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DE102005017284B3 - Bügelscharnier zum Anschliessen einer Klappe an einer Kraftfahrzeugkarosserie - Google Patents

Bügelscharnier zum Anschliessen einer Klappe an einer Kraftfahrzeugkarosserie Download PDF

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DE102005017284B3
DE102005017284B3 DE200510017284 DE102005017284A DE102005017284B3 DE 102005017284 B3 DE102005017284 B3 DE 102005017284B3 DE 200510017284 DE200510017284 DE 200510017284 DE 102005017284 A DE102005017284 A DE 102005017284A DE 102005017284 B3 DE102005017284 B3 DE 102005017284B3
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Hilmar Dr. Brödler
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Scherdel Innotec Forschungs und Entwicklungs GmbH
Original Assignee
Innotec Forschungs und Entwicklungs GmbH
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Abstract

Bügelscharniere zum Anschließen einer Klappe an einer Kraftfahrzeugkarosserie, aufweisend eine Karosserieanbindung, ein daran drehbar angeschlossenes gekrümmtes Bügelrohr, an dem eine Klappenanbindung angeschlossen ist, und im Inneren des Bügelrohrs angeordnet eine Kraftbeaufschlagungseinrichtung, die mit ihrem einen Ende an dem Bügelrohr angeschlossen ist und mit ihrem anderen Ende karosserieseitig anschließbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Bügelscharniere zum Anschließen einer Klappe, insbesondere einer Heckklappe an einer Kraftfahrzeugkarosserie, aufweisend eine Karosserieanbindung und ein daran drehbar angeschlossenes gekrümmtes Bügelrohr, an dem eine Klappenanbindung angeschlossen ist. Derartige Bügelscharniere sind beispielsweise aus DE 34 26 287 C2 bekannt und vielfach bei Heckklappen von Kraftfahrzeugen in Verwendung. Typischerweise ist der größte Teil eines solchen Bügelscharniers bei dem Kraftfahrzeug verdeckt angeordnet, so dass lediglich das Bügelrohr, an dem die Klappe angeschlossen ist, durch eine Öffnung herausragt. und sichtbar ist. Die Form eines Bügelscharniers und insbesondere die Krümmung des Bügelrohrs sind an dem zur Verfügung stehenden Bauraum und die gewünschte Öffnungskinematik für die Heckklappen angepasst. Deshalb muss ein Bügelrohr nicht notwendiger Weise durchgehend die gleiche Krümmung aufweisen, es kann vielmehr bereichsweise mit unterschiedlichen Krümmungsradien gekrümmt sein und es können auch bereichsweise gerade Teilstücke beispielsweise zwischen gekrümmten Bereichen vorhanden sein.
  • Die Klappenanbindung kann beispielsweise integral mit dem Bügelrohrende ausgebildet sein. Die Klappe selbst kann an der Klappenanbindung beispielsweise durch Schrauben etc. befestigt sein.
  • Es können "aktive Kraftbeaufschlagungseinrichtungen", wie Federelemente, beispielsweise Zug- oder Druckfedersysteme, Gasfedern oder elektrische, hydraulische oder pneumatische Federsysteme, zur Unterstützung deren Öffnungsbewegung vorgesehen sein. Insbesondere elektrische, hydraulische und pneumatische Systeme können für einen vollautomatischen Öffnungsbetrieb eingesetzt werden. Es kann ebenso eine "passive Kraftbeaufschlagungseinrichtung" in der Art einer Dämpfungseinrichtung vorgesehen sein.
  • Das Problem bei sämtlichen derartigen Kraftbeaufschlagungseinrichtungen ist der zusätzliche Platzbedarf, der teilweise erheblichen Bauraum benötigt. Zudem müssen karosserieseitig und scharnierseitig zusätzliche Anschlusspunkte zur Befestigung dieser Kraftbeaufschlagungseinrichtungen vorgesehen werden. Das hat auch zur Folge, dass die Kraftbeaufschlagungseinrichtungen nicht lediglich durch die Befestigung der Karosserieanbindung an der Karosserie einsatzfähig sind. Vielmehr muss die Kraftbeaufschlagungseinrichtung, typischerweise eine Feder, zusätzlich in einem weiteren Arbeitsschritt zwischen Karosserie und Bügelscharnier angeschlossen werden.
  • US 948 656 zeigt ein Möbelscharnier, bei dem eine Kraftbeaufschlagungseinrichtung an einem Bügel angeordnet ist, der gleichzeitig als Führungsbügel eines im Wesentlichen parallel dazu angeordneten Scharnierbügels dient. Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Bügelscharnier bereitzustellen, das mit einem relativ geringen Bauraum auskommt, das kompakt ist, das wenige oder keine Anschlusspunkte karosserieseitig zur Befestigung der Kraftbeaufschlagungseinrichtung fordert und das einfach installiert werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird das durch die Merkmale des Hauptanspruchs bzw. des Anspruchs 15 gelöst, wobei eine Kraftbeaufschlagungseinrichtung im Inneren des Bügelrohrs oder auf dem Außenumfang des Bügelrohrs angeordnet ist. Durch die Anordnung im Bügelrohr bzw. um den Außenumfang des Bügelrohrs herum lässt sich eine sehr kompakte Gestaltung des Bügelscharniers realisieren, da die Kraftbeaufschlagungseinrichtung im Wesentlichen in dem Bauraum untergebracht ist, der für das Bügelrohr benötigt wird. Die Kraftbeaufschlagungseinrichtung kann eine "aktive" oder eine "passive" Kraftbeaufschlagungseinrichtung oder eine Kombination aus beiden sein. Das Bügelrohr selbst kann unterschiedlichste Querschnittsformen aufweisen. Es kann beispielsweise rund, oval, und auch vieleckig z.B. mit abgerundeten Kanten sein. Die Kraftbeaufschlagungseinrichtung ist dann vorzugsweise an die Querschnittsgestalt des Bügelrohrs angepasst bzw. korrespondierend zu dieser. Insbesondere bei der Unterbringung der Kraftbeaufschlagungseinrichtung im Inneren des Bügelrohrs wird kein zusätzlicher Bauraum benötigt, was insgesamt, eine erhebliche Bauraumeinsparung verglichen mit dem Stand der Technik bedeutet.
  • Eine aktive Kraftbeaufschlagungseinrichtung kann derart ausgebildet sein, dass sie die Öffnungsbewegung der Klappe unterstützt oder in der Lage ist, die Öffnungsbewegung der Klappe alleine auszuführen. Sie kann aber auch so ausgebildet sein, dass sie die Schließbewegung der Klappe unterstützt bzw. alleine ausführt. Es ist auch möglich, eine aktive Kraftbeaufschlagungseinrichtung so auszubilden, dass sie sowohl die Öffnungsbewegung als auch die Schließbewegung der Klappe unterstützt bzw. alleine ausführt.
  • Die Kraftbeaufschlagungseinrichtung kann eine Schraubenfeder sein. Die Schraubenfeder kann im Inneren des Bügelrohrs angeordnet sein, sie kann aber auch auf dem Außenumfang des Bügelrohrs angeordnet sein. Die Schraubenfeder kann eine Druckfeder oder eine Zugfeder sein. Die Schraubenfeder kann einen runden Querschnitt, aber auch einen ovalen oder eckigen Querschnitt aufweisen. Die Kraftbeaufschlagungseinrichtung kann auch andere Federelemente aufweisen, wie beispielsweise Gasfedern. Die Kraftbeaufschlagungseinrichtung kann auch angetriebene Systeme aufweisen wie beispielsweise elektrische, hydraulische bzw. pneumatische Systeme, die für vollautomatischen Betrieb geeignet sind.
  • Die Kraftbeaufschlagungseinrichtung kann an ihrem karosserieseitigen Ende an der Karosserieanbindung angeschlossen sein. Sie kann aber auch so ausgebildet sein, dass sie sich einsatzmäßig gegen die Karosserie, z.B. in einer passenden Vertiefung oder im Eingriff mit einem entsprechenden Vorsprung in der Karosserie, abstützt. In beiden Fällen sind keine besonderen Anschlusspunkte und insbesondere keine aufwendigen Anschlusspunkte, wie Gewindeanschlüsse, Laschen für die Kraftbeaufschlagungseinrichtung an der Karosserie erforderlich und in beiden Fällen lässt sich die Montage besonders einfach ausführen.
  • Das Bügelscharnier kann eine Federführung aufweisen. Die Federführung kann als Innenführung oder als eine Außenführung ausgebildet sein. Die Federführung kann flexibel sein. Sie kann auch starr sein und insbesondere entsprechend dem Bügelrohr gekrümmt sein. Letzteres ist insbesondere dann günstig; wenn das Bügelrohr mit einem im Wesentlichen konstanten Radius bzw. gekrümmt ausgebildet ist. Die Flexibilität einer flexiblen Federführung sollte derart sein, dass sie weniger flexibel bzw. stabiler als die entsprechende Schraubenfeder ist, so dass die Federführung durchaus der Schraubenfeder eine ausreichende Führung geben kann. Andererseits sollte sie so flexibel sein, dass sie sich im Verlauf der Scharnierbewegung an die Gestalt des Bügelrohrs anformt. Insbesondere dann, wenn das Bügelrohr über seine Länge variabel gekrümmt ist, ist eine Flexibilität der Federführung bevorzugt, damit diese problemlos in das gekrümmte Bügelrohr eingeschoben bzw. aus diesem herausgezogen werden kann.
  • Die Federführung kann an der Karosserieanbindung angeschlossen sein. Es ist auch möglich, wenngleich mit größerem Montage- und Installationsaufwand für das Bügelscharnier an der Karosserie einhergehend, die Federführung zum Anschluss direkt an der Karosserie auszubilden.
  • Die Federführung und/oder die Schraubenfeder oder das Bügelrohr und ggf. andere Bauteile des Bügelscharniers können aus einem Material bestehen oder mit einem Material beschichtet sein, welches geräuschunterdrückende und/oder reibungsvermindernde Eigenschaften hat. So ist es günstig, wenn das Material eine gewisse Dämpfungsfähigkeit besitzt, so dass das Anschlagen z.B. der Federn an der Federführung bzw. an dem Bügelrohr nicht zu starken Geräuschen führt. Es kann auch beispielsweise eine schlauchartige Zwischenlage aus einem geeigneten reibungsvermindernden, dämpfenden, geräuschunterdrückenden Material z.B. zwischen Feder und Bügelrohr und/oder zwischen Feder und Federführung vorgesehen sein.
  • Das Bügelrohr kann zum Anschluss der Kraftbeaufschlagungseinrichtung ein entsprechendes Anschlusselement aufweisen. Insbesondere im Falle einer Schraubendruckfeder kann ein Anschlag in dem Bügelrohr bzw. an der Außenseite des Bügelrohrs zum Anschließen vorgesehen sein. Ein derartiger Anschlag bzw. ein derartiges Anschlusselement kann auf verschiedenste Weise gebildet werden. So kann beispielsweise eine Einprägung bzw. eine Lasche im Rohr vorgesehen sein. Das Anschlusselement kann umlaufend durchgehend ausgebildet sein, beispielsweise in der Form einer Einschnürung in dem Bügelrohr. Es kann aber auch bereichsweise oder sektionsweise vorgesehen sein. Das Anschlusselement kann beispielsweise in der Art eines Einpressstücks ausgebildet sein, welches in das Bügelrohr eingepresst wird. Es kann auch in der Art eines Schottblechs ausgebildet sein, welches in das Bügelrohr eingeschweißt wird. Ein Schottblech bzw. ein Einpressstück hat den Vorteil, dass es das Bügelrohr strukturell intakt lässt und seine Stabilität nicht beeinträchtigt. Es ist auch möglich, ein Anschlusselement vorzusehen, welches durch eine oder mehrere Öffnungen, Bohrungen oder Schlitze des Bügelrohres geht, z.B. in der Art eines Stifts, der beispielsweise durch eine oder zwei Öffnungen in dem Bügelrohr durchgesteckt wird und durch Klemmen, Kleben, Schrauben, Schweißen, etc. befestigt wird.
  • Das Bügelrohr kann abgedichtet sein. Insbesondere kann es günstig sein, eine Dichtung zwischen der Federführung und dem Bügelrohr vorzusehen. Eine derartige Ausgestaltung lässt sich besonders einfach bei einer Außenführung für die Feder realisieren, da bei einer solchen Konstruktion die Feder in der Außenführung ist und die Außenführung unmittelbar innerhalb des Bügelrohrs angeordnet ist. Es kann auch günstig sein, bewusst keine Dichtung vorzusehen, beispielsweise um das Bügelscharnier als Ganzes so auszubilden, dass es vor dem Lackieren der Karosserie installiert werden kann, und im Verlauf des Tauchbadlackierprozesses mit lackiert werden kann.
  • Das Bügelscharnier kann ferner eine Dämpfungseinrichtung aufweisen. Die Dämpfungseinrichtung kann von der Kraftbeaufschlagungseinrichtung umfasst sein, sie kann aber auch separat von dieser vorgesehen sein. Eine Dämpfungseinrichtung ist insbesondere bei mechanischen oder pneumatischen Federn vorteilhaft. Die Dämpfungseinrichtung soll insbesondere ein hartes Anschlagen in der Endstellung, insbesondere in der Öffnungsstellung, verhindern. Vorzugsweise ist die Dämpfungseinrichtung in den Bügelscharnieren integriert. So kann die Dämpfungseinrichtung beispielsweise in der Art einer Kreiskeilprofildämpfung ausgebildet sein, die in einem Drehlager der Karosserieanbindung integriert ist. Solche Kreiskeilprofildämpfungen beruhen auf dem gleichen Prinzip wie Kreiskeilverbindungen und weisen konzentrisch eine Welle mit unrundem Außendurchmesser und eine Buchse mit unrundem Innendurchmesser auf.
  • Es ist auch möglich, die Dämpfungseinrichtung in der Form eines Gasdämpfers auszubilden. Ein als "passive Kraftbeaufschlagungseinrichtung" mit dem Bügelrohr integrierter Gasdämpfer kann ähnlich einer Gasdruckfeder ausgebildet sein, wobei die Dämpfung durch das Strömen von Fluid durch Strömungspassagen mit vorgegebenem Querschnitt bewirkt wird, die beispielsweise in einem eine erste Kammer von einer zweiten Kammer trennenden Kolben vorgesehen sind. Eine solche Konstruktion kann als ein "gekrümmter Gasdämpfer" verstanden werden. Das Bügelrohr kann den Außenzylinder des Gasdämpfers bilden, es kann auch den Kolben bzw. die Kolbenstange bilden. Es kann günstig sein, die Kolbenstange eines solchen gekrümmten Gasdämpfers mit einer ausreichenden Flexibilität auszubilden, so dass eine Bewegung quer zu ihrer Längsrichtung möglich ist und die Kolbenstange bzw. der entsprechende Kolben der Form des gekrümmten Bügelrohrs folgen kann.
  • Die Schraubenfeder kann im entspannten Zustand korrespondierend zu der Form des Bügelrohrs vorgeformt bzw. vorgebogen sein. Das gilt insbesondere für ein mit konstantem Radius gekrümmtes Bügelrohr. Dafür gibt es sogenannte Bogenfedern, wie sie beispielsweise als Kupplungsdämpferfedern verwendet werden. Alternativ, kann auch eine lediglich gebogen eingebaute konventionelle Schraubenfeder verwendet werden.
  • Die Erfindung und Ausgestaltungen der Erfindung werden nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Bügelscharnier gemäß einer ersten Ausführungsform im geöffneten Zustand;
  • 2 ein Bügelscharnier gemäß der 1 im geschlossenen Zustand;
  • 3 ein Bügelscharnier gemäß einer zweiten Ausführungsform;
  • 4 ein Bügelscharnier gemäß einer dritten Ausführungsform im geöffneten Zustand;
  • 5 ein Bügelscharnier gemäß 4 im geschlossenen Zustand; und
  • 6 ein Bügelscharnier gemäß einer vierten Ausführungsform.
  • In der 1 erkennt man ein Bügelscharnier 2 gemäß einer ersten Ausführungsform zum Anschließen einer Klappe 4 beispielsweise der Heckklappe eines Kraftfahrzeugs, an einer (nicht gezeigten) Kraftfahrzeugkarosserie. Die Klappenanbindung weist eine Karosserieanbindung 6 auf, die zum Anschluss an der Karosserie ausgebildet ist. Das Bügelscharnier 2 weist weiterhin ein an der Karosserieanbindung 6 drehbar angeschlossenes gekrümmtes Bügelrohr 8 auf, dessen Ende 10 in der Form einer Klappenanbindung 12 ausgebildet ist. Die Klappenanbindung 12 dient zum Anschluss der Klappe 4 mit üblichen Befestigungsmitteln, beispielsweise Schrauben, Kleben etc.
  • Das Bügelrohr 8 der gezeigten Ausführungsform ist über einen Teil seiner Länge im Wesentlichen kreisbogenförmig ausgebildet. Es kann jedoch eine gekrümmte Form aufweisen, die von der Kreisbogenform abweicht, beispielsweise mit unterschiedlichen Krümmungsradien, mit einem oder mehreren gradlinig, verlaufenden Bereichen etc. Entsprechend ist der Begriff "drehbar" in diesem Zusammenhang breit dahingehend auszulegen, dass die Klappenanbindung 12 einsatzgemäß im Wesentlichen eine Drehbewegung ausführt. Die spezielle Konstruktion und die spezielle Form des Bügelscharniers 2 und insbesondere des Bügelrohrs 8 hängen von der geforderten Kinematik der Anwendung ab. Eine entsprechende Lagerung für eine, solche Bewegung, bei der sich Drehbewegung und Translationsbewegung überlagern, kann Beispielsweise mittels eines Viergelenkscharniers realisiert werden.
  • In der Ausführungsform der 1 ist das gekrümmte Bügelrohr 8 um einen Drehpunkt 14 drehbar gelagert. Zu diesem Zweck ist ein Lagerungsrohr 16 an dem Bügelrohr 8 angeschlossen. Der Drehpunkt 14 befindet sich im Wesentlichen im Zentrum des Kreisbogens des Bügelrohrs 8. Die drehbare Lagerung des Bügelrohrs 8 bzw. des Lagerungsrohrs 16 an dem Drehpunkt 14 ist nur sehr schematisch dargestellt. Der Drehpunkt 14 ist in einem Lagerungsdom 18 der Karosserieanbindung 6 vorgesehen, was dessen Unterbringung in einem Karosseriehohlraum ermöglicht. Man erkennt ferner eine zumindestens bereichsweise im Inneren des Bügelrohrs 8 angeordnete Kraftbeaufschlagungseinrichtung 20. Die gezeigte Kraftbeaufschlagungseinrichtung 20 ist eine "aktive" Kraftbeaufschlagungseinrichtung und insbesondere eine Schraubenfeder 22. Die Schraubenfeder 22 ist an ihrem karosserieseitigen Ende an der Karosserieanbindung 6 abgestützt und an ihrem entgegengesetzten Ende an dem Bügelrohr 8 abgestützt. Insbesondere ist in dem Bügelrohr 8 ein Anschlusselement 24 vorgesehen, mit dem die Feder 22 in Anlage ist.
  • Zum Vermeiden eines seitlichen Ausknickens der Feder 22 ist eine Federführung 26 vorgesehen. Die Federführung 26 in der 1 ist eine in der Schraubenfeder 22 angeordnete Innenführung 28. Die Innenführung 28 ist an der Karosserieanbindung 6 angeschlossen. Das freie Ende 30 der Innenführung ragt durch eine entsprechende Öffnung in dem Abschlusselement 24 und kann darin geführt sein. Die Innenführung 28 kann insbesondere bei einem kreisbogenförmigen Bügelrohr 8 starr ausgebildet sein. Bei Bügelrohren 8, die über ihre relevante Länge eine sich ändernde Krümmung aufweisen, kann auch eine flexible Innenführung 28 vorgesehen sein. Die Innenführung 28 kann an ihrem freien Ende 30 eine zusätzliche Führungseinrichtung, beispielsweise in der Art eines Führungskolbens aufweisen, die mit der Innenwandung des gekrümmten Bügelrohrs 8 zusammenwirkt, so dass ein zuverlässige Führung der Innenführung in dem Bügelrohr 8 sichergestellt ist.
  • Es können entsprechende geräuschdämpfende, schlagdämpfende und/oder reibungsverringernde Beschichtungen bzw. Zwischenlagen zwischen den einzelnen Bauteilen vorgesehen-sein.
  • Die Kraftbeaufschlagungseinrichtung 20 kann an mindestens einem Ende, d.h. karosserieseitig oder an der Seite des Bügelrohrs 8 an einem verstellbaren Anschlag angeschlossen sein, so dass eine anwendungsbezogene Einstellung der Vorspannung bzw. der durch die Kraftbeaufschlagungseinrichtung 20 bereitgestellte Kraft ermöglicht ist. Es kann günstig sein, eine Verstelleinrichtung in der Form einer Verstellschraube vorzusehen.
  • 2 zeigt das Bügelscharnier 2 gemäß 1 im geschlossenen Zustand, d.h. in dem Zustand, in dem die Klappe 4 geschlossen ist. Man erkennt, wie die Innenführung 28 weiter in das gekrümmte Bügelrohr 8 eingeschoben ist und die Schraubenfeder 22 komprimiert ist. Wird aus dieser Position die Klappe 4 geöffnet, so unterstützt die Kraftbeaufschlagungseinrichtung 20 das Öffnen der Klappe 4 bzw. ist sogar in der Lage, die Klappenöffnung auszuführen.
  • Im weiteren Verlauf werden unter Bezugnahme auf die 3-6 weitere Ausführungsbeispiele des Bügelscharniers 2 gemäß der vorliegenden Erfindung erläutert. Es sei darauf hingewiesen, dass gleiche Bezugszeichen gleiche oder ähnliche Bauteile in den einzelnen Figuren beschreiben und dass mit Bezugnahme auf eines der Ausführungsbeispiele hinsichtlich eines oder mehrerer Merkmale gemachte Aussagen generell auch für die anderen Ausführungsbeispiele zutreffend sind.
  • In 3 ist ein Bügelscharnier 2 gezeigt, bei dem die Kraftbeaufschlagungseinrichtung 20 entweder eine Gasdruckfeder oder ein Gasdruckdämpfer oder ein pneumatischer oder hydraulischer Zylinder-Kolben-Aktuator 32 ist. Sofern hier lediglich von einem Gasdämpfer 32 die Rede ist, gelten die gemachten Ausführungen prinzipiell auch für die Gasdruckfeder bzw. den Zylinderkolbenaktuator. Der Gasdämpfer 32 ist mit seinem einen Ende karosserieseitig an der Karosserieanbindung 6 angeschlossen bzw. abgestützt. Er ist mit seinem anderen Ende an dem Anschlusselement 24 angeschlossen oder abgestützt. Der. Gasdämpfer 32 ist im Wesentlichen mit der gleichen Krümmung ausgebildet wie das Bügelrohr 8 in dem relevanten Bereich. Der Gasdämpfer 32 weist einen Zylinder 34 und einen Kolben 36 auf. Der Zylinder 34, insbesondere aber der Kolben 36 kann ähnlich der Innenführung 28 aus dem Ausführungsbeispiel der 1 eine gewisse Flexibilität besitzen, um einer Krümmung des Bügelrohrs 8 zu folgen.
  • Die4 und 5 zeigen jeweils im geöffneten bzw. im geschlossenen Zustand ein Bügelscharnier 2 gemäß einer dritten Ausführungsform. Diese dritte Ausführungsform zeichnet sich im Wesentlichen dadurch aus, dass die Ausführungsformen gemäß 1 und 2 miteinander kombiniert sind. Insbesondere ist sowohl eine "aktive" als auch eine "passive" Kraftbeaufschlagungseinrichtung 20, i.e.S. eine Druckfeder 22 und ein Gasdämpfer 32, vorgesehen, wobei der Zylinder 34 des Gasdämpfers 32 die Federführung 26 realisiert. Sowohl Gasdämpfer 32 als auch Druckfeder 22 sind an dem Anschlusselement 24 im Bügelrohr 8 festgelegt.
  • Auch hier kann das mit dem Bezugszeichen 32 bezeichnete Element eine Gasdruckfeder oder ein Zylinder-Kolben-Aktuator sein. Damit können stärkere Öffnungskräfte als mit der Schraubenfeder alleine realisiert werden.
  • Die in der 6 im geschlossenen Zustand gezeigte vierte Ausführungsform des. Bügelscharniers 2 weist ähnlich der Ausführungsform der 1 eine Federführung 26 auf. Insbesondere handelt es sich bei der Federführung 26 dieser Ausführungsform um eine Außenführung 38, in deren Inneren die Feder 22 angeord- net ist. Wie die Innenführung 28 kann auch die Außenführung 38 flexibel oder starr ausgebildet sein. Sie kann auch wie diese aus einem Kunststoffmaterial hergestellt sein, insbesondere einem Material, welches geräusch- und schlagdämpfende Eigenschaften hat sowie vorzugsweise einen geringen Reibungskoeffizienten aufweist. Zur zusätzlichen Abstützung ist an dem An schlusselement 24 ein Abstützrohr 40 angeschlossen, welches in der Art einer Innenführung wenigstens bereichsweise im Inneren der Feder 22 angeordnet ist und somit zur zusätzlichen Abstützung und Führung der Feder 22 dent. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kombination einer derartigen Innen- und Außenführung besonders dann günstig, wenn die Krümmung des Bügelrohrs 8 nicht durchgehend konstant ist sondern variiert.
  • Eine Dichtung 42 zum Abdichten des Bügelrohrs 8 kann vorgesehen sein. In der in 6 gezeigten Ausführungsform ist diese Dichtung 42 zwischen dem Bügelrohr 8 insbesondere zwischen dessen vorderen Ende und der Außenführung 38 ausgebildet. Auf diese Weise kann ein Eindringen von Schmutz, Feuchtigkeit, etc. in das Bügelrohr 8 verhindert werden. Ähnliche oder anders geartete Dichtungen können auch bei den anderen Ausführungsbeispielen zum Einsatz kommen.
  • In der Drehlagerung 14 oder auch beispielsweise bei einem Viergelenkscharnier in einer der Drehlagerungen, kann eine Kreiskeilprofildämpfungseinrichtung (nicht gezeigt) vorgesehen sein. Eine derartige Dämpfungseinrichtung kann insbesondere so ausgelegt sein, dass sie ein hartes Anschlagen an dem öffnungsseitigen Endanschlag verhindert.

Claims (15)

  1. Bügelscharnier (2) zum Anschließen einer Klappe (4) an einer Kraftfahrzeugkarosserie, aufweisend eine Karosserieanbindung (6), ein daran drehbar angeschlossenes, gekrümmtes Bügelrohr (8), an dem eine Klappenanbindung (12) vorgesehen ist, und im Inneren des Bügelrohrs (8) angeordnet eine Kraftbeaufschlagungseinrichtung (20), die mit ihrem einen Ende an dem Bügelrohr (8) angeschlossen ist und mit ihrem anderen Ende karosserieseitig anschließbar ist.
  2. Bügelscharnier (2) nach Anspruch 1, wobei die Kraftbeaufschlagungseinrichtung eine im Inneren des Bügelrohrs (8) aufgenommene Schraubenfeder (22) ist.
  3. Bügelscharnier (2) nach Anspruch 2, aufweisend eine Federführung (26).
  4. Bügelscharnier (2) nach Anspruch 3, wobei die Federführung (26) eine Innenführung (28) ist.
  5. Bügelscharnier (2) nach Anspruch 3, wobei die Federführung (26) eine Außenführung 38 ist.
  6. Bügelscharnier (2) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, wobei die Federführung (26) flexibel ist.
  7. Bügelscharnier (2) nach einem der Ansprüche 3 bis 6, wobei die Federführung (26) und/oder die Schraubenfeder (22) und/oder das Bügelrohr (8) aus einem Material besteht oder mit einem Material beschichtet ist, welches geräuschunterdrückende und/oder reibungsvermindernde Eigenschaften hat.
  8. Bügelscharnier (2) nach einem der Ansprüche 2 bis 7, wobei die Schraubenfeder (22) eine Druckfeder ist und ein Anschlag (24) in dem Bügelrohr (8) zum Anschließen der Schraubenfeder (22) vorgesehen ist.
  9. Bügelscharnier (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, aufweisend eine Dichtung (42) zum Abdichten des Inneren des Bügelrohrs (8).
  10. Bügelscharnier (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei eine Dämpfungseinrichtung vorgesehen ist.
  11. Bügelscharnier (2) nach Anspruch 10, wobei das Bügelrohr (8) mittels einer Drehlagerung (14) an der Karosserieanbindung (6) angeschlossen ist und die Dämpfungseinrichtung eine in der Drehlagerung (14) integrierte Kreiskeilprofildämpfung ist.
  12. Bügelscharnier (2) nach Anspruch 10, wobei die Dämpfungseinrichtung ein in dem Bügelrohr (8) ausgebildeter Gasdämpfer (32) ist.
  13. Bügelscharnier (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei das Bügelrohr (8) und/oder die Schraubenfeder (22) und/oder die Federführung (26) einen runden Querschnitt aufweist.
  14. Bügelscharnier (2) nach einem der Ansprüche 2 bis 13, wobei die Schraubenfeder (22) im entspannten Zustand korrespondierend zu der Form des Bügelrohrs (8) vorgebogen ist.
  15. Bügelscharnier (2) zum Anschließen einer Klappe (4) an einer Kraftfahrzeugkarosserie, aufweisend einen Karosserieanschluss (6), ein daran drehbar angeschlossenes, gekrümmtes Bügelrohr (8), an dem eine Klappenanbindung (12) vorgesehen ist, und eine auf dem Außenumfang des Bügelrohrs (8) angeordnete Kraftbeaufschlagungseinrichtung, die mit ihrem einen Ende an dem Bügelrohr (8) angeschlossen ist und mit ihrem anderen Ende karosserieseitig anschließbar ist.
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