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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Verpacken von Gegenständen,
insbesondere Bekleidungsstücke,
wobei die Vorrichtung eine Verpackungsstation mit einer Zuführvorrichtung
für einen
Folienschlauch, eine Spreizvorrichtung, eine Schweißvorrichtung
und eine Schneidvorrichtung umfasst, um den Gegenstand in den Folienschlauch
zu verpacken.
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Aus
der
DE 103 34 953 ist
eine Verpackungsmaschine für
an Haken hängende
Gegenstände
bekannt, bei der ein Folienschlauch zugeführt wird, um ein an einem Haken
hängendes
Kleidungsstück
mit einem haubenförmigen
Folienabschnitt zu verpacken. Für
solche Verpackungsmaschinen existieren automatische Fördersysteme,
wobei es erforderlich sein kann, ein Etikett an der Verpackung zur Identifizierung
der verpackten Gegenstände
bzw. zu deren Kennzeichnung anzubringen. Bisher bekannte Lösungen weisen
eine Etikettiervorrichtung auf, die hinter der Verpackungsmaschine
angeordnet ist. Die verpackten Gegenstände werden kurz angehalten, um
ein Etikett aufzukleben. Dies ist aufwendig und führt zu einer
Zeitverzögerung.
Ferner sind Lösungen bekannt,
bei denen ein bewegbarer Schwenkarm mit Etikett zu dem verpackten
Gegenstand bewegt wird, um ein Etikett aufzukleben. Auch diese Lösung ist aufwendig
und es besteht das Problem, dass bei ei nem Stillstand der Anlage
keine eindeutige Zuordnung mehr erfolgen kann, welches Etikett auf
den verpackten Gegenstand geklebt wird, da bei einem Stillstand
keine eindeutige Zuordnung mehr möglich ist. Dies führt dazu,
dass die in der Verpackungsmaschine befindlichen Gegenstände manuell
herausgenommen werden und wieder vor die Maschine bewegt werden,
damit dann das Verpacken und Etikettieren neu starten kann.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen zu schaffen, die einfach
aufgebaut ist und eine effektive Etikettierung der verpackten Gegenstände ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird mit einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruches
1 sowie einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 5 gelöst.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird der Gegenstand zu einer Verpackungsstation zugeführt und
dann eine Folie über
den Gegenstand übergezogen
und gleichzeitig ein Etikett auf die Folie während der Förderbewegung der Folie aufgeklebt. Anschließend wird
der in Folie verpackte Gegenstand mit dem Etikett aus der Verpackungsstation
abgegeben. Dadurch braucht hinter der Verpackungsstation keine gesonderte
Etikettiervorrichtung vorgesehen zu werden, da die Etikettierung
unmittelbar in der Verpackungsstation erfolgt.
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Zudem
verlängert
sich der Verpackungsvorgang durch die Etikettierung nicht, da das
Aufkleben des Etikettes während
der Förderung
der Folie erfolgt, also kein Anhalten des Verpackungsvorganges bzw.
einer Förderbewegung
erforderlich ist. In einer bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens
wird das Etikett an einer vorbestimmten Position des Gegenstandes
an der Folie fixiert. Denn das Etikett wird im Rahmen der Förderung
der verpackten Gegenstände gelesen,
wozu eine vorbestimmte Positionierung des Etikettes an dem Gegenstand
erforderlich ist. Hierfür wird
vorzugsweise die Länge
des zu verpackenden Gegenstandes gemessen, um das Etikett an einer vorbestimmten
Position des Gegenstandes zu fixieren. Beispielsweise kann das Etikett
von einer Oberkante des Gegenstandes in bestimmtem Abstand angeordnet
sein, sodass gerade bei hängenden
Gegenständen
eine definierte Position des mit Informationen versehenen Etikettes
vorhanden ist.
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Das
Verfahren eignet sich besonders gut zum Verpacken von an Bügeln hängende Kleidungsstücke, die
in einer bahnförmigen
Schlauchfolie verpackt werden, die nach dem Überziehen verschweißt und abgeschnitten
wird. Aber auch andere Einsatzzwecke für das erfindungsgemäße Verfahren
sind möglich.
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Erfindungsgemäß wird auch
eine Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen bereitgestellt, bei der
die Verpackungsstation eine Vorrichtung zum Aufkleben von Etiketten
benachbart zu dem zuzuführenden
Folienschlauch aufweist. Dadurch kann die Verpackungsstation zusätzlich noch
die Funktion des Etikettierens übernehmen,
wobei die Etikettiervorrichtung zum Aufkleben der Etiketten an der
bahnförmigen
Schlauchfolie deutlich einfacher ausgestaltet sein kann, als die
vorbekannten Etikettiervorrichtungen, die die verpackten Gegenstände mit
Etiketten versehen. Denn die bedruckten Etiketten müssen lediglich
an die vorbeigeführte
Folie aufgeklebt werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Vorrichtung zum
Aufkleben von Etiketten vor der Schweiß- und Schneideinrichtung angeordnet.
Die Schneid- und Schweißeinrichtung befindet
sich meist unmittelbar oberhalb des zu verpackenden Gegenstandes,
sodass in dem Bereich vor die Etikettiervorrichtung den Verpackungsvorgang
nicht behindert.
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Vorzugsweise
weist die Vorrichtung zum Aufkleben von Etiketten einen bewegbaren
Kolben oder eine bewegbare Platte auf, um ein Etikett an einer vorbestimmten
Position an dem vorbeigefügten
Folienschlauch zu kleben. Alternativ oder zusätzlich kann auch eine Saug-
und Blaseeinrichtung zur Bewegung der Etiketten vorgesehen sein.
Die Steuerung der Bewegung des Kolbens bzw. der Platte kann dabei über eine
Auswerteeinheit erfolgen, die auch mit einer Vorrichtung zum Messen
der Länge
des zu verpackenden Gegenstandes verbunden ist. Dadurch kann die
Auswerteeinheit die notwendigen Informationen zum Steuern der Zufuhr
vom Folienschlauch, den Zeitpunkt zum Aufkleben des Etiketts an
den vorbeigefügen
Folienschlauch sowie die Länge
der Verpackung durch Ansteuern der Schneid- und Schweißeinrichtung
bestimmen. Nachdem die Längenmessung
relativ schnell erfolgt, kann der Verpackungsvorgang ohne Unterbrechung
durchgeführt werden.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles mit Bezug
auf die beigefügten
Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Ansicht einer Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen vor
dem Verpacken;
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2 eine
Ansicht der Vorrichtung der 1 beim Verpacken,
und
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3 eine
Ansicht der Vorrichtung der 1 nach dem
Verpacken.
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Eine
Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen umfasst eine Zuführeinrichtung,
mit der an Haken 2 hängende
Kleidungsstücke 1 an
einer Schiene 3 gefördert
werden. Die Zuführeinrichtung kann
bekannte Mittel zum Vereinzeln oder Gruppieren mehrerer Kleidungsstücke 1 aufweisen,
damit diese dann einzeln oder gruppiert verpackt werden. Die Zuführvorrichtung
umfasst eine Aufgabelvorrichtung 4, an der der nächste zu
verpackende Gegenstand einer Verpackungsstation zugeführt wird.
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Eine
Verpackungsstation umfasst einen Rahmen 6, an dem in einem
mittleren Bereich ein Halteelement 5 vorgesehen ist, an
dem ein zu verpackender Gegenstand 1 aufgehängt ist.
Das Zuführen der
Gegenstände 1 erfolgt
in diesem Ausführungsbeispiel
schräg
von oben nach unten, wobei auch andere horizontal verschiebbare
Fördermittel
eingesetzt werden können,
um den Gegenstand 1 zu dem Halteelement 5 zu transportieren.
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Um
den Gegenstand 1 zu verpacken ist eine Folienrolle 7 vorgesehen,
von der ein bahnförmiger Folienschlauch 8 abgewickelt
wird und über
Rollen 9 zu der Verpackungsstation von oben zugeführt wird. Dabei
ist eine Etikettiervorrichtung 10 vorgesehen, die einen
bewegbaren Kolben 11 aufweist, um Etiketten an den benachbart
vorbeigeführten
Folienschlauch 8 zu kleben.
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Die
Verpackungsstation umfasst ferner eine Spreizeinrichtung 12,
um den bahnförmigen
Folienschlauch 8 aufzuspreizen. Oberhalb des Halteelementes 5 ist
eine Schneidvorrichtung 13 vorgesehen, unterhalb der eine
aus Balken gebildete Schweißvorrichtung 14 angeordnet
ist.
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An
dem Rahmen 6 ist ferner eine Vorrichtung 15 zum
Messen der Länge
des zu verpackenden Gegenstandes 2 vorgesehen, wobei als
Messsensoren, optische Sensoren oder andere Messeinrichtungen vorgesehen
sein können.
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Nachfolgend
wird der Verpackungsvorgang für
einen Gegenstand 1 beschrieben.
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Wenn
der Gegenstand 1 an das Halteelement 5 übergeben
wurde, wird der Folienschlauch 8 von oben zugeführt und
die Länge
des Gegenstandes 1 über
die Führrichtung 15 ermittelt.
Die Länge des
Gegenstandes 1 wird an eine Auswerteeinheit übergeben,
die dann die Länge
der Verpackung festlegt und die Position, an der ein Etikett aufzukleben ist.
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Wie
in 2 gezeigt ist, wird ein aufgespreizter haubenförmiger Abschnitt 20 um
den Gegenstand 1 gezogen, wobei hierfür bekannte Fördermittel
eingesetzt werden. Da die Auswerteeinheit die Länge der Verpackung bestimmt
hat, kann ausgehend von der Unterkante des haubenförmigen Abschnittes 20 die
Etikettiervorrichtung 10 den vorbeigeführten Folienschlauch 8 mit
einem Etikett versehen, wobei hierfür der bewegbare Kolben 11 gegen den
Folienschlauch 8 zum Aufkleben gedrückt wird. Dies kann während der
Bewegung des Folienschlauches 8 nach unten erfolgen.
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Wie
in 3 gezeigt ist, wird nach dem Aufkleben des Etikettes
und des Überziehens
des Folienschlauches 8 die Schneid- und Schweißvorrichtung 13 und 14 betätigt, um
oberhalb des Gegenstandes 1 eine Abtrennung vorzunehmen,
sodass eine Folienhaube 18 gebildet ist, an der ein Etikett 17 aufgeklebt
ist. Die Höhe
des Etikettes 17 liegt an einer vorbestimmten Position
und kann somit von nachfolgenden Lesegeräten einfach erfasst werden.
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Nach
dem Verpackungsvorgang wird der verpackte Gegenstand 1 auf
eine Ausgabeschiene 19 gefördert, an der weitere Fördermittel
vorgesehen sind, um den verpackten Gegenstand zu einem Bestimmungsort
zu bringen.
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Das
aufgeklebte Etikett 17 kann Informationen zur Identifikation
des verpackten Gegenstandes 1 aufweisen. Ferner ist es
möglich,
auch andere Daten, wie Verarbeitungszeitpunkt, Länge etc. als Information auf
dem Etikett abzulegen. Das Etikett kann als Strichcode oder Speicherchip
oder sonstige Markierung ausgebildet sein.
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Die
Etikettiervorrichtung 10 offenbart im dargestellten Ausführungsbeispiel
einen bewegbaren Kolben. Es ist natürlich auch möglich, Etiketten
an einem Band vorzusehen, das bei Bedarf gegen den Folienschlauch 8 gedrückt wird,
beispielsweise über eine
Schwenk- und/oder Schiebemechanik. Auch andere Arten der Etikettierung
können
eingesetzt werden. Beispielsweise kann eine Saug- und Blaseeinrichtung
eingesetzt werden, mit der die Etiketten aufgenommen, vereinzelt
und dann aufgeklebt werden. Beim Aufkleben kann der Andruck über ein
Aufblasen erfolgen.
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Vorzugsweise
ist die Etikettiervorrichtung 10 oberhalb der Schweiß- und Schneidvorrichtung
angeordnet, wobei diese auch unterhalb vorgesehen sein kann.