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Die
Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung für eine Magnetstreifenkarte
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Aus
der
DE 36 04 020 A1 ist
eine Sicherheitshülle
für eine
mit einem Datenträger
versehene Karte, insbesondere eine Scheckkarte, bekannt, die am
Hüllenrand
einen Schlitz für
den Karteneinschub aufweist. Die Hülle ist mit einer Einrichtung
zur Dateneingabe und mit einer durch die Daten beeinflussbare Entnahmesperre
versehen. Diese Sicherheitshülle
ist relativ aufwendig und teuer.
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Eine
weitere Schutzhülle
für kontaktlose Chipkarten
ist aus der
DE 44 01
089 A1 bekannt. Um die Karte vor einem nicht autorisierten
Zugriff zu schützen,
besteht ist die Schutzhülle
ganz oder teilweise aus leitendem Material.
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Selbstbedienungsgeräte sind
beispielsweise in Form von Geldautomaten, Kontoauszugsdruckern sowie
Informations- und/oder Transaktionsterminals in verschiedensten
Ausführungen
bekannt. Sie weisen im Allgemeinen eine Eingabevorrichtung und/oder
eine Ausgabevorrichtung auf. Die Eingabevorrichtung ist mit einem
Eingabeschlitz ausgestattet, um beispielsweise eine Magnetstreifen-
und/oder Chipkarte einzuziehen. Derartige Geräte werden nicht nur in Geldinstituten
aufgestellt, sondern unter anderem auch in Einkaufsstätten, wie
zum Beispiel Supermärkte,
Tankstellen und dergleichen.
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Zur
Autorisierung an Selbstbedienungsgeräten werden üblicherweise Magnetstreifen-
oder Chipkarten oder kombinierte Magnetstreifen-Chip-Karten eingesetzt.
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Für diese
ist im Allgemeinen an der Frontseite oder einer sonstigen Seite
des Grundgehäuses des
Selbstbedienungsgerätes
die Eingabevorrichtung angeordnet, welche die eingegebene Karte
zu einem Kartenlesegerät
führt.
Diese Eingabevorrichtungen mit einem Eingabeschlitz sind besonders
bevorzugte Orte für
Manipulationen. So wurde beispielsweise versucht, an der Eingabevorrichtung eine
zusätzli che
Vorrichtung mit einem Magnetstreifenlesekopf und einem Durchführschlitz
für die
Karten anzuordnen, mit der die Daten des Magnetstreifens ausgelesen
werden können.
Der Eigentümer der
Karte bemerkt in der Regel diese Manipulation nicht sofort, denn
die eigentlich durchzuführende Transaktion
wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Die ausgelesenen Informationen werden dann auf Ersatzkarten geschrieben
und ermöglichen
dann die unautorisierte Geldentnahme vom Konto des Eigentümers der
Karte, insbesondere wenn auch noch der PIN-Code der Karte ausgespäht wurde.
Dieses Ausspähen
ist besonders einfach in Einkaufsstätten, da an den Kassen die
Eingabegeräte
unabgeschirmt aufgestellt werden, so dass mittels einer Minikamera der
PIN-Code erfasst werden kann.
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Die
manipulierten Ein- oder Ausgabevorrichtungen werden von den Betrügern so
gestaltet, dass sie für
den Benutzer möglichst
unerkennbar sind. Die zusätzlich
angebrachten Vorrichtungen ähneln
deshalb im Aussehen dem Original zumindest weitgehend. In diversen
Betrugsfällen
wurde sogar die eigentliche Ein- oder Ausgabevorrichtung entfernt
und durch eine manipulierte Vorrichtung ersetzt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfach umzusetzende
Vorrichtung vorzuschlagen, durch die gewährleistet ist, dass auf dem
Magnetstreifen gespeicherte Daten nicht lesbar oder erfassbar sind,
selbst wenn das Ein- und/oder Ausgabegerät eines Selbstbedienungsgerätes manipuliert ist.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruchs 1.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Erfindungsgemäß weist
die Schutzvorrichtung eine in einen Eingabeschlitz einer Eingabevorrichtung
eines Selbstbedienungsgerätes
einführbare Abschirmung
auf, welche dazu ausgelegt ist, den Magnetstreifen der Magnetstreifenkarte
beim Einführen der
Karte abzudecken und gegen ein unberechtigtes Auslesen von Daten
zu schützen.
Beim Einführen
der Magnetstreifenkarte in die Eingabevorrichtung ist der Magnetstreifen
ungeschützt
und kann daher durch Manipulationen gelesen und ausgewertet werden. Mit
Hilfe der Erfindung kann der Inhaber der Karte vor dem Einführen in
die Eingabevorrichtung die Schutzvorrichtung in den Eingabeschlitz einführen, so
dass der Magnetstreifen während
des Einschiebens der Magnetstreifenkarte in den Eingabeschlitz abgedeckt ist,
wodurch die gespeicherten Informationen bzw. Daten nicht unbefugt
erfassbar sind. Da durch die Abschirmung der Magnetstreifen abgedeckt
ist, kann auch im Fall eines vorgebauten Magnetkartenlesers dieser
den Magnetstreifen nicht auslesen, da der Lesekopf des Kartenlesers
durch die Abschirmung keinen Zugriff auf den Magnetstreifen hat.
Gleichwohl ist eine ordnungsgemäße Abwicklung
der gewünschten Transaktion
des Karteninhabers möglich.
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Gemäß einer
bevorzugten Variante ist die Schutzvorrichtung plattenförmig ausgebildet
und entspricht im Endbereich im Wesentlichen der Breite des Eingabeschlitzes.
Der Endbereich kann in den Eingabeschlitz eingeschoben werden.
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Es
ist besonders vorteilhaft, wenn an der plattenförmigen Grundfläche in den
Seitenkanten Klemmstege zur Halterung und Führung der Magnetstreifenkarte
angeformt sind, die sich bis zu dem Endbereich erstrecken. Die Klemmstege
sind so ausgelegt, dass zwar ein Verrutschen der Magnetstreifenkarte
verhindert wird, jedoch beim Aufbringen einer Schubkraft die Karte
aus der Schutzvorrichtung herausgeschoben werden kann. Durch die
Klemmstege wird des weiteren ein Anschlag geschaffen, so dass es
nicht möglich
ist, dass versehentlich die Schutzvorrichtung in die Eingabevorrichtung
eingezogen wird. Vorzugsweise sind die Klemmstege einstückig mit
der Schutzvorrichtung verbunden. Mittels eines geeigneten Werkzeuges
lässt sich
dann das Schutzelement auf einfache Weise z.B. durch Kaltverformung
aus einem entsprechend gestalteten Zuschnitt herstellen.
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Die
Länge des
Endbereichs sollte nur so groß sein,
dass es von den Einzugswerkzeugen des Eingabegerätes nicht erfasst wird. Bevorzugt
sind beide Seitenkanten des Endbereichs gegenüber den Klemmstegen nach innen
versetzt.
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In
bevorzugter Ausführung
ist vorgesehen, dass die Schutzvorrichtung zumindest bereichsweise aus
Metall besteht oder beispielsweise ein Metallgeflecht oder eine
Beschichtung aus Metall aufweist. Das verwendete Material sollte
vorzugsweise knick- bzw. biegesteif sein. In einer bevorzugter Ausführung ist
vorgesehen, die Schutzvorrichtung vollständig aus Metall zu fertigen.
Sofern es nur teilweise aus Metall besteht oder mit einer metallischen
Beschichtung versehen ist, ist vorgesehen, dass das Schutzelement
aus einem nicht metallischen Werkstoff, vorzugsweise aus einem Kunststoff
besteht, und dass es zur Abdeckung des Magnetstreifens mit einer
metallischen Beschichtung versehen ist.
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Anhand
der beiliegenden Zeichnungen wird die Erfindung noch näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Geldautomaten als Beispiel für ein Selbstbedienungsgerät;
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2 ein
Ausführungsbeispiel
einer Schutzvorrichtung in perspektivischer Darstellung;
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3 die
Schutzvorrichtung aus 2 mit einer andeutungsweise
dargestellten Magnetkarte in einer Draufsicht;
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4 die
Schutzvorrichtung aus 2 in einer Unteransicht;
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5 die
Schutzvorrichtung aus 2 in einer Stirnansicht, und
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6 die
Schutzvorrichtung aus 2 in einer Seitenansicht, in
Richtung des Pfeiles VI in der 5 gesehen.
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Der
in der 1 dargestellte Geldautomat weist ein Grundgehäuse 1 auf.
Der Geldautomat ist mit einer Eingabevorrichtung 2 für Magnetstreifenkarten
sowie mit zwei Ausgabevorrichtungen 3, 4 ausgestattet.
Eine der Ausgabevorrichtungen 3, 4 ist zur Ausgabe
von Geldscheinen und die andere zur Ausgabe von Quittungen ausgelegt.
Ergänzend könnten an
dem Selbstbedienungsgerät
auch noch weitere Eingabe- und/oder Ausgabevorrichtungen, beispielsweise
zum Eingeben von Geld oder Schecks vorgesehen sein. Eine Tastatur 5,
der ein Display in Form eines Bildschirmes 6 zugeordnet
ist, dient zur Anzeige kundenspezifischer Informationen.
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Der
Bildschirm 6 kann zum Beispiel zur Anzeige der Eingaben
an der Tastatur 5 und/oder weiterer Informationen der vorzunehmenden
Transaktionen genutzt werden.
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Die
Eingabevorrichtung 2 ist mit einem Schlitz (Eingabeschlitz) 7 ausgestattet,
in den die Magnetstreifenkarte eingeführt wird. Dann wird die Karte
innerhalb des Geldautomaten zu einem Kartenlesegerät weitertransportiert.
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Die 2 zeigt
eine Schutzvorrichtung 10 gemäß der Erfindung, die mit einer
vorzugsweise metallischen Abschirmung zum Abschirmen des elektromagnetischen
Feldes des Lesekopfes eines vorgebauten Kartenlesegerätes bzw.
des Magnetstreifens der Magnetstreifenkarte versehen ist.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Schutzvorrichtung 10 als Schutzplatte bestehend
aus einer plattenförmigen
Grundfläche 20 und
zwei seitlichen federnden Klemmstegen 11, 12 ausgebildet. Die
Klemmstege 11, 12 sind einstückig mit der Grundfläche 20 verbunden
und dienen zur Führung und
Halterung einer Magnetstreifenkarte 14. Die Klemmstege 11, 12 erstrecken
sich bis zu einem Endbereich 15 der Grundfläche 20,
der in den Eingabeschlitz des Eingabegerätes 2 eingesteckt
werden kann. Die Klemmstege 11, 12 bilden einen
Anschlag beim Einführen
der Schutzvorrichtung in den Eingabeschlitz 7. Die Länge des
Endbereiches 15 ist so bemessen, dass er von den Einzugsrollen
des Eingabegerätes
nicht erfasst werden kann.
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Nach
dem Einführen
der Schutzvorrichtung 10 in den Eingabeschlitz wird die
Magnetstreifenkarte 14 in den Eingabeschlitz eingeschoben.
Der Magnetstreifen 13 ist während des Einziehens in das
Eingabegerät
von der Schutzvorrichtung 10 abgedeckt, so dass die gespeicherten
Daten von dem Magnetstreifen 13 von einem vorgebauten Kartenlesegerät nicht
gelesen werden können.
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In
einer Weiterentwicklung der dargestellten Ausführung kann die Schutzvorrichtung 10 auch
als eine die Magnetstreifenkarte 14 umschließende Schutzhülle im Bereich
zwischen den Klemmstegen 11, 12 ausgebildet sein,
in der die Magnet streifenkarte 14 aufbewahrt wird und aus
der sie abgezogen werden kann. Beim Einführen in den Eingabeschlitz einer
Eingabevorrichtung überstreicht
sie dann den Bereich 15 der Abschirmung, so dass der Magnetstreifen 13 beim
Einführen
in das Gerät
stets abgeschirmt bzw. abgedeckt ist.
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- 1
- Grundgehäuse
- 2
- Eingabevorrichtung
- 3,
4
- Ausgabevorrichtung
- 5
- Tastatur
- 6
- Bildschirm
- 7
- Eingabeschlitz
- 10
- Schutzvorrichtung
- 11,
12
- Klemmstege
- 13
- Magnetstreifen
- 14
- Magnetstreifenkarte
- 15
- Endbereich
- 20
- Grundfläche