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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine optische Verbinderanordnung zum Verbinden
von Lichtwellenleitern mit elektro-optischen Bauelementen im Allgemeinen und
zum Herstellen von Multimedia-Verbindungen in Kraftfahrzeugen, z.B.
gemäß dem MOST®-Standard im
Speziellen.
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Hintergrund der Erfindung
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Aufgrund
der zunehmenden Komplexität
von Anwendungen im Bereich der informativen Kraftfahrzeugelektronik,
welche inzwischen als multimedial bezeichnet werden kann, sind neue
Konzepte für
die Vernetzung verschiedener Geräte
notwendig geworden.
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Z.B.
sollen zumindest Autoradio, Mobiltelefon und Navigationssystem miteinander
kommunizieren können,
so dass z.B. die Musikwiedergabe des Autoradios stumm geschaltet
und die Mobilfunkverbindung über
die Radiolautsprecher betrieben werden, wenn der Benutzer telefonieren
möchte.
Es ist jedoch ersichtlich, dass dies nur ein sehr einfacher Anwendungsfall
ist und der multimedialen Vernetzung der Bordelektronik kaum Grenzen
gesetzt sind, um die Ansprüche
der Kunden zu befriedigen.
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Um
diesen komplexen Anforderungen gerecht zu werden, hat sich für diese
Verbindungen im Automobilbereich inzwischen die optische Datenübertragung
durchgesetzt. Diesbezüglich ist
eigens ein neuer Standard namens MOST® entwickelt
worden. Die Spezifikationen des MOST®-Standards
sind unter anderem als "MAMAC
Specification" Rev
1.0, 11/2002, Version 1.0-00 unter http://www.mostnet.de/downloads/Specifications/MAMACSpecification
1V0-00.pdf und unter http://www.mostnet.de/downloads/Specifications/MOST %20Physical
%20Layer %20Specification/010223 WgPhy Drawings.zip veröffentlicht.
Auf die dem MOST®-Standard zugrunde liegenden
Spezifikationen wird hiermit Bezug genommen und deren Inhalt durch
Referenz vollumfänglich
zum Gegenstand dieser Offenbarung gemacht.
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Eine
kompakte Sorte von optischen MOST®-Verbindern
umfasst elektro-optische Wandler, welche rückseitig an dem Verbinder befestigt sind.
Diese Verbinder enthalten im Inneren Kopplungsglieder zum Anschluss
der Wandler.
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Bislang
werden häufig
Kunststoffasern, z.B. aus Polymethylmethacrylat (PMMA) oder Polycarbonat
(PC) in Zusammmenhang mit den MOST®-Verbindern
eingesetzt. Diese weisen zwar eine Reihe von Vorteilen auf, jedoch
führt die
relativ geringe Temperaturbeständigkeit
unter Umständen
zu Schwierigkeiten. In einem Automobil können unter Extrembedingungen,
welche in Betracht gezogen werden müssen, Temperaturen im Bereich
bis zu 100 °C
auftreten. Bei solchen Temperaturen setzt ein beschleunigter Alterungsprozess,
insbesondere des Polycarbonats ein, so dass eine dauerhafte Verschlechterung
der Eigenschaften eintritt.
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Der
Einsatz von anderen Fasern anstelle der Kunststofffasern wird jedoch
zumeist abgelehnt, insbesondere weil der Durchmesser solcher Fasern
wesentlich geringer ist, als derjenige der üblicherweise verwendeten Kunststoffasern.
Aufgrund dieses geringen Faser- Durchmessers
ergeben sich nämlich erhebliche
Schwierigkeiten bei der Ankopplung an die vorgegebenen FOTs.
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Grundsätzlich sind
besondere Einrichtungen zur Kopplung von optischen Fasern an Lichtelementmodule
bekannt. So ist z.B. in dem Patent
DE 100 15 867 C2 eine Kupplung beschrieben,
welche die Beeinträchtigung
der Übertragung
zu vermindern sucht. Es wird vorgeschlagen, eine Kupplung vorzusehen, welche
einen optischen Wellenleiter, der sich in einer Kegelform verjüngt und
eine Linse aufweist, die an dem Ende des großen Durchmesser ausgebildet
ist und ferner eine kreisförmige
flanschartige Führung besitzt.
Diese Kupplung ist jedoch als speziell gefertigtes Einzelstück extrem
aufwändig
und daher kostenintensiv in der Herstellung. Weiter kann sich im Bereich
der Linse Schmutz festsetzen, der die Übertragungsqualität vermindert.
Ferner muss die Kupplung in einer vorgegebenen Orientierung eingesetzt werden,
was die Gefahr von Fehlern beim Zusammenbau mit sich bringt. Schließlich ist
die Kupplung ohnehin nicht für
die Verbindung einer dünnen
Faser mit einem relativ großen
Lichtelementmodul ausgelegt.
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Aus
der
DE 29 07 401 C2 ist
ein Verbindungselement für
eine auswechselbare optische Steckverbindung bekannt. Hierbei soll
mittels eines dreidimensionalen Verstellmechanismus eine präzise Einstellung
der optischen Faser in Bezug auf eine LED erzielt werden, um ein
Maximum an Licht in die optische Faser einzubringen. Die Anordnung
ist jedoch extrem aufwendig, schwierig zu handhaben und störungsanfällig.
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Aus
der
DE 197 33 174
A1 ist eine Steckverbinderanordnung für Lichtwellenleiter bekannt,
bei welcher ein Lichtwellenleiterabschnitt zwischen einen optoelektronischen
Wandler und den Lichtwellenleiter zwischengeschaltet ist. Das Problem
der Durchmesseranpassung von dünnen
Glasfasern auf Empfänger
mit großem
optisch aktivem Bereich ist jedoch nicht angesprochen.
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Aus
dem US-Patent 4,386,268 ist eine Umhüllung für eine Fotodiode bekannt, bei
welcher ein Glaslichtleiter zwischen eine optische Faser und eine Fotodiode
zwischengeschaltet ist. Die Anordnung scheint nicht für die Anforderungen
im Kraftfahrzeugbereich geeignet zu sein.
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Alles
in allem sind die bekannten Lösungen aber
verbesserungswürdig.
Andererseits genügen
in diesem hart umkämpften
Markt häufig
bereits geringfügig
erscheinende qualitative und/oder kostenmäßige Vorteile, um einen entscheidenden
Wettbewerbsvorsprung am Markt zu erzielen.
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Allgemeine Beschreibung
der Erfindung
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Die
Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, eine optische Verbinderanordnung
bereit zu stellen, welche zum Einsatz von Lichtwellenleitern mit
geringem Durchmesser bei vorgegebenen elektro-optischen Bauelementen
geeignet ist.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine optische Verbinderanordnung
bereit zu stellen, welche trotz eines Durchmesserunterschieds zwischen
dem Lichtwellenleiter und dem optisch aktiven Bereich des elektro-optischen
Bauelements und eine relativ geringe Dämpfung aufweist.
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Noch
eine Aufgabe der Erfindung ist es, eine einfache, kostengünstige optische
Verbinderanordnung bereit zu stellen, welche einfach und kostengünstig herstellbar
und wenig störungsanfällig ist.
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Noch
eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, einen optischen Verbinder
bereit zu stellen, welcher die Nachteile bekannter Verbinder vermeidet oder
zumindest mindert.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird in überraschend
einfacher Weise bereits durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen definiert.
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Erfindungsgemäß wird eine
Verbinderanordnung bereitgestellt, welche zum Verbinden eines Lichtwellenleiters,
insbesondere einer optischen Faser, mit einem elektro-optischen
Bauelement ausgebildet ist. Die Verbinderanordnung umfasst einen Verbinder
mit einem vorzugsweise dielektrischen Verbindergehäuse, welches
eine vorderseitige Gegenverbinderaufnahme zum Aufnehmen eines komplementären Gegenverbinders
besitzt. Der Gegenverbinder haltert den Lichtwellenleiter an dessen Kontaktende,
um beim paarenden Verbinden des Verbinders mit dem Gegenverbinder
eine optische Verbindung zur Übertragung
optischer Signale zwischen dem Lichtwellenleiter und dem elektro-optischen
Bauelement herzustellen.
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Das
elektro-optische Bauelement ist insbesondere als Sender/Empfänger, sogenannter
faseroptischer Transceiver (FOT) zur Wandlung von optischen Signalen
in elektrische Signale (Empfänger) oder
umgekehrt (Sender) ausgebildet und ist unmittelbar an einer der
Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite
des Verbinders angeordnet und befestigt. Dies sorgt für eine besonders
kompakte Bauweise, weshalb diese Art der Verbinder in der Fachwelt
als Kompaktverbinder bezeichnet wird. Die FOTs enthalten vorzugsweise
einen photoempfindlichen Detektor, z.B. in Form einer Photodiode
(Empfänger)
bzw. eine Laserdiode (Sender) und weisen demnach an ihrer dem Verbinder
zugewandten Seite einen optisch aktiven Bereich zum Ein-/Auskoppeln
optischer Signale auf. Der Durchmesser des optisch aktiven Bereiches
wird typischerweise von den Herstellern der FOTs vorgegeben und
ist unter Umständen
nicht oder nur in geringen Grenzen beeinflussbar.
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Der
Verbinder weist ferner insbesondere innerhalb der Gegenverbinderaufnahme
ein Anschlusselement mit einer vorderen zylindrischen Hülse auf. An
das Anschlusselement wird der Lichtwellenleiter des Gegenverbinders
angeschlossen um die optische Verbindung zwischen dem Lichtwellenleiter
und dem zugehörigen
FOT herzustellen.
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Weiter
weist der Verbinder ein separates optisches Kopplungsglied auf,
welches in dem gepaarten Zustand axial zwischen dem Lichtwellenleiter
und dem FOT, genauer dem optisch aktiven Bereich desselben angeordnet
ist, so dass in dem gepaarten Zustand eine Signalübertragung
aus dem Lichtwellenleiter in den FOT durch das Kopplungsglied oder
umgekehrt ermöglicht
ist. Das Kopplungsglied ist in dem gepaarten Zustand insbesondere
vorderseitig optisch unmittelbar mit dem
zugehörigen
Lichtwellenleiter und/oder rückseitig
unmittelbar mit dem elektro-optischen Bauelement verbunden. Dies
soll jedoch nicht ausschließen,
dass ein Luftspalt, z.B. im Bereich von 0 bis 50 μm zwischen
den optischen Grenzflächen vorhanden
ist, wie dies z.B. nach dem MOST®-Standard
gefordert wird. Demnach ist jedem elektro-optischen Bauelement genau
ein Lichtwellenleiter zugeordnet und die Teile sind in der axialen
Abfolge Lichtwellenleiter, Kopplungsglied, elektro-optisches Bauelement
angeordnet.
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Erfindungsgemäß ist das
Kopplungsglied als kurzer, d.h. insbesondere etwa 1 mm bis 100 mm, insbesondere
3 mm bis 30 mm vorzugsweise 8 mm ± 50 % kurzer Lichtwellenleiterabschnitt
ausgebildet und weist einen, vorzugsweise zumindest 50 % größeren Durchmesser
als der Lichtwellenleiter auf, um eine einfache Durchmesseranpassung
zwischen dem dünneren
Lichtwellenleiter, insbesondere einer Glasfaser und dem optisch
aktiven Bereich mit seinem größeren Durchmesser
zu bewerkstelligen. Dabei weist das Kopplungsglied vorzugsweise
eine zylindrische Form auf und ist aus einem lichtwellenleitenden
Material, z.B. transparentem Kunststoff oder Glas hergestellt. Vorzugsweise
wird der Lichtwellenleiterabschnitt in sehr einfacher Weise als
ein kurzes Teilstück
von einer herkömmlichen
langen optischen Faser mit einem lichtwellenleitenden Kern und einem Cladding
abgetrennt. Demnach erstreckt sich das Cladding über die gesamte Länge des
Lichtwellenleiterabschnitts.
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Der
Lichtwellenleiterabschnitt wird dabei bevorzugt von einer Polymer
ummantelten Silika-Faser, besser bekannt als Poly-Clad-Silica-Faser
(PCS-Faser), einer Kunststofffaser, z.B. Polymer/Polymer, einer
Bündelfaser
oder einer Gradientenindexfaser abgeschnitten und weist beidseits planare,
ggf. polierte Kontaktflächen
auf. Aufgrund der Kürze
des Lichtwellenleiterabschnitts können auch teure hochtemperaturbeständige Kunststoffe
eingesetzt werden, welche sich für
den langen Lichtwellenleiter aus Kostengründen verbieten. Alternativ
kann auch ein Glasstab eingesetzt werden.
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Durch
diese überraschend
einfache Lösung werden
gleich mehrere Vorteile erzielt. Zunächst ist der Verbinder einfach
und kostengünstig
herstellbar. Insbesondere kann für
das Kopplungsglied auf komplizierte, an der Stirnfläche ausgeformte,
refraktive Elemente wie (Sammel-)Linsen verzichtet werden und das
Kopplungsglied ist einfach von hinten in das Verbindergehäuse einschiebbar.
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Andererseits
haben die Erfinder herausgefunden, dass durch die Verbinderanordnung
mittels der einfachen Durchmesseranpassung dennoch die Einfügedämpfung beim
Einkoppeln der Signale in dem Empfänger so weit reduziert werden
kann, dass die Anforderungen, welche z.B. an eine MOST®-Verbindung
im Automobilbereich gestellt werden, erfüllt werden können. Unter
Umständen
kann die Einfügedämpfung sogar
noch weiter verringert werden, wenn die Brechungsindizes und Durchmesser
des Lichtwellenleiters und des Kopplungsglieds aufeinander abgestimmt
sind. Dies kann z.B. durch eine entsprechende Auswahl des Brechungsindex
des Kopplungsgliedes erzielt werden, welcher unterschiedlich von
demjenigen des Lichtwellenleiters sein kann.
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In
besonders vorteilhafter Weise liegt der Durchmesser des zylindrischen
Lichtwellenleiterabschnitts zwischen dem Durchmesser des Lichtwellenleiters
und dem Durchmesser des optisch aktiven Bereichs, welcher wiederum
einen größeren Durchmesser
als der Lichtwellenleiter aufweist. Hierdurch wird eine zweistufige
Durchmesseradaption erreicht. Insbesondere ist der Durchmesser des
Lichtwellenleiterabschnitts über
seine gesamte Länge
größer als derjenige
des Lichtwellenleiters und/oder kleiner als derjenige des optisch
aktiven Bereichs.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform beträgt der Durchmesser
des Lichtwellenleiters, etwa 50 μm
bis 600 μm,
insbesondere 100 μm
bis 400 μm, bevorzugt
200 μm ± 50 %.
Dem Fachmann ist bekannt, dass eine optische Faser einen Kern und
eine Ummantelung aus einem lichtleitenden Material mit niedrigerem
Brechungsindex, das sogenannte Cladding umfasst. Die Faser weist
ferner bevorzugt einen intransparenten Schutzmantel (sogenanntes
jacket) auf, welcher den lichtleitenden Kern einschließlich dem
Cladding umschließt.
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Vorzugsweise
beträgt
der Durchmesser des Lichtwellenleiterabschnitts, bzw. seines lichtleitenden Kerns
mit Cladding etwa 250 μm
und 550 μm,
insbesondere 300 μm
bis 500 μm,
bevorzugt 400 μm ± 20 %
oder ± 10
%.
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Ein
großer
Vorzug der vorliegenden Erfindung liegt darin begründet, dass
in einfacher Weise die Möglichkeit
geschaffen wird, eine dünne
Glasfaser in Verbindung mit dem MOST®-Verbindungssystem
einzusetzen und dennoch die Einfügedämpfung in
einem akzeptablen Bereich zu halten. Gerade im Automobilbereich,
wo sehr strenge Anforderungen an die Temperaturbeständigkeit
zu stellen sind, ist dies, im Gegensatz zu den üblicher Weise verwendeten Kunststofffasern
(plastic optical fiber, POF) höchst
vorteilhaft. Insbesondere wird dadurch die Lebensdauer der Anordnung
vergrößert und
die Übertragungsqualität verbessert.
Als besonders geeignet haben sich dabei dem Fachmann grundsätzlich bekannte
Silika-Fasern, insbesondere Kunststoff-, genauer PCS-Fasern erwiesen.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung weist das Anschlusselement, welches integral mit oder
separat von dem Verbindergehäuse ausgebildet
sein kann, einen hinteren Rumpfabschnitt auf, in dem ein zylindrischer
Kanal oder eine Bohrung zur Aufnahme des Lichtwellenleiterabschnitts
vorgesehen ist. Dieser Aufnahmekanal für den Lichtwellenleiterabschnitt
erstreckt sich von einer hinteren optischen Kontaktfläche, welche
an das elektro-optische Bauelement angrenzt zu einer vorderen optischen
Kontaktfläche
und mündet
axial an einem rückwärtigen Ende
der Hülse
des Anschlusselements. Der Lichtwellenleiterabschnitt ist in den
Kanal eingesteckt und ggf. befestigt, z.B. geklemmt oder verklebt.
In besonders vorteilhafter Weise wird der Lichtwellenleiterabschnitt
also unmittelbar in dem Verbindergehäuse, genauer in dem Kanal festgelegt. Er
kann jedoch auch unmittelbar mit dem FOT verbunden z.B. in eine
Aufnahmehülse
des FOT eingeklebt sein. Somit stellt das Kopplungsglied an dem vorderen
Ende des Kanals eine im ungepaarten Zustand freie optische Anschlussfläche zum
optischen Kontaktieren des Lichtwellenleiters bereit, um seine Koppel-
oder Durchleitefunktion zu erfüllen.
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Das
Kontaktende des Lichtwellenleiters wird durch einen Ringbeschlag,
eine sogenannte Ferrule abgeschlossen, welche in den vorderen Hülsenabschnitt
des Anschlusselements passgenau axial einsteckbar ist. Der Hülsenabschnitt
besitzt eine innere rückwärtige Anschlagsfläche für die Ferrule,
um die Maßhaltigkeit
im Abstand zwischen der Kontaktfläche des Lichtwellenleiters
und der vorderen Kontaktfläche
des Kopplungsglieds zu gewährleisten.
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Vorzugsweise
weist die optische (Glas-)Faser, deren Kern und Cladding den Lichtwellenleiter bilden,
an ihrem Kontaktende einen Anschlussbereich auf, in dem der Schutzmantel
entfernt wurde, um eine präzise
radiale Positionierung zu ermöglichen.
Die Führung
wird z.B. dadurch bewerkstelligt, dass der Kern einschließlich Cladding
in diesem entmantelten Anschlussbereich unmittelbar von einem abschließenden Zentrierabschnitt
der Ferrule gefasst ist. Z.B. wird die Ferrule um den Schutzmantel
der Faser und im Anschlussbereich direkt auf dem Lichtwellenleiter
bzw. genauer dem Cladding befestigt, insbesondere unmittelbar aufgeklebt.
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Bevorzugt
weist der Kanal für
das Kopplungsglied eineinsbesondere axial in den Hülsenabschnitt
mündende
Zentrierbuchse auf, welcher komplementär zu dem Zentrierabschnitt
der Ferrule ausgebildet ist, wobei der Durchmesser der Zentrierabschnitte
zwischen den Durchmessern des Lichtwellenleiters und der Ferrule
liegt. Der Zentrierabschnitt und die Zentrierbuchse bilden demnach
komplementäre
Zentriermittel zwischen der Ferrule und dem Anschlusselement. Im
gepaarten Zustand kommt eine Stirnfläche des Zentrierabschnitts
der Ferrule an einer rückwärtigen Anschlagsfläche der
Zentrierbuchse des Kanals zur Anlage, wodurch ein definierter Abstand
(bei MOST 0 bis 50 μm)
zwischen dem Lichtwellenleiter und dem Kopplungsglied erzielt wird.
Diese Ausführung
sorgt für
eine einfach herzustellende aber präzise löngitudinale relative Positionierung
und gleichzeitig für
eine exakte radiale Führung.
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Vorzugsweise
ist der Kanal zumindest in aneinander angrenzende vordere und hintere
Abschnitte unterteilt, wobei der Innendurchmesser des vorderen Abschnitts
an den Durchmesser des Lichtwellenleiterabschnitts angepasst ist,
um diesen festzulegen.
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Vorzugsweise
wird die Gegenverbinderaufnahme des weiblichen Verbinders oder Verbindergehäuses durch
einen an der Vorderseite offenen Hohlraum gebildet, so dass der
männliche
Gegenverbinder in die Aufnahme einsteckbar ist. Hierbei ragt das Anschlusselement
von einer den Hohlraum rückwärtigen begrenzenden
Rückseite
in den Hohlraum hinein, um den Lichtwellenleiter mit der zugehörigen Ferrule
des Gegenverbinders zu empfangen.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der Verbinder als Kompaktverbinder nach dem MOST®-Standard
ausgebildet, sodass zwei elektro-optische Bauelemente nebeneinander
an der Rückseite
des Verbinders befestigt sind. Dabei ist das eine Bauelement als
Sender und ein weiteres als Empfänger
ausgebildet.
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Es
ist dem Fachmann ersichtlich, dass die Merkmale des Empfangszweiges,
soweit nicht im Folgenden Unterschiede dargestellt sind, entsprechend
auch für
den Sendezweig gelten. Insbesondere ist diesbezüglich zu beachten, dass der
optisch aktive Bereich des Senders, typischer Weise eine Laserdiode,
kleiner ist, als der optische aktive Bereich des Empfängers. Daher
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Durchmesser der beiden
Kopplungsglieder oder Lichtwellenleiterabschnitte unterschiedlich zu
wählen.
Insbesondere ist der Durchmesser des Lichtwellenleiterabschnitts
im Sendezweig kleiner als im Empfangszweig.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels und unter Bezugnahme auf
die Zeichnungen näher
erläutert,
wobei gleiche und ähnliche Elemente
teilweise mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
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Kurzbeschreibung der Figuren
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Es
zeigen:
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1 eine
Vorderansicht der erfindungsmäßen Verbinderanordnung,
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2 einen
horizontalen Querschnitt durch die Verbinderanordnung aus 1 entlang
der Schnittlinie A-A,
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3 den
Ausschnitt X aus 2,
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4 den
Ausschnitt Y aus 3,
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5 den
Querschnitt aus 2, wobei jedoch der Gegenverbinder
und die Ferrulen der Lichtwellenleiter ausgeblendet sind,
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6 einen
Querschnitt durch den erfindungsgemäßen Verbinder entsprechend 2,
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7 den
Ausschnitt Z aus 6,
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8 einen
vertikalen Querschnitt durch den Verbinder aus 6 entlang
der Schnittlinie B-B,
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9 einen
vertikalen Querschnitt durch den Verbinder aus 6 entlang
der Schnittlinie C-C,
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10 einen
vertikalen Querschnitt durch den Verbinder aus 6 entlang
der Schnittlinie D-D und
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11 eine
Draufsicht von schräg
vorne auf die FOTs, Kopplungsglieder und Lichtwellenleiter.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Bezug
nehmend auf 1 weist die Verbinderanordnung 10 einen
weiblichen MOST®-Verbinder 12 mit
einem dielektrischen Verbindergehäuse 14 auf. Das Verbindergehäuse 14 besitzt
eine Gegenverbinderaufnahme 16, welche an einer Vorderseite 18 des
Verbinders eine Öffnung 20 zum
Einführen des
Gegenverbinders 112 in die Gegenverbinderaufnahme 16 umfasst.
Die Gegenverbinderaufnahme 16, welche demnach als Hohlraum
in dem Verbindergehäuse 14 definiert
ist, wird an der Rückseite
des Hohlraums durch eine einstückig
mit dem Verbindergehäuse
ausgebildete Rückwand 22 begrenzt.
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Bezug
nehmend auf 2, besitzt der Gegenverbinder 112 ein
dielektrisches Gegenverbindergehäuse 114,
welches zum paarenden Verbinden mit dem Verbindergehäuse 14 hergerichtet
ist. Das Gegenverbindergehäuse 114 weist
zwei Kanäle 116, 118 auf,
in welchen sich Lichtwellenleiter in Form von optischen Fasern 126, 128 mit
Schutzmänteln 186, 188 erstrecken.
Kontaktenden 136, 138 der optischen Fasern 126, 128 sind
von Ferrulen 146, 148 umschlossen und gehalten.
Genauer sind die optischen Fasern 126, 128 in
die Ferrulen 146, 148 eingeklebt. Die Ferrulen 146, 148 sind
mittels Federn 156, 158 in ihrer Vorwärtsrichtung
gegen das Gegenverbindergehäuse 114 vorgespannt.
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Unmittelbar
anschließend
an die Kontaktenden 136, 138 der optischen Fasern 126, 128 sind Kopplungsglieder 26, 28 angeschlossen.
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Bezug
nehmend auf 3, sind die Kopplungsglieder 26, 28 mit
ihrer jeweiligen vorderen optischen Anschlussfläche 36, 38 an
die Kontaktenden 136, 138 und mit ihrer jeweiligen
rückwärtigen optischen
Anschlussfläche 46, 48 an
elektrooptische Bauelemente 56, 58 angeschlossen
und zwar zur Herstellung einer Verbindung zur Übertragung von optischen Signalen,
derart, dass die Kopplungsglieder 26, 28 optische
Signale zwischen den optischen Fasern 126, 128 und
den elektro-optischen Bauelementen 56, 58 in Form
von faseroptischen Transceivern (FOT) vermitteln.
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Der
in 3 linke FOT 56 ist mit einer Laserdiode
als Sender und der rechte FOT 58 mit einer Fotodiode als
Empfänger
für Lichtsignale
ausgebildet. Die beiden FOTs 56, 58 sind von einer
Trennwand 57 voneinander getrennt und werden durch eine
nicht dargestellte Metallklammer an der Rückseite des Verbindergehäuses 14 befestigt.
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Die
Ferrulen 146, 148 sind an ihren Kontaktenden zur
leichteren Einführbarkeit
mit Fasungen 166, 168 versehen und terminieren
in zylindrischen Zentrierabschnitten 176, 178.
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Wieder
Bezug nehmend auf 2, ragen optische Anschlusselemente 66, 68 von
der Rückwand 22 in
die Gegenverbinderaufnahme 16 hinein. Die optischen Anschlusselemente 66, 68 besitzen hintere
Rumpfabschnitte 76, 78 und vordere Hülsenabschnitte 86, 88,
in welche jeweils die Ferrulen 196, 148 eingesteckt
sind.
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Bezug
nehmend auf 3 und 4 zentrieren
in gepaartem Zustand die zylindrischen Zentrierabschnitte 176, 178 der
Ferrulen die optischen Fasern 126, 128 in Bezug
auf die optischen Anschlusselemente 66, 68 durch
paarendes Zusammenwirken mit komplementären zylindrischen Zentrierbuchsen 96, 98 und
sind mit ihren jeweiligen Stirnflächen gegeneinander vorgespannt,
um die relative axiale Positionierung zwischen den Lichtwellenleitern
und den Kopplungsgliedern zu gewährleisten.
Ferner ragen die optischen Fasern 126, 128 mit ihrem
entmantelten Kontaktende 136, 138 in die zylindrischen
Zentrierbuchsen 96, 98 hinein, um eine optische
Verbindung mit den Kopplungsgliedern 26, 28, welche
als Lichtwellenleiterabschnitte 316, 318 ausgebildet
sind, herzustellen.
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Die
Lichtwellenleiterabschnitte 316, 318 sind als
kurze Abschnitte von optischen Fasern ausgebildet und sind in einem
vorderen Bereich 326, 328 präzise in Zentrierkanälen 336, 338,
welche in den Zentrierbuchsen 96, 98 münden, in
diesem Beispiel auf einer Länge
von etwa 0,5 bis 1 mm festgelegt.
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Demnach
weisen die Anschlusselemente 66, 68 Kanäle 346, 348 auf,
welche sich von den Hülsenabschnitten 86, 88 bis
zu den FOTs 56, 58 erstrecken und umfassen jeweils
zumindest drei mit unterschiedlichen Durchmessern ausgebildeten
Abschnitte, nämlich
einen hinteren Abschnitt 356, 358 (den FOTs 56, 58 zugewandt)
zur Aufnahme der Kopplungsglieder 26, 28, den
mittleren Zentrierkanal 336, 338 zur Führung des
vorderen Bereichs 326, 328 der Lichtwellenleiterabschnitte 316, 318 und
in einem vorderen Abschnitt (dem Gegenverbinder 112 zugewandt)
die zylindrischen Zentrierbuchsen 96, 98 zur Aufnahme
der Zentrierabschnitte 176, 178 der Ferrulen 146, 148.
Die Lichtwellenleiterabschnitte 316, 318 werden
von hinten in den jeweils zugehörigen Kanal 346 bzw. 348 eingesteckt,
wobei der mittlere Abschnitt für
den jeweiligen Lichtwellenleiterabschnitt 316, 318 als
Presspassung ausgebildet ist und mittels diesen Presspassungen die
Lichtwellenleiterabschnitte 316, 318 in dem jeweiligen
Kanal 346, 398 festgelegt sind.
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Bezug
nehmend auf 8 bis 10 weisen
die hinteren Abschnitte 356, 358 einen etwas größeren Durchmesser
als die jeweiligen Lichtwellenleiterabschnitte 316, 318 und
einen nicht kreisförmigen,
in diesem Beispiel im Wesentlichen dreiecksförmigen Querschnitt auf, um
das Einführen
der Kopplungsglieder 26, 28 zu erleichtern und
Produktionstoleranzen besser zu kompensieren.
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Wie
am besten in 11 zu erkennen ist, sind die
Lichtwellenleiterabschnitte 316, 318 in Form von
Kreiszylindern vorgesehen. Für
den Fachmann ist ersichtlich, dass die Lichtwellenleiterabschnitte 316, 318 in
diesem Beispiel jeweils als kurzes Teilstück mit Kern und Cladding (in
den Figuren nicht separat dargestellt) ausgebildet sind, welches
von einer herkömmlichen
optischen Faser abgeschnitten wurde. Die Lichtwellenleiterabschnitte 316, 318 weisen jeweils
eine vordere 36, 38 und hintere 46, 48 ebene Kontaktfläche mit
geringer Rauhtiefe auf. Die Kontaktflächen 36, 38, 46, 48 können insbesondere
poliert, geläppt
oder präzisionsgetrennt
sein.
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Es
hat sich als besonders geeignet erwiesen, für die Lichtwellenleiterabschnitte 316, 318 ebenfalls eine
PCS-Faser zu verwenden.
Allerdings sind auch Stücke
einer Faser mit Glaskern und Glascladding (Silika/Silika), einer
Kunststofffaser oder einer Gradientenindexfaser einsetzbar.
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Weiter
ist der Durchmesser des Lichtwellenleiterabschnitts 318 größer als
der Durchmesser des Lichtwellenleiters 128 und größer als
der des Lichtwellenleiterabschnitts 316. In diesem Ausführungsbeispiel
ist der Lichtwellenleiter 128 als Kern und Cladding mit
einem Durchmesser von 200 μm
einer Poly-clad-silica-(PCS)-Faser ausgebildet, wohingegen der Lichtwellenleiterabschnitt 318 einen
Durchmesser von etwa 900 μm
aufweist.
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Diese
Durchmesseranpassung durch den Lichtwellenleiterabschnitt 318 im
Empfangszweig 418 ist im Sendezweig 416 nicht
zwingend notwendig, aber nicht ausgeschlossen. In dem hier vorliegenden
Beispiel weist der Lichtwellenleiterabschnitt 316 einen ähnlichen
Durchmesser wie der Lichtwellenleiter 126 oder die PCS-Faser
auf. Die unterschiedlichen Durchmesser der Lichtwellenleiterabschnitte 316, 318 im
Sende- bzw. Empfangszweig 416, 418 trägt den unterschiedlichen
Durchmessern der optisch aktiven Bereiche 426, 428 des
Senders 56 bzw, des Empfängers 58 Rechnung.
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Bezug
nehmend auf 7 und 11 ist dargestellt,
dass der optisch aktive Bereich 426 des Senders 56 etwa
denselben Durchmesser hat wie die Lichtwellenleiterabschnitt 316 und
die Lichtwellenleiter 126, 128, hier jeweils etwa
200 μm.
Dahingegen weist der optisch aktive Bereich 428 des Empfängers 58 einen
Durchmesser von etwa 600 μm
auf, so dass der 400 μm
durchmessende Lichtwellenleiterabschnitt 318 mit seinem
Durchmesser etwa in der Mitte zwischen dem Durchmesser des Lichtwellenleiters 128 und
des optisch aktiven Bereichs 428 liegt.
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Die
beiden Lichtwellenleiterabschnitte 316, 318 besitzen
dieselbe Länge
von etwa 7 bis 8 mm, jedoch ist für den Fachmann ersichtlich,
dass diese Länge
in gewissen Grenzen variiert werden kann, je nachdem, welche FOTs
verwendet werden und wie das Verbindergehäuse 14 ausgebildet
ist.
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Es
ist dem Fachmann ersichtlich, dass die vorstehend beschriebenen
Ausführungsformen
beispielhaft zu verstehen sind, und die Erfindung nicht auf diese
beschränkt
ist, sondern in vielfältiger
Weise variiert werden kann, ohne den Geist der Erfindung zu verlassen.