DE102005009283A1 - Werkzeugmaschinensystem, verfahrbare Belade-/Entladevorrichtung und Verfahren zur Bereitstellung/Entnahme von Gegenständen von/an Bearbeitungsstationen eines Werkzeugmaschinensystems - Google Patents
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Abstract
Es wird ein Werkzeugmaschinensystem vorgeschlagen, umfassend eine Mehrzahl von Bearbeitungsstationen, mindestens eine verfahrbare Belade-/Entladevorrichtung und eine Fahrstrecke, auf der die mindestens eine Belade-/Entladevorrichtung verfahrbar ist, wobei die Bearbeitungsstationen durch die mindestens eine Belade-/Entladevorrichtung anfahrbar sind und der mindestens eine Belade-/Entladevorrichtung mindestens eine Ablageeinrichtung für Greifgegenstände zugeordnet ist, welche mit der Belade-/Entladevorrichtung verfahrbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Werkzeugmaschine, umfassend eine Mehrzahl von Bearbeitungsstationen, mindestens eine verfahrbare Belade-/Entladevorrichtung und eine Fahrstrecke, auf der die mindestens eine Belade-/Entladevorrichtung verfahrbar ist, wobei die Bearbeitungsstationen durch die mindestens eine Belade-/Entladevorrichtung anfahrbar sind.
- Aus dem Stand der Technik sind Transfermaschinen bekannt, bei denen Werkstücke über eine Portalvorrichtung unterschiedlichen Bearbeitungsstationen zuführbar sind.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Werkzeugmaschinensystem der eingangs genannten Art bereitzustellen, welches auf einfache Weise bedienbar ist.
- Diese Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Werkzeugmaschinensystem erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der mindestens einen Belade-/Entladevorrichtung mindestens eine Ablageeinrichtung für Greifgegenstände zugeordnet ist, welche mit der Belade-/Entladevorrichtung verfahrbar ist.
- Der mindestens einen Belade-/Entladevorrichtung ist mindestens eine Ablageeinrichtung für Greifgegenstände zugeordnet, welche mit der Belade-/Entladevorrichtung verfahrbar ist. Auf einer Ablageeinrichtung lassen sich dann Greifgegenstände zwischenlagern, so daß Fahrten zu einer Zuführstation (an der Greifgegenstände entnehmbar sind) bzw. einer Abholstation (an der Greifgegenstände ablieferbar sind) einsparbar sind. Dadurch läßt sich die Taktzeit verringern.
- Günstig ist es, wenn die Belade-/Entladevorrichtung auf einem Untergrund (wie beispielsweise einer Fahrstraße oder einer oder mehreren Schienen) verfahrbar ist. Dadurch läßt sich das erfindungsgemäße Werkzeugmaschinensystem modular aufbauen, da keine Portalvorrichtung vorgesehen werden muß. Dadurch lassen sich die einzelnen Bearbeitungsstationen getrennt und unabhängig voneinander ausbilden. Es muß lediglich eine Anordnung an der Fahrstrecke vorgesehen werden und die Bearbeitungsstationen müssen im Einflußbereich eines Greifarms der mindestens einen Belade-/Entladevorrichtung liegen.
- Günstigerweise weist die mindestens eine Belade-/Entladevorrichtung mindestens einen Greifarm aus. Beispielsweise sind eine oder mehrere Robotervorrichtungen mit einem oder mehreren Roboterarmen als Greifarme vorgesehen.
- Insbesondere sind die Bearbeitungsstationen oder eine Untergruppe von Bearbeitungsstationen in einer Reihe angeordnet. Dadurch läßt sich auf einfache Weise eine Fahrstrecke ausbilden, über welche einzelne Bearbeitungsstationen anfahrbar sind.
- Beispielsweise ist eine Mehrzahl von Reihen vorgesehen. Dadurch läßt sich auf platzsparende Weise ein Werkzeugmaschinensystem in der Art einer Transfermaschine aufbauen, wobei durch eine Fahrstrecke beispielsweise gegenüberliegende Bearbeitungsstationen belieferbar sind.
- Insbesondere ist es dann vorgesehen, daß Reihen parallel angeordnet sind. Dadurch läßt sich ein platzsparendes Werkzeugmaschinensystem in der Art einer Transfermaschine aufbauen.
- Insbesondere sind einer Fahrstrecke eine oder mehrere Reihen zugeordnet. Dadurch läßt sich ein platzsparender Aufbau erreichen.
- Günstig ist es, wenn die mindestens eine Ablageeinrichtung mindestens einen Lagerbereich für Greifgegenstände aufweist, welcher in einem Einflußbereich eines Greifarms der zugeordneten Belade-/Entladevorrichtung liegt. Dadurch läßt sich der Lagerbereich als Zwischenlager über die Belade-/Entladevorrichtung "beladen" bzw. "entladen". Es lassen sich dann Greifgegenstände von dem Lagerbereich einer Bearbeitungsstation zuführen bzw. von einer Bearbeitungsstation entnommene Greifgegenstände lassen sich einem Lagerbereich zur Zwischenlagerung zuführen.
- Günstig ist es, wenn die mindestens eine Ablageeinrichtung in Fahrtrichtung und/oder Gegenfahrtrichtung auf eine Fahreinrichtung der zugeordneten Belade-/Entladevorrichtung folgend angeordnet ist. Beispielsweise sind die Ablageeinrichtung und die Fahreinrichtung bezogen auf die Fahrtrichtung (bzw. Gegenfahrtrichtung) der Belade-/Entladevorrichtung fluchtend angeordnet. Dadurch müssen die Querdimensionen der Fahrstrecke, auf der die mindestens eine Belade-/Entladevorrichtung verfahrbar ist, aufgrund der Ablageeinrichtung nicht vergrößert werden. Dadurch wiederum läßt sich ein platzsparender Aufbau mit kurzen Taktzeiten der Greifgegenstandzuführung und Greifgegenstandabführung erreichen.
- Insbesondere weist die Ablageeinrichtung einen Lagerbereich auf, welcher auf einer Seite oder auf gegenüberliegenden Seiten der zugeordneten Belade-/Entladevorrichtung angeordnet ist. Es ist grundsätzlich möglich, daß auf der einen Seite der Fahreinrichtung ein oder mehrere Lagerbereiche angeordnet sind und auf der gegenüberliegenden Seite ein oder mehrere Lagerbereiche angeordnet sind. Es können aber auch Lagerbereiche nur einseitig angeordnet sein.
- Bei einer Ausführungsform ist die mindestens eine Ablageeinrichtung fest mit der zugeordneten Belade-/Entladevorrichtung verbunden. Beispielsweise sitzt an einer Fahreinrichtung der zugeordneten Belade-/Entladevorrichtung ein Halteelement, welches Greifgegenstände aufnehmen kann.
- Es ist auch möglich, daß die Anlageeinrichtung lösbar mit der zugeordneten Belade-/Entladevorrichtung verbunden ist. Beispielsweise können Tenderwagen oder Tenderschlitten vorgesehen sein, welche an die Belade-/Entladevorrichtung kuppelbar sind und mit dieser verfahrbar sind.
- Grundsätzlich ist es möglich, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung beabstandet zu der Fahrstrecke an der Fahreinrichtung angeordnet ist. Es kann auch vorgesehen sein, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung selber eine Fahreinrichtung zur Verfahrbarkeit aufweist. Sie wird dann beispielsweise wie die Belade-/Entladevorrichtung geführt. Beispielsweise ist die mindestens eine Ablageeinrichtung als Schlitten ausgebildet, welcher mit der Belade-/Entladevorrichtung verbunden ist.
- Insbesondere ist eine Zuführstation und/oder eine Abführstation an der Fahrstrecke angeordnet. Über die Zuführstation lassen sich Greifgegenstände wie Werkstücke von der Belade-/Entladevorrichtung abholen und Bearbeitungsstationen zuführen. Über die Abführstation lassen sich beispielsweise bearbeitete Werkstücke von dem Werkzeugmaschinensystem abführen.
- Die Erfindung betrifft ferner eine verfahrbare Belade-/Entladevorrichtung mit mindestens einem beweglichen Greifarm.
- Es liegt dabei die Aufgabe zugrunde, eine Belade-/Entladevorrichtung der genannten Art bereitzustellen, welche zeitsparend einsetzbar sind.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mindestens eine Ablageeinrichtung für Greifgegenstände vorgesehen ist, welche mit der Belade-/Entladevorrichtung verfahrbar ist und im Einflußbereich des mindestens einen Greifarms liegt.
- Bei der erfindungsgemäßen verfahrbaren Belade-/Entladevorrichtung lassen sich Greifgegenstände in der mindestens einen Ablageeinrichtung zwischenlagern, so daß Gesamtfahrzeiten zur Zuführung bzw. Ablieferung von Greifgegenständen minimierbar sind.
- Die erfindungsgemäße verfahrbare Belade-/Entladevorrichtung ist insbesondere im Zusammenhang mit einem erfindungsgemäßen Werkzeugmaschinensystem einsetzbar.
- Günstig ist es, wenn die mindestens eine Ablageeinrichtung mindestens einen Lagerbereich für Greifgegenstände aufweist. Dadurch läßt sich ein Zwischenlager für solche Greifgegenstände bereitstellen, um insbesondere Gesamtfahrzeiten minimieren zu können.
- Weiterhin ist es günstig, wenn die mindestens eine Ablageeinrichtung in Fahrtrichtung und/oder Gegenfahrtrichtung auf eine Fahreinrichtung der Belade-/Entladevorrichtung folgend angeordnet ist. Dadurch lassen sich die Querabmessungen der Belade-/Entladevorrichtung gering halten.
- Günstig ist es, wenn die mindestens eine Ablageeinrichtung einen Lagerbereich aufweist, welcher auf einer Seite oder auf gegenüberliegenden Seiten einer Fahreinrichtung angeordnet ist. Ein solcher Lagerbereich läßt sich auf einfache Weise bereitstellen.
- Es kann vorgesehen sein, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung fest verbunden ist. Beispielsweise ist sie an einer Fahreinrichtung der Belade-/Entladevorrichtung montiert.
- Es ist auch möglich, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung lösbar verbindbar ist. Beispielsweise läßt sie sich von der Belade-/Entladevorrichtung durch Entkupplung lösen. Dadurch kann beispielsweise auf einfache Weise eine Ablageeinrichtung angepaßt an bestimmte Greifgegenstände bereitgestellt werden.
- Es ist möglich, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung eine Fahreinrichtung zu deren Verfahrbarkeit aufweist. Beispielsweise ist die Ablageeinrichtung als Schlitten ausgebildet, welcher an einer entsprechenden Schlittenführung gemeinsam mit der Belade-/Entladevorrichtung verfahrbar ist.
- Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Bereitstellung von Gegenständen an und/oder zur Entnahme von Gegenständen von Bearbeitungsstationen eines Werkzeugmaschinensystems.
- Es liegt dabei die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren bereitzustellen, welches auf einfache Weise durchführbar ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Belade-/Entladevorrichtung an eine entsprechende Bearbeitungsstation gefahren wird und über mindestens einen Greifarm ein oder mehrere Gegenstände der Bearbeitungsstation zugeführt werden und/oder von dieser entnommen werden, wobei Gegenstände an einer mit der Belade-/Entladevorrichtung verfahrbaren Ablageeinrichtung zwischengelagert werden.
- Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren läßt sich die Bereitstellung von Gegenständen bzw. die Entnahme von Gegenständen bei einem Werkzeugmaschinensystem mit einer Mehrzahl von Bearbeitungsstationen durchführen, wobei sich die Gesamtfahrzeit bezogen auf die Anzahl von abzuliefernden bzw. abzuholenden Gegenständen minimieren läßt, da nicht pro Gegenstand jedesmal zu der Zuführstation bzw. Abholstation gefahren werden muß.
- Das erfindungsgemäße Verfahren wurde bereits im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Werkzeugmaschinensystem erläutert.
- Weitere vorteilhafte Ausführungsformen wurden ebenfalls bereits im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Werkzeugmaschinensystem erläutert.
- Insbesondere ist es vorgesehen, daß die Belade-/Entladevorrichtung Gegenstände von einer Zuführstation abholt. Von der Zuführstation werden dann über die Belade-/Entladevorrichtung die Gegenstände auf die Bearbeitungsstationen verteilt.
- Insbesondere wird dazu die Belade-/Entladevorrichtung an die Zuführstation verfahren, um entsprechend Gegenstände abholen zu können und den Bearbeitungsstationen zuführen zu können.
- Aus dem gleichen Grund ist es günstig, wenn die Belade-/Entladevorrichtung Gegenstände an eine Abführstation abliefert. Von der Abführstation können dann Gegenstände beispielsweise nach ihrer entsprechenden Bearbeitung entnommen werden.
- Günstigerweise wird dazu die Belade-/Entladevorrichtung an die Abführstation verfahren, um so die Gegenstände aus dem Werkzeugmaschinensystem entnehmen zu können.
- Insbesondere werden von einer Bearbeitungsstation entnommene Gegenstände zwischengelagert und/oder an eine Bearbeitungsstation abzugebende Gegenstände zwischengelagert.
- Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Werkzeugmaschinensystems; und -
2 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Belade-/Entladevorrichtung. - Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Werkzeugmaschinensystems ist in
1 gezeigt und dort als Ganzes mit10 bezeichnet. Dieses Werkzeugmaschinensystem10 umfaßt eine Mehrzahl von unabhängigen Bearbeitungsstationen12 . In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind sechs Bearbeitungsstationen14a ,14b ,14c ,16a ,16b undl6c vorgesehen. - In den jeweiligen Bearbeitungsstationen
12 werden Werkstücke bearbeitet. Die Bearbeitung ist dabei im weitesten Sinne zu verstehen. Es kann sich beispielsweise um eine mechanische Bearbeitung wie eine spanabhebende Materialbearbeitung handeln. Es ist beispielsweise auch möglich, daß ein Werkstück in einer entsprechenden Bearbeitungsstation12 mit einer Beschichtung versehen wird oder lackiert wird. - Beispielsweise sind eine Mehrzahl von Bearbeitungsstationen wie die Bearbeitungsstationen
14a ,14b ,14c in einer ersten Reihe18 angeordnet. In dieser ersten Reihe sind die Bearbeitungsstationen14a ,14b ,14c nebeneinander angeordnet. - Die Bearbeitungsstationen
16a ,16b ,16c sind in einer zweiten Reihe20 angeordnet. - Es kann dabei vorgesehen sein, daß Bearbeitungsstationen der ersten Reihe
18 und der zweiten Reihe20 aufeinander ausgerichtet sind und beispielsweise mindestens näherungsweise einander fluchtend ausgerichtet sind; in dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Bearbeitungsstationen14a und16a , die Bearbeitungsstationen14b und16b und die Bearbeitungsstationen14c und16c aufeinander ausgerichtet. - Die Bearbeitungsstationen
12 sind grundsätzlich unabhängig voneinander und getrennt voneinander. - Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die erste Reihe
18 und die zweite Reihe20 parallel zueinander angeordnet. In der jeweiligen Reihe18 und20 sind die Bearbeitungsstationen12 linear aufeinanderfolgend angeordnet. - Zwischen der ersten Reihe
18 und der zweiten Reihe20 ist eine Fahrstrecke22 für (mindestens) eine Belade-/Entladevorrichtung24 angeordnet. Die Fahrstrecke22 gibt eine lineare Fahrtrichtung26 vor. In der Fahrtrichtung26 ist die Belade-/Entladevorrichtung24 verfahrbar, wobei die Belade-/Entladevorrichtung24 dazu mit einer Fahreinrichtung28 (2 ) versehen ist. Die Belade-/Entladevorrichtung24 ist auf einem Untergrund (d.h. einer Unterlage) wie einer Straße oder einer oder mehreren Schienen verfahrbar, so daß kein Portal notwendig ist. Die Belade-/Entladevorrichtung ist beispielsweise als Robotervorrichtung ausgebildet. - Es ist möglich, daß die Fahrstrecke
22 der Belade-/Entladevorrichtung24 nicht linear ausgebildet ist. Sie kann beispielsweise gekrümmt sein oder eine oder mehrere Krümmungen aufweisen. - Die Fahrstrecke
22 ist beispielsweise durch eine Schiene30 gebildet, an welcher die Fahreinrichtung28 der Belade-/Entladevorrichtung24 geführt ist. Die Schiene30 weist beispielsweise einen Stufenbereich32 auf, welcher sich über einer Führungsfläche34 erhebt. - Die Fahreinrichtung
28 ist beispielsweise als Schlitten36 ausgebildet, welcher an der Führungsfläche34 der Schiene30 geführt ist. - Der Schlitten
36 ist beispielsweise über einen oder mehrere Kugelgewindetriebe angetrieben oder über einen oder mehrere Linearmotoren angetrieben. Es kann beispielsweise auch ein Zahnstangenantrieb vorgesehen sein. Günstigerweise sind dabei Antriebselemente beispielsweise gegen Verschmutzungen abgedeckt. - Es ist grundsätzlich auch möglich, daß die Fahreinrichtung
28 über einen an der Belade-/Entladevorrichtung24 sitzenden Motor wie beispielsweise ein Elektromotor angetrieben ist. - Es ist beispielsweise auch möglich, daß die Fahreinrichtung
28 Räder aufweist, mittels welchen sie an der Fahrstrecke22 geführt ist. - An einem Ende
38 der Fahrstrecke22 sitzt eine Zuführstation/Abführstation40 . Über die Zuführstation/Abführstation40 lassen sich Werkstücke und/oder Werkzeuge bereitstellen bzw. Werkstücke und/oder Werkzeuge abführen. - Die Belade-/Entladevorrichtung
24 umfaßt mindestens einen Greifarm wie beispielsweise einen Roboterarm42 , welcher beweglich an der Fahreinrichtung28 sitzt. Der Roboterarm42 als Greifarm ist beispielsweise um eine Drehachse44 , welche im wesentlichen senkrecht zu der Fahrtrichtung26 ist, drehbar an der Fahreinrichtung28 gelagert. - Weiterhin ist der Roboterarm um eine Drehachse
46 , welche im wesentlichen senkrecht zur Drehachse44 orientiert ist, schwenkbar gelagert. - Der Roboterarm kann einen oder mehrere Armbereiche
48 aufweisen, welche um eine Drehachse50 , welche insbesondere parallel zur Drehachse46 ist, drehbar gelagert sind. - Am Ende des letzten Armbereichs
48 sitzen ein oder mehrere Greifelemente52 , welche Greifgegenstände fassen können. - Der Belade-/Entladevorrichtung
24 ist (mindestens) eine Ablageeinrichtung54 zugeordnet, welche mit der Belade-/Entladevorrichtung24 auf der Fahrstrecke22 verfahrbar ist und auf welcher Greifgegenstände56 (1 ) zwischenlagerbar sind. - Bei einem ersten Ausführungsbeispiel umfaßt die Ablageeinrichtung
54 , wie in1 gezeigt, einen ersten Tender58 und einen zweiten Tender60 . Die beiden Tender58 und60 sind als Schlitten ausgebildet, welche auf der Schiene30 geführt sind und über die bezüglich der Verfahrung auf der Fahrstrecke22 angetriebene Belade-/Entladevorrichtung24 verfahrbar sind. - Der erste Tender
58 und der zweite Tender60 weisen jeweils einen Lagerbereich auf, auf dem die Greifgegenstände56 lagerbar sind. - Die entsprechenden Lagerbereiche können mit einer Fixierungseinrichtung versehen sein, um zwischengelagerte Greifgegenstände
56 zu sichern. - Der erste Tender
58 und der zweite Tender60 folgen in Fahrtrichtung26 aufeinander, wobei zwischen dem ersten Tender58 und dem zweiten Tender60 die Fahreinrichtung28 liegt, mit der sie verbunden sind. - Die Ablageeinrichtung
54 kann fest mit der Belade-/Entladevorrichtung24 verbunden sein oder lösbar mit der Belade-/Entladevorrichtung24 verbunden sein. - Im Falle der lösbaren Verbindung ist beispielsweise an der Belade-/Entladevorrichtung
24 eine Kupplung für einen zugeordneten Tender vorgesehen und der entsprechende Tender weist ein Gegenkupplungselement auf. Über die Kupplung und das Gegenkupplungselement läßt sich eine Verbindung zwischen der Belade-/Entladevorrichtung24 und dem entsprechenden Tender58 bzw.60 herstellen und wieder lösen. - Beim zweiten Ausführungsbeispiel ist, wie in
2 gezeigt, eine Ablageeinrichtung62 vorgesehen, welche beabstandet zu der Schiene30 an der Fahreinrichtung28 montiert ist. Diese Ablageeinrichtung62 umfaßt beispielsweise eine Halteplatte64 , welche an der Fahreinrichtung28 beabstandet zu der Schiene30 sitzt. - Durch die Belade-/Entladevorrichtung
24 lassen sich beispielsweise Werkstücke an der Zuführstation/Abführstation40 abholen und den einzelnen Bearbeitungsstationen12 zuführen. Entsprechende Greifgegenstände werden durch das Greifelement52 des Roboterarms42 aufgenommen und, nachdem die Robotervorrichtung24 an die entsprechende Bearbeitungsstation (in dem gezeigten Beispiel an die Bearbeitungsstationen14a und16a ) verfahren wurde, der Bearbeitungsstation12 geliefert. - Bei der Abholung von zu bearbeitenden Werkstücken werden Werkstücke an der Ablageeinrichtung
54 (bzw. der Ablageeinrichtung62 ) zwischengelagert. Damit läßt sich die Belade-/Entladevorrichtung24 mit einer Mehrzahl von Werkstücken an der Zuführstation40 beladen. Wenn eine Mehrzahl von Bearbeitungsstationen12 mit Werkstücken versorgt werden muß, dann braucht die Belade-/Entladevorrichtung24 nicht für jedes Werkstück zurück zu der Zuführstation40 verfahren werden, sondern kann Werkstücke, welche an der Ablageeinrichtung54 bzw.62 zwischengelagert sind, entnehmen. - An einer Bearbeitungsstation
12 bearbeitete Werkstücke werden von der Belade-/Entladevorrichtung24 entnommen und der Abführstation40 zugeführt. Dazu wird die Belade-/Entladevorrichtung24 an der entsprechenden Bearbeitungsstation positioniert, ein Werkstück wird entnommen und anschließend wird die Belade-/Entladevorrichtung24 auf der Fahrstrecke22 zu der Abführstation40 verfahren. - Bei der erfindungsgemäßen Lösung muß die Belade-/Entladevorrichtung
24 nicht für jedes Werkstück die Fahrstrecke22 getrennt durchlaufen, sondern es lassen sich bearbeitete Werkstücke an der Ablageeinrichtung54 bzw.62 zwischenlagern und eine Verfahrung zu der Abführstation40 ist erst dann notwendig, wenn das Zwischenlager der Ablageeinrichtung54 bzw.62 "gefüllt" ist. - Beispielsweise wird der erste Tender
58 an der Zuführstation40 mit zu bearbeitenden Werkstücken "gefüllt". Die Belade-/Entladevorrichtung24 fährt dann als Ganzes zu den einzelnen Bearbeitungsstationen und entnimmt dabei bearbeitete Werkstücke und legt sie auf dem zweiten Tender60 ab. Noch zu bearbeitende Werkstücke werden von dem ersten Tender58 entnommen und der entsprechenden Bearbeitungsstation zugeführt. - Es ist auch möglich, daß beispielsweise Werkzeuge mittels der Belade-/Entladevorrichtung
24 den einzelnen Bearbeitungsstationen12 zugeführt werden bzw. die Werkzeuge von den einzelnen Bearbeitungsstationen12 abgeholt werden. - Durch die Ablageeinrichtung
54 bzw.62 mit dem entsprechenden Zwischenlager, welches mit der Belade-/Entladevorrichtung24 mitgefahren wird, wird Fahrzeit gespart. Dadurch läßt sich die Taktzeit der Werkstückzuführung bzw. Werkstückabholung verkürzen. - Erfindungsgemäß wird ein Werkzeugmaschinensystem bereitgestellt, welches ein Transferwerkzeugmaschinensystem ist; Werkstücke lassen sich zwischen einer Mehrzahl von Bearbeitungsstationen transportieren.
- Da bei der erfindungsgemäßen Lösung die einzelnen Bearbeitungsstationen
12 völlig unabhängig voneinander sind und insbesondere keine Portalvorrichtung vorgesehen werden muß, läßt sich das erfindungsgemäße Werkzeugmaschinensystem modular aufbauen. Es lassen sich dadurch eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten realisieren, wobei beispielsweise die Fahrstrecke22 auch gekrümmt sein kann. Ein entsprechendes Werkzeugmaschinensystem läßt sich auf kostengünstige Weise realisieren.
Claims (29)
- Werkzeugmaschinensystem, umfassend eine Mehrzahl von Bearbeitungsstationen (
12 ), mindestens eine verfahrbare Belade-/Entladevorrichtung (24 ) und eine Fahrstrecke (22 ), auf der die mindestens eine Belade-/Entladevorrichtung (24 ) verfahrbar ist, wobei die Bearbeitungsstationen (12 ) durch die mindestens eine Belade-/Entladevorrichtung (24 ) anfahrbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens einen Belade-/Entladevorrichtung (24 ) mindestens eine Ablageeinrichtung (54 ;62 ) für Greifgegenstände (56 ) zugeordnet ist, welche mit der Belade-/Entladevorrichtung (24 ) verfahrbar ist. - Werkzeugmaschinensystem nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 oder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Belade-/Entladevorrichtung (
24 ) auf einem Untergrund verfahrbar ausgebildet ist. - Werkzeugmaschinensystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Belade-/Entladevorrichtung (
24 ) mindestens einen beweglichen Greifarm (42 ) aufweist. - Werkzeugmaschinensystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Belade-/Entladevorrichtung (
24 ) als Robotervorrichtung ausgebildet ist. - Werkzeugmaschinensystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitungsstationen oder eine Untergruppe von Bearbeitungsstationen (
14a ,14b ,14c ;16a ,16b ,16c ) in einer Reihe (18 ;20 ) angeordnet sind. - Werkzeugmaschinensystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von Reihen (
18 ;20 ) vorgesehen ist. - Werkzeugmaschinensystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Reihen (
18 ,20 ) parallel angeordnet sind. - Werkzeugmaschinensystem nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Fahrstrecke (
22 ) einer oder mehreren Reihen (18 ,20 ) zugeordnet ist. - Werkzeugmaschinensystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung (
54 ;62 ) mindestens einen Lagerbereich für Greifgegenstände (56 ) aufweist, welcher in einem Einflußbereich eines Greifarms (42 ) der zugeordneten Belade-/Entladevorrichtung (24 ) liegt. - Werkzeugmaschinensystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung (
54 ;62 ) in Fahrtrichtung (26 ) und/oder Gegenfahrtrichtung auf eine Fahreinrichtung (28 ) der zugeordneten Belade-/Entladevorrichtung (24 ) folgend angeordnet ist. - Werkzeugmaschinensystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung (
54 ;62 ) einen Lagerbereich aufweist, welcher auf einer Seite oder auf gegenüberliegenden Seiten der zugeordneten Belade-/Entladevorrichtung (24 ) angeordnet ist. - Werkzeugmaschinensystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung (
54 ;62 ) fest mit der zugeordneten Belade-/Entladevorrichtung (24 ) verbunden ist. - Werkzeugmaschinensystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung (
54 ) lösbar mit der zugeordneten Belade-/Entladevorrichtung (24 ) verbunden ist. - Werkzeugmaschinensystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung (
54 ) eine Fahreinrichtung zur Verfahrbarkeit aufweist. - Werkzeugmaschinensystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Zuführstation (
40 ) und/oder Abführstation (40 ) an der Fahrstrecke (22 ) angeordnet ist. - Verfahrbare Belade-/Entladevorrichtung, insbesondere Robotervorrichtung, mit mindestens einem beweglichen Greifarm (
42 ), dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Ablageeinrichtung (54 ;62 ) für Greifgegenstände (56 ) vorgesehen ist, welche mit der Belade-/Entladevorrichtung (24 ) verfahrbar ist und im Einflußbereich des mindestens einen Greifarms (42 ) liegt. - Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung (
54 ;62 ) mindestens einen Lagerbereich für Greifgegenstände (56 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung (
54 ;62 ) in Fahrtrichtung (26 ) und/oder Gegenfahrtrichtung auf eine Fahreinrichtung (28 ) der Belade-/Entladevorrichtung folgend angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung (
54 ;62 ) einen Lagerbereich aufweist, welcher auf eine Seite oder auf gegenüberliegenden Seiten einer Fahreinrichtung (28 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung (
54 ;62 ) fest verbunden ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung (
54 ) lösbar verbunden ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Ablageeinrichtung eine Fahreinrichtung zu deren Verfahrbarkeit aufweist.
- Verfahren zur Bereitstellung von Gegenständen an und/oder zur Entnahme von Gegenständen von Bearbeitungsstationen eines Werkzeugmaschinensystems, bei dem eine Belade-/Entladevorrichtung an eine entsprechende Bearbeitungsstation gefahren wird und über mindestens einen Greifarm ein oder mehrere Gegenstände der Bearbeitungsstation zugeführt werden und/oder von dieser entnommen werden, wobei Gegenstände an einer mit der Belade-/Entladevorrichtung verfahrbaren Ablageeinrichtung zwischengelagert werden.
- Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Belade-/Entladevorrichtung Gegenstände von einer Zuführstation abholt.
- Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Belade-/Entladevorrichtung an die Zuführstation verfahren wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Belade-/Entladevorrichtung Gegenstände an eine Abführstation abliefert.
- Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Belade-/Entladevorrichtung an die Abführstation verfahren wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß von einer Bearbeitungsstation entnommene Gegenstände zwischengelagert werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß an eine Bearbeitungsstation abzugebende Gegenstände zwischengelagert werden.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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