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Die Erfindung betrifft ein Detektormodul, aufweisend ein Array von Detektorelementen und eine Leiterplatine. Die Erfindung betrifft außerdem einen Detektor und ein Computertomographiegerät, welche ein derartiges Detektormodul aufweisen.
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Bei der Bildgebung mit einem Röntgengerät, z. B. mit einem Computertomographiegerät, welches ein Röntgensystem mit einer Röntgenstrahlenquelle und einem Röntgenstrahlendetektor aufweist, ist man bestrebt, die Detektionsfläche des zur Bildgewinnung zur Verfügung stehenden Röntgenstrahlendetektors möglichst groß auszuführen, um beispielsweise in einem Umlauf des Röntgensystems um einen Patienten ganze Organe, wie das Herz, des Patienten abscannen zu können. Ein derartiger, auch als Flächendetektor bezeichneter Röntgenstrahlendetektor wird in der Regel aus einer Vielzahl von Detektormodulen aufgebaut, welche zweidimensional aneinander gereiht werden. Jedes Detektormodul weist beispielsweise ein Szintillatorarray und ein Photodiodenarray auf, welche zueinander ausgerichtet sind und die Detektorelemente des Detektormoduls bilden. Die Elemente des Szintillatorarrays wandeln auf sie auftreffende Röntgenstrahlung in sichtbares Licht um, welches von den nachgelagerten Photodioden des Photodiodenarrays in elektrische Signale umgesetzt wird. Als problematisch beim Aufbau eines Flächendetektors erweist sich insbesondere die elektrische Kontaktierung der Photodioden der Detektormodule. Während bei einem konventionell aufgebauten Röntgenstrahlendetektor, bei dem einzelne Detektormodule hintereinander auf einem Kreisbogen angeordnet werden, signalverarbeitende Elektronik seitlich angeordnet werden kann bzw. ein zur Kontaktierung der Photodioden eines Moduls dienendes Kabel seitlich zu einer signalverarbeitende Elektronik aufweisenden Leitplatine weggeführt werden kann, wie dies der
US 2005/0029463 A1 zu entnehmen ist, ist dieser Aufbau bei einem Flächendetektor nicht mehr möglich, da durch die zweidimensionale Anordnung der Detektormodule seitlich kein Freiraum mehr vorhanden ist. Zu beachten ist dabei weiterhin, dass die aus messtechnischen Gründen möglichst nahe an den Detektorelementen anzuordnende Elektronik zur Signalverarbeitung der von den Detektorelementen der Detektormodule gelieferten Messsignale einen Flächenbedarf hat, der zwei- bis viermal größer sein kann als die Detektionsfläche eines Detektormoduls selbst. Aus diesem Grund scheint es erforderlich, das Detektormodul mit der signalverarbeitenden Elektronik vertikal aufzubauen.
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In der
US 6 396 898 B1 ist der Aufbau eines Flächendetektors beschrieben, welcher mehrere aneinander gereihte Detektormodule aufweist, die jeweils einen so genannten Elementblock umfassen. Die Elementblöcke des Detektors weisen einen vertikalen Aufbau auf, d. h. die Komponenten eines Elementblocks umfassend Szintillatoren, Photodioden, ein Substrat mit signalverarbeitender Elektronik und eine Modulbasisplatte sind vertikal übereinander angeordnet.
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Aus der
US 2003/0010924 A1 ist ein pixelierter Detektoraufbau mit einem Stapel dünner Detektorkristalle bekannt, wobei jeder Detektorkristall ein Paar von planaren Oberflächen gebunden durch Kanten umfasst, welche wesentlich dünner als die Abmessungen der Oberflächen sind. Der Stapel ist so angeordnet, dass die zu erkennende Strahlung auf einen Satz von Kanten des Stapels von Detektorkristallen einfällt. Die Abmessung der planaren Oberflächen in der Richtung des Auftreffens des Strahlungseinfalls ist ausreichend um sicherzustellen, dass im Wesentlichen alle zu detektierenden Hochenergiephotonen innerhalb der Tiefe der Detektoranordnung absorbiert werden. Auf jedem der Detektorkristalle ist ein zweidimensionales pixeliertes Anodenarray auf einer seiner planaren Oberflächen ausgebildet. Eine Kathode ist auf der gegenüberliegenden ebenen Oberfläche ausgebildet, wobei die Kathode vorzugsweise im Wesentlichen die gesamte Oberfläche bedeckt.
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Bei einem derartigen vertikalen Aufbau eines Detektormoduls muss im Übrigen auf eine gute Wärmeabfuhr geachtet werden, da sonst die beträchtliche Wärmeentwicklung im Betrieb der signalverarbeitenden Elektronik eine Schädigung der Elektronik hervorrufen kann.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Detektormodul der eingangs genannten Art so auszuführen, dass damit der Aufbau eines Flächendetektors möglich ist und dass genügend Raum für die Anordnung von signalverarbeitender Elektronik in der Nähe der Detektionsfläche vorhanden ist. Eine weitere Aufgabe besteht in der Angabe eines aus derartigen Detektormodulen aufgebauten Detektors und eines einen solchen Detektor aufweisenden Computertomographiegerätes.
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Nach der Erfindung wird die das Detektormodul betreffende Aufgabe gelöst, durch ein Detektormodul, aufweisend ein Array von Detektorelementen und eine Leiterplatine, wobei die Leiterplatine einen ersten Bereich zur Aufnahme des Arrays von Detektorelementen und wenigstens einen relativ zu dem ersten Bereich abgewinkelten zweiten Bereich umfasst. Nach einer Variante der Erfindung ist es dabei vorgesehen, die dem Array von Detektorelementen zugeordnete signalverarbeitende Elektronik in Form von elektronischen bzw. elektrotechnischen Bauelementen auf dem zweiten, relativ zu dem ersten abgewinkelten Bereich der Leiterplatine anzuordnen. Der Winkel zwischen dem ersten und dem zweiten Bereich der Leiterplatine beträgt vorzugsweise 90° oder auch etwas weniger. Auf diese Weise wird eine vertikale Anordnung des Arrays von Detektorelementen und von darunter auf dem zweiten abgewinkelten Bereich der Leiterplatine angeordneter signalverarbeitender Elektronik erreicht. Das Array von Detektorelementen und die Leiterplatine weisen vorzugsweise derartige Abmessungen auf, dass bei einer Draufsicht auf das Detektormodul die mit signalverarbeitender Elektronik versehene Leiterplatine an keiner Seite des vorzugsweise quadratischen oder rechteckigen Detektormoduls hervorragt. Demnach können derart aufgebaute Detektormodule unter einem geringen Zwischenraum zwischen den Detektormodulen problemlos zweidimensional zur Bildung eines Flächendetektors relativ zueinander angeordnet werden.
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Nach Varianten der Erfindung ist die Leiterplatine im Wesentlichen L-förmig oder U-förmig ausgebildet. Im Falle der L-förmigen Ausbildung der Leiterplatine ist, wie bereits vorstehend angedeutet, das Array von Detektorelementen auf einem Schenkel und die signalverarbeitende Elektronik auf dem anderen Schenkel der L-förmigen Leiterplatine angeordnet. Im Falle der U-förmigen Ausführung der Leiterplatine wird das Array von Detektorelementen vorzugsweise auf dem die beiden Schenkel verbindenden Teil der U-förmigen Leiterplatine angeordnet, während die beiden Schenkel der U-förmigen Leiterplatine Flächen zur Anordnung von signalverarbeitender Elektronik bereitstellen.
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Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist die Leiterplatine über wenigstens einen Stecker oder ein Kabel elektrisch kontaktierbar. Der Stecker bzw. der Kabelanschluss befindet sich vorzugsweise am Ende des die signalverarbeitende Elektronik tragenden Schenkels der L-förmigen oder U-förmigen Leiterplatine. Insofern kann also beispielsweise ein Kabel in Fortsetzung des vertikalen Aufbaus des Detektormoduls vertikal bzw. nach hinten von dem Detektormodul weggeführt werden, so dass die mit der signalverarbeitenden Elektronik vorverarbeiteten, von den Detektorelementen des Detektormoduls stammenden Messsignale einem Rechner zur weiteren Signalverarbeitung zugeführt werden können.
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Nach einer weiteren Variante der Erfindung ist die Leiterplatine vorzugsweise einstückig aufgebaut. Kommerziell erhältliche zumindest teilflexible Leiterplatinen können dabei problemlos in die beispielsweise gewünschte L- oder U-Form gebracht werden.
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Erfindungsgemäß weist das Detektormodul einen Träger für die Leiterplatine auf. Die Leiterplatine ist dabei an die Form des Trägers oder der Träger an die Form der Leiterplatine angepasst. Der Träger dient erfindungsgemäß zur Fixierung und Stabilisierung der Leiterplatine. Darüber hinaus wirkt sich der Träger positiv im Hinblick auf elektromagnetische Störungen aus und absorbiert zumindest teilweise den für die signalverarbeitende Elektronik schädlichen, durch das Array von Detektorelementen hindurch getretenen Röntgenanteil.
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Der Träger ist aus einem gut wärmeleitenden Material, erfindungsgemäß aus einem Metall, einer Keramik oder aus einem Glasfaser verstärkten Kunststoff ausgebildet. Bei einer flächenhaften Fixierung der Leiterplatine an dem Träger, z. B. mittels Schraubverbindungen oder Kleben, dient der Träger in vorteilhafter Weise auch zur Ableitung von der im Betrieb der signalverarbeitenden Elektronik erzeugten Wärme und verhindert somit eine Überhitzung und Beschädigung der Elektronik.
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Nach einer Variante der Erfindung ist das Array von Detektorelementen ein Array von Röntgenstrahlung direkt konvertierenden Detektorelementen. Das Array von Detektorelementen kann aber auch ein Szintillatorarray und ein Photodiodenarray umfassen, welche relativ zueinander ausgerichtet sind.
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Des Weiteren ist nach einer Ausführungsform der Erfindung über dem Array von Detektorelementen ein Kollimator angeordnet, so dass von den Detektorelementen eines Detektormoduls nur die Röntgenstrahlung eines bestimmten Raumwinkels erfasst wird.
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Die den Detektor betreffende Aufgabe wird gelöst durch einen Detektor für Röntgenstrahlung, welcher mehrere zweidimensional nebeneinander angeordnete Detektormodule der vorstehend beschriebenen Art aufweist. Wenn der Detektor für ein Computertomographiegerät vorgesehen ist, sind die Detektormodule vorzugsweise auf einer Zylinderteilfläche angeordnet, um den Flächendetektor zu bilden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den beigefügten schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
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1 in schematischer, teilweise blockschaltbildartiger Darstellung ein Computertomographiegerät,
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2 in einer explosionsartig, perspektivisch gezeigten Darstellung ein erfindungsgemäßes Detektormodul,
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3 in einer Seitenansicht das Detektormodul aus 2,
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4 in einer Draufsicht das Detektormodul aus 3, und
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5 eine Seitenansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Detektormoduls.
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In 1 ist in schematischer, teilweise blockschaltbildartiger Darstellung ein Computertomographiegerät 1 gezeigt. Das Computertomographiegerät 1 umfasst eine Röntgenstrahlenquelle 2, von deren Fokus F ein Röntgenstrahlenbündel 3 ausgeht, welches mit in 1 nicht dargestellten, aber an sich bekannten Blenden beispielsweise fächerförmig oder pyramidenförmig geformt wird. Das Röntgenstrahlenbündel 3 durchdringt ein zu untersuchendes Untersuchungsobjekt 4 und trifft auf einem Röntgenstrahlendetektor 5 auf. Die Röntgenstrahlenquelle 2 und der Röntgenstrahlendetektor 5 sind in in 1 nicht dargestellter Weise einander gegenüberliegend an einem Drehrahmen des Computertomographiegerätes 1 angeordnet, welcher Drehrahmen in φ-Richtung um die Systemachse Z des Computertomographiegerätes 1 drehbar ist. Im Betrieb des Computertomographiegerätes 1 drehen sich die an dem Drehrahmen angeordnete Röntgenstrahlenquelle 2 und der Röntgenstrahlendetektor 5 um das Untersuchungsobjekt 4, wobei aus unterschiedlichen Projektionsrichtungen Röntgenaufnahmen von dem Untersuchungsobjekt 4 gewonnen werden. Pro Projektion trifft dabei durch das Untersuchungsobjekt 4 hindurch getretene und durch den Durchritt durch das Untersuchungsobjekt 4 geschwächte Röntgenstrahlung auf dem Röntgenstrahlendetektor 5 auf, wobei der Röntgenstrahlendetektor 5 Signale erzeugt, welche der Intensität der aufgetroffenen Röntgenstrahlung entsprechen. Aus den mit dem Röntgenstrahlendetektor 5 ermittelten Signalen berechnet anschließend ein Bildrechner 6 in an sich bekannter Weise eines oder mehrere zwei- oder dreidimensionale Bilder des Untersuchungsobjektes 4, welche auf einem Sichtgerät 7 darstellbar sind.
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Der Röntgenstrahlendetektor 5 weist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels eine Vielzahl von Detektormodulen 8 auf, die in φ-Richtung und in Z-Richtung nebeneinander auf einer Zylinderteilfläche angeordnet sind und den flächigen Röntgenstrahlendetektor 5 bilden.
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Ein Detektormodul 8 des Röntgenstrahlendetektors 5 ist in 2 in einer explosionsartigen Darstellung gezeigt. Das Detektormodul 8 weist einen vertikalen Aufbau auf, wobei ein Szintillatorarray 9 über einem Photodiodenarray 10 angeordnet ist. Das Szintillatorarray 9 ist strukturiert und umfasst demnach eine Vielzahl von nicht näher dargestellten Szintillatorelementen, die jeweils einer Photodiode des eine Vielzahl von Photodioden umfassenden Photodiodenarrays 10 zugeordnet sind. Das Szintillatorarray 9 und das Photodiodenarray 10 sind relativ zueinander ausgerichtet und miteinander verklebt. Das Szintillatorarray 9 und das Photodiodenarray bilden also ein Array von Detektorelementen für Röntgenstrahlung, wobei ein Detektorelement ein Szintillatorelement und eine Photodiode aufweist. Das Photodiodenarray 10 ist auf einer im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels U-förmig ausgebildeten Leiterplatine 11 angeordnet, welche in in 2 nicht näher dargestellter Weise integrierte Leiterbahnen zur Energieversorgung und Signalleitung aufweist. Das Photodiodenarray 10 ist auf dem die beiden Schenkel 12 und 13 verbindenden Teil 14 der U-förmigen Leiterplatine 11 lösbar, d. h. austauschbar aufgesteckt, elektrisch mit den Leiterbahnen der Leiterplatine 11 kontaktiert und ggf. zusätzlich gesichert, damit es im Betrieb des Computertomographiegerätes 1, bei dem sich der Röntgenstrahlendetektor 5 mit hoher Geschwindigkeit um die Systemachse Z dreht, nicht zu einer unerwünschten Trennung des Photodiodenarrays von der Leiterplatine 11 kommt. Die Sicherung kann beispielsweise, wie in 2 angedeutet, mittels einer Konterschraube 15 erfolgen. Es können jedoch auch andere Sicherungsmittel, beispielsweise Haltebügel, Clips oder Ähnliches, vorgesehen sein. Alternativ kann das Photodiodenarray 10 auch so auf das Teil 14 gelötet sein, dass die Leiterbahnen der Leiterplatine 11 von dem Photodiodenarray 10 kontaktiert werden.
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Auf der Leiterplatine 11 sind zur Signalvorverarbeitung von mit dem Array von Detektorelementen erhaltenen Messsignalen elektronische Bauelemente 16, 17, 18 angeordnet. Beispielsweise handelt es sich dabei um elektronische Bauelemente bzw. Schaltkreise zur Spannungsaufbereitung, zur Entkopplung von Störsignalen, zur Vorverstärkung und zur Analog-Digital-Umsetzung. Außerdem können ein oder mehrere ASICs zur Signalverarbeitung vorgesehen sein. Die vorzugsweise einstückig ausgebildete Leiterplatine 11 kann über einen an dem Ende des Schenkels 12 angeordneten Stecker 19 oder aber über ein an dem Ende des Schenkels 13 angelötetes Verbindungskabel 20 elektrisch kontaktiert werden. Der Leiterplatine 11 wird also über ein an den Stecker 19 anschließbares Kabel und/oder über das Kabel 20 eine Versorgungsspannung und ein Versorgungsstrom zugeführt. Darüber hinaus werden über den Stecker 19 und/oder das Kabel 20 die vorzugsweise digitalisierten Messsignale von der Leiterplatine 11 weggeführt. Die Messsignale werden dabei über eine nicht gezeigte Schnittstelle zwischen dem rotierenden Teil des Computertomographiegerätes 1 und dem feststehenden Teil des Computertomographiegerätes 1, bei der es sich beispielsweise um Schleifringe handelt, zu dem Bildrechner 6 geleitet.
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Wie aus 2 weiter zu erkennen ist, ist der Leiterplatine 11 ein Träger 21 zugeordnet. Die Leiterplatine 11 ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels an die Form des Trägers 21 angepasst, in dem diese quasi um den Träger 21 gefaltet ist. Die U-förmig bzw. klammerartig ausgebildete Leiterplatine 11 weist dabei einen möglichst großen flächigen Kontakt mit dem Träger 21 auf, was durch eine flächige Anpressung, beispielsweise mittels einer nicht näher dargestellten Schraubverbindung, realisiert wird. Der vorzugsweise aus einem Metall, einer Keramik oder aus einem Glasfaser verstärkten Kunststoff ausgebildete Träger 21 dient nämlich nicht nur der Stabilisierung und Fixierung der Leiterplatine 11, sondern sorgt auch für eine Abfuhr der im Betrieb des Detektormoduls durch die auf der Leiterplatine 11 angeordneten elektronischen Bauelemente 16 bis 18 erzeugten Wärme. Aus diesem Grund ist der Träger 21 aus einem gut wärmeleitenden Material ausgebildet. Des Weiteren erweist sich der Träger 21 dahingehend als vorteilhaft, dass er die durch das Szintillatorarray 9 und das Photodiodenarray 10 in unerwünschter Weise hindurch getretene Röntgenstrahlung, welche schädlich für die auf der Leiterplatine 11 angeordnete Elektronik ist, zumindest teilweise absorbiert.
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Wie aus 2 weiter zu erkennen ist, weist das Detektormodul 8 außerdem noch einen Kollimator 22 auf, welcher in definierter Weise über dem Szintillatorarray 9 angeordnet ist. Auf diese Weise trifft auf das Szintillatorarray 9 nur Röntgenstrahlung aus einem bestimmten Raumwinkel, was durch die in 4 näher gezeigten Kollimatorbleche 23 des Kollimators 22 erreicht wird.
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In 3 ist das Detektormodul 8 nochmals in einer Seitenansicht im zusammengebauten Zustand dargestellt. Wie insbesondere aus der 4, welche eine Draufsicht auf das Detektormodul 8 aus 3 zeigt, zu erkennen ist, ist der Aufbau des Detektormoduls 8 dergestalt, dass keine Komponente des Detektormoduls 8, insbesondere nicht die mit der Elektronik versehene Leiterplatine 11, bei einer Draufsicht auf das Detektormodul 8 seitlich hervorragt. Aufgrund des erfindungsgemäßen Aufbaus ist es also möglich, die Detektormodule 8, wie in 1 schematisch angedeutet, zweidimensional in Z- und in φ-Richtung derart nebeneinander anzuordnen, dass ein großflächiger Detektor in Form des Röntgenstrahlendetektors 5 aufgebaut werden kann. Dabei ist eine Zylinderteilfläche mit den Detektormodulen 8 bestückt worden.
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Durch den erfindungsgemäßen vertikalen Aufbau des Detektormoduls 8 wird darüber hinaus auch ein stabiler Betrieb des Detektors ermöglicht, wobei sich insbesondere als vorteilhaft auswirkt, dass der stabilisierende Träger 21 die von den elektronischen Bauteilen erzeugte Wärme von der Leiterplatine 11 wegleitet. Der Träger 21 kann hierzu im Übrigen in nicht näher dargestellter Weise mit weiteren Leitungen oder Vorrichtungen zur Ableitung der Wärme verbunden sein.
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Wenn also im Betrieb des Computertomographiegerätes 1 durch das Untersuchungsobjekt 4 hindurch getretene und geschwächte Röntgenstrahlung durch den Kollimator 22 auf dem Szintillatorarray 9 auftrifft, wandeln die einzelnen Szintillatorelemente des Szintillatorarrays 9 die Röntgenstrahlung in sichtbares Licht um, welches wiederum von den Photodioden des Photodiodenarrays 10 in elektrische Signale gewandelt wird, die aufbereitet durch die auf der Leiterplatine 11 vorhandenen elektronischen Bauelemente zur weiteren Signalverarbeitung zu dem Bildrechner 6 gelangen. Wie bereits erwähnt, können mit Hilfe des Bildrechners 6 aus den unter verschiedenen Projektionswinkeln gewonnenen Röntgenaufnahmen Bilder von dem Untersuchungsobjekt 4 rekonstruiert werden.
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In 5 ist ein alternativer Aufbau eines erfindungsgemäßen Detektormoduls 28 gezeigt, wobei Komponenten des Detektormoduls 28, welche hinsichtlich ihres Aufbaus und in ihrer Funktion im Wesentlichen den Komponenten des Detektormoduls 8 entsprechen, mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
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Das in 5 gezeigte Detektormodul 28 unterscheidet sich von dem in 3 gezeigten Detektormodul 8 im Wesentlichen darin, dass das Array von Detektorelementen ein Array 30 von Röntgenstrahlung direkt konvergierenden Detektorelementen ist. Hierbei handelt es sich um ein Array von Detektorelementen aus einem an sich bekannten Halbleitermaterial, welches in der Lage ist, auftreffende Röntgenstrahlung direkt in elektrische Signale umzusetzen. Ein weiterer Unterschied zu dem Detektormodul 8 aus 3 besteht in der L-förmigen Ausführung der Leiterplatine 31. Die L-förmige Leiterplatine 31 weist einen Schenkel 32, auf dem das Array 30 von Röntgenstrahlung direkt konvergierenden Detektorelementen angeordnet ist, und einen Schenkel 33 auf, auf dem elektronische Bauelemente 34 bis 36 angeordnet sind und welcher mit dem Stecker 19 versehen ist. Funktionell unterscheiden sich die Bauelemente 34 bis 36 und der Stecker 19 nicht von den entsprechenden in 3 gezeigten Komponenten. Die Leiterplatine 31 ist wiederum an einem vorzugsweise aus einem Metall, einer Keramik oder aus einem Glasfaser verstärkten Kunststoff ausgebildeten Träger 21 angeordnet, welcher zur Stabilisierung, Fixierung und zur Ableitung der im Betrieb von den elektronischen Bauelementen 34 bis 36 erzeugten Wärme dient. Auch unter Verwendung des in 5 gezeigten Detektormoduls kann also ein großflächiger Röntgenstrahlendetektor aufgebaut werden.
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Es versteht sich, dass im Rahmen der Erfindung Kombinationen verschiedener Komponenten der in den 3 und 5 gezeigten Detektormodule in beliebiger Form möglich sind.
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Wenn vorstehend davon die Rede ist, dass die Leiterplatine U- oder L-förmig ausgebildet ist, so bedeutet dies nicht, dass die Leiterplatine exakt eine L- oder U-Form aufweisen muss. Vielmehr kann, wie insbesondere aus den 3 und 5 zu erkennen ist, die Form der Leiterplatine nur im Wesentlichen L- oder U-förmig sein und funktionell, aber unter Einhaltung der Form ggf. derart modifiziert sein, dass die Schenkel der Leiterplatine leicht eingerückt sind, so dass bei einer Anordnung von elektronischen Bauelementen auf der Leiterplatine ein Hervorragen der elektronischen Bauelemente seitlich aus dem Detektormodul verhindert wird. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass, abgesehen von speziell für die Signalverarbeitung entworfenen Schaltkreisen, kommerziell erhältliche Standardbauelemente der Elektrotechnik verwendet werden können.
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Die elektronischen Bauelemente können im Übrigen auch auf der zum Träger weisenden Innenseite der Leiterplatine angeordnet sein. In diesem Fall weist der Träger eine oder mehrere entsprechende, ggf. an das jeweilige Bauelement angepasste Aussparungen auf.
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Darüber hinaus muss die Leiterplatine nicht notwendigerweise L- oder U-förmig sein, sondern kann im Rahmen der Erfindung auch quaderförmig oder andersförmig ausgebildet sein. Wesentlich ist, dass die Leiterplatine wenigstens einen, relativ zu einem ersten Bereich abgewinkelten zweiten Bereich umfasst, um den vertikalen Aufbau des Detektormoduls zu ermöglichen.