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DE102005000175A1 - Leiste zur nachgiebigen Stützung eines Siebs und Doppelsiebpartie - Google Patents

Leiste zur nachgiebigen Stützung eines Siebs und Doppelsiebpartie Download PDF

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Publication number
DE102005000175A1
DE102005000175A1 DE102005000175A DE102005000175A DE102005000175A1 DE 102005000175 A1 DE102005000175 A1 DE 102005000175A1 DE 102005000175 A DE102005000175 A DE 102005000175A DE 102005000175 A DE102005000175 A DE 102005000175A DE 102005000175 A1 DE102005000175 A1 DE 102005000175A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
return
strip
sieve
movable
bar
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102005000175A
Other languages
English (en)
Inventor
Helmut Faix
Peter Martin
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Patent GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Voith Patent GmbH filed Critical Voith Patent GmbH
Priority to DE102005000175A priority Critical patent/DE102005000175A1/de
Priority to AT06819853T priority patent/ATE478190T1/de
Priority to EP06819853A priority patent/EP1960593B1/de
Priority to JP2008543783A priority patent/JP4801170B2/ja
Priority to PCT/EP2006/069085 priority patent/WO2007065833A1/de
Priority to CA002628544A priority patent/CA2628544A1/en
Priority to DE502006007708T priority patent/DE502006007708D1/de
Publication of DE102005000175A1 publication Critical patent/DE102005000175A1/de
Priority to US12/128,432 priority patent/US7846300B2/en
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F9/00Complete machines for making continuous webs of paper
    • D21F9/003Complete machines for making continuous webs of paper of the twin-wire type
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F1/00Wet end of machines for making continuous webs of paper
    • D21F1/48Suction apparatus
    • D21F1/483Drainage foils and bars
    • D21F1/486Drainage foils and bars adjustable

Landscapes

  • Paper (AREA)
  • Two-Way Televisions, Distribution Of Moving Picture Or The Like (AREA)
  • Nonwoven Fabrics (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Leiste (1) zur nachgiebigen Stützung eines Siebs (2) im Bereich einer Doppelsiebzone einer Doppelsiebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, umfassend eine bewegliche Kopfleiste (3), die sich quer zur Laufrichtung (L) des Siebs (2) erstreckt und über die zumindest bereichsweise das Sieb (2) während des Betriebs der Maschine gleitet, eine bewegliche Tragleiste (4), die starr mit der beweglichen Kopfleiste (3) verbunden ist und die sich ebenfalls quer zur Laufrichtung (L) des Siebs (2) erstreckt und in einer feststehenden Struktur (5) geführt ist, eine feststehende Führungsleiste (6), die starr in der feststehenden Struktur (5) angeordnet ist und die sich wiederum quer zur Laufrichtung (L) des Siebs (2) erstreckt, eine nachgiebige Anpresseinrichtung (8), die zwischen der beweglichen Tragleiste (4) und der feststehenden Führungsleiste (6) angeordnet ist, um die bewegliche Tragleiste (4) zusammen mit der beweglichen Kopfleiste (3) zwischen einer Ruheposition und einer Betriebsposition, in welcher die bewegliche Kopfleiste (3) mit einer wählbaren Kraft (F) an das Sieb (2) andrückbar ist, zu verschieben, und eine nachgiebige Rückholeinrichtung (11) zur Bringung der beweglichen Tragleiste (4) zusammen mit der beweglichen Kopfleiste (3) aus der Betriebspostion in die Ruheposition und zur Halterung der beiden Leisten (3, 4) in der Ruheposition. DOLLAR A Die erfindungsgemäße Leiste (1) ist dadurch gekennzeichnet, dass die nachgiebige ...

Description

  • Stand der Technik
  • Eine derartige Leiste ist beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 40 19 884 A1 bekannt. Als nachgiebige Rückholeinrichtung zum Rückholen der beweglichen Tragleiste in die Ruheposition ist dabei eine Rückhol-Kraftquelle, vorzugsweise eine Feder, vorgesehen.
  • Dies ist insofern von Nachteil, dass bei der Bringung der beweglichen Tragleiste aus der Ruheposition in die Betriebsposition wenigstens die Rückholkraft überwunden werden muss. Auch muss während der Haltung der beweglichen Tragleiste in ihrer Betriebsposition fortwährend eine Kraft wenigstens größer als die Rückholkraft aufgewendet werden, damit die bewegliche Tragleiste auch in der gewünschten Betriebsposition betriebssicher verbleibt. Dieser Betätigungsmechanismus bedingt also zumindest während des Betriebs der Maschine einen Kraftaufwand, der deutlich größer ist als der Kraftaufwand, der für die Haltung der beweglichen Tragleiste in der Betriebsposition notwendig ist.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Es ist also Aufgabe der Erfindung, eine Leiste der eingangs genannten Art derart zu verbessern, dass ihre Positionen, insbesondere die Betriebs- und die Ruheposition, mit deutlich weniger Kraftaufwand hergestellt und betriebssicher gehalten werden können. Insbesondere soll der Rückholmechanismus der Leiste weitestgehend ohne jeglichen Einfluss auf ihre Haltungskräfte in ihrer Betriebsposition sein. Weiterhin soll eine entsprechende Doppelsiebpartie angegeben werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die nachgiebige Rückholeinrichtung über die Länge der beweglichen Tragleiste hinweg verteilt mehrere bewegliche Rückholbügel aufweist, die am einen Ende mit der beweglichen Tragleiste zumindest zeitweise in Eingriff bringbar sind und die am anderen Ende von wenigstens einem jeweils zwischen der feststehenden Führungsleiste und dem beweglichen Rückholbügel angeordneten Rückholelement zumindest zeitweise beaufschlagbar sind.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
  • Diese erfindungsgemäße Rückholeinrichtung stellt aufgrund ihrer Ausgestaltung in Form mehrerer beweglicher Rückholbügel mit zumindest zeitweisem Eingriff sicher, dass sie nicht fortwährend an der Leiste angreifen und somit nicht fortwährend zu überwindende Kräfte darstellen. Für die Bringung der Leiste aus ihrer Ruheposition in eine Betriebsposition bzw. von einer Betriebposition in eine geänderte Betriebsposition muss also keine von der Rückholeinrichtung gemäß dem bekannten Stand der Technik aufgebrachte Rückholkraft mehr überwunden werden. Zudem ist der erfindungsgemäße Rückholmechanismus weitestgehend unempfindlich gegen Verschmutzungen jeglicher Art. Das komplette Leistensystem zeichnet sich überdies durch eine kompakte Bauweise aus, so dass es beispielsweise auch im initialen Entwässerungsbereich der Doppelsiebpartie, insbesondere direkt nach einem Formierelement, vorzugsweise einer Formierwalze, angeordnet werden kann.
  • In einer ersten Ausführungsform weist die bewegliche Tragleiste zumindest eine, vorzugsweise mehrere Vertiefungen auf, in welcher die einen Enden der beweglichen Rückholbügel zumindest zeitweise in Eingriff bringbar sind. Im Falle einer Vertiefung würde sie sich entlang der beweglichen Tragleiste erstrecken. Bevorzugt ist jedoch die Anzahl der Vertiefungen gleich der Anzahl der einen Enden, so dass in jede Vertiefung zumindest zeitweise ein entsprechendes Ende eingriffen kann. Die Vertiefung ist hierbei bevorzugt eine rechteckige Aussparung.
  • Das jeweilige Rückholelement ist unter praktischen Gesichtspunkten bevorzugt als ein zumindest zeitweise mit einem Druck beaufschlagbarer Rückholschlauch ausgebildet. Dabei erstreckt er sich vorzugsweise zumindest zwischen den beiden randseitigen Rückholbügeln entlang der feststehenden Führungsleiste. Im Anwendungsfall wird er sich höchstwahrscheinlich über die vollständige oder annähernd vollständige Länge der feststehenden Führungsleiste erstrecken, so dass er zunndest trieb- oder führerseitig einfach zugänglich ist. Selbstverständlich kann auch für jeden Rückholbügel ein einzelnes Rückholelement vorgesehen sein, was aber zu kosten- und aufwandsmäßigen Nachteilen führen kann.
  • Weiterhin ist der bevorzugt einzige Rückholschlauch zumindest bereichsweise hinsichtlich seines Umfangs, insbesondere zumindest unterseitig, in einer an der feststehenden Führungsleiste oberseitig angebrachten Vertiefung geführt. Diese Art der Führung stellt sicher, dass er einerseits betriebssicher geführt ist und dass er andererseits während seiner Ruhephase geschützt und sauber gelagert ist.
  • An dem einen Ende des jeweiligen Rückholbügels ist innenseitig bevorzugt ein Zentrierelement, insbesondere ein Zentrierbolzen, angebracht. Dieses Zentrierelement ist zumindest zeitweise, das heißt während des Betriebs der Rückholeinrichtung von einer an dem Rückholschlauch oberseitig angebrachten Längsrippe beaufschlagbar. Diese Ausgestaltung gewährleistet eine günstige und reproduzierbare Beschlagung des Rückholbügels durch den Rückholschlauch.
  • Damit die Funktionssicherheit des Rückholbügels fortwährend sichergestellt ist, ist er bevorzugt mittels mehrerer in der feststehenden Struktur angebrachter Führungselemente, insbesondere Führungsbolzen, beidseitig und begrenzt geführt. So begrenzen die geschickt angeordneten Führungselemente den maximalen Verschiebeweg des Rückholbügels und legen unter anderem seine Ruheposition fest, in die er aufgrund seiner Gewichtskraft kommt.
  • Ferner umfasst die feststehende Struktur in bevorzugter Ausführung mehrere, vorzugsweise dreieckige Schottbleche, die sowohl zueinander beabstandet an einem sich quer zur Laufrichtung des Siebs ersteckenden Tragkörper als auch im Bereich der Rückholbügel angeordnet sind und die zumindest die feststehende Führungsleiste und die bewegliche Tragleiste wenigstens teilweise klammerartig umschließen. Derartige Schottbleche erbringen aufgrund ihrer Ausgestaltung und Anordnung größtmögliche Stabilitäten für das Leistensystem bei relativ kleinen Gewichten.
  • Der Tragkörper weist auf der den Schottblechen abgewandten Seite bevorzugt mehrere T-Nut-Führungen zu dessen Anbringung an einem weiteren Bauteil auf. Diese Art der Anbringung bringt unter anderem den praktischen Vorteil, dass das komplette Leistensystem ohne Großstillstand der Maschine separat demontierbar ist. So kann es beispielsweise bei Bedarf durch ein bekanntes Leistensystem mit fester Leistenanordnung ausgetauscht werden. Gleiches gilt natürlich auch im umgekehrten Fall.
  • Damit die Dichtheit des Einstellraums zur Leisteneinstellung ohne Reibungsverluste am Leistenkörper sichergestellt wird, sind die Schottbleche auf ihrer dem Sieb zugewandten Seite vorzugsweise mit einer sich quer zur Laufrichtung des Siebs erstreckenden Rückwand versehen. Die Rückwand ist in günstiger Ausführung mittels mindestens einer Führungsleiste an den Schottblechen angebracht, so dass sie bei Bedarf problemlos aus der Maschine herausgenommen werden kann.
  • Zudem können auch die Schottbleche auf ihrer dem Sieb abgewandten Seite bevorzugt mit einer sich quer zur Laufrichtung des Siebs erstreckenden Vorderwand versehen sein. Diese Vorderwand gibt dem Leistensystem wiederum ein zusätzliches Maß an Stabilität bei Gewährleistung der genannten Dichtheit. Dabei sind in günstiger Ausgestaltung zudem zwischen der Vorderwand und der beweglichen Tragleiste zumindest streckenweise, insbesondere zwischen den Schottblechen, sich quer zur Laufrichtung des Siebs erstreckende Dichtelemente angeordnet. Die Dichtelemente sind unter praktischen Gesichtspunkten im Regelfall als passgenaue Dichtleisten ausgeführt.
  • Zum Zwecke der Innenraumpflege des aus dem Tragkörper, der Rückwand und der Vorderwand gebildeten Raums ist im oberen Bereich der Schottbleche bevorzugt eine sich quer zur Laufrichtung des Siebs erstreckende Reinigungseinrichtung, insbesondere ein Spritzrohr, angeordnet. Eine derartige Reinigungseinrichtung ist aus anderen Anwendungen im Bereich einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn bereits bekannt, so dass auf deren Konstruktion und Funktionsweise hier nicht näher eingegangen wird.
  • Weiterhin ist in bevorzugter Ausführung zumindest ein Rückholbügel mit einer vorzugsweise mittigen Längsaussparung versehen, in der das dazugehörige Schottblech geführt ist. Dabei sind überdies die Führungselemente, insbesondere Führungsbolzen, zur Führung des Rückholbügels an dem Schottblech angebracht. Diese Ausgestaltung erbringt den Vorteil einer kraft- und momentreduzierten Konstruktion bei gegebener Funktionssicherheit.
  • Eine praktische Ausführung einer Doppelsiebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, zeichnet sich insbesondere durch eine Skimmerleiste und/oder zumindest eine Entwässerungsleiste aus, die in Konstruktion und Funktion der erfindungsgemäßen Leiste entspricht. Unter prozesstechnologischen Aspekten kann die Doppelsiebpartie selbstverständlich auch mehrere in Laufrichtung des Siebs angeordnete Entwässerungsleisten aufweisen.
  • 1
    Leiste
    2
    Sieb
    3
    Kopfleiste
    4
    Tragleiste
    5
    Struktur
    6
    Führungsleiste
    7.1, 7.2
    Nutverbindung
    8
    Anpresseinrichtung
    9
    Anpressschlauch
    9U
    Umfang
    10
    Vertiefung
    10.1
    Nut
    11
    Rückholeinrichtung
    12
    Rückholbügel
    12.1
    Ende
    12.2
    Ende
    13
    Rückholelement
    14
    Vertiefung
    15
    Rückholschlauch
    15U
    Umfang
    16
    Vertiefung
    16.1
    Nut
    17
    Zentrierelement
    17.1
    Zentrierbolzen
    18
    Längsrippe
    19
    Führungselement
    19.1
    Führungsbolzen
    20
    Schottblech
    21
    Tragkörper
    22
    T-Nut-Führung
    23
    Bauteil
    24
    Rückwand
    25
    Führungsleiste
    26
    Vorderwand
    27
    Reinigungseinrichtung
    27.1
    Spritzrohr
    28
    Raum
    29
    Führungsfläche
    30
    Dichtelement
    30.1
    Dichtleiste
    31
    Längsaussparung
    32
    Eindüsung
    33
    Luftaustrittsspalt
    F
    Kraft (Pfeil)
    L
    Laufrichtung (Pfeil)
    pA
    Betriebsdruck (Pfeil)
    pR
    Druck (Pfeil)
    V
    Vertikale
    Alpha
    Winkel
  • Beispiel
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Es zeigen
  • 1 eine schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Leiste in ihrer Betriebsposition;
  • 2 eine schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Leiste der 1 in ihrer Ruheposition;
  • 3 eine schematische Detaildarstellung des unteren Teils der erfindungsgemäßen Leiste der 1;
  • 4 eine weitere schematische Detaildarstellung des oberen Teils der erfindungsgemäßen Leiste der 1; und
  • 5 eine schematische Perspektivdarstellung des Rückholbügels der erfindungsgemäßen Leiste der 1.
  • Die 1 zeigt eine schematische Seitenansicht der Leiste 1 zur nachgiebigen Stützung eines gestrichelt dargestellten Siebs 2 im Bereich einer Doppelsiebzone einer Doppelsiebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, in ihrer Betriebsposition. In der Betriebsposition wird die Leiste 1 in einem Bereich von 0,5 bis 5 mm, vorzugsweise von 1 bis 3 mm, in das Sieb 2 hineingedrückt. Die Leiste 1 kann in Abhängigkeit vom Verlauf des Siebs 2 unter einem Winkel von +/– 90° zur Vertikalen V ausgerichtet sein.
  • Die Leiste 1 besteht aus einer beweglichen Kopfleiste 3, die sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 streckt und über die zumindest bereichsweise das Sieb 2 während des Betriebs der Maschine gleitet. Die Kopfleiste 3 besteht im Hinblick auf eine Verschleißminimierung am Sieb 2 aus einem Keramikwerkstoff.
  • Weiterhin besteht die Leiste 1 aus einer bewegliche Tragleiste 4, die starr mit der beweglichen Kopfleiste 3 verbunden ist und die sich ebenfalls quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 erstreckt und zudem in einer feststehenden Struktur 5 geführt ist. Ferner umfasst die Leiste 1 eine feststehende Führungsleiste 6, die starr in der feststehenden Struktur 5 angeordnet ist und die sich wiederum quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 erstreckt. Die starre Anordnung der Führungsleiste 6 in der feststehenden Struktur 5 kann beispielsweise mittels beidseitig angeordneter Nutverbindungen 7.1, 7.2 erfolgen, so dass die Führungsleiste 6 quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 aus der Maschine herausnehmbar ist.
  • Zwischen der beweglichen Tragleiste 4 und der feststehende Führungsleiste 6 ist eine nachgiebige Anpresseinrichtung 8 angeordnet. Diese dient dazu, die bewegliche Tragleiste 4 zusammen mit der beweglichen Kopfleiste 3 zwischen einer Ruheposition (2) und der dargestellten Betriebsposition, in welcher die bewegliche Kopfleiste 3 mit einer wählbaren Kraft F (Pfeil) an das Sieb 2 angedrückt ist, zu verschieben. Die Anpresseinrichtung 8 ist beispielsweise als ein Anpressschlauch 9 ausgebildet, der während der Betriebsphase von einer nicht dargestellten, dem Fachmann jedoch bekannten Druckquelle, beispielsweise in Ausgestaltung einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Druckpumpe, mit einem Betriebsdruck pA (Pfeil) beaufschlagt ist. Der Anpressschlauch 9 erstreckt sich vorzugsweise entlang der feststehenden Führungsleiste 6 und ist zumindest bereichsweise hinsichtlich seines Umfangs 9U, insbesondere zumindest oberseitig, in einer an der feststehenden Führungsleiste 6 unterseitig angebrachten Vertiefung 10, insbesondere einer Nut 10.1, geführt. Die feststehende Führungsleiste 6 dient somit auch als Trägersystem für die Anpresseinrichtung 8, insbesondere für den Anpressschlauch 9.
  • Ferner umfasst die Leiste 1 eine nachgiebige Rückholeinrichtung 11 zur Bringung der beweglichen Tragleiste 4 zusammen mit der beweglichen Kopfleiste 3 aus der dargestellten Betriebsposition in die Ruheposition (2) und zur Haltung der beiden Leisten 3, 4 in der Ruheposition (2).
  • Die nachgiebige Rückholeinrichtung 11 weist über die Länge der beweglichen Tragleiste 4 hinweg verteilt mehrere bewegliche Rückholbügel 12 auf, die am einen Ende 12.1 mit der beweglichen Tragleiste 4 zumindest zeitweise in Eingriff bringbar sind und die am anderen Ende 12.2 von wenigstens einem jeweils zwischen der feststehenden Führungsleiste 6 und dem beweglichen Rückholbügel 12 angeordneten Rückholelement 13 zumindest zeitweise beaufschlagbar sind. Die zeitweise „In-Eingriff-Bringung" und die zeitweise „Beaufschlagung" erfolgt während der Bringung der beiden Leisten 3, 4 aus der dargestellten Betriebsposition in die Ruheposition (2) und während der Ruheposition (2).
  • Die bewegliche Tragleiste 4 weist überdies mehrere Vertiefungen 14 (3) auf, in welcher die einen Enden 12.1 der beweglichen Rückholbügel 12 zumindest zeitweise in Eingriff bringbar sind. Die einzelne Vertiefung 14 ist bevorzugt eine rechteckige Aussparung.
  • Weiterhin ist das jeweilige Rückholelement 13 als ein zumindest zeitweise mit einem Druck pR (Pfeil) beaufschlagbarer Rückholschlauch 15 ausgebildet. Der Druck pR (Pfeil) wird erneut von einer nicht dargestellten, dem Fachmann jedoch bekannten Druckquelle, beispielsweise in Ausgestaltung einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Druckpumpe, erzeugt.
  • Der Rückholschlauch 15 erstreckt sich zumindest zwischen den beiden randseitigen Rückholbügeln 12 entlang der feststehenden Führungsleiste 6. Dabei ist er zumindest bereichsweise hinsichtlich seines Umfangs 15U, insbesondere zumindest unterseitig, in einer an der feststehenden Führungsleiste 6 oberseitig angebrachten Vertiefung 16, insbesondere einer Nut 16.1, geführt. Die feststehende Führungsleiste 6 dient somit auch für den Rückholschlauch 15 als Trägersystem.
  • An dem einen Ende 12.2 des jeweiligen Rückholbügels 12 ist innenseitig ein Zentrierelement 17, insbesondere ein Zentrierbolzen 17.1, angebracht. Der Zentrierbolzen 17.1 ist zumindest zeitweise von einer an dem Rückholschlauch 15 oberseitig angebrachten Längsrippe 18 beaufschlagbar.
  • Weiterhin ist der Rückholbügel 12 mittels mehrerer in der feststehenden Struktur 5 angebrachter Führungselemente 19 beidseitig und begrenzt geführt. Die Führungselemente 19 sind bevorzugt als Führungsbolzen 19.1 ausgeführt.
  • Die feststehende Struktur 5 umfasst mehrere, vorzugsweise dreieckige Schottbleche 20, die sowohl zueinander beabstandet an einem sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 ersteckenden Tragkörper 21 als auch im Bereich der Rückholbügel 12 angeordnet sind und die zumindest die feststehende Führungsleiste 6 und die bewegliche Tragleiste 4 wenigstens teilweise klammerartig umschließen.
  • Ferner weist der Tragkörper 21 auf der den Schottblechen 20 abgewandten Seite mehrere T-Nut-Führungen 22 zu dessen Anbringung an einem weiteren Bauteil 23 auf. Das weitere Bauteil 23 kann beispielsweise ein nicht explizit dargestellter Obersiebsaugkasten der Doppelsiebpartie sein.
  • Die Schottbleche 20 sind auf ihrer dem Sieb 2 zugewandten Seite mit einer sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 erstreckenden Rückwand 24 versehen, die mittels mindestens einer Führungsleiste 25 an den Schottblechen 20 angebracht ist. Des Weiteren sind sie auch auf ihrer dem Sieb 2 abgewandten Seite mit einer sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 erstreckenden Vorderwand 26 versehen. Die beiden Wände 24, 26 können zum Zwecke einer verbesserten Handhabung selbstverständlich auch mehrteilig ausgeführt sein.
  • Im oberen Bereich der Schottbleche 20 ist eine sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 erstreckende Reinigungseinrichtung 27 zur Innenraumpflege des aus dem Tragkörper 21, der Rückwand 24 und der Vorderwand 26 gebildeten Raums 28 angeordnet. Die Reinigungsvorrichtung 27 ist insbesondere ein dem Fachmann bekanntes Spritzrohr 27.1, dessen Wirkrichtung auf die im Raum 28 angeordneten und wichtigen Bauteile und Baugruppen gerichtet ist.
  • Zusätzlich ist im oberen Bereich der Schottbleche 20 eine seitlich angeordnete Eindüsung 32 in möglicher Ausgestaltung eines Luftrohrs vorgesehen, mittels welcher mindestens ein Fluid, insbesondere Luft, kontinuierlich, periodisch oder nach Bedarf zur Erzeugung eines Überdrucks im Innenraum eingedüst werden kann. Die Eindüsung dient also vor allem zur Vermeidung von in den Innenraum eindringendem Nebel und zur weiteren Minimierung von Verschmutzungen im Innenraum. Das eingedüste Fluid (Pfeildarstellung) kann in günstiger Weise gezielt über einen zwischen der Tragleiste 4 und der Rückwand 24 sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 erstreckenden Luftaustrittsspalt 33 entweichen.
  • Die 2 zeigt nun eine schematische Seitenansicht der in der 1 dargestellten Leiste 1 zur nachgiebigen Stützung des gestrichelt dargestellten Siebs 2 im Bereich einer Doppelsiebzone einer Doppelsiebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, in ihrer Ruheposition. In dieser Position ist die Leiste 1 mittels der nachgiebigen Rückholeinrichtung 11 von dem Sieb 2 abgehoben.
  • Die nachgiebige Rückholeinrichtung 11 weist, wie bereits in der Beschreibung zu der 1 ausgeführt, über die Länge der beweglichen und sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Siebs 2 erstreckenden Tragleiste 4 hinweg verteilt mehrere bewegliche Rückholbügel 12 auf, die am einen Ende 12.1 mit der beweglichen Tragleiste 4 zumindest zeitweise in Eingriff bringbar sind und die am anderen Ende 12.2 von wenigstens einem jeweils zwischen der feststehenden Führungsleiste 6 und dem beweglichen Rückholbügel 12 angeordneten Rückholelement 13 zumindest zeitweise beaufschlagbar sind.
  • Während der dargestellten Ruheposition ist der jeweilige Rückholbügel 12 durch den mit einem Druck pR (Pfeil) beaufschlagten Rückholschlauch 15 in eine obere Position bewegt. Der Druck pR (Pfeil) wird von einer nicht dargestellten, dem Fachmann jedoch bekannten Druckquelle, beispielsweise in Ausgestaltung einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Druckpumpe, erzeugt.
  • Die 3 zeigt eine schematische Detaildarstellung des unteren Teils der in der 1 dargestellten Leiste 1.
  • Die bewegliche Tragleiste 4, die starr mit der beweglichen Kopfleiste 3 verbunden ist und die sich ebenfalls quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des gestrichelt dargestellten Siebs 2 erstreckt, ist in der feststehenden Struktur 5 kippstabil geführt. Hiefür weist die als Schottbleche 20 ausgeführte feststehende Struktur 5 mehrere Führungsflächen 29 auf.
  • Zwischen der Vorderwand 26 und der beweglichen Tragleiste 4 sind zumindest streckenweise sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des gestrichelt dargestellten Siebs 2 erstreckende Dichtelemente 30, insbesondere Dichtleisten 30.1, angeordnet. Unter Berücksichtigung konstruktiver Aspekte erstrecken sich die mittels mehrerer Schrauben 31 an der Vorderwand 26 angebrachten Dichtleisten 30.1 zumindest zwischen den Schottblechen 20.
  • Weiterhin ist erkennbar, dass der Rückholbügel 12 mit seinem Ende 12.1 zumindest zeitweise mit der in der beweglichen Tragleiste 4 angebrachten Vertiefung 14 in vorzugsweiser Form einer rechteckigen Aussparung in Eingriff bringbar ist. Der Rückholbügel 12 ist mittels mehrerer in dem Schottblech 20 angebrachter Führungselemente 19 beidseitig und begrenzt geführt. Die Führungselemente 19 sind bevorzugt als Führungsbolzen 19.1 ausgeführt.
  • Und die 4 zeigt eine schematische Detaildarstellung des oberen Teils der in der 1 dargestellten Leiste 1.
  • Die feststehende Führungsleiste 6 weist oberseitig eine Vertiefung 16 auf, in der zumindest bereichsweise hinsichtlich seines Umfangs 15U, insbesondere zumindest unterseitig, der Rückholschlauch 15 der Rückholeinrichtung 11 geführt ist. Die feststehende Führungsleiste 6 dient somit als Trägersystem für den Rückholschlauch 15.
  • Der Rückholschlauch 15 ist zumindest zeitweise mit einem Druck pR (Pfeil) beaufschlagbar (2), der von einer nicht dargestellten, dem Fachmann jedoch bekannten Druckquelle, beispielsweise in Ausgestaltung einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Druckpumpe, erzeugt wird.
  • Der Rückholschlauch 15 erstreckt sich zumindest zwischen den beiden randseitigen Rückholbügeln 12 entlang der feststehenden Führungsleiste 16. An dem einen Ende 12.2 des jeweiligen Rückholbügels 12 ist innenseitig das Zentrierelement 17, insbesondere der Zentrierbolzen 17.1, angebracht. Der Zentrierbolzen 17.1 ist zumindest zeitweise von der an dem Rückholschlauch 15 oberseitig angebrachten Längsrippe 18 beaufschlagbar (2).
  • Weiterhin ist der Rückholbügel 12 mittels mehrerer in dem Schottblech 20 angebrachter Führungselemente 19 beidseitig und begrenzt geführt. Die Führungselemente 19 sind bevorzugt als Führungsbolzen 19.1 ausgeführt.
  • Die 5 zeigt schließlich eine schematische Perspektivdarstellung des Rückholbügels 12 der Leiste 1 der 1.
  • Es ist erkennbar, dass der Rückholbügel 12 mit einer vorzugsweise mittigen Längsaussparung 31 versehen ist, in der das dazugehörige, jedoch lediglich angedeutete Schottblech 20 geführt ist.
  • Die in den 1 bis 5 dargestellte Leiste 1 eignet sich insbesondere zur Verwendung als Skimmer- oder Entwässerungsleiste in einer Doppelsiebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn. Selbstverständlich kann die Doppelsiebpartie mehrere derartige Entwässerungsleisten aufweisen.
  • Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch die Erfindung eine Leiste der eingangs genannten Art geschaffen wird, deren Positionen, insbesondere die Betriebs- und die Ruheposition, mit deutlich weniger Kraftaufwand hergestellt und betriebssicher gehalten werden können. Insbesondere ist der Rückholmechanismus der Leiste weitestgehend ohne jeglichen Einfluss auf ihre Haltungskräfte in ihrer Betriebsposition.

Claims (18)

  1. Leiste (1) zur nachgiebigen Stützung eines Siebs (2) im Bereich einer Doppelsiebzone einer Doppelsiebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, umfassend eine bewegliche Kopfleiste (3), die sich quer zur Laufrichtung (L) des Siebs (2) erstreckt und über die zumindest bereichsweise das Sieb (2) während des Betriebs der Maschine gleitet, eine bewegliche Tragleiste (4), die starr mit der beweglichen Kopfleiste (3) verbunden ist und die sich ebenfalls quer zur Laufrichtung (L) des Siebs (2) erstreckt und in einer feststehenden Struktur (5) geführt ist, eine feststehende Führungsleiste (6), die starr in der feststehenden Struktur (5) angeordnet ist und die sich wiederum quer zur Laufrichtung (L) des Siebs (2) erstreckt, eine nachgiebige Anpresseinrichtung (8), die zwischen der beweglichen Tragleiste (4) und der feststehenden Führungsleiste (6) angeordnet ist, um die bewegliche Tragleiste (4) zusammen mit der beweglichen Kopfleiste (3) zwischen einer Ruheposition und einer Betriebsposition, in welcher die bewegliche Kopfleiste (3) mit einer wählbaren Kraft (F) an das Sieb (2) andrückbar ist, zu verschieben, und eine nachgiebige Rückholeinrichtung (11) zur Bringung der beweglichen Tragleiste (4) zusammen mit der beweglichen Kopfleiste (3) aus der Betriebsposition in die Ruheposition und zur Haltung der beiden Leisten (3, 4) in der Ruheposition, dadurch gekennzeichnet, dass die nachgiebige Rückholeinrichtung (11) über die Länge der beweglichen Tragleiste (4) hinweg verteilt mehrere bewegliche Rückholbügel (12) aufweist, die am einen Ende (12.1) mit der beweglichen Tragleiste (4) zumindest zeitweise in Eingriff bringbar sind und die am anderen Ende (12.2) von wenigstens einem jeweils zwischen der feststehenden Führungsleiste (6) und dem beweglichen Rückholbügel (12) angeordneten Rückholelement (13) zumindest zeitweise beaufschlagbar sind.
  2. Leiste (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die bewegliche Tragleiste (4) zumindest eine, vorzugsweise mehrere Vertiefungen (10) aufweist, in welcher die einen Enden (12.1) der beweglichen Rückholbügel (12) zumindest zeitweise in Eingriff bringbar sind.
  3. Leiste (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Rückholelement (13) als ein zumindest zeitweise mit einem Druck (pR) beaufschlagbarer Rückholschlauch (15) ausgebildet ist.
  4. Leiste (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückholschlauch (15) sich zumindest zwischen den beiden randseitigen Rückholbügeln (12) entlang der feststehenden Führungsleiste (6) erstreckt.
  5. Leiste (1) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückholschlauch (15) zumindest bereichsweise hinsichtlich seines Umfangs (15U), insbesondere zumindest unterseitig, in einer an der feststehenden Führungsleiste (6) oberseitig angebrachten Vertiefung (16) geführt ist.
  6. Leiste (1) nach Anspruch 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass an dem einen Ende (12.1) des jeweiligen Rückholbügels (12) innenseitig ein Zentrierelement (17), insbesondere ein Zentrierbolzen (17.1), angebracht ist, das zumindest zeitweise von einer an dem Rückholschlauch (15) oberseitig angebrachten Längsrippe (18) beaufschlagbar ist.
  7. Leiste (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückholbügel (12) mittels mehrerer in der feststehenden Struktur (5) angebrachter Führungselemente (19), insbesondere Führungsbolzen (19.1), beidseitig und begrenzt geführt ist.
  8. Leiste (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die feststehende Struktur (5) mehrere, vorzugsweise dreieckige Schottbleche (20) umfasst, die sowohl zueinander beabstandet an einem sich quer zur Laufrichtung (L) des Siebs (2) ersteckenden Tragkörper (21) als auch im Bereich der Rückholbügel (12) angeordnet sind und die zumindest die feststehende Führungsleiste (6) und die bewegliche Tragleiste (4) wenigstens teilweise klammerartig umschließen.
  9. Leiste (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragkörper (21) auf der den Schottblechen (20) abgewandten Seite mehrere T-Nut-Führungen (22) zu dessen Anbringung an einem weiteren Bauteil (23) aufweist.
  10. Leiste (1) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schottbleche (20) auf ihrer dem Sieb (2) zugewandten Seite mit einer sich quer zur Laufrichtung (L) des Siebs (2) erstreckenden Rückwand (24) versehen sind.
  11. Leiste (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückwand (24) mittels mindestens einer Führungsleiste (25) an den Schottblechen (20) angebracht ist.
  12. Leiste (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schottbleche (20) auf ihrer dem Sieb (2) abgewandten Seite mit einer sich quer zur Laufrichtung (L) des Siebs (2) erstreckenden Vorderwand (26) versehen sind.
  13. Leiste (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Vorderwand (26) und der beweglichen Tragleiste (4) zumindest streckenweise, insbesondere zwischen den Schottblechen (20), sich quer zur Laufrichtung (L) des Siebs (2) erstreckende Dichtelemente (30), insbesondere Dichtleisten (30.1), angeordnet sind.
  14. Leiste (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass im oberen Bereich der Schottbleche (20) eine sich quer zur Laufrichtung (L) des Siebs (2) erstreckende Reinigungseinrichtung (27), insbesondere ein Spritzrohr (27.1), zur Innenraumpflege des aus dem Tragkörper (21), der Rückwand (24) und der Vorderwand (26) gebildeten Raums (28) angeordnet ist.
  15. Leiste (1) nach Anspruch 7 und einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Rückholbügel (12) mit einer vorzugsweise mittigen Längsaussparung (31) versehen ist, in der das dazugehörige Schottblech (20) geführt ist und dass die Führungselemente (19), insbesondere Führungsbolzen (19.1), zur Führung des Rückholbügels (12) an dem Schottblech (20) angebracht sind
  16. Doppelsiebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Skimmerleiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist.
  17. Doppelsiebpartie einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, dadurch gekennzeichnet, dass sie zumindest eine Entwässerungsleiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist.
  18. Doppelsiebpartie nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass sie mehrere in Laufrichtung (L) des Siebs (2) angeordnete Entwässerungsleisten aufweist.
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