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DE102005011436A1 - System zur Fernbedienung von Geräten und Komponenten in einem Fahrzeug, insbesondere Nutzfahrzeug - Google Patents

System zur Fernbedienung von Geräten und Komponenten in einem Fahrzeug, insbesondere Nutzfahrzeug Download PDF

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DE102005011436A1 DE102005011436A DE102005011436A DE102005011436A1 DE 102005011436 A1 DE102005011436 A1 DE 102005011436A1 DE 102005011436 A DE102005011436 A DE 102005011436A DE 102005011436 A DE102005011436 A DE 102005011436A DE 102005011436 A1 DE102005011436 A1 DE 102005011436A1
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Abstract

System (1) zur Fernbedienung von Geräten und Komponenten (7) in einem Fahrzeug (3), insbesondere einem Nutzfahrzeug, welches eine mobile Befehlseingabevorrichtung (2) mit Funksignalgeber (6) und eine stationäre Empfangseinheit (4) zum direkten Empfang funkcodierter Steuersignale des Funksignalgebers (6) aufweist, wobei die Empfangseinheit (4) in dem Fahrzeug (3) montiert und mit Wandlern zum Steuern vorzugsweise mehrerer unterschiedlicher Geräte (7) vorgesehen ist und dass die wenigstens eine mobile Befehlseingabevorrichtung (2) ein programmierbares Mobiltelefon, PDA, oder Ähnliches ist. Damit wird ein System (1) geschaffen, um Daten mit einer weit verbreiteten, standardisierten, mobilen Befehlseingabevorrichtung bidirektional mit einer Empfangseinheit (4) auszutauschen, wobei mit der Empfangseinheit (4) verbundene Geräte und Komponenten steuerbar sind und Informationen der Geräte und Komponenten auf der mobilen Befehlseingabevorrichtung anzeigbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Fernbedienung von Geräten und Komponenten in einem Fahrzeug, insbesondere einem Nutzfahrzeug, welches eine mobile Befehlseingabevorrichtung mit Funksignalgeber und eine stationäre Empfangseinheit zum direkten Empfang funkcodierter Steuersignale des Funksignalgebers aufweist.
  • Derartige Systeme, die über eine Funkstrecke Daten mit fest in einem Nutzfahrzeug installierten Geräten und Komponenten austauschen, sind bekannt. Den Systemen liegt allgemein der Gedanke zugrunde, außerhalb des Nutzfahrzeugs über die Funkstrecke Funktionen von im Nutzfahrzeug installierten Geräten und Komponenten zu steuern oder Informationen auszutauschen, wobei auch der Erhalt und die Anzeige von fahrzeugspezifischen Informationen auf der handgeführten Einheit möglich sind. Weit verbreitet sind beispielsweise Einrichtungen, mit denen das Schließsystem des Nutzfahrzeugs per Funk fernbedient werden kann, wobei die handgeführte Einheit häufig mit dem Zündschlüssel zu einer Einheit verbunden ist.
  • Die DE 101 41 190 A1 stellt ein System aus Mobiler Einheit und Dockingstation für Telematikanwendungen insbesondere für Nutzfahrzeuge vor. Die Mobile Einheit verfügt über verschiedene Komponenten der Kommunikations-, Navigations-, Multimedia- und Datenverarbeitungstechnik, die sowohl autark als auch in Verbindung mit einer Dockingstation betrieben wird. Die Dockingstation stellt dabei sowohl die Stromversorgung als auch eine Schnittstelle für den bidirektionalen Austausch von Daten und Steuersignalen bereit. Die Mobile Einheit ist in Größe, Form und bezüglich elektrischer Anschlussschnittstellen entsprechend ausgelegt, so dass sie – ähnlich wie bei Audiogeräten – in die Dockingstation eingesetzt und auch herausgenommen werden kann. Nachteilhaft ist bei diesem System die spezielle Ausführung der Mobilen Einheit, welche zudem an eine im Nutzfahrzeug installierte Dockingstation angepasst werden muss. Die Mobile Einheit ist daher speziell auf die zu übernehmenden Funktionen für die Steuerung der o. g. Geräte angepasst.
  • Aus der DE 100 18 373 A1 ist ein Verfahren zur Fernsteuerung von Geräten bekannt, bei dem das Gerät mit einem Steuerausgang und/oder -eingang einer Steuereinrichtung verbunden ist und die Steuereinrichtung mit einem Mobilfunkgerät verbunden wird. In der Steuereinrichtung wird eine Kennung, vorzugsweise eine SMS-Nachricht, gespeichert und dem Steueraus- bzw. eingang zugeordnet. Zur Ansteuerung des Gerätes wird von einem Endgerät mittels eines Standard-Informationsübertragungsverfahrens eines Mobilfunknetzes eine Kennung an das Mobilfunkgerät gesendet und von diesem automatisch an die Steuereinrichtung weitergeleitet. Die Steuereinrichtung vergleicht daraufhin die empfangene Kennung mit der gespeicherten Kennung und beschaltet bei einer Übereinstimmung den zugeordneten Steuerausgang. Zum Empfangen einer Information von dem Gerät wird eine dem Steuereingang zuvor zugeordnete Kennung an das Mobilfunkgerät übermittelt, welches die Kennung automatisch mittels eines Standard-Informationsübertragungsverfahrens eines Mobilfunknetzes an ein gewähltes Endgerät sendet. Die Datenübertragung über ein hierin eingesetztes Mobilfunkgerät erfolgt unidirektional, wobei das Mobilfunkgerät als Empfänger dient und ein Gerät steuert, wodurch dieses Verfahren insbesondere auf die speziellen Geräte der oben beschriebenen Kennung abzielt.
  • Die DE 101 53 201 A1 offenbart ein Verfahren bzw. eine Steuereinrichtung zur Fernbedienung eines Gerätes mittels eines Mobiltelefons, wobei eine Vermittlung die Verbindung zu einer Telefonanlage der angewählten Geräte über ein öffentliches Netz herstellt. Die Telefonanlage ist zu diesem Zweck mit einer Empfangseinrichtung des Gerätes verbunden, so dass das Mobiltelefon Steuerbefehle senden kann. Gemäß der hierin beanspruchten Steuereinrichtung ist die Übertragungsstrecke zwischen dem Mobiltelefon und den anzusteuernden Geräten eine Telefonanlage, welche Bestandteil eines öffentlichen Netzes, im hier betrachteten Fall eines Festnetzes ist, zwischengeschaltet. Es ist keine direkte Verbindung zwischen den anzusteuernden Geräten und dem Mobiltelefon herstellbar.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein System zur Fernsteuerung von vorzugsweise mehreren unterschiedlichen Geräten und Komponenten in einem Nutzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, das einen bidirektionalen Datenaustausch zwischen einer mobilen Befehlseingabeeinheit und einer Empfangseinheit ermöglicht. Ferner soll das System leicht anpassbar sein und mehrere Befehlseingabeeinheiten nutzen, die nicht typengleich sein müssen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein System mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 9 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Die Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass die Empfangseinheit in dem Nutzfahrzeug montiert und mit Wandlern zum Steuern vorzugsweise mehrerer unterschiedlicher Geräte und Komponenten vorgesehen ist, und dass die wenigstens eine mobile Befehlseingabevorrichtung ein programmierbares Mobiltelefon, PDA, oder ähnliches ist.
  • Diese Lösung bietet den Vorteil, dass die Funkstrecke direkt zwischen der wenigstens einen mobilen Befehlseingabevorrichtung und einer in einem Nutzfahrzeug installierten stationären Empfangseinheit herstellbar ist, ohne ein Vermittlungsamt, ein öffentliches Festnetz etc. zwischenzuschalten. Damit ist die Verbindungsstrecke unabhängig von stationär installierten Geräten, so dass z.B. global eine Verbindung zwischen der mobilen Befehlseingabevorrichtung und der Empfangseinheit in einem Nutzfahrzeug herstellbar ist, ohne auf territorial begrenzte Festnetzeinrichtungen zurückzugreifen. Insbesondere für die Anwendung von Nutzfahrzeugen, die weltweit eingesetzt werden, ist dies ein wesentlicher Vorteil.
  • Die Ausführung der mobilen Befehlseingabevorrichtung als programmierbares Mobiltelefon oder PDA (Personal Digital Assistent) bietet weiterhin den Vorteil, dass mit dieser Wahl Geräte mit einer weiten Verbreitung verwendet werden, die betreffend ihrem Funksignalgeber einen sehr hohen Standardisierungsgrad aufweisen. Die als Massenprodukt hergestellten auch als Handy bezeichneten Mobiltelefone oder PDAs weisen eine hohe Verfügbarkeit auf und sind im Vergleich zu speziell für den Einsatz als Mobile Einheit zur Steuerung von Einzelgeräten hergestellten Geräte kostengünstig. Da sowohl Mobiltelefone wie auch PDAs ein Display zur Anzeige von Daten, eine Tastatur oder ein Touchscreen zur Eingabe von Daten und eine funkbasierte Datenschnittstelle aufweisen, erfüllen diese Geräte die wesentlichen Merkmale, um im Sinne der vorliegenden Erfindung als mobile Befehlseingabevorrichtung einsetzbar zu sein. Der hohe Standardisierungsgrad gestattet den Einsatz von Mobiltelefonen und PDAs in verschiedenen Ausführungen und von verschiedenen Herstellern, da die vorhandenen Schnittstellen bzw. Funksignalgeber für einen Datenaustausch modell- und herstellerunabhängig sind.
  • Um ein Mobiltelefon oder PDA als Fernbedienung nutzen zu können, muss zunächst ein Steuerprogramm, beispielsweise eine Java Software, geladen werden. Diese wandelt die Befehlseingabe in für die Empfangseinheit interpretierbare Steuersignale und kann auch entsprechende Informationen der Empfangseinheit interpretieren und anzeigen. Darüber hinaus kann das Steuerprogramm Verschlüsselungsverfahren beinhalten.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein bidirektionaler Datenaustausch ein weiterer wesentlicher Vorteil, da das Mobiltelefon bzw. der PDA nicht nur als Empfänger einsetzbar ist, um beispielsweise Informationen über die Geräte und Komponenten in einem Nutzfahrzeug zu erhalten, sondern auch Daten senden kann. Zu den Geräten und Komponenten in einem Nutzfahrzeug können beispielsweise ein Schiebedach, eine Standheizung, eine Standklimaanlage, Türverriegelungen, Fensterheber, die Luftfederung, Audio- und Videogeräte, Innenbeleuchtungen, Fernbedienung der Außenbeleuchtungen u. Blinker zur Abfahrtskontrolle, Dieselmotorsteuerung, die Navigationseinrichtung oder auch die Kälteanlage eines Kühltransportes zählen.
  • Eine weitere die Erfindung verbessernde Maßnahme sieht vor, dass der Funksignalgeber und die Empfangseinheit eine Bluetooth Schnittstelle aufweisen. Hierbei entspricht Bluetooth einer allgemeinen Normung, um im Nahbereich einen Funksignalgeber zu nutzen, ohne auf externe Mittel zuzugreifen. Bluetooth ist dabei eine international standardisierte Schnittstelle, welche vorteilhafter Weise für die vorliegende Erfindung einsetzbar ist. Bluetooth sendet im 2,4 GHz Band, das weltweit lizenzfrei nutzbar ist und eine geringe Störanfälligkeit aufweist. Die maximale Sende- und Empfangsreichweite, welche mit Bluetooth möglich ist, beträgt ca. 20 m und kann daher als Kurzstrecken-Datenfunk bezeichnet werden. Bei Anwendungen, bei denen sich der Bediener im oder an einem Nutzfahrzeug befindet, ist somit ein uneingeschränkter und sicherer Einsatz der Bluetoothtechnik hinsichtlich des Betriebes und der Datensicherheit möglich.
  • Nach einer möglichen Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass das Mobiltelefon und/oder PDA ein Anzeigemittel aufweist, und hierüber die eingegebenen und/oder empfangenen Daten und/oder Tastenbelegungen bzw. Touchscreen-Belegungen, z.B. mit bestimmten Fernsteuerfunktionen, darstellbar sind. Vorteilhafter Weise können somit die ohnehin an einem Mobiltelefon/PDA vorhandenen Mittel zur Eingabe von Zeichen wie Zahlen, Buchstaben, Sonderzeichen und Funktionsbefehle wie eine Tastatur und ein Anzeigemittel wie ein Display für den Gebrauch als Befehlseingabevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung genutzt werden. Abhängig von der Ausführung des Mobiltelefons/PDAs können zudem Bildmitteilungen versendet und empfangen werden, was – beispielsweise im Rahmen einer verschlüsselten Mitteilung – den Einsatzbereich und die Verschlüsselungsmöglichkeiten der Informationsübermittlung erweitert, da auch derartige Mitteilungen auf dem betreffenden Display darstellbar sind und beispielsweise zur Anmeldung und Freischaltung dienen können.
  • Vorteilhafter Weise weist das System mehrere mobile Befehlseingabevorrichtungen auf, wobei die jeweiligen Befehlseingabevorrichtungen derart codiert sind, dass diese über zugeordnete Codierungen freischaltbar sind, um über die Funkstrecke einen Datenaustausch zu legitimieren. Um eine Identifizierung der einzelnen Befehlseingabevorrichtungen zu ermöglichen, kann der Bediener über eine zugeordnete Codierung die ihm zugeordnete mobile Befehlseingabevorrichtung an der im Nutzfahrzeug installierten stationären Empfangseinheit frei schalten und damit für den Betrieb legitimieren. Die Notwendigkeit des zugeordneten Codes ergibt sich neben der Identifizierung des Benutzers zudem aus Sicherheitsgründen, damit keine Funkstrecke zwischen der im Nutzfahrzeug installierten Empfangseinrichtung und einem unberechtigten Benutzer einer beliebigen Befehlseingabevorrichtung aufgebaut werden kann. Um unberechtigte Nutzungen zu verhindern, werden geeignete Verschlüsselungsverfahren für die Datenübertragung verwendet.
  • Bei der Nutzung einer Mehrzahl von mobilen Befehlseingabevorrichtungen ist es von besonderem Vorteil, dass mit der Freischaltung der Funkstrecke mit einer Codierung zwischen einer Befehlseingabevorrichtung und der Empfangseinheit die Funkstrecke zwischen einer bisherigen Befehlseingabevorrichtung und der Empfangseinheit automatisch beendbar ist. Dabei geht es weniger darum, dass eine gerade bestehende Funkverbindung beendet wird, sondern dass die Freischaltung der vorher benutzten Mobileinheit aufgehoben wird und das Mobilteil damit wieder gesperrt ist. Das gilt natürlich auch dann, wenn zu dem vorher benutzten Mobilteil aktuell keine Funkverbindung besteht. Die im Fahrzeug gespeicherte Freigabe für das bisherige Mobilteil wird zurückgesetzt/gelöscht. Die Eingabe der Codierung ist jedoch nur einmal für die Freigabe der Befehlseingabevorrichtung vor Betriebsaufnahme, beispielsweise durch einen Fahrer erforderlich. Wurde die Freigabe mit der Codierung einmal vorgenommen, muss sie für nachfolgende Benutzungen der Fernbedienung nicht mehr eingegeben werden. Erst wenn die Codierung wieder gelöscht wurde, muss sie später wieder eingegeben werden. Somit ist sichergestellt, dass nicht mehrere Benutzer gleichzeitig mit den ihnen zugeordneten mobilen Befehlseingabevorrichtungen jeweilige Funkstrecken aufbauen und mit der Empfangseinheit im Nutzfahrzeug Daten austauschen. Bei einer Deaktivierung der Funkstrecke durch eine automatische Beendigung bei der Neuanmeldung eines nachfolgenden Benutzers ist sichergestellt, dass immer nur ein Benutzer, welcher aktuell auf das Nutzfahrzeug zugreift, mit der ihm zugeordneten Befehlseingabevorrichtung eine Funkstrecke aufbaut, wie es beispielsweise bei einem Fahrerwechsel des Nutzfahrzeugs erfolgt. Erfolgt das Abschalten einer Funkstrecke mit einer bisherigen Befehlseingabevorrichtung nicht automatisch, so kann beispielsweise eine Erinnerung zum Löschen einer Zuordnung einer Befehlseingabevorrichtung auf dieser und im Nutzfahrzeug in Form eines entsprechenden Symbols angezeigt werden, was bei dem Aufbau einer Funkstrecke, z.B. durch Einschalten der Zündung des Nutzfahrzeugs o. ä. erfolgen kann.
  • Zur sicheren Zuordnung der mobilen Befehlseingabevorrichtung zu einer Empfangseinheit in einem Nutzfahrzeug wird vorgeschlagen, dass die Codierung über die mobile Befehlseingabevorrichtung über ein Eingabemittel eingebbar ist und beispielsweise die Fahrgestellnummer des Nutzfahrzeugs und/oder eine numerische oder alphanumerische Erweiterung aufweist, wobei über die Codierung die Zuordnung zu dem Nutzfahrzeug erfolgt. Bei dem Eingabemittel kann es sich beispielsweise um eine an der Befehlseingabevorrichtung vorhandene Tastatur handeln, wobei jedoch auch eine sprachbasierte Eingabe oder aber eine Zugangsfreigabe über eine Erfassung von biometrischen Daten erfolgen kann. Eine Codierung kann im Sinne der Zuordnung eines Zielfahrzeuges beispielsweise die Fahrgestellnummer aufweisen, so dass eine eindeutige Zuordnung gewährleistet ist, da sonst bei mehreren Nutzfahrzeugen ein ungewollter oder missbräuchlicher Aufbau einer Funkstrecke zu einem anderen Nutzfahrzeug herstellbar ist.
  • Hinsichtlich der Zuordnung von mehreren Benutzern mit jeweiligen Befehlseingabevorrichtungen ist es von Vorteil, dass mehrere Codierungen zur Freischaltung der Funkstrecke existieren, wobei die jeweiligen Codierungen zur Freischaltung der Funkstrecke jeweils einer mobilen Befehlseingabevorrichtung zugeordnet sind. Damit ist eine Zuordnung eines individuellen Benutzers möglich, was wiederum die Zuordnung von individuellen Daten wie Benutzerzeiten etc. ermöglicht, ohne dass sich der Bediener über weitere Eingabemittel im Nutzfahrzeug anmelden bzw. identifizieren muss.
  • Nach einer möglichen Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Codierung mit einer Fahrtenschreibereinrichtung verbindbar ist, die Fahrtenschreibereinrichtung mindestens eine benutzerbezogene Chipkarte aufweist, für welche in einem Datenspeicher im Fahrzeug eine Codierung zur Freischaltung einer Funkstrecke gespeichert ist. Somit können in Verbindung mit digitalen Fahrtenschreibereinrichtungen für verschiedene Fahrer unterschiedliche Codes verwendet werden, wobei jeweils nur der Code des aktuellen Fahrers aktiv ist. Damit arbeitet automatisch die Befehlseingabevorrichtung des Fahrers als Fernbedienung, dessen Chipkarte sich in der Fahrtenschreibereinrichtung befindet. Hierzu können im Nutzfahrzeug mehrere Codes gespeichert und in Verbindung mit der Chipkarte der Fahrtenschreibereinrichtung ausgewertet werden.
  • Weitere die Erfindung verbessernde Maßnahmen werden nachstehend gemeinsam mit der Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand einer Figur näher dargestellt. Die
  • 1 zeigt rein schematisch ein System zur Fernbedienung von Geräten in einem Nutzfahrzeug.
  • Das System 1 weist eine als Mobiltelefon ausgeführte Befehlseingabevorrichtung 2 auf, wobei die Befehlseingabevorrichtung 2 mit einer in einem Nutzfahrzeug 3 angeordnete Empfangseinheit 4 eine Funkstrecke 5 aufbaut. Der Aufbau der Funkstrecke 5 kann mit einem Funksignalgeber 6 erfolgen, welcher auf einem Bluetooth-Standard beruht und sowohl an der mobilen Befehlseingabevorrichtung 2 als auch an der stationären Empfangseinheit 4, welche im Nutzfahrzeug 3 installiert ist, vorhanden ist. Über die Funkstrecke 5 ist der bidirektionale Austausch von Daten möglich, wobei die Daten Steuerbefehle zur Steuerung von Geräten 7 im Nutzfahrzeug 3 enthalten, welche wiederum mit der im Nutzfahrzeug 3 installierten Empfangseinheit 4 beispielsweise über ein Wandler im Nutzfahrzeug 3 verbunden sind und hierüber fahrzeugintern ansteuerbar sind. Diese Geräte 7 sind in der 1 schematisch dargestellt und können z. B. ein Schiebedach, eine Standheizung, eine Standklimaanlage, Fensterheber, die Türverriegelung, die Luftfederung, die Navigationseinrichtung oder auch die Kälteanlage eines Kühltransportes oder dergleichen betreffen, wobei die einzelnen Geräte 7 jeweils mit der Empfangseinheit 4 verbunden sind. Diese Verbindung ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel schematisch dargestellt und kann über das Steuergerät des Nutzfahrzeugs erfolgen, um Steuerbefehle in das fahrzeuginterne Bussystem einzusteuern. Die bidirektionale Funkstrecke 5 gestattet ebenfalls die Übertragung von Daten von den Geräten 7 über die im Nutzfahrzeug 3 installierte Empfangseinheit 4 in Richtung der mobilen Befehlseingabevorrichtung 2, wobei die Daten auf einem Anzeigemittel 8 dargestellt werden können.
  • Die einzugebenden Daten wie Steuerbefehle, Codes oder ähnlichem können über ein in der Befehlseingabevorrichtung 2 angeordnetes Eingabemittel 9 eingegeben werden, wobei das Eingabemittel 9 z. B. als Tastatur oder Touchscreen ausgeführt ist. Der einzugebende Code für die Freigabe einer Funkstrecke 5 kann über die Instrumentierung des Nutzfahrzeugs 3 abgefragt werden.
  • In Verbindung mit der digitalen Fahrtenschreibereinrichtung 10 werden für verschiedene Fahrer unterschiedliche Codes derart verwendet, dass jeweils nur der Code des Benutzers aktiv ist, dessen Chipkarte sich in der Fahrtenschreibereinrichtung 10 befindet, damit nur die mobile Befehlseingabevorrichtung 2 des Benutzers eine Funkstrecke 5 aufbaut, dessen Chipkarte aktiv ist. In der Empfangseinheit 4 des Nutzfahrzeugs 3 sind daher mehrere Codes gespeichert, welche in Verbindung mit der Chipkarte der Fahrtenschreibereinrichtung 10 ausgewertet werden.
  • Um die als Mobiltelefon ausgeführte Befehlseingabevorrichtung 2 als Fernbedienung nutzten zu können, wird in das Mobiltelefon ein Programm geladen. Das Programm ist über die Bluetooth-Schnittstelle ladbar, wobei durch den Benutzer einmalig ein Freischaltcode eingegeben wird, wobei das Programm und der Freischaltcode ähnlich wie Rufnummern im Mobiltelefon gespeichert werden.
  • Das Programm beinhaltet auch Verschlüsselungsalgorithmen zur Verschlüsselung der Datenübertragung und Absicherung gegen unbefugte Eingriffe. Alternativ kann ein erhöhter Sicherheitslevel gegen unbefugte Dekodierung der Verschlüsselungen sichergestellt werden, indem die Verschlüsselungsmethoden nicht auslesbar auf einem Speichermedium des Mobiltelefons oder PDAs hinterlegt sind. Vorzugsweise sind die Verschlüsselungsmethoden auf der SIM-Karte des mobilen Geräts nicht auslesbar gespeichert. Dafür müssen spezielle SIM-Karten erstellt werden, in denen die Verschlüsselungsmethoden bereits bei Ausgabe an den Nutzer gespeichert sind und nicht erst geladen werden müssen.
  • Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf das vorstehend angegebene bevorzugte Ausführungsbeispiel. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch macht.
  • 1
    System
    2
    Befehlseingabevorrichtung
    3
    Nutzfahrzeug
    4
    Empfangseinheit
    5
    Funkstrecke
    6
    Funksignalgeber
    7
    Geräte
    8
    Anzeigemittel
    9
    Eingabemittel
    10
    Fahrtenschreibereinrichtung

Claims (11)

  1. System (1) zur Fernbedienung von Geräten und Komponenten (7) in einem Fahrzeug (3), insbesondere einem Nutzfahrzeug, welches eine mobile Befehlseingabevorrichtung (2) mit Funksignalgeber (6) und eine stationäre Empfangseinheit (4) zum direkten Empfang funkcodierter Steuersignale des Funksignalgebers (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangseinheit (4) in dem Fahrzeug (3) montiert und mit Wandlern zum Steuern vorzugsweise mehrerer unterschiedlicher Geräte und Komponenten (7) vorgesehen ist, wobei die Empfangseinheit (4) ferner einen Sender aufweist, und dass die wenigstens eine mobile Befehlseingabevorrichtung (2) ein programmierbares Mobiltelefon, PDA oder ähnliches ist, wobei die Befehlseingabevorrichtung (2) ferner einen Empfänger aufweist.
  2. System (1) zur Fernbedienung von Geräten und Komponenten (7) in einem Fahrzeug (3) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befehlseingabevorrichtung (2) mit Funksignalgeber (6) und die Empfangseinheit (4) jeweils eine Bluetooth Schnittstelle aufweisen.
  3. System (1) zur Fernbedienung von Geräten und Komponenten (7) in einem Fahrzeug (3) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobiltelefon und/oder PDA ein Anzeigemittel (8) aufweist, und hierüber eingegebene und/oder empfangene Daten, Bedienfunktionen, Tasten- bzw. Touchscreen-Belegungen darstellbar sind.
  4. System (1) zur Fernbedienung von Geräten und Komponenten (7) in einem Fahrzeug (3) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das System (1) mehrere mobile Befehlseingabevorrichtungen (2) aufweist, wobei die jeweiligen Befehlseingabevorrichtungen (2) derart codiert sind, dass diese über zugeordnete Codierungen freischaltbar sind, um über die Funkstrecke (5) einen Datenaustausch zu legitimieren.
  5. System (1) zur Fernbedienung von Geräten und Komponenten (7) in einem Fahrzeug (3) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Freischaltung der Funkstrecke (5) mit einer Codierung zwischen einer Befehlseingabevorrichtung (2) und der Empfangseinheit (4) die Funkstrecke (5) zwischen einer anderen Befehlseingabevorrichtung und der Empfangseinheit (4) automatisch beendbar ist.
  6. System (1) zur Fernbedienung von Geräten und Komponenten (7) in einem Fahrzeug (3) nach einem der genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Eingabemittel (9) an der mobilen Befehlseingabevorrichtung (2) vorgesehen ist, über das die Codierung eingebbar ist, wobei über die Codierung die Zuordnung zu dem Nutzfahrzeug (3 erfolgt.
  7. System (1) zur Fernbedienung von Geräten und Komponenten (7) in einem Fahrzeug (3) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Codierungen zur Freischaltung der Funkstrecke (5) vorgesehen sind, wobei die jeweiligen Codierungen zur Freischaltung der Funkstrecke (5) jeweils einer mobilen Befehlseingabevorrichtung (2) zugeordnet sind.
  8. System (1) zur Fernbedienung von Geräten und Komponenten (7) in einem Fahrzeug (3) nach einem der genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Fahrtenschreibereinrichtung (10) vorgesehen ist, die mindestens eine benutzerbezogene Chipkarte aufweist, welche eine Codierung zur Freischaltung einer Funkstrecke (5) ausgibt oder für die in einem Datenspeicher im Fahrzeug eine Codierung gespeichert ist.
  9. Verfahren zur Fernbedienung von Geräten und Komponenten (7) in einem Fahrzeug (3), insbesondere einem Nutzfahrzeug, wobei eine mobile Befehlseingabevorrichtung mit Funksignalgeber (6) und eine stationäre Empfangseinheit (4) zum Empfang funkcodierter Steuersignale vorgesehen ist, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist: – Aufbau einer Funkstrecke (5) und Freischaltung einer mobilen Befehlseingabevorrichtung (2) durch Eingabe einer Codierung über ein Eingabemittel (9); – automatische Beendigung einer bereits bestehenden Funkstrecke (5) zwischen einer anderen Befehlseingabevorrichtung und der Empfangseinheit (4); – Eingabe von Steuerbefehlen über das Eingabemittel (9) in die Befehlseingabevorrichtung (2); – Übertragung von Steuersignalen durch den Funksignalgeber (6) über die Funkstrecke (5) an die Empfangseinheit (4); – Umwandeln der Steuersignale von der Empfangseinheit (4) über Wandler und Ausgabe an ein oder mehrere Geräte (7) im Nutzfahrzeug (3).
  10. Verfahren zur Fernbedienung von Geräten und Komponenten (7) in einem Fahrzeug (3) nach Anspruch 9, wobei Informationen von einem oder mehreren Geräten (2) an die Empfangseinheit (4) ausgegeben werden, welche diese über die Funkstrecke (5) an die mobile Befehlseingabevorrichtung (2) sendet.
  11. Verfahren zur Fernbedienung von Geräten und Komponenten (7) in einem Fahrzeug (3) nach Anspruch 9 oder 10, wobei die von der Befehlseingabevorrichtung (2) empfangenen Informationen mit dem Anzeigemittel (8) dargestellt werden.
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