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DE102005019868A1 - Geregelte Patienten-Heizeinrichtung - Google Patents

Geregelte Patienten-Heizeinrichtung Download PDF

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DE102005019868A1
DE102005019868A1 DE200510019868 DE102005019868A DE102005019868A1 DE 102005019868 A1 DE102005019868 A1 DE 102005019868A1 DE 200510019868 DE200510019868 DE 200510019868 DE 102005019868 A DE102005019868 A DE 102005019868A DE 102005019868 A1 DE102005019868 A1 DE 102005019868A1
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DE
Germany
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temperature
heating device
patient
heating
temperature sensor
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Application number
DE200510019868
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English (en)
Inventor
Thomas Köthe
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Heizeinrichtung zum Wärmen eines Patienten (17) sowie eine entsprechende bildgebende Diagnose-Einrichtung. Die jeweilige Einrichtung umfasst eine Heizvorrichtung, die zum Wärmen eines Patienten (17) ausgebildet ist, einen Temperatursensor (6), der zum Messen einer Temperatur der Heizvorrichtung ausgebildet ist, und eine mit dem Temperatursensor (6) und der Heizvorrichtung verbundene Regeleinrichtung, die dazu ausgebildet ist, die Heizvorrichtung in Abhängigkeit von einem Ausgangssignal des Temperatursensors (6) anzusteuern. Gemäß der Erfindung empfängt die Regeleinrichtung mindestens ein weiteres Signal, das von einem Körpermerkmal des Patienten (17) und/oder von einer Temperatur abhängig ist, und steuert die Heizvorrichtung in zusätzlicher Abhängigkeit von diesem weiteren Signal an. Wesentlich ist, dass mindestens ein Sensor unmittelbar in der Heizvorrichtung und ein weiterer unmittelbar am Körper des Patienten (17) angebracht ist. Besonders vorteilhaft ist es außerdem, einen weiteren Temperatursensor zur Erfassung des Raum-Klimas zu berücksichtigen. Ein Verfahren gemäß der Erfindung umfasst die Verfahrensschritte a) Erfassen einer Temperatur einer Heizvorrichtung, b) Erfassen mindestens einer weiteren Temperatur und/oder eines Körpermerkmals des Patienten und c) Regeln einer Heizleistung in Abhängigkeit von der erfassten Temperatur der Heizvorrichtung sowie der mindestens einen weiteren Temperatur und/oder des Körpermerkmals.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Heizeinrichtung zum Wärmen eines Patienten sowie ein Verfahren zum Wärmen eines Patienten.
  • In der bildgebenden Diagnostik und in der Intervention sowie im alltäglichen Krankenhausaufenthalt bei stationären Behandlungen sind Patienten oftmals ungünstigen Klimabedingungen ausgesetzt. Insbesondere liegt die Temperatur in Untersuchungs- sowie OP-Räumen häufig niedriger als für den Patienten vorteilhaft und angenehm wäre, so dass er mittels zusätzlicher Heizsysteme gewärmt werden sollte. Durch das Erwärmen des Patienten soll die Temperatur auf physiologisch normalem Niveau, üblicherweise also über 36°C, gehalten werden. Ein physiologisches Temperaturniveau ist gerade bei Säuglingen und physisch instabilen Personen von großer Bedeutung, da zu niedrige Temperaturen schwerwiegende negative Folgen für die Genesung des Patienten haben können und bei Säuglingen für den Gesundheitszustand ganz allgemein kritisch sind.
  • Es ist bekannt, aktive oder passive Heizsysteme vorzusehen, die z.B. beheizte Patientenliegen oder Decken umfassen können, um ein physiologisches Temperaturniveau sicherzustellen. Um die Wärmeleistung des Heizsystems richtig einzustellen, muss bei den bekannten Systemen die Temperatur am Patienten gemessen werden. Die Messung muss laufend in kurzen Zeitabständen wiederholt werden und erfordert personellen Aufwand. Sie ist außerdem im Hinblick auf die Aufmerksamkeit des Pflegepersonals fehleranfällig. Im Bedarfsfall kann entweder die Wärmeleistung manuell verändert werden oder eine zusätzliche Decke zur passiven thermischen Isolation aufgelegt bzw. entfernt werden.
  • Bei Operationen oder Intensivüberwachung auf Station werden vor allem aktive Heizsysteme, z.B. Heizluftdecken oder Heizmatratzen, eingesetzt. Bei aktiven Heizsystemen durch das Pflegepersonal auch die Temperatur des Heizsystems am Patienten gemessen und anschließend, je nach Ermessen des Arztes, die Beheizung manuell eingestellt werden. Trotzdem ist es nicht auszuschließen, dass durch solche Systeme oberflächliche Verbrennungen an der Haut des Patienten verursacht werden, da sich das System nur durch punktuelle Temperaturmessungen kontrollieren lässt und oftmals die Temperatur des Heizelements nur indirekt eingestellt werden kann, indem mehr oder weniger Energie zugeführt wird. Die Einstellung erfolgt üblicherweise über ein Potentiometer oder einen Zweipunktregler, deren Einstell-Charakteristika und Ungenauigkeiten zusätzliche Unwägbarkeiten mit sich bringen.
  • Aus der JP 2001 238924 ist eine Matratze für eine Patientenliege bekannt, die ein elektrisches Heizelement aufweist, um eine Körpertemperatur des Patienten stabil zu halten. Die Matratze ist aus zwei Schaumstoff-Kernen aufgebaut, zwischen denen das Heizelement angeordnet ist, und an deren Oberfläche ein Temperaturfühler angeordnet ist. Ein Regler vergleicht die durch den Temperatur-Fühler gemessene Temperatur mit einem Körper-Temperatursollwert und reguliert die Wärmeleistung. Nachteilig daran ist jedoch, dass der bzw. die Temperaturfühler unabhängig davon, ob sie mit dem Patienten in Kontakt sind, Messwerte erfassen. Daher kann es passieren, dass ein Temperaurfühler beispielsweise der Umgebungsluft ausgesetzt ist und deshalb fälschlich eine zu geringe Temperatur misst, was zu einer für den Patienten gefährlichen Anhebung der Heizleistung durch den Regler führen kann.
  • Aus der DE 31 19 757 ist eine Regeleinrichtung zur Regelung der Oberflächentemperatur eines beheizbaren Polsters bekannt. Um zu erreichen, dass stets die tatsächliche Oberflächentemperatur zwischen Patienten und Polster gemessen wird, ist ein Temperatur-Fühler mit einem Detektor zum Detektieren der Beaufschlagung von einem Benutzer vorgesehen. Dadurch wird das Risiko vermieden, dass ein nicht von einem Patienten beaufschlagter und stattdessen beispielsweise der Umgebungsluft ausgesetzter Fühler entsprechend abkühlt und eine zu geringe Oberflächentemperatur misst, was zu einer übermäßigen Beheizung des Polsters führen würde. Der Temperatur-Fühler ist durch das Erfordernis eines zusätzlichen Detektors jedoch verhältnismäßig aufwändig. Außerdem ermöglicht er lediglich eine punktuelle Messung.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Heizeinrichtung zum Wärmen eines Patienten zu schaffen, die eine zuverlässige und besser auf den tatsächlichen Wärme-Bedarf des Patienten abgestimmte Heizleistung abgibt. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine bildgebende Diagnose-Einrichtung mit einer solchen Heizeinrichtung sowie ein entsprechendes Verfahren zur Regelung einer Heizleistung anzugeben.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe durch eine Heizeinrichtung mit den Merkmalen des 1. Patentanspruchs, durch eine bildgebende Diagnose-Einrichtung mit den Merkmalen des 13. Patentanspruchs sowie durch ein Verfahren mit den Verfahrensschritten des 15. Patentanspruchs. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
  • Ein Grundgedanke der Erfindung besteht darin, zur Regelung der Heizleistung nicht nur einen mit der Heizvorrichtung in Verbindung stehenden Temperatursensor heranzuziehen, sondern mindestens ein weiteres Temperatursignal bzw. mindestens eine weitere Information über ein Körpermerkmal des Patienten.
  • Eine auf diesem Grundgedanken basierende Heizeinrichtung zum Wärmen eines Patienten umfasst ein Heizvorrichtung, die zum Wärmen eines Patienten ausgebildet ist, einen Temperatursensor, der zum Messen einer Temperatur der Heizvorrichtung ausgebildet ist, und eine mit dem Temperatursensor und der Heizvorrichtung verbundene Regeleinrichtung, die dazu ausgebildet ist, die Heizvorrichtung in Abhängigkeit von einem Empfangen eines Ausgangssignals des Temperatursensors anzusteuern, wobei gemäß der Erfindung die Regeleinrichtung mindestens ein weiteres Signal empfängt, das von einem Körpermerkmal des Patienten und/oder von einer Temperatur abhängig ist, und die Heizvorrichtung in zusätzlicher Abhängigkeit von diesem weiteren Signal ansteuert. Ein Verfahren auf Basis dieses Grundgedankens umfasst die Verfahrensschritte
    • a) Erfassen einer Temperatur einer Heizvorrichtung,
    • b) Erfassen mindestens einer weiteren Temperatur und/oder eines Körpermerkmals des Patienten,
    • c) Regeln einer Heizleistung in Abhängigkeit von der erfassten Temperatur der Heizvorrichtung sowie der mindestens einen weiteren Temperatur und/oder des Körpermerkmals.
  • Die Erfindung ermöglicht es, die Heizeinrichtung in Abhängigkeit von der tatsächlichen Temperatur des Patienten und unter Berücksichtigung z.B. von dessen Gewicht, Größe und Gesundheitszustand automatisch zu regulieren. Dazu können z.B. aktuelle Patienteninformationen aus einer elektronischen Patientenakte ausgelesen werden. Die aktuellen Temperaturwerte der Heizvorrichtung sowie die aktuellen weiteren Temperaturwerte werden automatisch in bestimmten Zeitintervallen abgefragt und bei der Regelung berücksichtigt; dies verringert einerseits den Aufwand des Pflegepersonals und erhöht andererseits die Zuverlässigkeit der Temperaturüberwachung. Die Heizvorrichtung kann dabei in ein Patientelagerungssystem, z.B. einen Operationstisch, ein Krankenhausbett oder ein normales Bett integriert oder als Matratze ausgelegt sein. Im Hinblick auf bildgebende diagnostische Anwendungen kann das Heizelement röntgentransparent und mit geringer magnetischer Induktivität für MR-Anwendungen ausgeführt sein, z.B. auf Basis von Karbonfasern. Bei Ausführung und Platzierung der Temperatur-Sensoren kann auf bekannte Messverfahren zurückgegriffen werden.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist ein Temperatursensor in die Heizvorrichtung integriert, insbeson dere als Litze in einem Heizleiter. Dies gewährleistet eine Messung unabhängig davon, ob der Temperatursensor bzw. die Heizvorrichtung durch einen aufliegenden Patienten belastet wird. Im Gegensatz dazu würde ein extern am Heizsystem angebrachter Sensor unter verschiedenen Druckbelastungen durch den Patienten verschiedene Sensor-Werte abhängig von der momentanen Druckbelastung erzeugen. Im schlimmsten Fall würde eine zu niedrige Heizsystem-Temperatur gemessen werden, was zu einer unangebrachten Erhöhung der Heizleistung führen würde.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand von Ausführungsbeispielen, die nicht als einschränkend aufzufassen sind und die nachfolgend anhand von Figuren beschrieben werden.
  • Die Figuren zeigen:
  • 1 schematische Seitansicht einer Patientenlagerungsvorrichtung mit Heiz-Auflage,
  • 2 schematische Draufsicht der Patientenlagerungsvorrichtung,
  • 3 Röntgeneinrichtung mit Patientenliege mit Heizelement, und
  • 4 schematische Darstellung eines Systems zur Regelung der Heizleistung.
  • In 1 ist eine Patientenlagerungsvorrichtung mit Heizauflage in Seitansicht schematisch dargestellt. Auf einem Sockel 1 ist eine OP-Liege 2 fest oder beweglich gelagert. Auf die OP-Liege 2 ist eine Heizmatte 3 aufgelegt, die zum Wärmen eines darauf liegenden Patienten eingesetzt werden kann.
  • Im Hinblick auf bildgebende diagnostische Anwendungen können OP-Liege 2 und Heizmatte 3 röntgentransparent ausgeführt sein, so dass sich ein röntgentransparenter Bereich A der Patientenlagerungsvorrichtung ergibt. Dahingegen ist der den Sockel 1 umfassende Bereich B nicht Röntgenbereich und ein Patient muss gegebenenfalls entsprechend auf der OP-Liege 2 positioniert werden. Im nicht-röntgentransparenten Bereich B ist ein Heiz-Temperatursensor 6 in die Heizmatte 3 integriert. Bekannte Heiz-Temperatursensoren mit ausreichender Messgenauigkeit sind nicht röntgentransparent, so dass eine Positionierung des Heiz-Temperatursensors 6 im röntgentransparenten Bereich A nicht sinnvoll wäre. Wesentlich ist jedoch vor allem, dass die Position des Heiz-Temperatursensors 6 es zulässt, dass ein aufliegender Patient immer auch auf dem Heiz-Temperatursensor 6 aufliegt. Andernfalls kann der Heiz-Temperatursensor 6 der kühlenden Umgebungsluft ausgesetzt sein und deshalb fälschlich zu geringe Temperaturwerte anzeigen.
  • Der Heiz-Temperatursensor 6 muss im Heizelement der Heizmatte 3 integriert sein, damit er nicht durch Fremdanwendung oder Fremdeinwirkung entfernt werden kann, z.B. beim Auflegen oder Umlagern eines Patienten. In besonders geeigneter Weise kann er als NTC-Sensor ausgeführt sein, indem der Halbleiter mit einer hochflexiblen Heizlitze verdrahtet und vollständig isoliert wird. NTC-Sensoren sind temperaturabhängige Halbleiterwiderstände, die bei höheren Temperaturen besser leiten als bei niedrigeren Temperaturen. Sie haben also einen negativen Temperaturkoeffizienten, weshalb sie NTC-Widerstände (negative temperature coefficient) genannt werden. Sie werden auch als Heißleiter bezeichnet und können aus Eisenoxid (Fe2O3), ZnTiO4 oder Magnesiumdichromat (MgCr2O4) gefertigt sein. Die temperaturabhängigen Widerstandswerte werden Kennlinien entnommen, die der Heiz-Regeleinrichtung zur Verfügung gestellt werden müssen.
  • In 2 ist die vorangehend beschriebene Patientenlagerungsvorrichtung in schematischer Draufsicht dargestellt. Auf der OP-Liege 2 liegt die Heizmatte 3 auf, wobei sie diese nur teilweise vollständig überdeckt. Die Kontur der OP-Liege 2 und die Heizmatte 3 ergibt sich daraus, dass im röntgentransparenten Bereich A eine besonders gute Zugänglichkeit zum Patienten gewährleistet sein soll, weswegen die OP-Liege 2 hier schmaler geschnitten ist. Im nicht-röntgentransparenten Bereich B ist zum einen der Heiz-Temperatursensor 6 angeordnet, zum anderen die Heizstromanschlüsse 4. Über die Heizstromanschlüsse 4 werden die Heizelemente 5 mit Heizleistung versorgt. Die Heizelemente sind als Karbonfasern ausgeführt, die zum einen röntgentransparent sind, zum anderen eine geringe magnetische Induktion aufweisen, was sie für die Anwendung in MR-Verfahren geeignet macht.
  • In 3 ist schematisch eine Röntgeneinrichtung 10 dargestellt, in Zusammenhang mit welcher eine Heizeinrichtung für einen Patienten 17 verwendet wird. Die Röntgeneinrichtung 10 umfasst ein Stativ 11, an dem eine Untersuchungs-Liege 12 gelagert ist. In die Untersuchungs-Liege 12 integriert ist ein Heizelement 13, das dem Wärmen eines aufliegenden Patienten 17 dient. Das Heizelement 13 wird über eine Heizstromleitung 14 mit Energie versorgt. In das Heizelement 13 integriert ist ein Heiz-Temperatursensor 6, der über eine Temperatursensor-Verbindung 16 angebunden ist. Unterhalb der Untersuchungsliege 12 ist ein Röntgendetektor 20 angeordnet, mittels dessen Röntgenaufnahmen des darüber liegenden Patienten 17 erfasst werden können.
  • Ebenfalls am Stativ gelagert ist eine Röntgenstrahlquelle 18, die über eine Hochspannungsleitung 21 versorgt wird. Die Röntgenstrahlquelle 18 dient der Erzeugung eines Röntgenstrahlbündels 19, das den Patienten 17 durchläuft und anschließend auf den Röntgendetektor 20 auftrifft. Der Heiz-Temperatursensor 6 ist in einem Bereich außerhalb des Röntgenstrahlbündels 19 angeordnet, um Störungen in der Röntgenaufnahme zu verursachen.
  • Ein Schaltschrank 22 beinhaltet die notwendige Hochspannungs- und Steuer-Elektronik, um über Hochspannungsleitung 21 die Röntgenstrahlquelle 18 zu versorgen, über Heizstromleitung 14 das Heizelement 13 und um über die Temperatursensorverbindung 16 Signale des Heiz-Temperatursensors 6 zu empfangen. Der Schaltschrank 22 umfasst eine Steuereinrichtung 23 mit den erforderlichen Steuer- und Leistungs-Stelleinrichtungen und der für den Betrieb des Heiz-Temperatursensors 6 erforderlichen Sensorelektronik.
  • Die Steuereinrichtung 23 ist über eine Steuersignalleitung 24 mit einer Datenverarbeitungseinrichtung 27 verbunden und wird von dieser gesteuert. Die Datenverarbeitungseinrichtung 27 umfasst ein Anzeigegerät 29 und eine Tastatur 28 zur Bedienung durch einen Arzt oder anderes Pflegepersonal. Sie verfügt über einen Programmspeicher 25, der neben aufnahmespezifischen Röntgenprogrammen zum Betrieb der Röntgenstrahlquelle 18 und des Röntgendetektors 20 auch ein Programm zur Regelung der Heizleistung für das Heizelement 13 umfasst. Die Datenverarbeitungseinrichtung 27 arbeitet in Zusammenhang mit der Heizeinrichtung zum Wärmen des Patienten 17 als Regeleinrichtung und greift deshalb zusätzlich auf einen Heizkurvenspeicher 26 zu, in dem Heizkurven abgelegt sind, die als Regelparameter bzw. Einflussgröße zur Regelung herangezogen werden können.
  • Im Heizkurvenspeicher 26 können Heizkurven für unterschiedliche Heizelement-Typen, unterschiedliche Ausführungen der Patienten-Liege 12 sowie für Patienten mit unterschiedlicher Größe, unterschiedlichem Gewicht, Krankheitsbild oder Geschlecht zugreifbar sein. Um über Patienteninformationen verfügen zu können, kann die Datenverarbeitungseinrichtung 27 eine nicht näher dargestellte Verbindung zu einem Klinikinformationssystem (KIS) haben, über die beispielsweise auf eine elektronische Patientenakte zugegriffen werden kann.
  • In 4 ist schematisch eine Regeleinrichtung für die Heizleistung zum Wärmen eines Patienten 17 dargestellt. Der Patient 17 befindet sich in einem Pflegebett 37, in das ein Heizelement samt integriertem Heiz-Temperatursensor 6 integriert ist. Das Heizelement kann als Matratzenauflage, inner halb der Matratze oder als Decke ausgeführt sein. Am Patient 17 angebracht befindet sich ein Körper-Temperatursensor 34, der ebenso wie der Heiz-Temperatursensor 6 Informationen an einen prozessorgesteuerten Temperaturregler 31 liefert. Eine weitere Patienten-Temperatur wird durch den Expirations-Temperatursensor 35 erfasst, und zusätzlich ist ein Raum-Temperatursensor 36 vorgesehen, die beide ebenfalls Temperatur-Informationen an den Temperaturregler 31 liefern.
  • Der Temperaturregler 31 bezieht zusätzliche Informationen aus einem Klinikinformationssystem 30 und kann außerdem über eine Tastatur 28 Nutzereingaben empfangen. Aus den empfangenen Temperatur- und Patienten-Informationen sowie in Abhängigkeit von Nutzereingaben erzeugt er ein Regelsignal, dass er an ein Heizsystem 33 abgibt. In Abhängigkeit von dem Regelsignal wird die Heizleistung des Heizsystems 33 eingestellt. Mit der eingestellten Heizleistung wird über die Heizstromleitungen 14 durch das des Heizsystem 33 der Patient 17 im Pflegebett 37 gewärmt.
  • Der Temperaturregler 31 kann z.B. innerhalb der vorangehend beschriebenen Datenverarbeitungseinrichtung 27 gemeinsam mit der Steuereinrichtung 23 realisiert sein. Er reguliert automatisch die Heizleistung für die Heizvorrichtung und damit die Patienten-Temperatur. Über die Information vom Klinikinformationssystem 30 können Gewicht, Größe, Gesundheitszustand oder Alter des Patienten berücksichtigt werden. Er gibt aktuelle Werte auf einem Anzeigegerät aus und erlaubt zudem die Übertragung sämtlicher Daten über geeignete externe Schnittstellen, z.B. RS232 oder CAN. Dies ermöglicht die Anbindung des Regelsystems an den vorangehend betriebenen Überwachungsrechner 32 oder an weitere, eventuell bereits bestehende, Sicherheitssysteme. Die aktuellen Temperaturwerte aller Temperatursensoren 6, 34, 36 werden laufend erfasst und erlauben Rückschluss auf die zu regelnde Patiententemperatur. Anhand der Temperaturwerte und unter Berücksichtigung von Körpermerkmalen in Gestalt der Patienteninformationen, sowie gegebenenfalls beeinflusst durch Nutzereingaben eines Arztes, wird die Heizleistung geregelt. Sämtliche Eingangs- und Ausgangs-Größen werden in einem Überwachungsrechner 32 protokolliert und kontrolliert, um eventuelle Regelungsfehler frühzeitig erkennen zu können und sämtliche Regelungs-Situationen im nach hinein rekonstruieren zu können.
  • Der Temperaturregler 31 kann sowohl auf Basis einer Software als auch auf Basis einer Hardware konzipiert sein. Es kann neben den vorangehend beschriebenen auch weitere oder eine geringere Anzahl von Temperaturwerten berücksichtigen. Wesentlich ist jedoch, dass mindestens ein Sensor unmittelbar in der Heizvorrichtung, und ein weiterer unmittelbar am Körper des Patienten 17 angebracht ist. Besonders vorteilhaft ist es außerdem, einen weiteren Temperatursensor zur Erfassung des Raum-Klimas zu berücksichtigen.
  • Die Körper-Temperatursensoren am Patienten 17 können in bekannter Weise in Armbänder, Brustbänder oder ähnliches integriert sein und aktuelle Temperaturwerte entweder per Kabelanbindung oder mittels Funk übertragen. Möglich sind auch Temperatursensoren, die mittels Pflaster auf die Haut des Patienten aufgeklebt werden. Unter stationären Krankenhaus-Bedingungen können zusätzliche Messsysteme zur Temperaturerfassung benutzt werden, die z.B. bei einem künstlich beatmeten Patienten eine Expirations-Temperatur oder bei einem katheterisierten Patienten eine arterielle oder venöse Temperatur erfassen.
  • Die Sensordaten werden im Temperaturregler 31 mittels dafür vorgesehene Algorithmen verarbeitet, die aus den vorliegenden Messwerten und den physiologischen Daten des Menschen (z.B. Gewicht, Größe) eine Aufheizkurve ermitteln, anhand derer die Heizleistung entsprechend eingestellt wird. Der Anwender, z.B. ein Arzt, hat zusätzlich die Möglichkeit, die von der Regelung erzeugte Aufheizkurve nach eigenem Ermessen zu verändern, in dem er beispielsweise eine Anhebung der Heiztemperatur bei Säuglingen oder eine Absenkung bei Patienten mit Fieber vorsieht. Zur Vermeidung von Fehleinstellungen setzt der Temperaturregler 31 den Veränderungen der Aufheizkurve durch einen Anwender jedoch vorbestimmte, innerhalb gesetzlicher oder technischer Spezifikationen liegende, Grenzwerte, innerhalb derer die Temperatur geändert werden kann; z.B. kann vorgesehen sein, dass die Temperatur nur innerhalb eines Bereichs von +/– 3°C verändert werden kann.
  • Die Temperaturregelung arbeitet im gesamten Regelbereich stufenlos und lässt sich momentanen Gegebenheiten des Patienten und des klinischen Umfeldes anpassen. Dadurch kann eine feinfühlige und jeweils aktuelle Temperatur-Regelung für den Patienten erreicht werden und Hypo- bzw. Hyper-Thermien werden verhindert. Um insbesondere lokale Fehl-Temperierungen zu vermeiden, ist dabei die Platzierung der Temperatursensoren von großer Bedeutung. Im Hinblick auf bildgebende Diagnoseverfahren können die Temperatursensoren, so weit sie nicht Röntgentransparent und MR-Indifferent sind, nicht an beliebiger Stelle am Patienten angeordnet werden. Indirekte Messungen, wie beispielsweise eine Infrarot-Messung, sind ebenfalls nur bedingt geeignet, da insbesondere die Temperatur zwischen Patient und Heizvorrichtung erfasst werden muss, um lokale Überhitzungen zu vermeiden.
  • Daher werden Temperatursensoren, wie vorangehend beschrieben, im Umfeld der bildgebenden Diagnostik außerhalb des röntgentransparenten Bereichs der Patientenlagerung angebracht und messen die Temperatur daher an sozusagen nicht-zentraler Stelle. In diesen Fällen sollte eine möglichst homogene Wärmeverteilung über die gesamte Heizfläche gewährleistet sein. Erschwerend kommt hinzu, dass der Patient möglicherweise teilweise zur thermischen Isolation zugedeckt ist, so dass die Heizvorrichtung teils zugedeckt, teils jedoch freiliegend ist – was die Wärmeverteilung inhomogen macht. Der Temperatursensor kann dann sowohl im abgedeckten als auch im freiliegenden Bereich zu liegen kommen, was unterschiedliche Temperaturwerte und damit einhergehend ein unterschiedliches Regelverhalten verursachen würde.
  • Derartige Situationen können durch den Temperaturregler 31 beherrscht werden, indem Körpermerkmale des Patienten berücksichtigt werden. Z.B. kann bei einem großen Patienten davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der Heizvorrichtung durch den Patienten oder eine zur thermischen Isolation aufgelegte Decke abgedeckt ist. Bei großen Patienten ist daher von einer hohen thermischen Isolation auszugehen, weswegen der Temperaturmesswert generell erhöht sein wird. Daher wird auf die Aufheizkurve ein Offset aufaddiert. Umgekehrt ist bei kleinen Patienten von einer geringen thermischen Isolation auszugehen, weswegen die Temperaturmesswerte erwartungsgemäß generell niedriger ausfallen. Bei kleinen Patienten wird daher ein Offset von der Aufheizkurve subtrahiert. Weitere Möglichkeiten zur Kompensation in homogene Temperaturverteilungen z.B. in Abhängigkeit vom Patientengewicht, sind in vergleichbarer Weise implementierbar.
  • Die Erfindung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Erfindung betrifft eine Verfahren und eine Heizeinrichtung zum Wärmen eines Patienten 17 sowie eine entsprechende bildgebende Diagnose-Einrichtung. Die jeweilige Einrichtung umfasst eine Heizvorrichtung, die zum Wärmen eines Patienten 17 ausgebildet ist, einen Temperatursensor 6, der zum Messen einer Temperatur der Heizvorrichtung ausgebildet ist, und eine mit dem Temperatursensor 6 und der Heizvorrichtung verbundene Regeleinrichtung, die dazu ausgebildet ist, die Heizvorrichtung in Abhängigkeit von einem Ausgangssignal des Temperatursensors 6 anzusteuern. Gemäß der Erfindung empfängt die Regeleinrichtung mindestens ein weiteres Signal, das von einem Körpermerkmal des Patienten 17 und/oder von einer Temperatur abhängig ist, und steuert die Heizvorrichtung in zusätzlicher Abhängigkeit von diesem weiteren Signal an. Wesentlich ist, dass mindestens ein Sensor unmittelbar in der Heizvorrichtung und ein weiterer unmittelbar am Körper des Patienten 17 angebracht ist. Besonders vorteilhaft ist es außerdem, einen weiteren Temperatursensor zur Erfassung des Raum-Klimas zu berücksichtigen. Ein Verfahren gemäß der Erfindung umfasst die Verfahrensschritte a) Erfassen einer Temperatur einer Heiz vorrichtung, b) Erfassen mindestens einer weiteren Temperatur und/oder eines Körpermerkmals des Patienten, und c) Regeln einer Heizleistung in Abhängigkeit von der erfassten Temperatur der Heizvorrichtung sowie der mindestens einen weiteren Temperatur und/oder des Körpermerkmals.

Claims (17)

  1. Heizeinrichtung zum Wärmen eines Patienten (17) umfassend eine Heizvorrichtung, die zum Wärmen eines Patienten (17) ausgebildet ist, einen Temperatursensor (6), der zum Messen einer Temperatur der Heizvorrichtung ausgebildet ist, und eine mit dem Temperatursensor (6) und der Heizvorrichtung verbundene Regeleinrichtung, die dazu ausgebildet ist, die Heizvorrichtung in Abhängigkeit von einem Empfangen eines Ausgangssignals des Temperatursensors (6) anzusteuern, dadurch gekennzeichnet, dass die Regeleinrichtung mindestens ein weiteres Signal empfängt, das von einem Körpermerkmal des Patienten (17) und/oder von einer Temperatur abhängig ist, und die Heizvorrichtung in zusätzlicher Abhängigkeit von diesem weiteren Signal ansteuert.
  2. Heizeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Signal von einer Körper-Temperatur des Patienten (17) abhängig ist.
  3. Heizeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Signal durch das Ausgangssignal eines Körper-Temperatursensors (34) und/oder eines Expirations-Temperatursensors (35) gebildet wird.
  4. Heizeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein weiteres Signal von einer Umgebungs-Temperatur abhängig ist.
  5. Heizeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Signal durch das Ausgangssignal eines Raum-Temperatursensors (36) gebildet wird.
  6. Heizeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein weiteres Signal von einem in einer Datenverarbeitungseinrichtung, insbesondere einem Klinikinformationssystem (30), gespeicherten Körpermerkmal des Patienten (17), insbesondere Größe und/oder Gewicht, abhängig ist.
  7. Heizeinrichtung, gekennzeichnet durch die Merkmale der vorhergehenden Ansprüche 2 und 4.
  8. Heizeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizvorrichtung als Heizmatte (3) und/oder als in eine Liege (12) integriertes Heizelement (13) ausgeführt ist.
  9. Heizeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizvorrichtung röntgentransparent, insbesondere bestehend aus Carbonfasern, ausgeführt ist.
  10. Heizeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Temperatursensor (6) in die Heizvorrichtung integriert ist, insbesondere als Litze in einem Heizleiter.
  11. Heizeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Temperatursensor (6) als temperaturabhängiger Halbleiterwiderstand mit negativem Temperaturkoeffizient (NTC-Widerstand) ausgebildet ist.
  12. Heizeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Heizkurvenspeicher (26) umfasst ist, und dass die Regeleinrichtung als Datenverarbeitungseinrichtung (27) ausgeführt ist, die Zugriff auf den Heizkurvenspeicher (26) hat.
  13. Bildgebende Diagnose-Einrichtung umfassend eine Heizeinrichtung zum Wärmen eines Patienten (17) mit einer Heizvorrichtung, die zum Wärmen eines Patienten (17) ausgebildet ist, mit einem Temperatursensor (6), der zum Messen einer Temperatur der Heizvorrichtung ausgebildet ist, und mit einer mit dem Temperatursensor (6) und der Heizvorrichtung verbundene Regeleinrichtung, die dazu ausgebildet ist, die Heizvorrichtung in Abhängigkeit von einem Empfangen eines Ausgangssignals des Temperatursensors (6) anzusteuern, dadurch gekennzeichnet, dass die Regeleinrichtung mindestens ein weiteres Signal empfängt, das von einem Körpermerkmal des Patienten (17) und/oder von einer Temperatur abhängig ist, und die Heizvorrichtung in zusätzlicher Abhängigkeit von diesem weiteren Signal ansteuert. nach Anspruch 1.
  14. Bildgebende Diagnose-Einrichtung nach Anspruch 13 umfassend eine Heizeinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 12.
  15. Verfahren zum Wärmen eines Patienten (17), umfassend die Schritte a) Erfassen einer Temperatur einer Heizvorrichtung, b) Erfassen mindestens einer weiteren Temperatur und/oder mindestens eines Körpermerkmals des Patienten (17), c) Regeln einer Heizleistung in Abhängigkeit von der erfassten Temperatur der Heizvorrichtung sowie der mindestens einen weiteren Temperatur und/oder des mindestens einen Körpermerkmals.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass als weitere Temperatur eine Körper-Temperatur des Patienten (17) erfasst wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass als zusätzliche weitere Temperatur eine Raum-Temperatur erfasst wird.
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