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Zugriffssteuerung
und Verfahren zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Zugriffssteuerung zur Steuerung
des Zugriffs auf medizinische Daten gemäß des Oberbegriffs des unabhängigen Anspruch
1 sowie ein entsprechendes Verfahren.
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Auf
dem Gebiet der Medizintechnik tritt häufig die Konstellation auf,
dass ein erster Arzt einen Patienten untersucht und basierend auf
den Untersuchungen einen Befund erstellt anhand dessen eine Behandlung
des Patienten durch eine zweiten Arzt erfolgt. Dabei stützt der
erste Arzt die Erstellung des Befundes üblicherweise auf diverse Messergebnisse von
dem Patienten, wie z. B. Röntgenbilder
oder CT-Bilder.
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Dabei
ist es für
den ersten befundenden Arzt häufig
erforderlich, zur Stellung eines Befundes eine Vielzahl von Messergebnissen
des Patienten zu sichten, wobei für den eigentlichen Befund oftmals
nur eine kleine Teilmenge der zur Verfügung stehenden Messergebnisse
des Patienten relevant sind.
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Der
so erstellte Befund wird von dem ersten Arzt zur Weitergabe an den
behandelnden zweiten Arzt üblicherweise
in einer Krankenakte niedergelegt. Dabei verbleiben die Messergebnisse,
beispielsweise die Röntgenbilder
des Patienten, für
gewöhnlich
bei dem befundenden Arzt und es wird lediglich die Krankenakte mit
dem Befund an den weiterbehandelnden Arzt weiter gegeben.
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In
modernen Krankenhäusern
ist es auch bekannt, die Krankenakten der jeweiligen Patenten in digitaler
Form in einer ersten Datei zu speichern und die Messergebnisse wie
z. B. Röntgenbilder
des Patienten in einer von der ersten Datei unabhängigen zweiten
Datei zu speichern, um die Verfügbarkeit
sowohl der Krankenakte als auch der Messergebnisse zu erhöhen.
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Somit
werden im Allgemeinen die in der ersten Datei gespeicherten Befunde
des Patienten völlig unabhängig von
den in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnissen des Patienten
abgelegt.
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Die
digitalen Krankenakten mit den Befunden sind häufig in einer sogenannten RIS-Datenbank und
die zur Erstellung der Befunde herangezogenen Messergebnisse häufig in
einer PACS-Datenbank gespeichert.
Obwohl die RIS Datenbank in die PACS Datenbank integriert sein kann,
findet eine Verknüpfung
der Einträge
der RIS Datenbank zu Einträgen
in der PACS Datenbank im Stand der Technik nur eingeschränkt statt.
So ist es bei den aus dem Stand der Technik bekannten Systemen möglich, durch
Doppelklick auf einen Patienteneintrag in der RIS Datenbank, die
den Patienteneintrag zugeordneten Messergebnisse in der PACS Datenbank
zu öffnen.
Eine Verknüpfung
zwischen der RIS und der PACS-Datenbank besteht jedoch nur über die
gleichen Patienteneinträge
und nicht hinsichtlich einzelner Befunde.
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An
die Erstellung eines Befundes in einer medizinischen Krankenakte
werden verschiedene Anforderungen gestellt. So sollte aus dem Befund
der jeweilige Standpunkt, die Sichtweise und die Erfahrung des befundenen
Arztes hervorgehen. In der Regel sind die Befunde daher zweiteilig
aufgebaut. In einem ersten Teil wird der an Hand der Messergebnisse
festgestellte Zustand des Patienten kurz diskutiert und in einem
zweiten Teil hieraus eine kurze Schlussfolgerung gezogen.
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Somit
entspricht der klassische in einer Krankenakte niedergelegte Befund
der induktiven Vorgehensweise, bei der Tatsachen gewichtet werden
und daraus ein Schluss gezogen wird.
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Der
vorbeschriebene klassische Aufbau eines Befundes hat verschiedene
Nachteile. Insbesondere ist es erforderlich, dass ein weiterbehandelnder Arzt
den gesamten Befund liest, bis er am Ende zu dem Ergebnis kommt.
Dies ist insbesondere bei der Verwendung von digitalen Krankenakten
nachteilig, da sich der weiterbehandelnde Arzt in diesem Fall häufig durch
verschiedene Seiten blättern
oder scrollen muss.
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Bei
der Verwendung von digitalen Krankenakten ist daher ein anderer
Aufbau von Befunden vorzuziehen:
Zunächst sollten die wichtigsten
Beurteilungen und Schlüssel
sortiert nach ihrer Wichtigkeit wiedergegeben werden. Anschließend sollte
ein Vergleich mit den gemessenen Messergebnissen möglich sein. Dieser
Vergleich ist sehr wichtig, um Kunstfehler auszuschließen, da
es ohne einen derartigen Vergleich einem weiterbehandelnden Arzt
nicht möglich
ist, falsche Befunden des befundenden Arztes festzustellen. Weiter
ist es durch einen solchen Vergleich möglich, den Befund zu konkretisieren
und zu einem späteren
Zeitpunkt besser nachvollziehbar zu machen. Der Verzicht auf einen
Vergleich des Befundes mit den gemessenen Messergebnissen bei der
Lektüre eines
Befundes kann einen weiterbehandelnden Arzt schadenersatzpflichtig
machen.
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Um
einen derartigen Vergleich bei in digitalen Krankenakten niedergelegten
Befunden zu ermöglichen,
ist es bekannt, dass der befundene Arzt die für die Befundung herangezogenen
Messergebnisse manuell durch ein Identifizierungszeichen kennzeichnet.
Dieses Identifizierungszeichen wird zusammen mit dem Messergebnis
als Dateiattribut in der zweiten Datei gespeichert und erlaubt es,
in der zweiten Datei nach dem Identifizierungszeichen zu suchen.
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Diese
Vorgehensweise hat den Nachteil, dass ein weiterbehandelnder Arzt
nicht nur die in der ersten Datei niedergelegte Krankenakte des
Patienten studieren muss, um Kenntnis von einem Befund zu erlangen,
sondern auch noch an Hand dieses Befundes eine Filterfunktion zum
Durchsuchen der zweiten Datei, welche die Messergebnisse enthält, aufstellen
muss.
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Eine
derartige Filterfunktion weist üblicherweise
eine Patientenidentifizierung sowie das Identifizierungszeichen
auf.
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Dabei
ist zu betonen, dass in dem in der ersten Datei gespeicherten Befund
kein Hinweis auf das dem in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnis
zugeordnete Identifizierungszeichen enthalten ist. Vielmehr muss
sich der weiterbehandelnde Arzt bei der Suche nach einem Befund
zu Grunde liegenden Messergebnissen an Hand einer Bibliothek geeignete
Identifizierungszeichen für
die Filterfunktion suchen. In der Folge kommt es durch das Hinzufügen von
Identifizierungszeichen zu den in der zweiten Datei gespeicherten
Messergebnissen zu keiner wirklichen Beziehung zu den in der ersten
Datei gespeicherten Befunden.
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Somit
ist es immer erforderlich, die gesamte zweite Datei nach Messergebnissen
mit dem Identifizierungszeichen zu durchsuchen, was einen erhöhten Netzwerkverkehr
und einen erhöhten
Rechenleistungsbedarf hervorruft. Weiter geschehen bei dem Aufstellen
der Filterfunktionen häufig
Fehler, die dazu führen,
dass Messergebnisse, die für
den jeweiligen Befund keinerlei Rolle spielen, an den weiterbehandelnden
Arzt ausgegeben werden. In Folge dessen ist die Akzeptanz des vorbekannten
Systems gering.
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Ein
weiterer Nachteil des Markierens der Messergebnisse mit Identifizierungszeichen
ist, dass hierdurch ein Dateiattribut zu den Messergebnissen hinzugefügt werden
muss. Dies erfordert eine saubere Definierung des Identifizierungszeichens
um ein späteres
Filtern mit hoher Zuverlässigkeit
zu ermöglichen
und ist daher sehr unflexibel.
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Im
Stand der Technik
DE
10306796 A1 ist ein Verfahren offenbart, zur Visualisierung
der hierarchisch und chronologisch angeordneten Struktur von klinische
Information enthaltenden Dokumenten (Arztbrief mit Diagnose, klinischer
Tagesbericht, Pflegebericht, Laborbefund, Röntgenbefund, etc.) in Form
eines Schemas, wobei diese Dokumente unter Berücksichtigung de ren unterschiedlicher
Relevanz durch bidirektionale (Hyper-) Links farblich kodiert in Beziehung
gesetzt sind. Es wird jedoch nicht klar zwischen textbasiertem Befund
(Beschreibung und Interpretation eines Röntgenbildes) und spezifischen diesen
Befund begründenden
bildhaften Messergebnissen (Darstellung z. B. dreier aussagekräftiger Röntgenbilder
aus einer Serie von hundert Röntgenbildern)
unterschieden und diese Spezifizierung dokumentiert und archiviert.
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Ausgehend
hiervon ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Zugriffsteuerung
und ein Verfahren zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten
zur Verfügung
zu stellen, welche den Zugriff auf einem in einer ersten Datei gespeicherten
Befund zu Grunde liegende, in einer zweiten Datei gespeicherten
Messergebnisse auf besonders einfache und zuverlässige Weise ermöglicht und
dabei die Nachteile des vorbeschriebenen Stands der Technik vermeidet.
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Die
vorstehende Aufgabe wird in einer Zugriffsteuerung mit dem Merkmal
des Oberbegriffes des unabhängigen
Anspruchs 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des unabhängigen Anspruchs
1 gelöst.
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Weiter
wird die vorstehende Aufgabe durch ein Verfahren mit der Kombination
von Merkmalen des unabhängigen
Anspruchs 10 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung finden sich in den Unteransprüchen.
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Die
vorstehende Aufgabe wird durch eine Zugriffssteuerung zur Steuerung
des Zugriffs auf medizinische Daten gelöst, wobei die medizinischen
Daten wenigstens eine erste Datei und eine von der ersten Datei
unabhängige
zweite Datei umfassen und in der ersten Datei von medizinischem
Personal erstellte textbasierte Befunde zu Patienten und in der
zweiten Datei mittels eines Gerätes
der Medizintechnik gewonnene bildbasierte Messergebnisse von Patienten
gespeichert sind, wobei wenigstens eine Teilmenge der in der zweiten
Datei gespeicherten Messergebnisse wenigstens einer Teilmenge der
in der ersten Datei gespeicherten Befunden zugrunde liegt und wobei
die Zugriffssteuerung ausgebildet ist, um die einem gespeicherten
Befund zugrunde liegenden Messergebnisse zu detektieren. Erfindungsgemäß sind in
der ersten Datei zu den jeweiligen textbasierten Befunden Verweise
auf die den jeweiligen Befunden zugrunde liegenden bildbasierten
Messergebnisse gespeichert und ist die Zugriffssteuerung ausgebildet,
um die einem Befund zugrunde liegenden, in der zweiten Datei gespeicherten
Messergebnisse automatisch anhand des zu dem jeweiligen Befund in der
ersten Datei gespeicherten Verweises zu detektieren, und dass die
mittels eines Gerätes
der Medizintechnik gewonnenen Messergebnisse von Patienten mittels
bildgebender Geräte
der Medizintechnik gewonnene Bilder des Patienten sind und aufgrund der
unterschiedlichen Datenstruktur von Befunddaten und Bilddaten erste
Datei und zweite Datei auf physikalisch, dem jeweiligen Datentyp
entsprechenden, unterschiedlichen Datenspeichern gespeichert sind.
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Da
in vorteilhafter Weise in der ersten Datei zu den jeweiligen Befunden
Verweise auf die den jeweiligen Befunden zu Grunde liegenden Messergebnisse
gespeichert sind, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, eine echte
Verknüpfung
zwischen den in der ersten Datei gespeicherten Befunden und den
in der zweiten Datei gespeicherten, für die Erstellung des jeweiligen
Befundes relevanten Messergebnisse herzustellen. Dies hat verschiedene
Vorteile:
Zunächst
führt die
direkte Inbezugnahme des für
die Erstellung eines jeweiligen Befundes herangezogenen Messergebnisses
zu einer erheblichen Zeitersparnis. So ist es in einem typischen
Krankenhaus beispielsweise erforderlich, dass durch weiterbehandelnde Ärzte bei
der Lektüre
der Befunde von Patienten pro Jahr beispielsweise 100.000 Röntgenbilder überprüft werden
müssen.
Unter der Annahme, dass die erfindungsgemäße Verwendung von zusammen mit
den Befunden in der ersten Datei gespeicherten Verweisen auf die
jeweiligen Messergebnisse le diglich 90 Sekunden Zeitersparnis beim
Zugriff auf ein dem jeweiligen Befund zu Grunde liegendes Messergebnis
gegenüber
den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen bringt, führt dies
bei der Zugrundelegung eines Stundensatzes von EUR 100 für einen
Arzt zu einer Ersparnis von über
EUR 250.000 pro Jahr. Bei einer weniger konservativen Rechnung, bei
welcher die Zeitersparnis für
den Zugriff auf ein dem jeweiligen Befund zu Grunde liegendes Messergebnis
mittels der erfindungsgemäßen Zugriffsteuerung
3 Minuten pro Zugriff beträgt,
führt diese
Zeitersparnis zu einer monetären
Einsparung von einer halben Million Euro pro Jahr.
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Weiter
stellen vorteilhaft die zu den jeweiligen Befunden in der ersten
Datei gespeicherten Verweise auf die in der zweiten Datei befindlichen
Messergebnisse, die bei der Erstellung eines jeweiligen Befundes
relevant waren, sicher, dass nur tatsächlich relevante Messergebnisse
von einem weiterbehandelnden Arzt bei einer Lektüre und Überprüfung des Befundes herangezogen
werden. Somit besteht – anders
als bei der aus dem Stand der Technik bekannten Verwendung von Identifizierungszeichen
und Filterfunktionen – nicht
die Gefahr, dass versehentlich auf Grund der Verwendung eines falschen
Filters eine beliebige Anzahl von ungeeigneten Messergebnissen an
den weiterbehandelnden Arzt ausgegeben wird. Hierdurch wird der
Netzwerkverkehr auf die Datei, in der die Messergebnisse gespeichert
sind erheblich reduziert. Auch die erforderliche Rechenleistung
wird herabgesetzt, da keine komplizierten Filterfunktionen ausgeführt werden
müssen.
Durch die Vermeidung der Ausgabe unzutreffender Messergebnisse wird
zudem eine weitere Zeitersparnis bewirkt, da ein weiterbehandelnder
Arzt im Schnitt eine kleinere Anzahl von Messergebnissen prüfen muss.
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Weiter
wird durch die Vorteilhafte Speicherung von Verweisen zu der ersten
Datei gespeicherten Befunden in auf in der zweiten Datei gespeicherte Messergebnisse
die aus dem Stand der Technik bekannte komplizierte Verwendung von
Identifizierungszeichen und damit Dateiattributen für die in
der zweiten Datei gespeicherten Messergebnisse vermieden. Dies vereinfacht
die Komplexität
und Übersichtlichkeit
des Systems. Weiter ist so zum Speichern der Messergebnisse in der
zweiten Datei weniger Speicherplatz erforderlich.
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Vorzugsweise
gibt der Verweis eine Bezeichnung und/oder einen Speicherort des
dem jeweiligen Befund zugrunde liegenden wenigstens einen Messergebnisses
an.
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Durch
die Ausgestaltung des Verweises als Bezeichnung oder Angabe eines
Speicherortes des dem jeweiligen Befund zu Grunde liegenden wenigstens
ein Messergebnisses ist das Herstellen eines Bezuges zwischen den
in der ersten Datei gespeicherten Befunden des Patienten und den
in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnissen des Patienten
auf besonders einfache, übersichtliche
und intuitive Weise möglich.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist
die Zugriffssteuerung ausgebildet, um ein Hinzufügen eines Verweises zu einem
in der ersten Datei gespeicherten Befund zu erlauben und erstellt
die Zugriffssteuerung bei Hinzufügung
eines Verweises zu einem Befund automatisch eine Kopie des in Bezug genommenen
Messergebnisses und speichert die Kopie in einer von der ersten
und zweiten Datei unabhängigen
dritten Datei, wobei der Verweis eine Bezeichnung und/oder einen
Speicherort der Kopie des dem jeweiligen Befund zugrunde liegenden
wenigstens einen Messergebnisses angibt.
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Hierdurch
ist es mittels der erfindungsgemäßen Zugriffssteuerung über dem
Umweg der Kopie möglich,
Messergebnisse in Bezug zu nehmen, die in einer zweiten Datei gespeichert
sind, deren Dateistruktur/Aufbau eine direkte Inbezugnahme nicht
ermöglicht.
Da die Kopien nur für
relevante Messergebnisse erstellt werden, kann der zusätzliche
Speicherbedarf für
die Kopien der Messergebnisse gering gehalten werden.
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Bevorzugt
weist der Verweis zusätzlich
einen Pointer auf bestimmte Einzelergebnisse in einem dem jeweiligen
Befund zugrunde liegenden wenigstens einen Messergebnis auf.
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Häufig weisen
die einem Befund zu Grunde liegenden Messergebnisse eine gewisse
Komplexität auf.
Dabei sind beispielsweise bei einem 100 Bilder umfassenden CT-Scan
oder bei einem mehrere Minuten umfassenden Kardiogramm häufig nur
einige Bilder bzw. wenige Sekunden relevant. Indem der Verweis zusätzlich einen
Pointer auf bestimmte Einzelereignisse in einem dem jeweiligen Befund
zu Grunde liegenden wenigstens einem Messergebnis aufweist, kann
die Aufmerksamkeit eines weiterbehandelnden Arztes gezielt auf die
relevanten Teile eines jeweiligen Messergebnisses gerichtet werden und
so weitere Zeit gespart werden. Außerdem wird hierdurch noch
besser verdeutlicht, auf welcher Basis der Messergebnisse ein jeweiliger
Befund erstellt wurde.
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Weiter
ist es vorteilhaft, wenn die Zugriffssteuerung ferner eine Befund-Eingabeeinrichtung und
eine Messergebnis-Auswahleinrichtung
aufweist, wobei die Befund-Eingabeeinrichtung
das Erfassen von Befunden zu Patienten und die Messergebnis-Auswahleinrichtung
die Auswahl von in der zweiten Datei gespeicherten, dem Befund zugrunde liegenden
Messergebnissen von dem Patienten erlaubt, wobei die Zugriffssteuerung
ausgebildet ist, basierend auf den ausgewählten Messergebnissen automatisch
einen Verweis auf diese Messergebnisse zu erstellen und zu dem Befund
in der ersten Datei zu speichern.
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Somit
ist es mittels der erfindungsgemäßen Zugriffssteuerung
nicht nur auf besonders einfache, zuverlässige und sichere Weise möglich, die
einem in der ersten Datei gespeicherten Befund zu Grunde liegenden,
in einer zweiten Datei gespeicherten Messergebnisse mittels der
Verweise zu detektieren, sondern auch derartige Verweise zu einem
jeweiligen Befund in der ersten Datei zu speichern.
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Bei
derartigen bildgebenden Geräten
fällt in der
Regel eine Vielzahl von Messergebnissen und damit eine Vielzahl
von zu befundenen Bildern an, von denen erfahrungsgemäß nur ein
kleiner Teil für die
Erstellung eines jeweiligen Befundes relevant ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die erste Datei und/oder die zweite
Datei eine Datenbankdatei und sind die Befunde bzw. Messergebnisse
Einträge
in der jeweiligen Datenbankdatei.
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Gemäß einer
alternativen Ausführungsform ist
die erste Datei und/oder die zweite Datei eine Ordnerdatei und sind
die Befunde bzw. Messergebnisse untergeordnete Dateien in der jeweiligen
Ordnerdatei.
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Folglich
können
die für
die erste bzw. zweite Datei üblicherweise
verwendeten Speichermechanismen beibehalten werden.
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Weiter
wird die vorstehende Aufgabe durch ein Verfahren zur Steuerung des
Zugriffs auf medizinische Daten gelöst, wobei die medizinischen
Daten wenigstens eine erste Datei und eine von der ersten Datei
unabhängige
zweite Datei umfassen und in der ersten Datei von medizinischem
Personal erstellte Befunde zu Patienten und in der zweiten Datei
mittels eines Gerätes
der Medizintechnik gewonnene Messergebnisse von Patienten gespeichert
sind und wobei wenigstens eine Teilmenge der in der zweiten Datei
gespeicherten Messergebnisse wenigstens einer Teilmenge der in der
ersten Datei gespeicherten Befunden zugrunde liegt, aufweisend die
folgenden Schritte:
Hinzufügen
eines Verweises auf die einem jeweiligen Befund zugrunde liegenden
Messergebnisse zu den in der ersten Datei gespeicherten Befunden;
und
automatische Detektion von einem Befund zugrunde liegenden,
in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnissen anhand des zu
dem jeweiligen Befund in der ersten Datei gespeicherten Verweises,
und dass die mittels eines Gerätes
der Medizintechnik gewonnenen Messergebnisse von Patienten mittels
bild gebender Geräte
der Medizintechnik gewonnene Bilder des Patienten sind und aufgrund
der unterschiedlichen Datenstruktur von Befunddaten und Bilddaten erste
Datei und zweite Datei auf physikalisch, dem jeweiligen Datentyp
entsprechenden, unterschiedlichen Datenspeichern gespeichert sind.
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Dabei
ist es vorteilhaft, wenn der Schritt der Hinzufügung eines Verweises zu einem
Befund ferner die Schritte der automatischen Erstellung einer Kopie
des in Bezug genommenen Messergebnisses und Speicherung der Kopie
aufweist, wobei zu dem jeweiligen Befund als Verweis eine Bezeichnung und/oder
ein Speicherort der Kopie des dem jeweiligen Befund zugrunde liegenden
wenigstens einen Messergebnisses hinzugefügt wird.
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Bevorzugt
weist der Schritt der Hinzufügung eines
Verweises zu einem Befund den Schritt des Hinzufügen eines Pointer auf bestimmte
Einzelergebnisse in wenigstens einem dem jeweiligen Befund zugrunde
liegenden Messergebnis auf.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist
das Verfahren ferner die folgenden Schritte auf:
Erfassen von
Befunden zu Patienten;
Auswahl von in der zweiten Datei gespeicherten, dem
Befund zugrunde liegenden Messergebnissen von dem Patienten;
automatisches
Erstellen eines Verweises auf diese Messergebnisse basierend auf
den ausgewählten Messergebnissen;
und
automatisches Speichern des Verweises zu dem Befund in
der ersten Datei.
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Im
Folgenden werden zwei bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren, in denen gleiche
Bezugszeichen gleiche Elemente bezeichnen, näher erläutert. Dabei zeigt
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1 schematisch
den Aufbau der erfindungsgemäßen Zugriffsteuerung
gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform;
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2 schematisch
den Aufbau der erfindungsgemäßen Zugriffsteuerung
gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform;
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3 schematisch
die Anzeige einer ersten Anzeigeeinrichtung zur Anzeige der ersten
Datei und die Anzeige einer zweiten Anzeigeeinrichtung zur Anzeige
der zweiten Datei;
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4a ein
erstes Beispiel von in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnissen;
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4b ein
zweites Beispiel von in der zweiten Datei gespeicherten Messergebnissen;
und
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5 ein
Flussdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Steuerung des Zugriffes auf medizinische Daten.
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1 zeigt
den Aufbau eines Systems zur Verwaltung von medizinischen Daten,
in welchem die erfindungsgemäße Zugriffssteuerung 1 zur
Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten Verwendung findet.
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In
dem in 1 gezeigten System ist eine erste Datei 2,
welche von medizinischem Personal erstellte Befunde 21, 22,
..., 2k, ..., 2n zu Patienten enthält, auf
der Festplatte eines ersten Servers gespeichert. In dem vorliegenden
Beispiel handelt es sich bei der ersten Datei 2 um eine
RIS-Datenbankdatei,
so dass die Befunde 21, 22, ..., 2k,
..., 2n Einträge
in der RIS-Datenbankdatei sind.
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Alternativ
kann die erste Datei 2 beispielsweise jedoch auch eine
Ordnerdatei sein und die Befunde 21, 22, ..., 2k ..., 2n untergeordnete
Dateien in der Ordnerdatei.
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Weiter
weist das in 1 gezeigte System eine zweite
Datei 3 auf, die auf einem zweiten, von dem ersten Server
unabhängigen
Server gespeichert ist und mittels eines Gerätes der Medizintechnik 4 gewonnene
Messergebnisse 31, 32, ..., 3k1, 3k2,
..., 3kl, ..., 3km, ..., 3kn von Patienten
enthält.
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In
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel handelt
es sich bei den in der zweiten Datei 3 gespeicherten Messergebnissen 31, 32,
..., 3k1, 3k2, ..., 3kl, ..., 3km,
..., 3kn um mittels eines bildgebenden Gerätes der
Medizintechnik 4, beispielsweise eines Röntgengerätes, eines
Computertomographen oder eines Magnetresonanztomographen gewonnene
Bilder von Patienten. Diese Bilder bilden die Einträge einer
PACS-Datenbankdatei,
welche die zweite Datei 3 bildet.
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Alternativ
kann die zweite Datei 3 jedoch beispielsweise auch eine
Ordnerdatei sein, wobei die Messergebnisse 31, 32,
..., 3k1, 3k2, ..., 3kl, ..., 3km, ..., 3kn dann
untergeordnete Dateien in den Ordnerdateien bilden.
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Da
die erste Datei 2 und die zweite Datei 3 auf unterschiedlichen
Servern und damit auf physikalisch unterschiedlichen Datenspeichern
gespeichert sind, sind die erste und die zweite Datei 2, 3 voneinander
unabhängig.
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Alternativ
können
die erste und zweite Datei 2, 3 jedoch auch auf
einem gemeinsamen Server gespeichert sein.
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Der
zweite Server 3 ist mit dem bildgebenden Gerät der Medizintechnik 4 verbunden,
so dass die mittels des bildgebenden Geräts der Medizintechnik 4 gespeicherten
Bilder zentral in der zweiten Datei 3 abgelegt werden können. Dabei
ist offensichtlich, dass der zweite Server nicht nur mit einem einzigen
bildgebenden Gerät
der Medizintechnik 4 verbunden sein kann, sondern vorzugsweise
mit einer Vielzahl derartiger Geräte verbunden und ausgebildet
ist, sämtliche
Messergebnisse der mit ihm verbundenen Geräte in der zweiten Datei 3 zu
speichern.
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Alternativ
kann es sich bei den Geräten
auch um nichtbildgebende Geräte
der Medizintechnik handeln, die geeignet sind, medizinische Messergebnisse
von einem Patienten in Form von Einzelergebnissen, Studien oder
Serien von Studien zu gewinnen.
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Mit
dem die erste Datei 2 enthaltenden ersten Server und dem
die zweite Datei 3 enthaltenden zweiten Server ist die
erfindungsgemäße Zugriffsteuerung 1 verbunden.
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In 1 betreffen
der in der ersten Datei 2 gespeicherte Befund 2k und
die in der zweiten Datei 3 gespeicherten Messergebnisse 3k1, 3k2,
..., 3kl, ... 3km einen bestimmten Patienten k.
Für die
Erstellung des in der ersten Datei 2 gespeicherten Befunds 2k wurden
jedoch nur die in der zweiten Datei 3 gespeicherten Bilder 3k2,
..., 3kl herangezogen. Folglich liegt dem in der ersten
Datei 2 gespeicherten Befund 2k eine Teilmenge 3k2,
..., 3kl der in der zweiten Datei 3 gespeicherten
Messergebnisse 31, 32, ..., 3k1, 3k2,
..., 3kl, ..., 3km, ..., 3kn zugrunde.
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Auch
wenn dies in 1 nur im Hinblick auf einen
einzigen Befund 2k für
einen einzigen Patienten k gezeigt ist, ist es offensichtlich, dass
in der ersten Datei 2 sowohl mehrere Befunde zu einem einzigen
Patienten als auch verschiedene Befunde zu verschiedenen Patienten
gespeichert sein können,
die zumindest teilweise auf in der zweiten Datei 3 gespeicherten
Messergebnissen basieren.
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Erfindungsgemäß sind in
den in der ersten Datei 2 auf dem ersten Server gespeicherten
Befunden 21, 22, 2k, 2n elektronische
Verweise auf die den jeweiligen Befunden zugrundeliegende, in der
zweiten Datei 3 auf dem zweiten Server gespeicherte Messergebnisse 3k2,
..., 3kl gespeichert. In dem vorliegenden Beispiel wird
der elektronische Verweis durch eine Bezeichnung und eine Angabe
des Speicherortes des dem jeweiligen Befund zugrundeliegenden wenigstens
einen Messergebnisses gebildet.
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Hierzu
ist in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
jedem in der zweiten Datei 3 gespeicherten Einzelergebnis
(z. B. Bild) sowie jeder in der zweiten Datei 3 gespeicherten
Studie und jeder in der zweiten Datei 3 gespeicherten Serie
von Studien eine eindeutige Einzel- bzw. Studien- bzw. Serienidentifika tion zugewiesen.
Entsprechend ist es bei der Erstellung des Verweises auf einem jeweiligen
Befund 2k zugrundeliegende Messergebnisse 3k2,
..., 3kl ausreichend, die eindeutige Bildidentifikation
anzugeben. Natürlich
können
auch weitere Informationen wie Patientenidentifikation, Serien-
oder Studienidentifikation ebenso wie der Name des zweiten Servers
zusätzlich
in einem jeweiligen Verweis enthalten sein.
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Die
mit dem ersten Server und dem zweiten Server verbundene erfindungsgemäße Zugriffssteuerung 1 ist
ausgebildet, anhand eines in einem in der ersten Datei 2 gespeicherten
Befund 2k eines Patienten enthaltenen Verweises automatisch
anhand der Einzelidentifikationen die dem jeweiligen Befund 2k zugrundeliegenden,
in der zweiten Datei 3 gespeicherten Messergebnisse 3k2,
..., 3kl zu detektieren.
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In 1 ist
die Zugriffssteuerung 1 ferner über eine Eingabeschaltung 11 mit
einer Befund-Eingabeeinrichtung 6 und einer Messergebnis-Ausführeinrichtung 7 sowie über eine
Ausgabeschaltung 12 mit zwei Monitoren 8 und 9 verbunden.
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Die
Befund-Eingabeeinrichtung 6 ist durch eine Tastatur und
die Messergebnis-Ausführeinrichtung 7 durch
eine Maus gebildet.
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Der
erste Monitor 8 dient in dem gezeigten Ausführungsbeispiel
dazu, einen in der ersten Datei 2 gespeicherten Befund 2k eines
Patienten k anzuzeigen, wohingegen der zweite Monitor 9 dazu
dient, die entsprechenden in der zweiten Datei 3 gespeicherten
Messergebnisse 3k1, 3k2, ..., 3kl, ..., 3km zu dem
Patienten k anzuzeigen.
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Über die
Tastatur 6 kann ein bestehender, in der zweiten Datei 2 gespeicherter
Befund geändert oder
ein neuer Befund zu einem Patienten von medizinischem Personal eingegeben
und in der ersten Datei 2 gespeichert werden. Gleichzeitig
erlaub die Maus 7 das Auswählen von den jeweiligen auf
dem zweiten Monitor 9 ausgegebenen, in der zweiten Datei
gespeicherten Messergebnissen 3k2, ..., 3kl, welche
von dem den Befund 2k erstellenden medizinischen Personal
für die
Erstellung des Befundes herangezogen wurden.
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Basierend
auf dieser Auswahl ist die Zugriffssteuerung 1 ausgebildet,
automatisch einen Verweis auf diese Messergebnisse in Form einer
Angabe der individuellen Bildidentifikation zu dem jeweiligen Befund 2k in
der ersten Datei 2 zu speichern.
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Dabei
wird vorzugsweise zusätzlich
ein Zeiger 10 gespeichert, der auf bestimmte Einzelergebnisse
in einem dem jeweiligen Befund 2k zugrundeliegenden wenigstens
einem Messergebnis hindeutet, um bei komplexen Messergebnissen die Übersicht
zu vereinfachen.
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In 2 ist
eine zweite bevorzugte Ausführungsform
des Systems zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten gezeigt.
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Diese
Ausführungsform
unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsform
dadurch, dass die zweite Datei 3 aufgrund ihres spezifischen
Formats oder Aufbaus nicht geeignet ist, um eine eindeutige Referenzierung
von außen
auf in der zweiten Datei 3 gespeicherte Messergebnisse 31, 32,
..., 3k1, 3k2, ..., 3kl, ..., 3km,
..., 3n zu erlauben.
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Weiter
unterscheidet sich das in 2 gezeigte
Beispiel von dem in 1 gezeigten Beispiel dadurch,
dass die erste Datei 2 und die zweite Datei 3 unterschiedliche
voneinander unabhängige
Dateien sind, die jedoch auf einem einzigen Server gespeichert sind.
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Um
gleichwohl das Erstellen eines eindeutigen elektronischen Verweises
in den in der ersten Datei 2 gespeicherten Befunden 21, 22,
..., 2k, ..., 2n auf die den jeweiligen Befunden
zugrundeliegenden, in der zweiten Datei 3 gespeicherten
Messergebnisse 31, 32, ..., 3k1, 3k2,
..., 3kl, ..., 3km, ..., 3n zu ermöglichen,
ist die Zugriffssteuerung 1 weiter ausgebildet, um beim
Hinzufügen
eines Verweises auf ein Messergebnis zu einem Befund automatisch
eine Kopie 3k2',
..., 3kl' des
in Bezug genommenen Messergebnisses 3k2, ..., 3kl in
einer von der ersten und zweiten Datei 2, 3 unabhängigen dritten
Datei 5 zu speichern.
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In
diesem Falle gibt der zu einem jeweiligen Befund 2k in
der ersten Datei 2 gespeicherte elektronische Verweis vorzugsweise
automatisch eine Bezeichnung und/oder einen Speicherort der in der
dritten Datei 5 gespeicherten Kopie 3k2', ..., 3kl' des dem jeweiligen
Befund 2k zugrunde liegenden, wenigstens einen in der zweiten
Datei 3 gespeicherten Messergebnisses 3k2, ..., 3kl an.
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Das
Hinzufügen
eines Verweises auf ein Messergebnis zu einem Befund durch einen
Benutzer erfolgt dabei vorzugsweise durch Auswahl des jeweiligen
Messergebnisses mittels der Tastatur 6 oder der Maus 7.
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Somit
ist gemäß dieser
Ausführungsform auch
eine Referenzierung auf Messergebnisse möglich, die in einer Datei gespeichert
sind, welche aufgrund ihres spezifischen Aufbaus eine direkte Referenzierung
erschwert oder unmögliche
macht.
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In 3 sind
Beispiele für
Monitoranzeigen der mit der Zugriffssteuerung aus 1 und 2 verbundenen
Monitore 8 bzw. 9 gezeigt. Dabei zeigt die erste
Ansicht 81 die Ausgabe des ersten Monitors 8 und
die zweite Ansicht 91 die Ausgabe des zweiten Monitors 9.
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Wie
ersichtlich enthält
die erste Ansicht 81 ein erstes Fenster 82, in
dem der über
die Tastatur 6 eingegebene Befund zu einem Patienten mit
den entsprechenden Verweisen "(1)", "(2)" auf die zugrunde liegenden
Messergebnisse angezeigt wird.
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Weiter
ist ein erster Knopf 83 vorgesehen, um zu dem gerade aktiven
Befund automatisch einen Verweis auf ein zugrunde liegendes Messergebnis hinzuzufügen. Weiter
kann auf dem ers ten Monitor 8 eine Liste 84 der
in dem aktiven Befund enthaltenen Verweise angezeigt werden.
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Die
zweite Ansicht 91 des zweiten Monitors 9 weist
einen ähnlichen
Aufbau wie die erste Ansicht 81 auf. In einem zweiten Fenster 92 der
zweiten Ansicht 91 werden verschiedene Messergebnisse 3k1, 3k2,
..., 3kl, ..., 3km zu einem Patienten, zu dem
der gerade in der ersten Ansicht 81 gezeigte Befund erstellt
wird, angezeigt. Weiter ist auch in der zweiten Ansicht 91 ein
zweiter Knopf 93 vorgesehen, der ein automatisches Hinzufügen eines
Verweises auf ein in der zweiten Ansicht 91 ausgewähltes Messergebnis zu
einem gerade aktiven Befund ermöglicht.
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Wie
in 3 gezeigt, besteht zwischen den beiden Ansichten 81, 91 eine
Wechselwirkung, da beide Monitore 8, 9 von der
Zugriffssteuerung 1 gesteuert werden. Diese Wechselwirkung
ist in 3 durch den Pfeil 1' symbolisiert.
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Eine
Betätigung
des ersten Knopfes 83 in der ersten Ansicht 81 führt dazu,
dass die Zugriffssteuerung 1 automatisch fest-3kl, ..., 3km in
stellt, welches Messergebnis 3k1, 3k2, ..., dem
zweiten Fenster 92 der zweiten Ansicht 91 aktuell
ausgewählt
ist. Die Zugriffssteuerung 1 ermittelt automatisch die
jeweilige Einzelidentifikation speichert diese in der Liste der Verweise 84 zu
dem in der ersten Datei 2 abgelegten Befund. Zusätzlich wird
dem Befund vorzugsweise automatisch ein schriftlicher Hinweis auf
den Verweis "(1)", "(2)" ... hinzugefügt. Somit
erfolgt in diesem Beispiel über
den ersten Knopf 83 die Abfrage einer jeweiligen eindeutigen
Identifikation eines in Bezug genommenen Messergebnisses über die
erfindungsgemäße Zugriffssteuerung 1.
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Alternativ
oder zusätzlich
ist es durch Betätigung
des in der zweiten Ansicht 91 gezeigten zweiten Knopfes 93 möglich, die
eindeutige Einzelidentifikation eines gerade ausgewählten Messergebnisses mittels
der erfindungsgemäße Zugriffssteue rung 1 in den
gerade aktiven Befund zu speichern und so der Liste der Verweise 84 des
Befundes zuzufügen.
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Weiter
ist es vorteilhaft, wenn ein Verweis auf ein einem Befund zugrundeliegendes
Messergebnis auch manuell über
die mit der Zugriffssteuerung 1 verbundene Tastatur 6 eingegeben
und zu dem jeweiligen Befund in der ersten Datei 2 gespeichert werden
kann.
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An
Stelle der vorstehend beschriebenen Verwendung von zwei Monitoren 8 und 9 ist
es auch möglich,
nur einen Monitor zu verwenden. In diesem Falle führt eine
Betätigung
des ersten Knopfes 83 in der ersten Ansicht 81 vorzugsweise
dazu, dass von der ersten Ansicht 81 zu der zweiten Ansicht 91 gewechselt
wird, um die Auswahl eines Messergebnisses zur Erstellung eines
Verweises zu erlauben. In diesem Fall führt eine Betätigung des
zweiten Knopfes 93 in der zweiten Ansicht 91 bevorzugt
zu einem Wechsel zu der ersten Ansicht 81 und zu einer
Speicherung des Verweises auf das ausgewählte Messergebnis in dem gerade
aktiven Befund.
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Alternativ
können
die Ansichten 81 und 91 jedoch auch gleichzeitig
auf einem Monitor angezeigt werden.
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Die Übertragung
der Identifikation erfolgt in dem in 3 gezeigten
Beispiel zwischen der auf dem ersten Server 2 gespeicherten
ersten Datei 2 und der auf dem zweiten Server gespeicherten
zweiten Datei 3 über
eine TCP-IP Netzwerkverbindung in Form des XML-Formats. Alternativ
kann auch das A7-Format
oder eine andere Netzwerkverbindung verwendet werden.
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In
einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
wird bei einer Auswahl eines bestehenden Verweises eines in der
ersten Ansicht 81 angezeigten Befunds automatisch das zugehörige Messergebnis
aus der zweiten Datei 3 ausgelesen und auf einem der Monitore 8 bzw. 9 angezeigt.
Alternativ ist es vorteilhaft, wenn alle in einem gerade geöffneten Befund
genannten Messergebnisse automatisch bei der Öffnung des Befundes gela den
und angezeigt werden. Hierdurch kann die Zeit für das Studium des Befundes
weiter verkürzt
werden.
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Unter
Bezugnahme auf die 4A und 4B werden
im Folgenden zwei konkrete Beispiele von Befunden erläutert.
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Die
in 4A gezeigten Messergebnissen betreffen einen Patienten,
der nach mehreren Monaten einer Nebenhöhlenentzündung einen Anfall erlitten
hat.
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Der
zugehörige
Befund lautet wie folgt:
Das Bild "Verweis auf 3kl'" zeigt eine subduralen Ansammlung, die
eine für
Eiter typische helle Trübung aufweist.
Da auch Blut eine helle Trübung
bewirkt, könnte
es sich alternativ auch um ein subduralen Hämatom in Folge eines Traumas
handeln.
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Die
in 4B gezeigten Messergebnisse betreffen einen Patienten,
der mit Kopfschmerzen und linksseitigen Symptomen eingeliefert wurde.
Ein entsprechender in der ersten Datei 2 zu speichernder Befund
lautet in diesem Beispiel wie folgt:
Meningiom. Es handelt
sich hier um ein spektakulares vasogenes Ödem das in Verbindung mit Meningiomen
auftreten kann (Verweis auf 3k2'';
Zeiger 10). Dies wird besonders aus dem Bild (Verweis auf 3kl'') deutlich.
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Wie
ersichtlich ist für
den vorstehenden Befund ein Verweis auf zwei Bilder (Messergebnisse) ausreichend.
Dies ist insoweit bemerkenswert, als dass für die Diagnose üblicherweise
bis zu 400 Bilder des Patienten erstellt werden.
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Weiter
ist in dem vorstehenden Befund ein Zeiger 10 auf eine Stelle
in dem Bild (Messergebnis) 3k2'' enthalten.
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Hieraus
wird deutlich, dass die erfindungsgemäße Zugriffssteuerung den Zugriff
auf einem in einer ersten Datei 2 gespeicherten Befund 2k zu
Grunde liegende, in einer zweiten Datei 3 gespeicherten Messergebnisse 3k1'', 3k1'' auf
besonders einfache und zuverlässige
Weise ermöglicht.
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In 5 ist
eine bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Steuerung des Zugriffs auf medizinische Daten gezeigt. In einem
ersten Schritt S1 wird ein Befund zu einem Patienten erfasst und
in einer ersten Datei gespeichert.
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Anschließend oder
gleichzeitig erfolgt in Schritt S2 die Auswahl von in einer zweiten
Datei gespeicherten, dem Befund zugrunde liegenden Messergebnissen
von dem Patienten. Dabei ist die zweite Datei unabhängig von
der ersten Datei.
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In
Schritt S3 wird unterschieden, ob der Aufbau bzw. die Struktur der
zweiten Datei eine direkt Referenzierung der Messergebnisse erlaubt.
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Ist
dies nicht der Fall, wird im folgenden Schritt S4 automatisch eine
Kopie eines in der zweiten Datei gespeicherten, in Bezug genommenen Messergebnisses
erstellt und im Schritt S5 in einer von der ersten und zweiten Datei
unabhängigen
dritten Datei gespeichert.
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Im
folgenden Schritt S6 wird automatisch eine Bezeichnung und/oder
ein Speicherort der Kopie des dem jeweiligen Befund zugrundeliegenden wenigstens
einen Messergebnisses als Verweis zu dem in der ersten Datei gespeicherten
Befund hinzugefügt.
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Wird
in Schritt S3 jedoch festgestellt, dass die zweite Datei eine direkt
Referenzierung der Messergebnisse erlaubt, so wird in Schritt S7
automatisch ein Verweis auf die dem Befund zugrunde liegenden Messergebnisse
zu dem in der ersten Datei gespeicherten Befund hinzugefügt.
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Anschließend wird
in Schritt S8 geprüft,
ob zusätzlich
zu dem Messergebnis auch ein Zeiger auf bestimmte Bereiche innerhalb
eines Messergebnisses ausgewählt
wurde.
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Ist
dies nicht der Fall, so terminiert das Verfahren.
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Anderenfalls
wird in Schritt S9 im jeweiligen in der ersten Datei gespeicherten
Befund automatisch ein Zeiger auf bestimmte Einzelergebnisse in wenigstens
einem dem jeweiligen Befund zugrundeliegenden Messergebnis hinzugefügt, bevor
das Verfahren terminiert.
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Ein
mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens
erstellter Befund erlaubt eine automatische Identifikation von dem
Befund zugrundeliegenden, in der zweiten bzw. dritten Datei gespeicherten
Messergebnissen anhand des zu dem jeweiligen Befund in der ersten
Datei gespeicherten Verweises.
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Hierdurch
kann ein jeweiliger Befund von einem weiterbehandelnden Arzt besonders
schnell mit hoher Zuverlässigkeit
auf seine Richtigkeit überprüft werden.