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DE102005005672A1 - Saugeinrichtung für eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn - Google Patents

Saugeinrichtung für eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn Download PDF

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DE102005005672A1
DE102005005672A1 DE200510005672 DE102005005672A DE102005005672A1 DE 102005005672 A1 DE102005005672 A1 DE 102005005672A1 DE 200510005672 DE200510005672 DE 200510005672 DE 102005005672 A DE102005005672 A DE 102005005672A DE 102005005672 A1 DE102005005672 A1 DE 102005005672A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
suction
machine
suction device
fibrous web
band
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200510005672
Other languages
English (en)
Inventor
Robert Hecht
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Paper Patent GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Voith Paper Patent GmbH filed Critical Voith Paper Patent GmbH
Priority to DE200510005672 priority Critical patent/DE102005005672A1/de
Publication of DE102005005672A1 publication Critical patent/DE102005005672A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F7/00Other details of machines for making continuous webs of paper
    • D21F7/006Cutting the edges of the paper-web
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F1/00Wet end of machines for making continuous webs of paper
    • D21F1/48Suction apparatus
    • D21F1/52Suction boxes without rolls
    • D21F1/523Covers thereof

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  • Paper (AREA)

Abstract

Die Erfindung berifft eine Saugeinrichtung (1) für eine mindestens ein durchlässiges Band (2) zur Formation und/oder Entwässerung einer zu bildenden Faserstoffbahn (3) aufweisende Sektion (4) einer Maschine, wobei das Band (2) mit der aufliegenden Faserstoffbahn (3) über mehrere Elemente (5) geführt wird, danach das Band (2) an mindestens einer Abtrenneinrichtung (6) zur Erzeugung eines aus der Fserstoffbahn (3) abgetrennten Radstreifens (7) mit einer Breite (B¶R¶) vorbeigeführt wird und anschließend die Faserstoffbahn (3) im Bereich der innerhalb der Bandschlaufe angeordneten und vorzugsweise steuer-/regelbaren Saugeinrichtung (1) mittels eines weiteren Bands (8) abgenommen und in eine nachfolgende Sektion (10) der Maschine überführt wird, wobei die Saugeinrichtung (1) den abgetrennten Randstreifen (7) an das Band (2) ansaugt und damit von der ablaufenden Faserstoffbahn (3) trennt und vorzugsweise in eine Gautschbruchbütte führt und wobei die Saugeinrichtung (1) als ein sich quer zur Laufrichtung (L) des Bands (2) erstreckender Saugkasten (11) ausgebildet ist, der oberseitig mehrere das Band (2) berührende und einen Schlitzbelag (13) bildende Stützleisten (12) aufweist, die sich quer zur Laufrichtung (L) des Bands (2) erstrecken und mehrere Saugschlitze (14) begrenzen, die in der Randzone (26) des Bands (2) durch mindestens je ein Füllstück (15) begrenzt sind und die insgesamt eine Saugfläche (16) ausbilden. DOLLAR A Die erfindungsgemäße Saugeinrichtung (1) ist dadurch ...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Saugeinrichtung für eine mindestens ein durchlässiges Band zur Formation und/oder Entwässerung einer zu bildenden Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, aufweisende Sektion einer Maschine, insbesondere einer Papier- oder Kartonmaschine, wobei das Band mit der aufliegenden Faserstoffbahn über mehrere Elemente, insbesondere Formier-, Entwässerungs- und/oder Presselemente, geführt wird, danach das Band an mindestens einer Abtrenneinrichtung zur Erzeugung eines aus der Faserstoffbahn abgetrennten Randstreifens mit einer Breite vorbeigeführt wird und anschließend die Faserstoffbahn im Bereich der innerhalb der Bandschlaufe angeordneten und vorzugsweise steuer-/regelbaren Saugeinrichtung mittels eines weiteren Bands abgenommen und in eine nachfolgende Sektion der Maschine überführt wird, wobei die Saugeinrichtung den abgetrennten Randstreifen an das Band ansaugt und damit von der ablaufenden Faserstoffbahn trennt und vorzugsweise in eine Gautschbruchbütte führt und wobei die Saugeinrichtung als ein sich quer zur Laufrichtung des Bands erstreckender Saugkasten ausgebildet ist, der oberseitig mehrere das Band berührende und einen Schlitzbelag bildende Stützleisten aufweist, die sich quer zur Laufrichtung des Bands erstrecken und mehrere Saugschlitze begrenzen, die in der Randzone des Bands durch mindestens je ein Füllstück begrenzt sind und die insgesamt eine Saugfläche ausbilden.
  • Eine derartige Saugeinrichtung, gemeinhin auch als Randbändelsauger bezeichnet, ist beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 101 12 053 A1 des Anmelders bekannt.
  • Die auf dem mindestens einen Band hergestellte Faserstoffbahn ist insbesondere in den beiden Randbereichen nie vollkommen gleichmäßig. Diese beiden Randbereiche sind daher nicht brauchbar und werden bereits auf dem Sieb mittels Abtrenneinrichtungen, wie beispielsweise Wasserstrahl-Hochdruckeinrichtungen, von der Faserstoffbahn abgetrennt. Danach werden die beiden Randbereiche (Randstreifen) in die so genannte Gautschbruchbütte (Pulper) geführt und dort zur Wiederverwendung aufgelöst.
  • Weiterhin hat sich beispielsweise zum Überführen einer beschnittenen Faserstoffbahn von einem Sieb einer Blattbildungseinheit auf einen in eine Pressenpartie führenden Filz die so genannte Pickup-Walze (Saugwalze) durchgesetzt, weil besonders bei hohen Geschwindigkeiten nur durch ihre Verwendung eine einwandfreie Überführung der beschnittenen Faserstoffbahn gewährleistet wird. Die Pickup-Walze hat in den beiden Randbereichen ihrer Saugzone eine verhältnismäßig große Streuung, so dass auch die von der Faserstoffbahn abgetrennten Randstreifen mit angesaugt und auf den Filz überführt werden, von dem sie in die nachfolgende Pressenpartie gefördert werden. Sowohl auf dem Filz als auch in der Pressenpartie verursachen die Randstreifen jedoch erhebliche Störungen.
  • Man hat in der Praxis bereits versucht, die Saugzone der Pickup-Walze schmäler auszubilden, damit die Randstreifen nicht mehr erfasst werden. Dabei tritt jedoch ein Flattern der beiden Ränder der Faserstoffbahn ein, da diese nicht mehr vollständig vom Unterdruck der Pickup-Walze erfasst werden. Dieses Flattern bringt Beschädigungen der Faserstoffbahn, insbesondere Bahnabrisse, mit sich.
  • Weiterhin offenbart die PCT-Anmeldung WO 00/09804 A1 ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Abführen mindestens eines von der Faserstoffbahn abgetrennten Randstreifens im Bereich der Pickup-Walze einer Papiermaschine. Dabei ist innerhalb der Siebschlaufe im Bereich der Pickup-Walze beidseitig jeweils ein mit Unterdruck beaufschlagter Saugkasten zur Fixierung des entsprechenden Randstreifens an das Sieb angebracht, wobei der Saugkasten in Maschinenquerrichtung sektioniert sein kann. Nachteilig an diesem Saugkasten ist, dass er per manent mit hohem Unterdruck zur Gewährleistung einer gewünschten Betriebssicherheit beaufschlagt werden muss und dabei erhöhte Betriebskosten durch die Erzeugung des Unterdrucks verursacht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Saugeinrichtung der eingangs genannten Art derart zu verbessern, dass der mittels einer Abtrenneinrichtung von der Faserstoffbahn abgetrennte und auf dem Band aufliegende Randstreifen selbst bei sich ändernden Betriebsbedingungen prozesssicher und kostengünstig von der in bekannter Weise ablaufenden und beschnittenen Faserstoffbahn getrennt wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Saugfläche der Saugeinrichtung eine im Betrieb der Maschine veränderbare Saugbreite aufweist.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
  • Durch die Möglichkeit der Veränderung der Saugbreite der Saugfläche selbst im Betrieb der Maschine wird fortlaufend sichergestellt, dass die Saugeinrichtung in jeweils optimaler Betriebsart betrieben werden kann. So kann beispielsweise bei einer Änderung des Bahnformats und/oder einer Änderung der Breite des Randstreifens die Saugbreite und damit auch die Saugfläche nachgestellt, das heißt entsprechend vergrößert oder verkleinert werden. Es muss also nicht mehr bis zum Stillstand der Maschine gewartet werden, ehe die Saugeinrichtung durch manuelles Eingreifen an die geänderten Betriebsbedingungen angepasst werden kann. Die Saugbreite der Saugfläche nimmt bevorzugt einen Wert im Bereich von 10 bis 250 mm, vorzugsweise von 20 bis 200 mm, an.
  • In erster erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Stützleisten ortsfest an dem Saugkasten angeordnet sind und dass die zwischen den Stützleisten gebildeten Saugschlitze innenseitig zumindest je ein Füllstück aufweisen, die im Betrieb der Maschine quer zur Laufrichtung des Bands vorzugsweise gemeinsam verschiebbar sind. Durch diese Verschiebung des mindestens einen Füllstücks kann also die Saugbreite der Saugeinrichtung schnell, präzise, aufwandsreduziert und vor allem im Betrieb der Maschine geändert werden.
  • Bevorzugt sind alle innenseitig angeordneten Füllstücke über einen Steg miteinander verbunden, wobei der Steg mit den daran angeordneten Füllstücken mit einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Verschiebeeinrichtung verschiebbar ist. Hierdurch lässt sich insgesamt auf einfache Art und Weise die Saugbreite der Saugeinrichtung im Betrieb der Maschine ändern.
  • Damit keine Falschluft eingezogen wird, weist in erster möglicher Ausführung der Steg eine an die Innenkontur des Saugkastens angepasste Kontur auf. Dabei kann am Steg ein Dichtmedium, insbesondere eine die Innenkontur des Saugkastens berührende Gummilippe, angeordnet sein. Hingegen ist in zweiter möglicher Ausführung der Steg mit dem Saugkasten über eine vorzugsweise flächenmäßig veränderbare Abdichtungseinheit verbunden. Die Abdichtungseinheit kann beispielsweise eine Teleskopabdeckung, die zwischen der innenseitigen Seitenwand des Saugkastens und dem Steg angebracht ist, oder zumindest eine Elastomerplatine, die zwischen der innenseitigen Seiten- oder Bodenwand samt den beiden weiteren stirnseitigen Seitenwänden und dem Steg angebracht ist, sein.
  • Weiterhin können auch die in der Randzone des Bands angeordneten Füllstücke vorzugsweise individuell und/oder vorzugsweise im Betrieb der Maschine verschiebbar angeordnet sein. Dadurch werden zwei Möglichkeiten der Veränderung der Saugbreite der Saugeinrichtung geschaffen. Überdies wird ein größeres Maß an Flexibilität aufgrund der beidseitigen Verstellmöglichkeiten geschaffen.
  • Die jeweiligen innenseitigen Füllstücke sind bevorzugt mittels einer Verstelleinrichtung, insbesondere einer Gewindespindel und einer am Füllstück angeordneten Gewindemutter, verstellbar und/oder mittels einer Klemmeinrichtung, insbesondere einer Klemmkulisse, klemmbar. Dadurch wird der Vorteil einer schnellen und aufwandsreduzierten Veränderung und Sicherstellung der Saugbreite der Saugeinrichtung geschaffen.
  • In zweiter erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass zwei benachbarte Stützleisten innenseitig mit mindestens einem Füllstück miteinander verbunden sind und dass die miteinander verbundenen und den Schlitzbelag bildenden Stützleisten im Betrieb der Maschine gemeinsam quer zur Laufrichtung des Bands verschiebbar sind. Auch durch diese Art der Verschiebung kann also die Saugbreite der Saugeinrichtung schnell, präzise, aufwandsreduziert und vor allem im Betrieb der Maschine geändert werden.
  • Die den Schlitzbelag bildenden Stützleisten sind bevorzugt mit einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Verschiebeeinrichtung verschiebbar.
  • Der Schlitzbelag ist innenseitig mit dem Saugkasten über eine vorzugsweise flächenmäßig veränderbare Abdichtungseinheit, vorzugsweise vorgenannter Bauweise, verbunden. Damit wird selbst bei einer Verschiebung des Schlitzbelags in seinen Endbereichen der Einzug von Falschluft gänzlich vermieden.
  • Weiterhin ist die Abtrenneinrichtung bei beiden Ausgestaltungen in vorteilhafter Weise quer zur Laufrichtung des Bands mit einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Stelleinrichtung positionierbar. Damit kann auf einfache Weise eine Änderung des Bahnformats und/oder eine Änderung der Breite des Randstreifens auch im Betrieb der Maschine herbeigeführt werden.
  • Die Verschiebeeinrichtung und die Stelleinrichtung sind bevorzugt von einem gemeinsamen Steuer-/Regelsystem beaufschlagt. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, dass bei einer Betätigung der Stelleinrichtung, dass heißt einer Änderung der Position der Abtrenneinrichtung, vorzugsweise auch die Saugbreite der Saugeinrichtung geändert und den neuen Einstellungen angepasst wird. Eine Verstellung der Position der Abtrenneinrichtung infolge der Betätigung der Stellein richtung bedingt vorzugsweise auch eine entsprechende Anpassung der Saugbreite der Saugeinrichtung.
  • In diesem Sinne kann auch eine vorzugsweise nicht-manuelle Änderung beziehungsweise Verstellung der Größe der Saugzone der Pickup-Walze entsprechend berücksichtigt werden. Wird beispielsweise eine Größe, beispielsweise die Stelleinrichtung, die Verschiebeeinrichtung oder die Saugzone, geändert, so können die beiden anderen Größen entsprechend nachgeführt werden. Bei der Nachführung kann insbesondere auf ein Steuer-/Regelsystem zurückgegriffen werden, das wiederum Teil eines Leitsystems sein kann.
  • Die steuer-/regelbare Verschiebeeinrichtung positioniert den Steg mit den daran angeordneten Füllstücken oder die den Schlitzbelag bildenden Stützleisten bevorzugt derart, dass die Saugfläche des Saugkastens eine Saugbreite aufweist, die 50 bis 100 %, vorzugsweise 75 bis 98% der Breite des Randstreifens entspricht. Damit wird eine ausreichende Ansaugung des abgetrennten Randstreifens an die Saugeinrichtung und eine sichere Führung desselbigen in die Gautschbruchbütte gewährleistet. Die Saugbreite der Saugfläche nimmt, wie bereits erwähnt, bevorzugt einen Wert im Bereich von 10 bis 250 mm, vorzugsweise von 20 bis 200 mm, an.
  • Die der Saugeinrichtung in Laufrichtung des Bands vorgeschaltete Abtrenneinrichtung ist bevorzugt derart angeordnet, dass der Randstreifen vor oder auf der Saugeinrichtung erzeugt wird. Dies erhöht unter anderem die Prozesssicherheit.
  • Die Saugeinrichtung ist insbesondere auf der Führer- und/oder auf der Triebseite der Maschine zur Herstellung der Faserstoffbahn angeordnet und sie ist bevorzugt derart eingesetzt, dass die Sektion der Maschine eine Blattbildungseinheit, das Band ein Sieb, insbesondere ein Formier- oder Langsieb, das weitere Band ein Pressfilz und die nachfolgende Sektion der Maschine eine Pressenpartie oder dass die Sektion der Maschine eine Pressenpartie, das Band ein Pressfilz, das weitere Band ein Transferband und die nachfolgende Sektion der Maschine eine Trockenpartie ist.
  • Der Begriff der Blattbildungseinheit umfasst sowohl einen Former, beispielsweise einen Doppelsiebformer oder einen Hybridformer, als auch eine Siebpartie, insbesondere eine Langsiebpartie.
  • Die erfindungsgemäße Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere Papier- und/oder Kartonbahn, zeichnet sich dadurch aus, dass sie mit einer erfindungsgemäßen Saugeinrichtung versehen ist.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
  • Es zeigen
  • 1 eine schematisierte Seitensicht einer Saugeinrichtung gemäß dem bekannten Stand der Technik;
  • 2 eine schematische Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie A-A der 1;
  • 3 eine perspektivische Draufsicht auf die Saugeinrichtung der 1 und 2; und
  • 4 eine schematische Schnittdarstellung einer weiteren erfindungsgemäßen Saugeinrichtung.
  • Die 1 zeigt eine schematische Seitenansicht einer Saugeinrichtung 1 für eine mindestens ein durchlässiges und eine Laufrichtung L (Pfeil) aufweisendes Band 2 zur Formation und/oder Entwässerung einer zu bildenden Faserstoffbahn 3 aufweisende Sektion 4 einer Maschine. Bei der Maschine kann es sich beispielsweise um eine Papier- oder Kartonmaschine, bei der Faserstoffbahn beispielsweise um eine Papier- oder Kartonbahn handeln.
  • Das Band 2 wird mit der aufliegenden Faserstoffbahn 3 über mehrere Elemente 5 geführt und danach an einer Abtrenneinrichtung 6 zur Erzeugung eines aus der Faserstoffbahn 3 abgetrennten Randstreifens 7 mit einer Breite BR (vgl. 2) vorbeigeführt. Bei der Abtrenneinrichtung 6 kann es sich beispielsweise um eine Wasserstrahl-Hochdruckeinrichtung handeln, die mit verschiedenen Betriebsparametern betreibbar ist, und sie kann derart angeordnet sein, dass der Randstreifen 7 vor oder auf der Saugeinrichtung 1 erzeugt wird. Anschließend wird die Faserstoffbahn 2 im Bereich der innerhalb der Bandschlaufe angeordneten Saugeinrichtung 1 mittels eines weiteren und über eine bekannte und nicht näher dargestellte Pickup-Walze 9 geführten Bands 8 abgenommen und in eine nachfolgende Sektion 10 der Maschine überführt. Dabei saugt die Saugeinrichtung 1 den abgetrennten Randstreifen 7 an das Band 2 an, trennt ihn damit von der ablaufenden und beschnittenen Faserstoffbahn 3 und führt ihn vorzugsweise in eine nicht dargestellte Gautschbruchbütte (Pulper). Von dort aus kann er einer Wiederverwertung zugeführt werden.
  • Die Saugeinrichtung 1 ist als ein sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 erstreckender Saugkasten 11 ausgebildet, der oberseitig mehrere das Band 2 berührende und einen Schlitzbelag 13 bildende Stützleisten 12 aufweist, die sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 erstrecken und mehrere Saugschlitze 14 begrenzen. Der bekannte Saugkasten 11 weist überdies weitere, jedoch nicht explizit dargestellte Bauteile und Baugruppen, wie beispielsweise eine vorzugsweise steuer-/regelbare Unterdruckquelle, auf.
  • Die 2 zeigt eine schematische Schnittdarstellung des Saugkastens 11 der Saugeinrichtung 1 entlang der Schnittlinie A-A der 1.
  • Die Saugschlitze 14 des vorzugsweise rechteckigen Saugkastens 11 sind in der Randzone 26 des Bands 2 durch mindestens je ein Füllstück 15 begrenzt. Die Saugschlitze 14 bilden insgesamt eine Saugfläche 16 aus.
  • Es ist nun vorgesehen, dass die Saugfläche 16 der Saugeinrichtung eine im Betrieb der Maschine veränderbare Saugbreite BS aufweist.
  • Hierzu sind in der Ausführung gemäß 1 und 2 die Stützleisten 12 ortsfest an dem Saugkasten 11 angeordnet und die zwischen den Stützleisten 12 gebildeten Saugschlitze 14 weisen innenseitig zumindest je ein Füllstück 17 auf, die im Betrieb der Maschine quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 vorzugsweise gemeinsam verschiebbar sind. Bevorzugt sind alle innenseitig angeordneten Füllstücke 17 über einen Steg 18 miteinander verbunden und der Steg 18 ist mit den daran angeordneten Füllstücken 17 mit einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Verschiebeeinrichtung 19 verschiebbar. Bei der Verschiebeeinrichtung 19 kann es sich beispielsweise um einen elektrischen Spindelantrieb 20 mit einer an dem Steg 18 angebrachten Spindelmutter 21, um einen Seilzug oder um einen Zylinderantrieb handeln. Der elektrische Spindelantrieb 20 ist vorzugsweise außenseitig am Saugkasten 11 befestigt.
  • Der Steg 18 weist weiterhin eine an die Innenkontur 22 des Saugkastens 11 angepasste Kontur K auf. Dadurch wird der Einzug von Falschluft gänzlich vermieden. Alternativ oder ergänzend hierzu kann der Steg 18 mit dem Saugkasten 11 über eine vorzugsweise flächenmäßig veränderbare Abdichtungseinheit 23 verbunden sein (gestrichelte Darstellung). Bei der Abdichtungseinheit 23 kann es sich beispielsweise um eine Teleskopabdeckung 24 handeln, die zwischen der innenseitigen Seitenwand 25 des Saugkastens 11 und dem Steg 18 angebracht ist.
  • Ferner sind die in der Randzone 26 des Bands 2 angeordneten Füllstücke 15 vorzugsweise individuell und/oder vorzugsweise im Betrieb der Maschine verschiebbar angeordnet. Das jeweilige Füllstück ist mittels einer Verstelleinrichtung 27, insbesondere einer Gewindespindel 28 und einer am Füllstück 15 angeordneten Gewindemutter 29, verstellbar und/oder es ist mittels einer Klemmeinrichtung 30, insbesondere einer nicht näher dargestellten Klemmkulisse 31, klemmbar.
  • Der Saugkasten 11 der 2 weist unterseitig ein Saugrohr 32 für eine nicht dargestellte und vorzugsweise steuer-/regelbare Unterdruckquelle auf. Zudem ist deutlich der aus der Faserstoffbahn 3 abgetrennte Randstreifen 7 mit einer Breite BR erkennbar. Die steuer-/regelbare Verschiebeeinrichtung 19 positioniert den Steg 18 mit den daran angeordneten Füllstücken 17 derart, dass die Saugfläche 16 des Saugkastens 11 eine Saugbreite BS aufweist, die 50 bis 100 %, vorzugsweise 75 bis 98% der Breite BR des Randstreifens 7 entspricht.
  • Die im Hintergrund angeordnete Pickup-Walze 9 mit ihrer Saugzone 40 ist lediglich gestrichelt angedeutet.
  • Die 3 zeigt eine perspektivische Draufsicht auf die Saugeinrichtung 1 der 1 und 2.
  • Die Saugeinrichtung 1 ist, wie bereits erwähnt, als ein sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 erstreckender Saugkasten 11 ausgebildet, der oberseitig mehrere das Band 2 berührende, einen Schlitzbelag 13 bildende und ortsfest am Saugkasten 11 angeordnete Stützleisten 12 aufweist, die sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 erstrecken und mehrere Saugschlitze 14 begrenzen. Die Saugschlitze 14 des vorzugsweise rechteckigen Saugkastens 11 sind in der Randzone 26 des Bands 2 durch mindestens je ein Füllstück 15 begrenzt. Die Saugschlitze 14 bilden insgesamt eine schraffiert dargestellte Saugfläche 16 mit einer Saugbreite BS aus.
  • Die zwischen den Stützleisten 12 gebildeten Saugschlitze 14 weisen innenseitig zumindest je ein Füllstück 17 auf, die im Betrieb der Maschine quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 vorzugsweise gemeinsam verschiebbar sind. Bevorzugt sind alle innenseitig angeordneten Füllstücke 17 über einen nicht dargestellten Steg miteinander verbunden und der Steg ist mit den daran angeordneten Füllstücken 17 mit einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Verschiebeeinrichtung 19 verschiebbar. Bei der Verschiebeeinrichtung 19 kann es sich beispielsweise um einen elektrischen Spindelantrieb 20 mit einer an dem Steg angebrachten Spindelmutter handeln. Der elektrische Spindelantrieb 20 ist vorzugsweise außenseitig am Saugkasten 11 befestigt.
  • Die 4 zeigt eine schematische Schnittdarstellung einer weiteren erfindungsgemäßen Saugeinrichtung 1.
  • Die Saugeinrichtung 1 ist wiederum als ein sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 erstreckender Saugkasten 11 ausgebildet, der oberseitig mehrere das Band 2 berührende und einen Schlitzbelag 13 bildende Stützleisten 12 aufweist, die sich quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 erstrecken und mehrere Saugschlitze 14 begrenzen. Die Saugschlitze 14 des vorzugsweise rechteckigen Saugkastens 11 sind in der Randzone 26 des Bands 2 durch mindestens je ein Füllstück 15 begrenzt. Die Saugschlitze 14 bilden insgesamt eine Saugfläche 16 mit einer Saugbreite BS aus.
  • Es sind nun zwei benachbarte Stützleisten 12 innenseitig mit mindestens einem Füllstück 33 miteinander verbunden. Die miteinander verbundenen und den Schlitzbelag 13 bildenden Stützleisten 12 sind im Betrieb der Maschine gemeinsam quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 in einer Führung 34 verschiebbar. Die Verschiebung erfolgt mit einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Verschiebeeinrichtung 19 der bereits beschriebenen Art. Zudem ist wiederum eine vorzugsweise flächenmäßig veränderbare Abdichtungseinheit 23 vorgesehen, die den Schlitzbelag 13 innenseitig mit dem Saugkasten 11 verbindet. Die Füllstücke 12 sind bei einer Verschiebung der Stützleisten 12 ortsfest mit dem Saugkasten 11 verbunden.
  • Beiden Ausgestaltungen ist gemeinsam, dass die Abtrenneinrichtung 6 quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 mit einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Stelleinrichtung 35 positionierbar ist (vgl. 2). Die Positionierung ist mittels eines quer zur Laufrichtung L (Pfeil) des Bands 2 verlaufenden Doppelpfeils angedeutet.
  • Zudem sind die Verschiebeeinrichtung 19 und die Stelleinrichtung 35 vorzugsweise von einem gemeinsamen Steuer-/Regelsystem beaufschlagt.
  • Die im Hintergrund angeordnete Pickup-Walze 9 mit ihrer Saugzone 40 ist lediglich gestrichelt angedeutet. Die beschnittene Faserstoffbahn und der abgetrennte Randstreifen mit seiner Breite sind nicht explizit dargestellt.
  • Die erfindungsgemäße Saugeinrichtung 1 ist bevorzugt auf der Führer- und/oder auf der Triebseite der Maschine zur Herstellung der Faserstoffbahn 3 angeordnet.
  • In den dargestellten Figuren ist die Sektion 4 der Maschine eine Blattbildungseinheit 36, das Band 2 ein Sieb 37, das weitere Band 8 ein Pressfilz 38 und die nachfolgende Sektion 10 der Maschine eine Pressenpartie 39.
  • Natürlich kann in weiterer Ausgestaltung die Sektion 4 der Maschine auch eine Pressenpartie, das Band 2 ein Pressfilz, das weitere Band 8 ein Transferband und die nachfolgende Sektion 10 der Maschine eine Trockenpartie sein.
  • Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch die Erfindung eine Saugeinrichtung der eingangs genannten Art geschaffen wird, die den mittels einer Abtrenneinrichtung von der Faserstoffbahn abgetrennten und auf dem Band aufliegenden Randstreifen selbst bei sich ändernden Betriebsbedingungen prozesssicher und kostengünstig von der in bekannter Weise ablaufenden und beschnittenen Faserstoffbahn trennt.
  • 1
    Saugeinrichtung
    2
    Band
    3
    Faserstoffbahn
    4
    Sektion
    5
    Element
    6
    Abtrenneinrichtung
    7
    Randstreifen
    8
    Band
    9
    Pickup-Walze
    10
    Sektion
    11
    Saugkasten
    12
    Stützleiste
    13
    Schlitzbelag
    14
    Saugschlitz
    15
    Füllstück
    16
    Saugfläche
    17
    Füllstück
    18
    Steg
    19
    Verschiebeeinrichtung
    20
    Spindelantrieb
    21
    Spindelmutter
    22
    Innenkontur
    23
    Abdichtungseinheit
    24
    Teleskopabdeckung
    25
    Seitenwand
    26
    Randzone
    27
    Verstelleinrichtung
    28
    Gewindespindel
    29
    Gewindemutter
    30
    Klemmeinrichtung
    31
    Klemmkulisse
    32
    Saugrohr
    33
    Füllstück
    34
    Führung
    35
    Stelleinrichtung
    36
    Blattbildungseinheit
    37
    Sieb
    38
    Pressfilz
    39
    Pressenpartie
    40
    Saugzone
    A-A
    Schnittlinie
    BR
    Breite
    BS
    Saugbreite
    K
    Kontur
    L
    Laufrichtung (Pfeil)

Claims (18)

  1. Saugeinrichtung (1) für eine mindestens ein durchlässiges Band (2) zur Formation und/oder Entwässerung einer zu bildenden Faserstoffbahn (3), insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, aufweisende Sektion (4) einer Maschine, insbesondere einer Papier- oder Kartonmaschine, wobei das Band (2) mit der aufliegenden Faserstoffbahn (3) über mehrere Elemente (5), insbesondere Formier-, Entwässerungs- und/oder Presselemente, geführt wird, danach das Band (2) an mindestens einer Abtrenneinrichtung (6) zur Erzeugung eines aus der Faserstoffbahn (3) abgetrennten Randstreifens (7) mit einer Breite (BR) vorbeigeführt wird und anschließend die Faserstoffbahn (3) im Bereich der innerhalb der Bandschlaufe angeordneten und vorzugsweise steuer-/regelbaren Saugeinrichtung (1) mittels eines weiteren Bands (8) abgenommen und in eine nachfolgende Sektion (10) der Maschine überführt wird, wobei die Saugeinrichtung (1) den abgetrennten Randstreifen (7) an das Band (2) ansaugt und damit von der ablaufenden Faserstoffbahn (3) trennt und vorzugsweise in eine Gautschbruchbütte führt und wobei die Saugeinrichtung (1) als ein sich quer zur Laufrichtung (L) des Bands (2) erstreckender Saugkasten (11) ausgebildet ist, der oberseitig mehrere das Band (2) berührende und einen Schlitzbelag (13) bildende Stützleisten (12) aufweist, die sich quer zur Laufrichtung (L) des Bands (2) erstrecken und mehrere Saugschlitze (14) begrenzen, die in der Randzone (26) des Bands (2) durch mindestens je ein Füllstück (15) begrenzt sind und die insgesamt eine Saugfläche (16) ausbilden, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugfläche (16) eine im Betrieb der Maschine veränderbare Saugbreite (BS) aufweist.
  2. Saugeinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützleisten (12) ortsfest an dem Saugkasten (11) angeordnet sind und dass die zwischen den Stützleisten (12) gebildeten Saugschlitze (14) innenseitig zumindest je ein Füllstück (17) aufweisen, die im Betrieb der Maschine quer zur Laufrichtung (L) des Bands (2) vorzugsweise gemeinsam verschiebbar sind.
  3. Saugeinrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass alle innenseitig angeordneten Füllstücke (17) über einen Steg (18) miteinander verbunden sind und dass der Steg (18) mit den daran angeordneten Füllstücken (17) mit einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Verschiebeeinrichtung (19) verschiebbar ist.
  4. Saugeinrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (18) eine an die Innenkontur (22) des Saugkastens (11) angepasste Kontur (K) aufweist.
  5. Saugeinrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (18) mit dem Saugkasten (11) über eine vorzugsweise flächenmäßig veränderbare Abdichtungseinheit (23) verbunden ist.
  6. Saugeinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die in der Randzone (26) des Bands (2) angeordneten Füllstücke (15) vorzugsweise individuell und/oder vorzugsweise im Betrieb der Maschine verschiebbar angeordnet sind.
  7. Saugeinrichtung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweiligen Füllstücke (15) mittels einer Verstelleinrichtung (27), insbesondere einer Gewindespindel (28) und einer am Füllstück (15) angeordneten Gewindemutter (29), verstellbar und/oder mittels einer Klemmeinrichtung (30), insbesondere einer Klemmkulisse (31), klemmbar sind.
  8. Saugeinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei benachbarte Stützleisten (12) innenseitig mit mindestens einem Füllstück (33) miteinander verbunden sind und dass die miteinander verbundenen und den Schlitzbelag (13) bildenden Stützleisten (12) im Betrieb der Maschine gemeinsam quer zur Laufrichtung (L) des Bands (2) verschiebbar sind.
  9. Saugeinrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die den Schlitzbelag (13) bildenden Stützleisten (12) mit einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Verschiebeeinrichtung (19) verschiebbar sind.
  10. Saugeinrichtung (1) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitzbelag (13) innenseitig mit dem Saugkasten (11) über eine vorzugsweise flächenmäßig veränderbare Abdichtungseinheit (23) verbunden ist.
  11. Saugeinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtrenneinrichtung (6) quer zur Laufrichtung (L) des Bands (2) mit einer vorzugsweise steuer-/regelbaren Stelleinrichtung (35) positionierbar ist.
  12. Saugeinrichtung (1) nach Anspruch 3, 9 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebeeinrichtung (19) und die Stelleinrichtung (35) von einem gemeinsamen Steuer-/Regelsystem beaufschlagt sind.
  13. Saugeinrichtung (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die steuer-/regelbare Verschiebeeinrichtung (19) den Steg (18) mit den daran angeordneten Füllstücken (17) oder die den Schlitzbelag (13) bildenden Stützleisten (12) derart positioniert, dass die Saugfläche (16) des Saugkastens (11) eine Saugbreite (BS) aufweist, die 50 bis 100 %, vorzugsweise 75 bis 98% der Breite (BR) des Randstreifens (7) entspricht.
  14. Saugeinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtrenneinrichtung (6) derart angeordnet ist, dass der Randstreifen (7) vor oder auf der Saugeinrichtung (1) erzeugt wird.
  15. Saugeinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie auf der Führer- und/oder auf der Triebseite der Maschine zur Herstellung der Faserstoffbahn (3) angeordnet ist.
  16. Saugeinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sektion (4) der Maschine eine Blattbildungseinheit (36), das Band (2) ein Sieb (37), das weitere Band (8) ein Pressfilz (38) und die nachfolgende Sektion (10) der Maschine eine Pressenpartie (39) ist.
  17. Saugeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Sektion (4) der Maschine eine Pressenpartie, das Band (2) ein Pressfilz, das weitere Band (8) ein Transferband und die nachfolgende Sektion (10) der Maschine eine Trockenpartie ist.
  18. Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn (3), insbesondere Papier- und/oder Kartonbahn, mit einer Saugeinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP2169095A1 (de) * 2008-09-29 2010-03-31 Oskar Dilo Maschinenfabrik KG Anlage zum gleichmäßigen Legen eines Vlieses
CN102277770A (zh) * 2007-11-19 2011-12-14 美卓造纸机械公司 传送吸箱
DE102018113495A1 (de) * 2018-06-06 2019-12-12 Technische Universität Darmstadt Absaugvorrichtung und Verfahren zum Absaugen für eine Papierherstellungsmaschine

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