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Die
Erfindung betrifft eine Saugeinrichtung für eine mindestens ein durchlässiges Band
zur Formation und/oder Entwässerung
einer zu bildenden Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn,
aufweisende Sektion einer Maschine, insbesondere einer Papier- oder
Kartonmaschine, wobei das Band mit der aufliegenden Faserstoffbahn über mehrere
Elemente, insbesondere Formier-, Entwässerungs- und/oder Presselemente,
geführt
wird, danach das Band an mindestens einer Abtrenneinrichtung zur
Erzeugung eines aus der Faserstoffbahn abgetrennten Randstreifens
mit einer Breite vorbeigeführt
wird und anschließend
die Faserstoffbahn im Bereich der innerhalb der Bandschlaufe angeordneten
und vorzugsweise steuer-/regelbaren Saugeinrichtung mittels eines
weiteren Bands abgenommen und in eine nachfolgende Sektion der Maschine überführt wird,
wobei die Saugeinrichtung den abgetrennten Randstreifen an das Band
ansaugt und damit von der ablaufenden Faserstoffbahn trennt und
vorzugsweise in eine Gautschbruchbütte führt und wobei die Saugeinrichtung
als ein sich quer zur Laufrichtung des Bands erstreckender Saugkasten
ausgebildet ist, der oberseitig mehrere das Band berührende und einen
Schlitzbelag bildende Stützleisten
aufweist, die sich quer zur Laufrichtung des Bands erstrecken und mehrere
Saugschlitze begrenzen, die in der Randzone des Bands durch mindestens
je ein Füllstück begrenzt
sind und die insgesamt eine Saugfläche ausbilden.
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Eine
derartige Saugeinrichtung, gemeinhin auch als Randbändelsauger
bezeichnet, ist beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 101 12 053 A1 des
Anmelders bekannt.
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Die
auf dem mindestens einen Band hergestellte Faserstoffbahn ist insbesondere
in den beiden Randbereichen nie vollkommen gleichmäßig. Diese beiden
Randbereiche sind daher nicht brauchbar und werden bereits auf dem
Sieb mittels Abtrenneinrichtungen, wie beispielsweise Wasserstrahl-Hochdruckeinrichtungen,
von der Faserstoffbahn abgetrennt. Danach werden die beiden Randbereiche
(Randstreifen) in die so genannte Gautschbruchbütte (Pulper) geführt und
dort zur Wiederverwendung aufgelöst.
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Weiterhin
hat sich beispielsweise zum Überführen einer
beschnittenen Faserstoffbahn von einem Sieb einer Blattbildungseinheit
auf einen in eine Pressenpartie führenden Filz die so genannte
Pickup-Walze (Saugwalze) durchgesetzt, weil besonders bei hohen
Geschwindigkeiten nur durch ihre Verwendung eine einwandfreie Überführung der
beschnittenen Faserstoffbahn gewährleistet
wird. Die Pickup-Walze hat in den beiden Randbereichen ihrer Saugzone
eine verhältnismäßig große Streuung,
so dass auch die von der Faserstoffbahn abgetrennten Randstreifen
mit angesaugt und auf den Filz überführt werden,
von dem sie in die nachfolgende Pressenpartie gefördert werden.
Sowohl auf dem Filz als auch in der Pressenpartie verursachen die
Randstreifen jedoch erhebliche Störungen.
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Man
hat in der Praxis bereits versucht, die Saugzone der Pickup-Walze
schmäler
auszubilden, damit die Randstreifen nicht mehr erfasst werden. Dabei
tritt jedoch ein Flattern der beiden Ränder der Faserstoffbahn ein,
da diese nicht mehr vollständig vom
Unterdruck der Pickup-Walze erfasst werden. Dieses Flattern bringt
Beschädigungen
der Faserstoffbahn, insbesondere Bahnabrisse, mit sich.
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Weiterhin
offenbart die PCT-Anmeldung WO 00/09804 A1 ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Abführen
mindestens eines von der Faserstoffbahn abgetrennten Randstreifens
im Bereich der Pickup-Walze einer Papiermaschine. Dabei ist innerhalb der
Siebschlaufe im Bereich der Pickup-Walze beidseitig jeweils ein
mit Unterdruck beaufschlagter Saugkasten zur Fixierung des entsprechenden Randstreifens
an das Sieb angebracht, wobei der Saugkasten in Maschinenquerrichtung
sektioniert sein kann. Nachteilig an diesem Saugkasten ist, dass er
per manent mit hohem Unterdruck zur Gewährleistung einer gewünschten
Betriebssicherheit beaufschlagt werden muss und dabei erhöhte Betriebskosten
durch die Erzeugung des Unterdrucks verursacht.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Saugeinrichtung der eingangs
genannten Art derart zu verbessern, dass der mittels einer Abtrenneinrichtung
von der Faserstoffbahn abgetrennte und auf dem Band aufliegende
Randstreifen selbst bei sich ändernden
Betriebsbedingungen prozesssicher und kostengünstig von der in bekannter
Weise ablaufenden und beschnittenen Faserstoffbahn getrennt wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Saugfläche
der Saugeinrichtung eine im Betrieb der Maschine veränderbare Saugbreite
aufweist.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe
wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
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Durch
die Möglichkeit
der Veränderung
der Saugbreite der Saugfläche
selbst im Betrieb der Maschine wird fortlaufend sichergestellt,
dass die Saugeinrichtung in jeweils optimaler Betriebsart betrieben werden
kann. So kann beispielsweise bei einer Änderung des Bahnformats und/oder
einer Änderung
der Breite des Randstreifens die Saugbreite und damit auch die Saugfläche nachgestellt,
das heißt
entsprechend vergrößert oder
verkleinert werden. Es muss also nicht mehr bis zum Stillstand der
Maschine gewartet werden, ehe die Saugeinrichtung durch manuelles
Eingreifen an die geänderten
Betriebsbedingungen angepasst werden kann. Die Saugbreite der Saugfläche nimmt
bevorzugt einen Wert im Bereich von 10 bis 250 mm, vorzugsweise
von 20 bis 200 mm, an.
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In
erster erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist
vorgesehen, dass die Stützleisten
ortsfest an dem Saugkasten angeordnet sind und dass die zwischen den
Stützleisten
gebildeten Saugschlitze innenseitig zumindest je ein Füllstück aufweisen,
die im Betrieb der Maschine quer zur Laufrichtung des Bands vorzugsweise
gemeinsam verschiebbar sind. Durch diese Verschiebung des mindestens
einen Füllstücks kann
also die Saugbreite der Saugeinrichtung schnell, präzise, aufwandsreduziert
und vor allem im Betrieb der Maschine geändert werden.
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Bevorzugt
sind alle innenseitig angeordneten Füllstücke über einen Steg miteinander
verbunden, wobei der Steg mit den daran angeordneten Füllstücken mit
einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Verschiebeeinrichtung verschiebbar
ist. Hierdurch lässt
sich insgesamt auf einfache Art und Weise die Saugbreite der Saugeinrichtung
im Betrieb der Maschine ändern.
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Damit
keine Falschluft eingezogen wird, weist in erster möglicher
Ausführung
der Steg eine an die Innenkontur des Saugkastens angepasste Kontur auf.
Dabei kann am Steg ein Dichtmedium, insbesondere eine die Innenkontur
des Saugkastens berührende
Gummilippe, angeordnet sein. Hingegen ist in zweiter möglicher
Ausführung
der Steg mit dem Saugkasten über
eine vorzugsweise flächenmäßig veränderbare
Abdichtungseinheit verbunden. Die Abdichtungseinheit kann beispielsweise
eine Teleskopabdeckung, die zwischen der innenseitigen Seitenwand
des Saugkastens und dem Steg angebracht ist, oder zumindest eine
Elastomerplatine, die zwischen der innenseitigen Seiten- oder Bodenwand samt
den beiden weiteren stirnseitigen Seitenwänden und dem Steg angebracht
ist, sein.
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Weiterhin
können
auch die in der Randzone des Bands angeordneten Füllstücke vorzugsweise individuell
und/oder vorzugsweise im Betrieb der Maschine verschiebbar angeordnet
sein. Dadurch werden zwei Möglichkeiten
der Veränderung
der Saugbreite der Saugeinrichtung geschaffen. Überdies wird ein größeres Maß an Flexibilität aufgrund
der beidseitigen Verstellmöglichkeiten
geschaffen.
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Die
jeweiligen innenseitigen Füllstücke sind bevorzugt
mittels einer Verstelleinrichtung, insbesondere einer Gewindespindel
und einer am Füllstück angeordneten
Gewindemutter, verstellbar und/oder mittels einer Klemmeinrichtung,
insbesondere einer Klemmkulisse, klemmbar. Dadurch wird der Vorteil
einer schnellen und aufwandsreduzierten Veränderung und Sicherstellung
der Saugbreite der Saugeinrichtung geschaffen.
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In
zweiter erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist
vorgesehen, dass zwei benachbarte Stützleisten innenseitig mit mindestens
einem Füllstück miteinander
verbunden sind und dass die miteinander verbundenen und den Schlitzbelag
bildenden Stützleisten im
Betrieb der Maschine gemeinsam quer zur Laufrichtung des Bands verschiebbar
sind. Auch durch diese Art der Verschiebung kann also die Saugbreite der
Saugeinrichtung schnell, präzise,
aufwandsreduziert und vor allem im Betrieb der Maschine geändert werden.
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Die
den Schlitzbelag bildenden Stützleisten sind
bevorzugt mit einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Verschiebeeinrichtung
verschiebbar.
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Der
Schlitzbelag ist innenseitig mit dem Saugkasten über eine vorzugsweise flächenmäßig veränderbare
Abdichtungseinheit, vorzugsweise vorgenannter Bauweise, verbunden.
Damit wird selbst bei einer Verschiebung des Schlitzbelags in seinen Endbereichen
der Einzug von Falschluft gänzlich
vermieden.
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Weiterhin
ist die Abtrenneinrichtung bei beiden Ausgestaltungen in vorteilhafter
Weise quer zur Laufrichtung des Bands mit einer vorzugsweise steuer-/regelbaren
Stelleinrichtung positionierbar. Damit kann auf einfache Weise eine Änderung
des Bahnformats und/oder eine Änderung
der Breite des Randstreifens auch im Betrieb der Maschine herbeigeführt werden.
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Die
Verschiebeeinrichtung und die Stelleinrichtung sind bevorzugt von
einem gemeinsamen Steuer-/Regelsystem beaufschlagt. Damit wird die Möglichkeit
geschaffen, dass bei einer Betätigung der
Stelleinrichtung, dass heißt
einer Änderung
der Position der Abtrenneinrichtung, vorzugsweise auch die Saugbreite
der Saugeinrichtung geändert
und den neuen Einstellungen angepasst wird. Eine Verstellung der
Position der Abtrenneinrichtung infolge der Betätigung der Stellein richtung
bedingt vorzugsweise auch eine entsprechende Anpassung der Saugbreite
der Saugeinrichtung.
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In
diesem Sinne kann auch eine vorzugsweise nicht-manuelle Änderung
beziehungsweise Verstellung der Größe der Saugzone der Pickup-Walze entsprechend
berücksichtigt
werden. Wird beispielsweise eine Größe, beispielsweise die Stelleinrichtung,
die Verschiebeeinrichtung oder die Saugzone, geändert, so können die beiden anderen Größen entsprechend
nachgeführt
werden. Bei der Nachführung kann
insbesondere auf ein Steuer-/Regelsystem zurückgegriffen werden, das wiederum
Teil eines Leitsystems sein kann.
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Die
steuer-/regelbare Verschiebeeinrichtung positioniert den Steg mit
den daran angeordneten Füllstücken oder
die den Schlitzbelag bildenden Stützleisten bevorzugt derart,
dass die Saugfläche des
Saugkastens eine Saugbreite aufweist, die 50 bis 100 %, vorzugsweise
75 bis 98% der Breite des Randstreifens entspricht. Damit wird eine
ausreichende Ansaugung des abgetrennten Randstreifens an die Saugeinrichtung
und eine sichere Führung desselbigen
in die Gautschbruchbütte
gewährleistet. Die
Saugbreite der Saugfläche
nimmt, wie bereits erwähnt,
bevorzugt einen Wert im Bereich von 10 bis 250 mm, vorzugsweise
von 20 bis 200 mm, an.
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Die
der Saugeinrichtung in Laufrichtung des Bands vorgeschaltete Abtrenneinrichtung
ist bevorzugt derart angeordnet, dass der Randstreifen vor oder
auf der Saugeinrichtung erzeugt wird. Dies erhöht unter anderem die Prozesssicherheit.
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Die
Saugeinrichtung ist insbesondere auf der Führer- und/oder auf der Triebseite
der Maschine zur Herstellung der Faserstoffbahn angeordnet und sie ist
bevorzugt derart eingesetzt, dass die Sektion der Maschine eine
Blattbildungseinheit, das Band ein Sieb, insbesondere ein Formier-
oder Langsieb, das weitere Band ein Pressfilz und die nachfolgende
Sektion der Maschine eine Pressenpartie oder dass die Sektion der
Maschine eine Pressenpartie, das Band ein Pressfilz, das weitere
Band ein Transferband und die nachfolgende Sektion der Maschine
eine Trockenpartie ist.
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Der
Begriff der Blattbildungseinheit umfasst sowohl einen Former, beispielsweise
einen Doppelsiebformer oder einen Hybridformer, als auch eine Siebpartie,
insbesondere eine Langsiebpartie.
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Die
erfindungsgemäße Maschine
zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere Papier- und/oder
Kartonbahn, zeichnet sich dadurch aus, dass sie mit einer erfindungsgemäßen Saugeinrichtung
versehen ist.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
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Es
zeigen
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1 eine
schematisierte Seitensicht einer Saugeinrichtung gemäß dem bekannten
Stand der Technik;
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2 eine
schematische Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie A-A der 1;
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3 eine
perspektivische Draufsicht auf die Saugeinrichtung der 1 und 2;
und
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4 eine
schematische Schnittdarstellung einer weiteren erfindungsgemäßen Saugeinrichtung.
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Die 1 zeigt
eine schematische Seitenansicht einer Saugeinrichtung 1 für eine mindestens
ein durchlässiges
und eine Laufrichtung L (Pfeil) aufweisendes Band 2 zur
Formation und/oder Entwässerung
einer zu bildenden Faserstoffbahn 3 aufweisende Sektion 4 einer
Maschine. Bei der Maschine kann es sich beispielsweise um eine Papier-
oder Kartonmaschine, bei der Faserstoffbahn beispielsweise um eine
Papier- oder Kartonbahn handeln.
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Das
Band 2 wird mit der aufliegenden Faserstoffbahn 3 über mehrere
Elemente 5 geführt
und danach an einer Abtrenneinrichtung 6 zur Erzeugung
eines aus der Faserstoffbahn 3 abgetrennten Randstreifens 7 mit
einer Breite BR (vgl. 2)
vorbeigeführt.
Bei der Abtrenneinrichtung 6 kann es sich beispielsweise
um eine Wasserstrahl-Hochdruckeinrichtung handeln, die mit verschiedenen
Betriebsparametern betreibbar ist, und sie kann derart angeordnet sein,
dass der Randstreifen 7 vor oder auf der Saugeinrichtung 1 erzeugt
wird. Anschließend
wird die Faserstoffbahn 2 im Bereich der innerhalb der
Bandschlaufe angeordneten Saugeinrichtung 1 mittels eines
weiteren und über
eine bekannte und nicht näher dargestellte
Pickup-Walze 9 geführten
Bands 8 abgenommen und in eine nachfolgende Sektion 10 der Maschine überführt. Dabei
saugt die Saugeinrichtung 1 den abgetrennten Randstreifen 7 an
das Band 2 an, trennt ihn damit von der ablaufenden und
beschnittenen Faserstoffbahn 3 und führt ihn vorzugsweise in eine
nicht dargestellte Gautschbruchbütte
(Pulper). Von dort aus kann er einer Wiederverwertung zugeführt werden.
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Die
Saugeinrichtung 1 ist als ein sich quer zur Laufrichtung
L (Pfeil) des Bands 2 erstreckender Saugkasten 11 ausgebildet,
der oberseitig mehrere das Band 2 berührende und einen Schlitzbelag 13 bildende
Stützleisten 12 aufweist,
die sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 erstrecken
und mehrere Saugschlitze 14 begrenzen. Der bekannte Saugkasten 11 weist überdies
weitere, jedoch nicht explizit dargestellte Bauteile und Baugruppen,
wie beispielsweise eine vorzugsweise steuer-/regelbare Unterdruckquelle,
auf.
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Die 2 zeigt
eine schematische Schnittdarstellung des Saugkastens 11 der
Saugeinrichtung 1 entlang der Schnittlinie A-A der 1.
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Die
Saugschlitze 14 des vorzugsweise rechteckigen Saugkastens 11 sind
in der Randzone 26 des Bands 2 durch mindestens
je ein Füllstück 15 begrenzt.
Die Saugschlitze 14 bilden insgesamt eine Saugfläche 16 aus.
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Es
ist nun vorgesehen, dass die Saugfläche 16 der Saugeinrichtung
eine im Betrieb der Maschine veränderbare
Saugbreite BS aufweist.
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Hierzu
sind in der Ausführung
gemäß 1 und 2 die
Stützleisten 12 ortsfest
an dem Saugkasten 11 angeordnet und die zwischen den Stützleisten 12 gebildeten
Saugschlitze 14 weisen innenseitig zumindest je ein Füllstück 17 auf,
die im Betrieb der Maschine quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 vorzugsweise
gemeinsam verschiebbar sind. Bevorzugt sind alle innenseitig angeordneten Füllstücke 17 über einen
Steg 18 miteinander verbunden und der Steg 18 ist
mit den daran angeordneten Füllstücken 17 mit
einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Verschiebeeinrichtung 19 verschiebbar.
Bei der Verschiebeeinrichtung 19 kann es sich beispielsweise
um einen elektrischen Spindelantrieb 20 mit einer an dem
Steg 18 angebrachten Spindelmutter 21, um einen
Seilzug oder um einen Zylinderantrieb handeln. Der elektrische Spindelantrieb 20 ist
vorzugsweise außenseitig
am Saugkasten 11 befestigt.
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Der
Steg 18 weist weiterhin eine an die Innenkontur 22 des
Saugkastens 11 angepasste Kontur K auf. Dadurch wird der
Einzug von Falschluft gänzlich
vermieden. Alternativ oder ergänzend
hierzu kann der Steg 18 mit dem Saugkasten 11 über eine
vorzugsweise flächenmäßig veränderbare
Abdichtungseinheit 23 verbunden sein (gestrichelte Darstellung).
Bei der Abdichtungseinheit 23 kann es sich beispielsweise
um eine Teleskopabdeckung 24 handeln, die zwischen der
innenseitigen Seitenwand 25 des Saugkastens 11 und
dem Steg 18 angebracht ist.
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Ferner
sind die in der Randzone 26 des Bands 2 angeordneten
Füllstücke 15 vorzugsweise individuell
und/oder vorzugsweise im Betrieb der Maschine verschiebbar angeordnet.
Das jeweilige Füllstück ist mittels
einer Verstelleinrichtung 27, insbesondere einer Gewindespindel 28 und
einer am Füllstück 15 angeordneten
Gewindemutter 29, verstellbar und/oder es ist mittels einer
Klemmeinrichtung 30, insbesondere einer nicht näher dargestellten Klemmkulisse 31,
klemmbar.
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Der
Saugkasten 11 der 2 weist
unterseitig ein Saugrohr 32 für eine nicht dargestellte und
vorzugsweise steuer-/regelbare Unterdruckquelle auf. Zudem ist deutlich
der aus der Faserstoffbahn 3 abgetrennte Randstreifen 7 mit
einer Breite BR erkennbar. Die steuer-/regelbare
Verschiebeeinrichtung 19 positioniert den Steg 18 mit
den daran angeordneten Füllstücken 17 derart,
dass die Saugfläche 16 des Saugkastens 11 eine
Saugbreite BS aufweist, die 50 bis 100 %,
vorzugsweise 75 bis 98% der Breite BR des
Randstreifens 7 entspricht.
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Die
im Hintergrund angeordnete Pickup-Walze 9 mit ihrer Saugzone 40 ist
lediglich gestrichelt angedeutet.
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Die 3 zeigt
eine perspektivische Draufsicht auf die Saugeinrichtung 1 der 1 und 2.
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Die
Saugeinrichtung 1 ist, wie bereits erwähnt, als ein sich quer zur
Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 erstreckender Saugkasten 11 ausgebildet, der
oberseitig mehrere das Band 2 berührende, einen Schlitzbelag 13 bildende
und ortsfest am Saugkasten 11 angeordnete Stützleisten 12 aufweist,
die sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 erstrecken
und mehrere Saugschlitze 14 begrenzen. Die Saugschlitze 14 des
vorzugsweise rechteckigen Saugkastens 11 sind in der Randzone 26 des
Bands 2 durch mindestens je ein Füllstück 15 begrenzt. Die Saugschlitze 14 bilden
insgesamt eine schraffiert dargestellte Saugfläche 16 mit einer Saugbreite
BS aus.
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Die
zwischen den Stützleisten 12 gebildeten Saugschlitze 14 weisen
innenseitig zumindest je ein Füllstück 17 auf,
die im Betrieb der Maschine quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des
Bands 2 vorzugsweise gemeinsam verschiebbar sind. Bevorzugt
sind alle innenseitig angeordneten Füllstücke 17 über einen nicht
dargestellten Steg miteinander verbunden und der Steg ist mit den
daran angeordneten Füllstücken 17 mit
einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Verschiebeeinrichtung 19 verschiebbar.
Bei der Verschiebeeinrichtung 19 kann es sich beispielsweise um
einen elektrischen Spindelantrieb 20 mit einer an dem Steg
angebrachten Spindelmutter handeln. Der elektrische Spindelantrieb 20 ist
vorzugsweise außenseitig
am Saugkasten 11 befestigt.
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Die 4 zeigt
eine schematische Schnittdarstellung einer weiteren erfindungsgemäßen Saugeinrichtung 1.
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Die
Saugeinrichtung 1 ist wiederum als ein sich quer zur Laufrichtung
L (Pfeil) des Bands 2 erstreckender Saugkasten 11 ausgebildet,
der oberseitig mehrere das Band 2 berührende und einen Schlitzbelag 13 bildende
Stützleisten 12 aufweist,
die sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 erstrecken
und mehrere Saugschlitze 14 begrenzen. Die Saugschlitze 14 des
vorzugsweise rechteckigen Saugkastens 11 sind in der Randzone 26 des
Bands 2 durch mindestens je ein Füllstück 15 begrenzt. Die Saugschlitze 14 bilden
insgesamt eine Saugfläche 16 mit
einer Saugbreite BS aus.
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Es
sind nun zwei benachbarte Stützleisten 12 innenseitig
mit mindestens einem Füllstück 33 miteinander
verbunden. Die miteinander verbundenen und den Schlitzbelag 13 bildenden
Stützleisten 12 sind
im Betrieb der Maschine gemeinsam quer zur Laufrichtung L (Pfeil)
des Bands 2 in einer Führung 34 verschiebbar.
Die Verschiebung erfolgt mit einer vorzugsweise steuer-/regelbaren
Verschiebeeinrichtung 19 der bereits beschriebenen Art.
Zudem ist wiederum eine vorzugsweise flächenmäßig veränderbare Abdichtungseinheit 23 vorgesehen,
die den Schlitzbelag 13 innenseitig mit dem Saugkasten 11 verbindet.
Die Füllstücke 12 sind
bei einer Verschiebung der Stützleisten 12 ortsfest
mit dem Saugkasten 11 verbunden.
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Beiden
Ausgestaltungen ist gemeinsam, dass die Abtrenneinrichtung 6 quer
zur Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 mit einer vorzugsweise
steuer-/regelbaren Stelleinrichtung 35 positionierbar ist (vgl. 2).
Die Positionierung ist mittels eines quer zur Laufrichtung L (Pfeil)
des Bands 2 verlaufenden Doppelpfeils angedeutet.
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Zudem
sind die Verschiebeeinrichtung 19 und die Stelleinrichtung 35 vorzugsweise
von einem gemeinsamen Steuer-/Regelsystem beaufschlagt.
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Die
im Hintergrund angeordnete Pickup-Walze 9 mit ihrer Saugzone 40 ist
lediglich gestrichelt angedeutet. Die beschnittene Faserstoffbahn
und der abgetrennte Randstreifen mit seiner Breite sind nicht explizit
dargestellt.
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Die
erfindungsgemäße Saugeinrichtung 1 ist bevorzugt
auf der Führer-
und/oder auf der Triebseite der Maschine zur Herstellung der Faserstoffbahn 3 angeordnet.
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In
den dargestellten Figuren ist die Sektion 4 der Maschine
eine Blattbildungseinheit 36, das Band 2 ein Sieb 37,
das weitere Band 8 ein Pressfilz 38 und die nachfolgende
Sektion 10 der Maschine eine Pressenpartie 39.
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Natürlich kann
in weiterer Ausgestaltung die Sektion 4 der Maschine auch
eine Pressenpartie, das Band 2 ein Pressfilz, das weitere
Band 8 ein Transferband und die nachfolgende Sektion 10 der
Maschine eine Trockenpartie sein.
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Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass durch die Erfindung eine Saugeinrichtung
der eingangs genannten Art geschaffen wird, die den mittels einer
Abtrenneinrichtung von der Faserstoffbahn abgetrennten und auf dem
Band aufliegenden Randstreifen selbst bei sich ändernden Betriebsbedingungen
prozesssicher und kostengünstig
von der in bekannter Weise ablaufenden und beschnittenen Faserstoffbahn
trennt.
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- 1
- Saugeinrichtung
- 2
- Band
- 3
- Faserstoffbahn
- 4
- Sektion
- 5
- Element
- 6
- Abtrenneinrichtung
- 7
- Randstreifen
- 8
- Band
- 9
- Pickup-Walze
- 10
- Sektion
- 11
- Saugkasten
- 12
- Stützleiste
- 13
- Schlitzbelag
- 14
- Saugschlitz
- 15
- Füllstück
- 16
- Saugfläche
- 17
- Füllstück
- 18
- Steg
- 19
- Verschiebeeinrichtung
- 20
- Spindelantrieb
- 21
- Spindelmutter
- 22
- Innenkontur
- 23
- Abdichtungseinheit
- 24
- Teleskopabdeckung
- 25
- Seitenwand
- 26
- Randzone
- 27
- Verstelleinrichtung
- 28
- Gewindespindel
- 29
- Gewindemutter
- 30
- Klemmeinrichtung
- 31
- Klemmkulisse
- 32
- Saugrohr
- 33
- Füllstück
- 34
- Führung
- 35
- Stelleinrichtung
- 36
- Blattbildungseinheit
- 37
- Sieb
- 38
- Pressfilz
- 39
- Pressenpartie
- 40
- Saugzone
- A-A
- Schnittlinie
- BR
- Breite
- BS
- Saugbreite
- K
- Kontur
- L
- Laufrichtung
(Pfeil)