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DE102005012248A1 - Erzeugnis zur gerichteten Freisetzung von Aktivstoffen - Google Patents

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DE102005012248A1
DE102005012248A1 DE102005012248A DE102005012248A DE102005012248A1 DE 102005012248 A1 DE102005012248 A1 DE 102005012248A1 DE 102005012248 A DE102005012248 A DE 102005012248A DE 102005012248 A DE102005012248 A DE 102005012248A DE 102005012248 A1 DE102005012248 A1 DE 102005012248A1
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DE
Germany
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Ceased
Application number
DE102005012248A
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English (en)
Inventor
Michael Roreger
Qian-Yi Li
Iris Dr. Schnitzler
Dierk Dr. Schumacher
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LTS Lohmann Therapie Systeme AG
Dr Schumacher GmbH
Original Assignee
SCS SKIN CARE SYSTEMS GmbH
Dr Schumacher GmbH
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Publication date
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Priority to JP2008501175A priority patent/JP2008533252A/ja
Priority to PCT/EP2006/001392 priority patent/WO2006097171A1/de
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Priority to EP06706993A priority patent/EP1859020A1/de
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Erzeugnis zur gerichteten Freisetzung von Aktivstoffen, insbesondere Waschmitteln und/oder kosmetischen Wirkstoffen. Das Erzeugnis besitzt einen geschichteten Aufbau, wobei eine Schicht für den Aktivstoff undurchlässig ist und eine weitere Schicht für den Aktivstoff durchlässig ist. Die beiden Schichten schließen eine Kammer ein, die den Aktivstoff und ggf. eine Gas freisetzende Komponente enthalten. Das Erzeugnis ist vorzugsweise für eine Einmalanwendung vorgesehen und kann als kosmetisches Mittel und/oder als Reinigungsmittel eingesetzt werden.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Erzeugnis zur gerichteten Freisetzung von Aktivstoffen, insbesondere Waschmitteln und/oder kosmetischen Wirkstoffen.
  • Zur Reinigung von Gegenständen werden kosmetische Wirkstoffe und Waschmittel in Form von Pulver, Granulat, Lösungen, Stücken und Lotionen angeboten. Bei manueller Reinigung mit Waschmitteln in dieser Form tritt dabei das Problem auf, dass die Hände längere Zeit dem Waschmittel ausgesetzt sind und davon in Mitleidenschaft gezogen werden können. Dies kann zu den unerwünschten Spülhänden führen.
  • Ein weiteres Problem bei der Anwendung von kosmetischen Wirkstoffen und Waschmitteln in derartigen Formen kann in einer schlechten Dosierbarkeit liegen. Schließlich können sich insbesondere Waschmittel z. B. in Form von Pulvern im Allgemeinen sehr schnell in Wasser auflösen, was bei Reinigung unter fließendem Wasser (z. B. beim Duschen) einen erhöhten Waschmittelbedarf mit sich bringt.
  • Ein Ansatz, diese Probleme zu lösen, besteht in der Verwendung von Reinigungstüchern. US 4,234,442 beschreibt ein Sachet, das aus wasserpermeablem Material und zwei Beutelzonen aus fester Säure und Alkali/Seifenbestandteil besteht. Ein Reinigungsartikel auf der Basis eines cellulosehaltigen Vlieses, das mit Tensiden getränkt ist und das ein Gas generierendes System aus Zitronensäure und Natriumcarbonat beinhaltet, wird in US 4,272,393 beschrieben. Auch sind mit Tensiden imprägnierte Reinigungsartikel in Beutelform bekannt ( US 4,515,703 , US 4,600,620 , US 4,603,069 und US 6,720,301 ). In WO 97/43366 wird auch ein solches, jedoch für den speziellen Anwendungsfall von automatischen Waschmaschinen, beschrieben. DE 197 45 964 offenbart selbstschäumende Instantshampoos auf Basis eines Pulver-Tensids, Natriumhydrogencarbonat und Säure. Über den Einsatz eines PVA-Films für wässrige Tenside berichtet GB 2 118 961 .
  • In EP 1 102 577 wird ein Erzeugnis beschrieben, bei dem kosmetische Aktivstoffe in fester Pulverform in einem Beutel aus Vliesstoffen eingeschlossen sind. Durch Gasgenerierende Stoffe werden die Aktiv- und Wirkstoffe in Gegenwart von Wasser über eine wasserdurchlässige Schicht in Form von Schaum an den Anwendungsort transportiert. Ein unkontrollierter Austritt des Aktivstoffes ist bei diesem Erzeugnis nicht ausgeschlossen; so kann beispielsweise beim Schütteln Aktivstoff aus dem Beutel austreten. Des Weiteren ist eine gerichtete Freisetzung, gezielt zum Anwendungsort, nicht gewährleistet, so dass es zu einem unerwünschten und/oder unkontrollierten Kontakt der Haut mit der Aktivsubstanz kommen kann. Das beschriebene Erzeugnis hat zusätzlich noch den Nachteil, dass es durch Verwendung eines Pulvers als Aktivsubstanz zu Agglomerationen der Aktiv- und Wirkstoffe im Beutelbereich kommen kann und dadurch auch Bereiche entstehen können, in denen überhaupt kein Aktivstoff vorliegt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Erzeugnis zur gerichteten Freisetzung von Aktivstoffen zur Verfügung zu stellen. Die Freisetzung soll kontrolliert erfolgen, und zwar so, dass die Aktivstoffe speziell am Anwendungsort zur Verfügung stehen und dass insbesondere bei der manuellen Anwendung die Hände vor übermäßigem und unkontrolliertem Kontakt mit dem Aktivstoff geschützt werden. Auch soll die Freisetzung des Aktivstoffs zeitlich kontrolliert erfolgen, d. h. über einen definierten, vorzugsweise längeren Zeitraum. Das Austreten pulverförmiger Aktivstoffe aus dem Erzeugnis soll vermieden werden.
  • Gelöst wird die Aufgabe durch ein Erzeugnis, das mindestens einen Aktivstoff enthält und einen geschichteten Aufbau besitzt. Das Erzeugnis enthält mindestens zwei Schichten, wobei eine erste Schicht (1) für den Aktivstoff im Wesentlichen undurchlässig ist und eine weitere Schicht (2) für den Aktivstoff durchlässig ist. Die beiden Schichten schließen eine Kammer (A) ein. Zu diesem Zweck sind sie an ihren Randbereichen fest miteinander verbunden.
  • Die Kammer (A) enthält den mindestens einen Aktivstoff sowie ggf. weitere Hilfsstoffe. In einer besonderen Ausführungsform kann die Kammer (A) auch mindestens eine Gas freisetzende Komponente enthalten.
  • Aufgrund dieses Aufbaus ist das Erzeugnis befähigt, den Aktivstoff kontrolliert freizusetzen. Die Freisetzung des Aktivstoffs erfolgt in gerichteter Weise durch die für den Aktivstoff durchlässige Schicht (2). Da gleichzeitig gewährleistet wird, dass ein Austreten des Aktivstoffs durch die Schicht (1) nicht erfolgt, wird insbesondere bei manueller Anwendung ein unerwünschter Kontakt zwischen dem Aktivstoff und den Händen wirksam ausgeschlossen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform besitzt das Erzeugnis auf der Schicht (1) ein Befestigungsmittel (3). Mit Hilfe dieses Befestigungsmittels (3) kann das Erzeugnis insbesondere während der manuellen Anwendung sicher an einer Hand befestigt werden.
  • Auch kann mit dem Befestigungsmittel (3) gegebenenfalls gewährleistet werden, dass das Erzeugnis bei manueller Anwendung nicht versehentlich seitenverkehrt angewendet wird. Vorzugsweise kann das Befestigungsmittel (3) die Form eines einfachen Bügels, einer Schlaufe oder eine handschuhartige Form aufweisen. Sie kann beispielsweise aus textilem oder folienförmigem Material hergestellt werden und beispielsweise durch Verkleben, Verschweißen oder Vernähen auf Schicht (1) fixiert werden.
  • Das Erzeugnis ist vorzugsweise für eine Einmalanwendung vorgesehen. Es kann als kosmetisches Mittel und/oder als Reinigungsmittel eingesetzt werden. Spezielle Einsatzgebiete sind die Körperpflege (beispielsweise die Körperpflege von kranken oder gebrechlichen Menschen durch entsprechend geschultes Pflegepersonal), Massage, Peeling, die Reinigung und Pflege von Geschirr (manuell oder maschinell), Fenstern, Kraftfahrzeugen, Textilien und Oberflächen aller Art. Wegen der bestimmungsgemäßen Einmalanwendung können auch stark verschmutzte Gegenstände gereinigt werden, da Schmutzreste, die ggf. auf dem Erzeugnis selbst haften, mit ihm zusammen entsorgt werden können. Eine bevorzugte Form der Anwendung besteht darin, das Erzeugnis in wässrigem Medium zu verwenden.
  • Als Materialien für die Schicht (1), welche für den Aktivstoff im Wesentlichen undurchlässig ist, kommen film – bzw. faserbildende Stoffe in Frage, die in Form von Folien, Fasern, Vliesen, Geweben, Gewirken oder Mikrofasern (= Fasern mit einer mittleren Feinheit = „Titer" von 0,1 bis 0,3 dtex) eingesetzt werden können. Hierzu zählen Materialien wie Cellulose, Viskose, Zellstoff (Pulp), Baumwolle, Polylactatacetat, Polyethylen, Polyethylenterephthalat, Polypropylen, Polyamide, Polytetrafluorethylen, Polyester und Mischungen davon. Des Weiteren können Materialien verwendet werden, die für die Herstellung von Gummihandschuhen bekannt sind. Zu diesen Materialien zählen Polymere wie Silikone, natürliche und künstliche Kautschuke, Polyacrylnitrile, Polyisoprene und andere, dem Fachmann bekannte Materialien. Bevorzugt kommen Polyethylen- und Polypropylenfolien und Vliesstoff-Laminate in Frage. Besonders bevorzugt sind zwei- oder dreischichtige Materialien der Sawatex-Reihe der Firma Sandler AG (Schwarzenbach/Saale), in denen ein Faserverteilungsgefälle möglich ist. Auch Spunlaced- und Spinvliese mit Barrierebeschichtung und Polyethylenfilme (breathable oder non-breathable) können eingesetzt werden.
  • Die Eigenschaft „im Wesentlichen undurchlässig" bedeutet im Sinne dieser Beschreibung in erster Linie eine Undurchlässigkeit der Schicht (1) für den Aktivstoff. Diese „Undurchlässigkeit" muss allerdings nicht zwingend eine 100%-ige Undurchlässigkeit für den Aktivstoff bedeuten, auch wenn dies bevorzugt ist. Da das Erzeugnis nur während eines begrenzten Zeitraums angewendet wird, reicht es aus, die Undurchlässigkeit der Schicht (1) so zu wählen, dass wirksam verhindert wird, dass während des Anwendungszeitraums eine Menge des Aktivstoffs aus der Schicht (1) austreten kann, die in diesem Zeitraum einen unerwünschten Effekt bewirken könnte.
  • Die Schicht (1) kann aber auch für Wasser undurchlässig sein, was vorzugsweise durch eine folienförmige oder laminatartige Beschaffenheit realisiert wird. Die Schichtdicke der Schicht (1) ist zweckmäßigerweise geringer als 2 mm, vorzugsweise geringer als 500 μm. Besonders bevorzugt kann Schicht (1) eine Schichtdicke besitzen, die zwischen 9 μm und 25 μm liegt.
  • Die Schicht (1) sollte – sofern eine Gas freisetzende Komponente in Kammer (A) enthalten ist – vorzugsweise auch für Gas – insbesondere CO2, N2 und/oder O2 – undurchlässig sein, damit das in Kammer (A) entwickelte Gas hauptsächlich durch die Schicht (2) hindurch aus dem Erzeugnis austreten kann. Eine ausreichende Gasundurchlässigkeit wird ebenfalls vorzugsweise durch eine folien- bzw. laminatartige Beschaffenheit der Schicht (1) gewährleistet.
  • In einer weiteren Ausführungsform des Erzeugnisses kann die Schicht (1) Riechstoffe enthalten, die beispielsweise im Sprühverfahren aufgetragen werden.
  • Die Kammer (A) enthält mindestens einen Aktivstoff. Ihre Dicke, d. h. der Abstand zwischen Schicht (1) und Schicht (2) sollte zum Zwecke einer bequemen Handhabbarkeit des Erzeugnisses 5 mm nicht überschreiten. Da während der Anwendung jedoch ein Auflösen des Aktivstoffs und ggf. eine Gasentwicklung erfolgen, kann sich dieser Abstand insbesondere während der Anwendung erheblich vergrößern.
  • Die Breite und Länge der Kammer (A) unterliegen keiner technischen Einschränkung. Wegen der für eine Einmalanwendung benötigten Menge an Aktivstoff betragen die Länge und die Breite der Kammer (A) jedoch im Allgemeinen mindestens 1 cm. Kammer (A) enthält mindestens die für eine Einmalanwendung erforderliche Menge des Aktivstoffs. Daher besitzt die Kammer (A) – im Zustand vor der Anwendung – praktischerweise ein Volumen zwischen etwa 5 cm3 und 300 cm3.
  • Die Aktivstoffe können als Feststoff und/oder als Flüssigkeit in der Kammer (A) enthalten sein. Bevorzugt liegen sie im festen Aggregatzustand vor, was bei flüssigen Aktivstoffen ggf. durch Absorption/Adsorption auf geeigneten Trägersubstanzen erreicht werden kann. Die Aktivstoffe können als Pulver, Granulat, Flocken, Tablette, mikroverkapselte Flüssigkeit, mikroverkapselter Festkörper, CPF-Pulver („concentrated powder form", d. h. als rieselfähiges Pulver mit einem Flüssigkeitsanteil von vorzugsweise mindestens 10% auf einem pulverförmigen Trägerstoff. Die Herstellung dieser CPF-Pulver kann gemäß WO 99/17868 erfolgen, auf das vollinhaltlich Bezug genommen wird.) und dergl. vorliegen. In dieser Form besitzen sie vorzugsweise eine Mindest-Korngröße, die größer ist als die von der Webart, der Fadendichte und/oder dem Flächengewicht abhängige Porengröße der Materialien von Schicht (2).
  • Bevorzugt liegen die Aktivstoffe jedoch in Form einer flächenförmigen oder bandförmigen Matrix vor, die eine der Kammer (A) angepasste Form, Längen- und Breitenausdehnung annehmen kann. Eine solche flächen- oder bandförmig vorliegende Matrix besitzt vorzugsweise eine Höhe (= Abstand zwischen Schicht (1) und Schicht (2)), die 5 mm nicht überschreitet. Besonders bevorzugt besitzt diese Matrix eine Höhe zwischen 100 μm und 2 mm.
  • Wenn die Aktivstoffe in der Kammer (A) in einer flächenförmigen oder bandförmigen Matrix enthalten sind, weist diese vorzugsweise auch Mittel auf, die einen Wasserzutritt erleichtern. Zu solchen Mitteln zählen Löcher, Poren, Kanäle etc. In einer besonderen Ausführungsform kann die den Aktivstoff enthaltende Matrix auch Luftblasen enthalten, wodurch sie die Eigenschaften eines dispersen Systems annehmen kann.
  • Dadurch, dass die Aktivstoffe in einer flächen- oder bandförmigen Matrix vorliegen, ist gegenüber der partikulären Form (Pulver, Granulat, Flocken etc.) das Risiko, dass sie sich bei Lagerung des Erzeugnisses in einem Abschnitt der Kammer (A) anreichern oder dezimieren können, deutlich reduziert. Auch werden mögliche Probleme hinsichtlich Agglomeration und/oder Entmischung der Aktivstoffe und der ggf. vorhandenen sonstigen Bestandteile der Kammer (A) vermieden. Als Folge der Verwendung einer solchen „Aktivstoffmatrix" ist die auf Flächenabschnitte von Schicht (2) bezogene, während der Anwendung freigesetzte Menge des Aktivstoffs recht konstant. Die räumlich-geometrische Beschaffenheit dieser Matrix entspricht in einer bevorzugten Ausführungsform genau dem Volumen der Kammer (A).
  • Die Kammer (A) kann auch mindestens eine Trägersubstanz enthalten, die ihr eine erhöhte Festigkeit verleiht. Die Verwendung solcher Trägersubstanzen ist besonders dann sinnvoll, wenn der Aktivstoff flüssig oder leichtflüchtig ist. Die Trägersubstanz kann durch ihr Vorhandensein zu einer stärkeren Fixierung des Aktivstoffs in der Kammer (A) beitragen. Als Trägersubstanzen sind natürliche und synthetische Polymere geeignet. Bevorzugt sind Polymere, die auch film- oder gerüstbildende Eigenschaften besitzen. Hierfür kommen Polyamide, Polyacrylate, Polyaminosäuren, Polyvinylacetat, Polyvinylalkohol, Polyethylenglykole, Polysaccharide, Polyvinylpyrrolidone, Pullulan, Alginsäure, Stärke, Polyole, Pigmente, Glimmer, Cellulose und Cellulosederivate in Frage. In einer besonderen Ausführungsform ist die Trägersubstanz wasserlöslich. Daher sind insbesondere Polyvinylacetat, Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon und in Wasser lösliche oder zumindest quellbare Cellulosederivate bevorzugt. In der Kammer (A) können auch dem Fachmann bekannte Hilfsstoffe enthalten sein.
  • Als Materialien für Schicht (2) kommen film- oder faserbildende Materialien in Frage. Diese Materialien können in Form eines Gewebes, eines Gewirkes, einer Mikrofaser (= Fasern mit einer mittleren Feinheit = „Titer" von 0,1 bis 0,3 dtex) oder eines Vliesstoffs (Spunlaced, Spinn- und/oder Nadelvliese) eingesetzt werden. Zu diesen Materialien zählen unter anderem Cellulose, Baumwolle, Viskose, Zellstoff (Pulp), Polyethylen, Polyethylenterephthalat, Polypropylen, Polyester, Polylactatacetat und Mischungen aus diesen. Da diese Materialien in Form eines Gewebes, eines Gewirkes oder eines Vliesstoffs vorliegen, ist die Schicht (2) wasserdurchlässig. Dabei kann die Wasserdurchlässigkeit durch die Webart, die Fadendichte und/oder das Flächengewicht beeinflusst werden.
  • Bevorzugt kommen Vliesstoff-Laminate aus zwei- und dreischichtigen Materialien der Sawatex-Reihe der Firma Sandler zum Einsatz. Dabei kann als Schicht (2) ein Sawatex- Laminat eingesetzt werden, das ein Faserverteilungs- bzw. Hydrophiliegefälle aufweist. Die äußere Schicht eines solchen Laminats ist hydrophiler als die innere Schicht. Erreicht wird dieses Hydrophiliegefälle durch einen hohen Anteil eines hydrophilen Polymers (z. B.
  • Viskose) in der äußeren Schicht und einen hohen Anteil eines hydrophoben Polymers (z. B. Polyethylen, Polypropylen oder Polyester) in der inneren Schicht. Eine gegebenenfalls vorhandene mittlere Schicht kann bezüglich ihres hydrophilen bzw. hydrophoben Charakters zwischen den beiden anderen Schichten liegen. Durch dieses Faserverteilungs- bzw. Hydrophiliegefälle – insbesondere durch die Verwendung von hydrophilen Bestandteilen in der äußeren Schicht eines derartigen Laminats – kann die gerichtete Freisetzung des in Kammer (A) enthaltenen Aktivstoffs zusätzlich unterstützt werden.
  • Besonders bevorzugt für Schicht (2) ist der Einsatz von Cellulose, Viskose und Zellstoff (Pulp) und Mischungen dieser Materialien. Auch der Einsatz eines Bauschvlieses – beispielsweise in Kombination mit einem weiteren Laminat oder Vlies, welches in diesem Verbund der Schicht (2) die erforderliche Festigkeit verleihen kann – ist vorteilhaft, weil dieses ein flauschiges Gefühl bei der Anwendung auf der Haut hervorruft.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann Schicht (2) abrasive Eigenschaften aufweisen. Diese können durch das Vorhandensein von weitgehend wasserunlöslichen kleinstteiligen Pulvern (Abrasiva, Putzkörper, Poliermittel) erzeugt werden. Vorzugsweise kommt in einem solchen Fall ein Vlies zum Einsatz, das stark abrasive Eigenschaften hat. Verwendung findet ein derartig ausgestattetes Erzeugnis im Massage- und Peelingbereich oder im Haushalt zur Reinigung von harten Oberflächen.
  • Wegen der Wasserdurchlässigkeit der Schicht (2) kann durch diese Schicht Wasser in das Erzeugnis eintreten und auch wieder austreten. Das eintretende Wasser kann den in Kammer (A) enthaltenen Aktivstoff lösen. Auch kann das Wasser die Generierung von Gas aus der Gas freisetzenden Komponente in Kammer (A) bewirken, sofern diese dort enthalten ist. Die Schicht (2) ist daher vorzugsweise auch gasdurchlässig.
  • Die Schicht (1) und die Schicht (2) sind vorzugsweise kongruent. Sie sind vorzugsweise größer als die den Aktivstoff enthaltende Kammer (A). Damit überragen die beiden Schichten (1) und (2) beim Übereinanderlegen die Kammer (A) seitlich. An diesen seitlich hinausragenden Randbereichen besteht dann ein direkter Kontakt zwischen den Schichten (1) und (2). In diesem Bereich werden diese Schichten fest miteinander verbunden, beispielsweise durch Verkleben, Ultraschallverschweißung, Heißverschmelzung, Garnvernähung oder anderen dem Fachmann bekannten Methoden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des Erzeugnisses kann die Schicht (2) Riechstoffe enthalten.
  • Als Aktivstoffe kommen insbesondere kosmetische Wirkstoffe und/oder Waschmittel in Frage. Kosmetische Wirkstoffe sind dem Fachmann aus der internationalen Abgaberichtlinie INCI (International Nomenclature Cosmetic Ingredients) bekannt. Zu den kosmetischen Wirkstoffen zählen Hautschutzstoffe, Hautpflegemittel, Hautöle und pharmazeutische Wirkstoffe, die topisch – d. h. in der Epidermis – wirken. (Derartige pharmazeutische Wirkstoffe können beim Auftragen auf die Haut bis zum stratum corneum vordringen, treten aber nicht in die Blutgefäße ein.) Auch Rückfetter, Riechstoffe, Schaumbooster, Glycerin, Polyole, Mattierungsmittel, Stabilisatoren, Antioxidantien, Farbstoffe, antimikrobielle Zusätze, Schleifmittel und Desinfektionsmittel können im Rahmen dieser Beschreibung zu den kosmetischen Wirkstoffen gerechnet werden. In einer besonderen Ausführungsform kann das Erzeugnis – insbesondere die Kammer (A) – frei sein von Konservierungsmitteln und/ oder antimikrobiellen Zusätzen gemäß KVO.
  • Zu den Hautschutzstoffen zählen Abil Wax 9809, N-Acylaminosäuresalze, Ajicoat SPQ, Aluminiumhydroxid, Casein, Ceresperse Water dispersible Waxes, Dermol, Dermolan L neutral, Eucornol, Finebase, Hautschutzstoff O-48-G, Lauridit, Linolsäure (dimerisierte), Perfluorpolyether, Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidontriaconten-Polymeres, Praestabitol V, Quick Break, Revitalin, Rewoderm S 1330, Sebosan S, Stärkeester, Stearylheptanoat und Styrol-Maleinsäure-Copolymeres.
  • Zu den Hautpflegemitteln zählen Abil WE-09, Alcolose W 2, Allantoin, Arosulf CL-A1, Bibranol, Biocorno, Bisdiglycerylether, Cholesterinester, Cholesterinpolyglycolether, Cholesterin-Siloxan-Verbindungen, Cholesteryloleat, Choleth, Chrestalan, Clearcol, Cocosnußfettsäure-2-ethylhexylester, Collapuron DAK, Condipon, Decaglycerinmonooleatmonosuccinat, Dextranfettsäureester, Diacetin, Dicyclohexyalkane, 1,5-Dimethyl-2-isopentylhexanolfettsäureester, Dioctylmaleat, Dow Corning 225C, Eieröl, Epadermasterole, Epigan, Epikuron, Estalan, Ethylavocadate, Fettsäuredextrinester, Fettsäurediester, Fitoderm, Fluid E-370, Fomblin, Gafquat, Gluadin, Glyceryl-3,5,3-trimethylhexanolat, Guadin, Harnstoff-D-Glucoronsäure-Kondensat, cis-6-Hexadecensäure, Hexaglycerindistearattetraacetat, Hexaglycerinhexa-stearatdiacetat, 2,6,10,15,19,23-Hexamethyltetracosan, Hexamol G-810, bis-(2-Hexyldecyltartrat), Hydagen P, Hydrocell YP-30, Hydrotriticum QM, Hydroxytheylcellulose, Isodragol, Isostearinsäurelaurylester, Jojobabutter, Jordaquat JO-50, Kakaofruchtsaft, Karottenöl, Katsernol, Kemester, Lävulinsäure, Lanacid, Lanesta, Lanoil, Lanolina C 500, Lantrol 1673, Lecithinprodukte, Lipocutin, LipoHyParts, Liposaminsäuren, Liposols, Lipotrofina A, Luteofilla, Menhadenöl, Mesil, Methylheptadecansäure, Monaquat, Myristinsäure-2-octyldodecylester, Naetex Q, Natipide II, Natriumlactat-Methylsilanol, Natriumlaurylglutamat, Natriumstearyl-2-lactylat, Necon DLD, Nerzolane, Octadecansäure-9-octadecenylester, Octadecylvinylether, Oleyl-2-hydroxypropionat, Oleylpalmitylpalmitolamidopropyl-Derivate, Phosal, Phospholipid EFA, Phospholipon, Polyaminozucker-Kondensat, Polybuten, Polydecene, Polymer 28-4979, Polymethacrylamidopropyltrimethylammoniumchlorid, Polyquaternium-n, Polyvinylpyrrolidon, Prolaurin, L-Pyro-Glutaminsäure, Quatrisoft LM-200, Sebopessina, Secol, Seidenaminosäuren, Seidenfibroin, Sericin, Siliconfettsäureester, Siloxan-Copolymere, Sojasterine, Sorbitolsulfat, Super Sterol Ester, Stearinsäuredimethylammoniumchlorid, Stearone, Surfactol Q-Serie, Tetrabutoxylpropyl-Methicon, Torfwachs, Trifat 5-308, Turtle Oil-R-Trixene, Usnagran, Visonoil-R und Wickenol 535 Vita Cos.
  • Zu den Hautölen zählen Cevenyl, Calendulaöl CLR, Cetiol, Cosmetic Liquid, Cosmetic natural oil, Cosmetol, Crodamol, Fluilan, Cyclal, Di-2-hexyltartrat, Düsopropylidentriglycerinmonostearat, 11,14-Dioctyltetracosan, Ethyloleat, Fractionated Coconut Oil BP, Hagebuttensamenöl, Isodecan, Isodecansäureester, Isohexaoctacontan, Isopar, Javanicusöl, Jojobaöl, Joleo, Kirschkernöl, Kristole, Kukui-Nußöl, Linolsäureethylester, Liquid Base, Liquilan, Luvitol EHO, Mazula, Miglyol, Myritol 318, Nerzamidopropyldimethylaminacetat, Nerzölfettsäureethylester, Nerzölpolyethylenglykolester, Nonanol, Nonansäure-2-ethylhexylester, Octylneopentanoat, Octyloctanoat, Octylpelargonat, Olivenölfettsäureester, Panalane L-14A, Patlac IL, Pflanzenöl CLR, Polyethylenglykol(7)glycerylcocoat, Polyisopren, Prisorine, Porbutyl, Reisöle, Reisogran, Siliconöle, Spermöl (Austauschprodukte), Super refined Olive Oil, Tegosoft-Öle und Trüsononanoin.
  • Zu den Rückfettern zählen höhere Fettalkohole, höhere Fettsäuren, Triglyceride (Fette), synthetische Ester (Isopropylmyristat, Isopropylpalmitat oder Isopropyladipat), Wollwachs-Derivate und andere Substanzen.
  • Zu den Riechstoffen zählen einheitliche, definierte chemische Verbindungen mit Geruch und/oder Geschmack. Sie werden auch Geruchsstoffe oder Osmogene genannt. Eine systematische Ordnung der Riechstoffe erfolgt nicht nach chemischen Strukturmerkmalen, sondern nach einer Geruchs-Charakteristik. Man ordnet nach Duft-Familien und nach charakteristischen Duftnoten. Riechstoffe finden außer zur Herstellung von Parfüms vielfältige Verwendung zur Parfümierung von Seifen, Desodorantien, Haarbehandlungsmitteln und anderen Körperpflegemitteln, von Wasch- und Reinigungsmitteln, Haushaltsartikeln, als Geruchsverbesserungsmittel in technischen Produkten, in Raumlufterfrischern und Raumsprays, in der Nahrungs- und Genussmittel-Industrie als Aromen, Essenzen und Gewürz-Bestandteile (Lebensmittel-Zusatzstoffe). Riechstoffe sind dem Fachmann aus dem Code der International Fragrance Association (IFRA) bekannt. Auch etherische Öle zählen zu den Riechstoffen.
  • Zu den Schaumboostern zählen grenzflächenaktive Stoffe, die in kleinen Mengen zugesetzt werden, um einem zu raschen Schaumzerfall entgegenzuwirken. Vorzugsweise werden Natriumlaurylsulfat, Ammoniumlaurylsulfat, Triethanolaminlaurylsulfat, Natriumdodecylbenzylsulfonat und/oder Natriumcocoylisethionat eingesetzt.
  • Zu den Polyolen zählen mehrwertige Alkohole, die mindestens zwei alkoholische Hydroxy-Gruppen im Molekül enthalten. Hierzu gehören Diole, Glykole, Glycerin etc., Zuckeralkohole wie Sorbit und Inosit, Pentaerythrit, Trimethylolpropan. Auch die Polyphenole kann man zu den Polyolen rechnen, ebenso wie Polyalkylenglykole, Polyethylenglykole, Polyether- und Polyester-Polyole.
  • Zu den Mattierungsmitteln zählen Stoffe wie Cellulosenitrat, Celluloseacetobutyrat, Titandioxid, Siliciumdioxid, Seidenpulver und Talk.
  • Zu den Stabilisatoren zählen Alterungsschutzmittel, Lichtschutzmittel, Metall-Desaktivatoren, Ethylendiamintetraessigsäure oder Magnesiumsilicat, aber auch Konservierungsmittel, Absetzverhinderungsmittel, Dispergierhilfsmittel, Emulgatoren, Schaumstabilisatoren etc.
  • Zu den Antioxidantien zählen Verbindungen verschiedenartiger chemischer Struktur, die unerwünschte, durch Sauerstoff-Einwirkung und andere oxidative Prozesse bedingte Veränderungen in den zu schützenden Stoffen hemmen oder verhindern. Hierfür kommen natürliche Stoffe (z. B. Tocopherole, Tocotrienole, Flavonoide) in Frage, aber auch synthetische Stoffe wie z. B. Ascorbylpalmitat und Gallussäureester. Besonders bevorzugt sind Propylgallat, Octylgallat, Dodecylgallat, Butylhydroxyanisol und Butylhydroxytoluol.
  • Die Farbstoffe, die im Erzeugnis verwendet werden können, sind die dem Fachmann aus der Anlage 3 der Kosmetik-Verordnung bekannten. Auch geeignete antimikrobielle Zusätze, Schleifmittel und Desinfektionsmittel sind dem Fachmann bekannt.
  • Zu den Waschmitteln zählen Tenside, Waschmittelpolymere (insbesondere anorganische polymere Gerüststoffe (Builder) und organische Polymere mit verschiedenartigen funktionellen Gruppen), Bleichsysteme, Waschmittel-Enzyme, optische Aufheller (Weißtöner) und Weichspüler-Wirkstoffe sowie deren Kombinationen. Besonders bevorzugte Waschmittel sind die Tenside.
  • Bei den Tensiden handelt es sich um grenzflächenaktive Stoffe, die ein Benetzen und Umnetzen der zu reinigenden Oberfläche mit der „Waschflotte" bewirken und auf diese Weise die Voraussetzung für die Reinigung schaffen.
  • Als Tenside werden anionische, kationische, nichtionische und/oder amphotere Detergenzien eingesetzt.
  • Geeignete anionische Detergenzien sind sulfonierte und sulfatierte Alkyl-, Arylalkyl- und Alkylarylverbindungen, Alkylsuccinate, Alkylsulfosuccinate und N-Alkoylsarcosinate. Bevorzugt sind Natrium-, Magnesium-, Ammonium- und die Mono-, Di- und Triethanolaminsalze von Alkyl- und Arylalkylsulfaten sowie die entsprechenden Salze von Alkylarylsulfonaten. Die Alkylgruppen der Detergenzien haben im Allgemeinen 12 bis 21 Kohlenstoffatome und können ungesättigt, vorzugsweise aber gesättigt sein. Auch Alkylethersulfate, die 1 bis 10 Ethylenoxid- oder Propylenoxideinheiten pro Molekül enthalten, können eingesetzt werden.
  • Typische geeignete anionische Detergenzien, die erfindungsgemäß eingesetzt werden können, sind Natriumlaurylsulfat, Natriumlaurylethersulfat, Ammoniumlaurylsulfat, Triethanolaminlaurylsulfat, Natrium-(C14-16)-Olefinsulfonate, Natriummyristylethersulfat, Ammoniumlaurylethersulfat, Dinatriumlaurylsulfosuccinat, Ammoniumlaurylsulfosuccinat, Natriumdodecylbenzylsulfonat, Natriumcocoylisethionat und Natrium-n-Lauroylsarcosinat. Besonders bevorzugte Tenside in dem erfindungsgemäßen Erzeugnis sind Natrium-nlaurylsulfat, Monoisopropanollaurethsulfat und Natrium-n-laurylethersulfat, wobei sich insbesondere letztere durch besonders hautpflegende bzw. hautschonende Eigenschaften auszeichnen.
  • Als kationische Detergenzien kommen monoquarternäre oder bisquarternäre Ammoniumverbindungen in Frage, die mindestens einen langkettigen aliphatischen Rest mit 10 bis 26 Kohlenstoffatomen tragen. Dieser langkettige aliphatische Rest kann eine Esterbindung oder eine Amidbindung enthalten. Bevorzugt ist Hexadecylmethylammoniumchlorid.
  • Als nicht-ionische Detergenzien können Kondensationsprodukte aus Ethylenoxid oder Propylenoxid mit einem langkettigen Alkohol, einem langkettigen Amin oder einer langkettigen Carbonsäure eingesetzt werden. Dabei umfasst die aliphatische Kohlenstoffkette in der Regel 8 bis 20 Kohlenstoffatome und kann mit 5 bis 20 Ethylenoxid- oder Propylenoxideinheiten kondensiert sein. Als nicht-ionische Detergenzien können auch Alkylpolyglykoside mit 8 bis 14 Kohlenstoffatomen in der Alkylkette eingesetzt werden.
  • Als amphotere Detergenzien werden vor allem Betaine eingesetzt, die lange Alkylgruppen tragen. Hierzu gehören das Cocosdimethyl-carboxymethylbetain, das Lauryldimethylcarboxymethylbetain, das Lauryldimethyl-α-carboxyethylbetain, das Cetyldimethyl-carboxymethylbetain, aber auch Sulfobetaine wie das Cocosdimethylsulfodimethylbetain und Amido- und Amidosulfobetaine. Die Carboxybetaine und die Amidobetaine werden besonders bevorzugt. Spezielle Beispiele hierfür sind das Cocosamidopropylbetain, das Laurylamidopropylbetain, das Myristyl-amidopropylbetain und Mischungen der genannten Verbindungen.
  • Zu den Waschmittelpolymeren zählen Zeolithe (Silicate) und Polycarboxylate. Diese Stoffe besitzen ein Ionenaustauschvermögen und dienen der Wasserenthärtung, indem sie Calciumund Magnesiumionen aufnehmen.
  • Zu den Bleichsystemen werden Stoffe gerechnet, die einen oxidativen Abbau von Verunreinigungen ermöglichen. Dazu zählen Natriumpercarbonat, Natriumperborat, Peroxyessigsäure und ggf. Bleichaktivatoren wie N,N,N',N'-Tetraacetylethylendiamin (TAED) und p-Nonanoyloxybenzolsulfonat.
  • Zu den Waschmittel-Enzymen zählen Proteasen, Amylasen, Cellulasen und Lipasen, die der Entfernung bestimmter Schmutzarten dienen.
  • Optische Aufheller (Weißtöner) sind organische Substanzen, die in Lösung oder auf einem Substrat UV-Licht absorbieren und den größten Teil der absorbierten Energie als blaues Fluoreszenzlicht zwischen 400 und 500 nm wieder emittieren. Derartige Stoffe sind dem Fachmann bekannt.
  • Als Weichspüler-Wirkstoffe werden kationische grenzflächenaktive Verbindungen mit zwei hydrophoben Gruppen verwendet, die über Esterbindungen mit einem quarternierten Di-Triethanolamin oder einer analogen Verbindung verknüpft sind. Diese Stoffe sind dem Fachmann unter dem Namen Esterquats bekannt.
  • Der Gesamtanteil des Aktivstoffs im Erzeugnis kann zwischen 1 und 95 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 15 und 85 Gew.-% liegen.
  • Die Kontrolle der Freisetzung des Aktivstoffs wird im Wesentlichen durch den Aufbau des Erzeugnisses, durch das Auflösungsverhalten des in Kammer (A) enthaltenen Aktivstoffs und ggf. durch das Gasfreisetzungsverhalten der zusätzlich in Kammer (A) enthaltenen Gas freisetzenden Komponente gesteuert.
  • Dabei sorgen die Reihenfolge der Schichten (1) und (2) sowie die speziellen Eigenschaften dieser Schichten in Bezug auf die Wasserdurchlässigkeit für eine Kontrolle hinsichtlich der Richtung der Freisetzung des Aktivstoffs.
  • Die Beschaffenheit des in Kammer (A) enthaltenen Aktivstoffs kann sein Auflösungsverhalten im Wasser beeinflussen und damit eine Kontrolle hinsichtlich der zeitlichen Freisetzung des Aktivstoffs ausüben. Der in Kammer (A) enthaltene Aktivstoff liegt im festen Aggregatzustand vor und kann sich bei Kontakt mit Wasser auflösen. Der Zeitraum, der zur Auflösung des Aktivstoffs in einem wässrigen Medium erforderlich ist, wird Auflösungszeitraum genannt. Er ist im Wesentlichen von der Schichtdicke, von der Zustandsform (Pulver, Granulat, Flocken etc. bzw. flächen- oder bandförmig) und von der Zusammensetzung der in Kammer (A) enthaltenen Bestandteile (Aktivstoffe, Trägersubstanzen, Hilfsstoffe) abhängig. Im Fall, dass eine Aktivstoffmatrix in Kammer (A) gegebenenfalls Löcher, Poren, Kanäle und/oder Luftblasen enthält, können diese den Auflösungszeitraum erheblich verkürzen. Der Auflösungszeitraum der in Kammer (A) enthaltenen Aktivstoffe kann so im Bereich von wenigen Sekunden (d. h. weniger als 15 Sekunden) bis einigen, d. h. 5 bis 15 Minuten liegen. Durch mechanische Beanspruchung (z. B. Reiben mit den Händen) kann der Auflösungsvorgang noch weiter beschleunigt werden. Aus DE 102 41 597 , auf das vollinhaltlich Bezug genommen wird, ist eine schichtförmige Seifenzubereitung bekannt, bei der das Auflösungsverhalten von darin enthaltenen Luftblasen beeinflusst wird. Der Auflösungsvorgang des in Kammer (A) enthaltenen Aktivstoffs kann sich natürlich auch dadurch verlangsamen, wenn das Erzeugnis bei seiner Anwendung nicht ununterbrochen Wasser ausgesetzt wird.
  • Die Kammer (A) kann zusätzlich eine Gas freisetzende Komponente enthalten. Hierunter ist ein Stoff oder ein Stoffgemisch zu verstehen, der bzw. das befähigt ist, bei Kontakt mit Wasser einen gasförmigen Stoff zu erzeugen. Diese Komponente liegt als Festkörper vor, vorzugsweise in Form eines Pulvers oder Granulats. Sie wird insbesondere dazu verwendet, um bei der Anwendung in Kontakt mit Wasser zu treten und ein Gas zu erzeugen, welches im Zusammenwirken mit einem Waschmittel als Aktivstoff, der in Kammer (A) enthalten sein kann, eine Schaumbildung hervorzurufen bzw. zu verstärken.
  • Zu diesen Gas freisetzenden Komponenten zählen Carbonate und/oder Hydrogencarbonate, aber auch Peroxo-Verbindungen und Azide, die im Gemisch mit Protonendonatoren gasförmiges Kohlendioxid (CO2), Sauerstoff (O2) bzw. Stickstoff (N2) freisetzen. Es können insbesondere Alkali-, Erdalkali- und Ammonium-Bicarbonate und deren Hydrogencarbonate verwendet werden. Geeignete Protonendonatoren sind anorganische und organische Säuren wie Zitronensäure, Weinsäure, Äpfelsäure, Bernsteinsäure, Oxalsäure, Borsäure oder Amidoschwefelsäure, aber auch Substanzen wie Hydrogensulfate oder Dihydrogenphosphate.
  • Da diese Reaktion des Carbonates oder Hydrogencarbonates mit Protonendonatoren in der Praxis erst in wässriger Lösung stattfindet und die Komponenten im Erzeugnis bis zu dessen Anwendung in fester und trockener Form vorliegen, ist es möglich, die Freisetzung des gasförmigen Stoffs (Kohlendioxids, Sauerstoff, Stickstoff) und damit die ggf. im Zusammenwirken mit dem Waschmittel nachfolgend stattfindende Schaumbildung so zu steuern, dass die genannten Ereignisse erst bei Anwendung des Erzeugnisses in wässrigem Medium auftreten.
  • Bevorzugte Peroxo-Verbindungen sind Kaliummonopersulfat und Natriumperborat, während als Azid bevorzugt Natriumazid zum Einsatz kommt. Zu den bevorzugten Carbonaten und Hydrogencarbonaten zählen Na2CO3, NaHCO3, K2CO3, KHCO3, (NH4)2CO3; zu den bevorzugten Protonendonatoren zählen Zitronensäure und KHSO4. Die Carbonate bzw. Hydrogencarbonate und die Protonendonatoren werden vorzugsweise in äquimolaren Mengen (d. h. zwei Protonen pro CO3 2--Ion) eingesetzt, um eine möglichst vollständige CO2-Freisetzung zu erreichen.
  • Im Zusammenwirken des freigesetzten Gases mit dem Aktivstoff – sofern dieser Aktivstoff aus der Gruppe der Waschmittel ausgewählt ist – findet eine Schaumbildung statt. Der Schaum tritt durch die Schicht (2) aus dem Erzeugnis aus. Dieser Schaum ist bevorzugt feinporig. Dabei kann die Beschaffenheit des Schaums durch die Eigenschaften von Schicht (2) – insbesondere deren Porenstruktur – beeinflusst werden.
  • Auch Stabilisatoren für die Gas freisetzende Komponente können in Kammer (A) eingearbeitet werden. Sie können einer möglichen Verklumpung der Gas freisetzenden Komponente entgegenwirken. Als Stabilisatoren sind verschiedene Substanzen einsetzbar, vorzugsweise Stärke bzw. Maisstärke.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des Erzeugnisses kann die Kammer (A) zusätzlich zu der Gas freisetzenden Komponente auch Riechstoffe enthalten, die vorzugsweise im Sprühverfahren auf die als Feststoff vorliegende, Gas freisetzende Komponente aufgetragen werden. In einer weiteren Ausführungsform kann Kammer (A) auch mindestens einen der bei den Aktivstoffen genannten Schaumbooster enthalten.
  • Das Erzeugnis hat keine vorgegebene Vorzugsform und kann daher beispielsweise rechteckig, quadratisch – ggf. mit abgerundeten Ecken – rund oder oval sein und einzeln in Form eines Stapels oder in Form einer Rolle vorliegen. In dieser Ausführung kann es als ein aktivstoffhaltiges Kissen betrachtet werden. In rechteckiger Form kann es vorzugsweise eine Größe von 4 cm × 5 cm bis 25 cm × 30 cm besitzen, wobei 4 cm × 5 cm bis 8 cm × 10 cm bevorzugt ist. In der Kreisform sind Durchmesser zwischen 5 cm und 12 cm bevorzugt.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann das Erzeugnis die äußere Form einer Hand aufweisen, so dass es – insbesondere bei gleichzeitigem Vorliegen eines die äußere Form einer Hand aufweisenden Befestigungsmittels (3) – wie ein Handschuh für den Handrücken angezogen werden kann.
  • Bei der manuellen Anwendung eines ein Befestigungsmittel (3) besitzenden Erzeugnisses kann die den Aktivstoff enthaltende Kammer (A) auf der Seite der Handinnenfläche oder auf der Seite des Handrückens sein. In jedem Fall ist jedoch gewährleistet, dass die Freisetzung des Aktivstoffs aus Schicht (2) des Erzeugnisses von der Hand weg erfolgt.
  • Weiterhin kann das Erzeugnis auch in Form eines kompletten Handschuhs vorliegen. In dieser Form besitzt das Erzeugnis vorzugsweise die Größe und die Form einer normalen Menschenhand eines Kindes, Jugendlichen oder eines Erwachsenen. In dieser Ausführungsform kann das Erzeugnis so gestaltet sein, dass es die klassische Fünffinger-Variante oder die Gestalt eines Fäustlings annimmt. Auch Variationen dazwischen sind denkbar, wie beispielsweise mit und ohne Daumen bzw. mit Lochausschnitt für freiliegenden Daumen.
  • Zur Erläuterung der Erfindung dienen die Abbildungen:
  • 1 zeigt den Querschnitt eines erfindungsgemäßen Erzeugnisses mit einer Schicht (1) und einer Schicht (2), die an überstehenden Randbereichen fest miteinander verbunden sind und so die Kammer (A) einschließen.
  • 2 zeigt in der Draufsicht die Schicht (1) eines Erzeugnisses, das mit einem Befestigungsmittel (3) in Form einer Schlaufe aus textilem oder folienförmigem Material ausgerüstet ist.
  • 3 zeigt das Erzeugnis in Form einer Hand, und zwar in der Fünffinger-Variante (a) und als Fäustling (b).
  • Zur Erläuterung der Erfindung dienen auch die folgenden Beispiele:
  • Beispiel 1: Herstellung eines rechteckigen Erzeugnisses
  • Die Zusammensetzung des in Kammer (A) enthaltenen CPF-Pulvers ist in Tabelle 1 dargestellt (Einwaage 5,0g). Die Größe des Erzeugnisses beträgt 8 × 10 cm.
  • Schicht (1) besteht aus einer Polypropylen-Folie 5136591 (OPP Flow Wrap Film) der Firma Nordenia und Schicht (2) aus einem Laminat Sawatex 2634 der Firma Sandler.
  • Tabelle 1:
    Figure 00170001
  • Das fertige Erzeugnis wird durch Verkleben bzw. Verschweißen der beiden Schichten hergestellt.
  • Beispiel 2:
  • Wie Beispiel 1, nur dass Kammer (A) die in Tabelle 2 angegebenen Aktivstoffe enthält (Einwaage 15,0g).
  • Tabelle 2:
    Figure 00180001
  • Beispiel 3
  • Wie Beispiel 1, nur dass Kammer (A) die in Tabelle 3 angegebenen Aktivstoffe enthält (Einwaage 7,5g). Tabelle 3:
    Figure 00180002
    Figure 00190001
  • Beispiel 4:
  • Wie Beispiel 1, nur dass Kammer (A) die in Tabelle 4 angegebenen Aktivstoffe enthält (Einwaage 20,0g). Tabelle 4:
    Figure 00190002
  • Beispiel 5:
  • Wie Beispiel 1, nur dass Kammer (A) die in Tabelle 5 angegebenen Aktivstoffe enthält (Einwaage 8,5g). Tabelle 5:
    Figure 00190003
    Figure 00200001
  • Beispiel 6:
  • Wie Beispiel 1, nur dass Kammer (A) die in Tabelle 6 angegebenen Aktivstoffe enthält (Einwaage 18,0g).
  • Tabelle 6:
    Figure 00200002
  • Beispiel 7:
  • Wie Beispiel 1, nur dass Kammer (A) die in Tabelle 7 angegebenen Aktivstoffe enthält (Einwaage 5,0g).
  • Tabelle 7:
    Figure 00200003
  • Figure 00210001
  • Beispiel 8:
  • Wie Beispiel 1, nur dass Kammer (A) die in Tabelle 8 angegebenen Aktivstoffe enthält (Einwaage 17,5g).
  • Tabelle 8:
    Figure 00210002
  • Beispiel 9:
  • Wie Beispiel 1, nur dass Kammer (A) die in Tabelle 9 angegebenen Aktivstoffe enthält (Einwaage 7,0g).
  • Tabelle 9:
    Figure 00220001
  • Beispiel 10:
  • Wie Beispiel 1, nur dass Kammer A neben dem CPF-Pulver noch die in Tabelle 10 angegebenen Substanzen enthält (Einwaage 13,5g). Tabelle 10:
    Figure 00220002
  • Beispiel 11:
  • Die Zusammensetzung der in Kammer (A) enthaltenen Aktivstoffe ist in Tabelle 11 dargestellt. Der Anteil an Aktivstoff in Kammer (A) beträgt 15 Gew.-% des Gesamtgewichts von Kammer (A) (Einwaage 3,5g). Die Herstellung der Trägersubstanz erfolgt nach der Patentschrift DE 102 41 597 B4 von SCS Skin Care Systems GmbH (Einwaage 20,0g). Die Riechstoffe werden auf den entsprechenden Vliesstoffen oder Laminaten mit Hilfe eines Sprühtaumelmischers aufgesprüht. (In einer Variante kann auf Riechstoffe verzichtet werden. Der Anteil wird dann entsprechend der Verteilung auf die anderen Substanzen aufgeschlagen.) Die Größe des Erzeugnisses beträgt 8 × 10 cm.
  • Schicht (1) besteht aus einer Polypropylen-Folie 5136591 (OPP Flow Wrap Film) der Firma Nordenia und Schicht (2) aus einem Laminat Sawatex 2634 der Firma Sandler. Tabelle 11:
    Figure 00230001
  • Beispiel 12:
  • Wie Beispiel 11, nur dass Kammer (A) die in Tabelle 12 angegebenen Aktivstoffe enthält. Tabelle 12:
    Figure 00230002
  • Beispiel 13
  • Wie Beispiel 11, nur dass Kammer (A) die in Tabelle 13 angegebenen Aktivstoffe enthält. Tabelle 13:
    Figure 00240001
  • Beispiel 14:
  • Wie Beispiel 11, nur dass Kammer (A) die in Tabelle 14 angegebenen Aktivstoffe enthält. Tabelle 14:
    Figure 00240002
  • Beispiel 15:
  • Wie Beispiel 11, nur dass Kammer (A) neben den in Tabelle 11 angegebenen Aktivstoffen noch die in Tabelle 15 angegebenen Stoffe enthält (Einwaage 13,5g). Tabelle 15:
    Figure 00250001
  • Beispiel 16:
  • Wie Beispiel 11, nur dass in Schicht (2) das zweischichtige Laminat Sawatex 2647 eingesetzt wird.
  • Beispiel 17:
  • Wie Beispiel 11, nur dass in Schicht (2) das Laminat Sawatex 2652 eingesetzt wird.
  • Beispiel 18:
  • Wie Beispiel 11, nur dass in Schicht (2) das dreischichtige Laminat Sawatex 2653 eingesetzt wird.
  • Beispiel 19:
  • Wie Beispiel 18, nur dass in Schicht (1) eine Polyethylen-Folie eingesetzt wird.
  • Beispie1 20:
  • Wie Beispiel 18, nur dass in Schicht (1) das zweischichtige Laminat 05073FC28 und eine LDPE-Folie (breathable) eingesetzt wird.
  • Beispie1 21:
  • Wie Beispiel 18, nur dass in Schicht (1) das Laminat 05023FC28 und eine LDPE-Folie (nonbreathable) eingesetzt wird.
  • Beispie1 22:
  • Wie Beispiel 11, nur dass der Aktivstoffanteil in Kammer (A) 45% beträgt.
  • Beispie1 23:
  • Wie Beispiel 11, nur dass der Aktivanteil in Kammer (A) 55% beträgt.
  • Beispiel 24:
  • Wie Beispiel 11, nur dass der Aktivanteil in Kammer (A) 65% beträgt.
  • Beispiel 25:
  • Wie Beispiel 11, nur dass Schicht (3) aus einem Bauschvlies 151-0060 der Firma Lentex und dem dreischichtigen Laminat Sawatex 2653 besteht.
  • Beispiel 26:
  • Wie Beispiel 11, nur dass Schicht (3) aus dem dreischichtigen Laminat Sawatex 2653 und einem abrasiven Zweilagenvlies SABD6SW48O der Firma Shalag besteht.
  • Beispiel 27:
  • Wie Beispiel 11, nur dass das Erzeugnis eine Größe von 10 × 15 cm aufweist.
  • Beispie1 28:
  • Wie Beispiel 11, nur dass das Erzeugnis die Form einer Menschenhand mit fünf Fingern aufweist. Die andere Handschuhseite besteht dabei aus einer Polypropylen-Folie.
  • Beispie1 29:
  • Wie Beispiel 11, nur dass das Erzeugnis die Form einer Kinderhand als Fäustling aufweist. Die andere Handschuhseite besteht dabei aus einer Polypropylen-Folie.

Claims (21)

  1. Erzeugnis für die kontrollierte Freisetzung mindestens eines Aktivstoffs, umfassend eine für den Aktivstoff im Wesentlichen undurchlässige Schicht (1), eine mindestens einen Aktivstoff enthaltende Kammer (A) und eine für den Aktivstoff durchlässige Schicht (2).
  2. Erzeugnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Aktivstoff ein kosmetischer Wirkstoff und/oder ein Waschmittel ist.
  3. Erzeugnis nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es als Aktivstoff mindestens einen kosmetischen Wirkstoff aus der Gruppe der Hautschutzstoffe, Hautpflegemittel, Hautöle oder pharmazeutischen Wirkstoffe, die in der Epidermis wirken, enthält.
  4. Erzeugnis nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es als Aktivstoff mindestens ein Waschmittel aus der Gruppe der Tenside, Waschmittelpolymere, Bleichsysteme, Waschmittel-Enzyme, optischen Aufheller und Weichspüler-Wirkstoffe enthält.
  5. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Schicht (1) in Form von Folie, Faser, Vlies, Gewebe, Mikrofaser oder Gewirke vorliegt.
  6. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Schicht (2) in Form eines Gewebes, Gewirkes, Laminats, Vlieses oder einer Mikrofaser vorliegt.
  7. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Schicht (2) zusätzlich ein Bauschvlies enthält.
  8. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Schicht (2) zusätzlich ein abrasives Material enthält.
  9. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Schicht (2) ein Material enthält, das film- und/oder faserbildend ist und aus der Gruppe bestehend aus Cellulose, Viskose, Baumwolle, Zellstoff (Pulp), Polylactatacetat, Polyethylen, Polypropylen, Polyethylenterephthalat, Polyamid, Polytetrafluorethylen, Polyester und deren Mischungen ausgewählt ist.
  10. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivstoffe in Kammer (A) als Pulver, Granulat, Flocken, Tablette, mikroverkapselte Flüssigkeit, mikroverkapselter Feststoff und/oder als CPF-Pulver vorliegen.
  11. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivstoffe in Kammer (A) in Form einer flächenförmigen oder bandförmigen Matrix vorliegen.
  12. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammer (A) zusätzlich eine Gas freisetzende Komponente enthält.
  13. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gas freisetzende Komponente als Pulver, Granulat und/oder Flocken vorliegt und befähigt ist, bei Kontakt mit Wasser einen gasförmigen Stoff zu erzeugen.
  14. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gas freisetzende Komponente ein Mischung von Carbonaten und/oder Hydrogencarbonaten mit Protonendonatoren ist.
  15. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es auf der Schicht (1) ein Befestigungsmittel (3) enthält. 16. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es die äußere Form eines Handschuhs besitzt, vorzugsweise als Fünffinger-Variante oder als Fäustling.
  16. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es eine rechtwinklige, quadratische, ovale oder runde Form oder Kombinationen davon aufweist.
  17. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der in Kammer (A) enthaltene Aktivstoff sich bei Kontakt mit Wasser in einem Zeitraum innerhalb von 15 Minuten, vorzugsweise innerhalb von 5 Minuten auflöst.
  18. Erzeugnis nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktivstoff nach Kontakt des Erzeugnisses mit Wasser aus der für den Aktivstoff durchlässigen Schicht (2) heraustritt.
  19. Erzeugnis nach oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktivstoff nach Kontakt des Erzeugnisses mit Wasser über einen Zeitraum von bis zu 15 Minuten abgegeben wird.
  20. Verwendung eines Erzeugnisses nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche 1 bis 20 für die kontrollierte Freisetzung mindestens eines Aktivstoffs als kosmetisches Mittel.
  21. Verwendung eines Erzeugnisses nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche 1 bis 20 für die kontrollierte Freisetzung mindestens eines Aktivstoffs als Reinigungsmittel.
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