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DE102005002018A1 - Zündschloß für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Zündschloß für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102005002018A1
DE102005002018A1 DE102005002018A DE102005002018A DE102005002018A1 DE 102005002018 A1 DE102005002018 A1 DE 102005002018A1 DE 102005002018 A DE102005002018 A DE 102005002018A DE 102005002018 A DE102005002018 A DE 102005002018A DE 102005002018 A1 DE102005002018 A1 DE 102005002018A1
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DE
Germany
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ignition lock
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ignition
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DE102005002018A
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August Geiger
Marcus Eberhardt
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Marquardt GmbH
Original Assignee
Marquardt GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • B60R25/01Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles operating on vehicle systems or fittings, e.g. on doors, seats or windscreens
    • B60R25/04Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles operating on vehicle systems or fittings, e.g. on doors, seats or windscreens operating on the propulsion system, e.g. engine or drive motor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • B60R25/20Means to switch the anti-theft system on or off
    • B60R25/2063Ignition switch geometry

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Abstract

Die Erfindung berifft ein Zündschloß (1) in einem Kraftfahrzeug mit einem Bewegungselement (4) und mit einer im und/oder am Bewegungselement (4) angeordneten Aufnahme, in die ein Schlüsel (3), insbesondere der Schlüsselbart (6) des Schlüssels (3), einführbar ist. Das Bewegungselement (4) ist aus einer Ausgangsstellung in wenigstens eine Betätigungsstellung, insbesondere manuell mittels des Schlüssels (3), bewegbar. Zwischen dem Schlüssel (3) und dem Zündschloß (1) ist ein elektronischer Code austauschbar, so daß nach positiver Auswertung des Codes in der Betätigungsstellung wenigstens eine vom Zündschloß (1) bewirkbare Funktion, wie das Einschalten von Verbrauchern im Kraftfahrzeug, das Starten des Kraftfahrzeugs o. dgl., freigegeben ist und/oder ausgelöst wird. Das Zündschloß (1) besitzt ein Sperrelement (7), das die Bewegung des Bewegungselements (4) in einer ersten Stellung verhindert sowie in einer zweiten Stellung freigibt. Das Sperrelement (7) gelangt erst bei weitgehend vollständiger Einführung des Schlüssels (3) in die Aufnahme, insbesondere bei Erreichen der Endlage des Schlüsselbarts (6) in der Aufnahme, in die die Bewegung des Bewegungselements (4) freigebende zweite Stellung.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Zündschloß nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • In Kraftfahrzeugen befindet sich zum Schutz gegen unbefugte Benutzung ein Zündschloß. Das Zündschloß und zugehörige Steuergeräte sind Bestandteile des Zündschloßsystems im Kraftfahrzeug.
  • Aus der DE 199 57 046 A1 ist ein solches Zündschloßsystem mit einem elektronischen Zündschloß und einem elektronischen Schlüssel bekannt. Das Zündschloß weist ein als Rotor ausgebildetes Bewegungselement mit einer Aufnahme auf, in die der elektronische Schlüssel einführbar ist. Der Rotor ist mittels des Schlüssels zwischen einer Ausgangs- und einer Betätigungsstellung manuell durch Drehung mittels des Schlüssels bewegbar. Nach positiver Auswertung eines zwischen dem Schlüssel und dem Zündschloß ausgetauschten elektronischen Codes wird in der Betätigungsstellung wenigstens eine vom Zündschloß bewirkbare Funktion, wie das Einschalten von Verbrauchern im Kraftfahrzeug, beispielsweise von Radio, Beleuchtung usw., wie das Starten des Kraftfahrzeugs o. dgl., freigegeben und/oder ausgelöst. Im Zündschloß befindet sich ein Sperrelement, das aus Sicherheitsgründen die Drehung des Rotors in einer ersten Stellung verhindert sowie in einer zweiten Stellung freigibt.
  • Das bekannte Zündschloß ist lediglich für einen elektronischen Schlüssel ohne mechanischen Schlüsselbart geeignet. Die Verwendung eines Schlüssels mit einem mechanischen Schlüsselbart ist nicht vorgesehen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Zündschloß derart weiterzuentwickeln, daß die Verwendung eines Schlüssels mit mechanischem Schlüsselbart möglich ist. Insbesondere soll bei einem solchen mittels eines Schlüssels mit mechanischem Schlüsselbart betätigbaren Zündschloß die Betriebssicherheit gewährleistet sein.
  • Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Zündschloß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Beim erfindungsgemäßen Zündschloß gelangt das Sperrelement erst bei weitgehend vollständiger Einführung des Schlüssels in die Aufnahme, insbesondere bei Erreichen der Endlage des Schlüsselbarts in der Aufnahme, in die die Bewegung des Bewegungselements freigebende zweite Stellung. Dadurch ist die Betätigung des Zündschlosses durch Bewegung des Bewegungselements erst dann ermöglicht, wenn der Schlüssel vollständig in das Zündschloß eingesteckt ist, was zur Erhöhung der Betriebssicherheit beiträgt. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • In einer kompakten Ausgestaltung des Zündschlosses ist das Bewegungselement bewegbar in einem Lagerteil angeordnet. Das Lagerteil sowie das Bewegungselement sind wiederum in einem Gehäuse für das Zündschloß angeordnet. Das Bewegungselement wirkt in der Betätigungsstellung schaltend auf ein Schaltelement zur Freigabe und/oder Auslösung der vom Zündschloß bewirkbaren Funktion ein. Um eine Bedienung für den Benutzer wie bei einem herkömmlichen Zündschloß zu ermöglichen, kann das Bewegungselement als drehbarer Rotor ausgebildet sein.
  • Obwohl der Schlüssel einen mechanischen Schlüsselbart aufweist, bietet es sich zur Erhöhung der Diebstahlsicherheit an, daß es sich bei dem Schlüssel um einen elektronischen Schlüssel handelt. In diesem Fall kann jedoch auf die mechanischen Zuhaltungen im Zündschloß verzichtet werden, da die Schließfunktion von der Elektronik vorgenommen wird, während der mechanische Schlüsselbart lediglich als Übertragungsmittel für die Kraft zur manuellen Bewegung des Bewegungsmittels mittels des Schlüssels dient. In bevorzugter Art weist der elektronische Schlüssel einen Transponder zum Austausch des elektronischen Codes mit dem Zündschloß auf.
  • In einer einfachen Ausgestaltung ist das Sperrelement als linear beweglicher Sperrschieber, insbesondere bestehend aus zwei gegenläufigen Sperrschiebern, ausgebildet. In kompakter Art kann der Sperrschieber linear bewegbar am Bewegungselement angeordnet sein. Der Sperrschieber steht in der ersten Stellung in Eingriff mit einer korrespondierenden Nut im Lagerteil und/oder im Gehäuse, um so die Bewegung des Bewegungselements zu verhindern. In der zweiten Stellung steht der Sperrschieber außer Eingriff mit der korrespondierenden Nut im Lagerteil und/oder im Gehäuse, womit dann die Bewegung des Bewegungselements ermöglicht ist.
  • Damit das Zündschloß weitgehend wie das bekannte elektronische Zündschloß ausgestaltet werden kann, ist am Bewegungselement ein Übertragungselement angeordnet. Das Übertragungselement wirkt derart mit dem Sperrelement und dem Schlüssel zusammen, daß das Sperrelement bei weitgehend vollständiger Einführung des Schlüssels in die Aufnahme in die zweite Stellung gebracht wird. Der Schlüssel ist an einer Öffnung im Gehäuse in die Aufnahme einführbar. Das Übertragungselement befindet sich an der der Öffnung gegenüberliegenden Seite des Bewegungselements.
  • In einer besonders einfachen Ausgestaltung besteht das Übertragungselement aus einem zweiarmigen Hebel. Der Hebel ist an einem, beispielsweise aus einem Niet bestehenden, Drehlager im Bewegungselement verschwenkbar angeordnet. Der erste Hebelarm wirkt mit dem Sperrelement über einen Ansatz an dem einen Sperrschieber zusammen. Der zweite Hebelarm ragt in die Aufnahme, so daß der Schlüssel mittels des Schlüsselbarts bei Erreichen der Endlage den zweiten Hebelarm verschwenkt. Dadurch bewegt wiederum der erste Hebelarm das Sperrelement gegen eine Federkraft in die zweite Stellung. Aufgrund der Federkraft wird das Sperrelement bei Entfernen des Schlüssels aus der Aufnahme in die erste Stellung zurück bewegt.
  • Beim Einführen des Schlüssels in die Aufnahme mittels des Sperrelements, und zwar insbesondere mittels des anderen Sperrschiebers, kann ein Schaltelement zur Erzeugung eines Schaltsignals betätigbar sein. Das Schaltsignal dient als „Schlüssel-steckt-Signal", um so den im Zündschloß eingesteckten Schlüssel zu signalisieren.
  • In einer weiteren Ausgestaltung des Zündschlosses ist am Bewegungsmittel an der der Öffnung zugewandten Seite der Aufnahme ein Rastschieber befindlich. Der Rastschieber greift bei vollständig in die Aufnahme eingeführten Schlüssel in eine korrespondierende Vertiefung im Schlüssel, und zwar im Schlüsselbart, zur Verrastung des Schlüssels in der Aufnahme ein. Die Vertiefung im Schlüssel ist von einer Erhöhung begrenzt, derart daß die Erhöhung vor vollständiger Einführung des Schlüssels in die Aufnahme sowie bis zum Erreichen der Vertiefung den Rastschieber in blockierenden Eingriff mit dem Lagerteil und/oder dem Gehäuse bringt. Dadurch ist vorteilhafterweise auch in der „Grauzone" zwischen Verschwenkung des Hebels und Verrastung in der Aufnahme die Bewegung des Bewegungselements wirksam verhindert, was weiter zur Erhöhung der Betriebssicherheit beiträgt.
  • Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß eine Bewegungssicherung, insbesondere eine Drehsicherung, während des Schlüsselsteckvorganges für einen mechanischen Schlüssel bei einem elektronischen Zündschloß sichergestellt ist. Während des Schlüsselsteckvorganges ist gewährleistet, daß die Schlüsselaufnahme im Zündschloß erst gedreht werden kann, wenn der Schlüssel vollständig gesteckt wurde. Dabei kann in kostengünstiger Weise ein bekanntes Schließsystem mit einem elektronischen Zündschloß weitgehend verwendet werden, da nur geringfügige Änderungen am elektronischen Zündschloß sowie am mechanischen Schlüssel erforderlich sind.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung mit verschiedenen Weiterbildungen und Ausgestaltungen ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
  • 1 ein Zündschloß in perspektivischer Ansicht von der Vorderseite,
  • 2 einen Schnitt durch das Zündschloß ohne Schlüssel,
  • 3 einen Schnitt durch das Zündschloß mit teilweise eingesteckten Schlüssel und
  • 4 einen Schnitt durch das Zündschloß mit vollständig eingesteckten Schlüssel.
  • In 1 ist ein elektronisches Zündschloß 1 für ein Kraftfahrzeug von der Vorderseite zu sehen. Das Zündschloß 1 besitzt ein Gehäuse 2. Das Zündschloß 1 ist Bestandteil eines mit einem elektronischen Schlüssel 3 (siehe 3) zusammenwirkenden Zündschloßsystems im Kraftfahrzeug.
  • Wie näher anhand von 2 zu erkennen ist, besitzt das Zündschloß 1 ein als Rotor ausgebildetes Bewegungselement 4. Im und/oder am Bewegungselement 4 ist eine Aufnahme 5 angeordnet, in die der Schlüssel 3, und zwar der in 3 sichtbare mechanische Schlüsselbart 6 des Schlüssels 3 einführbar ist. Das Bewegungselement 4 ist aus einer Ausgangsstellung in wenigstens eine Betätigungsstellung manuell vom Benutzer mittels des Schlüssels 3 bewegbar. Zwischen dem in die Aufnahme 5 eingesteckten Schlüssel 3 und dem Zündschloß 1 ist ein elektronischer Code austauschbar, so daß nach positiver Auswertung des Codes in der Betätigungsstellung wenigstens eine vom Zündschloß 1 bewirkbare Funktion, wie das Einschalten von Verbrauchern im Kraftfahrzeug, das Starten des Kraftfahrzeugs o. dgl., freigegeben ist und/oder ausgelöst wird.
  • Das Zündschloß 1 besitzt weiter ein Sperrelement 7, das die Bewegung des Bewegungselements 4 in einer ersten Stellung verhindert sowie in einer zweiten Stellung freigibt. Zur Erhöhung der Betriebssicherheit für das Zündschloß 1 ist sicherzustellen, daß die vom Zündschloß 1 bewirkbaren Funktionen des Kraftfahrzeugs lediglich bei ordnungsgemäß im Zündschloß 1 befindlichem Schlüssel 3 auslösbar und/oder freigegeben sind. Hierzu gelangt das Sperrelement 7, wie in 4 gezeigt ist, erst bei weitgehend vollständiger Einführung des Schlüssels 3 in die Aufnahme 5, und zwar bevorzugterweise erst bei Erreichen der Endlage des Schlüsselbarts 6 in der Aufnahme 5, in die die Bewegung des Bewegungselements 4 freigebende zweite Stellung.
  • Wie weiter aus 2 hervorgeht, ist das Bewegungselement 4 bewegbar in einem Lagerteil 8 angeordnet. Das Lagerteil 8 ist mitsamt dem Bewegungselement 4 im Gehäuse 2 für das Zündschloß 1 angeordnet. Das Bewegungselement 4 wirkt in der Betätigungsstellung in bekannter Weise schaltend auf ein nicht näher gezeigtes Schaltelement zur Freigabe und/oder Auslösung der vom Zündschloß 1 bewirkbaren Funktion ein.
  • Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei dem Schlüssel 3 um einen elektronischen Schlüssel. Hierfür weist der Schlüssel 3 einen Transponder zum Austausch des elektronischen Codes mit dem Zündschloß 1 auf. Der mechanische Schlüsselbart 6 des Schlüssels 3 dient lediglich als Übertragungsmittel für die vom Benutzer ausgeübte Kraft zur manuellen Bewegung des Bewegungsmittels 4 mittels des Schlüssels 3. Der mechanische Schlüsselbart 6 hat jedoch keine Schließfunktion im herkömmlichen Sinne, da es sich bei dem Zündschloß 1 um ein elektronisches Zündschloß handelt.
  • Das Sperrelement 7 ist als linear beweglicher Sperrschieber, der linear bewegbar am Bewegungselement 4 angeordnet ist, ausgestaltet. In bevorzugter Weise besteht das Sperrelement 7 aus zwei gegenläufigen Sperrschiebern 7', 7''. Der Sperrschieber 7', 7'' steht in der ersten Stellung in Eingriff mit einer korrespondierenden Nut 9 im Lagerteil 8 und/oder im Gehäuse 2, wie anhand der 2 oder 3 zu erkennen ist. In der zweiten Stellung steht der Sperrschieber 7', 7'' außer Eingriff mit der korrespondierenden Nut 9, wie näher aus 4 hervorgeht.
  • Wie in 2 zu sehen ist, ist am Bewegungselement 4 ein Übertragungselement 10 angeordnet. Das Übertragungselement 10 wirkt derart mit dem Sperrelement 7 und dem Schlüssel 3 zusammen, daß das Sperrelement 7 bei weitgehend vollständiger Einführung des Schlüssels 3 in die Aufnahme 5 in die zweite Stellung gebracht wird. Der Schlüssel 3 ist an einer in 1 sichtbaren Öffnung 11 im Gehäuse 2 in die Aufnahme 5 einführbar. Das Übertragungselement 10 befindet sich an der der Öffnung 11 gegenüberliegenden Seite des Bewegungselements 4.
  • Das Übertragungselement 10 besteht aus einem zweiarmigen Hebel. Der Hebel 10 ist an einem aus einem Niet bestehenden Drehlager 12 im Bewegungselement 4 verschwenkbar angeordnet. Der erste Hebelarm 13 des Hebels 10 wirkt mit dem Sperrelement 7 über einen Ansatz 15 an dem einen Sperrschieber 7'' zusammen, wie in 3 zu sehen ist. Der zweite Hebelarm 14 des Hebels 10 ragt in die Aufnahme 5. Der Schlüssel 3 verschwenkt mittels des Schlüsselbarts 6 bei Erreichen der in 4 sichtbaren Endlage den zweiten Hebelarm 14 derart, daß der erste Hebelarm 13 das Sperrelement 7 gegen eine Federkraft in die zweite Stellung bewegt. Aufgrund der Federkraft wird das Sperrelement 7 bei Entfernen des Schlüssels 3 aus der Aufnahme 5 wieder in die erste Stellung zurück bewegt.
  • Als weiteres Sicherungsmittel für das Zündschloß 1 befindet sich am Bewegungsmittel 4 an der der Öffnung 11 zugewandten Seite der Aufnahme 5 ein Rastschieber 16. Der Rastschieber 16 greift bei vollständig in die Aufnahme 5 eingeführten Schlüssel 3, wie in 4 zu sehen ist, in eine korrespondierende Vertiefung 17 im Schlüssel 3, und zwar im Schlüsselbart 6 ein, womit eine Verrastung des Schlüssels 3 in der Aufnahme 5 bewirkt wird. Die Vertiefung 17 im Schlüssel 3 ist von einer Erhöhung 18 im Schlüsselbart 6 begrenzt. Die Erhöhung 18 bringt vor vollständiger Einführung des Schlüssels 3 in die Aufnahme 5 sowie bis zum Erreichen der Vertiefung 17 den Rastschieber 16 in blockierenden Eingriff mit dem Lagerteil 8 und/oder dem Gehäuse 2. Dadurch wird die Bewegung des Bewegungselements 4 in einer Art von „Grauzone" zwischen der Verschwenkung des Hebels 10 und der Verrastung des Schlüsselbarts 6 in der Aufnahme 5 wirksam verhindert.
  • Schließlich ist noch beim Einführen des Schlüssels 3 in die Aufnahme 5 mittels des Sperrelements 7, und zwar mittels des anderen Sperrschiebers 7', ein Schaltelement 19 von einem Übertragungsmittel 20 betätigbar. Das betätigte Schaltelement 19 dient zur Erzeugung eines Schaltsignals, das wiederum als sogenanntes „Schlüssel-steckt-Signal" den in der Aufnahme 5 eingesteckten Schlüssel 3 signalisiert.
  • Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene und dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfaßt vielmehr auch alle fachmännischen Weiterbildungen im Rahmen der durch die Patentansprüche definierten Erfindung. So kann die Erfindung nicht nur an Zündschlössern für beliebige Fahrzeuge Verwendung finden, sondern auch an sonstigen Schlössern, beispielsweise solchen die an Arbeitsmaschinen o. dgl. angeordnet sind, eingesetzt werden.
  • 1
    Zündschloß
    2
    Gehäuse
    3
    Schlüssel
    4
    Bewegungselement/Rotor
    5
    Aufnahme (im Bewegungselement)
    6
    (mechanischer) Schlüsselbart
    7
    Sperrelement
    7', 7''
    Sperrschieber
    8
    Lagerteil
    9
    Nut
    10
    Übertragungselement/Hebel
    11
    Öffnung (für Aufnahme)
    12
    Drehlager (von Hebel)
    13
    (erster) Hebelarm (von Hebel)
    14
    (zweiter) Hebelarm (von Hebel)
    15
    Ansatz (an Sperrschieber)
    16
    Rastschieber
    17
    Vertiefung (im Schlüsselbart)
    18
    Erhöhung (an Schlüsselbart)
    19
    Schaltelement
    20
    Übertragungsmittel (für Schaltelement)

Claims (8)

  1. Zündschloß in einem Kraftfahrzeug mit einem Bewegungselement (4), mit einer im und/oder am Bewegungselement (4) angeordneten Aufnahme (5), in die ein Schlüssel (3), insbesondere der Schlüsselbart (6) des Schlüssels (3), einführbar ist, wobei das Bewegungselement (4) aus einer Ausgangsstellung in wenigstens eine Betätigungsstellung, insbesondere manuell mittels des Schlüssels (3), bewegbar ist, wobei insbesondere zwischen dem Schlüssel (3) und dem Zündschloß (1) ein elektronischer Code austauschbar ist, so daß nach positiver Auswertung des Codes in der Betätigungsstellung wenigstens eine vom Zündschloß (1) bewirkbare Funktion, wie das Einschalten von Verbrauchern im Kraftfahrzeug, das Starten des Kraftfahrzeugs o. dgl., freigegeben ist und/oder ausgelöst wird, und mit einem Sperrelement (7), das die Bewegung des Bewegungselements (4) in einer ersten Stellung verhindert sowie in einer zweiten Stellung freigibt, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (7) erst bei weitgehend vollständiger Einführung des Schlüssels (3) in die Aufnahme (5), insbesondere bei Erreichen der Endlage des Schlüsselbarts (6) in der Aufnahme (5), in die die Bewegung des Bewegungselements (4) freigebende zweite Stellung gelangt.
  2. Zündschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bewegungselement (4) bewegbar in einem Lagerteil (8) angeordnet ist, daß vorzugsweise das Lagerteil (8) sowie das Bewegungselement (4) in einem Gehäuse (2) für das Zündschloß (1) angeordnet sind, daß weiter vorzugsweise das Bewegungselement (4) in der Betätigungsstellung schaltend auf ein Schaltelement zur Freigabe und/oder Auslösung der vom Zündschloß (1) bewirkbaren Funktion einwirkt, und daß noch weiter vorzugsweise das Bewegungselement (4) als drehbarer Rotor ausgebildet ist.
  3. Zündschloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Schlüssel (3) um einen elektronischen Schlüssel handelt, daß vorzugsweise der Schlüssel (3) einen Transponder zum Austausch des elektronischen Codes mit dem Zündschloß (1) aufweist, und daß weiter vorzugsweise der mechanische Schlüsselbart (6) des Schlüssels (3) als Übertragungsmittel für die Kraft zur manuellen Bewegung des Bewegungselements (4) mittels des Schlüssels (3) dient.
  4. Zündschloß nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (7) als linear beweglicher Sperrschieber, insbesondere bestehend aus zwei gegenläufigen Sperrschiebern (7', 7''), ausgestaltet ist, daß vorzugsweise der Sperrschieber (7', 7'') linear bewegbar am Bewegungselement (4) angeordnet ist, und daß weiter vorzugsweise der Sperrschieber (7', 7'') in der ersten Stellung in sowie in der zweiten Stellung außer Eingriff mit einer korrespondierenden Nut (9) im Lagerteil (8) und/oder im Gehäuse (2) steht.
  5. Zündschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß am Bewegungselement (4) ein Übertragungselement (10) angeordnet ist, das derart mit dem Sperrelement (7) und dem Schlüssel (3) zusammenwirkt, daß das Sperrelement (7) bei weitgehend vollständiger Einführung des Schlüssels (3) in die Aufnahme (5) in die zweite Stellung gebracht wird, daß vorzugsweise der Schlüssel (3) an einer Öffnung (11) im Gehäuse (2) in die Aufnahme (5) einführbar ist, und daß weiter vorzugsweise das Übertragungselement (10) an der der Öffnung (11) gegenüberliegenden Seite des Bewegungselements (4) befindlich ist.
  6. Zündschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Übertragungselement (10) aus einem zweiarmigen Hebel besteht, daß vorzugsweise der Hebel (10) an einem, insbesondere aus einem Niet bestehenden, Drehlager (12) im Bewegungselement (4) verschwenkbar angeordnet ist, daß weiter vorzugsweise der erste Hebelarm (13) mit dem Sperrelement (7), insbesondere über einen Ansatz (15) an dem einen Sperrschieber (7''), zusammenwirkt sowie der zweite Hebelarm (14) in die Aufnahme (5) ragt, daß noch weiter vorzugsweise der Schlüssel (3), insbesondere mittels des Schlüsselbarts (6), bei Erreichen der Endlage den zweiten Hebelarm (14) derart verschwenkt, daß der erste Hebelarm (13) das Sperrelement (7) gegen eine Federkraft in die zweite Stellung bewegt, und daß nochmals weiter vorzugsweise das Sperrelement (7) aufgrund der Federkraft bei Entfernen des Schlüssels (3) aus der Aufnahme (5) in die erste Stellung zurück bewegt wird.
  7. Zündschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß am Bewegungsmittel (4) an der der Öffnung (11) zugewandten Seite der Aufnahme (5) ein Rastschieber (16) befindlich ist, daß vorzugsweise der Rastschieber (16) bei vollständig in die Aufnahme (5) eingeführten Schlüssel (3) in eine korrespondierende Vertiefung (17) im Schlüssel (3), insbesondere im Schlüsselbart (6), zur Verrastung des Schlüssels (3) in der Aufnahme (5) eingreift, und daß weiter vorzugsweise die Vertiefung (17) im Schlüssel (3) von einer Erhöhung (18) begrenzt ist, derart daß die Erhöhung (18) vor vollständiger Einführung des Schlüssels (3) in die Aufnahme (5) sowie bis zum Erreichen der Vertiefung (17) den Rastschieber in blockierenden Eingriff mit dem Lagerteil (8) und/oder dem Gehäuse (2) bringt.
  8. Zündschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß beim Einführen des Schlüssels (3) in die Aufnahme (5) mittels des Sperrelements (7), insbesondere mittels des anderen Sperrschiebers (7'), ein Schaltelement (19) zur Erzeugung eines Schaltsignals betätigbar ist.
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