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DE102005008816A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen Download PDF

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DE102005008816A1
DE102005008816A1 DE200510008816 DE102005008816A DE102005008816A1 DE 102005008816 A1 DE102005008816 A1 DE 102005008816A1 DE 200510008816 DE200510008816 DE 200510008816 DE 102005008816 A DE102005008816 A DE 102005008816A DE 102005008816 A1 DE102005008816 A1 DE 102005008816A1
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packaging
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DE200510008816
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Petra Schneuing
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
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    • B65B9/10Enclosing successive articles, or quantities of material, in preformed tubular webs, or in webs formed into tubes around filling nozzles, e.g. extruded tubular webs
    • B65B9/13Enclosing successive articles, or quantities of material, in preformed tubular webs, or in webs formed into tubes around filling nozzles, e.g. extruded tubular webs the preformed tubular webs being supplied in a flattened state
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Ein Verfahren zum Verpacken von Gegenständen in Kunststofffolie umfasst das Zuführen eines Gegenstandes zu einer Verpackungsstation, Überziehen einer Folie über den Gegenstand und gleichzeitiges Aufkleben eines Etiketts auf die Folie während der Förderbewegung der Folie und Abgeben des in Folie verpackten Gegenstandes mit dem Etikett aus der Verpackungsstation. Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist eine Vorrichtung zum Aufkleben von Etiketten, benachbart zu dem zuzuführenden Folienschlauch (8) auf, sodass durch das Aufkleben eines Etiketts (16) der Verpackungs- und Fördervorgang der Gegenstände (1) nicht beeinflusst wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen, insbesondere Bekleidungsstücke, wobei die Vorrichtung eine Verpackungsstation mit einer Zuführvorrichtung für einen Folienschlauch, eine Spreizvorrichtung, eine Schweißvorrichtung und eine Schneidvorrichtung umfasst, um den Gegenstand in den Folienschlauch zu verpacken.
  • Aus der DE 103 34 953 ist eine Verpackungsmaschine für an Haken hängende Gegenstände bekannt, bei der ein Folienschlauch zugeführt wird, um ein an einem Haken hängendes Kleidungsstück mit einem haubenförmigen Folienabschnitt zu verpacken. Für solche Verpackungsmaschinen existieren automatische Fördersysteme, wobei es erforderlich sein kann, ein Etikett an der Verpackung zur Identifizierung der verpackten Gegenstände bzw. zu deren Kennzeichnung anzubringen. Bisher bekannte Lösungen weisen eine Etikettiervorrichtung auf, die hinter der Verpackungsmaschine angeordnet ist. Die verpackten Gegenstände werden kurz angehalten, um ein Etikett aufzukleben. Dies ist aufwendig und führt zu einer Zeitverzögerung. Ferner sind Lösungen bekannt, bei denen ein bewegbarer Schwenkarm mit Etikett zu dem verpackten Gegenstand bewegt wird, um ein Etikett aufzukleben. Auch diese Lösung ist aufwendig und es besteht das Problem, dass bei ei nem Stillstand der Anlage keine eindeutige Zuordnung mehr erfolgen kann, welches Etikett auf den verpackten Gegenstand geklebt wird, da bei einem Stillstand keine eindeutige Zuordnung mehr möglich ist. Dies führt dazu, dass die in der Verpackungsmaschine befindlichen Gegenstände manuell herausgenommen werden und wieder vor die Maschine bewegt werden, damit dann das Verpacken und Etikettieren neu starten kann.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen zu schaffen, die einfach aufgebaut ist und eine effektive Etikettierung der verpackten Gegenstände ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruches 1 sowie einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 5 gelöst.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird der Gegenstand zu einer Verpackungsstation zugeführt und dann eine Folie über den Gegenstand übergezogen und gleichzeitig ein Etikett auf die Folie während der Förderbewegung der Folie aufgeklebt. Anschließend wird der in Folie verpackte Gegenstand mit dem Etikett aus der Verpackungsstation abgegeben. Dadurch braucht hinter der Verpackungsstation keine gesonderte Etikettiervorrichtung vorgesehen zu werden, da die Etikettierung unmittelbar in der Verpackungsstation erfolgt.
  • Zudem verlängert sich der Verpackungsvorgang durch die Etikettierung nicht, da das Aufkleben des Etikettes während der Förderung der Folie erfolgt, also kein Anhalten des Verpackungsvorganges bzw. einer Förderbewegung erforderlich ist. In einer bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens wird das Etikett an einer vorbestimmten Position des Gegenstandes an der Folie fixiert. Denn das Etikett wird im Rahmen der Förderung der verpackten Gegenstände gelesen, wozu eine vorbestimmte Positionierung des Etikettes an dem Gegenstand erforderlich ist. Hierfür wird vorzugsweise die Länge des zu verpackenden Gegenstandes gemessen, um das Etikett an einer vorbestimmten Position des Gegenstandes zu fixieren. Beispielsweise kann das Etikett von einer Oberkante des Gegenstandes in bestimmtem Abstand angeordnet sein, sodass gerade bei hängenden Gegenständen eine definierte Position des mit Informationen versehenen Etikettes vorhanden ist.
  • Das Verfahren eignet sich besonders gut zum Verpacken von an Bügeln hängende Kleidungsstücke, die in einer bahnförmigen Schlauchfolie verpackt werden, die nach dem Überziehen verschweißt und abgeschnitten wird. Aber auch andere Einsatzzwecke für das erfindungsgemäße Verfahren sind möglich.
  • Erfindungsgemäß wird auch eine Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen bereitgestellt, bei der die Verpackungsstation eine Vorrichtung zum Aufkleben von Etiketten benachbart zu dem zuzuführenden Folienschlauch aufweist. Dadurch kann die Verpackungsstation zusätzlich noch die Funktion des Etikettierens übernehmen, wobei die Etikettiervorrichtung zum Aufkleben der Etiketten an der bahnförmigen Schlauchfolie deutlich einfacher ausgestaltet sein kann, als die vorbekannten Etikettiervorrichtungen, die die verpackten Gegenstände mit Etiketten versehen. Denn die bedruckten Etiketten müssen lediglich an die vorbeigeführte Folie aufgeklebt werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Vorrichtung zum Aufkleben von Etiketten vor der Schweiß- und Schneideinrichtung angeordnet. Die Schneid- und Schweißeinrichtung befindet sich meist unmittelbar oberhalb des zu verpackenden Gegenstandes, sodass in dem Bereich vor die Etikettiervorrichtung den Verpackungsvorgang nicht behindert.
  • Vorzugsweise weist die Vorrichtung zum Aufkleben von Etiketten einen bewegbaren Kolben oder eine bewegbare Platte auf, um ein Etikett an einer vorbestimmten Position an dem vorbeigefügten Folienschlauch zu kleben. Alternativ oder zusätzlich kann auch eine Saug- und Blaseeinrichtung zur Bewegung der Etiketten vorgesehen sein. Die Steuerung der Bewegung des Kolbens bzw. der Platte kann dabei über eine Auswerteeinheit erfolgen, die auch mit einer Vorrichtung zum Messen der Länge des zu verpackenden Gegenstandes verbunden ist. Dadurch kann die Auswerteeinheit die notwendigen Informationen zum Steuern der Zufuhr vom Folienschlauch, den Zeitpunkt zum Aufkleben des Etiketts an den vorbeigefügen Folienschlauch sowie die Länge der Verpackung durch Ansteuern der Schneid- und Schweißeinrichtung bestimmen. Nachdem die Längenmessung relativ schnell erfolgt, kann der Verpackungsvorgang ohne Unterbrechung durchgeführt werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Ansicht einer Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen vor dem Verpacken;
  • 2 eine Ansicht der Vorrichtung der 1 beim Verpacken, und
  • 3 eine Ansicht der Vorrichtung der 1 nach dem Verpacken.
  • Eine Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen umfasst eine Zuführeinrichtung, mit der an Haken 2 hängende Kleidungsstücke 1 an einer Schiene 3 gefördert werden. Die Zuführeinrichtung kann bekannte Mittel zum Vereinzeln oder Gruppieren mehrerer Kleidungsstücke 1 aufweisen, damit diese dann einzeln oder gruppiert verpackt werden. Die Zuführvorrichtung umfasst eine Aufgabelvorrichtung 4, an der der nächste zu verpackende Gegenstand einer Verpackungsstation zugeführt wird.
  • Eine Verpackungsstation umfasst einen Rahmen 6, an dem in einem mittleren Bereich ein Halteelement 5 vorgesehen ist, an dem ein zu verpackender Gegenstand 1 aufgehängt ist. Das Zuführen der Gegenstände 1 erfolgt in diesem Ausführungsbeispiel schräg von oben nach unten, wobei auch andere horizontal verschiebbare Fördermittel eingesetzt werden können, um den Gegenstand 1 zu dem Halteelement 5 zu transportieren.
  • Um den Gegenstand 1 zu verpacken ist eine Folienrolle 7 vorgesehen, von der ein bahnförmiger Folienschlauch 8 abgewickelt wird und über Rollen 9 zu der Verpackungsstation von oben zugeführt wird. Dabei ist eine Etikettiervorrichtung 10 vorgesehen, die einen bewegbaren Kolben 11 aufweist, um Etiketten an den benachbart vorbeigeführten Folienschlauch 8 zu kleben.
  • Die Verpackungsstation umfasst ferner eine Spreizeinrichtung 12, um den bahnförmigen Folienschlauch 8 aufzuspreizen. Oberhalb des Halteelementes 5 ist eine Schneidvorrichtung 13 vorgesehen, unterhalb der eine aus Balken gebildete Schweißvorrichtung 14 angeordnet ist.
  • An dem Rahmen 6 ist ferner eine Vorrichtung 15 zum Messen der Länge des zu verpackenden Gegenstandes 2 vorgesehen, wobei als Messsensoren, optische Sensoren oder andere Messeinrichtungen vorgesehen sein können.
  • Nachfolgend wird der Verpackungsvorgang für einen Gegenstand 1 beschrieben.
  • Wenn der Gegenstand 1 an das Halteelement 5 übergeben wurde, wird der Folienschlauch 8 von oben zugeführt und die Länge des Gegenstandes 1 über die Führrichtung 15 ermittelt. Die Länge des Gegenstandes 1 wird an eine Auswerteeinheit übergeben, die dann die Länge der Verpackung festlegt und die Position, an der ein Etikett aufzukleben ist.
  • Wie in 2 gezeigt ist, wird ein aufgespreizter haubenförmiger Abschnitt 20 um den Gegenstand 1 gezogen, wobei hierfür bekannte Fördermittel eingesetzt werden. Da die Auswerteeinheit die Länge der Verpackung bestimmt hat, kann ausgehend von der Unterkante des haubenförmigen Abschnittes 20 die Etikettiervorrichtung 10 den vorbeigeführten Folienschlauch 8 mit einem Etikett versehen, wobei hierfür der bewegbare Kolben 11 gegen den Folienschlauch 8 zum Aufkleben gedrückt wird. Dies kann während der Bewegung des Folienschlauches 8 nach unten erfolgen.
  • Wie in 3 gezeigt ist, wird nach dem Aufkleben des Etikettes und des Überziehens des Folienschlauches 8 die Schneid- und Schweißvorrichtung 13 und 14 betätigt, um oberhalb des Gegenstandes 1 eine Abtrennung vorzunehmen, sodass eine Folienhaube 18 gebildet ist, an der ein Etikett 17 aufgeklebt ist. Die Höhe des Etikettes 17 liegt an einer vorbestimmten Position und kann somit von nachfolgenden Lesegeräten einfach erfasst werden.
  • Nach dem Verpackungsvorgang wird der verpackte Gegenstand 1 auf eine Ausgabeschiene 19 gefördert, an der weitere Fördermittel vorgesehen sind, um den verpackten Gegenstand zu einem Bestimmungsort zu bringen.
  • Das aufgeklebte Etikett 17 kann Informationen zur Identifikation des verpackten Gegenstandes 1 aufweisen. Ferner ist es möglich, auch andere Daten, wie Verarbeitungszeitpunkt, Länge etc. als Information auf dem Etikett abzulegen. Das Etikett kann als Strichcode oder Speicherchip oder sonstige Markierung ausgebildet sein.
  • Die Etikettiervorrichtung 10 offenbart im dargestellten Ausführungsbeispiel einen bewegbaren Kolben. Es ist natürlich auch möglich, Etiketten an einem Band vorzusehen, das bei Bedarf gegen den Folienschlauch 8 gedrückt wird, beispielsweise über eine Schwenk- und/oder Schiebemechanik. Auch andere Arten der Etikettierung können eingesetzt werden. Beispielsweise kann eine Saug- und Blaseeinrichtung eingesetzt werden, mit der die Etiketten aufgenommen, vereinzelt und dann aufgeklebt werden. Beim Aufkleben kann der Andruck über ein Aufblasen erfolgen.
  • Vorzugsweise ist die Etikettiervorrichtung 10 oberhalb der Schweiß- und Schneidvorrichtung angeordnet, wobei diese auch unterhalb vorgesehen sein kann.

Claims (9)

  1. Verfahren zum Verpacken von Gegenständen (1) in Kunststofffolie, insbesondere Kleidungsstücke, mit den folgenden Schritten: – Zuführen eines Gegenstandes (1) zu einer Verpackungsstation; – Überziehen einer Folie (8) über den Gegenstand (1) und gleichzeitiges Aufkleben eines Etikettes (16) auf die Folie (8) während der Förderbewegung der Folie (8), und – Abgeben des in Folie (18) verpackten Gegenstandes (1) mit dem Etikett (16) aus der Verpackungsstation.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Etikett (16) an einer vorbestimmten Position des Gegenstandes (1) an der Folie (8) fixiert wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an der Verpackungsstation die Länge des zu verpackenden Gegenstandes (1) gemessen wird, um das Etikett (16) an einer vorbestimmten Position des Gegenstandes (1) zu fixieren.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an Bügeln hängende Kleidungsstücke (1) in einer bahnförmigen Schlauchfolie (8) verpackt werden, die nach dem Überziehen verschweißt und abgeschnitten wird.
  5. Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen (1) in Kunststofffolie, mit einer Verpackungsstation, an der eine Zuführvorrichtung (9) für einen Folienschlauch (8), eine Spreizvorrichtung (12), eine Schweißvorrichtung (14) und eine Schneidvorrichtung (13) vorgesehen ist, um einen Gegenstand in den Folienschlauch (8) zu verpacken, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungsstation eine Vorrichtung (10) zum Aufkleben von Etiketten (16) benachbart zu dem zuzuführenden Folienschlauch (8) aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) zum Aufkleben von Etiketten (16) vor der Schweiß- und Schneidvorrichtung (13, 14) angeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) zum Aufkleben von Etiketten (16) einen bewegbaren Kolben (11) aufweist, um ein Etikett (16) an einer vorbestimmten Position an den vorbeigeführten Folienschlauch (8) zu kleben.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) zum Aufkleben von Etiketten (16) eine Saug- und Blaseeinrichtung aufweist, mit der die Etiketten (16) aufgenommen und aufgeklebt werden.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungsstation eine Vorrichtung (15) zum Messen der Länge des zu verpackenden Gegenstandes (1) aufweist, und über eine Auswerteeinheit die Position des Etiketts (16) an dem Gegenstand (1) festlegbar ist.
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