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DE102005005601B4 - Zugriffssteuerung und Verfahren zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten - Google Patents

Zugriffssteuerung und Verfahren zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten Download PDF

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DE102005005601B4
DE102005005601B4 DE102005005601A DE102005005601A DE102005005601B4 DE 102005005601 B4 DE102005005601 B4 DE 102005005601B4 DE 102005005601 A DE102005005601 A DE 102005005601A DE 102005005601 A DE102005005601 A DE 102005005601A DE 102005005601 B4 DE102005005601 B4 DE 102005005601B4
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Siemens Corp
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Abstract

Zugriffssteuerung (1) zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten (2, 3),
wobei die medizinischen Daten (2, 3) wenigstens eine erste Datei (2) und eine von der ersten Datei (2) unabhängige zweite Datei (3) umfassen und in der ersten Datei (2) von medizinischem Personal erstellte textbasierte Befunde (21, 22, 2k, 2n) zu Patienten und in der zweiten Datei (3) mittels eines Gerätes der Medizintechnik (4) gewonnene bildbasierte Messergebnisse (31, 32, 3k1, 3k2, 3kl, 3km, 3kn; 3k1', 3k2', 3kl'; 3kl'', 3k2'', 3kl'', 3km) von Patienten gespeichert sind, wobei wenigstens eine Teilmenge (3k2, 3kl; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl'') der in der zweiten Datei (3) gespeicherten Messergebnisse (31, 32, 3k1, 3k2, 3kl, 3km, 3kn; 3k1', 3k2', 3kl'; 3k1'', 3k2'', 3kl'', 3km) wenigstens einer Teilmenge (2k) der in der ersten Datei (2) gespeicherten Befunde (21, 22, 2k, 2n) zugrunde liegt, und
wobei die Zugriffssteuerung (1) ausgebildet ist, um die einem gespeicherten Befund...

Description

  • Zugriffssteuerung und Verfahren zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zugriffssteuerung zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten gemäß des Oberbegriffs des unabhängigen Anspruch 1 sowie ein entsprechendes Verfahren.
  • Auf dem Gebiet der Medizintechnik tritt häufig die Konstellation auf, dass ein erster Arzt einen Patienten untersucht und basierend auf den Untersuchungen einen Befund erstellt anhand dessen eine Behandlung des Patienten durch eine zweiten Arzt erfolgt. Dabei stützt der erste Arzt die Erstellung des Befundes üblicherweise auf diverse Messergebnisse von dem Patienten, wie z. B. Röntgenbilder oder CT-Bilder.
  • Dabei ist es für den ersten befundenden Arzt häufig erforderlich, zur Stellung eines Befundes eine Vielzahl von Messergebnissen des Patienten zu sichten, wobei für den eigentlichen Befund oftmals nur eine kleine Teilmenge der zur Verfügung stehenden Messergebnisse des Patienten relevant sind.
  • Der so erstellte Befund wird von dem ersten Arzt zur Weitergabe an den behandelnden zweiten Arzt üblicherweise in einer Krankenakte niedergelegt. Dabei verbleiben die Messergebnisse, beispielsweise die Röntgenbilder des Patienten, für gewöhnlich bei dem befundenden Arzt und es wird lediglich die Krankenakte mit dem Befund an den weiterbehandelnden Arzt weiter gegeben.
  • In modernen Krankenhäusern ist es auch bekannt, die Krankenakten der jeweiligen Patenten in digitaler Form in einer ersten Datei zu speichern und die Messergebnisse wie z. B. Röntgenbilder des Patienten in einer von der ersten Datei unabhängigen zweiten Datei zu speichern, um die Verfügbarkeit sowohl der Krankenakte als auch der Messergebnisse zu erhöhen.
  • Somit werden im Allgemeinen die in der ersten Datei gespeicherten Befunde des Patienten völlig unabhängig von den in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnissen des Patienten abgelegt.
  • Die digitalen Krankenakten mit den Befunden sind häufig in einer sogenannten RIS-Datenbank und die zur Erstellung der Befunde herangezogenen Messergebnisse häufig in einer PACS-Datenbank gespeichert. Obwohl die RIS Datenbank in die PACS Datenbank integriert sein kann, findet eine Verknüpfung der Einträge der RIS Datenbank zu Einträgen in der PACS Datenbank im Stand der Technik nur eingeschränkt statt. So ist es bei den aus dem Stand der Technik bekannten Systemen möglich, durch Doppelklick auf einen Patienteneintrag in der RIS Datenbank, die den Patienteneintrag zugeordneten Messergebnisse in der PACS Datenbank zu öffnen. Eine Verknüpfung zwischen der RIS und der PACS-Datenbank besteht jedoch nur über die gleichen Patienteneinträge und nicht hinsichtlich einzelner Befunde.
  • An die Erstellung eines Befundes in einer medizinischen Krankenakte werden verschiedene Anforderungen gestellt. So sollte aus dem Befund der jeweilige Standpunkt, die Sichtweise und die Erfahrung des befundenen Arztes hervorgehen. In der Regel sind die Befunde daher zweiteilig aufgebaut. In einem ersten Teil wird der an Hand der Messergebnisse festgestellte Zustand des Patienten kurz diskutiert und in einem zweiten Teil hieraus eine kurze Schlussfolgerung gezogen.
  • Somit entspricht der klassische in einer Krankenakte niedergelegte Befund der induktiven Vorgehensweise, bei der Tatsachen gewichtet werden und daraus ein Schluss gezogen wird.
  • Der vorbeschriebene klassische Aufbau eines Befundes hat verschiedene Nachteile. Insbesondere ist es erforderlich, dass ein weiterbehandelnder Arzt den gesamten Befund liest, bis er am Ende zu dem Ergebnis kommt. Dies ist insbesondere bei der Verwendung von digitalen Krankenakten nachteilig, da sich der weiterbehandelnde Arzt in diesem Fall häufig durch verschiedene Seiten blättern oder scrollen muss.
  • Bei der Verwendung von digitalen Krankenakten ist daher ein anderer Aufbau von Befunden vorzuziehen:
    Zunächst sollten die wichtigsten Beurteilungen und Schlüssel sortiert nach ihrer Wichtigkeit wiedergegeben werden. Anschließend sollte ein Vergleich mit den gemessenen Messergebnissen möglich sein. Dieser Vergleich ist sehr wichtig, um Kunstfehler auszuschließen, da es ohne einen derartigen Vergleich einem weiterbehandelnden Arzt nicht möglich ist, falsche Befunden des befundenden Arztes festzustellen. Weiter ist es durch einen solchen Vergleich möglich, den Befund zu konkretisieren und zu einem späteren Zeitpunkt besser nachvollziehbar zu machen. Der Verzicht auf einen Vergleich des Befundes mit den gemessenen Messergebnissen bei der Lektüre eines Befundes kann einen weiterbehandelnden Arzt schadenersatzpflichtig machen.
  • Um einen derartigen Vergleich bei in digitalen Krankenakten niedergelegten Befunden zu ermöglichen, ist es bekannt, dass der befundene Arzt die für die Befundung herangezogenen Messergebnisse manuell durch ein Identifizierungszeichen kennzeichnet. Dieses Identifizierungszeichen wird zusammen mit dem Messergebnis als Dateiattribut in der zweiten Datei gespeichert und erlaubt es, in der zweiten Datei nach dem Identifizierungszeichen zu suchen.
  • Diese Vorgehensweise hat den Nachteil, dass ein weiterbehandelnder Arzt nicht nur die in der ersten Datei niedergelegte Krankenakte des Patienten studieren muss, um Kenntnis von einem Befund zu erlangen, sondern auch noch an Hand dieses Befundes eine Filterfunktion zum Durchsuchen der zweiten Datei, welche die Messergebnisse enthält, aufstellen muss.
  • Eine derartige Filterfunktion weist üblicherweise eine Patientenidentifizierung sowie das Identifizierungszeichen auf.
  • Dabei ist zu betonen, dass in dem in der ersten Datei gespeicherten Befund kein Hinweis auf das dem in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnis zugeordnete Identifizierungszeichen enthalten ist. Vielmehr muss sich der weiterbehandelnde Arzt bei der Suche nach einem Befund zu Grunde liegenden Messergebnissen an Hand einer Bibliothek geeignete Identifizierungszeichen für die Filterfunktion suchen. In der Folge kommt es durch das Hinzufügen von Identifizierungszeichen zu den in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnissen zu keiner wirklichen Beziehung zu den in der ersten Datei gespeicherten Befunden.
  • Somit ist es immer erforderlich, die gesamte zweite Datei nach Messergebnissen mit dem Identifizierungszeichen zu durchsuchen, was einen erhöhten Netzwerkverkehr und einen erhöhten Rechenleistungsbedarf hervorruft. Weiter geschehen bei dem Aufstellen der Filterfunktionen häufig Fehler, die dazu führen, dass Messergebnisse, die für den jeweiligen Befund keinerlei Rolle spielen, an den weiterbehandelnden Arzt ausgegeben werden. In Folge dessen ist die Akzeptanz des vorbekannten Systems gering.
  • Ein weiterer Nachteil des Markierens der Messergebnisse mit Identifizierungszeichen ist, dass hierdurch ein Dateiattribut zu den Messergebnissen hinzugefügt werden muss. Dies erfordert eine saubere Definierung des Identifizierungszeichens um ein späteres Filtern mit hoher Zuverlässigkeit zu ermöglichen und ist daher sehr unflexibel.
  • Im Stand der Technik DE 10306796 A1 ist ein Verfahren offenbart, zur Visualisierung der hierarchisch und chronologisch angeordneten Struktur von klinische Information enthaltenden Dokumenten (Arztbrief mit Diagnose, klinischer Tagesbericht, Pflegebericht, Laborbefund, Röntgenbefund, etc.) in Form eines Schemas, wobei diese Dokumente unter Berücksichtigung de ren unterschiedlicher Relevanz durch bidirektionale (Hyper-) Links farblich kodiert in Beziehung gesetzt sind. Es wird jedoch nicht klar zwischen textbasiertem Befund (Beschreibung und Interpretation eines Röntgenbildes) und spezifischen diesen Befund begründenden bildhaften Messergebnissen (Darstellung z. B. dreier aussagekräftiger Röntgenbilder aus einer Serie von hundert Röntgenbildern) unterschieden und diese Spezifizierung dokumentiert und archiviert.
  • Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Zugriffsteuerung und ein Verfahren zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten zur Verfügung zu stellen, welche den Zugriff auf einem in einer ersten Datei gespeicherten Befund zu Grunde liegende, in einer zweiten Datei gespeicherten Messergebnisse auf besonders einfache und zuverlässige Weise ermöglicht und dabei die Nachteile des vorbeschriebenen Stands der Technik vermeidet.
  • Die vorstehende Aufgabe wird in einer Zugriffsteuerung mit dem Merkmal des Oberbegriffes des unabhängigen Anspruchs 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst.
  • Weiter wird die vorstehende Aufgabe durch ein Verfahren mit der Kombination von Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 10 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung finden sich in den Unteransprüchen.
  • Die vorstehende Aufgabe wird durch eine Zugriffssteuerung zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten gelöst, wobei die medizinischen Daten wenigstens eine erste Datei und eine von der ersten Datei unabhängige zweite Datei umfassen und in der ersten Datei von medizinischem Personal erstellte textbasierte Befunde zu Patienten und in der zweiten Datei mittels eines Gerätes der Medizintechnik gewonnene bildbasierte Messergebnisse von Patienten gespeichert sind, wobei wenigstens eine Teilmenge der in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnisse wenigstens einer Teilmenge der in der ersten Datei gespeicherten Befunden zugrunde liegt und wobei die Zugriffssteuerung ausgebildet ist, um die einem gespeicherten Befund zugrunde liegenden Messergebnisse zu detektieren. Erfindungsgemäß sind in der ersten Datei zu den jeweiligen textbasierten Befunden Verweise auf die den jeweiligen Befunden zugrunde liegenden bildbasierten Messergebnisse gespeichert und ist die Zugriffssteuerung ausgebildet, um die einem Befund zugrunde liegenden, in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnisse automatisch anhand des zu dem jeweiligen Befund in der ersten Datei gespeicherten Verweises zu detektieren, und dass die mittels eines Gerätes der Medizintechnik gewonnenen Messergebnisse von Patienten mittels bildgebender Geräte der Medizintechnik gewonnene Bilder des Patienten sind und aufgrund der unterschiedlichen Datenstruktur von Befunddaten und Bilddaten erste Datei und zweite Datei auf physikalisch, dem jeweiligen Datentyp entsprechenden, unterschiedlichen Datenspeichern gespeichert sind.
  • Da in vorteilhafter Weise in der ersten Datei zu den jeweiligen Befunden Verweise auf die den jeweiligen Befunden zu Grunde liegenden Messergebnisse gespeichert sind, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, eine echte Verknüpfung zwischen den in der ersten Datei gespeicherten Befunden und den in der zweiten Datei gespeicherten, für die Erstellung des jeweiligen Befundes relevanten Messergebnisse herzustellen. Dies hat verschiedene Vorteile:
    Zunächst führt die direkte Inbezugnahme des für die Erstellung eines jeweiligen Befundes herangezogenen Messergebnisses zu einer erheblichen Zeitersparnis. So ist es in einem typischen Krankenhaus beispielsweise erforderlich, dass durch weiterbehandelnde Ärzte bei der Lektüre der Befunde von Patienten pro Jahr beispielsweise 100.000 Röntgenbilder überprüft werden müssen. Unter der Annahme, dass die erfindungsgemäße Verwendung von zusammen mit den Befunden in der ersten Datei gespeicherten Verweisen auf die jeweiligen Messergebnisse le diglich 90 Sekunden Zeitersparnis beim Zugriff auf ein dem jeweiligen Befund zu Grunde liegendes Messergebnis gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen bringt, führt dies bei der Zugrundelegung eines Stundensatzes von EUR 100 für einen Arzt zu einer Ersparnis von über EUR 250.000 pro Jahr. Bei einer weniger konservativen Rechnung, bei welcher die Zeitersparnis für den Zugriff auf ein dem jeweiligen Befund zu Grunde liegendes Messergebnis mittels der erfindungsgemäßen Zugriffsteuerung 3 Minuten pro Zugriff beträgt, führt diese Zeitersparnis zu einer monetären Einsparung von einer halben Million Euro pro Jahr.
  • Weiter stellen vorteilhaft die zu den jeweiligen Befunden in der ersten Datei gespeicherten Verweise auf die in der zweiten Datei befindlichen Messergebnisse, die bei der Erstellung eines jeweiligen Befundes relevant waren, sicher, dass nur tatsächlich relevante Messergebnisse von einem weiterbehandelnden Arzt bei einer Lektüre und Überprüfung des Befundes herangezogen werden. Somit besteht – anders als bei der aus dem Stand der Technik bekannten Verwendung von Identifizierungszeichen und Filterfunktionen – nicht die Gefahr, dass versehentlich auf Grund der Verwendung eines falschen Filters eine beliebige Anzahl von ungeeigneten Messergebnissen an den weiterbehandelnden Arzt ausgegeben wird. Hierdurch wird der Netzwerkverkehr auf die Datei, in der die Messergebnisse gespeichert sind erheblich reduziert. Auch die erforderliche Rechenleistung wird herabgesetzt, da keine komplizierten Filterfunktionen ausgeführt werden müssen. Durch die Vermeidung der Ausgabe unzutreffender Messergebnisse wird zudem eine weitere Zeitersparnis bewirkt, da ein weiterbehandelnder Arzt im Schnitt eine kleinere Anzahl von Messergebnissen prüfen muss.
  • Weiter wird durch die Vorteilhafte Speicherung von Verweisen zu der ersten Datei gespeicherten Befunden in auf in der zweiten Datei gespeicherte Messergebnisse die aus dem Stand der Technik bekannte komplizierte Verwendung von Identifizierungszeichen und damit Dateiattributen für die in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnisse vermieden. Dies vereinfacht die Komplexität und Übersichtlichkeit des Systems. Weiter ist so zum Speichern der Messergebnisse in der zweiten Datei weniger Speicherplatz erforderlich.
  • Vorzugsweise gibt der Verweis eine Bezeichnung und/oder einen Speicherort des dem jeweiligen Befund zugrunde liegenden wenigstens einen Messergebnisses an.
  • Durch die Ausgestaltung des Verweises als Bezeichnung oder Angabe eines Speicherortes des dem jeweiligen Befund zu Grunde liegenden wenigstens ein Messergebnisses ist das Herstellen eines Bezuges zwischen den in der ersten Datei gespeicherten Befunden des Patienten und den in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnissen des Patienten auf besonders einfache, übersichtliche und intuitive Weise möglich.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Zugriffssteuerung ausgebildet, um ein Hinzufügen eines Verweises zu einem in der ersten Datei gespeicherten Befund zu erlauben und erstellt die Zugriffssteuerung bei Hinzufügung eines Verweises zu einem Befund automatisch eine Kopie des in Bezug genommenen Messergebnisses und speichert die Kopie in einer von der ersten und zweiten Datei unabhängigen dritten Datei, wobei der Verweis eine Bezeichnung und/oder einen Speicherort der Kopie des dem jeweiligen Befund zugrunde liegenden wenigstens einen Messergebnisses angibt.
  • Hierdurch ist es mittels der erfindungsgemäßen Zugriffssteuerung über dem Umweg der Kopie möglich, Messergebnisse in Bezug zu nehmen, die in einer zweiten Datei gespeichert sind, deren Dateistruktur/Aufbau eine direkte Inbezugnahme nicht ermöglicht. Da die Kopien nur für relevante Messergebnisse erstellt werden, kann der zusätzliche Speicherbedarf für die Kopien der Messergebnisse gering gehalten werden.
  • Bevorzugt weist der Verweis zusätzlich einen Pointer auf bestimmte Einzelergebnisse in einem dem jeweiligen Befund zugrunde liegenden wenigstens einen Messergebnis auf.
  • Häufig weisen die einem Befund zu Grunde liegenden Messergebnisse eine gewisse Komplexität auf. Dabei sind beispielsweise bei einem 100 Bilder umfassenden CT-Scan oder bei einem mehrere Minuten umfassenden Kardiogramm häufig nur einige Bilder bzw. wenige Sekunden relevant. Indem der Verweis zusätzlich einen Pointer auf bestimmte Einzelereignisse in einem dem jeweiligen Befund zu Grunde liegenden wenigstens einem Messergebnis aufweist, kann die Aufmerksamkeit eines weiterbehandelnden Arztes gezielt auf die relevanten Teile eines jeweiligen Messergebnisses gerichtet werden und so weitere Zeit gespart werden. Außerdem wird hierdurch noch besser verdeutlicht, auf welcher Basis der Messergebnisse ein jeweiliger Befund erstellt wurde.
  • Weiter ist es vorteilhaft, wenn die Zugriffssteuerung ferner eine Befund-Eingabeeinrichtung und eine Messergebnis-Auswahleinrichtung aufweist, wobei die Befund-Eingabeeinrichtung das Erfassen von Befunden zu Patienten und die Messergebnis-Auswahleinrichtung die Auswahl von in der zweiten Datei gespeicherten, dem Befund zugrunde liegenden Messergebnissen von dem Patienten erlaubt, wobei die Zugriffssteuerung ausgebildet ist, basierend auf den ausgewählten Messergebnissen automatisch einen Verweis auf diese Messergebnisse zu erstellen und zu dem Befund in der ersten Datei zu speichern.
  • Somit ist es mittels der erfindungsgemäßen Zugriffssteuerung nicht nur auf besonders einfache, zuverlässige und sichere Weise möglich, die einem in der ersten Datei gespeicherten Befund zu Grunde liegenden, in einer zweiten Datei gespeicherten Messergebnisse mittels der Verweise zu detektieren, sondern auch derartige Verweise zu einem jeweiligen Befund in der ersten Datei zu speichern.
  • Bei derartigen bildgebenden Geräten fällt in der Regel eine Vielzahl von Messergebnissen und damit eine Vielzahl von zu befundenen Bildern an, von denen erfahrungsgemäß nur ein kleiner Teil für die Erstellung eines jeweiligen Befundes relevant ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die erste Datei und/oder die zweite Datei eine Datenbankdatei und sind die Befunde bzw. Messergebnisse Einträge in der jeweiligen Datenbankdatei.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform ist die erste Datei und/oder die zweite Datei eine Ordnerdatei und sind die Befunde bzw. Messergebnisse untergeordnete Dateien in der jeweiligen Ordnerdatei.
  • Folglich können die für die erste bzw. zweite Datei üblicherweise verwendeten Speichermechanismen beibehalten werden.
  • Weiter wird die vorstehende Aufgabe durch ein Verfahren zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten gelöst, wobei die medizinischen Daten wenigstens eine erste Datei und eine von der ersten Datei unabhängige zweite Datei umfassen und in der ersten Datei von medizinischem Personal erstellte Befunde zu Patienten und in der zweiten Datei mittels eines Gerätes der Medizintechnik gewonnene Messergebnisse von Patienten gespeichert sind und wobei wenigstens eine Teilmenge der in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnisse wenigstens einer Teilmenge der in der ersten Datei gespeicherten Befunden zugrunde liegt, aufweisend die folgenden Schritte:
    Hinzufügen eines Verweises auf die einem jeweiligen Befund zugrunde liegenden Messergebnisse zu den in der ersten Datei gespeicherten Befunden; und
    automatische Detektion von einem Befund zugrunde liegenden, in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnissen anhand des zu dem jeweiligen Befund in der ersten Datei gespeicherten Verweises, und dass die mittels eines Gerätes der Medizintechnik gewonnenen Messergebnisse von Patienten mittels bild gebender Geräte der Medizintechnik gewonnene Bilder des Patienten sind und aufgrund der unterschiedlichen Datenstruktur von Befunddaten und Bilddaten erste Datei und zweite Datei auf physikalisch, dem jeweiligen Datentyp entsprechenden, unterschiedlichen Datenspeichern gespeichert sind.
  • Dabei ist es vorteilhaft, wenn der Schritt der Hinzufügung eines Verweises zu einem Befund ferner die Schritte der automatischen Erstellung einer Kopie des in Bezug genommenen Messergebnisses und Speicherung der Kopie aufweist, wobei zu dem jeweiligen Befund als Verweis eine Bezeichnung und/oder ein Speicherort der Kopie des dem jeweiligen Befund zugrunde liegenden wenigstens einen Messergebnisses hinzugefügt wird.
  • Bevorzugt weist der Schritt der Hinzufügung eines Verweises zu einem Befund den Schritt des Hinzufügen eines Pointer auf bestimmte Einzelergebnisse in wenigstens einem dem jeweiligen Befund zugrunde liegenden Messergebnis auf.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist das Verfahren ferner die folgenden Schritte auf:
    Erfassen von Befunden zu Patienten;
    Auswahl von in der zweiten Datei gespeicherten, dem Befund zugrunde liegenden Messergebnissen von dem Patienten;
    automatisches Erstellen eines Verweises auf diese Messergebnisse basierend auf den ausgewählten Messergebnissen; und
    automatisches Speichern des Verweises zu dem Befund in der ersten Datei.
  • Im Folgenden werden zwei bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren, in denen gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente bezeichnen, näher erläutert. Dabei zeigt
  • 1 schematisch den Aufbau der erfindungsgemäßen Zugriffsteuerung gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform;
  • 2 schematisch den Aufbau der erfindungsgemäßen Zugriffsteuerung gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform;
  • 3 schematisch die Anzeige einer ersten Anzeigeeinrichtung zur Anzeige der ersten Datei und die Anzeige einer zweiten Anzeigeeinrichtung zur Anzeige der zweiten Datei;
  • 4a ein erstes Beispiel von in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnissen;
  • 4b ein zweites Beispiel von in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnissen; und
  • 5 ein Flussdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Steuerung des Zugriffes auf medizinische Daten.
  • 1 zeigt den Aufbau eines Systems zur Verwaltung von medizinischen Daten, in welchem die erfindungsgemäße Zugriffssteuerung 1 zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten Verwendung findet.
  • In dem in 1 gezeigten System ist eine erste Datei 2, welche von medizinischem Personal erstellte Befunde 21, 22, ..., 2k, ..., 2n zu Patienten enthält, auf der Festplatte eines ersten Servers gespeichert. In dem vorliegenden Beispiel handelt es sich bei der ersten Datei 2 um eine RIS-Datenbankdatei, so dass die Befunde 21, 22, ..., 2k, ..., 2n Einträge in der RIS-Datenbankdatei sind.
  • Alternativ kann die erste Datei 2 beispielsweise jedoch auch eine Ordnerdatei sein und die Befunde 21, 22, ..., 2k ..., 2n untergeordnete Dateien in der Ordnerdatei.
  • Weiter weist das in 1 gezeigte System eine zweite Datei 3 auf, die auf einem zweiten, von dem ersten Server unabhängigen Server gespeichert ist und mittels eines Gerätes der Medizintechnik 4 gewonnene Messergebnisse 31, 32, ..., 3k1, 3k2, ..., 3kl, ..., 3km, ..., 3kn von Patienten enthält.
  • In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel handelt es sich bei den in der zweiten Datei 3 gespeicherten Messergebnissen 31, 32, ..., 3k1, 3k2, ..., 3kl, ..., 3km, ..., 3kn um mittels eines bildgebenden Gerätes der Medizintechnik 4, beispielsweise eines Röntgengerätes, eines Computertomographen oder eines Magnetresonanztomographen gewonnene Bilder von Patienten. Diese Bilder bilden die Einträge einer PACS-Datenbankdatei, welche die zweite Datei 3 bildet.
  • Alternativ kann die zweite Datei 3 jedoch beispielsweise auch eine Ordnerdatei sein, wobei die Messergebnisse 31, 32, ..., 3k1, 3k2, ..., 3kl, ..., 3km, ..., 3kn dann untergeordnete Dateien in den Ordnerdateien bilden.
  • Da die erste Datei 2 und die zweite Datei 3 auf unterschiedlichen Servern und damit auf physikalisch unterschiedlichen Datenspeichern gespeichert sind, sind die erste und die zweite Datei 2, 3 voneinander unabhängig.
  • Alternativ können die erste und zweite Datei 2, 3 jedoch auch auf einem gemeinsamen Server gespeichert sein.
  • Der zweite Server 3 ist mit dem bildgebenden Gerät der Medizintechnik 4 verbunden, so dass die mittels des bildgebenden Geräts der Medizintechnik 4 gespeicherten Bilder zentral in der zweiten Datei 3 abgelegt werden können. Dabei ist offensichtlich, dass der zweite Server nicht nur mit einem einzigen bildgebenden Gerät der Medizintechnik 4 verbunden sein kann, sondern vorzugsweise mit einer Vielzahl derartiger Geräte verbunden und ausgebildet ist, sämtliche Messergebnisse der mit ihm verbundenen Geräte in der zweiten Datei 3 zu speichern.
  • Alternativ kann es sich bei den Geräten auch um nichtbildgebende Geräte der Medizintechnik handeln, die geeignet sind, medizinische Messergebnisse von einem Patienten in Form von Einzelergebnissen, Studien oder Serien von Studien zu gewinnen.
  • Mit dem die erste Datei 2 enthaltenden ersten Server und dem die zweite Datei 3 enthaltenden zweiten Server ist die erfindungsgemäße Zugriffsteuerung 1 verbunden.
  • In 1 betreffen der in der ersten Datei 2 gespeicherte Befund 2k und die in der zweiten Datei 3 gespeicherten Messergebnisse 3k1, 3k2, ..., 3kl, ... 3km einen bestimmten Patienten k. Für die Erstellung des in der ersten Datei 2 gespeicherten Befunds 2k wurden jedoch nur die in der zweiten Datei 3 gespeicherten Bilder 3k2, ..., 3kl herangezogen. Folglich liegt dem in der ersten Datei 2 gespeicherten Befund 2k eine Teilmenge 3k2, ..., 3kl der in der zweiten Datei 3 gespeicherten Messergebnisse 31, 32, ..., 3k1, 3k2, ..., 3kl, ..., 3km, ..., 3kn zugrunde.
  • Auch wenn dies in 1 nur im Hinblick auf einen einzigen Befund 2k für einen einzigen Patienten k gezeigt ist, ist es offensichtlich, dass in der ersten Datei 2 sowohl mehrere Befunde zu einem einzigen Patienten als auch verschiedene Befunde zu verschiedenen Patienten gespeichert sein können, die zumindest teilweise auf in der zweiten Datei 3 gespeicherten Messergebnissen basieren.
  • Erfindungsgemäß sind in den in der ersten Datei 2 auf dem ersten Server gespeicherten Befunden 21, 22, 2k, 2n elektronische Verweise auf die den jeweiligen Befunden zugrundeliegende, in der zweiten Datei 3 auf dem zweiten Server gespeicherte Messergebnisse 3k2, ..., 3kl gespeichert. In dem vorliegenden Beispiel wird der elektronische Verweis durch eine Bezeichnung und eine Angabe des Speicherortes des dem jeweiligen Befund zugrundeliegenden wenigstens einen Messergebnisses gebildet.
  • Hierzu ist in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel jedem in der zweiten Datei 3 gespeicherten Einzelergebnis (z. B. Bild) sowie jeder in der zweiten Datei 3 gespeicherten Studie und jeder in der zweiten Datei 3 gespeicherten Serie von Studien eine eindeutige Einzel- bzw. Studien- bzw. Serienidentifika tion zugewiesen. Entsprechend ist es bei der Erstellung des Verweises auf einem jeweiligen Befund 2k zugrundeliegende Messergebnisse 3k2, ..., 3kl ausreichend, die eindeutige Bildidentifikation anzugeben. Natürlich können auch weitere Informationen wie Patientenidentifikation, Serien- oder Studienidentifikation ebenso wie der Name des zweiten Servers zusätzlich in einem jeweiligen Verweis enthalten sein.
  • Die mit dem ersten Server und dem zweiten Server verbundene erfindungsgemäße Zugriffssteuerung 1 ist ausgebildet, anhand eines in einem in der ersten Datei 2 gespeicherten Befund 2k eines Patienten enthaltenen Verweises automatisch anhand der Einzelidentifikationen die dem jeweiligen Befund 2k zugrundeliegenden, in der zweiten Datei 3 gespeicherten Messergebnisse 3k2, ..., 3kl zu detektieren.
  • In 1 ist die Zugriffssteuerung 1 ferner über eine Eingabeschaltung 11 mit einer Befund-Eingabeeinrichtung 6 und einer Messergebnis-Ausführeinrichtung 7 sowie über eine Ausgabeschaltung 12 mit zwei Monitoren 8 und 9 verbunden.
  • Die Befund-Eingabeeinrichtung 6 ist durch eine Tastatur und die Messergebnis-Ausführeinrichtung 7 durch eine Maus gebildet.
  • Der erste Monitor 8 dient in dem gezeigten Ausführungsbeispiel dazu, einen in der ersten Datei 2 gespeicherten Befund 2k eines Patienten k anzuzeigen, wohingegen der zweite Monitor 9 dazu dient, die entsprechenden in der zweiten Datei 3 gespeicherten Messergebnisse 3k1, 3k2, ..., 3kl, ..., 3km zu dem Patienten k anzuzeigen.
  • Über die Tastatur 6 kann ein bestehender, in der zweiten Datei 2 gespeicherter Befund geändert oder ein neuer Befund zu einem Patienten von medizinischem Personal eingegeben und in der ersten Datei 2 gespeichert werden. Gleichzeitig erlaub die Maus 7 das Auswählen von den jeweiligen auf dem zweiten Monitor 9 ausgegebenen, in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnissen 3k2, ..., 3kl, welche von dem den Befund 2k erstellenden medizinischen Personal für die Erstellung des Befundes herangezogen wurden.
  • Basierend auf dieser Auswahl ist die Zugriffssteuerung 1 ausgebildet, automatisch einen Verweis auf diese Messergebnisse in Form einer Angabe der individuellen Bildidentifikation zu dem jeweiligen Befund 2k in der ersten Datei 2 zu speichern.
  • Dabei wird vorzugsweise zusätzlich ein Zeiger 10 gespeichert, der auf bestimmte Einzelergebnisse in einem dem jeweiligen Befund 2k zugrundeliegenden wenigstens einem Messergebnis hindeutet, um bei komplexen Messergebnissen die Übersicht zu vereinfachen.
  • In 2 ist eine zweite bevorzugte Ausführungsform des Systems zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten gezeigt.
  • Diese Ausführungsform unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsform dadurch, dass die zweite Datei 3 aufgrund ihres spezifischen Formats oder Aufbaus nicht geeignet ist, um eine eindeutige Referenzierung von außen auf in der zweiten Datei 3 gespeicherte Messergebnisse 31, 32, ..., 3k1, 3k2, ..., 3kl, ..., 3km, ..., 3n zu erlauben.
  • Weiter unterscheidet sich das in 2 gezeigte Beispiel von dem in 1 gezeigten Beispiel dadurch, dass die erste Datei 2 und die zweite Datei 3 unterschiedliche voneinander unabhängige Dateien sind, die jedoch auf einem einzigen Server gespeichert sind.
  • Um gleichwohl das Erstellen eines eindeutigen elektronischen Verweises in den in der ersten Datei 2 gespeicherten Befunden 21, 22, ..., 2k, ..., 2n auf die den jeweiligen Befunden zugrundeliegenden, in der zweiten Datei 3 gespeicherten Messergebnisse 31, 32, ..., 3k1, 3k2, ..., 3kl, ..., 3km, ..., 3n zu ermöglichen, ist die Zugriffssteuerung 1 weiter ausgebildet, um beim Hinzufügen eines Verweises auf ein Messergebnis zu einem Befund automatisch eine Kopie 3k2', ..., 3kl' des in Bezug genommenen Messergebnisses 3k2, ..., 3kl in einer von der ersten und zweiten Datei 2, 3 unabhängigen dritten Datei 5 zu speichern.
  • In diesem Falle gibt der zu einem jeweiligen Befund 2k in der ersten Datei 2 gespeicherte elektronische Verweis vorzugsweise automatisch eine Bezeichnung und/oder einen Speicherort der in der dritten Datei 5 gespeicherten Kopie 3k2', ..., 3kl' des dem jeweiligen Befund 2k zugrunde liegenden, wenigstens einen in der zweiten Datei 3 gespeicherten Messergebnisses 3k2, ..., 3kl an.
  • Das Hinzufügen eines Verweises auf ein Messergebnis zu einem Befund durch einen Benutzer erfolgt dabei vorzugsweise durch Auswahl des jeweiligen Messergebnisses mittels der Tastatur 6 oder der Maus 7.
  • Somit ist gemäß dieser Ausführungsform auch eine Referenzierung auf Messergebnisse möglich, die in einer Datei gespeichert sind, welche aufgrund ihres spezifischen Aufbaus eine direkte Referenzierung erschwert oder unmögliche macht.
  • In 3 sind Beispiele für Monitoranzeigen der mit der Zugriffssteuerung aus 1 und 2 verbundenen Monitore 8 bzw. 9 gezeigt. Dabei zeigt die erste Ansicht 81 die Ausgabe des ersten Monitors 8 und die zweite Ansicht 91 die Ausgabe des zweiten Monitors 9.
  • Wie ersichtlich enthält die erste Ansicht 81 ein erstes Fenster 82, in dem der über die Tastatur 6 eingegebene Befund zu einem Patienten mit den entsprechenden Verweisen "(1)", "(2)" auf die zugrunde liegenden Messergebnisse angezeigt wird.
  • Weiter ist ein erster Knopf 83 vorgesehen, um zu dem gerade aktiven Befund automatisch einen Verweis auf ein zugrunde liegendes Messergebnis hinzuzufügen. Weiter kann auf dem ers ten Monitor 8 eine Liste 84 der in dem aktiven Befund enthaltenen Verweise angezeigt werden.
  • Die zweite Ansicht 91 des zweiten Monitors 9 weist einen ähnlichen Aufbau wie die erste Ansicht 81 auf. In einem zweiten Fenster 92 der zweiten Ansicht 91 werden verschiedene Messergebnisse 3k1, 3k2, ..., 3kl, ..., 3km zu einem Patienten, zu dem der gerade in der ersten Ansicht 81 gezeigte Befund erstellt wird, angezeigt. Weiter ist auch in der zweiten Ansicht 91 ein zweiter Knopf 93 vorgesehen, der ein automatisches Hinzufügen eines Verweises auf ein in der zweiten Ansicht 91 ausgewähltes Messergebnis zu einem gerade aktiven Befund ermöglicht.
  • Wie in 3 gezeigt, besteht zwischen den beiden Ansichten 81, 91 eine Wechselwirkung, da beide Monitore 8, 9 von der Zugriffssteuerung 1 gesteuert werden. Diese Wechselwirkung ist in 3 durch den Pfeil 1' symbolisiert.
  • Eine Betätigung des ersten Knopfes 83 in der ersten Ansicht 81 führt dazu, dass die Zugriffssteuerung 1 automatisch fest-3kl, ..., 3km in stellt, welches Messergebnis 3k1, 3k2, ..., dem zweiten Fenster 92 der zweiten Ansicht 91 aktuell ausgewählt ist. Die Zugriffssteuerung 1 ermittelt automatisch die jeweilige Einzelidentifikation speichert diese in der Liste der Verweise 84 zu dem in der ersten Datei 2 abgelegten Befund. Zusätzlich wird dem Befund vorzugsweise automatisch ein schriftlicher Hinweis auf den Verweis "(1)", "(2)" ... hinzugefügt. Somit erfolgt in diesem Beispiel über den ersten Knopf 83 die Abfrage einer jeweiligen eindeutigen Identifikation eines in Bezug genommenen Messergebnisses über die erfindungsgemäße Zugriffssteuerung 1.
  • Alternativ oder zusätzlich ist es durch Betätigung des in der zweiten Ansicht 91 gezeigten zweiten Knopfes 93 möglich, die eindeutige Einzelidentifikation eines gerade ausgewählten Messergebnisses mittels der erfindungsgemäße Zugriffssteue rung 1 in den gerade aktiven Befund zu speichern und so der Liste der Verweise 84 des Befundes zuzufügen.
  • Weiter ist es vorteilhaft, wenn ein Verweis auf ein einem Befund zugrundeliegendes Messergebnis auch manuell über die mit der Zugriffssteuerung 1 verbundene Tastatur 6 eingegeben und zu dem jeweiligen Befund in der ersten Datei 2 gespeichert werden kann.
  • An Stelle der vorstehend beschriebenen Verwendung von zwei Monitoren 8 und 9 ist es auch möglich, nur einen Monitor zu verwenden. In diesem Falle führt eine Betätigung des ersten Knopfes 83 in der ersten Ansicht 81 vorzugsweise dazu, dass von der ersten Ansicht 81 zu der zweiten Ansicht 91 gewechselt wird, um die Auswahl eines Messergebnisses zur Erstellung eines Verweises zu erlauben. In diesem Fall führt eine Betätigung des zweiten Knopfes 93 in der zweiten Ansicht 91 bevorzugt zu einem Wechsel zu der ersten Ansicht 81 und zu einer Speicherung des Verweises auf das ausgewählte Messergebnis in dem gerade aktiven Befund.
  • Alternativ können die Ansichten 81 und 91 jedoch auch gleichzeitig auf einem Monitor angezeigt werden.
  • Die Übertragung der Identifikation erfolgt in dem in 3 gezeigten Beispiel zwischen der auf dem ersten Server 2 gespeicherten ersten Datei 2 und der auf dem zweiten Server gespeicherten zweiten Datei 3 über eine TCP-IP Netzwerkverbindung in Form des XML-Formats. Alternativ kann auch das A7-Format oder eine andere Netzwerkverbindung verwendet werden.
  • In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel wird bei einer Auswahl eines bestehenden Verweises eines in der ersten Ansicht 81 angezeigten Befunds automatisch das zugehörige Messergebnis aus der zweiten Datei 3 ausgelesen und auf einem der Monitore 8 bzw. 9 angezeigt. Alternativ ist es vorteilhaft, wenn alle in einem gerade geöffneten Befund genannten Messergebnisse automatisch bei der Öffnung des Befundes gela den und angezeigt werden. Hierdurch kann die Zeit für das Studium des Befundes weiter verkürzt werden.
  • Unter Bezugnahme auf die 4A und 4B werden im Folgenden zwei konkrete Beispiele von Befunden erläutert.
  • Die in 4A gezeigten Messergebnissen betreffen einen Patienten, der nach mehreren Monaten einer Nebenhöhlenentzündung einen Anfall erlitten hat.
  • Der zugehörige Befund lautet wie folgt:
    Das Bild "Verweis auf 3kl'" zeigt eine subduralen Ansammlung, die eine für Eiter typische helle Trübung aufweist. Da auch Blut eine helle Trübung bewirkt, könnte es sich alternativ auch um ein subduralen Hämatom in Folge eines Traumas handeln.
  • Die in 4B gezeigten Messergebnisse betreffen einen Patienten, der mit Kopfschmerzen und linksseitigen Symptomen eingeliefert wurde. Ein entsprechender in der ersten Datei 2 zu speichernder Befund lautet in diesem Beispiel wie folgt:
    Meningiom. Es handelt sich hier um ein spektakulares vasogenes Ödem das in Verbindung mit Meningiomen auftreten kann (Verweis auf 3k2''; Zeiger 10). Dies wird besonders aus dem Bild (Verweis auf 3kl'') deutlich.
  • Wie ersichtlich ist für den vorstehenden Befund ein Verweis auf zwei Bilder (Messergebnisse) ausreichend. Dies ist insoweit bemerkenswert, als dass für die Diagnose üblicherweise bis zu 400 Bilder des Patienten erstellt werden.
  • Weiter ist in dem vorstehenden Befund ein Zeiger 10 auf eine Stelle in dem Bild (Messergebnis) 3k2'' enthalten.
  • Hieraus wird deutlich, dass die erfindungsgemäße Zugriffssteuerung den Zugriff auf einem in einer ersten Datei 2 gespeicherten Befund 2k zu Grunde liegende, in einer zweiten Datei 3 gespeicherten Messergebnisse 3k1'', 3k1'' auf besonders einfache und zuverlässige Weise ermöglicht.
  • In 5 ist eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten gezeigt. In einem ersten Schritt S1 wird ein Befund zu einem Patienten erfasst und in einer ersten Datei gespeichert.
  • Anschließend oder gleichzeitig erfolgt in Schritt S2 die Auswahl von in einer zweiten Datei gespeicherten, dem Befund zugrunde liegenden Messergebnissen von dem Patienten. Dabei ist die zweite Datei unabhängig von der ersten Datei.
  • In Schritt S3 wird unterschieden, ob der Aufbau bzw. die Struktur der zweiten Datei eine direkt Referenzierung der Messergebnisse erlaubt.
  • Ist dies nicht der Fall, wird im folgenden Schritt S4 automatisch eine Kopie eines in der zweiten Datei gespeicherten, in Bezug genommenen Messergebnisses erstellt und im Schritt S5 in einer von der ersten und zweiten Datei unabhängigen dritten Datei gespeichert.
  • Im folgenden Schritt S6 wird automatisch eine Bezeichnung und/oder ein Speicherort der Kopie des dem jeweiligen Befund zugrundeliegenden wenigstens einen Messergebnisses als Verweis zu dem in der ersten Datei gespeicherten Befund hinzugefügt.
  • Wird in Schritt S3 jedoch festgestellt, dass die zweite Datei eine direkt Referenzierung der Messergebnisse erlaubt, so wird in Schritt S7 automatisch ein Verweis auf die dem Befund zugrunde liegenden Messergebnisse zu dem in der ersten Datei gespeicherten Befund hinzugefügt.
  • Anschließend wird in Schritt S8 geprüft, ob zusätzlich zu dem Messergebnis auch ein Zeiger auf bestimmte Bereiche innerhalb eines Messergebnisses ausgewählt wurde.
  • Ist dies nicht der Fall, so terminiert das Verfahren.
  • Anderenfalls wird in Schritt S9 im jeweiligen in der ersten Datei gespeicherten Befund automatisch ein Zeiger auf bestimmte Einzelergebnisse in wenigstens einem dem jeweiligen Befund zugrundeliegenden Messergebnis hinzugefügt, bevor das Verfahren terminiert.
  • Ein mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens erstellter Befund erlaubt eine automatische Identifikation von dem Befund zugrundeliegenden, in der zweiten bzw. dritten Datei gespeicherten Messergebnissen anhand des zu dem jeweiligen Befund in der ersten Datei gespeicherten Verweises.
  • Hierdurch kann ein jeweiliger Befund von einem weiterbehandelnden Arzt besonders schnell mit hoher Zuverlässigkeit auf seine Richtigkeit überprüft werden.

Claims (11)

  1. Zugriffssteuerung (1) zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten (2, 3), wobei die medizinischen Daten (2, 3) wenigstens eine erste Datei (2) und eine von der ersten Datei (2) unabhängige zweite Datei (3) umfassen und in der ersten Datei (2) von medizinischem Personal erstellte textbasierte Befunde (21, 22, 2k, 2n) zu Patienten und in der zweiten Datei (3) mittels eines Gerätes der Medizintechnik (4) gewonnene bildbasierte Messergebnisse (31, 32, 3k1, 3k2, 3kl, 3km, 3kn; 3k1', 3k2', 3kl'; 3kl'', 3k2'', 3kl'', 3km) von Patienten gespeichert sind, wobei wenigstens eine Teilmenge (3k2, 3kl; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl'') der in der zweiten Datei (3) gespeicherten Messergebnisse (31, 32, 3k1, 3k2, 3kl, 3km, 3kn; 3k1', 3k2', 3kl'; 3k1'', 3k2'', 3kl'', 3km) wenigstens einer Teilmenge (2k) der in der ersten Datei (2) gespeicherten Befunde (21, 22, 2k, 2n) zugrunde liegt, und wobei die Zugriffssteuerung (1) ausgebildet ist, um die einem gespeicherten Befund (2k) zugrunde liegenden Messergebnisse (3k2, 3kl, 3km; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl'') zu detektieren, dadurch gekennzeichnet, dass in der ersten Datei (2) zu den jeweiligen Befunden (21, 22, 2k, 2n) Verweise auf die den jeweiligen Befunden (21, 22, 2k, 2n) zugrunde liegenden Messergebnisse (31, 32, 3k1, 3k2, 3kl, 3km, 3kn; 3k1', 3k2', 3kl'; 3kl'', 3k2'', 3kl'', 3km) gespeichert sind, dass die Zugriffssteuerung (1) ausgebildet ist, um die einem Befund (2k) zugrunde liegenden, in der zweiten Datei (3) gespeicherten Messergebnisse (3k2, 3kl; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl'') automatisch anhand des zu dem jeweiligen Befund (2k) in der ersten Datei (2) gespeicherten Verweises zu detektieren, und dass die mittels eines Gerätes der Medizintechnik (4) gewonnenen Messergebnisse (31, 32, 3k1, 3k2, 3kl, 3km, 3kn; 3kl', 3k2', 3kl'; 3kl'', 3k2'', 3kl'', 3km) von Patienten mittels bildgebender Geräte der Medizintechnik (4) gewonnene Bilder des Patienten sind und aufgrund der unterschiedlichen Daten struktur von Befunddaten und Bilddaten erste Datei (2) und zweite Datei (3) auf physikalisch, dem jeweiligen Datentyp entsprechenden, unterschiedlichen Datenspeichern gespeichert sind.
  2. Zugriffssteuerung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verweis eine Bezeichnung und/oder einen Speicherort des dem jeweiligen Befund (2k) zugrunde liegenden wenigstens einen Messergebnisses (3k2, 3kl; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl'') angibt.
  3. Zugriffssteuerung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugriffssteuerung (1) ausgebildet ist, ein Hinzufügen eines Verweises zu einem in der ersten Datei (2) gespeicherten Befund (21, 22, 2k, 2n) zu erlauben und dass die Zugriffssteuerung (1) bei Hinzufügung eines Verweises zu einem Befund (2k) automatisch eine Kopie des in Bezug genommenen Messergebnisses (3k2, 3kl; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl'') erstellt und die Kopie in einer von der ersten und zweiten Datei (3) unabhängigen dritten Datei speichert, wobei der Verweis eine Bezeichnung und/oder einen Speicherort der Kopie des dem jeweiligen Befund (2k) zugrunde liegenden wenigstens einen Messergebnisses (3k2, 3kl; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl'') angibt.
  4. Zugriffssteuerung (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Verweis zusätzlich einen Pointer (10) auf bestimmte Einzelergebnisse in einem dem jeweiligen Befund (2k) zugrunde liegenden wenigstens einen Messergebnis (3k2'') aufweist.
  5. Zugriffssteuerung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugriffssteuerung (1) ferner eine Befund-Eingabeeinrichtung (6) und eine Messergebnis-Auswahleinrichtung (7) aufweist, wobei die Befund-Eingabeeinrichtung (6) das Erfassen von Befunden (21, 22, 2k, 2n) zu Patienten und die Messergebnis- Auswahleinrichtung (7) die Auswahl von in der zweiten Datei (3) gespeicherten, dem Befund (2k) zugrunde liegenden Messergebnissen (3k2, 3kl; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl'') von dem Patienten erlaubt, wobei die Zugriffssteuerung (1) ausgebildet ist, basierend auf den ausgewählten Messergebnissen (3k2, 3kl; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl'') automatisch einen Verweis auf diese Messergebnisse (31, 32, 3k1, 3k2, 3kl, 3km, 3kn; 3k1', 3k2', 3kl'; 3k1'', 3k2'', 3kl'', 3km) zu erstellen und zu dem Befund (2k) in der ersten Datei (2) zu speichern.
  6. Zugriffssteuerung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Datei (2) und/oder die zweite Datei (3) eine Datenbankdatei ist und die Befunde (21, 22, 2k, 2n) bzw. Messergebnisse (31, 32, 3k1, 3k2, 3kl, 3km, 3kn; 3kl', 3k2', 3kl'; 3k1'', 3k2'', 3kl'', 3km) Einträge in der jeweiligen Datenbankdatei sind.
  7. Zugriffssteuerung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Datei (2) und/oder die zweite Datei (3) eine Ordnerdatei ist und die Befunde (21, 22, 2k, 2n) bzw. Messergebnisse (31, 32, 3k1, 3k2, 3kl, 3km, 3kn; 3kl', 3k2', 3kl'; 3k1'', 3k2'', 3kl'', 3km) untergeordnete Dateien in der jeweiligen Ordnerdatei sind.
  8. Verfahren zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten (2, 3), wobei die medizinischen Daten (2, 3) wenigstens eine erste Datei (2) und eine von der ersten Datei (2) unabhängige zweite Datei (3) umfassen und in der ersten Datei (2) von medizinischem Personal erstellte textbasierte Befunde (21, 22, 2k, 2n) zu Patienten und in der zweiten Datei (3) mittels eines Gerätes der Medizintechnik (4) gewonnene bildbasierte Messergebnisse (31, 32, 3k1, 3k2, 3kl, 3km, 3kn; 3k1', 3k2', 3kl'; 3k1'', 3k2'', 3kl'', 3km) von Patienten gespeichert sind, und wobei wenigstens eine Teilmenge (3k2, 3kl; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl'') der in der zweiten Datei (3) gespeicherten Messergebnisse (31, 32, 3k1, 3k2, 3kl, 3km, 3kn; 3k1', 3k2', 3kl'; 3k1'', 3k2'', 3kl'', 3km) wenigstens einer Teilmenge (2k) der in der ersten Datei (2) gespeicherten Befunden (21, 22, 2k, 2n) zugrunde liegt, aufweisend die folgenden Schritte: Hinzufügen eines Verweises auf die einem jeweiligen Befund (2k) zugrunde liegenden Messergebnisse (3k2, 3kl; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl'') zu den in der ersten Datei (2) gespeicherten Befunden (2k); und automatische Detektion von einem Befund (2k) zugrunde liegenden, in der zweiten Datei (3) gespeicherten Messergebnissen (3k2, 3kl; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl'') anhand des zu dem jeweiligen Befund (2k) in der ersten Datei (2) gespeicherten Verweises, wobei die mittels eines Gerätes der Medizintechnik (4) gewonnenen Messergebnisse (31, 32, 3k1, 3k2, 3kl, 3km, 3kn; 3k1', 3k2', 3kl'; 3k1'', 3k2'', 3kl'', 3km) von Patienten mittels bildgebender Geräte der Medizintechnik (4) gewonnene Bilder des Patienten sind und aufgrund der unterschiedlichen Datenstruktur von Befunddaten und Bilddaten erste Datei (2) und zweite Datei (3) auf physikalisch, dem jeweiligen Datentyp entsprechenden, unterschiedlichen Datenspeichern gespeichert sind.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt der Hinzufügung eines Verweises zu einem Befund (21, 22, 2k, 2n) ferner die Schritte der automatischen Erstellung einer Kopie des in Bezug genommenen Messergebnisses (3k2, 3kl; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl'') und Speicherung der Kopie in einer von der ersten und zweiten Datei (2, 3) unabhängigen dritten Datei (5) aufweist, wobei zu dem jeweiligen Befund (2k) als Verweis eine Bezeichnung und/oder ein Speicherort der Kopie des dem jeweiligen Befund (2k) zugrunde liegenden wenigstens einen Messergebnisses (3k2, 3kl; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl'') hinzugefügt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt der Hinzufügung eines Verweises zu einem Befund (21, 22, 2k, 2n) den Schritt des Hinzufügen eines Pointer auf bestimmte Einzeler gebnisse in wenigstens einem dem jeweiligen Befund (2k) zugrunde liegenden Messergebnis aufweist.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren ferner die folgenden Schritte aufweist: Erfassen von Befunden (21, 22, 2k, 2n) zu Patienten; Auswahl von in der zweiten Datei (3) gespeicherten, dem Befund (2k) zugrunde liegenden Messergebnissen (3k2, 3kl; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl'') von dem Patienten; automatisches Erstellen eines Verweis auf diese Messergebnisse (3k2, 3kl; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl'') basierend auf den ausgewählten Messergebnissen (3k2, 3kl; 3k2', 3kl'; 3k2'', 3kl''); und automatisches Speichern des Verweises zu dem Befund (2k) in der ersten Datei (2).
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