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DE102005011518B4 - Dachrinne mit Dachrinnenwinkel - Google Patents

Dachrinne mit Dachrinnenwinkel Download PDF

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DE102005011518B4 DE200510011518 DE102005011518A DE102005011518B4 DE 102005011518 B4 DE102005011518 B4 DE 102005011518B4 DE 200510011518 DE200510011518 DE 200510011518 DE 102005011518 A DE102005011518 A DE 102005011518A DE 102005011518 B4 DE102005011518 B4 DE 102005011518B4
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Funke Kunststoffe GmbH
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Riegelhof & Gaertner oHG
Riegelhof & Gartner Ohg 64331
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Abstract

Dachrinne, umfassend mindestens ein Dachrinnenelement (1) und mindestens einen Dachrinnenwinkel (2), der mit dem wenigstens einem Dachrinnenelement (1) verbindbar ist, wobei mit dem Dachrinnenwinkel (2) sowohl ein Innenwinkel (9), als auch ein Außenwinkel (10) herstellbar ist, wobei der Dachrinnenwinkel (2) an den Schenkeln endseitig je ein Anschlussprofil (4) aufweist, wobei das Dachrinnenelement (1) an einer Längsseite (5) einen ersten und an der zweiten Längsseite (6) einen zweiten Verbindungsbereich (11, 12) aufweist, wobei das Anschlussprofil (4) sowohl mit dem ersten Verbindungsbereich (11) als auch mit dem zweiten Verbindungsbereich (12) des Dachrinnenelements (1) bezüglich einer Bewegung in einer Ebene senkrecht zu dessen Längsrichtung formschlüssig verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Dachrinnenelement (1) die Verbindungsbereiche betreffend bezüglich beliebiger Ebenen in seiner Längsrichtung unsymmetrisch ist, wobei die Dachrinnenelemente (1) auf einer ersten Längsseite (5) eine erste Ausformung (7) aufweisen, wobei sich die erste Ausformung (7) von einer zweiten Ausformung (8) auf der zweiten...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Dachrinne aus Dachrinnenelementen und zumindest einem Dachrinnenwinkel, der mit wenigstens einem Dachrinnenelement verbindbar ist, zur Herstellung von Innenwinkeln und Außenwinkeln an Dachecken.
  • Solche Dachrinnen sind beispielsweise aus den Druckschriften DE 1805768 B2 , DE 3837698 A1 , DE 3143698 A1 , DE 7811514 U1 und GB 2104120 A bekannt.
  • An den Ecken eines Daches werden die Dachrinnenelemente, also die im Wesentlichen langgestreckten Teilstücke der Dachrinne gewinkelt miteinander verbunden. Diese Eckverbindung wird in der Regel durch einen Dachrinnenwinkel als Umlenkstück hergestellt, der im Wesentlichen aus Dachrinnenteilstücken besteht, die auf Gehrung geschnitten sind und an der Gehrungskante fest verbunden, z. B. verlötet sind. Bei Kunststoffrinnen werden üblicherweise spritzgegossene Formstücke verwendet.
  • Dächer weisen sowohl innere als auch äußere Dachecken auf. Da Dachrinnen an der hausseitigen Rinnenwand üblicherweise nach innen gefalzt sind und an der außen liegenden Rinnenwand eine nach außen gedrehte Wulst bzw. eine Bördelung aufweisen, unterscheidet sich der Dachrinnenwinkel zur Herstellung der Eckverbindung an einer Außenecke von dem Dachrinnenwinkel, der bei einer inneren Ecke des Daches benötigt wird. Aus diesem Grund sind im Handel sowohl Innenwinkel als auch Außenwinkel erhältlich.
  • Nachteilig ist, dass die Herstellung von Dachrinnenwinkeln als Innen- und Außenwinkel aufwändig ist und dass die zwei verschiedenen Ausführungen schlecht zu unterscheiden sind, was in der logistischen Kette von der Produktion bis zur Verarbeitung beispielsweise die Gefahr von Verwechslungen, Fehlbestellungen etc. in sich birgt.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Herstellung von Dachrinnen so zu verbessern, dass die genannten Nachteile nicht mehr auftreten.
  • Dies gelingt mit einer eingangs beschriebenen Dachrinne, die die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1 aufweist. Vorteilhafte Ausführungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Es war für den Fachmann überaus erstaunlich und nicht zu erwarten, dass mit der erfindungsgemäßen Dachrinne die Herstellung von Außenwinkeln und von Innenwinkeln an Dachecken erheblich vereinfacht wird.
  • Erfindungsgemäß kann der Dachrinnenwinkel sowohl Innenwinkel als auch Außenwinkel bilden. Erfindungsgemäß weist der Dachrinnenwinkel an den Enden seiner zwei Schenkel jeweils ein Anschlussprofil auf, das zur Verbindung mit einem langgestreckten Dachrinnenelement vorgesehen ist.
  • Ein Dachrinnenelement ist über seinen Querschnitt in der Regel nicht oder nur teilweise symmetrisch. Es weist beispielsweise neben einem halbrunden oder eckigen U-Profil als Grundform an den Seitenwänden unterschiedliche Ausformungen auf, da eine erste Längsseite des Dachrinnenelements beispielsweise zu einer Hauswand hin orientiert vorgesehen ist und eine zweite Längsseite außen liegt, also von der Hauswand weg orientiert ist. Eine Symmetrie bezüglich einer beliebigen Ebene in Längsrichtung des Dachrinnenelements ist dann nicht gegeben.
  • An den zwei Enden des Dachrinnenelements weist dieses einen ersten Verbindungsbereich einerseits und einen zweiten Verbindungsbereich andererseits auf. Der erste Verbindungsbereich und der zweite Verbindungsbereich sind erfindungsgemäß gleichermaßen mit dem Anschlussprofil des Dachrinnenwinkels formschlüssig verbindbar, wobei die formschlüssige Verbindung erfindungsgemäß bezüglich einer Bewegung in einer Ebene senkrecht zur Längsrichtung der Dachrinnenelemente besteht. Das heißt, das Dachrinnenelement wird zur Herstellung der Verbindung mit dem Dachrinnenwinkel beispielsweise in Richtung der Längsachse des Dachrinnenelements so verschoben, dass eine formschlüssige Verbindung bezüglich Bewegungen senkrecht zu dieser Längsachse, etwa nach oben, entsteht.
  • In vorteilhafter Weise ist sowohl der erste Verbindungsbereich als auch der zweite Verbindungsbereich in das Anschlussprofil einsteckbar bzw. einclipsbar bzw. einklebbar, obwohl der erste und der zweite Verbindungsbereich unterschiedliche, beispielsweise spiegelbildliche Querschnitte aufweisen.
  • Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass das Anschlussprofil des Dachrinnenwinkels zwei Aufnahmen aufweist, wobei in jeder Aufnahme sowohl eine erste Ausformung, die auf der ersten Längsseite des Dachrinnenelements angeordnet ist, als auch eine zweite Ausformung, die auf der zweiten Längsseite des Dachrinnenelements angeordnet ist, aufnehmbar ist.
  • Ganz besonders bevorzugt ist jede Aufnahme so geformt, dass sie ein erstes Gegenstück zur Aufnahme der ersten Ausformung und ein zweites Gegenstück zur Aufnahme der zweiten Ausformung aufweist. So kann beispielsweise in das erste Gegenstück eine erste Ausformung eingesteckt sein, während das zweite Gegenstück frei bleibt. In der weiteren Aufnahme des Anschlussprofils ist dann beispielsweise die zweite Ausformung der zweiten Längsseite in das zweite Gegenstück eingesteckt, während das erste Gegenstück frei bleibt.
  • Bei der ersten Ausformung handelt es sich vorzugsweise um eine Abkantung in die Rinne hinein, eine sogenannte Wasserfalz, die bevorzugt an der hausseitigen Längsseite der Rinnenelemente angeordnet ist. Die zweite Ausformung an der außen liegenden Längsseite ist vorzugsweise eine nach außen gerichtete, gegebenenfalls eingedrehte Wulst oder Bördelung.
  • Es ist weiterhin bevorzugt, dass der Querschnitt des Dachrinnenwinkels bezüglich einer in Längsrichtung der anzuschließenden Dachrinnenelemente verlaufenden Ebene symmetrisch ist, zumindest im Bereich des Anschlussprofils.
  • Ebenfalls bevorzugt sind die zwei Schenkel des Dachrinnenwinkels in einem geometrischen Winkel zueinander angeordnet, der im Wesentlichen rechtwinkelig ist.
  • Die Dachrinnenelemente und/oder der Dachrinnenwinkel können aus beliebigen üblichen Werkstoffen hergestellt sein, vorzugsweise aus Metall oder Kunststoff. Sie können besonders bevorzugt verzinkt sein, aus Kupfer, Aluminium oder dergleichen üblichen Metalle, Metalllegierungen und/oder aus PVC oder anderen Thermoplasten vorgesehen sein.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Dachrinnenwinkel zur Bildung der erfindungsgemäßen Dachrinne. Ein solcher Dachrinnenwinkel ist erfindungsgemäß dafür vorgesehen, dass er zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Dachrinne sowohl als Innenwinkel, als auch als Außenwinkel dienen kann.
  • Ein Vorteil des erfindungsgemäßen Dachrinnenwinkels ist, dass in der Produktion nur noch ein Teil, nämlich der Dachrinnenwinkel, hergestellt wird und nicht wie bisher, ein Außen- und ein Innenwinkel. Die Halbierung der Teilevielfalt erleichtert auch die Lagerung und den Transport, bzw. es muss wenig Verkaufs- bzw. Ausstellungsraum im Handel zur Verfügung stehen.
  • Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass Verwechslungen zwischen Innen- und Außenwinkeln in der gesamten Logistikkette ausgeschlossen sind. Die Montage des erfindungsgemäßen Dachrinnenwinkels erfolgt genauso wie bei den bekannten Innen- und Außenwinkeln, sodass die Anwendung sehr einfach ist. Es ist darüber hinaus beispielsweise möglich, die Vielfalt der verschiedenen Werkzeuge zu reduzieren, die bei der Herstellung des Dachrinnenwinkels benötigt werden.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Figuren näher erläutert. Die Darstellungen sind beispielhaft und schränken den allgemeinen Erfindungsgedanken nicht ein.
  • 1 zeigt einen Dachausschnitt als Draufsicht.
  • 2 zeigt zwei Beispiele für ein Dachrinnenelement im Querschnitt.
  • 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Dachrinne, die einen Außenwinkel beschreibt, in einer perspektivischen Ansicht.
  • 4 zeigt ein Detail aus 3 vergrößert und zum Teil geschnitten.
  • 5 zeigt die Dachrinne entsprechend 3, jedoch mit einem Innenwinkel.
  • 6 zeigt ein Detail aus 5 vergrößert und zum Teil geschnitten.
  • In der 1 ist ein Teil einer Dachfläche in Draufsicht dargestellt. Das Dach weist zwei Dachecken 3 auf, von denen eine einen Winkel nach außen und die andere einen Winkel nach innen aufweist. Die Dachrinne umfasst langgestreckte Dachrinnenelemente 1, die in der Regel im Handel als Meterware erhältlich sind. An den Dachecken 3 sind die Dachrinnenelemente 1 mit Dachrinnenwinkeln 2 verbunden, wobei der Dachrinnenwinkel 2 an einer der Dachecken 3 einen Innenwinkel 9 bildet und an der anderen Dachecke 3 einen Außenwinkel 10 bildet, um eine Eckverbindung der Dachrinne herzustellen.
  • Die 2 zeigt zwei Formbeispiele für Dachrinnenelemente 1, die im Querschnitt dargestellt sind. Es ist erkennbar, dass beide Dachrinnenelemente 1 ein im Wesentlichen U-förmiges Grundprofil aufweisen. In dem oben dargestellten Beispiel ist das Profil rund, während es im unteren eckig ist.
  • Auf einer ersten Längsseite 5 weisen die Dachrinnenelemente 1 eine erste Ausformung 7 und auf einer zweiten Längsseite 6 eine zweite Ausformung 8 auf. Es ist deutlich zu erkennen, dass die erste Ausformung 7 und die zweite Ausformung 8 unterschiedlich sind. Bezüglich beliebiger in Längsrichtung der Dachrinnenelemente 1 verlaufender Ebenen besteht daher keine Symmetrie.
  • 3 zeigt perspektivisch eine mögliche Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dachrinne. Sie umfasst in diesem Fall zwei Dachrinnenelemente 1 sowie einen Dachrinnenwinkel 2. Der Dachrinnenwinkel 2 bildet in diesem Fall einen Außenwinkel 10. Die erste Längsseite 5 der Dachrinnenelemente 1 weist einen sogenannten Wasserfalz als erste Ausformung 7 auf, der hausseitig angeordnet ist.
  • Ein erster Verbindungsbereich 11 der Dachrinnenelemente 1 ist in ein Anschlussprofil 4 des Dachrinnenwinkels 2 eingeschoben, sodass eine formschlüssige Verbindung entsteht. Der Fachmann versteht, dass die Formschlüssigkeit nicht in Längsrichtung der Dachrinnenelemente 1 gegeben ist, sondern in Bezug auf Bewegungen in einer dazu senkrechten Ebene.
  • In der 4 ist eine vergrößerte Darstellung eines Details aus 3 zu sehen. Eines der Dachrinnenelemente 1 ist unmittelbar an einem der Anschlussprofile 4 des Dachrinnenwinkels 2 geschnitten dargestellt, sodass der erste Verbindungsbereich 11 mit der ersten Ausformung 7 und der zweien Ausformung 8 deutlich zu erkennen sind. Das hier zunächst betrachtete Anschlussprofil 4 im linken Teil der 4 weist zwei Aufnahmen 13 auf, die beide sowohl ein erstes Gegenstück 7', passend zu der ersten Ausformung 7 aufweisen, als auch ein zweites Gegenstück 8', das der zweiten Ausformung 8 entspricht. Die erste Ausformung 7 und die zweite Ausformung 8 sind beide in der entsprechenden Aufnahme 13 des betrachteten Anschlussprofils 4 angeordnet. Die erste Ausformung 7 ist passgenau mit dem ersten Gegenstück 7' einer der Aufnahmen 13 verbunden bzw. liegt an dieser an. In dieser Aufnahme 13 bleibt das zweite Gegenstück 8' frei. Auf der zweiten Längsseite 6 ist die zweite Ausformung 8 passgenau in das zweite Gegenstück 8' der dortigen Aufnahme 13 (in der 4 ganz links) eingesteckt, während das erste Gegenstück 7' frei bleibt.
  • Ein zweiter Verbindungsbereich 12 eines der Dachrinnenelemente 1 ist erfindungsgemäß ebenfalls in einem der Anschlussprofile 4 aufnehmbar, so dass in den 3 und 4 ein Außenwinkel 10 gebildet wird.
  • Wie nachfolgend anhand der 5 und der 6 zu erkennen ist, ist der Dachrinnenwinkel 2 erfindungsgemäß aber auch als Innenwinkel 9 verwendbar.
  • Die 5 zeigt eine Dachrinne für eine innen liegende Dachecke 3, das heißt zur Bildung eines Innenwinkels 9 aus zwei Dachrinnenelementen 1, die mit einem Dachrinnenwinkel 2 verbunden sind. Die zweite Ausformung 8 der zweiten Längsseite 6 ist eine Wulst, wie sie üblicherweise an der Außenkante von Dachrinnen angeordnet ist.
  • In 6 ist eine Detaildarstellung analog zu 4 zu sehen. Eines der Dachrinnenelemente 1 ist geschnitten dargestellt. Der zweite Verbindungsbereich 12 ist formschlüssig in das im linken Teil der 6 dargestellte Anschlussprofil 4 des Dachrinnenwinkels aufgenommen. Die erste Ausformung 7 befindet sich in der gleichen Aufnahme 13 (ganz links), in der zur Bildung eines Außenwinkels 10 (nach 3 und 4) die zweite Ausformung 8 eingesteckt wäre. Die Aufnahme 13 kann also erfindungsgemäß sowohl eine erste Ausformung 7, als auch eine zweite Ausformung 8 formschlüssig aufnehmen. Für die andere Aufnahme 13 des betrachteten Anschlussprofils 4 (im linken Teil der 6) gilt das Gleiche; dort ist in 6 die zweite Ausformung 8 eingesteckt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Dachrinnenelement
    2
    Dachrinnenwinkel
    3
    Dachecke
    4
    Anschlussprofil
    5
    Erste Längsseite
    6
    Zweite Längsseite
    7
    Erste Ausformung
    8
    Zweite Ausformung
    7'
    Erstes Gegenstück
    8'
    Zweites Gegenstück
    9
    Innenwinkel
    10
    Außenwinkel
    11
    Erster Verbindungsbereich
    12
    Zweiter Verbindungsbereich
    13
    Aufnahme

Claims (7)

  1. Dachrinne, umfassend mindestens ein Dachrinnenelement (1) und mindestens einen Dachrinnenwinkel (2), der mit dem wenigstens einem Dachrinnenelement (1) verbindbar ist, wobei mit dem Dachrinnenwinkel (2) sowohl ein Innenwinkel (9), als auch ein Außenwinkel (10) herstellbar ist, wobei der Dachrinnenwinkel (2) an den Schenkeln endseitig je ein Anschlussprofil (4) aufweist, wobei das Dachrinnenelement (1) an einer Längsseite (5) einen ersten und an der zweiten Längsseite (6) einen zweiten Verbindungsbereich (11, 12) aufweist, wobei das Anschlussprofil (4) sowohl mit dem ersten Verbindungsbereich (11) als auch mit dem zweiten Verbindungsbereich (12) des Dachrinnenelements (1) bezüglich einer Bewegung in einer Ebene senkrecht zu dessen Längsrichtung formschlüssig verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Dachrinnenelement (1) die Verbindungsbereiche betreffend bezüglich beliebiger Ebenen in seiner Längsrichtung unsymmetrisch ist, wobei die Dachrinnenelemente (1) auf einer ersten Längsseite (5) eine erste Ausformung (7) aufweisen, wobei sich die erste Ausformung (7) von einer zweiten Ausformung (8) auf der zweiten Längsseite (6) unterscheidet und das Anschlussprofil (4) je eine, einer jeden der beiden Längsseiten (5, 6) der Dachrinnenelemente (1) zugeordnete Aufnahme (13) aufweist, wobei in jeder der Aufnahmen (13) sowohl die erste Ausformung (7) als auch die zweite Ausformung (8) der Dachrinnenelemente (1) aufnehmbar ist.
  2. Dachrinne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede Aufnahme (13) ein erstes Gegenstück (7') zur Aufnahme der ersten Ausformung (7) und ein zweites Gegenstück (8') zur Aufnahme der zweiten Ausformung (8) aufweist.
  3. Dachrinne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Ausformung (7) eine Wasserfalz und die zweite Ausformung (8) eine eingedrehte Wulst ist.
  4. Dachrinne nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussprofil (4) am Dachrinnenwinkel (2) symmetrisch bezüglich einer in Längsrichtung des anzuschließenden Dachrinnenelements (1) verlaufenden Ebene ist.
  5. Dachrinne nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel des Dachrinnenwinkels (2) in einem Winkel zueinander angeordnet sind, der im Wesentlichen rechtwinklig ist.
  6. Dachrinne nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Dachrinnenelement (1) und/oder der Dachrinnenwinkel (2) aus Metall und/oder aus Kunststoff vorgesehen sind.
  7. Dachrinnenwinkel zur Bildung einer Dachrinne nach einem der voranstehenden Ansprüche.
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