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DE102005008174A1 - Folienteich - Google Patents

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DE102005008174A1
DE102005008174A1 DE200510008174 DE102005008174A DE102005008174A1 DE 102005008174 A1 DE102005008174 A1 DE 102005008174A1 DE 200510008174 DE200510008174 DE 200510008174 DE 102005008174 A DE102005008174 A DE 102005008174A DE 102005008174 A1 DE102005008174 A1 DE 102005008174A1
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    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
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    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
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Abstract

Es wird ein Folienteich, insbesondere Gartenteich, beschrieben, der mit einer Teichfolie ausgelegt ist. Wesentlich ist, dass eine an den Folienteich (15) angrenzende Stützwand (1) wie z. B. eine Palisaden-, Böschungs-, Haus- o. ä. -wand (1, 30) vorgesehen ist, in der ein in das Innere des Teiches (15) Einsicht gewährendes Teichfenster (16) vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Folienteich gemäß dem Oberbegriff des Anspruch 1, wie er insbesondere als Gartenteich bekannt ist.
  • Es ist bekannt, dass es normalerweise nicht möglich ist, die Tier- und Pflanzenwelt in Gewässern, so auch in Gartenteichen in Ruhe und ungestört zu beobachten, da der Sichtbereich des Beobachters an der spiegelnden Wasseroberfläche endet.
  • Zwar werden bekanntlich in Großaquarien in Gebäuden Meerestiere in entsprechend großen, in den Wänden eingebauten Behältern mit großen, gut abgedichteten Sichtscheiben zur guten Einsicht des betrachtenden Publikums gehalten.
  • Auch ist es bekannt, zu großen, nach oben offenen Wasserbecken hin, die bis an ein Gebäude heranreichen, Sichtfenster in den angrenzenden Wänden vorzusehen, durch welche die in dem Becken befindlichen Fische, Robben oder andere Tiere oder auch Pflanzen beobachtet werden können. Dabei muss aber die das Becken abgrenzende Gebäudewand, meist eine Betonwand, entsprechend wasserdicht und druckfest ausgelegt sein und die Sichtfenster oder Schauluken müssen dann eine besondere Abdichtung besitzen.
  • Besondere Abdichtungsvorkehrungen sind z. B. an Kellerfenstern und Schauluken für Wasserbehälter bekannt, so z. B. aus der DE 203 19 765 U1 , DE 200 14 897 U1 , und CH 644 183 A5 .
  • Bei Garten-Folienteichen, die bekanntlich insbesondere aus Sicherheitsgründen meist etwas weiter entfernt vom Haus bzw. der Hauswand angelegt sind, ist die Einsicht ebenfalls nicht gut möglich, insbesondere im Winter nicht. Dies ist aber besonders wünschenswert, da der Teichbesitzer meist selbst die Tiere, Fische und Pflanzen in seinen Teich setzt und dann stets sehr daran interessiert ist, deren Gedeihen und verhalten oder zumindest Existenz ungestört in Ruhe zu beobachten und unabhängig von der Witterung betrachten zu können.
  • Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, einen Folienteich o. g. Gattung anzugeben, bei dem die Möglichkeit besteht, jederzeit in ihn ungestört und gut einzusehen und zwar in einfacher, sicherer Weise.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Folienteich mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Dem gemäß ist in mindestens einem entsprechend abgestützten und von außen zugänglichen Seitenbereich des Folienteiches mindestens ein Teichfenster vorgesehen. So kann die Beobachtung an einem Ort innerhalb eines Hauses oder vor einer Stützmauer im freien Gelände aus erfolgen.
  • Das Teichfenster besitzt dabei zur Abdichtung gegen den hydrostatischen Druck des auf das Teichfenster einwirkenden Wassers eine Sichtscheibe, die sich über eine Öffnung einer unterbrochenen Hauswand oder einer anderen beliebigen Stützwand, Stützpalisade ö. ä. erstreckt, wobei sich das den Teich auskleidende Folienmaterial an mindestens drei Seiten der Schichtscheibe an diese anschließt.
  • Von Vorteil ist, wenn in Richtung senkrecht zur Sichtscheibe betrachtet, die Sichtscheibe zwischen Wand und Folienmaterial angeordnet ist. Auf der Sichtscheibe, zwischen ihr und dem Folienmaterial, ist eine rahmenartig umlaufende Verbindungsschiene formschlüssig angebracht, durch die das Folienmaterial gegenüber der Sichtscheibe kraft- oder formschlüssig abgedichtet ist, bevorzugt durch ein rahmenartig umlaufendes adhäsives Abdichtungsmaterial.
  • Von Vorteil ist auch, dass die Verbindungsschiene Gewindebohrungen trägt und der Kraftschluss zwischen Folienmaterial und Schichtscheibe durch in die Gewindebohrungen eingeschraubte Andruckschrauben und eine zwischen Andruckschrauben und Folienmaterial angeordnete, rahmenartige Andruckschiene erfolgt.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist zwischen dem Folienmaterial und der Verbindungsschiene ein Abdichtungsmaterial angebracht, bevorzugt zwei parallele, rahmenartig umlaufende Schnurdichtungen.
  • Bei einer wichtigen Variante der Erfindung ist die Sichtscheibe durch eine Stützplatte ersetzt, in die eine Sichtöffnung eingeschnitten ist, die eine Teilfläche der Stützplatte darstellt, wobei auf die Sichtöffnung, dem hydrostatischen Druck entgegenwirkend, die Sichtscheibe aufgesetzt und mit einem rahmenartig umlaufenden adhäsiven Abdichtungsmaterial formschlüssig abgedichtet ist. Die Stützplatte kann dabei verschließbare Wartungsöffnungen aufweisen.
  • Die Sichtscheibe kann aus Mineralglas oder Acrylglas oder anderem gut durchsichtigen Kunststoff bestehen. Ein geeignetes Folienmaterial besteht aus Kunststoff (bevorzugt Kautschuk) und ist im Baustoff- oder Teichhandel erhältlich (sogen. Teichfolie).
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist zwischen Wand und Sichtscheibe bzw. zwischen Wand und Stützplatte eine elastische Unterlage angeordnet. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, dass Unebenheiten der Wand ausgeglichen werden, die zu Spannungen in der Sichtscheibe führen können.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind – zum Schutz des Folienmaterials an den Kanten und gegen Abknicken an der Andruckschiene – zwischen Mauer und Folienmaterial rahmenartig umlaufende Stützkeile angebracht. Daneben dienen die Stützkeile der horizontalen (seitlichen) und vertikalen Lagestabilisierung der Sichtscheibe oder des Sichtscheiben-Stützrahmens.
  • Schließlich kann in anderer Ausführungsweise besonders vorteilhaft sein, wenn in der Wandöffnung ein Spannrahmen angeordnet ist, der stirnseitig bündig mit der äußeren Wandfläche abschließt. Als Sichtscheibe ist eine mit Befestigungsbohrung versehene Acrylscheibe vorgesehen, die über Schrauben an dem Spannrahmen fest angeschraubt ist. Dabei befindet sich die Teichfolie zwischen Sichtscheibe und Spannrahmen eingezogen und somit festgeklemmt. Für eine zusätzliche, sichere Abdichtung sorgen Dichtscheiben unter den Schraubenköpfen und Dichtschnüre zwischen Scheibe und Folie bzw. Spannrahmen.
  • Die Vorteile der Erfindung liegen insbesondere in den rahmenartigen Elementen, mit denen das (relativ elastische) Folienmaterial mit der (starren) Sichtscheibe leicht und sicher dauerhaft wasserdicht verbunden werden kann. Dies erfolgt durch Formschluss oder Kraftschluss, in der Praxis bevorzugt durch Kleben oder Schrauben.
  • Der Einsatz von Sichtfenstern in jeder sinnvollen Größe ist möglich, wobei die Festigkeit durch statische Berechnungen sicherzustellen ist. Es bietet sich an, Teichfenster z. B. an Hausseiten mit für Beleuchtungszwecke nicht benötigten Lichtschächten einzubauen, die so sinnvoll genutzt werden können. Der Einbau kann schon in die Planung eines Neubaus einbezogen werden. In diesem Fall wird die Baugrube nur teilweise zugeschüttet und an der vorgesehenen Stelle der Gartenteich angelegt und das Teichfenster installiert.
  • Aber auch am Terrain mit Gelände-Neigungen und/oder Terrassierungen ist ein Folienteich so anlegbar, dass er sich z. B. an der Böschung an einer Stützwand (Palisadenwand oder Betonmauer) hangabwärts abstützt und in dieser Stützwand ein Teichfenster vorgesehen ist, das von außen bequem zugänglich ist.
  • Es kann aber auch ein Folienteich, der in flachem Gelände vorhanden ist oder angelegt wird, ein Sichtfenster vorgesehen werden, wobei dann ein tiefergesetzter Beobachtungsplatz vorzusehen ist, indem z. B. ein zum in einer entsprechenden Stützwand vorhandenes Sichtfenster erfindungsgemäßer Ausführung führender Graben mit Stufen mit vorzusehen ist.
  • Schließlich kann das Sichtfenster auch als Sichtöffnung in jeglichen Behälter eingebracht werden, der mit einer Folie ausgelegt ist. Sogar in eine Kiste, einen Korb, ein Bassin, usw.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiel unter Bezug auf die Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1: eine schematische Darstellung eines Hauses mit einem an dieses angeschlossenen Folienteich mit Teichfenstern mit teilweisem Schnitt;
  • 2: eine schematische Perspektivansicht eines Folienteiches mit einer Palisaden-Stützwand mit Teichfenster.
  • 3: einen Schnitt nach Linien III – III aus 4 durch eine erste Ausführungsform;
  • 4: eine Draufsicht auf das Teichfenster gem. Pfeil 18 aus 1 und 3;
  • 5: einen Schnitt gem. Linien V – V aus 6, durch eine zweite Ausführungsform;
  • 6: eine Draufsicht auf das Teichfenster gem. Pfeil 18 aus 1 und 3;
  • 7: eine Draufsicht auf das Teichfenster von 4, bei der die Schichtscheibe weggelassen ist.
  • 8: einen Schnitt durch eine dritte Ausführungsform.
  • 1 ist eine Darstellung, die beispielhaft den Einsatz von Teichfenstern an Folienteichen erläutert. Gezeigt ist ein Haus 14 mit einem Garten- bzw. Folienteich 15. Der Beobachtungsort befindet sich im Keller oder Tiefparterre des Hauses 14, der somit den Innenraum 19 des Systems bildet. Das Teichfenster 16 ist in die Wand 1 des Hauses 14 eingebaut. Es trennt den Innenraum 19 vom Außenraum 21 ab. Eingezeichnet ist auch der Wasserstand 24 des Folienteiches. Wie dargelegt, ist die Darstellung beispielhaft und nicht zwingend. Für das erfindungsgemäße Teichfenster 16 kann jede beliebige verfügbare Stützwand verwendet werden.
  • 2 zeigt einen an einer Böschung angelegten Folienteich 15, der zum Abhang hin durch eine Palisaden-Stützwand 30 abgestützt ist, in der ein Teichfenster 16 vorgesehen ist. Es kann aber auch eine stützende Beton- oder Steinwand vorgesehen sein, sofern diese dem Wasserdruck standhalten können. In ähnlicher Weise kann auch ein Sichtfenster bei einem Folienteich in ebenem Gelände bereitgestellt werden, wobei dann dort aber der Zugang zum Fenster 16 über einen Einstieggraben oder entsprechende Vertiefung im Gelände zu erfolgen hat.
  • Der in der 3 dargestellten Schnittzeichnung einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist eine Sichtscheibe 3 einer Mauer 1 vorgelagert, die eine Öffnung 20 aufweist. Die Sichtscheibe 3 überspannt die Öffnung 20. Zwischen der Mauer 1 und der Sichtscheibe 3 ist eine elastische Unterlage 2 eingefügt. Diese dient dem Ausgleich von Unebenheiten in der Mauer 1. Sie hat keine Abdichtungsfunktion.
  • Im Außenraum 21 befindet sich das Folienmaterial 7, welches – umlaufend um die Sichtscheibe 3 – zuerst eng anliegend an der Mauer 1, jedoch davon beabstandet verläuft, wenn es die Sichtscheibe 3 erreicht. Es überspannt zuerst die Stützkeile 10 und endet dann an jeweils an einer Verbindungsschiene 5. An diesem Punkt ist das Folienmaterial 7 durchbohrt. Durch die Bohrung wird die Andruckschraube 9 geführt, vorher jedoch eine (ebenfalls durchbohrte) rahmenförmige Andruckschiene 8 aufgelegt. Die Andruckschrauben 9 überspannen zuerst ein Abdichtungsmaterial 6 (bevorzugt in Gestalt zweier paralleler und rahmenartig umlaufender Schnurdichtungen) und erreichen dann Gewindebohrungen der Verbindungsschiene 5, die ebenfalls rahmenförmig umläuft. Die Andruckschrauben 9 werden in die Gewindebohrungen eingeschraubt, womit das Folienmaterial 7 (fixiert von der rahmenförmigen Andruckschiene 8) an die Verbindungsschiene 5 angedrückt wird. Durch die Pressung des Abdichtungsmaterials 6 entsteht eine kraftschlüssige Abdichtung zwischen Folienmaterial 7 und Verbindungsschiene 5.
  • Der nächste Teil der Abdichtung erfolgt formschlüssig. Die Verbindungsschiene 5 erreicht an ihrer Rückseite ein (beidseitig) adhäsives Abdichtungsmatarial 4, welches ebenfalls rahmenförmig umläuft. Durch diesen dritten Rahmen wird die Verbindungsschiene 6 auf die Sichtscheibe 3 aufgeklebt, d. h. formschlüssig abgedichtet.
  • Des weiteren sind noch die Stützkeile 10 vorgesehen. Sie dienen zur horizontalen (seitlichen) und vertikalen Lagestabilisierung der Sichtscheibe 3 und zum Abstützen der Folie in Bezug auf die Scheibenkanten. In der Figur erkennbar ist nur die horizontale Stabilisierung. Der dargestellt Stützkeil 10 überspannt einstückig die zur Verfügung stehende Querschnittsfläche. Möglich ist auch eine zweistückige Ausführungsform, bei welcher der Stützkeil 10 an der Stelle geteilt wird, wo das Folienmaterial 7 an der Sichtscheibe 3 nahezu anliegt.
  • Schließlich wird aus 3 auch erkennbar, dass in der Wand 1 eine Ausnehmung vorgesehen sein kann, mit den äußeren Längen- und Breiten-Abmessungen der Sichtscheibe 3 und mit einer Tiefe gleich der Dicke der Sichtscheibe und der darunter befindlichen Unterlage 2, in der die Sichtscheibe mit der Unterlage stirnseitig bündig abschließend einliegen. Dabei entfällt auch er äußere Keil 10 und der gesamte Aufbau ist flacher.
  • 4 zeigt die rahmenförmig umlaufende Andruckschiene 8, die von Andruckschrauben 9 an die (nicht erkennbare, weil abgedeckte) Verbindungsschiene 5 angedrückt wird. Dies ergibt eine kraftschlüssige Abdichtung des Folienmaterials 7, welches wie erläutert Bohrungen aufweist, durch die Andruckschrauben 9 gesteckt werden. Zum besseren Verständnis ist auch ein möglicher Wasserstand 24 eingezeichnet, der selbstverständlich nur beispielhaft ist und im Einzelfall von den örtlichen Gegebenheiten und den Wünschen des Benutzers abhängt. Die Stützkeile 10 werden vom Folienmaterial 7 abgedeckt und sind deswegen gestrichelt gezeichnet.
  • 5 entspricht in allen Einzelheiten 3, jedoch mit dem Unterschied, dass dort, wo sich in 3 die Sichtscheibe 3 befindet, eine Stützplatte 13 eingebaut ist. In die Stützplatte 13 ist eine Sichtöffnung 12 eingeschnitten und davor die Sichtscheibe 3 gesetzt und mit einem rahmenförmig umlaufenden adhäsiven Abdichtungsmaterial 4 geklebt (d. h. formschlüssig abgedichtet). Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt in der Möglichkeit, verschließbare Wartungsöffnungen 11 vorzusehen. Unter „Wartung" wird dabei auch der Zugang zum Gartenteich 15 verstanden; dies erlaubt es u. a., dort Fische mit Nahrung zu versorgen. Auch können Versorgungsleitungen für Umwälzpumpen oder andere stromabhängige Einrichtungen verlegt werden.
  • Ebenso entspricht 6 in allen Einzelheiten 4, zeigt jedoch die Stützplatte 13 und die davor liegende Sichtscheibe 3. Die Sichtöffnung 12 ist verdeckt und deshalb gestrichelt gezeichnet. Der auch hier eingezeichnete Wasserstand 24 ist wiederum nur beispielhaft, zeigt jedoch, dass er nach Wünschen des Benutzers so eingestellt werden kann, dass der Gartenteich 15 von Innenraum 19 her zugänglich ist.
  • Zum besseren Verständnis ist in 7 eine Darstellung gewählt, bei der die Sichtscheibe 3 weggelassen wurde. Erkennbar sind die (gestrichelt gezeichnete) Stützplatte 13 und die (hier nicht verdeckte) Sichtöffnung 12. Wie bereits erwähnt, stellt die Sichtöffnung 12 eine Teilfläche der Stützplatte 13 dar (siehe 6). Im gezeigten Beispiel verlaufen die Kanten 22 der Sichtöffnung 12 parallel zu den Außenkanten 23 der Stützplatte 13. Dies ist jedoch nicht zwingend. In der Praxis kann die Sichtöffnung 12 jede beliebige Form haben und ggf. auch ornamenthaft gestaltet sein, solange sie eine Teilfläche der Stützplatte 13 darstellt. Soweit die Sichtöffnung 12 durch Fräsen hergestellt wird (dies dürfte der Regelfall sein), hat sie aus fertigungstechnischen Gründen bevorzugt verrundete Ecken. Das bevorzugte Material für die Stützplatte 13 ist eloxiertes Aluminium. Aber auch rostfreier Stahl ist einsatzfähig.
  • 8 zeigt schließlich ein drittes Ausführungsbeispiel, mit einer Sichtscheibe 3 aus durchsichtigem Kunststoff z. B. Acrylglas. In der Wandöffnung 20 ist ein Spannrahmen 25 zur Teichseite – und zwar bündig anschließend – eingesetzt und über Schrauben 26 festgesetzt. Es ist aber auch erkennbar, dass eine Fixierung des Spannrahmens in der Wandung nicht unbedingt notwendig ist, da der Wasserdruck den gesamten Zusammenbau Spannrahmen plus Teichfenster, mit zwischengeklemmter Folie, fest an der Wandung angedrückt hält. In der Sichtscheibe befinden sich Durchgangsbohrungen 27 und in dem Spannrahmen 25 korrespondierende Gewindebohrungen 31. Über Schrauben 9, unterlegt mit Dichtscheiben 28, die durch Bohrungen 27 hindurchgeführt und in den Gewindebohrungen 31 eingeschraubt sind, ist die Sichtscheibe 3 am Spannrahmen festgeschraubt. Dabei befindet sich die Folie 7 zwischen Sichtscheibe 3 und Spannrahmen 25 eingezogen, bis an den Innenrand des Spannrahmens und somit zwischen diesen sicher festgeklemmt. Für eine zusätzliche sichere Abdichtung ist eine Schnurdichtung 6 vorgesehen, die teilweise in der Sichtscheibe eingelassen sein kann. Zudem ist die Kontaktfläche der Wand 1 mit der Folie 7 mit einer die eventuell vorhandenen Unebenheiten ausgleichende Beschichtung oder Unterlage 29 versehen. Diese ersichtlich einfache und sichere Ausführung ist möglich durch die Verwendung einer Kunststoff-Sichtscheibe, die ein Festspannen / Befestigen über durch dieses hindurchführbare (Bohrung) Schrauben zulassen, ohne einen Bruch der Scheibe beim Spannen befürchten zu müssen.
  • 1
    unterbrochene Wand
    2
    elastische Unterlage
    3
    Sichtscheibe
    4
    adhäsives Abdichtungsmaterial
    5
    Verbindungsschiene
    6
    Abdichtungsmaterial, Schnurdichtung
    7
    Folienmaterial
    8
    Andruckschiene
    9
    Andruckschraube
    10
    Stützkeil
    11
    verschließbare Wartungsöffnung
    12
    Sichtöffnung
    13
    Stützplatte
    14
    Haus
    15
    Gartenteich (Folienteich)
    16
    Teichfenster
    17
    18
    Blickrichtung in 3 und 5
    19
    Innenraum
    20
    Öffnung (Wand-)
    21
    Außenraum (Wasser-Raum)
    22
    Kante der Sichtöffnung
    23
    Außenkante der Stützplatte
    24
    Wasserstand
    25
    Spannrahmen
    26
    Befestigungsschraube
    27
    Bohrung
    28
    Dichtscheibe
    29
    Beschichtung/Unterlage
    30
    Palisander-Stützwand
    31
    Gewindebohrung

Claims (14)

  1. Folienteich, insbesondere Gartenteich, der mit einer Kunststoff-Teichfolie ausgelegt ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine an den Folienteich angrenzende Stützwand (1) wie z. B. eine Palisaden-, Böschungs-, Haus- o. ä. -wand vorgesehen ist, in der ein in das Innere des Teiches (15) Einsicht gewährendes Teichfenster (16) vorgesehen ist.
  2. Folienteich nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Teichfenster (16), zur Abdichtung gegen den hydrostatischen Druck des auf das Teichfenster einwirkenden Wassers, eine sich über eine Wandöffnung (20) der unterbrochenen Wand (1) erstreckende Sichtscheibe (3) aufweist, wobei sich die Teichfolie (7) an mindestens drei Seiten der Sichtscheibe (3) an diese dicht anschließt.
  3. Folienteich nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in Richtung senkrecht zur Sichtscheibe (3) betrachtet die Sichtscheibe (3) zwischen Wand (1) und Folienmaterial (7) angeordnet ist und auf der Sichtscheibe (3) zwischen ihr und dem Folienmaterial (7) eine rahmenartig umlaufende Verbindungsschiene (5) formschlüssig angebracht ist, durch die das Folienmaterial (7) gegenüber der Sichtscheibe (3) kraftschlüssig abgedichtet ist, wobei der Formschluss zwischen Sichtscheibe (3) und Verbindungsschiene (5) durch rahmenartig umlaufendes adhäsives Abdichtungsmaterial (4) erfolgt.
  4. Folienteich nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsschiene (5) Gewindebohrungen besitzt und der Kraftschluss zwischen Folienmaterial (7) und Sichtscheibe (3) durch in die Gewindebohrungen eingeschraubte Andruckschrauben (9) und eine zwischen Andruckschrauben (9) und Folienmaterial (7) angeordnete, rahmenartige Andruckschiene (8) erfolgt.
  5. Folienteich nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Folienmaterial (7) und Verbindungsschiene (5) ein Abdichtungsmaterial angebracht ist, bevorzugt zwei parallele, rahmenartig umlaufende Schnurdichtungen (6).
  6. Folienteich nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der Außenrand der Sichtscheibe (3) durch eine Stützplatte (13) ersetzt ist, in die eine Sichtöffnung (12) eingeschnitten ist, wobei auf die Sichtöffnung (12), die Sichtscheibe (3) aufgesetzt und mit einem zwischenbefindlichen rahmenartig umlaufenden adhäsiven Abdichtungsmaterial (4) formschlüssig abgedichtet ist.
  7. Folienteich nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in die Stützplatte (13) – bevorzugt verschließbare – Wartungsöffnungen (11) eingeschnitten sind.
  8. Folienteich nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtscheibe (3) aus Mineralglas, Acrylglas oder einem anderen durchsichtigen Plattenmaterial besteht.
  9. Folienteich nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Wand (1) und Sichtscheibe (3) oder zwischen Wand (1) und Stützplatte (13) eine elastische Unterlage (2) angeordnet ist.
  10. Folienteich nach Ansprüchen 3 – 9 , dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Mauer (1) und Folienmaterial (7) rahmenartig umlaufende Stützkeile (10) angebracht sind.
  11. Folienteich nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandöffnung (20) mit einem mit der Außenfläche der Wand stirnseitig bündig abschließend umlaufenden Spannrahmen (25) versehen ist, an dem die Sichtscheibe (3) vorzugsweise durch Festschrauben befestigt ist, wobei die Teichfolie (7) dazwischen festgeklemmt gehalten ist.
  12. Folienteich nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtscheibe (3) eine Kunststoffscheibe wie Acrylscheibe ist und über Schrauben (26) am Spannrahmen (25) befestigt ist, wobei zwischen Sichtscheibe (3) und am Spannrahmen (25) aufliegender Teichfolie (7) vorzugsweise zusätzlich eine umlaufende Dichtung (6) vorgesehen ist, die vorzugsweise teilweise in die Scheibe (3) eingelassen ist, sowie eine Dichtscheibe zwischen Schraubenkopf und Sichtscheibe vorgesehen ist.
  13. Folienteich nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Spannrahmen (25) in der Öffnung (20) der Stützmauer über mindestens zwei gegenüberliegende Schrauben (26) befestigt, in dieser fest verkeilt oder nur lose eingelegt ist.
  14. Folienteich nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass an der Abstützwand (1), zumindest an der Auflagefläche mit der Sichtscheibe (3) und der Teichfolie (7) eine die Wand-Unebenheiten ausgleichende, vorzugsweise elastische Beschichtung oder Unterlage (29) vorgesehen ist, z. B. eine weiche Gummi- oder Kunststoff-Platte oder Farbschicht.
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