DE102005001627A1 - Trennwand aus Glas - Google Patents
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Abstract
Trennwand aus Glas, mit einzelnen Glasscheiben und mindestens einem Durchgang, der vorzugsweise aus einer Ganzglastür besteht, wobei die Ganzglastür von einem kastenförmigen Rahmen mit einem in sich geschlossenen Hohlraum umgeben wird, in dem Geräte eingebaut sind, die von außen zugänglich sind und der Rahmen mit einer Stirnwand oder einer Außenwand vor den Glasscheiben angeordnet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Trennwand aus Glas mit einzelnen Glasscheiben, und mindestens einen Durchgang der vorzugsweise aus einer Ganzglastür besteht.
- Der
DE 199 43 041 A1 ist eine Gebäudeausgangsvorrichtung zu entnehmen, bei der vor einer bestehenden Zarge Komponenten einer Ausgangskontrolleinrichtung usw. in einem länglichen, U-förmigen Gehäuse untergebracht werden. Die Länge des Gehäuses erstreckt sich über mehr als die halbe vertikale Erstreckung bzw. horizontale Erstreckung der Tür. Das Gehäuse besteht dabei im zusammengesetzten Zustand aus einer Grundplatte, die rückseitig befestigt wird und einem U-Profilkörper der an der Grundplatte gehalten wird. Darüber hinaus weist die Grundplatte an den Gehäuseinnenseiten Befestigungsmöglichkeiten für Komponenten auf. - Die Aufgabe der Erfindung liegt darin, eine Trennwand aus Glas in der Art weiterzubilden, dass im Bereich der Ganzglastür auch Ausgangskontrolleinrichtungen usw. angebracht oder installiert werden können.
- Gelöst wird die Aufgabe gemäß der Lehre des Patentanspruches 1. Die Unteransprüche geben eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gedankens wieder.
- Die Trennwand aus Glas besteht aus einzelnen Glasscheiben, die mit einem Durchgang, nämlich einer Ganzglastür in Form einer Drehtür oder Schiebetür ausgestattet ist. Da die einzelnen Ausgangskontrollvorrichtungen in der Regel eine gewisse endliche Tiefe haben, können Sie nicht oh ne weiteres in die Glasscheiben eingebaut werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, dass erfindungsgemäß die Ganzglastür von einem kastenförmigen Rahmen, der nicht die Funktion einer Zarge hat, mit einem in sich geschlossenen Hohlraum umgeben wird. In diesem Hohlraum können entsprechende Geräte für Elektroinstallationen, Zutrittskontrollgeräte und Überwachungsgeräte problemlos eingebaut werden. Der kastenförmige Rahmen ist so gestaltet, dass er vorzugsweise vorgestanzte Durchbrüche für entsprechende Elektroinstallationsgeräte aufweist. Im Bedarfsfall kann an den entsprechenden Stellen ein Durchbruch hergestellt werden und somit ist es möglich, die Geräte – egal von welcher Seite sie eingesetzt werden – ohne große Probleme einzusetzen und auch später zu bedienen.
- So kann im Durchgang der Ganzglastür auf einer oder auf beiden Seiten entsprechende Geräte eingebaut werden, es ist jedoch auch möglich, außerhalb des Rahmens nämlich an der Außenseite diese Geräte einzubauen. Dieses richtet sich je nach dem Anwendungsfall.
- Der kastenförmige Rahmen ist so gestaltet, dass er vor die feststehenden Glasscheiben gesetzt wird. Die Glasscheiben können entweder durch sogenannte Punkthalter, Profile oder entsprechende Rahmen untereinander gehalten werden. Es versteht sich, dass die Ganzglastür mit ihren Bändern vorzugsweise an den seitlichen Glasscheiben angeschlagen wird.
- Durch einen solchen kastenförmigen Rahmen mit einem entsprechenden Hohlraum ist es möglich, ohne Probleme von der einen Seite der Tür zur anderen Seite durch das U-förmige Gebilde hindurch Leitungen zu verlegen bzw. auch Geräte einzubauen.
- Es versteht sich, dass auch oben im horizontalen Bereich verdeckt Türschließer, Türantriebe oder dergleichen eingebaut werden können. Durch eine solche Maßnahme ist eine derartige Tür auch zu automatisieren.
- Es ist auch möglich, den Rahmen durch entsprechend geformte Blenden zu verkleiden.
- Die Erfindung wird anhand von einem schematisch dargestellten Ausführungsbeispiel in den Figuren näher erläutert.
- Es zeigt:
-
1 : Eine perspektivische Darstellung einer Trennwand mit einer Tür, bei der der Rahmen hinter den Glasscheiben befestigt ist. -
2 : Eine Ausschnittdarstellung gemäß1 . -
3 : Ein Rahmenkonzept mit einer Pfosten- und Riegelkonstruktion. -
4 : Einen kastenförmigen Rahmen im Querschnitt. - Eine Trennwand gemäß der
1 besteht aus Glasscheiben1 ,2 und einem Oberlicht3 , das oberhalb einer Ganzglastür4 angeordnet ist. Die Ganzglastür4 ist über nicht dargestellte Bänder oder über eine im Boden und in dem Rahmen5 integrierte Lager drehgelagert. Innerhalb eines kastenförmigen Rahmens5 , der den Bereich der Ganzglastür komplett umgibt, sind Geräte6 eingebaut. Diese Geräte können von außen bedient werden, um beispielsweise in den dahinterliegenden Raum zu gelangen, oder aber auch um entsprechende Beleuchtungen einzuschalten. - In der Ausschnittdarstellung der
2 ist der kastenförmige Rahmen hinter die Glasscheiben1 ,2 und3 gesetzt. Durch eine entsprechende Verbindung8 , die als Klebverbindung oder auch mit Punkthaltern oder sonst wie realisiert werden kann, werden die Glasscheiben1 ,2 ,3 direkt an dem kastenförmigen Rahmen5 befestigt. So entsteht eine sehr gefällige, ohne große Probleme zu händelnde Durchgangstür4 mit einem diesen umgebenden Rahmen5 . - In der
3 wird der Rahmen5 wieder hinter der Glasscheibe gezeigt, jedoch ist hier ein entsprechendes Pfosten- und Riegelkonzept verwendet worden, an dem sich der Rahmen anschließt. Die Geräte6 sind dabei im Durchgangsbereich des Rahmens5 angebracht, um so einfach bedient zu werden. Die Pfosten- und Riegelkonstruktion besteht aus Profilen9 . - Einen Querschnitt durch den kastenförmigen Rahmen
5 gibt die4 wieder. Der kastenförmige Rahmen5 besteht im Wesentlichen aus zwei Stirnwände10 und12 , die durch im Winkel von 90° anschließende Außenwände11 und13 verbunden werden. Es versteht sich, dass so ein geschlossener Kastenrahmen5 entsteht. Der sich dabei ergebende Hohlraum15 wird für Kabel bzw. Leitungen und für den Einbau der Geräte6 benötigt. Um die Geräte6 einzubauen, ist es notwendig, dass innerhalb des kastenförmigen Rahmens5 vorgestanzte Durchbrüche14 vorhanden sind. Diese Durchbrüche14 können eckig oder rund sein, sie können in einen bestimmten Rastermaß oder aber auch an beliebiger Stelle eingebracht werden. - Der Rahmen
5 kann aus einem Stahl, einem Lichtmetall odr einem geeignetem Kunststoff hergestellt werden. Dabei ist es grundsätzlich auch möglich, auf vorgestanzte Durchbrüche14 zu verzichten und die notwendigen Durchbrüche14 je nach Bedarf an den gewünschten Stellen einzubringen. -
- 1
- Glasscheibe
- 2
- Glasscheibe
- 3
- Glasscheibe
- 4
- Ganzglastür
- 5
- Rahmen
- 6
- Geräte
- 8
- Verbindung
- 9
- Profil
- 10
- Stirnwand
- 11
- Außenwand
- 12
- Stirnwand
- 13
- Außenwand
- 14
- Durchbruch
- 15
- Hohlraum
Claims (15)
- Trennwand aus Glas, mit einzelnen Glasscheiben (
1 ,2 ,3 ) und mindestens einem Durchgang, der vorzugsweise aus einer Ganzglastür (4 ) besteht, wobei die Ganzglastür (4 ) von einem kastenförmigen Rahmen (5 ) mit einem in sich geschlossenen Hohlraum (15 ) umgeben wird, in dem Geräte (6 ) eingebaut sind, die von außen zugänglich sind, und der Rahmen (5 ) mit einer Stirnwand (10 ,12 ) oder einer Außenwand (13 ) vor den Glasscheiben (1 ,2 ,3 ) direkt oder indirekt angeordnet ist. - Trennwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasscheiben (
1 ,2 ,3 ) durch Punkthalter an dem Rahmen (5 ) befestigt werden. - Trennwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasscheiben (
1 ,2 ,3 ) durch Profile (9 ) untereinander und an dem Rahmen (5 ) gehalten werden. - Trennwand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasscheiben (
1 ,2 ,3 ) mit dem Rahmen (5 ) durch eine Verbindung (8 ) verbunden sind. - Trennwand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Rahmen (
5 ) ein Türschließer oder ein automatischer Türantrieb verdeckt eingebaut ist. - Trennwand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Geräte (
6 ) Elektroinstallationsgeräte oder Zutrittskontrollgeräte oder Überwachungsgeräte sind. - Trennwand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektroinstallationsgeräte oder Zutrittskontrollgeräte oder Überwachungsgeräte (
6 ) in einer zur Tür weisenden Innenwand (13 ) innerhalb des Rahmens (5 ) eingebaut sind. - Trennwand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektroinstallationsgeräte oder Zutrittskontrollgeräte oder Überwachungsgeräte (
6 ) in einer nach außen weisenden Außenwand (11 ) innerhalb des Rahmens (5 ) eingebaut sind. - Trennwand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektroinstallationsgeräte oder Zutrittskontrollgeräte oder Überwachungsgeräte (
6 ) in einer Stirnwand (10 ,12 ) innerhalb des Rahmens (5 ) eingebaut sind. - Trennwand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (
5 ) aus einem aus Flachmaterial gebogenen Profil besteht. - Trennwand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (
5 ) aus einem gezogenen Profil besteht. - Trennwand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Rahmen (
5 ) Durchbrüche (14 ) oder vorgestanzte Durchbrüche vorhanden sind. - Trennwand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrüche (
14 ) in einem Rastermaß angeordnet sind. - Trennwand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (
5 ) aus einem Stahl oder einem Leichtmetall oder einem Kunststoff besteht. - Trennwand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (
5 ) durch entsprechend geformte Bleche überkront werden kann.
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