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DE102005000712A1 - Vorrichtung zur Vermeidung von Mundleckage - Google Patents

Vorrichtung zur Vermeidung von Mundleckage Download PDF

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Achim Biener
Martin Bechtel
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MAP Medizin Technologie GmbH
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MAP Medizin Technologie GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Vermeidung von Mundleckage bei der Verabreichung eines Atemgases auf einem über dem Umgebungsdruck liegenden Druckniveau. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Lösungen zu schaffen, durch welche sich bei der Verabreichung eines Atemgases auf einem über dem Umgebungsdruck liegenden Druckniveau Vorteile hinsichtlich eines verminderten Auftretens von Mundleckage ergeben. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrichtung zur Unterdrückung von Mundleckage bei der nasalen Verabreichung eines Atemgases auf einem über dem Umgebungsdruck liegenden Druckniveau, mit einem Basiskörper, der aus einem elastomeren Material gefertigt ist und einen Innen-Ringrandabschnitt und einen Außen-Ringrandabschnitt aufweist, wobei die beiden Ringrandabschnitte über einen Stegabschnitt miteinander gekoppelt sind, und wobei ferner der Basiskörper unter Einschluss der beiden Ringrandabschnitte sowie des Stegabschnitts derart ausgebildet ist, dass in Applikationsposition des Basiskörpers dieser einen Lippenaufnahmebereich definiert zur Aufnahme der Lippen des Anwenders.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Vermeindung von Mundleckage bei der Verabreichung eines Atemgases auf einem über dem Umgebungsdruck liegenden Druckniveau.
  • Insbesondere zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen ist es bekannt, ein atembares Gas, beispielsweise Umgebungsluft einem Patienten auf einem Druckniveau zuzuführen, das zumindest phasenweise über dem Umgebungsdruck liegt. Hierdurch wird es möglich, im Bereich der oberen Atemwege einen als pneumatische Schienung bezeichneten Effekt herbeizuführen, durch welchen etwaigen Obstruktionen in diesem Bereich vorgebeugt werden kann. Die Zufuhr eines atembaren Gases auf einem über dem Umgebungsdruck liegenden Niveau kann neben der Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen auch anderweitig therapeutisch vorteilhaft sein.
  • Bei den bekannten Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen oder zur Zufuhr eines atembaren Gases auf einem über dem Umgebungsdruck liegenden Niveau erfolgt die Verabreichung des Atemgases üblicherweise unter Verwendung eines Fördergerätes, insbesondere CPAP-Gerätes das über eine flexible Atemgasleitung und eine patientenseitig applizierten Atemmaske mit den Atemwegen des Patienten gekoppelt ist. Die Atemmaske kann so konzipiert sein dass durch diese eine ausschließlich nasale, oder eine kombinierte, d.h. nasale und orale Verabreichung des Atemgases erfolgt. Die kombinierte nasale/orale Verabreichung des Atemgases erweist sich gegenüber einer rein nasalen Verabreichung des Atemgases insoweit als vorteilhaft, als dass bei jener kombinierten Verabreichung keine unzulässige Mundleckage (Atemgasabströmung) auftreten kann.
  • Atemmaskensysteme zur kombinierten nasalen/oralen Verabreichung des Atemgases begegnen trotz ihrer hinsichtlich der Vermeindung von Mundleckage vorteilhaften Eigenschaften anwenderseitig jedoch häufig relativ hohen Akzeptanzschwellen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Lösungen zu schaffen durch welche sich bei der Verabreichung eines Atemgases auf einem über dem Umgebungsdruck liegenden Druckniveau Vorteile hinsichtlich eines verminderten Auftretens von Mundleckage ergeben.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrichtung zur Unterdrückung von Mundleckage bei der nasalen Verabreichung eines Atemgases auf einem über dem Umgebungsdruck liegenden Druckniveau, mit einem Basiskörper der aus einem elastomeren Material gefertigt ist und einen Innen-Ringrandabschnitt und einen Außen-Ringrandabschnitt aufweist, wobei die beiden Ringrandabschnitte über einen Stegabschnitt miteinander gekoppelt sind, und wobei ferner der Basiskörper unter Einschluss der beiden Ringrandabschnitte sowie des Stegabschnitts derart ausgebildet ist, dass in Applikationsposition des Basiskörpers dieser einen Lippenaufnahmebereich definiert zur Aufnahme der Lippen des Anwenders.
  • Vorzugsweise ist wenigstens einer Ringrandabschnitte stülpbar ausgebildet, so dass dieser aus einer ersten, eine vergrößerten Lippenaufnahmeraum bereitstellenden Position in eine Halteposition bringbar ist, in welcher der sich ein verringerter Zwischenraum zwischen den beiden Ringrandabschnitten ergibt. Diese Stülpbarkeit kann erreicht werden, indem der entsprechende Ringrandabschnitt konvex oder konkav ausgebildet ist, so dass sich die jeweilige Stellung unter vorübergehender Verformung, insbesondere Weitung der Außenbeereiche und Stauchung der Innenbereiche des Ringrandabschnittes ergibt.
  • Der Basiskörper ist vorzugsweise aus einem Silikonkautschuk, insbesondere einem volltransparenten Silikonkautschukmaterial gefertigt.
  • Es ist möglich, an der Vorrichtung, insbesondere an dem Basiskörper eine Abzugseinrichtung beispielsweise in Form einer Ringlasche vorzusehen, zur erleichterten Abnahme des Basiskörpers vom Mund des Anwenders. Hierdurch wird es möglich, die Vorrichtung beispielsweise zur Ermöglichung der Mundatmung rasch abzunehmen. Es ist möglich, die Abzugseinrichtung so auszubilden, dass durch diese bei Ausübung von Zugkräften wenigstens einer der Ringrandabschnitte so deformiert wird, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung erleichtert abnehmbar ist.
  • Der Basiskörper kann auf seiner in Applikationsposition den Zahnleisten zugewandten Seite mit einem Innensteg, oder einer anderweitigen Innenstruktur versehen sein, zur Abstützung, Halterung, oder Positionierung des Basiskörpers im Zusammenspiel mit den Zähnen, oder Zahnleisten des Anwenders.
  • Vorzugweise ist der Basiskörper insbesondere hinsichtlich der räumlichen Gestalt der Ringrandabschnitte derart ausgebildet, dass die Lippen des Anwenders in einem von der Mundöffnung radial weiter beabstandeten Randbereich, eine leichte Klemmung durch elastische Deformation des Basiskörpers erfahren. Hierdurch wird es möglich, die Lippen des Anwenders in einem weniger duckempfindlichen Mundöffnungsumgebungsbereich leicht zu klemmen.
  • Der Außen-Ringrandabschnitt ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass dieser eine im wesentlichen elliptische und konkav gewölbte Lippenauflagefläche definiert. Im Grunde hat der Außen-Ringrandabschnitt vorzugsweise eine Gestalt die an handelsübliche Kleinkind-Schnullerdeckel angelehnt ist.
  • Es ist möglich, den Basiskörper mehrteilig auszubilden. Es ist möglich, unterschiedliche Varianten der Ringrandabschnitte vorzusehen und diese entsprechend der individuellen Gegebenheiten des Anwenders auszuwählen und zu kombinieren. Es ist auch möglich, die Formgebung der erfindungsgemäßen Vorrichtung anwenderindividuell, beispielsweise unter Anfertigung von Mundöffnungsabdrücken zu fertigen.
  • Weiterhin ist es möglich, im Bereich des Stegabschnittes eine Kanaleinrichtung vorzusehen, über welche eine definierte Atemgaszu- oder Ableitung ermöglicht ist. Es ist möglich in Zuordnung zu dieser Kanaleinrichtung eine Ventil- oder Drosselanordnung vorzusehen, die beispielsweise eine Lufteinatmung oder eine begrenzte Luftausatmung ermöglicht. Es ist möglich, die Beaufschlagung dieser Kanaleinrichtung über eine Verbindungsleitung zu bewerkstelligen, die beispielsweise mit dem maskenseitigen Überdruckbereich kommuniziert. Es ist auch möglich, die Ansteuerung der Drossel- oder Ventileinrichtung in Abhängigkeit von dem nasal applizierten Atemgasdruck vorzunehmen.
  • Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung. Es zeigt:
  • 1 eine Skizze zur Erläuterung einer bevorzugten Gestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 2a eine Skizze zur Erläuterung des Sitzes der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Mundbereich eines Anwenders;
  • 2b eine Skizze zur Erläuterung des Sitzes einer weiteren Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Mundbereich eines Anwenders;
  • 3 eine Skizze zur Erläuterung einer möglichen Konturierung des äußeren Ringrandabschnittes, sowie des Querschnitts des Stegabschnittes.
  • Die in 1 gezeigte Vorrichtung dient der zur Unterdrückung von Mundleckage bei der nasalen Verabreichung eines Atemgases auf einem über dem Umgebungsdruck liegenden Druckniveau.
  • Die Vorrichtung umfasst einen Basiskörper der aus einem elastomeren Material gefertigt ist. Der Basiskörper wiederum umfasst einen Innen-Ringrandabschnitt 1 und einen Außen-Ringrandabschnitt 2. Die beiden Ringrandabschnitte 1, 2 sind über einen Stegabschnitt 3 miteinander gekoppelt. Der Basiskörper ist unter Einschluss der beiden Ringrandabschnitte 1, 2 sowie des Stegabschnitts 3 derart ausgebildet, dass in Applikationsposition des Basiskörpers dieser einen Lippenaufnahmebereich L definiert zur Aufnahme der Lippen des Anwenders.
  • Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Außen-Ringrandabschnitt 2 stülpbar, bzw. „wölb-schnappbar" ausgebildet, so dass dieser aus einer ersten hier gezeigten, eine vergrößerten Lippenaufnahmeraum L bereitstellenden Position in eine Halteposition (Strichli nien) bringbar ist, in welcher der sich ein verringerter Zwischenraum zwischen den beiden Ringrandabschnitten 1, 2 ergibt.
  • Der Basiskörper ist aus einem Silikonkautschuk gefertigt und mit einer hier nicht näher gezeigten, beispielsweise als Ringbügel ausgebildeten Abzugseinrichtung versehen, zur erleichterten Abnahme des Basiskörpers vom Mund des Anwenders.
  • Der Basiskörper kann so ausgebildet sein, dass dieser hinsichtlich der räumlichen Gestalt der Ringrandabschnitte derart konfiguriert ist, dass die Lippen des Anwenders in einem von der Mundöffnung radial weiter beabstandeten Randbereich, eine leichte Klemmung durch elastische Deformation des Basiskörpers erfahren.
  • Der Außen-Ringrandabschnitt 2 kann weiterhin derart ausgebildet sein, dass dieser eine im wesentlichen polygonal, oder elliptisch konturierte und zum Anwender hin konkav gewölbte Lippenauflagefläche definiert.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann so ausgebildet sein, das diese in Applikationsposition wie in 2a dargestellt mit den Lippen des Anwenders zusammenwirkt. Bei diesem Beispiele ist der Außenringrandabschnitt 2 so ausgebildet, dass dieser in radialer Richtung den Innenrandabschnitt 1 überragt. Lediglich beispielhaft ist bei diesem Ausführungsbeispiel auch ein weiter in den Zahnleistenzwischenraum vordringender Stegfortsatz 4 angedeutet, durch welchen sich eine weitere Positionierung der Vorrichtung über dem Mundbereich des Anwenders erreichen lässt.
  • In 2b ist eine Variante dargestellt, bei welcher der Außenrandabschnitt 2, der Stegabschnitt 3 und der Innenrandabschnitt 1 so konfiguriert sind, dass der Innenrandabschnitt 1 auf einer den Lippen angewandten Innenseite der Zahnleisten des Anwenders sitzt.
  • In 3 ist eine bevorzugte polygonale Konturierung des Außenrandabschnittes 2 dargestellt. Dieser Außenrandabschnitt 2 bildet vorzugsweise eine zum Anwender hin konkav gewölbte Auflagezone, die hinsichtlich Ihrer räumlichen Wölbung vorzugsweise weitgehend der räumlichen Wölbung des Mundumgebungsbereiches entspricht. Der Außenrand abschnitt 2 ist so konturiert, dass dieser im Oberlippenauflagebereich, nahe der Nasenöffnung sowie diametral gegenüberliegend leicht eingezogen ausgebildet ist. Diese Konturierung ist vorzugsweise so gewählt, dass sich ein günstiger Auslauf des Außenrandabschnitts ergibt.

Claims (7)

  1. Vorrichtung zur Unterdrückung von Mundleckage bei der nasalen Verabreichung eines Atemgases auf einem über dem Umgebungsdruck liegenden Druckniveau, mit: einem Basiskörper der aus einem elastomeren Material gefertigt ist und einen Innen-Ringrandabschnitt und einen Außen-Ringrandabschnitt aufweist, wobei die beiden Ringrandabschnitte über einen Stegabschnitt miteinander gekoppelt sind, und wobei ferner der Basiskörper unter Einschluss der beiden Ringrandabschnitte sowie des Stegabschnitts derart ausgebildet ist, dass in Applikationsposition des Basiskörpers dieser einen Lippenaufnahmebereich definiert zur Aufnahme der Lippen des Anwenders.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer Ringrandabschnitte stülpbar ausgebildet ist, so dass dieser aus einer ersten, eine vergrößerten Lippenaufnahmeraum bereitstellenden Position in eine Halteposition bringbar ist, in welcher der sich ein verringerter Zwischenraum zwischen den beiden Ringrandabschnitten ergibt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Basiskörper aus einem Silikonkautschuk gefertigt ist.
  4. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abzugseinrichtung vorgesehen ist, zur erleichterten Abnahme des Basiskörpers vom Mund des Anwenders.
  5. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Basiskörper mit einem Innensteg versehen ist.
  6. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Basiskörper insbesondere hinsichtlich der räumlichen Gestalt der Ringrandabschnitte derart ausgebildet ist, dass die Lippen des Anwenders in einem von der Mundöffnung radial weiter beabstandeten Randbereich, eine leichte Klemmung durch elastische Deformation des Basiskörpers erfahren.
  7. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Außen-Ringrandabschnitt derart ausgebildet ist, dass dieser eine im wesentlichen elliptische und konkav gewölbte Lippenauflagefläche definiert.
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