DE102005028470A1 - Verschließbare Verpackung - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine verschließbare Verpackung aus einem flächigen Verpackungsmaterial 12 mit einem Verschlussbereich 14, in dem zwei Lagen des Verpackungsmaterials 12 miteinander durch ein Klebemittel 16 verbunden sind. Der Verschlussbereich (14) weist wenigstens einen Abschnitt 18 auf, in dem die Haftkraft des Klebemittels 16 verringert ist, wodurch das Öffnen der Verpackung 10 mit einer geringeren Krafteinwirkung ermöglicht wird. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen verschließbaren Verpackung.
Description
- Die Erfindung betrifft eine verschließbare Verpackung aus einem flächigen Verpackungsmaterial mit einem Verschlussbereich, in dem zwei Lagen des Verpackungsmaterials miteinander durch ein Klebemittel verbunden sind, sowie ein Verfahren zur Herstellung einer solchen verschließbaren Verpackung, bei dem in dem Verschlussbereich der Verpackung ein Klebemittel aufgetragen wird.
- Verpackungsgüter, insbesondere Lebensmittel, Artikel des täglichen Bedarfs oder elektronische Komponenten werden dem Verbraucher häufig in einer verschließbaren Verpackung aus einem flächigen Verpackungsmaterial bestehend z.B. aus Kunststoff zum Verkauf angeboten. Der Verbraucher muss dabei die Verpackung öffnen, den gewünschten Gegenstand entnehmen und u.U. die geöffnete Verpackung wieder verschließen.
- Solche Verpackungen weisen jedoch oft den Nachteil auf, dass die Klebeverbindung zwischen zwei Lagen des Verpackungsmaterials im Verschlussbereich der Verpackung zu starke adhäsive Eigenschaften aufweist, wodurch es oft beim Öffnen der Verpackung zur Beschädigung des in der Verpackung enthaltenen Gegenstandes oder der Verpackung selbst kommen kann. Beide Arten der Beschädigung sind für den Verbraucher als nachteilig anzusehen. Die Beschädigung des zu verpackenden Gegenstandes lässt sich durch weitere Dämm- oder Fixierungsmittel in der Verpackung vermeiden, während die Beschädigung der Verpackung durch Verstärkung des Verpackungsmaterials minimiert werden kann, wodurch es zu einem erhöhten Aufwand bei der Herstellung solcher Verpackungen kommen kann.
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine verschließbare Verpackung zur Verfügung zu stellen, die die Nachteile des Standes der Technik vermeidet und die einfach hergestellt und bedient werden kann.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Verschlussbereich der Verpackung wenigstens einen Abschnitt aufweist, in dem die Haftkraft des Klebemittels verringert ist.
- Vorzugsweise besteht die Verpackung aus Papier, Karton, Kunststofffolie, aus laminiertem biegsamen Material aus Papier und Kunststofffolie oder aus einer metallisierten Kunststofffolie.
- In einer bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Verpackung in ihrem Verschlussbereich wenigstens eine Verschlusslasche auf, die ein leichtes Öffnen der Verpackung erlaubt. Durch diese Lasche wird dem Benutzer das Öffnen der Verpackung sowie nach dem Öffnen das Auseinanderziehen bzw. Zuklappen der den Verschlussbereich bildenden Lagen des Verpackungsmaterials erleichtert.
- In dem Abschnitt des Verschlussbereichs, in dem die Haftkraft des Klebemittels verringert ist, kann des weiteren ein die Haftkraft verringerndes Mittel auf das Klebemittel in einem vorbestimmten Muster aufgebracht werden. Dadurch lässt sich eine gewünschte Haftungsstärke beider durch das Klebemittel verbundenen Lagen des Verpackungsmaterials wunschgemäß einstellen.
- Weiterhin bevorzugt ist, dass das die Haftkraft des Klebemittels verringernden Mittel als ein Lack, eine Tinte, ein Klebefilm oder eine Pulverschicht ausgebildet ist, was unter Einsatz konventioneller kostengünstiger Methoden erfolgen kann.
- Ferner können in der erfindungsgemäßen Verpackung mehrere Abschnitte vorgesehen werden, in denen die Haftkraft des Klebemittels verringert ist, und die durch von dem Klebemittel bedeckte Bereiche mit normaler Haftkraft voneinander getrennt sind. Vorzugsweise ist dabei wenigstens ein Abschnitt, in dem die Haftkraft verringert ist, vom Klebemittel mit normaler Haftkraft umgeben. Dadurch kann die erfindungsgemäße Verpackung in ihrem Verschlussbereich mit einer verringerten Haftkraft des Klebemittels dicht verschlossen werden.
- In einer bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Verpackung von einer Tasche gebildet, die eine Falzkante, an der beide Lagen ineinander übergehen, einen der Falzkante gegenüberliegenden Seitenrand und zwei sich zwischen dem Seitenrand und der Falz kante erstreckende Längsränder aufweist. Der Verschlussbereich der Verpackung ist dabei an dem Seitenrand oder an einem der beiden Längsränder vorgesehen. Diese Verpackungsform eignet sich insbesondere für flache zu verpackende Gegenstände. Die Seiten- und/oder Längsränder der bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung sind in Bereichen außerhalb des Verschlussbereiches durch das Klebemittel durchgehend miteinander verbunden, wodurch eine im Wesentlichen dichte Versiegelung der Verpackung erreicht wird.
- Die erfindungsgemäße Verpackung hat den Vorteil, dass sie ein leichtes Öffnen der Verpackung erlaubt, ohne dass dadurch der zu verpackende Gegenstand oder die Verpackung selbst beschädigt werden. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Verpackung ist, dass sie günstig herzustellen und einfach zu bedienen ist.
- Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung einer verschließbaren Verpackung aus einem flächigen Verpackungsmaterial, bei dem in einem Verschlussbereich der Verpackung ein Klebemittel aufgetragen wird, sowie auf wenigstens einen Abschnitt des Verschlussbereichs ein Mittel aufgetragen wird, das die Haftkraft des Klebemittels verringert.
- Vorzugsweise werden das Klebemittel und/oder das die Haftkraft des Klebemittels verringernde Mittel durch Adhäsion oder Coextrusion aufgetragen.
- Vorzugsweise wird das erfindungsgemäße Verfahren so durchgeführt, dass die Verpackung durch Zusammenfalten eines als Verpackungsmaterial verwendeten biegsamen flächigen Materials um eine Falzkante zu einer Tasche geformt wird, die einen der Falzkante gegenüberliegenden Seitenrand und zwei sich zwischen dem Seitenrand und der Falzkante erstreckende Längsränder aufweist, wobei der Verschlussbereich an dem Seitenrand oder an einem der beiden Längsränder angeordnet wird.
- Vorteilhaft werden die Seiten- und/oder Längsränder der Verpackung in Bereichen außerhalb des Verschlussbereiches durch das Klebemittel durchgehend miteinander verbunden, wodurch eine im Wesentlichen dichte Versiegelung der Verpackung erreicht wird.
- In einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Verpackung durch Zusammenfalten eines als Verpackungsmaterial verwendeten biegsamen Materials zu einer Tüte geformt, wobei an einem nicht verschlossenen Rand der zur Tüte geformten Verpackung der Verschlussbereich vorgesehen wird.
- Durch dieses erfindungsgemäße Verfahren ist ein besonders einfaches Herstellen der erfindungsgemäßen Verpackung möglich.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand der bevorzugten Ausführungsform unter Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 – eine erfindungsgemäße Verpackung im geöffneten Zustand -
2 – eine andere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung mit einer geöffneten Verschlusslasche und -
3 – zwei miteinander verklebte erfindungsgemäße mehrschichtige Verpackungsmateriale im Querschnitt. - In
1 ist die erfindungsgemäße Verpackung10 dargestellt, die zwei im Wesentlichen rechteckige Lagen des Verpackungsmaterials12 aufweist, so dass die Verpackung10 von einer Tasche gebildet wird, die eine Falzkante22 aufweist, an der beide Lagen ineinander übergehen. Jede der beiden Lagen des Verpackungsmaterials12 weist jeweils einen der Falzkante22 gegenüberliegenden Seitenrand24 auf, an dem ein Verschlussbereich14 vorgesehen ist. Ferner weist die von der Tasche gebildete Verpackung10 zwei sich zwischen dem Seitenrand24 und der Falzkante22 erstreckende Längsränder26 und28 auf, die durch ein Klebemittel16 durchgehend miteinander verbunden sind. Der Verschlussbereich14 an dem Seitenrand24 einer Lage des Verpackungsmaterials12 weist einen streifenartigen mit einem Klebemittel16 bedeckten Bereich mit einer normalen Haftkraft auf. Dieser mit dem Klebemittel16 bedeckte Bereich ist so angeordnet, dass er beim Schließen der Verpackung10 mit dem Seitenrand24 der gegenüberliegenden Lage des Verpackungsmaterials12 vollständig bedeckt wird. - Ferner weist der Verschlussbereich
14 mehrere Abschnitte18 auf, in denen die Haftkraft des Klebemittels16 durch Auftragung eines Lacks verringert ist. Die Abschnitte18 sind vom Klebemittel16 mit normaler Haftkraft umgeben und voneinander getrennt. - Das für die verschließbare Verpackung
10 zu verwendende Verpackungsmaterial12 besteht aus metallisierter Polyethylenfolie. Im Rahmen der Erfindung können auch andere Materialien und deren Verbundkombinationen das Verpackungsmaterial12 bilden. So können u.a. Papier, Karton, Kunststofffolie, laminiertes biegsames Material aus Papier und Kunststofffolie oder eine metallisierte Kunststofffolie angewandt werden. Verbundkombinationen von Mehrschichtfolien wie z.B. metallisiertes PET/PE, Coex-PET (z.B. als PE/PET/PE) können ebenfalls als Verpackungsmaterial12 verwendet werden. - In
2 ist ebenfalls die erfindungsgemäße Verpackung10 dargestellt, die sich von der in1 gezeigten Verpackung durch Ausbildung ihres Verschlussbereichs14 unterscheidet. So ist der in2 gezeigte Verschlussbereich14 der Verpackung10 durch eine auf einem Seitenrand24 außenseitig angebrachten Streifen des Klebemittels16 sowie durch eine am Seitenrand24 der zweiten Lage vorgesehen Verschlusslasche20 gebildet. - Auch hier sind auf dem Klebemittel
16 mehrere Abschnitte18 vorgesehen, in denen die Haftkraft des Klebemittels durch eine aufgetragene Lackschicht verringert ist. Das die Haftkraft des Klebemittels16 verringernde Mittel kann auch eine Tinte, ein Klebefilm oder eine Pulverschicht sein. Dadurch, dass der die verringernde Haftkraft aufweisende Abschnitt18 vom Klebemittel16 mit normaler Haftkraft umgeben ist, lässt sich beim Verschließen der Verpackung durch Auflage der Verschlusslasche20 auf die Schicht mit dem Klebemittel16 eine im Wesentlichen dichte Versiegelung der Verpackung erreichen. - Die Herstellung der in
1 gezeigten verschließbaren Verpackung10 erfolgt durch Auftragen eines Klebemittels16 auf zwei sich gegenüberliegende Längsränder26 und28 des rechteckigen Verpackungsmaterials12 und auf einen sich zwischen den Längsrändern26 ,28 erstreckenden Seitenrand24 , wobei auf den flächig angebrachten Klebestreifen auf dem Seitenrand24 ein Lack aufgetragen wird, das die Haftkraft des Klebemittels16 verringert. Anschließend wird das Verpackungsmaterial12 um eine zwischen beiden Längsrändern26 und28 mittig angeordneten Falzkante22 zusammengefaltet, wodurch die Verpackung10 zu einer Tasche geformt wird, die an einem der Falzkante22 gegenüberliegenden Seitenrand24 einen Verschlussbereich14 aufweist. - Der Vorgang des Zusammenfügens der Längsränder
26 und28 kann durch Zusammenwalzen oder Zusammenpressen der Folien durchgeführt werden. Als gleichwertig hierzu kann auch ein Bearbeitungsprozess durch Kalandrieren angesehen werden, bei dem die Folien mit Klebstoff kaschiert und unter geeigneten Walzendrücken bzw. -temperaturen durchgeführt werden. - Als Klebemittel
16 kann für das Herstellungsverfahren sowohl ein Kaltsiegelklebestoff oder auch ein Heißsiegelklebestoff verwendet werden. Davon abhängig werden die Temperaturen beim Zusammenwalzen oder Zusammenpressen des Verpackungsmaterials gewählt. Beispielsweise kann die Temperatur beim Zusammenpressen der Längsränder26 und28 in einem Bereich zwischen Raumtemperatur und 250°C liegen. - Außer der oben gezeichneten Auftragung des Klebemittels
16 und des die Haftkraft des Klebemittels16 verringernden Mittels durch Adhäsion, kann die Auftragung mittels Coextrusion durchgeführt werden. Eine auf diese Weise durch Coextrusion gewonnene Verbundkombination von Verpackungsmaterial12 , Klebemittel16 und des die Haftkraft des Klebemittels16 verringernden Mittels wird auf die bereits oben beschriebene Weise durch Zusammenfalten um die Falzkante22 und durch Druckeinwirkung auf die Längsränder26 und28 zu einer Tasche geformt. - In einer weiteren Ausführungsform (nicht gezeigt) kann die Verpackung
10 durch Zusammenfalten eines als Verpackungsmaterial12 verwendeten biegsamen Materials zu einer Tüte mit dem an einem nicht verschlossenen Rand der Tüte Verschlussbereich14 geformt werden. Diese Ausführungsform eignet sich insbesondere als eine wiederverschließbare Verpackung für Fastfood Produkte. - In
3 weist das Verpackungsmaterial12 einen Aufbau auf, der bezüglich seiner Dicke nacheinander folgende Schichten enthält. Die einerseits außen liegende Schicht kann ein Polyolefinfilm31 sein, beispielsweise ein Polypropylenfilm, der vorzugsweise gereckt, resp. orientiert, ist (oPP). Der Polyolefinfilm31 ist mit einer metallisierten Schicht32 beaufschlagt, beispielsweise mit einer Schicht aus Aluminium. Auf der metallisierten Schicht ist ein weiterer Polyolefinfilm33 angeordnet. Dieser Film kann durch Extrusionskaschierung, wie z.B. eine Mono-Extrusion, oder durch Lamination angebracht werden. Vorzugsweise ist der Polyolefinfilm33 aus Polyethylen und dabei insbesondere aus einem Polyethylen niedriger Dichte (LDPE, low density polyethylene). Auf dem Polyolefinfilm33 ist ein Primer35a aufgetragen. Es folgt das Klebemittel16 , beispielsweise ein Lack, wie ein EVA-haltiger Lack (EVA = Ethyl Vinyl Acetat). Weiter folgen eine Bedruckung oder Farbschicht36 und eine zweite Schicht eines Primers35b und, als die anderseits außen liegende Schicht, ist ein Polyolefinfilm34 , beispielsweise ein Polypropylenfilm, der vorzugsweise gereckt, resp. orientiert, ist (oPP), angeordnet. - Das Klebemittel
16 kann beispielsweise durch Tiefdruck oder Flexodruck auf das Substrat, d.h. das teilfertige Verpackungsmaterial aufgebracht werden. Durch das Druckverfahren kann das Klebemittel16 in beliebigen Mustern oder vollflächig an den ausgewählten Stellen – insbesondere im Verschlussbereich14 – aufgetragen werden. Durch Wärme und/oder Anwendung von Druck, beispielsweise erzeugt zwischen Walzen oder durch Pressen, kann das Klebemittel16 sich mit dem Polyolefinfilm33 auf chemischem und/oder physikalischen Wege verbinden. Dadurch kann die Haftkraft zwischen den einzelnen Filmen oder Schichten auf einen gewünschten Wert eingestellt werden. Durch eine gezielte Kombination von Klebemittel16 und Primer35a oder35b kann die Haftkraft zwischen den Filmen ebenfalls beeinflusst werden. Damit lässt sich die aufzuwendende Kraft zum Aufreißen einer aus dem Verpackungsmaterial12 gefertigten Verpackung und die Art und der Verlauf der Reißöffnung steuern.
Claims (16)
- Verschließbare Verpackung (
10 ) aus einem flächigen Verpackungsmaterial (12 ) mit einem Verschlussbereich (14 ), in dem zwei Lagen des Verpackungsmaterials (12 ) miteinander durch ein Klebemittel (16 ) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussbereich (14 ) wenigstens einen Abschnitt (18 ) aufweist, in dem die Haftkraft des Klebemittels (16 ) verringert ist. - Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verpackungsmaterial (
12 ) Papier, Karton, Kunststofffolie, laminiertes biegsames Material aus Papier und Kunststofffolie oder eine metallisierte Kunststofffolie ist. - Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Verschlussbereich (
14 ) der Verpackung (10 ) wenigstens eine Verschlusslasche (20 ) vorgesehen ist. - Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Abschnitt (
18 ), in dem die Haftkraft des Klebemittels (16 ) verringert ist, ein die Haftkraft verringerndes Mittel auf das Klebemittel in einem vorherbestimmten Muster aufgebracht ist. - Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das die Haftkraft des Klebemittels (
16 ) verringernde Mittel ein Lack, eine Tinte, ein Klebefilm oder eine Pulverschicht ist. - Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Abschnitte (
18 ), in denen die Haftkraft des Klebemittels (16 ) verringert ist, vorgesehen sind, die durch von dem Klebemittel (16 ) bedeckte Bereiche mit normaler Haftkraft voneinander getrennt sind. - Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens ein Abschnitt (
18 ), in dem die Haftkraft verringert ist, von Klebemittel (16 ) mit normaler Haftkraft umgeben ist. - Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung (
10 ) von einer Tasche gebildet wird, die – eine Falzkante (22 ), an der beiden Lagen ineinander übergehen, – einen der Falzkante (22 ) gegenüberliegenden Seitenrand (24 ) und – zwei sich zwischen dem Seitenrand (24 ) und der Falzkante (22 ) erstreckende Längsränder (26 ,28 ) aufweist, wobei der Verschlussbereich (14 ) an dem Seitenrand (24 ) oder einem der beiden Längsränder (26 ,28 ) vorgesehen ist. - Verpackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Seiten- und/oder Längsränder (
24 ,26 ,28 ) der Verpackung (10 ) in Bereichen außerhalb des Verschlussbereiches (14 ) durch das Klebemittel (16 ) miteinander durchgehend verbunden sind. - Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel (
16 ) in dem Verschlussbereich (14 ) auf einer inneren oder auf einer äußeren Seite der Verpackung (10 ) durchgehend angeordnet ist, so dass bei Verschließen der Verpackung (10 ) eine im wesentlichen dichte Versiegelung der Verpackung (10 ) erreicht wird. - Verfahren zur Herstellung einer verschließbaren Verpackung (
10 ) aus einem flächigen Verpackungsmaterial (12 ), bei dem in einem Verschlussbereich (14 ) der Verpackung (10 ) ein Klebemittel (16 ) aufgetragen wird, dadurch gekennzeichnet, dass auf wenigstens einen Abschnitt (18 ) des Verschlussbereichs (14 ) ein Mittel aufgetragen wird, das die Haftkraft des Klebemittels (16 ) verringert. - Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel (
16 ) und/oder das die Haftkraft des Klebemittels (16 ) verringernde Mittel durch Adhäsion aufgetragen werden. - Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel (
16 ) und/oder das die Haftkraft des Klebemittels (16 ) verringernde Mittel durch Koextrusion aufgetragen werden. - Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass – die Verpackung (
10 ) durch Zusammenfalten eines als Verpackungsmaterial (12 ) verwendeten biegsamen flächigen Materials um eine Falzkante (22 ) zu einer Tasche geformt wird, die einen der Falzkante (22 ) gegenüberliegenden Seitenrand (24 ) und zwei sich zwischen dem Seitenrand (24 ) und der Falzkante (22 ) erstreckende Längsränder (26 ,28 ) aufweist, – wobei der Verschlussbereich (14 ) an dem Seitenrand (24 ) oder einem der beiden Längsränder (26 ,28 ) angeordnet wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Seiten- und/oder Längsränder (
24 ,26 ,28 ) der Verpackung (10 ) in Bereichen außerhalb des Verschlussbereiches (14 ) durch das Klebemittel (16 ) miteinander durchgehend verbunden werden. - Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung (
10 ) durch Zusammenfalten eines als Verpackungsmaterial (12 ) verwendeten biegsamen Materials zu einer Tüte geformt wird, und an einem nicht verschlossenen Rand der zu der Tüte geformten Verpackung (10 ) der Verschlussbereich (14 ) vorgesehen wird.
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