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DE102005011580B4 - Elektronischer Leistungssteller - Google Patents

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Abstract

Elektronischer Leistungssteller, der zur proportionalen Leistungseinstellung von angeschlossenen elektrischen Lasten nach dem Phasenanschnitt-Prinzip vorgesehen ist, wobei dessen, einen Mikrocontroller aufweisende Steuerelektronik über die als Restphasenwinkel bezeichnete Zeitspanne vom Netzstromnulldurchgang bis zur Zündung des elektronischen Leistungsschaltelementes mit der notwendigen Betriebsspannung versorgt wird und dass die Größe des Restphasenwinkels nach dem Netzstromnulldurchgang und nach dem von der Lastart abhängigen Zeitpunkt der Überschreitung eines im Mikrocontroller (μC) abgelegten Netzspannungsschwellwertes (US) und einer sich daran anschließenden, ebenfalls im Mikrocontroller (μC) abgelegten Zeitspanne (t1) bestimmt ist, und dass die Ermittlung des Netzstromnulldurchgangs und der Netzspannungshöhe über zwei hochohmig ausgelegte Spannungsteiler direkt vom Mikrocontroller (μC) vornehmbar ist und dass zur Erkennung des Netzstromnulldurchganges im positiven oder im negativen Netzhalbwellenverlauf der Fußpunkt (Fp) über den Controllerausgang (A) des Mikrocontrollers (μC) auf Schaltungsmasse (VSS) oder Betriebsspannung (VDD) gelegt wird und dass ein erster Controllereingang (E1) des Mikrocontrollers (μC) von low auf high oder von high auf low wechselt...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen elektronischen Leistungssteller der zur proportionalen Leistungseinstellung von angeschlossenen elektrischen Lasten nach dem Phasenanschnitt-Prinzip vorgesehen ist.
  • Derartige elektronischen Leistungssteller sind in der Regel dafür vorgesehen, auf komfortable Art und Weise die Helligkeiten von Leuchtmitteln (Glühlampen, Halogenlampen, Leuchtstoffröhren usw.) und/oder die Drehzahl von elektrischen Motoren (Lüfter, Pumpen usw.) je nach Bedarf einstellen zu können. Zu diesem Zweck sind verschiedene Steuerverfahren bekannt geworden, mittels der auch die notwendige Betriebsspannung für die Steuerelektronik des Leistungsstellers über den Restphasenwinkel sicher gestellt wird.
  • Durch die Druckschrift „Elektronik-Handbuch Modular” der Firma Albrecht Jung GmbH & Co. KG, 4. Auflage aus dem Jahr 2003, Seite 66 ist ein elektronischer Leistungssteller bekannt geworden. Bei einem solchermaßen ausgebildeten elektronischen Leistungssteller steuert ein Mikrocontroller die Leistungen von angeschlossenen elektrischen Lasten nach dem Phasenanschnitt-Prinzip. Bei diesem Leistungssteller erfolgt die Leistungseinstellung der angeschlossenen Lasten in Zwei-Leiter-Technik.
  • Um die Steuerelektronik eines solchermaßen ausgebildeten Leistungstellers mit der notwendigen Betriebsspannung versorgen zu können, sind verschiedene Möglichkeiten bekannt geworden.
  • Eine häufige und kostengünstige Möglichkeit ist die Beibehaltung eines Restphasenwinkels. Im Zeitraum des Restphasenwinkels, also in der Zeit vom Netzstromnulldurchgang über den Dimmerklemmen bis zur Zündung des Triacs wird die Spannungsversorgung für die Steuereinrichtung erzeugt und damit die Betriebsspannung für die Steuerelektronik sichergestellt. Hierzu ist es erforderlich, den Netzstromnulldurchgang zu erkennen. Das geschieht z. B. durch einen Komparator, wie dies aus der Patentschrift DE 198 23 311 C2 bekannt geworden ist. Die Größe bzw. Länge des Restphasenwinkels ist dabei bestimmt durch die kleinste zu steuernde Last und stellt einen konstanten Wert dar. Somit ist ein Restphasenwinkel mit konstanter Größe bzw. Länge eingestellt, durch den zumeist viel mehr Energie von der Netzspannung abgezweigt wird, als zur Sicherstellung der notwendigen Betriebsspannung des Leistungsstellers benötigt wird. Die maximal zu erreichende Drehzahl von elektrischen Motoren bzw. die maximal einzustellende Leuchtstärke von elektrischen Leuchtmitteln wird dadurch bei einer solchen Betriebsspannungsversorgung unnötigerweise begrenzt.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, aus der sich im Zeitraum des Restphasenwinkel über der Steuerung aufbauenden Spannung zuerst eine Hilfsspannung zu erzeugen. Diese Hilfsspannungsversorgung beinhaltet einen kleinen Kondensator. Aus der Hilfsspannung wird in der Spannungsversorgung die Betriebsspannung für die Steuerelektronik erzeugt. Die Spannungsversorgung weist einen größeren Kondensator als Energiespeicher auf, aus dem die notwendige Betriebsspannung geliefert wird. Ist nun der Restphasenwinkel zur Erzeugung der notwendige Betriebsspannung zu klein, wird zuerst die Hilfsspannung sinken. Dies wird durch die Mikrocontrollersteuerung erkannt und deshalb der Restphasenwinkel erhöht, damit die zum einwandfreien Betrieb notwendige Betriebsspannung erzeugt werden kann. Eine solche Anordnung ist aber nicht nur teuer in der Herstellung, sondern benötigt zu ihrer Realisierung vergleichsweise viel Platz.
  • Weiterhin ist durch die DE 198 07 517 A1 eine Möglichkeit bekannt geworden, wobei in Reihe zum Hauptschalter des Laststroms ein Hilfsschalter vorgesehen ist, der zur Erzeugung der Betriebsspannung während der Leitendphase des Hauptschalters geöffnet wird und eine Spannungsversorgung die parallel zum Hilfsschalter und in Reihe zur Last liegt, in Betrieb setzt, damit die für die Steuerelektronik notwendige Betriebsspannung geliefert werden kann. Eine solche Ausbildung ist aber wegen des zusätzlichen Hilfsschalters ebenfalls hinsichtlich Kosten und Platzbedarf vergleichsweise aufwendig.
  • Zudem ist durch die DE 103 15 554 B3 ein elektronischer Leistungssteller zur proportionalen Leistungseinstellung von angeschlossenen, elektrischen Lasten bekannt geworden. Der Leistungssteller weist eine mit einem Mikrocontroller versehene Steuerschaltung auf. Die Steuerschaltung wird im Phasenabschnitt nicht über die als Restphasenwinkel bezeichnete Zeitspanne vom Ausschalten des elektrischen Leistungsschaltelementes bis zum Spannungsnulldurchgang mit der notwendigen Betriebsspannung versorgt. Statt dessen wird hierbei unmittelbar nach dem Spannungsnulldurchgang die anliegende Spannung zur Erzeugung der Betriebsspannung genutzt. Dies erfordert eine Schaltungsanordnung, die zusätzlich einen Schalter aufweist, dies ist nicht nur teuer sondern verursacht auch einen entsprechend erhöhten Platzbedarf. Der beschriebene Zeitpunkt wo eine Netzspannung von 30 V anliegt, stellt beispielsweise das Ende der Aufbereitung der Betriebsspannung dar. Somit ergeben sich eindeutig keine Auswirkungen auf die Länge des Restphasenwinkels. Insbesondere eine Bestimmung des Restphasenwinkels in Abhängigkeit der Lastart ist nicht möglich.
  • Des weiteren ist durch die DE 693 02 737 T2 ein Verfahren zur Leistungssteuerung in einer am Netz angeschlossenen Last bekannt geworden, wobei ein aus fünf Widerständen bestehendes Spannungsteiler-Netzwerk zur Detektierung einer Synchronisationsspannung vorgesehen ist. Dieses Widerstandsnetzwerk ist an zwei Eingänge des Mikrocontrollers angeschlossen und so dimensioniert, dass der Mikrocontroller drei Zustände unterscheiden kann, nämlich a) Leitendphase, b) Sperrphase in der positiven Halbwelle und c) Sperrphase in der negativen Halbwelle. Ein Synchronisationsimpuls wird hieraus nur einmal pro Vollwelle erkannt. Zudem wird beschrieben, wie hieraus ein Triggersignal für beide Halbwellen gewonnen wird.
  • Außerdem ist durch die DE 102 52 653 A1 eine Vorrichtung zur Steuerung von Wechselstromverbrauchern bekannt geworden. Um die Schaltpunkte für die positiven und negativen Halbwellen gleich einzustellen, sind die Verbindungen Usync und Isync jeweils mit zwei Widerständen gleichen Wertes als Spannungsteiler aufgebaut und gegen USS geschaltet. Es ist der Einsatz von zwei hochohmigen Spannungsteilern vorgesehen, die nicht an Masse angeschlossen sind, so dass die Steuerung von iduktiven und/oder ohmschen Lasten möglich ist. Wegen der unterschiedlichen Spannungsabfälle am Leistungsschalter verbleibt jedoch eine kleine Unsymmetrie der Halbwellen. Eine solche Unsymmetrie ist jedoch nicht bei allen Anwendungen tolerabel. Dieses Verfahren basiert auf der getrennten Erkennung des Spannungs- und Stromnulldurchgangs, was einen Betrieb als Leistungssteller mit Neutralleiteranschluss voraussetzt, da die Messung der ungedimmten Netzspannung erforderlich ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Leistungssteller zu schaffen, dessen notwendige Betriebsspannung auf besonders kostengünstige und einfache Art und Weise durch die Einstellung des lastabhängig kleinst möglichen Restphasenwinkels zuverlässig sichergestellt wird.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Hauptanspruch angegebenen Merkmale gelöst.
  • Bei einer solchen Ausbildung ist besonders vorteilhaft, dass sich der Leistungssteller insgesamt bei vergleichsweise geringem Platzbedarf auf besonders kostengünstige Art und Weise herstellen lässt.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind in den Unteransprüchen angegeben. Anhand von vier Figuren sei die Erfindung im Prinzip näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1: ein Blockschaltbild eines solchen Leistungsstellers;
  • 2: ein Blockschaltbild, welches vergrößert den wesentlichen Teil der Steuerelektronik eines solchen Leistungsstellers darstellt;
  • 3: einen Halbwellenverlauf, von Netzspannung und Strom über dem Restphasenwinkel beim Anschluss einer ohmschen Last;
  • 4: einen Halbwellenverlauf, von Netzspannung und Strom über dem Restphasenwinkel beim Anschluss einer induktiven Last.
  • Wie insbesondere aus 1 hervorgeht, besteht ein solcher Leistungssteller LS hauptsächlich aus einer Drossel Dr, einem zur Funkentstörung dienenden Kondensator C1, einem als Triac T ausgebildeten elektronischen Leistungsschaltelement, einer über eine Impedanz Imp angeschlossenen Spannungsversorgung SV und einem Mikrocontroller μC der mit einer Netzstromnulldurchgangerkennungseinheit AE und einer Netzspannungshöheerkennungseinheit SpE in Verbindung steht. Der Leistungssteller LS liegt einerseits an der Phasenleitung L1 und andererseits in Reihe über die Last L am Neutralleiter N.
  • Beim dargestellten Ausführungsbeispiel wird eine positive Betriebsspannung zur Versorgung der Steuerelektronik verwendet.
  • Wie des Weiteren insbesondere aus 2 hervorgeht, ist zur Erkennung des Netzstromnulldurchgang ein erster Spannungsteiler vorgesehen, der als Netzstromnulldurchgangerkennungseinheit AE ausgebildet ist. Zur Erkennung der Netzspannungshöhe ist ein zweiter Spannungsteiler vorgesehen, der als Netzspannungshöheerkennungseinheit SpE ausgebildet ist. Die beiden Spannungsteiler sind hochohmig ausgeführt. Zur sicheren Erkennung des positiven und negativen Netzhalbwellenverlaufs bzw. von Netzstromnulldurchgang und Netzspannungshöhe ist dabei ein erster Controllereingang E1 des Mikrocontrollers μC mit der Netzstromnulldurchgangerkennungseinheit AE verbunden und steht ein zweiter Controllereingang E2 des Mikrocontrollers μC mit der Netzspannungshöheerkennungseinheit SpE in Verbindung und ist der Fußpunkt Fp der Netzstromnulldurchgangerkennungseinheit AE und der Netzspannungshöheerkennungseinheit SpE mit einem Controllerausgang A des Mikrocontrollers μC verbunden.
  • In einer ersten Betriebsart wird der Fußpunkt Fp auf Schaltungsmasse VSS gelegt, indem der über seinen Controllerausgang A damit verbundene Mikrocontroller μC den Fußpunkt Fp auf low zieht. Liegt am ersten Eingang U1 der Netzstromnulldurchgangerkennungseinheit AE die Netzspannung an, wird in dieser Betriebsart der Netzspannungsnulldurchgang am Beginn der positiven Netzhalbwelle am ersten Controllereingang E1 des Mikrocontrollers μC mit hinreichender Genauigkeit detektiert, indem der erste Controllereingang E1 von low auf high wechselt.
  • In der zweiten Betriebsart wird der Fußpunkt Fp zur Erkennung des Netzstromnulldurchgang von der Netzstromnulldurchgangerkennungseinheit AE auf Betriebsspannung VDD gelegt, indem der Mikrocontrollers μC über seinen Controllerausgang A den Fußpunkt Fp auf high zieht. Der Netzstromnulldurchgang wird somit am Beginn der negativen Netzhalbwelle am ersten Controllereingang E1 des Mikrocontrollers μC mit hinreichender Genauigkeit detektiert, indem der erste Controllereingang E1 von high auf low wechselt.
  • Bei der in diesem Ausführungsbeispiel gewählten Widerstandsdimensionierung führen die Teilungsverhältnisse der Widerstände der Netzstromnulldurchgangerkennungseinheit AE zwischen dem ersten Eingang U1 der Netzstromnulldurchgangerkennungseinheit AE und dem Fußpunkt Fp zu einer symmetrischen Erkennung des Netzstromnulldurchgang in der positiven und negativen Netzhalbwelle.
  • Kostengünstig zeigt sich eine derartige Anordnung weiterhin dadurch, dass die Ermittlung zweier Netzspannungshöhen in positiver und negativer Richtung direkt über den als Netzspannungshöheerkennungseinheit SpE ausgeführten zweiten Spannungsteiler möglich ist. Der verwendete Mikrocontroller μC ist damit in der Lage die Netzspannungshöhe direkt zu messen, da der überschüssige Teil der Netzspannung über die implementierten Schutzdioden abgeleitet werden kann.
  • In einer ersten Betriebsart wird der Fußpunkt Fp auf Schaltungsmasse VSS gelegt, indem der über seinen Controllerausgang A damit verbundene Mikrocontroller μC den Fußpunkt Fp auf low zieht. Liegt am zweiten Eingang U2 der Netzspannungshöheerkennungseinheit SpE die Netzspannung an, wird in dieser Betriebsart die Netzspannungshöhe in der positiven Netzhalbwelle am zweiten Controllereingang E2 des Mikrocontrollers μC mit hinreichender Genauigkeit detektiert, indem der zweite Controllereingang E2 von low auf high wechselt.
  • In der zweiten Betriebsart wird der Fußpunkt Fp zur Erkennung der Netzspannungshöhe von der Netzspannungshöheerkennungseinheit SpE auf Betriebsspannung VDD gelegt, indem der Mikrocontroller μC über seinen Controllerausgang A den Fußpunkt Fp auf high zieht. Die Netzspannungshöhe wird in der negativen Netzhalbwelle am zweiten Controllereingang E2 des Mikrocontrollers μC mit hinreichender Genauigkeit detektiert, indem der zweite Controllereingang E2 von high auf low wechselt.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel führt es trotz optimaler Widerstandsdimensionierung des Teilungsverhältnisses der Widerstände der Netzspannungshöheerkennungseinheit SpE zwischen seinem zweiten Eingang U2 und dem Fußpunkt Fp nicht zu einer symmetrischen Erkennung der Spannungshöhe innerhalb des positiven und negativen Netzhalbwellenverlaufes. Dies ist deshalb der Fall, weil aufgrund des ungünstigen Verhältnisses der hohen zu erkennenden Netzspannungen zu den festen kleinen Schaltschwellen des Mikrocontrollers μC keine Dimensionierung existiert, die eine symmetrische Erfassung möglich macht.
  • Die unterschiedlichen Netzspannungshöhen, die während des positiven und negativen Netzhalbwellenverlaufes erkannt werden, können jedoch Vorteilhafterweise für unterschiedliche Erkennungszwecke ausgenutzt werden. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel wird in der positiven Netzhalbwelle die Erkennung der Netzspannungsschwellwertes US zur Ermittlung des Restphasenwinkels benutzt und in der negativen Netzhalbwelle wird die Erkennung der Netzspannungshöhe zur Ermittlung von Netzunterbrechungen bzw. zur Erkennung eines Gerätefehlers ausgenutzt, indem aufgrund der Netzspannungsmessung ein Bauteildefekt der Impedanz Imp zum Laden eines Betriebsspannungskondensators ausgenutzt wird und somit geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.
  • Durch die Bestimmung der optimalen Größe des Restphasenwinkels, abhängig von der angeschlossenen Last, können Dimmer und Drehzahlsteller in Zwei-Leiter-Technik realisiert werden, die eine sehr hohe maximale Helligkeit bzw. maximale Drehzahl ohne aufwändige Beschaltung erzielen. Wie insbesondere aus 3 und 4 hervorgeht, wird die Größe des Restphasenwinkels nach dem Netzstromnulldurchgang nach Feststellung eines im Mikrocontroller μC abgelegten Netzspannungsschwellwertes US und einer sich daran anschließenden ebenfalls im Mikrocontroller μC abgelegten Zeitspanne t1 bestimmt.
  • Wie aus 3 hervorgeht, ergibt sich bei ohmscher Last bei einem Netzspannungsschwellwert US von ca. 100 Volt und einer Zeitspanne t1 von einer Millisekunde ein Restphasenwinkel mit einer Größe von 39,6°, was einer Stromflussdauer von 7,8 Millisekunden bei 50 Hertz entspricht. Für die Erzeugung der notwendigen Betriebsspannung VDD bleibt somit eine Dauer von 2,2 Millisekunden.
  • Wie aus 4 hervorgeht, ergibt sich bei induktiver Last bei einem Netzspannungsschwellwert US von ca. 100 Volt und einer Zeitspanne t1 von einer Millisekunde ein Restphasenwinkel mit einer Größe von 22,5°, was einer Stromflussdauer von 8,75 Millisekunden bei 50 Hertz entspricht. Für die Erzeugung der notwendigen Betriebsspannung VDD bleibt somit eine Dauer von 1,25 Millisekunden.

Claims (7)

  1. Elektronischer Leistungssteller, der zur proportionalen Leistungseinstellung von angeschlossenen elektrischen Lasten nach dem Phasenanschnitt-Prinzip vorgesehen ist, wobei dessen, einen Mikrocontroller aufweisende Steuerelektronik über die als Restphasenwinkel bezeichnete Zeitspanne vom Netzstromnulldurchgang bis zur Zündung des elektronischen Leistungsschaltelementes mit der notwendigen Betriebsspannung versorgt wird und dass die Größe des Restphasenwinkels nach dem Netzstromnulldurchgang und nach dem von der Lastart abhängigen Zeitpunkt der Überschreitung eines im Mikrocontroller (μC) abgelegten Netzspannungsschwellwertes (US) und einer sich daran anschließenden, ebenfalls im Mikrocontroller (μC) abgelegten Zeitspanne (t1) bestimmt ist, und dass die Ermittlung des Netzstromnulldurchgangs und der Netzspannungshöhe über zwei hochohmig ausgelegte Spannungsteiler direkt vom Mikrocontroller (μC) vornehmbar ist und dass zur Erkennung des Netzstromnulldurchganges im positiven oder im negativen Netzhalbwellenverlauf der Fußpunkt (Fp) über den Controllerausgang (A) des Mikrocontrollers (μC) auf Schaltungsmasse (VSS) oder Betriebsspannung (VDD) gelegt wird und dass ein erster Controllereingang (E1) des Mikrocontrollers (μC) von low auf high oder von high auf low wechselt und dass zu Erkennung der Netzspannungshöhe im positiven oder im negativen Netzhalbwellenverlauf der Fußpunkt (Fp) über den Controllerausgang (A) des Mikrocontrollers (μC) auf Schaltungsmasse (VSS) oder Betriebsspannung (VDD) gelegt wird und dass ein zweiter Controllereingang (E2) des Mikrocontrollers (μC) von low auf high oder von high auf low wechselt
  2. Elektronischer Leistungssteller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Spannungsteiler als Netzstromnulldurchgangerkennungseinheit (AE) und dass der zweite Spannungsteiler als Netzspannungshöheerkennungseinheit (SpE) ausgebildet ist.
  3. Elektronischer Leistungssteller nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die im Mikrocontroller (μC) abgelegte Zeitspanne (t1) konstant ist.
  4. Elektronischer Leistungssteller nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine ohmsche Last (L) angeschlossen ist.
  5. Elektronischer Leistungssteller nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine induktive Last (L) angeschlossen ist.
  6. Elektronischer Leistungssteller nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mischlast (L) angeschlossen ist.
  7. Elektronischer Leistungssteller nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das elektronische Leistungsschaltelement als Triac (T) ausgeführt ist.
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