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DE102005004558A1 - Vorrichtung und Verfahren zur wellenlosen Halterung von Wickelhülsen - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur wellenlosen Halterung von Wickelhülsen Download PDF

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DE102005004558A1
DE102005004558A1 DE102005004558A DE102005004558A DE102005004558A1 DE 102005004558 A1 DE102005004558 A1 DE 102005004558A1 DE 102005004558 A DE102005004558 A DE 102005004558A DE 102005004558 A DE102005004558 A DE 102005004558A DE 102005004558 A1 DE102005004558 A1 DE 102005004558A1
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DE
Germany
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clamping
jaws
cone
winding tube
sliding surfaces
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102005004558A
Other languages
English (en)
Inventor
Karl Rösch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Koenig and Bauer AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Koenig and Bauer AG filed Critical Koenig and Bauer AG
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Publication of DE102005004558A1 publication Critical patent/DE102005004558A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H18/00Winding webs
    • B65H18/02Supporting web roll
    • B65H18/04Interior-supporting
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H2301/00Handling processes for sheets or webs
    • B65H2301/50Auxiliary process performed during handling process
    • B65H2301/53Auxiliary process performed during handling process for acting on performance of handling machine
    • B65H2301/5305Cooling parts or areas of handling machine

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur wellenlosen Halterung von Wickelhülsen, welche einen Tragzapfen zur Aufnahme der Wickelhülse mit einem sich zu seinemm freien Ende verjüngenden Spannkonus, mehrere Spannbacken, welche am Umfang des Spannkonus verteilt angebracht sind und Rückstellelemente besitzt, welche die Spannbacken im entspannten Zustand des Spannkonus in eine radial innere Position bringen, so dass die Wickelhülse auf den Spannkonus aufschiebbar ist. Die Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass der Spannkonus mehrere ebene sich in dessen axialer Richtung erstreckende Gleitflächen besitzt, die jeweils eine gleichmäßige Neigung gegenüber der Achse des Spannkonus haben und zu dessen freiem Ende hin aufeinander zulaufen. Die Spannbacken sind im Längsschnitt keilförmig und mit ihrer Unterseite verschiebbar auf je einer der Gleitflächen des Spannkonus angeordnet und besitzen an ihrem schmalen Ende eine Anschlagfläche, an welcher die Wickelhülse beim Aufschieben auf den Spannkonus angreift. DOLLAR A Die Erfindung betrifft ebenfalls ein Verfahren zum Betätigen von Spannbacken in einen Rollenwechsler, wobei die Spannbacken in mindestens einen Tragzapfen zur Aufnahme einer Wickelhülse angeordnet sind. Die Wickelhülse bewegt die Tragzapfen in axialer Richtung der Wickelhülse und durch die axiale Bewegung erfolgt gleichzeitig eine radiale Bewegung der Spannbacken.

Description

  • Die Erfindung betrifft Vorrichtungen und Verfahren zur wellenlosen Halterung von Wickelhülsen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, 4, 14 oder 16
  • Spreizvorrichtungen zur Aufnahme von Wickelkörpern sind besonders in der Druckindustrie in großer Zahl bekannt. Meist haben diese einen komplizierten Aufbau, erfordern recht umfangreiche Wartungsmaßnahmen und sind teuer in ihrer Herstellung.
  • Aus der US 42 54 920 A ist eine radial erweiterbare Welle bekannt. Diese besteht aus einem Hohlzylinder und einer darin befindlichen inneren Achse, auf der unter anderem konische Nocken angeordnet sind, welche bei einer axialen Verstellung der inneren Achse Knöpfe durch Öffnungen des Hohlzylinders radial nach außen bewegen, um beispielsweise eine Wickelhülse auf der Achse festzuspannen. Um diese Funktion zu erfüllen, ist hier eine aufwendige Konstruktion vieler beweglicher Teile nötig, zum Entspannen wird eine Druckluftversorgung benötigt.
  • Die DE 26 12 375 A1 beschreibt einen Spannkopf zum achswellenfreien Festspannen von Wickelhülsen, der aus einem ein Drehmoment aufnehmendem und einem das Rollengewicht aufnehmenden Teil besteht. Der drehmomentaufnehmende Teil besteht aus einem Innenkörper mit gleichseitig mehrkantigem Querschnitt und radial angeordneten Spannbacken, wobei zwischen dem Innenkörper und den Spannbacken Rollen angeordnet sind, so dass sich bei einer Drehung des Innenkörpers um seine Längsachse die Rollen und damit die Spannbacken radial bewegen und damit je nach Drehrichtung die Spreizbewegung einleiten oder lösen. Der gesamte Spannkopf hat einen komplizierten Aufbau mit einer Vielzahl von Teilen, die nicht wartungsfrei sind. Die Spannbacken haben schwierig zu fertigende Formen. Auch ist hier aufgrund der Form der Spannbacken bei der schnellen Drehung der Wickelkörper ein Schlupf zwischen Spannbacken und Wickelhülse zu befürchten. Beim Betrieb der Vorrichtung mit aufgespannten Wickelhülsen sind Gleitlagerhülsen notwendig, die beim Spannen der Wickelhülsen das Rollengewicht aufnehmen sollen, nicht aber die Drehbewegung der Rolle auf den Innenteil übertragen dürfen.
  • Aus der DE-OS 15 99 036 ist eine Wickelvorrichtung mit einem aus Segmenten zusammengesetzten Spreizkopf bekannt. Der Spreizkopf besteht aus mehreren axial verschiebbaren Segmenten, die ringförmig um einen mit Nockenflächen versehenen Wickeldorn angeordnet sind und die sich bei axialer Verstellung gegenüber dem Wickeldorn auf den Nockenflächen radial nach außen oder innen bewegen. Dabei wird die erreichte Spreizstellung durch eine starke Feder gehalten und kann durch einen druckmittelbeaufschlagten Kolben wieder gelöst werden. Der Wickeldorn selbst hat einen komplizierten Aufbau mit zentraler Bohrung, durch die die Achse des Spreizkopfes geführt ist, und einer starken Druckfeder im Innern. Des Weiteren muss die Druckfeder die Spreizkräfte über die gesamte Zeit aufrechterhalten.
  • In der Druckindustrie werden zum Beispiel Spannköpfe in Rollenwechslern verwendet, in denen auf Papphülsen aufgewickelte Papierbahnen gehalten werden. Aber auch für andere Vorrichtungen, in denen auf Kernrohre aufgewickelte Rollen, zum Beispiel Stoff- oder Folienbahnen zum Auf- oder Abwickeln eingespannt werden müssen, werden derartige Spann- und Tragvorrichtungen benötigt.
  • Bei bekannten Antriebseinrichtungen für beispielsweise Rollenwechsler sind Antriebskonen vorgesehen, die auf der Innenseite der Hülse der Vorratsrolle drehmomentübergreifend zum Eingriff kommen. Diese Konen werden durch die Antriebswelle des zum Antrieb vorgesehenen Elektromotors angetrieben. Um das Drehmoment sicher auf die Hülse übertragen zu können, muss die Hülse fest mit dem Konus verbunden werden. Das geschieht, wie im Stand der Technik beschreiben, meist durch eine Presspassverbindung zwischen Wickelhülse und Konus.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Spreizvorrichtung zur Aufnahme von Wickelhülsen beispielsweise für Rollenwechsler zu schaffen, die preisgünstig herstellbar, konstruktiv einfach aufgebaut und nahezu wartungsfrei ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, mit technisch möglichst einfachen Mitteln die Spreizkraft beim Aufsetzen der Wickelhülse aufzubauen und dann dauerhaft aufrecht zu erhalten.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1, 4, 14 oder 16 gelöst.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass sich die Vorrichtung durch wenige mechanisch bewegliche und einfach aufgebaute Bauteile auszeichnet. Dies macht eine kostengünstige Herstellung und einen wartungsarmen Betrieb möglich. Gegenüber dem herkömmlichen Stand der Technik ist keinerlei Pneumatik oder Hydraulik zum Einleiten, Halten oder Lösen der Spreizbewegung nötig. Außerdem ist durch die erfindungsgemäße Konstruktion sichergestellt, dass die Spreiz- und Haltekraft exakt zum richtigen Zeitpunkt aufgebaut wird, ohne dass dafür mit aufwendiger und fehleranfälliger Sensortechnik der Moment des Aufsteckens der Wickelhülse auf den Spannkonus des Tragzapfens bestimmt werden muss.
  • Erfindungsgemäß wird die Spreizbewegung nach dem Prinzip der schiefen Ebene dadurch eingeleitet, dass eine im Wesentlichen keilförmige Spannbacke auf einer ebenen, zur Drehachse geneigten, Gleitfläche bzw. Nockenfläche eines konusförmigen Spannkopfes axial bewegt wird, wobei sich der Spannkopf durch die Relativbewegung der geneigten Flächen radial nach außen oder innen bewegt.
  • Ein weiterer Kerngedanke der Erfindung ist darin zu sehen, dass eine spezielle reibungsarme Lagerung, zum Beispiel ein Wälzschublager, zwischen den relativ zueinander bewegten geneigten Flächen eingesetzt wird. Diese Lagerung kann prinzipiell auch für die Verbesserung von aus dem Stand der Technik an sich bekannten Vorrichtungen zur wellenlosen Halterung von Wickelhülsen eingesetzt werden. Der besondere Vorteil dieser Lagerung besteht darin, dass nahezu die gesamte axial eingeleitete Kraft in die radial wirkende Spannkraft an der nach außen gerichteten Fläche umgesetzt wird, wodurch aufwendige pneumatische oder hydraulische Konstruktionen zur Bereitstellung der hohen Spreizkräfte entfallen können. Die normalerweise an Keilflächen auftretende Kraftaufteilung wird hier zugunsten der an der Wickelhülse ansetzenden Spannkraft verschoben, da durch das Wälzlager an der anderen Keilfläche nur geringe Reibungskräfte entstehen können. Die Spreizbewegung kann daher direkt mit dem Aufschieben einer Wickelhülse auf einen Tragzapfen eingeleitet werden, ohne dass die Gefahr einer Beschädigung der z.B. nur aus Pappe bestehenden Wickelhülse besteht.
  • Es ist besonders vorteilhaft, wenn drei oder vier Spannbacken am Spannkonus in Nuten geführt werden, wodurch die Seitenführung bei der axialen Verschiebung sichergestellt werden kann. Außerdem können die Nuten und die an den Spannbacken angeformten Führungskanten so gestaltet sein, dass die Spannbacken auch bei nicht aufgesetzter Wickelhülse nicht aus dem Spannkonus herausfallen können.
  • Des weiteren ist es zweckmäßig, wenn an der Oberseite der Spannbacken in Längsrichtung, also parallel zur Drehachse des Tragzapfens, ein oder mehrere Stege verlaufen. Durch die auf diese Weise erreichte Profilierung der Oberseite wird ein verbesserter Kontakt zwischen Wickelhülse und Spannbacke erzielt. Die Wickelhülse kann wegen der verringerten Gleitfläche leichter in axialer Richtung aufgeschoben werden, während das beim Drehen der Wickelhülse zu übertragende Drehmoment mit verringertem Schlupf übertragen wird, da sich die Stege geringfügig in die Wickelhülse einpressen.
  • Die Vorrichtung lässt sich vorteilhaft mit einem elektromotorischen Antrieb kombinieren, dessen Antriebsachse in der Verlängerung der Achse des Tragzapfens liegt und ohne Getriebe an diesen angeflanscht werden kann. Dazu eignen sich insbesondere feldschwächbare Synchronmotoren. Um eine Vereinfachung und damit Kosteneinsparung zu erreichen ist es bei einem solchen Antrieb vorgesehen, dass die Abtriebswelle des Synchronmotors selbst drehmomentübertragend an der Vorratsrolle, insbesondere an der Hülle der Vorratsrolle, zum Eingriff bringbar ist. Am Läufer des Synchronmotors ist der Antriebskonus direkt, insbesondere starr, angeordnet.
  • Die Tagzapfen an der Abtriebswelle, die zur Drehmomentübertragung vorgesehen sind, sollten dabei starr und vorzugsweise einstückig, mit der Antriebswelle verbunden sein. Auf diese Weise lassen sich die ansonsten erforderlichen und außerordentlich aufwändigen Stellmechanismen zur Verstellung der Tragzapfen einsparen.
  • Ein Vorteil eines Rollenwechslers, der lediglich auf einer Seite mittels eines Elektromotors angetrieben wird, liegt insbesondere darin, dass das antriebslose Drehlager auch Axialkräfte längs der Mittelachse der Vorratsrolle, z. B. während des Aufachsvorgangs aufnehmen kann. Dadurch ist es auch möglich, die Axiallagerung auf der Seite des Elektromotors entsprechend schwächer zu dimensionieren.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Vorrichtung zur wellenlosen Halterung von Wickelhülsen in teilweiser Schnittdarstellung;
  • 2 eine Querschnittsdarstellung eines Spannkonus mit aufgesetzter Wickelhülse gemäß Schnittlinie I-I in 1;
  • 3 eine perspektivische Ansicht einer Spannbacke gemäß einer bevorzugten Ausführungsform;
  • 4 eine vereinfachte Teildarstellung eines Rollenwechslers mit nadelgelagerten Spannbacken;
  • 5 eine vereinfachte Schnittdarstellung eines Elektromotors zum Antrieb eines Rollenwechslers;
  • 6 eine vereinfachte Darstellung eines Rollenwechslers einer Rollenrotationsdruckmaschine.
  • Aufzuspannende Wickelhülsen sind meist Papphülsen für Papierrollen. Aber auch andere Wickelhülsen zur Aufnahme von zur Rolle gewickelten Warenbahnen, zum Beispiel Stoff oder Folien können mit einer solchen Vorrichtung gespannt werden.
  • In 1 ist eine bevorzugte Ausführungsform der Vorrichtung im Längsschnitt teilweise geschnitten dargestellt. Ein Tragzapfen 01 hat einen sich zum freien Ende hin verjüngenden Spannkonus 03 und ist in einem Lager 05, z. B. Wälzlager 05 in bekannter Weise drehbar gelagert. Vorzugsweise vier Spannbacken 07 sind mit ihrer Unterseite 09 auf vier Gleitflächen 11 am Spannkonus 03 gelagert. Es kann aber auch eine andere Anzahl von Spannbacken 07 verwendet werden, mindestens zwei werden jedoch in den meisten Fällen nötig sein, um die Wickelhülse 19 sicher und zentriert am Spannkonus 03 zu befestigen. Insbesondere wenn Wickelhülsen 19 mit unterschiedlichem Innendurchmesser getragen werden müssen, ist die Verwendung von drei oder vier Spannbacken 03 vorteilhaft.
  • Um die Reibungskräfte zwischen der Unterseite 09 der Spannbacken 07 und den Gleitflächen 11 zu minimieren, sind bei der dargestellten Ausführungsform Lager 13, z. B. Wälzlager 13, insbesondere Nadellager 13 vorgesehen. Es können aber auch andere Rad- oder Wälzschubführungen eingesetzt werden. Diese Art der Lagerung stellt eine deutlich verbesserte Beweglichkeit der Spannbacken 07 sicher, so dass die einzuleitenden Kräfte reduziert werden können. Diese spezielle Lagerung kann daher auch vorteilhaft bei veränderten Tragzapfen-Anordnungen eingesetzt werden.
  • Die ebenen Gleitflächen 11 sind auf dem Umfang des Spannkonus 03 in der gleichen Neigung, mit der sich der Spannkonus 03 verjüngt, angebracht. Die Gleitflächen 11 erstrecken sich durchgängig und ohne Stufen entlang des Spannkonus 03. In der gezeichneten Ausführungsform befinden sich die Gleitflächen 11 jeweils in einer, dem Spannbackenquerschnittsprofil entsprechenden Nut 14, die sich bis zum freien Ende des Spannkonus 03 erstreckt und dadurch mit herkömmlichen Fräsmaschinen eingebracht werden kann (siehe 2).
  • In dem in 1 gezeigten Längsschnitt sind nur zwei der vier Spannbacken 07 und Gleitflächen 11 sichtbar. Die Gleitflächen 11 müssen in ihrer axialen Richtung länger sein, als die Unterseiten 09 der Spannbacken 07, um eine Verschiebung der Spannbacken 07 zu ermöglichen. In der bevorzugten Ausführungsform sind die Spannbacken 07 in ihrem Querschnitt umgekehrt T-förmig und in einer ebenfalls umgekehrt T-förmigen Nut 14 geführt, wie in 2 und 3 noch näher erläutert wird.
  • Der in Längsrichtung liegende Keilwinkel β der Spannbacken 07 muss so gewählt werden, dass die Oberseiten 10 der Spannbacken 07 im wesentlichen parallel zur Längsachse des Tragzapfens verlaufen, das heißt die Summe aus Konuswinkel α und den beiden Keilwinkeln β (1) beträgt 180°.
  • In 1 ist oberhalb der Symmetrieachse der gelöste Zustand der Spannbacke 07 dargestellt. Jede Spannbacke 07 wird durch ein Rückstellelement 15, in der dargestellten Ausführungsform ist dies eine Feder 15 mit einer Abdeckhülse 17, in Richtung des freien Endes des Spannkonus 03 gedrückt. Die Abdeckhülse 17 drückt dabei gegen einen Anschlag 18 der Spannbacke 07, die über den Durchmesser des Spannkonus 03 und die Oberseite 10 der Spannbacke 07 hinausragt. Zweckmäßigerweise deckt die Abdeckhülse 17 im ungespannten Zustand die Nut 14 mit der Gleitfläche 11 ab, um diese vor Verschmutzungen zu schützen.
  • Im oberhalb der Symmetrieachse dargestellten ungespannten Zustand ist eine Wickelhülse 19 nur so weit auf den Tragzapfen 01 aufgeschoben, dass sie gerade bis an den Anschlag 18 reicht. Die Spannbacken 07 nehmen in ihrem entspannten Zustand eine solche radial innere Position ein, dass ihre Oberseiten 10 unter dem Innendurchmesser der Wickelhülse 19 zurückstehen.
  • Beim Aufschieben der Wickelhülse 19 sorgt ein Zentrierelement 21 dafür, dass die Wickelhülse 19 bis zu den Anschlägen 18 aufgeschoben wird, ohne den Spreizvorgang vorzeitig einzuleiten. Das Zentrierelement 21 ist am freien Ende des Spannkonus 03 befestigt. Dieses hat ebenfalls eine konische Form, wobei sich das Zentrierelement 21 in derselben Richtung verjüngt, wie der Spannkonus 03. Der größte Durchmesser des Zentrierelementes 21 muss etwas kleiner sein, als der Innendurchmesser der Wickelhülse 19.
  • Wird die Wickelhülse 19 nach Erreichen des Anschlags 18 durch Einleitung einer axialen Kraft weiter auf den Tragzapfen 01 aufgeschoben, werden sich die Spannbacken 07 in axialer Richtung auf dem Spannkonus 03 bewegen, weil die Anschläge 18 der Spannbacken 07 als Mitnehmer wirken. Dabei bewegen sich die Spannbacken 07 aufgrund der schiefen Ebene auch radial nach außen und spannen die Wickelhülse 19 mit einer Presspassung fest. Dieser Zustand kann natürlich auch durch eine Bewegung des Tragzapfens 01 in Richtung Wickelhülse 19 eingeleitet werden.
  • Der vollständig gespannte Zustand ist in 1 unterhalb der Symmetrieachse dargestellt. Die Spannbacke 07 ist dabei in die vom freien Ende des Tragzapfens 01 entfernte Endposition verschoben und hat sich gleichzeitig radial nach außen bewegt. Wenn die Wickelhülse 19 aus einem verformbaren Material besteht, kann die Oberseite 10 der Spannbacke 07 in die Innenseite der Wickelhülse 19 eingepresst werden, wie dies in 1 ersichtlich ist. Dies verringert beim späteren Rotationsbetrieb den auftretenden Schlupf zwischen Wickelhülse 19 und Tragzapfen 01.
  • Die Abdeckhülse 17 wirkt im gespannten Zustand als Schaltnocken. Das Prinzip des Schaltnockens ist wiederum in der oberen Bildhälfte von 1 erkennbar. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Abdeckhülse 17 aus einem metallischen Material. Eine Messvorrichtung 23, hier ein induktiver Grenztaster 23, liefert ein Signal, sobald sich die Abdeckhülse 17 in dem Messbereich befindet. Dieses Signal kann eine nicht näher beschrieben Vorrichtung zuschalten, die die Abdeckhülsen 17 um den Spannkonus 03 herum in einen eingerasteten Zustand bringt. Diese Mess-Schalt-Vorrichtung kann zum Beispiel auch eine nicht näher beschriebene optische oder mechanische Vorrichtung sein. Durch das erhaltene Signal kann auch die Vorschubkraft abgeschaltet werden, welche für die axiale Relativbewegung zwischen Wickelhülse 19 und Tragzapfen 01 verantwortlich ist. Damit kann eine übermäßige Belastung der Wickelhülse 19 vermieden werden.
  • In 2 ist der Querschnitt der Vorrichtung zur wellenlosen Halterung von Wickelhülsen 19 entlang der Schnittlinie I-I in 1 im ungespannten Zustand dargestellt. Hier ist zu erkennen, dass die Spannbacken 07 in den Nuten 14 des Spannkonus 03 befestigt sind, die mit der Querschnittsform der Spannbacken 07 korrespondieren. Eine vorteilhafte Querschnittsform der Spannbacken 07 ist hier zu erkennen, die in 3 noch näher erläutert wird. In der umgekehrt T-förmigen Nut 14 im Spannkonus 03 werden die Spannbacken 07 auf diese Weise nicht nur in Längsrichtung geführt sondern auch gegen eine ungewünschte radiale Verschiebung gesichert. Weitere Maßnahmen zur Befestigung der Spannbacken 07 können damit entfallen.
  • Die bereits erwähnten Nadellager 13 befinden sich zwischen den Gleitflächen 11 des Spannkonus 03 und den Unterseiten 09 der Spannbacken 07. Zusätzliche Führungskanten 25 werden durch das Querschnittsprofil der Spannbacken 07 gebildet und sorgen auf einfache Weise dafür, dass die Spannbacken 07 nicht aus dem Spannkonus 03 herausfallen.
  • Alternativ oder zusätzlich zu den beschriebenen Funktionen kann die Messvorrichtung 23 eine Überwachung der Tragarmpositionen zueinander (Sicherheitsfunktion) durchführen. Ein unbeabsichtigtes Auseinanderfahren der beiden korrespondierenden Rollentragarme (Spannkraftverlust) kann erkannt und die entsprechenden Maßnahmen können eingeleitet werden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform einer Spannbacke 07 ist in 3 perspektivisch dargestellt. Zu erkennen ist die keilförmige Grundform der Spannbacke 07 in Längsausrichtung. Die Unterseite 09 ist glatt und eben. Durch das umgekehrt T-förmige Profil ist es mit den Führungskanten 25 einfach möglich, die Spannbacken 07 im Spannkonus 03 zu befestigen. Ebenso sind aber auch andere Profilformen möglich. Technologisch günstig ist es, die Spannbacken einstückig herzustellen. Für den Erfindungsgedanken ist dies aber nicht maßgeblich.
  • An der Oberseite 10 der Spannbacke 07 sind vorzugsweise Stege 27 angeformt, die in Längsrichtung verlaufen. Damit wird die Kraftwirkung in radialer Richtung auf kleinere Flächen verteilt, um den Pressdruck gegenüber der Wickelhülse 19 zu erhöhen und eine sichere Übertragung des Drehmomentes auf die Wickelhülse 19 zu gewährleisten. Die Form der Stege 27 kann auch abgewandelt werden, zum Beispiel in wellenförmige Erhebungen.
  • 4 zeigt einen Rollenwechsler, z. B. einer Rollenrotationsdruckmaschine, mit nadelgelagerten Spannbacken 07. Hier sind die Tragzapfen 01 direkt an axial verfahrbaren Tragarmen 29 montiert. Der Spreizvorgang an der Wickelhülse 19 einer Vorratsrolle 31, z. B. Papierrolle 31 wird durch die Axialbewegung der Tragarme 29 in Richtung Papierrolle 31 eingeleitet.
  • Da der Tragzapfen 01 der Vorrichtung einen sehr einfachen Aufbau besitzt, kann er zum Beispiel sehr einfach direkt an der Abtriebswelle eines Elektromotors 33, vorzugsweise einstückig, angebracht werden, so dass eine direkte Übertragung des Drehmomentes erfolgen kann. Die Größe der gesamten Vorrichtung kann dadurch vorteilhaft reduziert werden.
  • Die Tragzapfen 01 zur Lagerung der Vorratsrollen 31 können vorzugsweise auf beiden Seiten baugleich ausgebildet sein, um durch Verwendung entsprechender Gleichteile Kosten einsparen zu können. Beide Aufnahmen sollen drehbar gelagert sein, wobei hier nur eine Aufnahme von einem Elektromotor 33, vorzugsweise einem feldschwächbaren Synchronmotor 33 angetrieben wird.
  • Beim Betätigen sind als die Spannbacken 07 in mindestens einen Tragzapfen 01 zur Aufnahme einer Wickelhülse 19 angeordnet. Die Wickelhülse 19 bewegt die Tragzapfen 01 in axialer Richtung der Wickelhülse 19 und durch die axiale Bewegung erfolgt gleichzeitig eine radiale Bewegung der Spannbacken 07..
  • Ein derartiger Rollenwechsler wird mindestens zwei Vorratsrollen 31 auf die an eine gemeinsame Schwenkachse schwenkbar gelagert sind. In 4 ist nur eine Vorrichtung zur Aufnahme derartiger Vorratsrollen 31 gezeigt, die Andere ist im wesentlichen baugleich zur ersten Vorrichtung angeordnet, d. h. es sind auch zwei verfahrbare Tragarme 29 für die zweite Vorratsrolle 31 angeordnet (6).
  • In 5 ist der Aufbau des Elektromotors 33 beispielhaft in Form eines Synchronmotors 33 vergrößert im Querschnitt dargestellt. Der Tragzapfen 01 mit dem Spannkonus 03 wird durch geeignete Bearbeitungsverfahren aus der Abtriebswelle herausgearbeitet. Bei abgewandelten Ausführungsformen kann auch eine starre Verbindung zwischen der Abtriebswelle und einem eigenständig gefertigten Tragzapfen 01 hergestellt werden.
  • Mindestens ein Tragzapfen 01 wird in axialer Richtung motorisch verfahren und durch diese Axialbewegung des Tragzapfens 01 erfolgt die radiale Bewegung der Spannbacken 07.
  • Der Synchronmotor 33 ist in der Art eines feldschwächbaren Synchronmotors 33 ausgebildet, wobei dieser mit einer Feldschwächung bis zu einem Verhältnis 1:10 betrieben werden kann. Der Synchronmotor 33 weist sechs Pole und eine elektrische Erregung, insbesondere eine Permanenterregung auf. Der Läufer des Synchronmotors 33 besitzt eine Vielzahl von Polen aus Permanentmagneten.
  • Ein Dauerstillstandsmoment eines nutzbaren Synchronmotors 33 liegt im Bereich 100 Nm bis 200 Nm. Ein maximales Drehmoment liegt im Bereich von 600 Nm bis 800 Nm, insbesondere bei ungefähr 700 Nm. Weiter weist der Synchronmotor 33 eine theoretische Leerlaufdrehzahl im Bereich von 500 Umdrehungen/min bis 600 Umdrehungen/min auf.
  • Dem Synchronmotor 33 kann ein Frequenzumformer zur Drehzahlregelung vorgeschaltet werden. Außerdem ist am Synchronmotor 33 ein Drehwinkelsensor vorgesehen. Eine Rotationsachse dieses Drehwinkelsensors ist koaxial zur Rotationsachse des Läufers des Synchronmotors 33 angeordnet. Des weiteren sind die Rotationsachse der Wickelhülse 19 und die Rotationsachse des Läufers des Synchronmotors 33 koaxial zueinander angeordnet.
  • Am Synchronmotor 33 ist weiterhin eine Kühleinrichtung vorgesehen, die beispielsweise in der Art eines Lüfterrades ausgebildet ist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist eine Bremseinrichtung am Synchronmotor 33 angeordnet. Im Generatorbetrieb ist der Synchronmotor 33 selbst als Bremseinrichtung einsetzbar.
  • 01
    Tragzapfen
    02
    03
    Spannkonus
    04
    05
    Lager, Wälzlager
    06
    07
    Spannbacken
    08
    09
    Unterseite (07)
    10
    Oberseite (07)
    11
    Gleitfläche
    12
    13
    Lager, Wälzlager, Nadellager
    14
    Nut
    15
    Feder
    16
    17
    Abdeckhülse
    18
    Anschlag
    19
    Wickelhülse
    20
    21
    Zentrierelement
    22
    23
    Messvorrichtung, Grenztaster
    24
    25
    Führungskante
    26
    27
    Stege
    28
    29
    Tragarm
    30
    31
    Vorratsrolle, Papierrolle
    32
    33
    Elektromotor, Synchronmotor
    α
    Konuswinkel
    β
    Keilwinkel

Claims (16)

  1. Vorrichtung zur wellenlosen Halterung von Wickelhülsen (19), umfassend – einen Tragzapfen (01) zur Aufnahme der Wickelhülse (19) mit einem sich zu seinem freien Ende verjüngenden Spannkonus (03); – mehrere Spannbacken (07), welche am Umfang des Spannkonus (03) verteilt angebracht sind; – Rückstellelemente (15, 17), welche die Spannbacken (07) im entspannten Zustand des Spannkonus (03) in eine radial innere Position bringen, so dass die Wickelhülse (19) auf den Spannkonus (03) aufschiebbar ist; dadurch gekennzeichnet, – dass der Spannkonus (03) mehrere ebene sich in dessen axialer Richtung erstreckende Gleitflächen (11) besitzt, die jeweils eine gleichmäßige Neigung gegenüber der Achse des Spannkonus (03) haben und zu dessen freien Ende hin aufeinander zulaufen; – dass die Spannbacken (07) im Längsschnitt keilförmig sind und mit ihrer Unterseite (09) verschiebbar auf je einer der Gleitflächen (11) des Spannkonus (03) angeordnet sind, wobei der Keilwinkel der Spannbacken (07) derart mit dem Neigungswinkel der Gleitfläche (11) korrespondiert, dass die Oberseite (10) der Spannbacken (07) im wesentlich parallel zur Achse des Spannkonus (03) verläuft, wobei am schmalen Ende der Spannbacken (07) eine über deren Oberseite (10) hinausragender Anschlag (18) vorgesehen ist, an welcher die Wickelhülse (19) beim Aufschieben auf den Spannkonus (03) angreift, um die Spannbacken (07) axial zu verschieben.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass ein konisch geformtes Zentrierelement (21) am freien Ende des Spannkonus (03) befestigt ist, dessen größter Durchmesser kleiner als der Innendurchmesser der Wickelhülse (19) ist und welches in Aufschieberichtung vor den Spannbacken (07) liegt, um die Wickelhülse (19) beim Aufschieben auf die Spannbacken (07) auflaufen zu lassen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerung der Spannbacken (07) auf den Gleitflächen (11) des Spannkonus (03) mit Wälzlagern (13) erfolgt, die zwischen den Gleitflächen (11) des Spannkonus (03) und den Spannbacken (07) angeordnet sind.
  4. Vorrichtung zur wellenlosen Halterung von Wickelhülsen (19), umfassend – einen Tragzapfen (01) zur Aufnahme der Wickelhülse (19) mit einem sich zu seinem freien Ende verjüngenden Spannkonus (03), der mehrere relativ zur Längsachse geneigte, um den Umfang verteilten Gleitflächen (11) besitzt; – mehrere Spannbacken (07), die an ihrer Unterseite im Eingriff mit den Gleitflächen (11) des Spankonus (03) stehen und deren Oberseite (10) im Wesentlichen parallel zur Achse verläuft und mit der Wickelhülse (19) in Eingriff gelangt, wobei die Spannbacken (07) am Spannkonus (03) axial verschiebbar gelagert sind und wobei eine axiale Relativbewegung zwischen Spannkonus (03) und Spannbacken (07) eine radiale Verlagerung der Spannbacken (07) bewirkt; – Rückstellelemente (15), welche die Spannbacken (07) im entspannten Zustand des Spannkonus (03) in eine radial innere Position bringen, so dass die Wickelhülse (19) auf den Spannkonus (03) aufschiebbar ist; dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerung der Spannbacken (07) auf den Gleitflächen (11) des Spannkonus (03) mit Wälzlagern (13) erfolgt, die zwischen den Gleitflächen (11) des Spannkonus (03) und den Spannbacken (07) angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Wälzlager (13) als Nadellager (13) ausgebildet sind.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitflächen (11) in mehreren, auf dem Umfang des Spannkonus (03) angeordneten Nuten (14) ausgebildet sind, in denen die Spannbacken (07) mit angeformten Führungskanten (25) beweglich gelagert sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten (14) und das Spannbackenquerschnittsprofil umgekehrt T-förmig gestaltet sind.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite (10) der Spannbacke (07) in axialer Richtung angeformte Stege (27) aufweist, die in montiertem Zustand der Spannbacke (07) parallel zur Rotationsachse verlaufen und die beim Spreizvorgang an der Innenseite der Wickelhülse (19) zur Anlage kommen.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Messvorrichtung (23) angeordnet ist, welche die Lage der Spannbacken (07) zumindest bei Erreichen der gespannten Endlage erfasst.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Messvorrichtung (23) ein induktiver Grenztaster (23) ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei, drei oder vier Spannbacken (07) am Spannkonus (03) angeordnet sind.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragzapfen (01) getriebefrei an der Abtriebswelle eines Elektromotor (33) befestigt ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragzapfen (01) von einem feldschwächbaren Synchronmotor (33) angetrieben wird.
  14. Verfahren zum Betätigen von Spannbacken (07) in einem Rollenwechsler, wobei die Spannbacken (07) in mindestens einen Tragzapfen (01) zur Aufnahme einer Wickelhülse (19) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Wickelhülse (19) die Tragzapfen (01) in axialer Richtung der Wickelhülse (19) bewegt und durch die axiale Bewegung gleichzeitig eine radiale Bewegung der Spannbacken (07) erfolgt.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Tragzapfen (01) in axialer Richtung motorisch verfahren wird und durch diese Axialbewegung des Tragzapfens (01) die radiale Bewegung der Spannbacken (07) erfolgt.
  16. Verfahren zur Ermittlung einer Lage einer Winkelhülse (19) einer Vorratsrolle (31) relativ zu mindestens einem Tragzapfen (01) der Wickelhülse (19) mittels einer Messvorrichtung (23), wobei der Tragzapfen (01) Spannbacken (07) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Messvorrichtung (23) in Abhängigkeit der Position der Spannbacken (07) ein Signal erzeugt.
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