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DE102005026460A1 - Ablagevorrichtung - Google Patents

Ablagevorrichtung Download PDF

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DE102005026460A1
DE102005026460A1 DE200510026460 DE102005026460A DE102005026460A1 DE 102005026460 A1 DE102005026460 A1 DE 102005026460A1 DE 200510026460 DE200510026460 DE 200510026460 DE 102005026460 A DE102005026460 A DE 102005026460A DE 102005026460 A1 DE102005026460 A1 DE 102005026460A1
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DE200510026460
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English (en)
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Timo Gramlich
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DaimlerChrysler AG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
    • B60R7/08Disposition of racks, clips, holders, containers or the like for supporting specific articles
    • B60R7/088Disposition of racks, clips, holders, containers or the like for supporting specific articles for stowing tape cartridges, compact discs, or the like

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)

Abstract

Es wird eine Ablagevorrichtung (100) zur ortsfesten Anbringung unterhalb des Daches eines Kraftfahrzeugs, insbesondere Personenkraftfahrzeugs, mit einem ortsfesten Gehäuse (102), das einen ortsfesten Boden (103) und einen Deckel (105) aufweist, vorgestellt, wobei in dem Gehäuse (102) wenigstens eine Aufnahmeeinheit (106a bis 106l) zur Aufnahme von Datenträgern vorgesehen ist, wobei der Deckel (105) bewegbar und die wenigstens eine Aufnahmeeinheit (106a bis 106l) verschwenkbar ausgebildet ist. Diese Ablagevorrichtung ist Platz sparend einzubauen und einfach und billig herzustellen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Ablagevorrichtung zur ortsfesten Anbringung unterhalb des Daches eines Kraftfahrzeugs, insbesondere Personenkraftfahrzeugs, mit einem ortsfesten Gehäuse, das einen ortsfesten Boden und einen Deckel aufweist, wobei in dem Gehäuse wenigstens eine Aufnahmeeinheit zur Aufnahme von Datenträgern vorgesehen ist.
  • Ablagevorrichtungen zur Aufnahme von Datenträgern in Kraftfahrzeugen existieren in einer Vielzahl von Ausführungsformen, die unter anderem in und an Mittelkonsolen, Fahrzeugtüren, Armaturenbrettern usw. befestigt werden. Durch die stetige Zunahme von Informations- und/oder Unterhaltungselektronik innerhalb eines Kraftfahrzeugs wird es für den Fahrer oder allgemein die Passagiere ebenso notwendig, die zugehörigen Datenträger innerhalb des Kraftfahrzeugs aufzubewahren. Zu den Datenträgern sind dabei insbesondere herkömmliche Tondatenträger, wie z.B. Kassetten oder CD's, ebenso aber auch neuartige Film- und/oder Informationsdatenträger, wie z.B. Video-DVD's, Routenplanungs-DVD's, usw. zu rechnen.
  • Entsprechende Ablagevorrichtungen müssen zum einen für den Passagier erreichbar sein, was die Stellen für die mögliche Anbringung einschränkt, und zum anderen den vorhandenen Frei raum effektiv nutzen. Daher werden Ablagevorrichtungen beispielsweise auch unter dem Fahrzeugdach angebracht.
  • Die DE 296 06 538 U1 zeigt eine schwenkbare Sonnenblende mit aufgebrachten Taschen zur Aufnahme von Datenträgern. Sonnenblenden bieten funktionsbedingt allerdings nur eine geringe Aufnahmekapazität.
  • Eine derartige Vorrichtung ist auch in der DE 31 51 298 A1 offenbart. Sie zeigt eine Ablagevorrichtung zur Anbringung in Kraftfahrzeugen mit einem in Gefache unterteilten Gehäuse, das eine längliche, flache Gestalt hat, das zur Aufnahme von Tonband-Kassetten unter dem Fahrzeugdach befestigt wird. Nachteilig an der dargestellten Ablagevorrichtung ist, dass der Zugriff für die Passagiere nur eingeschränkt möglich ist, da sie in das flache Gehäuse nur unter Schwierigkeiten eingreifen können. Außerdem wird der von der Vorrichtung benötigte Platz für Datenträger nur wenig effektiv genutzt.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Ablagevorrichtung anzugeben, die den verfügbaren Raum in einem Kraftfahrzeug möglichst effektiv nutzt und leicht zugänglich ist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Ablagevorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Ablagevorrichtung bietet die Möglichkeit, die Datenträger platzsparend aufzunehmen. Dadurch kann der Platzbedarf der Ablagevorrichtung selbst vorteilhaft vermindert werden. Durch den bewegbaren Deckel kann trotzdem ein ungehinderter Zugriff erfolgen, da eine Öffnung bereitgestellt wird, die einen leichten Zugriff gestattet. Der Deckel kann insbesondere klapp- oder schiebbar ausgebildet sein. Es versteht sich, dass die Bezeichnungen Boden, Deckel, Seitenwand usw. der Gehäuseteile auch anderes gewählt werden kann, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • In einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung bietet eine erste, im Wesentlichen schräg zum Boden der Ablagevorrichtung verkippte Stellung die Möglichkeit, die wenigstens eine Aufnahmeeinheit innerhalb der Ablagevorrichtung platzsparend anzuordnen. Die Ablagevorrichtung muss keine einer Längsseite des Datenträgers entsprechende Höhe aufweisen und kann daher flach ausgebildet werden. Damit wird der notwendige Platzbedarf deutlich reduziert, was eine Anbringung insbesondere in oder unter dem Fahrzeugdach mit Vorteilen versieht. Eine zweite, im Wesentlichen vertikal zum Boden ausgerichtete Stellung hingegen ermöglicht es dem Passagier oder Fahrer, in einfacher Weise auf die Datenträger zuzugreifen.
  • Vorteilhafterweise ist die wenigstens eine Aufnahmeeinheit beim Öffnen der Ablagevorrichtung mittels Gewichtskraft von der ersten in die zweite Stellung verbringbar. So ist es nicht notwendig, aufwendige mechanische Öffnungs- oder Kopplungsmechanismen vorzusehen. Die Ablagevorrichtung kann einfach und daher schnell und billig hergestellt werden.
  • Ebenso vorteilhaft ist es, wenn bei der erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung die wenigstens eine Aufnahmeeinheit beim Schließen der Ablagevorrichtung durch Beaufschlagung des Deckels von der zweiten in die erste Stellung verbringbar ist. Beim Schließen des Deckels beaufschlagt dieser die wenigstens eine Aufnahmeeinheit und verbringt diese in die erste Stellung innerhalb des Gehäuses. Auch mit dieser Ausgestaltungsform können komplizierte mechanische Schließ- oder Kopplungs mechanismen vermieden werde, was zu einer einfachen und daher schnellen und billigen Herstellung beiträgt.
  • Es ist zweckmäßig, wenn die wenigstens eine Aufnahmeeinheit am Boden der Ablagevorrichtung schwenkbar befestigt ist. Es handelt sich dabei um eine einfache, leicht bereitzustellende Befestigungsart.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die wenigstens eine Aufnahmeeinheit als Tasche ausgebildet. Die Datenträger können auf einfache Weise in diese eingeführt und aus dieser entnommen werden.
  • Es ist ebenso vorteilhaft, wenn die wenigstens eine Aufnahmeeinheit Rastzungen zum Aufnehmen der Datenträger aufweist. Die Datenträger können auf die Rastzungen aufgesetzt werden, wodurch die Befestigung bereitgestellt wird. Somit ist eine vorteilhafte frontseitige Entnahme und Aufbringung möglich.
  • Es ist zweckmäßig, wenn die Datenträger im Wesentlichen flach und rund ausgebildet sind, wobei es sich insbesondere um CD's, DVD's und dergleichen handelt. Somit kann die Erfindung vorteilhaft für herkömmliche Datenträger, die in der Unterhaltungs- und Informationselektronik üblich und mittlerweile auch im Kraftfahrzeug weit verbreitet sind, verwendet werden. Weiterhin kann die erfindungsgemäße Ablagevorrichtung derartige flache und runde Datenträger auf einfache Weise aufnehmen und platzsparend aufbewahren.
  • In besonders bevorzugter Ausführungsform der erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung sind weitere Aufnahmeeinheiten vorgesehen, die kammartig am Boden der Ablagevorrichtung angebracht sind. Damit ist es vorteilhaft möglich, eine Vielzahl an Aufnahmeeinheiten platzsparend in der geschlossenen Ablagevor richtung unterzubringen und auch für den Fahrer leicht erreichbar in der geöffneten Ablagevorrichtung anzuordnen. Es bietet sich an, die Aufnahmeeinheiten zusätzlich versetzt anzuordnen.
  • Es ist von Vorteil, wenn die erfindungsgemäße Ablagevorrichtung an einer Dachverkleidung innerhalb des Kraftfahrzeugs angebracht ist. Hier ist sie für Fahrer und Beifahrer auf einfache Weise zugänglich. Es kann ebenso vorgesehen sein, die Ablagevorrichtung in einem hinteren Teil des Kraftfahrzeugs vorzusehen, wo sie für hintere Passagiere leicht erreichbar ist.
  • In besonders bevorzugter Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Ablagevorrichtung in die Dachverkleidung integriert ausgebildet. Somit ist es möglich, die Ablagevorrichtung beispielsweise bereits bei der Herstellung des Kraftfahrzeugs vorzusehen. Weiterhin kann der notwenige Platzbedarf vorteilhaft reduziert werden, da die Vorrichtung im geschlossenen Zustand nicht in den Fahrzeuginnenraum ragt. Somit werden auch Verletzungsgefahren für Personen oder optische Störungen verringert.
  • Vorteilhafterweise wird die erfindungsgemäße Ablagevorrichtung durch ein Spritzgießverfahren aus Kunststoff hergestellt. Es handelt sich dabei um ein verbreitetes, einfach durchzuführendes und billiges Verfahren zur Herstellung von Kunststoffteilen.
  • Weiter Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung.
  • Es versteht sich, dass die voranstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispiels in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung ausführlich beschrieben.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine schematische Querschnittsansicht einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung in geschlossener Stellung; und
  • 2 die bevorzugte Ausführungsform aus 1 in schematischer Querschnittsansicht in geöffneter Stellung;
  • In 1 ist eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung insgesamt mit 100 bezeichnet. In dieser Ausgestaltung ist die Ablagevorrichtung 100 vorteilhafter Weise innerhalb der Dachverkleidung 101 untergebracht. An die Unterseite 101a der Dachverkleidung 101 schließt sich der Fahrzeuginnenraum 110 an.
  • Die Ablagevorrichtung 101 weist ein Gehäuse 102 mit einem Boden 103, Seitenwänden 104a und 104b sowie einem Deckel 105 auf. In 1 ist die Ablagevorrichtung 100 in geschlossener Stellung gezeigt, wobei der Deckel 105 im Wesentlichen bündig mit der Dachverkleidungsunterseite 101a abschließt.
  • Innerhalb der Ablagevorrichtung 100 sind einzelne Aufnahmeeinrichtungen 106a bis 106l gezeigt. Die Aufnahmeeinrichtungen 106a bis 106l sind am Boden 103 der Ablagevorrichtung 100 an dafür vorgesehenen Befestigungspunkten 106a' bis 106l' schwenkbar befestigt. In der gezeigten Ausführungsform sind die Aufnahmeeinrichtungen 106a bis 106l als Taschen ausgebildet, in die die Datenträger (nicht gezeigt) in die Zeichenebene hinein eingeführt werden.
  • In der gezeigten ersten, schräg zum Boden 103 verkippten Stellung sind die Taschen 106a bis 106l an ihrem oberen Ende an den Befestigungspunkten 106a' bis 106l' befestigt. Die unteren Enden werden durch Beaufschlagung mit dem Deckel 105 in den gezeigten, schräg verkippten Stellungen gehalten. Dadurch wird die für die Seitenwände 104a und 104b benötigte Höhe vorteilhaft reduziert.
  • Bei der in 1 gezeigten, geschlossenen Ablagevorrichtung 100 verschließt der Deckel 105 das Gehäuse 102 in einer dem Fachmann bekannten Art. Der geschlossene Deckel wird durch herkömmliche Mechanismen in seiner Stellung gehalten. Dafür kommen beispielsweise herkömmliche Schließ- und Klemmvorrichtungen in Betracht, wie sie vielfältig auch im Automobilbau verwendet werden.
  • In 2 ist die Ablagevorrichtung aus 1 wiederum in Querschnittsansicht in ihrer geöffneten Stellung, d.h. mit geöffnetem Deckel 105, gezeigt. In dieser Stellung können die Datenträger in die Taschen 106a bis 106l eingeführt oder aus diesen entnommen werden.
  • Beim Öffnen der Ablagevorrichtung 100 wird der Deckel 105 aus seiner fixierten Stellung nach unten weggeklappt. Dazu wird die Verschlussvorrichtung (nicht gezeigt) geöffnet. Der Deckel 105 ist am Gehäuse 102 an einem Gelenk 107 befestigt. Das Gelenk ist beispielsweise als Lager mit einem Silikondämpfer ausgebildet.
  • Der Deckel 105 ist in dieser Ausführungsform klappbar ausgebildet. Er kann aber ebenso schiebbar oder andersartig bewegbar ausgebildet sein.
  • Durch das Nach-Unten-Klappen des Deckels 105 werden die Taschen 106a bis 106l, die den Deckel an seiner Oberseite 105b beaufschlagen, frei. Durch die Gewichtskraft klappen sie in eine im Wesentlichen senkrechte Stellung, die vertikal zum Boden 103 ausgerichtet ist. Diese Stellung wird von der Anordnung der Ablagevorrichtung im Zusammenwirken mit der Gewichtskraft vorgegeben. Es versteht sich, dass ebenso eine andere Stellung möglich ist, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • In dieser zweiten Stellung sind die Taschen 106a bis 106l leicht für den Passagier erreichbar und zugänglich. Er kann nun Datenträger zur Seite entnehmen oder diese von der Seite zuführen.
  • Anschließend wird durch Zuklappen des Deckels 105 über sein Gelenk 106b die Ablagevorrichtung 100 wieder verschlossen. Beim Schließen beaufschlagt der Deckel die frei nach unten hängenden Taschen 106a bis 106l und verbringt diese in ihre erste, schräg verkippte Stellung.
  • Die gezeigte Ausführungsform benötigt nur eine sehr geringe Bauhöhe, wodurch sie vorteilhaft in eine Dachverkleidung integriert werden kann.

Claims (12)

  1. Ablagevorrichtung (100) zur ortsfesten Anbringung unterhalb des Daches eines Kraftfahrzeugs, insbesondere Personenkraftfahrzeugs, mit einem ortsfesten Gehäuse (102), das einen ortsfesten Boden (103) und einen Deckel (105) aufweist, wobei in dem Gehäuse (102) wenigstens eine Aufnahmeeinheit (106a bis 106l) zur Aufnahme von Datenträgern vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (105) bewegbar, und die wenigstens eine Aufnahmeeinheit (106a bis 106l) verschwenkbar ausgebildet ist.
  2. Ablagevorrichtung (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Aufnahmeeinheit (106a bis 106l) zwischen einer ersten, im Wesentlichen schräg verkippt zum Boden (103) ausgerichteten, und einer zweiten, im Wesentlichen vertikal zum Boden (103) ausgerichteten, Stellung verschwenkbar ausgebildet ist.
  3. Ablagevorrichtung (100) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Aufnahmeeinheit (106a bis 106l) beim Öffnen der Ablagevorrichtung (100) mittels Gewichtskraft von der ersten in die zweite Stellung verbringbar ist.
  4. Ablagevorrichtung (100) nach Anspruch 2 oder 3 dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Aufnahmeeinheit (106a bis 106l) beim Schließen der Ablagevorrichtung (100) durch Beaufschlagung des Deckels (105) von der zweiten in die erste Stellung verbringbar ist.
  5. Ablagevorrichtung (100) nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Aufnahmeeinheit (106a bis 106l) am Boden (103) der Ablagevorrichtung (100) schwenkbar befestigt ist.
  6. Ablagevorrichtung (100) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Aufnahmeeinheit (106a bis 106l) als Tasche ausgebildet ist.
  7. Ablagevorrichtung (100) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Aufnahmeeinheit (106a bis 106l) Rastzungen zum Aufnehmen der Datenträger aufweist.
  8. Ablagevorrichtung (100) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenträger im Wesentlichen flach und rund ausgebildet sind, insbesondere als CDs, DVDs und der gleichen.
  9. Ablagevorrichtung (100) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass weitere Aufnahmeeinheiten (106a bis 106l) vorgesehen sind, die kammartig am Boden (103) der Ablagevorrichtung (100) angebracht sind.
  10. Ablagevorrichtung (100) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie an einer Dachverkleidung (101) anbringbar ist.
  11. Ablagevorrichtung (100) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie in eine Dachverkleidung (101) integriert ausgebildet ist.
  12. Ablagevorrichtung (100) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie durch Spritzgießverfahren aus Kunststoff hergestellt ist.
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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3151298A1 (de) * 1981-12-24 1983-07-14 Eckhard Oberwelland Ablagevorrichtung zur anbringung in kraftfahrzeugen
DE29606538U1 (de) * 1996-04-10 1996-06-27 Adam Opel AG, 65428 Rüsselsheim Um eine horizontale Achse schwenkbare Sonnenblende für Kraftfahrzeuge
DE102004030220A1 (de) * 2003-06-24 2005-02-10 Lear Corp., Southfield Fahrzeugkonsole mit Aufbewahrungsvorrichtung nach Art eines Akkordeons

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