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DE102005006093A1 - Nachrüstsatz für einen Kraftfahrzeug-Fensterheber - Google Patents

Nachrüstsatz für einen Kraftfahrzeug-Fensterheber Download PDF

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DE102005006093A1
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DE
Germany
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electric motor
retrofit kit
kit according
control device
adjustment
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102005006093A
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English (en)
Inventor
Klaus Wagner
Torsten Mager
Achim Kullmann
Detlef Russ
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Original Assignee
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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Publication date
Priority claimed from DE200420006599 external-priority patent/DE202004006599U1/de
Application filed by Brose Fahrzeugteile SE and Co KG filed Critical Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Nachrüstsatz, um einen von einem Elektromotor angetriebenen Kraftfahrzeug-Fensterheber mit einer Steuereinrichtung nachzurüsten, wobei der Elektromotor des Kraftfahrzeug-Fensterhebers über Verbindungsleitungen mit einer Schalt- oder Steuereinheit verbunden ist, wobei der Nachrüstsatz Trennmittel aufweist, um die Verbindungsleitungen aufzutrennen und die Steuereinrichtung zwischen den Elektromotor und die Schalt- oder Steuereinheit zu schalten, und wobei die Steuereinrichtung ausgelegt ist, um den Elektromotor automatisch zu steuern, insbesondere eine Verstellbewegung des Elektromotors abzubremsen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Nachrüstsatz für einen Kraftfahrzeug-Fensterheber und betrifft insbesondere einen Nachrüstsatz, um einen von einem Elektromotor angetriebenen Kraftfahrzeug-Fensterheber mit einer Steuereinrichtung nachzurüsten um zu gewährleisten, dass gesetzliche Sicherheitsauflagen, insbesondere hinsichtlich der beim Heben einer Fensterscheibe vorherrschenden Hubkräfte, eingehalten werden.
  • Elektrische Fensterheber stellen heutzutage ein nahezu unverzichtbares Ausstattungsmerkmal von Kraftfahrzeugen dar. Die Drehbewegung eines Elektromotors, üblicherweise eines Gleichstrommotors, wird mittels eines Getriebes in eine Verstellbewegung zum Anheben und Absenken einer Fensterscheibe umgesetzt. Aus dem Stand der Technik sind elektrische Krafttahrzeug-Fensterheber bekannt, die eine Einklemmschutz-Funktion als zusätzliches Sicherheitsmerkmal aufweisen. Wenn festgestellt wird, dass sich in dem Verstellweg der Fensterscheibe ein Fremdkörper befindet, beispielsweise der Unterarm, die Hand oder der Kopf eines Fahrgastes, so wird der Antrieb zum Herauffahren des Fahrzeugfensters in einen herabfahrenden Antrieb umgeschaltet, d. h., der Fensterantrieb wird reversiert, sodass sich die Bewegungsrichtung der Fensterscheibe umkehrt, was beispielsweise in der DE 198 23 713 A1 offenbart ist. Für einen wirksamen Einklemmschutz ist eine zusätzliche Sensorik zum Detektieren von Fremdkörpern in dem Verstellweg der Fensterscheibe erforderlich.
  • US 6,031,348 der Anmelderin offenbart eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Steuern eines Elektromotors eines Kraftfahrzeug-Fensterhebers. Um die Einklemmschutz-Funktion noch wirkungsvoller bereitzustellen, soll die Reaktionsgeschwindigkeit der Steuerelektronik noch schneller auf kritische Betriebszustände reagieren können. Zu diesem Zweck ist der Elektromotor über eine erste und eine zweite Signalverbindung mit einer Steuereinrichtung, die entfernt zu dem Elektromotor angeordnet ist, verbunden. Die erste Signalverbindung dient der Übermittlung von Daten hoher Priorität mit einer hohen Übertragungsfrequenz. Die zweite Signalverbindung dient der Übertragung von Daten einer niedrigen Priorität, insbesondere der Bedienkommandos einer Bedieneinheit für den elektrischen Fensterheber, wobei die Daten niedrigerer Priorität mit einer niedrigeren Übertragungsfrequenz übermittelt werden. Somit kann bei vergleichbarer Auslegung der Steuerelektronik die erste Signalverbindung zur Übermittlung von Steuerdaten verwendet werden, die einem Einklemmschutz dienen. Als Folge kann die Verstellbewegung des Elektromotors noch schneller reversiert werden.
  • Ausgehend von dem vorgenannten Stand der Technik hat die vorliegende Erfindung zur Aufgabe, ein in der Bedienung noch sichereres und zweckmäßigeres elektrisches Kraftfahrzeug-Fensterheber-System bereitzustellen
    Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Nachrüstsatz bereitgestellt, um einen von einem Elektromotor angetriebenen Kraftfahrzeug-Fensterheber mit einer Steuereinrichtung nachzurüsten. Der Elektromotor des Kraftfahrzeug-Fensterhebers ist über Verbindungsleitungen mit einer Schalt- oder Steuereinheit verbunden, die den Elektromotor des Fensterhebers betätigt und/oder steuert. Erfindungsgemäß weist der Nachrüstsatz Trennmittel auf, um die Verbindungsleitungen aufzutrennen und die Steuereinrichtung zwischen den Elektromotor und die Schalt- oder Steuereinheit zu schalten. Unter diesem Zwischenschalten wird im Sinne der vorliegenden Anmeldung insbesondere verstanden, dass die Steuereinrichtung derart mit den Verbindungsleitungen zwischen der Schalt- oder Steuereinheit verbunden ist, dass die Steuereinrichtung den Motorstrom geeignet beeinflussen, vorzugsweise schalten, kann. Dabei ist die Steuereinrichtung ausgelegt, um den Elektromotor automatisch zu steuern und eine Verstellbewegung des Elektromotors abzubremsen
    Erfindungsgemäß können somit bestehende, beispielsweise bereits in ein Kraftfahrzeug eingebaute, elektrische Kraftfahrzeug-Fensterheber in einfacher Weise so nachgerüstet werden, dass vorzugsweise gewährleistet ist, dass diese aktuellen gesetzlichen Sicherheitsauflagen entsprechen. Bevorzugt wird erfindungsgemäß ein bestehender elektrischer Kraftfahrzeug-Fensterheber derart nachgerüstet, dass auch bei variablen Betriebszuständen, insbesondere im Falle einer auch nur vorübergehenden Leichtgängigkeit des Fensterhebers, gesetzliche Sicherheitsauflagen zuverlässig eingehalten werden können.
  • Zum Nachrüsten brauchen erfindungsgemäß einfach nur die bestehenden Verbindungsleitungen aufgetrennt und die Steuereinrichtung des Nachrüstsatzes zwischen den Elektromotor und die Schalt- oder Steuereinheit des Fensterhebers geschaltet werden. Beispielsweise kann zum Auftrennen ein Verbindungskabel durchtrennt oder eine Stecker-Buchsen-Verbindung gelöst werden. Diese einfache Nachrüstmaßnahme kann rasch und kostengünstig vorgenommen werden. Erfindungsgemäß können die Verbindungsleitungen des Nachrüstsatzes so ausgelegt sein, dass die Steuereinrichtung an einem beliebigen geeigneten Ort, beispielsweise in einem Türmodul und insbesondere entfernt zu dem Elektromotor und/oder der Schalt- oder Steuereinheit, angeordnet werden kann.
  • Als Trennmittel können übliche elektrische Verbindungsmittel, beispielsweise Stecker und/oder Buchsen oder Schneidklemmkontakte, verwendet werden.
  • Bevorzugt wird die Steuereinrichtung des Nachrüstsatzes von der Energieversorgung des Elektromotors des Fensterhebers mit versorgt, so dass die Steuereinrichtung völlig autark ist und keine zusätzliche Energieversorgung für den Nachrüstsatz vorzusehen ist. Hierzu ist vorzugsweise die Versorgungsleitung der Steuereinrichtung mit zumindest einer Verbindungsleitung, vorzugsweise über Dioden mit zwei Verbindungsleitungen, verbunden, die den Elektromotor mit Strom versorgen.
  • Bevorzugt sind die Trennmittel kompatibel zu elektrischen Verbindungsmitteln ausgelegt, welche die Verbindungsleitungen mit dem Elektromotor und der Schalt- oder Steuereinheit verbinden. Solche Trennmittel können beispielsweise korrespondierend zu Steckern und/oder Buchsen ausgebildet sein.
  • Durch das Abbremsen der Verstellbewegung des Elektromotors kann erfindungsgemäß gewährleistet werden, dass die bei der Verstellbewegung des Elektromotors auftretenden Hub- bzw. Verstellkräfte einen kritischen Wert nicht überschreiten. Insbesondere können die auftretenden Hub- bzw. Verstellkräfte erfindungsgemäß so begrenzt werden, dass gesetzliche Sicherheitsauflagen zuverlässig eingehalten werden, insbesondere auch im Falle variabler Betriebszustände des Elektromotors und/oder Fensterhebers, beispielsweise im Falle einer besonderen Leichtgängigkeit der Fensterheber-Mechanik. Vorteilhaft ist ferner, dass kritische Betriebszustände des Fensterhebers, insbesondere solche, bei denen hohe Verstell- bzw. Hubkräfte beim Verstellen der Fensterscheibe auftreten, nicht automatisch zu einem Reversieren des Elektromotors, d. h. zu einem Umkehren der Richtung der Verstellbewegung, führen, sondern dass die Steuerelektronik zunächst versucht, den kritischen Betriebszustand durch Abbremsen des Elektromotors und somit durch Verringern der wirksamen Verstell- bzw. Hubkräfte zu beseitigen. Somit können unnötige Bedienvorgänge, beispielsweise bedingt durch ein unnötiges Reversieren des Elektromotors des Fensterhebers, noch wirksamer vermieden werden. Insbesondere dann, wenn kritische Betriebszustände relativ wahrscheinlich sind, beispielsweise im Fall einer auch nur vorübergehenden besonderen Leichtgängigkeit des Fensterhebers, sorgt die erfindungsgemäße Steuervorrichtung dafür, dass die gewünschte Verstellbewegung insgesamt rascher ausgeführt werden kann.
  • Vorteilhaft ist ferner, dass ein Abbremsen der Verstellbewegung des Elektromotors in besonders einfacher Weise in Form einer Schaltung zum Steuern des durch den Elektromotor fließenden Stroms realisiert werden kann.
  • Wie vorstehend ausgeführt, kann durch das erfindungsgemäße Abbremsen des Elektromotors in jedem Fall, d. h. auch unter variablen Betriebszuständen und äußeren Bedingungen, stets gewährleistet werden, dass kritische Verstell- bzw. Hubkräfte, wie diese insbesondere durch gesetzliche Sicherheitsauflagen vorgegeben sein können, nicht auftreten. Somit lässt sich erfindungsgemäß ein und derselbe Typ von Elektromotor für eine Vielzahl unterschiedlicher Typen von Fensterhebern verwenden, ohne dass es hierzu einer gesonderten Auslegung des Leistungsverhaltens des Elektromotors bedarf. So kann beispielsweise derselbe Typ von Elektromotor sowohl für einen relativ leichtgängigen Fensterheber als auch für einen relativ schwergängigen Fensterheber verwendet werden. Somit kann erfindungsgemäß der Aufwand zum Auslegen von elektrischen Fensterhebern und deren Mechanik verringert werden und kann auch der Aufwand bei der Beschaffung, Lagerhaltung und Fertigung weiter verringert werden.
  • Unter dem Begriff „Abbremsen des Elektromotors" sei im Sinne dieser Anmeldung insbesondere ein Mindern der Drehbewegung bzw. der Drehzahl des Elektromotors auf einen Wert, der niedriger ist als vor dem Auslösen des Abbremsens der Verstellbewegung, verstanden. Insbesondere ist dieser erfindungsgemäß niedrigere Wert der Drehbewegung bzw. der Drehzahl des Elektromotors verschieden von Null, wobei die Verstellbewegung während und nach dem Abbremsen der Verstellbewegung des Elektromotors erfindungsgemäß auch weiterhin in derselben Richtung ausgeführt werden kann, sofern nicht weitere Maßnahmen, beispielsweise ein Einklemmschutz als zusätzlich vorgesehenes Sicherheitsmerkmal, eine weitere Beeinflussung der Verstellbewegung des Elektromotors erfordern. Im Gegensatz dazu ist aus dem Stand der Technik bekannt, den Elektromotor zu reversieren, in welchem Fall der Wert der Drehbewegung bzw. Drehzahl des Elektromotors während eines vergleichsweise kurzen Zeitintervalls auf einen Wert mit entgegengesetzter Polarität geändert wird und dieser Wert dann im Anschluss an das Reversieren des Elektromotors beibehalten wird, oder die Verstellbewegung des Elektromotors ganz abzubrechen, d. h. den Wert der Drehbewegung bzw. der Drehzahl des Elektromotors auf einen Wert, der im Wesentlichen Null ist, herabzusetzen.
  • Bevorzugt wird die Verstellbewegung in Abhängigkeit von zumindest einer von der Verstellbewegung des Elektromotors abgeleiteten Messgröße abgebremst, die insbesondere auch während des Abbremsens der Verstellbewegung gefühlt bzw. detektiert wird. Diese Messgröße betrifft allgemein einen Betriebszustand des Elektromotors und/oder der Fensterheber-Mechanik und kann beispielsweise eine aktuelle Geschwindigkeit der Verstellbewegung, ein Abtriebs-Drehmoment des Elektromotors, einen aktuellen Wirkstrom des Elektromotors und dergleichen repräsentieren. Bekanntermaßen ist die Geschwindigkeit der Verstellbewegung, das Abtriebs-Drehmoment des Elektromotors, der Wirkstrom des Elektromotors und dergleichen ein Maß für die tatsächlich abgegebene Leistung des Elektromotors. Eine relativ hohe Geschwindigkeit der Verstellbewegung, ein relativ hohes Abtriebs-Drehmoment oder ein relativ hoher Wirkstrom des Elektromotors deuten somit auf eine Abweichung Betriebsverhaltens des Fensterhebers bzw. der Fensterheber-Mechanik von einem Norm-Betriebsverhalten hin. Durch geeignetes Abbremsen der Verstellbewegung des Elektromotors kann somit erfindungsgemäß ein gewünschtes Betriebsverhalten des Fensterhebers wieder hergestellt werden.
  • Bevorzugt wird die Verstellbewegung des Elektromotors so abgebremst und die Hub- bzw. Verstellkraft des Fensterhebers so begrenzt, dass eine vorgebbare maximale Verstellkraft nicht überschritten ist. Diese maximale Verstellkraft kann beispielsweise in Anpassung an gesetzliche Sicherheitsauflagen vorgegeben werden. Insbesondere kann die maximale Verstellkraft um eine vorbestimmte Toleranz unterhalb des durch die gesetzlichen Sicherheitsauflagen vorgegebenen maximalen Grenzwertes eingestellt werden. Als Maß für die von dem elektrischen Fensterheber erbrachte Verstell- bzw. Hubkraft kann insbesondere eine aktuelle Geschwindigkeit der Verstellbewegung oder eine aktuelle Drehzahl des Elektromotors, ein aktuelles Abtriebs-Drehmoment des Elektromotors oder eines dem Elektromotor nachgeordneten Getriebes oder ein aktueller Wirkstrom des Elektromotors verwendet werden.
  • Die Begrenzung der Verstellkraft durch geeignetes Abbremsen des Elektromotors kann erfindungsgemäß grundsätzlich zu beliebigen Zeitpunkten erfolgen, um stets zu gewährleisten, dass die maximale Verstellkraft nicht überschritten ist. Bevorzugt wird die Verstellkraft zumindest beim Anheben der Fensterscheibe begrenzt, sodass eine übermäßige Kraftbeaufschlagung eines Fremdkörpers in dem Verstellweg der Fensterscheibe schon vor einem eigentlichen Einklemmen des Fremdkörpers in dem Spalt zwischen der Oberkante der Fensterscheibe und einem die Oberkante aufnehmenden Bereich des Türrahmens wirkungsvoll verhindert werden kann. Ferner kann die Verstellkraft auch beim Absenken der Fensterscheibe begrenzt werden, sodass ein unbeabsichtigtes Hineinziehen eines Fremdkörpers, beispielsweise eines mechanischen Objektes oder des Fingers eines Fahrgastes in den Spalt zwischen der Fensterscheibe und einer Türaußen- oder Türinnenverkleidung wirkungsvoll verhindert ist.
  • Die erfindungsgemäße Maßnahme eines Abbremsens der Verstellbewegung des Elektromotors kann selbstverständlich mit einem Abbrechen der Verstellbewegung, beispielsweise dann, wenn die maximale Verstellkraft überschritten ist, und/oder mit einem Reversieren der Verstellbewegung kombiniert werden, insbesondere dann, wenn die maximale Verstellkraft überschritten ist und/oder ein Hindernis in dem Verstellweg der Fensterscheibe erfasst ist.
  • Die Verstellkraft kann erfindungsgemäß in Teilbereichen der Verstellbewegung der Fensterscheibe auch in unterschiedlichem Maße begrenzt, insbesondere gemindert, werden. Beispielsweise kann die Drehbewegung des Elektromotors dann, wenn die Fensterscheibe noch relativ wenig angehoben ist und die Gefahr, dass Fremdkörper unbeabsichtigt eingeklemmt werden, relativ gering ist, in einem relativ geringen Umfang abgebremst werden und kann die Verstellbewegung des Elektromotors dann, wenn die Fensterscheibe bereits relativ weit angehoben ist und folglich die Gefahr eines unbeabsichtigten Einklemmens von Fremdkörpern in dem dann vergleichsweise schmalen Spalt zwischen der Oberkante der Fensterscheibe und dem Türrahmen bzw. der umlaufenden Fensterdichtung vergleichsweise groß ist, relativ stark abgebremst werden, sodass die Fensterscheibe unter Einwirkung einer vergleichsweise geringen Hub- bzw. Verstellkraft in die Fensterdichtung einläuft. Auf diese Weise kann eine übermäßige Kraftbeaufschlagung auf sich möglicherweise in dem Verstellweg der Fensterscheibe befindliche Fremdkörper noch wirkungsvoller vermieden werden.
  • Erfindungsgemäß kann die Verstellkraft in Abhängigkeit von zumindest einer Signalgröße, die einen Betriebszustand des Elektromotors repräsentiert, begrenzt werden. Die Steuervorrichtung kann somit noch wirkungsvoller an die tatsächlichen Betriebsbedingungen des Elektromotors und/oder der Fensterheber-Mechanik angepasst werden. Insbesondere kann die den Betriebszustand des Elektromotors repräsentierende Größe eine Lebens- bzw. Betriebsdauer des Elektromotors, eine Leichtgängigkeit der Verstellbewegung oder eine gefühlte Temperatur des Elektromotors betreffen.
  • Bevorzugt wird die Verstellbewegung des Elektromotors nach einem vorgebbaren Profil abgebremst. Somit kann die Steuervorrichtung noch effektiver an das tatsächliche Betriebsverhalten des Elektromotors und/oder der Fensterheber-Mechanik angepasst werden. Dieses Profil kann beispielsweise eine Rampenfunktion mit variabler Steigung, eine Halbsinus-Funktion oder eine Exponentialfunktion sein. Das Profil bzw. die Funktion, gemäß der die Drehbewegung des Elektromotors abgebremst wird, kann in einem Speicherelement gespeichert sein oder kann aktiv ermittelt oder angepasst werden, beispielsweise während zumindest eines Testlaufes eines normgemäßen Fensterhebers bei der mechanischen Auslegung des Fensterhebers oder im Anschluss an den Einbau des Fensterhebers in ein Kraftfahrzeug.
  • Bevorzugt wird die Verstellbewegung des Elektromotors durch geeignetes Steuern des durch den Elektromotor fließenden Gleichstroms realisiert. Zu diesem Zweck können grundsätzlich beliebige Gleichstrom-Steuerschaltungen verwendet werden. Als besonders vorteilhaft hat sich die Verwendung einer Halbleiter-Steuerschaltung herausgestellt, die einen Leistungshalbleiter umfasst oder von diesem gebildet wird. Insbesondere kann ein MOSFET, bevorzugt ein n-Kanal MOSFET, zur Realisierung einer solchen Halbleiter-Steuerschaltung verwendet werden. Ferner kann die Steuereinrichtung ausgelegt sein, um die Halbleiter-Steuerschaltung durch Plusbreitmodulation zu steuern.
  • Bevorzugt ist dem Elektromotor eine Erfassungseinrichtung zugeordnet, um den Drehbewegungszustand des Elektromotors, insbesondere dessen aktuelle Drehzahl, zu erfassen, wobei die Steuereinrichtung ausgelegt ist, um auf der Grundlage des erfassten Drehbewegungszustandes des Elektromotors die Verstellbewegung abzubremsen bzw. die Verstellkraft zu begrenzen. Die Verstellbewegung des Elektromotors kann somit noch variabler abgebremst werden, insbesondere auch in unterschiedlichem Umfang je nach aktueller Geschwindigkeit der Verstellbewegung und aktueller Position der Fensterscheibe sowie je nach aktuellem Leistungsverhalten des Elektromotors.
  • Gemäß einem weiteren bevorzugten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung, der auch gesondert unabhängig beanspruchbar sein soll, ist die Schalt- oder Steuereinheit so ausgelegt, dass ein Blockieren des Fensterhebers, beispielsweise aufgrund eines Fremdkörpers in dem Verstellweg der Fensterscheibe, erfasst wird und dass die Verstellbewegung beendet oder reversiert wird, wenn ein Blockieren des Fensterhebers erfasst wird. Üblicherweise beendet oder reversiert eine solche Schalt- oder Steuereinheit die Verstellbewegung erst dann, wenn die aktuelle Drehzahl des Elektromotors oder eines dem Elektromotor nachgeordneten Getriebes einen vorgegebenen Schwellenwert unterschreitet. Dabei besteht die Gefahr, dass insbesondere im Falle eines abnormen Betriebsverhaltens des Fensterhebers bzw. der Fensterheber-Mechanik, beispielsweise einer besonderen Leichtgängigkeit, der Schwellenwert zu niedrig gewählt ist, sodass nicht zuverlässig gewährleistet werden kann, dass gesetzliche Sicherheitsauflagen, insbesondere solche, die die maximalen Hub- bzw. Verstellkräfte des Fensterhebers bzw. der Fensterheber-Mechanik betreffen, zuverlässig eingehalten werden. Durch die erfindungsgemäße Maßnahme, die Verstellbewegung des Elektromotors so stark abzubremsen, dass die Schalt- oder Steuereinheit ein Blockieren des Fensterhebers erfasst, beispielsweise nach Unterschreiten des Schwellenwertes der Schalt- oder Steuereinheit, kann in jedem Fall ein Abbrechen oder Reversieren der Verstellbewegung des Elektromotors bewirkt werden. Somit können gesetzliche Sicherheitsauflagen in jedem Fall, d. h. insbesondere auch dann, wenn der Schwellenwert der Schalt- oder Steuereinheit zu niedrig gewählt ist, eingehalten werden. Mit anderen Worten, die erfindungsgemäße Steuereinrichtung bildet einen Blockierzustand des Fensterhebers bzw. der Fensterheber-Mechanik durch Abbremsen des Elektromotors künstlich nach, und zwar so lange, bis schließlich die Schalt- oder Steuereinheit auslöst, um die Verstellbewegung abzubrechen oder zu reversieren. Diese Maßnahme eignet sich insbesondere zum Nachrüsten bestehender Fensterheber mit einer veralteten oder relativ unempfindlichen Einklemmschutz-Sicherheitsfunktion.
  • Nachfolgend wird die Erfindung in beispielhafter Weise und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben werden, woraus sich für den Fachmann weitere Merkmale, Vorteile und zu lösenden Aufgaben ergeben werden und worin:
  • 1a und 1b in einem schematischen Blockdiagramm zwei Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Nachrüstsatzes zeigen;
  • 2 ein Schaltschema einer ersten Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 3 ein Schaltschema einer zweiten Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt; und
  • 4 ein Schaltschema einer dritten Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • In den Figuren bezeichnen identische Bezugszeichen identische oder im Wesentlichen gleich wirkende Elemente oder Funktionsgruppen.
  • Gemäß der 1a ist die als Nachrüstsatz ausgelegte Adapter-Elektronik 4 zwischen das Bordnetz bzw. die Spannungsversorgung 5 des Fahrzeugs und den Elektromotor 2 eines Kraftfahrzeug-Fensterhebers geschaltet. Gemäß der 1a umfasst der Elektromotor 2 eine Sensorik 3, insbesondere auch in Form einer in das Gehäuse des Elektromotors 2 einschiebbaren Einschubeinheit, um Messgrößen zu erfassen, die den Betriebszustand des Elektromotors 2 betreffen, beispielsweise die Drehzahl, die Winkelstellung einer Abtriebswelle des Elektromotors 2 und das Abtriebs-Drehmoment des Elektromotors 2. Gemäß der 1b ist die Adapter-Elektronik 4 gemeinsam mit der Sensorik 3 in dem Elektromotor 2 vorgesehen, insbesondere auch in Form einer gemeinsamen oder gesondert ausgebildeten Einschubeinheit zum Einschieben in ein Gehäuse des Elektromotors 2.
  • Der Elektromotor 2 treibt eine Fensterheber-Mechanik an, um eine Fensterscheibe in Entsprechung zu Steuerbefehlen eines Fahrgastes anzuheben oder abzusenken. Zu diesem Zweck sind in der bekannten Weise Bedienknöpfe vorgesehen, beispielsweise in der Türinnenverkleidung, um den Betrieb des Fensterhebers geeignet zu steuern. Insbesondere kann mit den Bedienknöpfen ein so genannter Handbetrieb vorgegeben werden, in welchem der Elektromotor 2 nur verstellt, solange der zugehörige Bedienknopf betätigt ist, und einen so genannten Automatikbetrieb, in welchem die Fensterscheibe auch dann noch weiter angehoben oder abgesenkt wird, wenn der zugehörige Bedienknopf nicht mehr betätigt ist. Der Elektromotor 2 kann in der bekannten Weise mit einer Einklemmschutz-Sicherheitsfunktion ausgestattet sein, sodass die Verstellbewegung des Elektromotors 2 bei Erfassen eines Fremdkörpers in dem Verstellweg der Fensterscheibe (nicht dargestellt) automatisch reversiert wird. Zwar wird auch beim Reversieren die Drehbewegung des Elektromotors 2 abgebremst, jedoch nur während eines vergleichsweise kurzen, im Idealfall infinitesimal kurzen, Zeitintervalls, dem sich eine Verstellbewegung in die entgegengesetzte Richtung anschließt.
  • Erfindungsgemäß ist die Adapter-Elektronik 4 ausgelegt, um die Verstellbewegung des Elektromotors 2 abzubremsen auf einen niedrigeren, von Null verschiedenen Wert, wobei die Verstellbewegung auch während und nach dem Abbremsen noch in dieselbe Richtung wie vor dem Auslösen des Abbremsvorgangs durch die Adapter-Elektronik 4 erfolgt. Die erfindungsgemäße Funktion eines Abbremsens der Verstellbewegung des Elektromotors 2 dient einer Begrenzung der Verstellkraft des Elektromotors 2, sodass beispielsweise gesetzliche Auflagen, insbesondere solche, welche eine maximale Hub- bzw. Verstellkraft von elektrischen Fensterhebern betreffen, in jedem Fall eingehalten werden können. Selbstverständlich kann diese Funktion auch mit weiteren Steuerungsfunktionen kombiniert werden, beispielsweise mit einer Einklemmschutz-Sicherheitsfunktion oder der Funktion, die Verstellbewegung des Elektromotors abzubrechen, d. h. die Drehzahl des Elektromotors auf einen Wert, der Null entspricht, abzubremsen. Die erfindungsgemäße Funktion des Abbremsens der Drehbewegung des Elektromotors 2 kann grundsätzlich von derselben Steuereinrichtung ausgeführt werden, die auch für die sonstigen Steuerungsfunktionen verantwortlich ist, wie diese beispielhaft vorstehend angeführt wurden.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird die Verstellbewegung des Elektromotors 2 in Abhängigkeit von zumindest einer von der Verstellbewegung abgeleiteten Messgröße abgebremst. Zu diesem Zweck sind geeignete Sensoren, die nachfolgend noch ausführlicher beschrieben werden, vorgesehen, um beispielsweise die Geschwindigkeit der Verstellbewegung des Elektromotors 2, ein Abtriebs-Drehmoment des Elektromotors 2 oder einen durch den Elektromotor 2 fließenden Wirkstrom zu detektieren. Erfindungsgemäß wird die Verstellbewegung des Elektromotors 2 so stark abgebremst und wird folglich die von dem Elektromotor 2 ausgeübte Hub- bzw. Verstellkraft so begrenzt, dass eine vorgegebene maximale Verstellkraft nicht überschritten wird, wie diese beispielsweise durch gesetzliche Sicherheitsauflagen vorgegeben wird. Dabei kann die Verstellkraft des Elektromotors 2 tatsächlich gemessen werden, beispielsweise anhand des tatsächlichen Abtriebs-Drehmoments des Elektromotors 2, oder kann die Verstellkraft von der Adapter-Elektronik 4 berechnet werden. So kann in der Adapter-Elektronik 4 ein Speicherelement (nicht gezeigt) vorgesehen sein, in welchem die Zuordnung der von den nicht dargestellten Sensoren gefühlten Größe zu der Verstellkraft des Elektromotors 2 abgespeichert ist. Solche Beziehungen können auf der Grundlage der mechanischen Auslegung des Fensterhebers bzw. der Fensterheber-Mechanik oder anhand von zumindest einem Testlauf des Fensterhebers bzw. der Fensterheber-Mechanik vorgegeben werden. Ein solcher Testlauf kann im Rahmen der mechanischen Auslegung aber auch vor, während oder nach der Montage des Fensterhebers in ein Kraftfahrzeug ausgeführt werden, insbesondere auch mit noch nicht in den Türrahmen eingesetzter Fensterscheibe.
  • Als ein Beispiel für eine solche Beziehung sei angeführt, dass anhand der mechanischen Auslegung oder anhand eines Testlaufes eine Beziehung zwischen der Drehzahl des Elektromotors 2 und der tatsächlich auftretenden Hub- bzw. Verstellkraft des Elektromotors 2 vorgegeben werden kann. Dabei kann eine relativ niedrige tatsächliche Verstellgeschwindigkeit eine relative Schwergängigkeit der Fensterheber-Mechanik andeuten, in welchem Fall von dem Elektromotor 2 zur Verstellung der Fensterscheibe vergleichsweise hohe Hub- bzw. Verstellkräfte aufgebracht werden müssen. Solche Hub- bzw. Verstellkräfte können gesetzliche Sicherheitsauflagen überschreiten, sodass die Adapter-Elektronik 4 dann die Verstellbewegung des Elektromotors 2 abbremst.
  • Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel können gesetzliche Sicherheitsauflagen eine maximale Verstell- bzw. Hubkraft von weniger als 350N vorgeben. Anhand der mechanischen Auslegung oder eines Testlaufs des Fensterhebers kann eine Beziehung zwischen einer Betriebsgröße des Elektromotors 2, beispielsweise der Drehzahl oder des Abtriebs-Drehmoments, und der tatsächlich zum Verstellen der Fensterscheibe erbrachten Hub- bzw. Verstellkraft vorgegeben werden. Unter abnormen Betriebsbedingungen des Fensterhebers bzw. der Fensterheber-Mechanik können die tatsächlich erbrachten Hub- bzw. Verstellkräfte den gesetzlich vorgeschriebenen Maximalwert überschreiten. Wird bestimmt, dass die den Betriebszustand des Elektromotors oder der Fensterheber-Mechanik betreffende Messgröße anzeigt, dass der vorgegebene Maximalwert überschritten wird, so löst die Adapter-Elektronik einen Vorgang zum Abbremsen der Verstellbewegung des Elektromotors 2 aus.
  • Die Verstellkraft kann nur beim Anheben der Fensterscheibe, nicht aber beim Absenken der Fensterscheibe begrenzt sein. Die Verstellkraft kann gemäß einer weiteren Ausführungsform sowohl beim Anheben als auch beim Absenken der Fensterscheibe begrenzt sein. Die Verstellkraft kann auch in Teilbereichen der Verstellbewegung der Fensterscheibe unterschiedlich begrenzt sein. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die Adapter-Elektronik 4 relativ träge reagiert, wenn die Fensterscheibe noch relativ wenig angehoben bzw. bereits relativ stark abgesenkt ist, und die Verstellbewegung des Elektromotors nur vergleichsweise wenig abgebremst wird und dass die Adapter-Elektronik 4 die Verstellbewegung des Elektromotors 2 relativ stark abbremst, wenn die Fensterscheibe bereits relativ stark angehoben bzw. relativ wenig abgesenkt ist und der Spalt zwischen der Oberkante der Fensterscheibe und der umlaufenden Fensterdichtung relativ schmal ist.
  • Die Begrenzung der Verstellkraft des Elektromotors 2 kann auch adaptiv angepasst werden, in Abhängigkeit von zumindest einer Signalgröße, die einen Betriebszustand des Elektromotors repräsentiert, beispielsweise die Lebens- bzw. Betriebsdauer des Elektromotors, die beispielsweise durch einen internen Zähler des Elektromotors 2 oder der Adapter-Elektronik 4 oder durch einen Zeitgeber angezeigt werden kann, oder eine Leichtgängigkeit der Verstellbewegung des Elektromotors 2, was beispielsweise durch eine vergleichsweise hohe Drehzahl des Elektromotors 2 bei einem geringen Wirkstrom angezeigt werden kann, oder eine gefühlte Temperatur des Elektromotors.
  • Die Verstellbewegung des Elektromotors 2 kann von der Adapter-Elektronik 4 nach einer vorgegebenen Funktion abgebremst bzw. verlangsamt werden, beispielsweise in Form einer linearen Rampe, einer Halbsinus-Funktion oder einer exponentiell fallenden Funktion. Parameter, welche diese Funktion festlegen, können auch nachträglich verändert werden, beispielsweise im Rahmen eines Software-Updates der Kraftfahrzeugelektronik oder anhand des Abgleichs diverser Messgrößen durch die Adapter-Elektronik 4, beispielsweise des Abgleichens der tatsächlichen Drehzahl und des tatsächlich erbrachten Abtriebs-Drehmoments des Elektromotors 2.
  • Gemäß der 1a kann die Adapter-Elektronik 4 entfernt zu dem Elektromotor 2 angeordnet werden, was beispielsweise dadurch bedingt sein kann, dass für den Einbau des Elektromotors 2 in eine Fahrzeugtür nur vergleichsweise wenig Bauraum zur Verfügung steht, sodass es günstiger ist, die Adapter-Elektronik 4 flexibel an den Elektromotor 2 anzubinden und an einer geeigneten Position in der Fahrzeugtür anzuordnen.
  • Gemäß der 1b kann die Adapter-Elektronik 4 auch in dem Gehäuse des Elektromotors 2 angeordnet sein, insbesondere auch in Form einer Einschubeinheit, auf welcher sowohl die Sensorik 3 als auch die Adapter-Elektronik 4 vorgesehen ist. Gemäß der 1b können zusätzliche Kabel, Zwischenstecker oder dergleichen in der Tür vermieden werden.
  • Erfindungsgemäß ist die als Steuereinrichtung wirkende Adapter-Elektronik 4 zur Versorgung mit zumindest einer Verbindungsleitung, die den Elektromotor versorgt, verbunden.
  • Wie nachfolgend anhand der 2 bis 4 beschrieben werden wird, wird zum Abbremsen der Verstellbewegung des Elektromotors erfindungsgemäß der durch den Elektromotor fließende Strom geeignet gesteuert. Als vorteilhaft hat sich zu diesem Zweck die Verwendung von Halbleiter-Steuerschaltungen erwiesen, die zumindest einen MOSFET umfassen oder von diesem gebildet werden, insbesondere einen n-Kanal MOSFET.
  • Die 2 zeigt das Schaltschema eines Nachrüstsatzes gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Das Bezugszeichen 5 bezeichnet Schaltmittel zum richtungsabhängigen Schalten des Motorstroms durch die Verbindungsleitungen 12 und 13. Zum Betätigen des den Fensterheber antreibenden Elektromotors 2 sind nicht dargestellte Bedienelemente vorgesehen. Gemäß der 2 ist die Steuereinrichtung 1, beispielsweise ein Mikroprozessor oder eine geeignete Elektronikschaltung, zwischen den Elektromotor 2 und das Bordnetz 5 des Fahrzeugs geschaltet. Die Trennung zwischen dem Bordnetz 5 und der Steuereinrichtung 1 erfolgt an der mit dem Bezugszeichen 10 bezeichneten Stelle. Die Trennung zwischen der Steuereinrichtung 1 und dem Elektromotor 2 erfolgt an der mit dem Bezugszeichen 11 bezeichneten Stelle. Der Elektromotor 2 ist ein üblicher Gleichstrommotor, wie dieser für elektrische Kraftfahrzeug-Fensterheber aus dem Stand der Technik bekannt ist. Die Stromversorgung des Elektromotors 2 erfolgt über die beiden Stromversorgungsleitungen 12, 13.
  • An den mit den Bezugszeichen 10 und 11 bezeichneten Stellen sind bevorzugt elektrische Steckverbindungen realisiert, die kompatibel zu elektrischen Steckverbindungen sind, welche die Verbindungsleitungen 12, 13 mit dem Elektromotor 2 bzw. dem Bordnetz 5 verbinden. Somit kann der Nachrüstsatz gemäß der 2 durch einfaches Austauschen von Steckverbindungen zwischen den Elektromotor 2 und das Bordnetz 5 bzw. eine bereits bestehende Schalt- oder Steuereinheit geschaltet werden.
  • Gemäß der 2 sind zwei schematisch mit dem Bezugszeichen 14 bezeichnete Schalter vorgesehen, um den durch den Elektromotor 2 fließenden Strom zu steuern. Die Schalter 14 umfassen jeweils einen MOSFET mit immanenter Substratdiode, wobei die Kanalverbindungen der MOSFETS in Reihe geschaltet sind und die Substratdioden gegenläufig gepolt sind. Gemäß der 2 ist der Steuerausgang 15 der Steuereinrichtung 1 jeweils mit einem Steuereingang 16 der Stromsteuerschaltungen 14 verbunden, um den Gate-Anschluss des jeweiligen MOSFETS zu steuern. Die Substratdiode einer jeweiligen Stromsteuerschaltung 14 sperrt den Stromfluss in einer Richtung, sodass der Stromfluss über die Kanalverbindung des zugeordneten MOSFETS über den Steuerausgang 15 der Steuereinrichtung 1 geeignet gesteuert werden kann, um den Stromfluss durch den Elektromotor 2 geeignet zu steuern. Die gegenläufige Polung der beiden Substratdioden der Stromsteuerschaltung 14 stellt sicher, dass der Stromfluss durch den Elektromotor 2 in beiden Stromrichtungen geeignet gesteuert werden kann. Gemäß der 2 ist der Ausgang der rechten Stromsteuerschaltung 14 mit der Kontaktstelle 11 verbunden. Wie dem Fachmann ohne weiters ersichtlich sein wird, kann zumindest eine der beiden in der 2 gezeigten Stromsteuerschaltungen 14 auch in der oberen Stromversorgungsleitung 12 vorgesehen sein, um den Stromfluss zu steuern. Wenngleich in der 2 nicht gezeigt, kann die Steuereinrichtung 1 zumindest einen Signaleingang aufweisen, um der Steuereinrichtung 1 eine die Verstellbewegung oder den Betriebszustand des Elektromotors 2 bzw. der Fensterheber-Mechanik betreffende Größe einzugeben, auf deren Grundlage der Strom durch den Elektromotor 2 geeignet gesteuert wird.
  • Die 3 zeigt ein Schaltschema gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei der eine Pulsbreitenmodulation zum Steuern des Antriebsstroms des Elektromotors 2 verwendet wird. Gemäß der 3 greift die Spannungsversorgungsschaltung 26 von den Verbindungsleitungen 12, 13 eine Versorgungsspannung Vc ab, um die Steuereinrichtung 1 zu versorgen. Der Kondensator C mindert Spannungsschwankungen und die Freilaufdioden D1, D2 verhindern einen Stromrückfluss zur mit Masse verbundenen Verbindungsleitung. Die Spannung von der unteren Stromversorgungsleitung 13 wird an einen flankengesteuerten Eingang Upol der Steuereinrichtung 1 angelegt, wobei der Widerstand 27 den Stromfluss begrenzt. Über den Steuerausgang 15 gibt die Steuereinrichtung 1 Impulse mit einem variablen Verhältnis von Einschalt- zu Periodendauer aus. Hinter der Steuereinrichtung 1 kann ein Siebglied vorgesehen sein, um die Welligkeit zu mindern, beispielsweise ein LC-Filter, um Leistungsverluste zu minimieren. Die an dem Steuerausgang 15 anliegenden Steuerpulse steuern den Stromfluss durch die von einem MOSFET gebildete Stromsteuerschaltung 14. Selbstverständlich kann zur Pulsbreitenmodulation alternativ zu einer Rechteckspannung auch eine Dreieckspannung mit variabler Dreieckfrequenz verwendet werden, welche sowohl die Pulsbreite als auch die Schaltfrequenz der Stromsteuerschaltung 14 beeinflusst.
  • Gemäß der 3 wird über die Signalleitung 30 und den Verstärker 31 ein Messwert des Stromflusses durch die Stromsteuerschaltung 14 bzw. den Elektromotor 2 abgegriffen. Das abgegriffene Signal wird über die Signalleitung 32 an einen torgesteuerten Eingang der Steuereinrichtung 1 angelegt, sodass durch einfaches Zählen der Rippel bzw. Welligkeiten des Stroms eine Information bezüglich der aktuellen Drehzahl des Elektromotors 2 abgeleitet werden kann. In Kombination mit einer nicht dargestellten Speichereinrichtung kann aus dem über den Signaleingang 32 angelegten Signal auch auf die jeweils aktuelle Position der Fensterscheibe des Fensterhebers (nicht gezeigt) geschlossen werden. Zudem kann mittels des Messwertes der Wirkstrom durch den Elektromotor bestimmt und ein Einklemmfall detektiert werden.
  • Gemäß der 3 ist ein Relaistreiber 21 vorgesehen, der von der Spannungsversorgungsschaltung 23 versorgt wird, die von den Verbindungsleitungen 12, 13 einen Versorgungsstrom abgreift. Schaltsignale der Steuereinrichtung 1 werden über den Schaltausgang 22 an den Relaistreiber 21 angelegt, welcher das zwei Relais RS2, RS1 umfassende Umschaltrelais 20 ansteuert, um die Stromrichtung des Antriebsstroms des Elektromotors 2 geeignet vorzugeben und bei Bedarf zu reversieren. Gemäß der 3 wird die jeweilige Stromrichtung über den torgesteuerten Anschluss Upol der Steuereinrichtung 1 ermittelt.
  • Die 4 zeigt das Schaltschema einer weiteren Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung. Statt die aktuelle Drehzahl des Elektromotors und/oder die aktuelle Position der Fensterscheibe durch Abgreifen eines Rippels bzw. einer Welligkeit des durch den Elektromotor fließenden Stroms abzugreifen, ist gemäß der dritten Ausführungsform ein Motorzustands-Detektor 35 vorgesehen, um eine den aktuellen Betriebszustand des Elektromotors betreffende Messgröße abzuleiten. Gemäß der 4 ist der Motorzustands-Detektor 35 als Hallsensor ausgebildet, dessen Signale über Signalleitungen 36a, 36b an eine Steuerschaltung STV und über einen Verstärker 31 und den Signaleingang 32 an den flankengesteuerten Eingang der Steuereinrichtung 1 angelegt werden. Die Kontaktstelle zwischen dem Hallsensor 35 und der Steuerschaltung STV ist in der 4 mit dem Bezugszeichen 38 bezeichnet.
  • Gemäß den 2 bis 4 wird die Verstellbewegung des Elektromotors durch Steuern des durch den Elektromotor fließenden Stroms abgebremst.
  • Wie der Fachmann der vorstehenden Beschreibung entnehmen kann, kann mit der Schalt- oder Steuereinheit 5 gemäß der 4 grundsätzlich auch eine Einklemmschutz-Sicherheitsfunktion realisiert werden, sodass dann, wenn ein Blockieren des Fensterhebers erfasst wird, beispielsweise mithilfe eines in einer umlaufenden Fensterdichtung vorgesehenen Sensors, die Verstellbewegung des Elektromotors 2 in Abhängigkeit von dem Erfassen des Blockierens des Fensterhebers in der bekannten Weise reversiert oder zumindest sofort beendet wird. Insgesamt kann so erfindungsgemäß eine richtungsabhängige Bestromung des Elektromotors über die Verbindungsleitungen bewerkstelligt werden.
  • Grundsätzlich kann die erfindungsgemäße Steuereinrichtung 1 den Antriebsstrom des Elektromotors 2 in der vorstehend anhand der 2 bis 4 beschriebenen Weise steuern, wobei die Verstellbewegung des Elektromotors 2 von der Steuereinrichtung 1 so stark abgebremst wird, dass die Einklemmschutz-Sicherheitsfunktion der Schalt- oder Steuereinheit 5 zuverlässig ein Blockieren des Fensterhebers bzw. der Fensterheber-Mechanik erfassen kann. Zu diesem Zweck bremst die Steuereinrichtung 1 die Verstellbewegung des Elektromotors 2 so stark ab, dass ein Schwellenwert der Schalt- oder Steuereinheit 5, der repräsentativ für ein Blockieren des Fensterhebers bzw. der Fensterheber-Mechanik ist, unterschritten wird. Mit anderen Worten, die Steuereinrichtung 1 bildet einen Blockierzustand des Fensterhebers künstlich nach, sodass die Einklemmschutz-Sicherheitsfunktion der Schalt- oder Steuereinheit 5 in der bekannten Weise auslöst.
  • Wie der vorstehenden Beschreibung ohne weiteres entnommen werden kann, ist die vorliegende Erfindung gemäß einem weiteren Gesichtspunkt auch auf ein entsprechendes Verfahren zum Steuern eines Elektromotors eines Kraftfahrzeug-Fensterhebers gerichtet, wobei mit dem Verfahren die vorstehend beschriebenen Schritte ausgeführt werden. Ein solches Steuerungsverfahren kann in der bekannten Weise in Form von Software oder eines computer- oder maschinenlesbaren Steuerungsprogramms realisiert sein, das auf einem geeigneten Datenträger, Computerprogramm-Produkt oder Halbleiterbaustein, insbesondere einer anwendungsspezifischen integrierten Schaltung (ASIC), abgespeichert sein kann.
  • 1
    Steuereinrichtung
    2
    Elektromotor
    3
    Sensorik
    4
    Adapter-Elektronik
    5
    Bordnetz/Spannungsversorgung/Schalt- oder Steuereinheit
    10
    Kontaktstelle
    11
    Kontaktstelle
    12
    Stromversorgungsleitung
    13
    Stromversorgungsleitung
    14
    Stromsteuerschaltung
    15
    Steuerausgang
    16
    Steuereingang der Stromsteuerschalung
    17
    Stromversorgungsleitung
    17
    Stromversorgungsleitung
    20
    Stromschalteinrichtung/Umschaltrelais/Brückenschaltung
    21
    Treiber
    22
    Schaltausgang
    23
    Spannungsversorgungsschaltung
    24
    Abgriff
    25
    Abgriff
    26
    Spannungsversorgungsschaltung für Steuereinrichtung 1
    27
    Widerstand
    30
    Signalleitung
    31
    Verstärker
    32
    Signaleingang
    35
    Motorzustand-Detektor/Hallsensor
    36a,b
    Signalleitung
    37
    Kontaktstelle
    38
    Kontaktstelle
    39a,b
    Signalleitung

Claims (25)

  1. Nachrüstsatz, um einen von einem Elektromotor (2) angetriebenen Kraftfahrzeug-Fensterheber mit einer Steuereinrichtung (1) nachzurüsten, wobei der Elektromotor (2) des Kraftfahrzeug-Fensterhebers über Verbindungsleitungen (12, 13) mit einer Schalt- oder Steuereinheit (5) verbunden ist, wobei der Nachrüstsatz Trennmittel (10, 11) aufweist, um die Verbindungsleitungen (12, 13) aufzutrennen und die Steuereinrichtung (1) zwischen den Elektromotor (2) und die Schalt- oder Steuereinheit (5) zu schalten, und wobei die Steuereinrichtung (1) ausgelegt ist, um den Elektromotor (2) automatisch zu steuern, insbesondere eine Verstellbewegung des Elektromotors (2) abzubremsen.
  2. Nachrüstsatz nach Anspruch 1, welcher so ausgelegt ist, dass die Steuereinrichtung (1) von einer Energieversorgung des Elektromotors (2) versorgt wird.
  3. Nachrüstsatz nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Steuereinrichtung (1) zur Versorgung mit zumindest einer Verbindungsleitung (12, 13) verbunden ist.
  4. Nachrüstsatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Trennmittel (10, 11) kompatibel zu elektrischen Verbindungsmitteln ausgelegt sind, welche die Verbindungsleitungen (12, 13) mit dem Elektromotor (2) und der Schalt- oder Steuereinheit (5) verbinden.
  5. Nachrüstsatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Steuereinrichtung (1) ausgelegt ist, um die Verstellbewegung in Abhängigkeit von zumindest einer von der Verstellbewegung abgeleiteten Messgröße abzubremsen.
  6. Nachrüstsatz nach Anspruch 5, bei dem die Messgröße eine Geschwindigkeit der Verstellbewegung, ein Abtriebs-Drehmoment des Elektromotors (2) oder einen Wirkstrom des Elektromotors (2) repräsentiert.
  7. Nachrüstsatz nach Anspruch 6, bei dem ein Shunt-Widerstand oder ein Innenwiderstand eines MOSFET (SenseFET) der Steuereinrichtung zur Messung eines Stroms, insbesondere des Wirkstroms des Elektromotors (2), ausgelegt ist.
  8. Nachrüstsatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Steuereinrichtung (1) die Verstellbewegung des Elektromotors (2) abbremst, um eine Verstellkraft zu begrenzen, sodass eine vorgebbare maximale Verstellkraft nicht überschritten ist.
  9. Nachrüstsatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Steuereinrichtung (1) ausgelegt ist, um die Verstellkraft zu begrenzen, wenn der Fensterheber eine Fensterscheibe anhebt.
  10. Nachrüstsatz nach Anspruch 9, bei dem die Steuereinrichtung (1) ferner ausgelegt ist, um die Verstellkraft zu begrenzen, wenn der Fensterheber die Fensterscheibe absenkt.
  11. Nachrüstsatz nach einem der Ansprüche 8 bis 10, bei dem die Steuereinrichtung (1) ausgelegt ist, um die Verstellbewegung abzubrechen, wenn die maximale Verstellkraft überschritten ist.
  12. Nachrüstsatz nach einem der Ansprüche 8 bis 10, bei dem die Steuereinrichtung (1) ausgelegt ist, um die Verstellbewegung zu reversieren, wenn die maximale Verstellkraft überschritten ist und/oder ein Hindernis in einem Verstellweg des Fensterhebers erfasst ist.
  13. Nachrüstsatz nach Anspruch 12, bei dem ein Schaltmittel (20) zur Umkehrung eines Antriebsstroms des Elektromotors (2) zum Reversieren des Elektromotors (2) vorgesehen ist.
  14. Nachrüstsatz nach einem der Ansprüche 8 bis 13, bei dem die Steuereinrichtung (1) ausgelegt ist, um die Verstellkraft in Abhängigkeit von zumindest einer Größe, die einen Betriebszustand des Elektromotors (2) repräsentiert, zu begrenzen.
  15. Nachrüstsatz nach Anspruch 14, bei dem die Steuereinrichtung (1) so ausgelegt ist, dass die den Betriebszustand des Elektromotors (2) repräsentierende Größe eine Lebens- bzw. Betriebsdauer des Elektromotors (2), eine Leichtgängigkeit der Verstellbewegung oder eine gefühlte Temperatur des Elektromotors betrifft.
  16. Nachrüstsatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Steuereinrichtung eine Halbleiter-Steuerschaltung (14), insbesondere einen Leistungshalbleiter, umfasst, um einen Strom des Elektromotors (2) zu steuern.
  17. Nachrüstsatz nach Anspruch 16, bei dem die Halbleiter-Steuerschaltung (14) zumindest einen MOSFET, vorzugsweise zumindest einen n-Kanal MOSFET, umfasst.
  18. Nachrüstsatz nach Anspruch 17, bei dem der MOSFET die Verbindungsleitung (13) unterbricht und mit dieser verbunden ist.
  19. Nachrüstsatz nach einem der Ansprüche 16 bis 18, bei dem die Steuereinrichtung (1) ausgelegt ist, um die Halbleiter-Steuerschaltung (14) durch Pulsbreitenmodulation zu steuern.
  20. Nachrüstsatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem dem Elektromotor (2) eine Erfassungseinrichtung (30; 35) zugeordnet ist, um einen Drehbewegungszustand des Elektromotors (2) zu erfassen, wobei die Steuereinrichtung (1) ausgelegt ist, um Daten von der Erfassungseinrichtung (30; 35) zu empfangen und auf der Grundlage der empfangenen Daten die Verstellbewegung abzubremsen bzw. die Verstellkraft zu begrenzen.
  21. Nachrüstsatz nach Anspruch 20, bei dem die Steuereinrichtung (1) mit der Erfassungseinrichtung (30; 35) zu einer Einschubeinheit zum Einschieben in ein Gehäuse des Elektromotors (2) zusammengefasst ist.
  22. Nachrüstsatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, weiterhin umfassend eine Schnittstelle (21) zum Verbinden mit einer Schalteinrichtung, die eine Stromrichtung eines Antriebsstroms des Elektromotors (2) wechselt.
  23. Nachrüstsatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Steuereinrichtung (1) ausgelegt ist, um die Verstellbewegung des Elektromotors (2) so abzubremsen, dass die Schalt- oder Steuereinheit (5) ein Blockieren des Fensterhebers erfasst und die Verstellbewegung des Fensterhebers beendet oder reversiert, wenn ein Blockieren des Fensterhebers erfasst wird.
  24. Nachrüstsatz nach Anspruch 23, bei dem die Steuereinrichtung (1) so ausgelegt ist, um die Verstellbewegung auf eine Geschwindigkeit unterhalb eines Schwellenwertes der Schalt- oder Steuereinheit (5) abzubremsen.
  25. Nachrüstsatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Schalt- oder Steuereinheit (5) zur richtungsabhängigen Bestromung des Elektromotors (2) über die Verbindungsleitungen (12, 13) ausgelegt ist.
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