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DE102005008295B4 - Schutzvorrichtung für eine Magnetstreifenkarte - Google Patents

Schutzvorrichtung für eine Magnetstreifenkarte Download PDF

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DE102005008295B4
DE102005008295B4 DE200510008295 DE102005008295A DE102005008295B4 DE 102005008295 B4 DE102005008295 B4 DE 102005008295B4 DE 200510008295 DE200510008295 DE 200510008295 DE 102005008295 A DE102005008295 A DE 102005008295A DE 102005008295 B4 DE102005008295 B4 DE 102005008295B4
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Wincor Nixdorf International GmbH
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Abstract

Schutzvorrichtung für eine Magnetstreifenkarte (14) während der Einführung der Karte in eine Eingabevorrichtung (2) mit einem Eingabeschlitz (7) insbesondere bei einem Selbstbedienungsgerät, gekennzeichnet durch eine in den Eingabeschlitz (7) der Eingabevorrichtung (2) einführbare Abschirmung, die den Magnetstreifen (13) der Magnetstreifenkarte (14) beim Einführen der Karte abdeckt und gegen ein unberechtigtes Auslesen von Daten schützt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung für eine Magnetstreifenkarte nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Aus der DE 36 04 020 A1 ist eine Sicherheitshülle für eine mit einem Datenträger versehene Karte, insbesondere eine Scheckkarte, bekannt, die am Hüllenrand einen Schlitz für den Karteneinschub aufweist. Die Hülle ist mit einer Einrichtung zur Dateneingabe und mit einer durch die Daten beeinflussbare Entnahmesperre versehen. Diese Sicherheitshülle ist relativ aufwendig und teuer.
  • Eine weitere Schutzhülle für kontaktlose Chipkarten ist aus der DE 44 01 089 A1 bekannt. Um die Karte vor einem nicht autorisierten Zugriff zu schützen, besteht ist die Schutzhülle ganz oder teilweise aus leitendem Material.
  • Selbstbedienungsgeräte sind beispielsweise in Form von Geldautomaten, Kontoauszugsdruckern sowie Informations- und/oder Transaktionsterminals in verschiedensten Ausführungen bekannt. Sie weisen im Allgemeinen eine Eingabevorrichtung und/oder eine Ausgabevorrichtung auf. Die Eingabevorrichtung ist mit einem Eingabeschlitz ausgestattet, um beispielsweise eine Magnetstreifen- und/oder Chipkarte einzuziehen. Derartige Geräte werden nicht nur in Geldinstituten aufgestellt, sondern unter anderem auch in Einkaufsstätten, wie zum Beispiel Supermärkte, Tankstellen und dergleichen.
  • Zur Autorisierung an Selbstbedienungsgeräten werden üblicherweise Magnetstreifen- oder Chipkarten oder kombinierte Magnetstreifen-Chip-Karten eingesetzt.
  • Für diese ist im Allgemeinen an der Frontseite oder einer sonstigen Seite des Grundgehäuses des Selbstbedienungsgerätes die Eingabevorrichtung angeordnet, welche die eingegebene Karte zu einem Kartenlesegerät führt. Diese Eingabevorrichtungen mit einem Eingabeschlitz sind besonders bevorzugte Orte für Manipulationen. So wurde beispielsweise versucht, an der Eingabevorrichtung eine zusätzli che Vorrichtung mit einem Magnetstreifenlesekopf und einem Durchführschlitz für die Karten anzuordnen, mit der die Daten des Magnetstreifens ausgelesen werden können. Der Eigentümer der Karte bemerkt in der Regel diese Manipulation nicht sofort, denn die eigentlich durchzuführende Transaktion wird dadurch nicht beeinträchtigt. Die ausgelesenen Informationen werden dann auf Ersatzkarten geschrieben und ermöglichen dann die unautorisierte Geldentnahme vom Konto des Eigentümers der Karte, insbesondere wenn auch noch der PIN-Code der Karte ausgespäht wurde. Dieses Ausspähen ist besonders einfach in Einkaufsstätten, da an den Kassen die Eingabegeräte unabgeschirmt aufgestellt werden, so dass mittels einer Minikamera der PIN-Code erfasst werden kann.
  • Die manipulierten Ein- oder Ausgabevorrichtungen werden von den Betrügern so gestaltet, dass sie für den Benutzer möglichst unerkennbar sind. Die zusätzlich angebrachten Vorrichtungen ähneln deshalb im Aussehen dem Original zumindest weitgehend. In diversen Betrugsfällen wurde sogar die eigentliche Ein- oder Ausgabevorrichtung entfernt und durch eine manipulierte Vorrichtung ersetzt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfach umzusetzende Vorrichtung vorzuschlagen, durch die gewährleistet ist, dass auf dem Magnetstreifen gespeicherte Daten nicht lesbar oder erfassbar sind, selbst wenn das Ein- und/oder Ausgabegerät eines Selbstbedienungsgerätes manipuliert ist.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruchs 1.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Erfindungsgemäß weist die Schutzvorrichtung eine in einen Eingabeschlitz einer Eingabevorrichtung eines Selbstbedienungsgerätes einführbare Abschirmung auf, welche dazu ausgelegt ist, den Magnetstreifen der Magnetstreifenkarte beim Einführen der Karte abzudecken und gegen ein unberechtigtes Auslesen von Daten zu schützen. Beim Einführen der Magnetstreifenkarte in die Eingabevorrichtung ist der Magnetstreifen ungeschützt und kann daher durch Manipulationen gelesen und ausgewertet werden. Mit Hilfe der Erfindung kann der Inhaber der Karte vor dem Einführen in die Eingabevorrichtung die Schutzvorrichtung in den Eingabeschlitz einführen, so dass der Magnetstreifen während des Einschiebens der Magnetstreifenkarte in den Eingabeschlitz abgedeckt ist, wodurch die gespeicherten Informationen bzw. Daten nicht unbefugt erfassbar sind. Da durch die Abschirmung der Magnetstreifen abgedeckt ist, kann auch im Fall eines vorgebauten Magnetkartenlesers dieser den Magnetstreifen nicht auslesen, da der Lesekopf des Kartenlesers durch die Abschirmung keinen Zugriff auf den Magnetstreifen hat. Gleichwohl ist eine ordnungsgemäße Abwicklung der gewünschten Transaktion des Karteninhabers möglich.
  • Gemäß einer bevorzugten Variante ist die Schutzvorrichtung plattenförmig ausgebildet und entspricht im Endbereich im Wesentlichen der Breite des Eingabeschlitzes. Der Endbereich kann in den Eingabeschlitz eingeschoben werden.
  • Es ist besonders vorteilhaft, wenn an der plattenförmigen Grundfläche in den Seitenkanten Klemmstege zur Halterung und Führung der Magnetstreifenkarte angeformt sind, die sich bis zu dem Endbereich erstrecken. Die Klemmstege sind so ausgelegt, dass zwar ein Verrutschen der Magnetstreifenkarte verhindert wird, jedoch beim Aufbringen einer Schubkraft die Karte aus der Schutzvorrichtung herausgeschoben werden kann. Durch die Klemmstege wird des weiteren ein Anschlag geschaffen, so dass es nicht möglich ist, dass versehentlich die Schutzvorrichtung in die Eingabevorrichtung eingezogen wird. Vorzugsweise sind die Klemmstege einstückig mit der Schutzvorrichtung verbunden. Mittels eines geeigneten Werkzeuges lässt sich dann das Schutzelement auf einfache Weise z.B. durch Kaltverformung aus einem entsprechend gestalteten Zuschnitt herstellen.
  • Die Länge des Endbereichs sollte nur so groß sein, dass es von den Einzugswerkzeugen des Eingabegerätes nicht erfasst wird. Bevorzugt sind beide Seitenkanten des Endbereichs gegenüber den Klemmstegen nach innen versetzt.
  • In bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, dass die Schutzvorrichtung zumindest bereichsweise aus Metall besteht oder beispielsweise ein Metallgeflecht oder eine Beschichtung aus Metall aufweist. Das verwendete Material sollte vorzugsweise knick- bzw. biegesteif sein. In einer bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, die Schutzvorrichtung vollständig aus Metall zu fertigen. Sofern es nur teilweise aus Metall besteht oder mit einer metallischen Beschichtung versehen ist, ist vorgesehen, dass das Schutzelement aus einem nicht metallischen Werkstoff, vorzugsweise aus einem Kunststoff besteht, und dass es zur Abdeckung des Magnetstreifens mit einer metallischen Beschichtung versehen ist.
  • Anhand der beiliegenden Zeichnungen wird die Erfindung noch näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Geldautomaten als Beispiel für ein Selbstbedienungsgerät;
  • 2 ein Ausführungsbeispiel einer Schutzvorrichtung in perspektivischer Darstellung;
  • 3 die Schutzvorrichtung aus 2 mit einer andeutungsweise dargestellten Magnetkarte in einer Draufsicht;
  • 4 die Schutzvorrichtung aus 2 in einer Unteransicht;
  • 5 die Schutzvorrichtung aus 2 in einer Stirnansicht, und
  • 6 die Schutzvorrichtung aus 2 in einer Seitenansicht, in Richtung des Pfeiles VI in der 5 gesehen.
  • Der in der 1 dargestellte Geldautomat weist ein Grundgehäuse 1 auf. Der Geldautomat ist mit einer Eingabevorrichtung 2 für Magnetstreifenkarten sowie mit zwei Ausgabevorrichtungen 3, 4 ausgestattet. Eine der Ausgabevorrichtungen 3, 4 ist zur Ausgabe von Geldscheinen und die andere zur Ausgabe von Quittungen ausgelegt. Ergänzend könnten an dem Selbstbedienungsgerät auch noch weitere Eingabe- und/oder Ausgabevorrichtungen, beispielsweise zum Eingeben von Geld oder Schecks vorgesehen sein. Eine Tastatur 5, der ein Display in Form eines Bildschirmes 6 zugeordnet ist, dient zur Anzeige kundenspezifischer Informationen.
  • Der Bildschirm 6 kann zum Beispiel zur Anzeige der Eingaben an der Tastatur 5 und/oder weiterer Informationen der vorzunehmenden Transaktionen genutzt werden.
  • Die Eingabevorrichtung 2 ist mit einem Schlitz (Eingabeschlitz) 7 ausgestattet, in den die Magnetstreifenkarte eingeführt wird. Dann wird die Karte innerhalb des Geldautomaten zu einem Kartenlesegerät weitertransportiert.
  • Die 2 zeigt eine Schutzvorrichtung 10 gemäß der Erfindung, die mit einer vorzugsweise metallischen Abschirmung zum Abschirmen des elektromagnetischen Feldes des Lesekopfes eines vorgebauten Kartenlesegerätes bzw. des Magnetstreifens der Magnetstreifenkarte versehen ist.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Schutzvorrichtung 10 als Schutzplatte bestehend aus einer plattenförmigen Grundfläche 20 und zwei seitlichen federnden Klemmstegen 11, 12 ausgebildet. Die Klemmstege 11, 12 sind einstückig mit der Grundfläche 20 verbunden und dienen zur Führung und Halterung einer Magnetstreifenkarte 14. Die Klemmstege 11, 12 erstrecken sich bis zu einem Endbereich 15 der Grundfläche 20, der in den Eingabeschlitz des Eingabegerätes 2 eingesteckt werden kann. Die Klemmstege 11, 12 bilden einen Anschlag beim Einführen der Schutzvorrichtung in den Eingabeschlitz 7. Die Länge des Endbereiches 15 ist so bemessen, dass er von den Einzugsrollen des Eingabegerätes nicht erfasst werden kann.
  • Nach dem Einführen der Schutzvorrichtung 10 in den Eingabeschlitz wird die Magnetstreifenkarte 14 in den Eingabeschlitz eingeschoben. Der Magnetstreifen 13 ist während des Einziehens in das Eingabegerät von der Schutzvorrichtung 10 abgedeckt, so dass die gespeicherten Daten von dem Magnetstreifen 13 von einem vorgebauten Kartenlesegerät nicht gelesen werden können.
  • In einer Weiterentwicklung der dargestellten Ausführung kann die Schutzvorrichtung 10 auch als eine die Magnetstreifenkarte 14 umschließende Schutzhülle im Bereich zwischen den Klemmstegen 11, 12 ausgebildet sein, in der die Magnet streifenkarte 14 aufbewahrt wird und aus der sie abgezogen werden kann. Beim Einführen in den Eingabeschlitz einer Eingabevorrichtung überstreicht sie dann den Bereich 15 der Abschirmung, so dass der Magnetstreifen 13 beim Einführen in das Gerät stets abgeschirmt bzw. abgedeckt ist.
  • 1
    Grundgehäuse
    2
    Eingabevorrichtung
    3, 4
    Ausgabevorrichtung
    5
    Tastatur
    6
    Bildschirm
    7
    Eingabeschlitz
    10
    Schutzvorrichtung
    11, 12
    Klemmstege
    13
    Magnetstreifen
    14
    Magnetstreifenkarte
    15
    Endbereich
    20
    Grundfläche

Claims (6)

  1. Schutzvorrichtung für eine Magnetstreifenkarte (14) während der Einführung der Karte in eine Eingabevorrichtung (2) mit einem Eingabeschlitz (7) insbesondere bei einem Selbstbedienungsgerät, gekennzeichnet durch eine in den Eingabeschlitz (7) der Eingabevorrichtung (2) einführbare Abschirmung, die den Magnetstreifen (13) der Magnetstreifenkarte (14) beim Einführen der Karte abdeckt und gegen ein unberechtigtes Auslesen von Daten schützt.
  2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschirmung als plattenförmige Grundfläche (20) mit einem Endbereich (15), der in den Eingabeschlitz (7) einführbar ist, ausgebildet ist.
  3. Schutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Endbereich (15) im Wesentlichen der Breite des Eingabeschlitzes (7) der Eingabevorrichtung (2) entspricht.
  4. Schutzvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass an den Seitenkanten der plattenförmigen Grundfläche (20) Klemmstege (11, 12) zur Halterung und Führung der Magnetstreifenkarte (14) angeformt sind, die sich bis zu dem Endbereich (15) erstrecken.
  5. Schutzvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschirmung zur Abdeckung des Magnetstreifens (13) der Magnetstreifenkarte (14) zumindest bereichsweise aus Metall besteht oder mit einer Beschichtung oder einem Geflecht aus Metall zur Abschirmung eines elektromagnetischen Feldes versehen ist.
  6. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschirmung vollständig aus Metall, vorzugsweise aus Stahl besteht.
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Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3604020A1 (de) * 1986-02-08 1987-08-13 Albert Henning Sicherheitshuelle fuer eine mit einem datentraeger versehene karte
DE4401089A1 (de) * 1994-01-15 1995-07-20 Cubit Electronics Gmbh Schutzhülle für kontaktlose Chipkarten

Patent Citations (2)

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DE4401089A1 (de) * 1994-01-15 1995-07-20 Cubit Electronics Gmbh Schutzhülle für kontaktlose Chipkarten

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