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Die
Erfindung betrifft einen Dorn zum Strangpressen von Gegenständen und
ein Verfahren zur Herstellung eines Strangpressproduktes.
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Zur
Herstellung von Stäben
und Profilen ist es bekannt Strangpressverfahren zu verwenden. Die Form
von Hohlprofilen wird in der Regel durch einen Spalt geprägt, der
zwischen einer Matrize und einem Dorn vorliegt. Die äußere Form
des Profils wird hierbei durch die Matrize bestimmt, während die
innere Form durch den Dorn erzeugt wird.
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Prinzipiell
sind zwei Arten von Dornen bekannt. Die erste Art des Dorns ist
fest mit einem Pressstempel, durch den der Pressbarren gestaucht wird,
verbunden und bewegt sich somit in dem Maße, in dem auch der Pressstempel
bewegt wird. Bei einer weiteren Art des Dorns ist dieser mit der
Matrize verbunden, beispielsweise über Stege oder Brücken. Mit solchen
stehenden Dornen können
in der Regel nur Strangpressprofile erzeugt werden, deren Wandstärke über die
Länge des
Profils konstant ist. Mit einem fest mit dem Pressstempel verbunden
Dorn hingegen nimmt die Wandstärke
aufgrund von fertigungstechnischen Vorraussetzungen zum Ende des
Profils hin ab. Die Veränderung
der Wandstärke
kann hierbei allerdings nicht gezielt eingestellt werden und kann
insbesondere nur eine Verringerung der Wandstärke darstellen. Um diesen Nachteil
des Standes der Technik zu beheben und eine gezielt veränderliche Wandstärke in Strangpressprofilen über dessen
Länge zu
ermöglichen,
ist in der
DE 100
21 881 A1 ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung
von Strangpressprofilen vorgeschlagen worden. Diese Vorrichtung
weist einen axial verschiebbarer Dorn auf, der an dessen Endbereich
unterschiedliche Querschnitte besitzt. Durch das Verschieben des Dorns
können
somit Spalte unterschiedlicher Breite zwischen der Matrize und dem
Dorn freigegeben werden und es können
Strangpressprofile mit in Pressrichtung gezielt veränderlichen
Wanddicken hergestellt werden.
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Der
Nachteil dieser Vorrichtung liegt allerdings darin, dass die Wandstärke nur
in der Pressrichtung verändert
werden kann. Unterschiedliche Wandstärken in einer Ebene in der
Pressrichtung über
den Querschnitt können
hingegen nicht erzielt werden. Somit ist es mit der beschriebenen
Vorrichtung und dem beschriebenen Verfahren beispielsweise nicht
möglich
Stege in einem Hohlprofil vorzusehen. Ein weiterer Nachteil dieses
Standes der Technik besteht zudem darin, dass der Übergang
von einem Querschnitt zu einem anderen Querschnitt stets über gegebenenfalls
am Ende des Dorns vorgesehenen Zwischendornstufen erfolgen muss.
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Weiterhin
wird im Stand der Technik, insbesondere in der
US 6,681,610 B2 , die Verwendung
einer variablen Matrize vorgeschlagen. Die Matrize ist nach dieser
Druckschrift mehrteilig aufgebaut, wobei einer der Teile gegenüber dem
anderen senkrecht zur Pressrichtung verschoben werden kann, wodurch der
für den
Presswerkstoff freigegebene Querschnitt variiert werden kann. Durch
die Verwendung einer solchen Matrize wird es insbesondere möglich Verbindungswände innerhalb
eines Profils über
eine vorgebbare Länge
vorzusehen. Ein Nachteil dieser Vorrichtung des Standes der Technik
besteht aber darin, dass ein komplexer Aufbau der Matrize erforderlich ist,
wodurch die Werkzeugkosten erhöht
werden.
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Schließlich ist
aus der
JP 05069036
A eine Extrusionsvorrichtung bekannt mit der integral ein Hohlteil
und ein Vollteil eines Werkstückes
durch Extrusion geformt werden können.
Hierzu wird ein Kern in einem Axialloch eines Dorns verschoben wodurch ein
Verbindungsloch, das in der Wandung des Dorns vorgesehen ist, frei
geöffnet
und geschlossen werden kann. Mit dieser Vorrichtung kann somit der
Metallfluss zu einer Matrize, die der Formgebung dient, beeinflusst
werden und somit unterschiedliche Querschnitte in einem Extrusionswerkstück erzielt
werden.
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Ein
Nachteil dieser Vorrichtung liegt darin, dass die Wandstärke nur
in der Pressrichtung verändert
werden kann. Unterschiedliche Wandstärken in einer Ebene in der
Pressrichtung über
den Querschnitt können
hingegen nicht erzielt werden.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es somit einen Dorn zum Strangpressen
von Gegenständen
und ein Verfahren zur Herstellung eines Strangpressproduktes zu
schaffen, mit denen auf einfache Weise ein flexibles Variieren des
Querschnitts beziehungsweise der Wandstärke des Strangs ermöglicht wird.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der Dorn, der bis
zu dem Bereich der Matrize reicht beziehungsweise in diesen Bereich
gebracht werden kann, mit zusätzlicher
Funktionalität
ausgestattet wird.
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Die
Aufgabe wird gemäß durch
einen Dorn nach Anspruch 1 und ein Verfahren nach Anspruch 9 gelöst.
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Als
Dorn wird im Sinne der Erfindung das Werkzeug bezeichnet, das beim
Strangpressen zusammen mit der Matrize einer Strangpresse den Spalt
bestimmt, durch den die Form des Strangpressprofils bestimmt wird.
Als Dornteile werden im Sinne der Erfindung Komponenten des Dorns
bezeichnet, die in den Bereich der Matrize gebracht und zumindest
zeitweise zur Formgebung des Strangpressprofils dienen können. Der
erfindungsgemäße Dorn kann
auch als aktiver Dorn bezeichnet werden und weist eine sich längs erstreckende
Form auf, wobei die Längsachse
des Dorns bei der Verwendung mit der Pressrichtung des Pressstempels
einer Strangpresse zusammenfällt
oder zumindest parallel zu dieser ist.
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Durch
die Aufteilung eines Dorns in mindestens zwei Teile, die relativ
zueinander bewegt, insbesondere axial zueinander verschoben werden
können,
wird es möglich
die Form der Innenseite eines Strangpressprofils flexibler zu gestalten.
Der Querschnitt, der von dem Dorn im Bereich der Matrize abgedeckt
wird, kann durch Bewegung der einzelnen Dornteile zueinander verändert werden,
wodurch auch die Form des Strangpressprofils verändert wird. Durch die Aufteilung
des Dorns wird es weiterhin möglich
den Querschnitt des Strangpressprofils über dessen Länge so zu
verändern,
dass nicht nur die Wandstärke
des Profils über
dessen gesamten Querschnitt gleichmäßig geändert wird. Vielmehr können auch
Materialverstärkungen
an einzelnen Bereichen des Querschnitts des Profils vorgesehen werden.
Somit weist der erfindungsgemäße Dorn
gegenüber dem
aus dem Stand der Technik bekannten Dorn, bei dem lediglich eine
gleichmäßige Veränderung
der Wandstärke über die
Länge des
Strangpressprofils erzielt werden kann, erhebliche Vorteile bezüglich der
Herstellung komplexer Profilquerschnitte auf.
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Solche
komplexen Profilquerschnitte sind insbesondere für moderne Leichtbau-Karosseriestrukturen,
insbesondere im Kraftfahrzeugbau, von Bedeutung. Bei diesen Strukturen
wird nämlich
eine Materialanhäufung
nur an den Stellen gefordert, an denen diese aus Festigkeits- oder
Steifigkeitsgründen
notwendig ist, wohingegen die Wandstärke über die restliche Länge unter
anderem aus Gewichtsgründen
gering gehalten werden sollte.
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Der
erfindungsgemäße Dorn
erlaubt es, diese Anforderungen auf einfache Weise zu erfüllen, da mit
dem erfindungsgemäßen Dorn
eine Zugriffsmöglichkeit
in den Bereich der Matrize geschaffen wird, über die von außerhalb
des Matrizenbereiches auf die Bedingungen im Matrizenbereich eingewirkt
werden kann. Die wesentlichen Eigenschaften eines Pressstrangs,
wie beispielsweise dessen Geometrie und die Kristallstruktur werden
im wesentlichen im Bereich der Matrize bestimmt. Bei dem erfindungsgemäßen Dorn
kann somit auf einfache Weise von außen Einfluss auf die Eigenschaften
des Pressprofils, insbesondere auf dessen Formgebung, genommen werden.
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Da
die mindestens zwei Dornteile axial zueinander bewegt werden können, entspricht
deren Bewegungsrichtung der Pressrichtung, wodurch eine einfachere
gegebenenfalls gekoppelte Handhabung eines der Dornteile mit einer
weiteren Komponente der Strangpresse ermöglicht wird. Zudem ist bei
dieser Bewegungsrichtung der Dornteile der Betrag, um den diese
verschoben werden können,
nicht durch andere Komponenten der Strangpresse begrenzt.
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Vorzugsweise
stellt einer der Dornteile einen Hauptdorn dar, der den mindestens
einen weiteren Teil zumindest teilweise umgibt, so dass der mindestens
eine weitere Teil als Innendorn bezeichnet werden kann.
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Unter
Innendorn wird im Sinne dieser Erfindung insbesondere eine zumindest
teilweise in dem Hauptdorn geführte
Komponente des Dorns verstanden, die zumindest einen Teil der inneren
Geometrie des Strangs bestimmt und zumindest zeitweise mit der Matrize
der Vorrichtung zusammenwirken kann. Insbesondere kann zwischen
dem Innendorn und der Matrize ein Spalt gebildet werden, der zumindest
einen Teil des Strangpressprofils definiert.
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Indem
der mindestens eine Innendorn in dem Hauptdorn aufgenommen ist,
wird eine Führung für den Innendorn
geschaffen. Gleichzeitig kann bei vollständiger Ummantelung des mindestens
einen Innendorns durch den Hauptdorn auch ausschließlich der
Querschnitt des Hauptdorns zum Tragen kommen und mit der Matrize
den Querschnitt des Strangpressprofils bestimmen.
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Durch
die Relativbewegung zwischen dem Hauptdorn und dem mindestens einen
Innendorn kann die Position dieser Komponenten bezüglich der Matrize
den Anforderungen entsprechend eingestellt werden. Es ist somit
beispielsweise möglich
wahlweise den mindestens einen Innendorn und/oder den Hauptdorn
in den Bereich der Matrize zu bringen und so den Querschnitt, der
die Form des Strangs bestimmt, zu variieren.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Dorn
kann auch ein offenes Profil hergestellt werden. Hiezu kann beispielsweise
der Hauptdorn den mindestens einen darin liegenden Innendorn nicht
vollständig umschließen. Wird
der Innendorn nun bis in den Bereich der Matrize verschoben und
kann mit dieser in Kontakt treten, so wird dadurch eine Öffnung des Profils
erzeugt. Nach dem Zurückziehen
des Innendorns kann das Profil wieder eine geschlossene Form aufweisen.
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Vorzugsweise
sind mindestens zwei Innendorne in dem Hauptdorn verschiebbar vorgesehen und
parallel zueinander in dem Hauptdorn angeordnet. Die Innendorne
sind hierbei vorzugsweise benachbart angeordnet, wobei zwischen
der Außenseite
eines Innendorns und der eines benachbarten Innendorns ein Abstand
bestehen kann. Alternativ können
die Außenseiten
benachbarter Innendorne aneinander anliegen.
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Sind
die Innendorne zueinander benachbart und weisen einen Abstand zwischen
deren Außenseiten
auf, so können
in einer Stellung des Dorns, in dem ausschließlich die Innendorne für die innere Formgebung
des Profils verwendet werden und teilweise mit der Matrize zusammenwirken,
Stege in dem Strangpressprofil gebildet werden. Die Wandstärke der
Stege bestimmt sich hierbei durch den Abstand zwischen den Innendornen.
Wird der Hauptdorn gegenüber
den Innendornen verschoben und in den Bereich der Matrize gebracht,
so kann der Querschnitt ausschließlich durch die Form des Hauptdorns
und der Matrize bestimmt werden. Es wird somit möglich lokal Stege oder Kammern
in das Pressprofil einzufügen.
Durch das Variieren des Vorliegens und der Anzahl von Stegen und
gegebenenfalls von Kammern in einem Strangpressprofil kann dessen
Stabilität
beispielsweise für
Kraftfahrzeugstrukturen an den Stellen erhöht werden, an denen diese gesonderten
Belastungen ausgesetzt werden. Über Bereiche,
in denen die Anforderungen an die Steifigkeit und Festigkeit hingegen
geringer sind, kann auf Stege verzichtet werden und so der Materialbedarf und
das Gewicht des Strangpressprofils minimiert werden.
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Die
Länge der
mindestens zwei Dornteile wird vorzugsweise so gewählt, dass
diese zumindest gleich sind. Bei der Ausführungsform, in der ein Hauptdorn
mit mindestens einem Innendorn vorgesehen ist, ist die Länge des
mindestens einen Innendorns vorzugsweise größer, als die Länge des
Hauptdorns. Auf diese Weise kann eine einfache Manipulation und
präzise
Einstellung der relativen Position des Hauptdorns zu dem Innendorn
beziehungsweise den Innendornen gewährleistet werden.
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Die
Dornteile können
vorzugsweise unabhängig
voneinander verschoben werden. Sind mindestens drei Dornteile vorgesehen,
so können
vorzugsweise mindestens zwei Dornteile unabhängig von dem weiteren Dornteil
verschoben werden. In dem Fall, in dem der Dorn einen Hauptdorn
und zumindest zwei darin angeordnete Innendorne umfasst, können die
Innendorne individuell oder gemeinsam gegenüber dem Hauptdorn verschoben
werden. Hierdurch wird die Anzahl der mit dem Dorn erzielbaren Querschnitte
des Pressprofils weiter erhöht.
Es ist allerdings auch möglich
die Innendorne in ihrer Position zu belassen und ausschließlich den
Hauptdorn relativ zu den Innendornen zu verschieben, um die gewünschte relative
Position der Dornteile zueinander zu erhalten.
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Gemäß einer
Ausführungsform
sind mindestens zwei ineinander geführte Innendorne vorgesehen,
die zueinander verschiebbar sind. Bei dieser Ausführungsform
kann die Wandstärke
wahlweise durch den Abstand zwischen der Außenseite des Hauptdorns und
der Matrize und dem Abstand zwischen der Außenseite des inneren Innendorn
und der Matrize festgelegt werden. Hierbei ist es nicht erforderlich,
dass ein gegebenenfalls zwischen dem inneren Innendorn und dem Hauptdorn
liegender weiterer Innendorn zum Tragen kommen muss. Auf diese Weise
kann somit eine große
Wandstärkenänderung über eine
geringe Länge
des Strangpressprofils ermöglicht
werden.
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Es
ist auch möglich,
dass der erfindungsgemäße Dorn
einen Hauptdorn umfasst, in dem mehrere parallel zueinander beabstandete
Innendorne vorgesehen sind und zumindest einer der Innendorne so ausgestaltet
ist, dass in diesem mindestens ein weiterer Innendorn geführt ist.
Hierdurch kann die Wandstärke
der Stege und dadurch die Größe von Kammern,
die durch die Stege gebildet werden, variiert werden.
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Vorzugsweise
wird der erfindungsgemäße Dorn
so ausgestaltet, dass dieser unabhängig von weiteren Komponenten
einer Strangpresse bewegt werden kann. Bei dem Dorn besteht somit
weder eine feste Verbindung zu dem Pressstempel noch zu der Matrize
einer Strangpresse.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung betrifft diese ein Verfahren zur Herstellung
eines Strangpressprodukts, insbesondere eines Strangpressprofils,
wobei das Verfahren zumindest einen Schritt des axialen Verschiebens
eines Dornteils aus einer Ausgangsposition relativ zu mindestens
einem weiteren Dornteil umfasst. Durch die Änderung der relativen Position
von Dornteilen zueinander kann der die Form des Strangpressprofils
bestimmende Spalt zwischen dem Dorn und der Matrize variiert werden.
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Bevorzugt
wird die relative Position der Dornteile zueinander nur zeitweilig
verändert.
Insbesondere werden nach dem Verschieben der Dornteile in eine bestimmte
relative Position aus einer Ausgangsposition nach einer vorgebbaren
Zeit die Dornteile wieder in die Ausgangsposition gebracht. Auf
diese Weise können
lokale Veränderungen
des Pressprofils erzielt werden.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird es somit möglich über die
Länge des
Strangpressprofils beispielsweise ein Hohlprofil mit sich verkleinernden
und anschließend
erneut zunehmenden Innabmessungen, ein abwechselnd offenes und geschlossenes
Profil oder ein Profil mit lokal vorgesehenen Stegen oder Kammern
zu erzeugen.
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Über die
Länge des
Strangpressprofils können
auch mehrere unterschiedliche Querschnitte realisiert werden, wobei
diese sich nicht wiederholen müssen.
Hierzu kann als Ausgangsposition aus der die Dornteile zueinander
verschoben werden die Endposition eines vorangegangenen Schrittes
dienen, in dem die Dornteile zueinander verschoben wurden.
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Besonders
bevorzugt werden der erfindungsgemäße Dorn und das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung von Profilen aus Metall, insbesondere Leichtmetall
und Legierungen, wie beispielsweise Aluminium oder Aluminiumlegierungen
verwendet.
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Bei
diesen Werkstoffen ist die Kraft, die zum Kneten des Werkstoffes
und die einzustellende Temperatur von besonderer Bedeutung. Je nach
Legierung können
die in den Rezipienten eingebrachten Werkstoff- beziehungsweise
Pressbolzen auf 400° bis
500° vorgewärmt sein.
Es ist daher vorteilhaft, robuste Werkzeuge verwenden zu können, die
von dem Ende des Dorns aus manipuliert werden können, das der Matrize zugewandt
ist.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist vorzugsweise ein direktes Strangpressverfahren.
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Der
erfindungsgemäße Dorn
kann auch als Lochdorn verwenden. In diesem Fall kann durch den Dorn
ein bereits in eine Strangpresse, insbesondere in den Rezipienten,
eingebrachter Pressbarren gelocht werden.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen
erläutert.
Es zeigen:
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1:
eine schematische Schnittansicht einer Ausführungsform einer Strangpresse
mit erfindungsgemäßem Dorn
in einer ersten Stellung;
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2:
den Querschnitt eines mit der Strangpresse in der in 1 gezeigten
Stellung erzeugten Strangprofils;
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3:
eine schematische Schnittansicht der Ausführungsform der Strangpresse
nach 1 in einer zweiten Stellung;
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4:
den Querschnitt eines mit der Strangpresse in der in 3 gezeigten
Stellung erzeugten Strangprofils;
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5:
eine schematische Perspektivansicht des Dorns der Ausführungsform
von 1 und 3; und
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6:
eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Dorns.
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Die
Figuren sind nicht maßstabsgetreu.
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In
der 1 ist eine Ausführungsform einer Strangpresse 1 mit
einem erfindungsgemäßen Dorn 2 schematisch
wiedergegeben. In der dargestellten Ausführungsform umfasst die Strangpresse 1 einen Aufnehmer
beziehungsweise Rezipienten 11. Der Rezipient 11 kann
einen im wesentlich zylindrischen oder rechteckigen Querschnitt
aufweisen. An einem Ende des Rezipienten 11 ist eine Matrize 12 vorgesehen.
In der Matrize 12 ist eine Öffnung 121 vorgesehen,
deren Querschnitt die äußere Form
des Strangpressprofils 3 bestimmt. Weiterhin ist in dem
Rezipienten 11 ein Pressstempel 13 mit einer darauf
aufgesetzten beziehungsweise daran angebrachten Pressscheibe 14 geführt. Der
Presstempel 13 kann in dem Rezipienten 11 in axialer
Richtung verschoben werden und so über die Pressscheibe 14 auf
einen Pressbolzen beziehungsweise Werkstoffbolzen 15, der
in dem Rezipienten 11 aufgenommen ist, Druck aufgebracht
werden.
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Durch
den Pressstempel 13 und die Pressscheibe 14 ist
ein Dorn 2 geführt.
Dieser kann in der dargestellten Ausführungsform unabhängig von
dem Pressstempel 13 in seiner axialen Richtung bewegt werden.
Diese Richtung ist in 1 mit dem Pfeil angedeutet.
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Der
Dorn 2 weist in der dargestellten Ausführungsform einen fünfteiligen
Aufbau auf, der sich insbesondere aus der 5, die eine
perspektivische Ansicht des Dorns 2 zeigt, ergibt. Insbesondere
besteht der Dorn 2 aus einem Hauptdorn 21, in
dem vier Innendorne 22 geführt sind. Die Innendorne 22 sind in
Führungskanälen 23 in
dem Hauptdorn 21 geführt, die
jeweils einen Querschnitt aufweisen, der dem äußeren Querschnitt der Innendorne 22 entspricht.
Der Dorn 2 ist rechteckig und die Innendorne 22 sind
parallel zueinander in zwei Reihen angeordnet. Die Führungskanälen 23,
in denen die Innendorne 22 geführt sind, sind jeweils in einem
Abstand zu den weiteren Führungskanälen 23 und
zu der Außenseite des
Hauptdorns 21 angeordnet. Die Führungskanäle 23 erstrecken sich über die
gesamte Länge
des Hauptdorns 21 und die Innendorne 22 besitzen
eine Länge,
die zumindest der Länge
des Hauptdorns 21 entspricht.
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Wird
dieser Dorn 2 in die in 1 gezeigte Position
in der Strangpresse 1 gebracht, so wird das in 2 gezeigte
Strangpressprofil 3 erhalten. In der dargestellten Position
des Dorns 2 sind die Innendorne 22 so in dem Hauptdorn 21 positioniert,
dass diese mit dem Ende des Hauptdorns 21 enden oder gegenüber diesem
sogar zurückgezogen,
das heißt
in Richtung des Pressstempels 13 verschoben sind.
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In
dieser Stellung reicht der Hauptdorn 21 bis in den Bereich
der Matrize 12 und zwischen der Außenseite des Hauptdorns 21 und
der Innenseite der Matrizenöffnung 121,
die in der gezeigten Ausführungsform
einen rechteckigen Querschnitt aufweist, wird ein Spalt gebildet,
der den Querschnitt des Strangpressprofils 3 bestimmt.
In der gezeigten Stellung wird somit ein Hohlprofil mit rechteckigem
Querschnitt gebildet, das ausschließlich aus den Seitenwänden 31 des
Rechtecks besteht. Die Wandstärke der
Seitenwände 31 des
Profils 3 entspricht der Breite des Spalts zwischen dem
Hauptdorn 21 und der Matrizenöffnung 121.
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Wird
nun in einem nächsten
Schritt der Hauptdorn 21 gegenüber den Innendornen 22 zurückgezogen
und die Innendorne 22 gegebenenfalls um einen notwendigen
Betrag in Richtung auf die Matrize 12 verschoben, so wirkt
der Hauptdorn 21 nicht mehr auf die Formgebung des Strangpressprofils 3 ein.
Vielmehr wird in dieser Stellung der Querschnitt ausschließlich durch
die Innendorne 22 und die Matrize 12 bestimmt,
insbesondere erfolgt ein Eintritt von Werkstoff zwischen die Innendorne 22. Bei
dieser in 3 gezeigten Stellung des Dorns 2 beziehungsweise
der Dornteile 21, 22 wird ein Strangpressprofil 3 mit
dem in 4 gezeigten Querschnitt erhalten. Dieses Profil 3 weist
außer
den Seitenwänden 31 eines
Rechtecks Stege 32 im Inneren des Hohlprofils auf, die
in der gezeigten Ausführungsform
vier Kammern 33 bilden. Die Form und Größe der Kammern 33 im
Querschnitt wird durch die Innendorne 22 des Dorns 2 bestimmt.
Die Wandstärke
der Stege 32 bestimmt sich durch die Abstände der
Führungskanäle 23 in
dem Hauptdorn 21.
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Durch
ein Vorschieben des Hauptdorns 21 wird es möglich von
der in 4 gezeigten Form des Profils 3 wieder
auf die Form des Profils 3, das in 2 gezeigt
ist, überzugehen.
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Somit
kann mit dem erfindungsgemäßen Dorn 2 ein über die
Länge variierender
Querschnitt des Profils 3 eingestellt werden und beispielsweise die
Länge der
Stege 32 auf eine gewisse Teillänge des Strangpressprofils 3 limitiert
werden.
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In 6 ist
eine weitere Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Dorns 2' gezeigt. In
dieser Ausführungsform
weist der Dorn 2' ebenfalls
einen Hauptdorn 21' und
mehrere Innendorne 22' auf,
wobei die Innendorne 22' in
dem Hauptdorn 21' ineinander
geführt
sind. Insbesondere ist in dem Hauptdorn 21' ein Führungskanal 23' vorgesehen,
in dem ein erster Innendorn 22' aufgenommen ist. In diesem ersten
Innendorn 22' ist
ein weiterer Führungskanal 221' vorgesehen,
in dem ein weiterer Innendorn 22' geführt ist. Dieser ist in der
dargestellten Ausführungsform
als Vollkörper
ausgestaltet.
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Mit
dem dargestellten Dorn 2' wird
es somit möglich
von einem Innendurchmesser eines Strangpressprofils 3,
der durch den Hauptdorn 21' definiert wird,
auf den erheblich geringeren Innendurchmesser zu wechseln, ohne,
dass ein Übergang über die dazwischen
liegende Dornstufe notwendig ist. Dies kann realisiert werden, indem
der Hauptdorn 21' zusammen
mit dem ersten in diesem liegenden Innendorn 22' nach hinten
gezogen wird, wodurch der innere Innendorn 22' freigegeben
wird. Somit kann die Wandstärke
des Profils 3 über
eine kurze Länge
erheblich vergrößert werden.
Hierdurch wird es möglich Verstärkungen
auf eine geringe Länge
zu beschränken
und somit Gewicht und Material einzusparen.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsformen
beschränkt.
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Es
ist im Rahmen der Erfindung beispielsweise mögliche eine andere Anzahl als
die dargestellten vier beziehungsweise zwei Innendorne vorzusehen.
Auch ist der Querschnitt des Hauptdorns und der Innendorne nicht
auf die dargestellte quadratische Form beschränkt. Beispielsweise ist es
möglich
einen Hauptdorn mit rundem Querschnitt zu verwenden und die Innendorne
als Kreisstücke
auszugestalten.
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Auch
offene Formen, wie V- oder L-Formen können als Hauptdorn verwendet
werden, wobei beispielsweise ein Innendorn mit einem dreieckigen Querschnitt
verwendet werden kann.
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Die
Form der Matrize mit der der Dorn zusammenarbeitet, kann entsprechend
den Anforderungen an das zu pressende Profil gewählt werden.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird somit die Möglichkeit geschaffen die Form
und Qualität
eines stranggepressten Profils flexibel zu gestalten ohne einen
erhöhten
Aufwand an Werkzeug zu erfordern. Zudem können Strangpressprofile geschaffen
werden, die nur an den Stellen, an denen die spätere Verwendung des Strangpressprofils
dies erforderlich macht, eine Verstärkung aufweisen. Damit wird
das Gewicht eines solchen Bauteils und der Materialaufwand reduziert.
Durch die Integration der Verstärkung
in einem Strangpressprofil können
zusätzliche Bauteile,
die anderenfalls für
das Einbringen von Verstärkungen
vorgesehen werden müssen,
eingespart werden.