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DE102005026268B4 - Zahnzwischenraumreiniger sowie Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

Zahnzwischenraumreiniger sowie Verfahren zu dessen Herstellung Download PDF

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Abstract

Zahnzwischenraumreiniger bestehend aus einem länglichen Reinigungselement mit oder ohne Griffteil, wobei das Reinigungselement einen Kern (1) umfasst, der ganz oder teilweise mit einer zweiten Materialkomponente (2) ummantelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass auf der zweiten Materialkomponente (2) ganz oder teilweise eine dritte Materialkomponente (3) aufgespritzt ist, die Bürst- und Massageelemente (5, 6, 8, 9, 10) bildet.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Zahnzwischenraumreiniger, bestehend aus einem länglichen Reinigungselement mit oder ohne Griffteil. Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Zahnzwischenraumreinigers.
  • Die Zahnzwischenräume sind der normalen Mundhygiene mit Handzahnbürsten oder elektrischen Zahnbürsten nur schwer zugänglich. So sind diese ein bevorzugter Ort für das Einnisten von Bakterien mit der Folge von Karies- oder Zahnfleischerkrankungen wie beispielsweise Parodontitis und damit verbundenem Zahnbettschwund und Zahnausfall. Ein voll bezahntes Gebiss einschließlich Weisheitszähne hat 30 Zahnzwischenräume. Insbesondere bei sichtbaren Zahnschmelzläsionen, erhöhtem Kariesrisiko und bei zwischen benachbarten Zähnen liegenden Kronen- und Füllungsrändern ist eine gründliche Reinigung der Zahnzwischenräume angezeigt, da Übergänge vom Zahn zum Zahnersatzmaterial bakterielle Schlupfwinkel darstellen oder Oberflächenrauhigkeiten aufweisen. Auch bei unbehandelter oder behandelter Parodontitis ist die Anwendung von Interdentalreinigungsmitteln besonders empfohlen.
  • Zur Reinigung dieses als kritisch angesehenen Gebiets der Zahnzwischenräume stehen umfangreiche Hilfsmittel in unterschiedlichsten Ausführungsformen zur Verfügung.
  • Einfache Zahnstocher oder Zahnhölzchen sind als weniger effektive Hilfsmittel anzusehen, da sie ein erhöhtes Verletzungspotential aufweisen. Oft wird das Brechen und damit verbunden ein Aufsplittern solcher Hilfsmittel beobachtet mit erhöhtem Risiko der Verletzung der Mundschleimhaut. Auch kann durch das bloße Entfernen von störenden Speiseresten nur eine grobe Reinigung der Interdentalräume erfolgen.
  • Weiterhin findet sogenannte Zahnseide Verwendung. Zur richtigen Anwendung ist jedoch ein recht aufwändiges Verfahren - das Fädeln - notwendig. Für jeden Zahnzwischenraum wird ein neuer, sauberer Fadenabschnitt zwischen beiden Händen von Daumen und Zeigefinger aufgespannt, in den jeweiligen Zahnzwischenraum eingeführt und entsprechend bewegt. Diese Prozedur für alle Zähne ist sehr zeitaufwändig und muss richtig erlernt werden, was sicher auch ein Grund dafür ist, dass sich bis heute die Verwendung von Zahnseide gegenüber anderen Reinigungsgeräten nicht in gleichem Maße durchgesetzt hat.
  • Als besonders effektiv gelten Interdentalbürsten, da sie auch schwer zugängliche Bereiche reinigen, die von Zahnseide nicht erreicht werden können. Interdentalbürsten sind wirkungsvoll bei offenen Interdentalräumen und nach Paradontitisbehandlungen. Schlupfwinkel zwischen den Zähnen, unter Brücken und Stegen und an Implantaten sowie Zahnflächen im Bereich von extrahierten Zähnen werden wirkungsvoll gereinigt. Diese Bürsten bestehen vorzugsweise aus einem Kern aus doppellagigem Draht, in den Borsten eingedreht werden, und weisen deshalb einen recht großen Querschnitt auf. Deshalb ist die Anwendung solcher Interdentalbürsten insbesondere bei eng stehenden Zähnen und im Bereich der Zahnkontaktpunkte sehr schwierig und oft sogar unmöglich. Ferner kommt der Draht beim Gebrauch mit den Zähnen in Kontakt, was vom Anwender häufig als unangenehm empfunden wird und bei unsachgemäßem Gebrauch Schäden an Zahn und Zahnfleisch hervorrufen kann. Auch werden häufig aus Kostengründen nickelhaltige Materialien verwendet, die Auslöser für Allergien sein können. Nach der Anwendung lassen sich solche Interdentalbürsten insbesondere im Bereich des gezwirnten Drahtes nur unvollständig von Speiseresten, Blut und anderen Ablagerungen reinigen, so dass die notwendige Hygiene nicht gewährleistet ist.
  • Aus der EP 0 932 371 B1 und der DE 196 42 431 A1 ist ein Interdentalreiniger bekannt, der aus einem harten Kunststoffträger besteht, der mindestens in Teilbereichen mit einer Ein- oder Auflage aus einem weicheren Kunststoffmaterial überdeckt ist. Solche Interdentalreiniger sind sehr bequem in der Handhabung und erfüllen einen Großteil der Ansprüche an eine effektive Interdentalreinigung und verfügen über die vom Benutzer bevorzugte Metallfreiheit. Es hat sich jedoch bei diesen Interdentalreinigern gezeigt, dass diese bei der Anwendung nicht stabil genug sind und sich schnell verbiegen, was vom Benutzer als nachteilig empfunden wird.
  • Die US 2002/0172922 A1 beschreibt ein Reinigungsinstrument für einen Zahnwurzelkanal. Das Reinigungsinstrument weist einen Kern auf. Dieser ist von einem Schaft umgeben, der Borsten aufweist.
  • Aus der DE 196 42 431 A1 ist ein Interdentalreiniger bekannt, bei dem ein stäbchenförmiger Träger aus einem ersten Material vorgesehen ist, der in Teilbereichen seiner Oberfläche von einer Ein- oder Auflage aus einem zweiten Material, das weicher als das erste Material ist, überdeckt ist.
  • In der US 5 937 874 A ist eine Zahnseide beschrieben, die zwei Komponenten sowie eine Barriere aufweist. Die zwei Komponenten werden zunächst von der Barriere getrennt. Wenn die Zahnreinigung durchgeführt wird, sollen die erste und die zweite Komponente miteinander reagieren.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Zahnzwischenraumreiniger so auszubilden, dass dieser stabil und einfach in der Anwendung wie ein Zahnstocher ist, auch in enge Zahnzwischenräume eindringen kann und mit einer Reinigungs-, Massage- und Bürstwirkung ausgestattet ist, ohne dass eine Verletzungsgefahr besteht. Der Erfindung liegt zudem die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Zahnzwischenraumreinigers anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Zahnzwischenraumreiniger erfindungsgemäß mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Hierbei ist vorgesehen, dass das Reinigungselement einen Kern umfasst, der der Konstruktion die notwendige Stabilität gibt. Dieser Kern wird ganz oder teilweise mit einer zweiten Materialkomponente ummantelt, um eine Verletzungsgefahr durch den Kontakt mit dem härteren Kernmaterial zu vermeiden. Auf dieser zweiten Materialkomponente wird ganz oder teilweise eine dritte Materialkomponente aufgebracht, die die Aufgabe hat, die Zahnzwischenräume gründlich und schonend zu reinigen sowie die Interdentalpapille durch Massagewirkung zu stimulieren.
  • Auf diese Weise ist ein Zahnzwischenraumreiniger geschaffen, bei dem die vorgenannten Nachteile bereits auf dem Markt befindlicher Hilfsmittel für die Interdentalreinigung vermieden werden und gleichzeitig eine optimale und einfach zu handhabende Reinigungs- und Massagewirkung erzielt werden können.
  • Die Stabilität bei dem erfindungsgemäßen Zahnzwischenraumreiniger wird erreicht durch einen Kern vorzugsweise bestehend aus einer Karbonfaser. Karbonfasern zeichnen sich aus durch ihre hervorragenden Eigenschaften in Bezug auf Gewicht, Festigkeit, Biegesteifigkeit und geringe Bruchdehnung. Ferner dienen sie bei einer bevorzugten Ausbildung des erfindungsgemäßen Zahnzwischenraumreinigers zur Herstellung eines metallfreien Instrumentes. Mit einer verhältnismäßig dünnen Karbonfaser erhält man so einen Zahnzwischenraumreiniger, der eine ausreichende Steifigkeit bei notwendiger Elastizität besitzt und wegen seiner geringen Abmessungen auch in enge Zahnzwischenräume eindringen kann.
  • Der Kern des erfindungsgemäßen Zahnzwischenraumreinigers kann gegebenenfalls auch aus einer Glasfaser, Aramidfaser, Naturfaser, Pflanzenfaser, einer Faser tierischen Ursprungs, einer Mineralfaser oder einer Kunstfaser bestehen oder aus einem Faserverbund. In einer weiteren Ausführungsform ist angedacht, dass der Kern des mehrkomponentigen Zahnzwischenraumreinigers aus einem Metallfaden oder einem harten Kunststoff besteht.
  • Die zweite Komponente des erfindungsgemäßen Zahnzwischenraumreinigers besteht vorzugsweise aus einem Kunststoff. Hier können Materialien wie beispielsweise Polyolefine, Polyamide, Polyacetale, Polyester in teilkristalliner oder amorpher Form, Polyphenylensulfide, Fluorpolymere, Polyetherketone, Styrolpolymerisate, Polyurethane, Polyacrylate, Polymerblends eingesetzt werden oder auch Kombinationen von Kunststoffen. Die zweite Materialkomponente kann aber auch aus einem Harz oder Naturmaterialien mit ähnlichen Eigenschaften, aus einem Lack oder einem zähen Polymer bestehen. Die zweite Komponente wird vorzugsweise durch Umspritzen auf den Kern oder Teilbereiche desselben aufgebracht. Ferner ist angedacht, die zweite Materialkomponente durch Tauchen, Extrudieren oder Lackieren auf den Kern aufzubringen.
  • Die zweite Materialkomponente hat die erfindungsgemäße Aufgabe, Verletzungen des Mundraumes durch den Kontakt mit dem härteren Kernmaterial zu vermeiden. Gleichzeitig dient sie als Verbindungsmedium zwischen der ersten und der dritten Materialkomponente und ferner als Trägermaterial für die dritte Materialkomponente.
  • Die Reinigungs-, Bürst- und Massagewirkung wird bei dem erfindungsgemäßen Zahnzwischenraumreiniger von der dritten Materialkomponente herbeigeführt, die vorzugsweise aus einem weichen elastischen Material besteht wie beispielsweise einem thermoplastischen Elastomer. In einer weiteren Ausführungsform kann die dritte Materialkomponente auch aus einem abrasiven Material bestehen. Die dritte Materialkomponente des erfindungsgemäßen Zahnzwischenraumreinigers wird auf die zweite Materialkomponente aufgespritzt. Ohne die Abmessungen des Kerns einschließlich dessen Mantels aus einer zweiten Materialkomponente wesentlich zu erhöhen, erzielt die dritte Materialkomponente die wichtige notwendige Wirkung eines optimierten Zahnzwischenraumreinigers, nämlich eine Reinigungs- und Bürstwirkung. Das je nach Ausführungsform entweder flexible thermoplastische Elastomermaterial bewirkt eine schonende Reinigung und die leichtere Erreichbarkeit enger Bereiche, da das Material beim Einführen in den Interdentalraum nachgeben kann. Die Bürstwirkung wird erhöht durch die Anordnung von Ornamenten oder geometrischen Anordnungen, die die Oberfläche des Zahnzwischenraumreinigers vergrößern. Wird ein abrasives Material als dritte Komponente verwendet, erhöht sich die Rauhigkeit der Oberfläche und damit die Reinigungswirkung. Durch die dritte Materialkomponente wird zusätzlich eine Massagewirkung und somit eine Stimulation der Interdentalpapille erreicht, die zur Gesunderhaltung des Zahnfleisches beiträgt.
  • In weiterer Abwandlung können in die zweite und/oder die dritte Materialkomponente des erfindungsgemäßen Zahnzwischenraumreinigers Aromen, Fluoride oder andere medizinisch wirksame Stoffe, Desinfektionsmittel oder sonstige Mittel eingebracht sein, die eine gewünschte Zusatzwirkung bei der Anwendung erreichen.
  • Die Querschnittsform der zweiten Materialkomponente kann im Wesentlichen beliebig gewählt werden. Angedacht sind vorzugsweise abgeflachte, runde, ovale und eckige Querschnitte, die entweder über die ganze Länge des Zahnzwischenraumreinigers unverändert sind oder sich zur Spitze hin verjüngen, um leichter in die Interdentalräume einzudringen.
  • Den Zahnzwischenraumreiniger mit einem Griffteil auszustatten stellt eine weitere Ausführungsform dar. Die Handhabung des Gerätes ist beispielsweise deutlich erleichtert, wenn dieses zwischen Daumen und Zeigefinger durch eine breitere Griffpartie besser gehalten und geführt werden kann. Solch ein Griffteil wird vorzugsweise in einem Arbeitsgang aus der zweiten Materialkomponente geformt. Auch ist angedacht, auf dem Griffteil, das aus der zweiten Materialkomponente besteht, ganz oder teilweise die dritte Materialkomponente aufzubringen. Je nach Wahl der Eigenschaften der dritten Komponente entsteht ein anderes Berührungs- und Griffgefühl. Auch das aus den Fingern Rutschen kann vermieden werden, insbesondere wenn ein abrasives oder gummielastisches Material auf das Griffteil aufgebracht ist. Das Griffteil kann aber auch ein separater Handgriff sein, der für die bessere Handhabung Dimensionen einer Zahnbürste oder sogar Elektrozahnbürste haben kann und in dem der Zahnzwischenraumreiniger lösbar befestigt wird. So kann das Griffteil mehrfach benutzt werden und nur das Reinigungselement wird ausgetauscht.
  • Die oben genannte Aufgabe wird bei einem Verfahren mit den Merkmalen von Anspruch 23 gelöst.
  • In der folgenden Beschreibung werden anhand einiger Zeichnungen Ausführungsbeispiele wiedergegeben. Bevorzugte Einzelheiten der Erfindung zeigen:
    • 1a einen Zahnzwischenraumreiniger gemäß einem 1. Ausführungsbeispiel der Erfindung in Seitenansicht,
    • 1b einen Längsschnitt des Zahnzwischenraumreinigers gemäß 1a,
    • 2a einen Zahnzwischenraumreiniger gemäß einem 2. Ausführungsbeispiel der Erfindung in Seitenansicht,
    • 2b einen Längsschnitt des Zahnzwischenraumreinigers gemäß 2a,
    • 3a einen Zahnzwischenraumreiniger gemäß einem 3. Ausführungsbeispiel der Erfindung in Seitenansicht,
    • 3b einen Längsschnitt des Zahnzwischenraumreinigers gemäß 3a,
    • 4a einen Zahnzwischenraumreiniger gemäß einem 4. Ausführungsbeispiel der Erfindung in Seitenansicht,
    • 4b einen Längsschnitt des Zahnzwischenraumreinigers gemäß 4a,
    • 5 einen Längsschnitt eines Zahnzwischenraumreinigers gemäß einem 5. Ausführungsbeispiel,
    • 6 einen Längsschnitt eines Zahnzwischenraumreinigers gemäß einem 6. Ausführungsbeispiel,
    • 7 einen Längsschnitt eines Zahnzwischenraumreinigers gemäß einem 7. Ausführungsbeispiel,
    • 8 einen Längsschnitt eines Zahnzwischenraumreinigers gemäß einem 8. Ausführungsbeispiel,
    • 9a einen Zahnzwischenraumreiniger gemäß einem 9. Ausführungsbeispiel,
    • 9b einen Zahnzwischenraumreiniger gemäß einem 10. Ausführungsbeispiel,
    • 10 einen Zahnzwischenraumreiniger gemäß einem 11. Ausführungsbeispiel,
    • 11 einen Zahnzwischenraumreiniger gemäß einem 12. Ausführungsbeispiel,
    • 12 einen Längsschnitt durch einen Zahnzwischenraumreiniger gemäß einem 13. Ausführungsbeispiel,
    • 13 einen Längsschnitt durch einen Zahnzwischenraumreiniger gemäß einem 14. Ausführungsbeispiel,
  • Die 1a und 1 b zeigen einen länglichen Zahnzwischenraumreiniger ohne Griffteil, dessen Kern 1 aus einer Karbonfaser besteht, die mit einer zweiten Materialkomponente 2 komplett ummantelt ist, die wiederum von einer dritten Materialkomponente 3 komplett ummantelt ist.
  • Die 2a und 2b zeigen einen Zahnzwischenraumreiniger mit Griffteil, dessen Kern 1 aus einer Karbonfaser besteht, die mit einer zweiten Materialkomponente 2 komplett ummantelt ist. Das Griffteil bildet die dritte Materialkomponente 3, in die die ummantelte Karbonfaser teilweise eingebettet ist.
  • Die 3a und 3b zeigen einen Zahnzwischenraumreiniger mit Griffteil 4, dessen Kern 1 aus einer Karbonfaser besteht, die in Teilbereichen mit einer zweiten Materialkomponente 2 ummantelt ist. Das Griffteil 4 bildet die dritte Materialkomponente 3, in die die teilweise ummantelte Karbonfaser eingebettet ist.
  • Die 4 zeigt einen Zahnzwischenraumreiniger mit Griffteil 4, dessen Kern 1 aus einer Karbonfaser besteht, die mit einer zweiten Materialkomponente 2 komplett ummantelt ist. Das Griffteil bildet die dritte Materialkomponente, in die die ummantelte Karbonfaser teilweise eingebettet ist. Das vordere Ende des Zahnzwischenraumreinigers, das in die Interdentalräume eingeführt wird, besteht aus der dritten Materialkomponente, die Bürst- und Massageelemente in Form von Borsten 5 bildet.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 5 entspricht im Wesentlichen dem Zahnzwischenraumreiniger gemäß 4, wobei das vordere Ende des Zahnzwischenraumreinigers eine sich verjüngende Form aufweist, um in die Interdentalräume leichter eindringen zu können.
  • Die 6 zeigt wiederum ein Ausführungsbeispiel, das im Wesentlichen der 5 entspricht, jedoch befinden sich auf dem vorderen Ende des Zahnzwischenraumreinigers anstelle von Borsten zackenartige Elemente 6.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 7 zeigt einen Zahnzwischenraumreiniger mit Griffteil 4, dessen Kern 1 aus einer Karbonfaser besteht, die vollständig von einer zweiten Materialkomponente 2 ummantelt ist, die wiederum von einer dritten Materialkomponente vollständig ummantelt ist, die auf dem vorderen Ende borstenartige Elemente 5 ausbildet und am hinteren Ende ein Griffteil bildet.
  • 8 zeigt ein Ausführungsbeispiel, das im Wesentlichen der 4 entspricht, wobei das Griffteil 4, das aus der dritten Materialkomponente 3 gebildet ist, von einer weiteren Materialkomponente 7 eingebettet wird.
  • Die 9 bis 11 zeigen Ausführungsbeispiele gemäß 4, wobei die Massage-, Bürst- und Reinigungselemente auf dem sich leicht verjüngenden vorderen Ende entweder in wellenartigen Zacken 8, halbkreisförmig 9 oder zackenartig 10 angeordnet sind. Die 9b entspricht dem Ausführungsbeispiel gemäß 9a, jedoch mit einer anderen Griffvariante.
  • Die vorangegangenen Figuren zeigen Zahnzwischenraumreiniger, die nur einmal oder wenige Male verwendet werden. Die in 12 und 13 dargestellten Ausführungsbeispiele zeigen wieder verwendbare Griffteile, in die ein Zahnzwischenraumreiniger in nicht näher dargestellter und lösbarer Weise beispielsweise eingesteckt oder eingerastet werden kann. Der Zahnzwischenraumreiniger kann nach Benutzung aus dem Griffteil gelöst werden, um dann einen neuen Zahnzwischenraumreiniger zu befestigen.
  • Die 12 zeigt ein Griffteil 11 mit einem abgewinkelten Halteelement, in das der Zahnzwischenraumreiniger beispielsweise eingesteckt oder eingerastet werden kann. Die 13 zeigt ein stabförmiges Griffteil 13, das in eine winkelförmige Halteeinrichtung 14 beispielsweise eingesteckt oder eingerastet werden kann, an der ein Zahnzwischenraumreiniger unlösbar befestigt ist.

Claims (27)

  1. Zahnzwischenraumreiniger bestehend aus einem länglichen Reinigungselement mit oder ohne Griffteil, wobei das Reinigungselement einen Kern (1) umfasst, der ganz oder teilweise mit einer zweiten Materialkomponente (2) ummantelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass auf der zweiten Materialkomponente (2) ganz oder teilweise eine dritte Materialkomponente (3) aufgespritzt ist, die Bürst- und Massageelemente (5, 6, 8, 9, 10) bildet.
  2. Zahnzwischenraumreiniger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (1) mindestens eine Karbonfaser umfasst.
  3. Zahnzwischenraumreiniger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (1) aus einer Glasfaser, Aramidfaser, Naturfaser, Pflanzenfaser, Faser tierischen Ursprungs, Mineralfaser oder einer Kunstfaser besteht.
  4. Zahnzwischenraumreiniger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (1) aus einem Faserverbund besteht.
  5. Zahnzwischenraumreiniger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (1) aus einem Metallfaden besteht.
  6. Zahnzwischenraumreiniger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (1) aus einem harten Kunststoff besteht.
  7. Zahnzwischenraumreiniger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Materialkomponente (2) aus einem Kunststoff besteht.
  8. Zahnzwischenraumreiniger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Materialkomponente (2) aus einem Harz oder ähnlichen Naturmaterialien besteht.
  9. Zahnzwischenraumreiniger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Materialkomponente (2) aus einem Lack besteht.
  10. Zahnzwischenraumreiniger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Materialkomponente (2) ein zähes Polymer ist.
  11. Zahnzwischenraumreiniger nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Materialkomponente (2) als Verbindungsmedium zwischen erster und dritter Materialkomponente (3) und als Trägermaterial für die dritte Material- und Reinigungskomponente (3) dient.
  12. Zahnzwischenraumreiniger nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden des Kerns (1) durch die zweite Materialkomponente (2) verschlossen sind.
  13. Zahnzwischenraumreiniger nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Materialkomponente (3) punktuell oder in Ornamenten oder streifenförmig oder borstenförmig oder in anderen geometrischen Anordnungen aufgebracht ist.
  14. Zahnzwischenraumreiniger nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Materialkomponente (3) durchgehend ohne Unterbrechungen aufgebracht ist.
  15. Zahnzwischenraumreiniger nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Materialkomponente (3) aus einem weichen elastischen Material besteht.
  16. Zahnzwischenraumreiniger nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Materialkomponente (3) aus einem abrasiven Material besteht.
  17. Zahnzwischenraumreiniger nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite und/oder die dritte Materialkomponente (2, 3) aromatisiert, fluoridiert oder mit einem medizinisch wirksamen Stoff oder Desinfektionsmittel versehen ist.
  18. Zahnzwischenraumreiniger nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffteil (4) aus dem Material der zweiten Materialkomponente (2) besteht.
  19. Zahnzwischenraumreiniger nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffteil (4) mit dem Material der dritten Materialkomponente (3) ganz oder teilweise überzogen ist.
  20. Zahnzwischenraumreiniger nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Krümmung aufweist, um das Reinigen der Interdentalräume zu erleichtern.
  21. Zahnzwischenraumreiniger nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Reinigungselement in ein separates Griffteil (11, 13) eingesteckt und befestigt werden kann.
  22. Zahnzwischenraumreiniger nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das separate Griffteil (11, 13) mehrfach benutzt werden kann und nur das Reinigungselement ausgetauscht wird.
  23. Verfahren zur Herstellung eines Zahnzwischenraumreinigers nach einem der Ansprüche 1 bis 22, bestehend aus einem länglichen Reinigungselement mit oder ohne Griffteil, wobei ein Kern (1) ganz oder teilweise mit einer zweiten Materialkomponente (2) ummantelt wird, und wobei auf der zweiten Materialkomponente (2) ganz oder teilweise eine dritte Materialkomponente (3) aufgespritzt wird, die Bürst- und Massageelemente (5, 6, 8, 9, 10) bildet.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (1) durch Tauchen mit der zweiten Materialkomponente (2) ummantelt wird.
  25. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (1) durch Umspritzen mit der zweiten Materialkomponente (2) ummantelt wird.
  26. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (1) durch eine Spinndüse durch die zweite Materialkomponente (2) extrudiert wird und so mit der zweiten Materialkomponente (2) ummantelt wird.
  27. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (1) durch Lackieren mit der zweiten Materialkomponente (2) ummantelt wird.
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