-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich im Bereich der Halbleitertechnik
auf die Handhabungstechnik von Halbleiterwafern, insbesondere von
dünnen
Halbleiterwafern.
-
Dünne Halbleiterbauelemente
haben seit einigen Jahren eine weite Verbreitung in der Welt der
Mikroelektronik gefunden. Bekanntestes Beispiel hierfür sind integrierte
Schaltkreise für
Chipkarten, bei denen die Dicke der Silizium-Bauelemente heute etwa
150 μm beträgt. Auch
bei der Herstellung von Solarzellen werden immer dünnere Wafer
benutzt, um Material einzusparen. Darüber hinaus stellen die Leistungshalbleiter
mit Chipdicken von ca. 100 μm
ein wichtiges Marktsegment dar.
-
Eine
weitere Reduzierung der Chipdicke auf unter 50 μm bietet mehrere große Vorteile:
Zum
einen können
sehr flache Gehäuseformen
realisiert werden, wie es für
tragbare elektronische Geräte (Handy,
Fotoapparat, Notebook) notwendig ist. Auch bei RFID-Tags (Hochfrequenz
Indentifizierungs-Transponder) werden sehr dünne Chips ohne jedes Gehäuse eingesetzt.
-
Zweitens
verbessert sich die Performance von Bauelementen, bei denen ein
Stromfluss vertikal zur Chip-Rückseite
erfolgt. Dies gilt in besonderem Maße für Leistungsbauelemente und
Solarzellen.
-
Und
drittens entstehen durch das Abdünnen
der Schaltungswafer auf Dicken unter 30 μm mechanisch flexible Silizium-Chips,
die sich hervorragend für
kostengünstige
Montageprozesse auf flexiblen Substraten eignen.
-
Diese
Anwendungen sind nicht auf Silizium beschränkt, sondern können auch
auf andere Halbleitermaterialien, wie Galliumarsenid, Siliziumcarbid,
III-V Halbleiter wie AlGaAsP für
die Optoelektronik oder pyroelektrische Stoffe wie LiNbO3 für
die Telekommunikation übertragen
werden. Bei diesen Materialien ist eine neue Handhabungstechnik
noch dringender gesucht, weil sie deutlich bruchgefährdeter,
teurer und schwieriger zu bearbeiten sind, als Silizium.
-
Ultradünne Wafer
im Sinne dieser Erfindung sind Wafer aus einkristallinem, polykristallinem
oder amorphem Halbleiterwerkstoff, welche so dünn sind, dass sie in normalen
Bearbeitungsgeräten
ein wirtschaftlich nicht tragbares Bruchrisiko darstellen.
-
Die
Dicke unterschreitet dabei üblicherweise
1/10 mm. Wirtschaftlich besonders interessant sind Dicken von 50
bis 10 μm.
Jedoch sollte damit auch die Handhabung von Schichten von wenigen μm möglich sein. Diese
Trägertechnik
kann auch auf isolierende Materialien wie ultradünne Glasscheiben, Quarz, Saphir
und ähnliche
angewendet werden.
-
Ohne
geeignete Unterstützung
durch eine Trägertechnik
neigen diese ultradünnen
Wafer dazu, sich durch innere Spannungen spontan aufzurollen.
-
Um
diese ultradünnen
Halbleiter bearbeiten zu können,
ist es von grundlegender Bedeutung eine geeignete Handhabungstechnik
zu entwickeln. Einkristallines Silizium ist ein sprödes Material,
das bei geringen mechanischen Belastungen leicht bricht. Diese Gefahr
des Waferbruchs stellt derzeit das größte technische Problem bei
der Herstellung von ultradünnen
Halbleitern dar. Zudem verlieren ultradünne Wafer ihre gewohnte Stabilität und biegen
sich bereits durch ihr eigenes Gewicht und Massenträgheit um
mehrere Millimeter durch. Damit sind normale Handler, welche die
Wafer aus einer Horde entnehmen und diversen Bearbeitungsstationen
zuführen,
nicht mehr verwendbar. Auch die scharfkantigen Ränder der dünn geschliffenen Wafer führen zu
Problemen beim Transport. Das häufige
Nachjustieren der Handler auf die jeweilige Verformung der Wafer bei
der jeweiligen Dicke und Schichtaufbau ist unwirtschaftlich und
fehlerträchtig.
-
Ziel
der Entwicklung ist somit eine neue Handhabungstechnik, mit der
die ultradünnen
Wafer in allen üblichen
Bearbeitungsgeräten
ohne spezielle Anpassung, wie normale Wafer bearbeitet werden könnten. Nach
der Bearbeitung sollte der Nutzwafer möglichst bequem und problemlos
vom Trägerwafer
zu lösen
sein. Der Trägerwafer
sollte dabei wiederverwendbar und kostengünstig herzustellen sein.
-
Bekannt
aus dem Stand der Technik ist die Handhabung von dünnen Wafern
durch Aufkleben auf eine Trägerplatte.
Der wesentliche Schritt ist hierbei die Unterstützung des dünnen Nutzwafers durch einen
normal dicken Trägerwafer.
Die Verbindung der beiden Wafer erfolgt dabei durch Wachs, einen
thermoplastischen Klebstoff oder eine beidseitig klebende Folie,
die sich durch Temperatureinwirkung oder Bestrahlung mit UV-Licht
wieder ablösen
lässt.
Für viele
Bearbeitungsgeräte
wie Grinder, Spinätzer
oder Messgeräte
wird diese Folie erfolgreich angewendet. Jedoch kann, wenn bei Plasmaanlagen,
Ofen oder Schichtabscheidungen die Bearbeitungstemperatur höher als
etwa 150°C
wird, die Folie zerstört
werden und ihre Klebefunktion verlieren. Weil jeder Kleber empfindlich
auf gewisse Chemikalien reagiert, kann diese Klebung in Bädern mit
Lösungsmitteln,
Säuren
oder ähnlichem
nicht verwendet werden. Nach erfolgter Bearbeitung und Ablösung des Nutzwafers
bzw. des zu prozessierenden Wafers werden manchmal Rückstände der
Klebeschicht auf der Oberfläche
des Nutzwafers beobachtet, was zur unerlaubten Kontamination der
Anlagen führt.
-
In
den Patentanmeldungen
DE 102
38 601 und
DE 102 32
914 wird ein perforierter Trägerwafer beschrieben, der mit
einem anfangs flüssigen
Kleber arbeitet. Nach der Bearbeitung wird der Nutzwafer durch ein
Lösungsmittel,
das durch die Poren des Trägerwafers
dringt, abgelöst.
Auch hier treten die erwähnten
Probleme der begrenzten Temperaturverträglichkeit, der begrenzten Beständigkeit
gegen Chemikalien und der möglichen
Kontamination auf.
-
Von
Carinthian Tech Research, Villach wurde ein Ber noulli Vacuum Greifer
entwickelt, der durch einen geschickt gestalteten Luftstrom zwischen
Trägerwafer
und Nutzwafer gemäß dem Prinzip
von Bernoulli einen konstanten Luftspalt erzeugt. Damit kann ein
dünner
Wafer von einer Horde in eine Anlage und zurück transportiert werden. Jedoch
ist dies nur in einer Umgebung mit atmosphärischem Druck möglich. In
Anlagen mit Vakuum oder Unterdruck versagt diese Methode und der
dünne Wafer
muss auf andere Weise gehalten werden. Auch die laterale Fixierung
und die Verdrehung des Nutzwafers sind problematisch.
-
In
Plasmaanlagen ist darüber
hinaus das Prinzip des elektrostatischen Chucks (E-Chucks) bekannt:
Nach
dem Ablegen des zu bearbeitenden Wafers auf dem elektrostatischen
Chuck wird in der Vakuumkammer des Reaktors zunächst nach dem Einregeln der
Gasflüsse
der gewünschte
Kammerdruck eingestellt. Dann wird mit Hilfe eines meist hochfrequenten
Wechselspannungsfeldes das Plasma gezündet und der entsprechende Ätz- oder Depositionsschritt
eingeleitet. Gleichzeitig wird über
eine eigene Hochspannungsversorgung eine Gleichspannung zwischen
der Anode des Reaktors und der Rückseite
des elektrostatischen Chucks angelegt. Das daraus resultierende
elektrische Feld zwischen der Waferrückseite und der Isolationsschicht
des Chucks hält
den Wafer fest und erlaubt u.a. eine rückseitige Kühlung des Wafers durch Anströmen kleiner Mengen
von He-Gas. Üblicherweise
besteht die Isolationsschicht eines elektrostatischen Chucks aus
temperaturfesten Kunststoffen oder keramischen Materialien. Kühlkanäle auf der
Chuckoberseite sorgen für
entsprechende Wärmeableitung
auf der Waferrückseite,
um die Wafertemperatur möglichst
konstant zu halten und die durch Plasmen eingebrachten Wärmemengen
abzu leiten.
-
Damit
könnte
ein dünner
Wafer genauso wie ein normal dicker Wafer gehalten und bearbeitet
werden. Jedoch ist dieser erwähnte
elektrostatische Chuck ein fester Bestandteil der Anlage. Vor und
nach der Bearbeitung muss der Wafer durch einen Handler entnommen
und transportiert werden. Das ist jedoch durch die oben beschriebenen
Probleme der elastischen Durchbiegung und die Bruchgefahr bei ultradünnen Wafern nicht
mehr möglich.
-
Ausgehend
vom Stand der Technik ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, mit der bzw.
mit dem ein dünner
oder ultradünner
Nutzwafer auf einfache, zuverlässige
und Zerstörungen,
insbesondere Bruchschäden
am Nutzwafer vermeidende Art und Weise handhabbar ist. Die erfindungsgemäße Aufgabe
wird durch die dreischichtige Waferanordnung nach Anspruch 1 sowie
das Halteverfahren nach Anspruch 34 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungsformen
der erfindungsgemäßen Anordnung
bzw. des erfindungsgemäßen Halteverfahrens
sind in den jeweiligen abhängigen Ansprüchen beschrieben.
-
Eine
erfindungsgemäße dreischichtige
Waferanordnung weist eine Trägerschicht
auf, welche zumindest auf einer ersten Oberfläche von einer elektrisch isolierenden
Schicht bedeckt ist. Bevorzugt enthält die Trägerschicht hierbei ein halbleitendes
Material, insbesondere Silizium oder besteht aus einem solchen Material.
Die Trägerschicht
kann jedoch auch ein Metall aufweisen bzw. aus einem Metall gefertigt
sein. Da die Trägerschicht
jedoch wie beschrieben bevorzugt ein halbleitendes Material aufweist,
wird im folgen den auch alternativ von einer Trägerwaferschicht bzw. einem
Trägerwafer
gesprochen. Dies schließt
jedoch nicht aus, dass unter dieser Bezeichnung dann auch eine entsprechende
Trägerschicht
aus einem Metall verstanden wird. Ein Wafer im eigentlichen Sinn
(dünne
Scheibe aus einem Halbleitermaterial) ist somit ein Beispiel für eine Trägerschicht.
Darüberhinaus
weist die erfindungsgemäße dreischichtige
Waferanordnung eine Nutzwaferschicht auf, welche ein halbleitendes
Material enthält
oder aus einem solchen Material besteht. Zwischen der Nutzwaferschicht
(nachfolgend alternativ auch als Nutzwafer bezeichnet, da beispielsweise
insbesondere ein Nutzwafer als Nutzwaferschicht zum Einsatz kommt)
und der Trägerschicht
ist angrenzend an die Nutzwaferschicht und angrenzend an die Trägerschicht
die elektrisch isolierende Schicht angeordnet. Für die Dicke und den Durchmesser
der dreischichtigen Waferanordnung werden, wie nachfolgend noch
genauer beschrieben wird, die in der Halbleitertechnologie üblichen
Toleranzen für
Siliziumwafer gemäß SEMI-Standard M1-0302
und M1.1 bis M1.15 eingehalten. Wesentlich bei der erfindungsgemäßen dreischichtigen
Waferanordnung ist darüberhinaus,
dass die thermischen und mechanischen Eigenschaften der Trägerschicht
gleich oder ähnlich
derjenigen der Nutzwaferschicht sind. Dies betrifft insbesondere
die Wärmeausdehnungskoeffizienten
der beiden genannten Schichten, die bevorzugt identisch sein sollten,
jedoch maximal um 20 % voneinander abweichen sollten (andernfalls
treten unerwünschte
Biegeeffekte oder ähnliches
auf).
-
Darüberhinaus
weist in einer vorteilhaften Variante die dreischichtige Waferanordnung
einen elektrischen Kontakt zur elektrischen Kontaktierung der Trägerschicht
auf. Dieser elektrische Kontakt ist dann be vorzugt auf und/oder
angrenzend an einer der ersten Oberfläche gegenüberliegenden zweiten Oberfläche der Trägerschicht
angeordnet.
-
Als
elektrisch isolierende Schicht kann ein gewöhnliches dielektrisches Material
eingesetzt werden; es kann jedoch auch eine funktionale Schicht
mit permantenter elektrischer Polarisierbarkeit verwendet werden. Die
Trägerschicht
besitzt eine eigene elektrische Leitfähigkeit, welche im Falle einer
Halbleiterschicht durch eine Dotierung des Halbleitermaterials bewirkt
wird.
-
Vorteilhafterweise
weist die dreischichtige Waferanordnung lediglich einen elektrischen
Kontakt auf (unipolares Prinzip). Dies hat im Gegensatz zu dem bipolaren
Prinzip (mindestens zwei Elektroden) bei den bereits beschriebenen
E-Chucks den Vorteil, dass in den eventuell schon vorhandenen elektrischen
Schaltungen des zu prozessierenden Wafers bzw. des Nutzwafers (also
der Nutzwaferschicht) keine lateralen Spannungen induziert werden,
welche die Bauteile zerstören
könnten.
-
Der
Nutzwafer wird nun dadurch auf der elektrischen Trägerschicht
fixiert bzw. durch die Trägerschicht gehalten,
dass eine elektrische Spannung zwischen der Trägerschicht und dem Nutzwafer
angelegt wird. Durch die angelegte Spannung wird ein elektrostatisches
Feld erzeugt, das den dünnen
Nutzwafer bzw. die Nutzwaferschicht sicher auf der Trägerschicht
hält.
-
Die
erfindungsgemäße dreischichtige
Waferanordnung weist eine Reihe von erheblichen Vorteilen auf:
- – Als
Trägerschicht
für den
ultradünnen
Wafer kann ein Wafer bevorzugt aus dem gleichen Halbleitermaterial
wie dasjenige der ultradünnen
Nutzwaferschicht verwendet werden. Dies vermeidet Probleme mit unterschiedlicher
Wärmeausdehnung
und Kontamination.
- – Durch
die permanente Polarisierung der elektrisch isolierenden Schicht
kann, insbesondere bei Verwendung einer funktionalen Schicht als
elektrisch isolierende Schicht, auch nach Entfernung der äußeren Spannung
der Nutzwafer sicher auf der Trägerschicht
gehalten werden.
- – Eine
Trägerschicht
aus einem Halbleitermaterial bietet den Vorteil, dass sie über einen
großen
Temperaturbereich einsetzbar ist, gegen Lösungsmittel unempfindlich ist
und ausreichend eben ist. Zudem stellt ein solches Halbleitermaterial
für einen
Reinraum kein Fremdmaterial dar, es besteht somit nicht die Gefahr dass
durch nicht genau spezifizierte Materialien eine Kontamination,
insbesondere eine Kontamination mit Metallen gegeben ist.
-
Der
genau Aufbau, weitere Vorteile sowie die Verwendungsweise einer
erfindungsgemäßen dreischichtigen
Waferanordnung ergeben sich aus den nachfolgend beschriebenen Beispielen.
In den unterschiedlichen, den Beispielen entsprechenden Figuren
werden für
identische Bestandteile der erfindungsgemäßen dreischichtigen Waferanordnung
identische Bezugszeichen verwendet.
-
1 zeigt
ein Beispiel für
eine erfindungsgemäße dreischichtige
Waferanordnung in einer Schnittebene senkrecht zur Durchmesserebene der
Waferanordnung bzw. in Richtung der Dicke der Waferanordnung.
-
2 zeigt
eine dreidimensionale Schrägansicht
auf die Waferanordnung der 1.
-
3 zeigt
eine Sicht von unten auf eine weitere dreischichtige Waferanordnung
gemäß der Erfindung,
welche einen Kreisabschnitt bzw. einen Flat aufweist.
-
4 zeigt
ein weiteres Beispiel für
eine erfindungsgemäße dreischichtige
Waferanordnung, welche eine Kerbe bzw. einen Notch aufweist.
-
1 zeigt
eine erfindungsgemäße dreischichtige
Waferanordnung mit einem oberhalb der Trägerschicht angeordneten Nutzwafer
bzw. zu prozessierenden Wafer 1 in einem Schnitt senkrecht
zur Längsausdehnungsrichtung
bzw. Längsausdehnungsebene
der dreischichtigen Waferanordnung, also parallel zur Dickenrichtung
der dreischichtigen Waferanordnung. Die Längsausdehnungsebene bzw. Längsausdehnungsrichtung
ist dadurch definiert, dass die lineare Ausdehnung der dreischichtigen
Waferanordnung in dieser Ebene bzw. Richtung wesentlich größer ist
als deren Ausdehnung senkrecht dazu bzw. in Dickenrichtung. Die
Dicke der dreischichtigen Waferanordnung wird somit durch die Summe
D + i + d gegeben (d = Dicke der Nutzwaferschicht, D = Dicke der
Trägerschicht
und i = Dicke der elektrisch isolierenden Schicht). Die Längsausdehnung
a der dreischichtigen Waferanordnung in der Längsausdehnungsebene wird nachfolgend
alternativ auch als Durchmesser der dreischichtigen Waferanordnung
bezeichnet.
-
Die
dreischichtige Waferanordnung weist eine Trägerschicht bzw. einen Trägerwafer 2 sowie
eine diesen Trägerwafer 2 teilweise
umhüllende
elektrisch isolierende Schicht 3 auf. Der Trägerwafer 2 weist
im vorliegenden Fall die waferübliche
Form eines sehr flachen Zylinders auf, dessen Durchmesser a in Längsausdehnungsrichtung
sehr viel größer ist
als dessen Dicke D senkrecht zur Längsausdehnung. Die beiden Zylinderdeckelflächen, also
die eigentlichen Oberflächen
des Wafers sind im vorliegenden Fall mit den Bezugszeichen 2a (oben
liegende Fläche)
bzw. 2b (unten liegende Fläche) bezeichnet. Die zweite
Oberfläche 2b liegt der
ersten Oberfläche 2a im
wesentlichen parallel und beabstandet (Abstand D) gegenüber. Die
Zylindermantelfläche
(Seitenfläche)
des Trägerwafers
ist mit dem Bezugszeichen 2c gekennzeichnet. Oberhalb des
Trägerwafers 2 und
in Bezug auf die Längsausdehnung
parallel zum Trägerwafer 2 ist
der zu prozessierende ultradünne
Nutzwafer 1 angeordnet. Die erfindungsgemäße dreischichtige
Waferanordnung ist zweistückig
ausgebildet, wobei die Nutzwaferschicht 1 von der aus der
Trägerschicht 2 und
der isolierenden Schicht 3 ausgebildeten Einheit abnehmbar
bzw. abtrennbar ist. Um dies zu verdeutlichen, ist im vorliegenden
Fall die Nutzwaferschicht 1 beabstandet zur elektrisch
isolierenden Schicht 3 gezeichnet. Wenn jedoch die Nutzwaferschicht 1 gemäß der Aufgabe
der vorliegenden Erfindung gehalten wird, so ist die Nutzwaferschicht 1 angrenzend
an die der Trägerschicht 2 abgewandte
Seite 3a der elektrisch isolierenden Schicht 3 angeordnet.
Im vorliegenden Fall ist der zu prozessierende Wafer 1 ein
Siliziumwafer. Als Trägerwafer 2 für den ultradünnen Wafer
bzw. Nutzwafer 1 wird daher ebenfalls ein Siliziumwafer
verwendet. Die Verwendung eines Trägerwafers 2 aus demselben
Material wie das jenige des Nutzwafers 1 ist vorteilhaft,
da damit Probleme mit unterschiedlicher Wärmeausdehnung und Kontamination
vermieden werden. Somit werden die Reinheitsanforderungen der Halbleiterindustrie
problemlos erfüllt.
Bei exotischeren Wafermaterialien als Silizium, beispielsweise Ge, GaAs,
SiC, InP, InGaAsP oder anderen kann jedoch aus Kostengründen auch
auf Silizium als Material für
den Trägerwafer
zurückgegriffen
werden.
-
Im
vorliegenden Fall hat der Trägerwafer 2 den
gleichen nominellen Durchmesser (Ausdehnung a in Längsrichtung)
wie der Nutzwafer 1. Der Nutzwafer 1 ist demnach
ebenfalls als sehr flacher Zylinder ausgestaltet. Der Trägerwafer 2 erfüllt darüber hinaus
dieselben Toleranzanforderungen wie sie an den Nutzwafer 2 gestellt
werden. Im vorliegenden Fall eines sogenannten 6-Zoll-Wafers beträgt der Durchmesser
150 mm, die Toleranz für
diese Größe a beträgt +/–0,2 mm.
Um Probleme mit dem scharfkantigen Rand des ultradünnen Nutzwafers 1 zu
vermeiden, kann jedoch der Nutzwafer 1 auch geringfügig (wenige
mm) im Durchmesser kleiner sein als der Trägerwafer 2. Selbstverständlich kann
jedoch auch ein kleinerer exotischer Nutzwafer 1 auf einem
normal großen
Trägerwafer 2 transportiert
werden (z.B. 3'' Ge auf 6'' Si), um die standardmäßig für die Halbleiterprozessierung
vorhandenen Geräte
wie Handler oder ähnliches
nutzen zu können.
Um in einer Bearbeitungsmaschine, wie beispielsweise einem Plasmaätzer, das
ungewollte Anätzen
oder in einem Plasmaabscheider das ungewollte Beschichten des Trägerwafers
zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, den Trägerwafer bzw. die Trägerschicht
geringfügig
(also wenige mm) kleiner im Durchmesser als den Nutzwafer bzw. die Nutzwaferschicht
zu gestalten. Hierdurch wird der Trägerwafer durch Abschattung
des Plasmas geschützt.
-
Der
Trägerwafer
kann somit im Durchmesser auch geringfügig kleiner sein, als standardmäßig in der Halbleitertechnologie übliche Wafer
(siehe nachfolgend aufgeführte
Tabelle).
-
Der
Trägerwafer 2 wird
mit einer solchen Dicke D hergestellt, dass die Summe D + d + i
der Dicken D der Trägerschicht,
i der elektrisch isolierenden Schicht und d der dünnen Nutzwaferschicht 1 innerhalb
der Dickentoleranz für
Wafer dieses Durchmessers liegt. Mit anderen Worten weist die Gesamtdicke
der dreischichtigen Waferanordnung einen Wert auf, welcher einem
Dickenwert entspricht, wie er üblicherweise
von standardmäßigen Handhabungsvorrichtungen
der Halbleiterindustrie gehandhabt werden kann. Bei einem Durchmesser
von a = 150 mm liegt diese Gesamtdicke meist im Bereich von 655
bis 695 μm.
Somit erscheint die Kombination aus Trägerwafer 2, isolierender
Schicht 3 und Nutzwafer 1 für ein Bearbeitungsgerät als normal
dick. Bequemerweise wird als Trägerwafer
ein standardmäßig dicker
Wafer benutzt und lediglich durch Auswahl der Charge die Erfüllung der
Dickentoleranz gewährleistet.
Für höhere Anforderungen
kann der Trägerwafer 2 jedoch
auch so auf die notwendige Dicke gebracht werden, dass ein Ausgangswafer
um die Dicke des Nutzwafers 1 abgedünnt wird.
-
Selbstverständlich kann
die dreischichtige Waferanordnung jedoch auch andere Durchmesser
und Gesamtdicken aufweisen. Die in der Halbleitertechnologie üblichen
Wafer sind 2-, 3-, 4-, 5-, 6-, 8- und 12-Zoll-Wafer. Die für diese Wafer gemäß dem SEMI-Standard
M1-0302 und M1.1 bis M1.15 für
den Durchmesser a und die Gesamtdicke D + i + d geltenden Toleranzwerte
lassen sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Die dreischichtige
Waferanordnung kann somit ebenfalls die in der Tabelle angegebenen
Durchmesser a und Dicken D + d + i mit den jeweils angegebenen Toleranzwerten
aufweisen.
-
Als
Trägerwafer 2 wird
hier ein Siliziumwafer in seiner unveränderten Form einer einstückigen,
durchgehenden Platte ohne eingebrachte Bohrungen, Kanäle o.ä. verwendet.
-
Der
Trägerwafer 2 besitzt
eine eigene elektrische Leitfähigkeit.
Diese ist so ausgestaltet, dass sie ausreicht, um in einem Zeitmaßstab von
Sekunden eine gleichmäßigen Verteilung
seines Potentials zu gewährleisten.
Die elektrische Leitfähigkeit
wird im vorliegenden Fall, also bei Einsatz einer Trägerschicht
aus einem Halbleitermaterial, durch eine starke Dotierung (p+ oder
n+ Dotierung des Grundmaterials, hier Silizium) gewährleistet.
Grundsätzlich
reicht jedoch auch eine geringe Grunddotierung des Trägerwafermaterials
aus.
-
Der
Trägerwafer
ist teilweise von einem Dielektrikum 3 zur elektrischen
Isolation umhüllt
(elektrische Isolationsschicht). Für eine Verbesserung der Dauer
des nachfolgend beschriebenen sicheren Haltens der Nutzwaferschicht
bzw. des Nutzwafers 1 auf dem Trägerwafer bzw. der Trägerschicht 2 kann
jedoch auch eine funktionale Schicht mit permanenter elektrischer
Polarisierbarkeit anstelle des Dielektrikums 3 verwendet
werden. Bei einer solchen funktionalen Schicht handelt es sich um
eine Isolatorschicht mit der zusätzlichen
Eigenschaft, dass diese Schicht permanent polarisierbar ist. Eine
solche funktionale Schicht kann somit beispielsweise das elektrische
Feld halten, bis die Curie-Temperatur überschritten wird. Im vorliegenden
Fall des Silizium-Trägerwafers 2 (und
des Silizium-Nutzwafers 1) besteht das Dielektrikum 3 aus
Siliziumdioxid, hier als thermischem Oxid. Anstelle eines thermischen
Oxids kann es sich auch um ein mittels eines CVD-Verfahrens abgeschiedenes
CVD-Oxid oder um
Siliziumnitrit handeln. Die Isolationsschicht 3 kann alternativ
auch als organische oder anorganische Lackschicht ausgestaltet sein,
falls die Temperaturbeständigkeit
nicht wesentlich ist.
-
Im
vorliegenden Fall umhüllt
die elektrische Isolationsschicht 3 den Trägerwafer 2 nicht
vollständig:
sie bedeckt lediglich die obere Zylinderdeckelfläche bzw. die oben liegende
Oberfläche 2a des
Trägerwafers 2 sowie
die Seitenfläche 2c des
Trägerwafers 2 vollständig und
die unten liegende Oberfläche 2b (untere
Zylinderdeckelfläche)
zum Teil. Die untere Oberfläche 2b des
Trägerwaferzylinders 2 ist
hierbei lediglich in einem außen
liegenden, ringförmigen
Randbereich 2b1 von der Isolationsschicht 3 bedeckt.
Der zentrale, kreisförmige, innen
liegende Abschnitt 2b2 der unteren Zylinderdeckelfläche ist
nicht von der elektrisch isolierenden Schicht 3 bedeckt.
Die radiale Ausdehnung des bedeckten Bereichs 2b1 in Richtung
der Waferebene beträgt
in einem konkreten Beispiel 2,5 des Durchmessers des nicht bedeckten
Bereichs 2b2. Die Herstellung des freiliegenden Bereichs 2b2 geschieht
dadurch, dass zunächst
der gesamte Trägerwa fer 2 von
der elektrisch isolierenden Schicht umhüllt wird. Sodann erfolgt ein
teilweises Freiätzen
oder auch ein mechanisches Entfernen des Dielektrikums 3 im
Oberflächenbereich 2b2.
Hierbei kann alternativ auch die gesamte rückseitige Oberfläche 2b freigelegt
werden und nicht nur wie im vorliegenden Fall unter Beachtung des
Randausschlusses 2b1. Handelt es sich bei dem Material
des Trägerwafers 2 wie
im vorliegenden Fall um hochdotiertes Silizium, so besteht dann
bereits ein guter elektrischer bzw. ohmscher Kontakt, über welchen
mittels einer unterhalb der Oberfläche 2b2 anzuordnen
Auflage aus Metall ein elektrisches Potenzial an den Trägerwafer 2 angelegt
werden kann. Reicht die Dotierstoffkonzentration zur Herstellung
einer ausreichenden elektrischen Leitfähigkeit nicht aus, so muß der ohmsche
Kontakt durch eine separate Implantation und/oder Diffusion von
Ionen, insbesondere von Metallionen, oder durch eine separate Beschichtung
der Oberfläche 2b2 mit
einer Metallschicht erzeugt werden. Im vorliegenden Fall wird somit
auf der Rückseite 2b des
Trägerwafers 2 genau
ein elektrischer Kontakt hergestellt, mit dem der Trägerwafer
als unipolarer elektrostatischer Trägerwafer betreibbar ist. Eine
Unterteilung des Kontaktes bzw. der Elektrode in Segmente oder Zonen
(also in mehrere Elektroden) wie sie bei bipolaren E-Chucks üblicherweise
erfolgt, ist im vorliegenden Fall somit nicht gegeben. Dies hat
den Vorteil, dass in den eventuell schon vorhandenen elektrischen
Schaltungen des Nutzwafers 1 keine lateralen Spannungen induziert
werden können,
welche Bauteile zerstören
könnten.
-
Wesentliche
Merkmale der gezeigten mobilen, elektrostatischen dreischichtigen
Waferanordnung 2, 3 sind daher:
- – Der Trägerwafer
besteht aus dem gleichen Material wie der Nutzwafer.
- – Die
Kombination von Trägerwafer
und dünnem
Nutzwafer hat eine Dicke, welche innerhalb der Dickentoleranz für Wafer
dieser Längsausdehnung
a bzw. diesen Durchmessers liegt.
- – Der
Durchmesser bzw. die Längsausdehnung
a des Trägerwafers
erfüllt
die Toleranzen für
Wafer dieser Größe.
- – Der
Trägerwafer 2 ist
durch ein Dielektrikum 3 vom Nutzwafer 1 isoliert.
-
Nachfolgend
wird der Betrieb der beschriebenen Waferanordnung beschrieben:
Durch
Anlegen einer elektrischen Spannung an den Nutzwafer 1 oder
an den Trägerwafer 2 oder
zwischen Trägerwafer 2 und
Nutzwafer 1 wird zwischen diesen ein elektrostatisches
Feld erzeugt, das den dünnen
Nutzwafer 1 sicher auf dem Trägerwafer 2 halten
kann. Der beschriebene Trägerwafer
wird hierzu nach dem Prinzip des unipolaren E-Chucks betrieben.
Auf den Trägerwafer 2 wird
der zu bearbeitende dünne
Nutzwafer 1 aufgelegt. Der Nutzwafer 1 ist somit
angrenzend an die die obere Oberfläche 2a des Nutzwafers 2 bedeckende dielektrische
Schicht 3 bzw. angrenzend an deren der Oberfläche 2a gegenüberliegende
Oberfläche 3a angeordnet.
Die beiden Wafer 1 und 2 können als Flächen eines Plattenkondensators
betrachtet werden. Das elektrische Feld ist vertikal (also in Dickenrichtung)
zwischen Trägerwafer 2 und
Nutzwafer 1 ausgerichtet. Die Aufladung dieses "Plattenkondensators" geschieht durch
Auflegen des Trägerwafers 2 (bzw. dessen
an seiner Unterseite 2b2 ausgebildeten elektrischen Kontakts)
auf einen geerdeten Tisch und vorübergehendes und schonendes
Berühren
des Nutzwafers 1 mit einer Hochspannungselektrode. Dieses
elektrische Feld übt
eine haltende elektrostatische Kraft auf den Nutzwafer 1 aus.
Die nutzbare Haltekraft steigt dabei an, je dünner die Ausdehnung des Dielektrikums 3 in
Dickenrichtung (Dicke i) ist. Erfahrungsgemäß hält der Nutzwafer 1 dabei umso
sicherer, je dünner
er ist. Die notwendige Spannung bzw. der notwendige Potenzialunterschied
richtet sich nach der Dicke i des Isolators 3 und der notwendigen
Feldstärke
bzw. der zu erzielenden Haltekraft und liegt typischerweise zwischen
etwa 50 und 500 V.
-
Die
Kombination von Trägerschicht 2,
Isolationsschicht 3 und Nutzwaferschicht 1 bildet
nun eine untrennbare Einheit, die von einem Bearbeitungsgerät wie ein
normaler Wafer bearbeitet werden kann. Die Kombination kann somit
auch von normalen Handlern und in Horden transportiert werden. Nach
oder während
der Bearbeitung, dem Transport oder einer Lagerung kann bei Bedarf
die Haltekraft durch erneutes Nachladen wieder aufgefrischt werden.
Die Dauer des sicheren Haltens ergibt sich aus der Isolationseigenschaft
des Dielektrikums und der umgebenden Luft beziehungsweise der umgebenden
Medien.
-
Am
Ende der Bearbeitung wird der Nutzwafer vom Trägerwafer durch ein einfaches
Entladen getrennt. Die Erfahrung mit elektrostatischen Chucks zeigt,
dass dabei manchmal ein vorübergehendes
oder periodisches Umpolen notwendig sein kann, um gefangene bzw.
getrappte Ladungen zu neutralisieren. Der Nutzwafer 1 kann
dann an einen Träger
mit Klebe- oder Vakuumtechnik übergeben
oder der Aufbau- und Verbindungstechnik zugeführt werden.
-
Für die in
der Halbleitertechnik üblichen
Bearbeitungsmaschinen besteht somit kein Unterschied zwischen einer
dreischichtigen Waferanordnung gemäß der Erfindung und einem herkömmlichen
einschichtigen Wafer.
-
2 zeigt
eine dreidimensionale Ansicht (Schrägansicht) auf eine dreischichtige
Waferanordnung gemäß 1.
Zur Vereinfachung ist hier die dünne
isolierende Schicht 3 nicht gezeigt. Darüberhinaus
sind der dünne
Nutzwafer 1 bzw. die Nutzwaferschicht und der Trägerwafer 2 bzw.
die Trägerschicht
zur besseren Darstellung beabstandet voneinander, also im nicht
gehaltenen Zustand gezeichnet.
-
3 zeigt
eine Ansicht von unten auf eine erfindungsgemäße dreischichtige Waferanordnung,
welche einen geraden Kreisabschnitt bzw. einen sog. „Flat" aufweist. Zur Kennzeichnung
der Kristallorientierung tragen Wafer üblicherweise einen solchen „Flat" 4, also
einen geraden Kreisabschnitt. Eine solche Kennzeichnung in Form
eines Flats 4 wird vor allem bei 2-Zoll-, 3-Zoll-, 4-Zoll-, 5-Zoll- und
6-Zoll-Wafern verwendet.
-
Wie 4 zeigt,
geschieht die Kennzeichnung bei 8-Zoll-Wafern und 12-Zoll-Wafern (mit
einem Durchmesser a von 200 bzw. 300 mm) meist nicht durch einen
Flat 4, sondern durch einen Notch 5, also eine kleine
Kerbe, welche ebenso wie der Flat 4 auf der Zylindermantelfläche des
Wafers in einer Richtung parallel zur Zylindersymmetrieachse angeordnet
ist. 4 zeigt ebenso wie 3 eine Ansicht
von unten auf eine erfindungsgemäße dreischichtige
Waferanordnung.
-
Der
Trägerwafer
sollte diese normgerechten (gemäß SEMI-Standard)
Kennzeichnungen 4 bzw. 5 in der gleichen Weise
wie der Nutzwafer aufweisen, um bei automatisch arbeitenden Geräten von
einem Gerät bzw.
Gerätebestandteil,
welches einen solchen Flat 4 bzw. Notch 5 erkennt
(Flatfinder) nicht zurückgewiesen zu
werden.