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DE102005024125B4 - Lenkeinrichtung und Lenkverhältnissteuerverfahren für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Lenkeinrichtung und Lenkverhältnissteuerverfahren für Kraftfahrzeuge Download PDF

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DE102005024125B4
DE102005024125B4 DE102005024125A DE102005024125A DE102005024125B4 DE 102005024125 B4 DE102005024125 B4 DE 102005024125B4 DE 102005024125 A DE102005024125 A DE 102005024125A DE 102005024125 A DE102005024125 A DE 102005024125A DE 102005024125 B4 DE102005024125 B4 DE 102005024125B4
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Hitoshi Ebina Ono
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Nissan Motor Co Ltd
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Abstract

Lenkeinrichtung für Kraftfahrzeuge, wobei vorgesehen sind:
eine elektrische Antriebseinheit (9), die ein Lenkverhältnis zwischen einem Straßenradwinkel (δm) und einem Lenkradwinkel (θs) des Fahrzeugs ändert;
ein Temperatursensor (10), der eine Temperatur (Tm) der elektrischen Antriebseinheit (9) erfasst; und
eine Steuereinheit (13), welche aufweist:
einen Lenkverhältniseigenschaftseinstellblock (S4, S5 und S7–10), der eine Eigenschaft des Lenkverhältnisses einstellt, einschließlich einer Lenkverstärkung (R) und einer Lenkreaktionsrate (τ) in Abhängigkeit von einem Betriebszustand des Fahrzeugs, und dann, wenn die Temperatur (Tm) der elektrischen Antriebseinheit (9) eine erste Temperaturschwelle (T1) überschreitet, die Lenkreaktionsrate (τ) so einstellt, dass sich die Lenkreaktionsrate (τ) näher an ein Basislenkreaktionsratenniveau (τc) annähert, wenn die Temperatur (Tm) der elektrischen Antriebseinheit (9) zunimmt; und
einen Antriebsblock (S6), der die elektrische Antriebseinheit (9) so antreibt, dass das Lenkverhältnis entsprechend der Lenkverhältniseigenschaft geändert wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Lenkeinrichtung für Kraftfahrzeuge, die eine elektrische Antriebseinheit wie beispielsweise einen Elektromotor aufweist, um ein Lenkverhältnis (ein Winkelverhältnis zwischen einem Lenkradwinkel und einem Fahrradwinkel) des Fahrzeugs zu ändern. Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Lenkverhältnissteuerverfahren für Kraftfahrzeuge.
  • Die Europäische Offenlegungsschrift EP 1 419 952 A2 offenbart eine Lenksteuerungseinrichtung mit einem Elektromotor zum Erzeugen eines Drehmomentes zum Antreiben eines Untersetzungsmechanismus, um somit ein Übersetzungsverhältnis zwischen der Eingangs- und Ausgangsseite der Lenksäule, d. h. ein Lenkverhältnis zu ändern, und einer Motorsteuerschaltung, die auf einer Leiterplatte montiert ist, um Strom zu einem Elektromotor zuzuführen. Die Lenksteuerungseinrichtung gemäß der D2 ist derart konfiguriert, dass der Strom zu dem Elektromotor und demzufolge das Lenkverhältnis mit dem Drehmoment variiert wird, wenn die Leiterplattentemperatur hoch ist. Die Justierung des Lenkradwinkels erfolgt somit wenn der Elektromotor eine bestimmte Temperaturbedingung erfüllt.
  • Die JP 11-099956 A (= US 6,155,377 A ) lehrt, durch Verschieben der Eingangswelle innerhalb eines vorbestimmten Bereichs, die Exzentrizität zwischen Eingangs- und Ausgangswelle zu ändern hierdurch eine Relativdrehwinkeldifferenz zwischen der Eingangs- und Ausgangswelle zu erzeugen.
  • In der japanischen Veröffentlichung eines offengelegten Patents Nr. 2003-182622 (= EP 1 304 276 A1 ) wird eine Lenkeinrichtung für Kraftfahrzeuge vorgeschlagen, die mit einem Elektromotor versehen ist, um ein Lenkverhältnis des Fahrzeugs entsprechend einer Lenkverhältniseigenschaft zu ändern. Es besteht die Möglichkeit, dass der Elektromotor einen hohen Strom aufnimmt, und überhitzt wird, beispielsweise wenn das Lenkrad festgehalten oder wiederholt in eine Lenkverriegelungsposition gedreht wird. Um eine derartige Überhitzung des Motors zu verhindern, stellt die voranstehend geschilderte Lenkeinrichtung eine Lenkverstärkung R der Lenkverhältniseigenschaft in Reaktion auf eine Temperaturerhöhung des Motors so ein, dass die Lenkverstärkung sich näher an ihr Basisniveau Rc annähert (bei welcher die Lenkverstärkung R keiner Lenkverhältnissteuerung unterliegt), wie in 6 gezeigt ist.
  • Bei der voranstehend geschilderten Lenkeinrichtung nimmt jedoch die Lenkverstärkung R im wesentlichen Werte nahe an dem Basisniveau Rc in einem mittleren Fahrzeuggeschwindigkeitsbereich an, wodurch das Ausmaß der Einstellung der Lenkverstärkung R selbst dann gering ist, wenn bei dem Motor eine Überhitzungsschutztemperaturschwelle Tth überschritten wird. Dies führt nur zu einer geringfügigen Überhitzungsschutzwirkung bei dem Motor.
  • Daher besteht ein Vorteil bei der vorliegenden Erfindung in der Bereitstellung einer Lenkeinrichtung für Kraftfahrzeuge, bei welcher eine elektrische Antriebseinheit, beispielsweise ein Elektromotor, gegenüber einer Überhitzung geschützt werden kann, unabhängig vom Betriebszustand des Fahrzeugs.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Lenkverhältnissteuerverfahrens für Kraftfahrzeuge.
  • Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe erfolgt durch eine Lenkeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. 8 sowie durch ein Lenkverhältnissteuerverfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 13. Vorteilhafte Weiterentwicklung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Gemäß der Erfindung wird die Lenkverhältniseigenschaft als eine Funktion von zwei Faktoren definiert: eine Lenkverstärkung R und eine Lenkreaktionsrate τ. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird die Lenkverhältniseigenschaft durch die Gleichung gemäß Anspruch 5 wiedergegeben, d. h. δm = (R – 1) × θs + τ × s × θs.
  • Durch diese beispielhafte Ausführungsform geht hervor, dass die Lenkverstärkung R einen Multiplikationskoeffizienten für den Lenkradwinkel θs definiert.
  • Die Lenkreaktionsrate τ bezieht sich auf die Reaktion der Lenkverhältniseigenschaft auf eine Änderung des Lenkradwinkels θs und definiert einen Multiplikationskoeffizienten für die Lenkreaktion (s × θs), welcher durch die Differentiation des Lenkradwinkels θs erhalten wird. Hierdurch ergibt sich τ × s × θs. Anders ausgedrückt, die Lenkreaktionsrate τ könnte auch als eine Zeitkonstante (oder eine Lenkreaktionszeitkonstante) angesehen werden.
  • In einem stationären Zustand, bei welchem keine Änderung des Lenkradwinkels θs eintrifft, ist der Lenkwinkel-Differentiationswert (s × θs) gleich Null, sodass die Lenkverhältniseigenschaft auf Basis des ersten Ausdrucks [(R – 1) × θs] der obigen Gleichung bestimmt wird. Andererseits wird die Lenkverhältniseigenschaft auf Basis des ersten Ausdrucks [(R – 1) × θs] und des zweiten Ausdrucks [(τ × s × θs)] der obigen Gleichung in einem Übergangszustand bestimmt, während eine Änderung des Lenkradwinkels θs stattfindet.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, aus welchen weitere Vorteile hervorgehen. Es zeigt:
  • 1 ein Blockschaltbild einer Fahrzeuglenkeinrichtung gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 ein Flussdiagramm einer Motorüberhitzungsschutzsteuerung, die von der Lenkeinrichtung gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung durchgeführt wird;
  • 3 ein Steuerkennfeld der Fahrzeugeigenschaften, welches eine Beziehung zwischen einer Fahrzeuggierrate und einer Lenkverstärkung gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 4 ein Steuerkennfeld für die Fahrzeugeigenschaften, welches eine Beziehung zwischen der Fahrzeuggierrate und einer Lenkreaktionsrate gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 5 eine schematische Darstellung von Motorüberhitzungsschutzeffekten gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung; und
  • 6 eine schematische Darstellung von Motorüberhitzungsschutzeffekten nach dem Stand der Technik.
  • Nunmehr wird die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • In 1 ist eine beispielhafte Ausführungsform der Erfindung dargestellt, eine Lenkeinrichtung zum Steuern von Straßenrädern 8 eines Kraftfahrzeugs in Reaktion auf eine Lenkbetätigung eines Fahrers, wobei ein vom Fahrer betätigtes Lenkrad 1 vorgesehen ist, eine Lenkwelle 2, ein Mechanismus 3 mit variablem Lenkverhältnis, eine Ritzelwelle 4, ein Lenkgetriebe 5, eine Spurstange 6, ein Kurbelarm 7, eine Steuereinheit 13, und eine Warneinheit 14. Es wird darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug zwar vier Straßenräder 8 aufweist, jedoch nur Vorderräder 8 in 1 dargestellt sind.
  • Das Lenkrad 1 ist mit der Eingangsseite des Mechanismus 3 für ein variables Lenkverhältnis über die Lenkwelle 2 verbunden, wogegen die Straßenräder 8 mit der Ausgangsseite des Mechanismus 3 für ein variables Lenkverhältnis über die Ritzelwelle 4, das Lenkgetriebe 5, Spurstangen 6 und Kurbelarme 7 verbunden sind.
  • Der Mechanismus 3 für ein variables Lenkverhältnis weist einen Elektromotor 9 als elektrische Antriebseinheit auf, welche gesteuert durch die Steuereinheit 13 betrieben wird, um das Lenkverhältnis des Fahrzeugs zu ändern, welches definiert ist als Verhältnis eines Lenkwinkels δm von Straßenrädern 8 (nachstehend bezeichnet als ”Straßenradwinkel”) zum Lenkwinkel θs des Lenkrades 1 (nachstehend bezeichnet als ”Lenkradwinkel”). Der Drehwinkel und die Richtung des Elektromotors 9 werden durch einen Drehkodierer überwacht.
  • Für das Verfahren zum Ändern des Lenkverhältnisses gibt es keine spezielle Einschränkung, und das Lenkverhältnis kann durch ein bekanntes Verfahren geändert werden. So weist beispielsweise der Mechanismus 3 für ein variables Lenkverhältnis eine Eingangswelle auf, die mit dem Lenkrad 1 verbunden ist, wobei das Zentrum der Eingangswelle innerhalb eines vorbestimmten Bereiches zwischen A0 bis A2 (vgl. 3 der US 6,155,377 A ) verschoben werden kann, und eine Ausgangswelle, die mit Straßenrädern 8 verbunden ist, um so die Exzentrizität zwischen der Eingangswelle und der Ausgangswelle zu ändern, und hierdurch eine Relativdrehwinkeldifferenz zwischen der Eingangswelle und der Ausgangswelle zu erzeugen, so dass sich das Lenkverhältnis innerhalb eines vorbestimmten Bereichs des Modifikationsfaktors zwischen R0 bis R2 (vgl. Spalte 7, Zeilen 13 bis 14 der US 6,155,377 A ) ändert, in Reaktion auf eine Verschiebung des Eingangswellenzentrums des Mechanismus 3 mit variablem Lenkverhältnis durch den Einfluss der Drehenergie des Elektromotors 9.
  • Weiterhin sind in dem Fahrzeug, wie in 1 gezeigt, ein Motortemperatursensor 10, der an dem Elektromotor 9 angebracht ist, um die Temperatur Tm des Elektromotors 9 zu erfassen (nachstehend bezeichnet als ”Motortemperatur”), sowie ein Lenkradwinkelsensor 11 vorgesehen, der an der Lenkwelle 2 angebracht ist, um den Lenkradwinkel θs zu erfassen, ein Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 12 zur Erfassung der Fahrtgeschwindigkeit V des Fahrzeugs (nachstehend bezeichnet als ”Fahrzeuggeschwindigkeit”), auf Grundlage der Radgeschwindigkeit eines der vier Straßenräder 8. Diese Sensoren 10 bis 12 sind so an die Steuereinheit 13 angeschlossen, dass die Steuereinheit 13 Eingaben in Bezug auf die Motortemperatur Tm, den Lenkradwinkel θs, und die Fahrzeuggeschwindigkeit V empfängt.
  • Die Steuereinheit 13 besteht beispielsweise aus einem Mikrocomputer, und ist so programmiert, dass nach Empfang der Messsignale von den Sensoren 10 bis 12 eine Lenkverhältniseigenschaft des Fahrzeugs als Funktion von zwei Faktoren eingestellt wird, nämlich der Lenkverstärkung R und der Lenkreaktionsrate τ gemäß einem Betriebszustand des Fahrzeugs (beispielsweise der Fahrzeuggeschwindigkeit V), ein Soll-Lenkverhältnis (δm/θs) eingestellt wird, auf Grundlage der Lenkverhältniseigenschaft, und dann ein Steuerbefehl erzeugt wird, um den Elektromotor 9 dazu zu veranlassen, das Soll-Lenkverhältnis zu erreichen. Die Steuereinheit 13 kann beispielsweise einen Speicher aufweisen, in welchem Lenkverstärkungs- und Reaktionsrateneigenschaftskennfelder gespeichert sind, um die Lenkverstärkung R und die Lenkreaktionsrate τ aus den jeweiligen Eigenschaftskennfeldern in Abhängigkeit von dem Fahrzeugbetriebszustand zurück zu holen, oder kann die Lenkverstärkung R und die Lenkreaktionsrate τ mittels Berechnung in Abhängigkeit von dem Fahrzeugbetriebszustand erhalten.
  • Die Steuereinheit 13 ist weiterhin so programmiert, dass eine Motorüberhitzungsschutzsteuerung in Abhängigkeit von der Motortemperatur Tm durchgeführt wird, um eine Überhitzung des Elektromotors 9 bei der Lenkverhältnissteuerung zu verhindern. Während der Motorüberhitzungsschutzsteuerung betätigt die Steuereinheit 13 die Warneinheit 14 so, dass ein Fahrer gewarnt wird, wenn die Motortemperatur Tm die maximale Betriebstemperaturgrenze Tmax des Elektromotors 9 überschreitet.
  • Wie aus 2 hervorgeht, wird die Motorüberhitzungsschutzsteuerung durch die Ausführung des folgenden Programms bei der vorliegenden Ausführungsform durchgeführt.
  • Zuerst liest die Steuereinheit 13 im Schritt S1 die Fahrzeuggeschwindigkeit V vom Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 12.
  • Dann liest die Steuereinheit 13 im Schritt S2 den Lenkradwinkel θs vom Lenkradwinkelsensor 10.
  • Dann liest die Steuereinheit 13 im Schritt S3 die Motortemperatur Tm vom Motortemperatursensor 11.
  • Im Schritt S4 beurteilt die Steuereinheit 13, ob die Motortemperatur Tm die erste Temperaturschwelle T1 überschreitet. Bei Nein im Schritt S4 geht die Programmsteuerung zum Schritt S5 über. Bei Ja im Schritt S4 geht die Programmsteuerung zum Schritt S7 über.
  • Die erste Temperaturschwelle T1 wird vorzugsweise auf einen Temperaturwert eingestellt, bis zu welchem die Betriebslebensdauer des Elektromotors 9 nicht negativ beeinflusst wird. Aus dem Grund, dass eine Überhitzung des Elektromotors 9 dann sehr wahrscheinlich ist, wenn ständig ein festes Steuern im Bereich niedriger Fahrzeuggeschwindigkeit durchgeführt wird, ist es vorzuziehen, dass die erste Temperaturschwelle T1 in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit V abnimmt.
  • Im Schritt S5 stellt die Steuereinheit 13 die Lenkverstärkung R und die Lenkreaktionsrate τ auf ein jeweiliges, normales Steuerniveau Rn bzw. τn ein, in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit V. Die Programmsteuerung geht dann zum Schritt S6 über.
  • Die Lenkverstärkung Rn für normale Steuerung wird höher eingestellt als das Basisverstärkungsniveau Rc, wenn sich das Fahrzeug im Bereich niedriger Geschwindigkeiten befindet, wird stärker an das Basisverstärkungsniveau Rc angenähert, wenn sich das Fahrzeug im Bereich mittlerer Geschwindigkeiten befindet, und wird niedriger als das Basisverstärkungsniveau Rc eingestellt, wenn sich das Fahrzeug im Bereich hoher Geschwindigkeiten befindet. Die Lenkreaktionsrate τn für normale Steuerung wird höher eingestellt als das Basisreaktionsniveau τc, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit V abnimmt. Das Basisverstärkungsniveau Rc und das Basisreaktionsniveau τc werden hierbei als die herkömmlichen Niveaus der Lenkverstärkung R bzw. der Lenkreaktionsrate τ ohne Lenkverhältnissteuerung eingestellt. Die Lenkverstärkung und die Reaktionsfaktoren Rn und τn für normale Steuerung werden nämlich beide so auf hohe Niveaus eingestellt, dass das Lenkverhältnis erhöht wird, und hierdurch der Lenkaufwand für den Fahrer verringert wird, wenn sich das Fahrzeug im Bereich niedriger Geschwindigkeiten befindet, und werden dann auf niedrige Niveaus eingestellt, um das Lenkverhältnis zu verringern, und hierdurch eine übermäßig schnelle oder unmittelbare Fahrzeugbewegung zu verhindern, wenn sich das Fahrzeug im Bereich hoher Geschwindigkeiten befindet. Dies ermöglicht es, das Verhalten beim Kurvenfahren in einem stationären (statischen) Lenkzustand sicherzustellen, und die Fahrzeugstabilität beim Fahren des Fahrzeugs mit hoher Geschwindigkeit zu verbessern. Diese normalen Steuerfaktoren Rn und τn bleiben konstant, unabhängig von der Motortemperatur Tm.
  • Im Schritt S6 bestimmt die Steuereinheit 13 einen Sollwert für den Straßenradwinkel δm auf Grundlage des Lenkradwinkels θs, der Lenkverstärkung R, und der Lenkreaktionsrate τ, und erzeugt dann ein Antriebssignal für den Elektromotor 9, um den Elektromotor 9 so zu betreiben, dass der ermittelte Straßenradwinkel δm erreicht wird. Der Straßenradwinkel δm ergibt sich aus folgendem Ausdruck: δm = (R – 1) × θs + τ × s × θswobei R die Lenkverstärkung ist; θs der Lenkradwinkel; τ die Lenkreaktionsrate; und s der Laplace-Operator.
  • Im Schritt S7 beurteilt die Steuereinheit 13, ob die Motortemperatur Tm eine zweite Temperaturschwelle T2 überschreitet, die höher ist als die erste Temperaturschwelle T1. Bei Nein im Schritt S7 geht die Programmsteuerung zum Schritt S8 über. Bei Ja im Schritt S7 geht die Programmsteuerung zum Schritt S9 über.
  • Die zweite Temperaturschwelle T2 wird vorzugsweise niedriger eingestellt als ein Temperaturwert, bei welchem die Lenkeinrichtung unfähig dazu wird, eine Temperaturerhöhung des Elektromotors 9 nur durch Einstellungen der Lenkreaktionsrate τ zu verhindern. Weiterhin ist es vorzuziehen, dass die zweite Temperaturschwelle T2 in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit V abnimmt, und zwar aus dem Grund, dass eine Überhitzung des Elektromotors 9 dann wahrscheinlich wird, wenn ein ständiges, durchgehendes Lenken im Bereich niedriger Fahrzeuggeschwindigkeiten auftritt.
  • Im Schritt S8 stellt die Steuereinheit 13 die Lenkverstärkung R auf das normale Steuerniveau Rn entsprechend der Fahrzeuggeschwindigkeit V ein, stellt jedoch die Lenkreaktionsrate τ auf ein Überhitzungsschutzsteuerniveau τov in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit V und der Motortemperatur Tm ein.
  • Die Lenkreaktionsrate τov für die Überhitzungsschutzsteuerung wird niedriger eingestellt als die Lenkreaktionsrate τn für normale Steuerung, und zwar auf solche Weise, dass sich die Lenkreaktionsrate τov für die Überhitzungsschutzsteuerung näher an das Basisreaktionsniveau τc annähert, wenn die Motortemperatur Tm zunimmt.
  • Im Schritt S9 beurteilt die Steuereinheit 13, ob die Motortemperatur Tm die Motorbetriebstemperaturgrenze Tmax überschreitet. Bei Nein im Schritt S9 geht die Programmsteuerung zum Schritt S10 über. Bei Ja im Schritt S9 geht die Programmsteuerung zum Schritt S11 über.
  • Vorzugsweise wird die Motorbetriebstemperaturgrenze Tmax auf einen maximal zulässigen Temperaturwert eingestellt, bis zu welchem der Elektromotor 9 nicht sofort einen Nothalt durchführt.
  • Im Schritt S10 stellt die Steuereinheit 13 nicht nur die Lenkreaktionsrate τ auf das Überhitzungsschutzsteuerniveau τov ein, sondern stellt auch die Lenkverstärkung R auf ein Überhitzungsschutzsteuerniveau Rov ein, in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit V und der Motortemperatur Tm.
  • Das Lenkverstärkungsniveau Rov für die Überhitzungsschutzsteuerung ändert sich in Abhängigkeit von der Motortemperatur Tm auf solche Weise, dass sich die Lenkverstärkung Rov für Überhitzungssteuerung stärker an das Basisverstärkungsniveau Rc als die Lenkverstärkung Rn für normale Steuerung annähert, wenn die Motortemperatur Tm zunimmt.
  • Im Schritt S11 veranlasst die Steuereinheit 13, dass der Elektromotor 9 einen Nothalt durchführt, und betätigt die Warneinheit 14, um den Fahrer in Bezug auf das Auftreten einer anomalen Überhitzung des Elektromotors 9 zu warnen, durch einen hörbaren Alarm oder eine Anzeige.
  • Zusammenfassend können die Steuervorgänge der Steuereinheit 13 der Lenkeinrichtung auf die folgenden vier Fälle aufgeteilt werden, in Abhängigkeit von der Motortemperatur Tm.
  • Wenn die Motortemperatur Tm kleiner oder gleich einer ersten Temperaturschwelle T1 ist, durchläuft die Programmsteuerung die Schritte S1, S2, S3, S4, S5 und S6. Daher stellt die Steuereinheit 13 die Lenkverstärkung R und die Lenkreaktionsrate τ auf normale Steuerniveaus τn und Rn im Schritt S5 ein, bestimmt den Soll-Straßenradwinkel δm auf Grundlage dieser Lenkverstärkung und dieser Reaktionsfaktoren Rn und τn, und betätigt dann den Elektromotor 9 so, dass der Soll-Straßenradwinkel δm erreicht wird, im Schritt S6.
  • Wenn die Motortemperatur Tm höher als die erste Temperaturschwelle T1 ist, und kleiner oder gleich einer zweiten Temperaturschwelle T2, durchläuft die Programmsteuerung die Schritte S1, S2, S3, S4, S7, S8 und S6. In diesem Fall stellt die Steuereinheit 13 die Lenkverstärkung R auf das normale Steuerniveau Rn ein, und stellt die Lenkreaktionsrate τ auf das Überhitzungsschutzsteuerniveau τov im Schritt S8 ein, bestimmt den Soll-Straßenradwinkel δm auf Grundlage dieser Lenkverstärkung und dieser Reaktionsfaktoren Rn und τov, und betätigt dann den Elektromotor 9 so, dass der Soll-Straßenradwinkel δm erreicht wird, im Schritt S6.
  • Wenn die Motortemperatur Tm höher ist als die zweite Temperaturschwelle T2, und kleiner oder gleich der Motorbetriebstemperaturgrenze Tmax, durchläuft die Programmsteuerung die Schritte S1, S2, S3, S4, S7, S9, S10 und S6. Die Steuereinheit 13 stellt daher die Lenkverstärkung R und die Lenkreaktionsrate τ auf Überhitzungsschutzsteuerniveaus Rov und τov im Schritt S10 ein, bestimmt den Soll-Straßenradwinkel δm auf Grundlage dieser Lenkverstärkung und dieser Reaktionsfaktoren Rov und τov, und betätigt dann den Elektromotor 9 so, dass der Soll-Straßenradwinkel δm erreicht wird, im Schritt S6.
  • Wenn die Motortemperatur Tm höher ist als die Motorbetriebstemperaturgrenze Tmax, durchläuft die Programmsteuerung die Schritte S1, S2, S3, S4, S7, S9 und S11. Daher veranlasst die Steuereinheit 13, dass der Elektromotor 9 einen Nothalt durchführt, und veranlasst die Warneinheit 14 zur Abgabe einer Warnung an den Fahrer im Schritt S11 in diesem Fall.
  • Daher wird die Lenkreaktionsrate τ auf einen konstanten Wert eingestellt (auf dem normalen Steuerniveau τn), bis die Motortemperatur Tm die erste Temperaturschwelle T1 erreicht, und nimmt dann allmählich ab (vom normalen Steuerniveau τn) zum Basisniveau τc, wenn die Motortemperatur Tm höher als die erste Temperaturschwelle T1 wird, wie in 5 gezeigt, im Zustand einer konstanten, stabilen Fahrzeuggeschwindigkeit V. Im Zustand einer konstanten, stabilen Fahrzeuggeschwindigkeit V wird die Lenkverstärkung R auf einen konstanten Wert eingestellt (auf das normale Steuerniveau Rn), bis die Motortemperatur Tm die zweite Temperaturschwelle T2 erreicht, und wird dann allmählich (vom normalen Steuerniveau Rn aus) auf das Basisniveau Rc eingestellt, wenn die Motortemperatur Tm höher wird als die zweite Temperaturschwelle T2, wie in 5 gezeigt.
  • Es gibt einen Unterschied in Bezug auf die Auswirkung auf das Fahrzeugreaktionsverhalten zwischen der Einstellung der Lenkverstärkung R und der Lenkreaktionsrate τ. Es wird nunmehr angenommen, dass das Lenkrad 1 schnell in eine Richtung und dann in die andere Richtung gedreht wird. Das Ausmaß der Änderung der Fahrzeuggierrate wird groß, proportional zur Lenkverstärkung R, wie in 3 gezeigt, so dass sich das Fahrzeugverhalten stärker in Reaktion auf eine Erhöhung der Lenkverstärkung R ändert, wie in 3 gezeigt. Dies kann zu einem erheblichen Unbehagen des Fahrers führen. Das Ausmaß der Änderung der Fahrzeuggierrate bleibt nahezu gleich, so dass sich das Fahrzeugverhalten nicht so stark in Reaktion auf Änderungen der Lenkreaktionsrate τ ändert, wie in 4 gezeigt, wodurch weniger Unbehagen für den Fahrer hervorgerufen wird.
  • Wie voranstehend erläutert, wird die Lenkverhältniseigenschaft in Abhängigkeit von der Lenkverstärkung R (Untersetzungsverhältnis) nach der bisherigen Vorgehensweise eingestellt. Für den Motorüberhitzungsschutz bei der Lenkverhältnissteuerung wird die Lenkverstärkung R selbst bei der früheren Vorgehensweise so eingestellt, dass sich die Lenkverstärkung R allmählich näher an das Basisniveau Rc annähert, wenn die Motortemperatur höher wird als die Überhitzungsschutztemperaturschwelle Tth (entsprechend der zweiten Temperaturschwelle T2 gemäß der vorliegenden Ausführungsform), bis nach Erreichen der maximalen Betriebstemperaturgrenze Tmax, wie in der japanischen Veröffentlichung eines offengelegten Patents Nr. 2003-182622 beschrieben, und in 6 gezeigt. Bei der früheren Vorgehensweise treten jedoch folgende Probleme auf.
  • Wenn sich das Fahrzeug im Bereich mittlerer Geschwindigkeiten befindet, nimmt die Lenkverstärkung R grundsätzlich Werte nahe am Basisverstärkungsniveau Rc an, wie durch eine Linie (a) in 6 angedeutet, so dass das Ausmaß der Einstellung der Lenkverstärkung R selbst dann klein ist, wenn der Elektromotor so betrieben wird, dass das Risiko der Möglichkeit einer Motorüberhitzung besteht. Die Belastung des Elektromotors kann daher nicht so verringert werden, dass bei der früheren Vorgehensweise eine ausreichende Überhitzungsschutzwirkung für den Motor erreicht wird.
  • Bei der früheren Vorgehensweise kann die Lenkverhältnissteuerung nicht geeignet durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug beschleunigt oder verzögert wird, in Reaktion auf eine Betätigung des Fahrers, wobei der Elektromotor überhitzt wird, bei einer Umschaltung vom Bereich mittlerer Fahrzeuggeschwindigkeiten zu einem Bereich einer hohen oder niedrigen Fahrzeuggeschwindigkeit, wie durch die Linie (b) in 6 dargestellt. Dies führt zu einem unbehaglichen Gefühl des Fahrers.
  • Wenn sich das Fahrzeug im Bereich hoher Geschwindigkeiten befindet, wird die Lenkverstärkung R in Reaktion auf die Überhitzung des Elektromotors 9 vergrößert, wie durch die Linie (c) in 6 dargestellt, bei der früheren Vorgehensweise. Auch dies führt zu einem erheblichen Unbehagen des Fahrers.
  • Andererseits ist die Lenkeinrichtung gemäß der vorliegenden Ausführungsform so ausgebildet, dass nicht nur die Lenkverstärkung R so eingestellt wird, dass sich die Lenkverstärkung R näher an das Basisverstärkungsniveau Rc annähert, sondern auch die Lenkreaktionsrate τ so eingestellt wird, dass sich die Lenkreaktionsrate τ näher an das Basisreaktionsniveau τc annähert, wie durch die Linie (a) in 5 dargestellt ist. Die Belastung des Elektromotors 9 kann infolge einer Abnahme der Lenkreaktionsrate τ verringert werden, um so eine ausreichende Überhitzungsschutzwirkung für den Elektromotor 9 selbst dann zu erzielen, wenn der Elektromotor 9 so betrieben wird, dass das Risiko einer möglichen Motorüberhitzung im Bereich mittlerer Fahrzeuggeschwindigkeiten bei der vorliegenden Ausführungsform vorhanden ist. Daher wird ermöglicht, eine Überhitzung des Elektromotors 9 sicher zu verhindern, unabhängig vom Betriebszustand des Fahrzeugs. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Vorgehensweise von 2 die Steuerung in den Schritten S4, S5 und S7–10 einen Lenkverhältniseigenschaftseinstellblock darstellt, und die Steuerung im Schritt S6 einen Motorantriebsblock bildet.
  • Weiterhin wird die Lenkreaktionsrate τ vom normalen Steuerniveau τn auf das Überhitzungsschutzsteuerniveau τov an der ersten Temperaturschwelle T1 geändert, und wird dann die Lenkverstärkung R vom normalen Steuerniveau Rn auf das Überhitzungsschutzsteuerniveau Rov an der zweiten Temperaturschwelle T2 geändert (die höher ist als die erste Temperaturschwelle T2), wie durch die Linie (b) in 5 dargestellt. Anders ausgedrückt, beginnt eine Abnahme der Lenkreaktionsrate τ allmählich auf das Basisreaktionsniveau τc, bevor die Lenkverstärkung R damit beginnt, auf das Basisverstärkungsniveau Rc gesteuert zu werden. Hierdurch wird ermöglicht, ein Unbehagen für den Fahrer während der Lenkverhältnis- und Überhitzungsschutzsteuerung zu minimieren, und den Fahrer zu informieren, dass sich die Lenkeinrichtung an ihre Systemgrenze annähert, mit größerer Sicherheit.
  • Die erste und zweite Temperaturschwelle T1 bzw. T2 nimmt mit der Fahrzeuggeschwindigkeit V zu, wie durch die Linie (c) in 5 dargestellt, so dass sowohl die Lenkverstärkung R als auch die Lenkreaktionsrate τ damit beginnen, auf niedrigere Temperaturen gesteuert zu werden, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit V abnimmt, bei der vorliegenden Ausführungsform. Selbst wenn bei dem Fahrzeug eine starke Beschleunigung unter Überhitzung des Elektromotors 9 auftritt, kann die Lenkeinrichtung eine höhere Fahrzeuglenkreaktion sicherstellen, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit V zunimmt. Hierdurch wird ermöglicht, die Überhitzungsschutzwirkung für den Elektromotor 9 bei einer starken Verzögerung zu vergrößern (bei welcher das Ausmaß eines Notfalls niedrig ist), und die Lenkreaktion entsprechend der Lenkbetätigung des Fahrers zu erhöhen, beim Fahren mit hoher Geschwindigkeit (wenn das Ausmaß eines Notfalls groß ist).
  • Weiterhin wird bei der vorliegenden Ausführungsform die Lenkeigenschaft so eingestellt, dass folgende Bedingung erfüllt ist: δm = (R – 1) × θs + τ × s × θs. Durch Einstellung sowohl der Lenkverstärkung R als auch der Lenkreaktionsrate τ in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit V und der Motortemperatur Tm kann der Straßenradwinkel δm in Abhängigkeit vom Lenkradwinkel θs ordnungsgemäß in Reaktion auf den Betriebszustand des Fahrzeugs geändert werden.
  • Wenn die Motortemperatur Tm die Betriebstemperaturgrenze Tmax überschreitet, führt der Elektromotor 9 einen Nothalt durch. Hierdurch wird ermöglicht, ein Durchbrennen des Elektromotors 9 sicher infolge einer anomalen Motorüberhitzung zu verhindern. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Vorgehensweise von 2 die Steuerung im Schritt S11 einen Anhalteblock darstellt.
  • Zwar wurde die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf eine spezielle Ausführungsform der Erfindung beschrieben, jedoch ist die Erfindung nicht auf die voranstehend geschilderte Ausführungsform beschränkt. Fachleuten auf diesem Gebiet werden angesichts der erfindungsgemäßen Lehre verschiedene Modifikationen und Variationen der voranstehend geschilderten Ausführungsform auffallen.
  • So kann beispielsweise die Motortemperatur Tm alternativ aus dem elektrischen Widerstand zwischen Klemmen des Elektromotors 9 berechnet werden, also aus der Spannung oder dem Strom zwischen den Klemmen des Elektromotors 9, obwohl der Motortemperatursensor 10 an dem Elektromotor 9 angebracht ist, um die Motortemperatur Tm direkt durch tatsächliche Messung bei der voranstehenden Ausführungsform zu erfassen.
  • Die erste und zweite Temperaturschwelle T1 bzw. T2 werden bei der voranstehend geschilderten Ausführungsform niedriger eingestellt, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit V abnimmt. Allerdings kann auch zumindest entweder die erste oder die zweite Temperaturschwelle T1 bzw. T2 alternativ auf einen festen Wert eingestellt werden.
  • Die Lenkverhältnissteuerung kann in Abhängigkeit von dem Betriebszustand des Fahrzeugs, nicht nur in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit V, sondern auch in Abhängigkeit von irgendeinem anderen Fahrzeugbetriebsparameter oder mehrerer Parametern durchgeführt werden, beispielsweise der Fahrzeuggierrate, dem Reibungskoeffizienten zwischen der Straßenoberfläche und dem Reifen eines Rades, und der Fahrzeugsbeschleunigungs- oder Verzögerungsrate.
  • Der Umfang der Erfindung ergibt sich aus der Gesamtheit der vorliegenden Anmeldeunterlagen, und soll von den beigefügten Patentansprüchen umfasst sein.

Claims (13)

  1. Lenkeinrichtung für Kraftfahrzeuge, wobei vorgesehen sind: eine elektrische Antriebseinheit (9), die ein Lenkverhältnis zwischen einem Straßenradwinkel (δm) und einem Lenkradwinkel (θs) des Fahrzeugs ändert; ein Temperatursensor (10), der eine Temperatur (Tm) der elektrischen Antriebseinheit (9) erfasst; und eine Steuereinheit (13), welche aufweist: einen Lenkverhältniseigenschaftseinstellblock (S4, S5 und S7–10), der eine Eigenschaft des Lenkverhältnisses einstellt, einschließlich einer Lenkverstärkung (R) und einer Lenkreaktionsrate (τ) in Abhängigkeit von einem Betriebszustand des Fahrzeugs, und dann, wenn die Temperatur (Tm) der elektrischen Antriebseinheit (9) eine erste Temperaturschwelle (T1) überschreitet, die Lenkreaktionsrate (τ) so einstellt, dass sich die Lenkreaktionsrate (τ) näher an ein Basislenkreaktionsratenniveau (τc) annähert, wenn die Temperatur (Tm) der elektrischen Antriebseinheit (9) zunimmt; und einen Antriebsblock (S6), der die elektrische Antriebseinheit (9) so antreibt, dass das Lenkverhältnis entsprechend der Lenkverhältniseigenschaft geändert wird.
  2. Lenkeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lenkverhältniseigenschaftseinstellblock (S4, S5 und S7–10) die Lenkverstärkung (R) so einstellt, dass dann, wenn die Temperatur (Tm) der elektrischen Antriebseinheit (9) eine zweite Temperaturschwelle (T2) überschreitet, die höher ist als die erste Temperaturschwelle (T1), sich die Lenkverstärkung (R) näher an ein Basislenkverstärkungsniveau (Rc) annähert, wenn die Temperatur (Tm) der elektrischen Antriebseinheit (9) zunimmt.
  3. Lenkeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen Fahrzeuggeschwindigkeitssensor (12), der die Fahrtgeschwindigkeit (V) des Fahrzeugs erfasst, wobei die erste Temperaturschwelle (T1) kleiner wird, wenn die Fahrzeugfahrtgeschwindigkeit (V) niedriger wird.
  4. Lenkeinrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch einen Fahrzeuggeschwindigkeitssensor (12), der die Fahrtgeschwindigkeit (V) des Fahrzeugs erfasst, wobei die zweite Temperaturschwelle (T2) kleiner wird, wenn die Fahrzeugfahrtgeschwindigkeit (V) niedrig wird.
  5. Lenkeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lenkeigenschaft durch folgenden Ausdruck gegeben ist: δm = (R – 1) × θs + τ × s × θs,wobei δm der Straßenradwinkel ist; R die Lenkverstärkung; θs der Lenkradwinkel; τ die Lenkreaktionsrate; und s der Laplace-Operator.
  6. Lenkeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (13) weiterhin einen Halteblock (S11) aufweist, der die elektrische Antriebseinheit (9) anhält, wenn die elektrische Antriebseinheit (9) ihre maximale Betriebstemperaturgrenze (Tmax) überschreitet.
  7. Lenkeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Antriebseinheit ein Elektromotor (9) ist.
  8. Lenkeinrichtung für Kraftfahrzeuge, bei welcher vorgesehen sind: eine elektrische Antriebseinheit (9), die dazu ausgebildet ist, ein Lenkverhältnis zwischen einem Straßenradwinkel (δm) und einem Lenkradwinkel (θs) des Fahrzeugs zu ändern; eine Vorrichtung (12, S1) zur Erfassung der Fahrtgeschwindigkeit (V) des Fahrzeugs; eine Vorrichtung (10, S3) zur Erfassung der Temperatur (Tm) der Antriebseinheit (9); eine Vorrichtung (13, S5) zur Einstellung einer Lenkverhältniseigenschaft einschließlich einer Lenkverstärkung (R) und einer Lenkreaktionsrate (τ) in Abhängigkeit von der Fahrzeugfahrtgeschwindigkeit (V) eine Vorrichtung (13, S4) zur Beurteilung, ob die Temperatur (Tm) der Antriebseinheit (9) eine vorgegebene Temperaturschwelle (T1) überschreitet; eine Vorrichtung (13, S8) zur Änderung der Lenkreaktionsrate (τ) von einem normalen Steuerniveau (τn) auf ein Überhitzungsschutzsteuerniveau (τov), wenn die Temperatur (Tm) der Antriebseinheit (9) die vorgegebene Temperaturschwelle (T1) überschreitet; und eine Vorrichtung (13, S6) zur Erzeugung eines Antriebssignals für die Antriebseinheit (9) auf solche Weise, dass die Antriebseinheit (9) das Lenkverhältnis in Abhängigkeit von der Lenkverhältniseigenschaft ändert.
  9. Lenkeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Überhitzungsschutzsteuerniveau (τov) der Lenkreaktionsrate in Abhängigkeit von der Temperatur (Tm) der Antriebseinheit so ändert, dass sich das Überhitzungsschutzsteuerniveau (τov) der Lenkreaktionsrate näher an ein Basisniveau (τc) der Lenkreaktionsrate annähert als das normale Steuerniveau (τn) der Lenkreaktionsrate, wenn die Temperatur (Tm) der Antriebseinheit (9) zunimmt.
  10. Lenkeinrichtung nach Anspruch 8 oder 9, gekennzeichnet durch: eine Vorrichtung (13, S7) zur Beurteilung, ob die Temperatur (Tm) der Antriebseinheit (9) eine zweite Temperaturschwelle (T2) überschreitet, die höher ist als die erste Temperaturschwelle (T1); und eine Vorrichtung (13, S9) zur Änderung der Lenkverstärkung (R) von einem normalen Steuerniveau (Rn) auf ein Überhitzungsschutzsteuerniveau (Rov), wenn die Temperatur (Tm) der Antriebseinheit (9) die zweite Temperaturschwelle (T2) überschreitet.
  11. Lenkeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Überhitzungsschutzsteuerniveau (Rov) der Lenkverstärkung in Abhängigkeit von der Temperatur (Tm) der Antriebseinheit so ändert, dass sich das Überhitzungsschutzsteuerniveau (Rov) der Lenkverstärkung näher an ein Basisniveau (Rc) der Lenkverstärkung als das normale Steuerniveau (Rn) der Lenkverstärkung annähert, wenn die Temperatur (Tm) der Antriebseinheit (9) zunimmt.
  12. Lenkeinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, gekennzeichnet durch: eine Vorrichtung (13, S9) zur Beurteilung, ob die Temperatur (Tm) der Antriebseinheit (9) eine maximale Betriebstemperaturgrenze (Tmax) überschreitet; und eine Vorrichtung (13, S11) zur Erzeugung eines Anhaltsignals, um die Antriebseinheit (9) zur Durchführung eines Nothalts zu veranlassen, wenn die Temperatur (Tm) der Antriebseinheit (9) die maximale Betriebstemperaturgrenze (Tmax) überschreitet.
  13. Lenkverhältnissteuerverfahren für Kraftfahrzeuge, welche eine elektrische Antriebseinheit (9) aufweisen, die ein Lenkverhältnis zwischen einem Straßenradwinkel (δm) und einem Lenkradwinkel (θs) des Fahrzeugs ändern können, wobei das Steuerverfahren umfasst: Erfassung (S1) einer Fahrtgeschwindigkeit (V) des Fahrzeugs; Erfassung (S3) der Temperatur (Tm) der Antriebseinheit; Einstellen (S5) einer Lenkverhältniseigenschaft einschließlich einer Lenkverstärkung (R) und einer Lenkreaktionsrate (τ) in Abhängigkeit von der Fahrzeugfahrtgeschwindigkeit (V); Beurteilen (S4), ob die Temperatur (Tm) der Antriebseinheit (9) eine vorgegebene Temperaturschwelle (T1) überschreitet; Ändern (S8) der Lenkreaktionsrate (τ) von einem normalen Steuerniveau (τn) auf ein Überhitzungsschutzsteuerniveau (τov), wenn die Temperatur (Tm) der Antriebseinheit (9) die vorgegebene Temperaturschwelle (T1) überschreitet; und Erzeugen (S6) eines Antriebssignals an die Antriebseinheit (9) so, dass die Antriebseinheit (9) das Lenkverhältnis in Abhängigkeit von der Lenkverhältniseigenschaft ändert.
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