dem untersuchten Enzym um die Isoform PKCθ I.
Bevorzugt
umfasst die untersuchte PKCθ die SEQ.
ID. NO. 1.
Zur
Herstellung phospho-spezifischer Antikörper gegen bestimmte Phosphorylierungsstellen von
PKCθ werden
bevorzugt Oligopeptide synthetisiert, deren Primärstruktur der Region um die
Phosphorylierungsstelle innerhalb der Primärstruktur von PKCθ entspricht.
Ein phospho-spezifischer Antikörper
gegen Thr219 kann daher beispielsweise mit
Hilfe eines Oligopeptids umfassend die Teilsequenz ... Glu-(phospho-Thr)-Met
... hergestellt werden, wobei "phospho-Thr" für einen
in der Seitenkette phosphorylierten Threoninrest steht. Geeignete
Methoden zur Herstellung derartiger Oligopeptide sind dem Fachmann
bekannt. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise verwiesen werden
auf M.W. Pennington et al., Peptide Synthesis Protocols (Methods
in Molecular Biology), Humana Press, 1994; W.C. Chan et al., Fmoc
Solid Phase Peptide Synthesis: A Pracfical Approach, Oxford University
Press, 2000; J. Jones, Amino Acid and Peptide Synthesis (Oxford
Chemistry Primers, 7), Oxford University Press, 2002; J. Howl, Peptide
Synthesis And Applications (Methods in Molecular Biology), Humana
Press, 2005; und N.L. Benoiton, Chemistry of Peptide Synthesis,
CRC Press, 2005).
Bevorzugt
wird zur Herstellung eines anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörpers ein
Oligopeptid verwendet, welches eine Aminosäuresequenz aus wenigstens 5
Aminosäureresten,
bevorzugt wenigstens 7, bevorzugter wenigstens 9, noch bevorzugter wenigstens
11, am bevorzugtesten wenigstens 13 und insbesondere wenigstens
15 Aminosäureresten umfasst,
mit der Maßgabe,
dass diese Aminosäuresequenz
einer zusammenhängenden
Teilsequenz von SEQ. ID. NO. 2 entspricht und dabei den phosphorylierten
Threoninrest einschließt,
welcher in SEQ. ID. NO. 2 die Position 19 hat. Bevorzugt umfasst
die Aminosäuresequenz
die Positionen 17 bis 21, bevorzugter 15 bis 23, noch bevorzugter
13 bis 25, am bevorzugtesten 11 bis 27 und insbesondere 9 bis 29
von SEQ. ID. NO. 2.
Anschließend kann
das Oligopeptid beispielsweise mit Maleinimid-aktiviertem Keyhole-limpet
Hämocyanin
(KLH) oder bovinem Serumalbumin (BSA) konjugiert werden. Danach
können
mehrere Individuen, beispielsweise weiße Neuseeland Kaninchen, mit
dem Peptid-KLH-Konjugat immunisiert werden, wobei die Immunisierung
in regelmäßigen Abständen, beispielsweise
nach 2 Wochen, wiederholt wird. Der Antikörper-Titer im Serum lässt sich
durch ELISA in Peptid-BSA beschichteten Mikrotiterplatten bestimmen.
Die phospho-spezifischen Antikörper,
in diesem Fall vorzugsweise anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper, können dann
durch geeignete Methoden aus dem Serum isoliert werden.
Durch
Herstellung von Hybridomen, beispielsweise mit Hilfe immunisierter
Mäuse,
lassen sich analog monoklonale Antikörper herstellen, d.h. monoklonale
anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper. Dazu
werden nach Immunisierung die antikörperbildenden B-Lymphozyten,
vorzugsweise aus der Milz von Mäusen
isoliert und anschließend
mit Myelomzellen fusioniert, wodurch Hybridomazellen entstehen.
Auch ist es möglich,
monoklonale Antikörper aus
Kaninchen zu erhalten (RabMab; vgl. z.B. H. Spieker-Polet et al.,
Proc. Natl. Acad. Sci. 1995 Sep 26; 92(20): 9348–52). Ferner kann auch die
Phage Display Technologie zur Erzeugung monoklonaler Antikörper verwendet
werden (vgl. z.B. P.G. Schultz et al., Science 1995, 269: 1835–1842).
Die
so erhaltenen polyklonalen oder monoklonalen Antikörper können ferner
mit Fluoreszenzfarbstoffen, Enzymen, Biotin, etc. konjugiert und/oder an
Festphasen immobilisiert werden. Die dazu erforderlichen Verfahrensschritte
erfolgen nach Standardprotokollen.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
umfasst bevorzugt in Schritt (e) die folgenden Teilschritte:
- (e1) Immunpräzipitieren
zumindest eines Teils der PKCθ unter
Verwendung eines geeigneten ersten Antikörpers; und
- (e2) Messen des Phosphorylierungsgehalts
des zumindest einen Threoninrestes der immunpräzipitierten PKCθ unter Verwendung
eines geeigneten zweiten Antikörpers.
Bevorzugt
ist dabei der erste Antikörper
gegen PKCθ (anti-PKCθ Antikörper) und
der zweite Antikörper
gegen phospho-Thr219 der PKCθ (anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper)
gerichtet, oder umgekehrt.
Bevorzugte
Ausführungsformen
von Schritt (e) des erfindungsgemäßen Verfahrens werden nachfolgend
beschrieben:
Western Blot:
In
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt nach der Lyse (Schritt (d)) eine Immunpräzipitation der PKCθ aus dem
Lysat mit einem anti-PKCθ Antikörper (AK1), welcher
bevorzugt monoklonal ist. AK1 ist bevorzugt an eine Trägermatrix
gekoppelt, beispielsweise an Protein G Sepharose.
Danach
wird das Präzipitat
bevorzugt in zwei, vorzugsweise gleich große Portionen aufgeteilt. Nun
wird die im Präzipitat
enthaltene PKCθ jeweils von
den übrigen
Bestandteilen abgetrennt, bevorzugt durch Gelelektrophorese (1D-SDS-PAGE),
und durch Western Blot auf eine Membran übertragen.
In
einer der beiden Proben wird die Phosphorylierung der Phosphorylierungsstelle,
vorzugsweise Thr219, mit Hilfe eines geeigneten
phospho-spezifischen Antikörpers
(AK2), vorzugsweise mit Hilfe eines anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörpers nachgewiesen.
In
der anderen Probe erfolgt hingegen als Beladungskontrolle ein Nachweis
der Gesamtmenge an präzipitierter
PKCθ, d.h.
von phosphorylierter und unphosphorylierter PKCθ. Dazu kann beispielsweise der
anti-PKCθ Antikörper (AK1)
verwendet werden.
Die
erhaltenen Banden werden bevorzugt densitometrisch ausgewertet,
wobei das Phosphosignal auf die jeweilige Gesamtmenge an PKCθ (Beladungskontrolle)
normiert wird. Bevorzugt erfolgt die densitometrische Auswertung
mit Hilfe von anti-PKCθ Antikörpern oder
Antikörpern
gegen solche anti-PKCθ Antikörper, an
welche die üblichen
Enzyme konjugiert sind, die nach Zugabe geeigneter Substrate eine
Farbreaktion bzw. eine Chemolumineszenz-Reaktion katalysieren. Als
Enzyme eignen sich beispielsweise alkalische Phosphatase, Meerrettich-Peroxidase
(HRPO), β-Galaktosidase,
Glucoamylase, Glucose-Oxidase und Luziferase. Ein monoklonaler anti-PKCθ Antikörper, welcher
an Meerrettich-Peroxidase (HRPO) konjugiert ist, ist beispielsweise
bei der Firma BD Biosciences Pharmingen, San Diego, USA kommerziell
erhältlich.
Der
anti-PKCθ Antikörper kann
auch direkt mit einem Fluoreszenzfarbstoff konjugiert sein, beispielsweise
mit AMCA, Cy3, Cy5, Fluorescein, Hoechst 33258, B-Phycoerythrin, R-Phycoerythrin, Rhodamin
oder Texas Red®.
Eine Normierung der Messwerte erfolgt bevorzugt durch Kalibrierung
der Methode. Eine rekombinante Phosphomutante kann dabei als Negativkontrolle,
rekombinante PKCθ,
welche bereits an Thr219 phosphoryliert
ist, als Positivkontrolle verwendet werden.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird die Probe nicht in zwei Teile aufgeteilt und in zwei getrennten
Western-Blots analysiert, sondern vollständig auf einem einzigen Western-Blot
gleichzeitig analysiert. Dazu werden bevorzugt der anti-PKCθ Antikörper (AK1)
und der phospho-spezifische Antikörper (AK2) mit Hilfe unterschiedlicher
Spezies hergestellt, so dass bei der Bandenauswertung eine speziesspezifische
Differenzierung erfolgen kann: wurde beispielsweise AK1 durch Immunisierung
von Kaninchen und AK2 durch Immunisierung von Mäusen erhalten, so können zur
Auswertung zwei Fluorophore F1 und F2 zugegeben werden, von denen
der eine an einen anti-Maus-Antikörper, der andere an einen anti-Kaninchen-Antikörper konjugiert
ist. Auf diese Weise können
beide Fluoreszenzsignale auf dem gleichen Western-Blot ausgewertet
werden.
Durch
mehrere Messungen bei verschiedenen Konzentrationen der zu untersuchenden
Testsubstanz können
Dosis-Wirkungs-Kurven generiert werden.
ELISA:
In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt nach der Lyse (Schritt (d)) eine Bestimmung des Phosphorylierungsgehalts
des zumindest einen Threoninrestes der PKCθ unter Anwendung der ELISA-Technologie. Bevorzugt
werden dabei in einem Sandwich-ELISA ein anti-PKCθ Antikörper und
ein anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper
eingesetzt. Dazu wird bevorzugt einer der beiden Antikörper auf der
inneren Oberfläche
der Wells einer Mikrotiterplatte immobilisiert. Bevorzugt handelt
es sich dabei um einen anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper.
Dieser Antikörper
dient bevorzugt als Primärantikörper ("Fängerantikörper").
Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird nun das in Schritt (d) erhaltene Lysat in die Wells der Mikrotiterplatten
gefüllt.
Nach einer Inkubationszeit erfolgen vorzugsweise mehrere Waschschritte.
Danach
wird der zweite Antikörper
zugegeben, wobei es sich dabei bevorzugt um einen, vorzugsweise
monoklonalen anti-PKCθ Antikörper handelt.
Dieser Antikörper
dient als Sekundärantikörper ("Detektionsantikörper"). Eine Detektion
des Bindungskomplexes aus der phosphorylierten PKCθ (Antigen)
und den beiden Antikörpern
kann nun mit Hilfe von colorimetrischen, fluorimetrischen oder luminometrischen
Methoden erfolgen.
Dazu
kann der Sekundärantikörper beispielsweise
mit einem der üblichen
Enzyme konjugiert sein, welche anschließend nach Zugabe geeigneter
Substrate eine Farbreaktion bzw. eine Chemolumineszenz-Reaktion
katalysieren. Als Enzyme eignen sich beispielsweise die vorstehend
genannten Enzyme.
Das
Enzym kann auch an Streptavidin konjugiert sein und an einen biotinylierten
Sekundärantikörper gebunden
werden, welcher seinerseits mit einem der vorstehend genannten Enzyme
konjugiert ist. Eine Signalverstärkung
ist möglich,
wenn das molare Verhältnis
von Biotin zu Sekundärantikörper und/oder
Enzym zu Streptavidin > 1
ist.
Der
Detektionsantikörper
kann auch direkt mit einem Fluoreszenzfarbstoff konjugiert sein.
Beispiele für
geeignete Fluoreszenzfarbstoffe sind vorstehend genannt. Eine Normierung
der Messwerte erfolgt bevorzugt durch Kalibrierung der Methode. Eine
rekombinante Phosphomutante kann dabei als Negativkontrolle, rekombinante
PKCθ, welche
bereits an Thr219 phosphoryliert ist, als
Positivkontrolle verwendet werden.
FLISA:
In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt nach der Lyse (Schritt (d)) eine Bestimmung des Phosphorylierungsgehalts des
zumindest einen Threoninrestes der PKCθ unter Anwendung der FLISA-Technologie. Da in
der Regel in High-Throughput-Screening (HTS)-Anlagen Waschschritte
nicht möglich
oder nur aufwendig realisierbar sind, erfolgt diese besonders bevorzugte
Methode vorzugsweise unter Verwendung eines Antikörpers, der
an Beads immobilisiert ist.
Dazu
wird bevorzugt ein erster Antikörper (AK1),
vorzugsweise ein anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper,
als Primärantikörper auf
Beads immobilisiert, welche mit einem ersten Fluoreszenzfarbstoff (F1)
markiert sind.
Nach
der Lyse der Zelle(n) in Schritt (d) werden die Lysate mit diesen
Beads inkubiert. Anschließend
wird ein zweiter Antikörper
(AK2), vorzugsweise ein anti-PKCθ Antikörper, als
Sekundärantikörper zugegeben.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
erfolgt die Auswertung durch hydrodynamische Fokussierung (Durchflusszytometrie),
beispielsweise mit Hilfe eines BD-FACSArray® Bioanalyzer
der Fa. BD Biosciences. Dazu ist lediglich ein einzelner Fluoreszenzfarbstoff
erforderlich. Die Durchführung
der Auswertung erfolgt nach Standardprotokollen und ist dem Fachmann
geläufig.
In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
ist der Sekundärantikörper (AK2)
mit einem zweiten Fluoreszenzfarbstoff (F2) markiert, so dass sich
zwei verschiedene Fluoreszenzfarbstoffe im System befinden. Eine
Detektion des Bead-Komplexes erfolgt dann bevorzugt in einem konfokalen
System (z.B. mit einem Opera-Reader der Firma Evotec OAI AG, Hamburg,
Deutschland). In einer Variante dieser Ausführungsform ist der Sekundärantikörper (AK2)
mit Biotin konjugiert und der zweite Fluoreszenzfarbstoff (F2) wird
als Konjugat mit Streptavidin bereitgestellt, so dass er an den
biotinylierten Sekundärantikörper (AK2)
binden kann.
Die
Auswertung auf der Grundlage der FLISA-Technologie hat die Vorteile,
dass alle Schritte vom Zusammenbringen der Zelle mit der zu untersuchenden
Testsubstanz bis zur Fluoreszenzmessung in derselben Mikrotiterplatte
durchgeführt
werden können.
Wegen der konfokalen Messtechnik kann auf Waschschritte verzichtet
werden.
Basiert
die Messung auf der Verwendung zweier Fluorophore, so werden die
Messergebnisse nur bei Colokalisation beider Fluoreszenzsignale
(F1 + F2) als positiv gewertet. Daher erhöht die Verwendung zweier Antikörper und
zweier Fluoreszenzmarker die Spezifität. Als Fluoreszenzfarbstoffe
F1 und F2 eignen sich beispielsweise die folgenden Paare: F1: R-Phycoerythrin,
Cy3 (Alexa® 532)
F2: APC, CyS, Alexa® 647, Alexa® 633.
Alternativ
kann die Messung im Labormaßstab
auch in einem Durchflusszytometer oder z.B. mit dem Luminex-Reader
der Firma Luminex Corporation, Austin, USA erfolgen. Auch ist eine
Auswertung über
Fluoreszenz-Resonanz-Energie-Transfer-Messungen (FRET) möglich.
Demnach
umfasst das erfindungsgemäße Verfahren
bevorzugt in Schritt (e) die Anwendung der ELISA- oder FLISA-Technologie.
Besonders bevorzugt umfasst das Verfahren in Schritt (e) die Anwendung
der FLISA-Technologie, wobei zwei unterschiedliche Fluoreszenzfarbstoffe
verwendet werden und die Messung des Phosphorylierungsgehalts auf der
Messung der Fluoreszenz beider Farbstoffe basiert.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst das erfindungsgemäße Verfahren
den weiteren Schritt
- (f) Vergleichen des in
Schritt (e) bestimmten Phosphorylierungsgehalts des zumindest einen Threoninrestes
der PKCθ mit
dem entsprechenden Phosphorylierungsgehalt, welcher bestimmt wird,
wenn das Verfahren unter ansonsten identischen Bedingungen, jedoch
ohne Schritt (a), d.h. in Abwesenheit der Testsubstanz bzw. des
PKCθ-Modulators,
durchgeführt
wird.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
eignet sich zur Untersuchung der modulierenden Wirkung einer Testsubstanz
bzw. eines PKCθ-Modulators
auf einen PKCθ-abhängigen Signaltransduktionsweg
in einer menschlichen oder tierischen Zelle.
Die
gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
auffindbaren Testsubstanzen bzw. PKCθ-Modulatoren sind geeignet
zur Vorbeugung und/oder Behandlung von PKCθ-vermittelten Krankheiten. Daher kann
das Verfahren verwendet werden bei der Suche nach neuen pharmakologischen
Wirkstoffen, insbesondere neuen Immunmodulatoren, wie Immunstimulatoren
und Immunsuppressiva, aber auch neuen Mitteln zur Behandlung von
Muskelerkrankungen.
Immunstimulatoren
werden in zunehmendem Umfang zur Unterstützung der biologischen Reaktion
der Patienten auf Tumoren eingesetzt. Dies kann beispielsweise durch
Stärkung
der Immunantwort erfolgen. Die Cytotoxizität von T-Zellen und ggf. auch die Aktivität natürlicher
Killerzellen kann durch diese Substanzen erhöht werden. Immunstimulatoren
werden auch in der Behandlung der chronischen Hepatitis C und von
HIV eingesetzt. Einige Immunstimulatoren werden auch zur Prophylaxe
von Erkältungen
eingesetzt.
Immunsuppressiva
sind zur Behandlung unterschiedlicher Indikationen geeignet, beispielsweise
- – zur
Behandlung von akuten oder chronischen inflammatorischen Prozessen
und Entzündungserkrankungen
(beispielsweise entzündlichen
Atemwegserkrankungen, wie COPD [Chronic Obstructive Pulmonary Disease],
Asthma, etc.),
- – zur
Behandlung von Allergien (beispielsweise der schweren anaphylaktischen
Sofortreaktion, etc.),
- – zur
Behandlung von Autoimmunerkrankungen (beispielsweise rheumatoider
Arthritis, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa, Uveitis, Psoriasis, Nephrotischem
Syndrom, Diabetes 1, Diabetes 2, multipler Sklerose, etc.)
- – zur
Behandlung von septischen Schock,
- – zur
Prophylaxe oder Therapie von Ischämie/Reperfusions-Schädigungen
(z.B. Myokardinfarkt, Schlaganfall, etc.) und
- – zur
Prophylaxe oder Therapie der Abstoßungsreaktion nach einer Transplantation
(beispielsweise von Niere, Leber, Herz, Lunge, Pankreas, Augenlinsen,
Knochenmark, etc.).
Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft einen Antikörper gegen
einen phosphorylierten Threoninrest in Position 219 der PKCθ (anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper).
Dieser Antikörper
kann polyklonal oder monoklonal sein. Dabei handelt es sich um einen
Antikörper,
welcher spezifisch für
einen phosphorylierten Threoninrest in Position 219 der PKCθ ist, d.h.
es handelt sich nicht um einen unspezifischen anti-phospho-Thr Antikörper, welcher
auch an phosphorylierte Threoninreste bindet, die nicht von den
gleichen Aminosäuren
wie Thr219 von PKCθ flankiert werden.
Bevorzugt
weist der anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper
eine Affinitätskonstante
gegen Thr219 der PKCθ von weniger als 10–4 mol/l,
bevorzugter weniger als 10–5 mol/l, noch bevorzugter
weniger als 10–6 mol/l, am bevorzugtesten
weniger als 10–7 mol/l und insbesondere
weniger als 10–8 mol/l oder sogar weniger
als 10–9 mol/l
auf. Zur Bestimmung der Affinitätskonstante
eignet sich beispielsweise die Oberflächenplasmonresonanzspektroskopie
(z.B. mit einem Gerät
der Firma Biacore, Neuchâtel, Schweiz).
Der
erfindungsgemäße anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper
ist spezifisch für
Thr219 der PKCθ, d.h. er bindet an einen phosphorylierten
Threoninrest in Position 219, jedoch an keinen der übrigen Threoninreste
der PKCθ,
sollte dieser phosphoryliert sein. Die Bindung des erfindungsgemäßen anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörpers
an die PKCθ ist
somit abhängig
von der Struktur der Aminosäurereste,
welche den phosphorylierten Threoninrest in Position 219 der PKCθ flankieren.
Insbesondere umfasst der erfindungsgemäße anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper keinen
anti-phospho-Thr
Antikörper,
welcher an beliebige phosphorylierte Threoninreste unabhängig von
der Sequenz der flankierenden Aminosäurereste bindet.
Somit
ist der erfindungsgemäße anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper
spezifisch für
ein Epitop, welches mehr als den phosphorylierten Threoninrest umfasst.
Beispiele für
derartige Epitop-Substrukturen sind -Glu218-Thr219-, -Thr219-Met220-, und -Glu218-Thr219-Met220-, etc.
Bevorzugt umfasst das Epitop eine Aminosäuresequenz aus wenigstens 5 Aminosäureresten,
bevorzugt wenigstens 7, bevorzugter wenigstens 9, noch bevorzugter
wenigstens 11, am bevorzugtesten wenigstens 13 und insbesondere
wenigstens 15 Aminosäureresten,
mit der Maßgabe,
dass diese Aminosäuresequenz
einer zusammenhängenden
Teilsequenz von SEQ. ID. NO. 2 entspricht und dabei den phosphorylierten
Threoninrest einschließt,
welcher in SEQ. ID. NO. 2 die Position 19 hat. Bevorzugt umfasst
das Epitop die Teilsequenz der Positionen 17 bis 21, bevorzugter
16 bis 22, noch bevorzugter 15 bis 23, am bevorzugtesten 14 bis
24 und insbesondere 13 bis 25 von SEQ. ID. NO. 2. In diesem Zusammenhang
bedeutet "spezifisch", dass der Antikörper nicht
an ein Epitop bindet, welches zwar einen phosphorylierten Threoninrest
umfasst, jedoch nicht die oben genannte Teilsequenz einschließt.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper
um einen polyklonalen Antikörper.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform handelt es sich
bei dem erfindungsgemäßen anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper
um einen monoklonalen Antikörper,
der vorzugsweise durch eine Hybridomazelllinie, als RabMab oder
Phage Display hergestellt werden kann.
Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
eines vorstehend beschriebenen anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörpers umfassend
die Injektion eines Oligopeptids (Antigens) in einen geeigneten
Organismus, z.B. Kaninchen oder Maus, wobei das Oligopeptid eine
Aminosäuresequenz
aus wenigstens 5 Aminosäureresten, bevorzugt
wenigstens 7, bevorzugter wenigstens 9, noch bevorzugter wenigstens
11, am bevorzugtesten wenigstens 13 und insbesondere wenigstens
15 Aminosäureresten
umfasst, mit der Maßgabe,
dass diese Aminosäuresequenz
einer zusammenhängenden Teilsequenz
von SEQ. ID. NO. 2 entspricht und dabei den phosphorylierten Threoninrest
einschließt,
welcher in SEQ. ID. NO. 2 die Position 19 hat.
Bevorzugt
umfasst das Oligopeptid die Teilsequenz der Positionen 17 bis 21,
bevorzugter 16 bis 22, noch bevorzugter 15 bis 23, am bevorzugtesten 14
bis 24 und insbesondere 13 bis 25 von SEQ. ID. NO. 2.
Dabei
wird das Oligopeptid bevorzugt vor der Immunisierung an ein geeignetes
Carrier Protein konjugiert, beispielsweise an KLH. Geeignete Kits zur
Konjugation von Antigenen an Carrier Proteine sind kommerziell erhältlich.
Ihre Anwendung erfolgt nach Standardprotokollen.
Der
Antikörper
kann dann mit den üblichen Methoden,
beispielsweise durch Affinitätschromatographie,
aus dem Plasma isoliert werden.
Monoklonale
anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper
sind aus Hybridomazellen von Mäusen,
aus Kaninchen (RabMab) oder durch Phage Display zugänglich.
Diese Verfahren sind dem Fachmann bekannt.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
betrifft das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung eines anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörpers
einen Selektionsschritt, aufgrund dessen spezifische von möglicherweise
vorhandenen unspezifischen Antikörpern,
d.h. anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper
von anti-phospho-Thr Antikörpern,
getrennt werden. Dies kann vorzugsweise durch Affinitätschromatographie
erreicht werden. Dazu können
beispielsweise auf der stationären
Phase phosphorylierte Threoninreste immobilisiert werden, welche
in eine Peptidsequenz eingebettet sind, wobei die den phosphorylierten
Threoninrest flankierenden Aminosäurereste von den Aminosäureresten
abweichen, welche bei nativem Thr219 in
PKCθ in
der entsprechenden Position vorhanden sind. Unspezifische anti-phospho-Thr Antikörper werden
an dieser stationären Phase
gebunden, wohingegen die gewünschten
spezifischen anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper
in Ermangelung einer geeigneten Bindungsstelle eluiert werden.
Die
Erfindung betrifft auch einen anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörper, der
nach diesem Verfahren erhältlich
ist.
Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft die Verwendung eines vorstehend
beschriebenen anti-PKCθ-phospho-Thr219 Antikörpers
zum Auffinden einer Testsubstanz mit modulierender Wirkung auf einen
PKCθ-abhängigen Signaltransduktionsweg
bzw. eines PKCθ-Modulators
in einer menschlichen oder tierischen Zelle.