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DE102005001101B4 - Trockenmischung und deren Verwendung in oder für Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmasse - Google Patents

Trockenmischung und deren Verwendung in oder für Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmasse Download PDF

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DE102005001101B4
DE102005001101B4 DE200510001101 DE102005001101A DE102005001101B4 DE 102005001101 B4 DE102005001101 B4 DE 102005001101B4 DE 200510001101 DE200510001101 DE 200510001101 DE 102005001101 A DE102005001101 A DE 102005001101A DE 102005001101 B4 DE102005001101 B4 DE 102005001101B4
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Jens Gudrian
Wilhelm FÜTTERER
Udo Dr. Windhövel
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Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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    • C04B28/14Compositions of mortars, concrete or artificial stone, containing inorganic binders or the reaction product of an inorganic and an organic binder, e.g. polycarboxylate cements containing calcium sulfate cements
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Abstract

Trockenmischung, enthaltend
– 0,5 bis 20 Gew.-% Portlandkalksteinzement,
– 5 bis 30 Gew.-% Aluminatzement und
– 3 bis 20 Gew.-% Calciumsulfat
in Kombination mit 0,001 bis 2 Gew.-% Eisensulfat und 0,001 bis 2 Gew.-% Aluminiumsulfat,
wobei alle vorgenannten Gewichtsprozentangaben auf die Trockenmischung bezogen sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Trockenmischung, welche sich insbesondere für eine Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmasse eignet.
  • Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung der erfindungsgemäßen Trockenmischung in oder als Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmasse.
  • Böden, die mit einem Oberboden oder mit einem Oberbelag (z. B. einem PVC-Oberbelag) belegt werden, müssen für die Verlegung des Oberbodens bzw. Oberbelags vorbereitet werden. Hierzu werden sogenannte Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen auf den mit dem Oberboden oder dem Oberbelag zu versehenden Untergrund aufgetragen, um etwaige Unebenheiten auszugleichen und den Boden für eine Verklebung des Oberbelags vorzubereiten.
  • Die Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen des Standes der Technik liefern nach ihrer Applikation und Aushärtung im allgemeinen nur relativ rauhe und stumpfe Oberflächen. Dies hat den Nachteil, daß der Auftragswiderstand von Klebstoffen für die Oberbeläge hierdurch signifikant erhöht wird, was einen stärkeren Werkzeugverschleiß einerseits und eine schnellere Ermüdung des Verarbeiters andererseits zur Folge hat. Bedingt durch die Rauhigkeit der ausgehärteten Masse, ist der Klebstoffverbrauch zudem erhöht. Für bestimmte Oberbeläge (z. B. PVC-Oberbeläge) ist zudem ein Vorschleifen der gespachtelten Fläche unerläßlich.
  • Die DE 33 39 197 A1 beschreibt eine Trockenmischung für eine selbstverfließende, glättende Estrichmasse auf der Basis eines komplexen Gemisches von 36 bis 45 Masse-% Zement, 45 bis 58 Masse-% Sand und/oder Kalksteinmehl, 2 bis 5 Masse-% Gips, Kieselerde, Bentonit oder deren Gemische, 1 bis 3 Masse-% Kasein und 0,05 bis 0,18 Masse-% NaF, gegebenenfalls zusammen mit Silikonöl, Soda, Kalkhydrat, Zeolith, Methylcellulose, Flugasche und/oder gemahlener Hochofenschlacke. Die dort beschriebene Trockenmischung wird durch Vermischen ihrer einzelnen Komponenten hergestellt und durch Anmachen mit 20 bis 30 % Wasser zu einer Estrichmasse angerührt, die dann in einer Schichtdicke von 2 bis 20 mm aufgetragen werden soll. Auf diese Weise soll sich schnell eine glatte Oberfläche bilden. Als Zement kommt ein in Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen üblicherweise verwendeter Portlandzement zum Einsatz. Portlandkalksteinzement dagegen wird nirgends erwähnt, zumal nicht in Kombination mit Aluminatzement.
  • S. Puntke, W. Wassing, "Technische Zusammenhänge bei der Herstellung und Analyse chromatarmer Zemente", in: Zement-Kalk-Gips (ZKG) International, Heft 3/2002, Seiten 82 bis 93, beschreiben die Herstellung chromatarmer Sackzemente zu Zwecken der Einhaltung eines Chromatgrenzwertes von 2 ppm durch Zusatz geeigneter Reduktionsmittel, wobei als ein Beispiel für ein geeignetes Reduktionsmittel Eisen(II)-sulfat Fe(II)SO4 genannt wird.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nun darin, eine Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmasse bereitzustellen, welche die zuvor geschilderten Nachteile und Probleme des Standes der Technik weitgehend vermeidet oder zumindest verringert.
  • Zur Lösung der zuvor geschilderten Aufgabe schlägt die vorliegende Erfindung eine Trockenmischung gemäß Anspruch 1 und deren erfindungsgemäße Verwendung gemäß Anspruch 20 vor. Weitere, vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Denn die Anmelderin hat nun herausgefunden, daß eine Trockenmischung, welche Portlandkalksteinzement, Aluminatzement und Calciumsulfat in Kombination mit Eisensulfat und Aluminiumsulfat enthält, sich ausgezeichnet als oder zur Verwendung in einer Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmasse eignet.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung – gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung – ist somit eine Trockenmischung, welche sich insbesondere für eine Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmasse eignet und welche
    • – 0,5 bis 20 Gew.-% Portlandkalksteinzement,
    • – 5 bis 30 Gew.-% Aluminatzement und
    • – 3 bis 20 Gew.-% Calciumsulfat
    in Kombination mit 0,001 bis 2 Gew.-% Eisensulfat und 0,001 bis 2 Gew.-% Aluminiumsulfat enthält, wobei alle vorgenannten Gewichtsprozentangaben auf die Trockenmischung bezogen sind.
  • Der Begriff "Trockenmischung" wurde erfindungsgemäß gewählt, um die Mischung als solche gegenüber der eigentlichen Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmasse, welche erst durch Zusetzen von Wasser zu der Trockenmischung resultiert, abzugrenzen. Der Begriff "Trockenmischung" bezeichnet also die Basis- oder Ausgangsmischung, aus der sich durch Anmachen mit Wasser dann die eigentliche Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmasse herstellen läßt.
  • Die erfindungsgemäße Rezeptur bzw. Zusammensetzung mit Portlandkalksteinzement, Aluminatzement (Tonerdezement) und Calciumsulfat in Kombination mit Eisensulfat und Aluminiumsulfat und gegebenenfalls weiteren Inhaltsstoffen, insbesondere Additiven, wie z. B. Verflüssigern, Verzögerern, Stabilisierern, Erhärtungsbeschleunigern etc., ermöglicht überraschenderweise die Ausbildung einer insgesamt sehr glatten Oberfläche mit einer deutlich reduzierten Rauhigkeit im Vergleich zum Stand der Technik, wenn die vorgenannte Trockenmischung mit Wasser angemacht und als Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmasse auf einen Untergrund aufgetragen wird und abbindet bzw. abtrocknet, um dann nachfolgend hierauf einen Oberboden oder einen Oberbelag aufzubringen zu können. Aufgrund der Ausbildung einer insgesamt sehr glatten Oberfläche mit einer deutlich reduzierten Rauhigkeit ist dann das Auftragen von Oberbelagsklebstoffen signifikant erleichtert. Ein Vorschleifen der gespachtelten bzw. aufgetragenen Fläche ist im allgemeinen nicht mehr erforderlich. Der Klebstoffverbrauch für die Verklebung des Oberbelags ist signifikant reduziert, verglichen mit dem Stand der Technik um etwa 20 Prozent und mehr. Zudem weist die auf diese Weise erhältliche Oberfläche ein ausgezeichnetes optisches Erscheinungsbild, insbesondere ein gleichmäßige Färbung über die gesamte Fläche, vorzugsweise ohne Fehlstellen, auf.
  • Die glattere Oberfläche mit der deutlich reduzierten Rauhigkeit ist insbesondere auf die im Vergleich zum Stand der Technik relativ kurzstengelige, gedrungene bis tonnenförmige Ausbildung der Ettringitkristalle zurückzuführen, welche in der abgebundenen bzw. ausgehärteten Spachtel-, Estrich- bzw. Bodenausgleichsmasse, insbesondere an deren Oberfläche, vorhanden sind. Die gezielte, insbesondere kurzstengelige Ettringitbildung wird erfindungsgemäß durch den Einsatz von Portlandkalksteinzement, Aluminatzement (Tonerdezement) und Calciumsulfat in Kombination mit Eisensulfat und Aluminiumsulfat erreicht. In rasterelektronenmikroskopischen (REM) Studien konnte die Anmelderin an der Oberfläche der aufgetragenen und ausgehärteten Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmasse die ungewöhnlich kurzstengeligen und gedrungenen Ettringitstrukturen nachweisen.
  • Unter Ettringit versteht man im allgemeinen ein hexagonales Mineral der chemischen Zusammensetzung Ca6Al2[(OH)4/SO4]3·24 H2O oder 26 H2O, welches glasglänzende bis seidenglänzende Kristalle oder Nadeln ausbildet. Bei der Abbindung von hydraulischen Bindemitteln entsteht Ettringit in tricalciumaluminathaltigem Portlandkalksteinzement durch Bindung von CaSO4 aus umgebendem Wasser. Für weitere diesbezügliche Einzelheiten kann verwiesen werden auf Römpp Chemielexikon, 10. Auflage, Band 2, 1997, Georg Thieme Verlag Stuttgart/New York, Seite 1245, Stichwort: "Ettringit".
  • Eine Besonderheit der erfindungsgemäßen Trockenmischung bzw. Rezeptur muß darin gesehen werden, daß anstelle von ansonsten in Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen üblicherweise verwendetem Portlandzement Portlandkalksteinzement eingesetzt wird.
  • Der Anteil an Portlandkalksteinzement kann in weiten Bereichen variieren. Er liegt bezogen auf die erfindungsgemäße Trockenmischung im Bereich von 0,5 bis 20 Gew.-%, insbesondere 1,5 bis 12 Gew.-%, bevorzugt 2 bis 8 Gew.-%.
  • Besonders gute Ergebnisse werden erhalten, wenn Portlandkalksteinzement mit einer spezifischen Oberfläche nach Blaine von 3.000 bis 6.000 cm2/g, insbesondere 3.500 bis 5.500 cm2/g, bevorzugt 4.500 bis 5.000 cm2/g, verwendet wird.
  • Ein erfindungsgemäß besonders bevorzugter Portlandkalksteinzement enthält, jeweils bezogen auf den Portlandkalksteinzement, 60 bis 70 Gew.-% CaO, 20 bis 30 Gew.-% SiO2, 2 bis 6 Gew.-% Al2O3 und 1 bis 5 Gew.-% Fe2O3, jeweils bestimmt nach DIN EN 196-2:1994.
  • Was die Aluminatzementkomponente anbelangt, so kann die Menge an Aluminatzement – synonym auch als Tonerdezement bezeichnet – in der erfindungsgemäßen Trockenmischung bzw. Rezeptur gleichermaßen in weiten Bereichen variieren. Die Menge an Aluminatzement liegt im Bereich von 5 bis 30 Gew.-%, insbesondere 5 bis 25 Gew.-%, bevorzugt 15 bis 20 Gew.-%, bezogen auf die erfindungsgemäße Trockenmischung.
  • Besonders gute Ergebnisse werden erhalten, wenn ein Aluminatzement mit einer spezifischen Oberfläche nach Blaine von 2.000 bis 4.000 cm2/g, insbesondere 2.500 bis 3.750 cm2/g, bevorzugt 2.750 bis 3.500 cm2/g, eingesetzt wird.
  • Der eingesetzte Aluminatzement ist ein hydraulisches Bindemittel auf der Grundlage von Calciumaluminaten – im Gegensatz zur Portlandzementen, die aus Calciumsilikaten bestehen. Die Calciumaluminate geben dem Aluminatzement Eigenschaften, die im Rahmen der erfindungsgemäßen Rezeptur besonders bei der Formulierung von bauchemischen Anwendungen erforderlich sind, insbesondere für selbstverlaufende bzw. selbstfließende Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen. Im Gegensatz zu Portlandzementen setzt der Aluminatzement bei der Hydratation keinen Kalk frei; diese Eigenschaften sowie seine geringe Porosität gibt bauchemischen Formulierungen der zuvor genannten Art eine gute chemische Widerstandfähigkeit und vermeidet Ausblühungen. Insbesondere wirkt der erfindungsgemäß eingesetzte Aluminatzement im Rahmen der erfindungsgemäßen Trockenmischung unter anderem als ein Abbinde- und Erhärtungsbeschleuniger, so daß eine Trockenmischung resultiert, die sich nach Anmachen mit Wasser durch eine hohe Leistungsfähigkeit und eine hohe Schnelligkeit bei der Hydratation auszeichnet.
  • Ein erfindungsgemäß bevorzugt eingesetzter Aluminatzement weist, jeweils bezogen auf den Aluminatzement und jeweils bestimmt nach DIN EN 196-2:1994, 35 bis 41 Gew.-% CaO, 1 bis 6 Gew.-% SO2, 35 bis 45 Gew.-% Al2O3 und 12 bis 19 Gew.-% Fe2O3 auf.
  • Was die Calciumsulfat-Komponente der erfindungsgemäßen Trockenmischung anbelangt, so wird diese vorzugsweise in hydratisierter Form, insbesondere in Form des Hemihydrats, eingesetzt.
  • Auch die Menge an eingesetztem Calciumsulfat in der erfindungsgemäßen Trockenmischung kann in weiteren Bereichen variieren. Die Menge an Calciumsulfat liegt im Bereich von 3 bis 20 Gew.-%, insbesondere 5 bis 15 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 10 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung.
  • Besonders gute Ergebnisse werden erhalten, wenn ein Calciumsulfat mit einer spezifischen Oberfläche nach Blaine von 2.500 bis 3.500 cm2/g, bevorzugt 2.750 bis 3.250 cm2/g, besonders bevorzugt von etwa 3.000 cm2/g, eingesetzt wird. Das eingesetzte Calciumsulfat sollte einen Calciumsulfatgehalt von mindestens 90 Gew.-% aufweisen, bezogen auf das Calciumsulfat.
  • Ein erfindungsgemäß bevorzugtes Calciumsulfat besitzt eine Reindichte von 2,5 bis 3,0 g/cm3, insbesondere 2,7 bis 2,9 g/cm3, und eine Schüttdichte von 800 bis 1.200 g/l, insbesondere 850 bis 1.150 g/l, vorzugsweise 900 bis 1.100 g/l.
  • Wie zuvor geschildert, läßt sich das erfindungsgemäß geforderte Ergebnis – die Herstellung einer selbstverlaufenden bzw. selbstausgleichenden Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmasse mit exzellenten Oberflächeneigenschaften, insbesondere hoher Eben- bzw. Glattheit und gutem optischem Erscheinungsbild – dann erreichen, wenn man die zuvor genannten Komponenten – nämlich Portlandkalksteinzement, Aluminatzement und Calciumsulfat – mit Eisensulfat und Aluminiumsulfat kombiniert.
  • Denn die Anmelderin hat herausgefunden, daß gerade die vorgenannte Kombination von Komponenten zu exzellenten Oberflächen führt, wenn die erfindungsgemäße Trockenmischung zu Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen durch Anmachen mit Wasser verarbeitet und auf einen Untergrund aufgetragen und dort nachfolgend ausgehärtet bzw. abgebunden wird. Die erzielten Oberflächen der Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmasse zeichnen sich nicht nur durch eine exzellente Oberflächenglattheit aus, sondern auch durch ein exzellentes und einheitliches optisches Erscheinungsbild mit durchgehend kontinuierlicher, gleichmäßiger Färbung der Oberfläche.
  • Was das erfindungsgemäß eingesetzte Eisensulfat anbelangt, so wird dieses bevorzugt in Form von Eisen(II)sulfat eingesetzt, vorzugsweise in hydratisierter Form, besonders bevorzugt in Form des Hexa- bis Heptahydrats. Die Menge an erfindungsgemäß eingesetzten Eisensulfat kann in weiten Bereichen variieren; sie liegt im Bereich von 0,001 bis 2 Gew.-%, insbesondere 0,01 bis 0,25 Gew.-%, bevorzugt 0,025 bis 0,2 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung.
  • Ein erfindungsgemäß bevorzugtes Eisensulfat weist ein Schüttgewicht von 0,6 bis 1,0 t/m3, insbesondere 0,7 bis 0,9 t/m3, vorzugsweise von etwa 0,8 t/m3 auf.
  • Was das erfindungsgemäß eingesetzte Aluminiumsulfat anbelangt, so kann dieses gleichermaßen in weiten Mengenbereichen eingesetzt werden. Es werden Mengen an Aluminiumsulfat von 0,001 bis 2 Gew.-%, insbesondere 0,01 bis 0,25 Gew.-%, bevorzugt 0,025 bis 0,2 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung eingesetzt.
  • Die Leistungsfähigkeit der erfindungsgemäßen Trockenmischung läßt sich noch dadurch steigern, daß ihr außerdem noch Calciumhydroxid, insbesondere in hydratisierter Form, vorzugsweise in Form von Weißkalkhydrat, zugesetzt wird. Die Menge an Calciumhydroxid kann gleichermaßen in weiten Bereichen variieren. Im allgemeinen wird das Calciumhydroxid in Mengen von 0,001 bis 3 Gew.-%, insbesondere 0,01 bis 0,25 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung, eingesetzt; dennoch kann es gegebenenfalls erforderlich sein von den vorgenannten Werten abzuweichen.
  • Weiterhin kann die erfindungsgemäße Trockenmischung außerdem Kalksteinmehl enthalten, insbesondere in Mengen von 5 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise 20 bis 35 Gew.-%, besonders bevorzugt 25 bis 35 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung. Erfindungsgemäß bevorzugtes Kalksteinmehl enthält mindestens 90 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 95 Gew.-%, Calciumcarbonat, bezogen auf das Kalksteinmehl. Besonders gute Ergebnisse werden mit einem Kalksteinmehl mit einer Schüttdichte von 800 bis 1.000 g/l, insbesondere 900 bis 950 g/l, erhalten. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugtes Kalksteinmehl besitzt eine spezifische Oberfläche nach Blaine von 3.500 bis 4.500 cm2/g, vorzugsweise 3.750 bis 4.250 cm2/g, besonders bevorzugt von etwa 4.000 cm2/g.
  • Weiterhin kann es vorteilhaft sein, wenn die erfindungsgemäße Trockenmischung bzw. Rezeptur außerdem Quarzsand enthält, insbesondere in Mengen von 15 bis 80 Gew.-%, vorzugsweise 25 bis 50 Gew.-%, besonders bevorzugt 30 bis 35 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung.
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Gemisch von Quarzsanden unterschiedlicher Korngrößen und/oder unterschiedlicher spezifischer Oberflächen nach Blaine eingesetzt. Insbesondere wird ein etwas feinkörnigerer Quarzsand mit einem etwas grobkörnigerem Quarzsand kombiniert. Erfindungsgemäß bevorzugter Quarzsand weist einen SiO2-Gehalt von mehr als 95 Gew.-%, vorzugsweise von mehr als 98 Gew.-%, bezogen auf den Quarzsand auf. Erfindungsgemäß bevorzugter Quarzsand weist eine theoretische spezifische Oberfläche (Blaine) von mindestens 65 cm2/g, vorzugsweise mindestens 75 cm2/g, besonders bevorzugt mindestens 85 cm2/g, auf.
  • Weiterhin kann es vorgesehen sein, daß die erfindungsgemäße Trockenmischung außerdem weitere Inhaltsstoffe und/oder Additive enthält, um die Anwendungseigenschaften erfindungsgemäßen Trockenmischung zu optimieren. Solche Inhaltsstoffe bzw. Additive können beispielsweise ausgewählt aus der Gruppe von Verflüssigern, Verzögerern, Stabilisierungsmitteln, Entschäumern, Beschleunigern, Füllstoffen und dergleichen.
  • Beispielsweise kann die erfindungsgemäße Trockenmischung mindestens einen Verflüssiger enthalten, insbesondere in Mengen von 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 0,5 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung. Beispiele für erfindungsgemäß bevorzugte Verflüssiger sind Verflüssiger auf der Basis modifizierter Polycarboxylatether. Insbesondere werden die Verflüssiger derart ausgewählt, daß sie den Wasserbedarf beim Anmachen reduzieren und zudem vorteilhafterweise auch zu einer besonders guten Frühfestigkeitsentwicklung führen bzw. diese fördern.
  • Weiterhin kann die erfindungsgemäße Trockenmischung zur Optimierung der Anwendungseigenschaften ein die rheologischen und/oder physikalischen Eigenschaften verbesserndes bzw. beeinflussenden Additiv enthalten. Dieses kann beispielsweise auf Basis eines in Wasser redispergierbaren Polymerbindemittels, vorzugsweise auf Basis von Vinylacetat und Ethylen ausgebildet sein (Ethylen/Vinylacetat-Copolymer). Ein derartiges Additiv kann insbesondere in Mengen von 1 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 2 bis 10 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung, eingesetzt werden.
  • Weiterhin kann es für die Optimierung der Anwendungseigenschaften förderlich sein, wenn die erfindungsgemäße Trockenmischung außerdem mindestens einen Beschleuniger, insbesondere einen Erhärtungsbeschleuniger, enthält, beispielsweise auf Basis von Alkali- oder Erdalkalicarbonaten, besonders bevorzugt Lithiumcarbonat. Der Beschleuniger kann in Mengen von 0,001 bis 1 Gew.-%, insbesondere 0,05 bis 0,25 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung, eingesetzt werden.
  • Weiterhin kann die erfindungsgemäße Trockenmischung auch mindestens einen Entschäumer enthalten, beispielsweise eine feste Kombination von flüssigen Kohlenwasserstoffen, Polyglykolen und amorpher Kieselsäure. Ein solcher Entschäumer kann insbesondere in Mengen von 0,001 bis 1 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 3 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung, eingesetzt werden.
  • Des weiteren kann die erfindungsgemäße Trockenmischung außerdem mindestens ein Stabilisierungsmittel enthalten. Solche Stabilisierungsmittel können beispielsweise ausgewählt sein aus Gummen (z. B. Diutan Gum) oder aber auf Basis von Cellulose oder Cellulosederivaten (z. B. Hydroxyethylcellulose ausgebildet sein). Gleichermaßen können verschiedene Stabilisierungsmittel miteinander kombiniert werden, z. B. Gummen einerseits und Cellulose oder Cellulosederivate andererseits. Wenn als Stabilisierungsmittel Gummen eingesetzt werden, können diese in Mengen von 0,001 bis 0,2 Gew.-%, vorzugsweise 0,03 bis 0,08 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung eingesetzt werden. Wenn als Stabilisierungsmittel Cellulose bzw. Cellulosederivate (z. B. Hydroxyethylcellulose) eingesetzt werden, können diese in Mengen von 0,001 bis 0,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 0,15 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung, eingesetzt werden.
  • Für alle vorgenannten Mengenangaben gilt, daß es einzelfallbedingt oder anwendungstechnisch gegebenenfalls erforderlich sein kann, von diesen Mengenangaben abzuweichen. Dies zu entscheiden, liegt im Ermessen des Fachmanns.
  • Außerdem kann die erfindungsgemäße Trockenmischung mindestens einen Zusatz zur Einstellung des Wasserrückhaltevermögens enthalten.
  • Im allgemeinen wird die erfindungsgemäße Trockenmischung derart formuliert, daß mehr als 99 % der Teilchen der Trockenmischung Teilchengrößen bzw. Teilchendurchmesser unterhalb von 400 μm, vorzugsweise unterhalb von 355 μm, gemäß Siebanalyse (DIN 66 165, April 1987, insbesondere Teil 2, Trockensiebung) und/oder mehr als 35 % der Teilchen Teilchengrößen bzw. Durchmesser im Bereich von bis zu 63 μm gemäß Siebanalyse aufweisen.
  • Insbesondere ist die Trockenmischung nach der vorliegenden Erfindung durch die folgenden Teilchengrößenverteilung gemäß Siebanalyse gekennzeichnet:
    Figure 00110001
  • Die erfindungsgemäße Trockenmischung bzw. Rezeptur eignet sich insbesondere zur Verwendung in Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen bzw. zu deren Herstellung.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung – gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung – ist somit die Verwendung der Trockenmischung nach der vorliegenden Erfindung in Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen oder zur Herstellung von Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen.
  • Ausgehend von der erfindungsgemäßen Trockenmischung können die Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen durch Anmachen der erfindungsgemäßen Trockenmischung mit Wasser bzw. durch Zusetzen von Wasser zu der erfindungsgemäßen Trockenmischung hergestellt werden. Im allgemeinen wird die erfindungsgemäßen Trockenmischungen unter Zugabe von 10 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise 20 bis 30 Gew.-%, Wasser angemacht.
  • Die unter Verwendung der erfindungsgemäßen Trockenmischung durch Anmachen mit Wasser erhältlichen und nachfolgend auf einen Untergrund aufgetragenen und schließlich abgebundenen bzw. abgetrockneten Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen, welche Ettringitkristalle enthalten, sind dadurch gekennzeichnet, daß die hierin enthaltenen, beim Abbinden entstan denen Ettringitkristalle – im Vergleich zu Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen des Standes der Technik – besonders kurzstengelig bzw. gedrungen, sozusagen tonnenförmig ausgebildet ist.
  • Das Länge/Durchmesser- bzw. Länge/Breite-Verhältnis der Ettringitkristalle in den ausgehend von der erfindungsgemäßen Trockenmischung hergestellten Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen nach Abbinden bzw. Abtrocknen/Aushärten, wie es durch Analyse von REM-Aufnahmen bestimmt worden ist, liegt im allgemeinen unterhalb von 5,0, insbesondere unterhalb von 4,5, vorzugsweise unterhalb von 4,0. Insbesondere liegt das Länge/Durchmesser- bzw. Länge/Breite-Verhältnis der Ettringitkristalle in diesen Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen nach Abbinden bzw. Abtrocknen und Aushärten im Bereich von 1,0 bis 4,0, insbesondere 1,3 bis 3,0, vorzugsweise 1,4 bis 2,0, ganz besonders bevorzugt 1,4 bis 1,9.
  • Im Vergleich hierzu ist das Länge/Durchmesser- bzw. Länge/Breite-Verhältnis in Ettringitkristallen in Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen des Standes der Technik deutlich größer und liegt oberhalb von 5,0, da diese Ettringitkristalle nadelförmig ausgebildet sind und für die rauhe, unebene Oberfläche verantwortlich sind.
  • Die Begriffe "Länge" einerseits und "Durchmesser" bzw. "Breite" andererseits beziehen sich auf das Erscheinungsbild der Kristalle in REM-Aufnahmen, wobei der Begriff "Länge" die maximale Längsausdehnung der Kristalle und der Begriff "Durchmesser" (oder synonym "Breite") die maximale Querausdehnung der Kristalle bezeichnet.
  • Dies wird anhand der 1 und 2 deutlich. Während die Ettringitkristalle gemäß 1, wie sie in Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen des Standes der Technik auftreten, nadelförmig ausgebildet sind und im konkreten Fall der 1 ein Länge/Durchmesser- bzw. Länge/Breite-Verhältnis von etwa 5,5 bis 5,8 aufweisen, liegt dieses Länge/Durchmesser- bzw. Länge/Breite-Verhältnis bei Ettringitkristallen in ausgehend von der erfindungsgemäßen Trockenmischung hergestellten Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen, wie 2 zeigt, unterhalb von 5,0 und im konkreten Fall von 2 bei etwa 1,8, wobei die Ettringitkristalle in der Struktur gemäß 2 kurz stengeliger, gedrungener und etwa tonnenförmig im Vergleich zu den nadelförmigen Ettringitkristallen der 1 erscheinen.
  • Weitere Ausführungsformen, Ausgestaltungen, Abwandlungen und Variationen der vorliegenden Erfindung sind für den Fachmann beim Lesen der vorliegenden Anmeldung ohne weiteres erkennbar und realisierbar, ohne daß er dabei den Rahmen der vorliegenden Erfindung verläßt.
  • Die vorliegende Erfindung wird anhand des folgenden Ausführungsbeispiels veranschaulicht.
  • Ausführungsbeispiel:
  • Eine erfindungsgemäß bevorzugte Rezeptur für eine Trockenmischung nach der vorliegenden Erfindung lautet insbesondere wie folgt:
    Figure 00140001
  • Die vorgenannte Trockenmischung eignet sich insbesondere zur Herstellung von oder Einarbeiten in Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen. Derartige Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen zeichnen sich durch eine extrem geringe Oberflächenrauhigkeit bei exzellentem optischem Erscheinungsbild (= gleichmäßige weiß-gräuliche Färbung) aufgrund des Gehalts an kurzstengeligen Ettringitkristallen aus.

Claims (20)

  1. Trockenmischung, enthaltend – 0,5 bis 20 Gew.-% Portlandkalksteinzement, – 5 bis 30 Gew.-% Aluminatzement und – 3 bis 20 Gew.-% Calciumsulfat in Kombination mit 0,001 bis 2 Gew.-% Eisensulfat und 0,001 bis 2 Gew.-% Aluminiumsulfat, wobei alle vorgenannten Gewichtsprozentangaben auf die Trockenmischung bezogen sind.
  2. Trockenmischung nach Anspruch 1, enthaltend Portlandkalksteinzement in Mengen von 1,5 bis 12 Gew.-%, bevorzugt 2 bis 8 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung.
  3. Trockenmischung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Portlandkalksteinzement eine spezifische Oberfläche nach Blaine von 3.000 bis 6.000 cm2/g, insbesondere 3.500 bis 5.500 cm2/g, bevorzugt 4.500 bis 5.000 cm2/g, aufweist.
  4. Trockenmischung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Portlandkalksteinzement, jeweils bezogen auf den Portlandkalksteinzement, 60 bis 70 Gew.-% CaO und/oder 20 bis 30 Gew.-% SiO2 und/oder 2 bis 6 Gew.-% Al2O3 und/oder 1 bis 5 Gew.-% Fe2O3 enthält, jeweils bestimmt nach DIN EN 196-2:1994.
  5. Trockenmischung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, enthaltend Aluminatzement in Mengen von 15 bis 25 Gew.-%, bevorzugt 15 bis 20 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung.
  6. Trockenmischung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aluminatzement eine spezifische Oberfläche nach Blaine von 2.000 bis 4.000 cm2/g, insbesondere 2.500 bis 3.750 cm2/g, bevorzugt 2.750 bis 3.500 cm2/g, aufweist.
  7. Trockenmischung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aluminatzement, jeweils bezogen auf den Aluminatzement, 35 bis 41 Gew.-% CaO und/oder 1 bis 6 Gew.-% SiO2 und/oder 35 bis 45 Gew.-% Al2O3 und/oder 12 bis 19 Gew.-% Fe2O3 enthält, jeweils bestimmt nach DIN EN 196-2:1994.
  8. Trockenmischung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, enthaltend Calciumsulfat, vorzugsweise in hydratisierter Form, insbesondere Form des Hemihydrats, in Mengen von 5 bis 15 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 10 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung.
  9. Trockenmischung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Calciumsulfat eine spezifische Oberfläche nach Blaine von 2.500 bis 3.500 cm2/g, bevorzugt 2.750 bis 3.250 cm2/g, besonders bevorzugt von etwa 3.000 cm2/g, aufweist und/oder daß das Calciumsulfat einen Calciumsulfatgehalt von mindestens 90 Gew.-%, bezogen auf das Calciumsulfat, aufweist.
  10. Trockenmischung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Calciumsulfat eine Reindichte von 2,5 bis 3,0 g/cm3, insbesondere 2,7 bis 2,9 g/cm3, aufweist und/oder daß Calciumsulfat eine Schüttdichte von 800 bis 1.200 g/l, insbesondere 850 bis 1.150 g/l, vorzugsweise 900 bis 1.100 g/l, aufweist.
  11. Trockenmischung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, enthaltend Eisensulfat, insbesondere Eisen(II)sulfat, vorzugsweise in hydratisierter Form, insbesondere in Form des Hexa- bis Heptahydrats, in Mengen von 0,01 bis 0,25 Gew.-%, bevorzugt 0,025 bis 0,2 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmi schung, insbesondere wobei das Eisensulfat ein Schüttgewicht von 0,6 bis 1,0 t/m3, insbesondere 0,7 bis 0,9 t/m3, vorzugsweise von etwa 0,8 t/m3, aufweist.
  12. Trockenmischung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, enthaltend Aluminiumsulfat in Mengen von 0,01 bis 0,25 Gew.-%, bevorzugt 0,025 bis 0,2 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung.
  13. Trockenmischung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, enthaltend außerdem Kalksteinmehl, insbesondere in Mengen von 5 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise 20 bis 35 Gew.-%, besonders bevorzugt 25 bis 35 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung.
  14. Trockenmischung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Kalksteinmehl mindestens 90 Gew.-%, insbesondere mindestens 95 Gew.-%, Calciumcarbonat enthält, bezogen auf das Kalksteinmehl, und/oder daß das Kalksteinmehl eine Schüttdichte von 800 bis 1.000 g/l, insbesondere 900 bis 950 g/l, aufweist und/oder daß das Kalksteinmehl eine spezifische Oberfläche nach Blaine von 3.500 bis 4.500 cm2/g, vorzugsweise 3.750 bis 4.250 cm2/g, besonders bevorzugt von etwa 4.000 cm2/g, aufweist.
  15. Trockenmischung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, enthaltend außerdem Quarzsand, insbesondere in Mengen von 15 bis 80 Gew.-%, vorzugsweise 25 bis 50 Gew.-%, besonders bevorzugt 30 bis 35 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung.
  16. Trockenmischung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gemisch von Quarzsanden unterschiedlicher Korngrößen und/oder unterschiedlicher spezifischer Oberflächen nach Blaine eingesetzt wird und/oder daß der Quarzsand einen SiO2-Gehalt von mehr als 95 Gew.-%, vorzugsweise von mehr als 98 Gew.-%, bezogen auf den Quarzsand aufweist und/oder daß der Quarzsand eine theoretische spezifische Oberfläche nach Blaine von mindestens 65 cm2/g, vorzugsweise mindestens 75 cm2/g, besonders bevorzugt mindestens 85 cm2/g, aufweist.
  17. Trockenmischung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, enthaltend außerdem Calciumhydroxid, insbesondere in hydratisierter Form, vorzugsweise in Form von Weißkalkhydrat, vorzugsweise in Mengen von 0,001 bis 3 Gew.-%, insbesondere 0,01 bis 0,25 Gew.-%, bezogen auf die Trockenmischung.
  18. Trockenmischung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, enthaltend außerdem weitere Inhaltsstoffe und/oder Additive, insbesondere ausgewählt aus der Gruppe von Verflüssigern, Verzögerern, Stabilisierungsmitteln, Entschäumern, Beschleunigern und Füllstoffen.
  19. Trockenmischung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehr als 99 % der Teilchen der Trockenmischung Teilchengrößen oder Teilchendurchmesser unterhalb von 400 μm, vorzugsweise unterhalb von 355 μm, gemäß Siebanalyse aufweisen und/oder daß mehr als 35 % der Teilchen Teilchengrößen oder Durchmesser im Bereich von bis zu 63 μm gemäß Siebanalyse aufweisen, insbesondere wobei die Trockenmischung durch die folgende Teilchengrößenverteilung gemäß Siebanalyse gekennzeichnet ist:
    Figure 00180001
  20. Verwendung einer Trockenmischung nach einem der Ansprüche 1 bis 19 in Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen oder zur Herstellung von Spachtel-, Estrich- oder Bodenausgleichsmassen.
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