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Stand der Technik
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Trommelbremse mit einer Feststellvorrichtung,
welche in der Lage ist, eine Feststellbremsposition mechanisch zu
sichern.
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Aus
dem Stand der Technik sind Trommelbremsen bekannt, welche mittels
eines Seilzugs betätigbar
sind. Hierbei sind beispielsweise Duo-Servo-Feststellbremsen bekannt,
welche zwei Bremsbacken aufweisen, die sich gegenüber einem
gemeinsamen Widerlager abstützen.
Bremsbeläge
an den Bremsbacken werden mechanisch gegen eine die Bremsbacken
umschließende
Bremstrommel angelegt. Bisher werden derartige Trommelbremsen mechanisch,
z.B. über
einen Seilzug betätigt.
Derartige Seilzugeinrichtungen nehmen jedoch einen relativ großen Bauraum
im Fahrzeug ein und werden im Innenraum als teilweise störend angesehen.
Weiterhin ist es bekannt, bei derartigen Bremsen den Handbremshebel
durch eine Motoreinheit zu ersetzen. Diese Motoreinheit betätigt dann
den Seilzug. Dadurch kann ein Fahrer beispielsweise einen Knopf oder
Schalter betätigen,
so dass der Motor angetrieben wird und eine Feststellung des Fahrzeugs
ausgeführt
wird.
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Derartige
Feststellbremsen sind auch unter dem Begriff Cable-Puller bekannt.
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Vorteile der
Erfindung
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Die
erfindungsgemäße Trommelbremse
mit Feststellvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1
weist demgegenüber
den Vorteil auf, dass sie auf einen Seilzug o.Ä. verzichten kann. Erfindungsgemäß kann hierbei
die Trommelbremse besonders kompakt und raumsparend aufgebaut sein. Dies
wird erfindungsgemäß dadurch
erreicht, dass die Trommelbremse eine mechanische Verriegelungseinrichtung
zur Verriegelung einer Feststellbremsposition, einen motorischen
Antrieb und ein angetriebenes Element umfasst. Der Antrieb treibt dabei
das angetriebene Element an und das angetriebene Element kommt mittelbar
oder unmittelbar mit den Bremsbacken der Trommelbremse in Kontakt.
Dadurch kann eine Feststellbremsposition der Bremsbacken mechanisch
verriegelt werden.
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Die
Unteransprüche
zeigen bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung.
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Vorzugsweise
ist zwischen dem Antrieb und dem angetriebenen Element ein Getriebe
angeordnet. Besonders bevorzugt ist das Getriebe dabei innerhalb
der Bremstrommel angeordnet. Weiter bevorzugt ist ein Antrieb senkrecht
auf einer Rückenplatte
der Trommelbremse angeordnet. Somit kann ein besonders platzsparender
Aufbau erreicht werden.
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Um
auf zusätzliche
Sicherungselemente verzichten zu können, ist das Getriebe vorzugsweise selbsthemmend
ausgebildet. Erfindungsgemäß ist es hierbei
ausreichend, wenn nur zwischen zwei sich miteinander im Eingriff
befindlichen Getriebeelementen eine Selbsthemmung ausgebildet ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung sind die Bremsbacken mittels
Fluiddruck, insbesondere mittels eines Hydraulikdrucks, an die Bremstrommel
anlegbar. Dadurch kann eine Trommelbremse bereitgestellt werden,
welche als normale Betriebsbremse und als Feststellbremse verwendbar
ist und sehr kompakt aufgebaut ist.
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Vorzugsweise
umfasst das angetriebene Element ein Nockenelement mit einem ersten
und einem zweiten Nocken. Bei einer Rotation des Nockenelements
kommt dabei der erste Nocken mittelbar oder unmittelbar mit der
ersten Bremsbacke in Kontakt und der zweite Nocken kommt mit der
zweiten Bremsbacke in Kontakt, um die Feststellposition mechanisch
zu verriegeln.
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Vorzugsweise
ist zwischen dem Nockenelement und dem Antrieb ein Planetengetriebe
angeordnet. Besonders bevorzugt ist dabei das Nockenelement als
ein Hohlrad des Planetengetriebes ausgebildet.
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Um
eine definierte Ausgangs- bzw. Endposition des Nockenelements sicherstellen
zu können,
ist vorzugsweise wenigstens ein Anschlag zur Begrenzung einer Rotation
des Nockenelements angeordnet. Dadurch kann insbesondere eine Rückstellung des
Nockenelements in eine immer gleiche definierte Ausgangsposition
sichergestellt werden.
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Gemäß einer
anderen bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst die Verriegelungseinrichtung
eine Spindeleinrichtung mit einer Doppelspindel. Die Doppelspindel
weist dabei ein erstes und ein zweites Gewinde auf, wobei das erste
und das zweite Gewinde zueinander gegenläufig ausgebildet sind. Das
erste Gewinde befindet sich mit einem ersten Freilaufelement im
Eingriff und das zweite Gewinde befindet sich mit einem zweiten
Freilaufelement im Eingriff. Bei einer Rotation der Doppelspindel
bewegen sich dadurch die beiden Freilaufelemente in einander entgegengesetzte
Richtungen. Dadurch kann ein sicheres Eingreifen bzw. Lösen der Feststellvorrichtung
erreicht werden.
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Um
einen besonders kompakten und kostengünstigen Aufbau zu erreichen,
sind das erste und das zweite Freilaufelement vorzugsweise jeweils
als Bremsschuh der Trommelbremse ausgebildet. Dadurch kann die Teileanzahl
sehr gering gehalten werden.
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Gemäß einer
anderen bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst
die Verriegelungseinrichtung eine Spindeleinrichtung mit einer Spindel
und einem Freilaufelement. Wenn er Antrieb betrieben wird, bringt
die Spindel dabei eine Verriegelungskraft auf eine Bremsbacke auf
und das Freilaufelement bringt eine Verriegelungskraft auf die andere
Bremsbacke auf. Bei dieser Ausgestaltung mit einer Einfachspindel
kann somit ein besonders einfacher Aufbau realisiert werden.
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Vorzugsweise
umfasst die Verriegelungseinrichtung mit der Einfachspindel ein
erstes Zahnrad und ein zweites Zahnrad, welche beide jeweils geradverzahnt
ausgebildet sind. Das zweite Zahnrad ist dabei als Freilaufelement
an der Spindel ausgebildet oder ist mit dem Freilaufelement verbunden
und eine Breite der beiden Zahnräder
ist unterschiedlich. Dadurch kann erreicht werden, dass sich das
zweite Zahnrad in Axialrichtung der Zahnräder relativ zum ersten Zahnrad
bewegen kann, wenn die Verriegelungsposition eingenommen wird bzw.
wenn die Verriegelungsposition gelöst wird.
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Gemäß einer
noch anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung umfasst die
Verriegelungseinrichtung ein Taumelscheibengetriebe. Das Taumelscheibengetriebe
ist zwischen einem ersten und einem zweiten Betätigungselement, welche die Bremsbacken
an die Bremstrommel anlegt, und dem Antrieb angeordnet. Durch Verwendung
eines Taumelscheibengetriebes kann ein sehr kompakter Aufbau bei
einer sehr großen
Untersetzung erhalten werden.
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Gemäß einer
noch weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung umfasst die
Verriegelungseinrichtung eine Hebelvorrichtung mit einem Hebel.
Ein erstes Ende des Hebels ist mit dem Antrieb verbunden und ein
zweites Ende des Hebels ist an einem Drehpunkt gelagert. Der Hebel
ist mittelbar oder unmittelbar mit der ersten und der zweiten Bremsbacke
verbunden. Bei einer Betätigung
des Antriebs wird der Hebel um den Drehpunkt geschwenkt, so dass
der Hebel eine Verriegelungskraft auf die erste und zweite Bremsbacke
ausüben
kann.
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Vorzugsweise
umfasst die Hebelvorrichtung ferner eine Spindel, welche sich mit
dem ersten Ende des Hebels im Eingriff befindet. Die Spindel ist
mit den Antrieb verbunden und bei einer Betätigung des Antriebs dreht sich
die Spindel, so dass das erste Ende des Hebels in Axialrichtung
der Spindel bewegt wird. Dabei schwenkt der Hebel um den Drehpunkt, wobei
der Drehpunkt nicht ortsfest angeordnet ist, sondern seine Lage
verändern
kann.
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Weiter
bevorzugt umfasst die Hebelvorrichtung ein mechanisches Nachstellelement
zum Ausgleich von verschleißbedingten
Wegänderungen
der Verriegelungseinrichtung, z.B. bei Verschleiß der Bremsbeläge. Das
mechanische Nachstellelement ist dabei mit einem ersten Ende am
Drehpunkt des Hebels gelagert und mit einem zweiten Ende mittelbar
oder unmittelbar in Kontakt zu einer der Bremsbacken.
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Vorzugsweise
ist die Verriegelungseinrichtung zwischen den Bremsbacken schwimmend
gelagert. Dadurch wird ein gleichmäßiges Eingreifen der Bremsbacken
sichergestellt.
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Hinsichtlich
der oben erläuterten
Ausführungsformen
mit Spindellösungen
sei angemerkt, dass bei allen eine entsprechende Stellwegreserve vorgesehen
werden kann, um einen Ausgleich von durch Verschleiß bedingten
Wegänderungen
zu berücksichtigen.
Dadurch ist es möglich,
auf entsprechende Nachstellvorrichtungen zum Ausgleich von Verschleiß zu verzichten.
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Der
Antrieb der erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung
ist vorzugsweise ein Elektromotor. Um eine Beschädigung des Elektromotors zu
verhindern, ist weiter bevorzugt eine Strombegrenzungseinrichtung
und/oder eine Momentenbegrenzungseinrichtung vorgesehen. Die von
diesen Einrichtungen erfassten Werte können auch für eine Diagnose der Feststellvorrichtung
hinsichtlich des Verriegelungszustands verwendet werden.
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Die
vorliegende Erfindung kann insbesondere bei Fahrzeugen der Oberklasse
und bei sogenannten Light-Trucks oder SUV's verwendet werden.
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Zeichnung
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung unter Bezugnahme auf die begleitende Zeichnung beschrieben.
In der Zeichnung ist:
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1 eine
schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Trommelbremse mit Feststellbremsfunktion,
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2 eine
schematische Ansicht einer Verriegelungseinrichtung gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung,
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3 eine
schematische Draufsicht der in 2 gezeigten
Verriegelungsvorrichtung,
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4 eine
schematische Draufsicht einer Verriegelungsvorrichtung gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung,
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5 eine
schematische Ansicht einer Verriegelungseinrichtung gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung,
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6 eine
schematische Ansicht einer Verriegelungseinrichtung gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung,
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7 eine
schematische Ansicht einer Verriegelungseinrichtung gemäß einem
fünften
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung und
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8 eine
schematische Ansicht einer Verriegelungseinrichtung gemäß einem
sechsten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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Nachfolgend
werden unter Bezugnahme auf die Figuren Ausführungsbeispiele der Erfindung
im Detail beschrieben.
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1 zeigt
schematisch eine Trommelbremse 1, welche die erfindungsgemäße Feststellbremsfunktion
ohne einen Seilzug ermöglicht.
Die Trommelbremse 1 umfasst eine erste Bremsbacke 2 und eine
zweite Bremsbacke 3. An den Bremsbacken 2, 3 sind
in bekannter Weise Bremsbeläge 5 angeordnet.
Durch eine radiale Bewegung der Bremsbacken 2, 3 können die
Bremsbeläge 5 an
einen Innenumfang einer Bremstrommel 4 angelegt werden.
Die Bremsbacken 2, 3 sind symmetrisch in der Bremstrommel 4 angeordnet
und an einem ersten Ende über
eine Nachstelleinrichtung 9 verbunden. Diese Nachstelleinrichtung 9 ist
nicht zwingend vorzusehen und kann auch weggelassen werden. Zwischen
den anderen Enden der beiden Bremsbacken 2, 3 ist
erfindungsgemäß eine Verriegelungseinrichtung 8 angeordnet.
Wie in 1 gezeigt, ist die Verriegelungseinrichtung 8 zwischen
einem ersten Bremsschuh 6 und einem zweiten Bremsschuh 7 angeordnet.
Die Verriegelungseinrichtung 8 wird vorzugsweise mittels eines
Elektromotors angetrieben, welcher senkrecht zur Bildebene von 1 an
einer Abdeckplatte der Trommelbremse 1 angeordnet ist.
Es sei angemerkt, dass, um einen besonders kompakten Aufbau zu ermöglichen,
der Antrieb auch innerhalb der beiden Bremsbacken 2, 3 angeordnet
sein kann. In 1 bezeichnet das Bezugszeichen 10 eine
Bremsbackenzugfeder, welche eine Rückstellung der Trommelbremse
in den in 1 gezeigten Ausgangszustand
unterstützt.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf die 2 und 3 eine
Verriegelungseinrichtung 8 für eine Trommelbremse gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung beschrieben. Die Verriegelungseinrichtung 8 umfasst
als Antrieb 11 einen Elektromotor. Der Elektromotor treibt
eine Abtriebswelle 20 an, die mit einem ersten Schneckenrad 21 verbunden
ist. Das erste Schneckenrad 21 kämmt mit einem schrägverzahnten
Zahnrad 22, welches seinerseits eine Verbindungswelle 23 antreibt.
An der Verbindungswelle 23 ist ein Sonnenrad 24 eines
Planetengetriebes angeordnet. Das Sonnenrad 24 kämmt mit
drei Planetenrädern 25,
die ihrerseits mit einem Hohlrad 26 kämmen. Wie aus 3 ersichtlich
ist, ist das Hohlrad 26 als Nockenelement mit einem ersten
Nocken 27 und einem zweiten Nocken 28 ausgebildet.
Der äußere Umfang
des Hohlrads 26 befindet sich dabei in Kontakt mit einem
ersten Bremsschuh 6 und einem zweiten Bremsschuh 7, welche
am Hohlrad 26 einander gegenüberliegend angeordnet sind.
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Wenn
der Antrieb 11 betrieben wird, wird die Rotation der Abtriebswelle 20 über das
Schneckengetriebe auf das Sonnenrad 24 und über das
Planetengetriebe auf das Hohlrad 26 übertragen. Dadurch dreht sich
das Hohlrad 26 um seine Mittelachse, so dass der erste
und zweite Bremsschuh 6, 7 in Pfeilrichtung B,
C nach außen
bewegt werden. Da sich die Bremsschuhe 6, 7 mit
den beiden Bremsbacken 2, 3 jeweils in Kontakt
befinden, werden durch die Bewegung der Bremsschuhe 6, 7 die
Bremsbeläge
an die Bremstrommel angelegt. Um eine möglichst einfache Bewegung der
Bremsschuhe 6, 7 zu ermöglichen, sind diese an Lagern 29 jeweils
gelagert.
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Es
sei angemerkt, dass entweder Elemente des Planetengetriebes oder
des Schneckengetriebes als selbsthemmendes Getriebe ausgeführt sind,
um ein selbständiges
Lösen der
Feststellbremse zu verhindern. Wenn die Bremsbeläge an der Bremstrommel angelegt
sind, wird der Elektromotor abgeschaltet. Durch das selbsthemmende
Getriebe ist somit die Feststellbremsposition mechanisch verriegelt. Die
Abstellung des Elektromotors kann beispielsweise anhand von Signalen
erfolgen, welche durch einen Stromaufnahmesensor oder einen Momentenbegrenzungssensor
erfasst werden.
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Wie
in 3 deutlich wird, kann das Nockenelement maximal
um 90° gedreht
werden. Hierbei sei angemerkt, dass aus Sicherheitsgründen im
Betrieb der maximale Drehwinkel des Nockenelements kleiner als 90° sein soll.
Dadurch kann sicher verhindert werden, dass eine Verdrehung des
Nockenelements über
90° hinaus
erfolgt und somit die Feststellbremskraft wieder abnehmen würde. Hierzu
kann beispielsweise ein weiterer Sensor zur Überwachung vorgesehen werden
oder ein Anschlag zur Definition einer Endposition. Anhand einer Überwachung
eines Kraft-Weg-Diagramms
des Motorstroms bei der Verdrehung des Hohlrades 26 kann
ferner auch eine Plausibilitätsüberprüfung für den Belagverschleißzustand
durchgeführt
werden. Sollte beispielsweise der Drehwinkel des Hohlrads 26 einen
vorbestimmten Wert überschreiten,
ist dies auch ein Hinweis auf einen übermäßigen Belagverschleiß, welcher
dem Fahrer beispielsweise mittels einer Warneinrichtung angezeigt
werden kann.
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Zum
Lösen der
Feststellbremse wird der Antrieb 11 einfach in die entgegengesetzte
Richtung betrieben. Die Drehbewegung der Abtriebswelle 20 wird wieder über das
Schneckengetriebe und das Planetengetriebe auf das Hohlrad 26 übertragen,
so dass das Hohlrad wieder zurückgedreht
wird.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 4 eine Trommelbremse
gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung beschrieben. Gleiche bzw. funktional gleiche Teile
sind mit den gleichen Bezugszeichen wie in dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel
bezeichnet.
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Das
zweite Ausführungsbeispiel
entspricht im Wesentlichen dem ersten Ausführungsbeispiel. Ein Antriebsdrehmoment
wird auf ein Hohlrad 30 über das Sonnenrad 24 bzw.
die Planetenräder 25 übertragen.
Das Hohlrad 30 weist wiederum einen ersten Nocken 31 und
einen zweiten Nocken 32 auf. Wie aus 4 ersichtlich
ist, weisen die Nocken 31, 32 nur an einer Seite
eine entsprechende Auflauffläche
auf. An der anderen Seite ist ein Absatz 33 bzw. 34 gebildet,
mit welchem das Hohlrad 30 in seiner in 4 gezeigten
Ausgangsstellung an einem Anschlag 35 bzw. 36 anschlägt. Dieses
Ausführungsbeispiel
hat den Vorteil, dass die Nocken 31, 32 positionsgenau
in ihre Ausgangslage zurückgedreht
werden, da sie dann an den Anschlägen 35, 36 anliegen. Dadurch
erreicht die Verriegelungseinrichtung beim Lösen der Feststellbremse immer
den definierten Nullpunkt.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 5 eine Trommelbremse
gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung beschrieben, wobei gleich bzw. funktional gleiche
Teile wie in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen bezeichnet sind.
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Wie
aus 5 ersichtlich ist, umfasst die Verriegelungseinrichtung 8 gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
einen elektromotorischen Antrieb 11 und ein Schneckengetriebe 21, 22.
Das schrägverzahnte
Zahnrad 22 ist dabei mit einem ersten Zahnrad 40 über eine
Welle 23 verbunden. Das erste Zahnrad 40 ist geradverzahnt
und weist eine Breite a auf. Das erste geradverzahnte Zahnrad 40 kämmt mit einem
zweiten geradverzahnten Zahnrad 41, welches eine Breite
b aufweist. Die Breite a des ersten geradverzahnten Zahnrads 40 ist
dabei kleiner als die Breite b des zweiten geradverzahnten Zahnrads 41.
Das zweite geradverzahnte Zahnrad 41 ist fest mit einer
Hülse 42 verbunden,
welche in Bewegungsrichtung des ersten bzw. zweiten Bremsschuhs 6, 7 axial
an einem Lager 43 gelagert ist. Die Hülse 42 weist ein Innengewinde
auf und ist Teil einer Spindeleinrichtung, welche aus der Hülse 42 und
einer Spindel 44 besteht. Die Spindel 44 ist dabei
gegen Verdrehen gesichert. An einem Kopf 44a der Spindel 44 ist
der zweite Bremsschuh 7 angeordnet und der erste Bremsschuh 6 befindet
sich mit dem zweiten geradverzahnten Zahnrad 41 in Kontakt.
Hierbei ist die gesamte Konstruktion bestehend aus den Bremsschuhen 7, 6 der
Spindel 44, der Hülse 42 und
dem zweiten geradverzahnten Zahnrad 41 schwimmend gelagert.
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Wenn
eine Feststellbremsposition eingenommen werden soll, wird der elektromotorische
Antrieb 11 betrieben, so dass das Drehmoment über das
Schneckengetriebe 21, 22 und das erste geradverzahnte
Zahnrad 40 auf das zweite geradverzahnte Zahnrad 41 übertragen
wird. Da die Hülse 42 fest mit
dem Zahnrad 41 verbunden ist, rotiert diese. Da die Spindel 44 sich
nicht drehen kann, läuft
die Hülse 42 auf
der Spindel 44 entlang. Dadurch werden der erste und zweite
Bremsschuh 6, 7 in Pfeilrichtung B, C nach außen bewegt,
wobei durch die schwimmende Lagerung sichergestellt wird, dass die
Bremsbacken 2, 3 gleichmäßig belastet werden. Um ein selbsttätiges Rückstellen
der Spindeleinrichtung zu verhindern, ist diese selbsthemmend ausgebildet.
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Wenn
die Bremsbeläge
durch die Rotation der Hülse 42 um
die Spindel 44 an der Bremstrommel angelegt sind, ist somit
die Feststellposition verriegelt. Zum Lösen wird lediglich der elektromotorische Antrieb 11 in
entgegengesetzte Richtung bewegt, so dass die Hülse 42 ebenfalls in
entgegengesetzter Richtung auf der Spindel 44 bewegt wird
und die Bremsschuhe 6, 7 wieder in ihre Ausgangsstellung zurückgestellt
werden.
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Optional
kann an der Spindel 44 bzw. der Hülse 42 ein Endanschlag
vorgesehen werden, um sicherzustellen, dass sich der Verriegelungsmechanismus 8 nach
dem Lösen
der Feststellbremse wieder in einen definierten Zustand zurückstellen
lässt.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 6 eine Trommelbremse
gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung beschrieben, wobei gleiche bzw. funktional
gleiche Teile mit den gleichen Bezugszeichen wie in den vorhergehenden
Ausführungsbeispielen
bezeichnet sind. Das vierte Ausführungsbeispiel
ist ähnlich
zu dem in 5 gezeigten dritten Ausführungsbeispiel.
Ein elektromotorischer Antrieb 11 ist über Schneckengetriebe 21, 22 mit
einem ersten geradverzahnten Zahnrad 50 verbunden. Das
erste geradverzahnte Zahnrad 50 kämmt mit einem zweiten geradverzahnten
Zahnrad 51. Eine Breite c des ersten Zahnrads 50 ist
dabei größer als
eine Breite d des zweiten Zahnrads 51. Das zweite geradverzahnte
Zahnrad 51 ist fest mit einer Doppelspindel 52 einer
Spindeleinrichtung verbunden. Wie in 6 gezeigt,
ist die Doppelspindel 52 ein Wellenelement, welches zu
beiden Seiten des Zahnrads 51 vorsteht. Dabei umfasst die Doppelspindel 52 ein
erstes Gewinde 53 und ein zweites Gewinde 54.
Das erste Gewinde 53 ist dabei gegenläufig zum zweiten Gewinde 54 ausgebildet.
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Das
erste Gewinde 53 befindet sich mit einem Innengewinde 57 im
Eingriff, welches an einer inneren Ausnehmung am ersten Bremsschuh 6 gebildet
ist. Das zweite Gewinde 54 befindet sich mit einem Innengewinde 58 im
Eingriff, welches an einer inneren Ausnehmung des zweiten Bremsschuhs 7 gebildet
ist. Somit bilden die Bremsschuhe 6, 7 Teile der
Doppelspindel. Die Bremsschuhe 6, 7 sind dabei an
Lagern 55 bzw. 56 gelagert und können somit
in Pfeilrichtung B, C axial verschoben werden. Durch diesen Aufbau
kann die Teileanzahl gering gehalten werden und ein besonders kompakter
Aufbau der Verriegelungseinrichtung 8 bereitgestellte werden. Die
Bremsschuhe 6, 7 sind dabei beispielsweise durch
eine Nut-Feder-Ausbildung
gegen Verdrehen gesichert. Die Gewinde zwischen der Doppelspindel 52 und
den Bremsschuhen 6, 7 sind ebenfalls wieder selbsthemmend
ausgebildet. Die gesamte Spindeleinrichtung nebst dem zweiten geradverzahnten Zahnrad 51 ist
wieder schwimmend gelagert, so dass hierdurch auch ein Ausgleich
von unterschiedlichem Verschleiß an
den Bremsbelägen
ausgeglichen werden kann. Hierbei bewegt sich das zweite geradverzahnte
Zahnrad 51 dann relativ zum ersten geradverzahnten Zahnrad 50 in
Axialrichtung.
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Zum
Verriegeln der Feststellbremse wird wieder der Antrieb 11 betrieben,
so dass das Drehmoment über
das Schneckengetriebe und die geradverzahnten Zahnräder 50, 51 auf
die Doppelspindel 52 übertragen
wird. Dadurch bewegen sich die Bremsschuhe 6, 7 in
Pfeilrichtung nach außen
und verriegeln die Feststellbremse mechanisch. Zum Lösen wird
der Antrieb 11 in entgegengesetzter Richtung betrieben,
so dass eine Rückstellung
der Bremsschuhe 6, 7 erfolgt. Hierbei sei angemerkt, dass
die Grundfläche
der inneren Ausnehmung der Bremsschuhe 6, 7 dabei
als Anschlag dienen kann. Selbstverständlich ist es auch möglich, einen
separaten Anschlag vorzusehen. Durch das Vorsehen eines Anschlags
kann wieder eine definierte Ausgangslage bereitgestellt werden,
in welche die Verriegelungseinrichtung 8 immer wieder problemlos
zurückgestellt werden
kann.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 7 eine Trommelbremse
gemäß einem
fünften Ausführungsbeispiel
der Erfindung beschrieben, wobei gleiche bzw. funktional gleiche
Teile wieder mit den gleichen Bezugszeichen wie in den vorhergehenden
Ausführungsbeispielen
bezeichnet sind.
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Wie
in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen
wird ein Drehmoment eines motorischen Antriebs 11 über ein
erstes Schneckenrad 21 und ein schrägverzahntes Zahnrad 22 übertragen.
Das schrägverzahnte
Zahnrad 22 weist dabei zusätzlich eine an einer seiner
Seitenflächen
am äußeren Umfang
angeordnete Verzahnung 61 auf; mit welcher das zweite Schneckenrad 22 mit
einer Taumelscheibe 60 im Eingriff ist. Wie in 7 gezeigt,
ist die Taumelscheibe 60 in einem vorbestimmten Winkel
zum zweiten Schneckenrad 22 angeordnet. An der vom zweiten
Schneckenrad 22 abgewandten Seitenfläche der Taumelscheibe 60 ist
eine weitere Verzahnung 62 ausgebildet, so dass die Taumelscheibe 60 mit
einer Verzahnung an einer Scheibe 63 kämmt. Die Scheibe 63 ist
fest mit einer Welle 64 verbunden, wobei am anderen Ende
der Welle eine Spindelverzahnung 65 vorgesehen ist. Wie
in 7 gezeigt, ist die Welle 64 dabei durch
die Taumelscheibe 60 und das zweite Schneckenrad 22 hindurchgeführt.
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Die
Taumelscheibe 60 ist an einem Bauteil 67 gelagert.
Das Bauteil 67 weist eine Halteeinrichtung 67a auf,
um die Taumelscheibe 60 an ihrem äußeren Umfang zu lagern. Die
Halteeinrichtung 67 kann beispielsweise durch mehrere Haltearme
oder auch topfförmig
ausgebildet sein. Die Halteeinrichtung 67a ist mit einer
Platte 67b und einer Welle 67c verbunden. Besonders
bevorzugt ist das Bauteil 67 einstückig gebildet. An der Welle 67c ist
weiterhin ein spindelartiges Gewinde 68 vorgesehen ist.
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Wie
aus 7 ersichtlich ist, ist zwischen der Platte 67b des
Bauteils 67 und der Scheibe 63 ein Lager 66 angeordnet.
Das Gewinde 68 befindet sich mit einem Innengewinde eines
zweiten Bremsschuhs 7 im Eingriff und das Gewinde 69 an
der Welle 64 befindet sich mit einem Innengewinde am ersten
Bremsschuh 6 in Verbindung. Die Bodenbereiche der Ausnehmungen
der Bremsschuhe 6, 7 können dabei wieder als Anschläge ausgebildet
sein.
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Die
Funktion der Verriegelungseinrichtung 8 gemäß dem fünften Ausführungsbeispiel
ist dabei wie folgt. Wenn eine Feststellbremsposition mechanisch
verriegelt werden soll, wird der Antrieb 11 betrieben,
so dass dessen Drehmoment über
das erste Schneckenrad 21 auf das schrägverzahnte Zahnrad 22 übertragen
wird. Über
die Verzahnung 61 treibt das zweite Schneckenrad 22 die
Taumelscheibe 60 an. Die Taumelscheibe 60 treibt
ihrerseits über
die Verzahnung 62 die Scheibe 63 an, so dass sich
die Welle 64 gemeinsam mit der Scheibe 63 dreht.
Da der erste Bremsschuh 6 derart gelagert ist, dass er sich
nicht drehen kann, bewegt er sich auf dem Gewinde 65 in
Pfeilrichtung C und betätigt
die erste Bremsbacke 2. Weiterhin treibt die rotierende
Taumelscheibe 60 auch die Welle 67d über die
Halteeinrichtung 67a und die Platte 67b an. Dadurch
wird der Bremsschuh 7 in Pfeilrichtung B bewegt, so dass
die zweite Bremsbacke 3 betätigt wird. Die Gewinde zwischen
den Bremsschuhen 6, 7 und den Wellen 67c bzw. 64 sind
wiederum selbsthemmend ausgebildet, um ein selbsttätiges Rückstellen
der Feststelleinrichtung zu vermeiden. Für eine Rückstellung wird lediglich der
Antrieb 11 in die entgegengesetzte Richtung betrieben,
so dass sich die Bremsschuhe 6, 7 in entgegengesetzte
Richtungen bewegen und wieder in ihre Ausgangsposition zurückgebracht
werden können.
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Der
Vorteil der Verriegelungseinrichtung 8 mit einer Taumelscheibe 60 ist,
dass die Taumelscheibe eine große Übersetzung
bereitstellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel
kann wiederum der Antrieb 11 senkrecht auf einer Abdeckplatte
der Trommelbremse befestigt werden und die gesamte Verriegelungseinrichtung
innerhalb der Trommelbremse angeordnet werden.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 8 eine Trommelbremse
gemäß einem
sechsten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung beschrieben, wobei wieder gleiche bzw.
funktional gleiche mit den gleichen Bezugszeichen wie in den vorhergehenden
Ausführungsbeispielen
bezeichnet sind.
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Wie
in 8 gezeigt, ist die Verriegelungseinrichtung 8 gemäß dem sechsten
Ausführungsbeispiel
durch einen Hebelmechanismus gebildet. Der Hebelmechanismus ist
dabei zwischen einem ersten Bremsschuh 6 und einem zweiten
Bremsschuh 7 angeordnet. Die Bremsschuhe 6, 7 bewegen
sich dabei auf einer Achse X-X zur Verriegelung in Pfeilrichtung B,
C voneinander weg.
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Der
Hebelmechanismus umfasst dabei einen Hebel 73, welcher
an einem Drehpunkt D gelagert ist. Der Hebel 73 umfasst
ein Freilaufelement 72, welches sich mit einem Gewinde 71 einer
Spindel 70 im Eingriff befindet. Die Spindel 70 wird über einen
elektromotorischen Antrieb 11 angetrieben. Am Hebel 73, genauer
am Drehpunkt D, ist ein weiteres Zwischenbauteil 74 angeordnet.
Das Zwischenbauteil 74 umfasst dabei eine Nachstelleinrichtung 75.
Eine Feder 76 ist zwischen dem Hebel 73 und dem
Zwischenbauteil 74 zur Unterstützung einer Rückstellung
in eine Ausgangsposition angeordnet.
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Wie
in 8 gezeigt, ist der erste Bremsschuh 6 an
dem dem Hebel 73 entgegengesetzten Ende des Zwischenbauteil 74 angeordnet.
Der zweite Bremsschuh 7 ist unmittelbar am Hebel 73 nahe dem
Drehpunkt D etwas über
dem Drehpunkt D angeordnet.
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Um
eine Feststellbremsposition mechanisch zu verriegeln, wird der elektromotorische
Antrieb 11 betrieben, welcher die Spindel 70 dreht.
Dadurch bewegt sich der Hebel 73 auf dem Gewinde 71 der Spindel 70 in
Richtung des Pfeils A. Hierbei erfolgt eine Schwenkbewegung des
Hebels 73 um den Drehpunkt D des Hebels. Mit anderen Worten
wird der Hebel 73 selbst in Richtung auf den zweiten Bremsschuh 7 bewegt,
und zusätzlich
erfolgt eine Drehung um den Drehpunkt D, wodurch das Zwischenbauteil 74 in
Richtung auf den ersten Bremsschuh 6 bewegt wird. Dadurch
werden die Bremsschuhe 6, 7 in entgegengesetzten
Richtungen bewegt, wodurch die Feststellbremsposition mechanisch
verriegelt wird. Es sei angemerkt, dass der Drehpunkt D dabei nicht
ortsfest ist, sondern sich abhängig
von der Position des Freilaufelements 72 auf der Spindel 70 bewegt.
Das Gewinde zwischen der Spindel 70 und dem Freilaufelement 72 ist
dabei wieder selbsthemmend ausgebildet, so dass eine selbsttätige Rückstellung
verhindert werden kann. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Hebelmechanismus
wird erreicht, dass sich eine Kreisbewegung des Hebelmechanismus
nicht in einer zu großen Querkraft
auf die Spindel 70 auswirkt. Dadurch kann eine Beschädigung der
Spindel vermieden werden und ein sicherer Betrieb sichergestellt
werden. Der erfindungsgemäße Hebelmechanismus
weist dabei eine besonders kompakte Bauweise auf und umfasst nur
einen minimalen Anteil von Bauteilen. Ferner kann entweder durch
einen vergrößerten Weg
des Freilaufelements 72 auf der Spindel 70 oder
eine Nachstellung an der Nachstelleinrichtung 75 ein Verschleiß an den
Bremsbelägen
ausgeglichen werden. Ferner sei angemerkt, dass wieder ein Endanschlag vorgesehen
sein kann, um bei einer Rückstellung
der Verriegelungseinrichtung 8 in eine definierte Endposition
zu kommen.
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Ein
Lösen der
verriegelten Feststellposition erfolgt beim sechsten Ausführungsbeispiel
wieder durch ein Antreiben des Antriebs 11 in entgegengesetzter
Richtung, so dass sich das Freilaufelement 72 auf der Spindel 70 in
die entgegengesetzte Richtung bewegt. Das Zwischenbauteil 74 wird
dabei über
die Feder 76 wieder zurückgestellt.
Es sei ferner angemerkt, dass selbstverständlich auch ein Getriebe zwischen
dem Antrieb 11 und der Spindel 70 angeordnet sein
kann.
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Zu
allen im Vorhergehenden dargestellten Ausführungsbeispielen sei angemerkt,
dass eine Stromaufnahme und/oder ein Moment des Antriebs 11 dazu
verwendet werden kann, eine Plausibilitätsüberprüfung der verriegelten Position
bzw. des Einnehmens der Endposition zu ermöglichen. Dies erfolgt mittels
einer Diagnoseeinrichtung.
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Weiterhin
sei angemerkt, das alle vorhergehenden Ausführungsbeispiele die Feststellbremsposition
nur rein mechanisch erreichen und verriegeln können. Eine andere Möglichkeit
für alle
dargestellten Ausführungsbeispiele
besteht darin, dass die Trommelbremsen auch fluidisch, insbesondere
hydraulisch oder pneumatisch, in die Feststellbremsposition gebracht
werden können
und anschließend
die Verriegelungseinrichtung lediglich die mechanische Verriegelung übernimmt.
Hierbei kann die Feststellbremsfunktion insbesondere auch mit vorhandenen Bremsregelsystemen
des Fahrzeugs, z.B. ESP- oder ABS-Systemen, kombiniert werden.