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DE102005025819B3 - Falt-Schiebewand mit Dichtstreifen - Google Patents

Falt-Schiebewand mit Dichtstreifen Download PDF

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DE102005025819B3
DE102005025819B3 DE200510025819 DE102005025819A DE102005025819B3 DE 102005025819 B3 DE102005025819 B3 DE 102005025819B3 DE 200510025819 DE200510025819 DE 200510025819 DE 102005025819 A DE102005025819 A DE 102005025819A DE 102005025819 B3 DE102005025819 B3 DE 102005025819B3
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DE200510025819
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Malte Schneider
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Sunflex Aluminiumsysteme GmbH
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Sunflex Aluminiumsysteme GmbH
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    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/32Arrangements of wings characterised by the manner of movement; Arrangements of movable wings in openings; Features of wings or frames relating solely to the manner of movement of the wing
    • E06B3/48Wings connected at their edges, e.g. foldable wings
    • E06B3/481Wings foldable in a zig-zag manner or bi-fold wings

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  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
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Abstract

Bei einer Falt-Schiebewand (1), bestehend aus mindestens einem Einzelelement (2, 3, 4) und/oder aus mehreren Einzelelementen (2, 3, 4), die durch Scharniere (18) miteinander gelenkig verbunden sein können, und in einem Rahmen (5), bestehend aus einer Bodenschiene (6), einer Deckenschiene (7), einem vorderen Pfosten (8) und einem hinteren Pfosten (9), angeordnet ist, wobei das Einzelelement und/oder die verbundenen Einzelelemente (2, 3, 4) im Rahmen (5) seitlich verschoben werden können und jedes Einzelelement (2, 3, 4) aus einem Rahmen (10) mit einer Füllung (11) besteht, die senkrechten Stirnseiten (12, 13, 14, 15, 16, 17) der Rahmen (10) im geschlossenen Zustand der Falt-Schiebewand (1) voreinander oder an die Stirnseiten der Pfosten (8, 9) stoßen und an den senkrechten Stirnseiten (12, 13, 14, 15, 16, 17) im Kanten- bzw. Eckbereich (24, 25, 26, 27) Dichtstreifen (20, 21, 22, 23, 28, 29, 30, 31) angeordnet sind, wobei der Dichtstreifen (20, 21, 22, 23, 28, 29, 30, 31) aus mindestens zwei, voneinander getrennten, parallelen Hohlkammern (32, 33, 34) ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Falt-Schiebewand, bestehend aus mindestens einem Einzelelement und/oder aus mehreren Einzelelementen, die durch Scharniere miteinander gelenkig verbunden sein können, und in einem Rahmen, bestehend aus einer Bodenschiene, einer Deckenschiene, einem vorderen Pfosten und einem hinteren Pfosten, angeordnet ist, wobei das Einzelelement oder die verbundenen Einzelelemente im Rahmen seitlich verschoben werden können und jedes Einzelelement aus einem Rahmen mit einer Füllung besteht, die senkrechten Stirnseiten der Rahmen im geschlossenen Zustand der Falt-Schiebewand voreinander oder an die Stirnseiten der Pfosten stoßen und an den senkrechten Stirnseiten im Kanten- bzw. Eckbereich Dichtstreifen angeordnet sind.
  • Unter Falt-Schiebewand werden Ausführungen wie Horizontal-Schiebewand, Schiebe-Dreh-Element und Schiebe-Elemente im Bereich der Einzelelemente zueinander bzw. zum Vertikal-Rahmen verstanden, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist.
  • Derartige Falt-Schiebewände sind in verschiedenen Ausführungen und für verschiedene Zwecke bekannt. In einer Ausführung wird beispielsweise ein Wintergarten mit einer Falt-Schiebewand versehen, dessen Einzelelemente aus einem Holz- und/oder Aluminiumrahmen mit einer eingesetzten Glasscheibe als Füllung bestehen. Eine andere Ausführung sieht vor, einen großen Raum durch eine Falt- Schiebewand in zwei kleinere Räume zu unterteilen. Hierzu wird in dem Rahmen eines Einzelelementes beispielsweise eine Holztafel oder eine Gipskartonplatte als Füllung eingesetzt, um ein Durchblicken zu verhindern.
  • Aus der DE 40 38 669 C2 ist eine zu öffnende Falt-Schiebewand mit einer Anzahl von gegebenenfalls Glasscheiben aufweisenden Rahmen, die an ihren vertikal verlaufenden Stossstellen, bis auf die das freie Ende einer Tür begrenzenden Stossstelle, durch Scharniere gelenkig verbunden sind bzw. durch andere Beschlagteile miteinander in Zusammenhang stehen, bekannt.
  • In der DE 198 21 870 A1 wird eine Glasfaltschiebewand mit einer Decken- sowie einer Bodenschiene und einer Anzahl von mittels Rollen in diesen geführten sowie von einer derselben getragenen, verschiebbaren und/oder schwenkbaren, durch eine von einem Holz- oder Metallprofilrahmen gefassten Glas- oder anderen Transparentscheibe gebildeten Flügeln beschrieben.
  • Zwischen den vertikal verlaufenden Rahmenpfosten der Einzelelemente entsteht eine Stossstelle. Diese wird durch mindestens einen Dichtstreifen gegeneinander abgedichtet. Dieses dient zum Einen dazu, dass die Rahmenpfosten nicht direkt miteinander in Kontakt kommen und zum Anderen dazu, das Eindringen von Luft, Wasser, Rauch usw. in den jeweils anderen Raum zu vermeiden bzw. zu verhindern. Ohne derartige Dichtstreifen würde im geschlossenen Zustand der Falt-Schiebewand zwischen den Einzelelementen ein Spalt entstehen bzw. vorhanden sein, durch den neben der o.g. Luft, Wasser oder Rauch auch Schallwellen dringen können.
  • In 3 der DE 40 38 669 C2 ist beispielsweise ein derartiger Dichtstreifen 18 dargestellt. Der Dichtstreifen besteht aus einer Hohlkammer mit einem angeformten Profil, der eine Klemmverbindung zwischen Dichtstreifen und dem Hohlprofil des Rahmens ermöglicht. Der eigentliche Dichtstreifen besteht in der bekannten Ausführung aus einer Kammer, wobei diese eine dreieckige Querschnittsform aufweist. Hierdurch wird eine möglichst große Kontaktfläche zwischen den Dichtstreifen erreicht. Dort, wo ein Scharnier zwei Einzelelemente gelenkig verbindet, ist der Dichtstreifen unterbrochen, da das Scharnier am Rand, im Bereich der Ecke, des Hohlprofil befestigt ist und dazu denselben Profilbereich nutzt, wo auch der Dichtstreifen befestigt ist. Durch die Unterbrechung des Dichtstreifens an beispielsweise drei Stellen, an denen jeweils ein Scharnier befestigt ist, wird ein Spalt gebildet, durch den Luft, Wasser, Rauch usw. durchdringen kann. Die Dichtung kann auch durch andere Beschlagteile als Scharniere unterbrochen sein.
  • Aus der DE 34 23 715 A1 ist ein Falttor bekannt, bei dem mehrere Hohlkammern in einem Dichtstreifens ausgebildet sind. Wird ein derartiger Dichtstreifen im Bereich eines Scharniers angebracht, so müssen mehrere Verbindungsstege durchtrennt werden, um eine Aussparung für das Scharnier zu erhalten. Die Dichtstreifen mit den verbleibenden Hohlräumen weichen beim gegenseitigen Aufeinanderpressen unkontrolliert aus, da die abgetrennten Verbindungsstege die Stabilität des Dichtstreifens verringern.
  • Falt-Schiebewände mit Mehrkammerdichtungen, die als Mitteldichtungen ausgebildet sind und bei denen jeweils zwei Stege entfernt oder abgetrennt werden müssten, um eine Hohlkammer abzutrennen, sind aus DE 93 10 418 U1 und DE 102 35 299 B4 bekannt.
  • Durch neue Bauvorschriften (Windlastprüfung) und Verordnungen zum Verbrauch von beispielsweise Heizenergie sind derartige Luftein- bzw. Luftaustritte zu vermeiden.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die bekannte Falt-Schiebewand so zu verbessern, dass die Dichtung an den Einzelelementen verbessert wird und die oben genannten Nachteile vermieden werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Falt-Schiebewand mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Die Anbindung der Hohlkammern untereinander ist also auf einen Steg reduziert. Dieses erhöht die Flexibilität des Dichtstreifens, da die einzelnen Hohlkammern in zusätzliche Richtungen ausweichen können, wenn die Falt-Schiebewand geöffnet oder geschlossen wird, sowie das Trennen der Hohlkammern von einander.
  • Durch die Ausbildung eines Steges wird die Möglichkeit, die durchgängige Hohlkammer beim Einschneiden im Bereich des Scharniers aufzuschlitzen bzw. zu verletzen, reduziert bzw. gänzlich verhindert.
  • Es wurde erkannt, dass durch das Anbringen eines Dichtstreifens mit mehreren, voneinander getrennten, Hohlkammern erreicht wird, wenigstens einen durchgängigen Dichtstreifen an der Stirnseite eines Rahmen im Bereich der Scharniere oder anderer Beschlagteile zu erhalten.
  • Der Vorteil dieser erfindungsgemäßen Ausführung besteht darin, dass die beiden Kanten- bzw. Eckbereiche der Einzelelemente gegeneinander abgedichtet werden.
  • Da die einzelnen, parallel angeordneten Hohlkammern im Bereich der Scharniere oder anderer Beschlagteile getrennt werden, ist bei einer anderen Ausgestaltung vorgesehen, die Stege zu perforieren. Eine derartige Perforation erleichtert die Trennung des Steges zwischen zwei Hohlkammern.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand von sehr schematischen Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 in räumlicher Darstellung eine Falt-Schiebewand mit drei Einzelelementen und einem Rahmen bei teilweiser Öffnung;
  • 2 in Vorderansicht die Stirnwände zweier paralleler Einzelelemente bei geöffneter Falt-Schiebewand mit Scharnier;
  • 3 in geschnittener Ansicht (Schnitt A–A) die Einzelelemente nach 2 und
  • 4 in geschnittener Ansicht (Schnitt B–B) die Einzelelemente nach 2 im Bereich eines Scharniers.
  • In 1 ist eine Falt-Schiebewand 1 dargestellt, die aus drei Einzelelementen 2, 3, 4 besteht. Die Falt-Schiebewand 1 wird von einem Rahmen 5 umgeben, der aus einer Bodenschiene 6, einer Deckenschiene 7, einem vorderen Pfosten 8 und einem hinteren Pfosten 9 gebildet wird. Die Einzelelemente 2, 3, 4 werden durch Scharniere (nicht dargestellt) gelenkig miteinander verbunden. Zum Öffnen der Falt-Schiebewand 1 sind die miteinander verbundenen Einzelelemente 2, 3, 4 im Bereich der Stirnwände 13,14 und 17 mit Laufwagen (nicht dargestellt) in der Bodenschiene 6 und der Deckenschiene 7 verbunden. Die Stirnwände 12, 15 und 16 können sich frei im Raum bewegen.
  • Die Anordnung eines Scharniers 18 an den Stirnseiten 13, 14 bzw. 15, 16 ist in 2 dargestellt, wobei die Einzelelemente 2 und 3 bzw. 3 und 4 zusammen gefaltet sind und daher die Stirnseiten 13, 14 bzw. 15, 16 zu sehen sind. Gemäß dieser Ausführung ist das Scharnier 18 mittels Schrauben 19 an den Stirnseiten 13, 14 bzw. 15, 16 befestigt. An den äußeren Kanten oder Ecken der Stirnseiten 13, 14 bzw. 15, 16 sind Dichtstreifen 20, 21, 22, 23 befestigt. Die Dichtstreifen 20, 21, 22, 23 sind beispielsweise als Dreikammer – Hohlprofile ausgebildet. Die Dichtstreifen 20, 21 werden über der gesamten Höhe der Stirnseite angebracht. Die Dichtstreifen 22, 23 werden in dem Bereich, wo das Scharnier 18 an der Stirnseite 13, 14 bzw. 15, 16 angeschraubt ist, so ausgeschnitten, dass beispielsweise eine der drei Kammern des Dreikammer – Hohlprofils erhalten bleibt und eine durchgängige Kammer über die gesamte Höhe der Stirnseite vorliegt. Die übrigen beiden Kammern werden im Bereich des Scharniers 18 unterbrochen.
  • In 3 ist in geschnittener Ansicht der Querschnitt der Einzelelemente 2, 3, 4 zu sehen. Die Füllung 11 besteht beispielsweise aus einer Doppelglasscheibe. Der Rahmen 12 wird aus stranggepressten Aluminiumprofilen gefertigt, die mehrere Kammern mit unterschiedlichen Querschnitten aufweisen. An den im geschlossenen Zustand der Falt-Schiebewand 1 gegenüberliegenden Stirnseiten 13, 14 bzw. 15, 16 sind im Kanten- bzw. Eckbereich 24, 25, 26, 27 Dichtstreifen 28, 29, 30, 31 befestigt. Die Befestigung kann, wie dargestellt, durch ein Befestigungsprofil erfolgen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Dichtstreifen 28, 29, 30, 31 festzuklemmen oder festzukleben.
  • Die Dichtstreifen 28, 29, 30, 31 bestehen jeweils aus drei parallelen Hohlkammern 32, 33, 34, deren Querschnitt unterschiedlich ausgebildet ist. Die rechteckigen Hohlkammern 32 und 33 sind im Bereich der Stirnseite 13, 14, 15, 15 angebunden während die runde Hohlkammer 34 in der Mitte der Seitenfläche der Hohlkammer 33 angebunden ist.
  • Im Bereich eines Scharniers 18 besteht, wie in 4 dargestellt, der Dichtstreifen 28. 29 nur aus der Hohlkammer 34. Die beiden übrigen Hohlkammern 32, 33 wurden ausgeschnitten.
  • Durch eine derartige Anordnung der Dichtstreifen wird die Stirnseite zusätzlich auf der Seite des Scharniers bzw. der Scharniere abgedichtet.
  • 1
    Falt-Schiebewand
    2
    Einzelelement
    3
    Einzelelement
    4
    Einzelelement
    5
    Rahmen
    6
    Bodenschiene
    7
    Deckenschiene
    8
    vorderer Pfosten
    9
    hinterer Pfosten
    10
    Rahmen
    11
    Füllung
    12
    Stirnseite
    13
    Stirnseite
    14
    Stirnseite
    15
    Stirnseite
    16
    Stirnseite
    17
    Stirnseite
    18
    Scharnier
    19
    Schrauben
    20
    Dichtstreifen
    21
    Dichtstreifen
    22
    Dichtstreifen
    23
    Dichtstreifen
    24
    Kanten- bzw. Eckbereich
    25
    Kanten- bzw. Eckbereich
    26
    Kanten- bzw. Eckbereich
    27
    Kanten- bzw. Eckbereich
    28
    Dichtstreifen
    29
    Dichtstreifen
    30
    Dichtstreifen
    31
    Dichtstreifen
    32
    Hohlkammer
    33
    Hohlkammer
    34
    Hohlkammer

Claims (4)

  1. Falt-Schiebewand (1), bestehend aus mindestens einem Einzelelement (2, 3, 4) und/oder aus mehreren Einzelelementen (2, 3, 4), die durch Scharniere (18) miteinander gelenkig verbunden sein können, und in einem Rahmen (5), bestehend aus einer Bodenschiene (6), einer Deckenschiene (7), einem vorderen Pfosten (8) und einem hinteren Pfosten (9), angeordnet ist, wobei das Einzelelement (2, 3, 4) oder die verbundenen Einzelelemente (2, 3, 4) im Rahmen (5) seitlich verschoben werden können und jedes Einzelelement (2, 3, 4) aus jeweils einem Rahmen (10) mit einer Füllung (11) besteht, die senkrechten Stirnseiten (12, 13, 14, 15, 16, 17) der Rahmen (10) im geschlossenen Zustand der Falt-Schiebewand (1) voreinander oder an die Stirnseiten der Pfosten (8, 9) stoßen und an den senkrechten Stirnseiten (12, 13, 14, 15, 16, 17) im Kanten- bzw. Eckbereich (24, 25, 26, 27) Dichtstreifen (20, 21, 22, 23, 28, 29, 30, 31) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstreifen (20, 21, 22, 23, 28, 29, 30, 31) aus mindestens zwei, voneinander getrennten, parallelen Hohlkammern (32, 33, 34), die mit einem einzigen Verbindungssteg verbunden sind, ausgebildet ist.
  2. Falt-Schiebewand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlkammern (32, 33, 34) mit gleichen Querschnitten ausgebildet sind.
  3. Falt-Schiebewand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlkammern (32, 33, 34) mit unterschiedlichen Querschnitten ausgebildet sind.
  4. Falt-Schiebewand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungssteg trennbar ausgebildet ist.
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