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DE102005027839A1 - Antennenanlage - Google Patents

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DE102005027839A1
DE102005027839A1 DE200510027839 DE102005027839A DE102005027839A1 DE 102005027839 A1 DE102005027839 A1 DE 102005027839A1 DE 200510027839 DE200510027839 DE 200510027839 DE 102005027839 A DE102005027839 A DE 102005027839A DE 102005027839 A1 DE102005027839 A1 DE 102005027839A1
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DE
Germany
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outer shell
antenna system
antenna
hollow profile
lisene
Prior art date
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Ceased
Application number
DE200510027839
Other languages
English (en)
Inventor
Alexandro Lisitano
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Eurotower 33142 Bueren De GmbH
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01QANTENNAS, i.e. RADIO AERIALS
    • H01Q1/00Details of, or arrangements associated with, antennas
    • H01Q1/12Supports; Mounting means
    • H01Q1/22Supports; Mounting means by structural association with other equipment or articles
    • H01Q1/24Supports; Mounting means by structural association with other equipment or articles with receiving set
    • H01Q1/241Supports; Mounting means by structural association with other equipment or articles with receiving set used in mobile communications, e.g. GSM
    • H01Q1/246Supports; Mounting means by structural association with other equipment or articles with receiving set used in mobile communications, e.g. GSM specially adapted for base stations
    • HELECTRICITY
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    • H01Q1/12Supports; Mounting means
    • H01Q1/1242Rigid masts specially adapted for supporting an aerial
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    • H01Q1/42Housings not intimately mechanically associated with radiating elements, e.g. radome

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Support Of Aerials (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Antennenanlage zur Aufnahme von Mobilfunkantennen. Die erfindungsgemäße Antennenanlage ist besonders für Masthöhen bis etwa 20 m optimal auslegbar. DOLLAR A Aufgabe der Erfindung ist es, eine Antennenanlage zur entwickeln, die mit einem hohen Grad an vorfertigbaren Teilen eine schnelle und einfache Montage vor Ort ermöglicht. Die Antennenanlage soll unter Beachtung eines maximal erlaubten Auslenkungswinkels hinsichtlich Statik, Gewicht und Kosten optimiert ausgelegt und servicefreundlich sein. Dabei sollen insbesondere sehr hohe Antennenanlagen möglich werden. DOLLAR A Die Antennenanlage besitzt eine innere Lisene, an der Mobilfunkantennen arretierbar und möglichst in der Höhe verfahrbar angeordnet sind. Um die Lisene befindet sich eine selbsttragene Außenhülle. Die Außenhülle ist in ihrer Höhe mindestens zweiteilig ausgeführt. Der obere Teil der Außenhülle besteht mindestens im Antennenbereich aus für Funkwellen durchlässigem Material, insbesondere aus Glasfaser-verstärktem Kunststoff oder aus Polypropylen. Dabei werden vorzugsweise Kunststoff-Hohlprofile eingesetzt. Der untere Teil der Außenhülle besteht in ihrem Umfang aus mehreren Hohlprofilsegmenten, vorzugsweise aus Aluminium-Strangpress-Kastenprofilen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Antennenanlage zur Aufnahme von Mobilfunkantennen, insbesondere von Sektor- und Richtfunkantennen. Die erfindungsgemäße Antennenanlage ist besonders für Masthöhen bis etwa 20m optimal auslegbar.
  • DE 202 18 101 U1 beschreibt einen Antennenträger zur Aufnahme von Sektorantennen des Mobilfunks, der zumindest im Antennenbereich dielektrische Verkleidungen besitzt.
  • In DE 201 13 645 U1 ist ein Montagesystem zur Errichtung von Antennenanlagen mit Antennenhüllen beschrieben. Auch hier befinden sich am Mastkörper befestigte Verkleidungs- und Gestaltungselemente.
  • Ein in EP 1 198 024 A1 beschriebener Antennenmast ist hohl ausgebildet. In seinem Inneren sind die Antennen an Tragteilen befestigt und entlang von Führungen verfahrbar angeordnet.
  • In DE 20 2004 009 934 U1 wird eine modulare Antennenanlage beschrieben, bei der das Antennentragmodul und das Verkleidungsmodul jeweils auf einer eigenen, voneinander statisch getrennten Grundlage befestigt ist. Dies können beispielsweise getrennte Bodenplatten oder anderweitig getrennte Fundamente sein. Der Windwiderstand wird somit größtenteils nur am äußeren Verkleidungsmodul der Antennenanlage wirksam. Das Verkleidungsmodul wird so dimensioniert und montiert, dass bei wechselnder Windlast insbesondere nur das Verkleidungsmodul in Richtung der Windlast nachgibt. Das Antennentragmodul wird damit von Windkräften abgeschirmt.
  • Die im Stand der Technik vorhandenen Montageelemente für Antennenanlagen werden jeweils individuell passfähig zur entsprechenden Mastbestückung zusammengestellt und gefertigt oder sie sind durch ihr hohes Transport-, Aufstellsowie Betriebsgewicht nicht servicefreundlich. Teilweise sind sie anfällig gegen Windlasten und bieten eine geringe Variabilität beim Einsatz verschiedener Antennenarten. Werden Antennen oder Systemtechnik der bestehenden Anlage hinzugefügt, so sind umfangreiche Änderungen an Montageelementen für Antennen und Verkleidungselementen vorzunehmen. Dazu ist oftmals die gesamte Antennenanlage mit Verkleidungselementen abzubauen und umzurüsten. Die bekannten Antennenanlagen sind für höhere Antennen entweder ungeeignet oder sie sind nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand herstellbar.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Antennenanlage zu entwickeln, die mit einem hohen Grad an vorfertigbaren Teilen eine schnelle und einfache Montage vor Ort ermöglicht. Die Antennenanlage soll unter Beachtung eines maximal erlaubten Auslenkungswinkels hinsichtlich Statik, Gewicht und Kosten optimiert ausgelegt und servicefreundlich sein. Dabei sollen insbesondere sehr hohe Antennenanlagen möglich werden, mit denen trotz ihrer Höhe die für Funkanlagen geforderten Parameter eingehalten werden können.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Ausgestaltende Merkmale sind in den Unteransprüchen 2 bis 30 beschrieben.
  • Die Antennenanlage besitzt eine innere Lisene, an der Mobilfunkantennen arretierbar und möglichst in der Höhe verfahrbar angeordnet sind. Um die Lisene befindet sich eine selbsttragende Außenhülle. Die Außenhülle ist in ihrer Höhe mindestens zweiteilig ausgeführt. Der obere Teil der Außenhülle besteht mindestens im Antennenbereich aus für Funkwellen durchlässigem Material, insbesondere aus Glasfaserverstärktem Kunststoff oder aus Polypropylen. Dabei werden vorzugsweise Kunststoff-Hohlprofile eingesetzt. Der untere Teil der Außenhülle besteht in ihrem Umfang aus mehreren Hohlprofilsegmenten, vorzugsweise aus Aluminium-Strangpress-Kastenprofilen.
  • Der obere und/oder der untere Teil der Außenhülle bestehen in ihrem Umfang aus mehreren vorgefertigten Hohlprofilsegmenten, die so miteinander verbunden sind, dass sie ein geschlossenes Rohr mit rundem oder eckigem Querschnitt bilden. Die Hohlprofilsegmente selbst sind im unteren Teil Aluminium- und im oberen Teil vorzugsweise Kunststoff-Hohlprofilsegmente mit oder ohne zusätzlichen innere Stegen.
  • Die im Spritzguss- oder Strangpressverfahren vorgefertigten einzelnen Hohlprofilsegmente besitzen als Verbindungsstellen jeweils ineinander greifende Profilteilenden, die untereinander eine formschlüssige Verbindung ermöglichen. Die ineinander greifenden Profilteilenden können zur Erhöhung deren Stabilität auch jeweils als Mehrkammerprofil ausgebildet sein.
  • Mindestens 3 gebogen hergestellte Hohlprofilsegmente werden so zusammengefügt, dass sich ein geschlossener Ring bildet. Die Profile können auch gerade hergestellt sein und dabei einen recht- oder mehreckigen Querschnitt bilden, wobei dabei die Verbindungsstellen entsprechend geformt sein müssen oder es werden zusätzliche Eckteile integriert.
  • Eine weitere Ausführungsform besteht in der zwei- oder mehrlagigen Ausbildung der einzelnen Hohlprofilteile. Je mehr Lagen übereinander gelegt werden, umso weniger innere Verstrebungen oder Stege werden erforderlich.
  • Die Verbindung der Hohlprofilsegmente an deren Verbindungsstellen oder der einzelnen Lagen untereinander kann mittels Klebe-, Niet-, Schweiß- oder Schraubverbindung erfolgen.
  • Die Lisene und die Außenhülle werden, zumindest im oberen Teil der Anlage, jeweils voneinander statisch getrennt auf einem Fundament befestigt. Durch eine statische Trennung der Lisene und der Außenhülle auf dem Fundament wird eine gegenseitige Beeinflussung vermieden. Sämtliche Windkräfte werden durch die Außenhülle aufgenommen und über das Fundament abgeleitet. Durch das Fernhalten der äußeren Kräfte von der Lisene kann diese so sparsam ausgelegt werden, dass sie lediglich die Kräfte der verfahrbaren Antennen aufzunehmen haben. Im Zwischenraum zwischen der Außenhülle und der Lisene befinden sind die mittels Seil- oder Kettenzug verfahrbaren Mobilfunkantennen.
  • Im Zugangsbereich des unteren oder nur des oberen Teiles der Außenhülle kann die Außenhülle mindestens eine Revisionsöffnung besitzen.
  • Falls der obere Teil der Außenhülle auf oder über ein Führungsrohr gesteckt ist, wird dieses ebenfalls eine korrespondierende Revisionsöffnung besitzen. Diese Revisionsöffnungen dienen der Montage und Wartung der enthaltenen Antennen, welche mittels Seil- oder Kettenzug bis in den Zugangsbereich verfahrbar sind. Dabei sind zwei Varianten möglich.
  • Einerseits können sich in der Außenhülle eine Revisionsöffnung und im Umfang des Führungsrohres mehrere korrespondierende Revisionsöffnungen befinden. Die Außenhülle ist dabei gegenüber dem Führungsrohr derart drehbar befestigt, dass jeweils eine Revisionsöffnung geöffnet sein kann.
  • Bei der zweiten Variante befinden sich im Führungsrohr eine Revisionsöffnung und im Umfang der Außenhülle mehrere korrespondierende Revisionsöffnungen. Die Außenhülle ist gegenüber dem Führungsrohr wiederum derart drehbar befestigt, dass jeweils eine Revisionsöffnung geöffnet sein kann.
  • Eine einfache Verdrehung der Außenhülle kann mittels eines an der Außenhülle befestigten Griffes erfolgen.
  • Da durch mehrere Öffnungen immer die statischen Eigenschaften des betroffenen Bauteiles negativ beeinflusst werden, ist die erstgenannte Variante die Vorzugslösung. Das Führungsrohr kann dabei mit geringerem Aufwand und geringeren negativen Folgen für die Statik stabiler ausgeführt werden, beispielsweise mittels einer stabilen Metallhülse mit ausreichend großer Wandstärke. Das Führungsrohr kann wie die Außenhülle in ihrem Umfang aus mehreren vorgefertigten Hohlprofilsegmenten bestehen, die wieder so miteinander verbunden sind, dass sie ein geschlossenes Rohr mit rundem oder eckigem Querschnitt bilden. Es kann auch nicht aus einzelnen Teilsegmenten, sondern als durchgängig einteiliges Hohlprofil ausgebildet werden, vorzugsweise aus Aluminium-Strangpress-Kastenprofilen.
  • Revisionsöffnungen können auch vermieden werden, wenn der gesamte obere Teil der Außenhülle höhenverstellbar ist. Die Führung kann dabei entweder am Führungsrohr, über Umlenkrollen und ein flexibles Zugsystem an der Lisene oder mit tels einer Verschiebung nach unten in den unteren Teil der Außenhülle erfolgen.
  • Um den unteren Teil der Außenhülle besonders stabil, standsicher und mit so wenig Auslenkung wie möglich herzustellen, kann der untere Teil der Außenhülle eine zusätzliche Seilsabspannung und/oder eine zusätzliche Versteifung besitzen. Die Versteifung ist vorzugsweise ein am Umfang des unteren Teiles der Außenhülle befestigter Gitterrohrrahmen oder es sind mehrere am Umfang des unteren Teiles der Außenhülle befestigte Schwerter angeordnet sind. Die Schwerter können durch die verstärkten Verbindungsstellen der Hohlprofilsegmente bis an die Lisene reichen und an ihr arretierbar und lösbar befestigt sein bzw. zu Revisionszwecken arretierbar und lösbar am unteren Teil der Außenhülle befestigt sein.
  • Um die Standfestigkeit der Außenhülle zu erhöhen, kann auch der untere Teil der Außenhülle in oder auf ein Führungsrohr gesteckt und auf ihr arretierbar befestigt sein.
  • Der obere Teil der Außenhülle ist mit dem unteren Teil der Außenhülle mittels einer Hülse mit Flansch miteinander verbunden. Durch diese Verbindung wird eine stabile Befestigung des oberen Kunststoffteils mit dem unteren Metallteil der Außenhülle gewährleistet. Die dem Kunststoffteil zugewandte Hülse sollte mittels Kunstharz vergossen oder ausgeschäumt sein.
  • Der obere Teil der Außenhülle und/oder der unteren Teil der Außenhülle kann auch aus mehreren Teilabschnitten bestehen, die jeweils untereinander mittels Flansch verbunden sind.
  • Mitunter kann es ratsam sein, dass zwischen der Außenhülle und der Lisene bewegliche Abstandshalter angeordnet sind.
  • Zur Höhenverstellung der Antennen ist die Lisene so gestaltet, dass eine einfache Verfahrbarkeit sowie eine sichere Justierung der Antennen ermöglicht werden. Die Lisene besteht vorzugsweise aus einem Metallprofil mit integrierten Führungsschienen, an denen die Antennen verfahrbar angeordnet sind. Besonders vorteilhaft hat sich ein Aluminium-Strangpressprofil erwiesen, bei dem die Führungsschienen bereits bei der Herstellung mit in das Profil integriert werden.
  • Zur Erhöhung der Steifigkeit kann auf die Außenhülle ganz oder teilweise eine Beschichtung aus glasfaserverstärktem Kunststoff aufgebracht ist. Dadurch kann gleichzeitig der Oberflächenschutz erhöht und ein Oberflächengestaltung besonders gut möglich werden.
  • Da der untere Teil der Außenhülle stabil und standsicher ausgebildet ist, kann dieser ein am oberen Ende des unteren Teiles der Außenhülle befestigtes Arbeitspodest besitzen, welches über eine Leiter zugänglich ist.
  • Eine besondere Ausführungsform besteht darin, dass die Antennenanlage eine oder mehrere Kabelträger für Stromleitungen besitzt.
  • Die Antennenanlage ist insbesondere durch ihr geringes Gewicht bei einer ausgesprochen hohen Stabilität und Steifigkeit charakterisiert. Der unerwünschte maximale Auslenkungswinkel kann mit dieser Erfindung gegenüber dem Stand der Technik auch bei sehr hohen Antennenanlagen, beispielsweise bis etwa 20m, auf einen Minimalwert reduziert werden.
  • Außerdem lassen sich die einzelnen Segmente, insbesondere der Außenhülle, sehr einfach und kostengünstig vorfertigen und vor Ort in sehr kurzer Zeit montieren. Die Antennenanlage ist sowohl im Betrieb sehr servicefreundlich und ermöglicht auch einen einfachen und schnellen Austausch der enthaltenen Antennentechnik.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahmen auf die zugehörigen Zeichnungen. Es zeigen
  • 1 Antennenanlage mit einem verdrehbaren oberen Teil und Arbeitspodest
  • 2 Antennenanlage mit versenkbarem oberen Teil
  • 3 Schnitt durch eine Außenhülle
  • 4 Hohlprofilsegment
  • 5 mehrlagige Außenhülle
  • 6 Antennenanlage mit zusätzlicher Verstrebung
  • 7 Verbindungsstelle von oberen und unteren Teil der Außenhülle
  • 8 Außenhülle in Rechteckform
  • 9 Antennenanlage mit Kabelträger
  • 10 oberer Teil der Außenhülle
  • 1 zeigt eine Antennenanlage, welche eine innere Lisene 1 besitzt, an der an mehreren Schienen Mobilfunkantennen 2 in der Höhe verfahrbar und arretierbar angeordnet sind. Die Lisene 1 ist auf dem Fundament über zusätzliche Verstärkungsbleche 26 und mittels eines Flansches 25 fest aufgeschraubt. Um die Lisene 1 befindet sich eine selbsttragende Außenhülle, die in einen unteren Teil 3 und einen oberen Teil 4 unterteilt ist. Im Zwischenraum zwischen der Außenhülle und der Lisene 1 befinden sind die mittels Kettenzug und Umlenkrollen verfahrbaren Mobilfunkantennen 2. Die Außenhülle ist oben verschlossen und reicht in ihrer Höhe bis über die Antennen 2.
  • In 1 ist der untere Teil 3 der Außenhülle auf dem Fundament 7 fest aufgeschraubt. Der obere Teil 4 ist dagegen verdrehbar und mit einer Revisionsöffnung 16 versehen. Für den Zugang zur Revisionsöffnung ist am unteren Teil 3 der Außenhülle ein Arbeitspodest 13 sowie eine mit Schellen 27 befestigte Leiter 14 angebracht.
  • 10 zeigt die äußere Ansicht sowie einen Längsschnitt eines oberen Teils der Außenhülle. Der gezeigte obere Teil der Außenhülle 4 ist etwa 6,00m hoch. In 10 ist ersichtlich, dass der obere Teil 4 der Außenhülle auf ein 2,60m hohes Führungsrohr 8 gesteckt ist, welches aus Aluminiumprofilen besteht und das geringfügig kleiner als der Innendurchmesser des oberen Teiles 4 der Außenhülle ist.
  • In 2 ist der obere Teil 4 nicht verdrehbar, sondern nach unten in den unteren Teil 3 versenkbar. Nach dem verschieben des oberen Teiles 4 nach unten kann eine weitere Leiter 14 eingehängt werden.
  • Sowohl der untere Teil 3 als auch der obere Teil 4 der Außenhülle bestehen in ihrem Umfang aus 6 vorgefertigten Hohlprofilsegmenten 5, die so miteinander verbunden sind, dass sie ein geschlossenes Rohr mit einem rundem Querschnitt bilden.
  • Im oberen Teil 4 sind die Hohlprofilsegmente 5 stranggepresste Polypropylen-Kastenprofile einer Dicke von etwa 30mm mit zusätzlichen, etwa 1,2mm breiten inneren Ste gen 22. Im unteren Teil 3 bestehen die Hohlprofilsegmente aus Aluminium-Strangpress-Kastenprofilen mit der gleichen Dicke und ebenfalls mit inneren Stegen 22.
  • In 3 ist der Querschnitt einer Außenhülle mit 6 Hohlprofilsegmenten 5 dargestellt.
  • In 4 ist ein solches einzelnes Hohlprofilsegment 5 abgebildet. Die inneren Stege 22 dienen der Erhöhung der Stabilität der Profile und somit der Außenhülle. Die im Strangpressverfahren vorgefertigten einzelnen Hohlprofilsegmente 5 besitzen als Verbindungsstellen jeweils ineinander greifende Profilteilenden 6, die untereinander eine formschlüssige Verbindung ermöglichen. Die ineinander greifenden Profilteilenden 6 werden zur Erhöhung deren Stabilität der Verbindung beispielsweise als Dreikammerprofil ausgebildet.
  • Eine weitere Ausführungsform ist in 5 dargestellt, bei der drei Lagen von Hohlprofilsegmenten 5 übereinander angeordnet werden. Dadurch kann beispielsweise auf die inneren Stege 22 teilweise verzichtet werden.
  • Die Verbindung der Hohlprofilsegmente 5 an deren Profilteilenden 6 und/oder der einzelnen Lagen untereinander erfolgt zur formschlüssigen Verbindung zusätzlich mittels Schweißverbindung.
  • Durch eine statische Trennung der Lisene 1 und der Außenhülle auf dem Fundament 7 wird eine gegenseitige Beeinflussung vermieden. Sämtliche Windkräfte werden durch die Außenhülle aufgenommen und über das Fundament abgeleitet. Durch das Fernhalten der äußeren Kräfte von der Lisene 1 kann diese so sparsam ausgelegt werden, dass sie lediglich die Kräfte der verfahrbaren Antennen 2 aufzunehmen haben.
  • Im unteren Zugangsbereich des oberen Teiles 4 besitzt die Außenhülle eine mit Deckel verschließbare Revisionsöffnung 16 und das Führungsrohr 8 drei korrespondierende Revisionsöffnungen 16. Diese Revisionsöffungen 16 dienen der Montage und Wartung der enthaltenen Antennen, welche bis auf die Höhe eines Arbeitspodestes 13 verfahrbar sind.
  • Der obere Teil 4 der Außenhülle ist dabei gegenüber dem Führungsrohr 8 derart drehbar gelagert, dass jeweils die Revisionsöffnung 16 geöffnet werden kann, hinter welcher sich gerade die nach unten gefahrenen Antenne 2 befindet, welche montiert oder gewartet werden soll. Es wird somit immer nur eine Revisionsöffnung 16 geöffnet, wodurch die Stabilität des Gesamtsystems erhalten bleibt.
  • Die Verdrehung der Außenhülle kann mit Hand mittels eines an der Außenhülle befestigten Griffes 21 erfolgen, da das Gesamtgewicht des oberen Teiles 4 der Außenhülle im Beispiel nach 1, 2 oder 10 lediglich ca. 30 kg beträgt.
  • Die Antennehalterung, Winkel oder sonstige Montageelemente sind nicht dargestellt. Die erforderliche Systemtechnik, wie Verstärker oder Powersplitter, befindet sich außerhalb der Außenhülle. Bei Außenhüllen mit größerem Durchmesser kann die Systemtechnik auch ganz oder teilweise zwischen Außenhülle und Lisene 1 untergebracht werden.
  • In 1 und 2 ist ersichtlich, dass der untere Teil 3 der Außenhülle in seiner Höhe auch aus zwei Teilabschnitten bestehen kann, welche jeweils untereinander mittels einer Flanschverbindung verbunden sind. Die dargestellte Außen hülle ist in diesem Fall 2 × 7,00m hoch und besitzt einen Außendurchmesser von 0,65m. Somit ist die Gesamthöhe der Antennenanlage etwa 20m hoch.
  • Zur Erhöhung der Steifigkeit wird auf die gesamte Oberfläche der Außenhülle eine 2 mm dicke, spiralförmige Beschichtung 17 aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) aufgebracht. Dadurch kann gleichzeitig der Oberflächenschutz erhöht und ein Oberflächengestaltung besonders gut möglich werden.
  • In 6 ist der untere Teil 3 der Außenhülle bis in eine Höhe von etwa 14,00m mit drei als Gitterrohrrahmen 18 ausgebildeten Versteifungen versehen. Zusätzlich befinden sich am Gitterrohrrahmen 18 jeweils drei Schwerter 15. Diese Schwerter 15 reichen durch die Verbindungsstellen der Hohlprofilsegmente 5 bis an die Lisene 1. An der Lisene 1 sind diese arretierbar und lösbar befestigt. Die Profilteilenden 6 der Hohlprofilsegmente 5 sind dabei als 3-Kammerprofil besonders stabil ausgebildet. Zu Revisionszwecken können die Schwerter 15 einzeln gelöst werden, so dass in diesem Bereich die Antennen 2 in den über eine Revisionsöffnung zugänglichen Wartungsbereich verfahren werden können.
  • Zur Höhenverstellung der Antennen 2 ist die Lisene 1 so gestaltet, dass eine einfache Verfahrbarkeit sowie eine sichere Justierung der Antennen 2 ermöglicht werden. Die Lisene besteht im Ausführungsbeispiel nach 6 aus einem Metallprofil mit 12 integrierten Führungsschienen 9, an denen die Antennen 2 verfahrbar angeordnet sind. Besonders vorteilhaft hat sich ein Aluminium-Strangpressprofil erwiesen, bei dem die Führungsschienen 9 bereits bei der Herstellung mit in das Profil der Lisene 1 integriert werden.
  • 7 zeigt eine Verbindungsstelle zwischen dem oberen Teil 4 und dem unteren Teil 3 der Außenhülle mittels einer Hülse 10 mit Flansch 11. Durch diese Verbindung wird eine stabile Befestigung des oberen Kunststoffteils mit dem unteren Metallteil der Außenhülle gewährleistet. Die dem oberen Teil 4 zugewandte Hülse ist mit Kunstharz ausgegossen.
  • Im unteren Teil 3 der Außenhülle befinden sich zwischen der Außenhülle und der Lisene 1 bewegliche Abstandshalter.
  • 8 zeigt einen oberen Teil 4 der Außenhülle in rechteckiger Form. Die 4 Hohlprofilsegmente 5 sind im Kunststoff-Kombiverfahren aus extrudierten Hohlkammerprofilen hergestellt. Sie besitzen eine im Tiefziehverfahren aufgeschweißte Oberfläche, welche eine spezielle Oberflächenstruktur und -form, im Beispiel mit Ziegelmuster, besitzen. Die 4 Seitenteile werden hier mittels stranggepresster Eck-Hohlprofilteile 24 verbunden.
  • Eine besondere Ausführungsform ist in 9 dargestellt. Die Außenhülle ist durch ihre besondere Konstruktion so stabil ausgebildet, dass sich oberhalb und etwa in der Mitte der Außenhülle Kabelträger 19 für Stromleitungen 20 befinden können.
  • Die Antennenanlage ist insbesondere durch ihr geringes Gewicht bei einer ausgesprochen hohen Stabilität und Steifigkeit charakterisiert. Der unerwünschte maximale Auslenkungswinkel kann mit dieser Erfindung gegenüber dem Stand der Technik auf einen Minimalwert reduziert werden. Außerdem lassen sich die einzelnen Segmente, insbesondere der Außenhülle 3, sehr einfach und kostengünstig vorfertigen und vor Ort in sehr kurzer Zeit montieren. Die Antennenanlage ist sowohl im Betrieb sehr servicefreundlich und ermöglicht auch einen einfachen und schnellen Austausch der enthaltenen Antennentechnik.
  • Mit der erfindungsgemäßen Antennenanlage wird auch bei sehr hohen Richtfunkantennen die geforderte Auslenkung eingehalten. Der eigentliche Antennenmast kann gegenüber herkömmlichen Masten wesentlich geringer dimensioniert werden. Die Außenhülle selbst kann ebenfalls relativ einfach ausgelegt werden, da es den äußeren Kräften nachgeben kann und dadurch keine Funktionsbeeinflussung der eigentlichen Antennenanlage erfolgt.
  • 1
    Lisene
    2
    Antenne
    3
    unterer Teil der Außenhülle
    4
    oberer Teil der Außenhülle
    5
    Hohlprofilsegment
    6
    Profilteilende
    7
    Fundament
    8
    Führungsrohr
    9
    Führungsschiene
    10
    Hülse
    11
    Flansch
    12
    Abstandshalter
    13
    Arbeitspodest
    14
    Leiter
    15
    Schwert
    16
    Revisionsöffnung
    17
    Beschichtung
    18
    Gitterrohrrahmen
    19
    Kabelträger
    20
    Stromleitung
    21
    Griff
    22
    Steg
    23
    Fundamentflansch
    24
    Eck-Hohlprofilteil
    25
    Flansch
    26
    Verstärkungsblech
    27
    Schelle

Claims (30)

  1. Antennenanlage mit folgenden Merkmalen: – an einer Lisene (1) sind Antennen (2) arretierbar angeordnet, – um die Lisene (1) befindet sich eine selbsttragende Außenhülle, – die Außenhülle ist in ihrer Höhe mindestens zweiteilig ausgeführt, – der obere Teil (4) der Außenhülle besteht mindestens im Antennenbereich aus für Funkwellen durchlässigem Material, – der untere Teil (3) der Außenhülle besteht in ihrem Umfang aus mehreren Hohlprofilsegmenten (5), – die Hohlprofilsegmente (5) sind so miteinander verbunden, dass sie ein geschlossenes Rohr mit rundem oder eckigem Querschnitt bilden.
  2. Antennenanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lisene (1) und die Außenhülle (3, 4) jeweils voneinander statisch getrennt auf einem Fundament (7) befestigt sind.
  3. Antennenanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsstellen der Hohlprofilsegmente (5) untereinander formschlüssig mittels ineinander greifender Profilteilenden (6) ausgebildet sind.
  4. Antennenanlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die ineinander greifenden Profilteilenden (6) jeweils als Mehrkammerprofil ausgebildet sind.
  5. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung der Hohlprofilsegmente (5) untereinander mittels Klebe-, Niet-, Schweiß- oder Schraubverbindung erfolgt.
  6. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Teil (3) der Außenhülle eine zusätzliche Abspannung und/oder Versteifung besitzt.
  7. Antennenanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Versteifung ein am Umfang des unteren Teiles (3) der Außenhülle befestigter Gitterrohrrahmen (18) ist.
  8. Antennenanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Versteifung mehrere am Umfang des unteren Teiles (3) der Außenhülle befestigte Schwerter (15) sind.
  9. Antennenanlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwerter (15) durch die Verbindungsstellen der Hohlprofilsegmente (5) bis an die Lisene (1) reichen, an der Lisene arretierbar und lösbar befestigt sind und zu Revisionszwecken arretierbar und lösbar am unteren Teil (3) der Außenhülle befestigt sein können.
  10. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Teil (4) der Außenhülle aus glasfaserverstärktem Kunststoff und/oder aus Polypropylen besteht.
  11. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Teil (4) der Außenhülle aus Kunststoff-Hohlprofilsegmenten besteht.
  12. Antennenanlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoff-Hohlprofilsegmente stranggepresste Polypropylen-Kastenprofile sind.
  13. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofilsegmente (5) im unteren Teil (3) der Außenhülle Aluminium-Strangpress-Kastenprofile sind.
  14. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Teil (3) der Außenhülle in oder auf eine Fundamenthülse (8) gesteckt und auf ihr arretierbar befestigt ist.
  15. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Lisene (1) aus einem Metallprofil mit integrierten Führungsschienen (9) besteht, an denen die Antennen (1) verfahrbar angeordnet sind.
  16. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Außenhülle oder zumindest Teilen (3, 4) davon eine Beschichtung (17) aus glasfaserverstärktem Kunststoff aufgebracht ist.
  17. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Teil der Außenhülle (4) mit dem unteren Teil (3) der Außenhülle mittels einer Hülse (10) mit Flansch (11) miteinander verbunden sind.
  18. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Teil der Außenhülle (4) und/oder der unteren Teil (3) der Außenhülle aus mehreren Teilabschnitten bestehen, die jeweils untereinander mittels Flansch (11) verbunden sind.
  19. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Außenhülle (3, 4) und der Lisene (1) bewegliche Abstandshalter (12) angeordnet sind.
  20. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenhülle mindestens eine Revisionsöffnung (16) besitzt.
  21. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Teil (4) der Außenhülle zu Revisionszwecken in der Höhe verstellbar ausgebildet ist.
  22. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Teil (4) der Außenhülle mit einer Revisionsöffnung (16) gegenüber den Antennen (2) drehbar ist.
  23. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Ende des unteren Teiles (4) der Außenhülle ein Arbeitspodest (13) befestigt ist.
  24. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofilsegmente (5) mehrlagig ausgebildet sind.
  25. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Antennenanlage Kabelträger (19) für Stromleitungen (20) besitzt.
  26. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Teil (4) der Außenhülle in oder auf ein Führungsrohr (8) gesteckt und daran drehbar befestigt ist.
  27. Antennenanlage nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass sich im oberen Teil (4) der Außenhülle eine Revisionsöffnung (16) und im Umfang des Führungsrohres (8) mehrere korrespondierende Revisionsöffnungen befinden, wobei die Außenhülle gegenüber dem Führungsrohr (8) derart drehbar befestigt ist, dass jeweils eine Revisionsöffnung geöffnet sein kann.
  28. Antennenanlage nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass sich im Führungsrohr (8) eine Revisionsöffnung und im Umfang des oberen Teiles (4) der Außenhülle mehrere korrespondierende Revisionsöffnungen (16) befinden, wobei die Außenhülle gegenüber dem Führungsrohr (8) derart drehbar befestigt ist, dass jeweils eine Revisionsöffnung geöffnet sein kann.
  29. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Antennen (2) in der Höhe verfahrbar sind.
  30. Antennenanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsrohr (8) aus Hohlprofilen oder mehreren Hohlprofilsegmenten besteht.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2025056175A1 (en) * 2023-09-15 2025-03-20 Telefonaktiebolaget Lm Ericsson (Publ) Radome for a base station antenna of a mobile communications network

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