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DE102005005656B4 - Dentalimplantat und Verfahren zum Herstellen eines Dentalimplantats - Google Patents

Dentalimplantat und Verfahren zum Herstellen eines Dentalimplantats Download PDF

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DE102005005656B4
DE102005005656B4 DE102005005656A DE102005005656A DE102005005656B4 DE 102005005656 B4 DE102005005656 B4 DE 102005005656B4 DE 102005005656 A DE102005005656 A DE 102005005656A DE 102005005656 A DE102005005656 A DE 102005005656A DE 102005005656 B4 DE102005005656 B4 DE 102005005656B4
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Abstract

Dentalimplantat für einen Patienten, umfassend ein Verankerungsteil (12) zum Verankern des Dentalimplantats (10) im Knochen und ein Abutment (11) zur Befestigung einer Suprakonstruktion (20), das mit dem Verankerungsteil (12) verbunden ist, wobei das Verankerungsteil (12) und das Abutment (11) aus Zirkonkeramik gefertigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Verankerungsteil (12) (mindestens) zwei im Wesentlichen zylindrische Körper (13, 13') umfasst, deren Mittelachsen (X, X') sich in derselben Richtung erstrecken, und die an Oberenden (14, 14') einstückig miteinander unter Bildung des Abutments (11) verbunden sind und die in entsprechende Bohrungen im Kieferknochen einsetzbar sind, wobei das Abutment (11) zur Bildung einer Brücke für mindestens zwei Prothetikelemente ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Dentalimplantat nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Dentalimplantats nach Patentanspruch 11.
  • Dentalimplantate sind in vielfältiger Ausführungsform bekannt. Sie dienen dazu, Suprakonstruktionen wie Brücken, Kronen oder dergleichen aufzunehmen. Ein derartiges Dentalimplantat ist beispielsweise aus der DE 101 59 683 bekannt, wobei dieses Dentalimplantat aus Zirkonkeramik gefertigt ist.
  • Dann, wenn mehrere Zähne zu ersetzen sind, werden mehrere entsprechende Dentalimplantate üblicherweise verwendet. Dies ist nicht nur aufwändig, es kann vielmehr auch geschehen, dass der zur Verfügung stehende Platz im Kieferknochen insbesondere durch Schwund z. B. aufgrund längeren Bestehens von Lücken zur Aufnahme von mehreren derartigen Implantaten nicht mehr geeignet ist. Darüber hinaus ist die Stabilität eines einzelnen Implantates gerade bei problematischen Knochenverhältnissen nicht ausreichend.
  • Die DE 43 38 440 C2 zeigt eine Implantat-Steg-Kombination, die zur Verankerung von herausnehmbaren Prothesen im weitgehend zahnlosen Kiefer verwendet werden kann. Die Verankerung der Implantat-Steg-Kombination umfasst zwei Implantatpfeiler mit einem transgingivalen Steg, wobei Steg und Pfeiler aus einem Stück, vorzugsweise aus einer Titanlegierung, gefertigt werden. Im Gegensatz zur üblichen Verschraubung von Prothesen können bei dieser Konstruktion keine Spannungen in der Gesamtkonstruktion auftreten. Die Prothese wird einfach auf einen oder mehrere Implantatbügel aufgeklippt.
  • Eine individuelle Fertigung der Halterung ist nicht nötig, da die Bügel mit Hilfe einer Schablone einheitlich im Kiefer angebracht werden. Zum Verankern von Zahnimplantaten, umfassend eine Suprakonstruktion, ein Abutment und eine künstliche Zahnwurzel, ist der beschriebene Implantatbügel unter anderem aufgrund seiner Vorteile (spannungsfreie, also flexible Verbindung) denkbar ungeeignet.
  • Die US 3,905,109 zeigt ein Zahnimplantat zur Unterstützung und Stabilisierung von Kronen, Brücken oder ähnlichem. Das Dentalimplantat umfasst einen konusförmigen Gewindeabschnitt sowie einen Schaft zur Befestigung. Der Gewindeabschnitt wird in das Gebiss eingedreht, ein einzelnes Zahnimplantat bzw. eine Brücke werden auf den Schaft aufzementiert. Das Erzeugen eines definierten Winkels zwischen dem Verankerungsteil und der darauf aufsetzbaren Suprakonstruktion erweist sich als schwierig und wird in dem Dokument nicht weiter erläutert.
  • Die DE 199 52 962 A1 beschreibt ein Verfahren zur Erstellung einer Bohrhilfe für ein Zahnimplantat. In einem ersten Schritt wird ein dreidimensionales digitales Abbild der vom Kiefer gegebenen Anatomie erstellt. In einem zweiten Schritt wird für ein gegebenes Dentalimplantat eine Bohrhilfe gefertigt, die beim Anbringen von Bohrlöchern für das Dentalimplantat behilflich sein soll.
  • Die DE 100 65 971 A1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines Dentalimplantats aus Hochleistungskeramik. Zur Herstellung des keramischen Zahnersatzes wird ein digitales Abbild der dem Zahnersatz benachbarten Zahnstümpfen erstellt. Dieses digitale Kiefermodell wird zur Gestaltung des keramischen Zahnersatzes herangezogen. Kauflächen lassen sich so einfacher modellieren.
  • Die DE 195 13 881 A1 zeigt ein Verfahren zum Herstellen eines zahnmedizinischen Implantats. Bei diesem Verfahren wird ein bestehender Zahn durch künstliches Material nachgebildet und dann anstelle des natürlichen Zahns in eine Zahnlücke eingesetzt. Das Abbildungsverfahren tastet den natürlichen Zahnwurzelbereich ab und erzeugt unter Berücksichtigung verschiedener Abweichungen einen künstlichen Zahn, dessen Wurzel genau in den natürlichen Zahnwurzelbereich passt.
  • Hinsichtlich dieses Stands der Technik, insbesondere der DE 43 38 440 C2 ist es Aufgabe der Erfindung ein Dentalimplantat sowie ein Verfahren zum Herstellen eines Dentalimplantats bereitzustellen, wobei das Dentalimplantat bei einfacher Herstellung eine erhöhte Festigkeit und Stabilität hat.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Dentalimplantat nach Anspruch 1, und ein Verfahren zum Herstellen des Dentalimplantates nach Anspruch 11 gelöst.
  • Dadurch, dass die beiden zylindrischen Körper, die ja fest miteinander verbunden sind, sich in derselben Richtung erstrecken, kann das Dentalimplantat in die Bohrungen in dem Kiefer eingeklopft werden. Die Belastbarkeit dieses Dentalimplantates ist erheblich höher als die in der Summe genommene Festigkeit einzelner Dentalimplantate, da eine erheblich günstigere Aufnahme von Biegemomenten durch die wirkenden Hebel der Verbindung zwischen den beiden zylindrischen Körpern gewährleistet ist. Dies gilt bei Belastung in praktisch allen Richtungen und an allen Punkten der Kauflächen außer den jeweils einzigen, direkt auf der Mittelachse der jeweiligen zylindrischen Körper liegenden Punkten.
  • Im Prinzip kann man das Dentalimplantat auch zur Rekonstruktion eines einzelnen Zahnes verwenden. Es werden zwei nebeneinander liegende oder insbesondere drei Zähne durch das Dentalimplantat ersetzt, wobei dann das Abutment zur Bildung einer Brücke für drei Prothetikelemente ausgebildet ist. Dadurch ergibt sich eine erhebliche Verminderung des Aufwandes beim Ersetzen mehrerer Zähne.
  • Das Abutment weist vorzugsweise eine Pontic-Struktur zwischen den Verankerungsteilen auf. Dadurch wird der Aufwand bei Herstellung einer Brücke erheblich verringert. Bei einer solchen Pontic-Struktur wird diese in ihrem, unter der Verbindung zwischen den Verankerungsteilen liegenden Abschnitt poliert und vorzugsweise eiförmig ausgebildet, so dass dieser, auf dem Zahnfleisch sitzende bzw. an dieses angrenzende Abschnitt gleichzeitig den unteren Abschnitt der Suprakonstruktion bilden kann. Hierbei wird vorzugsweise auch eine Einfärbung der Zirkonkeramik entsprechend der Suprakonstruktion vorgenommen. Auf das Dentalimplantat kann in an sich bekannter Weise eine Suprakonstruktion aufgesetzt (aufgeklebt oder aufzementiert) werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die Suprakonstruktion, insbesondere eine Brücke schon vor dem Einsetzen des Dentalimplantates am Abutment befestigt, insbesondere auf dieses aufgebrannt. Es kann somit nicht nur eine erheblich festere Verbindung zwischen Dentalimplantat und Suprakonstruktion geschaffen werden, vielmehr ist es auch möglich, eine erhebliche Verminderung der Anzahl von Arbeitsschritten zu erreichen.
  • Bei einer Weiterbildung dieser Ausführungsform umfasst die Suprakonstruktion nur einen vorderen, labialen Abschnitt. Das Abutment dahinter ist insbesondere von oben zugänglich und lässt sich ohne eine Belastung der Suprakonstruktion in den Kiefer einbringen bzw. einklopfen.
  • Alternativ umfasst die am Abutment befestigte Suprakonstruktion eine derartige Öffnung, dass das Abutment insbesondere von oben zugänglich ist. Dadurch ist ein erleichtertes Einsetzen des Dentalimplantates bzw. Einklopfen in die Bohrungen möglich ohne die Suprakonstruktion zu beschädigen. Dieser Vorteil kann genutzt werden ohne den Aufwand bzw. die Qualität der Arbeit zu beeinflussen, da nicht sichtbare Abschnitte (z. B. der labialen Seite des Zahnes abgewandte Abschnitte) problemlos nach dem Setzten des Implantates angebracht werden können. Außerdem werden im Allgemeinen die Kauflächen nach dem Einsetzen des Implantates angepasst oder erstellt. Dies kann ohne Mehraufwand in Verbindung mit dem Verschließen der Öffnung geschehen.
  • Ein nur teilweises Fertigstellen der am Abutment befestigten Suprakonstruktion bietet sich auch dann an, wenn eine Entlastung bzw. Schonung des frisch gesetzten Implantates erwünscht ist. Ein provisorischer Teil kann so auf der Suprakonstruktion aufgebracht werden, dass die Abschlussfläche der Suprakonstruktion unterhalb der Kaufläche der benachbarten Zähne liegt und beim Kauen nicht belastet wird. Dieser provisorische Teil wird nach einer gegebenen Einheilzeit des Dentalimplantats durch einen endgültigen Abschnitt ersetzt, der die volle Funktionalität gewährleistet. Alternativ kann eine dünne, entfernbare Schutzschiene an der Suprakonstruktion und den benachbarten Zähnen, zur Entlastung des Dentalimplantats angebracht werden und nach einem gegebenen Zeitraum entfernt werden.
  • Vorzugsweise weist das Implantat mindestens eine Halterungsstruktur zum Halten und/oder Einklopfen der Zylinderkörper in die Bohrungen auf. Dadurch können definierte Einklopfstellen vorgegeben und ein Halterungswerkzeug zum Einsetzen angebracht werden.
  • Die zylindrischen Körper weisen vorzugsweise auf einem wesentlichen Teil ihrer Außenflächen eine aufgeraute Oberfläche auf, welche das Einwachsen bzw. die Verbindung mit dem Kieferknochen in an sich bekannter Weise erheblich verbessert. Diese aufgeraute Oberfläche wird vorzugsweise vor einem abschließenden Sintern eines entsprechenden Grünkörpers des Dentalimplantates durch Sandstrahlen oder dergleichen spanende Verformung gebildet, was die Herstellung des Dentalimplantates erheblich vereinfacht.
  • Das Dentalimplantat wird vorzugsweise mindestens im Bereich der zylindrischen Körper mit einer Schutzschicht versehen, die direkt vor dem Einsetzen entfernt werden kann. Dadurch kann das Einbringen von Keimen in den Kieferknochen verhindert werden. Eine derartige Schutzschicht kann zur mechanischen Entfernung ausgebildet sein.
  • Weiterhin wird die Aufgabe durch ein Verfahren zum Herstellen eines Dentalimplantates, nach Anspruch 11 gelöst.
  • Vorzugsweise wird an einem Brückenabschnitt des Dentalimplantates eine Pontic-Struktur zwischen den Verankerungsteilen mit einer eiförmigen Struktur zur Bildung eines Unterendes für eine Suprakonstruktion vorgesehen, wobei diese eiförmige Struktur vor und/oder nach dem Brennen/Sintern poliert wird, was den Arbeitsaufwand verringert und zu einem besseren Endresultat führt.
  • Die eiförmige Struktur wird vorzugsweise der Farbe der Suprakonstruktion entsprechend eingefärbt, was das Ergebnis in optischer Hinsicht erheblich verbessert.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird nach dem Brennen/Sintern des Implantates eine Suprakonstruktion zumindest teilweise aufgebracht, insbesondere geklebt oder aufgebrannt, so dass ein Dentalimplantat mit einer ”halbfertigen” Suprakonstruktion entsteht. Es ist auch möglich eine komplette Fertigstellung des Dentalimplanta tes, bestehend aus Abutment mit Verankerungsteil und aufgebrachter Suprakonstruktion zu erstellen. Hierbei ist gesonderte Sorgfalt beim Setzen, insbesondere beim Einhämmern, des Dentalimplantats notwendig, um eine Beschädigung der Suprakonstruktion zu vermeiden. Tests haben aber gezeigt, dass ein mit einer Schutzhülle versehenes, komplett fertiggestelltes Dentalimplantat bei entsprechendem Vorhandensein von Bohrungen im Kieferknochen eingesetzt werden kann, ohne dass die Suprakonstruktion oder ein anderer Teil des Dentalimplantates Schaden nimmt. Die Schutzhülle kann beispielsweise eine abnehmbare Plastikhülle sein.
  • Die Anmeldung beschreibt auch ein Verfahren zum Herstellen und Setzen eines Dentalimplantates, das die folgenden Schritte umfasst:
    • – Generieren eines 3-dimensionalen, digitalen Modells der Anatomie der dem zukünftigen Sitz des Dentalimplantates benachbarten Regionen, insbesondere von Zähnen, Bereichen des Kieferknochens und des Zahnfleisches;
    • – zumindest teilweise computergestütztes Entwerfen des individuell an die Anatomie anpassbaren Dentalimplantates;
    • – Fertigen des Dentalimplantates;
    • – Setzen des Dentalimplantates;
    • – Validieren und Dokumentieren der durchgeführten Arbeit.
  • Ein besonderer Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass das computergestützte Entwerfen des individuell an die Anatomie des Patienten angepassten Dentalimplantates auf Basis des 3-dimensionale, digitalen Modells der Anatomie erfolgen kann und somit ein optimaler, preoperativer Abgleich zwischen Dentalimplantat und Anatomie des Patienten erfolgen kann.
  • Vorzugsweise wird bei diesem Verfahren auch einer der anderen Schritt, die zum Herstellen und Setzen des Implantates nötig sind, mit Hilfe des Computers durchgeführt. Beispielsweise lässt sich durch das Ansteuern einer Fräse, eines Bohrers oder einer Düse zur Sandstrahlung mit dem Computer der Fertigungsprozess optimieren. Kosten bei der Fertigung werden auf Grund von personellen Einsparungen, geringerem Materialverschleiß reduziert, die Präzision hinsichtlich Fertigungsfehler erhöht und der Zeitaufwand minimiert. Auch der operative Eingriff kann mit Hilfe des Computers effizienter durchgeführt werden. So kann ein Computer, wenn mit entsprechenden Ein- und Ausgabevorrichtungen ausgestattet, den Arzt bei der Operation unterstützen. Da Dokumentation und Validierung in medizinischen Arbeiten zunehmend an Stellenwert gewinnen, kann ein Speichern der Implantatsdaten und/oder der Modelldaten und/oder diverser Operations- und/oder Fertigungsparameter die Transparenz, der vom Zahnarzt und/oder Zahntechniker und/oder andern involvierten Personen getätigten Arbeit, erhöhen. Beispielsweise ist es, mögliche den tatsächlichen Sitz des Implantats mit einer geplanten Position zu vergleichen oder gewählte Operations- und/oder Fertigungsparameter bezüglich der Qualität der entstanden Arbeit (z. B. Lebensdauer des Implantates, kosmetischer Effekt, etc.) zu katalogisieren und zu verbessern.
  • Zur Gewinnung eines 3-dimensionalen, digitalen Modells der Anatomie der dem zukünftigen Sitz des Dentalimplantates benachbarten Regionen sind fast alle in der Humanmedizin gängigen bildgebenden Verfahren wie z. B. CT (Computer-Tomographie), MRT (Magnet-Resonanz-Tomographie), medizinischer US (Ultraschall), etc. denkbar. Bevorzugt wird jedoch ein spezielles CT-Verfahren, die DVT (Digitale Volumentomographie) eingesetzt, da das entsprechende Gerät zur Modellerstellung ausreichende Daten zur Verfügung stellt, Knochen und Zähne gut und präzise abbildet und in den meisten Zahnarztpraxen vorhanden ist.
  • In der Industrie sind schon seit langem Softwareprogramme (z. B. CAD-Software) zum computergestützten Entwickeln von 3-dimensionalen Bauteilen bekannt. Ein Entwurf einzelnen Teile eines Dentalimplantates, insbesondere von Suprakonstruktion, Abutment und Verankerungsteil, am Computer unter Verwendung eines entsprechenden dreidimensionalen, digitalen Modells der benachbarten Anatomie verbessert die Qualität des Dentalimplantats. Mittels einer für den Zahnarzt und/oder Zahntechniker angepassten CAD-Software wird für jeden Patienten ein optimal auf ihn und seine Historie angepasstes Dentalimplantat entworfen.
  • Bevorzugt stellt die Software eine Menge von vordefinierten Bauteilen und/oder Ausprägungen zur Verfügung. So steht für jeden Anwendungsfall (z. B. Anzahl der zu ersetzenden Zähne, Position des Implantates) ein gut geeignetes Grobmodell des Dentalimplanta tes bereit, das zur optimalen Passform nur minimal überarbeitet werden muss. Der Entwurf des Zahnersatzes wird für Zahnarzt und/oder Zahntechniker denkbar einfach.
  • Eine Möglichkeit das Dentalimplantat, umfassend Suprakonstruktion, Abutment und Verankerungsteil, individuell anzupassen, besteht darin, dass die Ausprägung, insbesondere Anzahl der aufzunehmenden Prothetikelement, und/oder der Durchmesser des Abutments angepasst wird.
  • Eine weitere Möglichkeit des Anpassens des Dentalimplantates stellt ein derartiges Anpassen des Abutments und des Verankerungsteils dar, dass der Winkels zwischen der für das Verankerungsteil vorgesehenen Bohrachse und der horizontalen Ausrichtungsachse der Suprakonstruktion frei wählbar ist.
  • Vorzugsweise ist es möglich die Länge und/oder den Durchmesser und/oder die Farbe der Suprakonstruktion beim computergestützten Entwurf des Dentalimplantates anzupassen. Länge und Durchmesser der Suprakonstruktion entscheidend über Funktionalität und Lebensdauer des Dentalimplantates, Durchmesser und Farbe bestimmen das Erscheinungsbild des Zahnersatzes.
  • Umfasst das zumindest teilweise computergestützte Entwerfen ein computergestütztes Planen des Sitzes des Dentalimplantats, kann der Entwurf genau auf die benachbarte Anatomie abgestimmt werden. Außerdem kann das Setzen des Implantates preoperativ geplant werden.
  • Automatisch kann eine Bohrschiene zuerst als 3-dimensionales Modell und später als reale Bohrschablone zum Einsetzen des Dentalimplantats an der geplanten Position erzeugt werden. Die Bohrschiene hilft beim Bohren die Position, den richtigen Bohrwinkel und die exakte geplante Bohrtiefe zu finden.
  • Wird seitens des Computers zusätzliche eine Gerätenavigation (d. h. die Position der verwendeten Instrumente kann intraoperativ, relativ zur Position des Patienten bestimmt werden) angeboten, so kann der Computer ähnlich wie bei einem Navigationssystem in einem Auto dem Arzt beim Auffinden der optimalen, preoperativ geplanten Zielposition des Dentalimplantates behilflich sein. Auch könnte der Computer mit Hilfe geeigneter Ein- und Ausgabegeräten einen Teil der intraoperativen Geräteansteuerung übernehmen (z. B. Drehgeschwindigkeit des Bohrers).
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Abbildungen näher erläutert. Hierbei zeigen
  • 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform eines Dentalimplantates;
  • 2 eine zweite Ausführungsform eines Dentalimplantates in einer Darstellung entsprechend der nach 1;
  • 3 einen Teilschnitt durch das Dentalimplantat nach 2 entlang der Linie III-III aus 2;
  • 4 eine teilgeschnittene Seitenansicht einer Schablone mit Gipsmodell und
  • 5 eine schematisierte Darstellung eines Befestigungswerkzeuges.
  • In der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche und gleich wirkende Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
  • Wie in 1 dargestellt, umfasst die hier gezeigte Ausführungsform eines Implantats 10 zwei zylindrische Körper 13, 13', die ein Verankerungsteil 12 bilden und die in entsprechende zylindrische Bohrungen in einem Kieferknochen eingesetzt (von oben eingeklopft) werden. Diese zylindrischen Körper 13, 13' sind an ihren Oberenden (14, 14') über ein Abutment 11 verbunden, so dass ein einstückiger Körper gebildet wird. Zwischen den beiden zylindrischen Körpern 13, 13' ist eine Pontic-Struktur 15 vorgesehen, so dass als Suprakonstruktion eine Brücke aufgebracht werden kann.
  • Die Pontic-Struktur 15 kann an ihrem unteren, dem Zahnfleisch zugewandten Ende einen polierten Abschnitt 16 aufweist, der nicht mehr durch eine Suprakonstruktion überdeckt wird, sondern optisch ein Bestandteil derselben ist.
  • Das gesamte Implantat 10 wird bevorzugt in Übereinstimmung mit der Farbe der endgültigen Suprakonstruktion 20 versehen, so dass Übergänge zwischen Suprakonstruktion 20 und Abutment 11 optisch kaum noch erkennbar sind.
  • Zur Fertigung des Implantats 10 wird aus einem Rohling bzw. Grünkörper auf Zirkonoxidbasis, der sich noch sehr leicht bearbeiten lässt, in Übereinstimmung mit digitalen Daten (deren Herleitung weiter unten erläutert wird) eine Form entsprechend der nach 1 herausgefräst und zwar, wenn notwendig, derart mit Übermaß, dass nach einem Brennen/Sintern des Grünkörpers, um diesen in seine endgültige, sehr widerstandsfähige Feinstruktur zu überführen, die endgültigen Maße erreicht werden.
  • Weiterhin wird das Verankerungsteil 12 an den Stellen, die mit dem Knochen verwachsen sollen, vor dem Brennen/Sintern aufgeraut, z. B. durch Sandstrahlen oder dergleichen an sich bekannte Verarbeitungsvorgänge. Dieses Aufrauen gelingt sehr leicht am Grünkörper während das fertig gebrannte/gesinterte Produkt nur mit allerhöchstem Aufwand zu bearbeiten ist.
  • Wenn das Implantat 10 in der beschriebenen Art hergestellt wurde, so kann es sterilisiert und zur Übergabe an den behandelnden Arzt verpackt werden. Vorteilhafterweise werden zumindest die Teile des Implantats 10, die in den Knochen einzusetzen sind, nach dem Sterilisieren mit einer Schutzschicht 17 überzogen, die direkt vor dem Einsetzen z. B. durch mechanisches Abziehen entfernt wird. Auf diese Weise ist höchste Sterilität gewährleistet.
  • Die in 2 gezeigte Ausführungsform der Erfindung unterscheidet sich von der nach 1 dadurch, dass das Dentalimplantat 10 eine weiteren, dritten, zylindrischen Körper 13'' umfasst, der zusammen mit den anderen beiden zylindrischen Körpern 13, 13' ein Verankerungsteil 12 bildet. Der dritte zylindrische Körper 13'' setzt mittig zwischen den beiden anderen zylindrischen Körpern 13'' an und bietet beim Setzen des Dentalimplantats 10 zusätzliche Stabilität.
  • In 3 ist das in 2 gezeigte Implantat 10 im Querschnitt zu sehen, jedoch mit einer angefügten Suprakonstruktion 20. Diese ist bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel zweiteilig und zwar derart, dass ein das Abutment 11 umfassender, fester Abschnitt 21 der Suprakonstruktion 20, dessen labialer Abschnitt vollständig ausgeprägt ist, endgültige auf das Abutment 11 aufgebrannt ist, der übrige Teil der Suprakonstruktion 20 ist als provisorischer Abschnitt 22 ausgebildet. Der provisorische Abschnitt 22 wird erst nach dem Setzen des Dentalimplantates 10 an dem selbigen befestigt. So bleibt beim Setzen des Dentalimplantates 10 eine Öffnung 30, über die Kraft auf das Abutment 11 ausgeübt werden kann, ohne die Suprakonstruktion 20 zu beschädigen. Dies und die Tatsache, dass das Dentalimplantat über einen in der Öffnung 30 sitzenden Einklopfstift (nicht gezeigt) gehalten werden, kann erleichtert das Einsetzen insbesondere Einhämmern und schont die Suprakonstruktion 20. Allgemein lässt sich also die Öffnung 30 nicht nur als ein Zugang zum Abutment 11, sondern auch als eine Halterung zum besseren Einsetzen des Implantats verwenden.
  • Es ist möglich den provisorischen Abschnitt 22 niedriger auszubilden (bzw. abzuschleifen), so dass während der Einheilphase, die auf das neue Implantat wirkenden Kräfte (z. B. bedingt durch Zähneknirschen oder Kauen) erheblich vermindert werden.
  • Alternativ kann auch eine vollständig fertiggestellte Suprakonstruktion vor dem Einsetzen am Abutment 11 angebracht werden. Das dann als ein Bauteil in den Kiefer eingesetzt wird. Zur Schonung des Dentalimplantats beim Einklopfen des selbigen kann es mit einer Schutzkappe versehen werden.
  • Um die Form des Implantats festzulegen, wird zunächst in an sich bekannter Weise mittels eines CT-DVT-Verfahrens ein Datensatz zur Herleitung der Kieferstruktur zumindest in dem Bereich gewonnen, in welchem das Implantat eingesetzt werden soll. Mittels an sich bekannter Software-Verfahren wird weiterhin eine Grundform des Implantats vorgegeben, das dann virtuell in den Knochen eingesetzt wird. Durch Veränderung der Form des Implantats, insbesondere der zylindrischen Körper 13, 13' und eine entsprechende Positionierung kann auf diese Weise eine Optimierung insbesondere in Bezug auf die Festigkeit des Kieferknochens vorgenommen werden. Eine weitere Rolle spielt bei der Formung des Implantats, insbesondere des Abutments natürlich auch die Struktur und Lage der benachbarten Zähne sowie des Zahnfleisches.
  • Weiterhin wird ein Abdruck der Zähne neben dem Bereich des einzusetzenden Implantats hergestellt, dessen Grundstruktur in 4 gezeigt ist, um daraus eine Schablone 40 herstellen zu können. Dieser Abdruck dient auch zur Gewinnung eines Gipsmodells 44 mit darin eingesetzten Zahnmodellen 42, 42', welche den entsprechenden Zähnen des Patienten detailgenau nachgebildet sind. Die Schablone 40 weist somit Halteelemente 41, 41' auf, die als Ausnehmungen ausgebildet sind, welche über die zum Implantat benachbarten Zähne exakt passen. Damit ist die Position der Schablone 40 relativ zu der Kieferstruktur des Patienten definiert.
  • In einem nächsten Schritt werden in die Schablone 40 Bohrungen 43, 43' anhand der digitalisierten Daten eingebracht und zwar derart, dass diese den zylindrischen Körpern 13, 13' entsprechen. Da die Schablone 40 in ihrer Position zum Kiefer definiert ist, sind es nun auch die Bohrungen 43, 43'. Die Bohrungen 43, 43' werden in an sich bekannter Weise mit Hülsen ausgestattet, so dass auch ein Vorbohren und maßgerechtes Ausbohren möglich ist.
  • Zum Einklopfen des Implantates kann ein manuell betätigbares Werkzeug verwendet werden. Aufgrund der äußerst begrenzten Platzverhältnisse ist es jedoch von Vorteil, wenn ein durch externe Energiezufuhr betätigtes Werkzeug verwendet wird. Ein solches Werkzeug wird nachfolgend anhand von 5 erläutert.
  • Das Werkzeug 50 weist einen Hammerkopf 52 auf, der mindestens in dem Abschnitt, mit welchem das Implantat 10 eingeklopft wird, eine im Wesentlichen kugelige bzw. kugelkalottenförmige Schlagfläche 54 aufweist. Überraschenderweise hat es sich gezeigt, dass eine derartig gekrümmte Fläche ein äußerst genaues Arbeiten zulässt. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Schlagfläche 54 abweichend von einer exakten Kugel, z. B. paraboloid gekrümmt auszuführen. Der Hammerkopf 52 ist am Ende eines Stiels 53 befestigt, der über eine Drehachse 55 drehbar in einem Griff 57 gelagert ist.
  • Zur Bewegung der Anordnung ist ein Antrieb 56 vorgesehen, der bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel als pneumatischer Antrieb ausgeführt ist. Zur Messung des vom Hammerkopf 52 auf das Implantat 10 aufgebrachten Impulses ist ein Impulssensor 61 vorgesehen.
  • Weiterhin ist im Griff 57 eine Einstellvorrichtung 58 zum Einstellen des vom Hammerkopf 52 zurückgelegten Weges vorgesehen, so dass dieser bei jeder Betätigung eines Auslösers 59 denselben Weg zurücklegt.
  • Die Energieversorgung (Druckversorgung) für den pneumatischen Antrieb 56 geschieht über eine Steuerung 51, der Druck aus einer Druckluftquelle 60 zugeführt wird. Zur Einstellung des Schlagimpulses ist ein Einstellorgan 62 vorgesehen. Zur Anzeige der Impulsenergie ist eine Impulsanzeige 63 vorgesehen.
  • An dieser Stelle sei bemerkt, dass dieses Werkzeug auch einen anderen Antrieb bzw. eine andere, die Bewegung des Hammerkopfes 57 bestimmende Aufhängung haben kann. Wichtig ist jedoch, dass mit einem reproduzierbaren Schlagimpuls gearbeitet wird.
  • 10
    Implantat
    11
    Abutment
    12
    Verankerungsteil
    13, 13', 13''
    zylindrischer Körper
    14, 14'
    Oberende
    15
    Pontic-Struktur
    16
    polierter Abschnitt
    17
    Schutzschicht
    20
    Suprakonstruktion
    21
    fester Abschnitt
    22
    provisorischer Abschnitt
    30
    Öffnung
    40
    Schablone
    41, 41'
    Halteelement
    42‚ 42'
    Zahnmodell
    43, 43'
    Bohrung
    44
    Gipssockel
    50
    Werkzeug
    51
    Steuerung
    52
    Hammerkopf
    53
    Stiel
    54
    Schlagfläche
    55
    Drehachse
    56
    pneumatischer Antrieb
    57
    Griff
    58
    Wegeinstellung
    59
    Auslöser
    60
    Druckluftquelle
    61
    Impulssensor
    62
    Impulseinstellorgan
    63
    Impulsanzeige

Claims (14)

  1. Dentalimplantat für einen Patienten, umfassend ein Verankerungsteil (12) zum Verankern des Dentalimplantats (10) im Knochen und ein Abutment (11) zur Befestigung einer Suprakonstruktion (20), das mit dem Verankerungsteil (12) verbunden ist, wobei das Verankerungsteil (12) und das Abutment (11) aus Zirkonkeramik gefertigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Verankerungsteil (12) (mindestens) zwei im Wesentlichen zylindrische Körper (13, 13') umfasst, deren Mittelachsen (X, X') sich in derselben Richtung erstrecken, und die an Oberenden (14, 14') einstückig miteinander unter Bildung des Abutments (11) verbunden sind und die in entsprechende Bohrungen im Kieferknochen einsetzbar sind, wobei das Abutment (11) zur Bildung einer Brücke für mindestens zwei Prothetikelemente ausgebildet ist.
  2. Dentalimplantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abutment (11) zur Bildung einer Brücke für mindestens drei Prothetikelemente eine Pontic-Struktur (15) zwischen den zylindrischen Körpern (13, 13') aufweist.
  3. Dentalimplantat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Pontic-Struktur (15) an ihrem unter der Verbindung zwischen den zylindrischen Teilen (13, 13') liegenden Abschnitt (16) poliert und vorzugsweise eiförmig ausgebildet ist.
  4. Dentalimplantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Suprakonstruktion (20), die vor dem Einsetzen des Dentalimplantats (10) am Abutment (11) befestigt, insbesondere auf dieses aufgebrannt ist.
  5. Dentalimplantat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Suprakonstruktion (20) nur einen vorderen, labialen Abschnitt (21) umfasst, so dass das Abutment (11) dahinter insbesondere von oben zugänglich ist.
  6. Dentalimplantat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die am Abutment (11) befestigte Suprakonstruktion (20), eine derartige Öffnung aufweist, dass das Abutment (11) insbesondere von oben zugänglich ist.
  7. Dentalimplantat nach einem der Ansprüche 4–6, dadurch gekennzeichnet, dass die Suprakonstruktion (20) einen provisorischen, das Dentalimplantat schützenden Abschnitt (22) umfasst, der nach einer Einheilphase abnehmbar oder durch einen entsprechend endgültigen Abschnitt einer Suprakonstruktion ersetzbar ist.
  8. Dentalimplantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eine Halterungsstruktur (30) zum Halten und/oder Einklopfen der zylindrischen Körper (13, 13') in die Bohrungen.
  9. Dentalimplantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zylindrischen Körper (13, 13') auf einem wesentlichen Teil ihrer Außenfläche eine aufgeraute Oberfläche aufweisen, die vor einem abschließenden Brennen/Sintern eines entsprechenden Grünkörpers durch Sandstrahlen oder dergleichen spanabhebende Verformung gebildet sind.
  10. Dentalimplantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dentalimplantat (10) mindestens im Bereich der zylindrischen Körper (13, 13') mit einer vor dem Setzen des Dentalimplantates entfernbaren, das Infektionsrisiko mindernden Schutzschicht (17) versehen ist.
  11. Verfahren zum Herstellen eines Dentalimplantates gemäß einem der Ansprüche 1–10, umfassend die Schritte – Herstellen einer 3-dimensionalen, digitalen Abbildung eines Bereiches von Kieferknochen und Zahnfleisch eines Patienten, in welchen das Dentalimplantat einzusetzen ist; – Anfertigen einer digitalen Repräsentation des Dentalimplantates; – Fräsen eines Grundkörpers auf Zirkonoxidbasis, wenn nötig mit Übermaß zur Kompensation einer Schrumpfung; – Sandstrahlen der zylindrischen Körper des Grünkörpers; – Brennen/Sintern des bearbeiteten Grünkörpers.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, wobei an einem Brückenabschnitt des Dentalimplantates eine Pontic-Struktur zwischen den Verankerungsteilen mit einer eiförmigen Struktur zur Bildung eines Unterrandes für eine Suprakonstruktion vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die eiförmige Struktur vor und/oder nach dem Brennen/Sintern poliert wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die eiförmige Struktur der Farbe der Suprakonstruktion entsprechend eingefärbt wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 11–13, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Brennen/Sintern eine Suprakonstruktion aufgebrannt wird.
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