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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf eine Antenne,
im Speziellen auf eine Antenne für
eine drahtlose Datenübertragung
zu einem Hörgerät.
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Gegenwärtig existiert
eine Vielzahl von tragbaren Geräten,
von denen und zu denen auf drahtlosem Wege Daten übertragen
werden sollen. Hierbei bietet es sich an, die Datenübertragung
durch eine elektromagnetische Koppelung zu realisieren. Besondere
Schwierigkeiten entstehen dabei, wenn die verwendeten Geräte sehr
klein sind, da es in einem solchen Fall problematisch ist, eine
Antennenstruktur in ein betreffendes Gerät zu integrieren. Ein wichtiges Beispiel
für ein
sehr kleines Gerät,
bei dem eine drahtlose Datenübertragung
erforderlich ist, ist ein Hörgerät.
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Gemäß dem Stand
der Technik werden für eine
Datenübertragung
zu einem Hörgerät in der
Praxis häufig
induktive Übertragungsstrecken
realisiert. Hierzu ist in das Hörgerät eine Induktionsschleife
integriert. Allerdings erfordert eine derartige induktive Übertragung
von Sprache bzw. von Daten zu dem Hörgerät spezielle Installationen
in dem entsprechenden Raum, in dem die drahtlose Sprach- oder Datenübertragung
stattfinden soll.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
von drahtlosen Funkübertragungssystemen
werden in den Hörgeräten magnetische
Antennen verwendet. Solche koppeln im Wesentlichen mit den magnetischen
Komponenten eines elektromagnetischen Feldes und sind meist als
Leiterschleifen ausgeführt. Derartige
Funkübertragungssysteme
arbeiten meist bei Frequenzen, die deutlich niedriger als die im
Mobilfunk verwendeten Frequenzen sind, z.B. im VHF-Band bei 174
MHz.
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Die
europäische
Patentanmeldung
EP
1 326 302 A2 beschreibt eine fraktale Antennenstruktur,
die auf einer integrierten Schaltung realisiert ist, und die in
einem Hörgerät eingesetzt
werden kann. Allerdings kommen die in der genannten Druckschrift
beschriebenen fraktalen Antennen nur für deutlich höhere Frequenzen
in Frage.
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Die
US 3,039,099 beschreibt
ein linear polarisiertes Spiralantennensystem. Ein entsprechendes Spiralantennensystem
umfasst zwei voneinander isolierte Leiter, die als eine planare
ineinander gewickelte Spirale angeordnet ist. Die äußersten
Enden der beiden Leiter weisen im Wesentlichen gleiche Radien von
dem Mittelpunkt der Spirale auf. Das Antennensystem weist ferner
eine Einrichtung zum gleichzeitigen Koppeln einer Radiofrequenzeinrichtung
an die Antennen-Leiter
an den inneren und äußeren Enden
der Antennenleiter auf.
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Die
DE 199 04 943 B4 zeigt
eine Spiralantenne mit zwei elektrisch leitfähigen Spiralarmen. Die Spiralarme
sind an ihrem jeweiligen äußeren Spiralarmende über eine
gemeinsame Zuleitung, beispielsweise eine Bandleitung, von einem
Außenrand der
Spiralantenne bis zu mindestens einem Tor zur Speisung und/oder
zum Empfangen von Signalen geführt.
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Die
US 6,067,058 zeigt eine
planare Spiralantenne, die von dem äußeren Ende gespeist wird. Ein
Ausführungsbeispiel
umfasst eine kapazitive Platte, die an dem inneren Ende angeordnet
ist. Zwei derartige Spiralantennen sind als Antennenfeld unter Verwendung
eines Phasenschiebers über
einer Massefläche
angeordnet. Der Phasenschieber liefert eine Phasendifferenz von
90° zwischen
den zwei Elementen des Feldes. In dem Feld unterscheiden sich die Rotations-Positionen der Felder
um 90°.
Elektromagnetische Felder aus zwei Spiralen werden zu einem Feld
zusammengefügt,
wobei Elemente mit gleicher Phasenverzögerung in dem Gesamt-Feld diametral gegenüberliegend
zueinander angeordnet sind. Das Gesamtfeld weist zwei Speisetore
auf, die parallel gespeist werden.
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Die
WO 02/093685 A1 beschreibt
eine Antenne für
eine drahtlose Kommunikationseinrichtung, die in einer Mehrzahl
von Formen konfiguriert werden kann. Die Antenne ist nicht auf eine
zweidimensionale Anordnung beschränkt, sondern kann leitfähige Antennenelemente
eines Gehäuses
einer integrier ten Schaltung, eine Trägerplatte, an der das Gehäuse der
integrierten Schaltung angebracht ist, und signalleitende Verbindungseinrichtungen
zwischen dem Gehäuse
der integrierten Schaltung und der Trägerplatte umfassen. Bei der
Antenne kann es sich beispielsweise um eine Doppel-Spiralantenne handeln, die
aus zwei Spiralen besteht, und die mit dem Gehäuse der integrierten Schaltung über Leitungen
verbunden ist.
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Die
DE 600 06 132 T2 zeigt
eine Schlitz-Feld-Antenne mit einem nicht-leitenden und im Wesentlichen
planaren Substrat und einer Übertragungsleitung,
die auf einer hinteren Oberfläche des
Substrats angeordnet ist. Ein Ende der Übertragungsleitungen ist mit
einem Verstärker,
einem Stecker oder einer Impedanz-Last verbunden. Eine leitende
Schicht auf der vorderen Oberfläche
des Substrats umfasst eine Mehrzahl von geschlitzten Öffnungen,
die um eine Antennenachse angeordnet sind. Ein Oberflächenwellen-Unterdrückungsbereich umschließt das Feld
von geschlitzten Öffnungen,
und eine Mehrzahl von peripheren Öffnungen sind zwischen dem
Oberflächenwellen-Unterdrückungsbereich
und einer peripheren Kante der Antenne angeordnet.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Antenne zu schaffen,
die in ein tragbares Gerät integrierbar
ist, und die kleinere maximale geometrische Abmessungen aufweist
als eine Dipolantenne für
eine entsprechende Frequenz.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Antenne gemäß Anspruch 1 gelöst.
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Die
vorliegende Erfindung schafft eine Antenne mit einem ersten Strahler,
der eine erste Spirale aufweist, und einem zweiten Strahler, der
eine zweite Spirale aufweist, wobei der erste Strahler an einem äußeren Ende
der ersten Spirale einen ersten Speisepunkt aufweist und an einem
inneren Ende der ersten Spirale ein offenes Ende aufweist, und wobei der
zweite Strahler an einem äußeren Ende
der zweiten Spirale einen zweiten Speisepunkt aufweist und an einem
inneren Ende der zweiten Spirale ein offenes Ende aufweist.
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Es
ist der Kerngedanke der vorliegenden Erfindung, dass eine lineare
Antenne dadurch in ihren maximalen Abmessungen verkleinert werden
kann, dass die beiden Strahler in der Form einer Spirale ausgeführt werden.
Hierbei weisen die beiden Strahler je einen Speisepunkt auf, der
an dem äußeren Ende
der jeweiligen Spirale gelegen ist. Die inneren Enden der beiden
Spiralen laufen hingegen leer. Ein Aufwickeln der beiden Strahler
resultiert im Gegensatz zu einem bloßen Verkürzen der beiden Strahler in
einer Antenne, deren Speisepunkt-Impedanz problemlos an praktisch
verwendete Übertragungsleitungen
bzw. Sende- oder Empfangsstufen anpassbar ist.
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Eine
erfindungsgemäße Auslegung
einer Antenne ermöglicht
es somit, dieselbe vollständig
in ein mobiles Gerät,
das eine drahtlose Informationsübertragung
aufweist, zu integrieren. Die erfindungsgemäße Antennenstruktur kann dabei
aufgrund der geringen Abmessungen und der Flexibilität bei der geometrischen
Auslegung in ein Kunststoffgehäuse integriert
werden. Somit kann eine Antenne entworfen werden, die von außen völlig unsichtbar
ist. Weiterhin ist festzuhalten, dass eine erfindungsgemäße Antenne
an ihren Speisepunkten ein im Wesentlichen symmetrisches elektrisches
Verhalten, bezogen auf ein festes äußeres Bezugspotential, aufweist.
Die Speisung der Antenne kann symmetrisch ausgelegt werden, wodurch
Störungen
in einem Empfangsteil verringert werden können. Ebenso ermöglicht es
eine erfindungsgemäße Antennenauslegung,
eine Antennenstruktur als Schlitzantenne in einer Metalloberfläche zu realisieren.
Dies ist aufgrund des Dualitätsprinzips
möglich
und erlaubt eine größtmögliche Flexibilität bei dem
Entwurf einer Antenne.
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Bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Antenne
beträgt
ein Abstand zwischen dem ersten Speisepunkt und dem zweiten Speisepunkt
mindestens das 0,005-fache
der Freiraumwellenlänge
bei einer Betriebsfrequenz, für
die die Antenne ausgelegt ist. Ein derartiger Abstand der Speisepunkte
stellt sicher, dass die Eingangsimpedanz der Antenne in einem technisch
vorteilhaften Bereich liegt, so dass eine Impedanzanpassung mit einfachen
Mitteln möglich
ist. Weiterhin gewährleistet ein
Abstand der Speisepunkte von mehr als 5·10–3 mal
der Freiraumwellenlänge
eine gute Reproduzierbarkeit der Antennenstruktur.
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Bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist
der Abstand zwischen einem Schwerpunkt der ersten Spirale und einem
Schwerpunkt der zweiten Spirale größer als die Hypotenuse eines
rechtwinkligen Dreiecks, dessen erste Kathete eine Länge aufweist,
die gleich dem halben Durchmesser der ersten Spirale ist, und dessen
zweite Kathete eine Länge aufweist,
die gleich dem halben Durchmesser der zweiten Spira le ist. Hierbei
ist der Schwerpunkt einer Spirale definiert als ein geometrischer
Schwerpunkt einer Linie, die den Verlauf der Spirale beschreibt. Der
Durchmesser einer Spirale ist definiert als der maximale Abstand
zwischen zwei beliebigen Punkten, die Teil der Spirale sind. Eine
entsprechende Auslegung der Antenne stellt sicher, dass die erste Spirale
und die zweite Spirale einen ausreichenden Abstand haben, und dass
keine zu starke direkte Koppelung zwischen den beiden Spiralen besteht. Eine
starke Koppelung der beiden Spiralen verringert nämlich gerade
bei sehr kleinen Geometrien die Effektivität der Abstrahlung und führt zu einer
ungünstigen
Speisepunktimpedanz.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
ist die Antenne so ausgelegt, dass eine Parallelprojektion einer
ersten Spulenträgerfläche in Richtung
einer ersten Spulenachse eine zweite Spulenträgerfläche meidet, und dass eine Parallelprojektion
der zweiten Spulenträgerfläche in Richtung
einer zweiten Spiralenachse die erste Spiralenträgerfläche meidet. Eine Spiralenträgerfläche ist
hierbei definiert als eine Fläche,
die durch die äußerste Spiralenwindung
einer Spirale begrenzt ist und unter Minimierung der Oberfläche eine
einfach zusammmenhängende
Fläche bildet,
in der die Spirale enthalten ist. Mit anderen Worten, eine Spiralenträgerfläche ist
eine Fläche
von näherungsweise
kreisförmiger
Gestalt, die geeignet ist, eine Spirale zu tragen. Eine Spiralenachse
kann konstruiert werden, indem die Spirale abschnittsweise durch
einen Kreis angenähert
wird, und indem ein Normalenvektor gebildet wird, der senkrecht
auf der Ebene steht, in der der Näherungskreis liegt. Eine Mittelung
der Normalenvektoren für
verschiedene Abschnitte der Spirale ergibt dann die Richtung der Spiralenachse.
Falls die Spirale in einer Ebene liegt, so hat die Spiralenachse
einfach die Richtung einer Normale zu dieser Ebene. Liegt die Spirale
hingegen auf einer gekrümmten
Oberfläche,
so ist die Spiralenachse näherungsweise
gleich der gemittelten Oberflächennormale über den
Bereich, in dem sich die Spirale befindet. Eine derartige Auslegung
der Antenne stellt sicher, dass die Antenne als strahlungsfähiger elektrischer
Dipol wirkt, und dass die beiden Spiralen nicht näherungsweise
parallel angeordnet sind.
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Bei
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
sind der erste Strahler und der zweite Strahler elektrisch leitfähige Strukturen.
Genauso ist es allerdings möglich,
dass der erste Strahler und der zweite Strahler strahlende Schlitze
sind, die von einer leitfähigen
Struktur umgeben sind. Somit ist es möglich, eine erfindungsgemäße Antennenanordnung entsprechend
dem Grundsatz der Dualität
auch als Schlitzantenne auszuführen.
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Erfindungsgemäßer Weise
werden also die Strahler einer Antenne dadurch gebildet, dass die beiden
Arme eines gestreckten linearen Strahlers zu einer ersten Spirale
und einer zweiten Spirale aufgewickelt werden. Das Aufwickeln ist
hierbei allerdings nicht in einem physikalischen Sinne als eine
Materialbearbeitung anzusehen, sondern als ein Vorgehen bei dem
Entwurf der Antenne, sodass definitionsgemäß auch eine Metallisierungsschicht,
eine flache Metallfolie, ein Draht oder ein vergleichbares leitendes
Material als aufgewickelt betrachtet werden kann. Das gleiche gilt
für einen
Schlitz in einer leitenden Struktur. Eine fertigungstechnische Bearbeitung kann
beispielsweise durch ein Beschichten in Verbindung mit einem photolithographischem
Strukturieren, ein Schneiden, ein Stanzen oder ein anderes Herstellungsverfahren
erfolgen. Weiterhin ist festzuhalten, dass das Aufwickeln der beiden
Arme des gestreckten linearen Strahlers nicht gemeinsam, sondern
getrennt voneinander erfolgt. Somit sind die beiden Spiralen, die
den ersten Strahler und den zweiten Strahler bilden, nicht gemeinsam
bzw. ineinander gewickelt, sondern liegen als getrennte Spiralen
vor. Sie sind also räumlich
beabstandet.
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Die
erste Spirale und die zweite Spirale weisen bevorzugterweise einen
gleichen Wickelsinn bzw. Umlaufsinn bzw. Drehsinn auf. Dies resultiert, zumindest
näherungsweise,
in einer Punktsymmetrie der Anordnung und führt zu besonders vorteilhaften Abstrahleigenschaften
der Antenne. Zur Bestimmung des Umlaufsinns werden zwei Spiralen,
die nicht in einer Ebene liegen, durch eine Parallelprojektion in eine
Ebene abgebildet, wobei die parallelen Projektionsstrahlen stets
in die gleiche Richtung verlaufen und die gleiche Orientierung aufweisen.
Der Umlaufsinn der Projektion repräsentiert dann den Umlaufsinn
der beiden Spiralen. Zwei Spiralen in einer Ebene haben dann den
gleichen Umlaufsinn, wenn beide Spiralen von ihrem inneren Ende
zu ihrem äußeren Ende
mit dem gleichen qualitativen Krümmungsverhalten
(link-gekrümmt
oder rechts-gekrümmt)
durchlaufen werden.
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Weiterhin
wird es bevorzugt, die Antenne so auszulegen, dass sie an dem ersten
Speisepunkt und dem zweiten Speisepunkt ein bezüglich eines Bezugspotentials
im Wesentlichen symmetrisches elektrisches Verhalten aufweist. Dies
ermöglicht
eine symmetrische Speisung der Antenne und macht im Vergleich zu
unsymmetrischen Antennen eine großflächige Bezugspotentialfläche überflüssig. Die
Vermeidung einer ausgedehnten Bezugspotentialfläche ist gerade bei sehr kleinen
Geräten
vorteilhaft, da diese bezüglich
ihrer Abmessungen kleiner sind als die Wellenlänge der verwendeten Sendefrequenzen, und
da solche Geräte
oft keine größeren metallischen
oder metallisierten Gehäuseteile
aufweisen.
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Weiterhin
wird es bevorzugt, dass der erste Strahler und der zweite Strahler
auf einer Oberfläche eines
dielektrischen Materials gebildet sind. Es hat sich nämlich gezeigt,
dass die Anbringung einer erfindungsgemäßen Antennenstruktur auf einem
dielektrischen Trägermaterial
die Antenneneigenschaften nicht wesentlich verschlechtert. Die Verwendung
eines Trägermaterials
ist vorteilhaft, da dies sowohl die mechanische Stabilität der Antenne
gegenüber
einer freitragenden Metallisierungsstruktur verbessert, als auch
die Herstellung erleichtert. So können nämlich beispielsweise die metallischen
Strukturen durch ein Beschichtungsverfahren (z.B. Aufdampfen, Laminieren,
Kleben) auf die Oberflä che
des dielektrischen Materials aufgebracht und anschließend strukturiert werden.
Es ist also nicht die separate Herstellung einer Metallisierungsstruktur
erforderlich, die sehr schwer zu handhaben und mechanisch instabil
wäre.
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Weiterhin
wird es bevorzugt, dass die Oberfläche des dielektrischen Materials,
auf dem der erste Strahler und der zweite Strahler gebildet sind,
gewölbt
ist. Somit kann die erfindungsgemäße Antennenstruktur ohne Probleme
an die Topologie einer bestehenden Oberfläche angepasst werden. Dies
ist besonders wichtig bei der Realisierung einer Antenne auf oder
in dem Gehäuse
eines Geräts,
wobei die Formgebung des Gehäuses
meist einer Vielzahl von Kriterien gehorchen muss.
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Daneben
ist es vorteilhaft, den ersten Strahler und den zweiten Strahler
in einem Gehäuse
eines elektronischen Geräts
zu integrieren, das aus einem dielektrischen Material gebildet ist,
und das eine elektrische Schaltung häust. Es ist nämlich nicht
nur möglich,
die erfindungsgemäße Antennenstruktur
an der Oberfläche
eines dielektrischen Trägermaterials
anzubringen, sondern es ist auch möglich, diese in das Trägermaterial,
also in das Gehäuse,
zu integrieren. Eine solche Auslegung kann bei manchen Anwendungen
sehr große
Vorteile bringen, da die Antenne hierbei erstens gegenüber äußeren Einflüssen und Beschädigungen
geschützt
ist und da die Antenne zweitens von außen nicht mehr sichtbar ist.
Die Abstrahlungseigenschaften der Antenne werden nicht wesentlich
verschlechtert, wenn das Gehäuse
hinreichend dünn
ist.
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Ferner
hat es sich gezeigt, dass die erfindungsgemäße Antenne vorteilhaft an der
Oberfläche eines
Gehäuses,
das Teil einer Hinterohr-Hörhilfe
ist, angeordnet werden kann. Eine solche Hinterohr-Hörhilfe ist
typischerweise ausgelegt, um hinter einer Ohrmuschel eines Menschen
getragen zu werden. Es hat sich gezeigt, dass die Anpassungs- und
Ab strahlungseigenschaften einer erfindungsgemäßen Antenne auch in diesem
schwierigen Betriebsumfeld gut sind.
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Schließlich wird
es bevorzugt, dass die Arbeitsfrequenz einer erfindungsgemäßen Antenne zwischen
500 MHz und 6 GHz liegt. Weiterhin wird es bevorzugt, dass die Antenne
eine maximale Abmessung von weniger als 10 cm aufweist. Damit kann
die erfindungsgemäße Antenne
in portablen Geräten eingesetzt
werden.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, wenn die Antenne eine maximale Abmessung von
weniger als einem Fünftel
einer Freiraumwellenlänge
bei einer Betriebsfrequenz, bei der die Antenne betrieben wird,
aufweist. In diesem Fall ist die Spirale eng genug gewickelt, um
eine geeignete Feldverteilung zu erzielen. Im übrigen tritt der Größenvorteil
einer erfindungsgemäßen Antenne
im Vergleich zu einer herkömmlichen
Dipolantenne am stärksten
in den Vordergrund, wenn die Antenne klein gegenüber der Freiraumwellenlänge ist.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend bezugnehmend auf die
beiliegenden Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Antenne gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Antenne gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, angeordnet auf dem Gehäuse eines
Hörgeräts;
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3 eine
fotografische Abbildung eines Prototypen einer erfindungsgemäßen Antenne
gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, angeordnet auf dem Gehäuse eines Hörgeräts;
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4a ein
Blockschaltbild eines elektrischen Messaufbaus zur Bestimmung des
Eingangsreflexionsfaktors einer erfindungsgemäßen Antenne; und
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4b eine
grafische Darstellung des Eingangsreflexionsfaktors in logarithmierter
Form über der
Frequenz für
eine erfindungsgemäße Antenne gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Antenne
gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Die Antenne ist in ihrer Gesamtheit
mit 100 bezeichnet. Sie weist einen ersten Strahler 110 sowie einen
zweiten Strahler 112 auf. Der erste Strahler 110 weist
eine erste Spirale 120 sowie einen ersten Speisepunkt 122 auf.
Der erste Speisepunkt 122 ist an dem äußeren Ende 124 der
ersten Spirale 120 gelegen. Das innere Ende 126 der
ersten Spirale 120 hingegen ist offen. Der zweite Strahler 112 ist ähnlich dem
ersten Strahler 110 aufgebaut und weist eine zweite Spirale 130 sowie
einen zweiten Speisepunkt 132 auf. Der zweite Speisepunkt 132 ist
an dem äußeren Ende 134 der
zweiten Spirale 130 angeordnet. Das innere Ende 136 der
zweiten Spirale 130 ist offen.
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Bei
dem ersten Strahler 110 sowie dem zweiten Strahler 112 handelt
es sich bevorzugt um eine elektrisch leitende Anordnung. Es kann
aber auch ein strahlender Schlitz, der von einer leitenden Struktur, beispielsweise
einer Metallisierung, umgeben ist, verwendet werden. Ist der Strahler
durch eine leitende Struktur gebildet, so kann diese in einer Vielzahl von
Technologien hergestellt sein. Beispielsweise können die Spiralen 110, 112 durch
einen entsprechend geformten Draht gebildet sein. Genauso gut kann
eine bearbeitete Folie aus einem leitfähigen Material (z.B. Kupferfolie)
verwendet werden, um die leitfähigen
Spiralen herzustellen. Weiterhin kann die Strahlerstruktur durch
eine dünne
leitende Schicht gebildet sein, die bei der Herstel lung auf ein
Trägermaterial
aufgebracht und dann strukturiert worden ist.
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Die
leitfähige
Struktur kann entweder freitragend (d.h. nur an einem oder wenigen
Befestigungspunkten festgemacht) sein oder auf ein Trägermaterial
aufgebracht sein. Es ist im (Übrigen
nicht nötig, dass
die beiden Strahler 110, 112 in einer Ebene liegen.
Vielmehr können
diese gegeneinander geneigt sein oder dem Verlauf einer gekrümmten Oberfläche angepasst
sein, solange sich der Verlauf der elektrischen und magnetischen
Feldlinien nicht grundsätzlich
gegenüber
dem gezeigten Ausführungsbeispiel verändert.
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Die
Ankoppelung der beiden Strahler 110, 112 an eine Übertragungsleitung
oder eine zugehörige
Schaltungsanordnung kann an den Speisepunkten 122, 132 erfolgen.
Diese liegen bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel an dem äußeren Ende 124 der
ersten Spirale 120 sowie an dem äußeren Ende 134 der
zweiten Spirale 130. Die Ankoppelung kann beispielsweise über ein
Paar von Leitungen erfolgen, das in der gleichen Ebene bzw. auf
der gleichen Materialoberfläche
liegt wie die beiden Strahler 112, 112 selbst.
Daneben ist es aber auch möglich,
dass die Zuführung
senkrecht zu der Ebene bzw. Fläche,
in der die beiden Strahler 110, 112 liegen, erfolgt.
Zu diesem Zweck können
beispielsweise Durchkontaktierungen an den äußeren Enden 124, 134 der
beiden Spiralen 120, 130 vorhanden sein. Auch
gemischte Lösungen,
bei denen ein Teil der Speisestruktur in einer Strahlerebene liegt
und ein anderer Teil der Speisestruktur außerhalb dieser Ebene oder Fläche angeordnet
ist, sind möglich.
Auch Speiseleitungen, die Schräg
zu der Antennenebene verlaufen, sind durchaus möglich. Im übrigen kann die Speisestruktur
Anpassschaltungen (z.B. Leitungen mit veränderlicher Breite, Stichleitungen
oder konzentrierte Elemente) umfassen. Daneben ist es möglich, dass eine
Ankopplung der Spiralen nicht an dem äußersten Ende erfolgt, sondern
beabstandet von dem Ende. Dadurch kann gegebenenfalls eine Impedanzanpassung
erfolgen, wenn diese nicht schon durch die Geomet rie der Strahler
gewährleistet
ist. Im Hinblick auf eine solche Ausführungsform ist das äußere Ende
der Spirale nicht in einem engen geometrischen Sinne als ein Punkt
anzusehen, sondern als eine Region, die sich von dem äußersten
Ende der Spirale etwa 1/10 der Freiraumwellenlänge, gemessen entlang dem Verlauf
der Spirale, zu dem inneren Ende der Spirale hin erstreckt.
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Ist
der Strahler durch einen strahlenden Schlitz gebildet, so erfolgt
die Ankoppelung über
eine beliebige Anordnung, die zur Anregung einer Schlitzantenne
geeignet ist, wobei die Speisestruktur an die Speisepunktimpedanz
der Schlitzantenne angepasst ist, oder ausgelegt ist, um eine Impedanztransformation
auf eine bevorzugte Impedanz zu erreichen.
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Weiterhin
ist es möglich,
dass die Breite der Spiralen von dem äußeren Ende zu dem inneren Ende
hin variiert. Insbesondere ist es je nach Anwendungsfall möglich, dass
die Breite der Spiralen (d.h. die Breite der leitenden Struktur
oder des strahlenden Schlitzes) an den inneren Enden 126, 136 größer oder
kleiner ist, als die Breite der Spiralen an den äußeren Enden 124, 134.
Durch eine solche Maßnahme
kann beispielsweise ein Impedanzverlauf oder die Bandbreite der
Antenne verbessert werden.
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Bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel 100 einer
erfindungsgemäßen Antenne
weisen die beiden Spiralen 120, 130 einen gleichen
Umlaufsinn auf. Es ist jedoch ebenfalls möglich, dass der Umlaufsinn einer
Spirale verändert
ist, dass also die beiden Spiralen 120, 130, die
die Antenne bilden, entgegengesetzten Umlaufsinn aufweisen.
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Basierend
auf der strukturellen Beschreibung wird im Folgenden die Funktionsweise
einer erfindungsgemäßen Antenne
beschrieben.
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Die
erfindungsgemäße Antenne
basiert auf einer Dipolantenne, wobei die Arme einer linearen Dipolantenne
zu Spiralen 120, 130 aufgewickelt sind. Dadurch
wird die maximale Abmessung der Antenne gegenüber einer gestreckten Dipolantenne
verkleinert. Da die erfindungsgemäße Antenne im Wesentlichen
auf einer Dipolantenne basiert, handelt es sich um eine symmetrische
Antenne. Das elektrische Verhalten an den Speisepunkten 122, 132 ist
also im Wesentlichen symmetrisch bezüglich eines Bezugspotentials,
wobei eventuelle geometrische Asymmetrien sich freilich auf die
elektrischen Eigenschaften auswirken.
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Die
Funktionsweise der vorliegenden Antenne kann ansatzweise verstanden
werden, indem von einer herkömmlichen
Dipolantenne mit Verkürzungsspulen
ausgegangen wird. Bei einer Antenne gemäß der vorliegenden Erfindung
ist allerdings der gesamte Dipol aufgewickelt. Die Wickelachse ist
hierbei näherungsweise
senkrecht zu der Ebene bzw. Fläche, in
der die jeweilige Spirale gelegen ist. Herkömmliche Verkürzungsspulen
hingegen sind entweder als konzentrierte Elemente oder als eine
Mehrzahl von Windungen ausgeführt
und meist in der Nähe
des Speisepunktes angeordnet, wobei die Abstrahlung im wesentlichen
von dem verbleibenden gestreckten Dipol ausgeht.
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Bei
einer erfindungsgemäßen Antenne
hingegen ist die Trennung zwischen einem der geometrischen Verkürzung dienenden
aufgewickelten Bereich und einem gestreckten Strahler aufgehoben. Vielmehr
ist ein gesamter Dipol aufgewickelt. Bei Verwendung einer Antennengeometrie
gemäß der vorliegenden
Erfindung wird somit aufgrund der besonders günstigen Feldverteilung ein
Effekt erzielt, der von seiner Wirkung her eine Anpassung der Antenne an übliche Wellenleiterimpedanzen
mit sich bringt.
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Dadurch
kann trotz geringer geometrischer Abmessungen der Antenne ein ausreichender
Strahlungswirkungsgrad erreicht werden. Es kann weiterhin vermieden
werden, dass ein großer Teil
der Sendeleistung in einem Anpassnetzwerk verloren geht.
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Die
erfindungsgemäße Antenne
kann freitragend verwendet, auf ein Substrat aufgebracht oder in ein
Kunststoffgehäuse
integriert werden. Es hat sich hierbei gezeigt, dass eine Montage
der erfindungsgemäßen Antenne
in einem Kunststoffgehäuse
oder auf einem Kunststoffgehäuse
keine unakzeptable Verschlechterung der elektrischen Eigenschaften
mit sich bringt. Somit ist die erfindungsgemäße Antenne beispielsweise für den Einsatz
in kleinen portablen Geräten
wie Hörgeräten, Pagern
und Mobiltelefonen gut geeignet.
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2 zeigt
eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Antenne
gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, angeordnet auf dem Gehäuse eines
Hörgeräts. Die
Anordnung ist in ihrer Gesamtheit mit 200 bezeichnet.
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Die
gezeigt Anordnung 200 umfasst eine Spiralantenne 210,
die auf dem Hörgerätekörper 220 eines
Hörgeräts 240 angebracht
ist. Der Hörgerätekörper 220 bildet
zusammen mit dem Ohrpass-Stück 230 und
der Spiralantenne 210 das Hörgerät 240.
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Die
Spiralantenne 210 besteht aus zwei Strahlern 110, 112.
Da die Spiralantenne 210 der anhand von 1 beschriebenen
Spiralantenne 100 von ihren Bestandteilen her entspricht,
sind gleiche Einrichtungen in den 1 und 2 mit
gleichen Bezugszeichen bezeichnet und werden hier nicht mehr näher erläutert.
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Die
Anordnung 200 zeigt also, wie eine erfindungsgemäße Spiralantenne 210 auf
einem Hörgerät 240 aufgebaut
werden kann. Bemerkenswert ist hierbei, dass die beiden Spiralen 120, 130 an
die Form des Hörgerätekörpers 220 angepasst
sein können.
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Bei
der gezeigten Realisierung ist die Spiralantenne 210 auf
der Außenseite
des Hörgerätekörpers 220 aufgebracht.
Es ist aber genauso gut möglich,
dass die Antenne auf der Innenseite des Hörgerätegehäuses ausgebildet ist. Ebenso
ist es denkbar, dass die Spiralantenne 210 zwischen mehreren Schichten
des Hörgerätegehäuses eingebettet
ist, so dass beispielsweise eine Schutzschicht die Spiralenantenne 210 schützt. Die
Schutzschicht kann gleichzeitig dazu dienen, das Aussehen des Hörgeräts 240 den
Wünschen
der Benutzer anzupassen.
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Die
Spiralantenne 210 ist in Verbindung mit dem Hörgerät 240 bevorzugterweise
ausgelegt, um ein Sprach- oder Datensignal, das drahtlos übertragen
wird, zu empfangen und an eine Elektronik in dem Hörgerät weiterzuleiten.
Ein empfangenes Sprachsignal kann hierbei über das Ohrpass-Stück 230 an
den Gehörgang
eines Benutzers des Hörgeräts 240 ausgegeben
werden. Drahtlos übertragene Datensignale
können
ferner verwendet werden, um Einstellungen des Hörgeräts 240 zu beeinflussen und
beispielsweise entsprechend den Wünschen des Benutzers anzupassen.
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Die
Spiralantenne 210 kann sowohl zum Senden als auch zum Empfangen
verwendet werden. Beispielsweise kann es wünschenswert sein, Statusinformationen
von dem Hörgerät zu einem Empfänger zu übertragen.
Aufgrund der Reziprozität kann
die Spiralantenne 210 sowohl als Sendeantenne als auch
als Empfangsantenne genutzt werden, wobei Senden und Empfangen gleichzeitig
oder im Zeitmultiplex erfolgen können.
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Für entsprechende
Anwendungen wird es bevorzugt, die Spiralantenne für eine Betriebsfrequenz
auszulegen, die zwischen 500 MHz und 6 GHz liegt. Beispielsweise
ist es vorteilhaft, das ISM-Band bei 868 MHz zu benützen. Auch
können
beispielsweise Frequenzbänder
benutzt werden, die für
medizinische Anwendungen reserviert sind.
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Bei
einem Einsatz einer erfindungsgemäßen Spiralantenne 210 in
Verbindung mit einem Hörgerät 240 oder
mit anderen mobilen Sende- und/oder Empfangsgeräten wie Pagern und Mobiltelefonen
ist die Größe der gesamten
Spiralantennenstruktur auf weniger als 10 cm beschränkt. Es
hat sich allerdings gezeigt, dass die erfindungsgemäße Antennenstruktur trotz
der geringen Abmessungen hinreichend gute Eigenschaften aufweist.
Weiterhin hat es sich gezeigt, dass die Gesamtgröße der Antennenstruktur bei
einem Einsatz in Verbindung mit einem Hörgerät 1/16 der Freiraumwellenlänge bei
einer Betriebsfrequenz der Antenne nicht unterschreiten sollte,
sofern 1/16 der Freiraumwellenlänge
kleiner als 2 cm ist. Sofern bei niedrigen Frequenzen 1/16 der Freiraumwellenlänge größer ist
als 2 cm (die Freiraumwellenlänge
also größer als
32 cm ist), so beträgt
die Gesamtgröße der Antennenstruktur
bevorzugterweise mindestens 2 cm. Die Antenne muss also in jedem Falle,
auch bei niedrigen Frequenzen unter 1 GHz, kleiner als das Hörgerät sein.
Eine Gesamtgröße der Antennenstruktur
von etwa λ/5
hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, da hierbei ein bestmöglicher Kompromiss
zwischen Platzbedarf der Antenne und Abstrahleigenschaften besteht.
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3 zeigt
eine fotografische Abbildung eines Prototypen einer erfindungsgemäßen Antenne gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, angeordnet auf dem Gehäuse eines
Hörgeräts. Die
Anordnung ist in ihrer Gesamtheit mit 300 bezeichnet. Da
die Anordnung im Wesentlichen mit den in den 1 und 2 gezeigten
Anordnungen 100, 200 übereinstimmt, sind gleiche
Elemente hier mit gleichen Bezugszeichen versehen wie bei den oben
beschriebenen Anordnungen 100, 200 und werden
hier nicht noch einmal erläutert.
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Die
gezeigte Anordnung 300 stellt einen Prototypen eines Hörgeräts mit einer
daran angebrachten Spiralantenne 210 dar. Der Prototyp
wurde mit einem elektromagnetischen Feldsimulator simuliert und
aus einer selbstklebenden Kupferfo lie ausgeschnitten und auf ein
Hörgerät geklebt.
Bemerkenswert ist hierbei die Speisung der beiden Strahler 110, 112.
Die beiden Speisepunkte 122, 132 weisen Durchführungen
auf, bei denen elektrische Verbindungen von den äußeren Enden 124, 134 der
beiden Spiralen 120, 130 in das Innere des Hörgeräts geführt sind.
Der Abstand d der beiden Speisepunkte beträgt etwa die Hälfte des
Durchmessers der beiden Spiralen. Der Abstand der beiden Speisepunkte
ist somit größer als
dies bei einer herkömmlichen
Dipolanordnung zu erwarten ist. Im Übrigen ist anzumerken, dass
der minimale Abstand zwischen der ersten Spirale 120 und
der zweiten Spirale 130 bevorzugterweise zwischen dem 0,3-fachen
des Durchmesser einer Spirale und dem 0,5-fachen des Durchmessers einer
Spirale liegt. Dadurch wird sichergestellt, dass eine geeignete
Verkoppelung zwischen den Spiralen gewährleistet ist, die eine optimale
Abstrahlung ermöglicht.
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4a zeigt
ein Blockschaltbild eines elektrischen Messaufbaus zur Bestimmung
des Eingangsreflexionsfaktors einer erfindungsgemäßen Antenne.
Der Messaufbau ist in seiner Gesamtheit mit 400 bezeichnet.
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Der
Messaufbau umfasst eine erfindungsgemäße Antenne 410. Diese
weist an ihren Speisepunkten 412, 414 ein näherungsweise
symmetrisches elektrisches Verhalten auf. Daher ist die Antenne über einen
Balun 420 mit einem Netzwerkanalysator 430 gekoppelt.
Der Balun 420 umfasst hierbei beispielsweise einen Balun-Transformator,
so dass auf Seiten des Netzwerkanalysators ein unsymmetrisches Signal 434 zur
Verfügung
steht. Bei dem Netzwerkanalysator 430 kann es sich je nach
den erforderlichen Messdaten um einen skalaren Netzwerkanalysator
oder einen vektoriellen Netzwerkanalysator handeln.
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4b zeigt
eine grafische Darstellung des Eingangsreflexionsfaktors (bzw. der
Rückflussdämpfung)
in logarithmierter Form über
der Frequenz für eine
erfindungsgemäße Antenne
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfin dung. Der vermessene Prototypen der erfindungsgemäßen Antenne
wurde bei der Herstellung aus einer selbstklebenden Kupferfolie
ausgeschnitten und auf ein Hörgerät geklebt.
Ein Beispiel eines derartigen Prototypen ist in der 3 gezeigt.
Für die
Messung der Rückflussdämpfung,
d.h. des Eingangsreflexionsfaktors in logarithmierter Form, wurde
die Antenne 410 gemäß dem Messaufbau 400 über einen
diskreten Balun 420 an den Netzwerkanalysator 430 angeschlossen
(vgl. 4a). Ferner wurde das Hörgerät 240 mit
der aufgeklebten Antenne 210 während der Messung an dem Ohr
eines Probanden getragen, um die Auswirkungen des menschlichen Kopfes
bzw. Ohres auf die Eigenschaften der Antenne mit zu berücksichtigen.
Das Ergebnis der Messung ist in der grafischen Darstellung 510 gezeigt.
An der Abszisse 520 ist hierbei die Frequenz in einem Bereich
von 500 MHz bis 1200 MHz angetragen. Die Ordinate 522 zeigt
die Rückflussdämpfung in
einem Bereich von –80
dB bis +20 dB. Die gemessene Rückflussdämpfung ist
als Funktion der Frequenz aus der Kurve 530 ersichtlich.
Die Rückflussdämpfung zeigt
hierbei ein deutliches Maximum bei etwa 860 MHz, wobei eine –10-dB-Bandbreite
der Rückflussdämpfung etwa
35 MHz beträgt.
Die maximal erzielbare Rückflussdämpfung beträgt etwa
12 dB. Abseits der Nutzfrequenz geht die Rückflussdämpfung auf etwa 2 bis 3 dB
zurück.
Dies deutet auf eine geringe Abstrahlung der Antenne 410 hin.
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Wie
erwartet strahlt die Antenne also nur in einem Frequenzintervall
um die Entwurfsfrequenz herum effektiv Leistung ab. Die –10dB-Bandbreite von
etwa 35 MHz entspricht einer relativen nutzbaren Bandbreite von
etwa 4 Prozent.
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Die
vorliegende Erfindung beschreibt also eine neuartige Antenne zur
drahtlosen Sprach- und Datenübertragung.
Die erfindungsgemäße Antenne wurde
insbesondere für
sehr kleine Geräte,
wie z.B. Hörgeräte, die
hinter dem Ohr getragen werden, konzipiert. Sie eignet sich besonders
gut zum mobilen Senden und Empfangen. Ein besonderer Vorzug der erfindungsgemäßen symmetrischen
Spiralantenne besteht darin, dass sie auf vergleichsweise einfache Weise
in ein bestehendes System, beispielsweise ein Hörgerät, integriert werden kann.
Dadurch, dass die Antenne in ein Kunststoffgehäuse integriert werden kann,
kann diese so ausgeführt
werden, dass sie von außen
völlig
unsichtbar ist. Weiterhin ist die Antenne vergleichsweise klein
realisierbar und ermöglicht eine
symmetrische Speisung. Daneben ist die erfindungsgemäße Antennenstruktur
auch als Schlitzantenne in einer Metalloberfläche integrierbar.
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Die
erfindungsgemäße Antenne
ist besonders gut dafür
geeignet, in ein Hörgerät integriert
zu werden. Aufgrund der geringen Baugröße und der Integrierbarkeit
in ein Kunststoffgehäuse
sind für
eine erfindungsgemäße Antenne
aber auch andere Anwendungsgebiete, wie beispielsweise Pager und
Mobiltelefone, denkbar.