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Die
Erfindung bezieht sich auf ein System gemäß Oberbegriff Patentanspruch
1.
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Unter „Struktur" sind im Sinne der
Erfindung allgemein Gewebe, Gewebestrukturen, Strukturen aus mehreren
Geweben oder Gefäße zu verstehen.
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Unter „luminale
Geweben oder Strukturen" sind
im Sinne der Erfindung allgemein schlauch- oder röhrenförmige oder
andere lumenartige Strukturen zu verstehen.
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Teile
des tierischen und menschlichen Organismus bestehen aus röhrenförmigen Strukturen. Dazu
gehören
z. B. Arterien, Venen und Lymphgefäße, die Trachea als luftführende Strasse
oder Teile des Verdauungssystems wie der Ösophageus, Magen sowie der
Dünn- und
Dickdarm. Dabei handelt es sich um röhren- bzw. um sackförmige Gebilde,
die aus einem Lumen, einer Wand und einem umgebenden Hüllgewebe
bestehen. Weitere Beispiele wären der
Harnleiter, die Harnblase, die Harnröhre oder die Tube. In jedem
Fall handelt es sich um komplexe Strukturen, die aus ganz unterschiedlichen
Geweben aufgebaut sind.
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Alle
genannten Strukturen können
erkranken. Im schlimmsten Fall müssen
sie entfernt, therapeutisch durch regenerative Maßnahmen
erneuert und durch künstliche
Gewebekonstrukte ersetzt werden. Tatsache ist, dass die Mechanismen
zur Entstehung dieser Strukturen in den meisten Fällen unbekannt
sind. Aus diesem Grund bereitet die Herstellung von funktionellen
Gewebekonstrukten unter in vitro Bedingungen in diesem Bereich auch
erhebliche Schwierigkeiten. Neben den genannten biomedizinischen
Problemen fehlen zudem geeignete technische Vorrichtungen, um diese
Strukturen unter Kulturbedingungen für das Testen von Pharmaka oder bei
Untersuchungen zur chronischen Intoxikation optimal am Leben zu
erhalten oder um sie Schritt für Schritt
im Rahmen des Tissue Engineerings aufzubauen.
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Bei
der Kultur bzw. beim Aufbau von röhrenförmigen Strukturen müssen besondere
Gegebenheiten berücksichtigt
werden. Im Lumen (luminal), in der Wand und in der Außenschicht
(basal) werden ganz verschiedene Gewebe und Milieubedingungen vorgefunden.
Dabei handelt es sich um physiologische Grenzschichten mit unterschiedlichen
Flüssigkeiten,
Gasen, Stoffwechselmetaboliten sowie besonderen hydrostatischen
und rheologischen Gegebenheiten. Dies bedeutet, dass alle diese
Strukturen unter natürlichen
Bedingungen in einem physiologischen Gradienten vorkommen. Dies
muss bei der Kultur und Herstellung im Bereich des Tissue engineering
von röhrenförmigen Strukturen
des Organismus berücksichtigt
werden. Auch beim Testen von Substanzen im pharmakologisch/toxikologischen
Bereich, bei der Untersuchung von Umwelteinflüssen werden deshalb möglichst
realitätsnahe
in vitro Bedingungen sowie eine technisch möglichst einfache Handhabung
für die
Kultur von röhrenförmigen Strukturen
in einem Milieugradienten benötigt.
Dazu gehören
das problemlose Einlegen der röhrenförmigen Strukturen
in einen Kulturbehälter
sowie eine luminale und basale Durchströmung mit Medium während der
Kulturdauer. Die jeweiligen Medien sollen dabei die natürlichen
Umgebungsbedingungen wie z. B. Blut/Serum (Gefäße), Luft/Blut (Trachea), Urin/
Blut (Harnblase, Ureter, Urethra) oder Nahrung/Blut (Ösophageus,
Magen, Darm) simulieren.
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Für die Kultur
von Epithelien und Blutgefäßen ist
z. B. bekannt, diese unter Perfusionsbedingungen in einem luminalen/basalen
Gradienten zu halten. Verwendet werden hierzu Gehäuse oder
Behälter
(Container), welche Öffnungen
oder Anschlüsse
für ein
ein- und ausströmende
Kulturmedium besitzen. Über
diese Anschlüsse
kann dann eine im Behälter
angeordnete Struktur (Gefäß) auf seiner
basalen Seite mit dem Kulturmedium versorgt werden. Zum Anbringen
der Struktur im Behälter
sind dort weitere Anschlüsse
vorgesehen, die im Inneren des Behälters bzw. in der von dem Behälter gebildeten Kammer
Stutzen bilden, an denen die Struktur durch Aufschieben befestigt
und dann durch Umwickeln des aufgeschobenen Endes mit einem Faden
fixiert werden kann. Ist eine physiologische funktionelle Verbindung
zwischen den Stutzen und den beiden Enden der Struktur geschaffen,
so können
die Struktur sowie der diese aufnehmende Innenraum (Kammer) ohne
eine Durchmischung mit Kulturmedien separat durchströmt werden
bzw. die Struktur sowohl auf der luminalen als auch auf der basalen
Seite mit den unterschiedlichen Kulturmedium durchströmt bzw.
umströmt
werden.
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Diese
bekannten Behälter
besitzen erhebliche Nachteile. Ein wesentlicher Nachteil ist die
erforderliche, umständliche
Manipulation im Inneren des Kulturbehälters. Die rohrförmige Struktur,
z. B. das entsprechende Gefäß muss in
einem räumlich
sehr begrenzten Innenraum des Behälters mit beiden Enden auf
jeweils einem Anschlussstutzen befestigt werden. Allein aus manuellen
oder manipulatorischen Gründen
sind hierbei Verletzungen der Struktur bzw. des Gefäßes vielfach
nicht zu vermeiden, die (Verletzungen) später ein getrenntes luminales/basales
Durchströmen
mit unterschiedlichen Kulturmedien unmöglich machen.
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Ein
weiterer wesentlicher Nachteil besteht in der fehlenden Variabilität, und zwar
bedingt dadurch, dass die Anschlussstutzen für die Befestigung der jeweiligen
Struktur in der Kammer bzw. im Innenraum des Behälters einen fest vorgegebenen
gegenseitigen Abstand aufweisen sowie auch einen fest vorgegebenen
Durchmesser besitzen. Hierdurch kann einer unterschiedlichen Länge der
Strukturen nicht oder aber nur sehr bedingt Rechnung getragen werden.
Weiterhin ist es nicht oder nur sehr umständlich möglich, bekannte Behälter für solche
Strukturen zu verwenden, die eine von dem Durchmesser der Anschlussstutzen
deutlich abweichenden Durchmesser aufweisen.
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Ein
weiterer wesentlicher Nachteil bekannter Systeme bzw. Behälter besteht
in ihrer geringen Kompatibilität,
d. h. mikroskopisch kleine Strukturen, wie z. B. Arteriolen oder
embryonale Darmrohre können
mit dieser bisherigen Technik nicht untersucht werden, da die Konstruktion
bisheriger Behälter
die Befestigung derartiger Strukturen im mikroskopischen Bereich
nicht erlaubt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein System aufzuzeigen, welches diese Nachteile
vermeidet und neue und wesentlich verbesserte technische Voraussetzung
für die
Kultur von luminalen Strukturen unterschiedlichster Art schafft.
Zur Lösung
dieser Aufgabe ist ein System entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet.
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Ein
wesentlicher Unterschied des erfindungsgemäßen Systems besteht darin,
dass die die Anschlüsse
zum Anschließen
der luminalen Struktur nicht fest am Behälter bzw. an dessen Wandung
vorgesehen sind, sondern aus dem Behälter entnehmbare Anschlüsse sind,
auf die die jeweilige Struktur aufschiebbar und beispielsweise durch
einen Ring fixierbar ist, wobei dann die beispielsweise mit äußeren Schlauchleitungen
zum Zuführen
und Abführen des
luminalen Kulturmediums versehenen Anschlüsse und/oder diese Schlauchleitungen
mit der an dem bereits Anschluss befestigten Struktur in den Behälter eingelegt
und dieser dann verschlossen wird, d. h. das Befestigen der luminalen
Struktur erfolgt außerhalb
des Behälters
und kann somit wesentlich einfacher und auch ohne Verletzungen der
Struktur durchgeführt
werden.
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Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird im
Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 in
vereinfachter Darstellung und im Schnitt einen Behälter des
erfindungsgemäßen Systems;
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2 eine
Draufsicht auf den geöffneten
Behälter
der 1;
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3 in
verschiedenen Positionen a–d
die Schritte der Befestigung einer röhrenförmigen Struktur an einem Anschlussstück oder
Anschlussstutzen;
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4 einen
in den Behälter
einsetzbaren Gewebeträger
mit der an den Anschlüssen
befestigten Struktur sowie mit äußeren Anschlussschläuchen vor
dem Einsetzen in den Behälter
der 1 und 2;
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5 und 6 jeweils
eine Draufsicht auf einen Behälter,
zusammen mit einem in diesen Behälter
eingesetzten Gewebeträger,
bei weiteren Ausführungsformen
der Erfindung;
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7 und 8 jeweils
Schnitte durch einen Behälter
gemäß der Erfindung
bei unterschiedlich langen, in der Kammer des Behälters untergebrachten
Strukturen;
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9 einen
Schnitt durch den Behälter
der 7 und 8.
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In
den 1 und 2 ist 1 ein Behälter bestehend
aus einem Unterteil 2 und einem verschließbaren Deckel 3.
Bei der dargestellten Ausführungsform
ist der Behälter 1 quaderförmig ausgebildet.
Er kann aber auch jede beliebige Formgebung aufweisen. Im Inneren
bildet der Behälter 1 einen
Innenraum bzw. eine Kammer 4.
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In
die Kammer 4 münden
zwei erste Anschlüsse 5 und 6 zum
Zuführen
bzw. Abführen
eines die Kammer 4 durchströmenden ersten Kulturmediums über äußere, an
die Anschlüsse 5 und 6 angeschlossene
Schlauchleitungen 7 bzw. 8.
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Mit 9 ist
allgemein ein Gewebeträger
bezeichnet, der bei der dargestellten Ausführungsform aus zwei voneinander
beabstandeten Anschlusselementen 10 und 11 sowie
aus einem diese beiden Anschlusselemente 10 und 11 miteinander
verbindenden Abstandhalter 12 besteht. Zur Einstellung
des Abstandes zwischen den Anschlusselementen 10 und 11 ist
z. B. der Abstandhalter 12 in seiner Länge einstellbar. Die Anschlusselemente 10 und 11,
die bei dieser Ausführungsform
achsgleich zueinander angeordnet sind, sind an ihren einander abgewandten Enden
jeweils mit einer Schlauchleitung 13 bzw. 14 verbunden,
die zum Zuführen
bzw. Abführen
eines die jeweilige luminale Struktur 15 luminal durchströmenden Kulturmediums
dienen.
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Die
Anschlusselemente 10 und 11 sind bei der dargestellten
Ausführungsform
im Wesentlichen hülsenförmig ausgebildet,
und zwar mit einer durchgehenden Hülsenöffnung und mit einem Hülsenabschnitt
mit größerem Durchmesser
und einem Hülsenabschnitt
mit reduziertem Durchmesser, mit dem das betreffende Anschlusselement 10 bzw. 11 an
der zugehörigen
Schlauchleitung 13 bzw. 14 befestigt ist.
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Die
Anschlüsse
umfassen weiterhin jeweils ein Verbindungselement 16 mit
Anschlussstutzen 17 und sind ebenfalls hülsenartig
mit durchgehender Hülsenöffnung ausgebildet
und wiederum mit einem Hülsenabschnitt
mit größerem Durchmesser
und einem Hülsenabschnitt
mit reduziertem Durchmesser, der den Anschlussstutzen 17 bildet
und mit dem das jeweilige Verbindungselement 16 an einem
Ende der Struktur 15 befestigt wird.
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Die 3 zeigt
in den Positionen a–d
schematisch die verschiedenen Schritte der Befestigung eines Endes
der Struktur 15 an einem Verbindungselement 16 bzw.
am dortigen Anschlussstutzen 17. Hierzu wird zunächst auf
das Ende der Struktur 15 ein elastischer Fixierring 18 aufgeschoben
(Positionen a und b). Anschließend
wird das Ende der Struktur auf den betreffenden Anschlussstutzen 16 bzw. 17 aufgeschoben
(Position c) und dann dieses Ende an dem Anschlussstutzen 17 durch
Aufschieben des Ringes 18 fixiert. Die so mit dem Verbindungselement 16 versehenen
Enden werden dann durch Einführen
der Verbindungselemente 16 bzw. der Hülsenabschnitte mit dem größeren Durchmesser
in die Anschlusselemente 10 und 11 an dem Gewebeträger 9 fixiert
und mit den Schlauchleitungen 13 und 14 verbunden.
Im Anschluss daran wird der Gewebeträger 9 von oben her
in den geöffneten
Behälter 1 eingesetzt,
und zwar derart, dass die beiden aus einem gummielastischen Material
bestehenden Schlauchleitungen 13 und 14 jeweils
in einer muldenartigen Vertiefung 19, die an gegenüberliegenden
Seiten des Randes des Unterteils 2 gebildet sind und einen
halbkreisförmigen
Querschnitt aufweisen, zu liegen kommen und sich der Gewebeträger 9 mit
der an diesem vorgesehenen Struktur 15 in der Kammer 4 befindet. Im
Anschluss daran wird der Behälter 1 durch
Aufsetzen und entsprechendes Fixieren des Deckels 3 geschlossen.
Der Deckel 3 besitzt dabei ebenfalls einen umlaufenden
Rand, in welchem zwei den muldenartigen Vertiefungen 19 entsprechende
Vertiefungen vorgesehen sind, sodass bei geschlossenem Behälter die
beiden Schlauchleitungen 13 und 14 abgedichtet
aus der Kammer 4 herausgeführt sind. In den muldenförmigen Vertiefungen 19 des
Unterteils 2 und des Deckels 3 sind die Schlauchleitungen 13 und 14 passgenau
aufgenommen, sodass die angestrebte dichte Durchführung erzielt
ist. Durch eine in sich geschlossene Ringdichtung 20 ist
weiterhin dafür
gesorgt, dass bei geschlossenem Behälter auch ein dichter Abschluss
zwischen Unterteil und Deckel gewährleistet ist.
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Die
beschriebene Ausführung
hat den Vorteil, das die jeweilige Struktur 15 außerhalb
der Kammer 4 an den Verbindungselementen 16 befestigt werden
kann, die dann ihrerseits durch einfaches Einschieben mit den Anschlusselementen 10 und 11 bzw.
mit den Schlauchleitungen 13 und 14 verbunden werden.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind für
das im Wesentlichen aus dem Behälter 1 und
dem Gewebeträger 9 bestehenden
Systeme unterschiedliche Verbindungselemente 16 vorgesehen,
und zwar mit unterschiedlichem Durchmesser der Anschlussstutzen 17 und
mit entsprechenden passenden Ringen 18, sodass unter Beibehaltung der übrigen Funktionselemente
des Systems, insbesondere auch unter Beibehaltung der Anschlusselemente 10 und 11 eine
sehr einfache Anpassung an unterschiedliche Durchmesser der röhrenförmigen Strukturen 15 ist.
Die Ringe 18 besitzen jeweils einen inneren Ringdurchmesser,
der gleich oder geringfügig
kleiner ist als der Außendurchmesser
des Anschlussstutzens 17 des Verbindungselementes 16.
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Als
Verbindungselement 16 eignet sich beispielsweise ein Luerverbinder
männlich
mit einem Schlauchanschlussdurchmesser von 1,6 mm, d. h. mit einem
Außendurchmesser
des Anschlussstutzens 17 von 1,6 mm, auf den dann beispielsweise eine
Struktur 15 mit einem Innendurchmesser von 1,7 mm aufgeschoben
bzw. aufgezogen werden kann. Der Fixierring 18 bzw. eine
entsprechende elastische Manschette besitzt dann einen Innendurchmesser
von 1,6 mm.
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Da
der Innendurchmesser des Ringes 18 gleich oder gegebenenfalls
auch minimal größer ist als
der Außendurchmesser
des Anschlussstutzens 17, wird die aufgeschobene oder gezogene
Struktur 15 primär
durch eine Klemmwirkung an dem Verbindungselement 16 gehalten.
Sekundär
wird aber angestrebt, dass das Gewebe der Struktur 15 an
dieser Stelle mit dem Ring 18 sowie mit dem Stutzen 17 verwächst. Bei
Bedarf kann die Verbindung auch unter Verwendung eines gewebefreundlichen
Materials verklebt werden.
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Für die Anschlusselemente 10 und 11 eignet sich
beispielsweise jeweils ein Lueranschluss weiblich, der zur Aufnahme
des jeweiligen, das Verbindungselement 16 bildenden Lueranschlusses
mit einem Außendurchmesser
von 2,3 mm geeignet ist. Die an den Anschlusselementen 10 und 11 durch Aufstecken
befestigten Schlauchleitungen 13 und 14 sind beispielsweise
von jeweils einem Silikonschlauch mit einem Innendurchmesser von
2 mm und einem Außendurchmesser
von 6 mm gebildet.
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Nach
dem Verschließen
des Behälters 1 ist eine
getrennte luminale bzw. basale Durchströmung bzw. Umströmung der
Struktur 15 mit unterschiedlichen, sich nicht vermischenden
Medien möglich,
und zwar basal über
die Anschlüsse 5 und 6 beispielsweise
mit einem die Struktur 15 ernährenden Medium und über die
Schlauchleitungen 13 und 14 mit einem weiteren
Medium.
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Bei
der beschriebenen Ausführungsform
dienen die Schlauchleitungen 13 und 14 zugleich
zur Abdichtung der Kammer 4 an den Durchtrittsstellen dieser
Schlauchleitungen. Über
die Anschlusselemente 10 und 11 sowie die Verbindungselemente 16 wird
eine leicht herzustellende und wieder zu lösende Verbindung bzw. Kopplung
zwischen der Struktur 15 und dem zuführenden bzw. abführenden
Schlauchsystem für
die luminale Versorgung bzw. Durchströmung erreicht. Durch die einstellbare
Länge des
Abstandhalters 12 ist der Gewebeträger 9 problemlos an
unterschiedliche Längen
der Struktur 15 anpassbar, wobei unterschiedliche Längen der
Struktur 15 bzw. unterschiedliche Abstände zwischen den Anschlusselementen 10 und 11 bei
unterschiedlichen Längen
der Struktur 15 dadurch ausgeglichen werden, dass wenigstens
eine Schlauchleitung 13 bzw. 14 mehr oder weniger weit
in die Kammer 4 hineinreicht. Um bei der Handhabung des
Gewebeträgers 9,
beispielsweise beim Einsetzen oder Entnehmen des Gewebeträgers 9 in
bzw. aus dem Behälter 1 eine
Beschädigung,
beispielsweise ein Zerreißen
der eventuell fragilen Struktur 15 zu vermeiden, sind bei der
dargestellten Ausführungsform
am Abstandhalter 12 zusätzlich
reiterartige Abstützelemente 21 vorgesehen,
die auch in Längsrichtung
des beispielsweise schienenartig ausgeführten Abstandhalters 12 verschiebbar
sind. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, anstelle einer Längenverstellung
des Abstandhalters 12 wenigstens eines der Anschlusselemente 10 bzw. 11 axial
verschiebbar an dem Abstandhalter 12 vorzusehen.
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Die 5 zeigt
in sehr vereinfachter Teildarstellung eine Ausführungsform, bei der die Abdichtung
der Kammer 4 bei geschlossenem Behälter 1 im Bereich
der Zuführung
bzw. Abführung
des die Struktur 15 basal durchströmenden Mediums nicht durch die
jeweilige Schlauchleitung 13 bzw. 14 erfolgt,
sondern durch das betreffende Anschlusselement 10.1 bzw. 11.1,
welches von seiner grundsätzlichen
Funktion her dem Anschlusselement 10 bzw. 11 entspricht,
bei dem jedoch der Abschnitt mit dem größeren Hülsendurchmesser eine größere axiale
Länge aufweist,
sodass der an unterschiedliche Längen
der Strukturen 15 angepasste Abstand zwischen den Anschlusselementen 10.1 und 11.1 mit
den Anschlusselement 10.1 bzw. 11.1 ausgeglichen
werden kann. Auch bei dieser Ausführungsform wird der Gewebeträger 9 nach
dem Verbinden der Struktur 15 über die Verbindungselemente 16 von
oben her in den geöffneten
Behälter 1 eingesetzt.
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Die 6 zeigt
in einer Darstellung ähnlich 2 eine
weitere mögliche
Ausführungsform,
bei der der die Anschlusselemente 10 und 11 aufweisende
und dem Gewebeträger 9 entsprechende
Gewebeträger 9a so
ausgebildet ist, dass die beiden Schlauchleitungen 13 und 14 zum
Zuführen
und Abführen
des luminalen Kulturmediums an einer gemeinsamen Seite aus dem geschlossenen
Behälter 1 herausgeführt sind.
Dieser weist für
diesen Zweck am Unterteil 2 sowie am Deckel 3 jeweils
an der betreffenden Seite zwei muldenartige Vertiefungen 19 auf.
Die über
zwei Verbindungselemente 16 mit den Anschlusselementen 10 und 11 und
damit mit den Schlauchleitungen 13 und 14 verbundene
Struktur 15 ist beispielsweise gefaltet oder gewendet in
der Kammer 4 aufgenommen. Auf diese Weise können problemlos
und ohne die Notwendigkeit einer Änderung des Abstandes zwischen
den Anschlusselementen 10 und 11 Strukturen 15 unterschiedlichster
Länge in der
Kammer 4 untergebracht werden.
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Die 7 zeigt
in einer Darstellung ähnlich 1 als
weitere, bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung einen Behälter 1b,
der sich von dem Behälter 1 insbesondere
dadurch unterscheidet, dass der Innenraum bzw. die Kammer 22 dieses
Behälters
von einer kreiszylinderförmigen
Ausnehmung gebildet ist, die an zwei einander gegenüberliegenden
Seiten 23 und 24 des Behälters 1b offen ist
und die je zur Hälfte in
dem Unterteil 25 und in dem Oberteil bzw. Deckel 26 ausgebildet
ist, und zwar jeweils als rinnenartige Vertiefung mit halbkreisförmigem Durchmesser.
Zwischen den beiden Enden weißt
die Ausnehmung bzw. Kammer 22 im Deckel 26 eine
domartige Erweiterung 22.1 mit reduziertem Durchmesser
auf, die mit dem Anschluss 6 zum Abführen des basalen Kulturmediums
in Verbindung steht. Im Unterteil 25 ist ein parallel zu
der Kammer 22 verlaufender Zuführ- oder Verteilerkanal 27 gebildet,
der mit dem Anschluss 5 zum Zuführen des basalen Kulturmediums
in Verbindung steht und über
eine Vielzahl von Öffnungen 28 mit
der Kammer 22. Im einfachsten Fall ist der Kanal 27 mit
den Öffnungen 28 dadurch
gebildet, dass am Boden der Kammer 22 im Unterteil 25 eine
nutenartige Vertiefung vorgesehen ist, die dann zur Kammer 22 hin
durch ein siebartiges, die Öffnungen 28 bildendes
Element abgedeckt ist.
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Der
Durchmesser der Kammer 22 ist etwas kleiner als der Außendurchmesser
der zum Zuführen des
luminalen Kulturmediums dienenden Schlauchleitung 13.
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Die
beiden über
die Verbindungselemente 16 und die Anschlusselemente 10 bzw. 11 mit
der jeweiligen Struktur 15 verbundenen Schlauchleitungen 13 und 14 werden
von oben her in das Unterteil 25 des geöffneten Behälters 1b derart eingesetzt,
dass die Schlauchleitung 14 aus dem Ende 24 und
die Schlauchleitung 13 aus dem Ende 23 des Behälters 1b herausgeführt ist,
die Schlauchleitung 13 dabei entsprechend der Länge der
jeweiligen Struktur 15 mehr oder weniger weit in die Kammer 22 hineinreicht
und dabei mit seiner in die Kammer 22 hineinreichenden
Länge mehr
oder weniger Öffnungen 28 abdeckt,
sodass tatsächlich
nur die zum basalen Umströmen
der Struktur 15 benötigten Öffnungen 28 frei liegen,
während
die übrigen Öffnungen 28 durch
die Schlauchleitung 13 abgedeckt sind.
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Auf
diese Weise wird auch das Totvolumen der Kammer 22 möglichst
gering gehalten. Durch die domartige Erweiterung 22.1 besteht
die Möglichkeit, dass
mit dem Kulturmedium mitgeförderte
Gasblasen oder bei der Kultivierung entstehende Gasblase sich in
dieser domartigen Erweiterung 22.1 sammeln können, damit
diese Gasblasen dann mit dem Kulturmedium ohne Schädigung der
Struktur 15 bzw. des Gewebes abgeführt werden können.
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Wie
in den 7 und 8 dargestellt, wird das basale
Kulturmedium über
den Anschluss 5 am niedrigsten Punkt zugeführt und
an dem Anschluss 6 an dem höchsten Punkt der Kammer 22 entnommen.
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Auch
bei dieser Ausführungsform
besitzen die Schlauchleitungen 13 und 14 beispielsweise
wiederum einen Außendurchmesser
von etwa 6 mm und einen Innendurchmesser von 2 mm, sodass entsprechend
der Durchmesser der Kammer 22 ohne Berücksichtigung des domartigen
Abschnittes 22.1 etwas geringer als 6 mm ist.
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Die
Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben.
Es versteht sich, dass Änderungen
sowie Abwandlungen möglich sind,
ohne das dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke
verlassen wird.
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So
ist es beispielsweise möglich,
den jeweiligen Behälter
so auszubilden, dass mehrere Strukturen in einer gemeinsamen Kammer
oder aber in getrennten Kammern betrieben werden können. Weiterhin
besteht die Möglichkeit,
den jeweiligen Behälter so
auszubilden, dass er für
eine Mikroskopie geeignet ist, beispielsweise durch die Herstellung
des betreffenden Behälters
zumindest teilweise aus einem transparenten Material, wie Glas.
Weiterhin besteht die Möglichkeit,
das System so auszubilden, dass die jeweilige Struktur an mehr als
2 Enden bzw. Bereichen angeschlossen werden kann. Ein Beispiel für einen
Anschluss an mehreren Enden wäre
der Anschluss an eine sich entwickelnde Lunge. Diese wird am Organhilusbereich über wenigstens
drei verschiedene rohrförmige
Strukturen versorgt.
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Dazu
gehören
die Arteria pulmonalis, die Vena pulmonalis sowie der Bronchus.
Mit dem erfindungsgemäßen System
können
dann sowohl die Gefäße als auch
durch einen weiteren Kanal der Bronchus angeschlossen werden. Über die
Gefäßstrukturen
kann blutersetzendes Medium und über
den Bronchus Atemgas zugeführt
werden. Der weitere Vorteil besteht dann darin, dass z. B. über die
zuführenden
Wege pulsatil oder kontinuierlich durchströmt werden kann, während über den
luftführenden
Weg des Bronchus Atemgas in einer Inspirations- und Expirationsbewegung
zugeführt
werden kann.
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Im
Bereich des Tissue Engineerings werden Gewebekonstrukte hergestellt.
Ab einer bestimmten Dicke kann sich allerdings das generierte Gewebe nicht
mehr weiter entwickeln, da keine notwendige Kapillarisierung ausgebildet
wird und kein Anschluss an eine artifizielle Blutversorgung vorhanden
ist.
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Dieses
Problem kann mit dem erfindungsgemäßen System in optimaler Weise
gelöst
werden. Dazu wird ein Gefäß mit einem
anhängendem
Kapillargebiet an nur einen Anschluss angeschlossen. Dann wird der
Gefäßlappen
auf ein Gewebekonstrukt gelegt, der sich im Inneren des Behälters befindet. Über den
einzigen Anschluss wird eine luminale Mediumperfusion durchgeführt, um
das Gefäßnetz bzw. den
Gefäßlappen
und das Gewebekonstrukt zur weiteren Entwicklung anzuregen. Die
luminale Perfusion läuft
im Gefäßbett. Die
basale Perfusion über
den weiteren Anschluss versorgt die Außenseite des Gefäßes sowie
das entstehende Gewebekonstrukt. Primär verlaufen beide Perfusionen
beim Einstrom in den Behälter
getrennt voneinander. In Abhängigkeit vom
Ausbreiten des Kapillarsystems werden sich beide Medien dann im
Inneren des Gewebes miteinander vermischen. Das Medium wird schließlich über einen
gemeinsamen Abfluss bzw. Anschluss aus dem Behälter abgeführt.
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Anwendungen
für das
erfindungsgemäße System
sind:
- – Generierung
von Zellen, Geweben oder Organoiden in Verbindung mit röhrenförmigen oder schlauchförmigen Strukturen
beim Tissue Engineering
- – Kultur
von röhrenförmigen Strukturen
in einem Gradienten
- – Untersuchungen
zur Entwicklung von röhrenförmigen Strukturen
- – Testen
von Biomaterialien wie z. B. Membranen oder Scaffolds im Langzeitversuch
von röhrenförmigen Strukturen
- – Testen
von Medikamenten oder Drogen unter realitätsnahen Bedingungen von röhrenförmigen Strukturen
- – Toxikologische
Untersuchungen, chronische Intoxikation von röhrenförmigen Strukturen
- – Testen
von Umwelteinflüssen
im Langzeitversuch von röhrenförmigen Strukturen
- – Testen
von akuten und chronischen Krankheitsverläufen
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Alle
diese Untersuchungen können
durchgeführt
werden bei einer luminalen und basalen Durchströmung mit Medium, d. h. unter
Gradientenkulturbedingungen.
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- 1,
1a, 1b
- Behälter
- 2
- Behälterunterteil
- 3
- Behälteroberteil
- 4
- Kammer
- 5,
6
- Anschluss
- 7,
8
- Anschluss-
oder Schlauchleitung
- 9,
9a
- Gewebeträger
- 10,
11
- Anschluss
- 12
- Abstandhalter
oder Träger
- 13,
14
- Anschluss-
oder Schlauchleitung
- 15
- Struktur
- 16
- Verbindungselement
- 17
- Anschlussstutzen
- 18
- Ring
- 19
- Vertiefung
- 20
- Dichtung
- 21
- Abstützelement
- 22
- Kammer
- 23,
24
- Ende
- 25
- Behälterunterteil
- 26
- Behälteroberteil
- 27
- Verteilerkanal
- 28
- Verteileröffnung