DE102005015802A1 - Verfahren zur Datenübertragung über den Körper - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Übertragung von Signalen über den Körper einer Person. Weiterhin bezieht sich die Erfindung auch auf die zur Durchführung dieser Signalübertragung erforderlichen System- oder Schaltungskomponenten. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Lösungen bereitzustellen, die es ermöglichen, auf Grundlage des vorangehend beschriebenen physikalischen Wechselwirkungsprinzips über den Körper einer Person, insbesondere Anwenders dieser Technik, einen hinreichend zuverlässigen Signaltransfer unter einem geringen senderseitigen Energieverbrauch zu ermöglichen. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren zur Durchführung eines Signaltransfers über einen belebten Körper auf Grundlage kapazitiver Wechselwirkungseffekte, bei welchem senderseitig ein zu übertragendes Signal nach Maßgabe senderseitig anliegender Informationsinhalte generiert und durch eine Elektrodeneinrichtung kapazitiv in den Körper eingekoppelt wird, wobei das Signal derart generiert wird, dass dieses durch Pausenabschnitte voneinander getrennte Datensequenzen umfasst, wobei die Informationsinhalte durch Modulation eines Trägers innerhalb der jeweiligen Datensequenz in den Körper eingekoppelt werden.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Übertragung von Signalen über den Körper einer Person. Weiterhin bezieht sich die Erfindung auch auf die zur Durchführung dieser Signalübertragung erforderlichen System- oder Schaltungskomponenten.
- Physikalischer Hintergrund der Erfindung:
- Die Eigenschaft von tierischen und menschlichen Körpern, elektrischen Strom zu leiten, ist seit dem Beginn der Elektrotechnik vor über 200 Jahren bekannt z.B. Froschschenkelversuch von Galvani 1786). Eingehendere Untersuchungen hierzu wurden jedoch erst ca. 1960 im Hinblick auf biologische Probleme von R. und K. Cole durchgeführt mit dem Ziel, ein Modell zu entwickeln, das den elektrischen Widerstand (Impedanz) des Körpers genauer erfasst und mit einem äquivalenten Ersatzbild kennzeichnet. Hierbei wurde das elektrische Verhalten der Zellstrukturen, sowie intra- und extrazellularer Körperflüssigkeiten berücksichtigt. Das Ergebnis dieser Untersuchungen führt zu dem in
1 angegebenen elektrischen Netzwerk. Dabei repräsentiert R1 die extrazellulare Flüssigkeit und L die Induktivität der Blutgefäße. Die intrazellularen Eigenschaften werden durch eine Kapazität C und einen Serienwiderstand R2 beschrieben. - Insgesamt stellt daher der Körper zwischen zwei Punkten A und B eine von der Frequenz f abhängige komplexe Impedanz Zk(f) dar, deren Werte im einzelnen personenabhängig streuen. Außerdem sind die Werte auch von den Speisepunkten A und B am Körper abhängig.
- Ein weiterer Parameter der das Übertragungsverhalten des Körpers für elektrische Signale wesentlich beeinflusst, ist die Kapazität CE des Körpers gegen Erde, die ca. 100 pF beträgt. Damit ergibt sich dann zunächst das in
2 dargestellte lineare Übertragungsmodell. Die Linearität kann mit hinreichender Genauigkeit vorausgesetzt werden, da alle hier über den Körper übertragenen Signalströme sehr klein sind (im Bereich < 1 μA). - Die Nutzung der elektrischen Eigenschaften des Körpers zur Übertragung von Datensignalen wurde schon 1984 realisiert (
). Eine Untersuchung der damit verbundenen Probleme erfolgte 1995 am MIT im Rahmen einer Master Thesis von T.G.Zimmerman (T.G. Zimmerman: Personal Area Networks (PAN): Near-Field Intra- Body Communication, M.S.thesis, MIT Media Laboratory, Cambridge, MA, 9/1995).GB 2 129 176 - Ausgehend von der Verteilung des elektrischen Feldes eines Körpers entwickelte Zimmerman ein Modell eines Übertragungssystems, mit dem von einem Generator durch kapazitive Kopplung über den Körper Daten zu einem Empfänger gesendet werden können. Er nannte es daher „Personal Area Network (PAN).
- Für verschiedene Anwendungen dieser neuartigen Technologie wurde eine Reihe von US-Patenten angemeldet, z.B. in E. R. Post et al.: Method and Apparatus for Transbody Transmission of Power and Information, US Patent 6.211.799 B1, 11/1997, sowie J. E. Brooks: Keyless Entry System, US Patent 5.204.672, 1/1991. Empirische Messungen unter verschiedenen Einkopplungsbedingungen wurden in K. Partridge et al.: Empirical Measurements of Intrabody Communication Performance under Varied Physical Configurations, Vortrag an der Stanford University, 26.2.2003 durchgeführt. Gegenstand dieser Thematik war auch eine Bachelor Thesis (Honours) an der Universität von Queensland mit dem Ziel, elektronische Geräte über den Körper zu vernetzen („Body Net Technology").
- Allen neueren Arbeiten gemeinsam ist das Prinzip, auf der Senderseite mittels einer Elektrode das zu übertragende Signal kapazitiv in den Körper einzukoppeln und ebenso empfangsseitig auszukoppeln.
- Der Rückweg des Stromkreises wird dabei durch die Erdkapazitäten von Sender und Empfänger oder durch direkte kapazitive Kopplung zwischen den Masse-Elektroden gebildet, wie in
3 dargestellt. - Im Unterschied zu einer Funkübertragung mit elektromagnetischen Wellen wird hierbei das elektrische Feld mit einer sehr begrenzten Reichweite von einigen Dezimetern genutzt, mit dem Vorteil einer praktisch leistungslosen Übertragung. Die Ursache hierfür liegt in der Verwendung relativ niedriger Trägerfrequenzen von einigen hundert Kilohertz, die zu quasistatischen Feldern führen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Lösungen bereitzustellen, die es ermöglichen, auf Grundlage des vorangehend beschriebenen physikalischen Wechselwirkungsprinzips über den Körper einer Person, insbesondere Anwenders dieser Technik, einen hinreichend zuverlässigen Signaltransfer unter einem geringem senderseitigen Energieverbrauch zu ermöglichen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren zur Durchführung eines Signaltransfer über einen belebten Körper auf Grundlage kapazitiver Wechselwirkungseffekte, bei welchem senderseitig ein zu übertragendes Signal nach Maßgabe senderseitig anliegender Informationsinhalte generiert und durch eine Elektrodeneinrichtung kapazitiv in den Körper eingekoppelt wird, wobei das Signal derart generiert wird, dass dieses durch Pausenabschnitte voneinander getrennte Datensequenzen umfasst, wobei die Informationsinhalte durch Modulation eines Trägers innerhalb der jeweiligen Datensequenz in den Körper eingekoppelt werden.
- Dadurch wird es auf vorteilhafte Weise möglich, den zur Übertragung des Informationsinhalts erforderlichen Leistungsbedarf zu verringern, wobei innerhalb der Datensequenzen der Informationsinhalt in einem vorteilhaft auf das Übertragungsverhalten des Anwenders abgestimmten Hochfrequenzbereich übertragen werden kann.
- Vorzugsweise ist das zeitliche Verhältnis der Datensequenzlänge zur Zeitdauer des Pausenabschnitts kleiner als 0,05, insbesondere kleiner als 0,01.
- Es ist in vorteilhafter Weise möglich, das zeitliche Verhältnis der Datensequenzlänge zur Zeitdauer des Pausenabschnitts in Abhängigkeit von der zu übertragenden Informationsmenge abzustimmen.
- Die Informationsinhalte werden gemäß einem besonderen Aspekt der vorliegenden Erfindung innerhalb der Datensequenzen durch Modulation des Trägers nach Maßgabe eines QPSK-Verfahrens in den Körper eingekoppelt.
- Es ist auch möglich, zur Signaleinkoppelung mehrere, vorzugsweise drei diskrete Elektrodeneinrichtungen vorzusehen. Die an die erste Elektrodeneinrichtung angelegte Spannung kann hierbei die Inphasenkomponente des modulierten Trägers darstellen. Die an der zweiten Elektrodeneinrichtung anliegende Spannung entspricht in ihrem zeitlichen Verlauf der Quadraturkomponente des modulierten Trägers. Die an der dritten Elektrodeneinrichtung anliegende Spannung entspricht in ihrem zeitlichen Verlauf dem unmodulierten Träger.
- Die Informationsinhalte können alternativ zu der vorangehend genannten Variante mit drei diskreten Elektrodeneinrichtungen auch über eine gemeinsame Einkoppelungselektrodeneinrichtung in den Körper eingekoppelt werden. Vorzugsweise liegt an dieser gemeinsamen Einkoppelungselektrodeneinrichtung neben der Inphasenkomponente und der Quadraturkomponente auch der Träger an.
- Vorzugsweise wird die Trägerfrequenz auf einen Wert festgelegt, der eine hohe Übertragungsqualität bei den mit statistisch hoher Wahrscheinlichkeit anzutreffenden Übertragungseigenschaften eines typischen Anwenders liefert. Weiterhin ist die Frequenz des Träger vorzugsweise derart abgestimmt, dass diese einen möglichst großen Abstand zu den im jeweiligen Anwendungsfall auftretenden Störfrequenzen hat.
- Es ist möglich, das Sendesystem so zu konfigurieren, dass die Trägerfrequenz auf die Übertragungseigenschaften des Anwenders abgestimmt wird.
- Vorzugsweise liegt die Trägerfrequenz im Bereich von 100 kHz bis 500 kHz.
- Die eingangs angegebene Aufgabe wird gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung auch gelöst durch eine Sendereinrichtung zur Einkoppelung eines Signals in eine Person bzw. Anwender auf Grundlage des vorangehend angegebenen Verfahrens
- Diese Sendeeinrichtung weist vorzugsweise wenigstens eine Elektrodeneinrichtung auf, an welcher die Inphasenkomponenete, die Quadraturkomponente und vorzugsweise auch der Träger eines durch QPSK-Modulation generierten Signals anliegt.
- Die Sendeeinrichtung kann auch drei, der Quadraturkomponenete, der Inphasenkomponente und dem Träger jeweils zugeordnete Elektrodeneinrichtungen aufweisen.
- Die Sendeeinrichtung ist vorzugsweise einschließlich ihrer Elektrodeneinrichtungen in einen kartenartigen Grundkörper oder einen am Körper oder in der Kleidung/Tasche eines Anwenders oder anderweitig an dem, oder durch den Anwender tragbaren Artikel (Uhr, Mobilphone, PDA; (wearable items)) integriert.
- Die Sendeeinrichtung ist vorzugsweise mit einer Spannungsversorgungseinheit, beispielsweise in Form einer Batterie (Flachbatterie) und/oder eines Kondensators (z.B. Gold Cap), und/oder Solarzelle versehen.
- Die Erfindung richtet sich auch auf eine Empfangseinrichtung zum Empfang eines Signals, das nach Maßgabe des vorangehend beschriebenen Modulationsverfahrens generiert, oder durch die vorangehend beschriebenen Sendeeinrichtung in eine Person/Anwender eingekoppelt wurde.
- Weitere Informationen zum physikalischen Hintergrund, sowie Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung. Es zeigt:
-
1 eine Ersatzschaltung des Körperwiderstands; -
2 ein Übertragungsmodell des Körpers -
3 ein Körperübertragungssystem -
4 die Struktur des Senders -
5 eine weitere Abblidung zur Struktur des Senders - Das erfindungsgemäß vorgeschlagene lineare Modulationserfahren QPSK (Quadrature Phase Shift Keying)-Modulation ermöglicht im vorliegenden Fall eine Datenübertragung über den Körper mit folgenden Vorteilen:
- 1. Höchste Bandbreiteneffizienz (Bitrate/pro Hz Bandbreite)
- 2. BER-Wert (Bit/Error Rate) bei vergleichbarem S/N wesentlich geringer z.B. bei S/N= 10 dB um ca. Faktor 100 [9]
- 3. Hierdurch Möglichkeit, den Strombedarf des Senders zu reduzieren
- Ein wesentlicher Vorteil der vorangehend beschriebenen Anwendungsform der QPSK-Modulation besteht im vorliegenden Fall darin, dass empfangsseitig ein synchroner Träger zur Demodulation verfügbar ist, der aus dem ankommenden Signal ohne Bedarf nach einer schaltungstechnisch aufwendigen Costasschleife regeneriert werden. Durch das erfindungsgemäße Konzept wird es möglich, den Informationstransfer sowohl senderseitig, als auch empfängerseitig durch kostengünstig realisierbare und insbesondere senderseitig nur einen geringen Leistungsbezug verursachende Schaltungsstrukturen abzuwickeln. Dies ist ein für die praktische Anwendung sehr wichtiger Gesichtspunkt, insbesondere dann, wenn der Sender auf einer flachen „smart card„ in Kreditkarten-größe realisiert wird. Je geringer die Anzahl der für die Funktion des Datengenerators und des Modulators notwendigen Bauteile ist, umso geringer sind der Strombedarf und die Herstellungskosten.
- Das vorgeschlagene Konzept wird anhand von
4 näher erläutert. - Die Inphasen-, die Quadraturkomponente sowie der Träger können, wie dargestellt auf eine gemeinsame Elektrodeneinrichtung gespeist werden. Um die Struktur des Senders besonders einfach zu halten, werden die für die QPSK notwendigen Inphasen-und Quadraturkomponenten des Trägers getrennt mittels eines Microcontrollers erzeugt und direkt über ein LC-Netzwerk auf die gemeinsame, oder – alternativ hierzu- auf getrennte Signalelektroden gespeist. Als weiteres Signal wird der (unmodulierte) Träger jener gemeinsamen – oder einer dritten Signalelektrode zugeführt. Die Addition der beiden Signalkomponenten sowie des Trägers erfolgt bei Verwendung getrennter Elektroden, im Körper des Anwenders, spätestens am Eingang der Signalelektrode des Vorverstärkers durch die beschriebene kapazitive Kopplung.
- Durch die beschriebenen Maßnahmen wird einmal die Struktur des Senders besonders einfach und zum anderen erhält man empfangsseitig den notwendigen Träger für die Synchrondemodulation der I-und Q-Komponenten, die vorzugsweise über zwei Komparatoren und Stufen mit jeweils einer EXOR-Funktion und anschließender Tiefpassfilterung realisiert wird. Die EXOR-Funktionen liefern dabei die für die Synchrondemodulation notwendige Multiplikation mit den beiden orthogonalen Trägern, die mittels einer PLL und einer 90° Phasenverschiebung gewonnen werden können. Nach Pegelwandlung mit zwei weiteren Komparatoren werden die übertragenen Datensignale der I-und Q-Komponenten in einem Microcontroller decodiert. Vorzugsweise sperrt ein von der PLL geliefertes Lock-Detect-Signal bei Unterbrechung der Übertragung stromsparend den gesamten Decodierprozess.
- Das QPSK-System ist vorzugsweise so konzipiert, dass empfangsseitig bei Verwendung moderner Microcontroller, alle notwendigen analogen und digitalen Funktionen zur Decodierung der Daten in einem einzigen Controller -IC realisiert werden können (eventuell auch mit DSP), wodurch der Hardwareaufwand und die Produktionskosten auf ein Minimum sinken. Der für den Strombedarf des Senders wesentliche Vorteil der QPSK-Methode gegenüber herkömmlichen Modulationsverfahren liegt darin, dass bei vergleichbarer Trägeramplitude die über das LC-Netzwerk übertragbare Bitrate bei hoher Störsicherheit deutlich höher sein kann, und dadurch bei einem gepulsten Betrieb die Strombelastung der Batterie gering ist.
- Das erfindungsgemäße System zeichnet sich durch eine hohe Störsicherheit für die Übertragung von Daten über den Körper mit gleichzeitig kostengünstiger Herstellung sowohl des Senders als auch des Empfängers in einem Produktionsprozess aus.
- Da es bei der Datenübertragung über den Körper zu starken Störeinflüssen entweder über den als Antenne wirkendenden Körper selbst oder bei Anwendungen in Arbeitsmaschinen durch Eigenstörungen kommen kann, erfolgt vorzugsweise neben der Wahl eines störunempfindlichen Modulationsverfahrens auch eine zusätzliche Sicherung durch eine Kanalcodierung bei kritischen Anwendungsfällen.
- Im Falle der Körperübertragung wird vorzugsweise ein fehlerkorrigierendes Verfahren gewählt, so dass auf einen, (bei fehlererkennenden Verfahren erforderlichen) Rückkanal verzichtet werden kann. Das Codierungsverfahren wird vorzugsweise auf den Charakter etwaiger zu erwartender Störungen abgestimmt.
- In vorteilhafter Weise wird im Übertragungsprotokoll von vornherein zunächst eine Coderedundanz von beispielsweise 50% vorgesehen, die dann aufgrund der in praktischen Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse mit einer angepassten Codierung auch verringert werden kann. Als erster Schritt zur Einführung einer Kanalcodierung mit Fehlerkorrektur kann eine Blocksicherung mit Paritätsprüfung (VRC/LRC-Codierung) verwendet werden, wodurch sich die Codewortlänge verdoppelt. Hierdurch können mit einem sehr einfachen Algorithmus Einfachfehler im Codewort korrigiert werden, wodurch die Restfehlerwahrscheinlichkeit für eine Bitverfälschung um ca. 103 verbessert wird.
- Es ist auch möglich, Kanalcodierungen, wie z.B. ein RS(Reed-Solomon) – Code zu implementieren, mit dem insbesondere kurzzeitig auftretende Störungen (Burstfehler) wirksam korrigierbar sind.
- Durch das erfindungsgemäße Verfahren, bei welchem der modulierte Träger im Burstbetrieb gesendet wird, wird es möglich, auch mit kompakten Batterieeinrichtungen eine relativ lange Betriebsdauer von ca. 1 bis 2 Jahren einer batteriebetriebenen Sendereinrichtung zu erreichen. Der Energieverbrauch wird umso geringer, je kürzer die verwendete Codewortlänge, bzw. je höher die erreichbare Bitrate ist, für die ein Wert von ca. 20kbit/s vorgeschlagen wird. Bei einer Burstwiederholdauer von 200 ms lassen sich dann bei einem Tastverhältnis von 1:100 Codewörter mit 40 bit (inclusive Kanal-codierung!) übertragen.
- Der Sender kann insbesondere auf einer flachen Karte („smart card„) in der Größe einer Kreditkarte aufgebaut sein. Außer dem bereits diskutierten Batterieproblem ist besonders die genaue Struktur der Signalelektroden und des LC- Netzwerkes wichtig, entsprechend dem in
5 dargestellten Grundprinzip - Um hier Bauteiltoleranzen besonders der Induktivität (typisch +/– 5%) hinreichend Rechnung zu tragen ist es in vorteilhafter Weise möglich, diese Grundstruktur derart zu modifizieren, dass bei gleich großer Sendespannung eine höhere Bandbreite des LC-Netzwerkes ohne Verringerung des Gütewertes erreicht wird, um den Einfluss dieser Toleranzen zu vermindern. Die Festlegung der Struktur und Größe der Signalelektroden kann empirisch in Verbindung mit Untersuchungen bezüglich einer optimalen Ein- und Auskoppelung der Signale über den Körper erfolgen, da die von den Elektroden erzeugte Verteilung des elektrischen Feldes wesentlich die Signalamplitude am Empfänger bestimmt.
- Bei körpernah zu tragenden Karten, z.B. Identifikations- oder Kreditkarten sowie Karten für keyless-access Systeme, erstrecken sich die Elektroden vorzugsweise über den überwiegenden Teil einer Hauptfläche des Kartenelementes.
Claims (25)
- Verfahren zur Durchführung eines Informationstransfers über einen belebten Körper auf Grundlage kapazitiver Wechselwirkungseffekte, bei welchem senderseitig ein zu übertragendes Signal nach Maßgabe senderseitig anliegender Informationsinhalte generiert und durch eine Elektrodeneinrichtung kapazitiv in den Körper eingekoppelt wird, wobei das Signal derart generiert wird, dass dieses Datensequenzen sowie zwischen diesen Datensequenzen liegende Pausensabschnitte umfasst, wobei die Informationsinhalte durch Modulation des eines Trägers innerhalb der jeweiligen Datensequenz in den Körper eingekoppelt werden.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zeitliche Verhältnis der Datensequenzlänge zur Zeitdauer des Pausenabschnitts kleiner ist als 0,05.
- Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zeitliche Verhältnis der Datensequenzlänge zur Zeitdauer des Pausenabschnitts in Abhängigkeit von der zu übertragenden Informationsmenge abgestimmt wird.
- Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationsinhalte innerhalb der Datensequenzen durch Modulation des Trägers nach Maßgabe eines QPSK-Verfahrens in den Körper eingekoppelt werden.
- Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationsinhalte durch Einspeisung einer Informations-Inphasenkomponente des Trägers, einer Informations- Quadraturkomponente des Trägers, sowie des Trägers selbst in eine gemeinsame Elektrodeneinrichtungen in den Körper eingekoppelt werden.
- Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationsinhalte über mehrere diskrete Elektrodeneinrichtungen in den Körper eingekoppelt werden.
- Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationsinhalte über drei Elektrodeneinrichtungen in den Körper eingekoppelt werden.
- Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die an die erste Elektrodeneinrichtung angelegte Spannung nach Maßgabe einer Informations-Inphasenkomponente moduliert wird.
- Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die an die zweite Elektrodeneinrichtung angelegte Spannung nach Maßgabe einer Informations-Quadraturkomponente moduliert wird.
- Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die an die dritte Elektrodeneinrichtung angelegte Spannung in ihrem zeitlichen Verlauf dem unmodulierten Träger entspricht.
- Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfrequenz auf einen Wert festgelegt ist, der eine hohe Übertragungsqualität bei den mit statistisch hoher Wahrscheinlichkeit anzutreffenden Übertragungseigenschaften eines typischen Anwenders liefert.
- Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfrequenz im Hinblick auf einen hinreichend hohen Signalabstand zu den bei bestimmten Anwendungsfällen typischerweise auftretenden Störspektren abgestimmt ist.
- Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfrequenz im Bereich von 100 kHz bis 500 kHz liegt.
- Sendereinrichtung zur Einkoppelung eines Signals in einen Anwender auf Grundlage des Verfahrens nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 13.
- Sendereinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Haupt-Elektrodeneinrichtung zur Einkoppelung der Informationsinhalte durch Einspeisung einer Informations-Inphasenkomponente des Trägers, einer Informations-Quadraturkomponente des Trägers, sowie des Trägers selbst in den Körper des Anwenders umfasst.
- Sendereinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass diese drei Elektrodeneinrichtungen aufweist.
- Sendereinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass diese in einen kartenartigen Grundkörper integriert ist.
- Sendereinrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Spannungsversorgungseinheit trägt.
- Sendereinrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsversorgungseinheit durch eine Batterieeinrichtung gebildet ist.
- Sendereinrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsversorgungseinheit durch eine Kondensatoreinrichtung gebildet ist.
- Empfangseinrichtung zum Empfang eines Signals das nach Maßgabe des Verfahrens nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 13 in einen Anwender eingekoppelt ist.
- Empfangseinrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass diese derart ausgebildet ist, dass diese den Träger für die Synchrondemodulation der I-und Q-Komponenten, mittels einer PLL gewinnt.
- Empfangseinrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass diese derart ausgebildet ist, dass die EXOR-Funktionen die für die Synchrondemodulation der I- und Q-Komponenten notwendige Multiplikation mit zwei orthogonalen Trägern liefern, und diese orthogonalen Träger mittels der PLL und einer 90° Phasenverschiebung gewonnen werden.
- Empfangseinrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass diese derart ausgebildet ist, dass nach Pegelwandlung mit zwei weiteren Komparatoren die übertragenen Datensignale der I-und Q-Komponenten in einem Microcontroller decodiert werden.
- Empfangseinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass diese derart ausgebildet ist, dass ein von der PLL geliefertes Lock-Detect-Signal bei Unterbrechung der Übertragung den Decodierprozess sperrt.
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