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Stand
der Technik
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Eine
derartige Leiste ist beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 40 19 884 A1 bekannt.
Als nachgiebige Rückholeinrichtung
zum Rückholen
der beweglichen Tragleiste in die Ruheposition ist dabei eine Rückhol-Kraftquelle,
vorzugsweise eine Feder, vorgesehen.
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Dies
ist insofern von Nachteil, dass bei der Bringung der beweglichen
Tragleiste aus der Ruheposition in die Betriebsposition wenigstens
die Rückholkraft überwunden
werden muss. Auch muss während
der Haltung der beweglichen Tragleiste in ihrer Betriebsposition
fortwährend
eine Kraft wenigstens größer als
die Rückholkraft
aufgewendet werden, damit die bewegliche Tragleiste auch in der
gewünschten
Betriebsposition betriebssicher verbleibt. Dieser Betätigungsmechanismus
bedingt also zumindest während
des Betriebs der Maschine einen Kraftaufwand, der deutlich größer ist
als der Kraftaufwand, der für
die Haltung der beweglichen Tragleiste in der Betriebsposition notwendig
ist.
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Aufgabe
der Erfindung
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Es
ist also Aufgabe der Erfindung, eine Leiste der eingangs genannten
Art derart zu verbessern, dass ihre Positionen, insbesondere die
Betriebs- und die Ruheposition, mit deutlich weniger Kraftaufwand hergestellt
und betriebssicher gehalten werden können. Insbesondere soll der
Rückholmechanismus
der Leiste weitestgehend ohne jeglichen Einfluss auf ihre Haltungskräfte in ihrer
Betriebsposition sein. Weiterhin soll eine entsprechende Doppelsiebpartie
angegeben werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die nachgiebige Rückholeinrichtung über die
Länge der
beweglichen Tragleiste hinweg verteilt mehrere bewegliche Rückholbügel aufweist,
die am einen Ende mit der beweglichen Tragleiste zumindest zeitweise
in Eingriff bringbar sind und die am anderen Ende von wenigstens
einem jeweils zwischen der feststehenden Führungsleiste und dem beweglichen
Rückholbügel angeordneten Rückholelement
zumindest zeitweise beaufschlagbar sind.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe
wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
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Diese
erfindungsgemäße Rückholeinrichtung
stellt aufgrund ihrer Ausgestaltung in Form mehrerer beweglicher
Rückholbügel mit
zumindest zeitweisem Eingriff sicher, dass sie nicht fortwährend an der
Leiste angreifen und somit nicht fortwährend zu überwindende Kräfte darstellen.
Für die
Bringung der Leiste aus ihrer Ruheposition in eine Betriebsposition bzw.
von einer Betriebposition in eine geänderte Betriebsposition muss
also keine von der Rückholeinrichtung
gemäß dem bekannten
Stand der Technik aufgebrachte Rückholkraft
mehr überwunden
werden. Zudem ist der erfindungsgemäße Rückholmechanismus weitestgehend
unempfindlich gegen Verschmutzungen jeglicher Art. Das komplette
Leistensystem zeichnet sich überdies
durch eine kompakte Bauweise aus, so dass es beispielsweise auch
im initialen Entwässerungsbereich
der Doppelsiebpartie, insbesondere direkt nach einem Formierelement, vorzugsweise
einer Formierwalze, angeordnet werden kann.
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In
einer ersten Ausführungsform
weist die bewegliche Tragleiste zumindest eine, vorzugsweise mehrere
Vertiefungen auf, in welcher die einen Enden der beweglichen Rückholbügel zumindest
zeitweise in Eingriff bringbar sind. Im Falle einer Vertiefung würde sie
sich entlang der beweglichen Tragleiste erstrecken. Bevorzugt ist
jedoch die Anzahl der Vertiefungen gleich der Anzahl der einen Enden,
so dass in jede Vertiefung zumindest zeitweise ein entsprechendes
Ende eingriffen kann. Die Vertiefung ist hierbei bevorzugt eine
rechteckige Aussparung.
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Das
jeweilige Rückholelement
ist unter praktischen Gesichtspunkten bevorzugt als ein zumindest zeitweise
mit einem Druck beaufschlagbarer Rückholschlauch ausgebildet.
Dabei erstreckt er sich vorzugsweise zumindest zwischen den beiden
randseitigen Rückholbügeln entlang
der feststehenden Führungsleiste.
Im Anwendungsfall wird er sich höchstwahrscheinlich über die
vollständige
oder annähernd vollständige Länge der
feststehenden Führungsleiste erstrecken,
so dass er zunndest trieb- oder führerseitig einfach zugänglich ist.
Selbstverständlich
kann auch für
jeden Rückholbügel ein
einzelnes Rückholelement
vorgesehen sein, was aber zu kosten- und aufwandsmäßigen Nachteilen
führen
kann.
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Weiterhin
ist der bevorzugt einzige Rückholschlauch
zumindest bereichsweise hinsichtlich seines Umfangs, insbesondere
zumindest unterseitig, in einer an der feststehenden Führungsleiste
oberseitig angebrachten Vertiefung geführt. Diese Art der Führung stellt
sicher, dass er einerseits betriebssicher geführt ist und dass er andererseits
während
seiner Ruhephase geschützt
und sauber gelagert ist.
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An
dem einen Ende des jeweiligen Rückholbügels ist
innenseitig bevorzugt ein Zentrierelement, insbesondere ein Zentrierbolzen,
angebracht. Dieses Zentrierelement ist zumindest zeitweise, das
heißt während des
Betriebs der Rückholeinrichtung
von einer an dem Rückholschlauch
oberseitig angebrachten Längsrippe
beaufschlagbar. Diese Ausgestaltung gewährleistet eine günstige und
reproduzierbare Beschlagung des Rückholbügels durch den Rückholschlauch.
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Damit
die Funktionssicherheit des Rückholbügels fortwährend sichergestellt
ist, ist er bevorzugt mittels mehrerer in der feststehenden Struktur
angebrachter Führungselemente,
insbesondere Führungsbolzen,
beidseitig und begrenzt geführt.
So begrenzen die geschickt angeordneten Führungselemente den maximalen
Verschiebeweg des Rückholbügels und
legen unter anderem seine Ruheposition fest, in die er aufgrund
seiner Gewichtskraft kommt.
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Ferner
umfasst die feststehende Struktur in bevorzugter Ausführung mehrere,
vorzugsweise dreieckige Schottbleche, die sowohl zueinander beabstandet
an einem sich quer zur Laufrichtung des Siebs ersteckenden Tragkörper als
auch im Bereich der Rückholbügel angeordnet
sind und die zumindest die feststehende Führungsleiste und die bewegliche Tragleiste
wenigstens teilweise klammerartig umschließen. Derartige Schottbleche
erbringen aufgrund ihrer Ausgestaltung und Anordnung größtmögliche Stabilitäten für das Leistensystem
bei relativ kleinen Gewichten.
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Der
Tragkörper
weist auf der den Schottblechen abgewandten Seite bevorzugt mehrere T-Nut-Führungen
zu dessen Anbringung an einem weiteren Bauteil auf. Diese Art der
Anbringung bringt unter anderem den praktischen Vorteil, dass das komplette
Leistensystem ohne Großstillstand
der Maschine separat demontierbar ist. So kann es beispielsweise
bei Bedarf durch ein bekanntes Leistensystem mit fester Leistenanordnung
ausgetauscht werden. Gleiches gilt natürlich auch im umgekehrten Fall.
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Damit
die Dichtheit des Einstellraums zur Leisteneinstellung ohne Reibungsverluste
am Leistenkörper
sichergestellt wird, sind die Schottbleche auf ihrer dem Sieb zugewandten
Seite vorzugsweise mit einer sich quer zur Laufrichtung des Siebs
erstreckenden Rückwand
versehen. Die Rückwand
ist in günstiger
Ausführung
mittels mindestens einer Führungsleiste
an den Schottblechen angebracht, so dass sie bei Bedarf problemlos
aus der Maschine herausgenommen werden kann.
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Zudem
können
auch die Schottbleche auf ihrer dem Sieb abgewandten Seite bevorzugt
mit einer sich quer zur Laufrichtung des Siebs erstreckenden Vorderwand
versehen sein. Diese Vorderwand gibt dem Leistensystem wiederum
ein zusätzliches
Maß an
Stabilität
bei Gewährleistung
der genannten Dichtheit. Dabei sind in günstiger Ausgestaltung zudem
zwischen der Vorderwand und der beweglichen Tragleiste zumindest
streckenweise, insbesondere zwischen den Schottblechen, sich quer
zur Laufrichtung des Siebs erstreckende Dichtelemente angeordnet.
Die Dichtelemente sind unter praktischen Gesichtspunkten im Regelfall
als passgenaue Dichtleisten ausgeführt.
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Zum
Zwecke der Innenraumpflege des aus dem Tragkörper, der Rückwand und der Vorderwand gebildeten
Raums ist im oberen Bereich der Schottbleche bevorzugt eine sich
quer zur Laufrichtung des Siebs erstreckende Reinigungseinrichtung,
insbesondere ein Spritzrohr, angeordnet. Eine derartige Reinigungseinrichtung
ist aus anderen Anwendungen im Bereich einer Maschine zur Herstellung
einer Faserstoffbahn bereits bekannt, so dass auf deren Konstruktion
und Funktionsweise hier nicht näher eingegangen
wird.
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Weiterhin
ist in bevorzugter Ausführung
zumindest ein Rückholbügel mit
einer vorzugsweise mittigen Längsaussparung
versehen, in der das dazugehörige
Schottblech geführt
ist. Dabei sind überdies
die Führungselemente,
insbesondere Führungsbolzen,
zur Führung
des Rückholbügels an
dem Schottblech angebracht. Diese Ausgestaltung erbringt den Vorteil
einer kraft- und momentreduzierten Konstruktion bei gegebener Funktionssicherheit.
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Eine
praktische Ausführung
einer Doppelsiebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn,
insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, zeichnet sich insbesondere
durch eine Skimmerleiste und/oder zumindest eine Entwässerungsleiste
aus, die in Konstruktion und Funktion der erfindungsgemäßen Leiste
entspricht. Unter prozesstechnologischen Aspekten kann die Doppelsiebpartie
selbstverständlich
auch mehrere in Laufrichtung des Siebs angeordnete Entwässerungsleisten aufweisen.
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- 1
- Leiste
- 2
- Sieb
- 3
- Kopfleiste
- 4
- Tragleiste
- 5
- Struktur
- 6
- Führungsleiste
- 7.1,
7.2
- Nutverbindung
- 8
- Anpresseinrichtung
- 9
- Anpressschlauch
- 9U
- Umfang
- 10
- Vertiefung
- 10.1
- Nut
- 11
- Rückholeinrichtung
- 12
- Rückholbügel
- 12.1
- Ende
- 12.2
- Ende
- 13
- Rückholelement
- 14
- Vertiefung
- 15
- Rückholschlauch
- 15U
- Umfang
- 16
- Vertiefung
- 16.1
- Nut
- 17
- Zentrierelement
- 17.1
- Zentrierbolzen
- 18
- Längsrippe
- 19
- Führungselement
- 19.1
- Führungsbolzen
- 20
- Schottblech
- 21
- Tragkörper
- 22
- T-Nut-Führung
- 23
- Bauteil
- 24
- Rückwand
- 25
- Führungsleiste
- 26
- Vorderwand
- 27
- Reinigungseinrichtung
- 27.1
- Spritzrohr
- 28
- Raum
- 29
- Führungsfläche
- 30
- Dichtelement
- 30.1
- Dichtleiste
- 31
- Längsaussparung
- 32
- Eindüsung
- 33
- Luftaustrittsspalt
- F
- Kraft
(Pfeil)
- L
- Laufrichtung
(Pfeil)
- pA
- Betriebsdruck
(Pfeil)
- pR
- Druck
(Pfeil)
- V
- Vertikale
- Alpha
- Winkel
-
Beispiel
-
Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Es zeigen
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1 eine
schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Leiste in ihrer Betriebsposition;
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2 eine
schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Leiste der 1 in
ihrer Ruheposition;
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3 eine
schematische Detaildarstellung des unteren Teils der erfindungsgemäßen Leiste
der 1;
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4 eine
weitere schematische Detaildarstellung des oberen Teils der erfindungsgemäßen Leiste
der 1; und
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5 eine
schematische Perspektivdarstellung des Rückholbügels der erfindungsgemäßen Leiste
der 1.
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Die 1 zeigt
eine schematische Seitenansicht der Leiste 1 zur nachgiebigen
Stützung
eines gestrichelt dargestellten Siebs 2 im Bereich einer Doppelsiebzone
einer Doppelsiebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn,
insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, in ihrer Betriebsposition.
In der Betriebsposition wird die Leiste 1 in einem Bereich
von 0,5 bis 5 mm, vorzugsweise von 1 bis 3 mm, in das Sieb 2 hineingedrückt. Die Leiste 1 kann
in Abhängigkeit
vom Verlauf des Siebs 2 unter einem Winkel von +/– 90° zur Vertikalen
V ausgerichtet sein.
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Die
Leiste 1 besteht aus einer beweglichen Kopfleiste 3,
die sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 streckt
und über
die zumindest bereichsweise das Sieb 2 während des
Betriebs der Maschine gleitet. Die Kopfleiste 3 besteht
im Hinblick auf eine Verschleißminimierung
am Sieb 2 aus einem Keramikwerkstoff.
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Weiterhin
besteht die Leiste 1 aus einer bewegliche Tragleiste 4,
die starr mit der beweglichen Kopfleiste 3 verbunden ist
und die sich ebenfalls quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 erstreckt
und zudem in einer feststehenden Struktur 5 geführt ist. Ferner
umfasst die Leiste 1 eine feststehende Führungsleiste 6,
die starr in der feststehenden Struktur 5 angeordnet ist
und die sich wiederum quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 erstreckt.
Die starre Anordnung der Führungsleiste 6 in
der feststehenden Struktur 5 kann beispielsweise mittels
beidseitig angeordneter Nutverbindungen 7.1, 7.2 erfolgen,
so dass die Führungsleiste 6 quer
zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 aus der Maschine
herausnehmbar ist.
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Zwischen
der beweglichen Tragleiste 4 und der feststehende Führungsleiste 6 ist
eine nachgiebige Anpresseinrichtung 8 angeordnet. Diese
dient dazu, die bewegliche Tragleiste 4 zusammen mit der beweglichen
Kopfleiste 3 zwischen einer Ruheposition (2)
und der dargestellten Betriebsposition, in welcher die bewegliche
Kopfleiste 3 mit einer wählbaren Kraft F (Pfeil) an
das Sieb 2 angedrückt
ist, zu verschieben. Die Anpresseinrichtung 8 ist beispielsweise
als ein Anpressschlauch 9 ausgebildet, der während der
Betriebsphase von einer nicht dargestellten, dem Fachmann jedoch
bekannten Druckquelle, beispielsweise in Ausgestaltung einer vorzugsweise
steuer-/regelbaren Druckpumpe, mit einem Betriebsdruck pA (Pfeil)
beaufschlagt ist. Der Anpressschlauch 9 erstreckt sich
vorzugsweise entlang der feststehenden Führungsleiste 6 und
ist zumindest bereichsweise hinsichtlich seines Umfangs 9U,
insbesondere zumindest oberseitig, in einer an der feststehenden
Führungsleiste 6 unterseitig
angebrachten Vertiefung 10, insbesondere einer Nut 10.1, geführt. Die
feststehende Führungsleiste 6 dient
somit auch als Trägersystem
für die
Anpresseinrichtung 8, insbesondere für den Anpressschlauch 9.
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Ferner
umfasst die Leiste 1 eine nachgiebige Rückholeinrichtung 11 zur
Bringung der beweglichen Tragleiste 4 zusammen mit der
beweglichen Kopfleiste 3 aus der dargestellten Betriebsposition
in die Ruheposition (2) und zur Haltung der beiden Leisten 3, 4 in
der Ruheposition (2).
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Die
nachgiebige Rückholeinrichtung 11 weist über die
Länge der
beweglichen Tragleiste 4 hinweg verteilt mehrere bewegliche
Rückholbügel 12 auf,
die am einen Ende 12.1 mit der beweglichen Tragleiste 4 zumindest
zeitweise in Eingriff bringbar sind und die am anderen Ende 12.2 von
wenigstens einem jeweils zwischen der feststehenden Führungsleiste 6 und dem
beweglichen Rückholbügel 12 angeordneten Rückholelement 13 zumindest
zeitweise beaufschlagbar sind. Die zeitweise „In-Eingriff-Bringung" und die zeitweise „Beaufschlagung" erfolgt während der
Bringung der beiden Leisten 3, 4 aus der dargestellten
Betriebsposition in die Ruheposition (2) und während der
Ruheposition (2).
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Die
bewegliche Tragleiste 4 weist überdies mehrere Vertiefungen 14 (3)
auf, in welcher die einen Enden 12.1 der beweglichen Rückholbügel 12 zumindest
zeitweise in Eingriff bringbar sind. Die einzelne Vertiefung 14 ist
bevorzugt eine rechteckige Aussparung.
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Weiterhin
ist das jeweilige Rückholelement 13 als
ein zumindest zeitweise mit einem Druck pR (Pfeil) beaufschlagbarer
Rückholschlauch 15 ausgebildet.
Der Druck pR (Pfeil) wird erneut von einer nicht dargestellten,
dem Fachmann jedoch bekannten Druckquelle, beispielsweise in Ausgestaltung
einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Druckpumpe, erzeugt.
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Der
Rückholschlauch 15 erstreckt
sich zumindest zwischen den beiden randseitigen Rückholbügeln 12 entlang
der feststehenden Führungsleiste 6.
Dabei ist er zumindest bereichsweise hinsichtlich seines Umfangs 15U,
insbesondere zumindest unterseitig, in einer an der feststehenden
Führungsleiste 6 oberseitig
angebrachten Vertiefung 16, insbesondere einer Nut 16.1,
geführt.
Die feststehende Führungsleiste 6 dient
somit auch für
den Rückholschlauch 15 als
Trägersystem.
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An
dem einen Ende 12.2 des jeweiligen Rückholbügels 12 ist innenseitig
ein Zentrierelement 17, insbesondere ein Zentrierbolzen 17.1,
angebracht. Der Zentrierbolzen 17.1 ist zumindest zeitweise
von einer an dem Rückholschlauch 15 oberseitig angebrachten
Längsrippe 18 beaufschlagbar.
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Weiterhin
ist der Rückholbügel 12 mittels mehrerer
in der feststehenden Struktur 5 angebrachter Führungselemente 19 beidseitig
und begrenzt geführt.
Die Führungselemente 19 sind
bevorzugt als Führungsbolzen 19.1 ausgeführt.
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Die
feststehende Struktur 5 umfasst mehrere, vorzugsweise dreieckige
Schottbleche 20, die sowohl zueinander beabstandet an einem
sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 ersteckenden
Tragkörper 21 als
auch im Bereich der Rückholbügel 12 angeordnet
sind und die zumindest die feststehende Führungsleiste 6 und
die bewegliche Tragleiste 4 wenigstens teilweise klammerartig
umschließen.
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Ferner
weist der Tragkörper 21 auf
der den Schottblechen 20 abgewandten Seite mehrere T-Nut-Führungen 22 zu
dessen Anbringung an einem weiteren Bauteil 23 auf. Das
weitere Bauteil 23 kann beispielsweise ein nicht explizit
dargestellter Obersiebsaugkasten der Doppelsiebpartie sein.
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Die
Schottbleche 20 sind auf ihrer dem Sieb 2 zugewandten
Seite mit einer sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 erstreckenden
Rückwand 24 versehen,
die mittels mindestens einer Führungsleiste 25 an
den Schottblechen 20 angebracht ist. Des Weiteren sind
sie auch auf ihrer dem Sieb 2 abgewandten Seite mit einer
sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 erstreckenden
Vorderwand 26 versehen. Die beiden Wände 24, 26 können zum Zwecke
einer verbesserten Handhabung selbstverständlich auch mehrteilig ausgeführt sein.
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Im
oberen Bereich der Schottbleche 20 ist eine sich quer zur
Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 erstreckende Reinigungseinrichtung 27 zur
Innenraumpflege des aus dem Tragkörper 21, der Rückwand 24 und
der Vorderwand 26 gebildeten Raums 28 angeordnet.
Die Reinigungsvorrichtung 27 ist insbesondere ein dem Fachmann
bekanntes Spritzrohr 27.1, dessen Wirkrichtung auf die
im Raum 28 angeordneten und wichtigen Bauteile und Baugruppen
gerichtet ist.
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Zusätzlich ist
im oberen Bereich der Schottbleche 20 eine seitlich angeordnete
Eindüsung 32 in möglicher
Ausgestaltung eines Luftrohrs vorgesehen, mittels welcher mindestens
ein Fluid, insbesondere Luft, kontinuierlich, periodisch oder nach
Bedarf zur Erzeugung eines Überdrucks
im Innenraum eingedüst
werden kann. Die Eindüsung
dient also vor allem zur Vermeidung von in den Innenraum eindringendem
Nebel und zur weiteren Minimierung von Verschmutzungen im Innenraum.
Das eingedüste Fluid
(Pfeildarstellung) kann in günstiger
Weise gezielt über
einen zwischen der Tragleiste 4 und der Rückwand 24 sich
quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 erstreckenden
Luftaustrittsspalt 33 entweichen.
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Die 2 zeigt
nun eine schematische Seitenansicht der in der 1 dargestellten
Leiste 1 zur nachgiebigen Stützung des gestrichelt dargestellten Siebs 2 im
Bereich einer Doppelsiebzone einer Doppelsiebpartie einer Maschine
zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier-
oder Kartonbahn, in ihrer Ruheposition. In dieser Position ist die
Leiste 1 mittels der nachgiebigen Rückholeinrichtung 11 von
dem Sieb 2 abgehoben.
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Die
nachgiebige Rückholeinrichtung 11 weist,
wie bereits in der Beschreibung zu der 1 ausgeführt, über die
Länge der
beweglichen und sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 erstreckenden
Tragleiste 4 hinweg verteilt mehrere bewegliche Rückholbügel 12 auf,
die am einen Ende 12.1 mit der beweglichen Tragleiste 4 zumindest
zeitweise in Eingriff bringbar sind und die am anderen Ende 12.2 von
wenigstens einem jeweils zwischen der feststehenden Führungsleiste 6 und
dem beweglichen Rückholbügel 12 angeordneten
Rückholelement 13 zumindest
zeitweise beaufschlagbar sind.
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Während der
dargestellten Ruheposition ist der jeweilige Rückholbügel 12 durch den mit
einem Druck pR (Pfeil) beaufschlagten Rückholschlauch 15 in
eine obere Position bewegt. Der Druck pR (Pfeil) wird von einer
nicht dargestellten, dem Fachmann jedoch bekannten Druckquelle,
beispielsweise in Ausgestaltung einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Druckpumpe,
erzeugt.
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Die 3 zeigt
eine schematische Detaildarstellung des unteren Teils der in der 1 dargestellten
Leiste 1.
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Die
bewegliche Tragleiste 4, die starr mit der beweglichen
Kopfleiste 3 verbunden ist und die sich ebenfalls quer
zur Laufrichtung L (Pfeil) des gestrichelt dargestellten Siebs 2 erstreckt,
ist in der feststehenden Struktur 5 kippstabil geführt. Hiefür weist
die als Schottbleche 20 ausgeführte feststehende Struktur 5 mehrere
Führungsflächen 29 auf.
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Zwischen
der Vorderwand 26 und der beweglichen Tragleiste 4 sind
zumindest streckenweise sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des
gestrichelt dargestellten Siebs 2 erstreckende Dichtelemente 30,
insbesondere Dichtleisten 30.1, angeordnet. Unter Berücksichtigung
konstruktiver Aspekte erstrecken sich die mittels mehrerer Schrauben 31 an
der Vorderwand 26 angebrachten Dichtleisten 30.1 zumindest
zwischen den Schottblechen 20.
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Weiterhin
ist erkennbar, dass der Rückholbügel 12 mit
seinem Ende 12.1 zumindest zeitweise mit der in der beweglichen
Tragleiste 4 angebrachten Vertiefung 14 in vorzugsweiser
Form einer rechteckigen Aussparung in Eingriff bringbar ist. Der
Rückholbügel 12 ist
mittels mehrerer in dem Schottblech 20 angebrachter Führungselemente 19 beidseitig
und begrenzt geführt.
Die Führungselemente 19 sind
bevorzugt als Führungsbolzen 19.1 ausgeführt.
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Und
die 4 zeigt eine schematische Detaildarstellung des
oberen Teils der in der 1 dargestellten Leiste 1.
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Die
feststehende Führungsleiste 6 weist oberseitig
eine Vertiefung 16 auf, in der zumindest bereichsweise
hinsichtlich seines Umfangs 15U, insbesondere zumindest
unterseitig, der Rückholschlauch 15 der
Rückholeinrichtung 11 geführt ist. Die
feststehende Führungsleiste 6 dient
somit als Trägersystem
für den
Rückholschlauch 15.
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Der
Rückholschlauch 15 ist
zumindest zeitweise mit einem Druck pR (Pfeil) beaufschlagbar (2),
der von einer nicht dargestellten, dem Fachmann jedoch bekannten
Druckquelle, beispielsweise in Ausgestaltung einer vorzugsweise
steuer-/regelbaren Druckpumpe, erzeugt wird.
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Der
Rückholschlauch 15 erstreckt
sich zumindest zwischen den beiden randseitigen Rückholbügeln 12 entlang
der feststehenden Führungsleiste 16.
An dem einen Ende 12.2 des jeweiligen Rückholbügels 12 ist innenseitig
das Zentrierelement 17, insbesondere der Zentrierbolzen 17.1,
angebracht. Der Zentrierbolzen 17.1 ist zumindest zeitweise
von der an dem Rückholschlauch 15 oberseitig
angebrachten Längsrippe 18 beaufschlagbar
(2).
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Weiterhin
ist der Rückholbügel 12 mittels mehrerer
in dem Schottblech 20 angebrachter Führungselemente 19 beidseitig
und begrenzt geführt. Die
Führungselemente 19 sind
bevorzugt als Führungsbolzen 19.1 ausgeführt.
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Die 5 zeigt
schließlich
eine schematische Perspektivdarstellung des Rückholbügels 12 der Leiste 1 der 1.
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Es
ist erkennbar, dass der Rückholbügel 12 mit
einer vorzugsweise mittigen Längsaussparung 31 versehen
ist, in der das dazugehörige,
jedoch lediglich angedeutete Schottblech 20 geführt ist.
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Die
in den 1 bis 5 dargestellte Leiste 1 eignet
sich insbesondere zur Verwendung als Skimmer- oder Entwässerungsleiste
in einer Doppelsiebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn,
insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn. Selbstverständlich kann
die Doppelsiebpartie mehrere derartige Entwässerungsleisten aufweisen.
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Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass durch die Erfindung eine Leiste der eingangs
genannten Art geschaffen wird, deren Positionen, insbesondere die
Betriebs- und die Ruheposition, mit deutlich weniger Kraftaufwand
hergestellt und betriebssicher gehalten werden können. Insbesondere ist der
Rückholmechanismus
der Leiste weitestgehend ohne jeglichen Einfluss auf ihre Haltungskräfte in ihrer
Betriebsposition.