DE102005003881A1 - Verfahren zur Kühlung einer elektrischen Maschine und/oder dieser zugeordneten elektronischen Bauelementen in einem Kraftfahrzeug, insbesondere Hybridfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung einer Kühlung von
zumindest einer elektrischen Maschine (14) und/oder von der zumindest
einen elektrischen Maschine (14) zugeordneten elektronischen Bauelementen
(24, 34) eines Kraftfahrzeugs, insbesondere eines Hybridfahrzeugs,
in welchem ein Verbrennungmotor (12) sowie die zumindest eine elektrische
Maschine (14) eine Fahrzeugantriebseinheit (10) ausbilden, wobei
zumindest ein Kühlkreisluaf
(42) die zumindest eine elektrische Maschine (14) und/oder die elektronischen
Bauelemente (24, 34) einschließt
und ein Kühlmittel
mittels einer elektrischen Kühlmittelpumpe
(60) durch den Kühlkreislauf
(42) gefördert
wird.
Es ist vorgesehen, dass eine elektrische Leistungsaufnahme der elektrischen Kühlmittelpumpe (60) in Abhängigkeit von zumindest einer Temperatur der zumindest einen elektrischen Maschine (14) und/oder der elektronischen Bauelemente (24, 34) gesteuert oder geregelt wird. Insbesondere werden auch in Stoppphasen des Verbrennungsmotors (12) die relevanten Bauteiletemperaturen der elektrischen Antriebseinheit (48) überwacht und gegebenenfalls eine Ansteuerung der elektrischen Kühlmittelpumpe (60) zur Kühlung vorgenommen.
Es ist vorgesehen, dass eine elektrische Leistungsaufnahme der elektrischen Kühlmittelpumpe (60) in Abhängigkeit von zumindest einer Temperatur der zumindest einen elektrischen Maschine (14) und/oder der elektronischen Bauelemente (24, 34) gesteuert oder geregelt wird. Insbesondere werden auch in Stoppphasen des Verbrennungsmotors (12) die relevanten Bauteiletemperaturen der elektrischen Antriebseinheit (48) überwacht und gegebenenfalls eine Ansteuerung der elektrischen Kühlmittelpumpe (60) zur Kühlung vorgenommen.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung einer Kühlung von zumindest einer elektrischen Maschine und/oder von der zumindest einen elektrischen Maschine zugeordneten elektronischen Bauelementen eines Kraftfahrzeugs, insbesondere eines Hybridfahrzeugs, in welchem ein Verbrennungsmotor sowie die zumindest eine elektrische Maschine eine Fahrzeugantriebseinheit ausbilden. Die Erfindung betrifft ferner ein zur Ausführung des Verfahrens befähigtes Kraftfahrzeug.
- Elektrischen Maschinen kommt in heutigen Kraftfahrzeugen eine vielfältige und wachsende Bedeutung zu. Sie können etwa in Hybridfahrzeugen zusammen mit einem Verbrennungsmotor eine Hybridantriebseinheit ausbilden oder allein in Elektrofahrzeugen dem Fahrzeugantrieb dienen. Zudem können sie neben dem Fahrzeugantrieb oder alternativ zu diesem die Funktion eines Startergenerators, insbesondere eines integrierten Starters, zum Starten einer Verbrennungskraftmaschine oder andere Funktionen haben.
- In Hybridfahrzeugen werden im Wesentlichen serielle oder parallele Hybridkonzepte unterschieden, wobei auch Mischformen bekannt sind. Bei den seriellen Hybridkonzepten erfolgt der Fahrzeugantrieb ausschließlich über die elektrische Maschine, während der Verbrennungsmotor über einen separaten Generator den elektrischen Strom für die Aufladung eines, die E-Maschine speisenden Energiespeichers beziehungsweise für die direkte Speisung der E-Maschine erzeugt. Demgegenüber werden heute in PKW-Anwendungen häufig Hybridkonzepte eingesetzt, bei denen der Fahrzeugantrieb sowohl für den Verbrennungsmotor als auch durch die E-Maschine dargestellt werden kann. In Parallelkonzepten wird grundsätzlich angestrebt, die Verbrennungskraftmaschine vorwiegend in wirkungsgradgünstigen Betriebssituationen zu betreiben. Die eingesetzten elektrischen Maschinen lassen sich hierbei wahlweise motorisch oder generatorisch betreiben. So wird etwa die E-Maschine im motorischen Betrieb typischerweise in Betriebspunkten mit höheren Fahrzeuglasten unterstützend zum Verbrennungsmotor zugeschaltet. Zudem kann sie die Funktion eines Startermotors für den Verbrennungsmotor übernehmen. Demgegenüber wird die E-Maschine im verbrennungsmotorischen Fahrantrieb überwiegend generatorisch betrieben, wobei eine so erzeugte elektrische Leistung der E-Maschine beispielsweise zur Aufladung des Energiespeichers und/oder zur Versorgung eines elektrischen Bordnetzes genutzt wird. Im Falle eines leistungsverzweigten Hybridkonzepts mit mehr als einer E-Maschine kann der generatorische Betrieb einer E-Maschine auch zur Speisung einer weiteren genutzt werden. Ferner wird in der Regel zumindest ein Teil einer Bremsleistung durch die generatorisch gefahrene E-Maschine aufgebracht (Rekuperation), wobei ein Teil der mechanischen Verlustenergie in elektrische Energie umgewandelt wird. Dabei ist in Hybridkonzepten generell von Vorteil, dass die E-Maschinen gegenüber konventionellen Klauenpolgeneratoren mit besseren Wirkungsgraden arbeiten.
- Die einzelnen Bauelemente der einer elektrischen Antriebseinheit umfassen die elektrische Maschine selbst, Wechselrichter, Energiespeicher (insbesondere Kondensatorspeicher) und dergleichen. Infolge ihrer hohen umgesetzten elektrischen Leistung und der daraus resultierenden Wärmeentwicklung weisen diese Komponenten einen erhöhten Kühlungsbedarf auf. Zur Realisierung der Kühlung der Bauelemente werden vorwiegend massive Kühlkörper aus Aluminium oder Kupfer eingesetzt, die mit den Bauelementen in Kontakt stehen. Die Wärmeabfuhr erfolgt über ein flüssiges Kühlmittel, welches durch in den Kühlkörpern vorhandene Bohrungen geleitet wird. Alternativ dazu ist insbesondere für die Kühlung von Elektronikbauteilen die Siedebadkühlung bekannt. Hierfür wird die Wärme durch Verdampfung einer (elektrisch nicht leitenden) Flüssigkeit abgeführt, die in direktem Kontakt zu dem jeweiligen Bauteil steht. Die verdampfte Flüssigkeit wird dann über angeschlossene Wärmetauscher wieder gekühlt und kondensiert, wobei die Wärme über ein Kühlmittel aus dem System abgeführt wird. In jedem Fall erfolgt letztendlich die Abführung der elektrischen Verlustwärme über einen internen Motorkühlkreislauf des Verbrennungsmotors oder einem separaten Niedrigtemperaturkreislauf, wofür das Kühlmittel (Kühlwasser) durch die Kühlkörper beziehungsweise Wärmetauscher (Siedebadkühlung) geleitet wird. Im Allgemeinen wird lediglich ein Teilstrom des Motorkühlkreislaufs zur Kühlung der Leistungselektronik eingesetzt.
- Zur Förderung des Kühlmittels durch den oder die Kühlkreisläufe werden entweder mechanisch oder elektrisch angetriebene Förderpumpen (Kühlwasserpumpen) eingesetzt. Problematisch bei der Verwendung mechanisch durch den Verbrennungsmotor angetriebener Förderpumpen ist bei Hybridfahrzeugen, dass eine Bewegung des Kühlmediums und somit die Wärmeabfuhr aus dem System nur so lange erfolgt, wie der Verbrennungsmotor in Betrieb ist. Wird der Verbrennungsmotor abgeschaltet, wie es bei Hybridfahrzeugen im Allgemeinen in Stillstandsphasen (zum Beispiel bei Ampelstopps) oder Schubphasen (bei Fahrzeugverzögerung) der Fall sein kann, erfolgt keine weitere Durchströmung der einzelnen Bauelemente der Leistungselektronik. Weiterhin erfolgt auch nach einem Abstellen des Fahrzeuges keine weitere Kühlung, die durch Nachheizvorgänge eventuell erforderlich sein kann. Bei Einsatz einer elektrischen Förderpumpe besteht das Erfordernis, einen Kompromiss zwischen dem hohen erforderlichen Massenstrom zur Motorkühlung einerseits und einem optimalen Druckverlust zur Kühlung der Leistungselektronik bei ausgestelltem Motor andererseits zu finden, da die letzteren deutlich geringere Massenströme erfordern als die Motorkühlung. Hierzu ist bekannt, die elektrische Pumpe durch eine entsprechende Pulsweitenmodulation zu steuern (PWM-Steuerung). Durch die mehrfache Energieumwandlung ist der Betrieb der elektrischen Förderpumpe jedoch mit einigen Nachteilen gegenüber den mechanischen Ausführungen verbunden.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, ein Verfahren zur Kühlung der Komponenten einer elektrischen Antriebseinheit von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Hybridfahrzeugen, zur Verfügung zu stellen, das die Effizienz elektrisch betriebener Förderpumpen verbessert und gleichzeitig die Lebensdauer der Pumpe verlängert. Dabei soll stets eine ausreichende Kühlleistung der elektrischen Antriebseinheit gewährleistet sein.
- Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dadurch, dass (insbesondere auch nach einem Stopp des Verbrennungsmotors) eine elektrische Leistungsaufnahme der zumindest einen elektrisch angetriebenen Kühlmittelpumpe in Abhängigkeit von zumindest einer Temperatur der zumindest einen elektrischen Maschine und/oder der elektronischen Bauelemente, wie Leistungselektronik, Pulswechselrichter, Wandler, Energiespeicher und/oder dergleichen, welche der elektrischen Maschine zugeordnet sind, gesteuert oder geregelt wird, erfolgt ein bedarfsgerechter Einsatz der Pumpe in Abstimmung mit dem tatsächlichen Kühlerfordernis des elektrischen Antriebs. Indem die elektrische Kühlmittelpumpe nur dann, nur so intensiv und nur so lange betrieben wird, wie ein Kühlbedarf besteht, kann die Lebensdauer der Pumpe signifikant verlängert werden und gleichzeitig der elektrische Energiebedarf zum Betrieb der Pumpe reduziert werden. Zugleich wird stets auch nach Abstellen des Verbrennungsmotors eine ausreichende Kühlung der elektrischen Maschine sowie der dieser zugeordneten elektronischen Komponenten gewährleistet.
- Zur Ermittlung des Kühlbedarfs der elektrischen Antriebseinheit muss zumindest eine Temperatur der zumindest einen elektrischen Maschine und/oder der weiteren elektronischen Bauelemente ermittelt werden. Dies erfolgt gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung durch Temperaturmessung mittels Anordnung von einem oder mehreren Temperatursensoren an den entsprechenden Bauteilen. Alternativ kann die Temperatur auch über in der Motorsteuerung abgespeicherte, empirische und/oder mathematische Modelle auf Basis geeigneter Bezugsparameter ermittelt werden. Geeignete Bezugsparameter sind beispielsweise eine gemessene Motor- oder Kühlmitteltemperatur und/oder eine zuvor durchgesetzte elektrische Leistung der verschiedenen Bauelemente und/oder eine vorausgegangene Charakteristik einer Fahrpedalbedienung durch den Fahrer, die ebenfalls eine Bezugsgröße für die durchgesetzte Leistung bereitstellt.
- Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine untere Temperaturschwelle vorgegeben. Unterschreitet (insbesondere bei ausgestelltem Verbrennungsmotor) die Temperatur der E-Maschine und/oder der elektronischen Bauelemente diese untere Temperaturschwelle, wird auf eine aktive Kühlung entweder gänzlich verzichtet und die Kühlmittelpumpe somit nicht betrieben. Alternativ kann in diesem Fall die Kühlmittelpumpe mit einer minimalen Leistungsaufnahme betrieben werden, um einen Minimal-Volumenstrom zur Kühlung der Komponenten aufrechtzuerhalten, wodurch örtliche Dampfblasenbildungen in der Kühlstrecke vermieden werden.
- Weiterhin ist vorgesehen, bei Überschreiten der unteren Temperaturschwelle die Kühlmittelpumpe mit einer Leistungsaufnahme zu betreiben, die mit der erfassten Temperatur der elektrischen Maschine und/oder elektronischen Bauelemente zunimmt. Hier können beispielsweise ein abgestufter Verlauf der Leistungsaufnahme mit zunehmender Bauteiletemperatur, ein linearer Zusammenhang zwischen Leistungsaufnahme und Temperatur oder auch anders geartete Zusammenhänge vorgesehen sein.
- Zudem kann nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen sein, auch bei abgeschaltetem Verbrennungsmotor und/oder in einer Abstellphase des Fahrzeugs das erfindungsgemäße Verfahren für eine applizierbare Zeitspanne fortzusetzen, das heißt die Temperaturüberwachung weiterzuführen und nur bei Überschreiten einer unteren Temperaturschwelle eine aktive Kühlung der Bauteile der elektrischen Antriebseinheit durchzuführen.
- Die Erfindung betrifft ferner ein Kraftfahrzeug, das durch Mittel gekennzeichnet ist, mit denen in Abhängigkeit von zumindest einer Temperatur der zumindest einen elektrischen Maschine und/oder der dieser zugeordneten elektronischen Bauelemente eine elektrische Leistungsaufnahme der zumindest einen Kühlmittelpumpe gesteuert oder geregelt wird. Die Mittel umfassen insbesondere eine Steuerlogik zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, die insbesondere in einer Motorsteuerung hinterlegt sein kann.
- Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen, in den Unteransprüchen genannten Merkmalen.
- Die Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand der zugehörigen Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
-
1 schematisch den Aufbau einer Hybridantriebseinheit und -
2 schematisch den Aufbau eines Kühlsystems einer Hybridantriebseinheit. - In
1 ist mit10 insgesamt eine parallele Hybridantriebseinheit eines im Einzelnen nicht weiter dargestellten Hybridfahrzeugs bezeichnet. Der Antrieb des Fahrzeugs erfolgt wahlweise oder gleichzeitig durch einen konventionellen Verbrennungsmotor12 (Otto- oder Dieselmotor) sowie eine elektrische Maschine (E-Maschine)14 , die beide auf die gleiche Welle wirken, insbesondere auf die Kurbelwelle des Verbrennungsmotors12 . Die Anbindung der E-Maschine14 an die Motorkurbelwelle kann auf verschiedene Weise erfolgen. So kann die E-Maschine14 direkt oder über eine Kupplung mit der Kurbelwelle verbunden sein oder über einen Riemenantrieb, einen Zahnriemen, ein Getriebe oder einer anderen kraft- und/oder formschlüssigen Verbindung. Verbrennungsmotor12 und E-Maschine14 sind über ein automatisches oder Handschalt-Getriebe16 mit einem angedeuteten Antriebsstrang18 verbunden. Die Entkopplung der Antriebswellen des Verbrennungsmotors12 beziehungsweise der E-Maschine14 vom Getriebe16 erfolgt über eine Kupplung20 , die durch Betätigung eines nicht dargestellten Kupplungspedals durch den Fahrer geöffnet werden kann und bei Nicht-Betätigung geschlossen ist. Optional kann zudem zwischen Verbrennungsmotor12 und E-Maschine14 eine zusätzliche Kupplung22 angeordnet sein, die eine separate Abkopplung des Verbrennungsmotors12 vom Antriebsstrang18 beziehungsweise von der E-Maschine14 erlaubt, wodurch sich grundsätzlich der Vorteil ergibt, dass bei ausgeschaltetem Verbrennungsmotor12 seine mechanischen Reibungswiderstände nicht mitgeschleppt werden müssen. Diesem zusätzlichen Einsparpotential an Kraftstoff steht jedoch ein erheblicher Kosten-, Konstruktions- und Bauraumaufwand gegenüber, so dass vorliegend die zusätzliche Kupplung22 zwar grundsätzlich denkbar, bevorzugt jedoch nicht vorgesehen ist. - Die E-Maschine
14 , die beispielsweise ein Drehstrom-Asynchronmotor oder permanent erregter Synchronmotor sein kann, kann wahlweise im Motor- oder Generatorbetrieb betrieben werden. Im motorischen Betrieb treibt die E-Maschine14 den Antriebsstrang18 unter Verbrauch elektrischer Energie (Strom) an, die diese aus einem Energiespeicher24 bezieht. Der Energiespeicher24 ist bevorzugt ein Kondensatorspeicher (elektrischer Doppelschichtkondensator), da diese Speicher sehr hohe Spitzenströme liefern. Zudem weisen Kondensatorspeicher gegenüber Batterien (beispielsweise Blei-Säure-, Nickel-Metallhydrid- oder Lithium-Ionen-Batterien) deutlich höhere Ein- und Ausspeicherwirkungsgrade auf. Bevorzugt handelt es sich bei dem Kondensatorspeicher24 um eine unter dem Handelsnamen UItraCap oder SuperCap bekannte Ausführung, die aufgrund einer ausgeprägten Oberflächenfeinstrukturierung eine besonders große Oberfläche der Kondensatorplatten und daher sehr hohe Energiedichten aufweist. Der Energiespeicher24 kann auch ein Speichermodul aus mehreren in Serie geschalteten Kondensatoren sein oder ein kombiniertes System, bestehend aus einem Kondensatorspeicher(modul) und einer parallel geschalteten Batterie. - Im generatorischen Betrieb hingegen wird die E-Maschine
14 durch den Verbrennungsmotor12 beziehungsweise einen Schub des Fahrzeuges betrieben und wandelt die kinetische Energie in elektrische Energie zur Auffüllung des Energiespeichers24 sowie zur Versorgung eines mit26 angedeuteten Bordnetzes des Fahrzeugs um. Das Bordnetz26 umfasst eine Vielzahl elektrischer Verbraucher28 und kann optional noch eine Pufferbatterie30 , in der Regel eine übliche 12V-Fahrzeugbatterie, enthalten. Ein zwischengeschalteter DC/DC-Wandler32 regelt die generatorisch erzeugte Energie der E-Maschine14 auf die für das Bordnetz26 erforderliche Spannung von 12 V herunter. - Die Umschaltung der elektrischen Maschine
14 zwischen Motor- und Generatorbetrieb erfolgt durch eine Leistungselektronik34 , die mittels eines integrierten Wechselrichters gleichzeitig eine – je nach Typ der elektrischen Maschine – möglicherweise erforderliche Umrichtung zwischen Gleich- und Wechselstrom vornimmt. Die Leistungselektronik34 übernimmt ferner eine Drehzahl- und/oder Drehmomentregelung der E-Maschine14 im motorischen Betrieb beziehungsweise eine Regelung der erzeugten elektrischen Leistung im generatorischen Betrieb. - Gemäß dem dargestellten Konzept erfolgt der Fahrzeugantrieb überwiegend durch den Verbrennungsmotor
12 , der durch die als Startergenerator ausgelegte E-Maschine14 gestartet wird. Die E-Maschine14 übernimmt zudem eine Boostfunktion, indem sie in Hochlastsituationen, insbesondere bei Beschleunigungen des Fahrzeugs, unterstützend zum Fahrzeugantrieb zugeschaltet wird (motorischer Betrieb). Andererseits hat die E-Maschine14 in Fahrsituationen, bei denen ein Überschuss kinetischer Energie des Fahrzeugs vorliegt, eine so genannte Rekuperationsfunktion, indem sie im generatorischen Betrieb die Bewegungsenergie in kinetische Energie zur Ladung des Energiespeichers24 umwandelt und somit gleichzeitig ein Bremsmoment bereitstellt. Die E-Maschine14 hat in so genannten Mild-Hybridfahrzeugen eine Leistung bis zu 25 kW, insbesondere im Bereich von 7 bis 20 kW, vorzugsweise von etwa 15 kW. - Die Steuerung des Betriebes des Verbrennungsmotors
12 sowie der Leistungselektronik34 erfolgt durch ein Motorsteuergerät36 , in welches eine Steuerlogik (angedeutet mit38 ) in Form eines Programmalgorithmus integriert ist, mit welcher das erfindungsgemäße Verfahren zur Kühlungssteuerung der elektrischen Maschine14 und der dieser zugeordneten elektronischen Bauteile ausführbar ist. Alternativ kann die Steuerlogik38 auch in einer separaten Steuereinheit vorgesehen sein. - In
2 ist ein insgesamt mit40 bezeichnetes Kühlsystem für ein Hybridfahrzeug gemäß1 dargestellt, wobei identische Elemente mit übereinstimmenden Bezugszeichen bezeichnet sind. Das vereinfacht dargestellte Kühlsystem40 weist einen Gesamtkühlkreislauf42 auf, der einerseits einen den Verbrennungsmotor12 einschließenden Motorkühlkreislauf44 umfasst sowie andererseits einen Teilkühlkreislauf46 , welcher die insgesamt mit48 bezeichnete elektrische Antriebseinheit einschließt. Von dieser sind hier exemplarisch, neben der elektrischen Maschine14 der Energiespeicher (Kondensatorspeicher)24 sowie die Leistungselektronik34 (die den integrierten Wechselrichter enthält) dargestellt. Selbstverständlich können hier auch noch weitere elektronische Bauteile eingeschlossen sein, die der elektrischen Maschine14 zugeordnet sind und einer Kühlung bedürfen. - Der Motorkühlkreislauf
44 umfasst gemäß der dargestellten Ausführung eine erste Kühlmittelpumpe50 , die mechanisch über den Verbrennungsmotor12 über einen mit52 angedeuteten Pumpenantriebstrang angetrieben wird und die Förderung eines Kühlmittels, das üblicherweise Wasser mit einem Frostschutzmittelzusatz und anderen Zusätzen ist, durch die Leitungen des Kühlkreislaufs42 bewirkt. Im Motorkühlkreislauf44 ist ferner ein Ausgleichsbehälter54 für das Kühlmittel enthalten und ferner ein Kühler56 , der durch Luftkühlung die von dem Kühlmittel aufgenommene Wärme abführt. Der Motorkühlkreislauf44 entspricht herkömmlichem Aufbau und kann zusätzlich noch Komponenten für eine Ladeluftkühlung für einen Abgasturbolader oder dergleichen enthalten. - Der Teilkühlkreislauf
46 ist parallel zum Motorkühlkreislauf44 geschaltet, wobei an den Verzweigungspunkten58 optional steuerbare oder schaltbare Ventile angeordnet sein können. Die im Einzelnen nicht dargestellte Versorgung der einzelnen Bauteile der elektrischen Antriebseinheit48 durch das Kühlmittel kann in paralleler oder sequentieller Führung des Leitungssystems des Teilkühlkreislaufs46 erfolgen. Die Kühlung der elektronischen Bauelemente des Elektroantriebs48 beziehungsweise der elektrischen Maschine14 kann über Kühlkörper aus Aluminium oder Kupfer erfolgen und/oder über Siedebadkühlung. Diese Methoden sind prinzipiell bekannt und bereits einleitend erläutert worden. Der Teilkühlkreislauf46 weist eine elektrische Kühlmittelpumpe60 auf, die eine Kühlmittelförderung, insbesondere im Teilkühlkreislauf46 bewirkt. Die elektrische Kühlmittelpumpe60 wird vorzugsweise durch den Energiespeicher24 gespeist (angedeutet mit Leitung62 ). Der Betrieb der elektrischen Kühlmittelpumpe60 erfolgt vorzugsweise durch Pulsweitenmodulations-Steuerung (PWM-Steuerung) durch die Motorsteuerung36 . - In
2 sind zudem noch beispielhaft einige Temperatursensoren64 ,66 ,68 ,70 dargestellt, die an unterschiedlichen Orten angeordnet sein können. Beispielsweise misst ein im Motorkühlkreislauf44 angeordneter Temperatursensor64 die Kühlmitteltemperatur TKM, während ein alternativ zu diesem oder zusätzlich im Motorblock des Verbrennungsmotors12 angebrachter Temperatursensor66 die Motortemperatur TM erfasst. Ein weiterer Temperatursensor68 ist der elektrischen Maschine14 zugeordnet und misst die Elektromotortemperatur TEM. Zudem ist ein Temperatursensor70 exemplarisch dem Elektroantrieb48 zugeordnet und erfasst beispielsweise die Temperatur TE der Leistungselektronik34 , des Energiespeichers24 oder der Kühlmitteltemperatur stromab dieser Bauteile. - Das in
2 gezeigte Kühlsystem40 zeigt folgende Funktion. Während des Betriebs des Verbrennungsmotors12 wird die mechanische Kühlmittelpumpe50 durch die Verbrennungskraftmaschine12 angetrieben und übernimmt die Förderung des Kühlmittels durch Motor- und Teilkühlkreis44 ,46 , wobei aufgrund des in der Regel sehr viel höheren Kühlbedarfs des Verbrennungsmotors12 nur ein relativ geringer Kühlmittelmassenstrom durch den Teilkühlkreis46 der elektrischen Antriebseinheit48 geführt wird. In dieser Phase wird die elektrische Maschine14 zumeist generatorisch betrieben und lädt den Energiespeicher24 und/oder versorgt das Bordnetz26 (2 ). Aufgrund elektrischer Ladungswechsel- und Einspeicherverluste sowie Reibungsverluste in der elektrischen Maschine14 kommt es zu Erwärmungen der verschiedenen Komponenten der Elektroantriebseinheit48 . Wird die elektrische Maschine14 hingegen zum Fahrzeugantrieb (alleinig oder zusammen mit dem Verbrennungsmotor12 ) oder zum Start des Verbrennungsmotors12 eingesetzt, führen Ladungswechsel- und Ausspeicher- und Reibungsverluste ebenfalls zur Bauteileerwärmung. Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren wird überprüft, ob ein weitergehendes Kühlerfordernis der Bauelemente des Elektroantriebs48 vorliegt. Hierfür wird zunächst die Elektromotortemperatur TEM und/oder die Temperatur TE der elektronischen Bauelemente24 ,34 mithilfe der Temperatursensoren68 bzw.70 erfasst und mit einer unteren Temperaturschwelle, die insbesondere auch unterschiedlich für die verschiedenen Komponenten vorgegeben werden kann, verglichen. Wird die untere Temperaturschwelle durch (insbesondere sämtliche) erfassten Temperaturen TEM, TE unterschritten, kann auf eine weitere Kühlung verzichtet werden und die elektrische Kühlmittelpumpe60 wird nicht angesteuert. Überschreitet mindestens eine der Temperaturen TEM, TE hingegen die untere Temperaturschwelle während des Betriebs des Verbrennungsmotors12 , wird die elektrische Kühlmittelpumpe60 mit einer Leistungsaufnahme angesteuert, die im Wesentlichen proportional mit der erfassten Temperatur TEM, TE ansteigt, wobei selbstverständlich eine maximale Leistungsaufnahme nicht überschritten wird. Die elektrische Kühlung wird so lange aufrechterhalten, bis die fortlaufend ermittelten Temperaturen TEM, TE zumindest der kritischen Bauteile eine frei applizierbare Temperaturschwelle, die mit der unteren Temperaturschwelle identisch oder verschieden sein kann, wieder unterschritten haben. Besonders vorteilhaft können hier die Einschalt- und Ausschalt-Temperaturschwellen beabstandet voneinander vorgesehen sein (Hysterese), um ein ständiges Ein- und Ausschalten der Pumpe60 zu vermeiden. - Kommt es etwa infolge eines Ampelstopps zu einem Fahrzeugstillstand, sorgt eine Start-Stopp-Automatik für die Abschaltung des Verbrennungsmotors
12 und damit der mechanischen Kühlmittelpumpe50 , so dass das Kühlmittel nicht mehr gefördert wird. Auch in dieser Situation können die aktuellen Temperaturen TE und TEM oder Nachheizeffekte durch den Verbrennungsmotor12 eine Kühlung der Bauelemente14 ,24 ,34 der Elektroantriebseinheit48 erfordern. Daher ist erfindungsgemäß vorgesehen, auch nach Abschalten des Verbrennungsmotors12 und/oder nach Abstellen des Fahrzeugs zum Parken für eine vorgegebene Zeitdauer weiterhin die Temperaturen TE und/oder TEM zu überwachen und bei Unterschreitung der unteren Temperaturschwelle auf einen Betrieb der elektrischen Kühlmittelpumpe60 zu verzichten. Alternativ kann hier vorgesehen sein, die Pumpe60 mit einer minimalen Leistungsaufnahme anzusteuern, so dass ein geringer Kühlmittelfluss durch die Bauelemente des Elektroantriebs48 gewährleistet ist. Dies hat den Vorteil, eine örtliche Ansammlung von Dampfblasen in der Kühlmittelstrecke zu verhindern. Wird bei abgestelltem Verbrennungsmotor12 die untere Temperaturschwelle hingegen überschritten, kommt es wiederum zur Ansteuerung der elektrischen Kühlmittelpumpe60 in Abhängigkeit von den Temperaturen TE und/oder TEM, bis die Temperaturschwelle wieder unterschritten ist. Dabei kann die untere T-Schwelle für den Stoppbetrieb auch unterschiedlich zu dem für den Verbrennungsmotorbetrieb vorgegeben werden. - Doppelschichtkondensatoren, beispielweise Ultracaps, reagieren im geladenen Zustand bei erhöhter Temperatur mit einer verkürzten Lebensdauer. Insbesondere bei einer Einbauposition im Motorraum kann eine Überhitzung des Kondensatorspeichers
24 infolge der Wärmeabstrahlung des Verbrennungsmotors12 erfolgen. Kommt es bei abgestelltem Verbrennungsmotor12 zu einer erhöhten Temperatur des Kondensatorspeichers24 (oder einer Kombination aus Batterie und Kondensator), ist nach besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung daher vorgesehen, die elektrische Kühlmittelpumpe60 aus dem Kondensatorspeicher24 zu entnehmen und somit dessen Ladungszustand auf einen zulässigen Wert abzusenken. Auf diese Weise wird einerseits die zum Antrieb der elektrischen Kühlmittelpumpe60 notwendige Energie bereitgestellt, ohne die in der Regel zusätzlich vorhandene Batterie zu entleeren, und andererseits wird der Kondensatorspeicher24 so weit entladen, dass dieser vor Schädigungen geschützt ist. - In Abweichung zu der vorstehenden Ausführung kann auf die Temperatursensoren
64 ,66 68 ,70 , insbesondere die T-Sensoren68 ,70 des Elektroantriebs48 , auch ganz oder teilweise verzichtet werden und die relevanten Temperaturen der Bauelemente14 ,24 und/oder34 der Elektroantriebseinheit48 auch mittels eines in der Motorsteuerung abgespeicherten, empirischen und/oder mathematischen Modells auf Basis geeigneter Bezugsparameter ermittelt werden. Dabei nutzen empirische Modelle Versuchsdaten, die beispielsweise im Motorprüfstand unter typischen Betriebssituationen erhalten wurden und in Form von Kennlinien oder Kennfeldern abgespeichert werden. Mathematische Ansätze hingegen bedienen sich physikalischer Gesetze, um die Temperatur zu berechnen. Mischformen von empirischen und mathematischen Modellen sind ebenfalls denkbar. Geeignete Bezugsparameter sind beispielsweise die Motortemperatur TM oder Kühlmitteltemperatur TTM, welche mit dem Temperatursensor66 beziehungsweise64 gemessen werden. Ebenfalls kann eine im vorausgegangenen Betrieb durchgesetzte elektrische Leistung der verschiedenen Bauelemente14 ,24 ,34 erfasst, kumuliert und zur rechnerischen Ermittlung der Bauteiletemperaturen TE und/oder TEM herangezogen werden. Auch eine vorausgegangene Charakteristik einer Fahrpedalbedienung durch den Fahrer kann als Bezugsgröße für die durchgesetzte Leistung und somit zur Ermittlung der Temperaturen TE und/oder TEM verwendet werden. - Das erfindungsgemäße Verfahren wurde beispielhaft für die in
2 dargestellte Konfiguration erläutert. Es ist selbstverständlich jedoch auch bei abweichenden Kühlsystemen und/oder Antriebskonfigurationen einsetzbar. Insbesondere kann die mechanische Kühlmittelpumpe50 auch durch eine weitere elektrische Pumpe ersetzt sein oder eine einzige elektrische Pumpe kann die gesamte Kühlmittelförderung übernehmen. Darüber hinaus können mehr oder weniger Temperatursensoren auch an anderen Einbaupositionen vorgesehen sein. Zudem ist das Verfahren auch für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb geeignet. -
- 10
- Hybridantriebseinheit
- 12
- Verbrennungsmotor
- 14
- elektrische Maschine
- 16
- Getriebe
- 18
- Antriebsstrang
- 20
- Kupplung
- 22
- zusätzliche Kupplung
- 24
- Energiespeicher
- 26
- Bordnetz
- 28
- elektrischer Verbraucher
- 30
- Pufferbatterie
- 32
- DC/DC-Wandler
- 34
- Leistungselektronik/Wechselrichter
- 36
- Motorsteuergerät
- 38
- Steuerlogik
- 40
- Kühlsystem
- 42
- Gesamtkühlkreislauf
- 44
- Motorkühlkreislauf
- 46
- Teilkühlkreislauf
- 48
- Elektroantrieb
- 50
- mechanische Kühlmittelpumpe
- 52
- Pumpenantriebstrang
- 54
- Ausgleichsbehälter
- 56
- Kühler
- 58
- Verzweigungspunkt
- 60
- elektrische Kühlmittelpumpe
- 62
- Leitung
- 64
- Temperatursensor
- 66
- Temperatursensor
- 68
- Temperatursensor
- 70
- Temperatursensor
Claims (11)
- Verfahren zur Steuerung einer Kühlung von zumindest einer elektrischen Maschine (
14 ) und/oder von der zumindest einen elektrischen Maschine (14 ) zugeordneten elektronischen Bauelementen (24 ,34 ) eines Kraftfahrzeugs, insbesondere eines Hybridfahrzeugs, in welchem ein Verbrennungsmotor (12 ) sowie die zumindest eine elektrische Maschine (14 ) eine Fahrzeugantriebseinheit (10 ) ausbilden, wobei zumindest ein Kühlkreislauf (42 ) die zumindest eine elektrische Maschine (14 ) und/oder die elektronischen Bauelemente (24 ,34 ) einschließt und ein Kühlmittel mittels zumindest einer elektrischen Kühlmittelpumpe (60 ) durch den Kühlkreislauf (42 ) gefördert wird, dadurch gekennzeichnet, dass eine elektrische Leistungsaufnahme der zumindest einen elektrischen Kühlmittelpumpe (60 ) in Abhängigkeit von zumindest einer Temperatur der zumindest einen elektrischen Maschine (14 ) und/oder der elektronischen Bauelemente (24 ,34 ) gesteuert oder geregelt wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Temperatur der zumindest einen elektrischen Maschine (
14 ) und/oder der elektronischen Bauelemente (24 ,34 ) mittels mindestens eines Temperatursensors (68 ,70 ) gemessen wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Temperatur der zumindest einen elektrischen Maschine (
14 ) und/oder der elektronischen Bauelemente (24 ,34 ) mittels eines empirischen und/oder mathematischen Modells in Abhängigkeit von Bezugsparametern ermittelt wird, insbesondere in Abhängigkeit von einer vorausgegangenen durchgesetzten elektrischen Leistung und/oder einer vorausgegangenen Fahrpedalcharakteristik und/oder einer Motortemperatur (TM) und/oder einer Kühlmitteltemperatur (TKM). - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Unterschreiten einer unteren Temperaturschwelle für die zumindest eine Temperatur der zumindest einen elektrischen Maschine (
14 ) und/oder der elektronischen Bauelemente (24 ,34 ) die zumindest eine elektrische Kühlmittelpumpe (60 ) nicht oder mit einer minimalen Leistungsaufnahme betrieben wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Überschreiten einer unteren Temperaturschwelle für die zumindest eine Temperatur der zumindest einen elektrischen Maschine (
14 ) und/oder der elektronischen Bauelemente (24 ,34 ) die zumindest eine Kühlmittelpumpe (60 ) mit einer mit der zumindest einen Temperatur im Wesentlichen zunehmenden Leistungsaufnahme betrieben wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach einem Stopp des Verbrennungsmotors (
12 ), insbesondere auch in einer Abstellphase des Kraftfahrzeugs, für eine vorgegebene Zeitspanne der temperaturabhängige Betrieb der elektrischen Kühlmittelpumpe (60 ) fortgesetzt wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Stopp des Verbrennungsmotors (
12 ), insbesondere in einer Abstellphase des Kraftfahrzeugs, die elektrische Kühlmittelpumpe (60 ) aus einem Kondensatorspeicher (24 ) gespeist wird. - Kraftfahrzeug mit zumindest einer elektrischen Maschine (
14 ) und dieser zugeordneten elektronischen Bauelementen (24 ,34 ), insbesondere Hybridfahrzeug, in welchem ein Verbrennungsmotor (12 ) sowie die zumindest eine elektrische Maschine (14 ) eine Fahrzeugantriebseinheit ausbilden, mit zumindest einem die zumindest eine elektrische Maschine (14 ) und/oder die elektronischen Bauelemente (24 ,34 ) einschließenden Kühlkreislauf (42 ) und mit zumindest einer elektrischen Kühlmittelpumpe (60 ) zur Förderung eines Kühlmittels durch den Kühlkreislauf (42 ), gekennzeichnet durch Mittel, mit denen in Abhängigkeit von zumindest einer Temperatur der zumindest einen elektrischen Maschine (14 ) und/oder der dieser zugeordneten elektronischen Bauelemente (24 ,34 ) eine elektrische Leistungsaufnahme der zumindest einen Kühlmittelpumpe (60 ) gesteuert oder geregelt wird. - Kraftfahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die der zumindest einen elektrischen Maschine (
14 ) zugeordneten elektronischen Bauelemente mindestens einen Pulswechselrichter (34 ) und mindestens einen Energiespeicher (24 ), insbesondere einen Kondensatorspeicher, umfassen. - Kraftfahrzeug nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Kühlkreislauf ein Teilkühlkreislauf (
46 ) eines Gesamtkühlkreislaufs (42 ) ist, welcher zudem einen Motorkühlkreislauf (44 ) zur Kühlung des Verbrennungsmotors (12 ) umfasst. - Kraftfahrzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Gesamtkühlkreislauf (
42 ) zumindest eine weitere elektrische und/oder mechanisch angetriebene Kühlmittelpumpe (54 ) aufweist.
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