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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Folienteich gemäß dem Oberbegriff des Anspruch
1, wie er insbesondere als Gartenteich bekannt ist.
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Es
ist bekannt, dass es normalerweise nicht möglich ist, die Tier- und Pflanzenwelt
in Gewässern, so
auch in Gartenteichen in Ruhe und ungestört zu beobachten, da der Sichtbereich
des Beobachters an der spiegelnden Wasseroberfläche endet.
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Zwar
werden bekanntlich in Großaquarien
in Gebäuden
Meerestiere in entsprechend großen,
in den Wänden
eingebauten Behältern
mit großen,
gut abgedichteten Sichtscheiben zur guten Einsicht des betrachtenden
Publikums gehalten.
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Auch
ist es bekannt, zu großen,
nach oben offenen Wasserbecken hin, die bis an ein Gebäude heranreichen,
Sichtfenster in den angrenzenden Wänden vorzusehen, durch welche
die in dem Becken befindlichen Fische, Robben oder andere Tiere oder
auch Pflanzen beobachtet werden können. Dabei muss aber die das
Becken abgrenzende Gebäudewand,
meist eine Betonwand, entsprechend wasserdicht und druckfest ausgelegt
sein und die Sichtfenster oder Schauluken müssen dann eine besondere Abdichtung
besitzen.
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Besondere
Abdichtungsvorkehrungen sind z. B. an Kellerfenstern und Schauluken
für Wasserbehälter bekannt,
so z. B. aus der
DE
203 19 765 U1 ,
DE
200 14 897 U1 , und
CH
644 183 A5 .
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Bei
Garten-Folienteichen, die bekanntlich insbesondere aus Sicherheitsgründen meist
etwas weiter entfernt vom Haus bzw. der Hauswand angelegt sind,
ist die Einsicht ebenfalls nicht gut möglich, insbesondere im Winter
nicht. Dies ist aber besonders wünschenswert,
da der Teichbesitzer meist selbst die Tiere, Fische und Pflanzen
in seinen Teich setzt und dann stets sehr daran interessiert ist,
deren Gedeihen und verhalten oder zumindest Existenz ungestört in Ruhe
zu beobachten und unabhängig
von der Witterung betrachten zu können.
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Der
Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, einen Folienteich o.
g. Gattung anzugeben, bei dem die Möglichkeit besteht, jederzeit
in ihn ungestört
und gut einzusehen und zwar in einfacher, sicherer Weise.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Folienteich mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Dem
gemäß ist in
mindestens einem entsprechend abgestützten und von außen zugänglichen
Seitenbereich des Folienteiches mindestens ein Teichfenster vorgesehen.
So kann die Beobachtung an einem Ort innerhalb eines Hauses oder
vor einer Stützmauer
im freien Gelände
aus erfolgen.
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Das
Teichfenster besitzt dabei zur Abdichtung gegen den hydrostatischen
Druck des auf das Teichfenster einwirkenden Wassers eine Sichtscheibe,
die sich über
eine Öffnung
einer unterbrochenen Hauswand oder einer anderen beliebigen Stützwand, Stützpalisade ö. ä. erstreckt,
wobei sich das den Teich auskleidende Folienmaterial an mindestens drei
Seiten der Schichtscheibe an diese anschließt.
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Von
Vorteil ist, wenn in Richtung senkrecht zur Sichtscheibe betrachtet,
die Sichtscheibe zwischen Wand und Folienmaterial angeordnet ist.
Auf der Sichtscheibe, zwischen ihr und dem Folienmaterial, ist eine
rahmenartig umlaufende Verbindungsschiene formschlüssig angebracht,
durch die das Folienmaterial gegenüber der Sichtscheibe kraft-
oder formschlüssig
abgedichtet ist, bevorzugt durch ein rahmenartig umlaufendes adhäsives Abdichtungsmaterial.
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Von
Vorteil ist auch, dass die Verbindungsschiene Gewindebohrungen trägt und der
Kraftschluss zwischen Folienmaterial und Schichtscheibe durch in
die Gewindebohrungen eingeschraubte Andruckschrauben und eine zwischen
Andruckschrauben und Folienmaterial angeordnete, rahmenartige Andruckschiene
erfolgt.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist zwischen dem Folienmaterial und der Verbindungsschiene
ein Abdichtungsmaterial angebracht, bevorzugt zwei parallele, rahmenartig
umlaufende Schnurdichtungen.
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Bei
einer wichtigen Variante der Erfindung ist die Sichtscheibe durch
eine Stützplatte
ersetzt, in die eine Sichtöffnung
eingeschnitten ist, die eine Teilfläche der Stützplatte darstellt, wobei auf
die Sichtöffnung,
dem hydrostatischen Druck entgegenwirkend, die Sichtscheibe aufgesetzt
und mit einem rahmenartig umlaufenden adhäsiven Abdichtungsmaterial formschlüssig abgedichtet
ist. Die Stützplatte
kann dabei verschließbare
Wartungsöffnungen
aufweisen.
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Die
Sichtscheibe kann aus Mineralglas oder Acrylglas oder anderem gut
durchsichtigen Kunststoff bestehen. Ein geeignetes Folienmaterial
besteht aus Kunststoff (bevorzugt Kautschuk) und ist im Baustoff-
oder Teichhandel erhältlich
(sogen. Teichfolie).
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist zwischen Wand und Sichtscheibe bzw. zwischen Wand
und Stützplatte
eine elastische Unterlage angeordnet. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt
darin, dass Unebenheiten der Wand ausgeglichen werden, die zu Spannungen
in der Sichtscheibe führen
können.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
sind – zum
Schutz des Folienmaterials an den Kanten und gegen Abknicken an
der Andruckschiene – zwischen Mauer
und Folienmaterial rahmenartig umlaufende Stützkeile angebracht. Daneben
dienen die Stützkeile
der horizontalen (seitlichen) und vertikalen Lagestabilisierung
der Sichtscheibe oder des Sichtscheiben-Stützrahmens.
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Schließlich kann
in anderer Ausführungsweise
besonders vorteilhaft sein, wenn in der Wandöffnung ein Spannrahmen angeordnet
ist, der stirnseitig bündig
mit der äußeren Wandfläche abschließt. Als Sichtscheibe
ist eine mit Befestigungsbohrung versehene Acrylscheibe vorgesehen,
die über
Schrauben an dem Spannrahmen fest angeschraubt ist. Dabei befindet
sich die Teichfolie zwischen Sichtscheibe und Spannrahmen eingezogen
und somit festgeklemmt. Für
eine zusätzliche,
sichere Abdichtung sorgen Dichtscheiben unter den Schraubenköpfen und
Dichtschnüre
zwischen Scheibe und Folie bzw. Spannrahmen.
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Die
Vorteile der Erfindung liegen insbesondere in den rahmenartigen
Elementen, mit denen das (relativ elastische) Folienmaterial mit
der (starren) Sichtscheibe leicht und sicher dauerhaft wasserdicht verbunden
werden kann. Dies erfolgt durch Formschluss oder Kraftschluss, in
der Praxis bevorzugt durch Kleben oder Schrauben.
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Der
Einsatz von Sichtfenstern in jeder sinnvollen Größe ist möglich, wobei die Festigkeit
durch statische Berechnungen sicherzustellen ist. Es bietet sich
an, Teichfenster z. B. an Hausseiten mit für Beleuchtungszwecke nicht
benötigten
Lichtschächten einzubauen,
die so sinnvoll genutzt werden können. Der
Einbau kann schon in die Planung eines Neubaus einbezogen werden.
In diesem Fall wird die Baugrube nur teilweise zugeschüttet und
an der vorgesehenen Stelle der Gartenteich angelegt und das Teichfenster
installiert.
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Aber
auch am Terrain mit Gelände-Neigungen
und/oder Terrassierungen ist ein Folienteich so anlegbar, dass er
sich z. B. an der Böschung
an einer Stützwand
(Palisadenwand oder Betonmauer) hangabwärts abstützt und in dieser Stützwand ein
Teichfenster vorgesehen ist, das von außen bequem zugänglich ist.
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Es
kann aber auch ein Folienteich, der in flachem Gelände vorhanden
ist oder angelegt wird, ein Sichtfenster vorgesehen werden, wobei
dann ein tiefergesetzter Beobachtungsplatz vorzusehen ist, indem
z. B. ein zum in einer entsprechenden Stützwand vorhandenes Sichtfenster
erfindungsgemäßer Ausführung führender
Graben mit Stufen mit vorzusehen ist.
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Schließlich kann
das Sichtfenster auch als Sichtöffnung
in jeglichen Behälter
eingebracht werden, der mit einer Folie ausgelegt ist. Sogar in
eine Kiste, einen Korb, ein Bassin, usw.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiel unter Bezug
auf die Zeichnung näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1:
eine schematische Darstellung eines Hauses mit einem an dieses angeschlossenen
Folienteich mit Teichfenstern mit teilweisem Schnitt;
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2:
eine schematische Perspektivansicht eines Folienteiches mit einer
Palisaden-Stützwand mit
Teichfenster.
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3:
einen Schnitt nach Linien III – III
aus 4 durch eine erste Ausführungsform;
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4:
eine Draufsicht auf das Teichfenster gem. Pfeil 18 aus 1 und 3;
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5:
einen Schnitt gem. Linien V – V
aus 6, durch eine zweite Ausführungsform;
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6:
eine Draufsicht auf das Teichfenster gem. Pfeil 18 aus 1 und 3;
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7:
eine Draufsicht auf das Teichfenster von 4, bei der
die Schichtscheibe weggelassen ist.
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8:
einen Schnitt durch eine dritte Ausführungsform.
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1 ist
eine Darstellung, die beispielhaft den Einsatz von Teichfenstern
an Folienteichen erläutert.
Gezeigt ist ein Haus 14 mit einem Garten- bzw. Folienteich 15.
Der Beobachtungsort befindet sich im Keller oder Tiefparterre des
Hauses 14, der somit den Innenraum 19 des Systems
bildet. Das Teichfenster 16 ist in die Wand 1 des
Hauses 14 eingebaut. Es trennt den Innenraum 19 vom
Außenraum 21 ab.
Eingezeichnet ist auch der Wasserstand 24 des Folienteiches.
Wie dargelegt, ist die Darstellung beispielhaft und nicht zwingend.
Für das
erfindungsgemäße Teichfenster 16 kann
jede beliebige verfügbare
Stützwand
verwendet werden.
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2 zeigt
einen an einer Böschung
angelegten Folienteich 15, der zum Abhang hin durch eine Palisaden-Stützwand 30 abgestützt ist,
in der ein Teichfenster 16 vorgesehen ist. Es kann aber
auch eine stützende
Beton- oder Steinwand vorgesehen sein, sofern diese dem Wasserdruck
standhalten können.
In ähnlicher
Weise kann auch ein Sichtfenster bei einem Folienteich in ebenem
Gelände
bereitgestellt werden, wobei dann dort aber der Zugang zum Fenster 16 über einen
Einstieggraben oder entsprechende Vertiefung im Gelände zu erfolgen
hat.
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Der
in der 3 dargestellten Schnittzeichnung einer ersten
Ausführungsform
der Erfindung ist eine Sichtscheibe 3 einer Mauer 1 vorgelagert,
die eine Öffnung 20 aufweist.
Die Sichtscheibe 3 überspannt
die Öffnung 20.
Zwischen der Mauer 1 und der Sichtscheibe 3 ist
eine elastische Unterlage 2 eingefügt. Diese dient dem Ausgleich
von Unebenheiten in der Mauer 1. Sie hat keine Abdichtungsfunktion.
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Im
Außenraum 21 befindet
sich das Folienmaterial 7, welches – umlaufend um die Sichtscheibe 3 – zuerst
eng anliegend an der Mauer 1, jedoch davon beabstandet
verläuft,
wenn es die Sichtscheibe 3 erreicht. Es überspannt
zuerst die Stützkeile 10 und endet
dann an jeweils an einer Verbindungsschiene 5. An diesem
Punkt ist das Folienmaterial 7 durchbohrt. Durch die Bohrung
wird die Andruckschraube 9 geführt, vorher jedoch eine (ebenfalls
durchbohrte) rahmenförmige
Andruckschiene 8 aufgelegt. Die Andruckschrauben 9 überspannen
zuerst ein Abdichtungsmaterial 6 (bevorzugt in Gestalt
zweier paralleler und rahmenartig umlaufender Schnurdichtungen) und
erreichen dann Gewindebohrungen der Verbindungsschiene 5,
die ebenfalls rahmenförmig
umläuft. Die
Andruckschrauben 9 werden in die Gewindebohrungen eingeschraubt,
womit das Folienmaterial 7 (fixiert von der rahmenförmigen Andruckschiene 8)
an die Verbindungsschiene 5 angedrückt wird. Durch die Pressung
des Abdichtungsmaterials 6 entsteht eine kraftschlüssige Abdichtung
zwischen Folienmaterial 7 und Verbindungsschiene 5.
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Der
nächste
Teil der Abdichtung erfolgt formschlüssig. Die Verbindungsschiene 5 erreicht
an ihrer Rückseite
ein (beidseitig) adhäsives
Abdichtungsmatarial 4, welches ebenfalls rahmenförmig umläuft. Durch
diesen dritten Rahmen wird die Verbindungsschiene 6 auf
die Sichtscheibe 3 aufgeklebt, d. h. formschlüssig abgedichtet.
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Des
weiteren sind noch die Stützkeile 10 vorgesehen.
Sie dienen zur horizontalen (seitlichen) und vertikalen Lagestabilisierung
der Sichtscheibe 3 und zum Abstützen der Folie in Bezug auf
die Scheibenkanten. In der Figur erkennbar ist nur die horizontale
Stabilisierung. Der dargestellt Stützkeil 10 überspannt
einstückig
die zur Verfügung
stehende Querschnittsfläche.
Möglich
ist auch eine zweistückige Ausführungsform,
bei welcher der Stützkeil 10 an
der Stelle geteilt wird, wo das Folienmaterial 7 an der Sichtscheibe 3 nahezu
anliegt.
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Schließlich wird
aus 3 auch erkennbar, dass in der Wand 1 eine
Ausnehmung vorgesehen sein kann, mit den äußeren Längen- und Breiten-Abmessungen
der Sichtscheibe 3 und mit einer Tiefe gleich der Dicke
der Sichtscheibe und der darunter befindlichen Unterlage 2,
in der die Sichtscheibe mit der Unterlage stirnseitig bündig abschließend einliegen.
Dabei entfällt
auch er äußere Keil 10 und
der gesamte Aufbau ist flacher.
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4 zeigt
die rahmenförmig
umlaufende Andruckschiene 8, die von Andruckschrauben 9 an die
(nicht erkennbare, weil abgedeckte) Verbindungsschiene 5 angedrückt wird.
Dies ergibt eine kraftschlüssige
Abdichtung des Folienmaterials 7, welches wie erläutert Bohrungen
aufweist, durch die Andruckschrauben 9 gesteckt werden.
Zum besseren Verständnis
ist auch ein möglicher
Wasserstand 24 eingezeichnet, der selbstverständlich nur
beispielhaft ist und im Einzelfall von den örtlichen Gegebenheiten und
den Wünschen
des Benutzers abhängt. Die
Stützkeile 10 werden
vom Folienmaterial 7 abgedeckt und sind deswegen gestrichelt
gezeichnet.
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5 entspricht
in allen Einzelheiten 3, jedoch mit dem Unterschied,
dass dort, wo sich in 3 die Sichtscheibe 3 befindet,
eine Stützplatte 13 eingebaut
ist. In die Stützplatte 13 ist
eine Sichtöffnung 12 eingeschnitten
und davor die Sichtscheibe 3 gesetzt und mit einem rahmenförmig umlaufenden adhäsiven Abdichtungsmaterial 4 geklebt
(d. h. formschlüssig
abgedichtet). Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt in der Möglichkeit,
verschließbare Wartungsöffnungen 11 vorzusehen.
Unter „Wartung" wird dabei auch
der Zugang zum Gartenteich 15 verstanden; dies erlaubt
es u. a., dort Fische mit Nahrung zu versorgen. Auch können Versorgungsleitungen
für Umwälzpumpen
oder andere stromabhängige
Einrichtungen verlegt werden.
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Ebenso
entspricht 6 in allen Einzelheiten 4,
zeigt jedoch die Stützplatte 13 und
die davor liegende Sichtscheibe 3. Die Sichtöffnung 12 ist verdeckt
und deshalb gestrichelt gezeichnet. Der auch hier eingezeichnete
Wasserstand 24 ist wiederum nur beispielhaft, zeigt jedoch,
dass er nach Wünschen
des Benutzers so eingestellt werden kann, dass der Gartenteich 15 von
Innenraum 19 her zugänglich
ist.
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Zum
besseren Verständnis
ist in 7 eine Darstellung gewählt, bei der die Sichtscheibe 3 weggelassen
wurde. Erkennbar sind die (gestrichelt gezeichnete) Stützplatte 13 und
die (hier nicht verdeckte) Sichtöffnung 12.
Wie bereits erwähnt,
stellt die Sichtöffnung 12 eine
Teilfläche
der Stützplatte 13 dar (siehe 6).
Im gezeigten Beispiel verlaufen die Kanten 22 der Sichtöffnung 12 parallel
zu den Außenkanten 23 der
Stützplatte 13.
Dies ist jedoch nicht zwingend. In der Praxis kann die Sichtöffnung 12 jede
beliebige Form haben und ggf. auch ornamenthaft gestaltet sein,
solange sie eine Teilfläche
der Stützplatte 13 darstellt.
Soweit die Sichtöffnung 12 durch
Fräsen
hergestellt wird (dies dürfte
der Regelfall sein), hat sie aus fertigungstechnischen Gründen bevorzugt
verrundete Ecken. Das bevorzugte Material für die Stützplatte 13 ist eloxiertes
Aluminium. Aber auch rostfreier Stahl ist einsatzfähig.
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8 zeigt
schließlich
ein drittes Ausführungsbeispiel,
mit einer Sichtscheibe 3 aus durchsichtigem Kunststoff
z. B. Acrylglas. In der Wandöffnung 20 ist
ein Spannrahmen 25 zur Teichseite – und zwar bündig anschließend – eingesetzt
und über Schrauben 26 festgesetzt.
Es ist aber auch erkennbar, dass eine Fixierung des Spannrahmens
in der Wandung nicht unbedingt notwendig ist, da der Wasserdruck
den gesamten Zusammenbau Spannrahmen plus Teichfenster, mit zwischengeklemmter
Folie, fest an der Wandung angedrückt hält. In der Sichtscheibe befinden
sich Durchgangsbohrungen 27 und in dem Spannrahmen 25 korrespondierende
Gewindebohrungen 31. Über
Schrauben 9, unterlegt mit Dichtscheiben 28, die
durch Bohrungen 27 hindurchgeführt und in den Gewindebohrungen 31 eingeschraubt
sind, ist die Sichtscheibe 3 am Spannrahmen festgeschraubt.
Dabei befindet sich die Folie 7 zwischen Sichtscheibe 3 und
Spannrahmen 25 eingezogen, bis an den Innenrand des Spannrahmens und
somit zwischen diesen sicher festgeklemmt. Für eine zusätzliche sichere Abdichtung
ist eine Schnurdichtung 6 vorgesehen, die teilweise in
der Sichtscheibe eingelassen sein kann. Zudem ist die Kontaktfläche der
Wand 1 mit der Folie 7 mit einer die eventuell
vorhandenen Unebenheiten ausgleichende Beschichtung oder Unterlage 29 versehen.
Diese ersichtlich einfache und sichere Ausführung ist möglich durch die Verwendung
einer Kunststoff-Sichtscheibe, die ein Festspannen / Befestigen über durch
dieses hindurchführbare
(Bohrung) Schrauben zulassen, ohne einen Bruch der Scheibe beim
Spannen befürchten
zu müssen.
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- 1
- unterbrochene
Wand
- 2
- elastische
Unterlage
- 3
- Sichtscheibe
- 4
- adhäsives Abdichtungsmaterial
- 5
- Verbindungsschiene
- 6
- Abdichtungsmaterial,
Schnurdichtung
- 7
- Folienmaterial
- 8
- Andruckschiene
- 9
- Andruckschraube
- 10
- Stützkeil
- 11
- verschließbare Wartungsöffnung
- 12
- Sichtöffnung
- 13
- Stützplatte
- 14
- Haus
- 15
- Gartenteich
(Folienteich)
- 16
- Teichfenster
- 17
-
- 18
- Blickrichtung
in 3 und 5
- 19
- Innenraum
- 20
- Öffnung (Wand-)
- 21
- Außenraum
(Wasser-Raum)
- 22
- Kante
der Sichtöffnung
- 23
- Außenkante
der Stützplatte
- 24
- Wasserstand
- 25
- Spannrahmen
- 26
- Befestigungsschraube
- 27
- Bohrung
- 28
- Dichtscheibe
- 29
- Beschichtung/Unterlage
- 30
- Palisander-Stützwand
- 31
- Gewindebohrung