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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Navigationssystem mit einer Lizenzierungsfunktion.
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Die
JP-2002-62142 A offenbart ein Navigationssystem, das die nicht autorisierte Nutzung von Karteninformationen durch Anwender verhindert. Hierbei werden verschlüsselte Lizenzierungscodes verwendet, um die Informationen für den Anwender zu lizenzieren. Die Lizenzierungscodes umfassen einen Kartenbestimmungscode zur Bestimmung eines Kartenspeichermediums, einen Gerätebestimmungscode zur Bestimmung eines das Kartenspeichermedium nutzenden Navigationssystems und einen Anwenderautorisierungsbereichscode, der einen Bereich von einer Mehrzahl von Karteninformationselementen angibt, auf die ein Anwender zugreifen darf. Die verschlüsselten Lizenzierungscodes werden entschlüsselt und überprüft. Anschließend kann ein Anwender damit beginnen, die lizenzierten Karteninformationen zu nutzen.
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In dem obigen System ist der Gerätebestimmungscode durch eine Kombination einer Produktnummer, einer Seriennummer und dergleichen des Navigationssystems als eindeutiger Code gebildet. Dieser Gerätebestimmungscode wird vorher (vor der Auslieferung) in einer Speichervorrichtung des Navigationssystems gespeichert. Durch die erforderliche Speicherung des Gerätebestimmungscodes sind folglich zusätzliche Schritte in der Produktfertigung bzw. Entwicklung erforderlich, was die Kosten des Systems voraussichtlich erhöht.
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Ferner sind für diesen Zweck Hardwarevorrichtungen oder Softwareprogramme erforderlich, die dazu geeignet sind, den Lizenzierungscode zu entschlüsseln. Dies erhöht ebenso die Kosten des Systems.
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Aus der
US 5 790 074 A ist ferner ein System bekannt, das dazu ausgelegt ist, aus der Ferne und automatisch den Ort einer elektronischen Vorrichtung zu verifizieren und einen Betrieb der Vorrichtung zu autorisieren, wenn sich die Vorrichtung an einem zulässigen geographischen Ort befindet. Die
US 2001/0011352 A1 beschreibt darüber hinaus eine Technologie, gemäß der ein geographischer Ort für die Computersicherheit genutzt wird. Die
US 2002/0017977 A1 beschreibt ferner ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Steuerung eines Zugriffs und eines Betriebs von Systemen auf der Grundlage ihrer geographischen Standorte, ihrer Höhen und der Nutzungszeit. Aus der
US 6 370 629 B1 ist des Weiteren ein Verfahren zur Steuerung eines Zugriffs auf gespeicherte Information auf der Grundlage eines geographischen Ortes, eines Datums und einer Zeit bekannt. Die
US 5 887 269 A bezieht sich auf ein Navigationssystem, und die
US 6 717 508 B2 beschreibt ein Fahrzeugdiebstahlsicherungssystem.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Navigationssystem bereitzustellen, das dazu geeignet ist, die obigen Probleme zu lösen. Und zwar umfasst dieses System eine Lizenzierungsfunktion, die ohne eine Verwendung eines im Voraus gespeicherten eindeutigen Codes sowie zur Verschlüsselung und Entschlüsselung von Codes geeigneten Hardwarevorrichtungen/Softwareprogrammen dazu dient, die nicht autorisierte Nutzung durch Anwender zu verhindern.
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Um die obige Aufgabe zu lösen, weist ein Navigationssystem auf: eine Speichermediumschnittstelleneinheit zum Speichern eines datenspeichernden Speichermediums; eine Erfassungseinheit zur Erfassung eines eine Zeit und/oder eine Position beinhaltenden Erfassungselements; eine Informationselementerzeugungseinheit zur Erzeugung eines Informationselements auf der Grundlage des erfassten Erfassungselements; eine Schreibeinheit zum Schreiben des erzeugten Informationselements auf das Speichermedium und in einen internen Speicher des Systems, wenn die Erfassungseinheit das Erfassungselement das erste Mal erfasst, nachdem das System zum ersten Mal gestartet wurde; eine Nutzungsbestimmungseinheit zum Bestimmen, ob ein auf das Speichermedium geschriebenes Informationselement mit einem in den internen Speicher geschriebenen Informationselement übereinstimmt, wenn die auf dem Speichermedium gespeicherten Daten genutzt werden; und eine Lizenzierungseinheit zum Erteilen einer Lizenz zur Nutzung der auf dem Speichermedium gespeicherten Daten, wenn bestimmt wird, dass das auf das Speichermedium geschriebene Informationselement mit dem in den internen Speicher geschriebenen Informationselement übereinstimmt.
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Gemäß diesem Aufbau ist die vorherige Registrierung, die bei der herkömmlichen Methode erforderlich ist, überflüssig. Stattdessen wird das für das System eindeutige Informationselement erzeugt, wenn das System beispielsweise das erste Mal gestartet wird, nachdem es installiert wurde. Werden die obigen Informationselemente, die auf dem Speichermedium und in dem internen Speicher gespeichert sind, derart bestimmt, dass sie nicht miteinander übereinstimmen, so werden die auf dem Speichermedium gespeicherten Daten derart bestimmt, dass sie unerlaubterweise bzw. ohne autorisiert zu sein kopiert oder gestohlen wurden. Folglich werden die bei der herkömmlichen Methode erforderlichen zugehörigen Hardwarevorrichtungen oder Softwareprogramme zur Verschlüsselung oder Entschlüsselung überflüssig, um eine Lizenz zur Nutzung der auf dem Speichermedium gespeicherten Daten zu bestimmen.
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Die obigen und weitere Aufgaben, Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung sind aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung, die unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung gemacht wurde, deutlicher ersichtlich. In der Zeichnung zeigt:
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1 ein Blockdiagramm eines Aufbaus eines Navigationssystems gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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2 ein Ablaufdiagramm eines Anfangsregistrierungsprozesses gemäß der ersten Ausführungsform;
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3 ein Ablaufdiagramm eines Startprozesses gemäß der ersten Ausführungsform;
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4 ein Ablaufdiagramm eines Update-Prozesses gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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5 ein Ablaufdiagramm eines Update-Prozesses gemäß einer Modifikation der zweiten Ausführungsform;
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6 eine Ansicht eines Beispiels eines Fehleranzeigefensters gemäß der ersten Ausführungsform;
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7 eine Ansicht eines Beispiels eines Fehleranzeigefensters gemäß der zweiten Ausführungsform; und
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8 eine Ansicht eines Beispiels eines Fehleranzeigefensters gemäß der Modifikation der zweiten Ausführungsform.
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Nachstehend wird ein in einem Subjektfahrzeug eingebautes Navigationssystem gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben.
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(Erste Ausführungsform)
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Wie in 1 gezeigt, weist ein Navigationssystem 100 gemäß dieser Ausführungsform eine Kartendatenspeichervorrichtung 1, einen Positionsdetektor 2, eine Bedienschaltergruppe 3, einen internen Speicher 4, einen Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 5, eine Tonsignalverarbeitungsvorrichtung 6, einen Lautsprecher 7, eine Bildsignalverarbeitungsvorrichtung 8, eine Tastenfelderkennungsschaltung 9, eine Anzeigevorrichtung 10, einen externen Speicher 13 und eine Navigationssteuerschaltung 14 auf.
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Die Steuerschaltung 14 ist ein gewöhnlicher Computer, der eine CPU, ein ROM, ein RAM, eine Eingabe/Ausgabe und eine Busleitung zur Verbindung der vorstehenden Komponenten aufweist. In dem ROM sind Programme gespeichert, die von der Steuerschaltung 14 ausgeführt werden, so dass die CPU oder dergleichen eine vorgegebene Verarbeitung gemäß den Programmen ausführt.
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Die Kartendatenspeichervorrichtung 1 wird zur Speicherung von Kartendaten verwendet, indem sie über eine Schnittstelle mit einem die Kartendaten speichernden Schreib/Lesespeichermedium, wie beispielsweise einer Festplatte (HD), verbunden ist. Die Kartendaten umfassen Straßendaten, Indexdaten, Anzeigedaten oder dergleichen. Es ist möglich, Teile der Kartendaten zu überschreiben oder Kartendaten hinzuzufügen, um die Kartendaten upzudaten. Das Schreib/Lesespeichermedium kann nicht nur die Festplatte, sondern ebenso eine CD-RW, eine DVD-RAM oder eine Speicherkarte sein.
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Der Positionsdetektor 2 beinhaltet einen GPS-Empfänger (GPS = globales Positionsbestimmungssystem), der eine Zeit bzw. Uhrzeit und eine momentane Position eines Subjektfahrzeugs auf der Grundlage von Radiowellen von Satelliten erfasst, einen Kreisel, der eine Winkelgeschwindigkeit um eine vertikale Achse des Subjektfahrzeugs herum erfasst, und einen geomagnetischen Sensor, der eine Fahrtrichtung (Ausrichtung) des Fahrzeugs erfasst (nicht gezeigt). Diese Sensoren oder dergleichen weisen jeweils Fehler verschiedener Natur auf, so das eine Mehrzahl von Sensoren verwendet werden, die sich gegenseitig ergänzen. Ferner können Fahrzeuggeschwindigkeiten des Fahrzeuggeschwindigkeitssensors 5 die Erfassung ergänzen. Der Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 5 erfasst die Fahrzeuggeschwindigkeit über die Drehzahl der Fahrzeugräder.
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Die Bedienschaltergruppe 3 nutzt ein Tastenfeld oder mechanische Schalter, das/die für verschiedene Eingaben in die Anzeigevorrichtung 10 integriert ist/sind. Der interne Speicher 4 speichert Positionsdaten von Speicherpunkten und dergleichen. Die Positionsdaten der Speicherpunkte werden von einem Anwender bestimmt. Sind die Positionsdaten in dem in der Steuerschaltung 14 beinhalteten RAM gespeichert, kann der interne Speicher weggelassen werden.
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Die Tonsignalverarbeitungsvorrichtung 6 weist eine Tonerzeugungsschaltung und eine Tonsignalverstärkungsschaltung auf (nicht gezeigt), um Tonsignale zu erzeugen, die von dem Lautsprecher 7 ausgegeben werden. Die Bildsignalverarbeitungsvorrichtung 8 beinhaltet einen Bildverarbeitungsprozessor und ein VRAM (Video-RAM) (nicht gezeigt), um Bildsignale zu erzeugen, die auf einem Anzeigeabschnitt der Anzeigevorrichtung 10 angezeigt werden.
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Die Tastenfelderkennungsschaltung 9 wandelt eine gedrückte Position des Tastenfelds 12, das auf einem Bildschirm des Anzeigeabschnitts 11 gebildet ist, in ein elektrisches Signal um und gibt es an die Steuerschaltung 14 aus. Der externe Speicher 13 ist eine Schnittstelle, an die bei einer Anwendung ein Speichermedium, wie beispielsweise eine CD, eine DVD oder eine Speicherkarte, angeschlossen wird, um Daten von dem Speichermedium zu lesen.
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Das Navigationssystem 100 weist eine Leitweg- bzw. Zielführungsunterstützungsfunktion auf. Bei der Zielführungsunterstützungsfunktion wird eine Zielführungsroute von der momentanen Position oder der von einem Anwender bestimmten Position zu einem Bestimmungsort automatisch festgelegt, wenn über die Bedienschaltergruppe 3 ein Bestimmungsort eingegeben wird. Anschließend kann der Anwender zu dem Bestimmungsort geführt werden, indem eine der Fahrt des Fahrzeugs folgende Straßenkarte angezeigt wird. Das System weist ferner eine Momentanpositionsanzeigefunktion zum Anzeigen einer eine momentane Position umgebenden Karte und eine Einrichtungssuchfunktion zum Suchen einer Position einer Einrichtung auf.
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Das System 100 dieser Ausführungsform ist mit einer Lizenzierungsfunktion versehen, die dazu dient, eine nicht autorisierte Nutzung von Kartendaten zu verhindern. Angenommen, aus einer Kartendatenspeichervorrichtung 1 wird eine Festplatte gestohlen oder auf der Festplatte gespeicherte Kartendaten werden unerlaubterweise kopiert. Selbst in diesem Fall hilft diese Funktion, die nicht autorisierte Nutzung der gestohlenen Festplatte oder der kopierten Kartendaten zu verhindern.
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Die Lizenzierungsfunktion umfasst einen Anfangsregistrierungsprozess und einen Startprozess. Bei dem Anfangsregistrierungsprozess wird ein eindeutiges Informationselement bezüglich jedes Navigationssystems sowohl auf die Festplatte der Kartendatenspeichervorrichtung 1 als auch in den internen Speicher 4 geschrieben. Der Startprozess wird jedes Mal durchgeführt, wenn das System 100 gestartet wird. Werden die Kartendaten auf der Festplatte genutzt, so wird bestimmt, ob das auf der Festplatte gespeicherte eindeutige Informationselement mit dem in dem internen Speicher 4 gespeicherten eindeutigen Informationselement übereinstimmt. Werden beide eindeutigen Informationselemente derart bestimmt, dass sie miteinander übereinstimmen, so kann dem Anwender eine Lizenz für die auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten erteilt werden. Durch die erteilte Lizenz bzw. Erlaubnis kann der Anwender die auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten nutzen, bis die Stromversorgung des Systems 100 unterbrochen wird.
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Werden die beiden eindeutigen Informationselemente demgegenüber derart bestimmt, dass sie nicht miteinander übereinstimmen, so werden die auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten derart bestimmt, dass sie oder vielmehr deren Nutzung verboten bzw. nicht erlaubt ist. Eine Fehleranzeige (siehe 6), die anzeigt, dass die relevanten Kartendaten eine Lizenzvereinbarung verletzen, wird dabei auf der Anzeigevorrichtung 10 angezeigt, oder es wird von den Lautsprechern 7 über Sprache eine Fehlernachricht ausgegeben. Folglich kann der Anwender darüber informiert werden, dass die auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten nicht genutzt werden können.
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Nachstehend werden der Anfangsregistrierungsprozess und der Startprozess mit den Eigenschaften dieser Ausführungsform unter Bezugnahme auf die 2 bzw. 3 beschrieben.
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2 zeigt den Anfangsregistrierungsprozess. In Schritt S100 wird das Navigationssystem 100 in einem Systemfahrzeug oder dergleichen installiert. In Schritt S110 wird das System gestartet. In Schritt S120 wird bestimmt, ob der Positionsdetektor 2 eine Zeit und eine Position erfasst. Wird diese Bestimmung positiv bestätigt (JA), so schreitet der Ablauf zu Schritt S130 voran. Wird die Bestimmung negativ bestätigt (NEIN), so nimmt der Ablauf einen Wartezustand ein, bis eine Zeit und eine Position erfasst werden.
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In Schritt S130 wird ein Informationselement mit einer Zeit- und Positionsinformation (Zeit-/Positionsinformationselement) erzeugt und anschließend auf der Festplatte und in dem internen Speicher 4 gespeichert. Das Zeit-/Positionsinformationselement wird auf der Grundlage von Zeit- und Positionsdaten erzeugt. Es werden beispielsweise sechsstellige Zeitdaten ”141520” (2 Uhr 15 Minuten und 20 Sekunden nachmittags) und vierzehnstellige Positionsdaten ”03543261370225” (35 Grad 43 Minuten und 26 Sekunden nördlicher Breite, 137 Grad 2 Minuten und 25 Sekunden östlicher Länge) kombiniert, um ein zwanzigstelliges Zeit-/Positionsinformationselement ”14152003543261370225” zu erzeugen.
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Diese Ausführungsform ist darauf ausgerichtet, dass Navigationssysteme 100 mit einer geringen Wahrscheinlichkeit an der gleichen Position und zur gleichen Zeit zum ersten Mal gestartet werden, nachdem sie in Fahrzeugen installiert bzw. eingebaut wurden. Ferner ist diese Ausführungsform darauf ausgerichtet, dass das in Fahrzeugen eingebaute GPS Zeit und Positionen erfassen kann. D. h., wenn das Navigationssystem 100 gestartet wird, wird ein für jedes Navigationssystem 100 eindeutiges Zeit-/Positionsinformationselement auf der Grundlage einer Zeit bzw. eines Zeitpunkts und einer Position erzeugt, die anfangs von dem GPS erfasst wird. Dieses erzeugte Zeit-/Positionsinformationselement wird auf der Festplatte und in dem internen Speicher 4 gespeichert.
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Folglich kann das für jedes Navigationssystem 100 eindeutige Zeit-/Positionsinformationselement erzeugt werden, wenn das Navigationssystem 100 zum ersten Mal gestartet wird, nachdem das System installiert wurde, und zwar ohne vorherige Registrierung eines eindeutigen Codes wie bei der herkömmlichen Methode.
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Wenn das Zeit-/Positionsinformationselement in Schritt S130 erzeugt wird, kann ferner ein sechs bis zehn Stellen nutzender Karten-Code (Map-Code = eingetragenes Warenzeichen) für die Positionsinformationen ausgetauscht werden. D. h., der Karten-Code und die Zeitinformation werden kombiniert, um ein Zeit-/Positionsinformationselement mit einer geringeren Anzahl von Stellen zu erzeugen.
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Nachstehend wird der Startprozess in der Lizenzierungsfunktion unter Bezugnahme auf die 3 beschrieben. In Schritt S200 wird das Navigationssystem gestartet. In Schritt S210 wird bestimmt, ob ein Zeit-/Positionsinformationselement bereits registriert ist oder nicht. Wird diese Bestimmung positiv bestätigt (JA), so schreitet der Ablauf zu Schritt S230 voran. Wird die Bestimmung negativ bestätigt (NEIN), so wird der vorstehend beschriebene Anfangsregistrierungsprozess (Schritt S120, S130 in 2) anschließend in Schritt S220 ausgeführt. Hierbei wird bestimmt, ob das Zeit-/Positionsinformationselement registriert ist oder nicht, indem bestimmt wird, ob auf der Festplatte oder in dem internen Speicher 4 auf das Zeit-/Positionsinformationselement zugegriffen werden kann. D. h., wenn auf das Zeit-/Positionsinformationselement zugegriffen werden kann, wird bestimmt, dass die Daten registriert sind. Kann demgegenüber nicht auf das Zeit-/Positionsinformationselement zugegriffen werden, so wird bestimmt, dass die Daten nicht registriert sind.
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In Schritt S230 wird bestimmt, ob ein Zeit-/Positionsinformationselement auf der Festplatte mit einem Zeit-/Positionsinformationselement in dem internen Speicher übereinstimmt. Stimmen beide miteinander überein, so wird eine Lizenz zur Nutzung der auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten erteilt bzw. die auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten werden freigegeben. Durch diese Lizenz wird die Momentanpositionsanzeigefunktion unter Verwendung der auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten ausgeführt, um eine eine momentane Position des Fahrzeugs umgebende Karte anzuzeigen. Die auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten können für die Zielführungsunterstützungsfunktion oder weitere Funktionen genutzt werden, bis das System 100 ausgeschaltet wird.
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Stimmen in Schritt 230 demgegenüber beide nicht miteinander überein, so werden die auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten derart bestimmt, dass deren Nutzung verboten bzw. nicht erlaubt ist. In Schritt S250 wird dabei eine Fehleranzeige (1) (siehe 6) auf der Anzeigevorrichtung 10 gezeigt, die angibt, dass die Nutzung der relevanten Kartendaten verboten bzw. nicht erlaubt ist, oder es wird von dem Lautsprecher 7 über Sprache eine Fehlernachricht ausgegeben. Folglich kann der Anwender darüber informiert werden, dass die auf der Festplatte gespeicherten Daten nicht genutzt werden können.
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In der Lizenzierungsfunktion des Navigationssystems 100 dieser Ausführungsform läuft der Anfangsregistrierungsprozess folglich wie folgt ab. Wenn das System 100 das erste Mal gestartet wird, erfasst der GPS-Empfänger des Positionsdetektors 2 die Zeit und die Position. Das für das System an sich eindeutige Zeit-/Positionsinformationselement wird auf der Grundlage der erfassten Zeit und Position erzeugt und auf der Festplatte und in dem internen Speicher 4 gespeichert. Der Startprozess läuft anschließend wie folgt ab. Wenn das System 100 gestartet wird und die auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten genutzt werden sollen, wird bestimmt, ob die Zeit-/Positionsinformationselemente auf der Festplatte und in dem internen Speicher 4 miteinander übereinstimmen. Werden beide derart bestimmt, dass sie miteinander übereinstimmen, so werden die auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten zur Nutzung freigegeben.
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Gemäß dem Aufbau dieser Ausführungsform ist die bei der herkömmlichen Methode erforderliche vorherige Registrierung nicht mehr erforderlich. Stattdessen wird das für das System 100 eindeutige Zeit-/Positionsinformationselement erzeugt, wenn das System 100 anfangs (oder zuerst) gestartet wird, nachdem es installiert wurde.
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Werden demgegenüber beide Zeit-/Positionsinformationselemente derart bestimmt, dass sie nicht miteinander übereinstimmen, so werden die auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten derart bestimmt, dass sie verbotenerweise bzw. ohne Autorisierung kopiert oder gestohlen wurden. Folglich können die auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten nicht genutzt werden.
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Dies führt dazu, dass die bei der herkömmlichen Methode erforderlichen Hardwarevorrichtungen oder Softwareprogramme zur Verschlüsselung oder Entschlüsselung für diese Lizenzierungsfunktion nicht mehr erforderlich sind. Selbst wenn die Festplatte gestohlen wird oder die auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten unerlaubterweise kopiert werden, kann durch die Lizenzierungsfunktion verhindert werden, dass die gestohlene Festplatte oder die kopierten Kartendaten unerlaubterweise verwendet werden.
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Modifikation der ersten Ausführungsform
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In der obigen Ausführungsform werden die Zeit und die Position als eindeutiger Code für jedes System zur gleichen Zeit zur Erzeugung der Daten verwendet, die der Lizenzierungsfunktion dienen. Es kann jedoch entweder die Zeit oder die Position alleine zur Erzeugung des eindeutigen Codes in dieser Funktion verwendet werden. Und zwar umfassen die Zeitinformationen ”Sekunden”, so dass nur eine geringe Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass die Systeme zur gleichen Zeit gestartet werden. Folglich können ebenso die Daten, die einzig über die (Uhr-)Zeit erzeugt werden, für jedes System 100 eindeutig sein.
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Selbst wenn andererseits nur Positionsdaten zur Erzeugung des eindeutigen Codes verwendet werden, so kann dieser erzeugte eindeutige Code in geeigneter Weise eindeutig für das System sein, in dem der Zeitpunkt des Anfangsregistrierungsprozesses festgelegt wird. Und zwar kann der Prozess in Schritt S130, bei dem der erzeugte eindeutige Code auf der Festplatte und in dem internen Speicher 4 gespeichert wird, beispielsweise zu Hause bei einem Anwender durchgeführt werden, nachdem ein Anwender zurückgekehrt ist.
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(Zweite Ausführungsform)
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Die zweite Ausführungsform weist viele Teile auf, die denen der ersten Ausführungsform entsprechen, so dass eine Beschreibung dieser in der nachfolgenden Beschreibung ausgelassen ist und einzig auf unterschiedliche Teile Bezug genommen wird.
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Die erste Ausführungsform umfasst den Anfangsregistrierungsprozess, der ausgeführt wird, wenn das System zum ersten Mal gestartet wird, und den Startprozess, der jedes Mal ausgeführt wird, wenn das System gestartet wird. Die zweite Ausführungsform umfasst demgegenüber ferner einen Update-Prozess, der ausgeführt wird, wenn die auf der Festplatte der Kartendatenspeichervorrichtung 1 gespeicherten Kartendaten upgedatet bzw. aktualisiert werden.
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In der 4 entsprechen die Prozesse der Schritte S300 bis S320 den Schritten S200 bis S220 der 3, so dass deren Beschreibung ausgelassen wird.
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Im Schritt S330 wird ein ein kopiertes Kartendaten-Update speicherndes Speichermedium, wie beispielsweise eine CD (nachstehend als ”Disk” bezeichnet), in den externen Speicher 13 eingefügt. Dieses Speichermedium kann auch eine DVD oder eine Speicherkarte sein. In dieser Ausführungsform wird das Kartendaten-Update unter Verwendung eines PCs über das Internet oder dergleichen von einer Kartenherstellerfirma bzw. einem Anbieter für Karten heruntergeladen. Bevor dieses heruntergeladen wird, wird das Zeit-/Positionsinformationselement von der Festplatte eingegeben, um in dem Kartendaten-Update beinhaltet zu sein. Dieses eingegebene Zeit-/Positionsinformationselement ist dann in den Kartendaten beinhaltet, die von dem Hersteller heruntergeladen werden.
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Anschließend wird das heruntergeladene Kartendaten-Update auf die Disk kopiert, so dass die Disk zu dem Kartendaten-Update an sich zusätzlich das Zeit-/Positionsinformationselement speichert. Wird die Disk, welche das das richtige Zeit-/Positionsinformationselement beinhaltende Kartendaten-Update speichert, erzeugt, so muss ein vorher vorbereitetes Tool, dass nicht von dem Anwender verwendet werden kann, verwendet werden. Dieses Tool ist beispielsweise ein Diagnosetool für das Navigationssystem 100. Durch die Verwendung dieses Tools wird auf das auf der Festplatte gespeicherte Zeit-/Positionsinformationselement zugegriffen, das dann, wenn das Kartendaten-Update heruntergeladen werden soll, eingegeben wird. Durch dieses Verfahren kann das das richtige bzw. erlaubte Zeit-/Positionsinformationselement beinhaltende Kartendaten-Update auf der Disk gespeichert werden.
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In Schritt S340 wird bestimmt, ob das auf der Festplatte gespeicherte Zeit-/Positionsinformationselement mit dem auf der in den externen Speicher 13 eingefügten Disk gespeicherten Zeit-/Positionsinformationselement übereinstimmt. Werden beide derart bestimmt, dass sie miteinander übereinstimmen, so wird eine Lizenz bzw. Freigabe zur Nutzung des auf der Disk gespeicherten Kartendaten-Updates erteilt. Die auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten werden dabei upgedatet, indem das auf der Disk gespeicherte Kartendaten-Update verwendet wird.
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Werden demgegenüber beide derart bestimmt, dass sie nicht miteinander übereinstimmen, so wird eine Fehleranzeige (2) (siehe 7), die anzeigt, dass die Nutzung des Kartendaten-Updates nicht erlaubt bzw. verboten ist, auf der Anzeigevorrichtung 10 gezeigt, oder es wird von dem Lautsprecher 7 über Sprache eine Fehlernachricht ausgegeben. Folglich kann der Anwender darüber informiert werden, dass das auf der Disk gespeicherte Kartendaten-Update nicht genutzt werden kann.
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In Schritt S370 wird die Momentanpositionsanzeigefunktion mit den Kartendaten durchgeführt, die in Schritt S350 upgedatet oder nicht upgedatet wurden. Anschließend werden die auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten für die Zielführungsassistenzfunktion oder dergleichen genutzt, bis das System 100 ausgeschaltet wird.
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In der Lizenzierungsfunktion in dem Navigationssystem 100 der zweiten Ausführungsform läuft der Update-Prozess folglich wie folgt ab. Es wird bestimmt, ob ein auf der Festplatte gespeichertes Zeit-/Positionsinformationselement mit einem in dem Kartendaten-Update gespeicherten Zeit-/Positionsinformationselement übereinstimmt. Wird diese Bestimmung positiv bestätigt (JA), so wird eine Lizenz zur Nutzung des Kartendaten-Updates erteilt bzw. das Kartendaten-Update wird freigegeben. Folglich kann verhindert werden, dass das unerlaubterweise kopierte Kartendaten-Update ohne Autorisierung verwendet wird, wenn die auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten upgedatet werden.
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Modifikation der zweiten Ausführungsform
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Wenn in der obigen Ausführungsform das Kartendaten-Update erhalten wird, so wird zum Herunterladen über das Internet ein PC verwendet. Anschließend wird das heruntergeladene Kartendaten-Update auf die Disk kopiert, so dass die das Kartendaten-Update speichernde Disk erzeugt wird. Das Navigationssystem 100 an sich kann jedoch eine Vorrichtung 15 (siehe 1), wie beispielsweise ein Mobiltelefon, zur Kommunikation mit dem Internet aufweisen, so dass das Update direkt auf das System 100 heruntergeladen werden kann.
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Nachstehend wird der Update-Prozess, bei dem das Kartendaten-Update direkt auf das Navigationssystem 100 heruntergeladen wird, unter Bezugnahme auf die 5 beschrieben. Hierbei entsprechen die Prozesse der Schritte S300 bis S320, S370 denen der vorstehend beschriebenen zweiten Ausführungsform, so dass deren Beschreibung ausgelassen wird.
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Zunächst stellt das System 100 über die Kommunikationseinheit 15 eine Verbindung zu einer Kartenherstellerfirma bzw. Kartenanbieter her. In Schritt S330a wird über die Bedienschaltergruppe 3 ein Zeit-/Positionsinformationselement eingegeben. Hierbei wird auf das richtige Zeit-/Positionsinformationselement zugegriffen, das von der Festplatte erhalten wird, indem das vorstehend beschriebene vorher vorbereitete Tool, das nicht von Anwendern verwendet werden kann, wie beispielsweise das Diagnosetool für das System 100, verwendet wird. Die Kartenherstellerfirma empfängt dieses eingegebene Zeit-/Positionsinformationselement und generiert ein das Zeit-/Positionsinformationselement beinhaltendes Kartendaten-Update.
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In Schritt S330b wird das Kartendaten-Update heruntergeladen. In Schritt S340a wird bestimmt, ob ein auf der Festplatte gespeichertes Zeit-/Positionsinformationselement mit einem in dem heruntergeladenen Update gespeicherten Zeit-/Positionsinformationselement übereinstimmt. Werden beide derart bestimmt, dass sie miteinander übereinstimmen, so wird dem heruntergeladenen Kartendaten-Update, das in Schritt S350a zum Updaten der auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten genutzt wird, die Lizenz zur Nutzung erteilt.
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Stimmen in Schritt S340a demgegenüber beide nicht miteinander überein, so wird das heruntergeladene Kartendaten-Update derart bestimmt, dass dessen Nutzung nicht erlaubt bzw. verboten ist. Anschließend wird in Schritt S360a eine Fehleranzeige (3) (siehe 8), die anzeigt, dass das relevante Kartendaten-Update nicht erlaubt oder verboten ist, auf der Anzeigevorrichtung 10 angezeigt, oder es wird von dem Lautsprecher 7 über Sprache eine Fehlernachricht ausgegeben. Folglich kann der Anwender darüber informiert werden, dass das heruntergeladene Kartendaten-Update nicht genutzt werden kann.
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Obgleich die vorliegende Erfindung bezüglich der bevorzugten Ausführungsformen offenbart worden ist, um ein besseres Verständnis von diesen zu ermöglichen, sollte wahrgenommen werden, dass die Erfindung auf verschiedene Weisen verwirklicht werden kann, ohne den Umfang der Erfindung zu verlassen. Deshalb sollte die Erfindung derart verstanden werden, dass sie alle möglichen Ausführungsformen und Ausgestaltungen zu den gezeigten Ausführungsformen beinhaltet, die realisiert werden können, ohne den Umfang der Erfindung zu verlassen, wie er in den beigefügten Ansprüchen dargelegt ist.
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Vorstehend wurde ein Navigationssystem mit einer Lizenzierungsfunktion offenbart.
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Wird ein Navigationssystem 100 zum ersten Mal gestartet, so wird ein für jedes Navigationssystem eindeutiges Zeit-/Positionsinformationselement auf der Grundlage einer Position und einer Zeit erzeugt, die als erstes von einem GPS-Empfänger eines Positionsdetektors 2 erfasst werden. Dieses erzeugte Zeit-/Positionsinformationselement wird sowohl auf einer Festplatte einer Kartendatenspeichervorrichtung 1 als auch in einem internen Speicher 4 gespeichert. Wird beim Einschalten des Systems ein Startprozess ausgeführt, so wird bestimmt, ob Zeit-/Positionsinformationselemente, die auf der Festplatte und in dem internen Speicher gespeichert sind, miteinander übereinstimmen. Werden beide Informationselemente derart bestimmt, dass sie miteinander übereinstimmen, so wird den auf der Festplatte gespeicherten Kartendaten eine Lizenz zur Nutzung erteilt.