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DE102005013005B4 - Dichtung, insbesondere zum Abdichten der Karosserie eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Dichtung, insbesondere zum Abdichten der Karosserie eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE102005013005B4
DE102005013005B4 DE102005013005A DE102005013005A DE102005013005B4 DE 102005013005 B4 DE102005013005 B4 DE 102005013005B4 DE 102005013005 A DE102005013005 A DE 102005013005A DE 102005013005 A DE102005013005 A DE 102005013005A DE 102005013005 B4 DE102005013005 B4 DE 102005013005B4
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Abstract

Dichtung, insbesondere zum Abdichten der Karosserie eines Kraftfahrzeugs, mit
einem Dichtungsabschnitt (10), der aus einem elastisch verformbaren Werkstoff gefertigt ist, und
einem Befestigungsabschnitt (20), der im Querschnitt U-förmig ist und auf einen mit einer Montagefläche (41, 42) versehenen Flansch (40) aufsteckbar ist;
wobei der Befestigungsabschnitt (20) einen ersten Befestigungsschenkel (21), einen zweiten Befestigungsschenkel (22) und eine den ersten Befestigungsschenkel (21) und den zweiten Befestigungsschenkel (22) miteinander verbindende Basis (23) aufweist;
wobei zwischen dem ersten Befestigungsschenkel (21) und dem zweiten Befestigungsschenkel (22) ein Kanal (29) angeordnet ist, der nach der Montage den Flansch (40) umfasst;
wobei der erste Befestigungsschenkel (21) und/oder der zweite Befestigungsschenkel (22) mit Haltelippen (24, 25, 27) versehen sind, die in den Kanal (29) hineinragen;
wobei die Haltelippen (24, 25, 27) derart angeordnet sind, dass der Kanal (29) in ein erstes abgeschlossenes Volumen (29a) und ein zweites abgeschlossenes Volumen (29b) unterteilt ist;...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Dichtung, die insbesondere zum Abdichten der Karosserie eines Kraftfahrzeugs dient. Die Dichtung ist mit einem Dichtungsabschnitt versehen, der aus einem elastisch verformbaren Werkstoff gefertigt ist. Zudem ist die Dichtung mit einem Befestigungsabschnitt versehen, der im Querschnitt U-förmig ist und einen ersten Befestigungsschenkel, einen zweiten Befestigungsschenkel und eine den ersten Befestigungsschenkel und den zweiten Befestigungsschenkel miteinander verbindende Basis aufweist. Zwischen dem ersten Befestigungsschenkel und dem zweiten Befestigungsschenkel ist ein Kanal angeordnet. Der Kanal ermöglicht es, den Befestigungsabschnitt an einem Bauteil, zum Beispiel einem Flansch der Karosserie eines Kraftfahrzeugs, zu befestigen.
  • Eine Dichtung, die mit einem im Querschnitt annähernd U-förmigen Befestigungsabschnitt versehen ist, der zwei Befestigungsschenkel aufweist, zwischen denen ein Kanal angeordnet ist, wird in der DE 102 33 422 B4 beschrieben. Der Kanal ist auf einen Flansch der Karosserie eines Kraftfahrzeugs aufgesteckt. Um einen zuverlässigen Kraftschluss zwischen dem Befestigungsabschnitt und dem Flansch zu erreichen, sind die Befestigungsschenkel mit Halteelementen versehen, die an dem Flansch anliegen. Der Befestigungsabschnitt ist aus einem elastomeren Werkstoff extrudiert und verfügt demzufolge über eine gewisse Verformungsfähigkeit. Um dem Befes tigungsabschnitt eine ausreichende Steifigkeit zu verleihen, die zu einem wirksamen Kraftschluss beiträgt, ist der Befestigungsabschnitt durch einen beispielsweise aus Metall bestehenden Träger armiert, der sich in den Befestigungsschenkeln erstreckt. Um das Gewicht des Trägers zu reduzieren und ein für die Montage der Dichtung in der Regel notwendiges Biegen des Befestigungsabschnitts entlang der Längsachse der Dichtung zu gewährleisten, ist der Träger üblicherweise mit Einschnitten und/oder durch Stanzen gefertigten Aussparungen versehen oder als sogenanntes Drahtwendelband ausgestaltet. Die auf diese Weise mit Öffnungen versehene Kontur des Trägers kann sich nach der Extrusion an der Aussenfläche der Dichtung abzeichnen. Dieser sogenannte „Hungry Horse"-Effekt beeinträchtigt das optische Erscheinungsbild der Dichtung und ist daher unerwünscht.
  • Ein Dicht- oder Abdeckstreifen, der die vorgenannten Nachteile vermeidet, wird in der DE 35 17 936 A1 beschrieben. Der Dicht- oder Abdeckstreifen, der zum Abdichten des Motorraums eines Kraftfahrzeugs Anwendung finden kann, weist einen Dichtungsabschnitt mit einem durch Seitenteile und ein Grundteil gebildeten Befestigungsabschnitt auf. Die schwenkbar an dem Grundteil angeordneten Seitenteile sind mit einer Kontaktfläche versehen, auf die eine dauerklebrige Klebstoffschicht aufgetragen ist. Anstelle der Klebstoffschicht kann auch ein Klebeband oder ein aus unvulkanisiertem Butylkautschuk bestehender Abschnitt vorgesehen sein. Die vor der Montage mit einer schützenden Schutzfolie versehene Klebstoffschicht dient dazu, den Dicht- oder Abdeckstreifen an einem Flansch der Karosserie eines Kraftfahrzeugs stoffschlüssig zu befestigen.
  • Die DE 195 31 167 A1 offenbart ein Dichtungsprofil, das sich aus einem im Querschnitt U-förmigen Befestigungsabschnitt und einem Dichtungsabschnitt zusammensetzt. Der Befestigungsabschnitt ist auf einen Flansch aufsteckbar und weist eine Basis oder einen Steg auf, an dessen Innenfläche ein Dichtungsstrang angeordnet ist. Der Dichtungsstrang besteht aus einer Elasto mermischung, die durch Vulkanisation entstanden und dauerhaft elastisch, offenzellig geschäumt und nach außen hin dauerhaft klebrig ist. Auf Grund seines Klebevermögens haftet der Dichtungsstrang zum einen an der Innenfläche des Stegs und, im montierten Zustand des Dichtungsprofils, zum andern an den Seitenteilen des Flanschs und den Innenflächen von Schenkeln des Befestigungsabschnitts. Der Dichtungsstrang dient primär dazu zu verhindern, dass Wasser zwischen dem Steg und dem Flansch hindurch kriechen und in das Innere des von dem Dichtungsprofil abgedichteten Kraftfahrzeugs gelangen kann. Der Befestigungsabschnitt kann entweder mit oder ohne eine eingebettete Armierung ausgestaltet sein.
  • Die DE 23 54 016 A1 offenbart ein Dichtungs- oder Kantenschutzprofil aus Gummi oder Kunststoff, das sich aus einem Befestigungsabschnitt und einem Dichtungsabschnitt zusammensetzen kann. Der im Querschnitt U-förmige Befestigungsabschnitt ist an seiner Innenfläche mit einer Beschichtung versehen. Die Beschichtung enthält einen abgetrockneten, aktivierfähigen Klebstoff und einen durch mechanischen Druck freizusetzenden Aktivator. Der Aktivator ist in Protein- oder Kunststoffkapseln eingeschlossen, die platzen, wenn auf sie ein Druck ausgeübt wird. Die Beschichtung bietet den Vorteil, dass sie sich bis zur Aktivierung in einem nicht klebenden Zustand befindet, so dass das mit der Dichtung versehene Dichtungs- oder Kantenschutzprofil leicht gehandhabt und ohne Schwierigkeit oder Brandgefahr an den vorgesehenen Stellen befestigt werden kann.
  • Die DE 33 17 548 A1 offenbart einen Abschluss- und Dichtungsrahmen für die Innenkanten von Öffnungen in Karosserien. Der Abschluss- und Dichtungsrahmen kann sich aus einem Dichtungsabschnitt und einem Befestigungsabschnitt zusammensetzen. Der Befestigungsabschnitt ist mit Hilfe von einem Heizschmelzkleber an der Grenzfläche zwischen dem Befestigungsabschnitt und einem Rahmen einer Türöffnung befestigt.
  • Die GB 2 045 157 offenbart einen biegsamen Kantenschutz, der an einer Kante der Tür eines Kraftfahrzeugs mit Hilfe von einem Klebstoff befestigt wird. Bei dem Klebstoff kann es sich um einen Schmelzklebstoff handeln.
  • Die DE 199 37 285 A1 offenbart ein Duplexprofil und eine aus einem solchen Duplexprofil bestehende Kraftfahrzeugtürrahmendichtung. Das Duplexprofil setzt sich aus einem Weichgummiteil und einem Moosgummiteil zusammen. Das Weichgummiteil weist einen durch eine Metalleinlage armierten Befestigungsabschnitt auf, der einen kanalförmigen Aufsteckbereich bildet, an dem Vorsprünge angeordnet sind, um eine Anpresskraft zu erzeugen, mit welcher das Duplexprofil an einem Karosserievorsprung festgehalten wird.
  • Die GB 1 597 127 offenbart eine Dichtung, die sich aus einem Dichtungsabschnitt und einem im Querschnitt U-förmigen Befestigungsabschnitt zusammensetzt. An der Innenfläche des Befestigungsabschnitts ist ein Streifen angeordnet, der aus einem unvulkanisierten Gummi besteht und aufgrund seines Klebevermögens eine stoffschlüssige Verbindung mit einem Flansch eingeht, auf den der Befestigungsabschnitt aufgesteckt ist. Der klebrige Streifen kann mittels einer lösbaren Schutzfolie abgedeckt sein.
  • Die DE 43 18 719 A1 offenbart eine Dichtung, die sich aus einem Befestigungsabschnitt und einem Dichtungsabschnitt zusammensetzt. Der Befestigungsabschnitt ist mittels eines doppelseitigen Klebebands an einem Flansch befestigt. Das Klebeband kann durch eine lösbare Schutzfolie bis zur Montage der Dichtung abgedeckt sein.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Dichtung zu schaffen, die sich in wirtschaftlicher Hinsicht kostengünstig fertigen lässt und über ein vergleichsweise geringes Gewicht verfügt.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Dichtung mit den Merkmalen gemäss Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Dichtung finden ihren Niederschlag in den Ansprüchen 2 bis 7.
  • Die erfindungsgemäße Dichtung macht sich die Erkenntnis zu eigen, den Befestigungsabschnitt stoffschlüssig an einem Bauteil, zum Beispiel einem Flansch der Karosserie eines Kraftfahrzeugs, zu befestigen. Auf diese Weise ist es möglich, einen Träger, wie er in der DE 102 33 422 B4 beschrieben wird, wegzulassen oder zumindest in einer geringeren Stärke zu dimensionieren, so dass sich Gewicht einsparen lässt. Die stoffschlüssige Verbindung des Befestigungsabschnitts an einem Bauteil lässt sich zudem in produktionstechnischer Hinsicht einfach und kostengünstig realisieren.
  • Die Vorteile der erfindungsgemäßen Dichtung kommen nicht nur dann zum Tragen, wenn die Dichtung ihre originäre Dichtfunktion wahrnimmt. Der erfindungsgemäße Effekt tritt vielmehr auch dann ein, wenn die Dichtung nicht einen Dichtungsabschnitt, sondern einen zum Beispiel ästhetischen Anforderungen genügenden Abdeck- oder Zierabschnitt aufweist, wie es aus der DE 35 17 936 A1 bekannt ist. Unter einer Dichtung im Sinne der vorliegenden Erfindung wird demzufolge auch ein Abdeck- oder Zierstreifen verstanden.
  • Die Haltelippe der erfindungsgemäßen Dichtung ist so angeordnet, dass der Kanal wenigstens ein erstes und ein zweites abgeschlossenes Volumen aufweist. Die Volumina sind mit einem Klebstoff gefüllt, der einkomponentig sein kann, wie zum Beispiel Epoxidharz, oder der zweikomponentig sein kann, wie zum Beispiel Polyurethanharz, und der in Abhängigkeit von dem jeweiligen Anwendungsfall unter Einwirkung von Druck und/oder Wärme abbindet. Beim Aufstecken des Kanals auf ein Bauteil, insbesondere einen Flansch der Karosserie eines Kraftfahrzeugs, wird die Haltelippe verformt mit der Folge, dass sich die Volumina öffnen und sich der Klebstoff entlang einer Montagefläche des Flansches verteilt. Die Haltelippe trägt somit zum einen zu einer stoffschlüssigen Verbindung von Befestigungsabschnitt und Flansch bei. Zum anderen liegt die Haltelippe nach dem Verformen an der Monatagefläche des Flansches an, so dass sich zusätzlich ein Kraftschluss ergibt, der schon während des Abbindens des Klebstoffs eine sichere Befestigung gewährleistet und auf diese Weise das Abbinden des Klebstoffs unterstützt.
  • Die Unterteilung des Kanals in ein erstes Volumen und ein zweites Volumen, wobei das erste Volumen mit einem ersten Klebstoff und das zweite Volumen mit einem zweiten Klebstoff gefüllt ist, ermöglicht es, zwei unterschiedliche Klebstoffe bis zur Montage der Dichtung getrennt voneinander zu halten. Die Klebstoffe können zum Beispiel die beiden Komponenten eines Zweikomponentenklebstoffs sein, die erst beim Aufstecken des Kanals auf ein Bauteil miteinander gemischt werden, um auf diese Weise durch chemische Reaktion abzubinden und ihre Klebewirkung zu entfalten. Die Klebstoffe können auch verschiedene Einkomponentenklebstoffe sein, die sich durch die Art des Abbindens voneinander unterscheiden.
  • Die Haltelippe kann an einem der Befestigungsschenkel angeordnet sein und sich bis zu dem anderen Befestigungsschenkel erstrecken. In einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Dichtung ist jedoch der erste Befestigungsschenkel mit wenigstens einer ersten Haltelippe und der zweite Befestigungsschenkel mit wenigstens einer zweiten Haltelippe versehen. Um die Volumina zu bilden, grenzen die erste Haltelippe und die zweite Haltelippe in dem Kanal aneinander. Eine solche Ausgestaltung bietet den Vorteil, dass sich die Haltelippen beim Aufstecken des Kanals auf das Bauteil vergleichsweise einfach verformen und damit sicherstellen, dass sich der Klebstoff entlang der Montagefläche des Flansches gleichmäßig verteilt. Darüber hinaus liegen die erste Haltelippe und die zweite Haltelippe nach dem Aufstecken des Kanals auf den Flansch an einander abgewandten Montageflächen des Bauteils an und tragen somit zu einem wirksamen zusätzlichen Kraftschluss bei.
  • Der erste Befestigungsschenkel oder der zweite Befestigungsschenkel sind vorteilhaft mit wenigsten einer dritten Haltelippe versehen, die zwischen der ersten Haltelippe und der zweiten Haltelippe in den Kanal hineinragt. Die dritte Haltelippe ist nicht notwendig, um das Volumen zu bilden, sondern dient dazu, einerseits den Kraftschluss zwischen dem Befestigungsabschnitt und dem Bauteil zu erhöhen und andererseits den beim Aufstecken des Kanals auf das Bauteil austretenden Klebstoff gleichmäßig entlang der Montagefläche des Bauteils zu verteilen.
  • Um eine ausreichende Verformungsfähigkeit sicherzustellen, können die erste Haltelippe, die zweite Haltelippe oder die dritte Haltelippe mit einer Aussparung versehen sein, die eine vorgegebene Biegestelle definiert.
  • Um eine ausreichende Steifigkeit zu gewährleisten, kann der Befestigungsabschnitt durch einen Träger armiert sein. Wie oben dargetan, ist es im Unterschied zu herkömmlichen Dichtungen möglich, den Träger mit einer geringeren Stärke zu dimensionieren, so dass einer vor allem im Kraftfahrzeugbau notwendigen Leichtbauweise Rechnung getragen wird.
  • Der Dichtungsabschnitt ist zweckmäßigerweise mit wenigstens einer Hohlkammer versehen, die eine vergleichsweise hohe Verformungsfähigkeit des Dichtungsabschnitts sicherstellt und damit zu einer zuverlässigen Abdichtung beiträgt. Alternativ oder zusätzlich kann der Dichtungsabschnitt auch mit Dichtlippen versehen sein.
  • Bevorzugt werden der Dichtungsabschnitt und/oder der Befestigungsabschnitt aus einem thermoplastischen Elastomer (TPE) oder Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDE) extrudiert. Der Dichtungsabschnitt und der Befestigungsabschnitt können dabei aus ein und demselben Werkstoff oder, falls erforderlich, aus unterschiedlichen Werkstoffen, die koextrudiert werden, bestehen. In letzterem Fall ist es möglich, den Dichtungsabschnitt aus einem verhältnismäßig weichen Werkstoff zu extrudieren, der über eine hohe Verformungsfähigkeit verfügt und damit eine zuverlässige Dichtwirkung gewährleistet. Der Befestigungsabschnitt kann aus einem etwas härteren Werkstoff extrudiert werden, um eine vergleichsweise starre Kontaktfläche zu realisieren, die eine hohe Tragfähigkeit der erzeugten Klebverbindung sicherstellt.
  • Einzelheiten und weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Dichtung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung zweier bevorzugter Ausführungsbeispiele. In den die Ausführungsbeispiele lediglich schematisch darstellenden Zeichnungen veranschaulichen im Einzelnen:
  • 1 einen Querschnitt durch die erfindungsgemäße Dichtung in einer ersten Ausführungsform, der die Dichtung vor dem Aufstecken auf einen Flansch zeigt;
  • 2 einen Querschnitt gemäß 1, der die Dichtung nach dem Aufstecken auf den Flansch zeigt und
  • 3 einen Querschnitt durch die erfindungsgemäße Dichtung in einer zweiten Ausführungsform, der die Dichtung nach dem Aufstecken auf den Flansch zeigt.
  • Die in den 1 und 2 dargestellte Dichtung findet beispielsweise zum Abdichten der Tür eines Kraftfahrzeugs Anwendung und erstreckt sich entlang eines Bereichs der Karosserie des Kraftfahrzeugs, an dem die Tür im geschlossenen Zustand anliegt. Die Dichtung weist zu diesem Zweck einen Dichtungsabschnitt 10 auf, der aus einem elastisch verformbaren Werkstoff, zum Beispiel EPDM, extrudiert ist. Der Dichtungsabschnitt 10 ist mit einer ersten Hohlkammer 11 und einer zweiten Hohlkammer 12 versehen, die eine hohe Verformungsfähigkeit des Dichtungsabschnitts 10 und damit eine zuverlässige Dichtwirkung sicherstellen.
  • Wie die 1 und 2 zu erkennen geben, verfügt die Dichtung zudem über einen Befestigungsabschnitt 20, der durch Koextrusion erzeugt ist und im Querschnitt im wesentlichen U-förmig ist. Der Befestigungsabschnitt 20 weist einen ersten Befestigungsschenkel 21, einen zweiten Befestigungsschenkel 22 und eine den ersten Befestigungsschenkel 21 und den zweiten Befestigungsschenkel 22 miteinander verbindende Basis 23 auf. Der Dichtungsabschnitt 10 ist im vorliegenden Fall an dem zweiten Befestigungsschenkel 22 angeordnet, kann sich jedoch in Abhängigkeit vom jeweiligen Anwendungsfall auch an dem ersten Befestigungsschenkel 21 oder der Basis 23 befinden.
  • Zwischen dem ersten Befestigungsschenkel 21 und dem zweiten Befestigungsschenkel 22 ist ein Kanal 29 angeordnet, der auf einen Flansch 40 der Karosserie des Kraftfahrzeugs in einer Befestigungsrichtung S1 aufsteckbar ist, wie insbesondere aus 1 ersichtlich ist. Der Befestigungsabschnitt 20 ist durch einen Träger 28 armiert, der im Querschnitt U-förmig ist und sich sowohl in den Befestigungsschenkeln 21, 22 als auch in der Basis 23 erstreckt. An dem ersten Befestigungsschenkel 21 sind Haltelippen 24, 27 angeordnet, die in den Kanal 29 hineinragen. Der zweite Befestigungsschenkel 22 ist mit Haltelippen 25 versehen, die ebenfalls in den Kanal 29 hineinragen und in dem Kanal 29 an die Haltelippen 24 angrenzen. Die Haltelippen 25 weisen eine durch eine Ausnehmung 26 gebildete Biegestelle auf, die eine gezielte Verformung der Haltelippen 25 sicherstellt.
  • Wie insbesondere 1 zu erkennen gibt, wird der Kanal 29 durch die aneinandergrenzenden Haltelippen 24, 25 in zwei abgeschlossene Volumina 29a, 29b unterteilt. Das Volumen 29a ist mit einer ersten Klebstoffkomponente A eines Zweikomponentenklebstoffs gefüllt, wohingegen das Volumen 29b mit der zweiten Klebstoffkomponente B des Zweikomponentenklebstoffs gefüllt ist.
  • Wird der Kanal 29 auf den Flansch 40 in der Befestigungsrichtung S1 aufgesteckt, dann werden die Haltelippen 24, 25, 27 verformt und auf diese Weise das Volumen 29a und das Volumen 29b geöffnet. Dies hat zur Folge, dass die erste Klebstoffkomponente A und die zweite Klebstoffkomponente B miteinander vermischt werden und damit ihre Klebewirkung entfalten. Die Haltelippen 24, 25 und die zwischen den Haltelippen 24 in Befestigungsrichtung S1 angeordneten Haltelippen 27 tragen zu einer gleichmäßigen Verteilung der Klebstoffkomponenten A, B auf Montageflächen 41, 42 des Flanschs 40, die sich parallel zu den Befestigungsschenkeln 21, 22 erstrecken, bei, so dass sich ein zuverlässiger Stoffschluss zwischen dem Befestigungsabschnitt 20 und dem Flansch 40 ergibt. Darüber hinaus rufen die Haltelippen 24, 25, 27 einen Kraftschluss zwischen dem Befestigungsabschnitt 20 und dem Flansch 40 hervor, der schon während des Abbindens der Klebstoffkomponenten A, B eine sichere Befestigung der Dichtung gewährleistet. Förderlich für einen wirksamen Kraftschluss und zuverlässigen Stoffschluss ist der Träger 28, der den Befestigungsabschnitt armiert. Wie 3 zu erkennen gibt, kann der Träger 28 im Bedarfsfall auch weggelassen werden, wodurch sich eine besonders hohe Gewichtsersparnis erzielen lässt.
  • Die zuvor beschriebenen Ausführungsformen einer Dichtung zeichnen sich durch eine in wirtschaftlicher Hinsicht kostengünstige Fertigung aus. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Klebstoffkomponenten A, B in einem kontinuierlichen Verfahren auf den Befestigungsabschnitt 20 aufgetragen werden können. Darüber hinaus lassen sich die Ausführungsformen der Dichtung mittels eines automatisierten Montageverfahrens an dem Flansch 40 befestigen. Die Möglichkeit, den Träger 28 wegzulassen oder zumindest in einer geringeren Stärke zu dimensionieren, trägt zu einer leichtgewichtigen Bauweise bei. Fehlt es an einem Träger 28, wie bei der in 3 gezeigten Ausführungsform, besteht zudem nicht die Gefahr des „Hungry Horse"-Effekts. Darüber hinaus ist eine solche Ausgestaltung besonders recyclinggerecht. Alle der zuvor beschriebenen Ausführungsformen haben jedoch gemein, dass auf Grund der stoffschlüssigen Verbindung von Befestigungsabschnitt 20 und Flansch 40 Fertigungstoleranzen des Flanschs 40 nicht so stark ins Gewicht fallen, da diese durch den Klebstoff kompensiert werden.
  • 10
    Dichtungsabschnitt
    11
    erste Hohlkammer
    12
    zweite Hohlkammer
    20
    Befestigungsabschnitt
    21
    erster Befestigungsschenkel
    22
    zweiter Befestigungsschenkel
    23
    Basis
    24
    erste Haltelippe
    25
    zweite Haltelippe
    26
    Ausnehmung
    27
    dritte Haltelippe
    28
    Träger
    29
    Kanal
    29a
    erstes Volumen
    29b
    zweites Volumen
    40
    Flansch
    41
    Montagefläche
    42
    Montagefläche
    A
    erste Klebstoffkomponente
    B
    zweite Klebstoffkomponente
    S1
    Befestigungsrichtung

Claims (7)

  1. Dichtung, insbesondere zum Abdichten der Karosserie eines Kraftfahrzeugs, mit einem Dichtungsabschnitt (10), der aus einem elastisch verformbaren Werkstoff gefertigt ist, und einem Befestigungsabschnitt (20), der im Querschnitt U-förmig ist und auf einen mit einer Montagefläche (41, 42) versehenen Flansch (40) aufsteckbar ist; wobei der Befestigungsabschnitt (20) einen ersten Befestigungsschenkel (21), einen zweiten Befestigungsschenkel (22) und eine den ersten Befestigungsschenkel (21) und den zweiten Befestigungsschenkel (22) miteinander verbindende Basis (23) aufweist; wobei zwischen dem ersten Befestigungsschenkel (21) und dem zweiten Befestigungsschenkel (22) ein Kanal (29) angeordnet ist, der nach der Montage den Flansch (40) umfasst; wobei der erste Befestigungsschenkel (21) und/oder der zweite Befestigungsschenkel (22) mit Haltelippen (24, 25, 27) versehen sind, die in den Kanal (29) hineinragen; wobei die Haltelippen (24, 25, 27) derart angeordnet sind, dass der Kanal (29) in ein erstes abgeschlossenes Volumen (29a) und ein zweites abgeschlossenes Volumen (29b) unterteilt ist; wobei das erste Volumen (29a) mit einem ersten Klebstoff (A) und das zweite Volumen (29b) mit einem zweiten Klebstoff (B) gefüllt ist und wobei die Haltelippen (24, 25, 27) beim Aufstecken des Befestigungsabschnitts (20) auf den Flansch (40) derart verformbar sind, dass sich das erste Volumen (29a) und das zweite Volumen (29b) öffnen und sich der erste Klebstoff (A) und der zweite Klebstoff (B) entlang der Montagefläche (41, 42) verteilen.
  2. Dichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Befestigungsschenkel (21) mit zwei ersten Haltelippen (24) und der zweite Befestigungsschenkel (22) mit zwei zweiten Haltelippen (25) versehen ist, wobei die ersten Haltelippen (24) und die zweiten Haltelippen (25) zur Bildung der Volumina (29a, 29b) in dem Kanal (29) aneinandergrenzen.
  3. Dichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Befestigungsschenkel (21) oder der zweite Befestigungsschenkel (22) mit wenigstens einer dritten Haltelippe (27) versehen ist, die zwischen den ersten Haltelippen (24) oder den zweiten Haltelippen (25) in den Kanal (29) hineinragt.
  4. Dichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Haltelippen (24) oder die zweiten Haltelippen (25) oder die dritte Haltelippe (27) mit einer Aussparung (26) versehen sind.
  5. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsabschnitt (20) durch einen Träger (28) armiert ist.
  6. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtungsabschnitt (10) mit wenigstens einer Hohlkammer (11, 12) versehen ist.
  7. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtungsabschnitt (10) und der Befestigungsabschnitt (20) aus einem thermoplastischen Elastomer oder Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk extrudiert sind.
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