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DE102005020109A1 - Aktiv gekühlter Steckverbinder für Lichtleitkabel - Google Patents

Aktiv gekühlter Steckverbinder für Lichtleitkabel Download PDF

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Abstract

Steckverbinder mit aktiver Kühlung, welcher zur Kopplung einer Lichtleitfaser (2) mit einer Lichtquelle an einem Lichtleitkabel (1) montiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder von außen gekühlt ist, wobei mindestens ein Kühlkanal (8, 9) für eine Kühlflüssigkeit, als Teil eines Kühlkreislaufs durch einen äußeren Teil (5) des Steckverbinders oder ein mit einer Außenfläche des Steckverbinders in einen wärmeleitenden Kontakt gebrachtes und am Steckverbinder befestigtes Metallelement (7) geführt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Lösung für die Kühlung von an Lichtquellen, vorzugsweise an Laserlichtquellen angekoppelten Lichtleitkabeln. Sie bezieht sich insbesondere auf einen aktiv gekühlten Steckverbinder als Koppelstelle zwischen einer Lichtleitfaser und einer Laserlichtquelle höherer Leistung, das heißt, einer Leistung von 300 W und darüber. Selbstverständlich können gemäß der vorgeschlagenen Lösung gekühlte Steckverbinder aber auch zur Ankopplung von Lichtleitfasern an Laserlichtquellen mit geringerer Leistung verwendet werden, wobei dann jedoch möglicherweise auch einfachere Kühllösungen in Betracht kommen.
  • Bei der Übertragung von Laserstrahlen über Lichtleitkabel treten insbesondere bei höheren Laserleistungen starke Übertragungsverluste auf, welche zum überwiegenden Teil als Wärmeverluste in Erscheinung treten und sich dabei vor allem in einer starken Erwärmung bis hin zur Überhitzung der zur Ankopplung der Lichtleitfaser an die Laserlichtquellen verwendeten Steckverbinder manifestieren. Bereits Leistungen von 300 W führen dabei in den Steckverbindern zu einer derartig großen Erhitzung, dass sich die am Steckverbinder, im Allgemeinen mittels Klemmtechnik montierte Faser in der axialen Faserrichtung bewegt. Hierdurch ändert sich der für die jeweilige Ankoppelstelle definiert eingestellte Fokus des Lasers, was zu zusätzlichen Übertragungsverlusten führt. Im ungünstigen Fall kann diese Veränderung der Ankopplungsbedingungen sogar zu einer Zerstörung der Lichtleitfaser führen. Zudem führt die zumeist angewandte Klemmverbindung auch dazu, dass die Faser, insbesondere bei temperaturbedingten Ausdehnungserscheinungen einer mechanischen Druckbelastung ausgesetzt wird, was durch eine dadurch möglicherweise entstehende Beschädigung des die Faser unmittelbar umgebenden Mantels oder sogar ihres Cladding gegebenenfalls weitere Leistungs- beziehungsweise Übertragungsverluste zur Folge hat.
  • Zur Vermeidung der bei Klemmverbindungen auftretenden mechanischen Belastung der Lichtleitfaser und zur Verhinderung ihrer Bewegung in Faserlängsrichtung käme grundsätzlich auch der Einsatz von Klebetechniken zur Befestigung des Steckverbinders an der Lichtleitfaser in Betracht. Allerdings tritt hierbei das Problem auf, dass auch die dazu in Frage kommenden Kleber nur in Grenzen temperaturbeständig sind.
  • Aus den zuvor dargestellten Gründen macht es sich erforderlich, die zur Übertragung von Laserlicht höherer Leistung genutzten Übertragungssysteme an den kritischen Stellen, also insbesondere im Bereich der Steckverbinder, zu kühlen. In der Vergangenheit sind unterschiedliche Methoden zur Reduzierung der an den Steckverbindern auftretenden Temperaturen entwickelt worden. So werden beispielsweise für den Steckverbinder und den Anschlussflansch Materialien verwendet, welche eine besonders gute Wärmeleitung aufweisen, um so die auftretende Wärme durch Wärmeleitung abzuführen. Zur weiteren Verbesserung dieser passiven Kühlung werden die entsprechenden Elemente gegebenenfalls noch mit Kühlkörpern in Verbindung gebracht, um so die wärmeableitende Fläche zu vergrößern. Eine noch wirksamere Wärmeabfuhr wird jedoch durch aktive Kühlsysteme erreicht. Für die aktive Kühlung sind luft- und flüssigkeitsgekühlte Systeme bekannt. Mit luftgekühlten Systemen, welche das Prinzip einer zusätzlichen Wärmeabfuhr durch Konvektion nutzen, werden dabei bereits gute Ergebnisse erreicht. Am effektivsten ist jedoch die Flüssigkeitskühlung beziehungsweise die Wasserkühlung. Dabei bietet es sich an, die Teile des Lichtübertragungssystems, insbesondere dessen Koppelstellen, in den Kühlkreislauf der ohnehin zu kühlenden Laser einzubeziehen.
  • Nach dem Stand der Technik erfolgt die Kühlung der Laser im Allgemeinen mit deionisiertem Wasser. Deionisiertes Wasser hat jedoch den Nachteil, dass es aus wärmeleitenden Materialien, insbesondere aus Metallen, Ionen herauslöst und hierdurch die Materialien angreift. Sofern daher die Kühlung der Steckverbinder durch Einbeziehung in den Kühlkreislauf des Lasers und, wie dies nach dem Stand der Technik praktiziert wird, im Innern des Steckverbinders, nämlich im Bereich der Ferule und/oder des Faserhalters erfolgt, werden erhöhte Anforderungen an die Korrosionsbeständigkeit der für die Steckverbinder verwendeten Materialien gestellt. Die Verwendung entsprechend ausgesuchter Materialien für die Steckverbinder, aber auch für die Flansche, führt jedoch in nachteiliger Weise zu einer Verteuerung der Systeme. Zudem hat es sich gezeigt, dass im Laufe der Zeit selbst hochwertige und daher teure Materialien durch das ionisierte Wasser angegriffen werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Lösung für die Kühlung von an Laserlichtquellen angekoppelten Lichtleitkabeln anzugeben, welche einerseits eine effiziente aktive Kühlung unter Verwendung einer Kühlflüssigkeit ermöglicht, dabei aber andererseits die vorgenannten Nachteile vermeidet. Insbesondere soll dabei die Kühlung so ausgelegt sein, dass die Koppelstelle zwischen der Lichtleitfaser und der Laserlichtquelle auch ohne die Verwendung besonders korrosionsbeständiger Materialien für die Elemente des Steckverbinders eine langzeitsichere Kopplung mit einer verlustarmen Einkopplung des Laserlichts in die Faser gewährleistet.
  • Die Aufgabe wird durch ein Kühlsystem mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Aus- beziehungsweise Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Unteransprüche gegeben.
  • Zur Lösung der Aufgabe wird der Steckverbinder erfindungsgemäß durch eine aktive Kühlung von außen gekühlt ist, wobei mindestens ein Kühlkanal für eine Kühlflüssigkeit, als Teil eines Kühlkreislaufs durch einen äußeren Teil des Steckverbinders oder ein mit einer Außenfläche des Steckverbinders in einen wärmeleitenden Kontakt gebrachtes und am Steckverbinder befestigtes Metallelement geführt ist. Dabei ist der Kühlkanal beziehungsweise sind die Kühlkanäle gemäß einer bevorzugten Ausbildungsform Teil eines externen, von der Kühlung der Laserlichtquelle unabhängigen Kühlkreislaufs. Bei der Kühlflüssigkeit handelt es sich vorzugsweise um destilliertes Wasser.
  • Gemäß einer praxisgerechten Ausbildungsform besteht der Steckverbinder im Wesentlichen aus einer Hülse, in welcher ein die Hülse teilweise durchragendes Ende einer Lichtleitfaser fixiert ist, einer Ferule und einer Schlauchklemme. Die Hülse und das sie durchragende Ende der Lichtleitfaser, mit ihrer die Lichteinkopplungsfläche bildenden Stirnfläche werden von der Ferule aufgenommen. Mittels einer an der Ferule zu montierenden Überwurfmutter ist die Ferule mit einem komplementären Steckverbinder der Laserlichtquelle verbindbar und damit der erfindungsgemäße Steckverbinder an einem komplementären Steckverbinder zu befestigen. Auf die Ferule und einen äußeren, auf der der Lichteinkopplungsfläche gewandeten Seite aus der Ferule herausragenden Mantel des Lichtleitkabels ist die metallische Schlauchklemme aufgeklemmt. Bei dieser Ausbildungsform ist der mindestens eine in den Kühlkreislauf einbezogene Kühlkanal durch die Schlauchklemme oder durch einen, mit der Schlauchklemme in einen wärmeleitenden Kontakt gebrachten Metallblock geführt. Entsprechendes gilt für mehrere eventuell vorhandene Kühlkanäle. Überraschender Weise hat sich gezeigt, dass mit dieser äußeren Laserlichtquelle bis zu 1 kW problemlos an Lichtleitfasern anzukoppeln und zu betreiben sind. Es wird angenommen, dass Lichtleitfasern eventuell sogar mit Lasern mit einer Leistung > 3 kW in dieser Weise betrieben werden können.
  • Die Lichtleitfaser ist bei einer bevorzugten Ausführung dieser Ausbildungsform, anders als nach dem Stand der Technik im Allgemeinen gebräuchlich, mit dem sie unmittelbar umgebenden Mantel in die von der Ferule aufgenommene Hülse eingeklebt. Dabei ist es im Sinne der Erfindung, wenn der oder die Kühlkanäle in einem auf die Schlauchklemme aufgeklemmten Kupferblock, parallel zur Längsachse der Lichtleitfaser verlaufend ausgebildet sind.
  • Die bevorzugte Ausführungsform ist jedoch jene, bei welcher der oder die Kühlkanäle durch die Schlauchklemme geführt sind. Entsprechend einer möglichen Umsetzung der Erfindung sind dabei der oder die Kühlkanäle in der Schlauchklemme, parallel zur Längsachse der Lichtleitfaser verlaufend ausgebildet. Eine andere Möglichkeit besteht in der Anordnung eines spiralförmig um den Umfang der Lichtleitfaser geführten Kühlkanals. Schließlich ist es auch möglich, in der Schlauchklemme mehrere, zu einander parallel verlaufende Kühlkanäle anzuordnen, die um den Umfang der Lichtleitfaser herum geführt sind.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen nochmals näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
  • 1: Einen Kühlblock zur Nachrüstung an einem in herkömmlicher Weise gestalteten Steckverbinder für die Ankopplung einer Lichtleitfaser an eine Laserquelle
  • 2a: Die Schlauchklemme eines in herkömmlicher Weise ausgebildeten Steckverbinders, auf welche der Kühlblock gemäß 1 aufmontiert wird
  • 2b: Die Schlauchklemme eines Steckverbinders mit integrierter Kühlung
  • 3: Einen Faserhalter zur Verwendung in einem Steckverbinder mit integrierter Kühlung
  • 4: Eine Ferule, in welche der Faserhalter gemäß 3 montiert wird
  • 5: Den unter Verwendung der Teile gemäß den 2b, 3 und 4 vollständig montierten Steckverbinder mit integrierter Kühlung
  • 6a: Den Steckverbinder gemäß 5 in räumlicher Darstellung und mit daran befestigen Schläuchen für das Kühlmittel in einer Seitenansicht
  • 6b: Den Steckverbinder nach 6a in einer Draufsicht
  • Die 1a und 1b zeigen einen Kühlblock 7, der zur Umsetzung der erfindungsgemäßen Lösung an einem Steckverbinder herkömmlicher Ausbildung montierbar und somit auch an bereits im Einsatz befindlichen Steckverbindern nachrüstbar ist. Dabei zeigt die 1a den Kühlblock 7 in einer radial beziehungsweise quer geschnittenen Darstellung, während er in der 1b in axial beziehungsweise längs geschnittener Darstellung mit einem entlang der in der 1a angetragenen Linie A-A geführten Schnitt wiedergegeben ist. Die Orientierungsrichtung des jeweiligen Schnitts, also radial beziehungsweise quer einerseits und axial beziehungsweise längs andererseits bezieht sich bei den 1a und 1b ebenso wie bei den Erläuterungen zu den anderen Darstellungen auf die Faserlängsachse x der Lichtleitfaser 2. Demnach soll unter einem axial beziehungsweise längs geführten Schnitt ein parallel zur Faserlängsachse x einer vom Steckverbinder aufgenommenen Lichtleitfaser 2 verstanden werden, wobei der Steckverbinder gegebenenfalls von einem Kühlblock 7 gemäß der 1a und 1b umgeben ist. Bei einer Ausbildungsform mit einem Kühlblock 7 gemäß der 1a und 1b wird die in herkömmlicher Weise ausgebildete Schlauchklemme 6' eines insoweit ebenfalls in herkömmlicher Weise ausgebildeten Steckverbinders, welche in der 2a gezeigt ist, in die Bohrung beziehungsweise Öffnung 19 des Kühlblocks 7 geschoben und mittels der Schraube 20 so darin verklemmt, dass ein guter Wärmeübergang zwischen der Schlauchklemme 6' und dem Kühlblock 7 gegeben ist.
  • In der entlang der Linie A-A axial geschnittenen Darstellung der 1b sind die in dem Kühlblock 7 ausgebildeten Kühlkanäle 8, 9 – im gezeigten Beispiel zwei Kühlkanäle 8, 9 – gut zu erkennen. Die Kühlkanäle 8, 9 werden über einen Einlass 12 und einen Auslass 13 sowie daran zu befestigende Kühlmittelschläuche 24, 25, welche in der Darstellung der 1b nicht gezeigt sind, in einen Kühlkreislauf einbezogen. Dabei handelt es sich vorzugsweise um einen gegenüber der Kühlung der Laserlichtquelle separaten beziehungsweise externen Kühlkreislauf, bei dem als Kühlmittel vorzugsweise destilliertes Wasser eingesetzt wird. Über den Einlass 12 und den Auslass 13 wird die Kühlflüssigkeit durch die Kühlkanäle 8, 9 des Kühlblocks 7 geführt. Bei der Verwendung destillierten Wassers zur Kühlung kann für den Kühlblock 7 ein Material eingesetzt werden, an dessen Korrosionsbeständigkeit geringere Anforderungen gestellt werden können, als an Materialien, welche mit deionisiertem Wasser in Kontakt kommen. Das Augenmerk kann daher auf die Verwendung eines besonders gut wärmeleitenden Materials gelegt werden. Insoweit ist der Einsatz von Kupfer als guter Wärmeleiter besonders vorteilhaft. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, den Kühlblock 7 aus einem korrosionsbeständigeren Material herzustellen und die aktive Kühlung in den Kühlkreislauf des Lasers unter Verwendung deionisierten Wassers einzubeziehen.
  • 2a zeigt, wie bereits erwähnt, eine Schlauchklemme 6' herkömmlicher Ausbildung, welche über an ihrem Außenumfang vorgesehene Gewindebohrungen 21', 22', 23' auf einer eine Lichtleitfaser 2 aufnehmenden Ferule 5 und einem, das zur Laserlichtübertragung geeignete Lichtleitkabel 1 umgebenden Mantel 10, vorzugsweise als Metallschlauch ausgebildet, mittels Madenschrauben zu befestigen ist. Auf diese Schlauchklemme 6' wird, wie bereits erwähnt, der Kühlblock 7 gemäß der 1a mit seiner Öffnung 19 aufgeschoben.
  • Dem gegenüber zeigt die 2b eine Schlauchklemme 6, welche gemäß einer bevorzugten Umsetzungsform der Erfindung durch die Anordnung einer in den Steckverbinder integrierten Kühlung modifiziert ist. Wie zu erkennen, ist dabei in die Schlauchklemme 6 eine axial, das heißt parallel zur Längsachse x einer durch den Steckverbinder aufgenommenen Faser 2, verlaufender Kühlkanal 8 eingearbeitet. Durch radial auf den Kühlkanal 8 geführte Bohrungen sind ein Kühlmitteleinlass 12 und ein Kühlmittelauslass 13 ausgebildet, an welchen hier nicht gezeigte Schläuche 24, 25 eines Kühlkreislaufs anschließbar sind. Auch diese Schlauchklemme 6 weist wie die bekannte Ausführungsform gemäß 2a Gewindebohrungen 21, 22, 23 auf, über welche sie mittels Madenschrauben auf die übrigen Komponenten, nämlich die Ferule 5 und den Metallschlauch 10 des Lichtleitkabels 1 (siehe dazu auch 5) aufgeklemmt wird. Die beiden zur Befestigung an der Ferule 5 dienenden Gewindebohrungen 21, 22 sind dabei, wie erkennbar, gegenüber dem Kühlkanal 8 angeordnet. Im Zuge der Befestigung der Schlauchklemme 6 mittels der in die Gewindebohrungen 21, 22 einzuschraubenden Madenschrauben wird eine durch die Schlauchklemme 6 aufgenommene Ferule 5 mit der eingeführten Lichtleitfaser 2 gegen den durch den Kühlkanal 8 aktiv gekühlten Flächenabschnitt der Schlauchklemme 6 gedrückt. Hierdurch wird ein besonders guter Wärmeübergang erreicht.
  • Die 3 zeigt einen Faserhalter 4, welcher die eigentliche Lichtleitfaser 2 aufnimmt und ein Außenfeingewinde aufweist, mittels welchem er in eine in der 4 dargestellte Ferule 5 eingeschraubt wird. Wie ersichtlich, weist der hülsenförmig ausgeführte Faserhalter 4 in seinem Inneren einen Absatz 14 auf. Hierdurch ist ein erster, nahezu dem Außendurchmesser der Lichtleitfaser entsprechender Innendurchmesser 15 des Faserhalters 4 ausgebildet, an welchen sich ein größerer Innendurchmesser 16 anschließt. Durch den größeren Innendurchmesser 16 wird ein Volumen gebildet, welches der Aufnahme eines Klebers zur Verklebung des Faserhalters 4 mit dem Mantel 3 einer in den Faserhalter 4 eingeführten Lichtleitfaser 2 und damit zur Fixierung der Faser 2 in dem Faserhalter 4 dient. Der Faserhalter 4 mit einer darin eingeklebten Lichtleitfaser 2 (Die Lichtleitfaser ist in der 3 nicht gezeigt) wird in die, insoweit in üblicher Weise ausgebildete Ferule 5 gemäß 4 eingeführt und über sein Außengewinde in dieser verschraubt. Über die Feingewinde auf der Außenseite des Faserhalters 4 und der Innenseite der Ferule 5 wird dabei gleichzeitig die Justage für die Lage der Lichtleitfaser 2 in der Ferule 5 vorgenommen. Dabei wird der Faserhalter 4 so weit in die Ferule 5 eingeführt, dass die Stirnfläche der Lichtleitfaser, also ihre Lichteinkopplungsfläche 17, mit dem, bezogen auf die Figur rechten axialen Ende 18 der Ferule 5 eine Ebene bildet. Die Ferule 5 mit dem darin montierten Faserhalter 4 wird schließlich mittels der Schlauchklemme 6, wie in der 5 gezeigt, fixiert und somit das Lichtleitkabel 1 fest am Steckverbinder montiert. Die Fixierung erfolgt, wie bereits erläutert, über Gewindebohrungen 21, 22, 23 und darin einzuschraubende Madenschrauben. Dabei sind im Bereich des den Mantel 10 des Lichtleitkabels 1 bildenden Metallschlauchs für eine sichere Fixierung vorzugsweise mehrere zur Aufnahme von Madenschrauben vorgesehene Gewindebohrungen 23 auf dem Umfang der Schlauchklemme 6 angeordnet.
  • Der in der 5 nach vollständiger Montage gezeigte Steckverbinder ist, wie erkennbar, mit einer integrierten Kühlung, das heißt mit einer Schlauchklemme 6 gemäß 2b ausgestattet. Die 6a und 6b zeigen den auf dem Lichtleitkabel 1 fertig montierten Steckverbinder nochmals in einer räumlichen Darstellung. Wie aus den 6a und 6b erkennbar, sind an den Einlass 12 und den Auslass 13 für das Kühlmittel entsprechende Schläuche 24, 25 montiert. Dabei zeigt die 6a den Steckverbinder in einer, bezogen auf die aufmontierten Schläuche 24, 25, seitlichen Darstellung, während die 6b die Anordnung nochmals in einer Draufsicht wiedergibt.
  • 1
    Lichtleitkabel
    2
    Lichtleitfaser bzw. Faser
    3
    Mantel
    4
    Hülse
    5
    Ferule
    6, 6'
    Schlauchklemme
    7
    Metallelement bzw. Metallblock
    8
    Kühlkanal
    9
    Kühlkanal
    10
    Mantel
    11
    Überwurfmutter
    12
    Einlass
    13
    Auslass
    14
    Absatz
    15
    Innendurchmesser
    16
    Innendurchmesser
    17
    Lichteinkopplungsfläche
    18
    (axiales) Ende der Ferule
    19
    Öffnung
    20
    Schraube
    21, 21
    Gewindebohrung
    22, 22
    Gewindebohrung
    23, 23
    Gewindebohrung

Claims (8)

  1. Steckverbinder mit aktiver Kühlung, welcher zur Kopplung einer Lichtleitfaser (2) mit einer Lichtquelle an einem Lichtleitkabel (1) montiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder von außen gekühlt ist, wobei mindestens ein Kühlkanal (8, 9) für eine Kühlflüssigkeit, als Teil eines Kühlkreislaufs durch einen äußeren Teil (5) des Steckverbinders oder ein mit einer Außenfläche des Steckverbinders in einen wärmeleitenden Kontakt gebrachtes und am Steckverbinder befestigtes Metallelement (7) geführt ist.
  2. Steckverbinder nach Anspruch 1 zur Kopplung mit einer Laserlichtquelle, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Kühlkanäle (8, 9) Teil eines externen, das heißt, von der Kühlung der Laserlichtquelle unabhängigen Kühlkreislaufs sind, wobei es sich bei der Kühlflüssigkeit um destilliertes Wasser handelt.
  3. Steckverbinder nach Anspruch 1 oder 2, im Wesentlichen bestehend aus einer Hülse (4), in welcher ein die Hülse (4) teilweise durchragendes Ende einer Lichtleitfaser (2) fixiert ist, einer die Hülse (4) und das sie durchragende Ende der Lichtleitfaser (2), mit seiner die Lichteinkopplungsfläche (17) bildenden Stirnfläche aufnehmenden Ferule (5), welche mittels einer Überwurfmutter (11) mit einem komplementären Steckverbinder der Lichtquelle verbindbar ist, und einer auf die Ferule (5) und einen äußeren, auf der der Lichteinkopplungsfläche (17) abgewandeten Seite aus der Ferule (5) herausragenden Mantel (10) des Lichtleitkabels (1) aufgeklemmten metallischen Schlauchklemme (6, 6'), dadurch gekennzeichnet, dass der oder die in den Kühlkreislauf einbezogenen Kühlkanäle (8, 9) durch die Schlauchklemme (6, 6') oder durch einen mit dieser in einen wärmeleitenden Kontakt gebrachten Metallblock (7) geführt ist.
  4. Steckverbinder nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleitfaser (2) mit einem die Faser (2) unmittelbar umgebenden Mantel (3) in die von der Ferule (5) aufgenommene Hülse (4) eingeklebt ist.
  5. Steckverbinder nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Kühlkanäle (8, 9) in einem auf die Schlauchklemme (6') aufgeklemmten Kupferblock (7), parallel zur Längsachse (x) der Lichtleitfaser (2) verlaufend ausgebildet sind.
  6. Steckverbinder nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Kühlkanäle (8) in der Schlauchklemme (6), parallel zur Längsachse (x) der Lichtleitfaser (2) verlaufend ausgebildet sind.
  7. Steckverbinder nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass in der Schlauchklemme (6) ein spiralförmig um den Umfang der Lichtleitfaser (2) geführter Kühlkanal (8) ausgebildet ist.
  8. Steckverbinder nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass in der Schlauchklemme (6) mehrere um den Umfang der Lichtleitfaser (2) geführte Kühlkanäle (8) ausgebildet sind.
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