Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
bietet insbesondere Vorteile im Anschluss und im Betrieb. So kann
eine einzige Vorrichtung eingesetzt werden, die zwei kritische und
miteinander gekoppelte Abgaskomponenten gleichzeitig reduziert.
Insbesondere kann die erfindungsgemäße Vorrichtung auch so gesteuert
werden, dass sowohl der Anteil an Stickoxiden als auch an Partikeln
in gleicher Weise reduziert werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
kann als so genannte „Black
Box" angesehen werden,
bei der sich der Anwender und auch der Systemplaner für Abgassysteme
nicht um die detaillierte Funktionsweise der in dieser Box verbauten
Komponenten kümmern
muss, sondern bei der lediglich ein Anschluss an das Abgassystem
und an eine Stromversorgung erfolgen muss.
Vorteilhaft
ist die Ausbildung der Einmündung
in der Weise, dass auch der Partikelabscheider vom Ammoniakhaltigen
Gasstrom durchströmt
wird. Ammoniak ist vorteilhaft bei der Regeneration des Partikelabscheiders.
Bevorzugt
umfasst der Partikelabscheider wechselweise verschlossene Kanäle, die
durch zumindest teilweise für
ein Fluid durchströmbare
Wandungen voneinander getrennt sind.
Bevorzugt
ist der Partikelabscheider so aufgebaut, dass ein Abgasstrom durch
die Wandung erfolgen kann. Je nach Ausbildung kann das Abgas zum
Teil durch die Wandung strömen,
insbesondere bei einem offenen Partikelabscheider, oder auch gänzlich durch
die Wandung strömen,
insbesondere kann in einem solchen Fall ein geschlossener Filter mit
wechselweise verschlossenen Kanälen
vorliegen. Die Wandungen können
bevorzugt keramisch und/oder metallisch ausgebildet sein.
Bevorzugt
umfasst der Partikelabscheider einen zumindest teilweise metallischen
Träger.
Ein teilweise metallischer Träger
kann beispielsweise ein metallischer Wabenkörper wie oben ausgeführt sein. Ein
anderes Beispiel ist ein keramischer Träger, in den metallische Strukturen,
beispielsweise als Elektroden zur elektrostatischen Agglomeration
und/oder Abscheidung von Partikeln, eingelagert sind.
Bevorzugt
umfasst der zumindest teilweise metallische Träger mindestens eine metallische
Lage. Bevorzugt ist hierbei, dass der SCR-Katalysator, der Ammoniakgenerator
und/oder der Partikelabscheider einen Wabenkörper umfassend mindestens eine
metallische Lage umfasst. Weiterhin können weitere Trägerkörper umfassend
mindestens eine metallische Lage ausgebildet sein.
Bevorzugt
umfasst der Partikelabscheider ein keramisches Filterelement, welches
metallische Einlagerungen aufweist.
Insbesondere
kann das keramische Filterelement schichtweise aufgebaut sein, insbesondere über entsprechende „Rapid
Manufacturing" Techniken.
Unter einem schichtweisen Aufbau wird hier insbesondere verstanden,
dass zunächst
ein erste Schicht des Körpers
aus einem oder mehreren Rohmaterialien aufgebaut wird, diese dann
zumindest in Teilbereichen verfestigt wird und dann auf diese verfestigte
Schicht eine weitere Schicht aus einem oder mehreren Rohmaterialien
aufgetragen wird. Diese Schicht wird dann ebenfalls zumindest in
Teilbereichen verfestigt und dann wird weiter wie oben beschrieben
verfahren, bis das Filterelement fertig gestellt ist.
Ein
Rohmaterial kann die spätere
keramische Wand bilden, während
ein weiteres Rohmaterial die spätere
metallische Einlagerung bilden kann. Die Verfestigung kann auf einer
kurzzeitigen Temperaturerhöhung
beruhen, die beispielsweise durch Bestrahlung mit Laserlicht erreicht
wird. Durch eine räumlich
selektive und/oder inhomogene Erwärmung und/oder durch Verwendung
eines Rohmaterials, welches räumlich
selektiv und/oder inhomogen aufgetragen wird, können so durch Wandungen getrennte
Hohlräume
erzeugt werden, die beispielsweise auch mikrostrukturierte Wandungen
aufweisen können.
Weiterhin können
durch Einsatz mehrerer Rohmaterialien Wandungen mit Bereichen unterschiedlicher
Eigenschaften aufgebaut, die beispielsweise in unterschiedlichen
Bereichen unterschiedliche Porositäten oder auch elektrische Leitfähigkeiten
aufweisen. Auf diese Weise ist es auch möglich, anhand der Ausbildung
der metallischen Einlagerungen eine Stromverteilung im Filterelement
nach Fertigstellung vorzugeben und so im Falle einer elektrostatischen Agglomeration
und/oder Abscheidung im Filterelement vorgeben zu können, in
welchen Bereichen eine Abscheidung in welchem Maße erfolgt. Zum Aufbau sind
insbesondere „Selective
Laser Sintering", „Three
Dimensional Printing" und „Fused
Deposition Modeling"-Techniken
vorteilhaft einsetzbar.
Bevorzugt
ist die Ausbildung eines Partikelabscheiders, der für ein Fluid
zumindest beströmbare Hohlräume aufweist,
die durch Wandungen zumindest teilweise voneinander getrennt sind.
Unter
einem beströmbaren
Hohlraum wird beispielsweise ein abschlussseitig verschlossener Kanal
verstanden. Insbesondere können
die Hohlräume
auch durchströmbar
sein. Es können
weiterhin bevorzugt Hohlräume
gebildet sein, die größere Dimensionen
als die Kanäle
aufweisen. Solche Kavitäten
können
bevorzugt der besseren Durchmischung der Abgase dienen.
Bevorzugt
weisen die Wandungen mindestens eine der folgenden Eigenschaften
auf:
- 8.1) die Wandungen weisen zumindest teilweise eine
Beschichtung auf; oder
- 8.2) die Wandungen umfassen zumindest eine katalytisch aktive
Komponente.
Der
Partikelabscheider oder das Filterelement – ebenso wie alle anderen hier
offenbarten Wabenkörper – kann gemäß 8.1) eine
Beschichtung aufweisen. Diese kann insbesondere keramisch sein und/oder
einen Washcoat und/oder Zeolithe umfassen. Gemäß 8.2) können die Wandungen des Partikelabscheiders – ebenso
wie die Wandungen aller anderen hier offenbarten Wabenkörper – katalytisch aktive
Komponenten umfassen. Diese können
in einer gemäß 8.1) ausgebildeten
Beschichtung eingebracht sein oder auch direkt in und/oder auf die
Wandung, letzteres bevorzugt dann, wenn diese Wandungen keramisches
Material umfassen. Die katalytisch aktive Komponente kann bevorzugt
Edelmetalle umfassen, beispielsweise in Form von Edelmetallkomplexen.
Bevorzugt können
mehrere Edelmetalle in der katalytisch aktiven Komponente umfasst
sein.
Der
Partikelabscheider kann beispielsweise eine Oxidationsfördernde
katalytisch aktive Komponente umfassen, bevorzugt im Bereich einer
der Stirnseiten, bevorzugt im Strömungseingangsseitigen Stirnseitenbereich.
Diese kann insbesondere die Oxidation von Stickstoffmonoxid zu Stickstoffdioxid katalysieren,
der bei einer kontinuierliche Regeneration nach dem CRT (Continuous
Regeneration Trap, kontinuierlich regenerierende Falle)-Prinzip
arbeitenden Partikelabscheider benötigt wird. Weiterhin kann eine
katalytisch aktive Komponente auf dem Partikelabscheider ausgebildet
sein, die die CRT-Regenerationsreaktion katalysiert. Eine solche
Beschichtung kann bevorzugt im gesamten Partikelabscheider ausgebildet
sein. Eine Oxidationsfördernde
Beschichtung kann beispielsweise auch eine Oxidation von Kohlenwasserstoffen
katalysieren, die zu einer Aufheizung des Partikelabscheiders führt. Die
Kohlenwasserstoffe können
beispielsweise dadurch in den Partikelabscheider eingebracht werden,
dass die Verbrennungskraftmaschine kurzfristig, beispielsweise bei
einem Zylinder der Verbrennungskraftmaschine in einem Zyklus, mit
einem erhöhten
Treibstoffanteil, also fett betrieben wird. Dies fuhrt dazu, dass Kohlenwasserstoffe
den Partikelabscheider erreichen und dort oxidieren können.
Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
weist der Partikelscheider eine Regenerationsmöglichkeit zur Regeneration
des Partikelabscheiders auf. Besonders bevorzugt ist in diesem Zusammenhang, dass
die Regenerationsmöglichkeit
durch mindestens eine der folgenden Maßnahmen erzeugt wird:
- 10.1) Bereitstellen von Stickstoffdioxid stromaufwärts zumindest
eines Teils des Partikelabscheiders;
- 10.2) Erhöhung
der Temperatur zumindest eines Teils des Partikelabscheiders über eine
Grenztemperatur;
- 10.3) Bereitstellen eines Oxidationsmittels stromaufwärts zumindest
eines Teils des Partikelabscheiders; oder
- 10.4) Regeneration durch eine elektrische Entladung.
Bei
der Anwendung einer der Methoden 10.1) bis 10.4) auf einen Teil
des Partikelabscheiders wird verstanden, dass die entsprechende
Maßnahme gegebenenfalls
auf einem Teil des Partikelabscheiders selbst (in den Fällen 10.1)
und 10.3) oder in einem Teil des Partikelabscheiders (10.2) erfolgen kann.
Unter einer Regenerationsmöglichkeit
wird die Eignung des Partikelabscheiders zur Regeneration der ein-
und/oder angelagerten Partikel, also der Entfernung der Partikel
aus und/oder von dem Partikelabscheider, verstanden. Diese Regenerationsmöglichkeit
kann insbesondere thermisch und/oder chemisch ausgebildet sein.
Weist der Partikelabscheider eine thermische Regenerationsmöglichkeit
auf, so können
Mittel vorgesehen sein, die eine Aufheizung des Partikelabscheiders über eine
Temperatur bewirken können,
bei der eine Oxidation des Kohlenstoffs der Partikeln erfolgt, bevorzugt
auch mit einem Restsauerstoffanteil im Abgas. Der Partikelabscheider kann
katalytisch aktive Materialen umfassen, die eine solche Oxidation
katalysieren. Eine thermische Regeneration kann über eine Erhöhung der
Abgastemperatur und/oder durch zusätzliche Heizeinrichtungen erreicht
werden.
Weist
der Partikelabscheider eine chemische Regenerationsmöglichkeit
auf, so besteht die Möglichkeit,
durch eine chemische Reaktion einen Abbau der Partikel zu erreichen.
Dies kann beispielsweise über
eine Reaktion des Kohlenstoffs mit Stickstoffdioxid zu Stickstoffmonoxid
und Kohlendioxid erreicht werden. Eine weitere Möglichkeit einer Regenerationsmöglichkeit
besteht in einem CRT-Verfahren,
bei der Mittel ausgebildet sind, die möglichst kontinuierlich eine
genügend
große
Stickstoffdioxidkonzentration im Abgas im Partikelabscheider gewährleisten,
um so die Kohlenstoffpartikel kontinuierlich umzusetzen. Eine auf
einer elektrischen Entladung beruhende Regenerationsmöglichkeit
beruht beispielsweise auf einer Oberflächengleitentladung.
Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
umfasst der Partikelabscheider Mittel zum Erzeugen eines elektrischen
Feldes im Partikelabscheider, durch welches mindestens eine der
folgenden Funktionen erfüllt
wird:
- 12.1) Agglomeration von Partikeln; oder
- 12.2) Abscheidung von Partikeln.
Unter
einer Agglomeration von Partikeln wird hier insbesondere die Kumulation
von mehreren kleinen Partikeln zu größeren Partikeln verstanden.
Unter der Abscheidung von Partikeln wird insbesondere das Anlagern
der Partikel auf dem Filter verstanden.
Feinstaub,
also beispielsweise Partikel mit einem Durchmesser von 10 Mikrometern
und weniger, ist aufgrund der Fähigkeit
der Aufnahme dieser Partikel ins Lungengewebe des Menschen eine
unerwünschte
Abgaskomponente. Je größer der
mittlere Durchmesser der Partikel, desto unwahrscheinlicher wird
die Aufnahme dieser Partikel ins Lungengewebe. Von daher ist es
von Vorteil, neben einer Abscheidung von Partikeln, die beispielsweise
durch mechanische Einwirkungen auf den Partikelabscheider trotzdem
zu einer – späteren – Freisetzung
der kleinen Partikel führen
kann, eine Agglomeration der Partikel zu größeren Partikeln anzustreben,
um so den Anteil an Feinstaub im Abgas zu senken und möglichst
solche mittleren Durchmesser der Partikel zu erreichen, dass diese überwiegend
nicht mehr in das Lungenwebe aufgenommen werden können.
Eine
solche Agglomeration lässt
sich auch durch Anlegen eines elektrischen Feldes erreichen. Das
elektrische Feld kann beispielsweise dadurch erzeugt werden, dass
der Partikelabscheider einen Massepol und einen Pol auf einem positiven
Potential aufweist, so dass sich ein entsprechendes elektrisches
Feld insbesondere quer zu einer Kanallängsachse oder der Durchströmungsrichtung
des Partikelabscheiders bilden. Bevorzugt können auch mehrere Pole, die
ein solches Feld aufbauen, parallel zueinander ausgebildet sein,
so dass der Partikelabscheider eine Mehrzahl von elektrischen Feldern
zur Agglomeration und Abscheidung von Partikeln umfasst. Die Felder
können
insbesondere durch eine Gleichspannung betreiben werden, jedoch
ist ein Betrieb mit einer Wechselspannung, insbesondere einer niederfrequenten
Wechselspannung mit einer Frequenz von 10 Hz oder weniger ebenso
möglich
und erfindungsgemäß.
Durch
eine Polarisation der Russpartikel werden diese zu einem der elektrischen
Pole gezogen und dort angelagert. Die Pole können insbesondere mit den Wandungen
des Partikelabscheiders kombiniert sein, insbesondere als Teil von
diesen ausgebildet sein oder diese selber bilden. Bevorzugt ist
hierbei die Ausbildung des Partikelabscheiders aus Metallschaum,
wobei der Partikelabscheider bevorzugt mindestens zwei Bauteile
umfasst, die insbesondere gegengleich ausgebildet sind. Besonders bevorzugt
ist die Ausbildung des Partikelabscheiders aus einem Metallschaum,
der eine Vielzahl von Hohlräumen
ausbildet, die von Abgas durchströmt werden.
Bevorzugt
umfasst der Partikelabscheider Mittel zum Erzeugen eines zweiten
elektrischen Feldes im Partikelabscheider, durch welches eine Oberflächengleitentladung
zur Regeneration des Partikelabscheiders erzeugt wird.
Die
im Rahmen dieser Anmeldung offenbarten Details des Partikelabscheiders
können
auch in Alleinstellung ohne die übrigen
Komponenten der Vorrichtung verwirklicht werden.
Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
umfasst der Ammoniakgenerator einen Plasmagenerator.
Insbesondere
kann es sich hierbei um einen Plasmagenerator wie in der
DE 102 58 185 A1 beschrieben,
deren Offenbarungsgehalt insbesondere in Bezug auf die Betriebsparameter
des Plasmagenerators, die Ausbildung der Elektroden und die Zugabe
an Betriebsgas in den Offenbarungsgehalt dieser Anmeldung aufgenommen
wird. Der Plasmagenerator wird bevorzugt so betrieben, dass sich
das Betriebsgas kurzfristig auf Temperaturen von mehr als 2500 K
aufheizt. Der Plasmagenerator wird mit einem Stickstoff- und Sauerstoffhaltigen
Gas als Betriebsgas betrieben, wobei die Betriebsparameter des Plasmagenerators
so gewählt
werden, dass das Reaktionsgleichgewicht der im Plasma ablaufenden Reaktionen
so verschoben ist, dass bevorzugt Stickstoffmonoxid erzeugt wird.
Dieses Stickstoffmonoxid kann dann über einen entsprechend ausgebildeten Reduktionskatalysator,
der insbesondere auf einem Wabenkörper aufgebracht ist, unter
Zugabe beispielsweise von Wasserstoff und/oder Kohlenwasserstoffen
als Reduktionsmittel zu Ammoniak reduziert werden. Insbesondere
kann als Betriebsgas Luft, Abgas oder mit Luft angereichertes Abgas
eingesetzt werden.
Bevorzugt
ist hierbei die Ausbildung eines Ammoniakgenerators, welcher mindestens
ein Speicherelement zur temporären
Speicherung mindestens einer der folgenden Komponenten umfasst:
- 15.1) Ammoniak oder
- 15.2) ein Ammoniakprecursor.
Unter
einem Ammoniakprecursor wird eine Substanz verstanden, die Ammoniak
freisetzt, beispielsweise durch Thermo-, Pyro- und/oder Hydrolyse,
oder die mit einem weiteren Edukt zu Ammoniak reagieren kann. Bevorzugt
ist hierbei, dass die Komponente 15.2) Stickstoffmonoxid umfasst,
da hier insbesondere im Zusammenwirken mit einem einen Plasmagenerator
umfassenden Ammoniakgenerator eine relativ hohe Ausbeute an Ammoniak
bei einem relativ geringen Kraftstoffmehrverbrauch zur Reduktion
des Stickstoffmonoxids zu Ammoniak erreicht werden kann. Die gespeicherten
Komponenten 15.1) und/oder 15.2) können insbesondere auch als
Puffer für
im Abgas auftretende sehr große
NOx-Konzentrationen
eingesetzt werden, bei denen eine relativ große Menge an Ammoniak benötigt wird.
Darüber
hinaus kann das Speicherelement in vorteilhafter Weise zur intermittierenden
Speicherung und Abgabe von Stickstoffmonoxid eingesetzt werden wie
oben dargestellt. Unter Ammoniakprecursorn werden neben Stickstoffmonoxid
ferner beispielsweise auch Harnstoff, Isocyansäure, Cyanursäure oder
Ammoniumcarbamat verstanden.
Weiterhin
bevorzugt ist hierbei, dass das Speicherelement die mindestens eine
Komponente durch Sorption, insbesondere Chemi- und/oder Physisorption
temporär
speichert.
Unter
einer Physisorption wird hierbei insbesondere eine Speicherung aufgrund
von physikalischen Wechselwirkungen verstanden, während eine Chemisorption
eine auf einer chemischen Bindung beruhende Adsorption umfasst.
Eine Physi sorption erfolgt insbesondere bei niedrigen Temperaturen
unterhalb einer ersten Grenztemperatur, während oberhalb dieser ersten
Grenztemperatur eine Desorption des Ammoniakprecursors erfolgt.
Eine Chemisorption erfolgt in nennenswertem Maße oberhalb einer zweiten Grenztemperatur,
da ein entsprechend verschobenes Reaktionsgleichgewicht eine gewisse Temperatur
erfordert. Durch entsprechende Auswahl des Speicherelements, beispielsweise
eine entsprechend gestaltete Beschichtung des Speicherelements,
können
die erste und die zweite Grenztemperatur so gewählt werden, dass über einen
weiten Temperaturbereich eine Adsorption von Stickstoffmonoxid ermöglicht wird.
Eine
entsprechende Beschichtung eines Wabenkörpers kann beispielsweise so
ausgestaltet sein, dass ein weiter von einer von Abgas beströmten Oberfläche entfernter
Bereich der Beschichtung eher zur Physisorption geeignet ist, während ein
näher an einer
von Abgas beströmten
Oberfläche
der Beschichtung liegender Bereich eher zur Chemisorption geeignet
ist.
So
ist es beispielsweise möglich,
einen Ammoniakgenerator vorzusehen, welcher mindestens zwei Speicherelemente
aufweist, von denen eines mit Stickstoffmonoxid gefüllt wird,
während
ein anderes Speicherelement das in ihm gespeicherte Stickstoffmonoxid
zumindest teilweise abgibt, so dass es zu Ammoniak reduziert werden
kann. Insbesondere kann hier die Abgabe des Stickstoffmonoxids in
einen Wasserstoffhaltigen und möglichst
Sauerstoffarmen Gasstrom erfolgen. Dies reduziert den benötigten Wasserstoffanteil,
da Wasserstoff im Regelfall zunächst
mit Sauerstoff reagieren würde.
Umfasst das Betriebsgas des Plasmagenerators zumindest Luft, so
ist der Sauerstoffanteil des Betriebsgases beim Verlassen des Plasmagenerators
immer noch relativ hoch, beispielsweise im Bereich von 18% bis 19%. Wird
nun ein Sauerstoffarmes, Wasserstoffhaltiges Gas eingesetzt, in
welches oder in welchem die Bereitstellung des Stickstoffmonoxids
erfolgt, ist der Bedarf an Wasserstoff deutlich geringer als wenn
direkt das Betriebsgas mit einem Wasserstoffhaltigen Gas gemischt
würde.
Das
Wasserstoffhaltige Gas kann insbesondere ein Spalt- oder Synthesegas
sein, welches durch partielle Oxidation von Kohlenwasserstoff erzeugt
wird. Insbesondere kann der Kraftstoff, der zum Betrieb der Verbrennungskraftmaschine
eingesetzt wird, als Edukt für
das Spalt- oder Synthesegas dienen. Da der benötigte Wasserstoffanteil verringert wird,
verringert sich auch der Kraftstoffmehrverbrauch im Vergleich zu
herkömmlichen
Systemen. Der Plasmagenerator kann intermittierend mit zwei Gassträngen betrieben
werden, die jeweils ein Speicherelement zur temporären Speicherung
von Stickstoffmonoxid und gegebenenfalls eine Reduktionseinheit
zur Reduktion von Stickstoffmonoxid zu Ammoniak umfassen. Die Reduktionseinheit
zur Reduktion von Stickstoffmonoxid zu Ammoniak kann gegebenenfalls
auch gemeinsam von beiden Gassträngen
beschickt werden. Weiterhin ist es möglich, Speicherelement und
Reduktionseinheit in einem einzigen Bauteil auszubilden, beispielsweise
durch Ausbildung eines Wabenkörpers
mit einer entsprechenden Speicherreduktionsbeschichtung.
Die
Erzeugung von Spalt- und/oder Synthesegas kann in einem entsprechend
ausgebildeten Reformer oder Reaktor, bevorzugt in einem zweiten Nebenstrang
erfolgen. Bevorzugt ist hierbei die Erzeugung des Spalt- und/oder
Synthesegases durch partielle Oxidation von Kohlenwasserstoffen.
Der zweite Nebenstrang ist insbesondere so ausgebildet, dass dieser
vor dem mindestens einen Speicherelement in den ersten Nebenstrang
mündet,
so dass das mindestens eine Speicherelement durch das Spalt- und/oder
Synthesegas durchströmt
werden kann.
Weiterhin
kann der Ammoniakgenerator alternativ oder kumulativ Mittel umfassen,
die Stickstoffmonoxid in einem Gasstrom anreichern, beispielsweise
in dem ein Stickoxide (NOx) enthaltender Gasstrom
in einen ersten Gasstrom getrennt wird, in dem der relative Anteil
von NO an NOx erhöht ist und einen zweiten Gasstrom,
in dem der relative Anteil von NO2 an NOx erhöht
ist. Dies ist beispielsweise durch entsprechende Membrane möglich.
Eine
weitere Möglichkeit
besteht in einem Speicherelement, welches selektiv nur Stickstoffmonoxid,
nicht aber Stickstoffdioxid speichern kann. Dies kann durch entsprechend
ausgebildete Molekularsiebe, insbesondere Zeolithe, erreicht werden.
Ein solches Speicherelement kann dann von Abgas durchströmt werden,
bis eine gewisse Menge an Stickstoffmonoxid gespeichert ist. Dann
kann beispielsweise durch Änderung
einer physikalischen und/oder chemischen Verfahrensgröße das in
diesem Speicherelement temporär
gespeicherte Stickstoffmonoxid herausgelöst und in einen Wasserstoffhaltigen
Gasstrom abgegeben werden, worauf ebenfalls eine Reduktion zu Ammoniak
durch einen entsprechenden Katalysator katalysiert wird.
Die
hier beschriebenen Möglichkeiten,
Stickstoffmonoxid direkt aus dem Abgas anzureichern bzw. zu speichern
können
bevorzugt auch im Hauptabgasstrom umgesetzt werden und insbesondere
auch ohne dass ein Partikelfilter oder ein SCR-Katalysator ausgebildet ist.
Bevorzugt
umfasst der Ammoniakgenerator Mittel zur Zufuhr eines Reduktionsmittels
zur Reduktion von Stickstoffmonoxid zu Ammoniak. Bevorzugt sind
diese mit einem Vorratsbehälter
des Reduktionsmittels und/oder einem das Reduktionsmittel bildenden
Reaktor und/oder Reformer verbindbar. Bevorzugt ist weiterhin, dass
das Reduktionsmittel mindestens eine der folgenden Substanzen umfasst:
- 19.1) Kohlenwasserstoffe oder
- 19.2) Wasserstoff.
Bevorzugt
ist die Ausbildung von ersten Reduktionsvorrichtungen, die so ausgebildet
sind, dass an oder in ihnen eine Reduktion von Stickoxiden, bevorzugt
von Stickstoffmonoxid, mit dem Reduktionsmittel 19.1) und/oder 19.2)
erfolgen kann. Insbesondere kann eine Reaktion mit Stickoxiden in
gebundener Form erfolgen, beispielsweise mit chemisorbierten Stickoxiden,
die in Form von Nitrit- oder Nitratgruppen vorliegen.
Insbesondere
sind Mittel zur Bereitstellung und/oder Erzeugung des Reduktionsmittels
ausgebildet. Diese umfassen insbesondere einen Reformer und/oder
einen Reaktor zur partiellen Oxidation von Kohlenwasserstoffen.
Die Mittel zur Zufuhr des Reduktionsmittels umfassen bevorzugt einen
Mischer, der geeignet ist, das Reduktionsmittel mit einem anderen
Gas zu mischen. Hierbei kann es sich um einen aktiven und/oder einen
passiven Mischer handeln.
Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
wird der erste Nebenstrang von mindestens einem der folgenden Gase
durchströmt:
- 24.1) Abgas;
- 24.2) einem zumindest Sauerstoff und Stickstoff umfassenden
Gas; oder
- 24.3) Luft.
Hierbei
können
erfindungsgemäß beliebige Mischungsverhältnisse
der Gase 24.1), 24.2) und 24.3) auftreten. Insbesondere kann der
erste Nebenstrang von reinem Abgas durchströmt, bevorzugt dann, wenn das
Abgas einen hohen Sauerstoffanteil aufweist, beispielsweise wenn
die Verbrennungskraftmaschine ein Dieselmotor ist. Weiterhin kann
der erste Nebenstrang von reiner Luft durchströmt werden. Insbesondere dann,
wenn ein Plasmagenerator im Ammoniakgenerator umfasst ist, kann
es vorteilhaft sein, den ersten Nebenstrang so zu gestalten, dass
zusätzlich
zu den Gasen 24.1), 24.2) und/oder 24.3) ein Wasserstoffhaltiges
Gas den Nebenstrang durchströmen
kann, um so eine Reduktion von Stickstoffmonoxid zu Ammoniak zu
erreichen. Der erste Nebenstrang ist bevorzugt so gestaltet, dass
die Verhältnisse
der Gase 24.1), 24.2) und/oder 24.3) zueinander einstellbar und/oder
veränderbar
sind.
Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
umfasst der Partikelabscheider Mittel zum Erzeugen eines elektrischen
Feldes im Partikelabscheider und der Ammoniakgenerator einen Plasmagenerator,
wobei mindestens eine Steuerungseinrichtung zur Erzeugung und Regelung
des elektrischen Feldes des Partikelabscheiders und zur Ansteuerung
des Plasmagenerators ausgebildet ist.
Insbesondere
ist die Ausbildung einer einzigen Steuerungseinrichtung sowohl für den Partikelabscheider
als auch für
den Plasmagenerator vorteilhaft, da die Betriebsbedingungen beider
Komponenten optimal aufeinander abgestellt werden können. Insbesondere
kann durch eine gemeinsame Steuerungseinrichtung ein Betriebsverfahren
durchgeführt werden,
bei dem der Partikelanteil, die Partikelgrößenverteilung und/oder der
Stickoxidgehalt gleichermaßen
reduziert bzw. geändert
werden können.
Weiterhin kann so ein Verfahren durchgeführt werden, bei dem neben einer
einstellbaren oder wählbaren Reduktion
bzw. Veränderung
der oben angegebenen Parameter gleichzeitig ein möglichst
geringer Energie- und/oder
Kraftstoffmehrverbrauch erreicht wird. Hierzu kann die Steuerungseinrichtung
auch mit entsprechenden Sensoren verbunden sein, beispielsweise
Temperatursensoren, Lambdasonden, Gaspartialdrucksensoren, etc.
Die
Mittel zum Erzeugen eines elektrischen Feldes umfassen insbesondere
Elektroden im Partikelabscheider sowie eine Spannungsquelle, die
elektrisch mit den Elektroden im Partikelabscheider verbindbar ist.
Bevorzugt ist die Ausbildung einer einzigen Steuerungseinrichtung, über die
sowohl die Mittel zum Erzeugen eines elektrischen Feldes im Partikelabscheider
als auch der Plasmagenerator gesteuert und gegebenenfalls mit elektrischer
Energie versorgt werden. Insbesondere beim Kaltstart können in vorteilhafter
Weise zunächst
die Mittel zum Erzeugen eines elektrischen Feldes im Partikelabscheider
mit elektrischer Energie versorgt werden, worauf nach einer vorgebbaren
Zeitspanne auch der Plasmagenerator mit elektrischer Energie versorgt
wird. Dies hat den Vorteil, dass die Partikel grundsätzlich agglomeriert
und/oder abgeschieden werden, während eine
Umsetzung der Stickoxide erst dann erfolgt, wenn der SCR-Katalysator
seine Mindestbetriebstemperatur („light-off"-Temperatur) erreicht hat. Diese Betriebstemperatur
erreicht der SCR-Katalysator jedoch erst nach einer gewissen Zeit.
Der
in dieser Anmeldung beschriebene Ammoniakgenerator, sowie der erste
Nebenstrang, können
auch in vorteilhafter Weise auch in Alleinstellung, also ohne die übrigen Komponenten
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
verwirklicht werden.
Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist an mindestens einer der folgenden Stellen ein Oxidationskatalysator
ausgebildet:
- 26.1) stromaufwärts des
Partikelabscheiders;
- 26.2) stromabwärts
des Ammoniakgenerators und stromaufwärts des SCR-Katalysators; oder
- 26.3) stromabwärts
des SCR-Katalysators.
An
der Stelle 26.1) kann der Oxidationskatalysator insbesondere die
Oxidation von Stickstoffmonoxid zu Stickstoffdioxid katalysieren
und somit eine Regenerationsmöglichkeit
für den
Partikelabscheider bereitstellen. An der Stelle 26.3) kann der Oxidationskatalysator
als Sperrkatalysator dienen, der den Durchbruch beispielsweise von
Ammoniak und/oder Kohlenwasserstoffen wirksam verhindert.
An
der Stelle 26.2) kann der Oxidationskatalysator in vorteilhafter
Weise dem Verbrauch von Sauerstoff dienen, welchen das den Partikelabscheider
verlassende Gas enthalten kann. Die Beschichtungen des Oxidationskatalysators,
insbesondere im Hinblick auf Art und Konzentration der eingesetzten katalytisch
aktiven Substanzen, kann an den Oxidationskatalysatoren an den Stellen
26.1), 26.2) und 26.3) unterschiedlich und an die jeweils zu katalysierende
Reaktion angepasst sein.
Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
umfasst diese einen ersten Strömungsbereich
und mindestens einen zweiten Strömungsbereich,
die im wesentlichen parallel zueinander durchströmbar sind, wobei der erste
Strömungsbereich
zumindest ein Teil des Hauptabgasstrangs ist, wobei der erste und
der zweite Strömungsbereich
so ausgebildet sind, dass ein Wärmeeintrag
vom ersten Strömungsbereich
in den mindestens einen zweiten Strömungsbereich erfolgen kann.
Bevorzugt
sind die Strömungsbereiche
koaxial und/oder konzentrisch. Weiterhin ist bevorzugt, dass in
einem zweiten Strömungsbereich
mindestens eine der folgenden Komponenten ausgebildet ist:
- 31.1) mindestens ein Plasmagenerator
- 31.2) mindestens ein Reformer oder
- 31.3) mindestens ein Reaktor.
Bevorzugt
ist in einem ersten zweiten Strömungsbereich
ein Plasmagenerator und in einem zweiten zweiten Strömungsbereich
ein Reformer oder Reaktor ausgebildet, der insbesondere über eine
partielle Oxidation von Kohlenwasserstoffen Wasserstoff generiert.
Weiterhin bevorzugt ist eine Weiterbildung, bei der der erste und
der mindestens eine zweite Strömungsbereich
durch mindestens eine Trennwand voneinander getrennt sind.
Insbesondere
liegt der erste Strömungsbereich
auf einer ersten Seite der Trennwand, während der zweite Strömungsbereich
auf einer zweiten Seite der Trennwand ausgebildet ist. Die Trennwand
kann ein oder mehrschichtig ausgebildet sein. Insbesondere ist bevorzugt,
die beiden Strömungsbereiche durch
flächiges
stoffschlüssiges
Verbinden zweier üblicher
Rohre auszubilden, wobei die Rohre gegebenenfalls noch verformt
werden können.
Neben einer koaxialen Ausbildung des ersten und zweiten Strömungsbereichs
ist auch eine konzentrische Anordnung dieser Bereiche möglich und
erfindungsgemäß.
Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
erlaubt die Führung
von Abgas in einem ersten Teilstrom im ersten Strömungsbereich
und in einem zweiten Abgasteilstrom in einem zweiten Strömungsbereich.
Da die Komponenten 31.1), 31.2) und/oder 31.3) nur im ersten Strömungsbereich
ausgebildet ist, kann so beispielsweise ohne größeren konstruktiven Aufwand
gewährleistet
werden, dass nur ein Abgas- oder Gasteilstrom in einem Strömungsbereich
einer Behandlung mit Plasma unterzogen wird oder nur in einem Abgas-
oder Gasteilstrom eine partielle Oxidation von Kohlenwasserstoffen
erfolgt. So kann insbesondere ein Plasmagenerator sehr kompakt in
die Abgasanlage von Kraftfahrzeugen integriert werden. Insbesondere
ist der Plasmagenerator so gestaltet, das Abgas im Plasmagenerator
durch die Gasentladung auf Temperaturen über 2000 Kelvin, bevorzugt sogar über 2800
Kelvin erhitzt wird. Im Betrieb werden molekularer Stickstoff, der
sowohl im Abgas als auch in der – gegebenenfalls zugebbaren – Luft vorhanden
ist, und Sauerstoff durch nicht thermische, Plasma-induzierte Stoßprozesse
mit hochenergetischen Elektronen elektronisch angeregt, disoziiert und
ionisiert. Bevorzugt werden durch Reaktionen der elektronisch angeregten
Moleküle,
Radikale und Ionen mit dem durch das Plasma aufgeheizten Abgas Stickoxide
gebildet. Aufgrund der hohen anliegenden Temperatur wird bevorzugt
Stickstoffmonoxid (NO) gebildet, da das Reaktionsgleichgewicht bei
diesen Temperaturen die Bildung von Stick stoffmonoxid der von Stickstoffdioxid
entsprechend bevorzugt. Die Reaktionszeiten dafür liegen im Bereich von unter
10 Millisekunden.
So
kann durch den Plasmagenerator im Betrieb die Konzentration an Stickstoffmonoxid
erhöht werden.
Dieses Stickstoffmonoxid kann weiterhin bevorzugt zu Ammoniak reduziert
werden. Der Plasmagenerator kann beispielsweise wie in der
DE 102 58 185 A1 beschrieben
aufgebaut sein, wobei deren Inhalt in Bezug auf den Aufbau und den
Betrieb des Plasmagenerators in den Offenbarungsgehalt dieser Anmeldung
vollständig
mit aufgenommen wird.
Die
Vorrichtung weist im Bereich des Plasmagenerators geeignete Anschlüsse auf,
mit denen der Plasmagenerator mit einer entsprechenden Stromversorgung
und einer entsprechenden Steuerung verbunden werden kann. Entsprechende
Isolierungen und ähnliches
können
erfindungsgemäß ausgebildet
sein.
Wird
der Plasmagenerator so betrieben, dass das Abgas durch die Gasentladung
auf recht hohe Temperaturen, wie beispielsweise 2800 Kelvin und
mehr kurzzeitig lokal erhitzt wird, so kommt es unter Anwesenheit
von molekularem Stickstoff (N2) einerseits
zur Reaktion mit durch das Plasma gebildeten Sauerstoffradikalen,
wobei Stickstoffmonoxid und Stickstoff entsteht und andererseits
zur Reaktion eines solchen Stickstoffatoms mit molekularem Sauerstoff
(O2) zu Stickstoffmonoxid und einem Sauerstoffradikal.
Weitere Reaktionen sind bei relativ hohen Temperaturen von eher
untergeordneter Bedeutung, so dass eine hohe Ausbeute an Stickstoffmonoxid
durch Einsatz und einen entsprechenden Betrieb des Plasmagenerators
erreicht werden kann.
Bevorzugt
ist der mindestens eine zweite Strömungsbereich an mindestens
einer der folgenden Stellen ausgebildet:
- 32.1)
stromaufwärts
eines Speicherelements;
- 32.2) stromaufwärts
eines Reformers oder Reaktors; oder
- 32.3) stromaufwärts
eines Plasmagenerators.
So
kann in vorteilhafter Weise ein Wärmeeintrag in das jeweilige
Betriebsgas des Speicherelements, des Reformers oder Reaktors und/oder
des Plasmagenerators erfolgen, so dass die Energie zum Betrieb dieser
Komponenten und damit des Gesamtsystems reduziert werden kann. Insbesondere
kann so die Wärme
des Abgases, welches den ersten Strömungsbereich durchströmen kann,
zur Aufheizung des Speicherelements, des Reformers oder Reaktors
und/oder des Plasmagenerators verwendet werden. Insbesondere eine
Ausbildung an der Stelle 32.1) ist dann von Vorteil, wenn an dem
Speicherelement eine Sorption erfolgt.
Bevorzugt
sind in einer axialen bevorzugten Strömungsrichtung stromaufwärts des
Plasmagenerators Gaszuführmittel
ausgebildet, insbesondere zum Zuführen eines Sauerstoff und/oder
Stickstoff umfassenden Gases.
Die
Gaszuführmittel
können
dabei sowohl im ersten Strömungsbereich,
als auch in einem Teil der Abgasbehandlungseinheit, in dem die Strömungsbereiche
noch nicht voneinander getrennt sind, ausgebildet sein. Ein solcher
Bereich kann beispielsweise stromaufwärts dadurch gebildet werden,
dass die Trennwand dort noch nicht ausgebildet ist.
Als
Sauerstoff umfassendes Gas kann beispielsweise Umgebungsluft zugeführt werden.
Dies hat weiterhin den Vorteil, dass molekularer Stickstoff dem
System zugeführt
wird, welcher in gleicher Weise zur Bildung von Stickstoffmonoxid
dienen kann. Hierbei ist es grundsätzlich möglich Luft, beispielsweise über einen
Kompressor, unter Druck zuzuführen.
Bevorzugt
ist zumindest in einer axialen bevorzugten Strömungsrichtung stromabwärts des
ersten und des zweiten Strömungsbereichs
ein gemeinsamer dritter Strömungsbereich
ausgebildet. In diesem können
die durch die trennende Wand gebildeten beiden Gasströme nach
Durchströmen
der jeweiligen Strömungsbereiche
wieder zusammenströmen und
dort insbesondere vermischt werden. In diesem Bereich kommt es beim
Betrieb des Plasmagenerators zur Erzeugung von Stickstoffmonoxid
im zweiten Strömungsbereich
zur Bildung eines mit Stickstoffmonoxid angereicherten Gesamtabgasstroms,
der beide durch die beiden Strömungsbereiche
strömenden
Teilabgasströme
umfasst. Es ist gleichfalls möglich,
vor Zusammenführen
der beiden Gasströme
für eine
Reduktion des Stickstoffmonoxids zu Ammoniak zu sorgen, indem beispielsweise
ein entsprechender Katalysator beispielsweise auf einem Katalysatorträgerkörper in
den ersten Strömungsbereich
stromabwärts
des Plasmagenerators eingebracht wird.
Bevorzugt
ist in einer axialen bevorzugten Strömungsrichtung stromabwärts des
Plasmagenerators eine erste Wabenstruktur mit einer ersten Reduktionskatalysatorbeschichtung
zur Reduktion von Sauerstoff ausgebildet.
Diese
erste Wabenstruktur kann insbesondere zum Entfernen des Restsauerstoffs
aus dem Abgasstrom dienen. Dieser Restsauerstoffgehalt kann insbesondere
dann hoch sein, wenn Luft über die
Gaszuführmittel
zugeführt
wurde. Als erste Reduktionskatalysatorbeschichtung wird insbesondere ein
keramisches Beschichtungsmaterial wie insbesondere Washcoat eingesetzt,
in den Edelmetallhaltige Komponenten enthaltend beispielsweise Platin und/oder
Palladium eingebracht werden.
Bevorzugt
ist in einer axialen bevorzugten Strömungsrichtung stromabwärts des
Plasmagenerators eine zweite Wabenstruktur mit einer zweiten Reduktionskatalysatorbeschichtung
zur Reduktion von Stickoxid zu Ammoniak ausgebildet. Die zweite Reduktionskatalysatorbeschichtung
umfasst insbesondere Platin und/oder Palladium als Aktivkomponenten,
insbesondere ist bei dieser Beschichtung nur wenig Rhodium vorhanden,
bevorzugt im wesentlichen kein Rhodium.
Somit
gestatten die beiden Strömungbereich die
Bereitstellung eines kompakten on-board Ammoniakgenerators, welcher
insbesondere auch in mobilen Anwendungen im Abgassystem von Verbrennungskraftmaschinen
eingesetzt werden kann. Das so erzeugbare Ammoniak kann stromabwärts als
Reduktionsmittel in einem selektiven katalytischen Reduktionsprozess
(SCR, selective catalytic reduction) von Stickoxiden dienen. Insbesondere
bei mobilen Anwendungen kann so auf die Ausbildung von Tanks für Reduktionsmittel
wie beispielsweise für
Ammoniakprecursoren (z. B. Harnstoff, Ammoniumcarbamat, Isocyansäure, Cyanursäure, etc.)
in Lösung
oder als Feststoff verzichtet werden.
Durch
eine entsprechende Ausgestaltung der zweiten Reduktionskatalysatorbeschichtung
der zweiten Wabenstruktur können
auch andere Reaktionen katalysiert werden, durch welche statt Ammoniak andere
Reduktionsmittel wie beispielsweise Isocyansäure oder Cyanursäure generiert
werden. Auch solche Reduktionsmittel und entsprechende zweite Reduktionskatalysatorbeschichtungen
sind möglich und
erfindungsgemäß. Die zweite
Reduktionskatalysatorbeschichtung umfasst insbesondere Edelmetalle
als Katalysatoren wie beispielsweise Platin. Die zweite Reduktionskatalysatorbeschichtung
umfasst insbesondere Titandioxid (Anatas)getragenes Vanadium/Wolframmischoxid
oder auch metallausgetauschte Zeolithe wie insbesondere Zeolithe
vom Typen X, Y, ZSM-5 oder ZSM-11.
Bevorzugt
sind in Strömungsrichtung
zwischen dem Plasmagenerator und der zweiten Wabenstruktur Reduktionszufuhrmittel
zur Zuführung
eines Reduktionsmittels ausgebildet. Ist auch eine erste Wabenstruktur
zur Reduktion insbesondere des noch vorhandenen Sauerstoffs ausgebildet,
werden die Reduktionszufuhrmittel bevorzugt zwischen der ersten
und der zweiten Wabenstruktur ausgebildet.
Als
Reduktionsmittel zur Reduktion von Stickstoffmonoxid zu Ammoniak
haben sich insbesondere Kohlenwasserstoffe bewährt. Diese können in
einfacher Weise aus dem Treibstoff der Verbrennungskraftmaschine
gewonnen werden. So ist es beispielsweise möglich, Treibstoff, insbesondere
Dieselkraftstoff, der Verbrennungskraftmaschine über die Reduktionszufuhrmittel
direkt vor der zweiten Wabenstruktur in den Abgasstrom einzuspritzen.
Insbesondere sind die Reduktionszufuhrmittel als Düse ausgebildet.
Die Reduktionszufuhrmittel sind insbesondere so ausgebildet, dass
eine möglichst
gleichmäßige Konzentration
des Reduktionsmittels über den
Strömungsquerschnitt
erreicht wird. Insbesondere hat es sich bewährt, das Reduktionsmittel in
Form kleiner Tröpfchen
einzusprühen.
Bevorzugt
ist im gemeinsamen Strömungsbereich
ein Mischer, insbesondere eine Mischerstruktur, ausgebildet.
Eine
Mischerstruktur kann beispielsweise aus einer Wabenstruktur bestehen,
die zwischen den einzelnen Kanälen
Durchbrechungen aufweist, durch die das Abgas zumindest teilweise
im wesentlichen quer zur Strömungsrichtung
strömen
kann. Dadurch kommt es zur Durchmischung des Abgasstroms. Besonders
bevorzugt ist hierbei die Ausbildung von Leitstrukturen in der Kanalwand,
die den Abgasstrom hin zu den zwischen den Kanälen befindlichen Öffnungen
leiten.
Bevorzugt
ist in Strömungsrichtung
stromabwärts
der zweiten Wabenstruktur eine dritte Wabenstruktur mit einer SCR-Katalysatorbeschichtung
ausgebildet.
Diese
SCR-Katalysatorbeschichtung ist eine Beschichtung, die einen Katalysator
enthält,
welcher die selektive katalytische Reduktion von Stickoxiden katalysiert.
Die SCR-Katalysatorbeschichtung umfasst insbesondere Titandioxid
(Anatas) getragenes Vanadium/Wolframmischoxid oder auch metallausgetauschte
Zeolithe wie insbesondere Zeolithe vom Typen X, Y, ZSM-5 oder ZSM-11.
Im
Betrieb kann es so aufgrund des in der zweiten Wabenstruktur gebildeten
Ammoniakanteils zur selektiven katalytischen Reduktion der Stickoxide zu
molekularem Stickstoff kommen. Dadurch werden die Stickoxidemissionen
der Verbrennungskraftmaschine wirksam gesenkt.
Besonders
vorteilhaft ist es in diesem Zusammenhang, wenn zwischen zweiter
Wabenstruktur und dritter Wabenstruktur Mittel zur temporären Speicherung
eines Reduktionsmittels ausgebildet sind.
Insbesondere
handelt es sich hierbei um Mittel zur temporären Speicherung des Reduktionsmittels,
welches im vorhergehenden Prozessschritt gebildet wird. Insbesondere
handelt es sich als um Mittel zur temporären Speicherung von Ammoniak.
Jedoch können
auch andere Reduktionsmittel entsprechend gespeichert werden wie
beispielsweise Isocyansäure
oder Cyanursäure.
Die
Ausbildung von Mitteln zur temporären Speicherung ermöglicht die
Vorhaltung eines gewissen Reduktionsmittelvorrates, welcher dann
zum Einsatz kommen kann, wenn eine sehr schnell sehr stark ansteigende
Konzentration von Stickoxiden zu reduzieren ist. Um hier die mögliche Trägheit des Systems
zur Erzeugung des Reduktionsmittels auszuschalten, ist die Vorhaltung
einer gewissen Menge von Reduktionsmittel in den Mitteln zur temporären Speicherung
vorteilhaft. Insbesondere kann es sich bei diesen Mitteln um beschichtete
Wabenstrukturen handeln, die insbesondere mit bestimmten Zeolithen, wie
beispielsweise Zeolithen der Typen A, X, Y oder ZSM-5 beschichtet
sind.
Besonders
vorteilhaft ist hierbei die Ausbildung eines Regelkreises, mit welchem
einerseits die Konzentration von Stickoxiden im Abgas direkt oder indirekt
bestimmt wird, welcher weiterhin die Menge an eingelagertem Reduktionsmittel
in den Mitteln zur temporären
Speicherung erfasst. Hierbei wird insbesondere die Generation von
Stickstoffmonoxid im Plasmagenerator geregelt, beispielsweise über ein Ein-
und Ausschalten des Plasmagenerators, eine Änderung der Stromstärke und/oder
-frequenz oder auch eine Änderung
der Gaszusammensetzung beispielsweise durch Zuleitung oder Änderung
der Menge eines sauerstoffartigen Gases. Besonders vorteilhaft ist
es hierbei, wenn die Regelung in gewisser Weise vorausschauend versucht,
den Gehalt an Stickstoffoxiden im Abgas der Verbrennungskraftmaschine
zu einem zukünftigen
Zeitpunkt zu extrapolieren. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass
neben der Stickoxidkonzentration mittels eines Speicherbausteins
und eines Differenzierers auch die Steigung der Stickstoffkonzentration
beobachtet wird. So ist es auf einfache Weise möglich, die Stickoxidkonzentration
in die Zukunft zu extrapolieren und damit auch Abschätzungen
für die
benötigte
Menge an Reduktionsmittel durchführen
zu können.
Entsprechend dieser Abschätzung
kann dann die Generation von Stickoxiden und daran anschließend von Ammoniak
erfolgen.
Besonders
bevorzugt ist in diesem Zusammenhang, dass in Strömungsrichtung
vor der gemeinsamen Wand zwischen dem ersten und dem zweiten Strömungsbereich
Strömungsleitmittel
ausgebildet sind, die es erlauben, den Abgasteilstromanteil, welcher
in den ersten Strömungsbereich
strömt, festzulegen.
Grundsätzlich erfolgt
durch die Ausbildung der Trennwand per se eine Aufteilung der Abgasströme auf den
ersten und den zweiten Strömungsbereich.
In dieser Situation strömt
ein erster geometrischer Abgasteilstrom in den ersten Strömungsbereich
und ein zweiter geometrischer Abgasteilstrom in den zweiten Strömungsbereich.
Je nach Anbindung kann es erforderlich sein, dass der erste Abgasteilstrom, welcher
den ersten Strömungsbereich durchströmt, größer oder
kleiner als der erste geometrische Abgasteilstrom sein muss. Beispielsweise
ist es vorteilhaft, einen nur sehr geringen Massenstrom durch den
ersten Strömungsbereich
und relativ große
Massenströme
durch den zweiten Strömungsbereich
zu leiten. Ist in einem solchen Fall aufgrund beispielsweise des
Platzbedarfs des Plasmagenerators oder des Reformers/Reaktors der
erste geometrische Abgasteilstrom größer als der benötigte Abgasteilstrom,
so kann es erforderlich sein, Mittel im vorderen Anströmbereich
der Wand auszubilden, die in den in den ersten Strömungsbereich
einströmenden Abgasteilstrom
verkleinern. Dies kann beispielsweise in einer Verengung in diesen
Bereich bestehen oder auch in einer beweglichen Klappe, die den
Abgasteilstromanteil variabel macht. Bevorzugt ist auch die Ausbildung
von Strömungsleitmitteln,
bei denen im wesentlichen der gesamte Massenstrom durch den zweiten
Strömungsbereich
geleitet wird. In einem solchen Fall ist zu gewährleisten, dass das Betriebsgas,
welches dem Plasmagenerator zugeführt wird, neben Sauerstoff
genügend
Stickstoff enthält.
Beispielsweise kann hier Luft als Betriebsgas eingesetzt werden.
Unabhängig von
der Ausbildung von Strömungsleitmitteln
kann der erste Strömungsbereich auch
eingangsseitig im wesentlichen abgeschlossen ausgebildet sein. Das
bedeutet insbesondere, dass im wesentlichen kein Abgas in den ersten
Strömungsbereich
einströmen
kann. Bevorzugt ist in einem solchen Falle, dass der erste Strömungsbereich so
ausgestaltet ist, dass das Betriebsgas für den Plasmagenerator, beispielsweise
Luft, in den ersten Strömungsbereich
einströmen
kann und das Abgas das Betriebsgas durch den Kontakt mit der gemeinsamen
Wand aufheizt.
Es
ist vorteilhaft, das Betriebsgas des Reformers/Reaktors und/oder
des Plasmagenerators vorzuwärmen.
Dies kann durch eine elektrische Widerstandsheizung oder auch durch
einen Wärmeeintrag vom
Abgas erfolgen. Weiterhin kann es vor teilhaft sein, das Gas, welches
in das mindestens eine Speicherelement einströmt, bei Überschreiten der Desorptionstemperatur
bei Chemi- oder Physisorption durch Luftzugabe zu kühlen.
Die
in dieser Anmeldung beschriebene Ausführung von ersten und zweiten
Strömungsbereichen kann
auch in vorteilhafter Weise unabhängig von der übrigen Ausgestaltung
der Vorrichtung, also in Alleinstellung, realisiert werden und ist
auch in Alleinstellung erfindungsgemäß.
Bevorzugt
ist an zumindest einer der folgenden Stellen ein Mischer ausgebildet:
- 39.1) an der Einmündung des ersten Nebenstrangs
in den Hauptstrang;
- 39.2) stromaufwärts
des Partikelabscheiders; oder
- 39.3) an der Einmündung
des zweiten Nebenstrangs in den ersten Nebenstrang.
Der
mindestens eine Mischer kann hier als aktiver Mischer und/oder als
passiver Mischer ausgebildet sein. Ein passiver Mischer umfasst
beispielsweise eine Mischerstruktur wie oben beschrieben. Weiterhin
kann auch der Partikelabscheider einen passiven Mischer umfassen,
also eine Vermischung, insbesondere eine Quervermischung der ihn
durchströmenden
Gasströme
bewirken. Unter einem aktiven Mischer wird insbesondere eine Turbine
oder ein Turbolader verstanden. Weiterhin kann der Mischer als Drallmischer
ausgebildet sein.
Das
Mischen von Gasströmen,
beispielsweise des Ammoniakhaltigen Gasstroms mit dem Hauptabgasstrom,
kann bevorzugt durch einen aktiven Mischer, beispielsweise einen
Turbolader, erfolgen. Weiterhin ist es möglich, die zu mischenden Gasströme tangential
zu mischen. Weiterhin kann ein Mischer ausgebildet sein, der beispielsweise
einen Wabenkörper
mit Kanälen
einer ersten Wiederholungslänge
und Löcher
oder Kavernen aufweist, die eine Abmessung aufweisen, die größer als
die Wiederholungslänge
ist. Weiterhin können
die Kanalwandungen Durchbrechungen mit Abmessungen im wesentlichen
kleiner als die Wiederholungslänge
der Strukturen und Leitstrukturen aufweisen, die einen Gasstrom
in einen benachbarten Kanal lenken.
Weiterhin
kann es vorteilhaft sein, den Ammoniakhaltigen Gasstrom auch durch
den Partikelabscheider zu führen.
Insbesondere kann sich der Ammoniakhaltige Gasstrom positiv auf
die Regeneration des Partikelfilters auswirken. Der Partikelabscheider kann
in einem solchen Falle auch in vorteilhafter Weise die Durchmischung
des Ammoniakhaltigen Gasstroms mit dem Hauptabgasstrom bewirken.
In einem solchen Falle kann ein Aufbau der Vorrichtung gewählt werden,
bei dem der erste Nebenstrang stromaufwärts des Partikelabscheiders
und des SCR-Katalysators
in den Hauptabgasstrang mündet.
Bevorzugt
ist auch eine Weiterbildung der Vorrichtung, bei der Strömungsleitungsmittel
ausgebildet sind, die es erlauben, einen Abgas- oder Gasstromanteil,
welcher in den ersten Nebenstrang strömt, einzustellen. Diese Strömungsleitungsmittel können Drosselklappen
und/oder Ventile umfassen.
In
vorteilhafter Weise erfolgt die Anreicherung von Stickstoffmonoxid
in der Kaltstartphase erst dann, wenn das mindestens eine stromabwärts des Plasmagenerators
ausgebildete Speicherelement in einem Betriebszustand ist, der eine
Sorption von Stickoxiden erlaubt. Insbesondere ist dies bei chemisorbierenden
Speicherelementen bei Temperaturen ab etwa 200°C der Fall.
Grundsätzlich können mehrere
Speicherelemente in Reihe ausgebildet sein, zusätzlich kann stromabwärts eine
Reduktionsvorrichtung ausgebildet sein, auf der eine Reduktion von
Stickoxiden, bevorzugt Stickstoffmonoxid, zu Ammoniak katalysiert wird.
Die Ausbildung von beispielsweise zwei Speicherelementen, von denen
eines auf Physisorption und eines auf Chemisorption basiert, ist
möglich
und erfindungsgemäß.
Bevorzugt
wird erst dann Ammoniak bereitgestellt, wenn der SCR-Katalysator
seine Betriebstemperatur oberhalb der Anspringtemperatur („light-off-Temperatur") erreicht hat. Dieser
weist bevorzugt eine Beschichtung auf, in der Ammoniak speicherbar
ist. Das gespeicherte Ammoniak kann als Puffer zur Reduktion von
auftretenden Stickoxidspitzen im Abgas eingesetzt werden.
Bevorzugt
kann das Verfahren so gestaltet werden, dass im Betrieb ein positiver
Wärmeübergang
vor oder in ein auf Chemisorption basierendes Speicherelement erfolgt,
um dieses über
der Grenztemperatur zu halten, ab der die entsprechende Reaktion
im nennenswerten Umfang abläuft.
Bevorzugt kann das Verfahren so gestaltet werden, dass im Betrieb
ein negativer Wärmeübergang
vor oder in ein auf Physisorption basierendes Speicherelement erfolgt,
um dieses unter dessen Desorptionstemperatur zu halten.
Bevorzugt
kann ein Luftzufuhrmittel wie ein Gebläse oder Kompressor ausgebildet
sein, welches den Plasmagenerator mit Luft als zumindest ein Teil dessen
Betriebsgases versorgt.
Bevorzugt
erfolgt eine Temperatur- und/oder Konzentrationsüberwachung der Gasströme mit einem
Rechner-gestützten
Modell, bei dem über
Eingangsdaten, beispielsweise mindestens eines Messfühlers oder
auch aus dem Motormanagement, Daten an anderen Punkten des Systems
berechnet werden.
Bevorzugt
ist eine Ausbildung der Vorrichtung, bei der der SCR-Katalysator
und der Partikelscheider eine Einheit bilden. Besonders bevorzugt
ist hierbei, dass die gleichen Oberflächen sowohl zur Partikelabscheidung
und/oder -agglomeration, als auch zur Katalysierung des SCR-Prozesses
dienen.
Die
Verbindung von Partikelabscheider und SCR-Katalysator zu einer Einheit
erlaubt in vorteilhafter Weise den Aufbau einer kompakten erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Durch den Einsatz einer Oberfläche
sowohl zur Partikelabscheidung als auch zur SCR-Katalyse wird ein
noch kompakterer Aufbau der Einheit möglich.
Bevorzugt
ist weiterhin, dass der SCR-Katalysator so ausgebildet ist, dass
eine erste Menge Reduktionsmittel, bevorzugt Ammoniak, in ihm speicherbar
ist, insbesondere durch eine entsprechende Ausgestaltung der Beschichtung
des SCR-Katalysators.
Weiterhin
bevorzugt ist eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
bei der mindestens eine Turbine im Hauptabgasstrang ausgebildet ist
und der erste Nebenstrang vor der Turbine vom Hauptabgasstrang abzweigt.
Besonders bevorzugt ist hierbei, dass der erste Nebenstrang nach
einer Turbine in den Hauptstrang mündet. Das durch die Turbine
entstehende Druckgefälle
kann in vorteilhafter Weise zur Dosierung der in den ersten Nebenstrang
strömenden
Gasmenge eingesetzt werden, beispielsweise mittels eines Flatterventils.
Unter einer Turbine wird hier insbesondere ein Turbolader verstanden.
Sind zwei oder mehr insbesondere serielle Turbolader im System ausgebildet
kann in vorteilhafter Weise die Einmündung nach einem und vor einem
weiteren Turbolader erfolgen.
Bevorzugt
ist weiterhin, dass Mittel zur Regulierung der in den ersten und/oder
zweiten Nebenstrang strömenden
Gasmenge ausgebildet sind. Insbesondere umfassen diese Mittel ein
Flatterventil und/oder eine bewegliche Klappe. So können in
vorteilhafter Weise die Betriebsbedingungen des im ersten Nebenstrang
ausgebildeten Ammoniakgenerators angepasst und eingestellt werden.
Bevorzugt
ist weiterhin, dass der Reformer und/oder Reaktor mit einem Betriebsgas
versehen wird, welches zumindest teilweise einer Abgasrückführleitung
entnehmbar ist.
Bevorzugt
ist weiterhin eine Vorrichtung, bei der alle Komponenten der Vorrichtung,
also insbesondere der Ammoniakgenerator, der Partikelabscheider
und der SCR-Katalysator in einem gemeinsamen Gehäuse ausgebildet sind. Dies
ermöglicht
in vorteilhafter Weise einen einfachen Anschluss an die Abgasanlage,
die Vorrichtung kann somit als „Black Box" insbesondere auch zur Nachrüstung von
Abgasanlagen eingesetzt werden.
Gemäß einem
weiteren Aspekt des erfinderischen Gedankens wird ein Verfahren
zur Abgasaufbereitung vorgeschlagen, bei dem durch einen Partikelabscheider
im Abgas befindliche Partikel zumindest teilweise abgeschieden werden
und bei dem Stickoxide im Abgas in einem SCR-Katalysator zumindest
teilweise reduziert werden, wobei die Abscheidung der Partikel in
einem Hauptabgasstrang erfolgt und in einem ersten Nebenstrang Ammoniak erzeugt
wird, welches dem SCR-Katalysator
als Reduktionsmittel zugeführt
wird.
Bevorzugt
ist hierbei die Erzeugung des Ammoniaks im ersten Nebenstrang aus
mindestens einem bei Raumtemperatur gasförmigen Edukt. Weiterhin bevorzugt
ist die Erzeugung von Ammoniak aus einer bei Raumtemperatur gasförmigen Stickstoffquelle.
Insbesondere kann Luft und/oder Abgas als Stickstoffquelle dienen.
Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens werden der erste
Nebenstrang und der Hauptabgasstrang so zusammengeführt, dass
der im ersten Nebenstrang erzeugte Ammoniakhaltige Gasstrom den
Partikelabscheider durchströmen
kann.
Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird im Partikelabscheider mindestens ein elektrisches Feld ausgebildet,
welches mindestens eine der folgenden Funktionen erfüllt:
- 58.1) Agglomeration der Partikel,
- 58.2) Abscheidung der Partikel, oder
- 58.3) Regeneration des Partikelabscheiders.
Unter
einer Agglomeration gemäß 58.1)
wird hier die Anlagerung von Partikeln an Partikel verstanden, so
dass Partikel mit größeren mittleren
Durchmessern entstehen. Diese kann insbesondere durch Anlegen einer
Gleichspannung oder einer niederfrequenten Wechselspannung erfolgen.
Unter einer Abscheidung im Sinne von 58.2) wird hier das Entfernen der
Partikel aus dem Abgasstrom verstanden. Unter 58.3) wird hier die
Entfernung von Partikeln mittels eines elektrischen Feldes verstanden.
Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
weist der Partikelabscheider eine Regenerationsmöglichkeit zur Regeneration
des Partikelabscheiders auf. Besonders bevorzugt ist hierbei, dass
die Regenerationsmöglichkeit
auf mindestens einem der folgenden Mechanismen beruht:
- 60.1) Bereitstellen von Stickstoffdioxid stromaufwärts zumindest
eines Teils des Partikelabscheiders;
- 60.2) Erhöhung
der Temperatur des Partikelabscheiders über eine Grenztemperatur;
- 60.3) Bereitstellen eines Oxidationsmittels stromaufwärts zumindest
eines Teils des Partikelabscheiders; oder
- 60.4) Regeneration durch eine elektrische Entladung.
Unter
einer Regeneration eines Partikelabscheiders wird insbesondere die
Entfernung der abgeschiedenen Partikel vom Partikelabscheider verstanden.
Unter einer Regenerationsmöglichkeit
wird die Eignung des Partikelabscheiders zur Regeneration der ein-
und/oder angelagerten Partikel, also der Entfernung der Partikel
aus und/oder von dem Partikelabscheider, verstanden. Diese Regenerationsmöglichkeit
kann insbesondere thermisch und/oder chemisch ausgebildet sein.
Weist
der Partikelabscheider eine thermische Regenerationsmöglichkeit
gemäß 60.2)
auf, so können
Mittel vorgesehen sein, die eine Aufheizung des Partikelabscheiders über eine
Temperatur bewirken können,
bei der eine Oxidation des Kohlenstoffs der Partikeln erfolgt, bevorzugt
auch mit einem Restsauerstoffanteil im Abgas. Der Partikelabscheider kann
katalytisch aktive Materialen umfassen, die eine solche Oxidation
katalysieren. Eine thermische Regeneration kann über eine Erhöhung der
Abgastemperatur und/oder durch zusätzliche Heizeinrichtungen erreicht
werden.
Weist
der Partikelabscheider eine chemische Regenerationsmöglichkeit
gemäß 60.1) und/oder
60.3) auf, so besteht die Möglichkeit,
durch eine chemische Reaktion einen Abbau der Partikel zu erreichen.
Dies kann beispielsweise über
eine Reaktion des Kohlenstoffs mit Stickstoffdioxid zu Stickstoffmonoxid
und Kohlendioxid erreicht werden. Eine weitere Regenerationsmöglichkeit
besteht in einem CRT-Verfahren, bei der Mittel ausgebildet sind,
die möglichst
kontinuierlich eine genügend
große
Stickstoffdioxidkonzentration im Abgas im Partikelabscheider gewährleisten,
um so die Kohlenstoffpartikel kontinuierlich umzusetzen. Eine auf
einer elektrischen Entladung gemäß 60.4)
beruhende Regenerationsmöglichkeit
basiert beispielsweise auf einer Oberflächengleitentladung.
Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird Ammoniak durch eine plasmagestützte Erzeugung von Stickstoffmonoxid
und anschließende
Reduktion zu Ammoniak erzeugt.
In
Bezug auf die Erzeugung von Stickstoffmonoxid durch ein Plasma wird
auf die
DE 10258 185 A1 Bezug
genommen, deren Offenbarung in soweit in die Offenbarung dieser
Anmeldung aufgenommen wird.
Bevorzugt
wird hierbei ein Plasmagenerator mit einem zumindest Stickstoff
und Sauerstoff umfassenden ersten Betriebsgas betrieben. Insbesondere kann
hier Luft und/oder Abgas als Betriebsgas eingesetzt werden.
Bevorzugt
ist weiterhin ein Verfahren, bei dem der Ammoniakgenerator bevorzugt
mindestens ein Speicherelement umfasst, in welchem Stickoxide reversibel
speicherbar sind.
Durch
die reversible Speicherung von Stickoxiden ist es möglich, zwei
Gasstränge
vorzusehen, die mit dem Plasmagenerator verbindbar sind, so dass
jeweils in einem Gasstrang Stickoxide gespeichert werden und in
einem anderen Stickoxide freigesetzt werden, die dann zu Ammoniak
reduziert werden können.
Bevorzugt sind Speicherelemente umfassend Wabenkörper mit einer Speicherreduktionsbeschichtung,
in denen Stickoxide als Nitrite und/oder Nitrate chemisorbiert werden.
Weiterhin
bevorzugt ist ein Verfahren, bei dem mindestens zwei Speicherelemente
ausgebildet sind, wobei in mindestens einem Speicherelement Stickoxide
eingelagert werden, während
aus mindestens einem Speicherelement gespeicherte Stickoxide herausgelöst werden.
Weiterhin bevorzugt ist in diesem Zusammenhang ein Verfahren, bei
dem in jedes Speicherelement wechselweise Stickoxide eingelagert
und herausgelöst
werden.
Bevorzugt
ist eine Ausbildung des Verfahrens, bei dem die Speicherung von
Stickoxiden auf einer Physi- und/oder Chemisorption beruht.
Weiterhin
ist ein Verfahren bevorzugt, bei dem die Einlagerung und die Herauslösung der
Stickoxide in Abhängigkeit
von zumindest einer physikalischen und/oder chemischen Verfahrensgröße erfolgt.
Besonders bevorzugt umfasst die mindestens eine Verfahrensgröße in diesem
Zusammenhang zumindest eine der folgenden Größen umfasst:
- 69.1)
Temperatur des Abgases;
- 69.2) Temperatur des Speicherelements; oder
- 69.3) Konzentration einer Komponente des das Speicherelement
durchströmenden
Gases.
Besonders
bevorzugt ist in diesem Zusammenhang ein Verfahren, bei dem die
Verfahrensgröße gemäß 69.3)
die Konzentration mindestens eines der folgenden Stoffe umfasst:
- 70.1) Wasserstoff oder
- 70.2) Kohlenwasserstoffe.
Bevorzugt
erfolgt hierbei die Bereitstellung des Stoffs 70.1) durch einen
Reformer und/oder Reaktor, insbesondere durch partielle Oxidation
von Kohlenwasserstoffen erzeugt. Bevorzugt ist hierbei der Reformer
und/oder Reaktor in einem zweiten Nebenstrang ausgebildet ist.
Besonders
vorteilhaft ist es, wenn der zweite Nebenstrang in den ersten Nebenstrang
stromaufwärts
des Speicherelements mündet.
Bevorzugt kann der zweite Nebenstrang, insbesondere stromaufwärts des
Reformers und/oder Reaktors, beheizt werden, insbesondere durch
die Abwärme
des Abgases. Auch eine direkte Beheizung des Reformers und/oder
Reaktors ist möglich
und erfindungsgemäß. Neben
oder zusätzlich
zu einer Beheizung durch die Abwärme
des Abgases kann eine zusätzliche
Beheizung erfolgen, beispielsweise durch eine elektrische Widerstandsheizung.
Der zweite Nebenstrang kann mit Kohlenwasserstoffen und gegebenenfalls
Luft als Betriebsgas beschickt werden.
Bevorzugt
erfolgt die Speicherung der Stickoxide bei Temperaturen im wesentlichen
unterhalb einer ersten Grenztemperatur aufgrund einer Physisorption.
Weiterhin
bevorzugt ist ein Verfahren, bei dem die Speicherung der Stickoxide
bei Temperaturen im wesentlichen oberhalb einer zweiten Grenztemperatur
aufgrund einer Chemisorption erfolgt.
In
diesem Zusammenhang ist bevorzugt
- 76.1) ein
Speicherelement ausgebildet, an oder in welchem eine reversible
Speicherung der Stickoxide im wesentlichen durch Physi- und Chemisorption
erfolgt oder
- 76.2) sind mindestens zwei Speicherelemente ausgebildet, wobei
an oder in zumindest einem dieser Speicherelemente eine reversible
Speicherung der Stickoxide im wesentlichen durch Physisorption und
an oder in zumindest einem anderen Speicherelement eine reversible
Speicherung der Stickoxide im wesentlichen durch Chemisorption erfolgt,
wobei
das mindestens eine Speicherelement so ausgelegt ist, dass die erste
Grenztemperatur im wesentlichen größer als die zweite Grenztemperatur
ist.
Bei
der Möglichkeit
76.1) kann ein Wabenkörper
eine entsprechende Beschichtung umfassen, die beispielsweise einen
Zeolithen oder ein ähnliches Molekularsieb
zur Physisorption umfasst, welcher entsprechend so ausgestaltet
ist, dass alternativ oder kumulativ eine Chemisorption erfolgt.
Weiterhin
ist ein Verfahren bevorzugt, bei dem
an dem mindestens einen
Speicherelement eine Speichertemperatur,
an mindestens einen
Reformer eine Reformertemperatur,
im Abgas eine Abgastemperatur
vorliegt,
wobei ein positiver Wärmeübertrag vom Abgas zu oder ein
negativer Wärmeübertrag
von mindestens einer der folgenden Komponenten erfolgen kann:
- 77.1) mindestens einem Speicherelement oder
- 77.2) mindestens einem Reformer oder Reaktor,
wobei
der Wärmeübertrag
mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt: - 77.1.a)
der Wärmeübertrag
zu oder von einem Speicherelement, an welchem überwiegend eine Physisorption
erfolgt, so geregelt und/oder gesteuert wird, dass die Speichertemperatur
im wesentlichen unterhalb der ersten Grenztemperatur verbleibt,
- 77.1.b) der Wärmeübertrag
zu oder von einem Speicherelement, an welchem überwiegend eine Chemisorption
erfolgt, so geregelt und/oder gesteuert wird, dass die Speichertemperatur
im wesentlichen oberhalb der zweiten Grenztemperatur und unterhalb
einer dritten Grenztemperatur, oberhalb derer eine Desorption der
Stickoxide erfolgt, oder
- 77.2.a) der Wärmeübertrag
zu oder von einem Reaktor so geregelt und/oder gesteuert wird, dass die
Reaktortemperatur in einem Bereich liegt, in dem der Reaktor Wasserstoffhaltige
Gase erzeugt.
Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung des Verfahrens erfolgt eine Anreicherung
von Stickstoffmonoxid durch einen Plasmagenerator dann, wenn eine
Spei chertemperatur zumindest eines zumindest teilweise auf Chemisorption
basierenden Speicherelements oberhalb der zweiten Grenztemperatur
liegt.
Weiterhin
bevorzugt ist ein Verfahren, bei dem der Massenstrom an erstem Betriebsgas
für den Plasmagenerator
im wesentlichen einem ersten vorgebbaren Wert entspricht, wenn die
Speichertemperatur eines teilweise auf Chemisorption beruhenden Speicherelements
unterhalb der zweiten Grenztemperatur liegt und oberhalb eines zweiten
vorgebbaren Wertes, welcher größer als
der erste vorgebbare Wert ist, liegt, wenn die Speichertemperatur
oberhalb der zweiten Grenztemperatur liegt.
Grundsätzlich ist
ein Verfahren bevorzugt, bei dem die oben genannten Temperaturen
zumindest teilweise über
ein Rechner-gestütztes
Modell bestimmt werden.
Besonders
bevorzugt ist auch und insbesondere in diesem Zusammenhang die Erfassung
zumindest einer Temperatur über
einen Messfühler.
Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die Ammoniakproduktion in Abhängigkeit von der NOx- und/oder
der Ammoniakkonzentration im Abgas geregelt und/oder gesteuert.
Besonders bevorzugt ist in diesem Zusammenhang, dass ein NOx- und/oder
ein Ammoniakgehalt des Abgases über
einen Messfühler
erfasst wird.
Hierbei
kann insbesondere auch eine indirekte Bestimmung des NOx- und/oder
Ammoniakgehaltes des Abgases erfolgen, in dem eine andere Konzentration über einen
Messfühler
erfasst und dann aus dieser die NOx- und/oder Ammoniakkonzentration
erhalten wird. Weiterhin können
auch mehrere Messfühler
im Abgassystem ausgebildet sein.
Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die NOx-Konzentration aus den Betriebsdaten der Verbrennungskraftmaschine
bestimmt.
Insbesondere
kann aus dem Motorkennfeld auf die NOx-Konzentration im Abgas geschlossen werden.
Eine Anpassung des NOx-Konzenzentrationswertes anhand von Messwerten
ist in vorteilhafter Weise möglich.
Besonders
bevorzugt ist eine Verfahrensführung,
bei der mindestens eine Turbine im Hauptabgasstrang ausgebildet
ist und der erste Nebenstrang vor der Turbine vom Hauptabgasstrang
abzweigt. Weiterhin bevorzugt ist es, dass der erste Nebenstrang
nach einer Turbine in den Hauptabgasstrang mündet.
In
diesem Falle kann in vorteilhafter Weise das durch die Turbine entstehende
Druckgefälle
zur Regulierung des Betriebsgasstromes im ersten Nebenstrang eingesetzt
werden. Insbesondere können Mittel
zur Regulierung des Betriebsgasstromes ausgebildet sein, beispielsweise
ein Flatterventil oder ähnliches.
Vorteilhafterweise
wird die in den ersten und/oder zweiten Nebenstrang strömenden Gasmenge
geregelt und/oder gesteuert, bevorzugt durch ein Flatterventil und/oder
eine bewegliche Klappe.
Bevorzugt
ist eine Weiterbildung des Verfahrens, bei dem der Reformer und/oder
Reaktor mit einem Betriebsgas beschickt wird, welches zumindest teilweise
einer Abgasrückführleitung
entnehmbar ist.
Insbesondere
kann die Abgasrückführleitung über entsprechende
Strömungsleitungsmittel
mit einem zweiten Nebenstrang, in welchem der Reformer und/oder
Reaktor ausgebildet ist, verbindbar sein. Über diese Strömungsleitungsmittel
kann der Gasmassenstrom durch den zweiten Nebenstrang in vorteilhafter
Weise gesteuert und/oder geregelt werden.
Besonders
bevorzugt ist auch, dass der Reformer und/oder Reaktor und/oder
der Plasmagenerator mit einem Betriebsgas beschickt wird, welches vorgeheizt
wird.
Die
Vorheizung kann insbesondere durch eine elektrische Aufheizung und/oder
durch Nutzung der Abwärme
des Abgases erfolgen.
Die
für eine
erfindungsgemäße Vorrichtung offenbarten
Details lassen sich in gleicher Weise auf das erfindungsgemäße Verfahren übertragen.
Insbesondere die Beschreibung der eingesetzten Komponenten, wie
dem Partikelabscheider, dem Ammoniakgenerator, dem SCR-Katalysator,
den Wabenkörpern
usw. kann direkt auf das erfindungsgemäße Verfahren übertragen
werden.