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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Hochdruckspeicherraumkörper mit
Hochdruckdrosseln, insbesondere einen Hochdruckspeicherraumkörper wie
er bei Hochdruckspeichereinspritzsystemen (Common Rail) in selbstzündenden
Verbrennungskraftmaschinen eingesetzt wird, gemäß des Oberbegriffes des Patentanspruchs
1.
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DE 20 2004 019 820.7 bezieht
sich auf eine Kraftstoffeinspritzeinrichtung für einen Dieselmotor. Eine Kraftstoffeinspritzeinrichtung
umfasst einen Kraftstoffhochdruckspeicher und mehrere der Kraftstoffabfuhr
aus dem Kraftstoffhochdruckspeicher dienende Abzweigrohre. Diese
weisen jeweils an ihrem einen Ende einen Anschlusskopf zur Verbindung
des Abzweigrohres mit einem zugeordneten Anschlussstutzen des Kraftstoffhochdruckspeichers
auf, wobei in jedem der Abzweigrohre eine Drossel angebracht ist.
Die Drossel ist in einem Trägerelement
ausgebildet, welches durch Fixierelemente, die mit der Ausbildung
des Anschlusskopfes herausgebildet werden und die eine lichte Weite
des Abzweigrohres beiderseits des Trägerelementes einengen, im Bereich
des Anschlusskopfes fixiert. Die Drossel ist in dem Trägerelement
als eine Durchgangsbohrung mit einer ersten Teilbohrung und einer
zweiten Teilbohrung, d. h. zweistufig ausgeführt. Die Durchgangsbohrung
ist während
des Anstauchens des Anschlusskopfes durch einen eingefügten, gestuft
zylindrischen Innendorn, der rückführbar ausgebildet
ist, gesichert. Das Trägerelement
weist bevorzugt eine zylindrische Mantelfläche auf.
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Aus
DE 100 60 785 A1 ist
eine Kraftstoffeinspritzeinrichtung mit einem Kraftstoffhochdruckspeicher
bekannt, an welchen Abzweigrohre anschraubbar sind. Die Abzweigrohre
enthalten jeweils eine Drossel zum Abbau von Druckpulsationen in
der Kraftstoffeinspritzeinrichtung. Die Drosseln sind jeweils als
ein Rohrstück
ausgebildet, welches an einem Ende des Abzweigrohres, an dem ein
Anschlusskopf angebracht ist, oder im Inneren des Abzweigrohres
nahe diesem Ende angeordnet.
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Die
Hochdruckdrosseln dienen zur Reduktion von Druckpulsationen im Hochdruckspeicherraumkörper sowie
im Kraftstoffinjektor. Eine Reduktion der Druckspitzen der Druck pulsationen
wirkt sich einerseits positiv auf die Festigkeit des Hochdruckspeicherraumkörpers als
auch andererseits positiv auf die Hochdruckfestigkeit des Kraftstoffinjektors aus.
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Bei
der Lösung
gemäß
DE 20 2004 019 820.7 besteht
die Gefahr, dass bei symmetrischen Hochdruckleitungen eine Gefahr
der Verwechslung beim Anschluss an den Hochdruckspeicherraum während der
Montage besteht. Darüber
hinaus steht bei dieser Lösung
aufgrund des Durchmessers der Hochdruckleitungen eventuell nur eine
eingeschränkte
Auswahl bei den Lieferanten der Hochdruckleitungen zur Verfügung. Ein
weiterer Nachteil dieser Lösung
ist darin zu erblicken, dass während der
Montage eine unzulässige
Querschnittsveränderung
des Funktionsdurchmessers der Drossel auftreten kann. Würde man
der Lösung
gemäß
DE 20 2004 019 820.7 folgen,
so wäre
die Dämpfungsfunktion, welche
wichtig für
Systemverhalten und Systemverschleiß ist, und damit eine funktionsrelevante
Funktion des Hochdruckspeichereinspritzsystems in die Verantwortung
des Leitungsherstellers gelegt. Das damit einhergehende Risiko ist
für den
Hersteller von Hochdruckspeichereinspritzsystemen jedoch nicht hinnehmbar.
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Darstellung
der Erfindung
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Der
erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Lösung
liegt die Aufgabe zugrunde, ein Hochdruckdrosselelement in die Wand
des Hochdruckspeicherraumkörpers
entweder durch eine radial verlaufende Anschlussbohrung oder durch
den Druckraum des Hochdruckspeicherraumes in diesen einzubringen.
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Der
erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Lösung
folgend wird ein Einpressdrosselelement vorgeschlagen, welches entweder
im Wege der Zerspanung aus einem hochdruckfesten Rundmaterial hergestellt
wird oder im Wege des Tiefziehverfahrens oder des Fließpressens
hergestellt wird. Die Einpressdrosselkörper, welche eine ein- oder
zweistufig ausgebildete Durchgangsöffnung aufweisen können, werden
durch einen Pressvorgang entweder in die in der Wand des Hochdruckspeicherraums
(Common Rail) vorgesehenen Anschlussbohrungen für die Hochdruckleitungsanschlüsse (Hochdruckfittings) eingepresst.
Es entsteht eine kraftschlüssige
Verbindung, z. B. eine Presspassung, die keiner weiteren fertigungstechnischen
Nachbehandlung bedarf und insbesondere hochdruckdicht ist. Alternativ
zur Herstellung des Einpressdrosselkörpers aus einem Rundmaterial
kann der Einpressdrosselkörper
im Wege des Tiefziehverfahrens hergestellt sein. In diesem Ausführungsbeispiel
ist der Einpressdrosselkörper
ein dünnwandiges
Bauteil mit einer die Drosselwirkung ermöglichenden Öffnung am Boden. Das tiefgezogene
Bauteil lässt
sich ebenfalls mittels eines Einpressvorgangs in die Anschlussbohrungen
für die Hochdruckzuleitungen
zu den einzelnen Kraftstoffinjektoren einpressen, wodurch eine kraftschlüssige Verbindung,
gegeben durch eine Presspassung, erreicht wird.
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Alternativ
zum Einpressen der Einpressdrosselkörper in die radial verlaufenden
Anschlussbohrungen in der Wand des Hochdruckspeicherraums (Common
Rail) kann ein Einpressdrosselkörper
aus Kunststoff oder Federblech durch Spritzgießen, Stanzen, Biegen hergestellt
oder im Wege der Zerspantechnik aus einem Rundmaterial gefertigt
werden und in den Hohlraum des Hochdruckspeicherraumkörpers (Common
Rail) eingebracht werden. In diesem Falle wird entsprechend der
Anzahl der Anschlussbohrungen in der Wand des Hochdruckspeicherraumkörpers (Common
Rail) eine entsprechende Anzahl von Einpressdrosselkörpern in
den Hohlraum des Hochdruckspeicherraumkörpers von einer offenen Seite
her eingepresst, bis die einzelnen Einpressdrosselkörper, die
eine Drosselöffnung
enthalten, so positioniert sind, dass die Drosselöffnung in den
Einpressdrosselkörpern
den radial verlaufenden Anschlussbohrungen für die Hochdruckzuleitungen zu
den Kraftstoffinjektoren gegenüberliegen.
Nach Einbringen sämtlicher
Einpressdrosselkörper,
die ebenfalls mittels einer Presspassung, d. h. auf kraftschlüssigem Wege,
im Hohlraum des Hochdruckspeicherraumkörpers fixiert sind, wird das
offene Ende des Hochdruckspeicherraumkörpers (Common Rail) mit einem
Deckelelement verschlossen.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Lösung
ist darin zu erblicken, dass der Einpressdrosselkörper aus
federndem Stahl oder Kunststoff hergestellt wird. In diesem Falle
kann der Einpressdrosselkörper über die
radial verlaufende Anschlussbohrung in die Wand des Hochdruckspeicherraumkörpers (Common
Rail) eingebracht werden. Die Gestalt des aus federndem Stahl oder
aus Kunststoff gefertigten Einpressdrosselkörpers entspricht etwa einem
Doppelkegel, dessen engste Einschnürstelle den Drosselquerschnitt bildet.
Der Einpressdrosselkörper
aus federndem Stahl oder aus Kunststoffmaterial stützt sich
sowohl an der Seite der Anschlussbohrung ab, die in den Hochdruckspeicherraum
mündet,
als auch aus einer z. B. kegelförmig
ausbildbaren Vertiefung in der Wand des Hochdruckspeicherraumkörpers (Common
Rail).
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Zeichnung
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Anhand
der Zeichnung wird die Erfindung nachstehend eingehender beschrieben.
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Es
zeigt:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Einpressdrosselkörpers,
hergestellt aus einem Rundmaterial,
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1.1 das Einpressdrosselelement gemäß der Darstellung
in 1 in einem vergrößertem Maßstab,
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2 ein
zweites Ausführungsbeispiel
eines Einpressdrosselelementes als tiefgezogenes Bauteil,
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2.1 das als tiefgezogenes Bauteil gefertigte Einpressdrosselelement
in vergrößerter Darstellung,
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3 ein
in Axialrichtung in einen Hohlraum des Hochdruckspeicherraumes eingeschobenes,
zylinderförmig
konfiguriertes Einpressdrosselelement,
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3.1 das axial in den Hohlraum einschiebbare Einpressdrosselelement
gemäß der Darstellung
in 3 in vergrößertem Maßstab,
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4 ein
weiteres Ausführungsbeispiel
eines radial in eine Anschlussbohrung eines Hochdruckspeicherraumes
eingeklemmtes, dünnwandiges,
als Hyperboloid gefertigtes Einpressdrosselelement und
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4.1 das als Hyperboloid gefertigte Einpressdrosselelement
gemäß der Darstellung
in 4 in vergrößerter Darstellung.
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Ausführungsbeispiele
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Der
Darstellung gemäß 1 ist
ein erstes Ausführungsbeispiel
eines Einpressdrosselelementes zu entnehmen.
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Gemäß der Darstellung
in 1 umfasst ein aus metallischem Material gefertigter
Hochdruckspeicher 10, sei es ein lasergeschweißter Hochdruckspeicherraum 10 (LWR-Rail)
oder ein geschmiedeter Hochdruckspeicherraum 10 (WFR, Warm
Forged Rail), eine Wand 12, deren Dicke entsprechend des
Systemdruckes ausgelegt ist. An einer Mantelfläche 14 des Hochdruckspeicherraums 10 ist
an einer Kontaktfläche 38 ein
Anschlussstück 16 befestigt,
welches vorzugsweise mit der Mantelfläche 14 im Bereich
der Kontaktfläche 38 stoffschlüssig gefügt, so z.
B. geschweißt
wird. Mittels des Anschlussstückes 16 wird
eine Hochdruckleitung 18 mittels einer Überwurfmutter 20 am
Hochdruckspeicherraum 10 befestigt. Dazu weist das Anschlussstück 16 ein
Außengewinde 24 auf,
welches mit dem Innengewinde der Überwurfmutter 20 zusammenwirkt.
Die Hochdruckleitung 18 umfasst einen Querschnitt, der
durch das Bezugszeichen 22 kenntlich gemacht ist. Die Hochdruckleitung 18,
mit dem ein in 1 nicht dargestellter Kraftstoffinjektor mit
unter Systemdruck stehendem Kraftstoff beaufschlagt wird oder eine
Hochdruckpumpe mit dem Hochdruckspeicherraum 10 verbunden
ist, ist mit ihrem kegelförmigen
Ende 26 an einer als Dichtkegel dienenden Ausformung 36 in
der Wand 12 des Hochdruckspeicherraums 10 angestellt.
Dazu ist oberhalb des kegelförmigen
Endes 26 der Hochdruckzuleitung 18 ein Anstellbund 40 vorgesehen.
Auf dem Anstellbund 40 stützt sich ein Innenring 42 der Überwurfmutter 20 ab.
Entsprechend des Anzugsdrehmomentes der Überwurfmutter 20 wird
das kegelig ausgebildete Ende 26 der Hochdruckzuleitung 18 in
die Ausformung 36 in der Wand 12 des Hochdruckspeicherraums 10 eingepresst,
so dass sich zwischen dem kegelförmigen
Ende 26 der Hochdruckleitung 18 und der Wand 12 des
Hochdruckspeicherraums 10 eine druckdichte Verbindung ergibt.
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In
der Wand 12 des Hochdruckspeicherraums 10 sind
entsprechend der Anzahl der mit unter hohem Druck stehenden Kraftstoff
zu versorgenden Kraftstoffinjektoren oder der angeschlossenen Hochdruckpumpen
Anschlussbohrungen 30 ausgeführt. In den Anschlussbohrungen 30 befinden
sich Drosselkörper 28,
die gemäß des in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiels
zerspanend aus einem Rundmaterial hergestellt sind. Durch die mittels
der Überwurfmutter 20 dichtend
in die Ausformung 36 in der Wand 12 angestellte
Hochdruckzuleitung 18 wird der Drosselkörper 28 aus Rundmaterial
in die Anschlussbohrung 30 eingepresst. Die Mantelfläche 32 des
Drosselkörpers 28 bildet
somit eine kraftschlüssige
Verbindung zwischen dem Drosselkörper 28 und
der Wand 12 des Hochdruckspeicherraums 10.
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Der
Drosselkörper 28 umfasst
eine Durchgangsbohrung, welche als Drosselkanal 34 dient.
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Der
Darstellung gemäß 1.1 ist der aus Rundmaterial, Kunststoff oder
Federblech herstellbare Drosselkörper
gemäß der Darstellung
in 1 in vergrößerter Ansicht
zu entnehmen.
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Aus
der Darstellung gemäß 1.1 geht hervor, dass der aus Rundmaterial zerspanend
hergestellte Drosselkörper 28 eine
Durchgangsbohrung aufweist, die einen ersten Durchmesser 44 und
einen zweiten Durchmesser 46 aufweist. Der erste Durchmesser 44 liegt
auf Seiten der ersten Stirnfläche 48 des
Drosselkörpers 28,
wohingegen der zweite Durchmesser 46 des Drosselkanales 34 in
einer zweiten Stirnfläche 50 des
Drosselkörpers 28 mündet. Die
jeweiligen Durchmesser 44 bzw. 46, in denen der
Drosselkanal 34 ausgelegt sein kann, können sich auch in anderen Proportionen
als in 1.1 dargestellt innerhalb des
Drosselkörpers 28 erstrecken. Der
in 1.1 dargestellte Drosselkörper 28 mit zwei Durchmessern 44 für den Drosselkanal 34 stellt
somit eine gestufte Drossel dar, wobei der zweite Durchmesser 46 des
Drosselkanales 34 in den Strömungsquerschnitt 22 der
oberhalb des Drosselkörpers 28 angeschlossenen
Hochdruckleitung 18 mündet.
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Der
Darstellung gemäß 2 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Einpressdrossel zu entnehmen.
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Aus
der Darstellung gemäß 2 geht
hervor, dass der in die Anschlussbohrung 30 in der Wand 12 des
Hochdruckspeicherraums 10 eingelassene Drosselkörper 28 als
tiefgezogenes Bauteil, d. h. als tiefgezogener Drosselkörper 52 ausgebildet
ist. Der tiefgezogene Drosselkörper 52 gemäß der Darstellung
in 2 ist in die Anschlussbohrung 30 eingepresst
und liegt mit einer oberen Auflagefläche 56 im Bereich
der Ausformung 36 in der Wand 12 des Hochdruckspeicherraumes 10 an.
Die sich unterhalb der Auflagefläche 56 erstreckende
Mantelfläche
liegt an der Innenwand der Anschlussbohrung 30 an.
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Die
Hochdruckzuleitung (nicht dargestellt) wird gemäß dieses Ausführungsbeispiels
mittels einer Überwurfmutter 20 am
Anschlussstück 16 (Hochdruckfitting)
angeschlossen.
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Das
sich gemäß der Darstellung
in 2 sowohl mit seiner Auflagefläche 56 als auch mit
seiner Mantelfläche
in der Anschlussbohrung 30 kraftschlüssig abstützende Bauteil 52 weist
am Boden einen hier lochförmig
ausgebildeten Drosselkanal 34 auf.
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2.1 zeigt den als Tiefziehbauteil ausgebildeten
Drosselkörper
gemäß der Darstellung
in 2 in vergrößertem Maßstab.
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Aus
der Darstellung gemäß 2.1 geht hervor, dass der tiefgezogene Drosselkörper 52 ein im
Wesentlichen topfförmiges
Aussehen hat und in einer für
das Tiefziehverfahren geeigneten, geringen Wanddicke 54 ausgeführt ist.
Im Boden des im Wesentlichen topfförmig ausgebildeten, tiefgezogenen Drosselkörpers 52 befindet
sich der Drosselkanal 34, der gemäß diesem Ausführungsbeispiel
als einfache Durchgangsbohrung beschaffen ist. Im oberen Bereich,
d. h. an der offenen, dem Drosselkanal 34 gegenüberliegenden
Seite ist der tiefgezogene Drosselkörper 52 mit einer
Durchmessererweiterung versehen. Dadurch wird an dem dem Anschlussstück 18 zuweisenden
Ende des tiefgezogenen Drosselkörpers 52 eine
Auflagefläche 56 geformt,
mit welcher sich dieser in der Ausformung 36 in der Wand 12 des Hochdruckspeicherraums 10 abstützen kann.
Beim Einpressen des in 2.1 dargestellten
tiefgezogenen Drosselkörpers 52 in
die Anschlussbohrung 30 in der Wand 12 des Hochdruckspeicherraums 10 stellt sich
zwischen der Auflagefläche 56 und
der Ausformung 36 in der Wand 12 ebenso eine kraftschlüssige Verbindung
ein wie zwischen der Mantelfläche
am tiefgezogenen Drosselkörper 52 unterhalb
der Auflagefläche 56 und
der Innenwand der Anschlussbohrung 30 in der Wand 12 des
Hochdruckspeicherraumes 10.
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Gemäß des in 2.1 dargestellten Ausführungsbeispieles befindet sich
der Drosselkanal 34 im in die Anschlussbohrung 30 montierten
Zustand des tiefgezogenen Drosselkörpers 52 noch innerhalb
der Anschlussbohrung 30 und kann, wie im Ausführungsbeispiel
gemäß 4 dargestellt,
in den Hohlraum des Hochdruckspeicherraums 10 hineinragen,
der von der Wand 12 begrenzt wird.
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3 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Einpressdrossel.
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In
der Darstellung gemäß 3 ist
ein zylinderförmig
ausgebildeter Drosselkörper 58 von
einem offenen Ende des Hochdruckspeicherraums 10 aus in
dessen Hohlraum 68 axial eingeschoben. Mit Bezugszeichen 76 ist
eine kuppenförmige
Erhebung an der Mantelfläche
des zylinderförmig
ausgebildeten Drosselkörpers 58 bezeichnet,
welche im montierten Zustand des zylinderförmig ausgebildeten Drosselkörpers 58 in
die Anschlussbohrung 30 in der Wand 12 des Hochdruckspeicherraums 10 einschnappt und
somit die axiale Position des zylinderförmigen Drosselkörpers 58 im
Hohlraum 68 des Hochdruckspeicherraums 10 definiert.
Im montierten Zustand befindet sich unterhalb einer jeden die Wand 12 des Hochdruckspeicherraums 10 durchziehenden
Anschlussbohrung 30 ein zylinderförmig ausgebildeter Drosselkörper 58.
Im Bereich der Kuppe 76 ist in der Mantelfläche des
zylinderförmigen
Drosselkörpers 58 eine
Drosselöffnung 72 ausgeführt, über welche der
Kraftstoff zur Dämpfung
von Druckpulsationen vom Hohlraum 68 in die Anschlussbohrung 30 und von
dort in die an der Mantelfläche 14 des
Hochdruckspeicherraums 10 angeschlossene Hochdruckleitung 18 einschießt.
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Der
Darstellung gemäß 3.1 ist eine vergrößerte Darstellung des zylinderförmig ausgebildeten
Drosselkörpers
gemäß 3 zu
entnehmen. Aus der perspektivischen Darstellung gemäß 3.1 geht hervor, dass der zylinderförmig ausgebildete Drosselkörper 58 eine
Mantelfläche 64 aufweist,
die in axialer Richtung mit einer Längsschlitzung 60 versehen
ist. Die dieLängsschlitzung 60 in
der Mantelfläche 64 des
zylinderförmigen
Drosselkörpers 58 begrenzenden
Enden sind mit Verrundungen 62 versehen. Aufgrund der Längsschlitzung 60 in
der Mantelfläche 64 des
zylinderförmig
ausgebildeten Drosselkörpers 58 ist
dieser federelastisch und lässt
sich in Einschubrichtung 66 gesehen in den Hohlraum 68 des
Hochdruckspeicherraums 10 gemäß der Darstellung in 3 in
axialer Richtung montieren. Sobald die Kuppe 76 mit darin
ausgebildeter Drosselöffnung 52 in
eine Anschlussbohrung 30 in der Wand 12 des Hochdruckspeicherraums 10 einschnappt,
ist der zylinderförmig
ausgebildete Drosselkörper 58 in
axialer Richtung im Hohlraum 68 des Hochdruckspeicherraums 10 fixiert.
Entsprechend der Anzahl der in der Wand 12 des Hochdruckspeicherraums 10 ausgebildeten
Anschlussbohrungen 30 wird eine dieser entsprechende Anzahl
von zylinderförmig
ausgebildeten Drosselkörpern 58 in
Einschubrichtung 66 in von einem offenen Ende eines vorzugsweise
als lasergeschweißten
Hochdruckspeicherraums 10 ausgebildeten Körper eingeführt.
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Aufgrund
der radialen Elastizität,
die durch die Längsschlitzung 60 des
in einer geringen Wandstärke 74 ausgebildeten
zylinderförmigen
Drosselkörpers 58 erreicht
wird, lassen sich die zylinderförmig
ausgebildeten Drosselkörper 58 in
axial verlaufender Einschubrichtung 66 von einem offenen
Ende des Hochdruckspeicherraums 10 in diesen einschieben
und anschließend
in ihre entsprechende Radialposition unterhalb der einzelnen Anschlussbohrungen 30 verdrehen,
so dass die kuppenförmige
Erhebung 76 in der Mantelfläche 64 des zylinderförmig ausgebildeten
Drosselkörpers 58 in
die Anschlussbohrung 30 eingreift und der zylinderförmig ausgebildete
Drosselkörper 58 somit
innerhalb des Hohlraums 68 des Hochdruckspeicherraums 10 arretiert ist.
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Der
Darstellung gemäß 4 ist
ein als Hyperboloid beschaffener Einpressdrosselkörper 80 zu entnehmen.
Aus der Darstellung gemäß 4 geht hervor,
dass das Anschlussstück 16 gemäß dieses Ausführungsbeispieles
ebenfalls an der Mantelfläche 14 der
Wand 12 des Hochdruckspeicherraums 10 stoffschlüssig gefügt ist.
Das stoffschlüssige
Fügen erfolgt
z. B. im Wege des Laserschweißens,
womit ein hoher Automatisierungsgrad in der Serienfertigung erreicht
werden kann.
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In
der Wand 12 des Hochdruckspeicherraums 10 (Common
Rail) befindet sich eine trichterförmig konfigurierte Ausformung 36,
welche als Dichtkegel dient. Die als Dichtkegel dienende Ausformung 36 in
der Wand 12 des Hochdruckspeicherraums 10 geht
in eine mit stetigem Durchmesser gefertigte Anschlussbohrung 30 über. In
die Anschlussbohrung 30 gemäß der Darstellung in 4 ist
ein als Hyperboloid ausgebildeter Drosselkörper 80 eingeklemmt.
Der als Hyperboloid ausgebildete Drosselkörper 80 stützt sich
einerseits an einer ersten Kontaktstelle 84 innerhalb der
Ausformung 36 der Wand 12 des Hochdruckspeicherraums 10 ab
und ist andererseits an einer zweiten Kontaktstelle 86 an
der Mündungsstelle
der Anschlussbohrung 30 in den Hohlraum 68 des
Hochdruckspeicherraums 10 kraftschlüssig gehalten. Aus der Darstellung
gemäß 4 geht
hervor, dass der als Hyperboloid beschaffene Drosselkörper 80 um
einen Überstand 90 in
den Hohlraum 68 des Hochdruckspeicherraums 10 hineinragt.
Durch den Überstand 90 des
Drosselkörpers 80 wird
die Federkraft, d. h. die Haltekraft, an einer 2. Kontaktstelle 86 des
Drosselkörpers 80 in
der Anschlussbohrung 30 erzeugt. Der Darstellung gemäß 4.1 ist der als Hyperboloid ausgebildete Drosselkörper gemäß der Darstellung
in 4 in vergrößertem Maßstab zu
entnehmen.
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Der
als Hyperboloid ausgebildete Drosselkörper 80 ist im Wesentlichen
doppelkegelförmig ausgebildet.
Der als Hyperboloid ausgebildete Drosselkörper 80 umfasst eine
Einschnürstelle 82,
welche den Strömungsquerschnitt
des Drosselkanals 34 (vgl. Bezugszeichen 96 Drosselquerschnitt)
begrenzt. Der als Hyperboloid ausgebildete Drosselkörper 80 umfasst eine
erste Öffnung 92,
welche der Hochdruckleitung 18 gegenüberliegt, sowie eine zweite Öffnung 94,
die in den Hohlraum 68 des Hochdruckspeicherraums 10 gemäß der Darstellung
in 4 mündet.
Die Außenmantelfläche im Bereich der
ersten Öffnung 92 bildet
die Auflagefläche 56,
mit der sich der als Hyperboloid ausgebildete Drosselkörper 80 an
der Ausformung 36 in der Wand 12 des Hochdruckspeicherraums 10 abstützt.
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Der
dem Hohlraum 68 des Hochdruckspeicherraums 10 zuweisende
Teil des als Hyperboloid ausgebildeten Drosselkörpers 80 unterhalb
der Einschnürstelle 82 weist
mehrere Axialschlitze 88 auf, von denen gemäß 4.1 aus zeichnerischen Gründen lediglich einer dargestellt
ist. Weitere Axialschlitze 88 liegen in der Zeichenebene.
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Aufgrund
der Axialschlitzung 88 stellt sich im unteren Bereich des
als Hyperboloid ausgebildeten Drosselkörpers 80 eine hohe
Elastizität
ein, so dass der als Hyperboloid ausgebildete Drosselkörper 80 in radialer
Richtung einfach in die Anschlussbohrung 30 eingeschoben
werden kann und an der ersten Kontaktstelle 84 und an der
zweiten Kontaktstelle 86 (vgl. Darstellung gemäß 4)
eine kraftschlüssige
Verbindung mit der Ausformung 36 bzw. der Innenwand der
Anschlussbohrung 30 eingeht.
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Der
in 4.1 dargestellte, als Hyperboloid beschaffene
Drosselkörper 80 wird
vorzugsweise aus einem dünnwandigen
metallischen Material hergestellt. Alternativ dazu kann der als
Hyperboloid beschaffene Drosselkörper 80 auch
aus Kunststoff hergestellt werden. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass
das Kunststoffmaterial derart gewählt wird, dass dieses den im
Hohlraum 68 des Hochdruckspeicherraums 10 herrschenden
Drücken
standhält.
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Sämtliche
in den 1 bis 4.1 dargestellten
Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Einpressdrossel dienen zur Reduktion von Druckpulsationen im Hochdruckspeicherraum 10 und
im über
die Hochdruckleitung 18 an diesen angeschlossenen Kraftstoffinjektoren.
Die Reduktion von Druckpulsationen innerhalb des Hochdruckspeicherraumes 10 (Common
Rail) bzw. der mit diesem verbundenen Kraftstoffinjektoren wirken
sich positiv auf die Festigkeit des Hochdruckspeicherraums 10 und
der mit diesem fluidisch verbundenen Kraftstoffinjektoren aus. Die
Reduktion der Druckpulsationen im Hochdruckspeicherraum 10 über die
erfindungsgemäß vorgeschlagenen,
als Einpressdrosseln ausgebildeten Drosselkörper 28, 52, 58 bzw. 80 ist
dabei abhängig
vom jeweils gewählten
Strömungsquerschnitt
des Drosselkanales 34, sei dieser als Loch im Boden des
als Tiefziehbauteil hergestellten Drosselelementes 52,
sei dieser als Drosselöffnung 72 in
der Mantelfläche 64 eines
zylinderförmig ausgebildeten
Drosselkörpers 58 ausgeführt oder
als Einschnürstelle 82 in
einem als Hyperboloid ausgebildeten Drosselkörper 80, wie in den 4 bzw. 4.1 im Einzelnen dargestellt.
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- 10
- Hochdruckspeicherraum
-
- (Common
Rail)
- 12
- Wand
- 14
- Mantelfläche
- 16
- Anschlussstück
- 18
- Hochdruckleitung
- 20
- Überwurfmutter
- 22
- Querschnitt
Hochdruckleitung
- 24
- Außengewinde
- 26
- kegelförmiges Ende
Hoch
-
- druckleitung
- 28
- Drosselkörper
- 30
- Anschlussbohrung
- 32
- Mantelfläche Drosselkörper
- 34
- Drosselkanal
- 36
- Ausformung
in Kegelform
-
- (Dichtkegel)
- 38
- Kontaktfläche Anschlussstück
-
- -
Rail
- 40
- Anstellbund
- 42
- Innenring
- 44
- 1.
Durchmesser Drosselkanal
-
-
34
- 46
- 2.
Durchmesser Drosselkanal
-
-
34
- 48
- 1.
Stirnfläche
Drosselkörper
-
-
28
- 50
- 2.
Stirnfläche
Drosselkörper
-
-
28
- 52
- tiefgezogener
Drosselkörper
- 54
- Wanddicke
- 56
- konische
Auflagefläche
- 58
- zylinderförmiger Drosselkör
-
- per
- 60
- Längsschlitzung
- 62
- verrundete
Enden
- 64
- Mantelfläche
- 66
- Einschubrichtung
- 68
- Hohlraum
Hochdruckspei
-
- cherraum 10
- 72
- Drosselöffnung in
Mantelflä
-
- che 64
- 74
- Wanddicke
- 76
- Kuppe
- 80
- Drosselkörper Hyperboloid
-
- form
- 82
- Einschnürstelle
- 84
- 1.
Kontaktstelle
- 86
- 2.
Kontaktstelle
- 88
- Axialschlitz
- 90
- Überstand
in Hohlraum 68
- 92
- 1. Öffnung zur
Hochdrucklei
-
- tung 18
- 94
- 2. Öffnung zum
Hohlraum 68
- 96
- Drosselquerschnitt