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DE102005027892A1 - Verfahren zum genauen Ausrichten eines lichtempfindlichen Sensors in einem Kameragehäuse sowie Kameragehäuse - Google Patents

Verfahren zum genauen Ausrichten eines lichtempfindlichen Sensors in einem Kameragehäuse sowie Kameragehäuse Download PDF

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DE102005027892A1
DE102005027892A1 DE102005027892A DE102005027892A DE102005027892A1 DE 102005027892 A1 DE102005027892 A1 DE 102005027892A1 DE 102005027892 A DE102005027892 A DE 102005027892A DE 102005027892 A DE102005027892 A DE 102005027892A DE 102005027892 A1 DE102005027892 A1 DE 102005027892A1
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camera
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English (en)
Inventor
Ralf Brachmann
Friedrich Dr. Dierks
Michael Schmidt
Björn Schomann
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Basler AG
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Basler AG
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Publication date
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    • HELECTRICITY
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    • H04N23/50Constructional details
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    • HELECTRICITY
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Ausrichten eines lichtempfindlichen Sensors oder eines diesen tragenden Trägerteils in oder an einem Gehäuse oder Gehäuseteil einer Kamera. Gemäß der Erfindung wird vorgeschlagen, dass der Sensor oder das Trägerteil relativ zum Gehäuse oder Gehäuseteil mittels wenigstens eines Manipulators bewegt wird, bis die gewünschte Lage des Sensors innerhalb der Toleranzgrenzen in dem Gehäuse oder Gehäuseteil erreicht ist, und dass der Sensor oder das Trägerteil in dieser Lage mit dem Gehäuse oder dem Gehäuseteil mit einer Fixiermasse fixiert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Ausrichten eines lichtempfindlichen Sensors oder eines diesen tragenden Trägerteils in oder an einem Gehäuse oder Gehäuseteil einer Kamera.
  • Elektronische lichtempfindliche Sensoren müssen in einer Kamera relativ zur optischen Achse des Objektivs genau ausgerichtet werden. Die elektronischen Sensoren können dabei eine im Wesentlichen zeilenförmige Struktur für sogenannte Zeilenkameras oder eine flächige Struktur für sogenannte Matrixkameras aufweisen. In beiden Fällen ist es erforderlich, dass der Abstand zwischen Objektiv und Sensor, das so genannte Auflagenmaß, exakt eingehalten wird. Damit insbesondere die lichtempfindliche Fläche eines Flächensensors möglichst vollständig ausgenutzt wird, ist es zudem erforderlich, den Sensor in einer Ebene senkrecht zur optischen Achse durch Drehen und/oder Verschieben auszurichten. Schließlich soll der Sensor exakt senkrecht zur optischen Achse verlaufen. Demnach muss der Sensor zur genauen Ausrichtung relativ zur optischen Achse oder zu entsprechenden Bezugskanten des ihn aufnehmenden Gehäuse oder Gehäuseteils der Kamera nicht nur in Richtung der drei Raumachsen verschiebbar sein, sondern muss auch um die drei Raumachsen verkippbar gehalten werden.
  • Es liegt auf der Hand, dass hierfür aufwändige mechanische Stellmittel in die Kamera integriert werden müssen, um den Sensor exakt ausrichten zu können. Auch bedarf die exakte Positionierung mit Hilfe dieser mechanischen Hilfsmittel einige Geschicklichkeit und einen erhöhten Zeitaufwand, was im Rahmen einer Serienfertigung nicht immer möglich ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs geschilderten Art so auszubilden, dass der lichtempfindliche Sensor mit einfachen Mitteln exakt positioniert in der Kamera montiert werden kann.
  • Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass der Sensor oder das Trägerteil relativ zum Gehäuse oder Gehäuseteil mittels wenigstens eines Manipulators bewegt wird, bis die gewünschte Lage des Sensors innerhalb der Toleranzgrenzen in dem Gehäuse oder Gehäuseteil erreicht ist, und dass der Sensor oder das Trägerteil mit dem Gehäuse oder dem Gehäuseteil mit einer Fixiermasse in dieser Lage fixiert wird. Der Manipulator, der motorisch oder manuell bedienbar sein kann, erlaubt eine exakte Positionierung, so dass der Sensor zunächst ohne feste Verbindung zum Gehäuse in der richtigen Lage relativ zu dem Gehäuse gehalten wird. Die Ausrichtung des Sensors mittels des Manipulators kann mit optischen Messgeräten während der Ausrichtung genau überprüft werden. Es können Steuerungen vorgesehen werden, die ein automatisches Ausrichten anhand der Messergebnisse ermöglichen.
  • Anschließend kann die Fixiermasse eingefügt werden, ohne dass sich die Lage des Sensors relativ zum Gehäuse verändert. Die Fixiermasse kann aber auch vor dem Ausrichten in das Gehäuse eingefügt oder am Sensor oder Trägerteil vorhanden sein. Sie erlaubt vor dem Aushärten ein Ausrichten. Der Manipulator beziehungsweise dessen Greifstück kann entfernt werden, und der Sensor wird in dem Gehäuse oder Gehäuseteil der Kamera fest gehalten.
  • Der Manipulator kann am Trägerteil oder Sensor angreifen. Es ist natürlich auch möglich, dass der Manipulator am Gehäuse angreift. Insbesondere kann vorgesehen werden, dass ein Manipulator am Trägerteil oder Sensor und ein Manipulator am Gehäuse angreift. So kann es zweckmäßig sein, wenn der am Trägerteil oder Sensor angreifende Manipulator rotatorische Bewegungen durchführt, während der am Gehäuse angreifende Manipulator translatorische Bewegungen durchfährt. Insgesamt lässt sich damit eine Bewegung des Sensors oder des Trägerteils relativ zum Gehäuse in allen sechs Freiheitsgraden bewirken.
  • Vorzugsweise erlaubt der Manipulator eine Bewegung des Sensors oder des Trägerteils relativ zum Gehäuse oder Gehäuseteil in allen drei Raumrichtungen. Auch ist es zweckmäßig, wenn der Manipulator eine Drehung des Sensors oder des Trägerteils relativ zum Gehäuse oder Gehäuseteil um alle drei Raumachsen erlaubt. Solche Manipulatoren sind allgemein bekannt und bedürfen daher an dieser Stelle keiner weiteren Erläuterungen.
  • Je nach Anforderungen an die Genauigkeit kann vorgesehen werden, dass durch den Manipulator lediglich der Abstand zum Objektiv eingestellt wird. Bei höherer geforderter Genauigkeit kann zudem eine Verkippung um die Achsen in der Ebene senkrecht zur optischen Achse und/oder eine Verschiebung entlang dieser Achsen erfolgen. Schließlich kann vorgesehen werden, dass ergänzend eine Verschwenkung um die optische Achse erfolgt.
  • Das Greifstück des Manipulators kann den Sensor oder das Trägerteil beispielsweise mittels Unterdruck halten. Auch können Klemmvorrichtungen vorgesehen werden, die ausreichen, den Sensor beziehungsweise das Trägerteil auch während des Verfüllens der Fixiermasse festzuhalten.
  • Häufig ist bei solchen Kameras die Anordnung so getroffen, dass das Gehäuse als zweiseitig offene Hülse ausgebildet ist, wobei an der einen Seite das Objektiv montiert wird, während die zunächst offene Rückseite mit einem Gehäusedeckel nach der Montage des Sensors und anderer erforderlichen Bauteile verschlossen wird. Von dieser Rückseite wird die Kamera bestückt und auch der Sensor in das Gehäuse der Kamera eingeführt.
  • Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass insbesondere bei einer solchen Anordnung der Sensor beziehungsweise das Trägerteil unter Belassung wenigstens eines Spaltes in oder an das Gehäuse oder das Gehäuseteil passt und dass die Fixiermasse in den wenigstens einen Spalt zumindest abschnittsweise verfüllt wird. Das Trägerteil und das Gehäuse können korrespondierende Vorsprünge und Aussparungen aufweisen, die mit Spiel ineinandergreifen. Der sich dadurch ergebende Ringspalt oder Spielraum wird nach dem Ausrichten oder vor dem Einführen und/oder Ausrichten mit der Fixiermasse gefüllt, so dass sich nach dem Aushärten die fixierte Lage ergibt.
  • Das Spaltmaß beträgt vorzugsweise weniger als 1 mm. Damit wird gewährleistet, dass ausreichend Fixiermasse zwischen Gehäuse oder Gehäuseteil und Sensor oder Trägerteil vorhanden ist, um diesen fest zu halten. Auch erlaubt der Spalt ein sicheres Einführen des Sensors beziehungsweise des Trägerteils in das Gehäuse mittels des Manipulators sowie die Durchführung der erforderlichen Bewegungen und Verkippungen während der genauen Ausrichtung.
  • Die Fixiermasse kann ein Kleber und vorzugsweise ein aushärtbarer Kleber sein, wobei der Sensor oder das Trägerteil mit dem Gehäuse oder Gehäuseteil verklebt wird. Es sind aushärtbare Kleber bekannt, die nach dem Auftragen beziehungsweise Verfüllen ohne Schwund trocknen. Damit kann erreicht werden, dass das exakt positionierte Trägerteil beziehungsweise der Sensor während des Aushärtens keine Verschiebungen und/oder Verkippungen erfährt. Vielmehr wird der Sensor beziehungsweise das Trägerteil spannungsfrei im Gehäuse oder Gehäuseteil gehalten. Der Kleber kann beispielsweise ein unter UV-Licht aushärtbarer Kleber sein.
  • Alternativ kann vorgesehen werden, dass die Fixiermasse ein Lot ist, wobei der Sensor oder das Trägerteil mit dem Gehäuse oder dem Gehäuseteil verlötet wird. Dies kann beispielsweise dann zweckmäßig sein, wenn das Trägerteil und das Gehäuseteil aus verlötbaren Werkstoffen, insbesondere Metall bestehen. Mit dem Lot kann zudem ein guter Wärmeübergang zwischen Sensor oder Trägerteil und dem Gehäuseteil bewirkt werden, wodurch eine gute Kühlung des Sensors erzielt werden kann.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Gehäuse oder ein Gehäuseteil für eine Kamera, in dem ein lichtempfindlicher Sensor oder ein diesen tragendes Trägerteil relativ zum Objektiv der Kamera ausgerichtet angeordnet ist. Insbesondere ist vorgesehen, dass die montierte Anordnung von Gehäuse oder Gehäuseteil einerseits und Sensor oder Trägerteil andererseits mit dem oben erläuterten Verfahren gegeneinander ausgerichtet worden ist. Bei dem erfindungsgemäßen Gehäuse oder Gehäuseteil der Kamera ist der Sensor oder das Trägerteil mit dem Gehäuse oder dem Gehäuseteil in der gewünschten Lage innerhalb der Toleranzgrenzen durch eine Fixiermasse gehalten. Die Toleranzgrenzen sind grundsätzlich beliebig, betragen aber in der Regel weniger als 1 mm. Die gewünschte Lage wird mittels eines Manipulators vor dem Aushärten der Fixiermasse eingestellt. Die Fixiermasse kann dabei vorher an den betreffenden Stellen des Sensors, des Trägerteils oder des Gehäuses vorhanden sein oder nach oder während des Ausrichtens eingefüllt werden. Mechanische Stellmittel sind nicht mehr erforderlich, wodurch eine schnelle Serienfertigung möglich wird.
  • Der Sensor oder das Trägerteil ist unter Belassung wenigstens eines Spaltes in dem Gehäuse oder Gehäuseteil angeordnet. Der Spalt oder die Spalte werden durch die Fixiermasse zumindest abschnittsweise verfüllt, wodurch sich ein besonders fester Halt des Sensors beziehungsweise des Trägerteils in dem Gehäuse oder Gehäuseteil ergibt.
  • Die elektronischen lichtempfindlichen Sensoren erzeugen während des Betriebs Wärme, die abgeführt werden muss. Der Sensor sollte daher in wärmeleitender Verbindung mit dem Gehäuse oder einem anderen Kühlkörper stehen. Bei der herkömmlichen Anordnung des Sensors auf einem ihn tragenden Trägerteil steht der Sensor in einem guten Wärmekontakt mit dem Trägerteil. Das Trägerteil weist Kontaktflächen zu dem Gehäuse der Kamera auf, wodurch die Wärme abgeführt werden kann. Dies ist bei der Verwendung einer Fixiermasse, beispielsweise eines Klebers, nicht immer möglich.
  • Es ist daher gemäß der Erfindung vorgesehen, dass der Sensor auf seiner dem Objektiv abgewandten Rückseite zumindest bereichsweise frei zugänglich ist, dass ein wärmeleitender Stempel über ein elastisches oder elastisch/plastisches wärmeleitendes Mittel oder Element in wärmeleitendem Kontakt mit der Rückseite steht und dass der Stempel über einen wärmeleitenden Halter wärmeleitend mit dem Gehäuse oder dem Gehäuseteil oder einem weiteren die Wärme abführenden Gehäuseteil der Kamera verbunden ist. Dadurch wird erreicht, dass die Wärmeabfuhr durch ein separates Bauelement bewirkt wird, dass vollkommen unabhängig von der Ausrichtung des Sensors nachträglich in wärmeleitenden Kontakt mit dem Sensor gebracht werden kann. Das elastische wärmeleitende Mittel kann beispielsweise eine Metallfeder, ein Wärmeleitkleber, ein Wärmeleitkissen oder eine Wärmeleitpaste sein.
  • Vorzugsweise ist der Stempel in einer Richtung senkrecht zur Rückseite des Sensors hin- und her verschiebbar am Halter gehalten. Insbesondere kann vorgesehen werden, dass der Stempel in einer Durchbrechung des Halters verschiebbar oder über ein darin angeordnetes Gewinde verstellbar gehalten ist, welche Durchbrechung in einer Flucht mit dem frei zugänglichen Abschnitt der Rückseite des Sensors liegt. Dadurch wird erreicht, dass der Stempel nach der Ausrichtung des Sensors ohne Druck in wärmeleitenden Kontakt mit der Rückseite des Sensors gebracht werden kann. Eine nachträgliche Veränderung der Ausrichtung des Sensors durch den Stempel wird dadurch zuverlässig vermieden. Es kann aber auch vorgesehen werden, dass der Halter mit dem Stempel in einer Richtung senkrecht zur Rückseite des Sensors hin- und her verschiebbar in dem Gehäuse oder dem Gehäuseteil oder dem weiteren Gehäuseteil gelagert ist. Auch dadurch kann der Wärmeleitkontakt in der gewünschten Weise hergestellt werden.
  • Es ist zweckmäßig, wenn der Stempel und/oder der Halter in der gewünschten Lage fixierbar sind. Dadurch wird ein Lösen des Wärmeleitkontakts zwischen Stempel und Sensors während des Betriebs vermieden. Auch wird vermieden, dass der Stempel aufgrund einer Verschiebung mit erhöhtem Druck auf den Sensor wirkt, wodurch eine Veränderung der Ausrichtung des Sensors verursacht werden könnte.
  • In jedem Fall kann es zweckmäßig sein, wenn zwischen den gegeneinander beweglichen Teilen, also beispielsweise zwischen Stempel und Halter einerseits oder zwischen Halter und Gehäuse beziehungsweise Gehäuseteil andererseits Wärmeleitpaste vorhanden ist. Sofern der Stempel mittels eines Gewindes am Halter verstellbar gehalten ist, kann die Wärmeleitpaste zudem dazu dienen, den Stempel in der gewünschten Lage zu fixieren.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der schematischen Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Kameragehäuse mit lose eingeführten Trägerteil, das den Sensor trägt, und
  • 2 das Gehäuseteil mit Trägerteil, das den Sensor trägt.
  • In 1 ist das Verfahren zum Ausrichten eines Sensors 11 relativ zu einem Kameragehäuse 12 schematisch dargestellt. Das Kameragehäuse 12 kann dazu in einen Maschinenrahmen eingespannt sein, während der Sensor 11 relativ zum Kameragehäuse bewegbar ist. Im Einzelnen ist die Anordnung bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel so getroffen, dass der Sensor 11 auf einem Trägerteil 13 vormontiert ist. Dieses Trägerteil 13 wird mittels eines Greifstücks 14 eines Manipulators 15 in das Gehäuseinnere 16 des Kameragehäuses 12 eingeführt.
  • Das Kameragehäuse kann beispielsweise eine rechteckige Hülse sein, an deren einem Ende die Aufnahme 17 für das Objektiv vorhanden ist. Die bearbeitete Stirnkante 18 bildet häufig die Bezugskante, an der beispielsweise das Auflagemaß, also der Abstand zwischen Objektiv und Sensor eingestellt wird. Die Bestückung des Kameragehäuses 12 erfolgt in der Regel von der dieser Seite 17 abgekehrten Rückseite 19, die nach der Montage mit einem Gehäusedeckel verschlossen werden kann.
  • Das Trägerteil 13 mit dem vormontierten Sensor 11 kann demnach von der Rückseite 19 mittels des Manipulators 18 in das Kameragehäuse 12 eingeführt werden. Das Kameragehäuse 12 kann einen inneren Absatz 20 aufweisen, der die ungefähre axiale Lage des Trägerteils 13 definiert. Die Abmessungen des Trägerteils 13 sind dabei so gewählt, dass dieses unter Belassung wenigstens eines Spaltes und vorzugsweise eines umlaufenden Spaltes 21 in den das Trägerteil aufnehmenden Gehäuseabschnitt 22 passt. Dadurch kann das Trägerteil 13 nahezu beliebig innerhalb des Kameragehäuses 12 zum Ausrichten des Sensors 11 bewegt werden. Verarbeitungstoleranzen bei der Vormontage von Sensor 11 und Trägerteil 13 können so ausgeglichen werden.
  • Der Manipulator 15, der manuell oder motorisch, beispielsweise durch elektrische Stellmotoren oder elektromagnetische, hydraulische oder pneumatische Motoren, betätigbar ist, erlaubt nicht nur lineare Bewegungen in den drei Raumachsen x, y, z, sondern auch eine Verkippung um diese drei Raumachsen seines Greifstücks 14 und des daran gehaltenen Trägerteils 13.
  • Damit kann der Sensor 11 in den sechs Freiheitsgraden bewegt werden. In jedem Fall ist es möglich, dass der Sensor 11 seine exakt definierte Lage relativ zur Bezugskante 18 oder anderer Bezugsflächen oder -kanten oder -punkten einnehmen kann. In dieser Lage wird das Trägerteil gehalten und die Spalte 21 werden mit einer Fixiermasse verfüllt. Es kann vorgesehen werden, dass ein aushärtbarer Kleber 23 eingefüllt wird und dass nach dem Aushärten des Klebers, beispielsweise nach UV-Lichtbestrahlung der Manipulator vom Trägerteil 13 getrennt wird. Der Sensor 11 beziehungsweise das ihn tragende Trägerteil 13 wird durch den Kleber in der exakten Ausrichtung im Kameragehäuse 12 gehalten.
  • Je nach Anforderungen an die Genauigkeit kann vorgesehen werden, dass der Sensor nur in der z-Achse verschoben wird, also der Abstand zum Objektiv eingestellt wird. Bei höherer geforderter Genauigkeit kann zudem eine Verkippung um die x- und/oder y-Achse und/oder eine Verschiebung in x- oder y-Richtung erfolgen. Schließlich kann vorgesehen werden, dass ergänzend eine Verschwenkung um die z-Achse erfolgt.
  • In 2 ist ein fertig montiertes Kameragehäuse 12 dargestellt, in dem der Sensor 11 mit dem oben erläuterten Verfahren ausgerichtet und fixiert worden ist. Es sind gleiche oder gleich wirkende Teile mit gleichen Bezugsziffern wie in 1 versehen.
  • Nach der Montage befindet sich in den Spalten 21 nunmehr die ausgehärtete Fixiermasse 23, die sich teilweise auch zwischen dem Absatz 20 und der zugekehrten Oberfläche 23 des Trägerteils 13 befinden kann. Insgesamt wird das Trägerteil 13 und somit der Sensor 11 in der gewünschten Lage exakt ausgerichtet im Kameragehäuse 12 gehalten.
  • Zur Kühlung des Wärme abgebenden Sensors 11 ist ein Stempel 25 vorgesehen, der axial in einer Richtung senkrecht zur Rückseite 26 des Sensors 11 hin- und her verschiebbar im Kameragehäuse 12 gelagert ist. Im Einzelnen ist die Anordnung so getroffen, dass der Stempel 25 durch eine Durchbrechung 27 des Trägerteils 13 verläuft und in wärmeleitendem Kontakt mit der Rückseite 26 des Sensors 11 steht. Zwischen der Stirnkante 28 des Stempels und der Rückseite 26 des Sensors kann Wärmeleitpaste 32 vorhanden sein, durch die Verkippungen der einander zugewandten Flächen 28, 26 ausgeglichen werden können.
  • Sofern die Wärme des Sensors über dessen Kontakte oder durch seitliche Elemente abgeführt wird, kann anstelle der Wärmeleitpaste ein Wärmeleitkissen oder eine Wärmeleitmatte vorhanden sein, die sich vom Stempel seitlich bis zu den Kontakten erstreckt. Auch dann kann die Wärme gut abgeführt werden.
  • Es kann im Stempel 25 ein Kanal 33 vorhanden sein, der sich von der dem Sensor abgekehrten Seite des Stempels bis zur der dem Sensor zugekehrten Fläche 28 erstreckt. Durch diesen Kanal kann die Wärmeleitpaste in den Spalt zwischen Stempel und Rückseite eingepresst werden. Die Wärmeleitpaste 32 kann sich gut verteilen, und ein optimales Auffüllen des Spaltes wird gewährleistet.
  • Der Stempel 25 wird über ein Tragteil 29 am Gehäuse 12 gehalten. Das Trägerteil ist als Scheibe ausgebildet, die in das Gehäuseinnere 16 passt und sich auf Absätze 30 abstützt. Dort kann der Halter 29 befestigt und insbesondere verschraubt, verschweißt oder verklebt sein, wobei hier auf einen guten Wärmeleitkontakt geachtet werden muss.
  • Das Trägerteil 29 weist eine Durchbrechung 31 auf, durch die der Stempel 25 verläuft. Der Stempel 25 kann darin verschiebbar oder über ein Gewinde axial verstellbar gehalten werden. Damit kann der Stempel in Richtung auf die Rückseite 26 des Sensors 11 bewegt werden und in wärmeleitenden Kontakt gebracht werden, ohne die Ausrichtung des Sensors 11 zu verändern. Zwischen dem Halter 29 und dem Stempel 25 kann ebenfalls Wärmeleitpaste vorhanden sein. Auch können nicht gezeigte Fixiermittel den Stempel in der eingestellten Lage relativ zum Halter und somit relativ zum Sensor 11 festhalten.
  • Über die Wärmeleitpaste 32 zwischen der Stirnfläche 28 und der Rückseite 26 des Sensors 11 wird eine gute Wärmeleitung zwischen diesen Bauteilen bewirkt. Die abgeführte Wärme kann über die Wärmeleitverbindung zwischen dem Stempel 25 und dem Halter 29 bis in das Kameragehäuse 12 abgeführt werden, dessen Außenseite beispielsweise durch Konvektion gekühlt wird. Die Leistungswärme des Sensors 11 kann damit in einem ausreichenden Maß abgeleitet werden. Gleichwohl bleibt die Anordnung leicht montierbar.

Claims (20)

  1. Verfahren zum Ausrichten eines lichtempfindlichen Sensors (11) oder eines diesen tragenden Trägerteils (13) in oder an einem Gehäuse (12) oder Gehäuseteil einer Kamera, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor oder das Trägerteil relativ zum Gehäuse oder Gehäuseteil mittels wenigstens eines Manipulators (15) bewegt wird, bis die gewünschte Lage des Sensors innerhalb der Toleranzgrenzen in dem Gehäuse oder Gehäuseteil erreicht ist, und dass der Sensor oder das Trägerteil in dieser Lage mit dem Gehäuse oder dem Gehäuseteil mit einer Fixiermasse (23) fixiert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Manipulator (15) am Trägerteil oder Sensor angreift.
  3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Manipulator (15) am Gehäuse angreift.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Manipulator am Trägerteil oder Sensor und ein Manipulator am Gehäuse angreift.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor beziehungsweise das Trägerteil (13) unter Belassung wenigstens eines Spaltes (21) in oder an das Gehäuse (12) oder das Gehäuseteil passt, und dass die Fixiermasse (23) in den wenigstens einen Spalt zumindest abschnittsweise verfüllt wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiermasse (23) ein Kleber und vorzugsweise ein aushärtbarer Kleber ist, und der Sensor oder das Trägerteil mit dem Gehäuse oder Gehäuseteil verklebt wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiermasse ein Lot ist, und der Sensor oder das Trägerteil mit dem Gehäuse oder Gehäuseteil verlötet wird.
  8. Gehäuse oder Gehäuseteil für eine Kamera, in dem ein lichtempfindlicher Sensor (11) oder ein dieses tragendes Trägerteil (13) relativ zur optischen Achse des Objektivs der Kamera ausgerichtet angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor oder das Trägerteil mit dem Gehäuse (12) oder dem Gehäuseteil in der gewünschten Lage innerhalb der Toleranzgrenzen durch eine Fixiermasse (23) gehalten ist.
  9. Gehäuse oder Gehäuseteil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiermasse (23) ein Kleber und vorzugsweise ein ausgehärteter Kleber ist und der Sensor oder das Trägerteil mit dem Gehäuse oder Gehäuseteil verklebt ist.
  10. Gehäuse oder Gehäuseteil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiermasse ein Lot ist, und der Sensor oder das Trägerteil mit dem Gehäuse oder Gehäuseteil verlötet ist.
  11. Gehäuse oder Gehäuseteil nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor oder das Trägerteil (13) unter Belassung wenigstens eines Spaltes (21) in dem Gehäuse oder Gehäuseteil angeordnet ist, und dass der wenigstens eine Spalt (21) durch die Fixiermasse (23) zumindest abschnittsweise verfüllt ist.
  12. Gehäuse oder Gehäuseteil nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (11) oder die Platine, auf der der Sensor angeordnet ist, auf seiner dem Objektiv abgewandten Rückseite (26) zumindest bereichsweise frei zugänglich ist, dass ein wärmeleitender Stempel (25) über ein elastisches oder elastisch/plastisches wärmeleitendes Mittel (32) oder Element in wärmeleitendem Kontakt mit der Rückseite (26) des Sensors oder der Platine oder mit dessen wärmeabgebenden Elementen steht, und dass der Stempel über einen wärmeleitenden Halter (29) wärmeleitend mit dem Gehäuse (12) oder dem Gehäuseteil oder einem weiteren die Wärme abführenden Gehäuseteil der Kamera verbunden ist.
  13. Gehäuse oder Gehäuseteil nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das wärmeleitende Mittel eine Wärmeleitpaste (32) oder eine Wärmeleitmatte ist.
  14. Gehäuse oder Gehäuseteil nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass im Stempel (25) ein Kanal 33 vorhanden ist, der sich von der dem Sensor abgekehrten Seite des Stempels bis zur der dem Sensor zugekehrten Fläche (28) des Stempels erstreckt, durch welchen Kanal die Wärmeleitpaste zwischen Stempel und Rückseite (26) einpressbar ist.
  15. Gehäuse oder Gehäuseteil nach einem der Ansprüche 12 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel (25) in einer Richtung senkrecht zur Rückseite (26) des Sensors hin- und herverschiebbar am Halter (29) gehalten ist.
  16. Gehäuse oder Gehäuseteil nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel (25) in einer Durchbrechung (31) des Trägers (29) verschiebbar oder mittels darin angeordneten Gewindes verstellbar gehalten ist, die in einer Flucht mit dem frei zugänglichen Abschnitt der Rückseite des Sensors oder der Platine liegt.
  17. Gehäuse oder Gehäuseteil nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Durchbrechung zwischen Stempel und Halter Wärmeleitpaste vorhanden ist.
  18. Gehäuse oder Gehäuseteil nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter mit dem Stempel in einer Richtung senkrecht zur Rückseite des Sensors hin- und herverschiebbar in dem Gehäuse oder dem Gehäuseteil oder dem weiteren Gehäuseteil gelagert ist.
  19. Gehäuse oder Gehäuseteil nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel und/oder der Halter in der gewünschten Lage fixierbar ist.
  20. Gehäuse oder Gehäuseteil nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Wärmleitpaste den Stempel in der gewünschten Lage fixiert.
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