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Die
Erfindung betrifft ein Dentalimplantat nach dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Dentalimplantats nach
Patentanspruch 11.
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Dentalimplantate
sind in vielfältiger
Ausführungsform
bekannt. Sie dienen dazu, Suprakonstruktionen wie Brücken, Kronen
oder dergleichen aufzunehmen. Ein derartiges Dentalimplantat ist
beispielsweise aus der
DE 101
59 683 bekannt, wobei dieses Dentalimplantat aus Zirkonkeramik
gefertigt ist.
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Dann,
wenn mehrere Zähne
zu ersetzen sind, werden mehrere entsprechende Dentalimplantate üblicherweise
verwendet. Dies ist nicht nur aufwändig, es kann vielmehr auch
geschehen, dass der zur Verfügung
stehende Platz im Kieferknochen insbesondere durch Schwund z. B.
aufgrund längeren Bestehens
von Lücken
zur Aufnahme von mehreren derartigen Implantaten nicht mehr geeignet
ist. Darüber
hinaus ist die Stabilität
eines einzelnen Implantates gerade bei problematischen Knochenverhältnissen
nicht ausreichend.
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Die
DE 43 38 440 C2 zeigt
eine Implantat-Steg-Kombination, die zur Verankerung von herausnehmbaren
Prothesen im weitgehend zahnlosen Kiefer verwendet werden kann.
Die Verankerung der Implantat-Steg-Kombination umfasst zwei Implantatpfeiler
mit einem transgingivalen Steg, wobei Steg und Pfeiler aus einem
Stück,
vorzugsweise aus einer Titanlegierung, gefertigt werden. Im Gegensatz
zur üblichen
Verschraubung von Prothesen können
bei dieser Konstruktion keine Spannungen in der Gesamtkonstruktion
auftreten. Die Prothese wird einfach auf einen oder mehrere Implantatbügel aufgeklippt.
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Eine
individuelle Fertigung der Halterung ist nicht nötig, da die Bügel mit
Hilfe einer Schablone einheitlich im Kiefer angebracht werden. Zum
Verankern von Zahnimplantaten, umfassend eine Suprakonstruktion,
ein Abutment und eine künstliche
Zahnwurzel, ist der beschriebene Implantatbügel unter anderem aufgrund
seiner Vorteile (spannungsfreie, also flexible Verbindung) denkbar
ungeeignet.
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Die
US 3,905,109 zeigt ein Zahnimplantat zur
Unterstützung
und Stabilisierung von Kronen, Brücken oder ähnlichem. Das Dentalimplantat
umfasst einen konusförmigen
Gewindeabschnitt sowie einen Schaft zur Befestigung. Der Gewindeabschnitt wird
in das Gebiss eingedreht, ein einzelnes Zahnimplantat bzw. eine
Brücke
werden auf den Schaft aufzementiert. Das Erzeugen eines definierten
Winkels zwischen dem Verankerungsteil und der darauf aufsetzbaren
Suprakonstruktion erweist sich als schwierig und wird in dem Dokument
nicht weiter erläutert.
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Die
DE 199 52 962 A1 beschreibt
ein Verfahren zur Erstellung einer Bohrhilfe für ein Zahnimplantat. In einem
ersten Schritt wird ein dreidimensionales digitales Abbild der vom
Kiefer gegebenen Anatomie erstellt. In einem zweiten Schritt wird
für ein
gegebenes Dentalimplantat eine Bohrhilfe gefertigt, die beim Anbringen
von Bohrlöchern
für das
Dentalimplantat behilflich sein soll.
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Die
DE 100 65 971 A1 beschreibt
ein Verfahren zur Herstellung eines Dentalimplantats aus Hochleistungskeramik.
Zur Herstellung des keramischen Zahnersatzes wird ein digitales
Abbild der dem Zahnersatz benachbarten Zahnstümpfen erstellt. Dieses digitale
Kiefermodell wird zur Gestaltung des keramischen Zahnersatzes herangezogen.
Kauflächen
lassen sich so einfacher modellieren.
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Die
DE 195 13 881 A1 zeigt
ein Verfahren zum Herstellen eines zahnmedizinischen Implantats. Bei
diesem Verfahren wird ein bestehender Zahn durch künstliches
Material nachgebildet und dann anstelle des natürlichen Zahns in eine Zahnlücke eingesetzt.
Das Abbildungsverfahren tastet den natürlichen Zahnwurzelbereich ab
und erzeugt unter Berücksichtigung
verschiedener Abweichungen einen künstlichen Zahn, dessen Wurzel
genau in den natürlichen
Zahnwurzelbereich passt.
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Hinsichtlich
dieses Stands der Technik, insbesondere der
DE 43 38 440 C2 ist es Aufgabe
der Erfindung ein Dentalimplantat sowie ein Verfahren zum Herstellen
eines Dentalimplantats bereitzustellen, wobei das Dentalimplantat
bei einfacher Herstellung eine erhöhte Festigkeit und Stabilität hat.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Dentalimplantat nach Anspruch 1, und ein
Verfahren zum Herstellen des Dentalimplantates nach Anspruch 11
gelöst.
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Dadurch,
dass die beiden zylindrischen Körper,
die ja fest miteinander verbunden sind, sich in derselben Richtung
erstrecken, kann das Dentalimplantat in die Bohrungen in dem Kiefer
eingeklopft werden. Die Belastbarkeit dieses Dentalimplantates ist erheblich
höher als
die in der Summe genommene Festigkeit einzelner Dentalimplantate,
da eine erheblich günstigere
Aufnahme von Biegemomenten durch die wirkenden Hebel der Verbindung
zwischen den beiden zylindrischen Körpern gewährleistet ist. Dies gilt bei
Belastung in praktisch allen Richtungen und an allen Punkten der
Kauflächen
außer
den jeweils einzigen, direkt auf der Mittelachse der jeweiligen
zylindrischen Körper
liegenden Punkten.
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Im
Prinzip kann man das Dentalimplantat auch zur Rekonstruktion eines
einzelnen Zahnes verwenden. Es werden zwei nebeneinander liegende oder
insbesondere drei Zähne
durch das Dentalimplantat ersetzt, wobei dann das Abutment zur Bildung einer
Brücke
für drei
Prothetikelemente ausgebildet ist. Dadurch ergibt sich eine erhebliche
Verminderung des Aufwandes beim Ersetzen mehrerer Zähne.
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Das
Abutment weist vorzugsweise eine Pontic-Struktur zwischen den Verankerungsteilen
auf. Dadurch wird der Aufwand bei Herstellung einer Brücke erheblich
verringert. Bei einer solchen Pontic-Struktur wird diese in ihrem,
unter der Verbindung zwischen den Verankerungsteilen liegenden Abschnitt
poliert und vorzugsweise eiförmig
ausgebildet, so dass dieser, auf dem Zahnfleisch sitzende bzw. an
dieses angrenzende Abschnitt gleichzeitig den unteren Abschnitt
der Suprakonstruktion bilden kann. Hierbei wird vorzugsweise auch
eine Einfärbung
der Zirkonkeramik entsprechend der Suprakonstruktion vorgenommen.
Auf das Dentalimplantat kann in an sich bekannter Weise eine Suprakonstruktion
aufgesetzt (aufgeklebt oder aufzementiert) werden. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform der
Erfindung wird die Suprakonstruktion, insbesondere eine Brücke schon
vor dem Einsetzen des Dentalimplantates am Abutment befestigt, insbesondere
auf dieses aufgebrannt. Es kann somit nicht nur eine erheblich festere
Verbindung zwischen Dentalimplantat und Suprakonstruktion geschaffen
werden, vielmehr ist es auch möglich,
eine erhebliche Verminderung der Anzahl von Arbeitsschritten zu
erreichen.
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Bei
einer Weiterbildung dieser Ausführungsform
umfasst die Suprakonstruktion nur einen vorderen, labialen Abschnitt.
Das Abutment dahinter ist insbesondere von oben zugänglich und
lässt sich ohne
eine Belastung der Suprakonstruktion in den Kiefer einbringen bzw.
einklopfen.
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Alternativ
umfasst die am Abutment befestigte Suprakonstruktion eine derartige Öffnung,
dass das Abutment insbesondere von oben zugänglich ist. Dadurch ist ein
erleichtertes Einsetzen des Dentalimplantates bzw. Einklopfen in
die Bohrungen möglich ohne
die Suprakonstruktion zu beschädigen.
Dieser Vorteil kann genutzt werden ohne den Aufwand bzw. die Qualität der Arbeit
zu beeinflussen, da nicht sichtbare Abschnitte (z. B. der labialen
Seite des Zahnes abgewandte Abschnitte) problemlos nach dem Setzten
des Implantates angebracht werden können. Außerdem werden im Allgemeinen
die Kauflächen
nach dem Einsetzen des Implantates angepasst oder erstellt. Dies
kann ohne Mehraufwand in Verbindung mit dem Verschließen der Öffnung geschehen.
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Ein
nur teilweises Fertigstellen der am Abutment befestigten Suprakonstruktion
bietet sich auch dann an, wenn eine Entlastung bzw. Schonung des frisch
gesetzten Implantates erwünscht
ist. Ein provisorischer Teil kann so auf der Suprakonstruktion aufgebracht
werden, dass die Abschlussfläche
der Suprakonstruktion unterhalb der Kaufläche der benachbarten Zähne liegt
und beim Kauen nicht belastet wird. Dieser provisorische Teil wird
nach einer gegebenen Einheilzeit des Dentalimplantats durch einen endgültigen Abschnitt
ersetzt, der die volle Funktionalität gewährleistet. Alternativ kann
eine dünne,
entfernbare Schutzschiene an der Suprakonstruktion und den benachbarten
Zähnen,
zur Entlastung des Dentalimplantats angebracht werden und nach einem
gegebenen Zeitraum entfernt werden.
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Vorzugsweise
weist das Implantat mindestens eine Halterungsstruktur zum Halten
und/oder Einklopfen der Zylinderkörper in die Bohrungen auf. Dadurch
können
definierte Einklopfstellen vorgegeben und ein Halterungswerkzeug
zum Einsetzen angebracht werden.
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Die
zylindrischen Körper
weisen vorzugsweise auf einem wesentlichen Teil ihrer Außenflächen eine
aufgeraute Oberfläche
auf, welche das Einwachsen bzw. die Verbindung mit dem Kieferknochen
in an sich bekannter Weise erheblich verbessert. Diese aufgeraute
Oberfläche
wird vorzugsweise vor einem abschließenden Sintern eines entsprechenden
Grünkörpers des
Dentalimplantates durch Sandstrahlen oder dergleichen spanende Verformung
gebildet, was die Herstellung des Dentalimplantates erheblich vereinfacht.
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Das
Dentalimplantat wird vorzugsweise mindestens im Bereich der zylindrischen
Körper
mit einer Schutzschicht versehen, die direkt vor dem Einsetzen entfernt
werden kann. Dadurch kann das Einbringen von Keimen in den Kieferknochen
verhindert werden. Eine derartige Schutzschicht kann zur mechanischen
Entfernung ausgebildet sein.
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Weiterhin
wird die Aufgabe durch ein Verfahren zum Herstellen eines Dentalimplantates,
nach Anspruch 11 gelöst.
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Vorzugsweise
wird an einem Brückenabschnitt
des Dentalimplantates eine Pontic-Struktur zwischen den Verankerungsteilen
mit einer eiförmigen
Struktur zur Bildung eines Unterendes für eine Suprakonstruktion vorgesehen,
wobei diese eiförmige
Struktur vor und/oder nach dem Brennen/Sintern poliert wird, was
den Arbeitsaufwand verringert und zu einem besseren Endresultat
führt.
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Die
eiförmige
Struktur wird vorzugsweise der Farbe der Suprakonstruktion entsprechend
eingefärbt,
was das Ergebnis in optischer Hinsicht erheblich verbessert.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird nach dem Brennen/Sintern des Implantates eine
Suprakonstruktion zumindest teilweise aufgebracht, insbesondere
geklebt oder aufgebrannt, so dass ein Dentalimplantat mit einer ”halbfertigen” Suprakonstruktion
entsteht. Es ist auch möglich
eine komplette Fertigstellung des Dentalimplanta tes, bestehend aus
Abutment mit Verankerungsteil und aufgebrachter Suprakonstruktion
zu erstellen. Hierbei ist gesonderte Sorgfalt beim Setzen, insbesondere
beim Einhämmern,
des Dentalimplantats notwendig, um eine Beschädigung der Suprakonstruktion
zu vermeiden. Tests haben aber gezeigt, dass ein mit einer Schutzhülle versehenes,
komplett fertiggestelltes Dentalimplantat bei entsprechendem Vorhandensein von
Bohrungen im Kieferknochen eingesetzt werden kann, ohne dass die
Suprakonstruktion oder ein anderer Teil des Dentalimplantates Schaden
nimmt. Die Schutzhülle
kann beispielsweise eine abnehmbare Plastikhülle sein.
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Die
Anmeldung beschreibt auch ein Verfahren zum Herstellen und Setzen
eines Dentalimplantates, das die folgenden Schritte umfasst:
- – Generieren
eines 3-dimensionalen, digitalen Modells der Anatomie der dem zukünftigen
Sitz des Dentalimplantates benachbarten Regionen, insbesondere von
Zähnen,
Bereichen des Kieferknochens und des Zahnfleisches;
- – zumindest
teilweise computergestütztes
Entwerfen des individuell an die Anatomie anpassbaren Dentalimplantates;
- – Fertigen
des Dentalimplantates;
- – Setzen
des Dentalimplantates;
- – Validieren
und Dokumentieren der durchgeführten
Arbeit.
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Ein
besonderer Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass das computergestützte Entwerfen des
individuell an die Anatomie des Patienten angepassten Dentalimplantates
auf Basis des 3-dimensionale, digitalen Modells der Anatomie erfolgen
kann und somit ein optimaler, preoperativer Abgleich zwischen Dentalimplantat
und Anatomie des Patienten erfolgen kann.
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Vorzugsweise
wird bei diesem Verfahren auch einer der anderen Schritt, die zum
Herstellen und Setzen des Implantates nötig sind, mit Hilfe des Computers
durchgeführt.
Beispielsweise lässt
sich durch das Ansteuern einer Fräse, eines Bohrers oder einer
Düse zur
Sandstrahlung mit dem Computer der Fertigungsprozess optimieren.
Kosten bei der Fertigung werden auf Grund von personellen Einsparungen,
geringerem Materialverschleiß reduziert,
die Präzision
hinsichtlich Fertigungsfehler erhöht und der Zeitaufwand minimiert.
Auch der operative Eingriff kann mit Hilfe des Computers effizienter
durchgeführt werden.
So kann ein Computer, wenn mit entsprechenden Ein- und Ausgabevorrichtungen
ausgestattet, den Arzt bei der Operation unterstützen. Da Dokumentation und
Validierung in medizinischen Arbeiten zunehmend an Stellenwert gewinnen,
kann ein Speichern der Implantatsdaten und/oder der Modelldaten
und/oder diverser Operations- und/oder
Fertigungsparameter die Transparenz, der vom Zahnarzt und/oder Zahntechniker
und/oder andern involvierten Personen getätigten Arbeit, erhöhen. Beispielsweise ist
es, mögliche
den tatsächlichen
Sitz des Implantats mit einer geplanten Position zu vergleichen
oder gewählte
Operations- und/oder Fertigungsparameter bezüglich der Qualität der entstanden
Arbeit (z. B. Lebensdauer des Implantates, kosmetischer Effekt, etc.)
zu katalogisieren und zu verbessern.
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Zur
Gewinnung eines 3-dimensionalen, digitalen Modells der Anatomie
der dem zukünftigen
Sitz des Dentalimplantates benachbarten Regionen sind fast alle
in der Humanmedizin gängigen
bildgebenden Verfahren wie z. B. CT (Computer-Tomographie), MRT
(Magnet-Resonanz-Tomographie), medizinischer US (Ultraschall), etc.
denkbar. Bevorzugt wird jedoch ein spezielles CT-Verfahren, die
DVT (Digitale Volumentomographie) eingesetzt, da das entsprechende
Gerät zur
Modellerstellung ausreichende Daten zur Verfügung stellt, Knochen und Zähne gut und
präzise
abbildet und in den meisten Zahnarztpraxen vorhanden ist.
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In
der Industrie sind schon seit langem Softwareprogramme (z. B. CAD-Software)
zum computergestützten
Entwickeln von 3-dimensionalen Bauteilen bekannt. Ein Entwurf einzelnen
Teile eines Dentalimplantates, insbesondere von Suprakonstruktion, Abutment
und Verankerungsteil, am Computer unter Verwendung eines entsprechenden
dreidimensionalen, digitalen Modells der benachbarten Anatomie verbessert
die Qualität
des Dentalimplantats. Mittels einer für den Zahnarzt und/oder Zahntechniker
angepassten CAD-Software wird für
jeden Patienten ein optimal auf ihn und seine Historie angepasstes
Dentalimplantat entworfen.
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Bevorzugt
stellt die Software eine Menge von vordefinierten Bauteilen und/oder
Ausprägungen
zur Verfügung.
So steht für
jeden Anwendungsfall (z. B. Anzahl der zu ersetzenden Zähne, Position
des Implantates) ein gut geeignetes Grobmodell des Dentalimplanta tes
bereit, das zur optimalen Passform nur minimal überarbeitet werden muss. Der
Entwurf des Zahnersatzes wird für
Zahnarzt und/oder Zahntechniker denkbar einfach.
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Eine
Möglichkeit
das Dentalimplantat, umfassend Suprakonstruktion, Abutment und Verankerungsteil,
individuell anzupassen, besteht darin, dass die Ausprägung, insbesondere
Anzahl der aufzunehmenden Prothetikelement, und/oder der Durchmesser
des Abutments angepasst wird.
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Eine
weitere Möglichkeit
des Anpassens des Dentalimplantates stellt ein derartiges Anpassen
des Abutments und des Verankerungsteils dar, dass der Winkels zwischen
der für
das Verankerungsteil vorgesehenen Bohrachse und der horizontalen
Ausrichtungsachse der Suprakonstruktion frei wählbar ist.
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Vorzugsweise
ist es möglich
die Länge und/oder
den Durchmesser und/oder die Farbe der Suprakonstruktion beim computergestützten Entwurf des
Dentalimplantates anzupassen. Länge
und Durchmesser der Suprakonstruktion entscheidend über Funktionalität und Lebensdauer
des Dentalimplantates, Durchmesser und Farbe bestimmen das Erscheinungsbild
des Zahnersatzes.
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Umfasst
das zumindest teilweise computergestützte Entwerfen ein computergestütztes Planen des
Sitzes des Dentalimplantats, kann der Entwurf genau auf die benachbarte
Anatomie abgestimmt werden. Außerdem
kann das Setzen des Implantates preoperativ geplant werden.
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Automatisch
kann eine Bohrschiene zuerst als 3-dimensionales Modell und später als
reale Bohrschablone zum Einsetzen des Dentalimplantats an der geplanten
Position erzeugt werden. Die Bohrschiene hilft beim Bohren die Position,
den richtigen Bohrwinkel und die exakte geplante Bohrtiefe zu finden.
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Wird
seitens des Computers zusätzliche
eine Gerätenavigation
(d. h. die Position der verwendeten Instrumente kann intraoperativ,
relativ zur Position des Patienten bestimmt werden) angeboten, so
kann der Computer ähnlich
wie bei einem Navigationssystem in einem Auto dem Arzt beim Auffinden
der optimalen, preoperativ geplanten Zielposition des Dentalimplantates
behilflich sein. Auch könnte
der Computer mit Hilfe geeigneter Ein- und Ausgabegeräten einen
Teil der intraoperativen Geräteansteuerung übernehmen
(z. B. Drehgeschwindigkeit des Bohrers).
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand von Abbildungen näher erläutert. Hierbei zeigen
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1 eine
Seitenansicht einer ersten Ausführungsform
eines Dentalimplantates;
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2 eine
zweite Ausführungsform
eines Dentalimplantates in einer Darstellung entsprechend der nach 1;
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3 einen
Teilschnitt durch das Dentalimplantat nach 2 entlang
der Linie III-III
aus 2;
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4 eine
teilgeschnittene Seitenansicht einer Schablone mit Gipsmodell und
-
5 eine
schematisierte Darstellung eines Befestigungswerkzeuges.
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In
der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche und gleich wirkende
Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
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Wie
in 1 dargestellt, umfasst die hier gezeigte Ausführungsform
eines Implantats 10 zwei zylindrische Körper 13, 13', die ein Verankerungsteil 12 bilden
und die in entsprechende zylindrische Bohrungen in einem Kieferknochen
eingesetzt (von oben eingeklopft) werden. Diese zylindrischen Körper 13, 13' sind an ihren
Oberenden (14, 14') über ein
Abutment 11 verbunden, so dass ein einstückiger Körper gebildet
wird. Zwischen den beiden zylindrischen Körpern 13, 13' ist eine Pontic-Struktur 15 vorgesehen,
so dass als Suprakonstruktion eine Brücke aufgebracht werden kann.
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Die
Pontic-Struktur 15 kann an ihrem unteren, dem Zahnfleisch
zugewandten Ende einen polierten Abschnitt 16 aufweist,
der nicht mehr durch eine Suprakonstruktion überdeckt wird, sondern optisch
ein Bestandteil derselben ist.
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Das
gesamte Implantat 10 wird bevorzugt in Übereinstimmung mit der Farbe
der endgültigen
Suprakonstruktion 20 versehen, so dass Übergänge zwischen Suprakonstruktion 20 und
Abutment 11 optisch kaum noch erkennbar sind.
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Zur
Fertigung des Implantats 10 wird aus einem Rohling bzw.
Grünkörper auf
Zirkonoxidbasis, der sich noch sehr leicht bearbeiten lässt, in Übereinstimmung
mit digitalen Daten (deren Herleitung weiter unten erläutert wird)
eine Form entsprechend der nach 1 herausgefräst und zwar,
wenn notwendig, derart mit Übermaß, dass
nach einem Brennen/Sintern des Grünkörpers, um diesen in seine endgültige, sehr
widerstandsfähige
Feinstruktur zu überführen, die
endgültigen
Maße erreicht
werden.
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Weiterhin
wird das Verankerungsteil 12 an den Stellen, die mit dem
Knochen verwachsen sollen, vor dem Brennen/Sintern aufgeraut, z.
B. durch Sandstrahlen oder dergleichen an sich bekannte Verarbeitungsvorgänge. Dieses
Aufrauen gelingt sehr leicht am Grünkörper während das fertig gebrannte/gesinterte
Produkt nur mit allerhöchstem
Aufwand zu bearbeiten ist.
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Wenn
das Implantat 10 in der beschriebenen Art hergestellt wurde,
so kann es sterilisiert und zur Übergabe
an den behandelnden Arzt verpackt werden. Vorteilhafterweise werden
zumindest die Teile des Implantats 10, die in den Knochen
einzusetzen sind, nach dem Sterilisieren mit einer Schutzschicht 17 überzogen,
die direkt vor dem Einsetzen z. B. durch mechanisches Abziehen entfernt
wird. Auf diese Weise ist höchste
Sterilität
gewährleistet.
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Die
in 2 gezeigte Ausführungsform der Erfindung unterscheidet
sich von der nach 1 dadurch, dass das Dentalimplantat 10 eine
weiteren, dritten, zylindrischen Körper 13'' umfasst,
der zusammen mit den anderen beiden zylindrischen Körpern 13, 13' ein Verankerungsteil 12 bildet.
Der dritte zylindrische Körper 13'' setzt mittig zwischen den beiden anderen
zylindrischen Körpern 13'' an und bietet beim Setzen des
Dentalimplantats 10 zusätzliche Stabilität.
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In 3 ist
das in 2 gezeigte Implantat 10 im Querschnitt
zu sehen, jedoch mit einer angefügten
Suprakonstruktion 20. Diese ist bei dem hier gezeigten
Ausführungsbeispiel
zweiteilig und zwar derart, dass ein das Abutment 11 umfassender,
fester Abschnitt 21 der Suprakonstruktion 20,
dessen labialer Abschnitt vollständig
ausgeprägt
ist, endgültige auf
das Abutment 11 aufgebrannt ist, der übrige Teil der Suprakonstruktion 20 ist
als provisorischer Abschnitt 22 ausgebildet. Der provisorische
Abschnitt 22 wird erst nach dem Setzen des Dentalimplantates 10 an
dem selbigen befestigt. So bleibt beim Setzen des Dentalimplantates 10 eine Öffnung 30, über die Kraft
auf das Abutment 11 ausgeübt werden kann, ohne die Suprakonstruktion 20 zu
beschädigen.
Dies und die Tatsache, dass das Dentalimplantat über einen in der Öffnung 30 sitzenden
Einklopfstift (nicht gezeigt) gehalten werden, kann erleichtert
das Einsetzen insbesondere Einhämmern
und schont die Suprakonstruktion 20. Allgemein lässt sich
also die Öffnung 30 nicht
nur als ein Zugang zum Abutment 11, sondern auch als eine
Halterung zum besseren Einsetzen des Implantats verwenden.
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Es
ist möglich
den provisorischen Abschnitt 22 niedriger auszubilden (bzw.
abzuschleifen), so dass während
der Einheilphase, die auf das neue Implantat wirkenden Kräfte (z.
B. bedingt durch Zähneknirschen
oder Kauen) erheblich vermindert werden.
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Alternativ
kann auch eine vollständig
fertiggestellte Suprakonstruktion vor dem Einsetzen am Abutment 11 angebracht
werden. Das dann als ein Bauteil in den Kiefer eingesetzt wird.
Zur Schonung des Dentalimplantats beim Einklopfen des selbigen kann
es mit einer Schutzkappe versehen werden.
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Um
die Form des Implantats festzulegen, wird zunächst in an sich bekannter Weise
mittels eines CT-DVT-Verfahrens ein Datensatz zur Herleitung der
Kieferstruktur zumindest in dem Bereich gewonnen, in welchem das
Implantat eingesetzt werden soll. Mittels an sich bekannter Software-Verfahren wird
weiterhin eine Grundform des Implantats vorgegeben, das dann virtuell
in den Knochen eingesetzt wird. Durch Veränderung der Form des Implantats, insbesondere
der zylindrischen Körper 13, 13' und eine entsprechende
Positionierung kann auf diese Weise eine Optimierung insbesondere
in Bezug auf die Festigkeit des Kieferknochens vorgenommen werden.
Eine weitere Rolle spielt bei der Formung des Implantats, insbesondere
des Abutments natürlich
auch die Struktur und Lage der benachbarten Zähne sowie des Zahnfleisches.
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Weiterhin
wird ein Abdruck der Zähne
neben dem Bereich des einzusetzenden Implantats hergestellt, dessen
Grundstruktur in 4 gezeigt ist, um daraus eine
Schablone 40 herstellen zu können. Dieser Abdruck dient
auch zur Gewinnung eines Gipsmodells 44 mit darin eingesetzten
Zahnmodellen 42, 42',
welche den entsprechenden Zähnen
des Patienten detailgenau nachgebildet sind. Die Schablone 40 weist
somit Halteelemente 41, 41' auf, die als Ausnehmungen ausgebildet
sind, welche über
die zum Implantat benachbarten Zähne
exakt passen. Damit ist die Position der Schablone 40 relativ
zu der Kieferstruktur des Patienten definiert.
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In
einem nächsten
Schritt werden in die Schablone 40 Bohrungen 43, 43' anhand der
digitalisierten Daten eingebracht und zwar derart, dass diese den
zylindrischen Körpern 13, 13' entsprechen. Da
die Schablone 40 in ihrer Position zum Kiefer definiert
ist, sind es nun auch die Bohrungen 43, 43'. Die Bohrungen 43, 43' werden in an
sich bekannter Weise mit Hülsen
ausgestattet, so dass auch ein Vorbohren und maßgerechtes Ausbohren möglich ist.
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Zum
Einklopfen des Implantates kann ein manuell betätigbares Werkzeug verwendet
werden. Aufgrund der äußerst begrenzten
Platzverhältnisse ist
es jedoch von Vorteil, wenn ein durch externe Energiezufuhr betätigtes Werkzeug
verwendet wird. Ein solches Werkzeug wird nachfolgend anhand von 5 erläutert.
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Das
Werkzeug 50 weist einen Hammerkopf 52 auf, der
mindestens in dem Abschnitt, mit welchem das Implantat 10 eingeklopft
wird, eine im Wesentlichen kugelige bzw. kugelkalottenförmige Schlagfläche 54 aufweist. Überraschenderweise
hat es sich gezeigt, dass eine derartig gekrümmte Fläche ein äußerst genaues Arbeiten zulässt. Selbstverständlich ist
es auch möglich,
die Schlagfläche 54 abweichend
von einer exakten Kugel, z. B. paraboloid gekrümmt auszuführen. Der Hammerkopf 52 ist
am Ende eines Stiels 53 befestigt, der über eine Drehachse 55 drehbar
in einem Griff 57 gelagert ist.
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Zur
Bewegung der Anordnung ist ein Antrieb 56 vorgesehen, der
bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
als pneumatischer Antrieb ausgeführt ist.
Zur Messung des vom Hammerkopf 52 auf das Implantat 10 aufgebrachten
Impulses ist ein Impulssensor 61 vorgesehen.
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Weiterhin
ist im Griff 57 eine Einstellvorrichtung 58 zum
Einstellen des vom Hammerkopf 52 zurückgelegten Weges vorgesehen,
so dass dieser bei jeder Betätigung
eines Auslösers 59 denselben
Weg zurücklegt.
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Die
Energieversorgung (Druckversorgung) für den pneumatischen Antrieb 56 geschieht über eine
Steuerung 51, der Druck aus einer Druckluftquelle 60 zugeführt wird.
Zur Einstellung des Schlagimpulses ist ein Einstellorgan 62 vorgesehen.
Zur Anzeige der Impulsenergie ist eine Impulsanzeige 63 vorgesehen.
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An
dieser Stelle sei bemerkt, dass dieses Werkzeug auch einen anderen
Antrieb bzw. eine andere, die Bewegung des Hammerkopfes 57 bestimmende
Aufhängung
haben kann. Wichtig ist jedoch, dass mit einem reproduzierbaren
Schlagimpuls gearbeitet wird.
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- 10
- Implantat
- 11
- Abutment
- 12
- Verankerungsteil
- 13,
13', 13''
- zylindrischer
Körper
- 14,
14'
- Oberende
- 15
- Pontic-Struktur
- 16
- polierter
Abschnitt
- 17
- Schutzschicht
- 20
- Suprakonstruktion
- 21
- fester
Abschnitt
- 22
- provisorischer
Abschnitt
- 30
- Öffnung
- 40
- Schablone
- 41,
41'
- Halteelement
- 42‚ 42'
- Zahnmodell
- 43,
43'
- Bohrung
- 44
- Gipssockel
- 50
- Werkzeug
- 51
- Steuerung
- 52
- Hammerkopf
- 53
- Stiel
- 54
- Schlagfläche
- 55
- Drehachse
- 56
- pneumatischer
Antrieb
- 57
- Griff
- 58
- Wegeinstellung
- 59
- Auslöser
- 60
- Druckluftquelle
- 61
- Impulssensor
- 62
- Impulseinstellorgan
- 63
- Impulsanzeige