DE102005009442A1 - Steckverbinder mit einer Crimp-Abdichtung und/oder einer Kabelhalterung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder (1) mit zumindest einem in einem vorgefertigten Gehäuse (2) festlegbaren Kontaktpartner (9), der an einem Ende eines elektrischen Leiters (4) angeordnet und mit diesem elektrisch kontaktiert ist, wobei das Gehäuse (2) in dem Bereich, in dem der zumindest eine elektrische Leiter (4) in das Gehäuse (2) hinein geführt ist, mit einer Spritzgussmasse (5) umgebbar ist, wobei erfindungsgemäß vorgesehen ist, dass ein mehrere elektrische Leiter (4) in einer vorgebbaren Lage zueinander festlegbares Element (7) vorgesehen ist, wobei dieses Element (7) zumindest teilweise, insbesondere vollständig, mit der Spritzgussmasse (5) umgebbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder, vorzugsweise zur Anwendung im Automobilbereich, gemäß den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentsanspruches 1.
- Aus der
EP 1 122 840 A1 sind Steckverbinder, insbesondere Stecker oder Buchsen, bekannt, die ein vorgefertigtes Gehäuse aufweisen. Dieses vorgefertigte Gehäuse besteht aus einem elektrisch nicht leitfähigen Material und wird beispielsweise in einem Kunststoffspritzgussverfahren hergestellt. Dieses Gehäuse weist Kontaktkammern auf, in welche Kontaktpartner (z.B. Kontaktstifte oder Kontaktbuchsen) einsetzbar und dort festlegbar sind. Die Kontaktpartner befinden sich am Ende eines elektrischen Leiters und sind mit diesem elektrisch kontaktiert. Die elektrische Kontaktierung des Kontaktpartners an dem elektrischen Leiter erfolgt vorzugsweise durch eine Crimpverbindung, die bezüglich der Kontaktsicherheit und Dauerhaltbarkeit besonders bei Anwendungen im Automobilbereich von Vorteil ist. Zur Erzielung einer Längswasserdichtigkeit, die gerade bei Anwendung solcher Steckverbinder im Automobilbereich von größter Bedeutung ist, ist es erforderlich, dass der Bereich, in dem der zumindest eine elektrische Leiter in das Gehäuse hinein geführt ist, mit einer Abdichtung versehen wird, so dass Wasser oder Feuchtigkeit, die sich an den elektrischen Leitern befindet, nicht in Richtung der Kontaktkammern, in denen sich die Kontaktpartner befinden, gelangen kann. Zu diesem Zweck ist bei derEP 1 122 840 A1 vorgesehen, dass das Gehäuse in dem Bereich, in der zumindest eine elektrische Leiter in das Gehäuse hineingeführt ist, mit einer Spritzgussmasse umgebbar ist. Damit wird in dem einen Endbereich des Steckverbinders eine Dichtung in einem Spritzgussverfahren hergestellt, so dass kein Wasser oder keine Feuchtigkeit mehr aus Richtung der elektrischen Leiter in Richtung der Kontaktkammern gelangen kann. Bei derEP 1 122 840 A1 wird weiterhin realisiert, dass diese Spritzgussmasse auch die Kontaktstelle (Crimpbereich) umgibt, an der der Kontaktpartner mit elektrischen Leiterenden elektrisch kontaktiert ist. Dies führt zu einer weiteren Erhöhung der Kontaktsicherheit und deren Dauerhaltbarkeit. Bei der Formgebung und der Verarbeitung der Spritzgussmasse ist allerdings darauf zu achten, dass diese Spritzgussmasse nicht in Richtung der Kontaktkammern gelangen kann. Um zu verhindern, dass die Spritzgussmasse in die Kontaktkammern eindringen kann, ist vorgesehen, dass das vorgefertigte Gehäuse, welches mit den Kontaktpartnern und den elektrischen Leitern vorbestückt ist, in ein Spritzgusswerkzeug eingesetzt wird, wobei dies einen Schieber aufweist, der derart in dem Spritzgusswerkzeug angeordnet wird, dass durch seine Anordnung verhindert wird, dass Spritzgussmasse bei deren Verarbeitung in die Kontaktkammern des Gehäuses eindringen kann. Ein solcher Schieber muss für jede Gehäusevariante extra angefertigt werden, wodurch die Werkzeugkosten hoch sind. Außerdem ist es erforderlich, für jede Bauweise eines Gehäuses bei dem Spritzgießwerkzeug einen darauf abgestimmten Schieber vorzusehen, so dass mit jedem Spritzgießwerkzeug auch nur ein bestimmter Steckverbinder herstellbar ist. - Außerdem ist es bei der
EP 1 122 840 A1 erforderlich, dass die elektrischen Leiter, bei denen es sich beispielsweise um Litzen oder Drähte mit einem Isoliermantel handeln kann, in einer vorgebbaren Anordnung in das Spritzgusswerkzeug eingesetzt werden müssen. Dies ist erforderlich, damit die Spritzgussmasse wirksam die Abdichtung bilden kann. Bisher wurden diese elektrischen Leiter zusammen geklemmt, wobei es aber durch die entstehenden Zwickel bei der Zusammenklemmung zu Überspritzungen im Abgangsbereich, also beim Übergang von dem vorgefertigten Gehäuse in Richtung der elektrischen Leiter, kommen kann. Durch diese entstehenden Zwickel kommt es bei Bewegungen der Steckverbindung, die bei Anwendung im Automobilbereich in Folge von Vibrationen typisch sind, zu Beschädigungen der elektrischen Leiter, so dass der durchgehende elektrische Kontakt nicht mehr sicher gewährleistet ist. Außerdem ist die Formgebung und Verarbeitung (der Umspritzungsprozess) je nach Bauart des elektrischen Leiters problematisch. Hierzu gehört, dass bei Ausführungen mit gemeinsamer Klemmung die Länge der Spritzgussmasse (Umspritzlänge) vergrößert werden muss, da der Bereich, wo die einzelnen elektrischen Leiter übereinander liegen, nicht als Umspritzlänge für die Dichtigkeit genutzt werden kann. - Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, die eingangs geschilderten Nachteile zu vermeiden, insbesondere die Werkzeugkosten und damit die Herstellkosten eines Steckverbinders zu senken, den Spritzgießvorgang zu vereinfachen und die Dichtwirkung in Bezug auf die Längswasserdichtigkeit dadurch beizubehalten bzw. sogar noch zu steigern.
- Diese Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass ein mehrere elektrische Leiter in einer vorgebbaren Lage zueinander festlegbares Element vorgesehen ist, wobei dieses Element zumindest teilweise, insbesondere vollständig, mit der Spritzgussmasse umgebbar ist. Dieses Element hat die Aufgabe, die mehreren elektrische Leiter zueinander in einer vorgebbaren Lage zueinander zu positionieren, so dass dadurch Überspritzungen im Abgangsbereich vermieden werden. Außerdem kann durch die Lagepositionierung der einzelnen elektrischen Leiter zueinander bei gemeinsamer Klemmung durch das erfindungsgemäße Element die Umspritzlänge verkürzt werden. Ein solches Element kommt bei einreihigen Steckverbindern in Betracht, wenn die elektrischen Leiter Litzen, Kabel oder dergleichen, d.h. Einzelleiter, sind. Auch bei Folienleitern, Lichtwellenleitern und dergleichen kann bei einreihiger Ausführung des Steckverbinders das erfindungsgemäße Element zur Anwendung kommen, da mit diesem der Übergangsbereich des elektrischen Leiters in Richtung des Gehäuses des Steckverbinders definiert festgelegt wird. Besonders vorteilhaft ist die Anwendung des erfindungsgemäßen Elementes bei zwei- oder mehrreihigen Ausführungen der Steckverbinder, da hier durch die Vielzahl der einzelnen elektrischen Leiter oder auch des Vorhandenseins mehrerer übereinander liegender Folien, Lichtwellenleiter, oder dergleichen es besonders wichtig ist, dass zur Erzielung der Längswasserdichtigkeit eine definierte Lage der elektrischen Leiter im Übergangsbereich erzielt wird. Durch den Einsatz dieses auch als Distanzelement ausgebildeten erfindungsgemäßen Elementes zwischen den einzelnen elektrischen Leitern (Litzen, Kabel, Folien, Lichtwellenleiter und dergleichen) im Klemmebereich des Spritzgusswerkzeuges wird die Klemmung und die Lagepositionierung deutlich verbessert. Dadurch entstehen keine Zwickel mehr. Außerdem ist eine geringere Temperaturbeanspruchung der elektrischen Leiter gegeben, da sich die Temperatur auf einen größeren Bereich verteilt und gegebenenfalls auch in Richtung der elektrischen Leiter und in Richtung des Gehäuses abgeführt werden kann. Außerdem werden durch die Lagefixierung und die daraus resultierende Separierung der einzelnen elektrischen Leiter voneinander durch das erfindungsgemäße Element optimal mit Spritzgussmasse umgeben (umspült), so dass eine bestmögliche Längswasserdichtigkeit erzielt wird.
- Das erfindungsgemäße Element zur Lagefixierung und Festlegung der einzelnen elektrischen Leiter ist Bestandteil des Gehäuses und einstückig mit diesem hergestellt. Dies hat den Vorteil, dass das Gehäuse schon einstückig, insbesondere in einem Spritzgussverfahren, mit dem Element zur Lagefixierung hergestellt werden kann, so dass dadurch der Herstellvorgang des Steckverbinders weiter vereinfacht wird. Denn nachdem die Kontaktpartner in die einzelnen Kontaktkammern des Gehäuses eingesetzt worden sind, können, manuell oder automatisiert, die elektrischen Leiter an dem Element festgelegt, insbesondere eingeklemmt werden. Die daraus resultierenden Vorteile sind weiter vorstehend schon beschrieben worden.
- Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass ein vor Beginn des Spritzgussvorganges in das vorgefertigte Gehäuse einsetzbarer Riegel vorgesehen ist, welcher ein Eindringen von Spritzgussmasse in einen Kontaktbereich des zumindest einen Kontaktpartners verhindert, wobei dieser Riegel nicht Bestandteil eines Spritzgusswerkzeuges zur Formgebung und Verarbeitung der Spritzgussmasse ist. Diese Lösung hat den Vorteil, dass solche Riegel mit der beschriebenen Funktion einfach und kostengünstig ebenfalls z.B. in einem Kunststoffspritzgussverfahren vorgefertigt werden können, wozu sie nach ihrer Fertigung nur noch in eine entsprechende Ausnehmung in dem vorgefertigten Gehäuse eingesetzt werden müssen, nachdem dort die Kontaktpartner in die Kontaktkammern eingesetzt worden sind. Die geometrische Form eines Riegels kann ohne weiteres auf jede beliebige Gehäuseform angepasst werden, so dass in besonders vorteilhafter Weise bei Änderungen der Gehäuseform auch entsprechend geänderte Riegel eingesetzt werden können, ohne dass das Spritzgusswerkzeug angepasst werden muss. Damit wird bei einreihigen oder mehrreihigen Steckverbindern wirksam verhindert, dass die Spritzgussmasse in den vorderen Kontaktbereich des Gehäuses, also in Richtung der Kontaktkammern, eindringen kann, wobei gleichzeitig aber der Kontaktbereich, also der Bereich, an dem die elektrischen Leiter mit den Kontaktpartnern elektrisch kontaktiert sind, wirksam abgedichtet werden. Bei zwei- oder mehrreihigen Steckverbindern wird der Riegel zwischen die beiden Kontaktreihen oder die mehreren Kontaktreihen eingebracht, um damit die ausreichende Abdichtung zu erreichen. Damit kann durch das Vorhandensein und das Einsetzen des Riegels in das vorgefertigte Gehäuse beim Spritzgusswerkzeug auf den bisher bekannten seitlichen Schieber verzichtet werden. Der erfindungsgemäße Riegel ist ein einfaches Bauteil, welches vor dem Umspritzen in das vorgefertigte Gehäuse eingesetzt wird und nach der Formgebung und Verarbeitung der Spritzgussmasse zur Bildung einer Abdichtung in dem Gehäuse verbleibt oder aus diesem entfernt werden kann. Der Riegel wird während des Umspritzvorganges geklemmt, um ein Eindringen des Umspritzmaterials in die Kontaktkammern zu verhindern. Durch die Klemmung und den direkten Kontakt mit Umspritzmaterial lässt sich der Riegel nicht immer ohne weiteres entfernen. Aus elektrischer Sicht ist durch den Riegel ein Trennung der beiden Kontaktreihen gegeben und als Vorteil zu sehen. Üblich sind Spritzwerkzeuge, aber grundsätzlich kann durch einen Verguß die Riegeltechnik ebenfalls angewandt werden.
- In Weiterbildung der Erfindung bilden der Riegel zur Verhinderung des Eindringens von Spritzgussmasse in die Kontaktkammern und das Element zur Festlegung der einzelnen elektrischen Leiter in einer vorgebbaren Lage zueinander ein einstückiges Bauteil, wobei der Riegel über ein Distanzelement mit dem Element zur Lagefixierung verbunden ist. Diese Ausführungsform hat den besonderen Vorteil, dass mit ein und demselben Element zwei Wirkungen erzielt werden.
- Denn dieses einstückige Bauteil, welches ebenfalls preiswert in einem Kunststoff-Spritzgussverfahren herstellbar ist, verhindert einerseits das Eindringen der Spritzgussmasse in die Kontaktkammern beim Umgeben des Endbereiches des Gehäuses mit der Spritzgussmasse, ermöglicht gleichzeitig aber die Festlegung der einzelnen elektrischen Leiter zueinander und in Bezug auf eine vorgebbare Lage auf das Gehäuse, so dass dadurch die Formgebung und Verarbeitung der Spritzgussmasse zur Erzielung der Abdichtung und der Längswasserdichtigkeit optimal durchgeführt werden kann.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung, auf die diese jedoch nicht beschränkt ist, sind im Folgenden beschrieben und an Hand der Figuren erläutert.
- Es zeigen:
-
1 : Einen Steckverbinder mit einem erfindungsgemäßen Riegel, -
2 : Einen Steckverbinder mit einem erfindungsgemäßen Element zur Lagefixierung, -
3 u.4 : Ein erfindungsgemäß gestaltetes Steckverbinder- und Buchsengehäuse, -
5 : einen Steckverbinder mit einem erfindungsgemäßen Riegel im Schnitt gemäß1 . -
1 zeigt einen erfindungsgemäßen Steckverbinder1 vor und nach dem Umspritzen mit einer Spritzgussmasse. In der linken Abbildung ist erkennbar, dass der Steckverbinder1 ein vorgefertigtes Gehäuse2 aufweist, wobei dieses vorgefertigte Gehäuse2 mit einer Öffnung22 in einem Kunststoffspritzgussverfahren hergestellt wird und bei diesem Beispiel zweireihig ausgebildet ist. Alternativ dazu sind auch einreihige Ausführungen und mehr als zweireihige Ausführungen denkbar. Das vorgefertigte Gehäuse2 weist entsprechend der Anzahl der zum Einsatz kommenden Kontaktpartner (hier nicht dargestellt) Kontaktkammern3 auf, in welche diese Kontaktpartner eingesetzt und dort festgelegt werden. Die Kontaktpartner selber sind am Ende von elektrischen Leitern4 angeordnet und mit diesen elektrisch kontaktiert, wobei die elektrische Kontaktierung vorzugsweise über eine Crimpverbindung, alternativ aber auch über andere Verbindungen (z.B. Lötvorgang) verbindbar sind. Ein derart vorbereiteter und in der linken Darstellung der1 gezeigter Steckverbinder1 wird in ein Spritzgusswerkzeug eingesetzt, wobei mit dem durchzuführenden Spritzgussschritt eine Spritzgussmasse5 (siehe rechte Darstellung der1 ) das Gehäuse2 und den Endbereich der elektrischen Leiter4 umgeben soll. Diese Spritzgussmasse5 hat die Aufgabe, den Übergangsbereich von dem Gehäuse2 in Richtung der elektrischen Leiter4 abzudichten und dort Längswasserdichtigkeit herzustellen. Das Spritzgusswerkzeug hat zur Formgebung und Verarbeitung entsprechende innere Konturen, wobei vor dem Einsetzen des vorbereiteten Steckverbinders1 in das Spritzgusswerkzeug noch in eine Ausnehmung in dem vorgefertigten Gehäuse2 ein erfindungsgemäßer Riegel6 eingesetzt werden muss. Dieser Riegel6 bewirkt, dass nach dem Einsetzen des vorbereiteten Steckverbinders1 in das Spritzgusswerkzeug und der anschließenden Formgebung und Verarbeitung der Spritzgussmasse5 diese nicht in Richtung des Kontaktbereiches der Kontaktpartner, also in Richtung der Kontaktkammern3 , eindringen kann. -
2 zeigt ein erfindungsgemäßes Element zur Lagefixierung in einer vorgebbaren Lage zueinander der elektrischen Leiter4 , wobei dieses Element7 ebenfalls in einem Kunststoffspritzgussverfahren hergestellt werden kann. Dabei ist die Formgebung des Elementes7 dergestalt, dass es die einzelnen elektrischen Leiter4 aufnimmt (z.B. durch einen Klemmvorgang) und ihre Lage zueinander fixiert. In2 (zweite Darstellung von links) ist weiterhin erkennbar, dass der Riegel6 und das Element7 zur Lagefixierung der elektrischen Leiter4 ein einstückiges Bauteil bilden, wobei Riegel6 und Element7 über ein Distanzteil8 miteinander verbunden sind. Durch diese Ausgestaltung wird der Spritzgussvorgang zur Herstellung des Steckverbinders1 weiter verbessert, da durch den Riegel6 einerseits die Kontaktkammern vor Eindringen von Spritzgussmasse geschützt sind, andererseits aber die einzelnen elektrischen Leiter4 eine definierte Lage zueinander aufweisen, damit beim nachfolgenden Spritzgussvorgang die Spritzgussmasse5 die elektrischen Leiter4 optimal umspült. Dieser Spritzgussvorgang mit der Spritzgussmasse5 ist in der zweiten Darstellung von rechts der2 gezeigt. In der rechten Darstellung der2 ist zu erkennen, dass nach dem ausgeführten Spritzgussvorgang das Distanzteil8 entfernt worden ist. Dies ist nicht zwangsweise erforderlich, bietet sich aber an, um die Kompaktheit des hergestellten Steckverbinders1 zu erhöhen. Soll das Distanzteil8 entfernt werden, ist es erfindungsgemäß über Sollbruchstellen an dem Riegel6 und/oder dem Element7 angeformt, um es einfach abbrechen zu können. Denkbar ist aber auch, dass eine solche Sollbruchstelle nur an dem Element7 vorhanden ist, damit dort das Distanzelement8 abgebrochen werden kann, während der Riegel6 an dem Distanzteil8 verbleiben soll, wenn der Riegel6 aus dem Gehäuse2 entfernt werden soll. - Die
3 und4 zeigen erfindungsgemäße Steckverbinder1 , wobei in3 ein Stecker und in4 eine Buchse gezeigt ist. Diese Ausführungsformen unterscheiden sich durch das vorgefertigte Gehäuse, wobei aber das Grundprinzip des Riegels6 bzw. des Elementes7 und deren Funktionsweise erhalten bleibt. Die getrennt voneinander herzustellenden Stecker gemäß3 und Buchsen gemäß4 werden bei ihrem späteren Einsatz zusammen gesteckt, wobei einerseits durch diesen Zusammensteckvorgang und die Ausgestaltung der vorgefertigten Gehäuse sicher gestellt ist, dass in den Steckbereich und damit in den Kontaktbereich kein Wasser oder keine Feuchtigkeit eindringen kann. Damit dies auch nicht aus Richtung der elektrischen Leiter4 erfolgt, ist eben die Spritzgussmasse5 beim Übergangsbereich von dem Gehäuse2 in Richtung der elektrischen Leiter4 vorhanden. Bei der Ausführungsform gemäß4 ist der Riegel6 nicht gezeigt, aber vorhanden. Im Gegensatz zu den in den vorangegangenen Figuren gezeigten Ausführungsformen ist das Element7 zur Lagefixierung der einzelnen elektrischen Leiter4 einstückig mit dem Gehäuse2 ausgebildet und zusammen mit diesem hergestellt. Bei3 ist nicht unbedingt ein Riegel6 vorhanden, da auf der Steckerseite ein Riegel nicht zwangsweise erforderlich ist, da die Möglichkeit besteht, die Stiftkontakte einzupressen. Trotzdem kann der Riegel6 aber in einem solchen Fall bei einem Stecker vorhanden sein. - Das bedeutet zusammenfassend, dass der Riegel
6 und das Element7 separate Bauteile sein können, einstückig miteinander verbunden sind (insbesondere über das Distanzteil8 ) oder Kombinationen davon realisiert sein können. -
5 zeigt einen Steckverbinder mit einem erfindungsgemäßen Riegel im Schnitt gemäß1 . Erkennbar ist das vorgefertigte Gehäuse2 mit seinen Kontaktkammern3 , in dem jeweils ein Kontaktpartner9 eingesetzt ist, der am Ende des elektrischen Leiters4 angeordnet und mit diesem elektrisch kontaktiert ist. Der gezeigte fertige Steckverbinder1 weist schon als Dichtung die Spritzgussmasse5 auf, wobei der Riegel6 verhindert hat, daß die Spritzgussmasse5 in die Kontaktkammern3 und damit in den Kontaktbereich der Kontaktpartner9 eindringt. Ebenso ist das Element7 zur Lagefixierung der elektrischen Leiter4 zueinander vorhanden. -
- 1
- Steckverbinder
- 2
- Gehäuse
- 3
- Kontaktkammer
- 4
- elektrischer Leiter
- 5
- Spritzgussmasse
- 6
- Riegel
- 7
- Element zur Lagefixierung
- 8
- Distanzteil
- 9
- Kontaktpartner
Claims (8)
- Steckverbinder (
1 ) mit zumindest einem in einem vorgefertigten Gehäuse (2 ) festlegbarem Kontaktpartner (9 ), der an einem Ende eines elektrischen Leiters (4 ) angeordnet und mit diesem elektrisch kontaktiert ist, wobei das Gehäuse (2 ) in dem Bereich, in dem der zumindest eine elektrische Leiter (4 ) in das Gehäuse (2 ) hinein geführt ist, mit einer Spritzgussmasse (5 ) umgebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein mehrere elektrische Leiter (4 ) in einer vorgebbaren Lage zueinander festlegbares Element (7 ) vorgesehen ist, wobei dieses Element (7 ) zumindest teilweise, insbesondere vollständig, mit der Spritzgussmasse (5 ) umgebbar ist. - Steckverbinder (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (6 ) nach der Verarbeitung der Spritzgussmasse (5 ) aus dem Gehäuse (2 ) entfernbar ist oder in dem Gehäuse (2 ) verbleibt. - Steckverbinder (
1 ) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein in das vorgefertigte Gehäuse (2 ) einsetzbarer Riegel (6 ) vorgesehen ist, welcher ein Eindringen von Spritzgussmasse (5 ) in einen Kontaktbereich des zumindest einen Kontaktpartners (9 ) verhindert, wobei dieser Riegel (6 ) nicht Bestandteil eines Spritzgusswerkzeuges zur Formgebung und Verarbeitung der Spritzgussmasse (5 ) ist. - Steckverbinder (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (7 ) Bestandteil des Gehäuses (2 ) ist und einstückig mit diesem hergestellt ist. - Steckverbinder (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (6 ) und das Element (7 ) zur Lagefixierung ein einstückiges Bauteil bilden, wobei der Riegel (6 ) über ein Distanzteil (8 ) mit dem Element (7 ) zur Lagefixierung verbunden ist. - Steckverbinder (
1 ) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das einstückige Bauteil in einem Spritzgussverfahren herstellbar ist. - Steckverbinder (
1 ) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Distanzteil (8 ) nicht von der Spritzgussmasse (5 ) umgebbar und nach der Verarbeitung der Spritzgussmasse (5 ) entfernbar ist. - Steckverbinder (
1 ) nach einem der Ansprüche 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Distanzteil (8 ) über eine Sollbruchstelle an dem Riegel (6 ) und/oder an dem Element (7 ) zur Lagefixierung angeformt ist.
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