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DE102005005670A1 - Schweiß- bzw. Lötverbindung von Filterelementen sowie Partikelfilter - Google Patents

Schweiß- bzw. Lötverbindung von Filterelementen sowie Partikelfilter Download PDF

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DE102005005670A1
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Schweiß- bzw. Lötverbindung von flächig aufeinanderliegenden Verbindungszonen (3) von insbesondere als poröse Sintermetallfilterplatten ausgebildeten Filterelementen (2), zur Herstellung insbesondere von Abgas- bzw. Abgaspartikelfiltern. DOLLAR A Erfindungsgemäß werden die Verbindungszonen (3) unter Zwischenschaltung einer Lage aus Metallmaterial (4, 5, 6) aufeinandergelegt und durch Aufschmelzen der Lage miteinander verbunden.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Schweiß- bzw. Lötverbindung von flächig aufeinanderliegenden Verbindungszonen von Filterelementen, insbesondere von porösen Sintermetallfilterplatten sowie auf einen Partikelfilter mit einer Vielzahl von miteinander verbundenen Filterelementen.
  • Aus der DE 203 06 641 U1 ist es bekannt, den Filterkörper eines Abgaspartikelfilters herzustellen, indem Sintermetallfilterplatten an flächig aufeinanderliegenden Randstreifen durch Schmelzschweißen oder Löten miteinander verbunden werden. Bevor die Schweiß- oder Lötverbindung erfolgt, werden die Randstreifen durch Pressung verdichtet, so dass die Randstreifen etwa halb so dick wie die unverdichteten Sintermetallfilterplatten sind. Sodann werden die Randstreifen zur Bildung einer Doppellage gefalzt, die dann etwa wieder die gleiche Dicke wie die unverdichteten Sintermetallfilterplatten aufweist. Danach werden die an den Rändern der Sintermetallfilterplatten gebildeten verdichteten Doppellagen miteinander verschweißt bzw. verlötet.
  • Aus der DE 42 39 135 C1 ist es bekannt, die Sintermetallfilterplatten von Abgaspartikelfiltern im wesentlichen nur durch Formschluss miteinander zu verbinden. Zu diesem Zweck werden die Sinterplatten mit an ihren Rändern angeformten abgewinkelten Lappen und dazu passenden randseitigen Schlitzöffnungen hergestellt, so dass sich benachbarte Platten durch Einstecken der Lappen in die schlitzförmigen Öffnungen der jeweiligen Nachbarplatte miteinander verbinden lassen. Gegebenenfalls können die durch die schlitzartigen Öffnungen hindurchgesteckten Lappen umgeschlagen werden, um eine unlösbare Verbindung der Sintermetallfilterplatten zu gewährleisten.
  • Abgas- bzw. Abgaspartikelfilter von Motoren, die mit intermittierender Verbrennung arbeiten, wie alle üblichen Verbrennungsmotoren von Kraftfahrzeugen, werden von den Pulsationen der Abgase beaufschlagt. Im Hinblick auf eine hohe Standfestigkeit der Abgas- bzw. Abgaspartikelfilter müssen die Filterelemente zuverlässig und ohne nennenswerte Materialschwächung miteinander verbunden werden.
  • Deshalb ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zu schaffen, mit dem Filterelemente auf einfache und zuverlässige Weise in einem Partikelfilter zu einem Verbund mit besonders langer Standzeit zusammengefügt werden können.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch einen Partikelfilter mit den Merkmalen des Anspruchs 8 erreicht. Charakteristisch ist hierbei, dass die Verbindungszonen der Filterelemente unter Zwischenschaltung einer Lage aus Metallmaterial aufeinandergelegt und durch Aufschmelzen der Lage miteinander verbunden werden.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, die Filterelemente an den hierfür vorgesehenen Verbindungszonen fest miteinander zu verbinden, vorzugsweise ohne vorher einen gesonderten vorbereitenden Fertigungsschritt und insbesondere ohne vorher einen zusätzlichen Umformschritt an den entspre chenden Zonen eines einzelnen Filterelements vornehmen zu müssen. Ferner sollte eine Materialschwächung eines jeweiligen Filterelements an der Verbindungsstelle möglichst gering gehalten bzw. ganz vermieden werden. Ausgehend von bevorzugt als Filterelement einzusetzenden Sintermetallfilterplatten kann mit dem erfindungsgemäßen Verfahren vermieden werden, die Sinterstruktur der Sintermetallfilterplatten vor deren Verbindung durch einen separaten Fertigungsschritt wesentlich verändern zu müssen, so dass die Sintermetallfilterplatten vor Durchführung des Verbindungsschritts im wesentlichen eine homogene und einheitliche Struktur aufweisen. Die aufeinanderliegenden Verbindungs- bzw. Randzonen der Platten werden durch zwischen den Platten eingebrachtes Metallmaterial, welches nachfolgend aufgeschmolzen wird, miteinander verbunden, wobei dieses zusätzliche Metallmaterial die Porösitäten der Sintermetallfilterplatten an der Verbindungszone mehr oder weniger weitgehend ausfüllt. Zwischen den miteinander verbundenen Sintermetallfilterplatten wird also in der Verbindungszone eine kompakte Grenzschicht ohne Porösitäten gebildet. Mit zunehmender Entfernung von der Grenzschicht wird das Material zunehmend poröser, d.h. es wird ein kontinuierlicher Übergang zur „ungestörten" Struktur der Sintermetallfilterplatten geschaffen. Das Verfahren ist somit auch für nichtflächige, in allen drei Dimensionen ausgedehnte Filterkörper anwendbar. Vorzugsweise findet es jedoch auf flächige, üblicherweise im Kraftfahrzeugbereich eingesetzte Sintermetallfilterplatten Anwendung.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die zur Verbindung der Filterelemente dienende Lage aus Metallmaterial durch eine Metallfolie gebildet sein, die an den Verbindungszonen zwischen den Filterelementen eingelegt wird.
  • Stattdessen ist es auch möglich und vorteilhaft, eine Metallpaste zu verwenden. Diese kann beispielsweise drucktechnisch, etwa mittels Siebdrucks, auf zumindest eine der miteinander zu verbindenden Filterelemente aufgetragen werden.
  • Außerdem kann das Metallmaterial quer zur Längsrichtung der jeweiligen Verbindungszone eine unterschiedliche Dicke aufweisen, etwa derart, dass die Dicke zum freien Rand der Verbindungszone hin zunimmt.
  • Zu diesem Zweck kann die Metallfolie beispielsweise einen keilförmigen Querschnitt besitzen. Die Metallpaste kann beispielsweise mit entsprechend keilförmigem Querschnitt aufgedruckt bzw. aufgetragen werden.
  • Durch die erfindungsgemäße Verbindung der Filterelemente ist es möglich, auf einfache Weise einen Filterkörper für einen besonders haltbaren Partikelfilter zu schaffen.
  • Im übrigen wird hinsichtlich bevorzugter Merkmale der Erfindung auf die Ansprüche sowie die nachfolgende Erläuterung der Zeichnung verwiesen, anhand der besonders bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung näher beschrieben werden.
  • Schutz wird nicht nur für ausdrücklich angegebene oder dargestellte Merkmalskombinationen sondern auch für prinzipiell beliebige Unterkombinationen dieser Merkmale beansprucht.
  • In der Zeichnung zeigt:
  • 1 einen Längsschnitt durch einen Filterkörper, wobei die Schnittebene in Strömungsrichtung der zu reinigenden Abgase sowie quer zur Ebene der Filterplatten ausgerichtet ist,
  • 2 einen Querschnitt entsprechend der Schnittlinie II-II in 1,
  • 3 einen Ausschnitt A der 1 und 2 vor und nach der Verbindung der benachbarten Filterplatten,
  • 4 eine der 3 entsprechende Darstellung einer abgewandelten Ausführungsform und
  • 5 eine weitere abgewandelte Ausführungsform in einer Darstellung entsprechend der 3.
  • Der in den 1 und 2 dargestellte Filterkörper 1 besteht aus gasdurchlässigen Sintermetallfilterplatten 2, die an flächig aufeinanderliegenden Randzonen 3 miteinander verschweißt bzw. verlötet sind, wie weiter unten näher dargestellt wird. Die Randzonen 3 begrenzen durch je zwei Filterplatten 2 gebildeten Filtertaschen am Umfang. Gegebenenfalls sind entsprechende Randzonen 3' an Verbindungen zwischen benachbarten Filtertaschen vorgesehen. Auf diese Weise kann ein mehrere Filtertaschen gemeinsamer Verbindungskanal für gefilterte Abgase gebildet werden. Pfeile P in 1 zeigen den Strom der Abgase.
  • 3 zeigt nun, wie die Randzonen 3 zweier benachbarter Sintermetallfilterplatten gemäß einer ersten Ausführungsform miteinander durch Schweißung verbunden werden können:
    Gemäß dem Bild A der 3 wird zwischen die benachbarten Randzonen 3 eine Metallfolie 4 eingelegt, deren Material bei der nachfolgenden Verschweißung oder Verlötung der Randzonen 3 in das Sintermetallmaterial der Randzonen 3 eindringt, so dass das Material der Randzonen 3 einerseits im wesentlichen porenfrei verdichtet und andererseits miteinander fest verschweißt wird, und sich im Fertigzustand die in Bild B dargestellte feste Verbindung der Randzonen 3 ergibt. Vorzugsweise wird hierfür wie folgt vorgegangen. Zunächst werden Streifen oder Stücke von Metallfolien 4 an den zu verbindenden Stellen der Randzonen 3 der porösen Filterplatten 2 appliziert. Dabei kann eine mechanische Fixierung der Metallfolien 4 beispielsweise durch eine geringe Menge organischen Klebers erreicht werden, der auf die entsprechenden Randzonen 3 einer oder beider Filterplatten 2 und/oder einseitig oder beidseitig auf die Metallfolie 4 aufgetragen wird. Anstelle des Klebers kann jedoch auch eine Metallpaste, vorzugsweise auf der Basis des Metallwerkstoffs der Filterplatten 2 verwendet werden.
  • In einem nächsten Fertigungsschritt werden die mit der Metallfolie 4 versehenen Randzonen 3 mechanisch verdichtet, wozu eine Presse eingesetzt wird. Vorteilhaft ist es, bei diesem Verdichtungsschritt gleichzeitig eine Oberflächenprägung der Filterplatten 2 vorzunehmen, so dass die Filterplatten 2 Ausprägungen erhalten, durch welche ihr gegenseitiger Abstand im fertigen Filterkörper 1 gewährleistet ist. Durch die Verdichtung der Randzonen 3 erfolgt bereits ein mehr oder weniger starkes Eindringen des Metallfolienmaterials in die Poren der porösen Filterplatten 2. In einem auf den Verdichtungsschritt folgenden Schweißschritt erfolgt ein Aufschmelzen und anschließendes Verbinden des Metallfolienmaterials mit dem Filterplattenmaterial und damit eine weitere Verfestigung der Verbindung der Filterplatten 2 an ihren jeweiligen Randzonen 3. Ein gegebenenfalls zur Fixierung der Metallfolien 4 verwendeter organischen Klebers verbrennt bei dem Schweißschritt. Anstelle der Verschweißung der Randzonen 3 kann auch eine Verlötung vorgesehen sein.
  • Verdichtungs- und Schweißschritt können auch in einem gleichzeitigen bzw. gemeinsamen Arbeitsschritt, etwa in der Art eines Rollschweißvorgangs durchgeführt werden.
  • Um eine feste Verbindung der Filterplatten 2 durch die genannten Fertigungsschritte zu gewährleisten, ist es vorteilhaft, die Dicke der Metallfolie 4 an die Porosität des Filtermaterials im Bereich der Randzonen 3 derart anzupassen, dass sich eine möglichst vollständige Verdichtung bzw. Ausfüllung der Porenöffnungen des Filtermaterials an den Randzonen 3 ergibt. Je nach Porosität ist für die Metallfolie 4 eine Dicke vorgesehen, die im Bereich von etwa dem 0,1- bis 1,0-fachen der Filterplattendicke liegt. Besonders bevorzugt ist ein Dickenbereich zwischen 0,2 und 0,5 in Bezug auf die Filterplattendicke. Für übliche Filterplatten kann eine Dicke der Metallfolie 4 von einigen zehntel Millimeter ausreichend sein.
  • Die eingesetzte Metallfolie 4 besteht vorzugsweise aus dichtem Material des gleichen Werkstoffs wie das poröse Filtermaterial. Es kann jedoch auch ein poröses Material eingesetzt werden, welches in seiner Beschaffenheit auf den nachfolgenden Verdichtungsschritt bzw. Verschweißungsschritt angepasst ist.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht es, die zu verbindenden Filterplatten 2 über ihre gesamte Fläche, also auch im Bereich der Randzonen 3, 3' selbst, einheitlich auszuführen und ohne weitere vorgelagerte Umformschritte wie Umkanten und dergleichen vornehmen zu müssen, in ihren Randzonen 3, 3' miteinander zu verbinden. Besonders vorteilhaft ist es, auf den Verdichtungsschritt vor dem Aufschmelzen des Metallfolienmaterials mit dem Filterplattenmaterial zu verzichten werden. Auf diese Weise wird sowohl der Aufwand eines entsprechenden Umformschritts eingespart, als auch eine damit verbundene Materialbeanspruchung vermieden.
  • Gemäß der Darstellung der 4 kann zwischen die Randzonen 3 auch ein Metallstreifen 5 mit keilförmigem Querschnitt eingelegt werden, wobei in den Bildern A und B wiederum der Zustand vor und nach dem Verdichtungs- bzw. Verschweißungsschritt dargestellt ist.
  • Wie im Bild A der 4 dargestellt, wird der Metallstreifen 5 vorzugsweise so orientiert, dass dessen dicker Rand den freien Rändern der Randzonen 3 zugeordnet ist. Bei der nachfolgenden Verdichtung und Verschweißung dringt das Material des Metallstreifens 5 wiederum in das Sintermetall der Randzonen 3 ein. Nahe dem dünnen Rand des Metallstreifens 5 bleibt die Eindringtiefe des Materials des Metallstreifens 5 vergleichsweise gering, während sie im Endbereich der Filterplatten 2 höher ist. Auf diese Weise wird ein gleitender Übergang zwischen verdichtetem und unverdichtetem Filtermaterial erreicht.
  • Gemäß dem Bild A der 5 kann auch auf eine Randzone 3 der miteinander zu verbindenden Sintermetallfilterplatten 2 eine Metallpaste 6 aufgetragen werden, beispielsweise mittels Siebdrucks. Bei der nachfolgenden Verdichtung bzw. Verschweißung oder Verlötung dringt das Pastenmaterial wiederum in die benachbarten Randzonen 3 ein und sorgt innerhalb der Randzonen für eine Verdichtung des Sintermetalls. Gleichzeitig werden die Randzonen miteinander fest verbunden. Durch die Verwendung einer Metallpaste kann gegebenenfalls auf den mechanischen Verdichtungsschritt verzichtet werden, so dass ohne einen weiteren Fertigungsschritt nach dem Auftragen der Paste verschweißt oder verlötete werden kann. Vorzugsweise findet eine Paste auf Basis des Filterplattenmaterials Anwendung.
  • Soweit das Metall der Metallfolien 4, der Metallstreifen 5 bzw. der Metallpaste 6 mit dem Metall der Sintermetallfilter platten 2 im wesentlichen übereinstimmt, erfolgt bei der Aufschmelzung des zwischen die Randzonen 3 eingebrachten Materials eine Verschweißung, wobei auch das Material der Sinterplatten zumindest angeschmolzen wird.
  • Bei unterschiedlichen Metallmaterialien erfolgt eine Verlötung, wobei nur das Verbindungsmaterial, welches eine geringere Schmelztemperatur haben muss als das Material der Sintermetallfilterplatten 2, aufgeschmolzen wird.
  • Die Verschweißung bzw. Verlötung der Sintermetallfilterplatten 2 kann beispielsweise durch elektrisches Widerstandsschweißen bzw. Widerstandslöten erfolgen, wobei das zwischen die Randzonen 3 eingebrachte Metallmaterial, d.h. die Metallfolien, die Metallstreifen 5 bzw. die Metallpaste 6 von hohen elektrischen Stromstärken durchsetzt werden.
  • Grundsätzlich sind jedoch auch andere Schweiß- bzw. Lötverfahren möglich.

Claims (8)

  1. Verfahren zur Schweiß- bzw. Lötverbindung von flächig aufeinanderliegenden Verbindungszonen (3) von insbesondere als poröse Sintermetallfilterplatten ausgebildeten Filterelementen (2), zur Herstellung insbesondere von Abgas- bzw. Abgaspartikelfiltern, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungszonen (3) unter Zwischenschaltung einer Lage aus Metallmaterial (4, 5, 6) aufeinandergelegt und durch Aufschmelzen der Lage miteinander verbunden werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen die Verbindungszonen (3) eine Metallfolie (4) eingelegt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen die Verbindungszonen (3) Metallpaste (6) eingebracht wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallpaste (6) auf die Verbindungszone (3) zu mindest einer der zu verbindenden Sintermetallfilterplatten (2) aufgetragen wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der Metallfolie (4) bzw. eines zwischen die Verbindungszonen (3) eingelegten Metallstreifens (5) zu einer Seite hin abnimmt.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der Schicht der Metallpaste (6) zu einer Seite hin abnimmt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das zwischen die Verbindungszonen (3) eingebrachte Metallmaterial (4, 5, 6) im wesentlichen gleichartig zu dem Metallmaterial der Sintermetallfilterplatten (2) ist.
  8. Partikelfilter, insbesondere für Kraftfahrzeuge, umfassend einen Filterkörper (1) mit einer Vielzahl von miteinander verbundenen, insbesondere als poröse Sintermetallfilterplatten ausgebildeten Filterelementen (2), dadurch gekennzeichnet, dass die Filterelemente (2) des Filterkörpers (1) mit nach einem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7 miteinander verbundene Verbindungszonen (3) aufweisen.
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