DE102005002018A1 - Zündschloß für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung berifft ein Zündschloß (1) in einem Kraftfahrzeug mit einem Bewegungselement (4) und mit einer im und/oder am Bewegungselement (4) angeordneten Aufnahme, in die ein Schlüsel (3), insbesondere der Schlüsselbart (6) des Schlüssels (3), einführbar ist. Das Bewegungselement (4) ist aus einer Ausgangsstellung in wenigstens eine Betätigungsstellung, insbesondere manuell mittels des Schlüssels (3), bewegbar. Zwischen dem Schlüssel (3) und dem Zündschloß (1) ist ein elektronischer Code austauschbar, so daß nach positiver Auswertung des Codes in der Betätigungsstellung wenigstens eine vom Zündschloß (1) bewirkbare Funktion, wie das Einschalten von Verbrauchern im Kraftfahrzeug, das Starten des Kraftfahrzeugs o. dgl., freigegeben ist und/oder ausgelöst wird. Das Zündschloß (1) besitzt ein Sperrelement (7), das die Bewegung des Bewegungselements (4) in einer ersten Stellung verhindert sowie in einer zweiten Stellung freigibt. Das Sperrelement (7) gelangt erst bei weitgehend vollständiger Einführung des Schlüssels (3) in die Aufnahme, insbesondere bei Erreichen der Endlage des Schlüsselbarts (6) in der Aufnahme, in die die Bewegung des Bewegungselements (4) freigebende zweite Stellung.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Zündschloß nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- In Kraftfahrzeugen befindet sich zum Schutz gegen unbefugte Benutzung ein Zündschloß. Das Zündschloß und zugehörige Steuergeräte sind Bestandteile des Zündschloßsystems im Kraftfahrzeug.
- Aus der
DE 199 57 046 A1 ist ein solches Zündschloßsystem mit einem elektronischen Zündschloß und einem elektronischen Schlüssel bekannt. Das Zündschloß weist ein als Rotor ausgebildetes Bewegungselement mit einer Aufnahme auf, in die der elektronische Schlüssel einführbar ist. Der Rotor ist mittels des Schlüssels zwischen einer Ausgangs- und einer Betätigungsstellung manuell durch Drehung mittels des Schlüssels bewegbar. Nach positiver Auswertung eines zwischen dem Schlüssel und dem Zündschloß ausgetauschten elektronischen Codes wird in der Betätigungsstellung wenigstens eine vom Zündschloß bewirkbare Funktion, wie das Einschalten von Verbrauchern im Kraftfahrzeug, beispielsweise von Radio, Beleuchtung usw., wie das Starten des Kraftfahrzeugs o. dgl., freigegeben und/oder ausgelöst. Im Zündschloß befindet sich ein Sperrelement, das aus Sicherheitsgründen die Drehung des Rotors in einer ersten Stellung verhindert sowie in einer zweiten Stellung freigibt. - Das bekannte Zündschloß ist lediglich für einen elektronischen Schlüssel ohne mechanischen Schlüsselbart geeignet. Die Verwendung eines Schlüssels mit einem mechanischen Schlüsselbart ist nicht vorgesehen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Zündschloß derart weiterzuentwickeln, daß die Verwendung eines Schlüssels mit mechanischem Schlüsselbart möglich ist. Insbesondere soll bei einem solchen mittels eines Schlüssels mit mechanischem Schlüsselbart betätigbaren Zündschloß die Betriebssicherheit gewährleistet sein.
- Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Zündschloß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
- Beim erfindungsgemäßen Zündschloß gelangt das Sperrelement erst bei weitgehend vollständiger Einführung des Schlüssels in die Aufnahme, insbesondere bei Erreichen der Endlage des Schlüsselbarts in der Aufnahme, in die die Bewegung des Bewegungselements freigebende zweite Stellung. Dadurch ist die Betätigung des Zündschlosses durch Bewegung des Bewegungselements erst dann ermöglicht, wenn der Schlüssel vollständig in das Zündschloß eingesteckt ist, was zur Erhöhung der Betriebssicherheit beiträgt. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- In einer kompakten Ausgestaltung des Zündschlosses ist das Bewegungselement bewegbar in einem Lagerteil angeordnet. Das Lagerteil sowie das Bewegungselement sind wiederum in einem Gehäuse für das Zündschloß angeordnet. Das Bewegungselement wirkt in der Betätigungsstellung schaltend auf ein Schaltelement zur Freigabe und/oder Auslösung der vom Zündschloß bewirkbaren Funktion ein. Um eine Bedienung für den Benutzer wie bei einem herkömmlichen Zündschloß zu ermöglichen, kann das Bewegungselement als drehbarer Rotor ausgebildet sein.
- Obwohl der Schlüssel einen mechanischen Schlüsselbart aufweist, bietet es sich zur Erhöhung der Diebstahlsicherheit an, daß es sich bei dem Schlüssel um einen elektronischen Schlüssel handelt. In diesem Fall kann jedoch auf die mechanischen Zuhaltungen im Zündschloß verzichtet werden, da die Schließfunktion von der Elektronik vorgenommen wird, während der mechanische Schlüsselbart lediglich als Übertragungsmittel für die Kraft zur manuellen Bewegung des Bewegungsmittels mittels des Schlüssels dient. In bevorzugter Art weist der elektronische Schlüssel einen Transponder zum Austausch des elektronischen Codes mit dem Zündschloß auf.
- In einer einfachen Ausgestaltung ist das Sperrelement als linear beweglicher Sperrschieber, insbesondere bestehend aus zwei gegenläufigen Sperrschiebern, ausgebildet. In kompakter Art kann der Sperrschieber linear bewegbar am Bewegungselement angeordnet sein. Der Sperrschieber steht in der ersten Stellung in Eingriff mit einer korrespondierenden Nut im Lagerteil und/oder im Gehäuse, um so die Bewegung des Bewegungselements zu verhindern. In der zweiten Stellung steht der Sperrschieber außer Eingriff mit der korrespondierenden Nut im Lagerteil und/oder im Gehäuse, womit dann die Bewegung des Bewegungselements ermöglicht ist.
- Damit das Zündschloß weitgehend wie das bekannte elektronische Zündschloß ausgestaltet werden kann, ist am Bewegungselement ein Übertragungselement angeordnet. Das Übertragungselement wirkt derart mit dem Sperrelement und dem Schlüssel zusammen, daß das Sperrelement bei weitgehend vollständiger Einführung des Schlüssels in die Aufnahme in die zweite Stellung gebracht wird. Der Schlüssel ist an einer Öffnung im Gehäuse in die Aufnahme einführbar. Das Übertragungselement befindet sich an der der Öffnung gegenüberliegenden Seite des Bewegungselements.
- In einer besonders einfachen Ausgestaltung besteht das Übertragungselement aus einem zweiarmigen Hebel. Der Hebel ist an einem, beispielsweise aus einem Niet bestehenden, Drehlager im Bewegungselement verschwenkbar angeordnet. Der erste Hebelarm wirkt mit dem Sperrelement über einen Ansatz an dem einen Sperrschieber zusammen. Der zweite Hebelarm ragt in die Aufnahme, so daß der Schlüssel mittels des Schlüsselbarts bei Erreichen der Endlage den zweiten Hebelarm verschwenkt. Dadurch bewegt wiederum der erste Hebelarm das Sperrelement gegen eine Federkraft in die zweite Stellung. Aufgrund der Federkraft wird das Sperrelement bei Entfernen des Schlüssels aus der Aufnahme in die erste Stellung zurück bewegt.
- Beim Einführen des Schlüssels in die Aufnahme mittels des Sperrelements, und zwar insbesondere mittels des anderen Sperrschiebers, kann ein Schaltelement zur Erzeugung eines Schaltsignals betätigbar sein. Das Schaltsignal dient als „Schlüssel-steckt-Signal", um so den im Zündschloß eingesteckten Schlüssel zu signalisieren.
- In einer weiteren Ausgestaltung des Zündschlosses ist am Bewegungsmittel an der der Öffnung zugewandten Seite der Aufnahme ein Rastschieber befindlich. Der Rastschieber greift bei vollständig in die Aufnahme eingeführten Schlüssel in eine korrespondierende Vertiefung im Schlüssel, und zwar im Schlüsselbart, zur Verrastung des Schlüssels in der Aufnahme ein. Die Vertiefung im Schlüssel ist von einer Erhöhung begrenzt, derart daß die Erhöhung vor vollständiger Einführung des Schlüssels in die Aufnahme sowie bis zum Erreichen der Vertiefung den Rastschieber in blockierenden Eingriff mit dem Lagerteil und/oder dem Gehäuse bringt. Dadurch ist vorteilhafterweise auch in der „Grauzone" zwischen Verschwenkung des Hebels und Verrastung in der Aufnahme die Bewegung des Bewegungselements wirksam verhindert, was weiter zur Erhöhung der Betriebssicherheit beiträgt.
- Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß eine Bewegungssicherung, insbesondere eine Drehsicherung, während des Schlüsselsteckvorganges für einen mechanischen Schlüssel bei einem elektronischen Zündschloß sichergestellt ist. Während des Schlüsselsteckvorganges ist gewährleistet, daß die Schlüsselaufnahme im Zündschloß erst gedreht werden kann, wenn der Schlüssel vollständig gesteckt wurde. Dabei kann in kostengünstiger Weise ein bekanntes Schließsystem mit einem elektronischen Zündschloß weitgehend verwendet werden, da nur geringfügige Änderungen am elektronischen Zündschloß sowie am mechanischen Schlüssel erforderlich sind.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung mit verschiedenen Weiterbildungen und Ausgestaltungen ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
-
1 ein Zündschloß in perspektivischer Ansicht von der Vorderseite, -
2 einen Schnitt durch das Zündschloß ohne Schlüssel, -
3 einen Schnitt durch das Zündschloß mit teilweise eingesteckten Schlüssel und -
4 einen Schnitt durch das Zündschloß mit vollständig eingesteckten Schlüssel. - In
1 ist ein elektronisches Zündschloß1 für ein Kraftfahrzeug von der Vorderseite zu sehen. Das Zündschloß1 besitzt ein Gehäuse2 . Das Zündschloß1 ist Bestandteil eines mit einem elektronischen Schlüssel3 (siehe3 ) zusammenwirkenden Zündschloßsystems im Kraftfahrzeug. - Wie näher anhand von
2 zu erkennen ist, besitzt das Zündschloß1 ein als Rotor ausgebildetes Bewegungselement4 . Im und/oder am Bewegungselement4 ist eine Aufnahme5 angeordnet, in die der Schlüssel3 , und zwar der in3 sichtbare mechanische Schlüsselbart6 des Schlüssels3 einführbar ist. Das Bewegungselement4 ist aus einer Ausgangsstellung in wenigstens eine Betätigungsstellung manuell vom Benutzer mittels des Schlüssels3 bewegbar. Zwischen dem in die Aufnahme5 eingesteckten Schlüssel3 und dem Zündschloß1 ist ein elektronischer Code austauschbar, so daß nach positiver Auswertung des Codes in der Betätigungsstellung wenigstens eine vom Zündschloß1 bewirkbare Funktion, wie das Einschalten von Verbrauchern im Kraftfahrzeug, das Starten des Kraftfahrzeugs o. dgl., freigegeben ist und/oder ausgelöst wird. - Das Zündschloß
1 besitzt weiter ein Sperrelement7 , das die Bewegung des Bewegungselements4 in einer ersten Stellung verhindert sowie in einer zweiten Stellung freigibt. Zur Erhöhung der Betriebssicherheit für das Zündschloß1 ist sicherzustellen, daß die vom Zündschloß1 bewirkbaren Funktionen des Kraftfahrzeugs lediglich bei ordnungsgemäß im Zündschloß1 befindlichem Schlüssel3 auslösbar und/oder freigegeben sind. Hierzu gelangt das Sperrelement7 , wie in4 gezeigt ist, erst bei weitgehend vollständiger Einführung des Schlüssels3 in die Aufnahme5 , und zwar bevorzugterweise erst bei Erreichen der Endlage des Schlüsselbarts6 in der Aufnahme5 , in die die Bewegung des Bewegungselements4 freigebende zweite Stellung. - Wie weiter aus
2 hervorgeht, ist das Bewegungselement4 bewegbar in einem Lagerteil8 angeordnet. Das Lagerteil8 ist mitsamt dem Bewegungselement4 im Gehäuse2 für das Zündschloß1 angeordnet. Das Bewegungselement4 wirkt in der Betätigungsstellung in bekannter Weise schaltend auf ein nicht näher gezeigtes Schaltelement zur Freigabe und/oder Auslösung der vom Zündschloß1 bewirkbaren Funktion ein. - Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei dem Schlüssel
3 um einen elektronischen Schlüssel. Hierfür weist der Schlüssel3 einen Transponder zum Austausch des elektronischen Codes mit dem Zündschloß1 auf. Der mechanische Schlüsselbart6 des Schlüssels3 dient lediglich als Übertragungsmittel für die vom Benutzer ausgeübte Kraft zur manuellen Bewegung des Bewegungsmittels4 mittels des Schlüssels3 . Der mechanische Schlüsselbart6 hat jedoch keine Schließfunktion im herkömmlichen Sinne, da es sich bei dem Zündschloß1 um ein elektronisches Zündschloß handelt. - Das Sperrelement
7 ist als linear beweglicher Sperrschieber, der linear bewegbar am Bewegungselement4 angeordnet ist, ausgestaltet. In bevorzugter Weise besteht das Sperrelement7 aus zwei gegenläufigen Sperrschiebern7' ,7'' . Der Sperrschieber7' ,7'' steht in der ersten Stellung in Eingriff mit einer korrespondierenden Nut9 im Lagerteil8 und/oder im Gehäuse2 , wie anhand der2 oder3 zu erkennen ist. In der zweiten Stellung steht der Sperrschieber7' ,7'' außer Eingriff mit der korrespondierenden Nut9 , wie näher aus4 hervorgeht. - Wie in
2 zu sehen ist, ist am Bewegungselement4 ein Übertragungselement10 angeordnet. Das Übertragungselement10 wirkt derart mit dem Sperrelement7 und dem Schlüssel3 zusammen, daß das Sperrelement7 bei weitgehend vollständiger Einführung des Schlüssels3 in die Aufnahme5 in die zweite Stellung gebracht wird. Der Schlüssel3 ist an einer in1 sichtbaren Öffnung11 im Gehäuse2 in die Aufnahme5 einführbar. Das Übertragungselement10 befindet sich an der der Öffnung11 gegenüberliegenden Seite des Bewegungselements4 . - Das Übertragungselement
10 besteht aus einem zweiarmigen Hebel. Der Hebel10 ist an einem aus einem Niet bestehenden Drehlager12 im Bewegungselement4 verschwenkbar angeordnet. Der erste Hebelarm13 des Hebels10 wirkt mit dem Sperrelement7 über einen Ansatz15 an dem einen Sperrschieber7'' zusammen, wie in3 zu sehen ist. Der zweite Hebelarm14 des Hebels10 ragt in die Aufnahme5 . Der Schlüssel3 verschwenkt mittels des Schlüsselbarts6 bei Erreichen der in4 sichtbaren Endlage den zweiten Hebelarm14 derart, daß der erste Hebelarm13 das Sperrelement7 gegen eine Federkraft in die zweite Stellung bewegt. Aufgrund der Federkraft wird das Sperrelement7 bei Entfernen des Schlüssels3 aus der Aufnahme5 wieder in die erste Stellung zurück bewegt. - Als weiteres Sicherungsmittel für das Zündschloß
1 befindet sich am Bewegungsmittel4 an der der Öffnung11 zugewandten Seite der Aufnahme5 ein Rastschieber16 . Der Rastschieber16 greift bei vollständig in die Aufnahme5 eingeführten Schlüssel3 , wie in4 zu sehen ist, in eine korrespondierende Vertiefung17 im Schlüssel3 , und zwar im Schlüsselbart6 ein, womit eine Verrastung des Schlüssels3 in der Aufnahme5 bewirkt wird. Die Vertiefung17 im Schlüssel3 ist von einer Erhöhung18 im Schlüsselbart6 begrenzt. Die Erhöhung18 bringt vor vollständiger Einführung des Schlüssels3 in die Aufnahme5 sowie bis zum Erreichen der Vertiefung17 den Rastschieber16 in blockierenden Eingriff mit dem Lagerteil8 und/oder dem Gehäuse2 . Dadurch wird die Bewegung des Bewegungselements4 in einer Art von „Grauzone" zwischen der Verschwenkung des Hebels10 und der Verrastung des Schlüsselbarts6 in der Aufnahme5 wirksam verhindert. - Schließlich ist noch beim Einführen des Schlüssels
3 in die Aufnahme5 mittels des Sperrelements7 , und zwar mittels des anderen Sperrschiebers7' , ein Schaltelement19 von einem Übertragungsmittel20 betätigbar. Das betätigte Schaltelement19 dient zur Erzeugung eines Schaltsignals, das wiederum als sogenanntes „Schlüssel-steckt-Signal" den in der Aufnahme5 eingesteckten Schlüssel3 signalisiert. - Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene und dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfaßt vielmehr auch alle fachmännischen Weiterbildungen im Rahmen der durch die Patentansprüche definierten Erfindung. So kann die Erfindung nicht nur an Zündschlössern für beliebige Fahrzeuge Verwendung finden, sondern auch an sonstigen Schlössern, beispielsweise solchen die an Arbeitsmaschinen o. dgl. angeordnet sind, eingesetzt werden.
-
- 1
- Zündschloß
- 2
- Gehäuse
- 3
- Schlüssel
- 4
- Bewegungselement/Rotor
- 5
- Aufnahme (im Bewegungselement)
- 6
- (mechanischer) Schlüsselbart
- 7
- Sperrelement
- 7', 7''
- Sperrschieber
- 8
- Lagerteil
- 9
- Nut
- 10
- Übertragungselement/Hebel
- 11
- Öffnung (für Aufnahme)
- 12
- Drehlager (von Hebel)
- 13
- (erster) Hebelarm (von Hebel)
- 14
- (zweiter) Hebelarm (von Hebel)
- 15
- Ansatz (an Sperrschieber)
- 16
- Rastschieber
- 17
- Vertiefung (im Schlüsselbart)
- 18
- Erhöhung (an Schlüsselbart)
- 19
- Schaltelement
- 20
- Übertragungsmittel (für Schaltelement)
Claims (8)
- Zündschloß in einem Kraftfahrzeug mit einem Bewegungselement (
4 ), mit einer im und/oder am Bewegungselement (4 ) angeordneten Aufnahme (5 ), in die ein Schlüssel (3 ), insbesondere der Schlüsselbart (6 ) des Schlüssels (3 ), einführbar ist, wobei das Bewegungselement (4 ) aus einer Ausgangsstellung in wenigstens eine Betätigungsstellung, insbesondere manuell mittels des Schlüssels (3 ), bewegbar ist, wobei insbesondere zwischen dem Schlüssel (3 ) und dem Zündschloß (1 ) ein elektronischer Code austauschbar ist, so daß nach positiver Auswertung des Codes in der Betätigungsstellung wenigstens eine vom Zündschloß (1 ) bewirkbare Funktion, wie das Einschalten von Verbrauchern im Kraftfahrzeug, das Starten des Kraftfahrzeugs o. dgl., freigegeben ist und/oder ausgelöst wird, und mit einem Sperrelement (7 ), das die Bewegung des Bewegungselements (4 ) in einer ersten Stellung verhindert sowie in einer zweiten Stellung freigibt, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (7 ) erst bei weitgehend vollständiger Einführung des Schlüssels (3 ) in die Aufnahme (5 ), insbesondere bei Erreichen der Endlage des Schlüsselbarts (6 ) in der Aufnahme (5 ), in die die Bewegung des Bewegungselements (4 ) freigebende zweite Stellung gelangt. - Zündschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bewegungselement (
4 ) bewegbar in einem Lagerteil (8 ) angeordnet ist, daß vorzugsweise das Lagerteil (8 ) sowie das Bewegungselement (4 ) in einem Gehäuse (2 ) für das Zündschloß (1 ) angeordnet sind, daß weiter vorzugsweise das Bewegungselement (4 ) in der Betätigungsstellung schaltend auf ein Schaltelement zur Freigabe und/oder Auslösung der vom Zündschloß (1 ) bewirkbaren Funktion einwirkt, und daß noch weiter vorzugsweise das Bewegungselement (4 ) als drehbarer Rotor ausgebildet ist. - Zündschloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Schlüssel (
3 ) um einen elektronischen Schlüssel handelt, daß vorzugsweise der Schlüssel (3 ) einen Transponder zum Austausch des elektronischen Codes mit dem Zündschloß (1 ) aufweist, und daß weiter vorzugsweise der mechanische Schlüsselbart (6 ) des Schlüssels (3 ) als Übertragungsmittel für die Kraft zur manuellen Bewegung des Bewegungselements (4 ) mittels des Schlüssels (3 ) dient. - Zündschloß nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (
7 ) als linear beweglicher Sperrschieber, insbesondere bestehend aus zwei gegenläufigen Sperrschiebern (7' ,7'' ), ausgestaltet ist, daß vorzugsweise der Sperrschieber (7' ,7'' ) linear bewegbar am Bewegungselement (4 ) angeordnet ist, und daß weiter vorzugsweise der Sperrschieber (7' ,7'' ) in der ersten Stellung in sowie in der zweiten Stellung außer Eingriff mit einer korrespondierenden Nut (9 ) im Lagerteil (8 ) und/oder im Gehäuse (2 ) steht. - Zündschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß am Bewegungselement (
4 ) ein Übertragungselement (10 ) angeordnet ist, das derart mit dem Sperrelement (7 ) und dem Schlüssel (3 ) zusammenwirkt, daß das Sperrelement (7 ) bei weitgehend vollständiger Einführung des Schlüssels (3 ) in die Aufnahme (5 ) in die zweite Stellung gebracht wird, daß vorzugsweise der Schlüssel (3 ) an einer Öffnung (11 ) im Gehäuse (2 ) in die Aufnahme (5 ) einführbar ist, und daß weiter vorzugsweise das Übertragungselement (10 ) an der der Öffnung (11 ) gegenüberliegenden Seite des Bewegungselements (4 ) befindlich ist. - Zündschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Übertragungselement (
10 ) aus einem zweiarmigen Hebel besteht, daß vorzugsweise der Hebel (10 ) an einem, insbesondere aus einem Niet bestehenden, Drehlager (12 ) im Bewegungselement (4 ) verschwenkbar angeordnet ist, daß weiter vorzugsweise der erste Hebelarm (13 ) mit dem Sperrelement (7 ), insbesondere über einen Ansatz (15 ) an dem einen Sperrschieber (7'' ), zusammenwirkt sowie der zweite Hebelarm (14 ) in die Aufnahme (5 ) ragt, daß noch weiter vorzugsweise der Schlüssel (3 ), insbesondere mittels des Schlüsselbarts (6 ), bei Erreichen der Endlage den zweiten Hebelarm (14 ) derart verschwenkt, daß der erste Hebelarm (13 ) das Sperrelement (7 ) gegen eine Federkraft in die zweite Stellung bewegt, und daß nochmals weiter vorzugsweise das Sperrelement (7 ) aufgrund der Federkraft bei Entfernen des Schlüssels (3 ) aus der Aufnahme (5 ) in die erste Stellung zurück bewegt wird. - Zündschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß am Bewegungsmittel (
4 ) an der der Öffnung (11 ) zugewandten Seite der Aufnahme (5 ) ein Rastschieber (16 ) befindlich ist, daß vorzugsweise der Rastschieber (16 ) bei vollständig in die Aufnahme (5 ) eingeführten Schlüssel (3 ) in eine korrespondierende Vertiefung (17 ) im Schlüssel (3 ), insbesondere im Schlüsselbart (6 ), zur Verrastung des Schlüssels (3 ) in der Aufnahme (5 ) eingreift, und daß weiter vorzugsweise die Vertiefung (17 ) im Schlüssel (3 ) von einer Erhöhung (18 ) begrenzt ist, derart daß die Erhöhung (18 ) vor vollständiger Einführung des Schlüssels (3 ) in die Aufnahme (5 ) sowie bis zum Erreichen der Vertiefung (17 ) den Rastschieber in blockierenden Eingriff mit dem Lagerteil (8 ) und/oder dem Gehäuse (2 ) bringt. - Zündschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß beim Einführen des Schlüssels (
3 ) in die Aufnahme (5 ) mittels des Sperrelements (7 ), insbesondere mittels des anderen Sperrschiebers (7' ), ein Schaltelement (19 ) zur Erzeugung eines Schaltsignals betätigbar ist.
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