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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Bestimmen
einer kritischen Dimension einer lateral strukturierten Schicht.
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Mikroelektronische
und mikromechanische Bauelemente werden mit immer kleineren Strukturgrößen hergestellt.
Zur Qualitätskontrolle
und zur Verbesserung der Ausbeute werden während des Herstellungsprozesses
kritische Dimensionen gemessen. Wenn dabei festgestellt wird, dass
eine kritische Dimension eine vorbestimmte Anforderung nicht erfüllt, beispielsweise
nicht einen Sollwert aufweist oder nicht innerhalb eines erwünschten
Intervalls liegt, sind verschiedene Konsequenzen möglich. Wenn
die kritische Dimension an einer Fotolack- bzw. Resist-Maske, einer
Imid- oder einer anderen Maske bestimmt wurde, bevor deren laterale
Struktur, beispielsweise durch Ätzen,
in das Substrat übertragen
wurde, kann diese Maske abgewaschen und erneut (lithographisch)
erzeugt werden. Wenn die kritische Dimension an einer bereits unveränderlich
erzeugten Struktur des Substrats gemessen wurde, kann dieses aus
dem Produktionsprozess entfernt werden, um die Kosten für eine weitere
Prozessierung zu vermeiden.
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Herkömmlich wird
eine kritische Dimension typischerweise durch Abtasten bzw. Erfassen
einer Testmarke oder einer anderen lateralen Struktur mit bekannten
Abmessungen durch ein Rasterelektronenmikroskop bestimmt. Diese
Methode ist jedoch nicht immer geeignet, beispielsweise weil elektrostatische
Aufladungen an dicken nicht leitenden Schichten, wie Imid, zu Bildverzerrungen
führen.
Außerdem sind
Rasterelektronenmikroskope in Anschaffung und Betrieb teuer.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein einfaches
und kostengünstiges
Verfahren zum Bestimmen einer kritischen Dimension anzugeben, welches
sich insbesondere auch bei Imid-Strukturen anwenden lässt.
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Die
KR 10 2000 0013 606
A beschreibt in der Zusammenfassung und der dazugehörigen Figur eine
Testmarke mit zwei ohne Überlapp
ineinander angeordneten, rechteckigen Rahmen.
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Peter
van Zant beschreibt in seinem Buch „Microchip Fabrication" (4. Auflage, McGraw-Rill, 2000)
auf den Seiten 252, 253, 256 eine Aufarbeitung von Wafern nach einer
Inspektion, ohne dabei auf konkrete Formen von Testmarken einzugehen.
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Die
KR 10 2001 0028 937
A beschreibt in der Zusammenfassung und der zugehörigen Figur
die Anordnung von Testmarken in Ritzrahmen eines Wafers.
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Die
DD 245 982 A1 beschreibt
Testmarken mit mehreren Spalten von Rechtecken unterschiedlicher
Höhe. Abhängig von
einer kritischen Dimension ist das Verhältnis zwischen der Höhe der Rechtecke und
deren Abstand in unterschiedlichen Spalten identisch.
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Die
WO 02/19 415 A1 beschreibt
eine Reihe verschiedener Testmarken zur Erfassung eines Lageversatzes
zwischen verschiedenen Ebenen auf einem Wafer, die jeweils eine
Mehrzahl rechteckiger Flächen
umfassen.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 gelöst.
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Bevorzugte
Weiterbildungen sind in den abhängigen
Ansprüchen
definiert.
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Die
vorliegende Erfindung wird verwendet zur Erzeugung einer Testmarke
auf einem Substrat. Die Testmarke umfasst eine erste Fläche bzw.
eine Schichtfläche,
innerhalb derer das Substrat die Schicht aufweist, und eine zweite
Fläche
bzw. eine schichtfreie Fläche,
innerhalb derer das Substrat die Schicht nicht aufweist. Die erste
Fläche
weist eine erste Kante und eine zweite Kante auf, die einander gegenüber liegen
und mit denen die erste Fläche
an Bereiche angrenzt, in denen das Substrat die Schicht nicht aufweist.
Die zweite Fläche
weist eine dritte Kante und eine vierte Kante auf, die einander
gegenüber
liegen und mit denen die zweite Fläche an Bereiche angrenzt, in
denen das Substrat die Schicht aufweist. Die vier Kanten sind nebeneinander
und parallel angeordnet. Die relativen Abstände der vier Kanten sind indirekte
Funktionen der kritischen Dimension oder sogar mit derselben identisch.
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Die
Testmarke wird vorzugsweise so erzeugt, dass der Abstand zwischen
der ersten Kante und der zweiten Kante und der Abstand zwischen
der dritten Kante und der vierten Kante gleich sind, wenn die kritische
Dimension ihren Sollwert aufweist. Dies bedeutet, dass der Abstand
zwischen der ersten und der zweiten Kante und der Abstand zwischen
der dritten und der vierten Kante insoweit bzw. in dem Maße gleich
sind, wie die kritische Dimension ihren Sollwert aufweist oder anders
ausgedrückt
insoweit voneinander abweichen, wie die kritische Dimension von
ihrem Sollwert abweicht.
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Zum
Bestimmen der kritischen Dimension wird die Testmarke erfasst bzw.
abgebildet, beispielsweise lichtmikroskopisch. Anhand des Abbilds
der Testmarke werden die Mitte zwischen der ersten und der vierten
Kante und die Mitte zwischen der zweiten und der dritten Kante bestimmt.
Diese Mitten sind strenggenommen zu den Kanten parallele Geradenabschnitte.
Der Abstand der Mitte zwischen der ersten und der vierten Kante
und der Mitte zwischen der zweiten und der dritten Kante ist ein
Maß für die kritische
Dimension. Er entspricht der Abweichung der kritischen Dimension
von deren Sollwert.
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Vorzugsweise
sind sowohl die erste Fläche als
auch die zweite Fläche
L-förmig
und liegen einander so gegenüber,
dass ihre Schenkel wie die Seiten eines Quadrats angeordnet sind.
Jeder Schenkel der ersten Fläche
und jeder Schenkel der zweiten Fläche ist trapezförmig und
weist somit zwei einander gegenüberliegende
parallele Kanten auf. Die Testmarke weist damit insgesamt zwei Gruppen
mit jeweils vier untereinander parallelen Kanten auf. Für jede Gruppe
kann, wie oben beschrieben, ein Abstand der Mitte zwischen den beiden äußeren Kanten
der Gruppe von der Mitte zwischen den beiden inneren Kanten der
Gruppe als Maß für die kritische
Dimension bestimmt werden. Die kritische Dimension bzw. ihre Abweichung
von ihrem Sollwert kann somit in zwei zueinander senkrechten Richtungen
bestimmt werden.
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Die
linearen Abmessungen der Testmarke, insbesondere die Abstände der
Kanten, können
wesentlich größer sein
als die kritische Dimension. Vorzugsweise weist die Testmarke lineare Abmessungen
in der Größenordnungen
von einigen μm
auf und ist deshalb ohne weiteres mit sichtbarem Licht lichtmikroskopisch
erfassbar. Jede Kante erzeugt bei einer lichtmikroskopischen Abbildung
ein Intensitätsprofil
mit einer Unschärfe
in der Größenordnung
der Wellenlänge
des verwendeten Lichts. Durch einen Fit einer mathematischen Modellfunktion
an dieses Intensitätsprofil
kann der Ort jeder Kante bis auf wenige nm genau bestimmt werden.
Die Testmarke ermöglicht
somit eine Bestimmung einer kritischen Dimension mit einer Genauigkeit
von wenigen nm, ohne dass die Testmarke mit einer entsprechenden
räumlichen
Auflösung
erfasst werden müsste,
beispielsweise durch ein Rasterelektronenmikroskop. Ein Vorteil
der Testmarke besteht somit darin, dass sie mit relativ einfachen
und kostengünstigen
Mitteln erfassbar ist.
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Vorzugsweise
wird die oben beschriebene Testmarke mit L-förmigen
Flächen,
die in der Form eines quadratischen Rahmens angeordnet sind, so
dimensioniert, dass sie einer herkömmlichen Testmarke zur Bestimmung
des Overlays bzw. des Lageversatzes der Abbildungen zweier Masken ähnelt. Herkömmliche
Lagerversatz-Testmarken bestehen aus einem quadratischen Rahmen
bzw. einer quadratischen Öffnung,
die durch eine erste Maske erzeugt wird und einer (quadratischen)
Fläche,
die mit einer zweiten Maske erzeugt wird. Diese Fläche ist
zentrisch zu dem Rahmen bzw. der Öffnung angeordnet, wenn die
beiden Masken ohne relativen Lageversatz auf das Substrat abgebildet
wurden. Für
derartige Testmarken existieren automatische Lageversatz-Messeinrichtungen,
welche die Testmarken lichtmikroskopisch erfassen und für beide
Hauptrichtungen der Testmarke die Abstände der Mitte zwischen den äußeren, durch
die erste Maske erzeugten Kanten von der Mitte zwischen den inneren,
durch die zweite Maske erzeugten Kanten als Maß für den relativen Lageversatz
der Abbildungen der beiden Masken bestimmen.
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Wenn
die Testmarke und insbesondere ihre linearen Abmessungen einer herkömmlichen
Lageversatz-Testmarke hinreichend ähnlich sind, kann sie automatisiert
und entsprechend kostengünstig
durch eine Lageversatz-Messeinrichtung ausgewertet werden. Der von
der Lageversatz-Messeinrichtung ausgegebene Messwert wird dann nicht
als relativer Lageversatz zwischen den Abbildungen zweier Masken,
sondern als Maß für die Abweichung
der kritischen Dimension von ihrem Sollwert interpretiert.
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Durch
die lichtmikroskopische Erfassung bzw. Erfassbarkeit der Testmarke
wird auch eine Reihe von Problemen vermieden, die mit der Erfassung durch
ein Rasterelektronenmikroskop einhergehen. Als Beispiel sei hier
eine Erfassung einer kritischen Dimension in einer Imid-Schicht
erwähnt,
wie sie zur Strukturierung der letzten Kontaktebene bzw. Terminal-Via-Ebene eines Halbleiterbauelements
häufig verwendet
wird. Die kleinsten, in einer Imid-Schicht erzeugbaren Öffnungen
sind mindestens 10 μm groß. Es ist
jedoch schwierig, mit den Rasterelektronenmikroskopen, die herkömmlich für die Bestimmung
der kritischen Dimension verwendet werden, derart große Strukturen
mit der erforderlichen Präzision
zu erfassen. Da Imid-Schichten elektrisch isolierend und in der
Regel relativ dick sind, werden sie vom Elektronenstrahl elektrostatisch
aufgeladen. Diese Aufladung wiederum führt zu einer Verzerrung durch
das Rasterelektronenmikroskop erzeugten Bildes. Beide Probleme werden
dadurch vermieden, indem anstelle eines Rasterelektronenmikroskops
ein Lichtmikroskop verwendet wird.
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Bevorzugte
Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen definiert.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Draufsicht auf eine Testmarke gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
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2 eine
schematische Draufsicht auf eine Testmarke gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel;
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3 eine
schematische Draufsicht auf die Testmarke des zweiten Ausführungsbeispiels
bei nicht-idealer kritischer Dimension;
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4 eine
perspektivische Darstellung einer Maske und eines Chips; und
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5 ein
schematisches Flussdiagramm eines Verfahrens.
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1 ist
eine schematische Draufsicht auf einen Ausschnitt aus einer lateral
strukturierten Schicht 10 auf einem Substrat 12.
In dem dargestellten Ausschnitt weist die lateral strukturierte
Schicht 10 eine Testmarke auf bzw. ist als Testmarke strukturiert.
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Die
Testmarke umfasst eine erste Fläche bzw.
Schichtfläche 14 mit
einer ersten Kante 16 und einer zweiten Kante 18,
die einander gegenüber
liegen und zueinander parallel sind. Innerhalb der Schichtfläche 14 weist
das Substrat 12 die Schicht 10 auf. Mit den Kanten 16, 18 grenzt
die Schichtfläche 14 an
Bereiche 20, 22 des Substrats 12 an,
in denen das Substrat 12 die Schicht 10 nicht
aufweist.
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Die
Testmarke umfasst ferner eine zweite Fläche bzw. schichtfreie Fläche 24 mit
einer dritten Kante 26 und einer vierten Kante 28,
die einander gegenüberliegend
und zueinander parallel sind. Innerhalb der schichtfreien Fläche 24 weist
das Substrat 12 die Schichten 10 nicht auf. Mit
den Kanten 26, 28 grenzt die schichtfreie Fläche 24 an
Bereiche 30, 32 des Substrats 12, in
denen das Substrat 12 die Schicht 10 aufweist.
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Die
Testmarke wird, vorzugsweise lichtmikroskopisch, abgetastet bzw.
erfasst. Das zweidimensionale Abbild der Testmarke bzw. die ortsabhängige Intensität des durch
die Testmarke gestreuten oder reflektierten Lichts wird in der Richtung
parallel zu den Kanten 16, 18, 26, 28 aufintegriert,
um das Signal-Rausch-Verhältnis
zu verbessern. Das aufintegrierte Signal I ist in 1 unter
der Darstellung des Ausschnitts der lateral strukturierten Schicht
in Abhängigkeit
von der Koordinate x (senkrecht zu den Kanten 16, 18, 26, 28)
dargestellt. Es ist erkennbar, dass jede Kante 16, 18, 26, 28 einen
Peak bzw. ein Maximum 34, 36, 38, 40 in
dem integrierten Signal I hervorruft. Die Breite des Maximums 34, 36, 38, 40 resultiert
vor allem aus der Wellenlänge
des verwendeten Lichts und der Abbildungsleistung des Lichtmikroskops.
Sie liegt typischerweise in der Größenordnung einer Wellenlänge. Um
die Koordinate x jeder Kante 16, 18, 26, 28 möglichst
genau zu bestimmen, wird an jedes Maximum 34, 36, 38, 40 eine
mathematische Modellfunktion gefittet bzw. durch Optimierung freier
Parameter angepasst. Als Modellfunktion kommen beispielsweise eine
Lorentz- oder Gauss-Kurve bzw. -Funktion in Frage. Dadurch sind
die x-Koordinaten x1, x2,
x3, x4 der Kanten 14, 18, 26, 28 bis
auf wenige nm genau bestimmbar.
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Die
Testmarke wird vorzugsweise so erzeugt, dass der Abstand der ersten
Kante 16 und der zweiten Kante 18 bzw. die Breite
der Schichtfläche 14 und
der Abstand der dritten Kante 26 und der vierten Kante 28 bzw.
die Breite der schichtfreien Fläche 24 gleich
sind, wenn die kritische Dimension ihren Sollwert aufweist. In dem
Maße,
in dem die kritische Dimension von ihrem Sollwert abweicht, unterscheiden sich
die Breiten x2–x1 der
Schichtfläche 14 und
x4–x3 der schichtfreien Fläche 24 voneinander.
In diesem Fall sind beispielsweise die erste Kante 16 und
die vierte Kante 28 nach links verschoben und die zweite Kante 18 und
die dritte Kante 26 nach rechts verschoben oder umgekehrt.
Die Mitte M1 zwischen der ersten Kante 16 und
der vierten Kante 28 und die Mitte M2 zwischen
der zweiten Kante 18 und der dritten Kante 26 stimmen
deshalb nur dann, wie in 1 dargestellt, überein,
wenn die kritische Dimension ihren Sollwert aufweist.
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Der
Abstand zwischen der Mitte M1 und der Mitte
M2 ist eine monotone Funktion der Abweichung der
kritischen Dimension von ihrem Sollwert. Näherungsweise ist der Abstand
zwischen der Mitte M1 und der Mitte M2 gleich der Abweichung der kritischen Dimension
von ihrem Sollwert. Durch Bestimmung der x-Koordinaten x1,
x2, x3, x4 der Kanten 16, 18, 26, 28,
Bestimmung der Mitten M1, M2 und
Bestimmung von deren relativer Lage bzw. Abstand erhält man somit
ein Maß für die Abweichung
der kritischen Dimension von ihrem Sollwert.
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2 ist
eine schematische Draufsicht auf eine lateral strukturierte Schicht 10 mit
einer Testmarke auf einem Substrat 12 gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel.
Die Testmarke des zweiten Ausführungsbeispiels
unterscheidet sich von dem oben anhand der 1 dargestellten
ersten Ausführungsbeispiel
dadurch, dass die Schichtfläche 14 und
die schichtfreie Fläche 24 jeweils
L-förmig
sind und aus je zwei trapezförmigen
Schenkeln 141, 142, 241, 242 bestehen.
Der erste Schenkel 141 der Schichtfläche 14 weist eine
erste Kante 16 und eine zweite Kante 18 auf, die
einander gegenüber
liegen und zueinander parallel angeordnet sind. Der dritte Schenkel 241 der
schichtfreien Fläche 24 weist
eine dritte Kante 26 und eine vierte Kante 28 auf,
die einander gegenüber liegen
und zueinander parallel angeordnet sind. Der zweite Schenkel 142 der
Schichtfläche 14 weist
eine fünfte
Kante 42 und eine sechste Kante 44 auf, die einander
gegenüber
liegen und zueinander parallel angeordnet sind. Der vierte Schenkel 242 der schichtfreien
Fläche 24 weist
eine siebte Kante 46 und eine achte Kante 48 auf,
die einander gegenüber liegen
und zueinander parallel angeordnet sind.
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Die
Schichtfläche 14 grenzt
mit der ersten Kante 16, der zweiten Kante 18,
der fünften
Kante 42 und der sechsten Kante 44 an Bereiche 20, 22 an,
in denen das Substrat die Schicht nicht aufweist. Die schichtfreie
Fläche 24 grenzt
mit der dritten Kante 26, der vierten Kante 28,
der siebten Kante 46 und der achten Kante 48 an
Bereiche 30, 32 an, in denen das Substrat die
Schicht aufweist. Die erste Kante 16, die zweite Kante 18,
die dritte Kante 26 und die vierte Kante 28 sind
zueinander parallel. Die fünfte
Kante 42, die sechste Kante 44, die siebte Kante 46 und
die achte Kante 48 sind zueinander parallel und zu der ersten
bis vierten Kante 16, 18, 26, 28 senkrecht
angeordnet.
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Die
L-förmige
Schichtfläche 14 und
die L-förmige
schichtfreie Fläche 24 sind
einander gegenüber so
angeordnet, dass sie zusammen einen quadratischen Rahmen bilden.
Anders ausgedrückt,
liegen die erste Kante 16, die vierte Kante 28,
die fünfte Kante 42 und
die achte Kante 48 auf einem ersten, größeren Quadrat und die zweite
Kante 18, die dritte Kante 26, die sechste Kante 44 und
die siebte Kante 46 auf einem zweiten, kleineren Quadrat.
Das zweite, kleinere Quadrat ist zentrisch zu dem ersten, größeren Quadrat
angeordnet, d. h. die Ecken des kleineren Quadrats liegen auf den
Diagonalen des größeren Quadrats.
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Bei
der lichtmikroskopischen Erfassung der Testmarke werden die Positionen
bzw. Koordinaten der Kanten 16, 18, 26, 28, 42, 44, 46, 48 ermittelt,
indem die ortsabhängige
Intensität
innerhalb von Messfenstern 52, 54, 56, 58, 62, 64, 66, 68 ausgewertet
wird. Dies erfolgt jeweils auf ähnliche
Weise, wie sie oben anhand der 1 beschrieben
wurde. Die Intensitätssignale
werden vorzugsweise zunächst
in Richtung parallel zur entsprechenden Kante aufintegriert. Das
aufintegrierte Identitätssignal
als Funktion der senkrecht zur entsprechenden Kante gemessenen Koordinate
weist ein Maximum auf. An dieses wird eine mathematische Modellfunktion
gefittet. Ergebnisse dieser Fits sind x-Koordinaten der ersten,
zweiten, dritten, vierten Kante 16, 18, 26, 28 und
y-Koordinaten der fünften,
sechsten, siebten und achten Kante 42, 44, 46, 48.
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Jede
dieser x- bzw. y-Koordinaten kann so mit einer Genauigkeit von wenigen
nm oder besser ermittelt werden.
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Aus
den Koordinaten der Kanten 16, 18, 26, 28, 42, 44, 46, 48 können die
Mitte M1 der ersten Kante 16 und
der vierten Kante 28, die Mitte M2 der
zweite Kante 18 und der dritten Kante 26, die
Mitte M3 der fünften Kante 42 und
der achten Kante 48 (nicht dargestellt) und die Mitte M4 der sechsten Kante 44 und der
siebten Kante 46 (nicht dargestellt) ermittelt werden.
Wie oben anhand der 1 ausgeführt, ist auch bei dem zweiten
Ausführungsbeispiel
der Abstand der Mitte M1 und der Mitte M2 ein Maß für die Abweichung
der kritischen Dimension von ihrem Sollwert. Als weiteres Maß für die Abweichung
der kritischen Dimension von ihrem Sollwert erhält man den Abstand der Mitte
M3 und der Mitte M4.
Beide Abstände können gemeinsam
interpretiert werden (beispielsweise im Sinne einer Über- oder
Unterbelichtung bei der Lithographie zur Strukturierung der Schicht
mit der Testmarke) oder unabhängig
voneinander.
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3 ist
eine schematische Draufsicht auf eine Testmarke, wie sie oben anhand
der 2 dargestellt wurde. Die in 3 dargestellte
Testmarke wurde auf die gleiche Weise, insbesondere beispielsweise
mit Hilfe derselben Lithographiemaske, hergestellt, wie die in 2 dargestellte.
Aufgrund einer Über-
oder Unterbelichtung oder einer anderen Ungenauigkeit oder Abweichung
eines Parameters von seinem Sollwert weist die kritische Dimension
jedoch nicht ihren Sollwert auf. Dies hat hier konkret zur Folge,
dass die erste Kante 16, die vierte Kante 28,
die fünfte
Kante 42 und die achte Kante 48 nach links bzw.
oben und die zweite Kante 18, die dritte Kante 26,
die sechste Kante 44 und die siebte Kante 46 nach
rechts bzw. unten verschoben sind. Beide Schenkel 141, 142 der
Schichtfläche 14 sind
deshalb breiter und beide Schenkel 241, 242 der
schichtfreien Fläche 24 sind
deshalb schmäler
als bei der Darstellung in 2. Bei 3 ist,
wie auch bei 2, auf die Darstellung einer
realistischen Verrundung von Ecken zugunsten einer größeren Klarheit
verzichtet.
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Bei
der oben anhand der 2 dargestellten Auswertung ergibt
sich im Fall der in 3 dargestellten Situation ein
Abstand D1 der Mitte M1 zwischen
der ersten Kante 16 und der vierten Kante 28 und
der Mitte M2 zwischen der zweiten Kante 18 und der
dritten Kante 26. Entsprechend ergibt sich ein Abstand
D2 der Mitte M3 zwischen
der fünften
Kante 42 und der achten Kante 48 und der Mitte
M4 zwischen der sechsten Kante 44 und
der siebten Kante 46 (nicht dargestellt).
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Vorzugsweise
erfolgen die Erfassung und Auswertung der Testmarke durch eine Lageversatz-Messeinrichtung.
Diese interpretiert die erste Kante 16, die vierte Kante 28,
die fünfte
Kante 42 und die achte Kante 48 wie die inneren
Ränder
einer quadratischen Ausnehmung in einer Schicht, die durch die lithographische
Abbildung einer ersten Maske erzeugt wurde. Die zweite Kante 18,
die dritte Kante 26, die sechste Kante 44 und
die siebte Kante 46 werden von der Lageversatz-Messeinrichtung
wie die äußeren Ränder einer
quadratischen Fläche
interpretiert, die durch die lithographische Abbildung einer zweiten Maske
erzeugt wurde.
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Bei
der in 3 dargestellten Situation erkennt die Lageversatz-Messeinrichtung
einen Versatz des durch die erste Kante 16, die vierte
Kante 28, die fünfte
Kante 42 und die achte Kante 48 bestimmten Quadrats
nach links oben bzw. einen Versatz des durch die zweite Kante 18,
die dritte Kante 26, die sechste Kante 44 und
die siebte Kante 46 bestimmten Quadrats nach rechts unten.
Die Lageversatz-Messeinrichtung erzeugt und gibt ein Signal aus,
das anzeigt, dass und um wie viel die Abbildung der zweiten Maske
gegenüber
der ersten Maske nach rechts unten versetzt wäre. Dieses Signal wird als
Maß für die Abweichung
der kritischen Dimension von ihrem Sollwert interpretiert.
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4 ist
eine schematische Darstellung einer Lithographiemaske 72,
einer Abbildungseinrichtung 74 und eines Chips 76.
Die Abbildungseinrichtung 74 bildet die Lithographiemaske 72 auf
die Oberfläche
des Chips 76 ab. Dadurch wird eine Schicht an der Oberfläche des
Chips 76 lateral strukturiert. Diese laterale Struktur
wird durch nachfolgende Entwicklungs- und/oder Ätz-Schritte oder auch durch
Bedampfen oder Besputtern und einen Lift-Off-Schritt dauerhaft auf
den Chip 76 übertragen. Die
so erzeugte laterale Struktur der Schicht an der Oberfläche des
Chips 76 umfasst unter anderem eine oder mehrere Testmarken 78,
wie sie oben anhand der 1 bis 3 beschrieben
wurden. Dazu enthält
die Lithographiemaske 72 ein Urbild 80 der Testmarke 78.
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Das
Verhältnis
zwischen dem Urbild 80 und der Testmarke 78 wird
durch die Art der Lithographiemaske 72 (beispielsweise
binäre
Schattenmaske oder Phasenmaske), die verwendete Abbildungseinrichtung 74,
die verwendete Strahlung (Licht, Elektronen, Ionen etc.) und die
verwendete lichtempfindliche Schicht (Photoresist etc.) bestimmt.
Wenn die Testmarke 78 wesentlich größer als die verwendete Wellenlänge ist,
kann das Urbild 80 der Testmarke 78 sehr ähnlich sein.
Wenn beispielsweise sichtbares. Licht verwendet wird und die oben
anhand der 2 und 3 dargestellte
Testmarke eine Größe von 40 μm oder mehr
aufweist, entspricht das Urbild 80 (maßstäblich vergrößert) der oben anhand der 2 dargestellten
Gestalt der Testmarke. Je kleiner die Testmarke im Verhältnis zur
verwendeten Wellenlänge
ist, desto stärker
weicht die Gestalt bzw. Form des Urbilds 80 von der der
Testmarke 78 ab, um beispielsweise dem Proximity-Effekt
entgegenzuwirken und eine Verrundung von Ecken zu verhindern.
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In
der Regel wird durch die in 4 beschriebene
Abbildung zunächst
eine laterale Struktur und mit dieser die Testmarke 78 in
einer Photoresist- oder einer anderen Schicht erzeugt, die nachfolgend als
Maske für
einen weiteren Verfahrensschritt verwendet wird, beispielsweise
für ein
Nass- oder Trockenätzen
oder einen Lift-Off-Schritt. Die anhand der 1 bis 3 dargestellte
Erfassung und Auswertung der Testmarke erfolgt vorzugsweise bereits
an der lateral strukturierten, entwickelten Photoresist-Schicht
oder anderen Maskenschicht. Wenn die kritische Dimension einer vorgegebenen
Anforderung nicht entspricht kann die Photoresist-Schicht oder andere
Maskenschicht entfernt und anschließend neu erzeugt und lateral
strukturiert werden. Dadurch wird vermieden, dass der Chip 76 dauerhaft
mit der falschen kritischen Dimension strukturiert wird.
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Alternativ
wird die Testmarke auf die oben anhand der 1 bis 3 dargestellte
Weise erst dann erfasst und ausgewertet, wenn die durch die anhand
der 4 beschriebene Abbildung erzeugte laterale Struktur
mit der Testmarke dauerhaft auf den Chip 76 übertragen
ist. Dadurch erfolgt beispielsweise am Ende eines Herstellungsprozesses
eine Qualitätskontrolle.
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Die
Teststruktur 78 und ihre dauerhafte Übertragung auf den Chip 76 haben
dabei vorzugsweise keine weitere elektrische, elektronische oder
mechanische Funktion am fertigen Chip. Um möglichst wenig Chipfläche zu verbrauchen,
ist die Teststruktur vorzugsweise im Bereich eines Ritzrahmens auf
einem Wafer zwischen zwei Chips angeordnet. In diesem Fall ist die
Testmarke am fertigen Chip nicht oder nur noch teilweise vorhanden.
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Im
Idealfall weist an einem fertigen Chip die kritische Dimension ihren
Sollwert auf oder weicht von diesem nur geringfügig ab. Der Abstand zwischen
der ersten Kante 16 und der zweiten Kante 18, der
Abstand zwischen der dritten Kante 26 und der vierten Kante 28 und
ggfs. der Abstand zwischen der fünften
Kante 42 und der sechsten Kante 44 sowie der Abstand
zwischen der siebten Kante 46 und der achten Kante 48 sind
in diesem Fall gleich oder fast gleich, wobei eine kleine Differenz
der Abstände
einer kleinen Abweichung der kritischen Dimension von ihrem Sollwert
entspricht.
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5 ist
ein schematisches Flussdiagramm eines Verfahrens. In einem ersten
Schritt 102 wird eine lateral strukturierte Schicht mit
einer Testmarke 78, wie sie oben anhand der 1 bis 3 beschrieben
wurde, erzeugt. In einem zweiten Schritt 104 wird die Testmarke 78 erfasst,
beispielsweise lichtmikroskopisch. In einem dritten Schritt 106 wird eine
erste Mitte M1 zwischen einer ersten Kante 16 und
einer vierten Kante 28 bestimmt. In einem vierten Schritt 108 wird
eine zweite Mitte M2 zwischen einer zweiten
Kante 18 und einer dritten Kante 26 bestimmt.
In einem fünften
Schritt 110 wird ein erster Abstand D1 zwischen
der ersten Mitte M1 und der zweiten Mitte
M2 bestimmt. In einem sechsten Schritt 112 wird
eine dritte Mitte M3 zwischen einer fünften Kante 42 und
einer achten Kante 48 bestimmt. In einem siebten Schritt 114 wird
eine vierte Mitte M4 zwischen einer sechsten
Kante 44 und einer siebten Kante 46 bestimmt.
In einem achten Schritt 116 wird ein zweiter Abstand D2 zwischen der dritte Mitte M3 und
der vierten Mitte M4 bestimmt.
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In
einem neunten Schritt 118 wird geprüft, ob der erste Abstand D1 und der zweite Abstand D2 einer oder
mehreren vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Wenn dies nicht
der Fall ist, wird die lateral strukturierte Schicht in einem zehnten
Schritt 120 entfernt und der erste bis achte Schritt 102 bis 116 werden
wiederholt. Wenn der erste Abstand D1 und der
zweite Abstand D2 der oder den vorgegebenen Anforderungen
entsprechen, wird die laterale Struktur der Schicht in einem elften
Schritt 122 in oder auf das Substrat 12 übertragen.
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Es
ist offensichtlich, dass für
das vorstehend beschriebene Verfahren auch andere Testmarken verwendbar
sind als die oben anhand der 1 bis 3 dargestellten.
Vorzugsweise wird jedoch eine Testmarke verwendet, die einer herkömmlichen
Lageversatz-Testmarke ähnlich
ist, um eine Erfassung und Aus wertung durch eine Lageversatz-Messeinrichtung
zu ermöglichen.
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- 10
- lateral
strukturierte Schicht
- 12
- Substrat
- 14
- Schichtfläche
- 16
- erste
Kante
- 18
- zweite
Kante
- 20
- Bereich
- 22
- Bereich
- 24
- schichtfreie
Fläche
- 26
- dritte
Kante
- 28
- vierte
Kante
- 30
- Bereich
- 32
- Bereich
- 34
- Maximum
- 36
- Maximum
- 38
- Maximum
- 40
- Maximum
- M1
- erste
Mitte
- M2
- zweite
Mitte
- 42
- fünfte Kante
- 44
- sechste
Kante
- 46
- siebte
Kante
- 48
- achte
Kante
- 52
- erste
Messfenster
- 54
- zweites
Messfenster
- 56
- drittes
Messfenster
- 58
- viertes
Messfenster
- 62
- fünftes Messfenster
- 64
- sechstes
Messfenster
- 66
- siebtes
Messfenster
- 68
- achtes
Messfenster
- 72
- Lithographiemaske
- 74
- Abbildungseinrichtung
- 76
- Chip
- 78
- Testmarke
- 80
- Urbild
der Testmarke 78
- 102
- erster
Schritt
- 104
- zweiter
Schritt
- 106
- dritter
Schritt
- 108
- vierter
Schritt
- 110
- fünfter Schritt
- 112
- sechster
Schritt
- 114
- siebter
Schritt
- 116
- achter
Schritt
- 118
- neunter
Schritt
- 120
- zehnter
Schritt
- 122
- elfter
Schritt
- 141
- erster
Schenkel
- 142
- zweiter
Schenkel
- 241
- dritter
Schenkel
- 242
- vierter
Schenkel