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Die
Erfindung betrifft eine Heizeinrichtung zum Wärmen eines Patienten sowie
ein Verfahren zum Wärmen
eines Patienten.
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In
der bildgebenden Diagnostik und in der Intervention sowie im alltäglichen
Krankenhausaufenthalt bei stationären Behandlungen sind Patienten
oftmals ungünstigen
Klimabedingungen ausgesetzt. Insbesondere liegt die Temperatur in
Untersuchungs- sowie OP-Räumen
häufig
niedriger als für
den Patienten vorteilhaft und angenehm wäre, so dass er mittels zusätzlicher
Heizsysteme gewärmt
werden sollte. Durch das Erwärmen
des Patienten soll die Temperatur auf physiologisch normalem Niveau, üblicherweise
also über
36°C, gehalten
werden. Ein physiologisches Temperaturniveau ist gerade bei Säuglingen
und physisch instabilen Personen von großer Bedeutung, da zu niedrige
Temperaturen schwerwiegende negative Folgen für die Genesung des Patienten
haben können
und bei Säuglingen
für den
Gesundheitszustand ganz allgemein kritisch sind.
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Es
ist bekannt, aktive oder passive Heizsysteme vorzusehen, die z.B.
beheizte Patientenliegen oder Decken umfassen können, um ein physiologisches
Temperaturniveau sicherzustellen. Um die Wärmeleistung des Heizsystems
richtig einzustellen, muss bei den bekannten Systemen die Temperatur am
Patienten gemessen werden. Die Messung muss laufend in kurzen Zeitabständen wiederholt
werden und erfordert personellen Aufwand. Sie ist außerdem im
Hinblick auf die Aufmerksamkeit des Pflegepersonals fehleranfällig. Im
Bedarfsfall kann entweder die Wärmeleistung
manuell verändert
werden oder eine zusätzliche
Decke zur passiven thermischen Isolation aufgelegt bzw. entfernt
werden.
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Bei
Operationen oder Intensivüberwachung auf
Station werden vor allem aktive Heizsysteme, z.B. Heizluftdecken
oder Heizmatratzen, eingesetzt. Bei aktiven Heizsystemen durch das Pflegepersonal auch
die Temperatur des Heizsystems am Patienten gemessen und anschließend, je
nach Ermessen des Arztes, die Beheizung manuell eingestellt werden. Trotzdem
ist es nicht auszuschließen,
dass durch solche Systeme oberflächliche
Verbrennungen an der Haut des Patienten verursacht werden, da sich das
System nur durch punktuelle Temperaturmessungen kontrollieren lässt und
oftmals die Temperatur des Heizelements nur indirekt eingestellt
werden kann, indem mehr oder weniger Energie zugeführt wird.
Die Einstellung erfolgt üblicherweise über ein Potentiometer
oder einen Zweipunktregler, deren Einstell-Charakteristika und Ungenauigkeiten
zusätzliche
Unwägbarkeiten
mit sich bringen.
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Aus
der JP 2001 238924 ist eine Matratze für eine Patientenliege bekannt,
die ein elektrisches Heizelement aufweist, um eine Körpertemperatur
des Patienten stabil zu halten. Die Matratze ist aus zwei Schaumstoff-Kernen
aufgebaut, zwischen denen das Heizelement angeordnet ist, und an
deren Oberfläche
ein Temperaturfühler
angeordnet ist. Ein Regler vergleicht die durch den Temperatur-Fühler gemessene
Temperatur mit einem Körper-Temperatursollwert
und reguliert die Wärmeleistung.
Nachteilig daran ist jedoch, dass der bzw. die Temperaturfühler unabhängig davon,
ob sie mit dem Patienten in Kontakt sind, Messwerte erfassen. Daher
kann es passieren, dass ein Temperaurfühler beispielsweise der Umgebungsluft
ausgesetzt ist und deshalb fälschlich
eine zu geringe Temperatur misst, was zu einer für den Patienten gefährlichen
Anhebung der Heizleistung durch den Regler führen kann.
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Aus
der
DE 31 19 757 ist
eine Regeleinrichtung zur Regelung der Oberflächentemperatur eines beheizbaren
Polsters bekannt. Um zu erreichen, dass stets die tatsächliche
Oberflächentemperatur zwischen
Patienten und Polster gemessen wird, ist ein Temperatur-Fühler mit
einem Detektor zum Detektieren der Beaufschlagung von einem Benutzer vorgesehen.
Dadurch wird das Risiko vermieden, dass ein nicht von einem Patienten
beaufschlagter und stattdessen beispielsweise der Umgebungsluft ausgesetzter
Fühler
entsprechend abkühlt
und eine zu geringe Oberflächentemperatur
misst, was zu einer übermäßigen Beheizung
des Polsters führen würde. Der
Temperatur-Fühler
ist durch das Erfordernis eines zusätzlichen Detektors jedoch verhältnismäßig aufwändig. Außerdem ermöglicht er
lediglich eine punktuelle Messung.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Heizeinrichtung zum Wärmen eines
Patienten zu schaffen, die eine zuverlässige und besser auf den tatsächlichen
Wärme-Bedarf
des Patienten abgestimmte Heizleistung abgibt. Eine weitere Aufgabe der
Erfindung besteht darin, eine bildgebende Diagnose-Einrichtung mit einer
solchen Heizeinrichtung sowie ein entsprechendes Verfahren zur Regelung einer
Heizleistung anzugeben.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabe durch eine Heizeinrichtung mit den Merkmalen des 1.
Patentanspruchs, durch eine bildgebende Diagnose-Einrichtung mit
den Merkmalen des 13. Patentanspruchs sowie durch ein Verfahren
mit den Verfahrensschritten des 15. Patentanspruchs. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
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Ein
Grundgedanke der Erfindung besteht darin, zur Regelung der Heizleistung
nicht nur einen mit der Heizvorrichtung in Verbindung stehenden
Temperatursensor heranzuziehen, sondern mindestens ein weiteres
Temperatursignal bzw. mindestens eine weitere Information über ein
Körpermerkmal
des Patienten.
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Eine
auf diesem Grundgedanken basierende Heizeinrichtung zum Wärmen eines
Patienten umfasst ein Heizvorrichtung, die zum Wärmen eines Patienten ausgebildet
ist, einen Temperatursensor, der zum Messen einer Temperatur der
Heizvorrichtung ausgebildet ist, und eine mit dem Temperatursensor und
der Heizvorrichtung verbundene Regeleinrichtung, die dazu ausgebildet
ist, die Heizvorrichtung in Abhängigkeit
von einem Empfangen eines Ausgangssignals des Temperatursensors
anzusteuern, wobei gemäß der Erfindung
die Regeleinrichtung mindestens ein weiteres Signal empfängt, das
von einem Körpermerkmal
des Patienten und/oder von einer Temperatur abhängig ist, und die Heizvorrichtung in
zusätzlicher
Abhängigkeit
von diesem weiteren Signal ansteuert. Ein Verfahren auf Basis dieses Grundgedankens
umfasst die Verfahrensschritte
- a) Erfassen
einer Temperatur einer Heizvorrichtung,
- b) Erfassen mindestens einer weiteren Temperatur und/oder eines
Körpermerkmals
des Patienten,
- c) Regeln einer Heizleistung in Abhängigkeit von der erfassten
Temperatur der Heizvorrichtung sowie der mindestens einen weiteren
Temperatur und/oder des Körpermerkmals.
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Die
Erfindung ermöglicht
es, die Heizeinrichtung in Abhängigkeit
von der tatsächlichen
Temperatur des Patienten und unter Berücksichtigung z.B. von dessen
Gewicht, Größe und Gesundheitszustand
automatisch zu regulieren. Dazu können z.B. aktuelle Patienteninformationen
aus einer elektronischen Patientenakte ausgelesen werden. Die aktuellen
Temperaturwerte der Heizvorrichtung sowie die aktuellen weiteren
Temperaturwerte werden automatisch in bestimmten Zeitintervallen
abgefragt und bei der Regelung berücksichtigt; dies verringert
einerseits den Aufwand des Pflegepersonals und erhöht andererseits
die Zuverlässigkeit
der Temperaturüberwachung.
Die Heizvorrichtung kann dabei in ein Patientelagerungssystem, z.B.
einen Operationstisch, ein Krankenhausbett oder ein normales Bett
integriert oder als Matratze ausgelegt sein. Im Hinblick auf bildgebende
diagnostische Anwendungen kann das Heizelement röntgentransparent und mit geringer
magnetischer Induktivität
für MR-Anwendungen ausgeführt sein,
z.B. auf Basis von Karbonfasern. Bei Ausführung und Platzierung der Temperatur-Sensoren
kann auf bekannte Messverfahren zurückgegriffen werden.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist ein Temperatursensor
in die Heizvorrichtung integriert, insbeson dere als Litze in einem
Heizleiter. Dies gewährleistet
eine Messung unabhängig davon,
ob der Temperatursensor bzw. die Heizvorrichtung durch einen aufliegenden
Patienten belastet wird. Im Gegensatz dazu würde ein extern am Heizsystem
angebrachter Sensor unter verschiedenen Druckbelastungen durch den
Patienten verschiedene Sensor-Werte abhängig von der momentanen Druckbelastung
erzeugen. Im schlimmsten Fall würde
eine zu niedrige Heizsystem-Temperatur gemessen werden, was zu einer
unangebrachten Erhöhung
der Heizleistung führen
würde.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand von Ausführungsbeispielen,
die nicht als einschränkend
aufzufassen sind und die nachfolgend anhand von Figuren beschrieben werden.
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Die
Figuren zeigen:
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1 schematische
Seitansicht einer Patientenlagerungsvorrichtung mit Heiz-Auflage,
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2 schematische
Draufsicht der Patientenlagerungsvorrichtung,
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3 Röntgeneinrichtung
mit Patientenliege mit Heizelement, und
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4 schematische
Darstellung eines Systems zur Regelung der Heizleistung.
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In 1 ist
eine Patientenlagerungsvorrichtung mit Heizauflage in Seitansicht
schematisch dargestellt. Auf einem Sockel 1 ist eine OP-Liege 2 fest oder
beweglich gelagert. Auf die OP-Liege 2 ist eine Heizmatte 3 aufgelegt,
die zum Wärmen
eines darauf liegenden Patienten eingesetzt werden kann.
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Im
Hinblick auf bildgebende diagnostische Anwendungen können OP-Liege 2 und
Heizmatte 3 röntgentransparent
ausgeführt sein,
so dass sich ein röntgentransparenter
Bereich A der Patientenlagerungsvorrichtung ergibt. Dahingegen ist
der den Sockel 1 umfassende Bereich B nicht Röntgenbereich und
ein Patient muss gegebenenfalls entsprechend auf der OP-Liege 2 positioniert
werden. Im nicht-röntgentransparenten
Bereich B ist ein Heiz-Temperatursensor 6 in die Heizmatte 3 integriert.
Bekannte Heiz-Temperatursensoren mit ausreichender Messgenauigkeit
sind nicht röntgentransparent,
so dass eine Positionierung des Heiz-Temperatursensors 6 im
röntgentransparenten
Bereich A nicht sinnvoll wäre.
Wesentlich ist jedoch vor allem, dass die Position des Heiz-Temperatursensors 6 es
zulässt,
dass ein aufliegender Patient immer auch auf dem Heiz-Temperatursensor 6 aufliegt.
Andernfalls kann der Heiz-Temperatursensor 6 der
kühlenden
Umgebungsluft ausgesetzt sein und deshalb fälschlich zu geringe Temperaturwerte
anzeigen.
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Der
Heiz-Temperatursensor 6 muss im Heizelement der Heizmatte 3 integriert
sein, damit er nicht durch Fremdanwendung oder Fremdeinwirkung entfernt
werden kann, z.B. beim Auflegen oder Umlagern eines Patienten. In
besonders geeigneter Weise kann er als NTC-Sensor ausgeführt sein,
indem der Halbleiter mit einer hochflexiblen Heizlitze verdrahtet und
vollständig
isoliert wird. NTC-Sensoren sind temperaturabhängige Halbleiterwiderstände, die
bei höheren
Temperaturen besser leiten als bei niedrigeren Temperaturen. Sie
haben also einen negativen Temperaturkoeffizienten, weshalb sie
NTC-Widerstände (negative
temperature coefficient) genannt werden. Sie werden auch als Heißleiter
bezeichnet und können
aus Eisenoxid (Fe2O3),
ZnTiO4 oder Magnesiumdichromat (MgCr2O4) gefertigt sein.
Die temperaturabhängigen
Widerstandswerte werden Kennlinien entnommen, die der Heiz-Regeleinrichtung
zur Verfügung
gestellt werden müssen.
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In 2 ist
die vorangehend beschriebene Patientenlagerungsvorrichtung in schematischer Draufsicht
dargestellt. Auf der OP-Liege 2 liegt die Heizmatte 3 auf,
wobei sie diese nur teilweise vollständig überdeckt. Die Kontur der OP-Liege 2 und
die Heizmatte 3 ergibt sich daraus, dass im röntgentransparenten
Bereich A eine besonders gute Zugänglichkeit zum Patienten gewährleistet
sein soll, weswegen die OP-Liege 2 hier schmaler geschnitten
ist. Im nicht-röntgentransparenten
Bereich B ist zum einen der Heiz-Temperatursensor 6 angeordnet,
zum anderen die Heizstromanschlüsse 4. Über die
Heizstromanschlüsse 4 werden
die Heizelemente 5 mit Heizleistung versorgt. Die Heizelemente
sind als Karbonfasern ausgeführt,
die zum einen röntgentransparent sind,
zum anderen eine geringe magnetische Induktion aufweisen, was sie
für die
Anwendung in MR-Verfahren geeignet macht.
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In 3 ist
schematisch eine Röntgeneinrichtung 10 dargestellt,
in Zusammenhang mit welcher eine Heizeinrichtung für einen
Patienten 17 verwendet wird. Die Röntgeneinrichtung 10 umfasst
ein Stativ 11, an dem eine Untersuchungs-Liege 12 gelagert
ist. In die Untersuchungs-Liege 12 integriert ist ein Heizelement 13,
das dem Wärmen
eines aufliegenden Patienten 17 dient. Das Heizelement 13 wird über eine
Heizstromleitung 14 mit Energie versorgt. In das Heizelement 13 integriert
ist ein Heiz-Temperatursensor 6, der über eine Temperatursensor-Verbindung 16 angebunden
ist. Unterhalb der Untersuchungsliege 12 ist ein Röntgendetektor 20 angeordnet,
mittels dessen Röntgenaufnahmen
des darüber liegenden
Patienten 17 erfasst werden können.
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Ebenfalls
am Stativ gelagert ist eine Röntgenstrahlquelle 18,
die über
eine Hochspannungsleitung 21 versorgt wird. Die Röntgenstrahlquelle 18 dient
der Erzeugung eines Röntgenstrahlbündels 19, das
den Patienten 17 durchläuft
und anschließend auf
den Röntgendetektor 20 auftrifft.
Der Heiz-Temperatursensor 6 ist
in einem Bereich außerhalb
des Röntgenstrahlbündels 19 angeordnet,
um Störungen in
der Röntgenaufnahme
zu verursachen.
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Ein
Schaltschrank 22 beinhaltet die notwendige Hochspannungs- und Steuer-Elektronik,
um über
Hochspannungsleitung 21 die Röntgenstrahlquelle 18 zu
versorgen, über
Heizstromleitung 14 das Heizelement 13 und um über die
Temperatursensorverbindung 16 Signale des Heiz-Temperatursensors 6 zu
empfangen. Der Schaltschrank 22 umfasst eine Steuereinrichtung 23 mit
den erforderlichen Steuer- und Leistungs-Stelleinrichtungen und
der für
den Betrieb des Heiz-Temperatursensors 6 erforderlichen Sensorelektronik.
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Die
Steuereinrichtung 23 ist über eine Steuersignalleitung 24 mit
einer Datenverarbeitungseinrichtung 27 verbunden und wird
von dieser gesteuert. Die Datenverarbeitungseinrichtung 27 umfasst
ein Anzeigegerät 29 und
eine Tastatur 28 zur Bedienung durch einen Arzt oder anderes
Pflegepersonal. Sie verfügt über einen
Programmspeicher 25, der neben aufnahmespezifischen Röntgenprogrammen
zum Betrieb der Röntgenstrahlquelle 18 und
des Röntgendetektors 20 auch
ein Programm zur Regelung der Heizleistung für das Heizelement 13 umfasst.
Die Datenverarbeitungseinrichtung 27 arbeitet in Zusammenhang
mit der Heizeinrichtung zum Wärmen
des Patienten 17 als Regeleinrichtung und greift deshalb zusätzlich auf
einen Heizkurvenspeicher 26 zu, in dem Heizkurven abgelegt
sind, die als Regelparameter bzw. Einflussgröße zur Regelung herangezogen werden
können.
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Im
Heizkurvenspeicher 26 können
Heizkurven für
unterschiedliche Heizelement-Typen, unterschiedliche Ausführungen
der Patienten-Liege 12 sowie für Patienten mit unterschiedlicher
Größe, unterschiedlichem
Gewicht, Krankheitsbild oder Geschlecht zugreifbar sein. Um über Patienteninformationen
verfügen
zu können,
kann die Datenverarbeitungseinrichtung 27 eine nicht näher dargestellte Verbindung
zu einem Klinikinformationssystem (KIS) haben, über die beispielsweise auf
eine elektronische Patientenakte zugegriffen werden kann.
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In 4 ist
schematisch eine Regeleinrichtung für die Heizleistung zum Wärmen eines
Patienten 17 dargestellt. Der Patient 17 befindet
sich in einem Pflegebett 37, in das ein Heizelement samt
integriertem Heiz-Temperatursensor 6 integriert ist. Das Heizelement
kann als Matratzenauflage, inner halb der Matratze oder als Decke
ausgeführt
sein. Am Patient 17 angebracht befindet sich ein Körper-Temperatursensor 34,
der ebenso wie der Heiz-Temperatursensor 6 Informationen
an einen prozessorgesteuerten Temperaturregler 31 liefert.
Eine weitere Patienten-Temperatur wird durch den Expirations-Temperatursensor 35 erfasst,
und zusätzlich
ist ein Raum-Temperatursensor 36 vorgesehen,
die beide ebenfalls Temperatur-Informationen an den Temperaturregler 31 liefern.
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Der
Temperaturregler 31 bezieht zusätzliche Informationen aus einem
Klinikinformationssystem 30 und kann außerdem über eine Tastatur 28 Nutzereingaben
empfangen. Aus den empfangenen Temperatur- und Patienten-Informationen
sowie in Abhängigkeit
von Nutzereingaben erzeugt er ein Regelsignal, dass er an ein Heizsystem 33 abgibt.
In Abhängigkeit
von dem Regelsignal wird die Heizleistung des Heizsystems 33 eingestellt.
Mit der eingestellten Heizleistung wird über die Heizstromleitungen 14 durch
das des Heizsystem 33 der Patient 17 im Pflegebett 37 gewärmt.
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Der
Temperaturregler 31 kann z.B. innerhalb der vorangehend
beschriebenen Datenverarbeitungseinrichtung 27 gemeinsam
mit der Steuereinrichtung 23 realisiert sein. Er reguliert
automatisch die Heizleistung für
die Heizvorrichtung und damit die Patienten-Temperatur. Über die
Information vom Klinikinformationssystem 30 können Gewicht,
Größe, Gesundheitszustand
oder Alter des Patienten berücksichtigt
werden. Er gibt aktuelle Werte auf einem Anzeigegerät aus und
erlaubt zudem die Übertragung
sämtlicher
Daten über
geeignete externe Schnittstellen, z.B. RS232 oder CAN. Dies ermöglicht die
Anbindung des Regelsystems an den vorangehend betriebenen Überwachungsrechner 32 oder an
weitere, eventuell bereits bestehende, Sicherheitssysteme. Die aktuellen
Temperaturwerte aller Temperatursensoren 6, 34, 36 werden
laufend erfasst und erlauben Rückschluss
auf die zu regelnde Patiententemperatur. Anhand der Temperaturwerte und
unter Berücksichtigung
von Körpermerkmalen
in Gestalt der Patienteninformationen, sowie gegebenenfalls beeinflusst
durch Nutzereingaben eines Arztes, wird die Heizleistung geregelt.
Sämtliche
Eingangs- und Ausgangs-Größen werden
in einem Überwachungsrechner 32 protokolliert
und kontrolliert, um eventuelle Regelungsfehler frühzeitig
erkennen zu können
und sämtliche
Regelungs-Situationen im nach hinein rekonstruieren zu können.
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Der
Temperaturregler 31 kann sowohl auf Basis einer Software
als auch auf Basis einer Hardware konzipiert sein. Es kann neben
den vorangehend beschriebenen auch weitere oder eine geringere Anzahl
von Temperaturwerten berücksichtigen. Wesentlich
ist jedoch, dass mindestens ein Sensor unmittelbar in der Heizvorrichtung,
und ein weiterer unmittelbar am Körper des Patienten 17 angebracht ist.
Besonders vorteilhaft ist es außerdem,
einen weiteren Temperatursensor zur Erfassung des Raum-Klimas zu
berücksichtigen.
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Die
Körper-Temperatursensoren
am Patienten 17 können
in bekannter Weise in Armbänder, Brustbänder oder ähnliches
integriert sein und aktuelle Temperaturwerte entweder per Kabelanbindung oder
mittels Funk übertragen.
Möglich
sind auch Temperatursensoren, die mittels Pflaster auf die Haut des
Patienten aufgeklebt werden. Unter stationären Krankenhaus-Bedingungen können zusätzliche Messsysteme
zur Temperaturerfassung benutzt werden, die z.B. bei einem künstlich
beatmeten Patienten eine Expirations-Temperatur oder bei einem katheterisierten
Patienten eine arterielle oder venöse Temperatur erfassen.
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Die
Sensordaten werden im Temperaturregler 31 mittels dafür vorgesehene
Algorithmen verarbeitet, die aus den vorliegenden Messwerten und
den physiologischen Daten des Menschen (z.B. Gewicht, Größe) eine
Aufheizkurve ermitteln, anhand derer die Heizleistung entsprechend
eingestellt wird. Der Anwender, z.B. ein Arzt, hat zusätzlich die
Möglichkeit, die
von der Regelung erzeugte Aufheizkurve nach eigenem Ermessen zu
verändern,
in dem er beispielsweise eine Anhebung der Heiztemperatur bei Säuglingen
oder eine Absenkung bei Patienten mit Fieber vorsieht. Zur Vermeidung
von Fehleinstellungen setzt der Temperaturregler 31 den
Veränderungen
der Aufheizkurve durch einen Anwender jedoch vorbestimmte, innerhalb
gesetzlicher oder technischer Spezifikationen liegende, Grenzwerte,
innerhalb derer die Temperatur geändert werden kann; z.B. kann
vorgesehen sein, dass die Temperatur nur innerhalb eines Bereichs
von +/– 3°C verändert werden
kann.
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Die
Temperaturregelung arbeitet im gesamten Regelbereich stufenlos und
lässt sich
momentanen Gegebenheiten des Patienten und des klinischen Umfeldes
anpassen. Dadurch kann eine feinfühlige und jeweils aktuelle
Temperatur-Regelung für den
Patienten erreicht werden und Hypo- bzw. Hyper-Thermien werden verhindert.
Um insbesondere lokale Fehl-Temperierungen zu vermeiden, ist dabei die
Platzierung der Temperatursensoren von großer Bedeutung. Im Hinblick
auf bildgebende Diagnoseverfahren können die Temperatursensoren,
so weit sie nicht Röntgentransparent
und MR-Indifferent sind, nicht an beliebiger Stelle am Patienten
angeordnet werden. Indirekte Messungen, wie beispielsweise eine
Infrarot-Messung, sind ebenfalls nur bedingt geeignet, da insbesondere
die Temperatur zwischen Patient und Heizvorrichtung erfasst werden
muss, um lokale Überhitzungen
zu vermeiden.
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Daher
werden Temperatursensoren, wie vorangehend beschrieben, im Umfeld
der bildgebenden Diagnostik außerhalb
des röntgentransparenten
Bereichs der Patientenlagerung angebracht und messen die Temperatur
daher an sozusagen nicht-zentraler Stelle. In diesen Fällen sollte
eine möglichst
homogene Wärmeverteilung über die
gesamte Heizfläche
gewährleistet
sein. Erschwerend kommt hinzu, dass der Patient möglicherweise
teilweise zur thermischen Isolation zugedeckt ist, so dass die Heizvorrichtung
teils zugedeckt, teils jedoch freiliegend ist – was die Wärmeverteilung inhomogen macht.
Der Temperatursensor kann dann sowohl im abgedeckten als auch im
freiliegenden Bereich zu liegen kommen, was unterschiedliche Temperaturwerte
und damit einhergehend ein unterschiedliches Regelverhalten verursachen
würde.
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Derartige
Situationen können
durch den Temperaturregler 31 beherrscht werden, indem
Körpermerkmale
des Patienten berücksichtigt
werden. Z.B. kann bei einem großen
Patienten davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der Heizvorrichtung
durch den Patienten oder eine zur thermischen Isolation aufgelegte
Decke abgedeckt ist. Bei großen Patienten
ist daher von einer hohen thermischen Isolation auszugehen, weswegen
der Temperaturmesswert generell erhöht sein wird. Daher wird auf
die Aufheizkurve ein Offset aufaddiert. Umgekehrt ist bei kleinen
Patienten von einer geringen thermischen Isolation auszugehen, weswegen
die Temperaturmesswerte erwartungsgemäß generell niedriger ausfallen.
Bei kleinen Patienten wird daher ein Offset von der Aufheizkurve
subtrahiert. Weitere Möglichkeiten zur
Kompensation in homogene Temperaturverteilungen z.B. in Abhängigkeit
vom Patientengewicht, sind in vergleichbarer Weise implementierbar.
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Die
Erfindung lässt
sich wie folgt zusammenfassen: Die Erfindung betrifft eine Verfahren
und eine Heizeinrichtung zum Wärmen
eines Patienten 17 sowie eine entsprechende bildgebende
Diagnose-Einrichtung. Die jeweilige Einrichtung umfasst eine Heizvorrichtung,
die zum Wärmen
eines Patienten 17 ausgebildet ist, einen Temperatursensor 6,
der zum Messen einer Temperatur der Heizvorrichtung ausgebildet
ist, und eine mit dem Temperatursensor 6 und der Heizvorrichtung
verbundene Regeleinrichtung, die dazu ausgebildet ist, die Heizvorrichtung
in Abhängigkeit
von einem Ausgangssignal des Temperatursensors 6 anzusteuern.
Gemäß der Erfindung empfängt die
Regeleinrichtung mindestens ein weiteres Signal, das von einem Körpermerkmal
des Patienten 17 und/oder von einer Temperatur abhängig ist,
und steuert die Heizvorrichtung in zusätzlicher Abhängigkeit
von diesem weiteren Signal an. Wesentlich ist, dass mindestens ein
Sensor unmittelbar in der Heizvorrichtung und ein weiterer unmittelbar am
Körper
des Patienten 17 angebracht ist. Besonders vorteilhaft
ist es außerdem,
einen weiteren Temperatursensor zur Erfassung des Raum-Klimas zu berücksichtigen.
Ein Verfahren gemäß der Erfindung umfasst
die Verfahrensschritte a) Erfassen einer Temperatur einer Heiz vorrichtung,
b) Erfassen mindestens einer weiteren Temperatur und/oder eines Körpermerkmals
des Patienten, und c) Regeln einer Heizleistung in Abhängigkeit
von der erfassten Temperatur der Heizvorrichtung sowie der mindestens
einen weiteren Temperatur und/oder des Körpermerkmals.