DE102005002803B3 - Kommunikationssystem mit einer Konferenz-Servereinrichtung, einer Konferenz-Steuereinheit, mehreren Moderator-Einheiten, mehreren Telekommunikations-Einrichtungen und einem Verfahren zum Steuern einer Konferenz - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein Kommunikationssystem mit einer Konferenz-Servereinrichtung, mehreren Moderator-Einheiten, mehreren Telekommunikations-Einrichtungen und ein Verfahren zum Steuern einer Konferenz.
- Häufig besteht die Notwendigkeit, mit Hilfe von Telekommunikations-Einrichtungen zwischen mehreren Nutzern eine Kommunikation bereitzustellen, wobei viele Telekommunikations-Einrichtungen eine Kommunikation zwischen mehreren Teilnehmern einer Konferenz ermöglichen. Diese Kommunikation wird mittels eines Telekommunikations-Konferenz-Systems gelöst.
- Für eine geordnete Kommunikation wird im Allgemeinen nicht an alle Konferenzteilnehmer gleichzeitig ein Kommunikationsrecht für das Übertragen eines bestimmten Mediums, z.B. Audiodaten, Videodaten oder Textdaten vergeben. Die Kommunikationsrechte werden nach bestimmten Regeln vergeben, wobei die Kommunikationsrecht-Vergabe mit dem Floor Control und die Regeln mit dem Floor Policy gemäß dem Standard der Internet Engeneering Task Force IETF gesteuert werden kann.
- Das Kommunikationsrecht für ein Kommunikationsmedium, wie beispielsweise Audio oder Video, ist das Recht, das Kommunikationsmedium übertragen zu dürfen. Mit anderen Worten ist ein Kommunikationsrecht das Recht einen Datenstrom für das ausgewählte Kommunikationsmedium übertragen zu dürfen.
- Gemäß dem Stand der Technik werden in Konferenzräumen Systeme eingesetzt, welche den Konferenzteilnehmern eine Mehrzahl von Mikrophonen und Lautsprechern für eine sprachliche Kommunikation bereitstellen. Das für einen Konferenzteilnehmer bereitgestellte Mikrophon muss von dem jeweiligen Teilnehmer zur Kommunikation aktiviert bzw. eingeschaltet werden. Ein aktiviertes bzw. eingeschaltetes Mikrophon sperrt alle anderen Mikrophone des Konferenzsystems, so dass immer nur ein Sprecher bzw. Teilnehmer aktiv ist. Gemäß einer Ausführungsform kann auch ein weiteres Mikrophon, z.B. das eines Konferenzteilnehmers aktiv sein, der die Konferenz steuert. Das Kommunikationsrecht wird immer nur einem Konferenzteilnehmer und bei Bedarf dem Konferenzteilnehmer, welcher die Konferenz steuert, erteilt.
- Ferner können gemäß dem Stand der Technik voneinander entfernte Teilnehmer in einer Konferenz mittels Telefon oder Video-Konferenz miteinander kommunizieren, wobei die Teilnehmer dabei gleichzeitig Sprachnachrichten oder andere Nachrichten, d.h. beispielsweise Nachrichten unter Verwendung anderer Medien, übermitteln können.
- Vergleichbare Telekommunikations-Konferenz-Systeme und – Dienste existieren ebenfalls für mobile Telekommunikations-Einrichtungen, die Mobiltelefone. Zum Beispiel der aus den Vereinigten Staaten von Amerika bekannte PTT-Dienst (Push To-Talk) „Direct Connect" der Firma Nextel. Gemäß diesem Dienst, muss ein Konferenzteilnehmer, wie beispielsweise bei „Walkie-Talkies", eine dafür eingerichtete Taste an seinem Mobiltelefon betätigen, um Nachrichten zu übertragen, wobei das Übertragen von Nachrichten anderer Konferenzteilnehmer während dieser Zeitdauer gesperrt ist und somit nur einem einzigen Konferenzteilnehmer ein Kommunikationsrecht, z.B. für eine Kommunikation mittels Sprache oder Videodaten erteilt wird.
- Telekommunikations-Konferenz-Systeme können auch mittels einer komplexeren Kommunikationsrecht-Vergabe gesteuert werden. Zum Beispiel kann einem Konferenzteilnehmer ein Kommunikationsrecht folgend auf ein Kommunikationsrecht eines anderen Konferenzteilnehmers erteilt werden, oder es kann vorgesehen sein, dass genau drei Konferenzteilnehmern gleichzeitig ein Kommunikationsrecht erteilt wird. Die Kommunikationsrechte können im Allgemeinen und in diesem speziellen Zusammenhang durch eine menschliche oder maschinelle Instanz, den sogenannten Moderator vergeben werden.
- Gemäß den Telekommunikations-Systemen des Standes der Technik können Kommunikationsrechte für verschiedene Kommunikationsmittel, z.B. Audiodaten, Videodaten oder Textdaten vergeben und erteilt werden.
- Ein Verfahren für die sogenannte „Conference Floor Control" auf der Basis des „Session Initiation Protocols" (SIP) und des „Simple Object Access Protocols" (SOAP) ist in [1] beschrieben.
- Gemäß [1] wird das Steuern einer Multimediakonferenz mit mehreren Konferenzteilnehmern verbessert. Beispielsweise kann Floor Control verwendet werden, um Konflikte, welche aus gleichzeitigen Kommunikationsmedien-Eingaben mehrerer Konferenzteilnehmer resultieren, zu vermeiden oder zu klären. Die Signalisierung zum Aufbau, zur Modifikation und zum Abbau von Multimedia-Sessions zwischen den Telekommunikations-Einrichtungen und der Konferenz-Servereinrichtung und die Übertragung von Signalisierungsdaten zu anderen Telekommunikations-Einrichtungen oder Kommunikationsdienst-Servern erfolgt unter Verwendung des von der IETF (Internet Engineering Task Force) spezifizierten SIP (Session Initiation Protocol).
- Die Eigenschaften eines SIP-Signalisierungsprozesses, das heißt einer Signalisierungsprozedur gemäß SIP, der für eine Anwendung durchgeführt wird, können für verschiedene Anwendungen sehr unterschiedlich sein.
- Beispielsweise können die Größen der im Rahmen eines SIP-Signalisierungsprozesses übertragenen SIP-Nachrichten, die Häufigkeit, mit der SIP-Nachrichten im Rahmen einer Signalisierungsprozedur gemäß SIP übertragen werden, sowie die Übertragungspriorität einzelner SIP-Nachrichten, die im Rahmen eines SIP-Signalisierungsprozesses übertragen werden, stark variieren. Bei einer Sprach-Kommunikationsverbindung (Session) kommt es beispielsweise beim Kommunikationsverbindungsaufbau, während des Gesprächs (beispielsweise zur Neu-Konfiguration der Kommunikationsverbindung) und beim Beenden der Kommunikationsverbindung zur Übertragung von SIP-Nachrichten.
- In einer Multimediakonferenz mit mindestens zwei Telekommunikations-Einrichtungen werden die Signalisierungsprozesse über sogenannte SIP-Dialoge gesteuert.
- Insbesondere ermöglicht SIP eine Mehrparteien-Sprach-Kommunikationsverbindung, wobei diese Sprach-Kommunikationsverbindung auf einer sogenannten „Tightly Coupled Conference" basiert, wie in [5] beschrieben.
- Eine Tightly Coupled Conference ist eine Konferenz, bei welcher eine zentrale Funktionseinheit, der sogenannte Focus, ein Vermittler ist, der mit jedem Konferenzteilnehmer einen Dialog führt.
- Aus [2] sind ein Verfahren und ein System für das Einrichten und das Steuern einer Telefon-Nebenkonferenz in einer Telefon-Hauptkonferenz bekannt, wobei das System ein Nebenkonferenzsystem für das Bereitstellen eines Telefon-Nebengespräches aufweist, wobei das System auf eine Telefon-Nebenkonferenz-Anforderung antwortet, und wobei das System die Telefon-Nebenkonferenz-Anforderung von einem ersten Terminal während der Telefon-Hauptkonferenz an ein zweites Terminal überträgt. Gemäß [2] werden die Telefon-Konferenzen mittels WLAN (Wireless Local Area Network) betrieben. Ferner weist das System einen sogenannten „Gatekeeper" auf, welcher für das Steuern der Konferenzen eingerichtet ist, und den Konferenzteilnehmern Kommunikationsrechte erteilt.
- Aus [3] sind ein Verfahren und ein System bekannt, um eine elektronische Netzwerkkonferenz automatisch zu führen und zu steuern. Eine definierte aber flexible Regelbasis verwaltet die Konferenz, welche von einer Konferenz-Steuereinheit ausgeführt und ausgewertet wird. Ferner wird die Regelbasis automatisch von einem Konferenz-Administrationssystem ausgeführt, d.h. die Konferenz wird unter Berücksichtigung der Regelbasis verwaltet, um die Vergabe von Kommunikationsrechten zu steuern, wobei eine Konferenz-Steuereinheit die Netzwerkkonferenz steuert.
- Aus [4] ist ein Telefonkonferenzsystem mit einer Konferenz-Steuereinheit bekannt, welches den Bedarf des Steuerns der Telefonkonferenz mittels eines menschlichen Operators beseitigt.
- In [6] ist das Binary Floor Control Protocol (BFCP) beschrieben, welches in einem Konferenzsystem gemäß der IETF für die „Conference Floor Control" zu verwenden ist.
- Im Weiteren wird bezugnehmend auf
1 ein Kommunikationssystem100 gemäß dem Stand der Technik beschrieben, wobei die Architektur sternförmig ist. - Ferner weist das Kommunikationssystem
100 eine Kommunikations-Servereinrichtung101 , sowie eine Vielzahl von Telekommunikations-Endgeräten (gemäß diesem Ausführungsbeispiel eingerichtet als Mobilfunk-Endgeräte) im Folgenden allgemein bezeichnet als Telekommunikations-Einrichtungen auf, gemäß diesem Ausführungsbeispiel eine erste Telekommunikations-Einrichtung102 , eine zweite Telekommunikations-Einrichtung103 , eine dritte Telekommunikations-Einrichtung104 , eine vierte Telekommunikations-Einrichtung105 sowie eine Signalisierungsverbindung106 zwischen der Kommunikations-Servereinrichtung101 und der ersten Telekommunikations-Einrichtung102 , eine Signalisierungsverbindung107 zwischen der Kommunikations-Servereinrichtung101 und der zweiten Telekommunikations-Einrichtung103 , eine Signalisierungsverbindung108 zwischen der Kommunikations-Servereinrichtung101 und der dritten Telekommunikations-Einrichtung104 , eine Signalisierungsverbindung109 zwischen der Kommunikations-Servereinrichtung101 und der vierten Telekommunikations-Einrichtung105 , einen ersten Konferenzteilnehmer110 , welcher der ersten Telekommunikations-Einrichtung102 zugeordnet ist, einen zweiten Konferenzteilnehmer111 , welcher der zweiten Telekommunikations-Einrichtung103 zugeordnet ist, einen dritten Konferenzteilnehmer112 , welcher der dritten Telekommunikations-Einrichtung104 zugeordnet ist und einen vierten Konferenzteilnehmer113 , welcher der vierten Telekommunikations-Einrichtung105 zugeordnet ist. - Das Kommunikationssystem
100 ist gemäß der von 3GPP beschriebenen UMTS-Architektur ausgeführt. - Die aktuellen Push To-Talk-Systeme (PTT) und Konferenzsysteme gemäß dem Stand der Technik weisen insbesondere den Nachteil auf, dass die Kommunikationsrechte nur mittels genau einer Moderator-Einheit vergeben werden können. Soll die Vergabe des Kommunikationsrechtes mittels mehrerer Moderator-Einheiten entschieden werden, so muss diese Entscheidung mit außerhalb der Konferenz liegenden Mitteln gefällt werden. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass die Entscheidung über die Vergabe des Kommunikationsrechtes mit einer ausführenden Moderator-Einheit, welche außerhalb der Konferenz und somit nicht unmittelbar ein Teil der Konferenz ist, entschieden wird. Die Entscheidung wird dann der Konferenz mitgeteilt, wobei diese Mitteilung nicht automatisch erfolgt und die Entscheidungsfindung lange Diskussionen erfordern kann.
- In Druckschrift [7] ist ein Verfahren zum Reservieren von Funkressourcen für eine Konferenz beschrieben, bei dem ein Benutzer eine Anforderung nach Bereitstellung von für die Konferenz erforderlichen Funkressourcen versendet. Mehrere Steuereinheiten ermitteln, ob sie für die Konferenz erforderliche Funkressourcen bereitstellen können und teilen das Ergebnis einer Master-Reservierungs-Einheit mit. Die Master-Reservierungs-Einheit informiert den Benutzer, ob die für die Konferenz erforderlichen Funkressourcen verfügbar sind.
- Druckschrift [8] offenbart ein Verfahren zum Bereitstellen einer Gruppen-Kommunikation für eine Gruppe von Kommunikationsendgeräten. Die Kommunikationsendgeräte senden zu übermittelnde Datenpakete an eine Kommunikations-Verwaltungs-Einheit welche als Switch arbeitet und die Datenpakete weiterleitet.
- In [9] ist ein Konferenzsystem mit einer Konferenz-Server-Einheit beschrieben. Die Konferenz-Server-Einheit verwaltet eine Konferenz und übernimmt beispielsweise die Aufgabe der Medien-Mischung. Ein Moderator kann steuern, wer an einer Konferenz teilnehmen darf.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vergabe von Kommunikationsrechten einfach und kostengünstig bei einer Vielzahl von Telekommunikationsteilnehmern und bei einer Vielzahl von Moderator-Einheiten eindeutig bereitzustellen.
- Die Aufgabe wird durch ein Kommunikationssystem, ein Verfahren zum Steuern einer Konferenz eines Kommunikationssystems, eine Telekommunikations-Konferenz-Steuereinheit und ein Verfahren zum Steuern einer Kommunikationsrecht-Vergabe gelöst.
- Es wird ein Kommunikationssystem bereitgestellt, das eine Konferenz-Servereinrichtung, eine Konferenz-Steuereinheit, mehrere Moderator-Einheiten und mehrere Telekommunikations-Einrichtungen aufweist, wobei die Konferenz-Servereinrichtung derart eingerichtet ist, dass sie mindestens eine Konferenz für die mehreren Telekommunikations-Einrichtungen bereitstellt; wobei jede der mehreren Telekommunikations-Einrichtungen eine Nachrichten-Erzeugungseinheit zum Erzeugen einer Kommunikations-Anforderungs-Nachricht und eine Sendeeinrichtung zum Übertragen der Kommunikations-Anforderungs-Nachricht an die Konferenz-Servereinrichtung aufweist; wobei die Konferenz-Servereinrichtung eine Empfängereinrichtung, welche zum Empfangen der Kommunikations-Anforderungs-Nachrichten eingerichtet ist, eine Nachrichten-Erzeugungseinheit zum Erzeugen einer Notifizierungs-Nachricht, wenn eine Kommunikations-Anforderungs-Nachricht empfangen wurde, und eine Sendeeinrichtung, welche zum Übertragen von Notifizierungs-Nachrichten an alle Moderator-Einheiten eingerichtet ist, aufweist; wobei jede der mehreren Moderator-Einheiten eine Empfängereinrichtung, welche zum Empfangen der Notifizierungs-Nachrichten eingerichtet ist, eine Nachrichten-Erzeugungseinheit zum Erzeugen einer Kommunikationsrecht-Entscheidungs-Nachricht in Abhängigkeit von allen Notifizierungs-Nachrichten, und eine Sendeeinrichtung zum Übertragen der Kommunikationsrecht-Entscheidungs-Nachricht an die Konferenz-Servereinrichtung aufweist; wobei die mehreren Moderator-Einheiten derart eingerichtet sind, dass sie jeweils unabhängig voneinander entscheiden, welcher Telekommunikations-Einrichtung ein Kommunikationsrecht erteilt werden soll, und dass sie diese Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungen der Konferenz-Servereinrichtung mitteilen; wobei die Konferenz-Steuereinheit derart eingerichtet ist, dass die Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungen der mehreren Moderator-Einheiten automatisch zu einer Gesamt-Entscheidung zusammengeführt werden, in der angegeben ist, welcher Telekommunikations-Einrichtung ein Kommunikationsrecht erteilt wird und wobei das Kommunikationsrecht innerhalb einer Konferenz immer nur einer einzigen Telekommunikations-Einrichtung erteilt wird als das Recht, einen Datenstrom für ein ausgewähltes Kommunikationsmedium übertragen zu dürfen.
- Ferner wird ein Verfahren zum Steuern einer Konferenz eines Kommunikationssystems bereitgestellt, das eine Konferenz-Servereinrichtung, eine Konferenz-Steuereinheit, mehrere Moderator-Einheiten und mehrere Telekommunikations-Einrichtungen aufweist, wobei die Konferenz-Servereinrichtung mindestens eine Konferenz für die mehreren Telekommunikations-Einrichtungen bereitstellt; wobei jede der mehreren Telekommunikations-Einrichtungen eine Kommunikations-Anforderungs-Nachricht erzeugt und die Kommunikations-Anforderungs-Nachricht an die Konferenz-Servereinrichtung überträgt; wobei die Konferenz-Servereinrichtung die Kommunikations-Anforderungs-Nachrichten empfängt, eine Notifizierungs-Nachricht erzeugt, wenn eine Kommunikations-Anforderungs-Nachricht empfangen wurde, und Notifizierungs-Nachrichten an alle Moderator-Einheiten sendet; wobei jede der mehreren Moderator-Einheiten Notifizierungs-Nachrichten empfängt, eine Kommunikationsrecht-Entscheidungs-Nachricht in Abhängigkeit von allen Notifizierungs-Nachrichten erzeugt, und die Kommunikationsrecht-Entscheidungs-Nachricht an die Konferenz-Servereinrichtung überträgt; wobei die mehreren Moderator-Einheiten jeweils unabhängig voneinander entscheiden, welcher Telekommunikations-Einrichtung ein Kommunikationsrecht erteilt werden soll, und dass sie diese Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungen der Konferenz-Servereinrichtung mitteilen; wobei die Konferenz-Steuereinheit die Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungen der mehreren Moderator-Einheiten automatisch zu einer Gesamt-Entscheidung zusammenführt, in der angegeben ist, welcher Telekommunikations-Einrichtung ein Kommunikationsrecht erteilt wird und wobei das Kommunikationsrecht innerhalb einer Konferenz immer nur einer einzigen Telekommunikations-Einrichtung erteilt wird als das Recht, einen Datenstrom für ein ausgewähltes Kommunikationsmedium übertragen zu dürfen.
- Es wird ferner eine Telekommunikations-Konferenz-Steuereinheit mit einer Empfangs-Einheit, einer Entscheidungs-Einheit und einer Nachrichten-Erzeugungs-Einheit bereitgestellt, wobei die Empfangs-Einheit für das Empfangen von Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungs-Nachrichten von mehreren Moderator-Einheiten, in welcher jeweils ein Vorschlag über die Vergabe eines Kommunikationsrechtes enthalten ist, eingerichtet ist; die Entscheidungs-Einheit eingerichtet ist, dass sie auf der Basis der Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungs-Nachrichten automatisch eine Gesamt-Entscheidung über die Vergabe eines Kommunikationsrechtes an eine Telekommunikations-Einrichtung fällt; die Nachrichten-Erzeugungs-Einheit eingerichtet ist, dass sie gemäß der Gesamt-Entscheidung eine Gesamt-Entscheidungs-Nachricht erzeugt und wobei das Kommunikationsrecht innerhalb einer Konferenz immer nur einer einzigen Telekommunikations-Einrichtung erteilt wird als das Recht, einen Datenstrom für ein ausgewähltes Kommunikationsmedium übertragen zu dürfen.
- Ferner wird ein Verfahren zum Steuern einer Kommunikationsrecht-Vergabe bereitgestellt, bei dem Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungs-Nachrichten von mehreren Moderator-Einheiten, in welcher jeweils ein Vorschlag über die Vergabe eines Kommunikationsrechtes enthalten ist, empfangen werden; auf der Basis der Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungs-Nachrichten automatisch eine Gesamt-Entscheidung über die Vergabe eines Kommunikationsrechtes an eine Telekommunikations-Einrichtung gefällt wird; die Nachrichten-Erzeugungs-Einheit eingerichtet ist, dass sie gemäß der Gesamt-Entscheidung eine Gesamt-Entscheidungs-Nachricht erzeugt und wobei das Kommunikationsrecht innerhalb einer Konferenz immer nur einer einzigen Telekommunikations-Einrichtung erteilt wird als das Recht, einen Datenstrom für ein ausgewähltes Kommunikationsmedium übertragen zu dürfen.
- Bevorzugt ist das Kommunikationssystem gemäß einem 3GPP-Standard ausgestaltet.
- Ferner ist das Kommunikationssystem bevorzugt gemäß dem UMTS-Standard ausgestaltet.
- Bevorzugt entscheiden die Moderator-Einheiten jeweils anonym über eine Kommunikationsrecht-Vergabe.
- Das Kommunikationssystem weist bevorzugt eine Kommunikationsrecht-Vergabe-Einrichtung zum Steuern der Kommunikationsrecht-Vergabe gemäß der Gesamt-Entscheidung auf.
- Bevorzugt ist die Kommunikationsrecht-Vergabe-Einheit derart eingerichtet, dass ein Kommunikationsrecht nach festgelegten Regeln, d.h. mittels einer Regelbasis vergeben wird.
- Ferner ist das Kommunikationssystem bevorzugt derart eingerichtet, dass jeweils ein Kommunikationsrecht für verschiedene Kommunikationsmittel vergeben wird.
- Anschaulich kann die Erfindung darin gesehen werden, dass die gemäß Standards für Kommunikationssysteme, beispielsweise dem IETF- oder dem 3GPP-Standard, zulässigen Signalisierungsmöglichkeiten gemäß dem Floor Control und zulässigen Konferenzsystemen verwendet werden oder im Rahmen des Standards zulässig erweitert werden, um auf einfache Weise eine gegenüber dem Standard neue Funktionalität zu erreichen.
- Mittels der Erfindung ist es insbesondere möglich, die gemäß dem Stand der Technik oben beschriebenen Kollisionen bei der Entscheidungsfindung zur Erteilung eines Kommunikationsrechtes aufzulösen, da selbst bei einer uneindeutigen Entscheidung mittels außerhalb einer Konferenz liegenden Mitteln, d.h. einer Telekommunikations-Konferenz-Steuereinheit, stets eine Gesamt-Entscheidung über die Vergabe eines Kommunikationsrechtes getroffen wird, und diese Gesamt-Entscheidung automatisch von der Konferenz-Servereinrichtung umgesetzt wird, wobei die Telekommunikations-Konferenz-Steuereinheit eine Moderator-Einheit einer zweiten Entscheidungsinstanz ist.
- Mit anderen Worten werden dadurch lange Diskussionen zwischen den Moderator-Einheiten zur Vergabe eines Kommunikationsrechtes, wie sie gemäß dem Stand der Technik auftreten, vermieden. Ferner ist es gemäß der Erfindung somit möglich, stets eine Gesamt-Entscheidung mit einfachen Mitteln und selbst bei einer Vielzahl von Telekommunikationsteilnehmern eindeutig bereitzustellen.
- Gemäß der Erfindung stimmen mehrere Moderator-Einheiten einer ersten Entscheidungsinstanz einzeln und unabhängig voneinander über die Vergabe eines Kommunikationsrechtes ab, wobei die Einzel-Entscheidung einer Moderator-Einheit ein Entscheidungs-Vorschlag für die Kommunikationsrecht-Vergabe ist. Die Entscheidungs-Vorschläge der Moderator-Einheiten werden automatisch, d.h. mittels einer dafür eingerichteten Vorrichtung, der Telekommunikations-Konferenz-Steuereinheit, oder mittels eines Verfahrens, zu einer Gesamt-Entscheidung bzw. Gesamt-Abstimmung zusammengeführt. Ferner wird mittels dieser Gesamt-Entscheidung automatisch die Vergabe von Kommunikationsrechten gesteuert.
- Mit anderen Worten fordern mehrere Teilnehmer einer Konferenz nahezu gleichzeitig ein Kommunikationsrecht bei einer Konferenz-Servereinheit an. Auf der Basis dieser Kommunikationsrecht-Anforderungen werden mittels mehrerer Moderator-Einheiten einer ersten Entscheidungsinstanz Vorschläge für die Vergabe eines Kommunikationsrechtes erstellt, wobei die Moderator-Einheiten der ersten Entscheidungsinstanz einzeln und unabhängig voneinander einen Entscheidungs-Vorschlag erstellen. Die Moderator-Einheiten der ersten Entscheidungsinstanz teilen der Konferenz-Servereinheit ihren jeweiligen Entscheidungs-Vorschlag mit. Mittels einer dafür eingerichteten Vorrichtung, d.h. mittels der Telekommunikations-Konferenz-Steuereinheit oder mittels eines Verfahrens werden die Entscheidungs-Vorschläge automatisch zu einer Gesamt-Entscheidung umgesetzt, mittels welcher Gesamt-Entscheidung die Kommunikationsrecht-Vergabe gesteuert wird.
- Anschaulich kann die Erfindung darin gesehen werden, dass die Entscheidungs-Vorschläge von mehreren unabhängig voneinander entscheidenden Moderator-Einheiten einer Telekommunikations-Konferenz-Steuereinheit mitgeteilt werden, welche dann auf der Basis dieser Entscheidungs-Vorschläge über die Vergabe von Kommunikationsrechten entscheidet. Ferner können die Moderator-Einheiten anonym, d.h. in Form einer geheimen Abstimmung entscheiden. Die Entscheidungen der Moderator-Einheiten werden nach festgelegten Regeln, d.h. mittels einer Regelbasis getroffen, wobei die Regeln automatisch von der Telekommunikations-Konferenz-Steuereinheit eingehalten werden.
- Gemäß der Erfindung wird die Gesamt-Entscheidung automatisch von der Telekommunikations-Konferenz-Steuereinheit ohne weitere Aktionen der Moderator-Einheiten umgesetzt. Ferner wird somit immer eine Gesamt-Entscheidung eindeutig bereitgestellt und mittels der Konferenz-Steuereinheit umgesetzt.
- Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen. Die weiteren Ausgestaltungen der Erfindung, die im Zusammenhang mit dem bereitgestellten Kommunikationssystem beschrieben sind, gelten sinngemäß auch für das Verfahren zum Steuern einer Konferenz eines Kommunikationssystems, die Telekommunikations-Konferenz-Steuereinheit und das Verfahren zum Steuern einer Kommunikationsrecht-Vergabe.
- In einer Ausführungsform können die Einzel-Entscheidungen der Moderator-Einheiten der Konferenz-Steuereinheit anonym mitgeteilt werden.
- In einer Ausführungsform kann die Abstimmung der Moderator-Einheiten mittels einer elektronischen „Abstimm-Applikation" (E-Voting Application) durchgeführt werden. Gemäß der Erfindung teilt die Abstimm-Applikation das Ergebnis der Telekommunikations-Konferenz-Steuereinheit mit, wobei die Konferenz-Steuereinheit daraus eine Gesamt-Entscheidung bildet und diese der Konferenz-Servereinrichtung mitteilt. Die Abstimm-Applikation kann auf der Konferenz-Servereinrichtung ausgeführt werden.
- Gemäß der Erfindung kann die Telekommunikations-Konferenz-Steuereinheit als Hardware oder als Software eingerichtet sein und die Abstimm-Applikation kann auf dem Server ausgeführt werden.
- In einer anderen Ausführungsform ist die Telekommunikations-Konferenz-Steuereinheit eingerichtet, anstelle einer Mehrheitsentscheidung, mittels einer gewichteten Mehrheitsentscheidung zu entscheiden.
- Ferner kann gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung bei einer uneindeutigen Gesamt-Entscheidung das Kommunikationsrecht auch per Zufall unter den Telekommunikations-Einrichtungen vergeben werden.
- In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann eine Moderator-Einheit zweiter Instanz vorgesehen sein. In dem Fall einer uneindeutigen Gesamt-Entscheidung (beispielsweise, wenn die rein rechnerische Auswertung eines Abstimmungsergebnisses der Moderator-Einheiten erster Instanz nicht zu einem eindeutigen Gesamt-Ergebnis hinsichtlich der Kommunikationsrecht-Vergabe führt) ist es gemäß dieser Ausführungsform vorgesehen, dass die Moderator-Einheit zweiter Instanz, vorzugsweise unter Berücksichtigung der Einzel-Entscheidungen der Moderator-Einheiten erster Instanz, eine endgültige und dann eindeutige Gesamt-Entscheidung über die Kommunikationsrecht-Vergabe trifft.
- In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann die Moderator-Einheit zweiter Instanz zusätzlich auch Moderator-Einheit erster Instanz sein, oder das Kommunikationssystem kann derart eingerichtet sein, dass es mehrere Moderator-Einheiten zweiter Instanz gibt, wobei auch mehr als zwei Moderations-Instanzen vorgesehen sein können.
- Grundsätzlich können erfindungsgemäß eine beliebige Anzahl von (Zwischen-Entscheidungsebenen) vorgesehen sein und damit eine beliebige Anzahl von Moderator-Einheiten unterschiedlicher höherer Instanzen, welche die jeweiligen Einzel-Entscheidungen bzw. Zwischen-Entscheidungen unterer „Moderator-Hierarchieebenen" schließlich zu einer eindeutigen Gesamt-Entscheidung über die Kommunikationsrecht-Vergabe zusammenführen.
- Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist das Kommunikationssystem derart eingerichtet, dass eine Moderator-Einheit erster Instanz auch Moderator-Einheit zweiter Instanz ist, wobei die erstinstanzliche Entscheidung der Moderator-Einheit zweiter Instanz als eindeutige Gesamt-Entscheidung gewählt werden kann. Ferner werden dann die Einzel-Entscheidungen der anderen Moderator-Einheiten nicht an die Moderator-Einheit zweiter Instanz übertragen, wobei die Moderator-Einheit zweiter Instanz folglich keine Gesamt-Entscheidung an die Konferenz-Steuereinheit überträgt.
- Ferner kann auch vorgesehen sein, dass die Konferenz-Steuereinheit, sofern diese als eine Software implementiert ist, auf der Konferenz-Servereinrichtung oder einer anderen Vorrichtung ausgeführt wird.
- Ferner können gemäß der Erfindung die Moderator-Einheiten als maschinelle Moderator-Einheiten ausgeführt sein.
- Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung können die Signalisierungen der Moderator-Einheiten zu der Konferenz-Servereinrichtung, welche Telekommunikations-Einrichtung ein Kommunikationsrecht erhält, mittels Text-Nachrichten vorgenommen werden.
- In einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann den Moderator-Einheiten die Kommunikationsrecht- Anforderung mittels einer Notifizierungs-Nachricht mitgeteilt werden, wobei die Moderator-Einheiten für die Notifizierung automatisch subskribiert werden.
- Ferner können gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die Kommunikations-Signalisierungen an die Telekommunikations-Einrichtungen auf dem Session Initial Protocol (SIP) basieren, wobei gemäß der Erfindung die Notifizierungen entsprechend dem SIP Floor Control Event Package, wie dies in [1] beschrieben ist, vorgenommen werden.
- Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass sobald eine Telekommunikations-Einrichtung, d.h. ein Konferenzteilnehmer ein Moderator-Recht erhält, diese mittels einer SIP-Nachricht „Subscribe" für die Notifizierung von Kommunikationsrecht-Anforderungen bei der Konferenz-Servereinrichtung angemeldet wird, wobei diese Anmeldung automatisch durch eine Vorrichtung oder ein Programm, welche Moderator-Rechte vergeben, vorgenommen wird. Der Moderator wird anschließend mittels einer SIP-Nachricht „Notify" über Kommunikationsrecht-Anforderungen informiert, indem das Ereignis (event) „queueChanged" gemeldet bzw. angezeigt wird.
- Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können Kommunikationsrecht-Verwaltungs-Steuerbefehle mittels des Simple Object Access Protocols (SOAP), wie in [1] beschrieben ist, übermittelt werden. Insbesondere können die Kommunikationsrecht-Anforderungen der Konferenzteilnehmer und die Gesamt-Entscheidung der Konferenz-Steuereinheit mittels SOAP (Steuerbefehle „ClaimFloor" und „GrantFloor") signalisiert werden. Die SOAP-Nachrichten können entsprechend dem IETF-Vorschlag, wie in [1] beschrieben ist, formatiert sein.
- Die oben im Zusammenhang mit SOAP beschriebenen Ausgestaltungen der Erfindung sind in alternativen Ausführungsformen der Erfindung in analoger Weise vorgesehen für ein System basierend auf dem in [6] beschriebenen Binary Floor Control Protocol (BFCP).
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden im Weiteren näher erläutert, wobei gleiche Komponenten mit gleiche Bezugszeichen versehen sind.
- Es zeigen
-
1 eine Architektur einer zentral gesteuerten Konferenz gemäß dem Stand der Technik, -
2 eine Architektur einer zentral gesteuerten Konferenz mit mehreren Moderator-Einheiten gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung, -
3 ein Nachrichtenflussdiagramm für eine Kommunikationsrecht-Vergabe mit mehreren Moderator-Einheiten gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung, -
4 eine Architektur einer zentral gesteuerten Konferenz mit mehreren Moderator-Einheiten und einer Moderator-Einheit zweiter Instanz gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung, -
5 ein Nachrichtenflussdiagramm für eine Kommunikationsrecht-Vergabe mit mehreren Moderator-Einheiten und einer Moderator-Einheit zweiter Instanz gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung. - Ausführungsbeispiel 1
- Im Weiteren wird bezugnehmend auf
2 ein Kommunikationssystem200 gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung beschrieben. - Ferner weist das Kommunikationssystem
200 eine Konferenz-Servereinrichtung201 , eine Konferenz-Steuereinheit202 sowie eine Vielzahl von Telekommunikations-Endgeräten (gemäß diesem Ausführungsbeispiel eingerichtet als Mobilfunk-Endgeräte) im Folgenden bezeichnet als Telekommunikationseinrichtungen, gemäß diesem Ausführungsbeispiel eine erste Telekommunikations-Einrichtung203 , eine zweite Telekommunikations-Einrichtung204 , wobei die Telekommunikations-Einrichtung204 zugleich eine erste Moderator-Einheit ist, eine dritte Telekommunikations-Einrichtung205 , eine vierte Telekommunikations-Einrichtung206 , eine zweite Moderator-Einheit207 , eine dritte Moderator-Einheit208 , eine Signalisierungsverbindung209 zwischen der Kommunikations-Servereinrichtung201 und der ersten Telekommunikations-Einrichtung203 , eine Signalisierungsverbindung210 zwischen der Kommunikations-Servereinrichtung201 und der zweiten Telekommunikations-Einrichtung204 , eine Signalisierungsverbindung211 zwischen der Kommunikations-Servereinrichtung201 und der dritten Telekommunikations-Einrichtung205 sowie eine Signalisierungsverbindung212 zwischen der Kommunikations-Servereinrichtung201 und der vierten Telekommunikations-Einrichtung206 , eine Signalisierungsverbindung213 zwischen der Kommunikations-Servereinrichtung201 und der zweiten Moderator-Einheit2O7 , eine Signalisierungsverbindung214 zwischen der Kommunikations-Servereinrichtung201 und der zweiten Moderator-Einheit208 , einen ersten Konferenzteilnehmer215 , welcher der ersten Telekommunikations-Einrichtung203 zugeordnet ist, einen zweiten Konferenzteilnehmer216 , welcher der zweiten Telekommunikations-Einrichtung204 zugeordnet ist, einen dritten Konferenzteilnehmer217 , welcher der dritten Telekommunikations-Einrichtung205 zugeordnet ist und einen vierten Konferenzteilnehmer218 , welcher der vierten Telekommunikations-Einrichtung206 zugeordnet ist, auf. - Das Kommunikationssystem
200 ist gemäß der von 3GPP beschriebenen UMTS-Architektur ausgeführt. - Das Kommunikationssystem
200 stellt eine zentral gesteuerte Telekommunikations-Konferenz bereit, wobei gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung vier Konferenzteilnehmer215 ,216 ,217 und218 als Nutzer der jeweiligen Telekommunikations-Einrichtungen203 ,204 ,205 und206 an der Konferenz teilnehmen und die Konferenz mittels der Moderator-Einheiten204 ,207 und208 gesteuert wird, wobei der Konferenzteilnehmer216 gleichzeitig auch Moderator ist und die zwei Moderator-Einheiten207 ,208 nicht Teilnehmer der Konferenz sind. Die Kommunikationsrecht-Vergabe wird mittels der drei Moderator-Einheiten204 ,207 und208 gesteuert. - Im Weiteren wird bezugnehmend auf
3 ein Nachrichtenflussdiagramm300 für eine Kommunikationsrecht-Vergabe gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung beschrieben. - Gemäß dem Kommunikationssystem
200 , kommunizieren die Konferenzteilnehmer215 ,216 ,217 und218 per Sprache. Die zugeordneten Telekommunikations-Einrichtungen203 ,204 ,205 und206 kommunizieren nicht direkt miteinander, sondern mittels der Kommunikations-Servereinrichtung201 . Der Konferenzteilnehmer215 möchte ein Sprechrecht erhalten. Dafür muss der Konferenzteilnehmer215 an seiner Telekommunikations-Einrichtung203 eine dafür eingerichtete Taste betätigen, um eine Sprechrecht-Anforderung an die Kommunikations-Servereinrichtung201 zu senden, wobei mittels der Telekommunikations-Einrichtung203 eine Sprechrecht-Anforderungs-Nachricht SRA301 erzeugt, und diese mittels einer Sendeeinheit der Telekommunikations-Einrichtung203 an die Kommunikations-Servereinrichtung201 übertragen wird. Die Kommunikations-Servereinrichtung201 informiert jeweils die Moderator-Einheiten204 ,207 und208 mit entsprechenden Sprechrecht-Anforderungs-Notifizierungen302 ,303 und304 über die Sprechrecht-Anforderung. Gemäß der Erfindung werden die Moderator-Einheiten204 ,207 und208 darüber informiert, welcher der Konferenzteilnehmer215 ,216 ,217 und218 ein Sprechrecht angefordert hat und zu welchem Zeitpunkt diese Anforderung erfolgt bzw. bei der Konferenz-Servereinrichtung201 eingetroffen ist. Die Moderator-Einheiten204 ,207 und208 entscheiden jeweils in einer Einzel-Entscheidung EE305 ,306 und307 , welcher der Konferenzteilnehmer215 ,216 ,217 und218 ein Sprechrecht erhalten soll (die Konferenzteilnehmer217 und218 sind in der3 nicht gezeigt). - In den Einzel-Entscheidungen können die Moderatoren gemäß der Erfindung für den Zeitpunkt eines Kommunikationsrechtes einer Telekommunikations-Einrichtung einen tatsächlichen Zeitpunkt oder ein Ereignis angeben. Als Ereignis kann z.B. das Sprech-Ende eines anderen Konferenzteilnehmers gewählt werden. Mit anderen Worten wird in jeder der Einzel-Entscheidungen über die Vergabe eines Kommunikationsrechtes festgelegt, zu welchem Zeitpunkt, beispielsweise zu welcher Uhrzeit, eine Telekommunikations-Einrichtung ihr Kommunikationsrecht ausüben darf.
- Jede Moderator-Einheit
204 ,207 und208 überträgt ihre Einzel-Entscheidung305 ,306 und307 in einer jeweiligen Nachricht E1308 , E2309 bzw. E3310 an die Konferenz-Servereinrichtung201 , wobei die Konferenz-Servereinrichtung201 eine Speichereinheit311 aufweist, in welcher die Nachrichten308 ,309 und310 über die Einzel-Entscheidungen gespeichert werden, da unter Umständen die Moderator-Einheiten204 ,207 und208 nicht gleichzeitig eine Entscheidung treffen. Somit wird mit der Speichereinrichtung eine „Warte-Funktion" implementiert, wobei die Konferenz-Steuereinheit202 für die Gesamt-Entscheidungs-Findung eine vorgegebene Zeitspanne auf die Nachrichten über die jeweiligen Einzel-Entscheidungen305 ,306 und307 der Moderator-Einheiten204 ,207 und208 wartet. Falls gemäß der Erfindung innerhalb dieser Zeitspanne keine Nachricht über eine Entscheidung von einem und/oder mehreren der Moderator-Einheit204 ,207 und208 übertragen wird, so wird diese fehlende bzw. nicht eingetroffene Entscheidung zur Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt. - Ferner entscheidet die Konferenz-Steuereinheit
202 mittels Mehrheits-Entscheid, welcher der Konferenzteilnehmer215 ,216 ,217 und218 das Sprechrecht erhält. Falls der Mehrheits-Entscheid nicht eindeutig ist, entscheidet die Konferenz-Steuereinheit202 derart, dass der Konferenzteilnehmer215 ,216 ,217 oder218 , welcher als erstes ein Sprechrecht angefordert hat, dieses als erster nach der Sprechperiode des vorhergehenden Konferenzteilnehmers erhält, wobei diese Entscheidung automatisch umgesetzt wird. Wie in3 gezeigt ist, erhält der Konferenzteilnehmer215 als nächstes das Sprechrecht und wird mittels einer Sprechrecht-Zuweisungs-Nachricht SRZ312 darüber informiert. - Im Weiteren wird bezugnehmend auf
4 ein Kommunikationssystem400 gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung beschrieben. - Das Kommunikationssystem
400 weist die Konferenz-Servereinrichtung201 , die Konferenzsteuervorrichtung202 sowie eine Vielzahl von Telekommunikations-Endgeräten (gemäß diesem Ausführungsbeispiel eingerichtet als Mobilfunk-Endgeräte) im Folgenden bezeichnet als Telekommunikationseinrichtungen, gemäß diesem Ausführungsbeispiel die erste Telekommunikations-Einrichtung203 , die zweite Telekommunikations-Einrichtung204 , welche zugleich die erste Moderator-Einheit204 ist, die dritte Telekommunikations-Einrichtung205 , die vierte Telekommunikations-Einrichtung206 , die zweite Moderator-Einheit207 , eine dritte Moderator-Einheit401 , wobei die Moderator-Einheit401 nicht an der Konferenz teilnimmt und eine Moderator-Einheit zweiter Instanz ist, sowie die Signalisierungsverbindung209 zwischen der Kommunikations-Servereinrichtung201 und der ersten Telekommunikations-Einrichtung203 , die Signalisierungsverbindung210 zwischen der Kommunikations-Servereinrichtung201 und der zweiten Telekommunikations-Einrichtung204 , die Signalisierungsverbindung211 zwischen der Kommunikations-Servereinrichtung201 und der dritten Telekommunikations-Einrichtung205 , die Signalisierungsverbindung212 zwischen der Kommunikations-Servereinrichtung201 und der vierten Telekommunikations-Einrichtung206 , die Signalisierungsverbindung213 zwischen der Kommunikations-Servereinrichtung201 und der zweiten Moderator-Einheit207 , eine Signalisierungsverbindung402 zwischen der Kommunikations-Servereinrichtung201 und der dritten Moderator-Einheit401 , den ersten Konferenzteilnehmer215 , welcher der ersten Telekommunikations-Einrichtung203 zugeordnet ist, den zweiten Konferenzteilnehmer216 , welcher der zweiten Telekommunikations-Einrichtung204 zugeordnet ist, den dritten Konferenzteilnehmer217 , welcher der dritten Telekommunikations-Einrichtung205 zugeordnet ist und den vierten Konferenzteilnehmer218 , welcher der vierten Telekommunikations-Einrichtung206 zugeordnet ist, auf. - Das Kommunikationssystem
400 ist gemäß der von 3GPP beschriebenen UMTS-Architektur ausgeführt. - Das Kommunikationssystem
400 stellt eine zentral gesteuerte Telekommunikations-Konferenz bereit, wobei wie gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung vier Konferenzteilnehmer215 ,216 ,217 und218 als Nutzer der jeweiligen Telekommunikations-Einrichtungen203 ,204 ,205 und206 an der Konferenz teilnehmen und die Konferenz mittels der Moderator-Einheiten204 ,207 und401 gesteuert wird, wobei der Konferenzteilnehmer216 auch gleichzeitig Moderator ist, die zwei Moderator-Einheiten207 ,401 nicht Teilnehmer der Konferenz sind und die Moderator-Einheit401 eine Moderator-Einheit zweiter Instanz ist. Die Kommunikationsrecht-Vergabe wird mittels der Moderator-Einheiten204 ,207 und401 gesteuert. - Im Weiteren wird bezugnehmend auf
5 ein Nachrichtenflussdiagramm500 für eine Kommunikationsrechts-Vergabe gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung beschrieben. - Gemäß dem Kommunikationssystem
200 kommunizieren die Konferenzteilnehmer215 ,216 ,217 und218 per Sprache. Der Konferenzteilnehmer215 möchte ein Sprechrecht erhalten. Dafür muss der Konferenzteilnehmer215 an seiner Telekommunikations-Einrichtung203 eine dafür eingerichtete Taste betätigen, um eine Sprechrecht-Anforderung an die Kommunikationsservereinheit201 zu senden, wobei mittels der Telekommunikations-Einrichtung203 eine Sprechrecht-Anforderungs-Nachricht SRA301 erzeugt wird und diese mittels einer Sendeeinheit der Telekommunikations-Einrichtung203 an die Kommunikations-Servereinheit201 übertragen wird. Die Kommunikations-Servereinheit201 informiert jeweils die Moderator-Einheiten204 ,207 und401 mit entsprechenden Sprechrecht-Anforderungs-Notifizierungen302 ,303 und304 über die Sprechrecht-Anforderung. Gemäß der Erfindung werden die Moderator-Einheiten204 ,207 und401 darüber informiert, welcher Konferenzteilnehmer215 ,216 ,217 ,218 ein Sprechrecht angefordert hat und zu welchem Zeitpunkt diese Anforderung erfolgt ist. Die Moderator-Einheiten204 ,207 und401 entscheiden in Einzel-Entscheidungen EE305 ,306 und307 , welcher Konferenzteilnehmer215 ,216 ,217 und218 ein Sprechrecht erhalten soll (die Konferenzteilnehmer217 und218 sind in der5 nicht gezeigt). - In den Einzel-Entscheidungen können die Moderatoren gemäß der Erfindung für den Zeitpunkt eines Kommunikationsrechtes einer Telekommunikations-Einrichtung einen tatsächlichen Zeitpunkt oder ein Ereignis angeben. Als Ereignis kann z.B. das Sprech-Ende eines anderen Konferenzteilnehmers gewählt werden. Mit anderen Worten wird in jeder der Einzel-Entscheidungen über die Vergabe eines Kommunikationsrechtes festgelegt, zu welchem Zeitpunkt, beispielsweise zu welcher Uhrzeit, eine Telekommunikations-Einrichtung ihr Kommunikationsrecht ausüben darf.
- Jede Moderator-Einheit
204 ,207 und401 überträgt seine Einzel-Entscheidung305 ,306 und307 in einer jeweiligen Nachricht E1308 , E2309 bzw. E3310 an die Konferenz-Servereinrichtung201 , wobei die Konferenz-Servereinrichtung201 eine Speichereinheit311 aufweist, in welcher die Nachrichten308 ,309 und310 über die Einzel-Entscheidungen gespeichert werden, da unter Umständen die Moderator-Einheiten204 ,207 und401 nicht gleichzeitig eine Entscheidung treffen. Somit wird mit der Speichereinheit311 eine „Warte-Funktion" implementiert, wobei die Konferenz-Steuereinheit202 für die Gesamt-Entscheidungs-Findung eine vorgegebene Zeitspanne auf die Nachricht über die jeweiligen Einzel-Entscheidungen305 ,306 und307 der Moderator-Einheiten204 ,207 und401 wartet. Falls gemäß der Erfindung innerhalb dieser Zeitspanne keine Nachricht über eine Entscheidung von einem und/oder mehreren der Moderator-Einheit204 ,207 und401 übertragen wird, so wird diese Entscheidung zur Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt. - Ferner ist die Konferenz gemäß diesem Ausführungsbeispiel gemäß dem in [1] beschriebenen "Tightly Coupled Conferencing" ausgestaltet.
- Ferner entscheidet die Konferenz-Steuereinheit
202 mittels Mehrheits-Entscheid, welcher der Konferenzteilnehmer215 ,216 ,217 und218 das Sprechrecht erhält. Falls der Mehrheits-Entscheid nicht eindeutig ist, teilt die Konferenz-Steuereinheit202 die Einzel-Entscheidungen305 ,306 und307 der Moderator-Einheit401 der zweiten Instanz in einer Nachricht501 mit, wobei die Moderator-Einheit401 von der Konferenz-Steuereinheit202 mittels einer Gesamt-Entscheidungs-Anforderungs-Nachricht, welche in der Nachricht501 enthalten ist, aufgefordert wird, eine Gesamt-Entscheidung zu fällen. Die Moderator-Einheit401 teilt die Gesamt-Entscheidung in einer Nachricht502 der Konferenz-Steuereinheit202 mit, wobei diese Entscheidung anschließend automatisch umgesetzt wird. Wie in5 gezeigt ist, erhält der Konferenzteilnehmer215 als nächstes das Sprechrecht und wird mittels einer Sprechrecht-Zuweisungs-Nachricht SRZ312 darüber informiert. - In diesem Dokument sind folgende Veröffentlichungen zitiert:
- [1] Wu et al, Use of Session Initiation Protocol (SIP) and Simple Object Access Protocol (SOAP) for Conference Floor Control, IETF Internet-Draft, draft-wu-sipping-floor-control-04.txt, März 2003;
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EP 1 006 706 A2 ; - [3]
US 5 440 624 ; - [4]
US 5 483 588 ; - [5] J. Rosenberg, A Framework for Conferencing with the Session Initiation Protocol, IETF Internet-Draft, draftietf-sipping-conferencing-framework-02.txt, Juni 2004;
- [6] G. Camarillo et al, The Binary Floor Control Protocol (BFCP), IETF Internet-Draft, draft-ietf-xcon-bfcp-02.txt, Oktober 2004.
- [7]
US 5, 680, 392 A - [8] US 2004/0057449 A1
- [9] US 2004/0047461 A1
-
- 100
- Kommunikationssystem
- 101
- Konferenz-Servereinrichtung
- 102
- erste Telekommunikations-Einrichtung
- 103
- zweite Telekommunikations-Einrichtung
- 104
- dritte Telekommunikations-Einrichtung t
- 105
- vierte Telekommunikations-Einrichtung
- 106
- erste Signalisierungsverbindung
- 107
- zweite Signalisierungsverbindung
- 108
- dritte Signalisierungsverbindung
- 109
- vierte Signalisierungsverbindung
- 110
- erster Konferenzteilnehmer
- 111
- zweiter Konferenzteilnehmer
- 112
- dritter Konferenzteilnehmer
- 113
- vierter Konferenzteilnehmer
- 200
- Kommunikationssystem
- 201
- Konferenz-Servereinrichtung
- 202
- Konferenz-Steuereinheit
- 203
- erste Telekommunikations-Einrichtung
- 204
- zweite Telekommunikations-Einrichtung und erste
- Moderator-Einheit
- 205
- dritte Telekommunikations-Einrichtung
- 206
- vierte Telekommunikations-Einrichtung
- 207
- zweite Moderator-Einheit
- 208
- dritte Moderator-Einheit
- 209
- erste Signalisierungsverbindung
- 210
- zweite Signalisierungsverbindung
- 211
- dritte Signalisierungsverbindung
- 212
- vierte Signalisierungsverbindung
- 213
- fünfte Signalisierungsverbindung
- 214
- sechste Signalisierungsverbindung
- 215
- erster Konferenzteilnehmer
- 216
- zweiter Konferenzteilnehmer
- 217
- dritter Konferenzteilnehmer
- 218
- vierter Konferenzteilnehmer
- 300
- Nachrichtenflussdiagramm
- 301
- Sprechrecht-Anforderungs-Nachricht
- 302
- Sprechrecht-Anforderungs-Notifizierung
- 303
- Sprechrecht-Anforderungs-Notifizierung
- 304
- Sprechrecht-Anforderungs-Notifizierung
- 305
- Einzel-Entscheidung der ersten Moderator-Einheit
- 306
- Einzel-Entscheidung der zweiten Moderator-Einheit
- 307
- Einzel-Entscheidung der dritten Moderator-Einheit
- 308
- Einzel-Entscheidungs-Nachricht der ersten Moderator-
- Einheit
- 309
- Einzel-Entscheidungs-Nachricht der zweiten Moderator-
- Einheit
- 310
- Einzel-Entscheidungs-Nachricht der dritten Moderator
- Einheit
- 311
- Speicher-Einrichtung
- 312
- Sprechrecht-Zuweisungs-Nachricht
- 400
- Kommunikationssystem
- 401
- Moderator-Einheit zweiter Instanz
- 402
- Signalisierungsverbindung
- 500
- Nachrichtenflussdiagramm
- 501
- Nachricht über Moderator-Einheiten-Einzel-Entscheidungen
- und Gesamt-Entscheidungs-Anforderungs-Nachricht
- 502
- Gesamt-Entscheidungs-Nachricht
Claims (11)
- Kommunikationssystem, das eine Konferenz-Servereinrichtung, eine Konferenz-Steuereinheit, mehrere Moderator-Einheiten und mehrere Telekommunikations-Einrichtungen aufweist, • wobei die Konferenz-Servereinrichtung derart eingerichtet ist, dass sie mindestens eine Konferenz für die mehreren Telekommunikations-Einrichtungen bereitstellt; • wobei jede der mehreren Telekommunikations-Einrichtungen eine Nachrichten-Erzeugungseinheit zum Erzeugen einer Kommunikations-Anforderungs-Nachricht und eine Sendeeinrichtung zum Übertragen der Kommunikations-Anforderungs-Nachricht an die Konferenz-Servereinrichtung aufweist; • wobei die Konferenz-Servereinrichtung eine Empfängereinrichtung, welche zum Empfangen der Kommunikations-Anforderungs-Nachrichten eingerichtet ist, eine Nachrichten-Erzeugungseinheit zum Erzeugen einer Notifizierungs-Nachricht, wenn eine Kommunikations-Anforderungs-Nachricht empfangen wurde, und eine Sendeeinrichtung, welche zum Übertragen von Notifizierungs-Nachrichten an alle Moderator-Einheiten eingerichtet ist, aufweist; • wobei jede der mehreren Moderator-Einheiten eine Empfängereinrichtung, welche zum Empfangen der Notifizierungs-Nachrichten eingerichtet ist, eine Nachrichten-Erzeugungseinheit zum Erzeugen einer Kommunikationsrecht-Entscheidungs-Nachricht in Abhängigkeit von allen Notifizierungs-Nachrichten, und eine Sendeeinrichtung zum Übertragen der Kommunikationsrecht-Entscheidungs-Nachricht an die Konferenz-Servereinrichtung aufweist; • wobei die mehreren Moderator-Einheiten derart eingerichtet sind, dass sie jeweils unabhängig voneinander entscheiden, welcher Telekommunikations- Einrichtung ein Kommunikationsrecht erteilt werden soll, und dass sie diese Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungen der Konferenz-Servereinrichtung mitteilen; • wobei die Konferenz-Steuereinheit derart eingerichtet ist, dass die Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungen der mehreren Moderator-Einheiten automatisch zu einer Gesamt-Entscheidung zusammengeführt werden, in der angegeben ist, welcher Telekommunikations-Einrichtung ein Kommunikationsrecht erteilt wird; und • wobei das Kommunikationsrecht innerhalb einer Konferenz immer nur einer einzigen Telekommunikations-Einrichtung erteilt wird als das Recht, einen Datenstrom für ein ausgewähltes Kommunikationsmedium übertragen zu dürfen.
- Kommunikationssystem gemäß Anspruch 1, wobei das Kommunikationssystem gemäß einem 3GPP-Standard ausgestaltet ist.
- Kommunikationssystem gemäß Anspruch 1 oder 2, wobei das Kommunikationssystem gemäß dem UMTS-Standard ausgestaltet ist.
- Kommunikationssystem gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Moderator-Einheiten jeweils anonym über eine Kommunikationsrecht-Vergabe entscheiden.
- Kommunikationssystem gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, mit einer Kommunikationsrecht-Vergabe-Einrichtung zum Steuern der Kommunikationsrecht-Vergabe gemäß der Gesamt-Entscheidung.
- Kommunikationssystem gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Kommunikationsrecht-Vergabe-Einheit derart eingerichtet, dass ein Kommunikationsrecht nach festgelegten Regeln, d.h. mittels einer Regelbasis vergeben wird.
- Kommunikationssystem gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Kommunikationssystem derart eingerichtet ist, dass jeweils ein Kommunikationsrecht für verschiedene Kommunikationsmittel vergeben wird.
- Kommunikationssystem gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, mit mindestens einer Moderator-Einheit höherer Instanz, welche mit der Konferenz-Steuereinheit gekoppelt ist und derart eingerichtet ist, dass sie, wenn die Konferenz-Steuereinheit keine eindeutige Gesamt-Entscheidung ermitteln kann, insbesondere unter Verwendung der Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungen, eine eindeutige Gesamt-Entscheidung trifft, in der eindeutig angegeben ist, welcher Telekommunikations-Einrichtung ein Kommunikationsrecht erteilt wird.
- Verfahren zum Steuern einer Konferenz eines Kommunikationssystems, das eine Konferenz-Servereinrichtung, eine Konferenz-Steuereinheit, mehrere Moderator-Einheiten und mehrere Telekommunikations-Einrichtungen aufweist, • wobei die Konferenz-Servereinrichtung mindestens eine Konferenz für die mehreren Telekommunikations-Einrichtungen bereitstellt; • wobei jede der mehreren Telekommunikations-Einrichtungen eine Kommunikations-Anforderungs-Nachricht erzeugt und die Kommunikations-Anforderungs-Nachricht an die Konferenz-Servereinrichtung überträgt; • wobei die Konferenz-Servereinrichtung die Kommunikations-Anforderungs-Nachrichten empfängt, eine Notifizierungs-Nachricht erzeugt, wenn eine Kommunikations-Anforderungs-Nachricht empfangen wurde, und Notifizierungs-Nachrichten an alle Moderator-Einheiten sendet; • wobei jede der mehreren Moderator-Einheiten Notifizierungs-Nachrichten empfängt, eine Kommunikationsrecht-Entscheidungs-Nachricht in Abhängigkeit von allen Notifizierungs-Nachrichten erzeugt, und die Kommunikationsrecht-Entscheidungs-Nachricht an die Konferenz-Servereinrichtung überträgt; • wobei die mehreren Moderator-Einheiten jeweils unabhängig voneinander entscheiden, welcher Telekommunikations-Einrichtung ein Kommunikationsrecht erteilt werden soll, und dass sie diese Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungen der Konferenz-Servereinrichtung mitteilen; • wobei die Konferenz-Steuereinheit die Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungen der mehreren Moderator-Einheiten automatisch zu einer Gesamt-Entscheidung zusammengeführt, in der angegeben ist, welcher Telekommunikations-Einrichtung ein Kommunikationsrecht erteilt wird; und • wobei das Kommunikationsrecht innerhalb einer Konferenz immer nur einer einzigen Telekommunikations-Einrichtung erteilt wird als das Recht, einen Datenstrom für ein ausgewähltes Kommunikationsmedium übertragen zu dürfen.
- Telekommunikations-Konferenz-Steuereinheit mit einer Empfangs-Einheit, einer Entscheidungs-Einheit und einer Nachrichten-Erzeugungs-Einheit, • wobei die Empfangs-Einheit für das Empfangen von Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungs-Nachrichten von mehreren Moderator-Einheiten, in welcher jeweils ein Vorschlag über die Vergabe eines Kommunikationsrechtes enthalten ist, eingerichtet ist; • wobei die Entscheidungs-Einheit eingerichtet ist, dass sie auf der Basis der Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungs-Nachrichten automatisch eine Gesamt-Entscheidung über die Vergabe eines Kommunikationsrechtes an eine Telekommunikations-Einrichtung fällt; • wobei die Nachrichten-Erzeugungs-Einheit eingerichtet ist, dass sie gemäß der Gesamt-Entscheidung eine Gesamt-Entscheidungs-Nachricht erzeugt; und • wobei das Kommunikationsrecht innerhalb einer Konferenz immer nur einer einzigen Telekommunikations-Einrichtung erteilt wird als das Recht, einen Datenstrom für ein ausgewähltes Kommunikationsmedium übertragen zu dürfen.
- Verfahren zum Steuern einer Kommunikationsrecht-Vergabe, • bei dem Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungs-Nachrichten von mehreren Moderator-Einheiten, in welcher jeweils ein Vorschlag über die Vergabe eines Kommunikationsrechtes enthalten ist, empfangen werden; • bei dem auf der Basis der Kommunikationsrecht-Einzel-Entscheidungs-Nachrichten automatisch eine Gesamt-Entscheidung über die Vergabe eines Kommunikationsrechtes an eine Telekommunikations-Einrichtung gefällt wird; • bei dem die Nachrichten-Erzeugungs-Einheit eingerichtet ist, dass sie gemäß der Gesamt-Entscheidung eine Gesamt-Entscheidungs-Nachricht erzeugt; und • wobei das Kommunikationsrecht innerhalb einer Konferenz immer nur einer einzigen Telekommunikations-Einrichtung erteilt wird als das Recht, einen Datenstrom für ein ausgewähltes Kommunikationsmedium übertragen zu dürfen.
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