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Die Erfindung betrifft einen Elektromotor.
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Motoren mit Lüftern zur Eigenbelüftung und zugehörigen Lüfterhauben sind bekannt. Die Lüfterhauben sind nicht stapelbar und benötigen im Lager viel Platz. Die Lüfterhauben des Standes der Technik sind als runde Hauben ausgeführt. In axialer Richtung sind die also als Rotationskörper ausgeführt.
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Es sind Anschlusskästen von Motoren bekannt, in welche Bohrlöcher von der Innenseite aus eingebracht sind. Die Wandstärke ist entsprechend dick gewählt und daher ist viel Material für das Gehäuse des Motors notwendig. Der Motor ist somit schwer und kostspielig.
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Auch im Bereich der Kühlrippen sind Bohrlöcher bekannt für das Einbringen von Schrauben, beispielsweise zum Anschrauben eines Typenschildes. Diese Bohrlöcher sind in massive Materialanhäufungen eingebracht, die derart groß oder geometrisch ungünstig geformt sind, dass sie den Kühlluftstrom entlang der Rippen in seiner Wirkungsweise verschlechtern.
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Aus der
DE 43 09 899 A1 ist als nächstliegender Stand der Technik ein Elektromotor bekannt.
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Aus der
DE 1 802 783 U ist ein Gleichstrommotor bekannt, an dem ein Gleichrichter angebaut ist.
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Aus der
DE196 34 097 C2 ist ein Elektromotor mit mehrstückigem Gehäuse bekannt.
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Aus der
DE 33 04 920 C2 ist ein Anschlusskasten für elektrische Maschinen bekannt.
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Aus der
DE 42 16 036 A1 ist ein Motoranschlussblock für Elektromotoren bekannt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Elektromotor weiterzubilden, wobei der Umweltschutz erhöht sein soll.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei dem Elektromotor nach den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
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Wesentliche Merkmale der Erfindung bei dem Elektromotor sind, dass der Elektromotor einen Stator und Anschlusskasten umfasst,
umfassend ein mit dem Stator verbindbares Anschlusskastenunterteil, in welchem eine elektrische Baugruppe angeordnet ist,
wobei die elektrische Baugruppe lösbar mit dem Anschlusskastenunterteil verbunden ist,
wobei zur lösbaren Verbindung die zum Stator hin gerichtete Gehäusewand des Anschlusskastenunterteils Materialverdickungen aufweist zur Aufnahme von Sacklöchern, in die vom Inneren des Anschlusskastenunterteils aus Befestigungsmittel zur Befestigung der elektrischen Baugruppe einbringbar sind.
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Von Vorteil ist dabei, dass die Materialverdickung in einfacher und kostengünstiger Weise herstellbar ist und die Festigkeit erhöht und Anbindung an die Gehäusewand verbessert ist. Auf diese Weise ist mit einfachsten Mitteln der Vorteil erzielbar, dass die elektrische Baugruppe fest verbindbar ist mit dem Gehäuse. Außerdem ist möglichst viel Material eingespart, da die Gehäusewand sehr dünn auslegbar ist. Somit ist der Umweltschutz verbessert.
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Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung umfasst die elektrische Baugruppe einen Gleichrichter, eine Sanftanlaufelektronik, einen Umrichter und/oder Anschlussvorrichtungen. Von Vorteil ist dabei, dass die elektrische Baugruppe in verschiedenen Varianten ausführbar ist und austauschbar ist.
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Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung sind die Befestigungsmittel Befestigungsschrauben sind. Von Vorteil ist dabei, dass einfache und kostengünstige Mittel verwendbar sind.
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Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung stehen die Materialverdickungen zum Stator hin aus der Gehäusewand des Anschlusskastenunterteils hervor. Von Vorteil ist dabei, dass die Gehäusewand des Anschlusskastenunterteils sehr dünn und materialsparend ausgeführt ist und trotzdem eine genügend große Festigkeit mit minimalem Materialaufwand.
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Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung weist mindestens eine der Randflächen der jeweiligen Materialverdickung einen ersten Winkel zur Horizontalebene, die parallel ist zur Motorachse, auf. Von Vorteil ist dabei, dass die Anbindung der Materialverdickung an die Gehäusewand verbessert ist gegenüber einem Winkel von 90°. Denn bei einem Winkel von 90° hat sich die Anbindung als schlecht herausgestellt. Insbesondere ein Wert zwischen 20° und 70° hat sich als vorteilhaft herausgestellt. Festigkeit ist dabei sehr hoch, der Materialeinsaatz ist sehr gering die Herstellbarkeit sehr einfach.
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Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung weist der Motor eine Schnittstelle zur Verbindung mit einer Haube auf, die ebenfalls eine Berandungsfläche umfasst, welche ebenfalls den ersten Winkel zur Horizontalebene aufweist. Von Vorteil ist dabei, dass die Zusammengehörigkeit der Bauteile mittels eines Winkels kennzeichenbar ist, der die Festigkeit und Anbindung erhöht.
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Weitere Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Erfindung wird nun anhand von Abbildungen näher erläutert:
- In den 1 bis 6 ist ein erfindungsgemäßer Elektromotor in verschiedenen Ansichten gezeigt. Das Unterteil des zugehörigen Anschlusskastens ist in den 7 und 8 in verschiedenen Ansichten gezeigt.
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Der Motor ist als Elektromotor ausgeführt und weist einen Flansch 1 auf, mit welchem eine weitere anzutreibende Vorrichtung, wie Getriebe oder Rührgerät, anschließbar ist.
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An seinem Statorgehäuse weist der Motor Kühlrippen 2 auf, die teilweise mandelförmige Verdickungen 3 aufweisen. Die Lüfterhaube 4 ist auf der dem Flansch 1 gegenüberliegenden Seite vorgesehen. Der auch als Klemmenkasten bezeichenbare Anschlusskasten ist aus einem Anschlusskastenunterteil 5 und einem mit diesem lösbar verbindbarem Anschlusskastenoberteil 6 als Deckel zusammengesetzt. Das Anschlusskastenunterteil 5 weist an seiner äußeren, dem Statorgehäuse des Motors zugewandten Seite Nocken 20 auf, die Materialanhäufungen zum Einbringen einer Bohrung darstellen.
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Da die Teile des Motors, insbesondere aber die gehäusebildenden Teile des Motors, möglichst materialsparend ausgeführt sind, ist das Einbringen einer Bohrung im Gehäuse nicht einfach und stabil möglich. Daher bieten die Nocken 20 Materialverdickungen, in welche die Bohrlöcher 80 vom Inneren des Anschlusskastenunterteils aus einbringbar sind. Die Form der Nocken ist haifischflossenartig. Die Nocken sind zum Motor hin gerichtet vorgesehen an der Anschlusskastenunterseite. Ohne schräge Seite wäre die Festigkeit nicht genügend groß. Die haifischflossenartige Ausprägung ermöglicht bei geringfügig mehr Materialverbrauch als für die Bohrung 80 notwendig wäre eine hohe Festigkeit. Eine weitere Fläche, die schräg verlaufen würde, würde den Materialverbrauch weiter erhöhen, hätte aber keine entsprechend große Festigkeitserhöhende Wirkung. Das Bohrloch 80 ist als vorgegossenes Sackloch ausgeführt. Es ist nur Material um das Bohrloch 80 herum verwendet, so dass die minimale Menge an Material verbraucht ist, wobei nur eine schräg verlaufende Seite zur Erhöhung der Festigkeit unter geringem Materialverbrauch vorgesehen ist. Der Wert des ersten Winkels gegen die Horizontale bei der schrägen Fläche der Nocken 20 beträgt 60°. Es ist aber auch ein Winkel zwischen 50° und 80° verwendbar.
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Das Anschlusskastenunterteil 5 umfasst in seiner Gehäusewand Kabel-Verschraubungen 30 zum Durchführen von Kabeln. Der von diesen umfasste Schutzleiter wird an der Schutzleiteranschlussvorrichtung 43 verbunden.
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Der Gleichrichterbaustein 40 ist als Option mit den Befestigungsschrauben 41 im Anschlusskastenunterteil 5 befestigt.
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Das Klemmbrett 42 dient zumindest zur Verbindung der durch die Kabel-Verschraubungen 30 geführten Versorgungsleitungen mit den Wicklungsdrähten des Stators.
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Die Lüfterhaube 4 weist an ihrem Umfang in Umfangsrichtung einander abwechselnde Erhöhungen 100 und Vertiefungen 101 auf, also wellenförmige Einprägungen in Umfangsrichtung im Ansaugbereich der Lüfterhaube. Auf diese Weise sind Geräuschabstrahlungen vermindert und zusätzlich ist die Steifigkeit der Lüfterhaube 4 erhöht. Die Lüfterhaube 4 weist zusätzlich einen umlaufenden Stapelrand 31 auf. Mittels diesem Stapelrand 31 sind die Hauben 4 im Lager platzsparend stapelbar. Der Stapelrand wirkt zusätzlich versteifend auf die Lüfterhaube 4.
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Die mandelförmigen Verdickungen 3 sind als Aufdickung der Kühlrippen am Statorgehäuse ausgeführt für die Befestigung des Typenschildes, also Leistungsschildes, oder beispielsweise an einer anderen Seite für die Befestigung einer Fußplatte, auf der der Motor montierbar ist. Die mandelförmigen Verdickungen 3 sind dazu innerhalb einer Ebene angeordnet. Insbesondere vier hiervon jeweils sind zusammengehörend. Die Mandelform ist derart ausgeführt, dass sie die Strömung der Kühlluft zwischen zwei benachbarten Kühlrippen möglichst wenig behindern. Dazu sind sie etwa stromlinienförmig oder entsprechend mandelförmig verlaufend entlang der Kühlrippen. Die Kühlrippen sind also in diesen Bereichen nur etwas aufgedickt. Vorteiligerweise ist also der Motor besser entwärmt als im Stand der Technik. Denn es gibt keine Aufdickung, die den Luftstrom zwischen zwei Kühlrippen entlang der Kühlrippen behindert. Keine der Aufdickungen verbindet gar zwei benachbarte Kühlrippen.
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Die Bohrlöcher sind bei weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen als Sacklochbohrungen ausgeführt.
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Diejenigen Verdickungen, welche für die Befestigung der Fußplatte verwendbar sind, weisen bei weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen eine kegelförmige Vertiefung im Bereich des Bohrloches auf als Zentrierhilfe beim Einschrauben der Befestigungsschrauben.
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Statt des Gleichrichterbausteins 40 sind bei weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen auch andere elektronische Schaltungen, wie Motorstarter oder Sanftanlaufgeräte oder Umrichter und Steuerschaltungen, oder Anschlussvorrichtungen, wie Klemmenleisten oder Haltevorrichtungen, wie Tragschienen oder dergleichen, verbindbar.
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In 9 bis 11 ist der Motor mit einer B-seitigen Flanschhaube 90 versehen, wobei 9a einen vergrößerten Ausschnitt darstellt aus 9.
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In den 9 bis 11 ist die Flanschhaube 90 am Motorgehäuse, insbesondere am B-seitigen Flansch, zentriert und an einem axialen Anschlag verbunden. Die Flanschhaube bietet an ihrem B-seitigen Ende eine Schnittstelle zur Aufnahme eines Gebers, der somit sehr genau positioniert verbindbar ist. Außerdem dient die Haube zusammen mit einer mit dem Geber zu verbindenden Kupplung auch zur Aufnahme von axialen Kraftstößen und kann auch Rundlaufabweichungen kompensieren. Die Haube weist auch eine Vertiefung auf, damit auch ein größerer Anschlusskasten auf den Motor statt des Anschlusskastens (5,6) verbindbar ist. Diese Vertiefung 94 weist auch eine schräge Fläche 91 auf, die mit demselben Winkelbetrag gegen die Horizontale geneigt ist wie die schräge Fläche 92 der Nocken 20. Somit ist die Zusammengehörigkeit der Haube 90 zum Anschlusskastenunterteil 5 klar und schnell erkennbar anhand der Befestigungsmittel und anhand der Ausformung der Vertiefung 94.
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Die Haube 90 umfasst auch Aufdickungen 93 zur Aufnahme von Befestigungsmitteln für den Anschluss einer Lüfterhaube 4, die den Geber, also Winkelsensor und/oder Winkelgeschwindigkeitssensor und/oder Umdrehungszähler, dann schützt. Die Aufdickungen 93 weisen auf ihrer Innenseite wiederum eine Schrägung auf, wie auch die Außenseite der Haube 90 in diesem Bereich. Der Schnitt an einer Umfangsstelle, also in einer axial-radialen Schnittebene, zeigt den komplementären Wert für die Schrägung, also 90° minus dem Wert des ersten Winkels. In den 9 bis 11 beträgt der Wert also 30°. Es sind aber auch Werte ausführbar, die dem komplementären Wert zu dem jeweiligen genannten Winkelwert des ersten Winkels entsprechen.
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Die Festigkeit und die Anbindung der Aufdickungen 93 an die Haube 90 ist mittels der angepassten Schrägung verbessert.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Flansch
- 2
- Kühlrippe
- 3
- mandelförmige Verdickung
- 4
- Lüfterhaube
- 5
- Anschlusskastenunterteil
- 6
- Anschlusskastenoberteil
- 20
- Nocken
- 30
- Kabel-Verschraubung
- 31
- Stapelrand
- 40
- Gleichrichterbaustein als Option
- 41
- Befestigungsschrauben für Option
- 42
- Klemmbrett
- 43
- Schutzleiteranschlussvorrichtung
- 80
- Bohrloch in Nocke
- 90
- Flanschhaube
- 91
- Schräge Fläche
- 92
- Schräge Fläche
- 93
- Aufdickung zur Aufnahme von Befestigungsmitteln
- 94
- Vertiefung
- 100
- Erhöhung
- 101
- Vertiefung